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Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbH PÜG PÜG mbH Hämmerlestraße 14 + 16 71126 Gäufelden Tel: 07032 7808-0 Fax: 07032 7808-50 [email protected] www.pueg.de QMD 2002, Stand F, 20.11.2012 510992 Seite 1 von 16 Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B 1. Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten unverändert iO 1.1 §56 KrWG Abs. 2 § 2 EfbV Welche abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten führt das Unternehmen selbstständig durch? Wiedmühle (Sammelt, Befördert, Lagert) Ohlenberg (Lagert, Behandelt, Verwertet) Ockenfels (Verwertet) Abfallschlüssel im Anhang be- zogen auf die Anlage/ Tätigkeit/Bereich Sammelt iO Befördert Lagert Behandelt Verwertet Beseitigt Handelt bundesweit grenzüberschreitend Makelt bundesweit grenzüberschreitend 1.2 GewAbfV Vorbehandlungsanlage Der Prüfbericht zur GewAbfV wurde erstellt. 0 1.3 AltfahrzeugV Annahme-/Rücknahme- stelle Demontagebetrieb Schredderanlage Der Prüfbericht zur AltfahrzeugV wurde er- stellt. 0 1.4 VerpackV Letztempfängeranlage Aufbereiteranlage Der Prüfbericht zur VerpackV wurde erstellt. 0 1.5 ElektroG Erstbehandlungsanlage weitere Behandlungsan- lage Der Prüfbericht zum ElektroG wurde erstellt. 0 1.6 Akten- und Datenträgervernichtung Stationäre Anlage Mobile Anlage Der Prüfbericht zur Ak- ten- und Datenträgerver- nichtung wurde erstellt. 0 2. Angaben zum Betrieb 2.1 Gewerbeanmeldung vom: bei: unverändert iO 2.2 Handelsregistereintrag mit Register-Nr. vom: 23.01.2012 Nr.: HRB 12402 unverändert iO 2.3 Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt vom: bei: unverändert 0 Bemerkungen: (Bei Bedarf ist ein Beiblatt als Anlage beizufügen)

Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH Prüf- und ... · PDF fileManfred Schmitz Hier sind Stichproben vorzunehmen. Die Sachkunde soll über Nachweise und Gesprä-che festgestellt werden

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Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH

Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbH PÜG

PÜG mbH ▪ Hämmerlestraße 14 + 16 ▪ 71126 Gäufelden ▪ Tel: 07032 7808-0 ▪ Fax: 07032 7808-50 ▪ [email protected] ▪ www.pueg.de

QMD 2002, Stand F, 20.11.2012 510992 Seite 1 von 16

Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

1. Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten unverändert iO

1.1

§56 KrWG

Abs. 2

§ 2 EfbV

Welche abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten führt das Unternehmen selbstständig durch?

Wiedmühle (Sammelt, Befördert, Lagert) Ohlenberg (Lagert, Behandelt, Verwertet) Ockenfels (Verwertet)

Abfallschlüssel im Anhang be-zogen auf die Anlage/ Tätigkeit/Bereich

Sammelt

iO

Befördert

Lagert

Behandelt

Verwertet

Beseitigt

Handelt

bundesweit

grenzüberschreitend

Makelt

bundesweit

grenzüberschreitend

1.2 GewAbfV

Vorbehandlungsanlage

Der Prüfbericht zur GewAbfV wurde erstellt.

0

1.3 AltfahrzeugV

Annahme-/Rücknahme-stelle

Demontagebetrieb

Schredderanlage

Der Prüfbericht zur AltfahrzeugV wurde er-stellt.

0

1.4 VerpackV Letztempfängeranlage

Aufbereiteranlage

Der Prüfbericht zur VerpackV wurde erstellt.

0

1.5 ElektroG

Erstbehandlungsanlage

weitere Behandlungsan-lage

Der Prüfbericht zum ElektroG wurde erstellt.

0

1.6 Akten- und Datenträgervernichtung Stationäre Anlage

Mobile Anlage

Der Prüfbericht zur Ak-ten- und Datenträgerver-nichtung wurde erstellt.

0

2. Angaben zum Betrieb

2.1 Gewerbeanmeldung

vom:

bei:

unverändert iO

2.2 Handelsregistereintrag mit Register-Nr.

vom: 23.01.2012

Nr.: HRB 12402

unverändert iO

2.3 Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt

vom:

bei:

unverändert 0

Bemerkungen: (Bei Bedarf ist ein Beiblatt als Anlage beizufügen)

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Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbH PÜG

PÜG mbH ▪ Hämmerlestraße 14 + 16 ▪ 71126 Gäufelden ▪ Tel: 07032 7808-0 ▪ Fax: 07032 7808-50 ▪ [email protected] ▪ www.pueg.de

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

3. Betriebsorganisation und personelle Ausstattung

3.1

§56 KrWG

Abs. 2

Abs. 3

§ 2

§ 3

EfbV

Ist die Aufbauorganisation des Entsorgungs-unternehmens schriftlich fixiert und aktuell? Ist festgelegt, wer die für die Leitung und Be-aufsichtigung verantwortliche Person im Sinne der EfbV ist? Wo und wie sind die fachlichen und persönli-chen Anforderungen an diese Person(en) festgelegt?

