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Flächennutzungsplan- änderung Görsroth - · PDF file- I - Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost ENTWURF der Gemeinde Hünstetten April 16 I N H A L T S V E

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Dipl. - Ing. Marcellus Schönherr Fichtenhof 1 Fon: (06474) 88 37 25 7 35796 Weinbach Fax: (06474) 88 37 25 9

Ingenieurbüro Marcellus Schönherr

Stadtplanung

Landschaftsplanung Erschließung

Begründung zur Flächennutzungsplan-änderung Görsroth - Ost Gemeinde Hünstetten Rheingau-Taunus-Kreis

Entwurf April 2016

- I - Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost ENTWURF der Gemeinde Hünstetten

April 16

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

1.0 ALLGEMEINES.............................................................................................................. 1

1.1 LAGE IM RAUM / ABGRENZUNG DES ÄNDERUNGSBEREICHES ............................................... 1

2.0 VERANLASSUNG DER PLANUNG (ZIELE UND ZWECKE)......................................... 2

2.1 GEMEINDESTRUKTURDATEN .............................................................................................. 7 2.2 SIEDLUNGSENTWICKLUNG ................................................................................................. 7 2.3 EINWOHNERENTWICKLUNG.............................................................................................. 10 2.4 EINWOHNERPROGNOSE .................................................................................................. 13

3.0 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN.............................................................................. 13

3.1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN........................................................................................... 13 3.2 LANDSCHAFTSPROGRAMM .............................................................................................. 13 3.3 REGIONALPLAN SÜDHESSEN 2010................................................................................... 14 3.4 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ................................................................................................ 16

4.0 WASSERSCHUTZGEBIETE ........................................................................................ 19

5.0 ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE / GEWÄSSER ....................................................... 19

6.0 ENTSORGUNG............................................................................................................ 20

6.1 ABFALLENTSORGUNG ..................................................................................................... 20 6.2 ABWASSERENTSORGUNG ................................................................................................ 20

7.0 ALTFLÄCHEN, SCHÄDLICHE BODENVERÄNDERUNG ........................................... 20

8.0 IMMISSIONSSCHUTZ.................................................................................................. 21

9.0 VERKEHR .................................................................................................................... 21

9.1 STRAßENVERKEHR ......................................................................................................... 21 9.2 SCHIENENVERKEHR, ÖPNV ............................................................................................ 24

10.0 BERGBAU ................................................................................................................... 24

11.0 BRANDSCHUTZTECHNISCHE ANFORDERUNGEN BEI DER SIEDLUNGSFLÄCHENAUSWEISUNG........................................................................ 24

12.0 DENKMALSCHUTZ ..................................................................................................... 26

13.0 FLURBEREINIGUNG................................................................................................... 26

14.0 FLURBEREINIGUNG................................................................................................... 26

15.0 BEWERTUNG DER PLANAUSWIRKUNGEN.............................................................. 26

16.0 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND ZUM AUSGLEICH ...................................... 27

17.0 EINGRIFFSREGELUNG .............................................................................................. 29

18.0 ZUSAMMENFASSENDE FLÄCHENCHARAKTERISTIK ............................................ 30

- 1 - Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost ENTWURF der Gemeinde Hünstetten

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1.0 Allgemeines

Die Gemeinde Hünstetten weist in Ihrem im Januar 2008 rechtsgültig gewordenen Flä-chennutzungsplan eine Fläche von rd. 5.000 ha auf, die sich aus 10 Ortsteilen bzw. Gemarkungen zusammensetzen:

Bechtheim Limbach Beuerbach Oberlibbach Görsroth Strinz-Trinitatis Kesselbach Wallbach Ketternschwalbach Wallrabenstein Innerhalb der Planungsregion Südhessen liegt Hünstetten im Kreisgebiet des Rhein-gau-Taunus-Kreises. Mehr als 40 % der Gemarkungsfläche ist bewaldet. Die Gemeinde ist Mitglied der Rheingau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH. Die Verkehrsanbindung der Gemeinde erfolgt über die B 417 Limburg-Wiesbaden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist 22 km, Mainz 26 km und Frankfurt 50 km entfernt. Zum Autobahnanschluss Idstein an die A 3 Köln-Frankfurt-Würzburg sind es etwa 9 km. In den Ortsteilen entlang der B 417 bestehen Busverbindungen innerhalb des Rhein-Main-Verkehrsverbundes nach Wiesbaden, Limburg und Idstein (Schnellbus).

