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„Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“ Univ.Prof. Dr. Michael Holoubek

„Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

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„Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“. Univ.Prof. Dr. Michael Holoubek. Rechtsprechungsentwicklung (1). 1 Ob 36/79: Schutzzweck des KWG umfasst auch einzelnen Bankgläubiger  Amtshaftungsanspruch wegen fehler-hafter Bankaufsicht - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

„Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Univ.Prof. Dr. Michael Holoubek

Page 2: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Rechtsprechungsentwicklung (1)

1 Ob 36/79: Schutzzweck des KWG umfasst auch einzelnen Bankgläubiger Amtshaftungsanspruch wegen fehler-hafter Bankaufsicht

[BGH: Bankaufsicht hat drittschützenden Charakter 1984: Korrektur durch Gesetzgeber: Wahrnehmung der Bankaufsicht nur im „öffentlichen Interesse“ ]

1 Ob 22/92: Schutzzweck hinsichtlich einzelner Sparer auch gegenüber „Nicht-Banken“, die unzulässiger Weise Bank-geschäfte betreiben, bejaht

1 Ob 188/02g: Bankprüfer ist Organ im Sinne des AHG

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Page 3: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Rechtsprechungsentwicklung (2)

1 Ob 251/05a: Schäden infolge fehlerhafter Geschäfts-führung nicht im Schutzbereich keine Amtshaftung für Schäden des Bankunternehmers (Mehrheitsaktionärs)

1 Ob 142/06y: Alleinvertriebspartner nicht vom Schutzzweck erfasst

1 Ob 187/08v ua: Aufsichtspflichten nach WAG dienen „auch“ dem Schutz der Anleger

[1 Ob 251/05a: Rechtswidrigkeitszusammenhang schon dann gegeben, wenn die Norm die Verhinderung eines Schadens „lediglich mitbezweckt“]

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Page 4: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Gesetzgeberische Korrekturmaßnahmen (1)

§ 3 Abs 5 FMABG idF BGBl I 33/2005: Organeigenschaft des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für Zwecke des AHG ausdrücklich ausgeschlossen

o Ausnahme: gesonderter Auftrag der FMA

o Präzisierung des „Kontrollmaßstabs“ bei Verwendung von Prüfberichten durch FMA in § 3 Abs 2 FMABG

§ 22e FMABG idF BGBl I 47/2006: Vollziehung der Vorschriften über den unerlaubten Geschäftsbetrieb (ausschließlich) „im öffentlichen Interesse“

SEITE 4

Page 5: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Gesetzgeberische Korrekturmaßnahmen (2)

§ 3 Abs 1 zweiter Satz FMABG idF BGBl I 136/2008:

„Schäden … sind solche, die Rechtsträgern unmittelbar zugefügt wurden, die der Aufsicht nach diesem Bundesgesetz unterliegen.“

[Erläuterungen: „Durch diese Bestimmung werden Schäden, die sich lediglich als Reflexwirkung des Aufsichtsverhaltens im Vermögen Dritter auswirken, ausgeschlossen.“]

SEITE 5

Page 6: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Kontext des § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG

Maßnahmenpaket anlässlich der Finanzkrise

o Ermächtigung des BMF zu umfangreichen Haftungsübernahmen im Interbankenmarkt (Interbankenmarktstärkungsgesetz)

o Ermächtigung des BMF zur Rekapitalisierung von inländischen Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen (Finanzmarktstabilitätsgesetz)

o Unbegrenzte Einlagensicherung: § 93 BWG; § 103h BWG

SEITE 6

Page 7: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Seite 7

BWG AHG

AHGBWG

FMA

Bank Gläubiger/Sparer

Bund/Steuerzahler

Präventivwirkung: Antrieb/Hemmnis

Funkt

ionss

chutz

Sorgfaltspflichten

„mora

l haza

rd“

Page 8: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Verfassungsrechtliche Beurteilung (1)

Art 23 Abs 1 B-VG: Der Bund haftet für den Schaden, den die als seine Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben.

Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers? (Art 23 Abs 4 B-VG) o funktioneller/organisatorischen Organbegriff (VfSlg 13.476/1993)

o Rettungspflicht: § 2 Abs 2 AHG (1 Ob 33/91)

o „Schaden am Vermögen oder an der Person“: § 1 Abs 1 AHG; Rsp zu Art 5 EMRK Haftentschädigung

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Page 9: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Folgerungen für § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG

schwache „Erlaubnis“ (Zulassung von Bankunternehmen) zu schwach für zwingenden staatlichen Verantwortungs- zusammenhang zur Tätigkeit der Bank (Rebhahn)

Haftungsregime des B-VG verweist bei der staatlichen Aufsichtstätigkeit auf die Konkretisierung der Aufsichtszwecke in den Verwaltungsmaterien

der Gesetzgeber regelt die „Schutzgesetzqualität“o Grenze: grundrechtliche Schutzpflichteno „wem immer“: historisch Absage an „subjektives Recht“, nicht an

„Schutzzweckkompetenz“ des einfachen Materiengesetzgebers

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Page 10: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Gleichheitsgrundsatz

Einlagensicherung als funktionales Äquivalent

Ungleichbehandlung:

o Vergleichsobjekt: Schutzzweck in der Wirtschaftsaufsicht/Regulierung

sachliche Rechtfertigung:

o gesetzgeberischer Spielraum bei der Festlegung von Risikoverteilung (VfSlg

9663/1983: verschuldensunabhängige verschuldensabhängige Haftung nach

Bundesstraßengesetz)

o Risikoverteilung bei Vermögensschäden/Sozialisierung von Risiko/Chance

kein Vertrauensschutzproblem, weil keine „Rückwirkung“

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Page 11: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Eigentumsgrundrecht

budgetäre Erwägungen öffentliches Interesse

Verhältnismäßigkeit

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Page 12: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Gemeinschaftsrechtliche Beurteilung

Richtlinien verlangen keinen „Drittschutz“ RL über Einlagensicherungssysteme verlangt

keine Dritthaftung, solange ein funktional äquivalentes Einlagensicherungssystem besteht

Wettbewerbsverzerrung durch „spezifischen Garantieeffekt“ (B. Raschauer) drittschützender Amtshaftung?o gemeinschaftsrechtliche Harmonisierung des Schutzzwecks?

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EuGH,Rs C-222/02

Page 13: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Einzelfragen des § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG

Rechtsträger, die der Aufsicht der FMA unterliegen

o § 15 Abs 1 WAG?

„unmittelbar“

o § 3 Abs 1 FMABG als „Abwehrrecht“

o Konzessionsverweigerung/Schadensberechnung?

o gesetzwidrig angeordnete Datenübermittlung?

Reichweite der Beschränkung

o grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz?

o vorwerfbare Verletzung eines absoluten Rechts/durch sittenwidriges Verhalten (Parallele zu OGH 1 Ob 251/05a)?

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Page 14: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Sachliche Reichweite (1) Konkurs und mangelhafte Bankaufsicht (OGH 1Ob188/02g)

Ausgangslage: Drohender Kreditausfall durch Spekulationen eines Kreditnehmers – Vorstandsmitglieder verschweigen „Problemfall“

Interne Kontrolle gem § 24a KWG (§ 42 BWG) nicht ordnungsgemäß organisiert

Bankprüfer erkannte fehlende interne Kontrolle, bestätigte aber Ordnungsgemäßheit

Entsprechende Aufsichtsmaßnahmen hätten „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Konkurs verhindert

Amtshaftung für Forderungsausfälle der klagenden Einleger?

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Page 15: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Sachliche Reichweite (2) Herabsetzung von Leistungen - § 98 VAG

Ausgangslage: bei Voraussetzungen für Konkurs nach

§ 66 oder § 67 KO: zur Konkursvermeidung

kann FMA Zahlungen untersagen, oder Verpflichtungen des Versicherers aus Lebensversicherungen entsprechend dem Vermögen herabsetzen

greift Haftungsausschluss auch bei Unterlassen der konkursvermeidenden Maßnahme?

Primärrechtsschutz oder/und Sekundärrechtsschutz der Versicherten?

SEITE 15

Page 16: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

Statt eines Resümees

SEITE 16

Page 17: „Finanzmarktaufsicht und Amtshaftung“

DEPARTMENT OF PUBLIC LAW AND TAX LAWInstitute for Austrian and European Public LawAlthanstraße 39-45, 1090 Vienna, Austria

UNIV.PROF. DR. MICHAEL HOLOUBEK

T +43-1-313 36-4660F +43-1-313 [email protected]/ioer

Vielen Dank!