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FINO QUICK PLUS/EVO EG-Sicherheitsdatenblatt Druckdatum: 07.04.2014 Seite 1 von 21 FINO GmbH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Isolierung 10735 / 10739 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens FINO QUICK PLUS/EVO 1.1. Produktidentifikator Isolierung 10735 / 10739 Artikelnummern: ISOPROPYL ALCOHOL HEPTANE Weitere Handelsnamen 67-63-0 CAS-Nr.: 603-117-00-0 Index-Nr.: 200-661-7 EG-Nr.: 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Herstellung von Sägeschnittmodellen in der Kronen- und Brückentechnik. Keine weiteren Angaben. Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt FINO GmbH Firmenname: Mangelsfeld 18 Straße: D-97708 Bad Bocklet Ort: Telefon: +49-97 08-90 94 20 Telefax: +49-97 08-90 94 21 E-Mail: [email protected] Joachim Mahlmeister Ansprechpartner: +49-97 08-90 94 20 Telefon: E-Mail: [email protected] www.fino.com Internet: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gefahrenbezeichnungen: F - Leichtentzündlich, Xn - Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R-Sätze: Leichtentzündlich. Reizt die Haut. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. GHS-Einstufung Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 2.2. Kennzeichnungselemente Signalwort: Gefahr Piktogramme: Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE

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FINO QUICK PLUS/EVO

EG-Sicherheitsdatenblatt

Druckdatum: 07.04.2014 Seite 1 von 21

FINO GmbH

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Isolierung

10735 / 10739

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisc hs und des Unternehmens

FINO QUICK PLUS/EVO

1.1. Produktidentifikator

Isolierung

10735 / 10739 Artikelnummern:

ISOPROPYL ALCOHOL HEPTANE

Weitere Handelsnamen

67-63-0 CAS-Nr.: 603-117-00-0 Index-Nr.: 200-661-7 EG-Nr.:

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs ode r Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs

Herstellung von Sägeschnittmodellen in der Kronen- und Brückentechnik.

Keine weiteren Angaben. Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherhe itsdatenblatt bereitstellt

FINO GmbH Firmenname: Mangelsfeld 18 Straße: D-97708 Bad Bocklet Ort:

Telefon: +49-97 08-90 94 20 Telefax: +49-97 08-90 94 21 E-Mail: [email protected]

Joachim Mahlmeister Ansprechpartner: +49-97 08-90 94 20 Telefon: E-Mail: [email protected]

www.fino.com Internet:

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenbezeichnungen: F - Leichtentzündlich, Xn - Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R-Sätze: Leichtentzündlich. Reizt die Haut. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.

GHS-Einstufung Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

2.2. Kennzeichnungselemente

Signalwort: Gefahr Piktogramme:

Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

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Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol Heptan; n-Heptan

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Gefahrenhinweise

Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Behälter dicht verschlossen halten. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Brand: Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Wassersprühstrahl. zum Löschen verwenden. Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren.

Sicherheitshinweise

Hinweis zur Kennzeichnung Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.

Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. 2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteil en

3.2. Gemische

Keine weiteren Angaben. Chemische Charakterisierung

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Gefährliche Inhaltsstoffe

GHS-Einstufung

Anteil Einstufung CAS-Nr.

REACH-Nr. Index-Nr.

EG-Nr. Bezeichnung

30-50 % 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 200-661-7 F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R11-36-67 67-63-0 Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336 603-117-00-0

25-45 % Heptan; n-Heptan 205-563-8 F - Leichtentzündlich, Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich R11-65-38-67-50-53

142-82-5

Flam. Liq. 2, Asp. Tox. 1, Skin Irrit. 2, STOT SE 3, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1; H225 H304 H315 H336 H400 H410

601-008-00-2

Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.

Weitere Angaben keine

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstlich beatmen.

Allgemeine Hinweise

Für Frischluft sorgen. Gegebenenfalls Sauerstoffbeatmung. Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen.

Nach Einatmen

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren.