1.1 Lage im Raum / Abgrenzung des Änderungsbereiches

Die Gemeinde Hünstetten liegt nördlich des Taunushauptkammes in einer von Wald und Ackerbau geprägten Kulturlandschaft, die von zahlreichen schmalen Wiesentälern durchzogen ist. Sie besteht aus den 10 Ortsteilen Bechtheim, Beuerbach, Görsroth, Kesselbach, Ketternschwalbach, Limbach, Oberlibbach, Strinz-Trinitatis, Wallbach und Wallrabenstein. Der Ortsteil Wallbach ist Verwaltungssitz mit zentralörtlicher Funktion. Das Gemeindegebiet gehört zum Rheingau-Taunus-Kreis und liegt im Ordnungsraum, im Einzugsbereich der Landeshauptstadt Wiesbaden, d.h. am Nordwestrand des Bal-lungsraumes Rhein-Main, und hier am Übergang zu einem ländlich geprägten Raum. Der Einfluss des Ballungsgebietes ist vor allem an der Siedlungsentwicklung und der Erwerbsstruktur abzulesen. Die wichtigste Verkehrsachse für die Gemeinde Hünstetten ist die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Hühnerstraße (B 417) westlich von Görsroth, die das Gemeinde-gebiet auf der Wasserscheide zwischen Wörsbach und Aar in etwa zwei gleich große Hälften teilt. Sie stellt die kürzeste Verbindung nach Wiesbaden dar. Daneben tangiert die Bundesautobahn A 3 Frankfurt-Köln den Planungsraum im Osten. Sie ist über die Anschlussstellen Idstein und Bad Camberg schnell erreichbar. Sie stellt die Verbindung zwischen der Gemeinde Hünstetten und dem Großraum Frankfurt dar. Das Plangebiet der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung liegt östlich angren-zend an die bebaute Ortslage des Ortsteiles Görsroth.

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Der Änderungsbereich bezieht die vorhandene Sportanlage in die geplante Siedlungs-fläche mit ein. Für die Verlegung des Sportplatzes wurden bereits entsprechende Kon-zepte erstellt und dem Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegt. Die Bauleitplanung für die Sportplatzverlegung erfolgt in einem separaten Verfahren. Im Vorfeld wurden unter der Prämisse der Zielerreichung verschiedene Konzepte be-züglich der Erschließungserfordernisse, hier v.a. auch Wasser/Abwasser erstellt, da das neu entstehende Siedlungsgebiet nicht an bestehende Sammler angeschlossen werden kann, da deren Kapazitätsgrenze erreicht ist. Die Entwurfsfassung nimmt gegenüber der Fassung des Vorentwurfs die Siedlungs-grenze gegenüber dem sich nordöstlich anschließenden Walds, erheblich zurück und verzichtet auf die Ausweisung von Flächen nordöstlich des bestehenden Feldweges welcher in vorliegender Planung östlich die äußere Grenze des Geltungsbereichs der Änderung darstellt. (siehe auch Kapitel Maßnahmen zur Vermeidung und zum Aus-gleich). Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung: Görsroth Flur: 5 Flurstücke: 73/7; 73/10; 75/2 tw.; 75/1 tw.; 76; 81/1 tw.; 82/1 tw.; 110 tw.; 79/4; 249; 101; 102/1; Flurstücke Verkehrsflächen: 78/1 tw.; 78/3; 99/1 tw.; 77 tw.; 74 tw.;

Die reine Wohnbaufläche beträgt ca. 4,2 ha, etwa 1,5 ha werden für Grünflächen und Verkehrsflächen benötigt. Derzeit wird die Fläche überwiegend landwirtschaftlich, hier ackerbaulich genutzt. In einem Teilbereich der Fläche besteht eine Sportanlage mit entsprechenden Versiegelungen (Pflasterungen, Dachflächen, Schotterungen, Kunst-rasen etc.). Die derzeit vorhandene Sportplatzanlage mit Fußballspielfeld (Kunstrasen), Trainings-platz und Vereinsheim im Osten von Görsroth, grenzt unmittelbar an eine vorhandene Wohnbebauung an. Hieraus resultiert bereits ein nicht unerhebliches immissions-schutzrechtliches Konfliktpotential. Es wird daher von der Gemeinde angestrebt, die-sen Konflikt zu entschärfen und unter Berücksichtigung regionalplanerischer Zielset-zungen die Sportanlage an einen verträglicheren Standort zu verlegen. Siehe auch Abb. 1: Übersichtsplan Luftbild unter Pkt. 2.0

2.0 Veranlassung der Planung (Ziele und Zwecke)

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten in der Sitzung am 06.09.2007 beschlossene Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet wurde gem. § 6 BauGB durch das Regierungspräsidium Darmstadt mit Verfügung vom 12. November 2007 unter dem Aktenzeichen Az. III 31.2-61d 02/01-FNP mit einer Ne-benbestimmung genehmigt. Er ist im Januar 2009 in Kraft getreten. Im Zuge dieser Genehmigung wurde auch der Landschaftsplan der Gemeinde Hünstetten genehmigt.

