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Basierend auf dem Workshop: „Festlegung und Bewertung qualitativer Wertungskriterien bei IT-Vergaben“ veranstaltet von BHO Legal im Rahmen des 2. IT Vergabetags am 6. April 2017 in Berlin unter Leitung von Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner, LL.M., BHO Legal

Festlegung und Bewertung qualitativer Wertungskriterien ... · Basierend auf dem Workshop: „Festlegung und Bewertung qualitativer Wertungskriterien bei IT-Vergaben“ veranstaltet

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Basierend auf dem Workshop:

„Festlegung und Bewertung qualitativer

Wertungskriterien bei IT-Vergaben“veranstaltet von BHO Legal im Rahmen des

2. IT Vergabetags am 6. April 2017 in Berlin

unter Leitung von Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner, LL.M., BHO Legal

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 2

Bewertungskriterien bei der Beschaffung von

IT-Dienstleistungen

▪ „Bandbreite“ an Bewertungskriterien

▪ Vorgeschlagene Bewertungsmethoden nach UfAB VI

▪ Rechtsprechung

▪ Praxisbeispiele

Inhalt

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Bewertungskriterien

Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 3

§ 58 Abs. 2 VgV (~§ 43 UVgO)

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Bewertungskriterien

Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 4

§ 127 Abs. 3 Satz 1 GWB:

„Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen.“

Weiter Ermessenspielraum des Auftraggebers

Auftragsbezug als entscheidende Voraussetzung

Jedoch mit folgender Einschränkung:

§ 127 Abs. 4 GWB

„Die Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die

Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht

willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und

inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.“

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Bewertungskriterien

Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 5

Allgemeine vergaberechtliche Grundsätze sind zu beachten (G-N-T-V: Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit)

Bewertungsmethoden sind erforderlich, um qualitative Bewertungskriterien in Bezug zur Leistung zu bringen. Was bedeutet „Qualität“.

Bewertungsmethoden sind kalkulationsrelevant. Sie konkretisieren das „Wie“ und das „Was“ der Beschaffung.

Bewertungsmethoden sind den Bietern bekanntzugeben.

Die Erstellung von vergaberechtskonformen Bewertungsmethoden ist für Auftraggeber mit hohem Aufwand verbunden.

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 6

Sie hat zum Ziel, die Grundsätze des Vergabeverfahrens zu verdeutlichen,

praktikable Bewertungsmethoden vorzustellen sowie Beispiele und Hinweise

für die Vergabepraxis aufzuzeigen und damit die Arbeit zu erleichtern.

(UfAB VI, Ziff. 0.1)

Vorlagen benutzen?!?

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 7

Vereinfachte Leistungs-/Preismethode (Kap. 4.21.2)

Zur Beschaffung von Standardprodukten geeignet

Es werden nur Mindestanforderungen an die Leistung beschrieben

(„A“-Kriterien)

Eine weitergehende Bewertung erfolgt nicht

Zuschlag: Niedrigster Preis

Alle Angebote, die die A-Kriterien erfüllen, werden bewertet

Exkurs: Die Bewertungsmethoden der UfAB VI

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 8

Vereinfachte Leistungs-/Preismethode

UfAB VI, S. 157, Kap. 4.21.1

Bewertungsmethoden der UfAB VI

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 9

Einfache Richtwertmethode (Kap. 4.21.2)

Empfohlen für: Leistung und Preis haben gleiche Bedeutung

Preis wird ins Verhältnis zur Leistung gesetzt (Kennzahl: Z)

Kennzahl ist beliebig skalierbar (x100 / x1.000) um ganze Zahlen

zu erhalten.

Zuschlag: Höchster Z-Wert

Bewertungsmethoden der UfAB VI

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Einfache Richtwertmethode

UfAB VI, S. 156, Kap. 4.21.2

Bewertungsmethoden der UfAB VI

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 11

Erweiterte Richtwertmethode (Kap. 4.21.3)

Empfohlen für: Eng beieinander liegende Angebote (Erwartung)

Preis wird ins Verhältnis zur Leistung gesetzt (Kennzahl: Z)

Festlegung eines Schwankungsbereiches um führendes Angebot

Einführung eines Stichkriteriums (EK: Preis oder Leistung)