Nach Augenkontakt

Kein Erbrechen herbeiführen. Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen.

Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Sym ptome und Wirkungen Keine weiteren Angaben.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezial behandlung Keine weiteren Hinweise verfügbar.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Schaum. Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Wassersprühstrahl. Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel

Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Isolierung

10735 / 10739

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gef ahren Stoff kann explosives Gas-Luftgemisch bilden. Bei Brand kann Kohlenmonoxid freigesetzt werden.

Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

keine Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freiset zung

Persönliche Schutzausrüstung tragen. Personen in Sicherheit bringen. Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Undichte Behälter aussondern. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzaus rüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reini gung

Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Behälter dicht geschlossen halten. Hinweise zum sicheren Umgang

Dämpfe sind schwerer als Luft, sie breiten sich am Boden aus. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Vor Hitze schützen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Keine bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung. Weitere Angaben zur Handhabung

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksi chtigung von Unverträglichkeiten

Bei Raumtemperatur lagern. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Brennbare Flüssigkeiten. Lagervorschriften nach VbF und TRbF beachten. Behälter dicht geschlossen halten. Aufrecht lagern. Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen. Ungeeignetes Material: NR (Naturkautschuk, Naturlatex). NBR (Nitrilkautschuk). Butylkautschuk.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Nicht mit brandfördernden und selbstentzündlichen Stoffen sowie leichtentzündlichen Feststoffen zusammen lagern.

Zusammenlagerungshinweise

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE

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Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.

--- Lagerklasse nach TRGS 510:

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposit ion/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

Spitzenbegr. F/m³ mg/m³ ppm Bezeichnung CAS-Nr. Art

2(II) 200 Propan-2-ol 67-63-0 500

Biologische Grenzwerte (TRGS 903)

Proben.- Zeitpunkt

Parameter Grenzwert Unters.- material Bezeichnung CAS-Nr.

67-63-0 2-Propanol B 50 mg/l b Aceton

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Für ausreichende Lüftung sorgen. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, sollte nach Möglichkeit eine gute Belüftung des Arbeitsbereiches sichergestellt werden.

Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsp latz

Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Atemschutz ist erforderlich bei: unzureichender Belüftung.

Atemschutz

lösemittelbeständige Handschuhe. Geeignetes Material: Butylkautschuk. 0,5mm, FKM (Fluorkautschuk). 0,4mm. Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

Handschutz

Dicht schließende Schutzbrille. Augenschutz

Lösemittelbeständige Schutzkleidung. Körperschutz

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blau flüssig Aggregatzustand:

Farbe:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen un d chemischen Eigenschaften

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaf ten

Alkohol / stark nach Erdöl Geruch:

Prüfnorm

pH-Wert: nicht anwendbar

Zustandsänderungen --- Schmelztemperatur:

78 °C Siedepunkt: nicht anwendbar Erweichungspunkt:

7 °C Flammpunkt:

Entzündlichkeit nicht bestimmt Feststoff:

Produkt kann explosionsfähige Dampf/Gas-Gemische bilden. Explosionsgefahren

2,5 Vol.-% Untere Explosionsgrenze: 15,0 Vol.-% Obere Explosionsgrenze:

nicht bestimmt Zündtemperatur:

Selbstentzündungstemperatur Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Feststoff:

nicht bestimmt Dampfdruck:

Dichte (bei 20 °C): 0,74 g/cm³

Wasserlöslichkeit: nicht mischbar mischbar mit den meisten organischen Lösemitteln Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln:

nicht bestimmt Dyn. Viskosität:

nicht bestimmt Dampfdichte:

Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt

9.2. Sonstige Angaben

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität Keine Daten verfügbar

10.2. Chemische Stabilität Keine weiteren Angaben verfügbar.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

Starkes Erhitzen. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Starke Oxidations- und Reduktionsmittel. 10.5. Unverträgliche Materialien

Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Isolierung

10735 / 10739

Keine weiteren Angaben. Weitere Angaben

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Toxikologische Prüfungen

Akute Toxizität, oral LD50: 5.045 mg/kg (Ratte) Akute Toxizität

Bezeichnung CAS-Nr.

h Spezies Dosis Methode Expositionswege

67-63-0 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol

Akute orale Toxizität Ratte LD50 5050 mg/kg

Akute dermale Toxizität Kaninchen LD50 12800 mg/kg

Angaben darüber liegen nicht vor. Spezifische Wirkungen im Tierversuch

Nach Hautkontakt: entfettende Wirkung, kann zu Dermatitis führen. Reizwirkung am Auge: schwach reizend. Auf die Atmungsorgane: schwach reizend.

Reiz- und Ätzwirkung

Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Sensibilisierende Wirkungen

Keine bekannt. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder län gerer Exposition

Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzung sgefährdende Wirkungen Keine weiteren Hinweise auf krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung.

keine Sonstige Angaben zu Prüfungen

Erfahrungen aus der Praxis

Einstufungsrelevante Beobachtungen Keine weiteren Beobachtungen bekannt.

Sonstige Beobachtungen Keine weiteren Bedingungen bekannt.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Ökotoxische Wirkungen LC50: Leuciscus idus (Goldorfe) 8150 mg/g

12.1. Toxizität

Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE

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Isolierung

10735 / 10739

CAS-Nr. Bezeichnung

h Aquatische Toxizität Methode Spezies Dosis

2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 67-63-0

LC50 9640 mg/l Akute Fischtoxizität 96

Akute Crustaceatoxizität EC50 1400 mg/l 48

Heptan; n-Heptan 142-82-5

LC50 375 mg/l Akute Fischtoxizität 96

Das Produkt ist biologisch abbaubar. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential. 12.3. Bioakkumulationspotenzial

Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser Log Pow CAS-Nr. Bezeichnung

67-63-0 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 0,05 142-82-5 Heptan; n-Heptan 4,66

Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.4. Mobilität im Boden

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.

Keine Wirkungen bekannt. 12.6. Andere schädliche Wirkungen

Keine weiteren Bedingungen bekannt. Weitere Hinweise

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlung Unter Beachtung der behördlichen Bestimmungen beseitigen.

Abfallschlüssel Produktreste ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Als gefährlicher Abfall eingestuft.

070204

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID)

1993 14.1. UN-Nummer:

ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:

3 14.3. Transportgefahrenklassen:

II 14.4. Verpackungsgruppe:

Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Isolierung

10735 / 10739

3 Gefahrzettel:

Klassifizierungscode: F1 Begrenzte Menge (LQ): LQ4

33 Gefahrnummer:

Sondervorschriften: 274 330 601 640C Beförderungskategorie: 2 Tunnelbeschränkungscode: D1E

Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport

Binnenschiffstransport (ADN)

1993 14.1. UN-Nummer:

ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:

3 14.3. Transportgefahrenklassen:

14.4. Verpackungsgruppe: II

Gefahrzettel: 3

F1 Klassifizierungscode: Begrenzte Menge (LQ): LQ4

Sondervorschriften: 274 330 601 640C Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstrans port

Seeschiffstransport (IMDG)

1993 14.1. UN-Nummer:

FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:

3 14.3. Transportgefahrenklassen:

II 14.4. Verpackungsgruppe:

3 Gefahrzettel:

• Marine pollutant: Begrenzte Menge (LQ): 1 L

F-E, S-E EmS:

Sondervorschriften: 274, 330, 944 Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstranspo rt

Lufttransport (ICAO)

1993 UN/ID-Nr.:

FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:

3 14.3. Transportgefahrenklassen:

II 14.4. Verpackungsgruppe:

Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE

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3 Gefahrzettel:

Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1 L

305 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: 5 L IATA-Maximale Menge - Passenger: 307 IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: 60 L IATA-Maximale Menge - Cargo:

Passenger-LQ: Y305 Sondervorschriften: A148

Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPO L-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Keine weiteren Bedingungen bekannt.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits - und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften f ür den Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

keine Angaben zur VOC-Richtlinie:

Zusätzliche Hinweise Keine weiteren Angaben.