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Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan wurde für den Projektionszeitraum von 2007 bis 2025 erstellt. Die Flächennutzungsplanung orientiert sich einerseits an der beabsichtigten städtebau-lichen Entwicklung, d.h. an der, auf der Planungshoheit der Gemeinde beruhenden entwicklungsplanerischen Konzeption und andererseits muss sie sich beschränken auf die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde, was im Allgemeinen einen Prognose- und Planungshorizont von ca. 15 Jahren bedingt. Um eine nachhaltige Planung zu erreichen müssen soziale, ökonomische und ökologi-sche Belange in einem gleichgewichtigen integrierten Leitbild verfolgt werden. Derzeit gibt es nach Aussage der Gemeinde Hünstetten keine Haus-Leerstände im Gemeindegebiet und ebenso keine nennenswerten Baulandreserven. Im Ortsteil Beuerbach gibt es noch 10 unbebaute Grundstücke die sich jedoch bereits in privater Hand befinden. Im Ortsteil Wallbach befinden sich 4 unbebaute Grundstücke in privatem Eigentum und eines in Gemeindebesitz. Im Ortsteil Ketternschwalbach gibt es 5 private und 1 gemeindliches seit langem unbe-baute Grundstücke. In den genannten Ortsteilen werden daher rechtskräftige Siedlungserweiterungsflächen zurückgenommen, da die vorhandenen Bauflächen für die Eigenentwicklung ausrei-chend sind. Dennoch hat die Gemeinde Hünstetten laut Hessischer Gemeindestatistik 2014 eine Bevölkerungszunahme von 8,8 % gegenüber 31.12.2012 zu verzeichnen. Die Zunahme der Bevölkerung lt. Hess Gemeindestatistik 2013 liegt bei 1,2 % gegen-über dem 31.12.2011. Die Bevölkerungszunahme laut Hessischer Gemeindestatistik 2010 liegt bei 0,4 % ge-genüber dem Jahr 2008, die Zunahme gegenüber dem Jahr 2003 liegt bei 0,9 %. Tabelle 1: Bevölkerungszunahme Hünstetten laut Hessischer Gemeindestatistik

2012 bis 2014 8,8 %

2011 bis 2013 1,2 %

2008 bis 2010 0,4 %

An diesen Zahlen zeigt sich der deutliche Druck nach Baulandausweisung im Gemein-degebiet Hünstetten, der sich jedoch faktisch im Wesentlichen auf das Gebiet Görs-roth / Kesselbach und auch auf den Ortsteil Oberlibbach konzentriert. Ein gegenteiliger Trend ist nicht zu erwarten. Es obliegt daher der Gemeinde, einen feststellbaren Zuzugstrend offensiv städtebau-lich zu begleiten und einem etwaig drohenden demographischen Wandel dadurch ent-gegenzutreten, dass eine Wohnungsbaupolitik betrieben wird, die insbesondere jungen Familien und deren Nachwuchs ein finanzierbares Zuhause gibt. Die Städtebaupolitik der Gemeinde Hünstetten zielt darauf ab, die positive Nachfrage angesichts des bereits eingeleiteten demographischen Wandels der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland durch die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen auf ih-rem Gemeindegebiet zu befriedigen.

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Denn nach städtebaurechtlichen Maßstäben, nämlich • die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu sichern, sozial stabile Bevölkerungs-

strukturen zu schaffen und zu erhalten sowie die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung zu ermöglichen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB)

