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Flächen und Volumen Berechnung und Anwendung

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Flächen und Volumen

Berechnung und Anwendung

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

© Prof. Dr. Neddermann 2007

Flächen und Volumen

• baurechtlich nicht eingeführt

• wenn es gefordert ist

• dient zur Ermittlung von Flächen und Volumen

• Grundlage und Bezugsgrößen für

• Kostenermittlungen

• Planungsparameter zum Vergleich mit anderen

Bauten

DIN 277 -

Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

© Prof. Dr. Neddermann 2007

• für öffentlich geförderten und steuerbegünstigten Wohnraum

• wenn Wohnraumförderungsgesetz angewandt wird

• wenn es sonst gefordert ist

Und dient zur Ermittlung von Wohnflächen

WoFlV

Verordnung zur Berechnung von Wohnflächenab dem 01.01.2004 - (vormals: II. Berechnungsverordnung)

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören.

Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.

§ 2 WoFlVWohnfläche

(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten

geschlossenen Räume sowie

2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,

wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören

Flächen und Volumen

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2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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(3) Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von

1. Zubehörräumen • Kellerräume

• Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung

• Waschküchen

• Bodenräume

• Trockenräume

• Heizungsräume und

• Garagen

§ 2 WoFlV

Flächen und Volumen

Wohnfläche

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3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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§ 35 LBO BW

Wohnungen

(3) Zur Wohnfläche zählen nicht Räume,

2. die nicht den nach ihrer Nutzung entsprechendenAnforderungen des Bauordnungsrechtes geüngen

• Wohnungen müssen abgeschlossen sein, wenn mehr als 2 Wohnungen im Haus sind

• Jede Wohnung muss einen unmittelbaren, abschließbaren Zugangins Freie oder Treppenraum haben

• Jede Wohnung muss eine Küche, Toilette und einen Abstellraumhaben

Flächen und Volumen

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2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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(3) Zur Wohnfläche zählen nicht Räume,

2. die nicht den nach ihrer Nutzung entsprechendenAnforderungen des Bauordnungsrechtes genügen

• Lichte Höhe von 2,30 m in der Regel• Die lichte Höhe muss mindestens 2,20 m über der Hälfte der Fläche

haben, wenn sie im Dach sind, wobei Flächen mit weniger als 1,50 m nicht engrechnet werden

• Ausreichend belüftet• Ausreichend belichtet, das Rohbaumaß der Fenster muss mindestens

10 % der Grundfläche betragen• Bei UG-Räumen muss die Brüstung mindestens 1,30m unter der Decke

liegen, das Gelände vor dem Fenster darf maximal 45 ° geneigt sein• Der Zugang zu den Räumen darf nicht durch Räume mit erhöhter

Brandgefahr führen• Ausreichend erschlossen sein, Treppen etc.

§ 34 LBO BWWohnfläche

1

Flächen und Volumen

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2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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(3) Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von

3. Geschäftsräume

§ 2 WoFlVWohnfläche

Flächen und Volumen

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2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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Grundfläche

Die Grundflächen werden nach Wahl des Bauherren ermittelt

(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln, dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.

Flächen und Volumen

§ 3 WoFlV

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3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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§ 3 WoFlVAnrechenbare Grundfläche

(4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese

1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmigungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem Bauordnungsrecht der Länder gefertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches geeignet sein und

2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen.

Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln.

Flächen und Volumen

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3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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§ 3 WoFlVGrundfläche

Bei der Berechnung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen:

1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,

2. Fuß-, Sockel und Schrammleisten

3. fest eingebauten Gegenständen, wie z.B. Öfen, Heiz- und Klimageräten,Herden, Bade- oder Duschwannen,

1. freiliegenden Installationen,

2. Einbaumöbeln und

3. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern.

