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ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE RECHTSSICHER VERGEBEN – FACHINFORMATIONEN FÜR DIE VERGABESTELLEN Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt – G 70516 ISSN 1861-6658 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postf. 100534, 50445 Köln www.bundesanzeiger-verlag.de Mit Beiträgen von Dr. Angela Dageförde, Katja Gnittke, Oliver Hattig, Dr. Oliver Homann, Martin Krämer, Prof. Dr. Ralf Leinemann, Malte Müller-Wrede, Norbert Portz, Ulrich Welter und Prof. Dr. Christopher Zeiss www.betrifft-vergabe.de 1861-665 nd Rechtsanwalt Norbert Dippel Ltd. städt. Rechtsdirektor Martin Krämer Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Leinemann Rechtsanwalt Dr. Rainer Noch Stadtrechtsdirektor Dr. Kay-Uwe Rhein Dipl.-Ing. Ulrich Welter 3. KÖLNER VERGABETREFF SONDERAUSGABE IN KOOPERATION MIT

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ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE RECHTSSICHER VERGEBEN – FACHINFORMATIONEN FÜR DIE VERGABESTELLEN

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www.bundesanzeiger-verlag.de

Mit Beiträgen von

Dr. Angela Dageförde, Katja Gnittke, Oliver Hattig, Dr. Oliver Homann,

Martin Krämer, Prof. Dr. Ralf Leinemann, Malte Müller-Wrede, Norbert Portz, Ulrich

Welter und Prof. Dr. Christopher Zeiss

www.betrifft-vergabe.de

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RechtsanwaltNorbert Dippel

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RechtsanwaltProf. Dr. Ralf Leinemann

RechtsanwaltDr. Rainer Noch

StadtrechtsdirektorDr. Kay-Uwe Rhein

Dipl.-Ing.Ulrich Welter

3. KÖLNER VERGABETREFF

SONDERAUSGABE

I N K O O P E R AT I O N M I T

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Vergaberecht PLUS

Vergaberecht PLUS

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E D I T O R I A L

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2 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

BEITRÄGE

Norbert PortzNach der Reform ist vor der Reform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3

Dr. Angela Dageförde, Oliver HattigErlaubte Anpassung oder neuer Auftrag? . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9

Malte Müller-WredeVerhandlungssache Auftragsvergabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15

Katja GnittkeDie gute Lösung von nebenan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

Prof. Dr. Ralf Leinemann, Dr. Oliver HomannRechtssicherheit bei der Inhouse-Vergabe . . . . . . . . . . . . . . . . .20

Prof. Dr. Christopher Zeiss„e“ wie einfach, elegant und effektiv? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22

Martin KrämerVorteil Vergabemanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24

Ronny HerholzEinfluss der HOAI auf Vergabeverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . .27

Dipl.-Ing. Ulrich WelterPraxisbeispiele VOF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30

Veranstaltungsrückblick Impressionen des 3. Kölner Vergabetreffs . . . . . . . . . . . . . . . . . .33

FIRMENEINTRÄGE

Verlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Kanzleien und Rechtsanwälte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Online-Portale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

I N H A LT

IMPRESSUM

Vergabe NavigatorÖffentliche Aufträge rechtssicher vergeben – Fachinformatio-nen für die Vergabestelle – herausgegeben in Verbindung mit RA Norbert Dippel, Abteilungsleiter Vergabe bei der HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, BonnStadtrechtsdirektor Dr. Kay-Uwe Rhein, Leiter Vergaberecht der Stadt MönchengladbachLtd. St. Rechtsdirektor Martin Krämer, ehemaliger Leiter Zentrales Vergabeamt, Bundesstadt BonnRA Prof. Dr. Ralf Leinemann, Kanzlei Leinemann & Partner, BerlinRA Dr. Rainer Noch, B.L.F. Böck, Oppler Hering, MünchenDipl.-Ing. Ulrich Welter, Berater, Ingside, Berlin

RedaktionRA Oliver Hattig Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte Ebertplatz 14.6, 50668 Köln Telefon: 0221/7 89 55-01, Telefax: 0221/7 89 55-06 E-Mail: [email protected]

Redaktion Bundesanzeiger VerlagFritz Koenigs Telefon: 0221/9 76 68-320, Telefax: 0221/9 76 68-271 E-Mail: [email protected]

Verantwortlich für den InhaltFred Schuld, Köln

ManuskripteManuskripte sind unmittelbar an die Redaktion im Verlag zu senden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine Haftung übernommen werden. Der Verlag behält sich das Recht zur redaktionellen Bearbeitung der angenommenen Manuskripte vor.

Erscheinungsweisezweimonatlich, jeweils zum 10. der ungeraden Monate

Bezugspreise/Bestellungen/KündigungenEinzelheft 32,30 € inkl. MwSt. und Versandkosten (Inland 1,50 € pro Ausgabe/Ausland 3,– € pro Ausgabe). Der Jahres-abopreis beträgt 183,50 € inkl. MwSt. und Versandkosten (In-land 0,75 € pro Ausgabe/Ausland 3,– € pro Ausgabe) (für Mit-glieder des Forum Vergabe e.V., VBI und Studenten beträgt der Jahresabopreis 153,20 € inkl. MwSt. und Versandkosten [Inland 0,75 € pro Ausgabe/Ausland 3,– € pro Ausgabe]). Bestellungen über jede Buchhandlung oder beim Verlag. Der Bezugszeitraum beträgt jeweils 12 Monate. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens am 15. des Vormonats, in dem das Abonnement endet, beim Verlag eingegangen sein.

Verlag: Bundesanzeiger Verlag GmbHPostfach 10 05 34, 50445 KölnGeschäftsführung: Dr. Matthias Schulenberg, Fred Schuld Leitung Service/Vertrieb: Birgit Drehsen Telefon: 0221/9 76 68-121

Abo-ServiceHartmut Wintrich Telefon: 0221/9 76 68-358, Telefax: 0221/9 76 68-271 E-Mail: [email protected]

Urheber- und VerlagsrechteAlle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheber-rechtlich geschützt. Jegliche Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Mit der Annahme des Manu-skriptes zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag das ausschließliche Vervielfältigungsrecht bis zum Ablauf des Urheberrechts. Das Nutzungsrecht umfasst auch die Befugnis zur Einspeicherung in eine Datenbank sowie das Recht zur weiteren Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken, insbeson-dere im Wege elektronischer Verfahren einschließlich CD-ROM und Online-Dienste.