entspricht die vorliegende Planung einem positiv verstandenen Begriff der Erforderlich-keit der Planung. Die Baulandnachfrage (auch durch, in das Gemeindegebiet einpendelnde Arbeitneh-mer) in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass mit Ausnahme des Ortsteiles Ober-libbach die Eigenentwicklung in den meisten Ortsteilen durch wenige Bauplätze ge-deckt werden kann. Im Gegensatz hierzu hat sich im Entwicklungsgebiet Kesselbach / Görsroth eine enorme Bauplatznachfrage eingestellt und es wurden bereits alle ver-fügbaren Bauplätze veräußert. Es besteht jedoch im Bereich Kesselbach / Görsroth ei-ne weitere große Baulandnachfrage. Diese Situation ergibt sich durch die günstige Verkehrslage und die hervorragende Versorgungs- und Infrastruktursituation (vorhan-den: Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs, Kindergarten, Grund-Schule, ärzt-liche Versorgung, Dorfgemeinschaftshaus, etc., sowie eine gute verkehrliche Anbin-dung zur A 3 und B 417) Nach vorliegenden Prognosen wird der Ortsteil Görsroth eine attraktive Wohngemein-de bleiben. Die aus den anhaltenden Veränderungen der Haushaltsstruktur resultie-rende Wohnungsnachfrage trägt dazu bei, dass der gegenwärtige Bedarf nach Wohn-raum und der Druck auf Baulandausweisungen bestehen bleibt. Wesentlicher Pla-nungsinhalt der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist es, dem aktuellen Be-darf / Nachfrage zu folgen und entsprechend Bauland für private Wohnnutzung im Be-reich Görsroth zur Verfügung zu stellen. Weiterhin hat sich gezeigt, dass der Ortsteil Wallbach, mit Sitz der Gemeindeverwal-tung, nicht weiter entwickelbar ist, da es der Gemeinde nicht möglich ist, hier geeignete Flächen zu erwerben. Der Regionalplan 2010 gibt als Planungsinstrument vor, eine polyzentrale Siedlungstä-tigkeit zu erhalten und die, über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungs-tätigkeit in zentralen Orten mit Flächenreserven an Nahverkehrs- und Siedlungsachsen zu konzentrieren. Da der Sitz der Gemeindeverwaltung in Wallbach ist, wurde daher Wallbach als zentra-ler Ort der Gemeinde Hünstetten festgelegt. Wie oben aufgeführt, gibt es in diesem Ort jedoch keine Nachfrage, ebenso liegt Görsroth sehr viel günstiger an der Nahver-kehrsachse B 417. Wobei die Gemeinde städtebaulich bereits auf die Pendler im Gemeindegebiet reagiert hat und im Sinne der Regionalplanung zur Reduzierung des Individualverkehrs an der B 417 Park&Ride Parkflächen bereit stellt. Weiterhin hat sich, wie auch im Regionalplan unter Nummer 3.2 aufgeführt, die zent-ralörtliche Standortbindung infolge des Strukturwandels gelockert. Die Zahl der Ein-wohner ist ein maßgebliches Kriterium für die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Der Einwohnerstand laut Gemeindeverwaltung Hünstetten war am 30.06.2015 wie folgt:

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Tabelle 2: Einwohnerstand

Ortsteil Hauptwohnsitz / EW

Nebenwohnsitz / EW

Gesamtwohnsitz / EW

Bechtheim 913 60 973 Beuerbach 1.154 91 1.245 Görsroth 1.607 75 1.682 Keselbach 1.057 48 1.105 Ketternschwalbach 454 33 487 Limbach 674 50 724 Oberlibbach 698 33 731 Strinz Trinitatis 971 39 1.010 Wallbach 1.078 53 1.131 Wallrabenstein 2.002 140 2.142 Gesamtsumme

10.608

622

11.230

Kreisdiagram 1: Einwohnerverteilung Hünstetten Gesamt

Wallrab

Wallbach

Beuerb

Görsroth

Kesselb

Strinz-Tr

Bechth

Limbach

Oberlibb

Ketternsch

Unter Nummer 3.3 des ROP Südhessen 2010 ist als Grundsatz der Regionalplanung vorgesehen, dass die weitere Siedlungstätigkeit vorrangig im Verlauf von Verkehrsach-sen stattfinden soll. Mit dem Anschluss der Gemeinde Hünstetten an die Regionalach-se BAB 3, Limburg Richtung Idstein / Niedernhausen / Frankfurt ist diesem Grundsatz Rechnung getragen. Unter Berücksichtigung dieser Fakten, verlagert sich die weitere Entwicklung der Sied-lungstätigkeit derzeit in den Ortsteil Görsroth. Um den Ortskern Görsroth zu entlasten, soll im Zuge der vollständigen Entwicklung der geplanten Flächen eine, mit Hessen mobil bereits vor-abgestimmte Verkehrsführung mit weiterer Anbindung an die L 3274 erfolgen. In Görsroth sind nach derzeitigem Planungsstand keine Siedlungserweiterungsflächen mehr verfügbar. Laut Ziel 3.4.1-5 des derzeit rechtskräftigen Regionalplans Südhessen 2010 dürfen, sofern keine Vorranggebiete Siedlung, Planung ausgewiesen sind, in allen Ortsteilen kleinere Flächen unterhalb der Darstellungsgrenze von 5 ha im Rahmen der Flächen-

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werte die der ROP der Gemeinde insgesamt zuordnet am Rande der Ortslage, zu Las-ten der Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft, in Anspruch genommen werden. Weiter-hin sieht der Regionalplan 2010 grundsätzlich einen „Flächentausch“ vor, sofern die in Ortsteilen ausgewiesenen Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung, nicht nutz-bar sind.

