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EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) Version, Stand: 00, 21. September 2017 Autor: Stefan Finke, Mario Schmitz

Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den … · 2017. 11. 21. · 3.4 NATURA 2000-Verträglichkeitsvorstudie ... (DVGW G463) die Festlegung des Arbeitsstreifens

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  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) Version, Stand: 00, 21. September 2017 Autor: Stefan Finke, Mario Schmitz

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 2/23

    Dokument-Informationen Version Bearbeiter Art der Änderung Status Freigabe / Datum

    00 Finke, Schmitz Ersterstellung freigegeben Höhner / 22.09.2017

    Auftraggeber: Open Grid Europe GmbH Kallenbergstraße 5,

    45141 Essen Projektleitung: Martin Höhner

    Fachzuständigkeit Naturschutz: Rüdiger Bunk

    Trassenplanung: Mario Schmitz Auftragnehmer: IBNi - Ingenieurbüro Nickel Logebachstraße 4,

    53604 Bad Honnef Bearbeiter: Stefan Finke

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 3/23

    Inhaltsverzeichnis 1  Einleitung .......................................................................................................................................... 4 1.1  Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................................... 4 1.2  Rechtsgrundlagen ............................................................................................................................ 6 2  Beschreibung des Vorhabens .......................................................................................................... 9 2.1  Lage des Vorhabens im Raum ......................................................................................................... 9 2.2  Begründung des Vorhabens / NEP Gas 2016 ................................................................................. 9 2.3  Technische Beschreibung .............................................................................................................. 10 2.4  Beschreibung des Bauablaufs ....................................................................................................... 13 2.5  Mögliche Umweltauswirkungen ...................................................................................................... 13 3  Vorschlag zum Untersuchungsrahmen .......................................................................................... 16 3.1  Abgrenzung des Untersuchungsraumes ........................................................................................ 16 3.2  Raumverträglichkeitsuntersuchung ................................................................................................ 17 3.3  Umweltverträglichkeitsuntersuchung ............................................................................................. 17 3.3.1  Methodik ......................................................................................................................................... 17 3.3.2  Untersuchung der Schutzgüter ...................................................................................................... 18 3.4  NATURA 2000-Verträglichkeitsvorstudie ....................................................................................... 20 3.5  Artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung ......................................................................................... 21 4  Anhang ........................................................................................................................................... 22 4.1  Topographische Übersichtskarte TK60 im Maßstab 1 : 60.000 ..................................................... 22 4.2  Gliederung Raumverträglichkeitsuntersuchung ............................................................................. 22 4.3  Gliederung Umweltverträglichkeitsuntersuchung ........................................................................... 22 4.4  Gliederung Artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung ....................................................................... 23 

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 4/23

    1 Einleitung

    1.1 Anlass und Aufgabenstellung In Europa und somit auch in Deutschland wird Erdgas aus unterschiedlichen Aufkommens- und

    Herkunftsquellen genutzt. Aus Produktionsfeldern in den Niederlanden und in Deutschland wird

    dabei sogenanntes L-Gas1 gefördert. Die Prognosen der Produzenten für die Förderung der L-Gas

    Mengen zeigen einen stark rückläufigen Trend, der auf die Erschöpfung der Lagerstätten

    zurückzuführen ist. Die bisherigen L-Gasmengen müssen daher durch H-Gasmengen ersetzt

    werden. Für diese Umstellung ist in den nächsten Jahren der Aus- und Umbau europäischer und

    deutscher Erdgastransportinfrastruktur notwendig.

    Aufgrund der angekündigten jährlichen Reduzierungen des L-Gas-Imports aus den Niederlanden

    haben die deutschen L-Gas-Fernleitungsnetzbetreiber eine Planung zur Umstellung von L-Gas auf

    H-Gas in Deutschland erarbeitet. Der Netzentwicklungsplan Gas dient als Steuerungsinstrument

    für die koordinierte L-H-Gas-Umstellung. Die Umstellungsgebiete und -zeitpläne sowie daraus

    resultierende erforderliche Investitionsmaßnahmen werden in diesem Rahmen zwischen den

    betroffenen Netzbetreibern auf der Fernleitungsnetzebene und der Verteilernetzebene abgestimmt.

    Da die meisten Endkundengeräte nicht ohne weitere Maßnahmen mit hochkalorischem H-Gas

    betrieben werden können, muss jedes einzelne Endverbrauchsgerät überprüft und entsprechend

    dem Prüfergebnis entweder auf die geänderte Gasqualität angepasst oder ausgetauscht werden.

    Aufgrund der Vielzahl der Geräte und einer beschränkten Anzahl der für eine solche Umstellung

    qualifizierten Monteure können die Maßnahmen nur schrittweise und mit einer klar definierten

    Umstellungsgeschwindigkeit erfolgen. Die bestehenden L-Gas-Leitungen können oft nicht direkt für

    den H-Gas Transport genutzt werden, nachdem Gebiete auf H-Gas umgestellt worden sind, da

    verbleibende L-Gas-Gebiete weiterhin über diese Leitungen bis zu ihrer finalen Umstellung

    versorgt werden müssen. Dementsprechend müssen neue Infrastrukturen sowohl zur Erschließung

    zusätzlicher Quellen als auch zum Anschluss der Umstellungsgebiete errichtet werden.