Nationale Vorschriften

Keine Angaben. Störfallverordnung: Katalognr. gem. StörfallVO:

AI - Flüssigkeit mit Flpkt. < 21 °C Klassifizierung nach VbF:

2 - wassergefährdend Wassergefährdungsklasse: WGK-Selbsteinstufung Status:

Kenn-Nummer gemäß Katalog wassergefährdender Stoffe: 135

Zusätzliche Hinweise Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). ---

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Leichtentzündlich. Reizt die Augen. Reizt die Haut. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE

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Isolierung

10735 / 10739

Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Weitere Angaben

Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE

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Reinigungsspray

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisc hs und des Unternehmens

FINO QUICK PLUS/EVO

1.1. Produktidentifikator

Reinigungsspray

10749 Artikelnummern:

BUTANE PROPANE ISOPROPYL ALCOHOL

Weitere Handelsnamen

67-63-0 CAS-Nr.: 603-117-00-0 Index-Nr.: 200-661-7 EG-Nr.:

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs ode r Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs

Wirksame und schonende Reinigung der Pinbasisplatten von Isoliermittelresten und sonstigen Verunreinigungen.

Keine weiteren Angaben. Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherhe itsdatenblatt bereitstellt

FINO GmbH Firmenname: Mangelsfeld 18 Straße: D-97708 Bad Bocklet Ort:

Telefon: +49-97 08-90 94 20 Telefax: +49-97 08-90 94 21

E-Mail: [email protected]

Joachim Mahlmeister Ansprechpartner: +49-97 08-90 94 20 Telefon: E-Mail: [email protected]

www.fino.com Internet:

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenbezeichnungen: F+ - Hochentzündlich R-Sätze: Hochentzündlich. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich.

GHS-Einstufung Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

2.2. Kennzeichnungselemente

Signalwort: Gefahr Piktogramme:

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung Butan Propan 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol

Revisions-Nr.: 2,10 Überarbeitet am: 27.01.2014 D - DE

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Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Gefahrenhinweise

Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Behälter dicht verschlossen halten. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Brand: Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Wassersprühstrahl. zum Löschen verwenden. Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Sicherheitshinweise

Hinweis zur Kennzeichnung Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.

Konzentrierte Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Vorsicht! Behälter steht unter Druck.

2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteil en

3.2. Gemische

Keine weiteren Hinweise verfügbar. Chemische Charakterisierung

Gefährliche Inhaltsstoffe

GHS-Einstufung

Anteil Einstufung CAS-Nr.

REACH-Nr. Index-Nr.

EG-Nr. Bezeichnung

30-45 % Propan 200-827-9 F+ - Hochentzündlich R12 74-98-6 Flam. Gas 1; H220 601-003-00-5

15-30 % Butan 203-448-7 F+ - Hochentzündlich R12 106-97-8 Flam. Gas 1; H220 601-004-00-0

10-40 % 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 200-661-7 F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R11-36-67 67-63-0 Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336 603-117-00-0

Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.

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Weitere Angaben keine

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Allgemeine Hinweise

Selbstschutz des Ersthelfers Betroffene an die frische Luft bringen. Betroffene in Ruhelage bringen und warm halten. Nach Einatmen von Sprühnebeln sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.

Nach Einatmen

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Hautkontakt

Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren.

Nach Augenkontakt

Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hinzuziehen.

Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Sym ptome und Wirkungen Keine weiteren Angaben.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezial behandlung Keine weiteren Angaben verfügbar.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Schaum. Löschpulver. Wassersprühstrahl. Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gef ahren Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid.

Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

keine Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freiset zung

Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Undichte Behälter aussondern. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzaus rüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reini gung

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Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Kann auf einer Hausmülldeponie beseitigt werden.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Vorsicht! Behälter steht unter Druck. Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen. Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Hinweise zum sicheren Umgang

Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über {temp 50} schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Nur völlig entleert wegwerfen! Zum Reinigen auf den betreffenden Gegenstand aufsprühen und abwischen.

