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Wissenstransferstelle WTT-FHS Rosenbergstrasse 59 CH-9001 St.Gallen Tel. +41 71 226 17 30 Fax +41 71 226 14 01 [email protected] www.fhsg.ch/praxisprojekte Form 2.5.9.2 Auftragsentwurf: Bachelor Thesis 2014 Sämtliche Informationen über BATH-20xx sind im PPRx-Handbuch und auf BATH-Moodle (https://elearning.fhsg.ch ) zu finden. Informationen für die Kundschaft unter www.fhsg.ch/praxisprojekte Name Kundschaft Branche Strasse / Hausnummer PLZ / Ort Telefon Website Kontaktperson / Projektleitung Telefon direkt E-Mail (Kontaktperson) Rechnungsadresse (falls abweichend von obiger Adresse)

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Form 2.5.9.2

Auftragsentwurf: Bachelor Thesis 2014

Sämtliche Informationen über BATH-20xx sind im PPRx-Handbuch und auf BATH-Moodle (https://elearning.fhsg.ch) zu finden.

Informationen für die Kundschaft unter www.fhsg.ch/praxisprojekte

Name Kundschaft

Branche

Strasse / Hausnummer

PLZ / Ort

Telefon

Website

Kontaktperson / Projektleitung

Telefon direkt

E-Mail (Kontaktperson)

Rechnungsadresse (falls abweichend von obiger Adresse)

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Auftragsentwurf zur Bachelor Thesis 2014

Provisorischer Titel der Projektarbeit:

1. Haupttitel (Kein Unternehmensname und kein Projekttyp angeben. Max. 80 Zeichen inkl. Leerzeichen.)

Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Beispiel: Vom Buch zum e-Book und die Auswirkungen auf den Vertrieb

2. Untertitel: (Offizieller Projekttyp, Bachelor Thesis, angeben sowie den Unternehmensnamen.)

Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Beispiel: Bachelor Thesis für die Muster AG

Unternehmen/Organisation: (kurze Vorstellung)

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Ausgangslage: (zu den nachfolgend definierten Projektzielen)

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Projektziele: (präzise formuliert)

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Vorgehen: (wichtige Schritte zum Ziel)Zum Beispiel: Aufbau von vertieftem Wissen über das Kundenunternehmen, Auftragsdefinition mit korrekter Erfassung der Ausgangslage und differenzierter Formulierung der Ziele und Aufträge, Vertiefung der Sekundärforschung , Markt-/Kundenanalyse, Entwicklung eines fundierten und auf das Kundenunternehmen zugeschnittenen Konzepts etc.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Bei Bedarf - Besonderes:

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

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Kosten für Kundschaft (Auszug aus nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“)

Art 5. Vergütunga) Für die Arbeit wird eine administrative Gebühr von CHF 500.00 (exkl. MwSt.) erhoben. Die Gebühr ist unabhängig vom Ergebnis geschuldet. Entsprechende Rechnung wird Ende Mai von der WTT-FHS zugestellt.b) Die Spesen (Reisespesen, Porti, Telefon- und Kopierauslagen, Übersetzungskosten, Druckkosten für Schlussberichte z.H. Kundschaft und FHS, etc.) werden von den Studierenden nach Aufwand und in der Grössenordnung von CHF 500.00 direkt der Kundschaft in Rechnung gestellt (bitte kein FHS-Logo auf der Rechnung verwenden!). Die Studierenden richten ihre Spesenabrechnung nach den Gepflogenheiten der Kundschaft.Die Studierenden orientieren die Kundschaft über allfällige ausserordentliche Aufwände vorgängig.

Weiteres Vorgehen

Studierende:Bitte erstellen Sie aufgrund dieses Auftragsentwurfes die Auftragsdefinition (als Vorlage dient der PPRx-Schlussbericht) und reichen diese nach erfolgter Konsensfindung mit Kundschaft und Referierenden gemäss Terminübersicht BATH-BB-2014 im Ablagesystem (www.fhsg.ch/ablagesystem) ein. Wichtig: Beim Einreichen der Auftragsdefinition ist ein automatisch generiertes Mail an Kundschaft, Referierende und WTT-FHS ([email protected]) auszulösen.

Referierende und Kundschaft:Bitte prüfen Sie nach Erhalt der Auftragsdefinition, ob das Dokument dem in der Besprechung definierten Projekt-Umfang und -Inhalt entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie dies umgehend per E-Mail der Wissenstransferstelle WTT-FHS ([email protected]).

Vielen Dank!