    1 L-Gas besitzt eine Gaszusammensetzung, die im Vergleich zu sogenannten hochkalorischen Gasen (H-Gas, bspw. aus Russland und Norwegen) einen niedrigeren Wobbe-Index und Brennwert aufweist, d. h. bei der Verbrennung pro Volumeneinheit weniger Energie abgibt. Der Brennwert von L-Gas liegt etwa zwischen 9,5 kWh/m³ und 10,25 kWh/m³, der Wobbe-Index zwischen 42,7 MJ/m³ und 46,9 MJ/m³.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 5/23

    Abbildung 1: Umstellungsgebiete bis 2027

    Quelle: USB 2017, Abbildung 10 und Abbildung 11, [Umsetzungsbericht 2017 der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber,

    http://www.fnb-gas.de/de/netzentwicklungsplan/usb-2017/usb-2017.html]

    Die in Abbildung 2 dargestellten Ausbaumaßnahmen dienen der Umstellung des in Abbildung 1

    gezeigten Gebietes 25 (Mittelrhein) von L-Gas auf H-Gas in den Jahren 2022 und 2023.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 6/23

    Abbildung 2: Ausbaumaßnahmen Mittelrhein

    1.2 Rechtsgrundlagen

    Raumordnungsgesetz (ROG)

    Gemäß § 15 Abs. 1 ROG prüft die für Raumordnung zuständige Landesbehörde in einem

    besonderen Verfahren die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im

    Sinne von § 1 der Raumordnungsverordnung (Raumordnungsverfahren). Hierbei sind die

    raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen

    Gesichtspunkten zu prüfen; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der

    Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen

    geprüft. Gegenstand der Prüfung nach Satz 2 sind auch die vom Träger der Planung oder

    Maßnahme eingeführten Standort- oder Trassenalternativen.

    Der Träger der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme legt der für Raumordnung

    zuständigen Landesbehörde die Verfahrensunterlagen vor, die notwendig sind, um eine Bewertung

    der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens zu ermöglichen.

    Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)

    Gemäß § 32 LPlG NRW sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen im Sinne der

    Rechtsverordnung nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 in einem Raumordnungsverfahren unter überörtlichen

    Gesichtspunkten zu überprüfen und untereinander sowie mit den Erfordernissen der Raumordnung

    abzustimmen.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 7/23

    Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung

    regelt im Abschnitt 1 die Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Das

    Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz regelt in § 6 ff. die Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht

    aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben. Die Verpflichtung zur Durchführung einer

    Umweltverträglichkeitsprüfung besteht für ein im UVPG in der Anlage 1 aufgeführtes Vorhaben,

    wenn die zur Bestimmung seiner Art genannten Merkmale vorliegen. Entsprechend des UVPG,

    Anlage 1, Nr. 19.2.1 besteht für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im

    Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes erst mit einer Länge von mehr als 40 km und einem

    Durchmesser von mehr als 800 mm die direkte Pflicht zur Durchführung einer

    Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei Leitungen mit einer Länge von 5 km bis 40 km und einem

    Durchmesser von mehr als 300 mm, ist entsprechend des UVPG, Anlage 1 Nr. 19.2.3, eine

    allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Absatz 1 Satz 1 UVPG vorgesehen.

    Im vorliegenden Fall hat sich die Vorhabenträgerin jedoch dazu entschlossen, gemäß

    § 7 Absatz 3 UVPG die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne Vorprüfung

    zu beantragen.

    Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die voraussichtlichen erheblichen

    Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter

    Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,

    Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

    Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

    Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie

    die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern

    dem Planungsstand entsprechend zu erfassen und zu bewerten.

    Zur Festlegung der Untersuchungsinhalte der vom Vorhabenträger vorzulegenden Unterlagen wird

    ein Scoping in Form einer Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 UVPG “Unterrichtung über den

    Untersuchungsrahmen“ durchgeführt. Die Besprechung dient der gegenseitigen Information von

    Vorhabenträgerin, verfahrensführender Behörde und der nach § 17 UVPG zu beteiligenden

    Behörden. Die Besprechung soll sich auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der

    Umweltverträglichkeitsprüfung erstrecken. Sie soll eine Abstimmung mit dem Ziel herbeiführen,

    den seitens der Vorhabenträgerin vorgesehenen Untersuchungsrahmen und die Inhalte sowie den

    vorgeschlagenen Untersuchungsraum für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU I, ROV)

    festzulegen.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 8/23

    Die Unterlage für die Durchführung des Scopings umfasst nachfolgend

    Kapitel 2: Beschreibung des Vorhabens und

    Kapitel 3 und 4: Vorschlag zum Untersuchungsrahmen einschließlich der Methodik zur UVU I

    (ROV).

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 9/23

    2 Beschreibung des Vorhabens

    2.1 Lage des Vorhabens im Raum Die geplante Trasse soll die Erdgastransportleitung Stolberg – Porz (Leitungsnummer 79) mit den

    Erdgasleitungen Bonn – Euskirchen (Leitungsnummern 3/23/9 und 3/23/96) verbinden. Der

    Untersuchungsraum erstreckt sich über die Kreise Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis und Rhein-Erft-

    Kreis. Folgende Städte bzw. Gemeinden befinden sich in dem Untersuchungsraum.