Weitere Angaben zur Handhabung

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksi chtigung von Unverträglichkeiten

Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über {temp 50} schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Darf nicht mit brandfördernden oder korrosiven Stoffen gelagert werden. Zusammenlagerungshinweise

Lagervorschriften gem. TRG 300 beachten. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

--- Lagerklasse nach TRGS 510:

7.3. Spezifische Endanwendungen

Keine weiteren Angaben verfügbar.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposit ion/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

Spitzenbegr. F/m³ mg/m³ ppm Bezeichnung CAS-Nr. Art

4(II) 1000 Butan 106-97-8 2400

2(II) 200 Propan-2-ol 67-63-0 500

4(II) 1000 Propan 74-98-6 1800

Biologische Grenzwerte (TRGS 903)

Proben.- Zeitpunkt

Parameter Grenzwert Unters.- material Bezeichnung CAS-Nr.

67-63-0 2-Propanol B 50 mg/l b Aceton

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Für ausreichende Lüftung sorgen. Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsp latz

Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gas nicht einatmen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Gasfiltergerät (DIN EN 141).

Atemschutz

Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen: Butylkautschuk. 0,5mm FKM (Fluorkautschuk). 0,4mm Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen.

Handschutz

Dicht schließende Schutzbrille. Augenschutz

Laborkittel. Körperschutz

farblos gasförmig / flüssig Aggregatzustand:

Farbe:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen un d chemischen Eigenschaften

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaf ten

Alkohol Geruch:

Prüfnorm

pH-Wert: nicht anwendbar

Zustandsänderungen --- Schmelztemperatur:

-0,5 °C Siedepunkt: nicht anwendbar Erweichungspunkt:

-41 °C Flammpunkt:

Entzündlichkeit --- Gas:

Produkt kann explosionsfähige Dampf/Gas-Gemische bilden.

Explosionsgefahren

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Berstgefahr bei Überhitzung.

1,5 Vol.-% Untere Explosionsgrenze: 11,0 Vol.-% Obere Explosionsgrenze:

240 °C Zündtemperatur:

Selbstentzündungstemperatur --- Gas:

Dampfdruck: (bei 20 °C)

1,5 hPa

Dampfdruck: (bei 50 °C)

6,0 hPa

Dichte: ---

Wasserlöslichkeit: nicht bestimmt

nicht bestimmt Dyn. Viskosität:

nicht bestimmt Dampfdichte:

Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt

9.2. Sonstige Angaben

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität Keine Daten verfügbar

10.2. Chemische Stabilität Keine weiteren Angaben verfügbar.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

Berstgefahr bei Überhitzung über 50 °C durch Erhöhung des Innendruckes. Bildung explosionsfähiger Gemische mit: Luft. Heftige Reaktionen mit: Oxidationsmittel.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Oxidationsmittel. 10.5. Unverträgliche Materialien

Kohlenmonoxid. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Toxikologische Prüfungen

Für diesen Stoff ist das Additivitätsverfahren nicht anwendbar, wenn die Einstufung entsprechender Gemische berechnet wird.

Akute Toxizität

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Bezeichnung CAS-Nr.

h Spezies Dosis Methode Expositionswege

106-97-8 Butan

Akute inhalative Toxizität Ratte 4 LC50 658 ppm

67-63-0 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol

Akute orale Toxizität Ratte LD50 5050 mg/kg

Akute dermale Toxizität Kaninchen LD50 12800 mg/kg

Akute Toxizität, oral LD50: 4.570 mg/kg (Ratte) Akute Toxizität, inhalativ LD50: 10h 3.000 mg/kg (Kaninchen)

Spezifische Wirkungen im Tierversuch

Nach Hautkontakt: abkühlende Wirkung im Sprühbereich. Reizwirkung am Auge: schwach reizend.