Es werden daher genehmigte Siedlungsflächen in Beuerbach, Ketternschwalbach, Wallbach zurückgenommen. Die Entscheidung zur Zurücknahme der genannten Siedlungserweiterungsflächen be-gründet sich zum einen darin, dass die Flächen für die Gemeinde nicht verfügbar sind (Wallbach). Zum anderen hat die Praxis gezeigt, dass in Ketternschwalbach keine Bau-flächen mehr nachgefragt werden. In Beuerbach wird die derzeit überdimensionierte Siedlungsentwicklungsfläche bedarfsorientiert zurückgenommen. Die Ausweisung neuer Siedlungsgebiete bleibt somit flächenmäßig innerhalb des, durch den RP zugeteilten, Flächenrahmens von 20 ha. Da im Ortsteil Görsroth, nach Veräußerung der Baugrundstücke im Bereich der neuen Gemeinschaftshalle und dem Gebiet „Feldbergblick – Diehlenhof“ eine weitere Nach-frage für Bauland bestand, hat die Gemeinde Hünstetten bereits bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, der vom Regierungspräsidium Darmstadt mit Schreiben vom 12.11.2007, Az. III 31.2-61d02/01-FNP gem. § 6 BauGB genehmigt wurde, eine größere geplante Neubaufläche für den Bereich „Feldbergblick/Diehlenhof“ mit insge-samt 1,6 ha ausgewiesen. Im ersten Abschnitt wurden ca. 14 Baugrundstücke vorwiegend für Wohnzwecke über die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgewiesen und zur Bebauung an die Bau-platzbewerber vergeben. Mit der im Jahr 2010 durchgeführten Planung wurde der zweite Abschnitt des Bebau-ungsplanes Feldbergblick/Diehlenhof mit ursprünglich ca. 10 Baugrundstücken durch eine östliche Neuausweisung von Siedlungserweiterungsfläche vergrößert. Das da-durch entstandene Baugebiet „Diehlenhof – In der Habichtshöll“ sollte ebenfalls in zwei Abschnitten entwickelt werden. Im ersten Abschnitt wurden bereits insgesamt ca. 30 Baugrundstücke entwickelt. Der damals noch geplante 2 Abschnitt fließt nun in vorliegende Planung in Form eines Gesamtkonzeptes mit ein. Baurecht wird durch die Darstellung im FNP noch nicht geschaffen. Hierzu muss als weiterer Schritt ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der Details der künftig mögli-chen Bebauung und Erschließung festsetzt und auch Einschränkungen der zulässigen Nutzungen gemäß Baunutzungsverordnung, Lage und Anordnungen von Grünflächen, Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen zur Eingriffsminimierung etc. festlegt. Die übrigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind bestandsbezogen bzw. auch nachrichtliche Übernahmen anderer Rechtsvorschriften, insbesondere ggf. von Schutzgebieten und Schutzobjekten. Diese Bestandsdarstellungen haben keinen Planungscharakter.

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Abb. 1: Übersicht Luftbild mit Geltungsbereich, ohne Maßstab

2.1 Gemeindestrukturdaten Quelle: Hessische Gemeindestatistik 2014 Auf einer Gemeindefläche von 50,56 Quadratkilometer leben laut Hess. Gemeindesta-tistik 2014 insgesamt 10.223 Einwohner. Gegenüber dem Jahr 2012 ist insgesamt eine Zunahme von 55 Einwohnern zu ver-zeichnen. Es waren 660 Einwohner zugezogen, gegenüber 577 Fortgezogenen. Von den 3.832 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern waren 3.502 Einwohner Auspendler und 637 Einpendler über die Gemeindegrenzen hinweg. Von insgesamt 61 erteilten Baugenehmigungen in Hünstetten in 2013 entfielen 60 auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Angaben sind der Hessischen Gemeindestatistik 2014 auf Datengrundlage von 2013 entnommen.

2.2 Siedlungsentwicklung

Bei der Verabschiedung des derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes wurde das künftige Entwicklungspotential in Hünstetten fehl eingeschätzt. Das ursprünglich zugrunde gelegte Konzept ist von einer dezentralen Entwicklung ausgegangen, so dass die Erweiterungsflächen im Prinzip auf alle Ortsteile verteilt wurden. Die aktuelle Baulandnachfrage der vergangenen Jahre hat jedoch gezeigt, dass mit Ausnahme des Ortsteiles Oberlibbach die Eigenentwicklung in den meisten Ortsteilen durch einige wenige Bauplätze gedeckt werden kann. Freie Bauplätze wurden in den meisten Ortsteilen in den vergangenen Jahren nur wenig nachgefragt. Dagegen war im Ent-wicklungsgebiet Kesselbach / Görsroth eine enorme Baulandnachfrage zu verzeichnen die auch weiterhin besteht. Diese Situation begründet sich durch günstige Verkehrsla-ge und die hervorragende Versorgungs- und Infrastruktursituation.