    Regierungsbezirk Kreis Stadt / Gemeinde

    Köln

    Rhein-Erft-Kreis Stadt Erftstadt

    Euskirchen

    Weilerswist

    Stadt Euskirchen

    Stadt Zülpich

    Rhein-Sieg-Kreis

    Swisttal

    Stadt Rheinbach

    Stadt Bornheim

    Der vom Trassenraum potentiell betroffene Raum kann der Karte im Anhang (4.1) entnommen

    werden.

    2.2 Begründung des Vorhabens / NEP Gas 2016

    Leitung Erftstadt-Euskirchen (ID 440-01)

    Mit der Maßnahme sollen die technischen Voraussetzungen für die Umstellung des Bereiches

    Mittelrhein in den Jahren 2022 und 2023 von L-Gas auf H-Gas geschaffen werden. Hierfür ist es

    erforderlich, eine neue Leitung zur Verbindung der H-Gas-Leitung Porz-Stolberg (LNr. 79) und den

    heute im L-Gas betriebenen Leitungen Bonn-Euskirchen (LNr. 3/23/9 und 3/23/96) zu errichten.

    Die Maßnahme befindet sich in Nordrhein-Westfalen im Raum zwischen Erftstadt und Euskirchen.

    Die Inbetriebnahme ist für Dezember 2021 geplant.

    Die wesentlichen bedarfsauslösenden Faktoren sind die L-H-Gas-Umstellungen im

    Umstellungsgebiet Mittelrhein.

    Die Maßnahme wird in Verbindung mit der Maßnahme ID 448-01 „GDRM-Anlage Euskirchen und

    Verbindungsleitungen“ durchgeführt.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 10/23

    GDRM-Anlage Euskirchen und Verbindungsleitungen (ID 448-01)

    Mit dieser GDRM-Anlage werden die technischen Voraussetzungen zur Anbindung der

    neuen Leitung Erftstadt-Euskirchen (ID 440-01) an die heute im L-Gas betriebenen

    Leitungen Bonn-Euskirchen (LNr. 3/23/9 und 3/23/96) geschaffen.

    Die Inbetriebnahme ist ebenfalls für Dezember 2021 geplant.

    2.3 Technische Beschreibung Die wesentlichen technischen Merkmale sind:

    Durchmesser der Leitung DN 400 (ca. 406 mm)

    Auslegungsdruck (DP) 100 bar

    Rohrüberdeckung mindestens 1,0 m

    Schutzstreifenbreite

    Die im Grundbuch zu sichernde Schutzstreifenbreite

    beträgt 8 m. Im Schutzsteifen dürfen keine baulichen

    Anlagen oder Gebäude errichtet werden.

    Gehölzfrei zu haltender Streifen

    2,5 m beiderseits der Leitungen zzgl. des

    Leitungsdurchmessers (Gesamtbreite 5,4 m) muss

    die Leitung frei von tiefwurzelnden Gehölzen bleiben.

    Dieser Streifen wird dementsprechend unterhalten.

    Arbeitsstreifen

    Für die Bauausführung ist ein Regelarbeitsstreifen

    von 24,0 m Breite erforderlich, der in ökologisch

    sensiblen Bereichen (z.B. bei der Querung von Wald)

    auf 20,5 m Breite reduziert werden kann. Im

    Arbeitsstreifen wird das Baufeld durch Beseitigung

    der vorhandenen Vegetation und schichtengerechte

    Lagerung des Bodens geschaffen. Nach Abschluss

    der Bauarbeiten erfolgt eine Rekultivierung.

    Streckenabsperrstationen

    Um Leitungssysteme entsprechend dem technischen

    Regelwerk DVGW Arbeitsblatt G 463 in

    Leitungsabschnitte unterteilen zu können, sollten

    Absperreinrichtungen in einem Abstand von 10 bis

    18 km errichtet werden. Bei der Festlegung der

    Abstände zwischen den Absperreinrichtungen sind

    der Auslegungsdruck, die Leitungsnennweite, die

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 11/23

    zum Erreichen der Armatur erforderliche Zeit, das

    Erfordernis der Armaturen für betriebliche Zwecke,

    die Lage von Anschlussleitungen und sonstige

    Armaturen im Leitungssystem zu berücksichtigen.

    Sie werden in der Regel unmittelbar an Straßen oder

    befestigten öffentlichen Wegen errichtet, von denen

    auch die Zufahrt erfolgen kann. Die Fläche der

    Stationen wird in der Regel geschottert, umzäunt und

    umpflanzt.

    Markierung

    Der Rohrleitungsverlauf wird mit gelben Markierungs-

    pfählen im Gelände gekennzeichnet. Die daran

    montierten Hinweisschilder informieren über die Lage

    der Leitung. Sie enthalten ferner die in Störungsfällen

    zu benutzende Rufnummer einer ständig besetzten

    Meldestelle, von welcher aus der Entstörungsdienst

    mobilisiert werden kann.

