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1 FAQ: Technikerausbildung mit EASA-Spezifikation 1. Welches sind die Einsatzbereiche für Techniker mit EASA Qualifikation? Eine moderne Technikerausbildung bereitet darauf vor, kosteneffiziente und umweltgerechte Lösungen in der betrieblichen Praxis zu finden. Der Einsatz von Computertechnik in Konstruktion und Fertigung ist hierbei unverzichtbarer Bestandteil der täglichen Arbeit. Die Ausbildung zum Staatlich Geprüften Techniker in der Privaten Fachschule ist auf diese Anforderungen aus der beruflichen Praxis eingestellt. Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Planung und Qualitätssicherung sind nur einige Einsatzbereiche, die vielfältige Perspektiven eröffnen. Als Maschinentechniker besitzen Sie alle Qualifikationen, um im allgemeinen Maschinenbau vielfältige Aufgaben übernehmen zu können. Durch die Integration bzw. Ergänzung von luftfahrttechnischen Inhalten eröffnen sich für die Absolventen zusätzliche Karrierechancen in einer Schlüsselindustrie mit großem Entwicklungspotential und langfristigen Wachstumsprognosen. Durch die Anlehnung der Inhalte an die weltweit anerkannten Standards der europäischen Luftfahrtbehörde eröffnen sich globale Einsatzmöglichkeiten, z.B. bei Herstellern von Flugzeugen und Triebwerken, bei Zulieferbetrieben und in der Wartung und Instandhaltung. Beispielsweise arbeiten Sie an zulassungsrelevanten Bauunterlagen für die Serienfertigung und Umrüstung eines Luftfahrzeuges bis zur Entwicklung und Konstruktion von Interior-Komponenten in der VIP-Umrüstung. 2. Welche Eingangsvoraussetzungen muss ich erfüllen? Eingangsvoraussetzungen für die Technikerausbildung sind der Realschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsschul- und Berufsausbildung in einem Beruf der Branche und mindestens 1 Jahr Berufstätigkeit in diesem Beruf, oder ein branchenfremder Berufsabschluss und eine mindestens 5 jährige Berufstätigkeit in der Branche. Dienstzeiten bei der Bundeswehr und vergleichbaren Organisationen können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Die Teilnahme an der EASA Qualifikation erfordert keine darüber hinaus gehenden Bedingungen. 3. Brauche ich einen förderlichen Beruf? Ein förderlicher Beruf ist nicht zwingend für die Technikerausbildung (siehe Frage 5) und auch nicht für die EASA Qualifikation (siehe Frage 2). Es könnte sich allerdings ein Vorteil durch eine reduzierte Zeitspanne als nachzuweisende Berufserfahrung in einem luftfahrttechnischen Betrieb ergeben, die vor der Beantragung der Lizenz erfüllt sein muss. 4. Wie werden die Techniker-Ausbildung und die EASA-Qualifikation integriert? Wesentliche Module, die nach Part-66 gefordert werden, sind auch Teil der Technikerausbildung. Diese werden entsprechend integriert und es wird die Erfüllung der Inhalte nach EASA sichergestellt. Die jeweilige Modulprüfung baut auf diesen Inhalten auf. Module, die nicht Teil der Technikerausbildung sind, werden ergänzend geschult und schließen ebenfalls mit einer Modulprüfung ab. Somit ist sichergestellt, dass alle geforderten Inhalte abgebildet werden und keine Schulung doppelt erfolgt.