HaftungsausschlussDie in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge wurden nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Eine Haftung für etwaige mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden oder Ansprüche Dritter ist ebenfalls ausge-schlossen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht notwendig die Meinung der Redaktion wieder.

AnzeigenleitungHans Stender, [email protected] Verlag GmbH Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Telefon: 0221/9 76 68-343, Telefax: 0221/9 76 68-288

Anzeigenpreise Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 7 vom 1.1.2013

HerstellungGünter Fabritius, Telefon: 0221/9 76 68-182

SatzTGK Wienpahl, Köln

DruckGriebsch & Rochol Druck & Co. KG, Hamm/Westf.

ISSN:1861-6658

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 3

Nach der Reform ist vor der Reform Modernes EU-Vergaberecht vs. starres Vergaberecht unterhalb der Schwelle?

Norbert Portz, Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, Bonn

Am 17.04.2014 ist das seit zehn Jahren umfassendste und aus drei Richtlinien bestehende neue EU-Vergaberechts-

paket in Kraft getreten: Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe (VRL), Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessions-vergabe (KVR) sowie Richtlinie 2014/25/EU – Sektorenvergabericht-linie (SKR). Die EU-Richtlinien enthalten durchaus moderne und flexible Regelungen und sorgen insgesamt für mehr Rechtssicherheit. In Deutschland wird die Umsetzung der EU-Richtlinien die Spaltung des deutschen Vergaberechts vertiefen. Denn im Vergleich zu den EU-Regeln erscheint das fortbestehende nationale Haushaltsvergabe-recht für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte ungleich starrer. Die neuen Richtlinien im Überblick.

Mehr Rechtssicherheit durch Kodifizierungen

Regelung der In-House-Vergaben

B E I T R Ä G E

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4 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Regelung der „Selbstreinigung“

Regelung der interkommunalen horizontalen Vergaberechts freiheit

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 5

B E I T R Ä G E

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit (Art. 72 VRL)

Anpassungsklauseln (Art. 72 Abs. 1 a) VRL)

Zusätzliche Leistungen (Art. 72 Abs. 1 b) VRL)

Unvorhersehbare Leistungen (Art. 72 Abs. 1 c) VRL)

Ersetzung des Auftragnehmers (Art. 72 Abs. 1 d) VRL)

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6 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

De-Minimis-Regel (Art. 72 Abs. 2 VRL)

Modernisierungen im EU-Vergaberecht

Gleichrangigkeit von Offenem und Nichtoffenem Verfahren (Art. 26 Abs. 2 VRL)

Stärkung des Verhandlungsverfahrens (Art. 26 Abs. 4 VRL):

Neueinführung der Innovations-partnerschaften (Art. 31 VRL):

Breitere Anwendungsmöglichkeit für Rahmenvereinbarungen (Art. 33 VRL)

Deutliche Stärkung der elektronischen Kommunikation (Art. 22 VRL)

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 7

B E I T R Ä G E

Aufbrechen der Prüfungsreihenfolge von Eignungs- und Zuschlagskriterien (Art. 56 Abs. 2 VRL)

Qualität des Personals als Zuschlags-kriterium (Art. 67 Abs. 2 b) VRL)

Rechtlich-faktische Vorwirkung der EU-Richtlinien?

Augenmerk auf gute Vergabevorbereitung legen

Losvergabe statt GU-Vergabe

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8 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Das Recht des Auftraggebers zur Leistungsbestimmung

Produktneutralität versus Produktvorgabe

Kein Nebenangebot beim Preis als einzigem Zuschlagskriterium

Vergabe-Mindestlohn für Aufträge im Ausland verstößt gegen EU-Recht

Fazit

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 9

B E I T R Ä G E

Erlaubte Anpassung oder neuer Auftrag? Die Änderung bestehender Verträge und die Pflicht zur Ausschreibung

Dr. Angela Dageförde und Oliver Hattig, Rechtsanwälte in Hannover und Köln

In der Praxis besteht häufig das Bedürfnis, bestehende Verträge zu ändern oder um weitere Leistungen zu erweitern. Dabei gerät

der öffentliche Aufraggeber stets in die Gefahr, mit der Änderung eines bestehenden Vertrages eine Neuausschreibungspflicht auszu-lösen. In Artikel 72 der neuen EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie (VRL) wird jetzt erstmals eine Regelung zu Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit kodifiziert. Der Beitrag erläutert die Regelung im Überblick. Bis zu deren Umsetzung müssen sich Auftrag-geber und Bieter jedoch weiterhin mit der einschlägigen Rechtspre-chung befassen. Dazu stellt der Beitrag drei aktuelle Beispiele vor.

Die Ausgangslage

Die Rechtsprechung des EuGH

Die Rechtslage in der neuen EU-Vergaberichtlinie

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10 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Art. 72 Abs. 1 lit. b): Zusatzleistungen

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 11

B E I T R Ä G E

Art. 72 Abs. 1 lit. c): Änderungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände

Art. 72 Abs. 2: de minimis-Regelung

Art. 72 Abs. 1 lit. d): Wechsel des Auftragnehmers

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12 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Art. 72 Abs. 1 lit. a): Option/Überprüfungsklausel

Tatsächliche Geltung der neuen Regelungen schon vor Umsetzung der Richtlinie?

VK Bund, Beschluss vom 02.09.2013 (VK 2-74/13)

Der Sachverhalt

Die Entscheidung

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 13

B E I T R Ä G E

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2014 (Verg 32/13)

OLG Rostock, Beschluss vom 25.09.2013 – 17 Verg 3/13

Der Sachverhalt

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14 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Die Entscheidung

Fazit

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 15

B E I T R Ä G E

Verhandlungssache Auftragsvergabe Muss es im Verhandlungsverfahren immer eine Verhandlungsrunde geben?