    Grundsätzliches zur Arbeitsstreifenbreite

    Bei der Errichtung von Erdgastransportleitungen besitzen Arbeits- und Anlagensicherheit –auch

    von in der räumlichen Nähe befindlichen Bestandsleitungen- in Bau- und Betriebsphase höchste

    Priorität. Insbesondere muss gemäß geltendem technischem Regelwerk (DVGW G463) die

    Festlegung des Arbeitsstreifens in Bezug zu dem Leitungsdurchmesser, der Art und Menge des

    Aushubs und dem Maschineneinsatz angemessen sein.

    Der Arbeitstreifen dient als Fahr-, Transport- und Arbeitsspur, als Fläche für die temporäre Ablage

    der zu verschweißenden Rohre, als Raum für den Rohrgraben sowie als Lagerfläche für den

    humosen Oberboden und den Rohrgrabenaushub. Seine Breite richtet sich gemäß technischem

    Regelwerk nach dem Rohrdurchmesser, nach den örtlichen Gegebenheiten (Geländeform,

    Nutzung, Geologie, etc.) und weiteren Faktoren, wie z.B. Arbeitssicherheit, Umweltbelange.

    Die Arbeitsstreifenbreite muss es zwingend ermöglichen, dass Mindestarbeitsräume und

    Sicherheitsabstände gewährleistet sind. Diese Mindestmaße sind nicht variabel und durch den

    Vorhabenträger frei gestaltbar, sondern in den einschlägigen technischen Regelwerken und

    gesetzlichen Festlegungen, wie z.B. in den Unfallverhütungsvorschriften, definiert.

    Die Regelarbeitsstreifenbreite gilt für eine Mindestüberdeckung (Rohrüberdeckung) von 1,0 m. Bei

    größerer Überdeckung sowie im Bereich von Pressgruben wird die Arbeitsstreifenbreite aufgrund

    größerer Aushubmassen entsprechend angepasst.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 12/23

    Abbildung 3: Regelarbeitsstreifen auf freier Feldflur

    Abbildung 4: Regelarbeitsstreifen im Wald

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 13/23

    2.4 Beschreibung des Bauablaufs Für den Bau der Leitung wird ein Regelarbeitsstreifen von 24 m Breite benötigt. In ökologisch

    sensiblen Bereichen kann der Arbeitsstreifen auf ca. 20,5 m eingeengt werden. Im Bereich des

    Arbeitsstreifens wird der Oberboden abgetragen, so dass Strukturschäden am Oberboden durch

    das Befahren mit schweren Maschinen vermieden werden. Dieser Oberboden (A-Horizont) wird

    gesondert gelagert. Soweit aufgrund der örtlichen Situation erforderlich werden auf dem

    Arbeitsstreifen Baustraßen eingerichtet. Anschließend werden die Rohre mit Spezialfahrzeugen

    ausgefahren und entlang des zukünftigen Leitungsverlaufs verschweißt.

    Nach Verschweißen des Rohrstranges wird der ca. 1,6 m tiefe Rohrgraben ausgehoben. Der

    Grabenaushub wird getrennt vom Oberboden gelagert. In der Regel werden hierbei zwei

    verschiedene Bodenmieten ausgesondert. Der B-Horizont mit hohem Feinbodenanteil wird vom

    meist steinhaltigen C-Horizont getrennt gelagert.

    Je nach Grundwasserstand werden Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Dazu wird das

    Grundwasser im Rohrgrabenbereich soweit abgesenkt, dass die Leitung im trockenen Rohrgraben

    verlegt werden kann. Die Leitung wird mit Spezialfahrzeugen (sog. Seitenbäume) in den

    Rohrgraben eingebracht und der Graben wieder verfüllt. Anschließend erfolgt eine sorgfältige

    Rekultivierung, bei der auch auf eine sorgfältige Tiefenlockerung geachtet wird. Im Anschluss

    können die Flächen in der Regel wie zuvor landwirtschaftlich genutzt werden.

    2.5 Mögliche Umweltauswirkungen Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick zu den wesentlichen potenziellen Wirkungen

    (Wirkfaktoren) von Gasfernleitungen auf die Umwelt. Die genannten Wirkungen können bau- oder

    anlagebedingt verursacht sein. Auswirkungen durch den Betrieb sind nicht zu erwarten. Ob und in

    welcher Ausprägung sie tatsächlich auftreten, ist jeweils raumbezogen zu prüfen. Dabei sind nicht

    alle aufgeführten möglichen Wirkungen „raumbedeutsam“, beziehungsweise sie werden auf der

    Betrachtungsebene der Raumordnung nicht in allen Details beurteilt.