Verantwortliche Person 1

N: Manfred Schmitz

F: GF

Stellen-/ Funktionsbeschreibung

Bestellung vom:

Verantwortliche Person 2

N:

F:

Stellen-/ Funktionsbeschreibung

Bestellung vom:

Verantwortliche Person 3

N:

F:

Stellen-/ Funktionsbeschreibung

Bestellung vom:

Organigramm vom:

07/2014

Sammelt

Befördert

Lagert

Behandelt

Verwertet

Beseitigt

Handelt

Makelt

Sammelt

Befördert

Lagert

Behandelt

Verwertet

Beseitigt

Handelt

Makelt

Sammelt

Befördert

Lagert

Behandelt

Verwertet

Beseitigt

Handelt

Makelt

unverändert Stellen- oder Tätigkeits-beschreibungen mit Ver-tretungsregelung!

iO iO 0 0

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

3.2

§56 KrWG

Abs. 3

§ 3

§ 4

EfbV

Sind die erforderlichen Betriebsbeauftragten benannt für:

Abfall:

Bestellung vom:

Ausbildung am:

Meldung an die Behörde am:

Jahresbericht vom:

Immissionsschutz:

Bestellung vom:

Ausbildung am:

Meldung an die Behörde am:

Jahresbericht vom:

Arbeitsmediziner:

DEKRA

Bestellung vom:

Fachkraft für Arbeitssicherheit:

DEKRA Herr Sembdner

Bestellung vom: 01.10.1998

Ausbildung am:

Fortbildung am:

Meldung an die BG am:

Jahresbericht vom:

Begehungsbericht vom:

23.09.2013

Sicherheitsbeauftragte(r):

Berthold Beck

Bestellung vom:

Ausbildung am:

Gefahrgut:

Bestellung vom:

Ausbildung am:

Fortbildung am:

Jahresbericht vom:

ja nein

unverändert

Schriftliche Bestellung

Nachweise über durch-geführte:

- Kontrollen/

Überwachungen

- Schulungen

Schriftliche Berichte der Betriebsbeauftragten

Qualifikation der Be-triebsbeauftragten

Weiterbildungsmaßnah-men der Betriebsbeauf-tragten

0

iO

iO iO 0

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

§56 KrWG

Abs. 3

§ 3

§ 4

EfbV

Beauftragte Personen nach § 6 GbV:

Bestellung vom:

Ausbildung am:

Bestellung vom:

Ausbildung am:

Ersthelfer:

Sven Schmittchen

Bestellung vom:

Ausbildung am: 11.03.2012

Bestellung vom:

Ausbildung am:

Brandschutzbeauftragter:

Bestellung vom:

Ausbildung am:

Fortbildung am:

Jahresbericht vom:

:

Bestellung vom:

Ausbildung am:

Fortbildung am:

Jahresbericht vom:

Fortbildung in 2014 geplant.

0

iO 0 0

4. Personal und Fortbildung

4.1

§ 10

EfbV

Gibt es für alle mit Führungs-, Aufsichts- und Sachfunktionen betrauten Mitarbeiter ange-messene Einarbeitungspläne, in denen die fachlichen Anforderungen klar ausgewiesen sind?

Wie wird die planmäßige Einarbeitung nach-gewiesen?

Thomas Daniels 29.11.2013

Patrik Schick 01.08.2013

Einarbeitungsplan

Sascha Linne

vom: 07.07.2014

Einarbeitungsplan

Andreas Kefferpütz

vom:

Einarbeitungsplan

Bernd Zadow

vom: 23.06.2014

Personal unverändert

iO

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

4.2

§ 11

EfbV

Wird der Schulungsbedarf für abfallwirt-schaftliche Tätigkeiten (einschließlich Füh-rungs- und Aufsichtsfunktionen) systema-tisch ermittelt, geplant und können die ent-sprechenden Maßnahmen nachgewiesen werden?

Schulungsplan für 2014

Schulungsnachweise

Bei Bedarf Schulungs-nachweise als Kopien beifügen.

iO

4.3

§ 11

EfbV

Verfügen die Mitarbeiter über eine dem Ar-beitsplatz entsprechende Sachkunde?

Sachkunde vorhanden: ja

Manfred Schmitz

Hier sind Stichproben vorzunehmen.

Die Sachkunde soll über Nachweise und Gesprä-che festgestellt werden.

iO

4.4

§ 3

§ 4

EfbV

Wie stellt die Firmenleitung sicher, dass aus-reichend geeignete Mitarbeiter und Mittel für die angemessene Ausführung der Tätigkei-ten zur Verfügung stehen?

