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Fahrplan Ortsplanung Stand: August 2018

Fahrplan Ortsplanung - Muri bei Bern · 2012 sind jedoch zwei Ortsplanungsrevisionen (OPR) in Folge vom Volk abgelehnt worden. Die Gemeinde stand damit vor der Herausforderung, nach

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Fahrplan Ortsplanung

Stand: August 2018

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Inhalt

1 Strategische und operative Ortsplanung 4

1.1 Ausgangslage und generelles Vorgehen 4 1.2 Strategische Ortsplanung 5 1.3 Operative Ortsplanung 5 1.4 Koordination und Priorisierung der Einzelmassnahmen 5

2 Massnahmenübersicht 6

2.1 Übersichtsplan 6 2.2 Anzugehende ortsplanerische Fragestellungen 7 2.3 Massnahmenpakete in Umsetzung 8 2.4 Erfolgreich umgesetzte Ortsplanungsvorlagen 8 2.5 Abgelehnte oder gestrichene Massnahmen 9

Titelbild: © 2008 by Tim Green, https://flic.kr/p/4SUZ9g

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1 Strategische und operative Ortsplanung

1.1 Ausgangslage und generelles Vorgehen

Abbildung 1: Parallele Verfolgung von strategischer und operativer Ortsplanung

Die Baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Muri bei Bern stammt aus dem Jahre 1994 und wäre demzufolge

längstens einer Gesamtrevision unterzogen worden, die eigentlich alle 15 Jahre vorzusehen ist. Im Zeitraum 2006 –

2012 sind jedoch zwei Ortsplanungsrevisionen (OPR) in Folge vom Volk abgelehnt worden. Die Gemeinde stand

damit vor der Herausforderung, nach den negativen Abstimmungen ihre Entwicklungsfähigkeit zu bewahren bzw.

wieder zu erringen. In der Ortsplanung wurde auf diesen Sachverhalt in dem Sinne reagiert, dass die Komplexität des

Verfahrens fortan in einzelne Massnahmenpakete aufgeteilt wurde. Da die Planungsabläufe und Zuständigkeiten

nicht beeinflussbar waren, mussten die Inhalte den Gegebenheiten angepasst werden. Das heisst, dass die Änderun-

gen in Einzelmassnahmen, sogenannten Nutzungsplanungsteilrevisionen (NPTR), zur Abstimmung und Umsetzung

kommen; der Prozess wird auch als „rollende Ortsplanung“ bezeichnet.

Die Vorteile liegen in einer besseren Überschaubarkeit für die Bevölkerung. Klar abgrenzbare Themenfelder und

räumliche Bereiche machen Konsequenzen und Interessen transparenter und ermöglichen eine klarere Abwägung

der Vor- und Nachteile. Der aktuelle Handlungsbedarf in der Ortsplanung wird damit gedeckt, dass einzelne Pakete

vor Nutzungsplanungsteilrevisionen parallel zum laufenden Prozess der Ortsplanung (Richtplanung) durchgeführt

werden. Die NPTR erfolgen als Einzelvorlagen und sind abgestimmt auf den übergeordneten Ortsplanungsprozess.

Aus Verfahrensgründen durchlaufen mehrere Massnahmenpakete das Planerlassverfahren, parallel oder in unter-

schiedlichen Zeiträumen.

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1.2 Strategische Ortsplanung

Abbildung 2: Plan Räumliches Leitbild 2016

Rasche Ortsplanerische Handlungsfähigkeit hatte eine grosse Bedeutung, weswegen zunächst flankiert durch um-

fangreiche partizipatorische Massnahmen ein Räumliches Leitbild 2016 durch den Gemeinderat erlassen wurde. Ge-

stützt darauf wurde die Richtplanung in den Teilplänen Siedlungsentwicklung und Verkehr revidiert. Die Richtpläne

Landschaft von 2009 und Energie von 2015 wurden aufgrund ihrer Aktualität belassen. Um die Siedlungsentwicklung

nach innen (SEin) zu befördern, wurde zudem parallel zur Richtplanung ein Freiraumkonzept entwickelt, das den

ökologisch konnotierten Landschaftsrichtplan um die gesellschaftlichen Freiraumbedürfnisse ergänzt.

Die Revidierten Richtpläne befinden sich aktuell in der kantonalen Vorprüfung. Eine Beschlussfassung im laufenden

Jahr ist angestrebt. Der Aktuelle Stand kann auf der Homepage der Gemeinde unter www.muri-guemligen.ch (>

Ortsplanung Muri-Gümligen) eingesehen werden.

1.3 Operative Ortsplanung

Bereits parallel zur Entwicklung des strategischen Rahmens wurden in der rollenden Ortsplanung Einzelgeschäfte,

gebündelt zu Paketen, ins Planerlassverfahren gegeben und zur Rechtsgültigkeit gebracht. Dies erfolgte zunächst für

vorwiegend dringliche, aber strategisch nicht relevante Vorhaben; in dem Masse, wie sich der strategische Rahmen

jedoch klärte, auch für bedeutendere Massnahmen. Eine Übersicht der erfolgreich absolvierten Ortsplanungsmass-

nahmen findet sich im Kapitel 2.4.

1.4 Koordination und Priorisierung der Einzelmassnahmen

Aufgrund des grossen Entwicklungsdrucks werden parallel zur gesamthaften Ortsplanung erste Teilrevisionen der

Nutzungsplanung durchgeführt. Widersprüche aus den Verfahren werden mittels einer aufmerksamen Planungskoor-

dination ausgeschlossen. Damit ist man in Teilen bereits heute ortsplanerisch handlungsfähig.

Die Massnahmen werden priorisiert, systematisch paketweise vorbereitet und in das Planerlassverfahren gegeben.

Als koordinierende Richtschnur der Umsetzung dient das vorliegende Dokument.

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2 Massnahmenübersicht

2.1 Übersichtsplan

Nur räumlich eindeutig zuweisbare Massnahmen sind im Plan dargestellt.

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2.2 Anzugehende ortsplanerische Fragestellungen

Die Ausführungen spiegeln eine Momentaufnahme sich ständig ergänzender Erkenntnisse und sich verändernder

Rahmenbedingen wider. Anpassungen bis zum Planerlassverfahren sind daher möglich.

Nr Gegenstand Ziele / Erläuterungen Massnahmen / Instrumente Wer 1 ZPP Rütibühl Süd Erlass ZPP; Revision ÜO; Bauliche Aufwertung und Verdichtung

ermöglichen Änderung Baureglement und Zonenplan. Neue ÜO in GR-Kompetenz.

GDE

2 Generell ZPP und ÜO überprüfen

Ermittlung des planerischen Handlungsbedarfs (übergeordnetes Recht, veränd. Rahmenbedingungen, Räumliches Leitbild). Aufzeigen planerischer Lösungsmöglichkeiten und Priorisierung.

Konzeption; nur Vorbereitung für allfällige Planerlassverfahren.

GR

3 Zentrumsentwicklung Muri / 5-Egg

Synthese der Einzelmassnahmen „Gewerbering Thunstr.“, „Clairière“, „ZPP Krone“, „1.Bautiefe Thunstr.“.als Zentrumsentwicklung Muri auf Basis des Räumlichen Leitbildes. Bauliche Aufwertung und Verdich-tung ermöglichen

Änderung Baureglement, Änderung Zonenplan mit vorgelagertem Testplanungsverfahren

GDE

4 Strassenplan Eichholzweg / Erschliessung Halen

Rechtliche Sicherung der Erschliessung entlang des Eichholzwegs zur Aktivierung von Bauzonenreserven

ÜO GDE

5 ÜO Storchenhübeli Siedlungsverdichtung mittels Sondernutzungsplanung für eine Wohn-baute unter Einbezug einer Parzelle der Friedhofs-ZÖN und einer weiteren der W2.

Änderung Baureglement;Änderung Zonenplan; Genehmigung ÜO; Umsetzung Energierichtplan

GDE

6 Koordinations-ÜO für ZPP Westliches Zentrum Gümli-gen

Verankerung des Masterplans mittels Koordinations-ÜO. ÜO GR

7 Revision der Vorschriften Zonen öffentlicher Nutzung

Art und Mass der Nutzung heutigen Erfordernissen und der zukünfit-gen Entwicklung anpassen. Vorrangig Beschränkung von Gebäude-längen überprüfen und Widersprüche mit Bestandsbauten aufheben.

Baureglementsänderung, ggf. Zonenplananpas-sung.

GDE

8 Revision Baulinienpläne und Waldabstandslinien

Neben Baureglement und Zonenplan bestehen über 30 rechtskräfti-gen aber zum Teil veraltete Baulinienpläne, die Rechtsunsicherheit schaffen und Anlässlich des ÖREB bereinigt werden sollten.

Aufhebung von Plänen und Übertrag gültiger Elemente in neue zusammenfassende Pläne.

GDE

9 Umstellung des Bauregle-ments – „überobligatorische Massnahmen“

Anlässlich der Massnahme 11 (BMBV) eine Anzahl einzelner kleinerer freiwilliger Anpassungen im Baureglement

Änderung Baureglement GDE

29 Digitaler Zonenplan + ÖREB Anlässlich der Einführung des Katasters für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen und des digitalen Zonenplans sind Vek-tordaten und amtliche Vermessung zu harmonisieren und das Plan-werk zu bereinigen.

Zahlreiche marginale Anpassungen des Zonen-plans. Veraltete Pläne formell aufheben.

GR / GDE

10 Richtplanung aktualisieren Zweite Stufe der Ortsplanung Muri-Gümligen. Richtpläne Siedlungsentwicklung und Verkehr revidieren.

GR

11 Umstellung des Bauregle-ments auf BMBV – „obligato-risch

Anpassung an die am 1. August 2011 in Kraft getretene kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen bis Ende 2020. Z.B. Grünflächenziffen.

Änderung Baureglement GDE

12 Festlegung Gewässerräume Die Gemeinde hat gem. Gewässerschutzgesetz bis Ende 2018 Gewässerräume festzulegen

Änderung Baureglement GDE

Änderung Zonenplan

13 Innenentwicklung Wohnzo-nen

Verdichtungsmöglichkeiten in generellen Wohnzonen schaffen. Anpassung Zonenplan; Anpassung Bauregle-ment

GDE

14 Nutzungsbonus bei Quali-tätsverfahren

Niederschwellige Qualitätsverfahren im Baureglement vorsehen; z.B. Nutzungsbonus, wenn Gestaltungsausschuss involviert wird.

Anpassung Baureglement GDE

15 Standplatz Fahrende ZöN X Ausweitung des Winterstandplatzes auf ganzjährige Benutzbarkeit. Erlass einer kantonalen ÜO AGR (K)

18 ZPP Mattenstrasse Ablösung der Arbeitszone südlich der Mattenstrasse durch eine ZPP, die eine Mischung von Wohnen und Arbeitsnutzung erlaubt.

Anpassung Baureglement und Zonenplan GDE

20 Grünzonen überprüfen Zweckartikel für Grünzonen im Baureglement (wie OPR 2012); Notwendigkeit Grünzonen prüfen (Breichtenstrasse)

Änderung Baureglement GDE

21 Revision Arbeitsplatzzonen Zusammenlegung Zonen A1 und A2 zu einer einzigen Arbeitszone Änderung Zonenplan; Änderung Baureglement GDE

24 Friedhofentwicklung sichern Infrastrukturreserven langfristig sichern und eine Aufwertung im Gesamtsystem Friedhöfe, Kirche und Pfrundmatte mit sinnvollen Wegebeziehungen erzielen

Baulich-räumliches Zusammenspiel der Fried-hofteile optimieren; eigentums- und planungs-rechtliche Massnahmen sichern

GR

25 ZPP / ÜO Tannental I Anpassung von ZPP und ÜO nach Erfordernissen des Räumlichen Leitbildes. Wohn- und Gewerbenutzung neu ordnen. Energierichtplan berücksichtigen.

Änderung Baureglement; (siehe OPR 2012); Umsetzung Energierichtplan

GDE

26 ZPP Tannental II, "Kamata" ZPP-Bestimmungen anpassen. Weitere massvolle Anteile Verkaufs-nutzung prüfen, um den dauerhaften Flächenleerstand zu beenden. Umsetzung Energierichtplan

Änderung Baureglement. GDE

27 Ortsbildschutz Aufhebung des Schutzplans 94 durch aktualisierte Überführung der Ensembleschutzgebiete als Ortsbildschutzgebiete und Strukturerhal-tungsgebiete in den Zonenplan. Gleichzeitig Überprüfung der Zonen-arten mit Ortsbildschutzaspekten. Kanton muss Voraussetzungen schaffen mittels Revision Schutzobjekte / Baugruppen.

Umfassende Aktualisierung des Ortsbildschut-zes. Darstellung schützens- und erhaltenswer-ter Objekte nur im Bauinventar der kantonalen Denkmalpflege. Änderung Zonenplan, Schutz-plan, Baureglement

GDE

30 Entwicklung Schürmatte Lärmschutzriegel mit Gewerbe-/Dienstleistungsbauten entlang Auto-bahn, Wohnüberbauung im Mittelfeld u. Gemeindepark im Südwesten.

ZPP (Gewerbe, Wohnen) und ZÖN (Park) mit Änderungen in Baureglement und Zonenplan

GDE

31 Betriebskonzept Thunstrasse (KTM)

Neugestaltung Strassenraum; Verlegung Tramgleise, Doppelspur Projektleitung Tiefbauamt des Kantons im Verfahren nach Eisenbahnrecht; Ausführung

TBA (K)

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2018

32 Melchenbühlplatz Sanierung und Umgestaltung zu einem Kreisel. Projektleitung Tief-bauamt des Kantons; vier Gemeindestrassen betroffen

Kantonales Strassenplanverfahren. TBA (K)

33 Anpassung ZPP Turbenweg / Süd

Arealentwicklung im Zentrum Gümligens in z.T. kleinteiligen Eigen-tumsverhältnissen. Schaffung einer dichten, qualitativ hochwertigen Überbauung mit Wohnen, Verkauf, Dienstleistung.

Anpassung der ZPP (Baureglement) und Erlass ÜO / Teil-ÜO oder Wettbewerbsverfahren.

GR/ GDE

34 Zentrumsentwicklung Gümligen / ZPP Lischen-moos und Bhf. Süd

Prioritärer Beitrag zur Siedlungsentwicklung nach innen. Erlass einer Zone mit Planungspflicht und Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mittels Testplanung und Richtprojekt. Reakti-vierung / Erweiterung des ESP Bahnhof Gümligen. Umsetzung Energierichtplan

Umwandlung Arbeitszone, Zentrumszone und ZÖN W in ZPP; Änderung Zonenplan und Baureglement;

GDE

38 Uferschutzperimeter zwi-schen Gemeinde und Kanton harmonisieren

Perimeteranpassung des Zonenplans der Gemeinde Muri an den Regierungsratsbeschluss zum Uferschutzgebiet. Ausgleichsflächen sichern.

Harmonisierung mit Regierungsratsbeschluss. Ausgeglichene Flächenbilanz anstreben. Kanto-nales Planerlassverfahren

(K)

39 Anpassung ZPP / ÜO Schürmattstrasse

Neuregelung Anschlusses an die Worbstrasse und interne Erschlies-sung. Gebäudehöhen korrigieren und teilweise Wohnen zulassen. Bestehende Planungszone.

Anpassung der ZPP im Baureglement und der ÜO; Abstimmung mit TBA (K)

GDE

40 ZÖN Gemeindehaus und Bahnhöfli

Umzonung des Teiles Gemeindeverwaltung und des direkten Umfel-des in eine ZÖN oder ZPP, Bestand nicht mehr zonenkonform und bauliche Entwicklung behindert; Optimierung des Zentrumsgebietes.

Änderung Baureglement und Zonenplan GDE

2.3 Massnahmenpakete in Umsetzung

2.3.1 Paket 1 (2013, ordentliches Verfahren)

Pos. Massnahme Aktueller Status Voraussichtliche Rechtsgültigkeit

28 Waldfeststellung (Teilrechtsgültigkeit) Beschwerdeverfahren Ende 2018

2.3.2 Paket 3 (2017, ordentliches Verfahren)

Pos. Massnahme Aktueller Status Voraussichtliche Rechtsgültigkeit

8 Revision Baulinienpläne und Waldabstandslinien

kantonaleVorprüfung 2019

29 Digitaler Zonenplan + ÖREB

12 Festlegung Gewässerräume

33 Anpassung ZPP Turbenweg / Süd

7 Revision der Vorschriften Zonen öffentlicher Nutzung

39 Anpassung ZPP / ÜO Schürmattstrasse

2.3.3 Sonstige Verfahren

Pos. Massnahme Aktueller Status Voraussichtliche Umsetzung

31 Betriebskonzept Thunstrasse (KTM) Auswertung Mitwirkung (Kanton) Bau 2018-2020

2 Generell ZPP und ÜO überprüfen Konzeptionsentwurf steht; in Vorberei-tung zur Beschlussfassung

Langjährig im Zuge der Revision von ZPP und ÜO

10 Richtplanung aktualisieren Beschlussfassung zur Vorprüfung 2018

25 ZPP / ÜO Tannental I Bedarfsermittlung Grundeigentümer; Sicherung Finanzierung

2018/19

15 Standplatz Fahrende ZöN X Entwurf öffentl. Mitwirkung 2019

2.4 Erfolgreich umgesetzte Ortsplanungsvorlagen

Massnahme Bemerkung Gültigkeit

Gebäudetypologie liberalisieren Keine fixen Längen- / Breitenvorgaben, sondern resultierende Fläche als flexiblere Vorga-be

2016

Gefahrenkarte in Zonenplan übertragen In Zonenplan übertragen 2016

Schutzplan Umwelt in Zonenplan übertragen Archäologische und Umweltobjekte aktualisiert und in Zonenplan übertragen; Baudenkma-le als Massnahme (Q) Ortsbildschutz weiterzuführen

2016

Aussenantennen Aktualisierung auf Basis des Ortsbildschutzes; Aufhebung Moratorium Gemeindeordnung 2017

Gegenvorschlag zur Initiative Einzonungsmoratorium „grünBLEIBTgrün“

Reduktion der Moratoriumslaufzeit und Ergänzung von Ausnahmetatbeständen 2016

Revision Reklamereglement Aktualisierung 2017

ÜO Ballsporthalle Moos Neue ÜO im Gebiet der Schul- und Sportanlage 2016

Brüggliweg 2, Kindergarten Umgezont in W2 im geringfügigen Verfahren 2014

Grossholzweg 9 Umgezont in WL im geringfügigen Verfahren 2014

ZöN Steinhübeli Abstimmung September 2016 2016 Feldstrasse 55, ZöN Y Erweiterung ZÖN im geringfügigen Verfahren 2014

Begegnungszone Bahnhof Neugestaltung Begegnungszone und Bau Wetterschutz 2017

Anpassung Parkierung ÜO Lehmgrube Schaffung von Parkfelder in gemeinsamer Nutzung durch Bärtschihaus und Nachbarlie-genschaft; Anpassung der ÜO im geringfügigen Verfahren

2017

ÜO Lehmgrube Parkierung Geringfügige Anpasung der ÜO für gemeinsam genutzte Parkplätze für Bärtschihaus und benachbartem Gewerbegebäude

2017

Aktualisierung Energiebestimmungen Baureglement Anpassung an übergeordnete Energiegesetzgebung 2017

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2.5 Abgelehnte oder gestrichene Massnahmen

Massnahme Bemerkung

Vorland Elfenaustrasse der Landhauszone zuschlagen Planerlassverfahren abgebrochen. Gemäss Auskunft AGR gelten für Vorland auf Strassenparzellen die gleichen Nutzungsvorschriften wie auf den ans Vorland angrenzenden Grundstücken; Anpassung Zonen-plan nicht erforderlich

Aarebad Muri Gestrichen. Keine Ausbauabsicht mehr, daher auch kein planerischer Handlungsbedarf.

Aarwil Gestrichen. Gründe, die zur Ablehnung der ZPP im Jahr 1994 führten haben bis auf Weiteres Bestand. Kein planerischer Handlungsbedarf.

Thoracker ZÖN Z Gestrichen. Mit Massnahme „C_Aktualisierung ZPP und ÜO“ werden die Zonen gesamthaft geprüft und planerischer Handlungsbedarf neu definiert und priorisiert.

ÜO Eichholz Gestrichen. Mit Massnahme „C_Aktualisierung ZPP und ÜO“ werden die Zonen gesamthaft geprüft und planerischer Handlungsbedarf neu definiert und priorisiert.

Dentenbergstrasse 6a, Kindergarten Gestrichen. Kindergarten bleibt langfristig erhalten, daher kein planerischer Handlungsbedarf.

Zwischennutzungen ermöglichen Gestrichen. Nicht im Baureglement regelbar

Dammweg 17, Parzelle 1947 Gestrichen. Massnahme zu geringfügig; kein Eigentümerbedürfnis bekannt.

Alte Gärtnerei Hüenlifeld Gestrichen. Kein Eigentümerbedürfnis bekannt.

Schlossareal Muri Gestrichen. Keine Einzelmassnahme. Prüfung im Rahmen der Zweckbestimmung der siedlungsinternen Grünräume.

Bellevuestrasse 18, Parzelle 1667 Pfarrhaus Mittelfristiger Eigentümerbedarf nicht bestätigt.

Hofgut Mittelfristiger Eigentümerbedarf nicht bestätigt.

HACO AG Gestrichen. Anliegen HACO: Gebäudehöhe am bestehenden Standort Tannackerstrasse/Worbstrasse (A2) um ca. 18 bis 20 m vergrössern. Mittelfristiger Eigentümerbedarf nicht bestätigt.

Hühnliwaldweg 2; Bestandteil Parzelle 312 Gestrichen. Massnahme zu geringfügig. Bei konkretem Eigentümerbedarf Massnahme prüfen.

Hiltystrasse, Parzelle 1244 Gestrichen, da kein Planungsgeschäft: Bauverbot im Grundbuch aufheben und Bauzonenreserve im Sinne der Zone W2 aktivieren. Schrebergärten umsiedeln.

Melchenbühl, Reservefläche Tramdepot Saali Bauzonenrochade mangels belastbarer Ansprüche als Bauzone nicht möglich.

Tankstellen Thunstrasse Keine strategische Relevanz / neue Einordnung nicht nötig.

Gebäudehöhen anpassen Seit Anfag der 90er Jahre sind die technischen anforderungen (Energie, Sicherheit) derart gestiegen, dass eine zunehmend knappe Raumhöhe resultiert. Ist in Massnahme 9 „Überobligatorische Massnah-men“ berücksichtigt.

Abstandsregeln vereinfachen Eine Überlagerung von Gebäudeabständen ist aufgrund übergeordneten Rechts unzulässig. Stattdessen einzelne Erleichterungen in Massnahme 9 „Überobligatorische Massnahmen“ berücksichtigt.

Sicherung kommunale Abfallsammelstelle Erfordernis ist nicht mehr gegeben.