Rechtsanwalt Malte Müller-Wrede, Müller-Wrede und Partner Rechtsanwälte, Berlin

Für Auftraggeber ist die Wahl des Verhandlungsverfahrens attraktiv, weil sie bei dieser Verfahrensart anders als beim

offenen oder nicht offenen Verfahren über einen großen Spielraum bei der Gestaltung des Verfahrens verfügen. Die Verhandlungen selbst können sich allerdings als zeit- und kostenaufwändig erweisen. Auftraggebern kann es daher vorteilhaft erscheinen, auf Verhandlungen mit den Bietern zu verzichten und den Zuschlag bereits auf das wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen. Ob und unter welchen Voraussetzungen diese Vorgehensweise zulässig ist, hat die Recht-sprechung bislang nicht abschließend geklärt.

Verhandlungsbegriff

Existiert Pflicht zur Durch führung von Verhandlungen?

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16 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

VOF-Verhandlungsverfahren: Ein Sonderfall?

Ausnahme bei nur einem zuschlagsrelevanten Angebot?

Ausnahme bei Bekanntgabe des Verhandlungsverzichts?

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 17

B E I T R Ä G E

Exkurs: Fehlerhafte Wahl des Verhandlungsverfahrens

Fazit

Die gute Lösung von nebenanWie Nebenangebote Vergabestellen und Bietern gleichermaßen nützen

Rechtsanwältin Katja Gnittke, WMRC Rechtsanwälte, Berlin

Die Zulassung von Nebenangeboten soll Chancen bieten. In der Praxis existieren jedoch zugleich Unsicherheiten und rechtliche Fallstricke. Der Auftraggeber muss eindeutig festlegen, ob er Nebenangebote zulässt, Mindestanforde-

rungen müssen definiert und passende Zuschlagskriterien festgelegt werden. Die Prüfung von Nebenangeboten verursacht zugleich einigen Aufwand. Im Zusammenhang mit der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten entstehen immer wieder Rechtsfragen, die auch den Bundesgerichtshof (BGH) wiederholt beschäftigt haben. Dieser Beitrag will drei Themenkomplexe zu Nebenangeboten im Vergabeverfahren anhand von aktuellen Entscheidungen näher beleuchten.

Begriff und Zielstellung

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18 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Mindestanforderungen für Nebenangebote

Nebenangebote und alleiniges Zuschlagskriterium Preis

Die Grundsatz-Entscheidung des BGH

„Kriterien für die Prüfung der Gleichwertigkeit nicht transparent“

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 19

B E I T R Ä G E

„Zuschlagskriterien sind entscheidend!“

Folgen einer rechtswidrigen Zulassung von Nebenangeboten bei reiner Preiswertung

Auswirkungen auf künftige Vergabeverfahren

Die Rechtslage nach den neuen EU-Vergaberichtlinien

Rabattangebote wirksam vereinbaren

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20 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Rechtssicherheit bei der Inhouse-VergabeGeschäfte „im Haus“ erstmals in den neuen Vergaberichtlinien normiert

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Leinemann und Rechtsanwalt Dr. Oliver Homann, Leinemann Partner Rechtsanwälte Berlin und Köln

Nicht jede Vergabe eines öffentlichen Auftrags unterliegt zwingend den Vergabevorschriften.

So sind in den Fällen, in denen eine Leistung vom öffentlichen Auf -traggeber selbst bzw. „im Haus“ erbracht wird, unmittelbare Beauftra-gungen möglich. Nunmehr hat die EU in der neuen Allgemeinen Vergaberichtlinie der Europäischen Union (RL 2014/24/EU) und der neuen Sektorenrichtlinie (RL 2014/25/EU) erstmals verbindliche Vorgaben für Inhouse-Vergaben normiert. Ein Überblick.

FazitInhouse-Vergabe, bislang ein Produkt der Rechtsprechung

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 21

B E I T R Ä G E

Die neuen EU-Richtlinien

Kontrolle über den Inhouse-Auftragnehmer

Inhouse-Auftragnehmer darf Geschäfte mit Privaten machen

Beteiligung Privater wird möglich

Inhouse auch bei Vertragsschluss zwischen mehreren Auftraggebern

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22 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Fazit: Mehr Rechtssicherheit und neue Möglichkeiten

„e“ wie einfach, elegant und effektiv?Was die eVergabe kann – und was nicht. Fragen und Antworten.

Prof. Dr. Chistopher Zeiss, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Bielefeld

Als „eVergabe“ (= elektronische Auftragsvergabe) bezeich net man den Einsatz elektronischer Mittel bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch

öffentliche Auftraggeber. Bisher hatten die Auftraggeber hinsichtlich der Verwendung elektronischer Mittel Wahlfreiheit. Durch die neuen EU-Vergaberichtlinien ändert sich die Rechtslage grundlegend. In Zukunft muss die gesamte Kommunikation zwischen Vergabestelle einerseits und Bietern bzw. Interessenten anderseits während des gesamten Beschaffungsverfahrens in elektronischer Form abgewickelt werden. Der Beitrag gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur eVergabe.

eVergabe – das gibt es doch seit mindestens 10 Jahren! Was soll daran denn neu sein?

Aber wir stellen doch schon Vergabeunterlagen online, Angebote kommen elektronisch und mit ergän-zendem Mantelbogen – da machen wir doch wohl schon eVergabe!?

Wie weit reicht denn jetzt die Pflicht zur eVergabe?

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 23

B E I T R Ä G E

Muss ich jetzt auch meine interne Kommunikation, die Vorabinformation und die nachträgliche Bieterinformation in elektronischer Form abwickeln?

Gilt die Pflicht zur eVergabe ab sofort?

In unserer Verwaltung gibt es eine „zentrale Vergabestelle“ – gilt damit die kürzere Frist auch für uns?