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Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Erarbeitung BATH zu Handen Auftraggeberschaft

1. Inhalta) Studierende der FHS St.Gallen realisieren für die Kundschaft eine betriebswirtschaftliche Einzel-

Projektarbeit, welche mit der Kundschaft individuell definiert wurde. Die Diplomarbeit trägt den oben erwähnten Titel.

b) Die Studierenden verfassen einen verständlich formulierten Bericht, der konkrete Analysen, Konzepte und Problemlösungsvorschläge gemäss oben aufgeführtem Beschrieb enthält. Der Bericht umfasst etwa 50 Seiten (ohne Anhänge).

c) Der Schlussbericht wird von einem substantiellen Management Summary eingeleitet, welche bis zu vier Seiten umfassen kann. Es ist eine Übersicht über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichtes und enthält alle wesentlichen, kundenspezifischen Projektergebnisse, welche auf Basis der Projektziele erarbeitet wurden.

d) Die Studierenden fertigen zudem einen vierseitigen Abstract zum bearbeiteten Projekt gemäss Vorlage an. Dieses ist der Kundschaft sowie dem Referenten/der Referentin vor Abgabe (gemäss Terminübersicht) zur Genehmigung vorzulegen. Der Abstract ist eine präzise, konsistente, generalisierte, anonymisierte und eigenständige Kurzdarstellung des Schlussberichtes. Er abstrahiert von der konkreten Aufgabenstellung bzw. von der Auftraggeberschaft und fördert dabei verallgemeinerbare Erkenntnisse zum beschriebenen Themengebiet. Die stringente Anonymisierung der Auftraggeberschaft ist eines der Kernelemente des Abstracts. Die FHS St.Gallen und die verfassenden Studierenden sind berechtigt, den Abstract zeitlich unbegrenzt publizistisch zu verwenden, die FHS insbesondere für den Einsatz auf ihrer Wissensplattform. Eine Abgeltung ist dafür nicht geschuldet.

Die Wissensplattform der FHS St. Gallen dient der Zentralisierung des Wissens der Lehre, der Institute und der Kompetenzzentren der FHS St. Gallen. Mit diesem innovativen Ansatz kann der Wissenstransfer hochschulintern sowie zwischen definierten Communities (FHS-Studierende, FHS-Mitarbeitende, FHS-Alumni) gestärkt und der Zugang zu wissenschaftlich fundiertem Wissen ausgeweitet werden

e) Eine mündliche Präsentation der Arbeit ist nicht vorgesehen, kann jedoch mit den Studierenden zu Beginn vereinbart werden.

2. Projektdauer Die Projektarbeit beginnt frühestens am 21. April 2014 und dauert bis spätestens 25. Juli 2014.

3. Pflichten der FHS St.Gallen

a) Die Ausführung des Auftrages obliegt alleinig dem Studierenden. Die FHS St.Gallen verantwortet das Ergebnis nicht.

b) Die FHS St.Gallen verpflichtet sich sowie die Studierenden und Referierenden zur Diskretion und Geheimhaltung. Insbesondere verpflichtet die FHS St.Gallen sich und die genannten Personen, alles was sie bei ihrer Tätigkeit in persönlicher und sachlicher Hinsicht von der Kundschaft erfahren, was sie dabei feststellen und vorschlagen, ohne schriftliche Einwilligung der Kundschaft nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Projektarbeit.

c) Die FHS St.Gallen haftet nur für unmittelbare Schäden, die sie oder eine von ihr eingesetzte Person der Kundschaft bei der Vertragserfüllung nachweisbar grobfahrlässig oder absichtlich zugefügt hat. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

4. Pflichten der Kundschaft

a) Die Kundschaft stellt den Studierenden die für die Erfüllung ihres Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung und begleitet sie in der Projektarbeit.

b) Die Kundschaft prüft und korrigiert den von den Studierenden vorgelegten Abstract und gibt dieses zur publizistischen Verwendung frei.

c) Die Kundschaft beurteilt die Projektarbeit gemäss dem vom Referierenden übergebenen Notenblatt.

5. Vergütung a) Für die Arbeit wird eine administrative Gebühr von CHF 500.00(exkl. MwSt.) erhoben. Die Gebühr ist unabhängig vom Ergebnis geschuldet. Entsprechende Rechnung wird Ende Mai von der WTT-FHS zugestellt.

b) Die Spesen (Reisespesen, Porti, Telefon- und Kopierauslagen, Übersetzungskosten, Druckkosten für Schlussberichte z.H. Kundschaft und FHS, etc.) werden von den Studierenden nach Aufwand und in der Grössenordnung von CHF 500.00 direkt der Kundschaft in Rechnung gestellt (bitte kein FHS-Logo auf der Rechnung verwenden!). Die Studierenden richten ihre Spesenabrechnung nach den Gepflogenheiten der Kundschaft.Die Studierenden orientieren die Kundschaft über allfällige ausserordentliche Aufwände vorgängig.

6. Ergebnisse der Bachelor Thesis

a) Ergebnisse der Bachelor Thesis gehören der Kundschaft.

b) Sofern die Kundschaft die Ergebnisse der Projektarbeit nicht innert 20 Tagen seit Erhalt des Schlussberichts bei der FHS St. Gallen sperren lässt, ist die FHS St. Gallen berechtigt, die

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Ergebnisse der Projektarbeit in einer den Mitarbeitenden zugänglichen Datenbank zu speichern und Erkenntnisse aus der Projektarbeit für wissenschaftliche, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen (Wissenstransfer Praxis - Lehre). Sie wahrt dabei die Geschäftsgeheimnisse der Kundschaft und gibt keine vertraulichen Informationen der Kundschaft preis.

7. Schluss-bestimmungen a) Allfällige Streitigkeiten aus diesem Agreement sind nach Schweizer Recht zu beurteilen.

b) Gerichtsstand ist St.Gallen.