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FAQ: Technikerausbildung mit EASA-Spezifikation 1. Welches sind die Einsatzbereiche für Techniker m it EASA Qualifikation? Eine moderne Technikerausbildung bereitet darauf vor, kosteneffiziente und umweltgerechte Lösungen in der betrieblichen Praxis zu finden. Der Einsatz von Computertechnik in Konstruktion und Fertigung ist hierbei unverzichtbarer Bestandteil der täglichen Arbeit. Die Ausbildung zum Staatlich Geprüften Techniker in der Privaten Fachschule ist auf diese Anforderungen aus der beruflichen Praxis eingestellt. Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Planung und Qualitätssicherung sind nur einige Einsatzbereiche, die vielfältige Perspektiven eröffnen. Als Maschinentechniker besitzen Sie alle Qualifikationen, um im allgemeinen Maschinenbau vielfältige Aufgaben übernehmen zu können. Durch die Integration bzw. Ergänzung von luftfahrttechnischen Inhalten eröffnen sich für die Absolventen zusätzliche Karrierechancen in einer Schlüsselindustrie mit großem Entwicklungspotential und langfristigen Wachstumsprognosen. Durch die Anlehnung der Inhalte an die weltweit anerkannten Standards der europäischen Luftfahrtbehörde eröffnen sich globale Einsatzmöglichkeiten, z.B. bei Herstellern von Flugzeugen und Triebwerken, bei Zulieferbetrieben und in der Wartung und Instandhaltung. Beispielsweise arbeiten Sie an zulassungsrelevanten Bauunterlagen für die Serienfertigung und Umrüstung eines Luftfahrzeuges bis zur Entwicklung und Konstruktion von Interior-Komponenten in der VIP-Umrüstung. 2. Welche Eingangsvoraussetzungen muss ich erfüllen ? Eingangsvoraussetzungen für die Technikerausbildung sind der Realschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsschul- und Berufsausbildung in einem Beruf der Branche und mindestens 1 Jahr Berufstätigkeit in diesem Beruf, oder ein branchenfremder Berufsabschluss und eine mindestens 5 jährige Berufstätigkeit in der Branche. Dienstzeiten bei der Bundeswehr und vergleichbaren Organisationen können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Die Teilnahme an der EASA Qualifikation erfordert keine darüber hinaus gehenden Bedingungen. 3. Brauche ich einen förderlichen Beruf? Ein förderlicher Beruf ist nicht zwingend für die Technikerausbildung (siehe Frage 5) und auch nicht für die EASA Qualifikation (siehe Frage 2). Es könnte sich allerdings ein Vorteil durch eine reduzierte Zeitspanne als nachzuweisende Berufserfahrung in einem luftfahrttechnischen Betrieb ergeben, die vor der Beantragung der Lizenz erfüllt sein muss. 4. Wie werden die Techniker-Ausbildung und die EASA -Qualifikation integriert? Wesentliche Module, die nach Part-66 gefordert werden, sind auch Teil der Technikerausbildung. Diese werden entsprechend integriert und es wird die Erfüllung der Inhalte nach EASA sichergestellt. Die jeweilige Modulprüfung baut auf diesen Inhalten auf. Module, die nicht Teil der Technikerausbildung sind, werden ergänzend geschult und schließen ebenfalls mit einer Modulprüfung ab. Somit ist sichergestellt, dass alle geforderten Inhalte abgebildet werden und keine Schulung doppelt erfolgt.

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5. Welche Abschlüsse werden erreicht und was bedeut et Full Basic Examination? EBW: Die Technikerausbildung wird mit 5 Abschlussprüfungen in den Fächern Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Werkzeugmaschinen, Maschinenelemente und Mathematik (freiwillig) abgeschlossen. Der Absolvent erhält ein staatlich anerkanntes Zeugnis zum „Staatlich Geprüften Techniker“ Fachrichtung Maschinentechnik. Nach bestandener Mathematik-Prüfung erhält der Absolvent gleichzeitig die Fachhochschulreife. LTT: Bei der Full Basic Examination werden alle für die angestrebte Lizenz relevanten Module ohne Anrechnung von Bonus einer bereits bestehenden Ausbildung mit der maximalen Fragenanzahl abgeprüft. Das bedeutet zwar einen größeren Prüfungsumfang im Vergleich zu Prüfungen mit Bonus, schränkt andererseits aber die Zugangsvoraussetzungen nicht auf bestimmte Berufsgruppen ein. Der Prüfungsumfang wird im Rahmen der Schulung abgedeckt. 6. Kann ich Prüfungen wiederholen, wann und wie oft ? EASA Prüfungen können frühestens 90 Tage nach der nicht bestandenen Prüfung wiederholt werden. Dies ist mehrfach möglich. LTT bietet eine kostenfreie Wiederholung im Rahmen des Folgedurchganges an. Die Prüfungen für Staatlich geprüfte Techniker sind in der Thüringer Fachschulordnung (ThFSO) geregelt. Wird z.B. eine Abschlussprüfung in einem Fach nicht bestanden, so kann diese Prüfung auf schriftlichen Antrag des Schülers innerhalb der ersten 4 Wochen des Folgeschuljahres wiederholt werden. 7. Kann ich den Technikerabschluss erlangen auch oh ne die EASA Module bestanden