Bei unseren Beschaffungsverfahren werden gelegentlich Warenmuster gefordert – wie soll das denn mittels eVergabe funktionieren?

Müssen wir jetzt eine teure eProcurement/Vergabemanagement-lösung kaufen?

Teilprozess des Vergabeverfahrens Zentrale Beschaffungsstellen

Übrige Vergabestellen

• Bekanntmachung• Bereitstellung der Vergabe-

unterlagen

ab 18.04.2016 (24 Monate nach Inkrafttreten)

ebenfalls ab 18.04.2016

• Angebote• Antworten auf Bieterfragen• Nachfordern von Nachweisen• Ergänzende Informationen• Nachreichen von Nachweisen

ab 18.04.2017 (36 Monate nach Inkrafttreten)

ab 18.10.2018(54 Monate nach Inkrafttreten)

Tabelle 1: Übergangsfristen für die Umsetzung der eVergabe

Art. 22 Abs. 1 VKR-Neu

Ausnahme Beispiele

UAbs. 2 lit. a Besondere technische Geräte VPN-Router, Kryptogeräte

UAbs. 2 lit. b proprietäre Software/ proprietäre Dateiformate

CAD/DTP-Programme

UAbs. 2 lit. c Spezielle Bürogeräte Großformatdrucker

UAbs. 2 lit. d Muster und Modelle Warenmuster, Architektur-modelle

UAbs. 4 Besondere Gefahren für die Sicherheit der elektronischen Kommunikation oder beson-ders sensibler Informationen

Geheimhaltungsbedürftige Baupläne, Konstruktions- oder Planungsunterlagen

Tabelle 2: Übersicht über die Ausnahmetatbestände

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24 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Vorteil VergabemanagementGründe, Ziele, Inhalte und Umsetzung

Ltd. Städt. Rechtsdirektor a.D. Martin Krämer, Hürth

Das Vergabemanagement – Gründe hierfür, mögliche Ziele und die konkrete Umsetzung – sind Thema des folgenden Beitrags. Vergabemanagement wird dabei als Überle-

gungen verstanden, wie der interne Prozess zur Erreichung der Beschaffungsziele des öffentlichen Einkaufs gestaltet und unterstützt werden kann. Dabei ist es wesentlich, sich zunächst einmal die Beschaffungsziele des öffentlichen Einkaufs vor Augen zu halten. Während man es früher nahezu ausschließlich mit der Zielsetzung des „wirtschaftlichsten“ Einkaufs zu tun hatte, prägt die heutige öffent-liche Beschaffung eine ganze Palette sogenannter sekundärer Ziel setzungen. Eine Aufklärung.

Welche eVergabe-Lösung ist die richtige?

Auf was sollten wir bei einer eVergabe-Lösung achten?

Auftraggeber Vergabemarktplatz/Ver-gabeportal/Software as a Service (SaaS)

Vergabemanagement/eProcurement/auf eige-nen Servern

„klein“/ wenige Beschaffungen

sehr gut geeignet geeignet

„groß“/ viele Beschaffungen

gut geeignet sehr gut geeignet

Tabelle 3: Übersicht zur Eignung verschiedener eVergabelösungen

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 25

B E I T R Ä G E

Aufbau des kommunalen Beschaffungswesens – eine Bestandsaufnahme

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26 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Ziele des Beschaffungsmanagements

Beschaffungsmanagement – wie kann das gelingen?

Elektronische Unterstützung: Anforderungen an ein Vergabemanagementsystem

Fazit und Ausblick

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 27

B E I T R Ä G E

Einfluss der HOAI auf Vergabeverfahren KG Berlin: Ausschreibung muss klären, welche Fassung der HOAI gilt!

Rechtsanwalt Ronny Herholz, Geschäftsführer AHO – Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.

Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts (KG) Berlin vom 01.09.2014 (Verg 18/13) verdeutlicht, dass der

Einfluss der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sich nicht nur auf die Abrechnung erbrachter Planungsleistungen beschränkt, sondern regelmäßig bereits im Vergabeverfahren zu beachten ist. In dem entschiedenen Fall kommt noch der besondere Umstand hinzu, dass die Ausschreibung im Übergangszeitraum des Inkrafttretens der HOAI 2013 auf der Grundlage der HOAI 2009 erfolgte.

Der Sachverhalt

Die Entscheidung

Leistungsbilder der HOAI 2013 wurden deutlich überarbeitet Änderungen der

Vergütungsstruktur: Beispiel Technische Ausrüstung

§ 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung

HOAI 2009

HOAI 2013

LPH 1 (Grundlagen-ermittlung)

3 % 2 %

LPH 2 (Vorplanung) 11% 9 %

LPH 3 (Entwurfs-planung)

15 % 17 %

LPH 4 (Genehmi-gungsplanung)

6 % 2 %

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28 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

§ 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung

HOAI 2009

HOAI 2013

LPH 5 (Ausführungs-planung)

18 % 22 %

LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe)

6 % 7 %

LPH 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)

5 % 5 %

LPH 8 (Objektüber-wachung – Bauüber-wachung)

33 % 35 %

LPH 9 (Objektbetreu-ung)