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Diesem Fakt, zusammen gesehen mit den ungünstigen Entwicklungsmöglichkeiten in Wallbach, trägt die Gemeinde mit vorliegender Planung Rechnung. Der Raumordnungsplan setzt den max. Bedarf an Wohnsiedlungsfläche für die ver-schiedenen Städte und Gemeinden fest. Der festgesetzte max. Bedarf an Siedlungsfläche für das Gemeindegebiet Hünstetten beträgt laut Regionalplan 2010 max. 20 ha Im Rahmen bereits genehmigter Bauleitplanungen hat bereits eine Zurücknahme ande-rer Siedlungserweiterungsflächen stattgefunden.

Wallrabenstein (10.02.2011) 2,7 ha Görsroth West (10.02.2011) 4,6 ha Beuerbach (02.09.2010) 1,1 ha Summe 8,4 ha rechtskräftig zurückgenommen Mit aktuell laufenden Verfahren werden folgende, im rechtskräftigen Flächennut-zungsplan dargestellte Sieldungserweiterungsflächen zurückgenommen:

Beuerbach 2,7 ha Wallbach 2,2 ha Ketternschwalbach 0,7 ha Summe 5,6 ha Rücknahme durch aktuelle Planverfahren

Konkret hat die Gemeinde von Februar 2002 bis dato ca. 11,2 ha Siedlungserweite-rungsfläche bauleitplanerisch abgedeckt und umgesetzt.

Davon ca. 8,1 ha im Ortsteil Görsroth (West: 5,6 ha / Ost 2,5 ha) ca. 2,6 ha im Ortsteil Oberlibbach ca. 0,5 ha im Ortsteil Strinz-Trinitatis Im Flächennutzungsplan rechtskräftig dargestellt aber bis heute noch nicht entwi-ckelt sind ca. 3,1 ha.

Davon ca. 0,7 ha im Ortsteil Bechtheim ca. 1,0 ha im Ortsteil Beuerbach ca. 0,8 ha im Ortsteil Limbach ca. 0,6 ha im Ortsteil Strinz-Trinitatis Mit vorliegender Planung von insgesamt ca. 5,7 ha wären dann in der Summe ca. 20 ha in Anspruch genommen. Laut Text zum ROP 2010 Ziffer 3.4.1 ist unter 3.4.1-3 folgendes Ziel formuliert: Z3.4.1-3 ....Die "Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung" beinhalten auch Kleingarten-anlagen, Grünflächen, Verkehrsflächen und Flächen für sonstige Infrastruktureinrich-tungen (u.a.). Diese Flächen werden nicht auf den maximalen Bedarf an Wohnsied-lungsfläche der Tabelle 1 angerechnet.........

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Die Gemeinde Hünstetten beabsichtigt mit vorliegender Planung eine weitere Fläche von ca. 5,7 ha Siedlungserweiterungsflächen incl. Verkehrsfläche und Ortsrandeingrü-nung (überschlägig ca. 1,5 ha) im Ortsteil Görsroth neu auszuweisen, so dass durch vorliegende Planung die Vorgabe des ROP 2010 nicht überschritten wird. Tabelle 3: Siedlungsentwicklung der Gemeinde Hünstetten

A B C D E F G H

Ortsteil lfd. Nr.

ha bis 2007 geneh-migt

ha ent-wickelt bis 2012

ha rechts-kräftig nicht ent-wickelt

ha bereits rechts-kräftig zurück-genom-men

haZurück-nahme durch lfd. Verfahren

Bechtheim 1.2 0,7 0,7Beuerbach 2.7 4,8 1,0 1,1 2,7Görsroth W 3.3 4,6 4,6

3.4 1,1 5,13.5 0,5

Görsroth O 3.2 1,5 1,23.6 1,3

Kett.sch.ba 5.2 0,7 0,7Limbach 6.5 0,8 0,8O.libbach 7.2 2,6 2,6S-Trinitatis 8.5 0,6 0,6

8.6 0,5Wallbach 9.1 1,2 1,2

9.2 1,0 1W.rabenst. 10.1 1,1 1,1

10.2 1,6 1,6

Zwischen-summen 22,3 11,2 3,1 8,4 5,6

Summe gesamt 28,3

ergibt sich aus Summe Spalte C plus Überentwicklung Spalte D lfd. Nr. 3.4, 3.5, 3.6 und 8.6 minus Minderentwicklung lfd. Nr. 3.2

Zurücknahmen 14,0ergibt sich aus Spalte F und G

rechtskräftig 14,3

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2.3 Einwohnerentwicklung Quelle: Hessische Gemeindestatistik Jahre 2007 bis 2014, bzw. Einwohnermeldeamt Hünstetten

Tabelle 4: Entwicklung der Einwohnerzahlen des Ortsteils Görsroth

1998 31.12.

2005 31. 12.

