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6800 Unterschriften gegen Flugplatz Die Gegner des geplanten Verkehrslandesplatzes in Neida nehmen mit den bisher eingegangenen Signaturen locker die Bürgerbegehren-Hürde. Allein der Bauernverband steuert fast 2000 Unterzeichner bei. Gesammelt wird noch bis zum 19. Februar.

Von Christoph Scheppe

Coburg - Das erste Ziel ist erreicht: Die Bürgerinitiative gegen den bei Wiesenfeld/Neida geplanten Ver­kehrslandeplatz hat inzwischen über 6800 Unterschriften für ein Bürger­begehren gesammelt. Dazu steuerte allein der Kreisverband Coburg i m Bayerischen Bauernverband (BBV) 1998 Signaturen bei, die am Freitag i m Gustav-Dietrich-Haus vo n BBV-Kreisobmann Gerhard Ehrlich u n d BBV-Geschäftsführer Hans Rebelein überreicht wurden. „Das zeigt, wie groß i m Landkreis der Widerstand gegen das Vorhaben ist", freuten sich Simone Wohnig u n d Angela Ambros über die Resonanz.

M i t den bisher, gesammelten U n ­terschriften haben die Initiatoren die erste Hürde auf dem Weg zur Zulas­sung des Bürgerentscheids locker ge­nommen. I m konkreten Fall sind 4320 erforderlich, die am 20. Februar i m Landratsamt übergeben werden« müssen. „Auch wenn es eigentlich

Sauber abgeheftet: BBV-Geschäftsführer Hans Rebelein und BBV-Kreisobmann Gerhard Ehrlich überreichen einen Ordner mit 1998 Unterschriften an Simone Wohnig und Angela Ambros (von links). Mit der Aktion unterstützt der BBV-Kreisverband das Bürgerbegehren, das den Ausstieg des Landkreises aus der Pla­nungsgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH zum Ziel hat. % Foto: Christoph Scheppe

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i m Landratsamt ubergeben werden müssen. „Auch wenn es eigentlich reicht: Wir sammeln bis zum 19. Feb­ruar weiter", wol len Wohnig und Ambros ein „möglichst grof pol i t i ­sches Signal an den Landrat senden".

Die Bürgerinitiative w i l l erreichen, dass der Landkreis i n puncto Ver­kehrslandeplatz jede Beteiligung an einer Planungs-, Bau-, Besitz- oder Betriebsgesellschaft unverzüglich aufgibt u n d finanzielle Leistungen, auch Bürgschaften, zugunsten einer derartigen Gesellschaft unterlässt. Nach jetzigem Stand entfallen auf den Landkreis 1,5 Mi l l ionen Euro an Investitionskosten. Sollte per Bürger­entscheid der Ausstieg aus der Pro­jektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg m b H zum 31. Dezember 2015 besiegelt werden, ist damit ein Bau i n Neida aber nicht vom Tisch. Der Landkreis würde zwar die 1,5 Mil l ionen Euro einsparen, verlöre aber gleichzeitig Einfluss- und M i t ­spracherecht bei den weiteren Pla­nungen.

„Wir kämpfen gegen den Flächen-fraß, der unseren Landwirten die wirtschaftliche Grundlage entzieht", begründete Hans Rebelein das Unter­schriften-Engagement des BBV-Kreisverbands. Kreisobmann Ger­hard Ehrlich, der als Vertreter des Landvolks i m Kreistag sitzt, kritisier­

te die Standortwahl. Aus seiner Sicht müsse die Priorität auf der Ertüchti­gung der Coburger Brandensteins-ebene liegen: „Dazu gibt es auch ei­nen einstimmigen u n d von Landrat Michael Busch unterstützten Kreis-tagsbeschluss."