3 % 1 %

„Ausschreibungsinhalt ist in erheblichem Maße intransparent geworden“

Keine Lösung durch de facto-Vergabe

Abwicklung bei nach dem 17.07.2013 erteiltem Auftrag

Sonderfall stufenweise Beauftragung

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 29

B E I T R Ä G E

Bereich Honorarerhöhung gemäß BMWi-Gutachten/Kabinetts-

beschluss

Anteil der wirtschaft-lichen Anpassung in %

Anteil der Leistungs-anpassung in %

Gesamterhöhung von – bis in %

Mittelwert Bsp. Ø

Normierung auf 100 %

Anteile auf Mittelwert

Normierung auf 100 %

Anteile auf Mittelwert

Teil 2 Flächenplanung

Bauleitplanung

Flächennutzungsplan 33,27 – 86,47 60,21 39,79

Beispiel HZ II 2.000 ha 43,23 26,03 17,20

Bebauungsplan 31,32 – 51,91 37,55 62,45

Beispiel HZ II (M) 3,0 ha 34,43 12,93 21,50

Landschaftsplanung

Landschaftsplan 36,88 bis 85,58 58,4 41,6

Beispiel HZ II 10.000 ha 37,77 22,05 15,72

Grünordnungsplan 39,39 bis 58,89 59,3 40,7

Beispiel HZ II 200 ha 46,93 27,81 19,12

Landschaftsrahmenplan 41,84 bis 91,58 51,3 48,7

Beispiel HZ II 20.000 ha 50,39 25,87 24,52

Landschaftspflegerischer Begleitplan

–48,77 bis –46,76 56,8 43,2

Beispiel HZ II 700 ha –47,77 –27,14 –20,62

Pflege- und Entwicklungsplan 26,14 bis 49,71 63,8 36,2

Beispiel HZ II 2.500 ha 36,68 23,39 13,29

Umweltverträglichkeitsstudie 27,24 bis 61,97 65,4 34,6

Beispiel HZ II 5.000 ha 35,23 23,05 12,18

Teil 3 Objektplanung

Gebäude/Innenräume 0,70 bis 45,83 56,2 43,8

Beispiel HZ III Mittelsatz

10 Mio ARK 19,84 11,15 8,69

Freianlagen –3,48 bis +41,9 61,5 38,5

Beispiel HZ III Mittelsatz

250 T ARK 23,75 14,61 9,14

Ingenieurbauwerke 4,13 bis 34,06 63,8 36,2

Beispiel HZ III Mittel

10 Mio ARK 17,9 11,45 6,45

Verkehrsanlagen 3,93 bis 37,23 63,5 36,5

Beispiel HZ III Mittel

10 Mio ARK 20,5 13,02 7,48

Teil 4 Fachplanung

Tragwerksplanung 2,57 bis 32,8 67,0 33,0

Beispiel HZ III Mittel

7,5 Mio ARK 14,44 9,7 4,74

Technische Ausrüstung –2,44 bis +34,51 62,3 37,7

Beispiel HZ II Unterer Satz 1,0 Mio ARK

14,9 9,28 5,62

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30 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Praxisbeispiele VOFWege – Irrwege – Umwege – Auswege

Dipl.-Ing. Ulrich Welter, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare nach HOAI, ingside, Büsum

Anspruch und Wirklichkeit klaffen oft auseinander. Das ist auch bei der Vergabe von Planungsleistungen nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) so.

Der Markt sucht und findet Wege, dem jeweiligen Akteur eigene Vorteile zu verschaffen, sei es für Auftraggeber, sei es für Auftrag-nehmer. Dabei spielen Machtverhältnisse ebenso eine Rolle wie der gute Wille, nicht im Bürokratiedickicht zu enden. Und immer ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beachten. Beispiele für typische VOF-Vergaben aus der Praxis.

Die drei Arten des VOF-Verfahrens

1. Unterdrücktes Verfahren

2. Vorherbestimmtes Ergebnis

3. Möglichst billige Vergabe

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 31

B E I T R Ä G E

Die Stellschrauben

Leistungsschraube

Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

Leistung Anteil [v.H.]

gem. HOAI gem. Bieter

a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitser-gebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen

b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Betei-ligter

c) fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern

d) Ermitteln und Begründen der zuwendungs-fähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung

e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Ent-wurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Termi-nen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen

f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten

g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenbe-rechnung mit der Kostenschätzung

h) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit

i) Bauzeiten- und Kostenplan

j) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentie-ren der Ergebnisse

Zwischensumme 25 25

k) zusätzliche Leistung, z.B. Kostenberechnung bis zur dritten Ebene

l) zusätzlich Leistung, z.B. Zusammenstellen der Anforderungen an die Planung wegen Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit

m) zusätzlich Leistung, z.B. Darstellung der Planung in einem 3-D-Datenmodell

n) zusätzlich Leistung, z.B. Planungsoptimierung nach Anforderungen des AG

Summe 25

Preisschraube

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32 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

Risiken

Vier Verbesserungsvorschläge

Bedarfsplanung

Leistungsänderungen ausschließen

HOAI einhalten

Schwellenwert anheben

Fazit

B E I T R Ä G E

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 33

B E I T R Ä G E

Impressionen des 3. Kölner Vergabetreffs

Mit rund 220 Teilnehmern wieder ein voller Erfolg: Der 3. Kölner Vergabetreff

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34 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

B E I T R Ä G E

Verlagsleitung und Referenten: Uwe Mähren, Dr. Angela Dageförde, Prof. Dr. Christopher Zeiss, Katja Gnittke, Martin Krämer, Oliver Hattig, Norbert Portz, Ulrich Welter

Vorabendprogramm: Gemütlicher Ausklang der BrauhaustourÜbersichtlich und praktisch aufbereitet – die Teilnehmerunterlagen!

Prof. Dr. Christopher Zeiss Norbert Portz

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 35

Bau und Immobilien

Kruth (Hrsg.)

EVB-IT PraxisleitfadenHinweise zur Vertragsgestaltung

IHRE VORTEILE

Das Werk begleitet Sie bei der IT-Beschaffung vom Anfang bis zum Ende

Praxisorientiert und leicht verständlich dargestellt

Enthält Checklisten, Musterformulare, Mustererklärungen, Fallstudien und Vertragsbeispiele

Der aktualisierte EVB-IT Praxisleitfaden liefert Ihnen ausführliche Informationen zur Beschaffung von Informationstechnik.Das Loseblattwerk enthält die verschiedenen Vertragstypen der EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen): Kauf, Instandhaltung, Dienstleistung, Überlassung Typ A und Überlassung Typ B, Pflege S, System, Systemlieferung, Erstellung und Service.

Einige Vetragstypen werden zur Zeit aktualisiert oder neu in das Werk aufgenommen.