    Mögliche baubedingte Wirkungen

    Die vergleichsweise stärksten Wirkungen auf die Umwelt entstehen während der Bauphase:

    Veränderung/Verlust der Lebensräume bei Beseitigung von Biotopen insb. mit langer

    Entwicklungsdauer und auf Flächen mit besonderen Standortbedingungen

    Funktionsverlust und -beeinträchtigung von Biotopen mit zusätzlichen Funktionen

    Temporäre Trennung von Lebensräumen

    Temporäre Störwirkungen und Emissionen

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 14/23

    Auf- und Abtrag, Umlagerung, Störung der natürlichen Bodenschichten/des natürlichen

    Bodengefüges, Verdichtung, Gefahr von Schadstoffeintrag

    Veränderung der hydrologischen Standortbedingungen (durch Maßnahmen zur

    Grundwasserhaltung, Einleitung in Oberflächengewässer)

    Mögliche anlagenbedingte Wirkungen

    Im Vergleich zu den baubedingten Wirkungen wird die Umwelt durch die Anlage selbst nur gering

    beeinflusst. Da die Gasleitung unter der Geländeoberfläche liegt und somit als Anlage nicht

    sichtbar ist, entstehen dauerhafte Flächenbeanspruchungen ausnahmslos durch die Errichtung von

    technischen Nebenanlagen sowie durch Nutzungseinschränkungen im Schutzstreifen. Folgende

    Wirkungen sind möglich:

    Dauerhafte Flächenbeanspruchung durch oberirdisch sichtbare Baukörper und technische

    Anlagen (z.B. Gas-Druck-Regel-Messanlagen (GDRM), Streckenabsperr- und

    Molchschleusenstationen)

    Freihalten des dinglich gesicherten 8 m breiten Schutzstreifens von baulichen Anlagen

    Freihalten eines Streifens von Gehölzen in einer Breite von 5,4 m über der Leitung (2,5 m

    beiderseits der Leitung zzgl. des Leitungsdurchmessers von 0,4 m).

    Mögliche betriebsbedingte Wirkungen

    Der Betrieb der nicht sichtbar unterirdisch verlegten Leitung ist emissionsfrei. Gelegentliche

    Kontrollen erfolgen durch Begehen, Befahren oder Befliegen. Die damit verbundenen Wirkungen

    sind in der Regel für die Umweltbelange ohne Relevanz.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 15/23

    Wirkfaktor

    Schutzgüter

    Men

    sche

    n

    Tier

    e, /

    Pfla

    nzen

    Bod

    en

    Was

    ser

    Luft

    / Klim

    a

    Land

    scha

    ft

    Kul

    turg

    üter

    Sach

    güte

    r

    Verursachende Maßnahme

    Baubedingte Wirkfaktoren

    Veränderung/Verlust der Lebensräume bei Beseitigung von Biotopen insb. mit langer Entwicklungsdauer und auf Flächen mit besonderen Standort-bedingungen

    x x

    Funktionsverlust und -beeinträchtigung von Biotopen mit zusätzlichen Funktionen x x x x x

    Temporärer Trennung von Lebensräumen x

    Temporäre Störwirkungen und Emissionen x x

    Auf- und Abtrag, Umlagerung, Störung der natürlichen Bodenschichten/des natürlichen Bodengefüges, Verdichtung, Gefahr von Schadstoffeintrag

    x x x x

    Veränderung der hydrologischen Standortbedingungen (durch Maßnahmen zur Grundwasserhaltung, Einleitung in Oberflächengewässer)

    x x x

    Anlagebedingte Wirkfaktoren

    Dauerhafte Flächenbeanspruchung durch den Baukörper und technische Anlagen x x x x x

    Freihalten des 8 m breiten Schutzstreifens von baulichen Anlagen x x

    Freihalten eines Streifens von Gehölzen in einer Breite von 5,4 m über der Leitung x x

    Betriebsbedingte Wirkfaktoren

    keine

    Der Schwerpunkt der Auswirkungen auf die Umwelt ist während des Baubetriebes zu erwarten. Es

    sind vor allem die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie der Boden betroffen.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 16/23

    3 Vorschlag zum Untersuchungsrahmen

    3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Aufgrund der Umstellung des Erdgasnetzes von L- auf H-Gas ist eine neue Erdgasleitung zur

    Verbindung beider Erdgassysteme zu errichten. Die Einbindung in das L-Gas System muss aus

    netztechnischen Gründen zwischen dem Netzknotenpunkt Kuchenheim Ost an der Landstraße

    L 210 östlich von Euskirchen-Kuchenheim und der bestehenden Schieberanlage Oberdrees

    südlich der Ortslage Oberdrees erfolgen. Zwischen diesen beiden, etwa 5,8 km

    auseinanderliegenden Punkten, ist ein geeigneter Einbindepunkt und Standort für die GDRM-

    Anlage zu finden.

    Da sowohl die H-Gas Leitung LNr. 79 wie auch die L-Gas Leitungen 3/23/9 und 3/23/96 im

    gegenständlichen Gebiet von Osten nach Westen verlaufen, bietet sich eine möglichst direkte

    Verbindung beider Leitungssysteme an. Als Untersuchungsraum wird daher seitens der

    Vorhabenträgerin die in Abbildung 5 gelb gekennzeichnete Fläche vorgeschlagen. Innerhalb dieses

    Untersuchungsraumes erfolgt die Suche nach geeigneten Trassenkorridoren mit einer Regelbreite

    von 600 m.