Reiz- und Ätzwirkung

Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Sensibilisierende Wirkungen

Keine weiteren Bedingungen bekannt. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder län gerer Exposition

2-Propanol ist ein Nerven- und Zellgift, das durch seine Fett- und Wasserlöslichkeit konzentrations-abhängig im ganzen Körper wirken kann. Schnelle Resorption über die Schleimhäute. Gegenseitig potenzierend wirkt die Anwesenheit von Arzneimitteln und Drogen.

Sonstige Angaben zu Prüfungen

Erfahrungen aus der Praxis

Einstufungsrelevante Beobachtungen Keine weiteren Beobachtungen bekannt.

Sonstige Beobachtungen Keine weiteren Bedingungen bekannt.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 12.1. Toxizität

CAS-Nr. Bezeichnung

h Aquatische Toxizität Methode Spezies Dosis

2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 67-63-0

LC50 9640 mg/l Akute Fischtoxizität 96

Akute Crustaceatoxizität EC50 1400 mg/l 48

Das Produkt ist biologisch abbaubar. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Bakterientoxizität: EC 0: (Pseudomonas putida) 6.500 mg/l 12.3. Bioakkumulationspotenzial

Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser Log Pow CAS-Nr. Bezeichnung

74-98-6 Propan 2,36 106-97-8 Butan 2,89 67-63-0 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 0,05

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Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.4. Mobilität im Boden

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.

Keine weiteren Anforderungen bekannt. 12.6. Andere schädliche Wirkungen

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kann auf einer Hausmülldeponie beseitigt werden.

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Verkaufsverpackungen über DSD (Duales System Deutschland) verwerten.

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID)

1950 14.1. UN-Nummer:

DRUCKGASPACKUNGEN 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:

2 14.3. Transportgefahrenklassen:

2.1 Gefahrzettel:

Klassifizierungscode: 5F Begrenzte Menge (LQ): LQ2

Sondervorschriften: 190 - 327 - 625 Beförderungskategorie: 2 Tunnelbeschränkungscode: B1D

Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport

Binnenschiffstransport (ADN)

1950 14.1. UN-Nummer:

DRUCKGASPACKUNGEN 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:

2 14.3. Transportgefahrenklassen:

Gefahrzettel: 2.1

5F Klassifizierungscode: Begrenzte Menge (LQ): LQ2

Sondervorschriften: 190 327 625 Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstrans port

Seeschiffstransport (IMDG)

1950 14.1. UN-Nummer:

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AEROSOLS 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:

2 14.3. Transportgefahrenklassen:

- 14.4. Verpackungsgruppe:

2, see SP Gefahrzettel:

• Marine pollutant: Begrenzte Menge (LQ): See SP277

F-D, S-U EmS:

Sondervorschriften: 63, 190, 277, 327, 959 Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstranspo rt

Lufttransport (ICAO)

1950 UN/ID-Nr.:

AEROSOLS 14.2. Ordnungsgem äße UN-Versandbezeichnung:

2.1 14.3. Transportgefahrenklassen:

2.1 Gefahrzettel:

Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 30 kg G

203 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: 75 kg IATA-Maximale Menge - Passenger: 203 IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: 150 kg IATA-Maximale Menge - Cargo:

Passenger-LQ: Y203 Sondervorschriften: A145 - A153

Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPO L-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Keine weiteren Bedingungen bekannt.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits - und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften f ür den Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

30 % Angaben zur VOC-Richtlinie:

Zusätzliche Hinweise Keine Angaben.

Nationale Vorschriften

Keine weiteren Angaben. Störfallverordnung: Katalognr. gem. StörfallVO:

1 - schwach wassergefährdend Wassergefährdungsklasse: WGK-Selbsteinstufung Status:

Kenn-Nummer gemäß Katalog wassergefährdender Stoffe: 135

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Zusätzliche Hinweise Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). ---

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Leichtentzündlich. Hochentzündlich. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. Reizt die Augen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Extrem entzündbares Gas. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Weitere Angaben

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