Flächen und Volumen

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2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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§ 4 WoFlVAnrechenbare Grundfläche

Zu den anrechenbaren Grundflächen gehören:

• Voll anrechenbar t einer Höhe die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe größer 2,00m

• Zur Hälfte, Grundflächen mit einer lichten Höhe von 1,00 bis 2,00 m,

• Zur Hälfte unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume

• Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel anzurechnen, höchstens jedoch zur Hälfte

• Ohne Anrechnung, Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,00 m

1

1/2 1/2

Flächen und Volumen

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3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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§ 3 WoFlVGrundfläche

(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von

1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,

2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,

3. Türnischen und

4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

Flächen und Volumen

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2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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Die DN 277 DIN 277

i.d.F.v.2005

Flächen und Volumen

Die DIN 277 i.d.F.v. 2005 gilt für die Ermittlung der Grundflächen und Rauminhalte für Bauwerke oder Teile von Bauwerken im Hochbau.

Grundflächen und Rauminhalte sind maßgebend für die Ermittlung der Kosten von Hochbauten nach DIN 276 der Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 und beim Vergleich von Bauwerken.

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FlächenschlüsselDIN 277

i.d.F.v.1987

Flächen und Volumen

Alte

Fass

ung

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2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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Flächenschlüssel DIN 277

i.d.F.v.2005

Flächen und Volumen

Bruttogrundfläche

BGF

Konstruktionsgrundfläche

KGF

Nettogrundfläche

NGF

Nutzfläche

NF

Technische Funktionsfläche

TF

Verkehrsfläche

VF

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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DIN 277

Alle Flächen und Volumen werden in drei Kategorien eingeteilt:

• Bereich „a“: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen

• Bereich „b“: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen

• Bereich „c“: nicht überdeckt

Die Grundflächen sind getrennt nach Geschossen und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln.

Flächen und Volumen

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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Bruttogrundfläche:Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr.9, und deren konstruktive Umschließungen.

Nicht dazu gehören die Grundflächen die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzungen von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen z.B. nicht nutzbaren Dachflächen, fest installierten Dachleitern und –stegen, Wartungsstege in abgehängten Decken.

Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in Konstruktions-Grundfläche und Netto-Grundfläche.

BGF

nach DIN 277

Bruttogrundfläche BGF

Konstruktionsfläche KGF

Nettogrundfläche NGF

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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BGF

nach DIN 277

Bruttogrundfläche

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3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Bruttogrundfläche BGF

nach DIN 277

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Konstruktionsgrundfläche KGF

nach DIN 277 Konstruktionsgrundfläche:Die Konstruktions-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen der aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerkes, z. B. von Wänden, Stützen und Pfeilern, Schornsteinen, raumhohen Vormauerungen und Bekleidungen, Installtionshohlräumen der aufgehenden Bauteilen, Wandnischen und –schlitzen, Wandöffnungen wie Türen, Fenster, Durchgänge, Installationskanäle und –schächte wie Kriechkellern bis 1,0m2 lichten Querschnitt.

Sie wird i.a.R. ermittelt, in dem die Nettogrundfläche NGF von der Bruttogrundfläche BGF abgezogen wird.

BGF – NGF = KGF

Bruttogrundfläche BGF

Konstruktionsfläche KGF

Nettogrundfläche NGF

=

-

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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KonstruktionsgrundflächeKGF

nach DIN 277

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3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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KonstruktionsgrundflächeKGF

nach DIN 277

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2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Nettogrundfläche NGF

nach DIN 277

Die Netto-Grundfläche gliedert sich in Nutzfläche, technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005.02, Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr. 9. Sie enthält die Flächen von

• freiliegenden Installationen,

• fest eingebauten Gegenständen wie Öfen, Klimageräten, Bade- und

Duschwanne,

• nicht raumhohen Vormauerungen und Bekleidungen,

• Einbaumöbeln, nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteileren.

• Installationskanäle und –schächten sowie

• Kriechkeller über 1,0m2 lichten Querschnitt, Aufzugsschächten

Die Netto-Grundfläche gliedert sich in Nutzfläche, Technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Nettogrundfläche NGF

nach DIN 277

Nettogrundfläche NGF

Nutzfläche NF

Verkehrsfläche VF

Technische Funktionsfläche

TF

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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NettogrundflächeNGF

nach DIN 277

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Nettogrundfläche NGF

nach DIN 277

Nicht zur NGF gehören:

• Schornstein (4)

• Türöffnung (5)

• Fensteröffnung (6)

• Nische (7)

• Wandöffnung (8)

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Nutzfläche NF nach

DIN 277

Nutzfläche:Summe der Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-02:2005-02, Tabelle 1, Nr.1 bis Nr.9.