    Abbildung 5: Untersuchungsraum

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 17/23

    3.2 Raumverträglichkeitsuntersuchung Die Raumverträglichkeitsuntersuchung prüft die Raumverträglichkeit des Vorhabens, also die

    Vereinbarkeit der überörtlichen raumbedeutsamen Auswirkungen mit sämtlichen raumrelevanten

    Belangen, insbesondere den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Grundlage sind dabei die

    Aussagen des Landesentwicklungsplans, die Regionalpläne der betroffenen Regionen sowie die

    Flächennutzungspläne der betroffenen Gemeinden.

    Dargestellt werden übergeordnete raumstrukturelle Gesichtspunkte wie die Lage der Korridore in

    Bezug auf die Raumkategorien (z. B. Verdichtungsraum – ländlicher Raum) das punktaxiale

    System (z. B. Oberzentren / Unterzentren), die Trassenbündelung, die Auswirkungen auf regionale

    Grünzüge und Grünzäsuren sowie auf Gebiete für Naturschutz und Landespflege.

    Es werden darüber hinaus die Auswirkungen des Vorhabens auf das Siedlungswesen, die Land-

    und Forstwirtschaft, die Erholung, die Wasser- und Rohstoffwirtschaft sowie den Verkehr, die

    Verteidigung und die vorhandene Infrastruktur dargestellt.

    Es erfolgen ein Variantenvergleich sowie ein raumstrukturelles Fazit, bei dem erläutert wird, ob die

    untersuchten Trassen den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen.

    3.3 Umweltverträglichkeitsuntersuchung

    3.3.1 Methodik Zum Raumordnungsverfahren wird eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU, 1. Stufe)

    vorgelegt. In diesem Rahmen ist eine Bestandserfassung zu den Schutzgütern gemäß den

    Vorgaben des UVPG erforderlich. Raumbedeutsame Umweltwirkungen des Vorhabens sind zu

    ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.

    Für die Erstellung der ROV-Unterlagen werden alle verfügbaren planungsrelevanten und

    fachspezifischen Unterlagen erfasst und ausgewertet.

    Zentrale Aufgabe der UVU ist es, sämtliche Unterlagen zusammenzustellen, die gemäß

    § 16 UVPG zur Bewertung der Umwelterheblichkeit bzw. der raumordnerischen Beurteilung des

    Vorhabens durch die zuständige Behörde notwendig sind.

    Das methodische Vorgehen orientiert sich im Wesentlichen am Konzept der Ökologischen

    Risikoanalyse, welches sich in langjähriger Anwendung für vergleichbare planerische

    Aufgabenstellungen bewährt hat.

    Die UVU beginnt mit einer allgemeinen Darstellung des Vorhabens. Diese Darstellung umfasst

    sowohl einen Überblick über Art und Umfang sowie wichtige Eckdaten des Vorhabens als auch

    Hinweise auf bestehende planerische Vorgaben und die geltenden rechtlichen

    Rahmenbedingungen.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 18/23

    Nachfolgend werden alle wesentlichen Bestandteile des Vorhabens, untergliedert nach bau-,

    anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen beschrieben.

    Auf Grundlage der Ergebnisse einer zielgerichteten Bestandsaufnahme und Bewertung der

    voraussichtlich betroffenen Schutzgüter des Naturhaushaltes wird die Empfindlichkeit der

    Schutzgüter gegenüber Auswirkungen des Vorhabens abgeleitet.

    Für die Bestandserfassung des Schutzgutes „Pflanzen und Tiere“ wird eine Luftbildauswertung

    sowie eine Auswertung weiterer allgemein zugänglicher Daten durchgeführt. Ergänzend erfolgt

    eine Kartierung vor Ort. Zur Erfassung und Bewertung der übrigen Schutzgüter wird auf

    vorhandene Daten zurückgegriffen.

    Die ökologische Risikobeurteilung steht im Mittelpunkt der Studie. Ziel ist es, die voraussichtlichen

    Auswirkungen des Vorhabens auf die untersuchten Schutzgüter darzustellen und zu bewerten.

    3.3.2 Untersuchung der Schutzgüter Für die einzelnen Schutzgüter im Trassenkorridor sind zunächst die folgenden

    Untersuchungsmethoden vorgesehen:

    Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

    Erfassung und Darstellung insbesondere von allgemeinen Siedlungsbereichen sowie von

    Sondernutzungen auf der Grundlage der Regionalpläne, der Flächennutzungspläne und der

    Bebauungspläne. Erholungs- und Freizeitfunktionen können schwerpunktmäßig aus den

    Landschafts- und Regionalplänen sowie aus Karten abgeleitet werden (Freizeitkarte,

    Radwanderkarte etc.) und werden ggf. dargestellt (z. B. kulturhistorisch bedeutsame Punkte,

    Erholungs- und Sichtschutzwald).

    Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

    Zunächst erfolgt innerhalb der 600 m breiten Korridore eine Auswertung der Biotopstrukturen.

    Nomenklatur und Verschlüsselung folgen dem Biotoptypenschlüssel des LANUV. In Verbindung

    mit den vorliegenden Daten zu Schutzgebieten und geschützten Biotopen wird der Bestand

    insbesondere von schutzwürdigen oder geschützten Biotopen bzw. prüfrelevanten Pflanzen- und

    Tierarten sowie von Flächen, die sich für die Entwicklung von Biotopen besonders eignen und für

    die Sicherung der Artenvielfalt benötigt werden, ermittelt und beurteilt. Bestimmte Tierartengruppen

    werden, je nach Erfordernis, im Bereich besonders sensibler Trassenkorridorabschnitte detaillierter

    untersucht und bewertet.