2006 31.12.

2012 31.12.

2013 31.12.

2014 31.12.

2015 30.06

Görsroth 1.267 1.302 1.329 1.453 1.538 1.661 1.682

Aus der Tabelle geht deutlich hervor, dass sich die gute Wohnlage, die günstige Ver-kehrslage sowie die hervorragende Versorgungs- und Infrastruktursituation im Bevölke-rungszuwachs niederschlägt, was die derzeitig starke Nachfrage nach Bauland in die-sem Ortsteil erklärt. Laut Hessischer Gemeindestatistik lassen sich für Hünstetten Gesamtgemeindegebiet folgende prozentualen Bevölkerungs- Zu- bzw- Abnahmen (jeweils bezogen auf die letzten beiden Jahre) wie folgt feststellen: 2007 - 0,3 % 2011 0,2 % 2008 0,1 % 2012 0,5 % 2009 - 0,1 % 2013 1,2 % 2010 0,4 % 2014 0,5 % Balkendiagram 1: Bevölkerung Zu- und Abnahmen Hünstetten in %, Datengrundlage

2013:

-0,4

-0,2

0

0,2

0,4

0,6

0,8

1

1,2

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Diese Tendenzen machen deutlich, dass die Städtebaupolitik der Gemeinde rechtzeitig den demographischen Wandel erkannt und durch bauleitplanerische Entscheidungen der Abwanderung aus der Gemeinde erfolgreich entgegen gewirkt hat. Vorliegende Planung stellt einen weiteren Eckpfeiler dieser städtebaulichen Politik der Gemeinde Hünstetten dar, mit dem Ziel das Gemeindegebiet für junge Familien attrak-tiv zu gestalten und so der deutlichen Tendenz zur Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegen zu wirken.

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Untermauert wird dies einmal mehr durch Zahlen aus der Hessischen Gemeindestatis-tik, nach denen von den 17 Städten und Gemeinden des Rheingau-Taunus-Kreises neben Hünstetten nur 7 Kommunen bezüglich ihrer Einwohnerzahlen positive Bilanzen aufweisen können. Hier sind vor allem die Städte im Kreis, wie Bad Schwalbach, Eltvil-le, Geisenheim, Idstein, Lorch und Östrich-Winkel zu nennen, die neben ihrer infra-strukturellen Ausstattung auch noch touristisch oder durch Kurbetrieb begünstigt sind. Von den kreiszugehörigen Gemeinden kann neben Hünstetten lediglich noch Walluf mit auch nur 0.1 % Zuwachs eine positive Bilanz aufweisen. Siehe auch Balkendia-gramm 2

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Balkendiagramm 2: Bevölkerung Zu- und Abnahme Kommunen Rheingau-Taunus-Kreis in %, Datengrundlage 2013

-1-0,8-0,6-0,4-0,2

00,20,40,60,8

1

% % % % % % % % % % % % % % % % %

Aarbergen

Bad Schwalbach

Eltville

Geisenheim

Heidenrod

Hohenstein

Hünstetten

Idstein

Kiedrich

Lorch

Niedernhausen

Oestrich-Winkel

Rüdesheim

Schlangenbad

Taunusstein

Waldems

Walluf

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2.4 Einwohnerprognose Bevölkerungsprojektion gemäß Regionalplan 2010

Tabelle 5: 31.12.2002 31.12.2006 Projektion

31.12.2020 Differenz 2006 bis 2020

Planungsregion 3.761.749 3.772.906 3.809 900 36.994 Rheingau-Taunus-Kreis

185.665 184.288 185.053 + 765

3.0 Übergeordnete Planungen Die Flächennutzungsplanung vollzieht sich prinzipiell auf verschiedenen Ebenen.

Grundsätzlich muss sich der Flächennutzungsplan an den Aussagen und Vorgaben der nächsthöheren Planungsebene, dem Regionalplan (bekannt gemacht vom Regie-rungspräsidium Darmstadt am 17. Oktober 2011 im Staatsanzeiger 42/2011) anpassen (§ 1 (4) BauGB). Der nachgeschaltete Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

3.1 Landesentwicklungsplan

Mit der Vorlage des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2000 entspricht die Lan-desregierung dem Planungs- und Koordinierungsauftrag des Bundesrechts. In Wahr-nehmung seiner Rahmenkompetenz nach Art. 75 Nr. 4 GG hat der Bundesgesetzgeber im Raumordnungsgesetz (ROG) die Länder verpflichtet, für ihr Gebiet übergeordnete und zusammenfassende Programme und Pläne aufzustellen. Für die Landesplanung vollzieht dies der LEP, der damit im hessischen Planungssystem das wichtigste Steue-rungsinstrument für die Landespolitik darstellt. Der LEP legt die aus den Leitvorstellungen und Grundsätzen abgeleiteten übergeord-neten Zielvorgaben zur räumlichen Ordnung und umweltverträglichen Entwicklung des Landes und seiner Regionen als Vorgeben für die Regionalplanung fest. Er nimmt zu-dem die Abstimmung mit den Vorstellungen der Region vor (vertikale Koordination) und stimmt die Fachplanungen auf Landesebene untereinander, insbesondere auch mit den Erfordernissen des Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutz, ab (horizontale Koordination). Wesentliche landesplanerische Ziele sind hier für Hünstetten nicht vorgesehen.