Daneben werden in der Praxis besonders relevante Themen wie die sach- und rechtskonforme Aus-gestaltung von Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen, Datenschutz, Datensicherheit oder Nutzungsrechte gesondert, aber stets im Kontext der EVB-IT, beleuchtet. Weiterhin wird auch darauf eingegangen, wie vertragliche „Sonderfälle“ wie Cloud Services oder Agile Software- entwicklung mit Bezug auf vorhandene EVB-IT behandelt werden können.

Das Werk richtet sich an alle Personen, die beim öffentlichen Auftragnehmer in der IT und der Vergabe mit der verantwortlichen Beschaffung von IT-Leistungen beauftragt sind. Es richtet sich aber auch an Unternehmen, die IT- Leistungen im Public Sector anbieten.

Der Praxisleitfaden begleitet die IT-Beschaffung durch verständliche Kommentierung der EVB-IT und stellt die erforderlichen vergaberechtlichen Bezüge her. Er bietet praxisgerechte Entschei-dungshilfen für die richtige Vertragswahl, Klauselwahl, Musterverträge, Checklisten, Muster- erklärungen und Ausfüllhinweisen für die Verträge.

Auf der beiliegenden CD-ROM finden Sie alle aktuellen Basis EVB-IT, Mustervereinbarungen, Nutzerhinweise zu den EVB-IT, System-EVB-IT sowie die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen in der Bundesverwaltung (UfAB).

Ihr Wegweiser durch den IT Beschaffungs-Dschungel!

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Telefonisch: 0221/ 9 76 68-240 · Fax: 0221/ 9 76 68-271

in jeder Fachbuchhandlung

Leitzen · Kruth (Hrsg.)

EVB-IT ERGÄNZENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON IT-LEISTUNGEN

Bau · Immobilien · Vergabe

PraxisleitfadenHinweise zur Vertragsgestaltung

EVB-IT Praxisleitfaden

Kruth · Dr. Ortner · Deiters

ISBN 978-3-89817-037-6Basis-EVB-IT, Muster- vereinbarungen, Nutzerhinweise, System-EVB-IT, UfAB

CD-ROM

Vergabe

© 2014 Bundesanzeiger Verlag, Köln · Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Keine unerla

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Grundwerk · November 2014

Aktualisierung im 4. Quartal 2014!

Loseblattwerk in 1 Ordner, Stand: 7. Ergänzungslieferung Juni 2014, ca. 774 Seiten, 14,8 x 21,0 cm, Grund-werk mit CD, 68,00 €

ISBN 978-3-89817-037-6

Das Loseblattwerk wird bei Bedarf aktua-lisiert. Der Preis der Ergänzungslieferung richtet sich nach ihrem Umfang.

Der Autor Wilhelm Kruth, Dipl.-Verw.-Wirt und Leitender Reg.-Direktor a.D., langjähriges Mitglied der Arbeitsgruppe EVB-IT der öffentlichen Hand.

Dr. Roderic Ortner ist Fachanwalt für IT-Recht und Partner der Sozietät BHO Legal.

Gerhard Deiters ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät BHO Legal. Er hat sich auf IT-, Telekommunikations- und Datenschutzrecht spezialisiert.

AUTORENINFO

V E R L A G E

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36 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

Vergabe

ISBN 978-3-89817-485-5

2015, 350 Seiten, 16,5 x 24,4 cm, Buch (Softcover), 69,00 €

Kulartz Opitz Steding

Vergabe vonIT-Leistungen

Vergabemanagement

Planung des Verfahrens, Wahl der Verfah-rensart und Erkennen von Ausnahmen

Rahmenvereinbarungen, Losaufteilung

Leistungsbeschreibungen

Vergabeunterlagen und Konkretisierung im laufenden Verfahren

Besondere Einzelfragen

Bewertungskriterien, -methoden und -formeln

Vertragsgestaltung

Grundsätze, Struktur und Vertragsmuster

Vom Besteller zum Partner: kooperative Elemente der Vertragsgestaltung?

Herausforderung: neue Methoden des Projektmanagements

EVB-IT: Typologie, Vertragsmuster, Probleme

Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick vom Vergabeverfahren bis zum Vertragsmanagement für IT-Leistungen

Sie erhalten einen Überblick über die Rahmenbedingungen für die Leistungs-beschreibung von IT-Leistungen (z.B. zu Standardsoftware, technische Normen und Zertifizierungen sowie Netzwerke und Systeme)

Sie verstehen die ITK-Vertragstypologie und Grundprobleme der EVB-IT

Sie wissen, welche Besonderheiten im Vergabeverfahren zu IT-Leistungen zu beachten sind

Die öffentliche Nachfrage nach Produkten und Leistungen der Informationstechnologie und der Telekommunikation ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

Dabei stellt die mit der ITK-Beschaffung verbundene technische Komplexität besondere Herausforderungen an die Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen.

Das Handbuch „Vergabe von IT-Leistungen“ ist ein praxistauglicher Leitfaden von der Planung der Vergabe bis hin zum wasserdichten Vertrag.

Mit seiner konkreten Darstellung der Stolpersteine und Gestaltungsmöglichkeiten hilft das Buch, die in der Praxis auftretenden Probleme umfassend zu analysieren und sinnvolle Lösungen zu fi nden.

Eine große Zahl von Entscheidungen der Gerichte und der Vergabenachprüfungsbehörden befasst sich immer wieder mit der ITK-Beschaffung. „Vergabe von IT-Leistungen“ widmet sich der systematischen Aufarbeitung dieser Entscheidungspraxis und behandelt die besonderen Fragen und Fallgestaltungen, die bei der Vergabe von einfachen und komplexen techno-logischen Systemen und technischen Leistungen auftreten.

Vergabe

Kulartz · Opitz · Steding

Vergabe von IT-Leistungen

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2. Auflage

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Erscheinungstermin: 2. Quartal 2015

Auch als digitale Ausgabe (Datenbank), 69,00 €

· inkl. aller zitierten Normen und Entscheidungen

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V E R L A G E

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 37

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38 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

V E R L A G E

Vergabe

ISBN 978-3-8462-0471-9

2015, ca. 400 Seiten, 16,5 x 24,4 cm, Buch (Hardcover), 79,00 €

AUTORENINFO

Thomas Ferber, Dipl.-Mathematiker und langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit den Sonderaufga-ben Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention. Autor des renommierten Titels „Fristen im Vergabeverfahren“.