Wird dabei

- dem Umfang der Tätigkeiten und

- der Gefährlichkeit, Menge und Beschaffenheit der Abfälle

Rechnung getragen?

Personalbedarfsermittlung

Einsatzplan (Soll-Ist)

Dispositionsplan

EDV-Dispo-Software

Tagesbericht

unverändert

Stichprobe: 19.08.2014

iO

4.5

§ 4

EfbV

Wird die ordnungsgemäße Durchführung der Entsorgungsleistungen und aller damit verbundenen Tätigkeiten einschließlich Prü-fung und Dokumentation durch

- Kapazitäts- und Einsatzpläne

gesteuert und werden dabei die zu erwarten-den Fehlzeiten durch

- Urlaub, Krankheit und Weiterbildung

ausreichend berücksichtigt?

Einsatzplan

Dispositionsplan

Urlaubsplaner Excelliste

Vertretungsregelungen

Tagesbericht

unverändert

Fahrzeugbelegung mit Eintragung Urlaub und Krankheit.

Stichprobe:

Urlaubsplan 2014

Tagesbericht 19.08.2014

iO

4.6

§ 4

EfbV

Gibt es für die entsprechenden Arbeitsplätze angemessene Arbeitsplatz-/Aufgaben-be-schreibungen?

Mögliche inhaltliche Aspekte: Qualität, Um-weltschutz, abfallrechtliche Tätigkeiten, grenzüberschreitende Verbringung u.a.

Übersicht zu Anweisungen siehe Anlage

Betriebshandbuch

vom: 19.07.2013

vom:

vom:

vom:

vom:

ja nein

unverändert Beispiele für Arbeits-platz-/ Aufgabenbe-schreibungen aufführen!

iO

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

5. Versicherungen

5.1

§ 6

EfbV

Ist für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten ausreichender Versicherungsschutz nach-weisbar?

Betriebshaftpflicht für alle Tätigkeiten

Umwelthaftpflicht für Betriebe, welche la-gern, behandeln, verwerten oder beseitigen

Kfz-Haftpflicht inkl. einer auf den Sammlungs- und Beförderungsvorgang bezogenen Umwelthaftpflicht bei Sammlern und Beförderern

Güterschadenshaftpflicht nach § 7a GüKG für Betriebe, welche dem § 3 GüKG unterliegen

Betriebliche Risikoabschätzung für Betriebs- und Umwelthaftpflicht

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

- Bestätigung der Versicherung über einen ausreichenden Versicherungsschutz

- Risikoabschätzung

- Versicherungspolice

- Zahlungsbeleg

Güterschadenshaftpflicht nur dann, wenn nach § 3 GüKG gearbeitet wird!

Zahlungsbelege sind aktuell, also auch bei Wiederholungsüberprüfungen einzusehen!

Betriebshaftpflicht unverändert

Nr.: 010.073.544.172

Versicherer: Aachener

Deckungssumme: 5 Mio. €

ausreichend? GdV-Papier

Zahlungsbeleg eingesehen

Bestätigung der Versicherung vom 09.07.2014

Betriebshaftpflicht Handeln, Makeln unverändert

Nr.:

Versicherer:

Deckungssumme:

ausreichend? GdV-Papier

Zahlungsbeleg eingesehen

Bestätigung der Versicherung vom

Umwelthaftpflicht unverändert

Nr.: 010.073.544.759

Versicherer: Aachener

Deckungssumme: 5 Mio. €

ausreichend? GdV-Papier

Zahlungsbeleg eingesehen

Bestätigung der Versicherung vom 09.07.2014

Kfz-Haftpflicht (Übersicht) unverändert

Nr.:

Versicherer: Aachener

Deckungssumme: 100 Mio. €

ausreichend?

Zahlungsbeleg eingesehen

Bestätigung der Versicherung vom

Güterschadenshaftpflicht unverändert

Nr.:

Versicherer: Aachener

Zahlungsbeleg eingesehen

Bestätigung der Versicherung vom

Risikoabschätzung unverändert

durch: HDI Gerling

vom:

iO

0

iO A

A

iO

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

6. Anforderungen an die Geschäftsführung/Betriebsleitung

6.1

§ 8

§ 9

EfbV

Besteht die Zuverlässigkeit der Betriebs-in-haber (Geschäftsführer) und der für die Lei-tung des Betriebes verantwortlichen Personen im Sinne des § 56 Abs. 3 Satz 1 KrWG und der EfbV?

Betriebsinhaber/GF (§ 8)

Verantwortliche Person (§ 9)

Name: Brigitte Schmitz-Kirschbaum

Führungszeugnis:

vom: 11.07.2014 O.K.

Gewerbezentralregister:

vom: 11.07.2014 O.K.