Zuschlag: Höchstes Stichkriterium im Schwankungsbereich

Bewertungsmethoden der UfAB VI

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 12

Erweiterte Richtwertmethode UfAB VI, S. 156, Kap. 4.21.2

Bewertungsmethoden der UfAB VI

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 13

Einfache Richtwertmethode

Kritik an den Bewertungsmethoden

B1 B2

Leistungspunkte 10.000 3.000

Preis 100.000,00 € 30.000,00 €

Kennzahl = L/P 0,10 0,10

Kennzahl skaliert 10.000 1000 1000

B1 B2

Leistungspunkte 10.000 3.000

Preis 99.900,00 € 30.000,00 €

Kennzahl = L/P 0,10 0,10

Kennzahl skaliert 10.000 1001 1000

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 14

Relative Gewichtungsformeln („Flipping-Effekt“)

Quelle:

Bartsch/v. Gehlen/Hirsch:

Mit Preisgewichtung

vorbei am

wirtschaftlichsten Angebot?

NZBau 2012, 393:

Kritik an den Bewertungsmethoden

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 15

Bewertungsmatrizen sind erforderlich für

(Preis-Leistungs-Methode, da nur A-Kriterien)

Einfache Richtwertmethode

Erweiterte Richtwertmethode

Gewichtete Richtwertmethode (Referenz/Median)

da B-Kriterien zur Bestimmung der Leistungspunktzahlen zu

bewerten sind.

Bewertungsmethoden der UfAB VI

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 16

Bewertungsmethoden der UfAB VI

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 17

Erfordernis eines Bewertungsschema wird von UfAB VI erkannt

Einteilung der Leistung in A-/B-Kriterien (Kriterienkatalog)

Bewertungsmethoden der UfAB VI

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 18

Zu den A-Kriterien:

Vergaberechtlich: Leistungsbestimmungsrecht des AG!

Grenzen des Bestimmungsrecht sind eingehalten, wenn

1. die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist,

2. vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene

Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei

getroffen worden ist,

3. solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen)

sind,

4. und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

Bewertungsmethoden der UfAB VI

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Zu den B-Kriterien:

„äußerst wichtig, „echte" Bewertungskriterien aus dem Bereich der

zu erfüllenden Aufgabe zu finden und zu bilden und dabei

gleichzeitig auf die Beurteilung von lösungstechnischen

Nebensächlichkeiten zu verzichten“. (UfAB VI Kap. 4.17.3, S. 135)

Vergaberechtlich: Unterkriterien von Zuschlagskriterien

Bsp.: Qualität 60 % → K1 3.000/10.000 Punkten → K1 = 20 %

Welche Kriterien dürfen als B-Kriterien berücksichtigt werden?

„qualitative, umweltbezogene oder soziale

Zuschlagskriterien“, § 58 Abs. 2 S. 2 VgV

Bewertungsmethoden der UfAB VI

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 20

Beispielsmatrix:

Berücksichtigung der Erfahrung

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Rechtsprechung

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 22

OLG Düsseldorf, v. 09.04.2014 - Verg 36/13

Ausgangslage: Der Auftraggeber hatte Unterkriterien gebildet und

diese an die UfAB „angelehnt“.

Entscheidung: „Es hätte konkret angegeben werden müssen, wie

viele Punkte für welchen Spiegelstrich (Unterkriterien) vergeben

werden konnten. (…) Beim vorliegenden Aufbau und Inhalt des

Kriterienkatalogs ist für Bieter nicht zu erkennen, was sie an

(Mehr-) Leistung anbieten müssen, um jeweils die volle

Bewertungspunktzahl zu erreichen (…).“

Zuschlagskriterien und Wertungsmethode

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 23

OLG Düsseldorf, v. 21.10.2015 - Verg 28/14:

Ausgangslage: Die Leistungskennzahl L wird auf Basis eines

Kriterienkatalogs ermittelt.

Antworten, Angaben und Konzepte der Bieter werden

entsprechend dem Grad der Zielerreichung jeweils zwischen 0

(Minimum) und 10 (Maximum) Punkten bewertet.

Wird die geforderte Leistung (Bewertungs-Einzelkriterien)

vollständig angeboten, d.h. zu 100 % oder mehr erfüllt, wird dieses

Bewertungskriterium mit 10 Punkten bewertet. Wird ein

Bewertungskriterium nicht vollständig erfüllt, verbleibt das Angebot

in der Wertung und wird nach folgender Regel bewertet.