Ferber

Bewertungskriterienund -matrizen im VergabeverfahrenWie erziele ich ein optimales Zuschlagsergebnis?

AUS DEM INHALT

Welche Kriterien sind „die richtigen“, welche neben dem Preis möglich und erlaubt?

Wirtschaftlichkeit der Angebote, Preis-Leistung

Transparenzgebot & Ausschlusskriterien

Richtwertmethode/Mittelwertmethode/Medianmethode/Referenzwertmethode

Vor- und Nachteile sowie Besonderheiten der Bewertungsmethoden

Erstellen von und bewerten mit Bewertungsmatrizen

Vermeiden von Komplexität

Rechtsprechung

Beispiele und Tipps für die Praxis

IHRE VORTEILE

Sie lernen die Vor- und Nachteile von ver-schiedenen Bewertungsmethoden kennen

Sie verstehen, welche Bedeutung die Zuschlagskriterien haben und wie diese Kriterien zum eigenen Vorteil genutzt werden können

Sie wissen, welchen Einfluss verschiedene Gewichtungen der Zuschlagskriterien auf die Zuschlagserteilung haben

Sie nehmen aktiv Einfluss auf das Vergabe-verfahren

Sie optimieren Ihre Zuschlagsergebnisse

Erscheinungstermin: II. Quartal 2015

Mitarbeiter der Vergabestellen und Bieter haben bei der Angebotsbewertung häufi g den Eindruck, den berechneten Ergebnissen ausgeliefert zu sein und keinen Einfl uss auf die Zuschlagserteilung nehmen zu können. Sie wissen nicht, welches Potenzial die Instrumente „Bewertungskriterien“, „Gewichtung“ und „Bewertungsmatrizen“ haben können. Nur derjenige, der die mathematischen Zusammenhänge sowie Vor- und Nachteile der Bewer-tungsmethoden und -kriterien versteht, kann am Ende des Vergabeverfahrens ein – aus seiner Sicht – optimales Ergebnis erzielen.Mit dem Praxisratgeber „Bewertungskriterien und -matrizen“ nehmen Sie das Heft wieder in die Hand! Als Vergabestelle bauen Sie grundlegendes Verständnis über die Möglichkeiten und Methoden der Bewertung auf und können Ihr nächstes Vergabeverfahren zielgerichtet steuern.Als Bieter erfahren Sie, wie Ihr Angebot bestmöglich gestaltet sein muss, um den Zuschlag zu erhalten.

Sie entscheiden! Mit keinem anderen Werk lernen Sie, die Zuschlagserteilung optimal zu steuern!

Vergabe

Ferber

Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren Wie erziele ich ein optimales Zuschlagsergebnis?

> > >PRAXISRATGEBER VERGABERECHT

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Auch als digitale Ausgabe (Datenbank), 79,00 €

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 39

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40 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

Vergabe

ISBN 978-3-8462-0269-2

2014, 250 Seiten, 16,5 x 24,4 cm, Buch (Softcover), 59,00 €

SUBSKRIPTIONSPREIS bis 4 Wochennach Erscheinen 49,00 €,danach 59,00 €

Erscheinungstermin: 4. Quartal 2014

AUTORENINFO

Prof. Dr. jur. Christopher Zeiss, Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, ehemals Referent im Bundesministerium der Justiz (BMJ, Berlin) für Vergabe- und Kartellrecht sowie Richter am AG Bad Hersfeld und LG Limburg.

Zeiss

Landesvergaberecht NRWDer richtige Umgang mit TVgG NRW & Co in der Praxis

AUS DEM INHALT

Wann müssen die Beschaffungen nach TVgG NRW bekannt gemacht werden?

Wann reicht eine Selbstverpfl ichtung zur Beachtung allgemeinverbindlicher Tarifver-träge aus? Wann kommt der Mindestlohn zur Anwendung?

Fair-Trade / Umweltschutz – welche Gütezeichen / Zertifi zierungen dürfen gefordert werden?

Wie soll praktisch mit den Energie-effi zienzregelungen umgegangen werden?

Was muss ich bei Nachunternehmern und durch Leiharbeitsfi rmen gestellte Arbeitnehmer beachten?

IHRE VORTEILE

Sicherheit bei der täglichen Beschaffung und im Umgang mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW)

Sie erhalten eine praxisnahe Handlungsan-leitung mit zahlreichen Beispielen aus der Vergabepraxis, Tipps für das Tagesgeschäft, Abbildungen, Tabellen sowie Checklisten

Die Kleinstaaterei durch Landesvergabegesetze macht das deutsche Vergaberecht noch komplizierter als es ohnehin schon ist. Allgemeine politische Ziele sollen in Einklang mit dem Haushaltsrecht gebracht, Verstöße gegen EU-Recht und das GWB vermieden werden.

Der Schreibtisch jedes Beschaffers und Bieters verwandelt sich in ein juristisches Minenfeld:

und Frauenförderung nach TVgG NRW und RVO TVgG NRW ausgefüllt werden?

grundsätzen und Ausnahmen aus VOB/A und VOL/A sowie der Transparenzpfl ichten aus dem TVgG NRW zusammen?

Das Praxishandbuch hilft Ihnen, einen sicheren Weg zu fi nden (zwischen TVgG NRW, RVO TVgG und RepTVVO einerseits sowie LHO, GemHVO, kommunalen Vergabegrundsätzen und EU-Recht sowie GWB, VgV, VOB/A, VOL/A und VOF anderseits).

Mit zahlreichen Praxisbeispielen und Tipps wird für Auftraggeber und Bieter aufgezeigt, wo im Landesvergaberecht Fallstricke und Fußangeln lauern – und wie diese ausgeräumt werden können.

Der richtige Umgang mit TVgG NRW & Co in der Praxis

Vergabe

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LandesvergaberechtNRW

Der richtige Umgang mit TVgG NRW & Co in der Praxis

LANDESVERGABERECHT

E D I T I O N

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 41

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42 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

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Firmenprofilavocado rechtsanwälte sind ein junges und dynamisches Team von rund 50 hochspezialisierten Rechtsanwälten an den Standorten Berlin, Frankfurt, Ham-burg, Köln und München sowie Brüs-sel. Mehr als 60 qualifizierte Mitarbeiter stehen den Anwälten unterstützend zur Seite. avocado rechtsanwälte gehören in Deutschland zu den führenden unab-hängigen Wirtschaftskanzleien mittlerer Größe und bieten als Full-Service-Kanzlei ein breit gediehenes Spektrum moder-ner und hoch spezialisierter anwaltlicher Dienstleistungen im gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts.

Die Praxisgruppe „öffentliches Wirt-schaftsrecht“ deckt unter anderem die Fachgebiete Vergabe- und Privatisie-rungsrecht, Umweltrecht, Kartellrecht, Europäisches Beihilferecht, Wirtschafts-verwaltungsrecht und Europäisches Recht ab. Das Vergaberecht ist einer der stra-tegischen Schwerpunkte von avocado rechtsanwälte am Kölner und am Berliner Standort, wo ein Team erfahrener Verga-berechtler zur Verfügung steht. Eine um-fassende Beratung erfolgt dabei insbe-sondere im Bereich der Ver- und Entsor-gungswirtschaft, der Bauwirtschaft, des ÖPNV, des Gesundheitswesens und des

Rettungsdienstes, der Wirtschaftsförde-rung, der Freizeit- und Tourismusindustrie, der Ausschreibung von IT-Leistungen, Rei-nigungsdienstleistungen, Lieferleistungen und Infrastrukturmaßnahmen sowie im Rahmen von PPP-Projekten. Die Vergabe-rechtler werden bei ihrer Tätigkeit häufig von anderen Teams unterstützt, nament-lich aus dem Fachbereich Immobilienwirt-schaftsrecht und der IT-Praxisgruppe, die jeweils eine exzellente Reputation genie-ßen und über langjährige Erfahrung in der Begleitung von IT-Projekten sowie von Immobilientransaktionen und Projektent-wicklung/Anlagenbau verfügen.

Öffentliche Auftraggeber avocado rechtsanwälte verfügen über eine langjährige Erfahrung in der verga-berechtlichen Beratung von öffentlichen Auftraggebern. Eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den verant-wortlichen Stellen ist dabei selbstver-ständlich. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass die Vergabeverfahren in höchstem Maße rechtssicher ausgestal-tet und durchgeführt werden, um eine Verzögerung durch Nachprüfungsverfah-ren zu vermeiden. avocado rechtsanwälte verfolgen dabei einen umfassenden An-satz, angefangen von der strategischen Beratung der Vergabestellen im Vorfeld einer Ausschreibung, über die rechtliche Beratung während der Vorbereitungspha-se einer Ausschreibung, insbesondere bei der Erstellung der Vergabeunterlagen ein-schließlich notwendiger Vertragsentwür-fe, bis hin zur unterstützenden Beratung im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bis zur Zuschlagserteilung.

Beratung von Bietern Ein traditioneller Schwerpunkt von avo-cado rechtsanwälte liegt aber auch in der Beratung von Bietern bei der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren oder im Zu-sammenhang mit PPP-Projekten. Die Be-

ratungstätigkeit umfasst dabei neben der vorbereitenden Beratung bei der Erstellung der Angebote die rechtliche und strategi-sche Begleitung der Unternehmen wäh-rend des Ausschreibungsverfahrens bis hin zu der Vertretung in Vergabenachprü-fungsverfahren. Darüber hinaus werden die Interessen der Bieter bei der Geltend-machung von Schadenersatzansprüchen wegen Vergaberechtsverstößen oder bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung vertreten. Zu den Mandanten von avocado rechtsan-wälte gehören sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch führende Konzerne sowie kommunale Unternehmen.

Private Auftraggeber/Fördermittel-empfängerAuch private Unternehmen, die sich frei-willig dem Regime des Vergaberechts un-terstellen, oder Fördermittelempfänger, die dem Vergaberecht unterstellt sind, werden von avocado rechtsanwälte re-gelmäßig in sämtlichen Fragen und Sta-dien des Vergabeverfahrens beraten.

Vertragsverletzungsverfahren vor der EUZum Leistungsspektrum von avocado rechtsanwälte gehört auch die Beratung

und Vertretung in Vertragsverletzungsver-fahren vor der Europäischen Kommission.

Wissenschaftliche Tätigkeit

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit sind die Vergaberechtler von avocado rechts-anwälte regelmäßig für verschiedene Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Hochschulen und andere Institutionen als Referenten tätig und durch zahlreiche Fachvorträge und Veröffentlichungen ausgewiesen.

Referenzen (Auswahl)

• Krankenkassen: Beratung bei der Aus-schreibung von Gesundheitsdienstleis-tungen

• Entsorgungskonzern: Laufende Bera-tung bei der Teilnahme an Vergabe-verfahren für Entsorgungsdienstleis-tungen

• Verband von Sozialversicherungsträ-gern: Umfassende vergaberechtliche Beratung bei der IT-Ausgründung im Wege eines europaweiten Verhand-lungsverfahrens

• Stadt in NRW: Beratung im Zusam-menhang mit der Ausschreibung von Bauleistungen für den Neubau eines Rathauses

avocado rechtsanwälte

Spichernstraße 75–77 50672 KölnTelefon: +49 (0) 221/39071-0 Internet: www.avocado.de

Leistungsspektrum/Produktangebote/Referenzen

Ihr direkter Kontakt zu uns:Markus Figgen Dr. Rebecca Schäffer, MJI Telefon: +49 (0) 221/39071-113 Fax: +49 (0) 221/39071-29 E-Mail: [email protected]

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Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014 43

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44 Vergabe Navigator Sonderausgabe · 2014

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