• Wohnen und Aufenthalt

• Büroarbeit

• Produktion, Hand- und Maschinenarbeit

• Lagern, Verteilen und Verkaufen

• Bildung, Unterricht und Kultur

• Heilen und Pflegen

• Sonstige Nutzungen

Nutzfläche NF

Hauptnutz-fläche HNF

Nebennutz-fläche NNF

Alte F

assu

ng vo

n 198

7

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Nutzfläche NF

nach DIN 277

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Nutzfläche NF

nach DIN 277

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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NutzungsgruppenNF

nach DIN 277

Verkehrserschließung und Sicherung

Verkehrsfläche9

Technische AnlagenTechnische Funktionsfläche

8

Sonstige Nutzflächen7

Heilen und Pflegen6

Bildung, Unterricht, Kultur5

Lagern, Verteilen, Verkaufen4

Produktion, Maschinenarbeit3

Büroarbeit2

Wohnen und Aufenthalt

Nutzfläche

1

NutzungsgruppeNutzungsgrundflächenNr

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Wohnen und Aufenthalt NF

nach DIN 277

1.1 Wohnräume

1.2 Gemeinschaftsräume

1.3 Pausenräume

1.4 Warteräume

1.5 Speiseräume

1.6 Hafträume 1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Büroarbeit

2.1 Büroräume

2.2 Großraumbüro

2.3 Besprechungsräume

2.4 Konstruktionsräume

2.5 Schalterräume

2.6 Bedienungsräume

2.7 Aufsichtsräume

2.8 Bürotechnik

NF

nach DIN 277

2.9 sonstige Büroflächen

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Produktion, Handel, Maschinenarbeit, Experimente

3.1 Werkhallen

3.2 Werkstätten

3.3 Technologische Labore

3.4 physikalische, physikal-, elektrotechnische Labore

3.5 chemische, bakteriologische, morphologische Labore

3.6 Räume für Tierhaltung

3.7 Räume für Pflanzenzucht

3.8 Küchen

3.9 Sonderarbeitsräume

NF

nach DIN 277

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Lagern, Verteilen, Verkauf

4.1 Lagerräume

4.2 Archive, Sammlungsräume

4.3 Kühlräume

4.4 Annahme- und Ausgaberäume

4.5 Verkaufsräume

NF

nach DIN 277

4.6 Sonstige Lagerräume und Verkauf1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Bildung, Unterricht, Kultur

5.1 Unterrichtsräume mit festem Gestühl

5.2 Allg. Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl

5.3 Bes. Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl

5.4 Bibliotheken

5.5 Sporträume

5.6 Versammlungsräume

5.7 Bühnen und Studios

5.8 Schauräume

5.9 Sakralräume

NF

nach DIN 277

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Heilen und Pflegen

6.1 Räume mit allg. medizinischer Ausstattung

6.2 Räume mit bes. medizinischer Ausstattung

6.3 Räume f. operative Eingriffe, Endoskopien, Entbindungen

6.4 Räume für Strahlendiagnostik

6.5 Räume für Strahlentherapie

6.6 Räume für Physiotherapie, Rehabilitation

6.7 Bettenräume mit allg. Ausstattung im Krankenhaus, Pflegeheim, Heil- und Pflegeanstalten

6.8 Bettenräume mit bes. Ausstattungv

NF

nach DIN 277

6.9 sonstige Pflegeräume

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Sonstige Nutzungen NF

nach DIN 277

7.1 Sanitärräume

7.2 Garderoben

7.3 Abstellräume

7.4 Fahrzeugabstellflächen

7.5 Fahrgastflächen

7.6 Räume für zentrale Technik

7.7 Schutzräume

7.9 Sonstige Räume

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Technische Funktionsflächen FF

nach DIN 277

Technische Funktionsfläche:Summe der Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-02:2005-02, Tabelle 1, Nr. 8