Zuschlagskriterien und Wertungsmethode

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 24

Bewertungsschema:

Zuschlagskriterien und Wertungsmethode

8 – 9 / 80 % Anforderung mit kleinen Schwächen erfüllt, die ohne

erkennbaren Einfluss auf die Nutzung sind

6 – 7 / 60 % Anforderung teilerfüllt, mit geringen Einschränkungen nutzbar,

die mit geringem Einfluss auf die Nutzung sind und akzeptiert

werden

4 – 5 / 40 % Anforderung teilerfüllt, mit deutlichen Einschränkungen aber

noch nutzbar, die mit erheblichem Einfluss auf die Nutzung sind

und gerade noch akzeptiert werden

1 – 3 / 25 % Anforderung teilerfüllt, aber auch nicht mehr mit

Einschränkungen nutzbar

0 / 0 % Nicht erfüllt oder keine Angaben

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 25

OLG Düsseldorf, v. 21.10.2015 - Verg 28/14:

Entscheidung: Die Bewertungsmaßstäbe im Punkt Qualität (Leistungskennzahl)

sind intransparent.

Sie lassen nicht zu, im Vorhinein zu bestimmen, welchen Erfüllungsgrad die

Angebote auf der Grundlage des Kriterienkatalogs und konkreter Kriterien

aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punktwerten bewertet zu werden.

Anders ausgedrückt: Für Bieter ist nicht zu erkennen gewesen, unter welchen

Voraussetzungen welche Kriterien als mit "kleinen Schwächen", "geringen

Einschränkungen" oder mit "deutlichen Einschränkungen" bewertet werden. (…)

Das Wertungssystem der Vergabestelle lässt objektiv Raum für Manipulationen

und Willkür bei der Bewertung der Angebote.

Zuschlagskriterien und Wertungsmethode

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Zuschlagskriterien und Wertungsmethode

Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 26

OLG Düsseldorf, v. 01.06.2016 – VII-Verg 6/16

Die Bieter hatten ein schriftliches Konzept mit ihrem Angebot einzureichen.

Der Bewertungsmaßstab für die Konzepte (Kriterien 2 bis 4) bildet ein Notensystem von sehr gut bis mangelhaft. Den Noten wurden folgende Punkte zugeordnet:

Sehr gut 100 Punkte, Gut 75 Punkte, Befriedigend 50 Punkte,Ausreichend 25 Punkte, Mangelhaft 0 Punkte

Die Notenvergabe richtet sich nach folgender Vorgabe:

Sehr gut: Das Konzept ist von außerordentlich hoher Qualität undüberzeugt in besonderem Maße, Gut: das Konzept überzeugtuneingeschränkt, Befriedigend: Das Konzept überzeug überwiegend,weist aber kleiner Schwächen auf, Ausreichend: Das Konzept ist nochbrauchbar, weist aber gewisse, nicht nur unerhebliche Schwächen auf,Mangelhaft: Das Konzept ist ganz oder im Wesentlichen unbrauchbar.

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Zuschlagskriterien und Wertungsmethode

Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 27

Entscheidung: „Der vorstehend wiedergegebene Bewertungsmaßstab ist intransparent

und verstößt gegen § 97 Abs. 1 GWB, § 2 Abs. 1 VOL/A.“

Ausgehend von diesen Grundsätzen erfüllt der hier zu beurteilende Bewertungsmaßstab

nicht die Anforderungen. (…) Die Bewertungsmaßstäbe lassen nicht zu, im Vorhinein zu

bestimmen, welchen Erfüllungsgrad die Angebote bei den Umsetzungskonzepten

aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punktwerten bewertet zu werden. Für die

Bieter ist nicht zu erkennen, wann das jeweilige Konzept mit welcher Schulnote bewertet

wird. Sie können im Voraus nicht zuverlässig ermitteln, unter welchen Voraussetzungen

ihr Konzept als mit „kleineren Schwächen“, „ gewisse, nicht nur unerhebliche

Schwächen“ oder „ganz oder im Wesentlichen unbrauchbar“ bewertet wird. Hierfür

müsste der Bieter wissen, welche (funktional zu formulierenden) Erwartungen der

Auftraggeber an das Konzept stellt und, wenn mehrere Anforderungen zu erfüllen sind,

welche Wichtigkeit der Auftraggeber den Anforderungen im Verhältnis zueinander

beimisst. Andernfalls lässt das Wertungssystem objektiv Raum für Manipulationen und

Willkür bei der Bewertung der Angebote (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.10.2015, VII-

Verg 28/14; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.12.2015, VII-Verg 25/15, juris Rn.40).