zu haben? Die Prüfungen der beiden Bereiche EASA und Techniker sind unabhängig voneinander. Lediglich die Wissensvermittlung bereitet auf beide Prüfungserfordernisse vor. Somit kann der eine Abschluss unabhängig vom Ergebnis des anderen erreicht werden – oder auch nicht. 8. Kann ich die EASA Prüfungen bestehen, auch ohne den Technikerabschluss

bestanden zu haben? Siehe Frage 3. 9. Wann kann ich eine Part-66 Lizenz beantragen? Neben dem Nachweis der bestandenen Prüfungen der relevanten EASA Module ist zum Erwerb einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal (Aircraft Maintenance Licence) der Nachweis von relevanter, in einem nach EASA Part 145 anerkannten Instandhaltungsbetrieb, erbrachter Berufserfahrung erforderlich. Diese ist je nach Einzelfall 2-5 Jahre lang. Dienstzeiten bei der Bundeswehr können ggf. anerkannt werden. Außerdem braucht man eine Musterschulung / Typetraining (Dauer ca. 6 Wochen) für einen Flugzeugtyp z.B. Airbus A320 oder Boeing 737 etc. Für eine Cat A Lizenz ist kein Musterlehrgang erforderlich und die Beantragung kann bereits nach 2-3 Jahren Berufserfahrung erfolgen.

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10. Was bedeutet B1, was ist der Unterschied zu B2 und A? Welche anderen Varianten

von B1 gibt es? B1 = Maintenance Certifying Technician CAT B1 (Mechanical) Eine Freigabeberechtigung der Kategorie B1 berechtigt den Inhaber zur Ausstellung von Freigabebescheinigungen nach Wartungsarbeiten, einschließlich Arbeiten an der Luftfahrzeugstruktur, an Triebwerken sowie an mechanischen und elektrischen Systemen. Die Berechtigung schließt auch den Wechsel schnell austauschbarer Avionikeinheiten ein, für die eine einfache, meist bordeigene Überprüfung zum Nachweis ihrer Betriebstüchtigkeit ausreicht. Eine Freigabeberechtigung der Kategorie B1 berechtigt automatisch zur Ausstellung von Freigabebescheinigungen der Kategorie A. Unterschied zu A: A = Certifying Mechanic CAT A Eine Freigabeberechtigung der Kategorie A berechtigt den Inhaber zur Ausstellung von Freigabebescheinigungen nach einfachen planmäßigen Wartungsarbeiten und nach Behebung einfacher Mängel innerhalb des Umfanges seiner Berechtigung. Die Ausstellung von Freigabebescheinigungen ist auf speziell festgelegte Arbeiten beschränkt, die der Inhaber der Berechtigung persönlich durchgeführt hat. Unterschied zu B2: B2 = Maintenance Certifying Technician CAT B2 (Avionic) Eine Freigabeberechtigung der Kategorie B2 berechtigt den Inhaber zur Ausstellung von Freigabebescheinigungen nach Wartungsarbeiten an der Avionik und an elektrischen Systemen. Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B2 kann sich zusätzlich für die Ausstellung von Freigabebescheinigungen der Kategorie A qualifizieren. Varianten von B1: Die Kategorien A und B1 sind in Unterkategorien bezüglich der Kombinationen von Flugzeugen, Hubschraubern, Turbinentriebwerken und Kolbentriebwerken unterteilt. Bei den Unterkategorien handelt es sich um: A1 und B1.1 Flugzeug mit Turbinentriebwerk A2 und B1.2 Flugzeug mit Kolbentriebwerk A3 und B1.3 Hubschrauber mit Turbinentriebwerk A4 und B1.4 Hubschrauber mit Kolbentriebwerk Das Programm des EBW und LTT vermittelt und prüft gegenwärtig die Inhalte, die zu einer CAT B1.1. Qualifikation führen. 11. Welche Zertifikate und Zeugnisse erhalte ich? Für jede bestandene Prüfung eines EASA Moduls wird das Ergebnis in einem Zertifikat der LTT ausgewiesen. Nach erfolgreicher Technikerausbildung wird ein staatliche anerkanntes Zeugnis durch die Fachschule ausgestellt. Beide Zeugnisse sind unabhängig voneinander gültig.

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12. Was bedeutet „Part-147 anerkannte Trainingsorga nisation“ und ist das Programm

entsprechend anerkannt? LTT ist eine EASA Part-147 anerkannte Trainingsorganisation und als solche berechtigt die EASA Part-66 Prüfungen abzunehmen. Die durch LTT ausgestellten Zertifikate werden durch alle Luftfahrtbehörden der EU (Geltungsbereich der EASA) anerkannt. Die durch das EBW durchgeführten, für die EASA Modulprüfungen relevanten Schulungsinhalte entsprechend den Vorgaben der EASA Part-66. Die Prüfungen werden auch hier durch LTT abgenommen. 13. Wer ist der Vertragspartner? Vertragspartner für die Teilnehmer ist das ERFURT Bildungswerk gGmbH (EBW), als Bildungsträger der Privaten Fachschule. 14. Wie wird abgerechnet, welche Zahlungsbedingunge n sind gefordert? Es wird in der Regel eine semesterweise Vorabzahlung vereinbart. Dies ergibt 4 Teilzahlungen für das gesamte Studium. Sofern die Ausbildung durch Arbeitsagenturen oder Berufsförderungsdienste finanziert wird, werden deren Zahlungsbedingungen anerkannt. 15. Sind die Prüfungsgebühren inklusive? Die Gebühren für die Erstprüfung der EASA Module (11 Prüfungen) und der Technikerausbildung sind inklusive. Die 1. Nachprüfung für die EASA Module kann kostenfrei beim folgenden Durchlauf (ca. 6 Monate später) erfolgen. Davon abweichende Nachprüfungswünsche müssen individuell bezahlt und vereinbart werden. 16. Kann eine bestehende Ausbildung aus Bundeswehr oder anderen Firmen

angerechnet werden? Eine Anerkennung ist nicht möglich, da es sich nicht um ein Programm gemäß der Bonusregelung (Credit) des LBA handelt. 17. Wird das Programm gefördert durch Arbeitsagentu r oder Berufsförderungsdienst? Eine Förderung ist in der Regel möglich. Bitte sprechen sie mit dem Berater des BFD oder der AA. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Klärung von offenen Fragen. 18. Welcher Partner schult welche Anteile? EBW: Die Qualifizierung zum „Staatlich geprüften Techniker“ umfasst in Summe ca. 2680 U.-Stunden. Themengebiete sind u.a.: • Betriebswirtschaft • Technische Mechanik • Informatik • Unternehmensführung • Werkstofftechnik • Elektrotechnik

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• Konstruktion • Steuerungs– und Regelungstechnik (vgl. Flyer) Hierbei sind die luftfahrtechnischen Inhalte des EASA Part-66, M1-9, großteils integriert. LTT: Die EASA Part-66 Module • M7 Instandhaltung • M10 Luftrecht • M11 Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen mit Turbinentriebwerken • M15 Gasturbinentriebwerk • M17 Propeller werden durch die Lufthansa Technical Training als Computer Based Training (CBT) und als Blockschulung geschult und haben einen zusätzlichen Umfang von ca. 370h Stunden. 19. Wie werden Ferienzeiten geregelt? Die üblichen Ferienzeiten des Landes Thüringen gelten im Rahmen der Technikerausbildung. In diesen Zeiten werden ergänzenden Schulungsinhalte der EASA Module vermittelt, so dass die unterrichtsfreien Zeiten reduziert werden. Dennoch wird sichergestellt, dass ausreichend und tarifübliche Zeit für Jahresurlaub besteht. 20. Wie wird die Schulung erfolgen? Die Schulung erfolgt in der Regel in Form von Präsenzunterricht. Bestimmte Anteile der EASA Module können individuell über Internet mit Hilfe eines Computer-Lernprogramms erfolgen. Für einen erfolgreichen Technikerabschluss insbesondere bei der Erstellung der Projektarbeit sind Selbststudienzeiten erforderlich. 21. Welche Literatur und Schulungsunterlagen werden benötigt? LTT: Für die EASA relevanten Ausbildungsinhalte erhalten die Teilnehmer alle Schulungsunterlagen auf elektronischem Wege, können diese aber auf Wunsch gegen eine Gebühr zusätzlich als Druck erhalten. EBW: Für die Technikerausbildung bekommen die Schüler zum Schulstart eine Bücherliste ausgehändigt mit den erforderlichen Lehrbüchern und Literaturhinweisen bzw. erhalten teilweise Lehrmaterialien direkt von den Fachlehrern. 22. Brauche ich gute englische Sprachkenntnisse? Gute englische Sprachkenntnisse sind unbedingt erforderlich zum Verfolgen des Unterrichts. Teilweise werden Inhalte in englischer Sprache vermittelt. Die Prüfungssprache ist allerdings immer Deutsch. 23. Wie kann ich ausreichend Englisch lernen? Technisches Englisch ist Teil des Ausbildungsprogramms. Sofern das Standardangebot nicht ausreicht, kann individuell über ein Selbstlernprogramm mehr Sprachkompetenz erworben werden.

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24. Wird modernes E-Learning angewendet? Bei den EASA Schulungen werden sowohl im Präsenzunterricht wie auch im Eigenstudium Computer Based Training (CBT) verwendet. Diese CBT behandeln die Themen Flugzeugsysteme, Triebwerktechnik, Aerodynamik, Luftrecht und Human Factors. Ergänzend kann bei Bedarf technisches Englisch als CBT geschult werden. 25. Gibt es praktische Ausbildung? In der EASA Ausbildung ist keine praktische Ausbildung gefordert und auch nicht vorgesehen. Im Technikerstudium werden allerdings Praktika und Experimental- und Laborunterricht z.B. in Werkstofftechnik, Physik, Steuerungs -und Regelungstechnik, 3D CAD-Software, etc. durchgeführt. Zusätzlich bietet die Fachschule ergänzende Lehrgänge (siehe ergänzende Inhalte) an, wobei der frei verfügbare Zeitfonds hierfür beschränkt ist. 26. Welche ergänzenden Inhalte werden angeboten? LTT: Technische Redaktion: Ergänzend wird ein Traineeprogramm für technische Red. angeboten. Neben Standardmodulen beinhaltet dieses eine Coachingphase mit Ausbildung am Arbeitsplatz. Praxismodule werden für die Bereiche Flugzeuginstandhaltung und Triebwerksüberholung angeboten. Diese erfolgen im Rahmen von Kleingruppen und werden durchgeführt an Triebwerken RR RB211 bzw. Flugzeugen B737 i.V.m. Computersimulation für A320. Details auf Anfrage. EBW: Ausbildereignungszertifikat (AEVO-Zertifikat): Die freiwillige Teilnahme an einem AEVO-Kurs über 40 Uh außerhalb des Studiums bereitet die Studenten auf die AEVO-Prüfung durch die IHK vor. REFA-Prozessorganisator: Über einen Zusatzkurs des REFA-Landesverbandes Thüringen kann die Prüfung zum REFA-Prozessorganisator abgelegt werden 27. Wann sind Startermine? Jeweils zu Beginn des Schuljahres in Thüringen. In der Regel im August bzw. September eines Jahres. 28. Kann ich später einsteigen? Ein verspäteter Einstieg ist möglich, aber über einen Zeitraum von 4 Wochen hinaus nicht empfehlenswert.

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29. Gibt es ein berufsbegleitendes Modell? Ein berufsbegleitendes Modell in Form eines Teilzeit-Studiums über 4 Jahre wird angeboten. Hierbei werden allerdings die durch LTT durchgeführten EASA Anteile größtenteils als Blockunterricht in Vollzeit durchgeführt. Studienform: Teilzeit: Studienzeit: 4 Jahre, Unterrichtszeiten: Freitag 15:30 - 20:30 Uhr, Samstag 8:00 – 14:40 Uhr, (ergänzt durch mehrere Vollzeitblöcke). Beginn: ist ebenfalls jährlich zu Beginn des Schuljahres in Thüringen möglich 30. Bekomme ich eine Erstattung bei vorzeitigem Aus stieg? Eine Erstattung ist in besonderen Härtefällen möglich. 31. Wo kann ich mich anmelden? Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form an: Private Fachschule und Berufsbildende Schule für Technik & Wirtschaft Erfurt Sekretariat der Schulleitung Magdeburger Allee 216 99086 Erfurt 32. Bis wann kann ich mich anmelden und was ist für eine Anmeldung erforderlich? Eine Bewerbung hat in der Regel bis 6 Wochen vor Schuljahresbeginn in Thüringen, d.h. bis ca. 31. Mai. des Jahres, zu erfolgen. Eine spätere Anmeldung ist in besonderen Fällen möglich. Als Bewerbungsunterlagen sind in beglaubigter Kopie einzureichen:

- Realschulabschluss - Berufschulabschluss - Berufsabschluss (Zeugnis der IHK oder HWK) - Nachweis der mind. 1-jährigen Berufspraxis