Upload
ngoque
View
214
Download
2
Embed Size (px)
Citation preview
.*>« fJ<u.^ LANDKREIS COBURG
6800 Unterschriften gegen Flugplatz Die Gegner des geplanten Verkehrslandesplatzes in Neida nehmen mit den bisher eingegangenen Signaturen locker die Bürgerbegehren-Hürde. Allein der Bauernverband steuert fast 2000 Unterzeichner bei. Gesammelt wird noch bis zum 19. Februar.
Von Christoph Scheppe
Coburg - Das erste Ziel ist erreicht: Die Bürgerinitiative gegen den bei Wiesenfeld/Neida geplanten Verkehrslandeplatz hat inzwischen über 6800 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Dazu steuerte allein der Kreisverband Coburg i m Bayerischen Bauernverband (BBV) 1998 Signaturen bei, die am Freitag i m Gustav-Dietrich-Haus vo n BBV-Kreisobmann Gerhard Ehrlich u n d BBV-Geschäftsführer Hans Rebelein überreicht wurden. „Das zeigt, wie groß i m Landkreis der Widerstand gegen das Vorhaben ist", freuten sich Simone Wohnig u n d Angela Ambros über die Resonanz.
M i t den bisher, gesammelten U n terschriften haben die Initiatoren die erste Hürde auf dem Weg zur Zulassung des Bürgerentscheids locker genommen. I m konkreten Fall sind 4320 erforderlich, die am 20. Februar i m Landratsamt übergeben werden« müssen. „Auch wenn es eigentlich
Sauber abgeheftet: BBV-Geschäftsführer Hans Rebelein und BBV-Kreisobmann Gerhard Ehrlich überreichen einen Ordner mit 1998 Unterschriften an Simone Wohnig und Angela Ambros (von links). Mit der Aktion unterstützt der BBV-Kreisverband das Bürgerbegehren, das den Ausstieg des Landkreises aus der Planungsgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH zum Ziel hat. % Foto: Christoph Scheppe
i m Landratsamt ubergeben werden müssen. „Auch wenn es eigentlich reicht: Wir sammeln bis zum 19. Februar weiter", wol len Wohnig und Ambros ein „möglichst grof pol i t i sches Signal an den Landrat senden".
Die Bürgerinitiative w i l l erreichen, dass der Landkreis i n puncto Verkehrslandeplatz jede Beteiligung an einer Planungs-, Bau-, Besitz- oder Betriebsgesellschaft unverzüglich aufgibt u n d finanzielle Leistungen, auch Bürgschaften, zugunsten einer derartigen Gesellschaft unterlässt. Nach jetzigem Stand entfallen auf den Landkreis 1,5 Mi l l ionen Euro an Investitionskosten. Sollte per Bürgerentscheid der Ausstieg aus der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg m b H zum 31. Dezember 2015 besiegelt werden, ist damit ein Bau i n Neida aber nicht vom Tisch. Der Landkreis würde zwar die 1,5 Mil l ionen Euro einsparen, verlöre aber gleichzeitig Einfluss- und M i t spracherecht bei den weiteren Planungen.
„Wir kämpfen gegen den Flächen-fraß, der unseren Landwirten die wirtschaftliche Grundlage entzieht", begründete Hans Rebelein das Unterschriften-Engagement des BBV-Kreisverbands. Kreisobmann Gerhard Ehrlich, der als Vertreter des Landvolks i m Kreistag sitzt, kritisier
te die Standortwahl. Aus seiner Sicht müsse die Priorität auf der Ertüchtigung der Coburger Brandensteins-ebene liegen: „Dazu gibt es auch einen einstimmigen u n d von Landrat Michael Busch unterstützten Kreis-tagsbeschluss."