    Schutzgut Boden

    Innerhalb der 600 m breiten Korridore erfolgt die Beschreibung und Beurteilung des geologischen

    Untergrundes und des Bodens durch Auswertung der geologischen und bodenkundlichen Karten

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 19/23

    der mittleren Maßstabsebene (1:25.000). Bodentypen, denen aufgrund der Bodenfruchtbarkeit,

    ihrer kulturgeschichtlichen Bedeutung oder ihrer Lebensraumfunktion für Flora / Fauna eine

    besondere Bedeutung zukommt, werden ermittelt und kartographisch dargestellt. Ebenfalls

    ermittelt und dargestellt werden Böden, die eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung

    durch Umlagerung und andere Auswirkungen, die durch den Bau von Rohrleitungen hervorgerufen

    werden können, besitzen. Die Funktion des Bodeninventars im Sinne von § 1 BodenSchG und die

    Auswirkungen des Vorhabens werden dargestellt. Altlastenverdachtsflächen, sowie ggf.

    Bodenschutzwälder werden in der Darstellung berücksichtigt.

    Schutzgut Wasser - Grundwasser

    Erdgas ist nicht wassergefährdend. Die Grundwassersituation unter besonderer Beachtung der

    regionalen Hydrogeologie sowie die Lage zu Wasserschutzgebieten werden innerhalb der 600 m

    breiten Korridore auf Grundlage vorhandener Daten ausgewertet und dargestellt.

    Hinsichtlich des Grundwassers besteht die maßgebliche Empfindlichkeit in Bezug auf das

    Vorhaben im Eintrag von Schadstoffen während der Bauzeit sowie auf mögliche

    Drainagewirkungen des Rohrgrabens. Die Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers vor

    Auswirkungen durch den Bau der Trasse werden daher dargestellt. Wechselwirkungen mit

    Oberflächengewässern (Quellaustritte) werden beachtet.

    Schutzgut Wasser - Oberflächengewässer

    Zustand und ökologische Bedeutung der Oberflächengewässer werden innerhalb der 600 m

    breiten Trassenkorridore auf Grundlage vorhandener Daten beschrieben und bewertet bzw.

    dargestellt. Hinsichtlich der Oberflächengewässer besteht die maßgebliche Empfindlichkeit in

    Bezug auf das Vorhaben in baubedingten Auswirkungen bei der Querung von Fließgewässern und

    ihren Auen. Mögliche Beeinträchtigungen werden beurteilt und Schutzvorkehrungen sowie

    Schutzgebiete (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsschutzgebiete, Wasserschutzwälder)

    dargestellt. Wechselwirkungen mit dem Grundwasser werden beachtet.

    Schutzgut Klima und Luft

    Es zeichnet sich bereits ab, dass das Schutzgut Klima und Luft durch die Verlegung einer

    Erdgaspipeline nur wenig tangiert sein wird. Denkbare Auswirkungen sind Veränderungen des

    Kleinklimas durch die Anlage von Schneisen im Wald, sofern die Trassenführung durch Wald

    unvermeidbar ist. Auf eine kartographische Darstellung des Schutzgutes wird verzichtet.

    Klimaschutz- bzw. Immissionsschutzwälder werden hingegen dargestellt und gesondert

    berücksichtigt.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 20/23

    Schutzgut Landschaft

    Die Landschaft wird auf der Grundlage der naturräumlichen Gliederung beschrieben. Die Lage des

    Vorhabens zu Schutzgebieten, Bereichen für den Schutz der Natur, Waldbereichen,

    naturraumtypischen, morphologischen Besonderheiten etc. wird beschrieben und beurteilt.

    Mögliche Auswirkungen des Vorhabens durch Veränderung der visuellen Wirkung

    landschaftsprägender Strukturen und Einzelelemente werden ermittelt und bewertet. Mögliche

    bestehende Vorbelastungen werden berücksichtigt und dargestellt.

    Schutzgut Kultur- und Sachgüter

    Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler im mindestens 600 m breiten Trassenkorridor werden auf der

    Grundlage vorhandener Daten bzw. Erhebungen bei den Fachbehörden dargestellt und

    beschrieben. Nicht vermeidbare Auswirkungen der Leitungsverlegung, etwa auf Bodendenkmäler,

    werden bewertet.

    Sachgüter werden mittels Auswertung der Regional- und Flächennutzungspläne ermittelt und

    bewertet.

    Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Folgewirkungen (Sekundäreffekte) und

    Summationswirkungen werden berücksichtigt. Sie werden inhaltlich als eigenes Kapitel

    beschrieben und bewertet.

    Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von prognostizierten

    Umweltrisiken werden als Hinweise für den nachfolgenden Landschaftspflegerischen Begleitplan

    (LBP) beschrieben.

    Ein Variantenvergleich wird mit Gegenüberstellung der geprüften Trassen, insbesondere in Bezug

    auf den Raumwiderstand und aus umweltverträglicher Sicht, vollzogen. Weiterhin erfolgt die

    Betrachtung einer Nullvariante bzw. des Status quo.