Sofern es die Zweckbestimmung eines Bauwerkes ist eine oder mehrere betriebstechnische Anlagen unterzubringen, die der Ver- oder Entsorgung anderer Bauwerke dienen z.B einem Heizhaus, sind die dafür notwendigen Flächen jedoch Nutzungen nach Summe der Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-02:2005-02, Tabelle 1, Nr. 7

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Betriebstechnische Anlagen

8.1 Abwasseraufbereitung, Beseitigung,Wasser, Gase

8.2 Heizung und Brauchwassererwärmung

8.3 Raumlufttechnische Anlagen

8.4 Elektrische Stromversorgung

8.5 Fernmeldetechnik

8.6 Aufzugs- und Förderanlagen

8.9 Sonstige betriebstechnische Anlagen

FF

nach DIN 277

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Funktionsflächen

Zur FF gehören:

• Heizung (1)

• Transformator (2)

• Notstromaggregat (3)

• Gas und Flüssigkeiten (4)

• zentrale Klimaanlage (5)

• Aufzugsanlage (6)

• Fernmeldeanlage (7)

• Versorgungsschacht (8) ist KGF,

• Aufzugsachacht (9) ist VF

FF

nach DIN 277

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Verkehrsflächen VF

nach DIN 277

Verkehrsfläche:Summe der Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-02:2005-02, Tabelle 1, Nr.9.

Bewegungsflächen innerhalb von Räumen, z. B. Gänge zwischen Einrichtungsgegenständen, zählen nicht zur Verkehrsfläche.

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Verkehrserschließung und Sicherung

9.1 Flure, Hallen

9.2 Treppen

9.3 Schächte für Förderanlagen

9.4 Fahrzeugverkehrsflächen

VF

nach DIN 277

9.9 Sonstige Verkehrsflächen

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Verkehrsflächen

Zur VF gehören:

• Halle (1)

• 1-hüftige Flure (2)

• 2-hüftige Flure (3)

• Zwischenflure (4)

• Fluchtbalkone (5)

• Proj. Treppenlauf (6)

• Aufzugsschacht (7)

VF

nach DIN 277

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzflächen

5. Bauminhalte

6. BauNVO

NF / FF / VF DIN 277

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Bruttorauminhalt BRI

nach DIN 277

Bruttorauminhalt:Der Brutto-Rauminhalt ist der Rauminhalt des Baukörpers über Bruttogrundflächen.

Der Bruttorauminhalt wird wird von den äußeren Begrenzungsflächen der konstruktiven Bauwerkssohle, der Außenwände und der Dächer einschließlich der Dachgaupen und Oberlichter umschlossen.

Nicht zum Bruttorauminhalt gehören:

• Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangs-überdachungen

• Dachüberstände, soweit sie nicht Überdeckungen für Bereich b nach Abschnitt 4.1.2 sind. , auskragende Sonneschutzanlagen,

• Über den Dachbelag aufgehende Schornsteinköpfe, Lüftungsrohren und Lüftungsschächte

Flächen und Volumen

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BruttorauminhaltBRI

nach DIN 277

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

BruttorauminhaltBRI

nach DIN 277

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Bruttorauminhalt

Für die Ermittlung des BRI maßgebenden Querschnitte:

a: Untergeschoss

b: 2. und 3. Geschoss

c: Dachgeschoss

d: 1. Obergeschoss

Durchfahrt ohne Anrechung

BRI

nach DIN 277

Flächen und Volumen

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Nettorauminhalt:

Der Netto-Rauminhalt ist die Summe der Rauminhalte aller Räume, deren Grundflächen zur Netto-Grundflächegehören.

Nicht zum Nettorauminhalt gehören die Rauminhalte über abgehängten Decken, in Doppelböden und mehrschaligen Fassaden.

NRI

nach DIN 277

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Konstruktionsrauminhalt

Konstruktionsrauminhalt:Summe der Rauminhalte der Bauteile die Nettorauminhalte umschließen.

