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A 3, Frankfurt Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: östlich AS Höchstadt Nord bis Klebheim Unterlage 19.4.1 TP2 Straßenbauverwaltung F R E I S T A A T B A Y E R N Straße / Abschnitt / Station: A3 von 580 / 0,651 bis 620 / 4,815 Bundesautobahn A3 Frankfurt - Nürnberg 6streifiger Ausbau im Abschnitt östlich AS Höchstadt Nord bis Klebheim von Bau- km 354+900 bis Bau-km 365+800 PROJIS-Nr.: 09 070100 30 FESTSTELLUNGSENTWURF Textunterlage zur Naturschutzfachliche Bewertung von PWC- Standorten Aufgestellt: Nürnberg, den 19.08.2016 AUTOBAHNDIREKTION NORBAYERN Ried, Baudirektor Zweite Teilplanfeststellung vom 19.08.2016

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A 3, Frankfurt – Nürnberg

6-streifiger Ausbau, Abschnitt: östlich AS Höchstadt Nord bis Klebheim

Unterlage 19.4.1 TP2

Straßenbauverwaltung F R E I S T A A T B A Y E R N

Straße / Abschnitt / Station: A3 von 580 / 0,651 bis 620 / 4,815

Bundesautobahn A3 Frankfurt - Nürnberg

6–streifiger Ausbau im Abschnitt östlich AS Höchstadt Nord bis Klebheim von Bau- km 354+900 bis Bau-km 365+800

PROJIS-Nr.: 09 070100 30

FESTSTELLUNGSENTWURF

Textunterlage zur

Naturschutzfachliche Bewertung von PWC-

Standorten

Aufgestellt:

Nürnberg, den 19.08.2016

AUTOBAHNDIREKTION NORBAYERN

Ried, Baudirektor

Zweite Teilplanfeststellung vom 19.08.2016

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WGF Landschaft Telefon + 49 (0)911 – 94 60 3-0 Geschäftsführer Landschaftsarchitekten GmbH Telefax + 49 (0)911 – 94 60 3-10 Landschaftsarchitekten Dipl. Ing. Sitz Nürnberg Prof. Gerd Aufmkolk BDLA DASL Amtsgericht Nürnberg HRB 23122 e-mail [email protected] Hubert Hintermeier Vordere Cramergasse 11 Internet Michael Voit 90478 Nürnberg http://www.wgf-nuernberg.de Sigrid Ziesel

BAB A3 östlich AS Höchstadt Nord - Klebheim 6 - streifiger Ausbau

2. Teilplanfeststellung

Naturschutzfachliche Bewertung von PWC-Standorten

26.05.2016 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Michael Voit (WGF Landschaft) Dipl.-Ing. (FH) Hauke Schrader (WGF Landschaft) Dipl.-Biol. Michael Bokämper (IVL)

Offenland-Standort Wald-Standort

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6-streifiger Ausbau Naturschutzfachliche Bewertung von PWC-Standorten Stand: 02/ 2016

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Inhaltsverzeichnis Seite

1. Anlass und Aufgabenstellung 1

2. Datengrundlagen des Standort-Vergleichs 1

3. Übersicht über die untersuchten Standorte 3

4. Auswirkungsprognose und Bewertung der PWC-Standorte 3

4.1 Offenland-Standort Westseite 6

4.2 Offenland-Standort Ostseite 13

4.3 Wald-Standort Westseite 19

4.4 Wald-Standort - Ostseite 25

5. Zusammenfassung der naturschutzfachlichen Bewertung 31

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1. Anlass und Aufgabenstellung

Die Autobahndirektion Nordbayern (ABD-N) plant im Zuge des 6-streifigen Aus-baus der BAB A 3 im Abschnitt östlich Höchstadt-Nord bis Klebheim die Errichtung einer PWC-Anlage. Im Rahmen einer vergleichenden Untersuchung sollen folgen-de Standorte naturschutzfachlich beurteilt werden:

Standort bei Bau-km 363+800, nachfolgend als Offenland-Standort(e) und

Standort bei Bau-km 365+300, nachfolgend als Wald-Standort(e) bezeichnet.

Im Zuge eines Abstimmungsgespräches mit dem Vertreter der höheren Natur-schutzbehörde der Regierung von Mittelfranken, Herrn Nisi, wurde hierzu am 12.03.2015 der Untersuchungsumfang für ergänzende faunistische Erhebungen abgestimmt. In dem hier vorliegenden Dokument werden nunmehr die Ergebnisse der früheren Bestandserfassung zu Lebensräumen, zur Fauna und zur Nutzung sowie der im Jahr 2015 ergänzend durchgeführten faunistischen Untersuchungen ausgewertet und die möglichen PWC-Standorte unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten betrachtet und vergleichend bewertet.

2. Datengrundlagen des Standort-Vergleichs

Grundlagen für den PWC-Standort-Vergleich sind: Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) mit Artenschutzbeitrag für

den A3-Planungsabschnitt östlich Höchstadt Nord – Klebheim (WGF, 2014): - Flächendeckende Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen mit Einstu-

fung gemäß Kartieranleitung der Bayerischen Biotopkartierung (WGF, 2010)

- Aktualisierung der Biotop- und Nutzungstypen (WGF, 2014)

FFH-Verträglichkeitsprüfung und Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung (WGF, 2014) mit - 2 vogelkundlichen Begehungen (Transekt-Kartierungen) u. a. in der „Teil-

fläche Brandweiher“ des Vogelschutzgebietes Aischgrund (ÖFA, 2010)

Fledermauskundliche Untersuchung - Auswertung von Fledermauserfassungen an zwei Unterführungen entlang

der Autobahn A 3 (Brücke über die Aisch bei Medbach und Durchlass des Steggrabens (Staffelbach) nördlich von Buch) (IVL, 2013/ 2014)

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Im Jahr 2013 wurden durch das Institut für Vegetationskunde und Land-schaftsökologie, Hemhofen (IVL) in Hinblick auf die Standortfindung einer PWC-Anlage an den dafür in Frage kommenden Standorten erste ergänzende Untersu-chungen zu europarechtlich geschützten Arten vorgenommen:

- Erfassung von „Biotopbäumen“ - Brutvogelkartierung: 2 Begehungen - Reptilienkartierung: Sichtbeobachtungen, 2 Begehungen - Erfassung von Wiesenknopf-Ameisenbläulingen: Übersichtsbegehung der

Wiesen mit Erfassung von Vorkommen des Wiesenknopfs

Im Jahr 2014 wurden durch die Ökologisch-Faunistische Arbeitsgemeinschaft, Schwabach (ÖFA) ausgewählte Waldbereiche auf mögliche Vorkommen der Ha-selmaus untersucht.

Im Jahr 2015 wurden nunmehr durch IVL weitere ergänzende Untersuchungen in einem Radius von jeweils ca. 300 m um die möglichen PWC-Standorte durchge-führt. Die Untersuchungsmethodik entspricht den von der Bundesanstalt für Stra-ßenwesen (BAST) herausgegebenen „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen in Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“: Brutvogelkartierung:

- Revierkartierung (BAST - Methodenblatt V 1) mit 8 – 9 Begehungen je Standort sowie Horst- bzw. Nestersuche von Großvögeln im Wald Termine 17.03., 29.03., 21.04., 21.04. (Nachtbegehung), 22.04., 28.04., 28.04. (Nachtbegehung), 29.04., 05.05. (Nachtbegehung), 12.05, 19.05., 20.05., 21.05., 22.05.2015).

Fledermauskundliche Untersuchung:

- Potenzialabschätzung aufgrund der Lebensraumstrukturen

Amphibienkartierung: - Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge an Laichgewässern

(BAST - Methodenblatt A 1) - Hydrophon – Erfassung der Knoblauchkröte an den Gewässern des Offen-

landstandorts (BAST - Methodenblatt A 4) - Wasserfallen – Erfassung des Kammmolches (BAST - Methodenblatt A 3) - Termine: 29.03., 21.04. (Nachtbegehung), 22.04., 28.04. (Nachtbegehung),

29.04., 05.05., 05.05. (Nachtbegehung), 22.05. (Nachtbegehung), 01.06., 02.06., 16.06., 17.06., 18.06., 19.06., 21.07. 2015

Reptilienkartierung:

- Sichtbeobachtung von Reptilien (BAST-Methodenblatt R1) 2 Begehungen je Standort im Sommer 2014 Termine: 29.07.,01.08. und 02.08. 2014 2 Begehungen je Standort im Frühsommer 2015 Termine: 19.05., 20.05., 21.05., 05.06., 09.06., 16.06.2015

Erfassung von Wiesenknopf-Ameisenbläulingen:

- Transsekt-Kartierung potenziell geeigneter Wiesen zur Erfassung von Ima-gines der Arten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (BAST-Methodenblatt F4) Termine: 21.07., 25.07. 10.08. 2015

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3. Übersicht über die untersuchten Standorte

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Lage der untersuchten Standorte.

In der naturschutzfachlichen Bewertung werden jeweils die West- und die Ostseite der PWC-Standorte getrennt behandelt und bewertet. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, Varianten mit je halbseitiger Anlage an beiden Standorten in den Ver-gleich aufzunehmen. Somit ergeben sich vier getrennt zu untersuchende Bereiche.

Lage der möglichen PWC-Standorte bei Bau-km 363 + 800 (Offenland) bzw. Bau-km 365 + 300 (Wald)

Die vier Untersuchungsbereiche werden wie folgt bezeichnet:

Offenland-Standort - Westseite

Offenland-Standort - Ostseite

Wald-Standort - Westseite

Wald-Standort - Ostseite

4. Auswirkungsprognose und Bewertung der PWC-Standorte

Im Folgenden wird für jeden Standort eine Prognose der zu erwartenden Auswir-kungen gegeben und eine Bewertung dieser Auswirkungen vorgenommen. Zur verbal-argumentativen Bewertung erfolgt ergänzend eine Zuteilung von Wert-punkten.Im Vergleich der PWC-Standorte untereinander gilt im Ergebnis:

Je mehr positive Wertpunkte erzielt werden, desto geeigneter ist der Standort aus naturschutzfachlicher Sicht zu sehen.

Je weniger Wertpunkte erzielt werden, desto weniger geeignet ist der Standort aus naturschutzfachlicher Sicht zu sehen.

N

Offenland-Standorte Wald-Standorte

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Folgende naturschutzfachliche Themen sind relevant und werden betrachtet:

Thema Gebietsschutz:

Auswirkungen auf Vogelschutz- oder Fauna-Flora-Habitat (Natura 2000) –Gebiete

Weitere Schutzgebiete nach §§ 23-29 BNatSchG kommen an den PWC-Standorten nicht vor, so dass die (benachbarten) Natura 2000-Gebiete für die Be-wertung maßgeblich sind. Für das Thema Gebietsschutz ist eine Bewertungsskala von -2 WP bis +2 WP vorgesehen:

-2 WP direkte Inanspruchnahme von Schutzgebietsflächen und damit sehr wahr-scheinliche erhebliche Beeinträchtigung eines Schutzgebietes.

-1 WP

Keine direkte Inanspruchnahme von Schutzgebietsflächen, aber Risiko einer Beeinträchtigung eines Schutzgebietes bzw. der in einem Schutzge-biet vorkommenden Arten oberhalb der Erheblichkeitsschwelle (Lage unmit-telbar am Schutzgebiet, Abstand < 50 m).

0 WP

Keine direkte Inanspruchnahme von Schutzgebietsflächen, mit Risiko der Störung eines Schutzgebietes bzw. der in einem Schutzgebiet vorkommen-den Arten unterhalb der Erheblichkeitsschwelle (Abstand zum Schutzgebiet 50 m - 100 m).

+1 WP

Keine direkte Inanspruchnahme von Schutzgebietsflächen, geringes Risiko der Störung eines Schutzgebietes bzw. der in einem Schutzgebiet vorkom-menden Arten unterhalb der Erheblichkeitsschwelle (Abstand zum Schutz-gebiet 100 m – 250 m).

+2 WP Keine direkte Inanspruchnahme von Schutzgebietsflächen, kein Risiko der Störung eines Schutzgebietes bzw. der in einem Schutzgebiet vorkommen-den Arten (Abstand zum Schutzgebiet > 250 m).

Thema Landschaftsbild:

Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die natürliche Erholungseignung der Landschaft.

Eine Erholungsnutzung im Bereich der PWC-Standorte, also im Nahbereich der (künftig 6-streifigen) Autobahn ist zwar grundsätzlich möglich, ist aber aufgrund der mit dem Autobahnverkehr gegebenen Störwirkungen nicht relevant. Weder werden mit den PWC-Standorten explizite Erholungseinrichtungen noch ausge-wiesene Wanderwege überbaut. Es wird davon ausgegangen, dass Erholungssu-chende sowohl im Offenland als auch im Wald störungsarme Bereiche mit ausrei-chend Abstand zur Autobahn aufsuchen.

Für das Thema Landschaftsbild ist eine Bewertungsskala von -1 WP bis +1 WP vorgesehen:

-1 WP Erhebliche Störwirkung, z.B. durch exponierte Lage im Landschaftsraum und starke Einsehbarkeit

0 WP Gegebene Störwirkung, z.B. durch wenig exponierte Lage im Landschafts-raum bei guter Möglichkeit einer landschaftlichen Einbindung

+1 WP Geringe Störwirkung im Landschaftsbild/ geringe Wahrnehmung von außen

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Thema Biotopschutz:

Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG, kartierte Biotope i.S. der bayerischen Biotopkartierung und sonstige naturnahe Lebensräume (Waldflächen, Gehölzbestände und landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen ohne Biotopstatus)

Für das Thema Biotopschutz ist eine Bewertungsskala von -2 WP bis +2 WP vor-gesehen:

-2 WP Sehr großflächige Inanspruchnahme von gesetzlich geschützten Biotopen und kartierten Biotopen (Umfang ≥ 2,0 ha)

-1 WP Großflächige Inanspruchnahme von gesetzlich geschützten Biotopen und kartierten Biotopen (Umfang ≥ 0,5 ha)

0 WP

Geringfügige Inanspruchnahme von gesetzlich geschützten Biotopen und kartierten Biotopen (Umfang < 0,5 ha), sehr großflächige Inanspruchnahme von sonstigen naturnahen Lebens-räumen (Umfang ≥ 2,0 ha)

+1 WP

geringfügige Inanspruchnahme von kartierten Biotopen (Umfang < 0,5 ha),

großflächige Inanspruchnahme von sonstigen naturnahen Lebensräumen (Umfang ≥ 0,5 ha)

+2 WP keine Inanspruchnahme von Biotopen,

geringfügige Inanspruchnahme von sonstigen naturnahen Lebensräumen

Thema Artenschutz:

Auswirkungen auf saP-relevante Arten, Prognose zum Eintreten von Verbots-tatbeständen.

Für das Thema Artenschutz ist eine Bewertungsskala von -2 WP bis +2 WP vorge-sehen:

-2 WP

sehr hohe Intensität von Beeinträchtigungen streng geschützter Arten (z.B. bei individuenstarken Populationen), sehr hohes Risiko des Eintretens von Verbotstatbeständen, CEF-Maßnahmen nicht erfolgversprechend;

-1 WP Hohe Intensität von Beeinträchtigungen streng geschützter Arten, hohes Risiko des Eintretens von Verbotstatbeständen, CEF-Maßnahmen voraussichtlich nur mit hohem Aufwand

0 WP mittlere Intensität von Beeinträchtigungen streng geschützter Arten, mittleres Risiko des Eintretens von Verbotstatbeständen, CEF-Maßnahmen bei mit vertretbarem Aufwand umsetzbar

+1 WP geringe Intensität von Beeinträchtigungen streng geschützter Arten, geringes Risiko des Eintretens von Verbotstatbeständen, CEF-Maßnahmen bei Bedarf mit vertretbarem Aufwand umsetzbar

+2 WP sehr geringe Intensität von Beeinträchtigungen streng geschützter Arten, kein Risiko des Eintretens von Verbotstatbeständen, CEF-Maßnahmen nicht erforderlich

Sind Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG gegeben, ist das Vorhaben nicht zulässig. Ausnahmen nach § 45 BNatSchG sind nur möglich, wenn keine anderen zumutbaren Alternativen gegeben sind. Standortvarianten mit sehr hohen und hohen Intensitäten der Beeinträchtigungen streng geschützter Arten werden daher als KO-Kriterium gewertet. Sie scheiden aufgrund der vorhandenen Alternativen, für eine wei-tere Umsetzung aus.

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4.1 Offenland-Standort Westseite

Thema Gebietsschutz:

Bestand: Der Abstand zwischen dem Offenland-Standort Westseite und der Teilfläche 9 (Brandweiher) des Vogelschutz-Gebietes „Aischgrund“ liegt bei rund 400 m (ge-messen zwischen dem nächstliegenden LKW-Parkplatz und der Grenze des Schutzgebiets). Zwischen dem PWC-Standort und dem VS-Gebiet verlaufen die Autobahn und die Überführung der Kreisstraße ERH 16. Zur Teilfläche 10 des VS-Gebietes (Überhangweiher) beträgt die Entfernung ca. 950 m. Auswirkungen: Eine direkte Flächeninanspruchnahme von Schutzgebietsflächen würde beim Bau einer PWC-Anlage an diesem Standort nicht erfolgen. Mittelbare Wirkungen infol-ge von stofflichen Emissionen, Lärm, nächtlichen Lichtemissionen bzw. Effektwir-kungen durch Menschen auf die benachbarten Schutzgebiete könnten ausge-schlossen werden. Bewertung: Unter dem Aspekt Gebietsschutz führt die Planung am Offenland-Standort West-seite zu keiner Beeinträchtigung. Der Standort wird mit +2 WP bewertet.

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Thema Landschaftsbild:

Bestand: Das Relief um den Offenland-Standort Westseite ist leicht abfallend in Richtung Südost. Der Breite Weiher ist der Tiefpunkt des Landschaftsausschnitts in einer flach auslaufenden Ebene. In nordwestliche Richtung steigt das Gelände bis zu ei-nem Waldbestand an der St 2240 an. Die Autobahn wird auf der Höhe des Wäld-chens im Einschnitt geführt, verlässt diesen dann, um anschließend auf einer leichten Dammlage am Breiten Weiher vorbeigeführt zu werden. Im Südwesten und Südosten grenzt ein Waldbestand bzw. die Überführung der Kreisstraße ERH 16 den Landschaftsausschnitt ab. Auswirkungen: Die PWC-Anlage würde das Landschaftsbild im betroffenen Landschaftsausschnitt durch ihren Flächenbedarf und den notwendigen Einschnitt in Böschungsbereiche verändern. Die freien und flach geneigten Oberflächen würden durch das Vorha-ben verkleinert und verändert. Da die Anlage überwiegend im Einschnitt zu liegen käme, wäre die Einsehbarkeit reduziert. Gehölzpflanzungen in den Randbereichen könnten abschirmend und raumbildend wirken. Bewertung: Unter dem Aspekt Landschaftsbild führt die Planung am Offenland-Standort Westseite zu einer erkennbaren Veränderung des Landschaftsbildes mit der Mög-lichkeit, durch abschirmende Bepflanzung und Reliefgestaltung die negative Land-schaftsbild-Wirkung zu minimieren. Der Standort wird mit 0 WP bewertet.

Thema Biotopschutz

Bestand: Der Offenland-Standort Westseite liegt nördlich des Breiten Weihers. An den Brei-ten Weiher, mit randlich gut ausgebildeter Verlandungsvegetation (VH Ö22, ge-setzlich geschützter Biotop), grenzen größere extensiv genutzte Grünlandberei-che an, die z.T. aus mageren und artenreichen, (wechsel-) feuchten, seggen- und binsenreichen Nasswiesen (GN Ö21, gesetzlich geschützter Biotop) bestehen. Weiter nördlich schließen sich Ackerflächen auf frischen bis trockenen, sandigen Böden an, wovon eine Teilfläche als Brache mit eingesäter Wiesenkräutermi-schung vorgefunden wurde. Am Rand der Autobahn befinden sich ein Gehölz-saum (WH 359.18, WH 359.19), und davor ein recht breiter, lang gezogener Strei-fen mit verbuschenden Brachen und sandigen mageren Säumen.

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Nasswiese (GN Ö21) am nördlichen Rand des Breiten Weihers; vorne gut erkennbar der Reichtum an Seggen und ein guter Bestand des Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis); (hinten rechts Breiter Weiher; links Autobahnbegleitgehölze)

Auswirkungen: Von dauerhafter Überbauung wäre betroffen: Acker (ca.1,5 ha), Grünland (ca. 0,9 ha), Nasswiese GN Ö21 (gesetzlich geschützte Biotope) (ca. 0,8 ha). Der Rest dieser Nasswiese (ca. 0,3 ha) ginge durch vorübergehende Inanspruchnahme bzw. Verlust des Biotopwertes durch Verkleinerung von verbleibenden Restflächen verloren; somit beträgt die betroffene gesetzlich geschützte Biotopfläche insge-samt ca. 1,1 ha.

Eine mittelbare Beeinträchtigung benachbarter Biotop- und Nutzungstypen wäre nicht gegeben. Eine Überbauung der Heckenstrukturen (ca. 0,8 ha) am Autobahn-damm und einer randlichen Teilfläche des Breiten Weihers (ca. 0,2 ha) ist dem 6-streifigen Ausbau und nicht dem PWC-Standort zuzurechnen. Bewertung: Unter dem Aspekt Biotopschutz führt die Planung am Offenland-Standort Westsei-te zu einer großflächigen Inanspruchnahme von gesetzlich geschützten Bio-topen. Der Standort wird mit -1 WP bewertet.

Thema Artenschutz

Brutvögel: Bestand:

Art RL By / RL D Anzahl Reviere

Baumpieper 2 / V 1

Bluthänfling 2 / V (1 knapp außerhalb)

Dorngrasmücke V / - 2

Feldlerche 3 / 3 3

Goldammer - / - 7

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Art RL By / RL D Anzahl Reviere

Graugans - / - 1

Grünspecht - / - 1

Heidelerche 2 / V 1

Höckerschwan - / - 1

Kolbenente - / - 2

Neuntöter V / - (1 knapp außerhalb)

Pirol V / V 1

Schafstelze - / - 1

Schnatterente - / - 6

Tafelente - / - >5

Teichhuhn - / V 1

Im Untersuchungsbereich am Offenland-Standort Westseite wurden insgesamt vier stark gefährdete bzw. gefährdete Arten der Roten Listen gefunden. Neben den verschiedenen Wasservögeln (Kolben- und Schnatterente) sind hier die fünf Offen-landarten (Heidelerche, Baumpieper, Bluthänfling, Feldlerche, Schafstelze) beson-ders relevant. Der Breite Weiher bietet durch die mehrere Meter breite, lockere und wasserstän-dige (durchschwimmbare) Verlandungszone ideale Bedingungen für brütende En-ten und Gänse. Bemerkenswert ist vor allem das Brutvorkommen der Schnatteren-te und Kolbenente, jeweils mit mehreren Brutpaaren. Beide Arten sind auch im Aischgrund nicht „selbstverständlich“, sondern sind als Brutvogel im Raum nur punktuell bis lokal verbreitet. Weiterhin wurde ein Paar der Pfeifente beobachtet, welches sich in 2015 noch in der zweiten Mai-Hälfte auf dem Teich aufhielt (Ein-stufung als Brutverdacht). Diese Nachweise und Beobachtungen zeigen einen naturschutzfachlich-ornithologisch bedeutsamen und hochwertigen Weiher. Die umgebende Landschaft zeigt eine für die Region typische und hochwertige Vogelwelt. Hervorzuheben ist das Vorkommen der Heidelerche (Rote-Liste 2) an den Waldrändern und auf den sandigen Ackerflächen. Der Baumpieper war angesichts der vorhandenen Lebensräume eher selten (1 Revier), die Goldammer jedoch häufig (7 Reviere). Die größeren offenen Ackerflächen nördlich des Breiten Weihers, waren von der Feldlerche besiedelt (3 Reviere). Auswirkungen: Die wertgebenden Offenlandarten reagieren empfindlich auf Veränderungen der räumlichen Struktur, wie sie mit dem Bau einer PWC-Anlage verbunden wären (Veränderungen der Topographie, Entstehen vertikaler Strukturen, Beleuch-tung…). Die Effektdistanz der Heidelerche beträgt bis zu 300 m (Garniel et al., 2010). Mit der Errichtung der PWC-Anlage am Offenland-Standort Westseite wä-ren vermutlich der Verlust des Brutplatzes der Heidelerche und Verlust oder Beeinträchtigung mehrerer Brutpaare der Feldlerche verbunden. Einen Ausgleich hierfür zu schaffen ist aufgrund des hohen Flächenbedarfs (Minimumareal der Heidelerche 10 ha) sehr aufwändig und planungsintensiv. Auch die Wasservögel am Breiten Weiher erfahren durch die Strukturveränderung mutmaßlich Beein-trächtigungen.

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Amphibien Bestand:

Teich Nr. Laubfrosch

(rufende Männchen) Kammmolch

3 97 -

4 - -

Lage und Nummer der unter-suchten Teiche am Offenland-Standort - Westseite

Aus der Artenschutzkartierung lagen für den Breiten Weiher (Teich Nr. 3) Nach-weise der streng geschützten Arten Laubfrosch, Moorfrosch, Knoblauchkröte vor. Zur Verifizierung dieser Artvorkommen wurde der aktuelle Amphibienbestand un-tersucht. Im Ergebnis bestätige sich das Vorkommen des Laubfrosches mit der sehr hohen Zahl von 97 erfassten Individuen. Bereits 2013 wurde zudem ein Nachweis des Kleinen Wasserfroschs im Breiten Weiher erbracht. Die benachbar-ten feuchten Wiesen stellen einen wesentlichen Teil des Landlebensraums der Ar-ten dar. Nachweise der in der ASK enthaltenen Arten Knoblauchkröte und Kamm-molch konnten aktuell nicht erbracht werden, auch wenn der Breite Weiher und die Landlebensräume für die Arten geeignet erscheinen. Die festgestellte Häufigkeit des Laubfrosches ist außergewöhnlich und natur-schutzfachlich sehr hoch zu bewerten. Derart individuenstarke Metapopulationen des Laubfrosches sind im Aischgrund nur selten anzutreffen und auch landesweit höchst bemerkenswert. Bei der Bewertung ist zu beachten, dass Laubfrösche äu-ßerst mobil sind, und im Sommer und Herbst auch weitab von den Fortpflan-zungsgewässern gelegene Landhabitate aufsuchen. Auswirkungen: Der Breite Weiher als bedeutendes Laichgewässer erfährt durch den 6-streifigen Ausbau eine randliche Beeinträchtigung, die durch festgesetzte Schutz- und Ver-meidungsmaßnahmen minimiert werden soll. Der Bau der PWC-Anlage am Offen-landstandort Westseite würde für den Breiten Weiher in seiner Funktion als Laich-gewässer eine geringe zusätzliche Beeinträchtigung bedeuten. Allerdings würde für die Amphibien, vor allem für die sehr große Laubfrosch-Population, eine sehr starke Beeinträchtigung des Landlebensraums durch Verlust u.a. von Nass-wiesen eintreten.

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Reptilien: Bestand: Im Bereich des Offenland-Standortes Westseite waren Zauneidechsen bereits vor den Erhebungen von 2015 bekannt. Im Zuge der Untersuchungen 2015 gelangen weitere Nachweise. Die Art ist in dem Bereich offenbar nicht häufig, obwohl die Habitatausstattung im Raum geeignet erscheint. Die Autobahnböschung sowie die naturnahe und blumenreiche Ackerbrache auf sandigen Böden werden offensicht-lich als Lebensraum angenommen.

Fundpunkte der Zauneidechsen

Auswirkungen: Lebensräume der Zauneidechse werden bereits vom 6-streifigen Ausbau der A 3 stark betroffen. Beim Bau der PWC-Anlage am Offenland-Standort Westseite gin-ge der Lebensraum der Zauneidechse insgesamt verloren. Fledermäuse Bestand: Aus den Untersuchungen für den LBP zum Ausbauabschnitt ist das im Raum vor-kommende Artenspektrum bekannt (u.a. die Arten Abendsegler, Kleine und Große Bartfledermaus, Wasserfledermaus, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus). Eine Besonderheit stellt die im Bucher Wäldchen vorkommende Nymphen-Fledermaus dar. Im Umfeld des Offenland-Standortes Westseite sind keine Winter- oder Sommerquartiere von Fledermäusen vorhanden. Die Wasserfläche des Breiten Weihers sowie die Waldränder und Ge-hölzbestände entlang der Autobahn dienen strukturgebundenen Arten möglicher-weise als Jagd- und Nahrungsrevier.

Auswirkungen: Es wären keine relevanten Betroffenheiten für Fledermäuse anzunehmen, da we-der Quartiere beseitigt würden noch die Tötung von Tieren zu befürchten wäre. Weitere Arten Im Rahmen der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge-Begehungen konnte beide Arten (Maculinea nausithous und M. teleius) in den potenziell in Frage kommenden Wie-

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sen in den Bereichen des Offenland-Standortes Westseite nicht nachgewiesen werden. Bewertung: Die negativen Auswirkungen auf den Artenschutz sind an diesem Standort um-fangreich. Es entstehen Beeinträchtigungen streng geschützter Arten in sehr hoher Intensität. Sie betreffen mehrere Artengruppen, seltene und sehr seltene Arten, u.a. einen Brutnachweis der Heidelerche, Individuen der Zauneidechsen-population und eine sehr große Laubfrosch-Population. Es besteht ein sehr hohes Risiko des Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen, die zur Vermeidung erforderlichen CEF-Maßnahmen sind nicht erfolgversprechend. Der Offenland-Standort Westseite wird mit -2 WP bewertet. Zusammenfassende Bewertung für den Offenland-Standort Westseite:

Bewertungsthema WP

Gebietsschutz +2

Landschaftsbild 0

Biotopschutz -1

Artenschutz -2

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4.2 Offenland-Standort Ostseite

Thema Gebietsschutz:

Bestand: Der Abstand zwischen der Teilfläche 9 (Brandweiher) des Vogelschutz-Gebietes „Aischgrund“ liegt bei rund 320 m (gemessen zwischen dem nächstliegenden LKW-Parkplatz und der Grenze des Schutzgebiets). Zwischen dem Standort und dem Brandweiher verläuft die Kreisstraße ERH 16, die die Autobahn auf einer Brücke überquert. Infolge der Dammlage der Kreisstraße sind keine Sichtbezüge zwischen dem Standort und den Brandweihern gegeben. Auswirkungen: Eine direkte Flächeninanspruchnahme würde nicht eintreten. Wirkungen infolge von stofflichen Emissionen, Lärm, bzw. Effektwirkungen durch Menschen könnten ausgeschlossen werden. Nächtliche Lichtemissionen würden aufgrund der Entfer-nung und der Abschirmung durch die ERH 16 ebenfalls ausgeschlossen. Bewertung: Unter dem Aspekt Gebietsschutz führt die Planung am Offenland-Standort Ostsei-te zu keiner Beeinträchtigung. Der Standort wird mit +2 WP bewertet.

Thema Landschaftsbild:

Bestand: Am Offenland-Standort Ostseite fällt das Gelände etwas stärker als auf der ge-genüberliegenden Autobahnseite in Richtung Süden hin ab. Der Höhenunterschied liegt bei rund 10 m. Im Süden zwischen der Kreisstraße und der Autobahn läuft das Gelände flacher zu einer Ebene hin aus. Auch auf der Ostseite verlässt die

N

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Autobahn im Norden den Einschnitt und läuft auf der Höhe des Breiten Weihers auf einer leichten Dammlage. Der Landschaftsausschnitt wird raumbildend einge-rahmt durch eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Norden, einen kleineren Waldbestand im Osten und die Autobahn im Süden und Westen.

Auswirkungen: Die Errichtung einer PWC-Anlage würde an dem Standort zu deutlichen Einschnit-ten in die Hang- und Böschungsbereiche führen und somit zu einer erkennbaren Veränderung des Landschaftsausschnitts. Die Einsehbarkeit von außen wäre auf-grund der Topographie und der umgebenden Gehölzbestände beschränkt. Die Wirkung einer PWC-Anlage könnte durch abschirmende Gehölzpflanzungen und Wallschüttungen gemindert werden. Bewertung: Unter dem Aspekt Landschaftsbild führt die Planung am Offenland-Standort Ost-seite zu einer erkennbaren Veränderung des Landschaftsbildes mit der Möglich-keit, durch abschirmende Bepflanzung und Reliefgestaltung die negative Land-schaftsbild-Wirkung zu minimieren. Der Standort wird mit 0 WP bewertet.

Thema Biotopschutz

Bestand: Der Offenland-Standort Ostseite ist durch verschiedene Lebensräume geprägt. Im Bereich kommen seggen- und binsenreiche Nasswiesen (GN Ö30, gesetzlich geschützter Biotop), kleinere Feldgehölze (Laub-Nadel-Mischwald, kein Bio-toptyp), wechselfeuchte bis trockene Äcker, artenreiche feuchte Wiesen sowie ein feuchter Graben (teils wasserführend, der in Form eines Rohrdurchlasses unter der Autobahn zum Breiten Weiher geführt wird) vor. Benachbart bestehen weitere Feldgehölze, Nasswiese, Ackerflächen.

Nasswiese östlich der BAB A 3 (GN Ö30)

Auswirkungen: Von dauerhafter Überbauung wäre betroffen: Acker (ca. 2,2 ha), Feldgehölze (ca. 0,5 ha), und Teile einer seggen- und binsenreichen Nasswiese (GN Ö30; ca. 0,6 ha, gesetzlich geschützter Biotop). Durch vorübergehende Inanspruchnahme

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ginge ein weiterer Teil (ca. 0,2 ha) der Nasswiese GN Ö 25 verloren, so dass der Verlust ca. 0,8 ha Fläche betrifft. Eine mittelbare Beeinträchtigung benachbarter Biotop- und Nutzungstypen wäre nicht gegeben. Sonstige naturnahe Lebensräume (Feldgehölze ohne Biotopstatus) wären in rela-tiv geringem Umfang betroffen. Bewertung: Unter dem Aspekt Biotopschutz führt die Planung am Offenland-Standort Ostseite zu einer großflächigen Inanspruchnahme von gesetzlich geschützten Bioto-pen. Der Standort wird mit -1 WP bewertet.

Thema Artenschutz

Brutvögel: Bestand:

Art RL By / RL D Anzahl Reviere

Bluthänfling 2 / V 2

Dorngrasmücke V / - 1

Feldlerche 3 / 3 6

Goldammer - / - 6

Feldsperling V / V >2

Flussregenpfeifer 3 / - 1

Kiebitz 2 / 2 2 (+1 knapp außerhalb)

Kuckuck V / V 1

Rebhuhn 2 / 2 1

Schafstelze - / - 4

Tafelente - / - 1

In diesem Teilgebiet sind vor allem Vögel der naturnahen, offenen Ackerfluren charakteristisch. Die sechs nachgewiesenen gefährdeten Arten der Roten Listen sind Offenlandbewohner in Ackerflächen. Mehrere Brutpaare der Feldlerche, Schafstelze und Kiebitz, sowie einzelne Vorkommen von Rebhuhn und Flussre-genpfeifer kommen hier vor. Vor allem letztere Art ist als Ackerbrüter sehr selten, lokal im Raum Neuhaus aber seit Jahren auf Äckern im Umfeld der Brandweiher bekannt (außerhalb des UG auch noch in der Mohrhof-Senke). Schwerpunktbereich der Vorkommen sind die in Kuppenlage gelegenen Äcker südlich der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage und des kleinen Weihers, sowie öst-lich der Ortsverbindungsstraße auf den Äckern in Richtung der Brandweiher. Be-günstigt wird das Vorkommen dieser naturschutzfachlich hochwertigen Vogelwelt auf den Äckern durch die Bodenverhältnisse (z. T. sehr wechselfeuchte Böden) und die Tatsache, dass relativ viele Sonderkulturen angebaut werden (Meerrettich, Pfefferminze u. a. Kräuter). Abgesehen von den erwähnten Arten besteht die Vogelwelt aus einem regional normalen Artenspektrum. Einzig das Vorkommen von immerhin 2 Revieren des Bluthänflings ist hervorzuheben.

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Auswirkungen: Der Bau der PWC-Anlage würde hier zu einer Veränderung der räumlichen Struk-tur führen; allerdings würde diese aufgrund der vorhandenen Gehölzstrukturen op-tisch nur teilweise wirksam. Die vorkommenden Arten Kiebitz und Feldlerche hal-ten großen Abstand zu Gehölzen ein, da diese von natürlichen Feinden genutzt werden könnten bzw. die freie Sicht auf heranrückende Feinde versperren. Mit der Errichtung der PWC-Anlage auf dem Offenland-Standort – Ostseite wären vermut-lich der Verlust eines Brutplatzes des Kiebitz und Verlust oder Beeinträchti-gung von Brutpaaren der Feldlerche und des Flussregenpfeifers verbunden. Amphibien

Bestand:

Teich Nr. Laubfrosch

(rufende Männchen) Kammmolch

1 6 -

2 65 -

Lage und Nummer der unter-suchten Teiche am Offenland-Standort - Ostseite

An den untersuchten Teichen konnte lediglich der Laubfrosch als streng ge-schützte Art nachgewiesen werden. Er kommt mit einer relativ großen Population am Teich Nr. 2 vor. Nachweise des Laubfroschs im Landlebensraum wurden auto-bahnnah innerhalb des geplanten PWC-Standorts in Feuchtwiese GN Ö30 und in dem umliegenden Gebüsche, Feldgehölzen und Brachflächen erbracht. Min. zwei Individuen äußerten typische „Herbstrufe“ aus den Gehölzen. Ein weiteres wurde in der Wiese gesehen. Nachweise von Knoblauchkröte und Kammmolch konnten nicht erbracht werden. Die festgestellte Häufigkeit des Laubfrosches ist außergewöhnlich und natur-schutzfachlich sehr hoch zu bewerten. Derart individuenstarke Metapopulationen des Laubfrosches sind auch im Aischgrund nur selten anzutreffen und auch lan-desweit höchst bemerkenswert. Bei der Bewertung der Eingriffe ist zu beachten, dass Laubfrösche äußerst mobil sind, und im Sommer und Herbst auch weitab von den Fortpflanzungsgewässern gelegene Landhabitate aufsuchen.

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Auswirkungen: Das Amphibien-Laichgewässer Teich 2 wäre vom Bau einer PWC-Anlage am Standort zwar nicht betroffen, allerdings würde auch hier eine Beeinträchtigung von nachgewiesenermaßen genutztem Landlebensraum der großen Laubfrosch-Population eintreten. Dies würde für den Laubfrosch eine erhebliche Lebens-stätten-Beeinträchtigung bedeuten. Reptilien Bestand: Im Bereich des Offenland-Standortes Ostseite konnte 2015 nur ein einzelner Nachweis einer Zauneidechse an einem Gebüschrand erbracht werden. Potenziel-le Lebensräume befinden sich entlang der Autobahn am Rande zu benachbart wachsenden Gehölzen. Die Populationsgröße wird als sehr gering eingeschätzt.

Fundpunkte der Zauneidechsen.

Auswirkungen: Ein kleinflächig gegebener Lebensraum der Zauneidechse mit einem gefundenen Individuum ist vom 6-streifigen Ausbau der BAB A3 durch Errichtung eines Lärm-schutzwalls betroffen. Der Bau der PWC-Anlage würde darüber hinaus keine weiteren Auswirkungen auf die Art hervorrufen. Fledermäuse Bestand: Das vorkommende Artenspektrum am Offenland-Standort Ostseite entspricht dem der Westseite. Es sind keine Winter- oder Sommerquartiere von Fledermäusen vorhanden. Das Offenland und die Gehölzbestände entlang der Autobahn dienen strukturgebundenen Arten möglicherweise als Jagd- und Nahrungsrevier.

Auswirkungen: Es wären keine relevanten Betroffenheiten für Fledermäuse anzunehmen, da im nahen Umfeld reichhaltige Nahrungshabitate bestehen bleiben, keine Quartiere beseitigt würden und auch keine Tötung von Tieren zu befürchten wäre.

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Weitere Arten Im Rahmen der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge-Begehungen konnten beide Arten (Maculinea nausithous und M. teleius) in den potenziell in Frage kommenden Wie-sen in den Bereichen des Offenland-Standortes Ostseite nicht nachgewiesen wer-den.

Bewertung: An Offenland-Standort Ostseite entstehen Beeinträchtigungen streng geschütz-ter Arten in hoher Intensität. Sie betreffen u.a. Brutnachweise von Kiebitz, Feldlerche und Flussregenpfeifer sowie eine sehr individuenstarke Population des Laubfroschs (Landlebensraum). Es besteht ein hohes Risiko für das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen. Im Vergleich zur Westseite sind die Betroffenheiten geringer. Der Standort wird mit -1 WP bewertet. Zusammenfassende Bewertung für den Offenland-Standort Ostseite:

Bewertungsthema WP

Gebietsschutz +2

Landschaftsbild 0

Biotopschutz -1

Artenschutz -1

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4.3 Wald-Standort Westseite

Thema Gebietsschutz:

Bestand: Der PWC-Standort im Wald liegt von der Teilfläche 9 (Brandweiher) des Vogel-schutz-Gebietes „Aischgrund“ rund 150 m entfernt, gemessen zwischen dem nächstliegenden LKW-Parkplatz und der Grenze des Schutzgebiets. Zwischen dem PWC-Standort und dem Schutzgebiet verläuft die Autobahn.

Die Teilfläche 10 (Überhangweiher) des VS-Gebietes „Aischgrund“ ist rund 500 m entfernt. Sie liegt nahezu vollständig innerhalb der Teilfläche 7 des FFH-Gebietes „Teiche und Feuchtflächen im Aischgrund, Weihergebiet bei Mohrhof“. Zwischen den Standort und dem Schutzgebiet liegen ausgedehnte Waldflächen und die St 2240. Auswirkungen: Eine direkte Betroffenheit einer Teilfläche eines Natura 2000-Schutzgebietes wäre nicht gegeben. Entlang des Brandweihers bliebe eine ausreichend breite Gehölz- und Waldkulisse erhalten, so dass die PWC-Anlage vom Schutzgebiet aus nicht wahrgenommen würde. Relevante Lärmwirkungen auf das Schutzgebiet gingen von der PWC-Anlage nicht aus, da der Lärm der PWC-Benutzer durch den dauer-haften Lärmpegel der Autobahn überdeckt würde. Auswirkungen durch nächtliche Lichtemissionen könnten nicht vollständig ausgeschlossen werden, blieben aber unterhalb der Erheblichkeitsschwelle. Effektwirkungen durch Menschen dürften ge-ringer sein als die vom bestehenden, deutlich näher liegenden Parkplatz ausge-henden Wirkungen.

Erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des VS-Gebietes „Aischgrund“ könnten ausgeschlossen werden.

N

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Bewertung: Unter dem Aspekt Gebietsschutz führt die Planung am Wald-Standort Westseite lediglich zu einem geringen Risiko von Störungen, die aber mit Sicherheit unter-halb der Erheblichkeitsschwelle liegen. Der Standort wird mit +1 WP bewertet.

Thema Landschaftsbild:

Bestand: Das Gelände am Wald-Standort Westseite ist nahezu eben bzw. fällt örtlich leicht in Richtung BAB A3 ab.

Der autobahnnahe Wald-Bereich zwischen der St 2240 und der A 3 hat aufgrund der vorhandenen Lärmbelastung eine sehr geringe Bedeutung für die Naherho-lung. Auswirkungen: Durch die vollständige Lage im Wald würde die PWC-Anlage aus der Umgebung kaum sichtbar hervortreten. In einem kurzen Abschnitt würde die Rodungskante bis an die St 2240 heranreichen. Ein Lärmschutzwall und geplante Bepflanzungen würden abschirmend wirken und die Wahrnehmung der Anlage verhindern.

Bewertung: Unter dem Aspekt Landschaftsbild führt die Planung am Wald-Standort Westseite aufgrund des umgebenden Waldbestandes zu einer geringen Störwirkung; die Wahrnehmung von außen ist nur in geringfügigem Maß gegeben. Der Standort wird mit +1 WP bewertet.

Thema Biotopschutz:

Bestand: Die den Wald-Standort Westseite prägenden Wälder bestehen nahezu vollständig aus Kiefern, mit nur kleinen eingestreuten feuchteren Stellen mit Birken, Eichen und Erlen. Im Unterholz kommen verbreitet weitere Laubbaumarten auf, v.a. Eiche und Buche, in frischen bis feuchteren Bereichen auch Erle, Birke und Faulbaum. In Kuppenlage sind die Kiefernwälder stellenweise eher nährstoffarm, mit Preiselbee-ren oder Heidekraut im Unterwuchs. Eine kleine ehemalige, inzwischen wieder verbuschte Sandgrube befindet sich im Nordwesten des Untersuchungsgebiets. Die Wälder sind nicht sehr alt und weisen nur wenige Höhlenbäume auf. Entlang der Autobahn finden sich fast keine Säume oder Brachsteifen. Die St 2240 durchtrennt dieses Waldgebiet westlich.

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Ein kleiner Bereich am westli-chen Rand des westseitigen untersuchten Wald-Areals ist stärker vernässt und mit Seg-gen und Erlen bestanden. Im Umfeld wurden auch einige Höhlenbäume gefunden.

Auswirkungen: Gesetzlich geschützte Biotope oder andere Biotope im Sinne der Biotopkartierung wären vom Bau der PWC-Anlage an diesem Standort nicht betroffen. Von dauerhafter Inanspruchnahme wären sehr großflächig Waldflächen betroffen (ca. 3,5 ha), die hier als sonstige naturnahe Lebensräume gewertet werden. Bioto-peigenschaften liegen nicht vor; vielmehr wären ausschließlich durchschnittliche bzw. gleichförmige Nadelwaldflächen betroffen. Der benachbart liegende Erlen-sumpfwald wäre nicht von dem Vorhaben betroffen. Vorübergehende Inanspruch-nahme (ca. 10 m Breite rings um die geplante Anlage) beträfe ebenfalls reine Na-delwaldflächen. Eine mittelbare Beeinträchtigung benachbarter Biotop- und Nutzungstypen wäre nicht gegeben.

Bewertung: Unter dem Aspekt Biotopschutz führt die Planung am Wald-Standort Westseite zu einer mittleren Betroffenheit. Der Standort wird mit 0 WP bewertet.

Thema Artenschutz

Brutvögel: Bestand:

Art RL By / RL D Anzahl Reviere

Baumpieper 2 / V 3

Grünspecht - / - (1 knapp außerhalb)

Kuckuck V / V 1

Kleinspecht V / V 1

Mäusebussard - / - (Brutpaar knapp außerhalb)

Pirol V / V 1

Trauerschnäpper V / - 1 (+1 knapp außerhalb)

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Am Wald-Standort Westseite befinden sich im südlichen Bereich -außerhalb des Baubereichs der PWC-Anlage - kleine Ackerflächen und die Teichgruppe der Klebheimer Seen. In einem relativ trockenen Kiefernwaldbereich wurden - als stark gefährdete Vo-gelart der Roten Listen - drei Reviere des Baumpiepers erfasst (in Waldrandnähe/ an mageren Kuppen/ Auflichtungen im Wald). Augenscheinlich gut geeignete Flä-chen in der Nähe der Autobahn waren - vermutlich aufgrund der bestehenden Lärmbelastung - nicht besiedelt. Die Entfernung zwischen den Brutplätzen und dem Wald-Standort Westseite liegen mit jeweils mehr als 160 m in deutlicher Ent-fernung. Die Arten Pirol, Kleinspecht und Trauerschnäpper - als Zeigerarten von naturna-hen Wäldern - wurden in den feuchten Teilflächen des Waldbestands in der Nähe der Klebheimer Seen sowie in Feuchtwaldbereichen nahe dem bestehenden klei-nen Autobahnrastplatz im Norden (ebenfalls mehr als 150 m vom Wald Standort Ostseite entfernt) nachgewiesen. Auswirkungen: Beim Bau der PWC-Anlage am Standort würde die Rodungsfläche bis auf rund 150 m an die kartierten Brutplätze des Baumpiepers heranrücken. Dies entspricht in etwa dem geringsten Abstand, den die am nächsten zur Autobahn gelegenen Brutplätze der Art bereits heute einhalten. Insofern ist zu prognostizieren, dass nur in sehr geringem Maß Auswirkungen auf die zwei Brutpaare des Baumpiepers entstehen würden. Amphibien:

Bestand:

Teich Nr. Laubfrosch

(rufende Männchen) Kammmolch

12 - -

13 5 3 + 2j

Lage der untersuchten Teiche am Wald-Standort mit der im Bericht verwendeten Numme-rierung

An den Klebheimer Seen konnte neben vereinzelten Laubfröschen auch der Kammmolch nachgewiesen werden (auch ASK-Angabe). Ein weiteres Kamm-molchvorkommen wird in den Teichen weiter westlich (außerhalb des Untersu-chungsgebiets) vermutet. Unmittelbar im Bereich der geplanten PWC-Anlage wur-

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den keine Amphibien nachgewiesen. Eine Funktion des Wald-Standortes Ostseite als Amphibien-Sommerlebensraum ist aufgrund der relativ weiten Entfernung zu den Laichgewässern und aufgrund der Trennung durch die St 2240 äußerst un-wahrscheinlich. Dagegen liegen im nahen Umfeld der Klebheimer Seen deutlich attraktivere Amphibien-Lebensräume vor. Auswirkungen: Unter der Voraussetzung, dass eine geregelte Einleitung von Fahrbahnwasser aus den vorgesehen Absetzbecken in die Klebheimer Seen erfolgt, wäre mit dem Bau der PWC-Anlage am Wald-Standort Westseite keine Beeinträchtigung der Laich-gewässer der Klebheimer Seen verbunden. Der Bau der PWC-Anlage dürfte ledig-lich in einem unerheblichen Umfang einen Verlust von Landlebensräumen von Amphibien bedeuten. Reptilien: Bestand: Am Wald-Standort Westseite konnte kein Nachweis der Zauneidechse erbracht werden. Die Flächen sind bewaldet und weisen nur sehr punktuell und kleinflächig potenzielle Habitate mit geringer Lebensraumqualität auf. Durch die isolierte Lage im Wald ist ein Vorkommen auch sehr unwahrscheinlich. Auswirkungen: Da weder geeignete Lebensraumstrukturen vorliegen noch Individuen nachgewie-sen werden konnten, wären in Bezug auf die Zauneidechse keine relevanten Aus-wirkungen zu erwarten. Fledermäuse Bestand: Aus den Untersuchungen zum LBP des 6-streifigen Ausbaus ist das im Raum vor-kommende Artenspektrum bekannt (u.a. die Arten Abendsegler, Kleine und Große Bartfledermaus, Wasserfledermaus, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus). In den dichten Kiefernwaldflächen wurden - meist an abgestorbenen Kiefern - po-tentielle Spaltenquartiere für Fledermäuse durch abstehende Rinde in einer durch-schnittlichen Anzahl eines vergleichbaren Waldstandorts in insgesamt geringer Menge festgestellt. Außerhalb des potenziellen Baufelds wurden im Umfeld des nassen Erlenbestands mehrere Specht-Löcher gefunden, die auch von Fledermäusen als Habitate ange-nommen werden könnten. Auswirkungen: Der mit dem Bau der PWC-Anlage verbundene Verlust von Wald führte analog zu einem Verlust pot. Spaltenquartieren für Fledermäuse. Mit Blick auf die sehr groß-flächigen Wälder im Umfeld wäre dieser Lebensraumverlust aber nicht erheblich bzw. es würde die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fort-pflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt sein. Durch eine jahreszeitliche Beschränkung für die Fällung von Bäumen mit Fleder-mausstrukturen könnten auch Tötungstatbestände vermieden werden.

Bewertung: Der Standort weist nur in geringer Intensität nachteilige Auswirkungen auf streng geschützte Tierarten auf. Sie betreffen u.a. die Art Baumpieper sowie die potenzi-elle Nutzung des Standorts durch Fledermäuse und als Landlebensraum durch

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Amphibien. Die Wirkungen auf die Tierarten lassen sich insg. durch einfache Maßnahmen ausschließen/ minimieren. Das Angebot gleichartiger Wälder in der Umgebung mindert die Auswirkungen ebenfalls. Es besteht ein geringes Risiko des Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen. Der Standort wird mit +1 WP bewertet.

zusammenfassende Bewertung für den Wald-Standort Westseite:

Bewertungsthema WP

Gebietsschutz +1

Landschaftsbild +1

Biotopschutz 0

Artenschutz +1

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4.4 Wald-Standort - Ostseite

Thema Gebietsschutz:

Bestand: Der Wald-Standort Ostseite liegt südlich der Teilfläche 9 (Brandweiher) des Vogel-schutz-Gebietes „Aischgrund“. Die Entfernung zum Rand des Schutzgebiets be-trägt rund 200 m, gemessen zwischen dem nächstliegenden LKW-Parkplatz und der Grenze des Schutzgebiets. Die Situierung des Standorts wurde so gewählt, dass ein ausreichend breiter Waldstreifen und alle Gehölzstrukturen am Uferbe-reich erhalten werden können. Der derzeit bestehende Parkplatz „Brandweiher“ liegt dagegen direkt am Brand-weiher. Dieser wird im Zuge des 6-streifigen Ausbaus zurückgebaut.

Auswirkungen: Eine direkte Betroffenheit einer Teilfläche eines Natura 2000-Schutzgebietes wäre nicht gegeben. Entlang des Brandweihers bliebe eine ausreichend breite Gehölz- und Waldkulisse erhalten, so dass die Anlage von Schutzgebiet aus nicht wahrge-nommen würde. Relevante Lärmwirkungen auf das Schutzgebiet gingen von der PWC-Anlage nicht aus, da der Lärm der PWC-Benutzer durch den dauerhaften Lärmpegel der Autobahn überdeckt würde. Auswirkungen durch nächtliche Licht-emissionen könnten nicht vollständig ausgeschlossen werden, blieben aber unter-halb der Erheblichkeitsschwelle. Effektwirkungen durch Menschen dürften geringer sein als die vom bestehenden, deutlich näher liegenden Parkplatz ausgehenden Wirkungen.

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Erhebliche Auswirkungen der Erhaltungsziele des VS-Gebietes „Aischgrund“ könn-ten ausgeschlossen werden. Bewertung: Unter dem Aspekt Gebietsschutz führt die Planung am Wald-Standort Ostseite le-diglich zu einem geringen Risiko von Störungen, die aber mit Sicherheit unterhalb er Erheblichkeitsschwelle liegen. Der Standort wird mit +1 WP bewertet.

Thema Landschaftsbild:

Bestand: Die Wald-Standort Ostseite liegt vollständig im Wald. In Richtung Norden liegt rund 150 m entfernt die Teichlandschaft der Brandweiher, in Richtung Süden schließen die Hinteren Weiher an. Der PWC-Standort Ostseite ist nur von der Autobahn aus, nicht aber aus der freien Landschaft einseh- oder erlebbar. Auswirkungen: Das Bauvorhaben würde am Wald-Standort Ostseite vollständig im Wald zu liegen kommen. Die umgebenden Waldflächen wirken abschirmend und würden die Wahrnehmung der Anlage nach außen verhindern.

Bewertung: Unter dem Aspekt Landschaftsbild führt die Planung am Wald-Standort Ostseite aufgrund des umgebenden Waldbestandes zu keinen negativen Auswirkungen. Der Standort wird mit +1 WP bewertet.

Thema Biotopschutz:

Bestand:

Der Wald-Standort Ostseite besteht zum Großteil aus einem dichten, gleichförmi-gen Kiefern-Wald, teilweise auf relativ feuchtem Standort auf ehemaligen Teichen mit Faulbaum im Unterwuchs. Ältere Bestände sind nicht vorhanden. Im Umfeld des Großen Brandweihers finden sich vereinzelt Pappeln und Weiden. Entlang der Autobahn wird der Waldrand mit brach liegenden Säumen ergänzt.

Östlich und südöstlich befinden sich ausgedehnte Kiefern- bzw. Nadelwaldbestän-de des Haderholz. Nördlich davon öffnet sich angrenzend die landwirtschaftliche Flur mit dem Großen Brandweiher (Teilfläche 9 des VS-Gebietes „Aischgrund“). Östlich angrenzend an den Waldbestand befinden sich die „Hinteren Weiher“, die in Richtung Südosten entwässern. Beide Teichgruppen weisen nur relativ wenige naturnahe Biotopstrukturen auf.

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Der Kiefernwald ist überwiegend recht jungen Alters und wenig forstwirtschaftlich gepflegt.

Auswirkungen: Gesetzlich geschützte Biotope oder andere Biotope im Sinne der Biotopkartierung wären vom Bau der PWC-Anlage an diesem Standort nicht betroffen. Von dauer-hafter Inanspruchnahme wären sehr großflächig Waldflächen betroffen (ca. 3,5 ha), die hier als sonstige naturnahe Lebensräume gewertet werden. Biotopeigen-schaften liegen nicht vor; vielmehr sind ausschließlich Nadelwaldflächen ohne be-sondere naturschutzfachliche Wertigkeit betroffen. Eine mittelbare Beeinträchti-gung benachbarter Biotop- und Nutzungstypen wäre nicht gegeben. Bewertung: Unter dem Aspekt Biotopschutz führt die Planung am Wald-Standort Ostseite zu einer durchschnittlichen Betroffenheit. Der Standort wird mit 0 WP bewertet.

Thema Artenschutz

Brutvögel: Bestand:

Art RL By / Rl D Anzahl Reviere

Baumpieper 2 / V 1 (+1 knapp außerhalb)

Feldschwirl V / V 1

Goldammer - / - 3

Grünspecht - / - 1

Haubentaucher - / - 3-4

Höckerschwan - / - 1

Kolbenente - / - 1

Kuckuck V / V 1

Kleinspecht V / V 1

Pirol V / V 1

Schnatterente - / - 2

Tafelente - / - mind. 3

Am Brandweiher und an den Hinteren Weihern wurden Brutpaare der Schnatteren-te (jeweils 1 BP) und der Kolbenente (Brandweiher: 1 BP), sowie einige Hauben-taucher (Brandweiher: 2-3 BP, Hintere Weiher: 1 BP) nachgewiesen.

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6-streifiger Ausbau Naturschutzfachliche Bewertung von PWC-Standorten Stand: 02/ 2016

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Die Anzahl an tatsächlich erfolgreich brütenden Tafelenten war sehr viel geringer als die Anzahl regelmäßig anwesender Enten. Die Bedeutung des Großen Brandweihers als Brutlebensraum ist etwas einge-schränkt, denn die Verlandungszone ist nur sehr schmal, so dass relativ wenig ge-eignete Lebensräume zur Brut und Jungvogel-Aufzucht vorhanden sind. Sehr ähn-lich präsentierten sich die Hinteren Weiher. Verlandungszonen sind dort praktisch nicht vorhanden, die Teiche sind intensiv genutzt. Immerhin entwickelte sich aber doch eine z. T. üppige Wasservegetation. Der Baumpieper wurde in 2015 am Waldrand südlich der Hinteren Weihern (ca. 150 m zum PWC-Standort), der Pirol mit einem Brutpaar im Wald zwischen den Teichgruppen (ca. 210 m) und der Kleinspecht südöstlich des Großen Brandwei-hers (ca. 200 m) nachgewiesen. Auswirkungen: Beim Bau der PWC-Anlage am Standort würde die Rodungsfläche bis auf rund 150 m an die kartierten Brutplätze des Baumpiepers heranreichen. Dies entspricht in etwa dem geringsten Abstand, den die am nächsten zur Autobahn gelegenen Brutplätze der Art bereits heute einhalten. Insofern ist zu prognostizieren, dass nur in sehr geringem Maß Auswirkungen auf die zwei Brutpaare des Baumpiepers entstehen würden. Amphibien Bestand:

Teich Nr. Laubfrosch

(rufende Männchen) Kammmolch

5 36 -

6 1 -

7 - -

8 - -

9 2 -

10 2 -

11 - n. u.

Lage der untersuchten Teiche am Wald-Standort mit der im Bericht verwendeten Numme-rierung

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Im „Großen Brandweiher“ (Teich Nr. 5) ist in 2015 eine größere Population des Laubfroschs erfasst worden, in den übrigen Weihern um den Wald-Standort Ost-seite waren es lediglich einzelne Individuen. Andere streng geschützte Amphibien-arten konnten nicht nachgewiesen werden. Ein wasserführender Graben innerhalb des PWC-Standorts ist aufgrund seiner geringen Größe und der starken Verschat-tung nur mäßig als Lebensraum für Amphibien geeignet und es wurden dort auch keine Amphibien gefunden.

Auswirkungen: Mit dem Bau der PWC-Anlage wäre am Standort keine Beeinträchtigung des Laichgewässer Großer Brandweiher und an den sog. Hinteren Seen verbunden. Der wasserführende Graben am möglichen PWC-Standort stellt kein relevantes Laichgewässer dar. Der Bau der PWC-Anlage würde lediglich in einem unerhebli-chem Umfang einen nicht optimalen Landlebensraum (aufgrund des jungen, dich-ten und stark verschatteten Waldstandort) betreffen. Reptilien: Bestand: Im Bereich des Wald-Standortes Ostseite gelangen keine Nachweise der Zau-neidechse. Die Flächen sind größtenteils bewaldet und weisen in der Fläche nur sehr punktuell und kleinflächig potenzielle Habitate auf. Die Waldränder zur Auto-bahn und kleinere Lichtungen sind von sehr geringer Lebensraumqualität. Die grenzwertige Eignung und die isolierte Lage im Wald lassen ein Vorkommen sehr unwahrscheinlich erscheinen. Auswirkungen: Da weder geeignete Lebensraumstrukturen gefunden noch Individuen nachgewie-sen wurden, wären in Bezug auf die Zauneidechse keine negativen Auswirkungen auf die Art zu erwarten. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen wäre nicht zu er-warten.

Fledermäuse Bestand: Das potenzielle vorkommende Artenspektrum ist identisch mit dem auf der Westseite. Auch hier wurden - meist an abgestorbenen Kiefern - potentielle Spaltenquartiere für Fledermäuse durch abstehende Rinde in einer durchschnittli-chen Anzahl eines vergleichbaren Waldstandorts in insgesamt geringer Menge festgestellt. Auswirkungen: Der mit dem Bau der PWC-Anlage verbundene Verlust von Wald führte analog zu einem Verlust pot. Spaltenquartiere für Fledermäuse. Mit Blick auf die sehr groß-flächigen Wälder im Umfeld wäre dieser Lebensraumverlust aber nicht erheblich bzw. es würde die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fort-pflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt sein. Durch eine jahreszeitliche Beschränkung für die Fällung von Bäumen mit Fleder-mausstrukturen könnten auch Tötungstatbestände vermieden werden.

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Bewertung: Der Standort weist nur in geringer Intensität nachteilige Auswirkungen auf streng geschützten Tierarten auf. Sie betreffen u.a. die Art Baumpieper sowie eine poten-zielle Nutzung des Standorts durch Fledermäuse. Dabei lassen sich Wirkungen auf die Tierarten durch einfache Maßnahmen ausschließen. Die Funktion des Waldgebietes als Landlebensraum von Amphibien ist aufgrund des stark verschat-teten Waldstandortes sehr eingeschränkt. Das Risiko für ein Eintreten von arten-schutzrechtlichen Verbotstatbeständen wird als gering eingestuft. Der Standort wird mit +1 WP bewertet.

zusammenfassende Bewertung für den Wald-Standort Ostseite:

Bewertungsthema WP

Gebietsschutz +1

Landschaftsbild +1

Biotopschutz 0

Artenschutz +1

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5. Zusammenfassung der naturschutzfachlichen Bewertung

Westseite Ostseite

Offenland-Standort WP WP

Gebietsschutz +2 +2

Landschaftsbild 0 0

Biotopschutz -1 -1

Artenschutz -2 -1

Summe -1 0

Wald-Standort WP WP

Gebietsschutz +1 +1

Landschaftsbild +1 +1

Biotopschutz 0 0

Artenschutz +1 +1

Summe +3 +3

Die Betrachtung der Standort-Bewertung zeigt folgendes Ergebnis:

Beim Kriterium Gebietsschutz (FFH- und Vogelschutzgebiete) werden bei allen

vier Standorten erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen. Insgesamt sind

aus Gebietsschutzgründen keine Ausschlussgründe gegen einen der Standort-

Alternativen abzuleiten.

Beim Kriterium Landschaftsbild zeigen sich die Waldstandorte deutlich günstiger

als die Offenland-Standorte.

Auch beim Kriterium Biotopschutz weisen die Wald-Standorte Vorteile gegenüber

den Offenland-Standorten auf. Insbesondere werden bei den Offenland-

Standorten auch gesetzlich geschützte Biotope in Anspruch genommen. An den

Waldstandorten tritt diese Wirkung aufgrund von fehlenden naturschutzfachlich

wertvollen Flächen nicht ein.

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Beim Kriterium Artenschutz zeigen die Offenland-Standorte auf beiden Seiten

ein erhebliches Risiko der Beeinträchtigung von geschützten Arten i.S. des

§ 44 Abs. 5 BNatSchG mit einem (sehr) hohen Risiko des Eintretens von Ver-

botstatbeständen.

Der Offenland-Standort Westseite erhält aufgrund der Betroffenheit der Heideler-

che, der Zauneidechse und einer sehr großen Population des Laubfroschs die un-

günstigste Bewertung überhaupt.

Daraus ergibt sich – im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzungen für eine Aus-

nahme i.S. von § 45 Abs. 7 BNatSchG – die zwingende Notwendigkeit, die Stand-

ort-Alternative zu wählen, die zu geringeren oder keinen Beeinträchtigungen euro-

parechtlich geschützter Arten führt.

Die Wald-Standorte zeigen auf beiden Seiten dagegen vergleichsweise einen ge-

ringen Beeinträchtigungsgrad mit einem geringen Risiko des Eintretens von Ver-

botstatbeständen.