    In einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung

    erfolgt eine kurze Beschreibung des geplanten Leitungsverlaufs sowie eine Bewertung der

    verschiedenen Umweltfaktoren (Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, etc.) mit Angaben zu

    möglichen Konfliktbereichen und Maßnahmen, wie diese ggf. kompensiert bzw. vermieden oder

    minimiert werden können.

    3.4 NATURA 2000-Verträglichkeitsvorstudie Im Untersuchungsraum und in seinem großräumigen Umfeld (im potentiellen Wirkraum des

    Vorhabens) kommen keine FFH-Gebiete vor. Daher kann auf eine NATURA 2000-

    Verträglichkeitsvorprüfung verzichtet werden.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 21/23

    3.5 Artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung Für das Raumordnungsverfahren der geplanten Erdgasfernleitung erfolgt neben der

    Umweltverträglichkeitsuntersuchung auch eine artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung. Ziel ist es,

    die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG

    einzuschätzen und somit das aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehende Konfliktpotenzial zu

    qualifizieren.

    Auf Ebene der Raumordnung kann eine systematische Betrachtung im Sinne einer

    Artenschutzprüfung mangels ausreichender Kenntnis der zu beanspruchenden Flächen bzw.

    Habitate noch nicht durchgeführt werden.

    Allerdings lassen sich mit einer Auswertung vorhandener Daten bereits mögliche

    artenschutzrechtliche Konflikte und entsprechende Ausschlusstatbestände für den Trassenkorridor

    sowie ggf. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen für den gesamten Trassenkorridor

    ermitteln.

    Zur groben Eingrenzung des zu erwartenden Artenspektrums werden als Datengrundlage zunächst

    die Daten des LANUV zu den planungsrelevanten Arten in NRW und darüber hinaus vorhandene

    Daten bei den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden abgefragt.

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 22/23

    4 Anhang

    4.1 Topographische Übersichtskarte TK60 im Maßstab 1 : 60.000

    4.2 Gliederung Raumverträglichkeitsuntersuchung 1 Grundlagen und Methodik der Raumverträglichkeitsuntersuchung

    2 Rechtliche Grundlagen

    3 Ziele und Grundsätze der Raumordnung

    3.1 Trassenführung in Bezug auf die Raumkategorien

    3.2 Trassenführung in Bezug auf das punktaxiale System

    3.3 Trassenbündelung

    3.4 Lage zum potentiellen Nutzerkreis

    3.5 Auswirkungen auf die Raumstruktur

    3.6 Trassenführung im Freiraum

    3.6.1 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren

    3.6.2 Bodenschutz

    3.6.3 Gebiete für Naturschutz und Landschaftspflege

    3.6.4 Gebiete für die Erholung

    3.6.5 Schwerpunktbereiche für die Landschaftsentwicklung

    3.6.6 Bereiche zur Sicherung von Wasservorkommen

    3.6.7 Schutzbedürftiger Bereich für Wasserwirtschaft: Überschwemmungsbereiche /

    Überflutungsflächen

    3.6.8 Rohstoffvorkommen

    3.6.9 Windenergie

    3.7 Siedlungswesen

    3.8 Landwirtschaft

    3.9 Forstwirtschaft

    3.10 Verkehr

    3.10 Ver- und Entsorgung

    4 Variantenvergleich

    4.1 Trassenkorridorvarianten

    5 Raumstrukturelles Fazit

    4.3 Gliederung Umweltverträglichkeitsuntersuchung 1 Einleitung

    2 Naturschutzfachliche Vorgaben und Schutzausweisungen im Untersuchungsraum

    3 Raumanalyse

    3.1 Untersuchungsinhalte und Bewertungskriterien

    3.2 Naturräumliche Lage der Trassen

  • EUSAL – Euskirchen Anschlussleitung; Unterlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren (§ 15 UVPG) 23/23

    3.3 Schutzgut Menschen

    3.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt

    3.5 Schutzgut Fläche und Boden

    3.6 Schutzgut Wasser

    3.7 Schutzgut Klima / Luft

    3.8 Schutzgut Landschaft

    3.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter

    4 Wirkungsanalyse

    5 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Minimierung von Beeinträchtigungen und zur

    Kompensation des Eingriffs

    6 Konfliktanalyse

    6.1 Schutzgut Menschen

    6.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt

    6.3 Schutzgut Fläche und Boden

    6.4 Schutzgut Wasser

    6.5 Schutzgut Klima / Luft

    6.6 Schutzgut Landschaft

    6.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter

    6.8 Wechselwirkungen

    7 Auswirkungsprognose und Variantenvergleich

    7.1 Entwicklung des Raumes ohne das Vorhaben (Nullvariante)

    7.2 Beeinträchtigungen durch Folgewirkungen (Sekundäreffekte)

    7.3 Summationswirkungen

    7.4 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich

    8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung

    4.4 Gliederung Artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung 1 Zu betrachtendes Artenspektrum

    2 Vorhabensbedingte Wirkfaktoren

    3 Mögliche Auswirkungen

    3 Artenschutzrechtliche Abschätzung zu den Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG