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Familie zwischen Gerechtigkeit und affektiver Bindung Recht Liebe Ehe als Vertrag Ehe (und Familie) bildet demnach eine Vertrags- gemeinschaft, deren Mitglieder einander die gegenseitige Anerkennung als autonome Rechts- subjekte schulden. Die rechtliche Form bietet die Gewährleistung hierfür. Ehe (und Familie) bildet demnach eine substantielle Liebesgemeinschaft, deren Mitglieder einander in gegenseitiger Liebe und Beihilfe zugetan sind - eine Vereinigung in Liebe. Diese als Rechtsbeziehung zu verstehen, ist schändlich. Liebesverhält nis

Familie zwischen Gerechtigkeit und affektiver Bindung RechtLiebe Ehe als Vertrag Ehe (und Familie) bildet demnach eine Vertrags- gemeinschaft, deren Mitglieder

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Familie zwischen Trauma und Idyll Wintersemester 2005/2006

Familie zwischenGerechtigkeit und affektiver

BindungRecht Liebe

Ehe als VertragEhe (und Familie) bildetdemnach eine Vertrags-gemeinschaft, deren Mitglieder einander die gegenseitige Anerkennungals autonome Rechts-subjekte schulden. Dierechtliche Form bietet dieGewährleistung hierfür.

Ehe (und Familie) bildetdemnach eine substantielle Liebesgemeinschaft, deren Mitglieder einander in gegenseitiger Liebe und Beihilfe zugetan sind - eine Vereinigung in Liebe. Dieseals Rechtsbeziehung zu verstehen, ist schändlich.

Liebesverhältnis

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Familie zwischenGerechtigkeit und affektiver

BindungRecht LiebeVorteil:

Unbedingte gegen-seitige Achtung alsTräger von Rechten;keine Abhängigkeitvon (kontingenten!)Gefühlen

Vorteil:

Kein Kalkül; vertrau-ensvolle Hingabe; moralisch höherer Wert der Institution Familie; entspricht ‚dem Menschen‘

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Familie zwischenGerechtigkeit und affektiver

BindungRecht LiebeNachteil:

Keine emotionaleund moralische Substanz; wie einKaufvertrag -zum gegenseitigenNutzen

Nachteil:

Abhängigkeit vonemotionalen Voraus-setzungen, die stetswegfallen können;kein Schutz, wenndie Liebe vergeht

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Familie zwischenGerechtigkeit und affektiver

BindungRecht Liebe

Kann man beide Aspekte integrieren ?

Woran kann man sich orientieren ?

Gibt es konstitutive Elemente ?

Wie kann dann noch von der Unauf-löslichkeit der Ehe die Rede sein ?

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Familie zwischenGerechtigkeit und affektiver

Bindung

Recht Liebe

Ehe als Sakrament

„... bis dass der Tod uns scheide ...“

„... in guten wie inbösen Tagen ...“

„... in Gesundheit und Krankheit ...“

„... zu achten und zu ehren ...“

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Adam Elsheimer (1578-1610): Die Flucht nach Ägypten

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Peter Paul Rubens (1577-1640): Die Entstehung der Milchstraße

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Jeff Wall (*1946): The Storyteller