Zuverlässigkeitserklärung:

vom: 07.07.2014 O.K.

Eintragungen sind im Anhang zum Prüfbe-richt zu vermerken!

Nachweise dürfen max. 3 Monate alt sein!

Zuverlässigkeit gegeben:

ja nein

iO

A

Unternehmen/Firma:

Gewerbezentralregister:

vom: O.K.

Betriebsinhaber/GF (§ 8)

Verantwortliche Person (§ 9)

Name: Manfred Schmitz

Führungszeugnis:

vom: 11.07.2014 O.K.

Gewerbezentralregister:

vom: 11.07.2014 O.K.

Zuverlässigkeitserklärung:

vom: 07.07.2014 O.K.

Zuverlässigkeit gegeben:

ja nein

iO

Betriebsinhaber/GF (§ 8)

Verantwortliche Person (§ 9)

Name:

Führungszeugnis:

vom: O.K.

Gewerbezentralregister:

vom: O.K.

Zuverlässigkeitserklärung:

vom: O.K.

Zuverlässigkeit gegeben:

ja nein

0

Betriebsinhaber/GF (§ 8)

Verantwortliche Person (§ 9)

Name:

Führungszeugnis:

vom: O.K.

Gewerbezentralregister:

vom: O.K.

Zuverlässigkeitserklärung:

vom: O.K

Zuverlässigkeit gegeben:

ja nein

0

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6.2

§ 9

EfbV

Besitzen die für die Leitung des Betriebes verantwortlichen Personen die erforderliche Sach- und Fachkunde nach § 56 Abs. 3 Satz 1 KrWG und § 9 EfbV, Abs.

2. Abgeschlossenes Studium auf den Gebieten Ingenieur-we-sen, Chemie, Physik oder Biologie, ggf. alternativ fachlich an-gemessene Fachschulausbildung oder Meisterprüfung und 2-jährige einschlägige praktische Erfahrung auf dem Gebiet, für das Leitungs- und Aufsichtsfunktionen wahrgenommen werden; für H+M gilt zusätzlich: oder abgeschlossenes Stu-dium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, abge-schlossene kaufmännische Berufsausbildung und jeweils Kenntnisse aufgrund 4-jähriger einschlägiger praktischer Er-

fahrung auf dem Gebiet, für das Leitungs- und Aufsichtsfunk-tionen wahrgenommen wurden und in der die zur ordnungs-gemäßen Erfüllung der Aufgaben nötigen Kenntnisse über die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten erworben wurden

oder

3. Geeignete abgeschlossene Berufsausbildung für die im Be-trieb vorhandene Verfahrens- und Anlagentechnik und 4-jährige einschlägige praktische Erfahrung auf dem Gebiet, für das Leitungs- und Aufsichtsfunktionen wahrgenommen werden

oder

4. Im Einzelfall, unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation und -größe, angemessene vergleichbare Qualifikation und praktische Erfahrung wie unter 3. (Mit Begründung!).

oder

5. am 07.10.1996 seit mindestens 5 Jahren im Betrieb wahrge-nommene Aufgaben, die mit denen einer für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person ver-gleichbar sind und die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Auf-gaben gewährleistet ist. Für H+M gilt der 01.03.2001 als Stichtag.

Verantwortliche Person (§ 9):

Name: Manfred Schmitz

Bestellung vorhanden

Fachkundeschulung

am: 12/2005

Fortbildungslehrgang

am: 27./28.09.2013

Fachkunde nach:

§ 9 Abs. 2 EfbV

§ 9 Abs. 3 EfbV

§ 9 Abs. 4 EfbV

§ 9 Abs. 5 EfbV

unverändert Zeugnisse

Stellenbeschreibungen

Lehrgangsbestätigung

Ausbildungsnachweise

Nachweis der Fach-kunde im Fachge-spräch

Fachkunde nachgewiesen:

ja nein

iO

Verantwortliche Person (§ 9):

Name:

Bestellung vorhanden

Fachkundeschulung

am:

Fortbildungslehrgang

am:

Fachkunde nach:

§ 9 Abs. 2 EfbV

§ 9 Abs. 3 EfbV

§ 9 Abs. 4 EfbV

§ 9 Abs. 5 EfbV

unverändert Zeugnisse

Stellenbeschreibungen

Lehrgangsbestätigung

Ausbildungsnachweise

Nachweis der Fach-kunde im Fachge-spräch

Fachkunde nachgewiesen:

ja nein

0

Bemerkungen: (Bei Bedarf ist ein Beiblatt als Anlage beizufügen)

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: B

7. a Betriebstagebuch

7.1

§ 5

EfbV

Werden im Betriebstagebuch insbesondere folgende Punkte behandelt und eindeutig dokumentiert:

Angaben über Art, Menge, Herkunft, Ver-bleib der eingesammelten, beförderten, gelagerten, verwerteten oder beseitigten Abfälle?

relevante Betriebsstörungen sowie deren Ursachen und Abhilfemaßnahmen?

fehlende Übereinstimmung des übernom-menen Abfalls mit den Angaben des Ab-fallerzeugers sowie die getroffenen Maß-nahmen?

Angabe der mit der jeweiligen Tätigkeit beauftragten Person(en) einschließlich Beauftragung eines nicht gemäß §7 (3) EfbV zertifizierten Betriebes?

stoff- und anlagenbezogene Prüfergeb-

nisse (Eigen- und Fremdkontrollen)?

Inhaltsübersicht BTB

Abfallmengenstatistik

Register

Nachweisführung über:

EDV

Lieferschein

Wiegeschein

Lieferschein

Wiegeschein

Wiegeschein

Tagesbericht

Tagesbericht

Einsatzplan

UVV Nachweise

iO

iO

iO

iO

iO

iO

7.2 Bei Erstprüfung H+M: Wurde das BTB bereits 6 Monate geführt?

ja nein

0

7.3

§ 7

EfbV

Existieren betriebliche Übersichten zu den tatsächlich gehandhabten, z. B. eingesam-melten und beförderten Abfällen?

ja nein unverändert

Betriebstagebuch

iO

7.4

§ 7

EfbV

Bestehen Kontrollmaßnahmen zur Sicher-stellung der Einhaltung der für die Tätigkeit geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschrif-ten?

ja nein unverändert

iO

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: B

7.5 Erfolgt die Nachweisführung im Sinne der Nachweisverordnung?

Werden die erforderlichen Re-gister geführt?

Nachweisführung über Rückver-folgbarkeit von Vorgängen.

Es sollte mindestens zweimonat-lich eine Stichprobe auf Plausibi-lität geprüft und dokumentiert werden! Bei Not-wendigkeit weiterer Stichproben ist diese Seite entsprechend zu kopieren!

Sind im BTB nur genehmigte Abfallarten genannt und ver-zeichnet?

Lassen sich die Eintragungen im BTB den weiteren Unterlagen zu den Vorgängen zuordnen?

Nur für H + M

Ist der Entsorgungsweg des an einen Dritten abgegebenen Ab-falls mindestens bis zu einer Be-handlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage sicherge-stellt und nachgewiesen?

Stichproben:

Register Ockenfels

Grube Luise

Input/Outputliste

Grube Luise

Am Platz Wiedmühle gab es in 2014 bisher keine Vorgänge.

AVV: 17 05 04

Datum: 25.10.2013

Vorabkontrolle

Verbleibskontrolle (BS)

Verbleibskontrolle (ÜS)

Wiegeschein

12,5 m3

Nachweis BTB/Register

Von Baustelle Oberhonnefeld

Ins Lager Ockenfels

Rechnung (bei H+M)

Sonstiges: Eingang

AVV: 17 01 07

Datum: 11.04.2014

Vorabkontrolle

Verbleibskontrolle (BS)

Verbleibskontrolle (ÜS)

Wiegeschein

12,5 m3

Nachweis BTB/Register

Von Neustadt

Ins Lager Kasbach-Ohlenberg

Rechnung (bei H+M)

Sonstiges: Eingang

AVV: 17 01 07

Datum: 08.05.2014

Vorabkontrolle

Verbleibskontrolle (BS)

Verbleibskontrolle (ÜS)

Wiegeschein

12,5 m3

Nachweis BTB/Register

Von Sankt Augustin

Ins Lager Kasbach-Ohlenberg

Rechnung (bei H+M)

Sonstiges: Eingang

AVV: 17 05 04

Datum: 28.11.2013

Vorabkontrolle

Verbleibskontrolle (BS)

Verbleibskontrolle (ÜS)

Wiegeschein

8 m3

Nachweis BTB/Register

Von Neustadt

Ins Lager Kasbach-Ohlenberg

Rechnung (bei H+M)

Sonstiges: Eingang

iO

iO

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Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbH PÜG

PÜG mbH ▪ Hämmerlestraße 14 + 16 ▪ 71126 Gäufelden ▪ Tel: 07032 7808-0 ▪ Fax: 07032 7808-50 ▪ [email protected] ▪ www.pueg.de

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: B

Fahrerlaubniskontrolle über Ta-gesbericht

AVV: 17 01 07

Datum: 11.10.2013

Vorabkontrolle

Verbleibskontrolle (BS)

Verbleibskontrolle (ÜS)

Wiegeschein

12,5 m3

Nachweis BTB/Register

Von Bad Honnef

Ins Lager Kasbach-Ohlenberg

Rechnung (bei H+M)

Sonstiges: Eingang

AVV: 17 05 04

Datum: 15.10.2013

Vorabkontrolle

Verbleibskontrolle (BS)

Verbleibskontrolle (ÜS)

Wiegeschein

12,5 m3

Nachweis BTB/Register

Von Linz

Ins Lager Kasbach-Ohlenberg

Rechnung (bei H+M)

Sonstiges: Eingang

iO

7.6 Wird das Betriebstagebuch/ Re-gister zeitnah geführt und regel-mäßig von den für die Leitung und Beaufsichtigung verantwort-lichen Personen im Sinne der EfbV geprüft?

Das Register kann alternativ, auch von einer nach Nachweis-verordnung bestellten Person geprüft werden.

BTB/Register aktuell

und geprüft

Art der Prüfung: Stichprobe

geprüft durch:

Manfred Schmitz

wie oft: monatlich

dokumentensicher angelegt

Schutz vor unbefugtem Zugriff

mind. 5 Jahre aufbewahrt

Prüfung über den Tagesbericht Stichprobe: 22.11.2013 04.07.2014 23.05.2014 29.04.2014 04.04.2014 07.03.2014 07.02.2014 03.01.2014 10.12.2013 22.11.2013

iO

7.7 Werden Geräte, Maschinen und Anlagen entsprechend den Vor-gaben gewartet und geprüft?

ja nein

Übersicht Wartungen/ Prüfungen?

ja nein

UVV CAT 966H am 24.02.2014 CAT 966H am 24.02.2014

iO

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Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH

Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbH PÜG

PÜG mbH ▪ Hämmerlestraße 14 + 16 ▪ 71126 Gäufelden ▪ Tel: 07032 7808-0 ▪ Fax: 07032 7808-50 ▪ [email protected] ▪ www.pueg.de

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

7. b Zusätzliche Kriterien an Entsorger grenzüberschreitend ( entfällt wenn nicht H+M) iO

7.8 Verbringung von Abfällen zur Beseitigung:

Liegt eine schriftliche Zustimmung aller beteiligten Behörden vor? (Verfahren nach Anh. II A der Richtlinie 75/442/EWG)

Haben die Behörden Auflagen oder Ne-benbestimmungen erlassen und werden diese erfüllt?

Vorlage von Kopien der durch-geführten Notifizierungs-ver-fahrens

Vorlage von Kopien der abge-stempelten Begleitscheine

Auflagenliste

0

7.9 Verbringung von Abfällen zur Verwertung:

- Auflistung der Abfälle der grünen Liste

- Auflistung der Abfälle der gelben Liste

- Auflistung der Abfälle der roten Liste

Führt der Transporteur ein vom Abfallerzeuger unterzeichnetes Begleitpa-pier mit folgenden Angaben mit?

- Name und Anschrift des Besitzers

- handelsübliche Bezeichnung der Abfälle, ggf. Angabe des EAV- Schlüssels sowie der Bez. gem. Anhang II EG-AbfVerbrV

- Menge der Abfälle

- Name und Anschrift des Empfängers

- Art des Verwertungsverfahrens gem. Anh. II B der Richtlinie 75/442/EWG

- voraussichtlicher Zeitpunkt der Verbringung

Ist der Verwertungsbetrieb vorschriftsmäßig genehmigt?

(insbesondere bei grün gelisteten Abfällen)

Nachweis der durchge-führten Kontrollen und Überwachungen des Transporteurs

Genehmigungsbescheid der Anlage in Kopie, in beglaubigter Überset-zung

0

7.10 Abnahme- / Geschäftsbesorgungsverträge vorhanden? Verträge in beglaubigter Übersetzung

0

8. Beurteilung von Unterauftragnehmern

8.1

§ 7

EfbV

Werden Unterauftragnehmer (Subunterneh-mer) an den zu zertifizierenden Tätigkeiten beteiligt?

Siehe Liste

ja nein

Wenn ja?

nur als Efb zertifizierte

Betriebe

auch nicht zertifizierte

Betriebe

Unterauftragnehmer ge-trennt nach zertifizierten und nicht zertifizierten Be-trieben in der Anlage auflis-ten!

Zertifikate einsehen

iO

8.2

§ 7

EfbV

Wie umfangreich ist der Einsatz nicht zertifi-zierter Unterauftragnehmer?

erheblich unerheblich

Wenn Unerheblichkeit at-testiert wird, ist zu erläu-tern, wie es zu dieser Auf-fassung kommt! Bei Bedarf sind unter Bemerkungen weitere Ausführungen zu machen!

0

8.3

§ 7

EfbV

Werden die nicht zertifizierten Subunterneh-men nur zur Spitzenabdeckung bzw. sonsti-gen plötzlichen Einsatzfällen eingesetzt?

ja nein

0

8.4

§ 7

EfbV

Werden nicht zertifizierte Unterauftrag-neh-mer regelmäßig auf Erfüllung der Anforde-rungen gemäß § 7 EfbV überprüft?

ja nein

0

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Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH

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PÜG mbH ▪ Hämmerlestraße 14 + 16 ▪ 71126 Gäufelden ▪ Tel: 07032 7808-0 ▪ Fax: 07032 7808-50 ▪ [email protected] ▪ www.pueg.de

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

8.5

§ 7

EfbV

Wie wird bei Unterauftragnehmern die

Zuverlässigkeit und

Fach- und Sachkunde von Geschäftsleitung und Personal geprüft?

Fragebogen zur Bewertung

Nachweisdokumente

0

8.6

§ 7

EfbV

Ist der Verbleib von Abfällen zur Verwertung und zur Beseitigung (mit dem Unterauftrag-nehmer) vertraglich oder in anderer Weise angemessen geregelt?

Vertragliche Regelung

0

8.7

§ 7

EfbV

Beinhalten die Entsorgungsverträge mit Drit-ten auch Weisungsbefugnisse gegenüber dem Dritten?

Kontrollbefugnisse im Betrieb des Dritten?

Einsicht in die Nachweisdokumentation des Dritten, insbesondere bezüglich des Verbleibs von Abfällen?

ja nein

0

9. Beurteilung von Entsorgern ( entfällt wenn nicht H+M) (Sammler, Beförderer, Entsorgungsanlagen)

iO

9.1 Welche Entsorgungsbetriebe werden mit welchen Tätigkeiten beauftragt?

Welche Entsorgungsbetriebe sind keine Ent-sorgungsfachbetriebe?

Liste eingesehen 0

9.2 Liegen Besichtigungsprotokolle zu einzelnen Entsorgungsanlagen vor?

ja nein 0

9.3 Hat der Händler/Makler vor der Beauftra-gung die glaubhafte Zusicherung, dass

der den Abfall übernehmenden Entsorgungs-betrieb die für seine abfallwirtschaftliche Tätig-keiten geltenden öffentlich-rechtlichen Vor-schriften beachtet und die für seine Tätigkeit erforderlichen behördlichen Entscheidungen (z.B. Genehmigungen, Zulassungen) vorlie-gen,

bei dem den Abfall übernehmenden Entsor-gungsbetrieb die erforderliche Überwachung und Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit sichergestellt ist,

der den Abfall übernehmende Entsorgungsbe-trieb und sein Personal die für diese Tätigkeit notwendige Zuverlässigkeit, Sach- und Fach-kunde besitzen,

der den Abfall übernehmende Entsorgungsbe-trieb über entsprechende Ausgänge für die in der Anlage entstehenden Abfälle verfügt.

Auflistung aller Genehmi-gungen (Auszüge)

gültige Entsorgungs-nach-weise

Notifizierungen

Abnahmeverträge

Verwerterverträge

0

9.4 Hat der Händler/Makler von dem, den Abfall übernehmende Betrieb, die glaubhafte Zusi-cherung, dass ein ausreichender Versiche-rungsschutz besteht?

z.B. Belege, Nachweise 0

9.5 Ist vertraglich, oder in anderer Weise ver-bindlich festgelegt, wo die Abfälle verbleiben sollen?

Verträge

sonstige Regelungen

Verwerterverträge

0

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

9.6 Kann der Händler/Makler gegenüber dem, den Abfall übernehmenden Betrieb, vertrag-lich gesichert jederzeit Auskunft hinsichtlich der Art und Weise der ordnungsgemäßen Ausführung der jeweiligen Tätigkeit verlan-gen?

Besitzt der Händler/Makler vertraglich ent-sprechende Kontrollbefugnisse?

Verträge

Verträge

0

9.7 Bei Vermittlung von Transportaufträgen:

Nachweis GÜK-Erlaubnis (§ 3 GÜKG)

Gemeinschaftslizenz nach Art. 3 (EWG) Nr. 881/92

Beförderungserlaubnis BefErlV/EfbV

GüKG

Gemeinschaftslizenz

§ 54 Genehmigung

Entsorgungsfachbetrieb

0

10. Genehmigungen

10.1

§ 7

EfbV

Hat das Entsorgungsunternehmen alle erfor-derlichen Genehmigungen/Zulassungen zur Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tä-tigkeit?

Genehmigungsliste

unverändert

Nachweis durch ent-sprechende Bescheide

0

10.2

§ 7

EfbV

Genehmigungen im Rahmen der Beförderung:

GüKG nach § 3 (Erlaubnis) EU-Lizenz Werkverkehr

Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG:

Aktenzeichen: vom:

Befristung bis:

Genehmigungsbehörde:

Genehmigungsänderungen:

30.09.2015

iO

Genehmigungen im Rahmen des Handelns + Makelns nach § 54 KrWG:

Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte

Aktenzeichen: vom:

Befristung bis:

Genehmigungsbehörde:

Genehmigungsänderungen:

0

10.3

§ 7

EfbV

Ist die Anzeige gemäß § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen erfolgt?

§ 53 KrWG am:

14.06.2012

unverändert

- Vorlage des Antwort-schreibens der zustän-digen Behörde.

iO

10.4

§ 7

EfbV

Ist die Anzeige gemäß § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen erfolgt?