99 Zu Beginn ist die Aktion eher schleppend
angelaufen. Aber jetzt ist es wie eine Welle. 4i
Simone Wohnig, Sprecherin der Bürgerinitiative
99 Wir kämpfen gegen den Flächenfraß, der unseren
Landwirten die Wirtschaftsgrundlage entzieht. i6
Hans Rebelein, BBV-Geschäftsführer
Auch die Argumentation, wonach ein Ausbau des Flugplatzes Steinrücken bei Grub am Forst unmöglich sei, könne er nicht nachvollziehen, zumal sowohl Untere Naturschutzbehörde als auch Grundstücksbesitzer bereits ihr Einverständnis signalisiert hätten. „Wir sind zwar gegen einen Verkehrslandeplatz i n Neida, da
m i t aber doch nicht automatisch gegen die Wirtschaft", stellte der BBV-Kreisobmann klar. Fest stehe aber auch, dass „wir als Landvolk i m Kreistag geschlossen für einen Bürgerentscheid votieren, wenn das Bürgerbegehren die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt".
Davon gehen die Initiatoren i n zwischen aus. „Sicherlich fallen bei der rechtlichen Überprüfung noch einige Unterschriften durchs Raster. Alles i n allem sind wir sehr zuversichtlich, die vorgeschriebene Hürde mehr als deutlich nehmen zu können", kündigen Angela Ambros u n d Simone Wonnig die Fortführung der Sammelaktion an. Ein Weitermachen sei auch dem Umstand geschuldet, dass sich bei Gesprächen immer wieder herauskristallisiert habe, dass „viele v o n dem Vorhaben i n Neida gar nichts wissen".
Zu Beginn sei die Unterschriftensammlung eher schleppend angelaufen, erinnert Simone Wohnig an den Start Mit te Dezember. „Aber jetzt ist es wie eine Welle", sagte die Sprecher i n , als ihr der BBV-Kreisobmann den dicken Leitzordner m i t den 1998 Signaturen i n die Hand drückte. „Auch wir Landwirte werden weiter sammeln" , versprach Ehrlich.
Unterschiedliche Resonanz in den Kommunen # Aktuell unterstützen landkreisweit 4826 Bürger (Stand Freitag, 10 Uhr) mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren. Hinzu kommen weitere 1998 vom BBV-Kreisverband. # Die Beteiligung in den Landkreis-komjnunen ist unterschiedlich. Besonders groß ist das Interesse in der vom geplanten Verkehrslandeplatz unmittelbar betroffenen Gemeinde Meeder sowie im angrenzenden Stadtgebiet von Bad Rodach.
• Folgende Zahlen wurden am Frei tag von den Initiatoren des Bürgerbegehrens Ubermittelt: Ahorn 50 Unterschriften, Bad Rodach 1489, Dörfles-Esbach 87, Ebersdorf/C. 162, Großheirath 116, Grub/F. 15, Itzgrund 59, Lautertal 318, Meeder 917, Neustadt/C. 478, Niederfüllbach 18, Rödental 347, Seßlach 49, Sonnefeld 237, Unter-siemau 187, Weidhausen 41, Weit-ramsdorf 256.
Frist endet am 20. Februar • Die Zulassung eines Bürgerbegehrens ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Danach dürfen sich im konkreten Fall (Ausstieg des Landkreises aus der Projektgeselt-schaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH) nur wahlberechtigte Landkreisbürger in die Listen eintragen. • Benötigt werden 4320 Unterschriften, die nach Ablauf der Frist am 20. Februar von den jeweiligen Städten und Gemeinden einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. • Innerhalb eines Monats, also
spätestens am 20. März, muss der
Kreistag über die Zulässigkeit entscheiden. Mit einer Zustimmung wird aus dem Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid. Dessen Durchführung muss innerhalb von drei Monaten an einem Sonntag erfolgen. • Der Kreistag hat die Möglichkeit, dem Bürgerentscheid ein Ratsbegehren entgegen zu setzen. # Die Rechtswirksamkeit eines Bürgerentscheids bedarf im Landkreis Coburg der Zustimmung von 15 Prozent aller Stimmberechtigten. Dieses sogenannte Quorum liegt bei 1 0 8 0 0 Ja-Stimmen.