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 28

„Die Verwendung der geforderten Konzepte als Zuschlagskriterien

ist dem gegenüber nicht zu kritisieren. Als Zuschlagskriterien

dürfen Kriterien zur Anwendung kommen, die mit dem Gegenstand

des Auftrags zusammenhängen, d.h. sich auf die Leistung

beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet.“

(OLG Düsseldorf, v. 15.06.2016 – VII-Verg 49/15)

Konzept als Zuschlagskriterium zulässig

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Zuschlagskriterien und Wertungsmethode

Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 29

OLG Düsseldorf, v. 02.11.2016 – VII-Verg 25/16

In der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ist ein vorsichtiges Abstandnehmen von der sehr strengen Entscheidungspraxis zu beobachten.

Grundsätzlich hält das OLG Düsseldorf daran fest, dass „das reine und durch keine weiteren Unterkriterien konkretisierte Schulnotensystem die Angebotswertung einem ungebundenen und völlig freien Ermessen des Auftraggebers in Gänze überantwortet, und zwar nicht nur auf der "letzten Meile" der Angebotswertung“.

Aber, „im Streitfall hat die Antragsgegnerin den zunächst unbestimmten Wertungsmaßstab des Schulnotensystems in den Vergabeunterlagen indes weiter aufgegliedert. Sie hat dadurch Anhaltspunkte gegeben, an denen Bieter den bei den jeweiligen Notenstufen geforderten Erfüllungsgrad sowie ebenfalls haben erkennen können, worauf bei den Angeboten vom Auftraggeber Wert gelegt worden ist. Die in den Vergabeunterlagen insoweit vorgenommenen Festlegungen sind für fachkundige Bieterunternehmen, die den Maßstab für das Verständnis bilden, hinreichend aussagekräftig und bestimmt.“

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Zuschlagskriterien und Wertungsmethode

Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 30

EuGH, v. 14.07.2016 – C-6/15, “TNS Dimarso”

Bewertungsmaßstab ,Qualität‘: hoch, ausreichend, niedrig.

[29] Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, dass ein

Bewertungsausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgabe über einen

gewissen Freiraum verfügen muss und somit, ohne die in den

Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung festgelegten

Zuschlagskriterien zu verändern, seine Tätigkeit der Prüfung und

Bewertung der eingereichten Angebote strukturieren darf.

[30] Dieser Freiraum ist auch aus praktischen Erwägungen

gerechtfertigt. Der öffentliche Auftraggeber muss in der Lage sein, die

Bewertungsmethode, die er zur Bewertung und Einstufung der Angebote

anwenden wird, an die Umstände des Einzelfalls anzupassen.“

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Zuschlagskriterien und Wertungsmethode

Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 31

VK Südbayern, v. 19.01.2017 - Z3-3-3194-1-47-11/16

Bewertungsschema:

1-3 Punkte: geringer Erfüllungsgrad; die gewünschten

Anforderungen sind nicht oder nur in geringem Maße erfüllt.

4-7 Punkte: durchschnittlicher Erfüllungsgrad; die gewünschten

Anforderungen sind teilweise erfüllt.

8-10 Punkte: hoher Erfüllungsgrad; die gewünschten

Anforderungen sind vollständig erfüllt; ggf. übererfüllt.

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Zuschlagskriterien und Wertungsmethode

Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 32

VK Südbayern, v. 19.01.2017 - Z3-3-3194-1-47-11/16

Unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH ist möglicherweise bei Vergaben, die unter die alte Richtlinie fallen, ein großzügigerer Maßstab zulässig.

Stets zu prüfen, ob das Bewertungssystem, also das Zusammenspiel von Bewertungsskala und den bekanntgegebenen Wertungskriterien mit Unterkriterien etc. tatsächlich dazu führt, dass für die Bieterunternehmen nicht erkennbar ist, welche Erwartung der öffentliche Auftraggeber an die Angebot hat und welche Angaben zu einer Bewertung mit einer möglichst hohen Punktzahl führen.

Können Bieter grundsätzlich erkennen, worauf es der Vergabestelle für eine gute Bewertung ankommt, ist das verwendete Bewertungsschema nicht per se intransparent.

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Beispiele

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 34

Bewertungsmatrix der UfAB

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 35

Teilnahmewettbewerb

„Die Qualifikation jeder benannten Fachkraft wird nach einer Skalierung von 1 bis 3 Punkten bewertet:

• 3 Punkte: Qualifikation übertrifft die Mindestanforderungen sehr weit.

• 2 Punkte: Qualifikation übertrifft die Mindestanforderungen deutlich.

• 1 Punkte: Mindestanforderung an Qualifikation in vollem Umfang erfüllt

Die Punktevergabe richtet sich nach dem vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesenen Erfüllungs- oder Erreichungsgrad der Fachkräfte.

Die gemeinsam erreichte Punktzahl wird durch die Anzahl der Fachkräfte geteilt und die Bewertung erfolgt auf Grundlage des so errechneten Durchschnittswerts.“

Ausschreibung: Beratungsleistungen

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 36

Angebotswettbewerb

Zuschlagskriterium und Gewichtung

Preis: 50 %

Leistung: 50 % (Konzept und persönliche Präsentation)

Leistungsbezogene Bewertungskriterien (jeweils 25 %), nachzuweisen durch Konzept und Präsentation

1. Zusammenarbeit mit AG

2. Qualitätssicherung/Gleichbehandlung

3. Verfügbare Ressourcen

4. Form und Klarheit der Darstellung und des Auftretens

Ausschreibung: Beratungsleistungen

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 37

Angebotswettbewerb

Bewertung mit 0 bis 3 Punkten:

3 Punkte: Gute Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderungen, die den

Erwartungen des Auftraggebers in allen Punkten voll entspricht.

2 Punkte: Befriedigende, durchschnittliche Darstellung bzw. Beantwortung der

Anforderungen, die in den wesentlichen Punkten den Anforderungen des

Auftraggebers entspricht.

1 Punkte: Mangelhafte Darstellung bzw. Beantwortung der Anforderungen, in

der auf wichtige Aspekte nicht oder nur mangelhaft eingeht.

0 Punkte: Unzureichende, nicht nachvollziehbare Darstellung.bzw.

Beantwortung der Anforderungen

Die Punktevergabe richtet sich nach dem vom Bieter mit dem Angebot nach-

gewiesenen Erfüllungs- oder Erreichungsgrad.

Ausschreibung: Beratungsleistungen

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 38

Angebotswettbewerb

Gefordert werden Konzepte zu den Themen

Fachlich-inhaltliche Abwicklung

Administrative Abwicklung

Administrative Bearbeitung und fachliche Abwicklung einschließlich Indikatoren

Die Darstellungen sollten jeweils (d.h. pro Konzept) einen Umfang von 15 DIN A4-

Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,15) nicht überschreiten.

Anlagen sollten den Darstellungen nicht beigefügt werden.

Die Ausführungen sollen eine Bewertung des Angebots ermöglichen.

Bewertet wird nach folgendem Wertungsmodus:

Ausschreibung: Projekt 2016

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 39

Ausschreibung: Projekt 2016

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 40

Innerhalb der Wertungsstufen werden die Punkte nach Maßgabe der Qualität/Schlüssigkeit

der Darstellung und der Qualität/Praxistauglichkeit des dargestellten Konzepts vergeben.

Ausschreibung: Projekt 2016

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 41

Punktevergabe für die Wertungskriterien „Qualität des Konzepts“ und „Qualität des vorgeschlagenen Projektteams/Personalkonzepts“

1 Punkt = Die Darstellung ist unzureichend. Die Darstellung lässt kein Konzepterkennen, das sich bewähren wird.

2 Punkte = Die Darstellung ist nur teilweise nachvollziehbar. Die Darstellung lässtkein Konzept erkennen, das sich ohne erhebliche Modifikationen bewähren wird.

3 Punkte = Die Darstellung ist nachvollziehbar. Die Darstellung lässt ein Konzepterkennen, das den Bieter, teilweise mit Modifikationen, grundsätzlich in die Lageversetzt, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen.

4 Punkte = Die Darstellung ist gut und schlüssig. Sie lässt ein Konzept erkennen,das den Bieter in die Lage versetzt, die Anforderungen, die der Auftrag mit sichbringt, zu meistern.

5 Punkte = Die Darstellung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Sie lässt einKonzept erkennen, das eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllungerwarten lässt.

Angebote die bei mindestens einem qualitativen Zuschlagskriterium weniger als 3 Punkte erhalten, kommen für den Zuschlag nicht in Betracht.

VK Bund, Beschl. v. 20.12.16 - VK 2 - 123/16

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 42

Vorgaben zum Konzept

Darstellung der methodischen Vorgehensweise bzgl. folgender Punkte:

Prozesse zur Erstellung von Bekanntmachungen

Vorgeschlagene Begutachtungs- und Bewertungsverfahren

Beratung von Förderinteressenten

Monitoring laufender Forschungsprojekte

Sicherstellung der kontinuierlichen Nachweisprüfung

Prozesse zur allgemein verständlichen Kommunikation

Hierbei wird durch den Auftraggeber anhand des eingereichten Konzepts

bewertet, inwieweit gute und effiziente Aufgabenerfüllung zu erwarten sowie

die vorgeschlagene methodische Vorgehensweise umsetzbar ist.

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 43

Vorgaben zum Personalkonzept

Das Personalkonzept soll eine detaillierte Vorstellung des für die spätere Auftragserfüllung vorgesehenen Projektteams umfassen.

Vorzulegen sind: Lebenslauf, Qualifikationen, berufliche Erfahrungen, Beschreibung der vorgesehenen Aufgaben.

Im Personalkonzept soll auf folgende Punkte eingegangen werden:

Personalmanagements & „leistungsorientierte und -stimulierende Entlohnung“

Möglichkeiten der Personalplanung und -entlohnung für zusätzliche Arbeiten?

Reaktion auf sich verändernde Haushaltssituationen (Mehr- oder –Minderbedarf)

Wie erfolgt die Weiterqualifizierung des eingesetzten Personals?

Wie wird dem Wissens- und Aktualitätsverlust vorgebeugt?

Wie werden Gender-Aspekte und soziale Inklusion berücksichtigt undumgesetzt?

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 44

Entscheidung

„Abschließend und ohne dass dies noch relevant wäre, ist aus Sicht

der Vergabekammer anzumerken, dass die Vorgaben der Ag nach

kursorischer Überprüfung durch die Vergabekammer keinerlei Anlass

geben, (…) das Vergabeverfahren zurück zu versetzten. (…)

Die Vorgaben zur Wertung erscheinen als korrekt. Was die Ag bei den

Konzepten erwartete und worauf sich die Punkte beziehen, hat sie

transparent und nachvollziehbar mit einer Reihe von Fragestellungen

vorgegeben.“

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Eignungsprüfung

Beispiele:

Jahresumsatz (3 Jahre) mind. 1 Mio. EUR jährlich: Max. 300 von 1.000 Punkten

Haftpflichtversicherung von mind. 5 Mio. EUR: Max. 200 von 1.000 Punkten

Eigenerklärung gemäß Anlage: Max. 50 von 1.000 Punkten.

(…)

Ausschreibung: Management im Jahr 2017

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 46

Angebotsbewertung

Nach diesen Kriterien wird das qualitativ hochwertigste Angebot ermittelt:

Erfahrungen bei der Durchführung von staatlich geförderten Projekten insbesondere in

der fachlichen Betreuung und Koordinierung sowie in der haushaltsrechtlichen und

administrativen Betreuung und Abwicklung ebenso wie in der Bewirtschaftung von

Mitteln des Auftragnehmers (Allg. Kenntnisse auf dem Gebiet von

Bundesförderprogrammen): Max. 300 von 1.000 Punkten

Projekterfahrung im Themenbereich des Auftragnehmers entsprechend der

Leistungsbeschreibung: Max. 200 von 1.000 Punkten

Qualifikationen des einzusetzenden Personals entsprechend der Leistungsbeschreibung:

Max. 200 von 1.000 Punkten.

3 Referenzen, deren Qualität der Aussagekraft bewertet wird: Max. 300 von 1.000

Punkten.

Ausschreibung: Management im Jahr 2017

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 47

Angebotsbewertung

Gefordert wird:

Der Auftragnehmer erwartet ein inhaltliches Konzept von maximal zwei

Din A 4-Seiten, in dem folgenden Aufgabenstellungen bearbeitet werden

müssen:

Beschreiben Sie Ihr Vorgehen bei der Begleitung des AG zu einem

bestimmten Verfahren.

Das Konzept wird mit 20 % bei der Zuschlagserteilung berücksichtigt.

Ausschreibung: Beratungsleistungen II

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Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 48

Das Konzept wird wie folgt bewertet:

Ausschreibung: Beratungsleistungen II

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Kontaktdaten

Basierend auf dem Workshop im Rahmen des 2. IT-Vergabetag 2017 | © BHO Legal Folie 49

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