Ist die Anzeige gemäß § 58 KrWG erfolgt (Betreiber einer Anlage nach § 4 BImSchG)?

Ist die Anzeige gemäß § 54 Abs. 3 KrWG erfolgt?

Werden die Möglichkeiten der Freistellung für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe wahrgenommen?

§ 53 KrWG

§ 58 KrWG

§ 52a BImSchG

Freistellung nach § 7 NachwV mit Freistellungs- Nr.:

Freistellung nach § 54 Abs.3 KrWG

Neue/bestätigte Beförderer-Nr.:

unverändert

- Zertifikatsvorlage bei der zuständigen Behörde

- Beförderer-Nr. muss neu/weiter zugeteilt werden

iO

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

10.4

§ 7

EfbV

Genehmigungen für den Anlagenbetrieb (1):

nach BImSchG Baurecht Abfallgesetz Landespflegege-setz

für den Bereich: Gemarkung Ockenfels

Aktenzeichen: 7A-70.362-53-3 vom: 17.10.1990

Befristung bis: 21.12.2008 verlängert

Genehmigungsbehörde: Kreisverwaltung Neuwied

Genehmigungsänderungen: Verlängerung

In 2015 nicht mehr rele-vant.

iO

Genehmigungen für den Anlagenbetrieb (2):

nach BImSchG Baurecht Abfallgesetz Bergrecht

für den Bereich: Quarzsandtagebau Luise

Aktenzeichen: QS1-2-20/04-0019 vom: 11.05.2005

Befristung bis: Verlängerung liegt vor.

Genehmigungsbehörde: Landesamt für Geologie

Genehmigungsänderungen:

iO

Genehmigungen für den Anlagenbetrieb (3):

nach BImSchG Baurecht Abfallgesetz

für den Bereich:

Aktenzeichen: vom:

Befristung bis:

Genehmigungsbehörde:

Genehmigungsänderungen:

0

10.5

§ 7

EfbV

Ist die Übereinstimmung der Genehmigung mit den betrieblichen Tätigkeiten gegeben?

ja nein

teilweise

iO

10.6

§ 7

EfbV

Werden die behördlichen Auflagen erfüllt?

Sind regelmäßige Eigen- oder Fremdunter-suchungen bzw. Messungen erforderlich?

Stichprobe:

28.02.2013 Grube Luise Nr. 62730001

ja nein

teilweise

ja nein

Beprobungen

Nachweise über Maß-nahmen zur Erfüllung der behördlichen Aufla-gen mit Erledigungsver-merk bzw. Umsetzungs-planung sind bei Bedarf zu prüfen!

Bei Vorhandensein das Auflagenkataster einse-hen!

iO

10.7

§ 7

EfbV

Ist die Anlagentechnik dokumentiert?

Lageplan, technische Zeichnungen, Beschrei-bungen etc.

unverändert

.

iO

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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B

11. Dokumentation

11.1

§ 7

EfbV

Welche umwelt- und sicherheitsrelevanten Gesetze, Normen, Richtlinien, Empfehlun-gen und Verwaltungsvorschriften sind Be-standteil der Dokumentation bzw. im Betrieb nachweisbar?

Kreislaufwirtschaftsgesetz und zugehö-rige Verordnungen

Immissionsschutzgesetz und VO

Landesabfallgesetze und -verordnungen

Wasserhaushaltsgesetz

Abfallrecht

Chemikalienrecht

Gefahrgutrecht

EG-Abfallverbringungsordnung

AKP-EWG-Abkommen

OECD-Ratsentscheidung

Baseler Übereinkommen (Gesetz zum Baseler Übereinkommen über die Kon-trolle der grenzüberschreitenden Verbrin-gung von gefährlichen Abfällen und deren Entsorgung)

sonstige Gesetze und Verordnungen

Sind die o. g. Normen Richtlinien, Empfeh-lungen, Verwaltungsvorschriften und Ge-setze den betroffenen Mitarbeiter jederzeit zugänglich?

Sind die Mitarbeiter in der Lage (insbes. Bei EDV-Versionen), die entsprechenden Doku-mente aufzufinden?

Übersichtsliste

CD-ROM mit Aktualisie-rungsservice

Loseblattsammlung mit Ak-tualisierungsservice

Internet-Datenbanken

Beck Text Abfallrecht

ja nein

ja nein

iO

11.2

§ 7

§ 5

EfbV

Welche Vorgaben existieren im Unterneh-men für:

Brandschutz

Explosionsschutz

Arbeitsschutz

Sind die Unterlagen den Gegebenheiten an-gemessen?

Brandschutzpläne

Notfallpläne

Gefahrstoffkataster

Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV (orange)

Betriebsanweisungen nach BGVR (blau)

Prüfbücher

Wartungsunterlagen

ja nein

iO