99 Zu Beginn ist die Aktion eher schleppend

angelaufen. Aber jetzt ist es wie eine Welle. 4i

Simone Wohnig, Sprecherin der Bürgerinitiative

99 Wir kämpfen gegen den Flächenfraß, der unseren

Landwirten die Wirtschafts­grundlage entzieht. i6

Hans Rebelein, BBV-Geschäftsführer

Auch die Argumentation, wonach ein Ausbau des Flugplatzes Steinrü­cken bei Grub am Forst unmöglich sei, könne er nicht nachvollziehen, zumal sowohl Untere Naturschutz­behörde als auch Grundstücksbesit­zer bereits ihr Einverständnis signali­siert hätten. „Wir sind zwar gegen ei­nen Verkehrslandeplatz i n Neida, da­

m i t aber doch nicht automatisch ge­gen die Wirtschaft", stellte der BBV-Kreisobmann klar. Fest stehe aber auch, dass „wir als Landvolk i m Kreistag geschlossen für einen Bür­gerentscheid votieren, wenn das Bür­gerbegehren die gesetzlichen Voraus­setzungen erfüllt".

Davon gehen die Initiatoren i n ­zwischen aus. „Sicherlich fallen bei der rechtlichen Überprüfung noch einige Unterschriften durchs Raster. Alles i n allem sind wir sehr zuver­sichtlich, die vorgeschriebene Hürde mehr als deutlich nehmen zu kön­nen", kündigen Angela Ambros u n d Simone Wonnig die Fortführung der Sammelaktion an. Ein Weiterma­chen sei auch dem Umstand geschul­det, dass sich bei Gesprächen immer wieder herauskristallisiert habe, dass „viele v o n dem Vorhaben i n Neida gar nichts wissen".

Zu Beginn sei die Unterschriften­sammlung eher schleppend angelau­fen, erinnert Simone Wohnig an den Start Mit te Dezember. „Aber jetzt ist es wie eine Welle", sagte die Spreche­r i n , als ihr der BBV-Kreisobmann den dicken Leitzordner m i t den 1998 Sig­naturen i n die Hand drückte. „Auch wir Landwirte werden weiter sam­meln" , versprach Ehrlich.

Unterschiedliche Resonanz in den Kommunen # Aktuell unterstützen landkreis­weit 4826 Bürger (Stand Freitag, 10 Uhr) mit ihrer Unterschrift das Bür­gerbegehren. Hinzu kommen weitere 1998 vom BBV-Kreisverband. # Die Beteiligung in den Landkreis-komjnunen ist unterschiedlich. Be­sonders groß ist das Interesse in der vom geplanten Verkehrslandeplatz unmittelbar betroffenen Gemeinde Meeder sowie im angrenzenden Stadtgebiet von Bad Rodach.

• Folgende Zahlen wurden am Frei tag von den Initiatoren des Bürger­begehrens Ubermittelt: Ahorn 50 Unterschriften, Bad Ro­dach 1489, Dörfles-Esbach 87, Ebersdorf/C. 162, Großheirath 116, Grub/F. 15, Itzgrund 59, Lautertal 318, Meeder 917, Neustadt/C. 478, Niederfüllbach 18, Rödental 347, Seßlach 49, Sonnefeld 237, Unter-siemau 187, Weidhausen 41, Weit-ramsdorf 256.

Frist endet am 20. Februar • Die Zulassung eines Bürgerbe­gehrens ist an gesetzliche Voraus­setzungen geknüpft. Danach dürfen sich im konkreten Fall (Ausstieg des Landkreises aus der Projektgeselt-schaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH) nur wahlberechtigte Land­kreisbürger in die Listen eintragen. • Benötigt werden 4320 Unter­schriften, die nach Ablauf der Frist am 20. Februar von den jeweiligen Städten und Gemeinden einer recht­lichen Prüfung unterzogen werden. • Innerhalb eines Monats, also

spätestens am 20. März, muss der

Kreistag über die Zulässigkeit ent­scheiden. Mit einer Zustimmung wird aus dem Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid. Dessen Durchfüh­rung muss innerhalb von drei Mona­ten an einem Sonntag erfolgen. • Der Kreistag hat die Möglichkeit, dem Bürgerentscheid ein Ratsbe­gehren entgegen zu setzen. # Die Rechtswirksamkeit eines Bür­gerentscheids bedarf im Landkreis Coburg der Zustimmung von 15 Pro­zent aller Stimmberechtigten. Die­ses sogenannte Quorum liegt bei 1 0 8 0 0 Ja-Stimmen.