Die Konstruktionsrauminhalte schließen ein:

• Abgehängte Decken

• Doppelböden

• Mehrschalige Fassaden

• Installationskanäle mit einem lichten Querschnitt über 1,0 m2

Der Konstruktionsrauminhalt ist die Differenz zwischen Bruttorauminhalt und Nettorauminhalt.

KGR

nach DIN 277

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Nettorauminhalt

NRI

nach DIN 277

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

DIN 277

versus WoFlV

DIN 277 und Wohnflächenverordnung

Die DIN 277 kennt keine Wohnflächen, sie definiert diezur Wohnung gehörenden Nutzflächen. Diese Nutz-flächen unterscheiden sich von der Wohnfläche durch:

• Nutzflächen außerhalb der Wohnung sind nach DIN 277 hinzuzurechnen (Wirtschaftskeller, Waschküchen, Trockenräume, Abstellräume…)

• Treppen und Flure innerhalb der Wohnung sind nach DIN 277 Verkehrsflächen

• Fenster- und Wandnischen sind nach DIN 277 Konstruktionsflächen

• Erker und Wandschränke sind nach DIN 277 Nutzfläche

• Grundflächen unter Treppen mit weniger als 2,00m lichte Höhe sind nach DIN 277 nicht zwingend Verkehrsflächen

Flächen und Volumen

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Die DIN 277 kennt keine Wohnflächen, sie definiert die zur Wohnung gehörenden Nutzflächen. Diese Nutz-flächen unterscheiden sich von der Wohnfläche durch:

• Eine Minderung der Anrechenbarkeit gibt es nach DIN 277 nicht.

• Die Möglichkeit der Anrechung zur Hälfte besteht nach DIN 277 nicht

DIN 277 und Wohnflächenverordnung DIN 277 versusWoFlV

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Flächen nach DIN-ATV VOB/C

Grundlage hierfür ist die VOB/C, die allgemeinen technischen Vertrags-bedingungen für Bauleistungen (ATV)

ATV´s gibt es für jeden Leistungsbereich;

Maurerarbeiten DIN 18 330

Betonarbeiten DIN 18 331

etc

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen nach DIN-ATV VOB/C

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken BauNVO

LBO BW

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt in Verbindung mit der Landessbauordnungen (LBO, hier BW) das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken.

Flächen und Volumen

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Grundflächenzahl GRZ

nach BauNVO

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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Grundflächenzahl

Für die Ermittlung der zulässigen Grundflächenzahl ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend.

GRZ =

[ - ]

GRZ

nach BauNVO

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Geschossflächenzahl GFZ

nach BauNVO

Die Geschossflächenzahl ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen in allen Geschossen zur Fläche des Baugrundstücks.

GRZ =

[ - ]?

Flächen und Volumen

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Geschossflächenzahl

Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Nebenanlagen wie Balkone, Loggien bleiben unberücksichtigt.

GRZ =

[ ]?

GFZ

nach BauNVO

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Flächen und Volumen

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1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Geschoss § 20 LBO BW

Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragen und von der Oberkante Fußboden bis zur Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, oder bis Oberkante Dachhaut des darüber liegenden Daches gemessen, mindestens 2,30m hoch ist.

Die im Mittel gemessene Gelände-oberkante ist das arithmetische Mittel de Geländeoberfläche an den Gebäude-ecken.

Flächen und Volumen

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2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

Geschoss

Kein Vollgeschoss ist:

Geschosse, die ausschließlich haus-technische Anlagen oder feuerungs-technische Einrichtungen enthalten

Oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,30m über weniger als ¾ der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses vorhanden ist.

Hohlräume zwischen der obersten Decke und Dach, wenn die lichte Höhe geringer als es für Aufenthaltsräume nach § 34 LBO BW erforderlich ist, sowie offene Emporen mit weniger als 20m2.

§ 20 LBO BW

Flächen und Volumen

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II.BerechnungsverordnungWoFlVDIN277DIN276BaunutzungsverordnungBauNVOLandesbauordnung des Landes BadenWürttembergLBOBW

Alles Müller …

Flächen und Volumen

1. Einleitung

2. WoFIV

3. DIN 277

4. Nutzfläche

5. Bauminhalte

6. BauNVO

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…oder was ?