3.2 Landschaftsprogramm

Auf überörtlicher Ebene wird das Landschaftsprogramm als Bestandteil des Landes-entwicklungsplans für das gesamte Land Hessen aufgestellt und von der Landesregie-rung beschlossen. Bis zur Beschlussfassung der Landesregierung über das Land-

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schaftsprogramm kann der nach altem Recht für den Regierungsbezirk Darmstadt auf-gestellte Landschaftsrahmenplan weiterhin als fachliche Leitlinie benutzt werden. Auf örtlicher Ebene stellen die Kommunen als Träger der Bauleitplanung Landschaftspläne für ihr Hoheitsgebiet als Bestandteile der Flächennutzungspläne auf. Die Erstellung er-folgt im Benehmen mit den Naturschutzbehörden. Der vorliegende Landschaftsrahmenplan wurde erstmals nach Neufassung des Hessi-schen Naturschutzgesetzes (HENatG) als eigenständiger Fachplan des Naturschutzes erstellt. Das HENatG wurde inzwischen abgelöst vom Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG vom 20.12.2010) das in § 6 Aussagen zum Landentwicklungsplan trifft. Die inhaltlichen Anforderungen an Landschaftspro-gramme und Landschaftsrahmenpläne sind weiterhin in §§ 9 und 10 BNatSchG vom 29.07.2009 ausgeführt. Aufgabe der Landschaftsrahmenplanung ist es, die Ziele und Grundsätze des Natur-schutzes in ein regionales, räumliches Zielkonzept und damit das naturschutzfachliche Handeln zu steuern. Dabei sind die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des § 1 Abs. 1 BNatSchG weit gefasst.

� Sie betreffen den besiedelten und den unbesiedelten Bereich. � Sie umfassen die Handlungsansätze Schutz, Pflege und Entwicklung. � Inhaltlich sind die Ziele auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, auf die

Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt und die Vielfalt, Ei-genart und Schönheit von Natur und Landschaft ausgerichtet.

Die Aussagen und wesentlichen Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes bezüg-lich der zu betrachtenden Fläche sind dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünstetten zu entnehmen.

3.3 Regionalplan Südhessen 2010

Zentralität: Hünstetten, OT Wallbach ist Kleinzentrum. Die Gemeinde Hünstetten liegt im Ordnungsraum. Kleinzentren Die Funktion der Kleinzentren als ergänzende Standorte für Einrichtungen der überört-lichen Grundversorgung. Bei der Ausweisung von Wohnsiedelungs- und Gewerbeflächen sollen Kleinzentren sich grundsätzlich auf die Eigenentwicklung konzentrieren. Das Verkehrskonzept soll so gestaltet werden, dass die zentralen Ortsteile der Klein-zentren im ÖPNV erreichbar und mit den dazugehörigen Unterzentren verknüpft sind. Maximaler Bedarf an Wohnsiedelungsfläche für den Zeitraum von 2002 bis 2020: 20 ha

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Abb. 2: Auszug aus dem Regionalplan 2010, ohne Maßstab

Der rechtskräftige Regionalplan 2010 stellt im Planbereich ein Vorranggebiet Siedlung Bestand dar. Daneben ein Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, teilweise überlagert von einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Hinweis: Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze der Raumordnung. Das heißt: in diesen Gebieten soll bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Sie sind jedoch nicht endgültig abgewogen! Der Regionalplan 2010 trifft zu den Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen folgende grundsätzlichen Aussagen: (1) Klimaschützende Aspekte, insbesondere die Reduzierung des CO2 Ausstoßes

sollen berücksichtigt werden. � Klimarelevante Planungen sind daher hinsichtlich CO2 mindernder Maßnahmen,

vor allem für den Energiebereich sowie die Siedlungs- und Verkehrsplanung zu berücksichtigen.

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(2) Die Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sowie die Kalt- und Frischluft-Abfluss-Schneisen sollen gesichert, offen gehalten und soweit erforderlich, wiederherge-stellt werden.

� Die klimatischen Wirkungen des Freiraumes umfassen die Entstehung von Kalt-luft i.d.R. auf offenen Standorten, die weitgehend den Waldgebieten zuzuord-nende Frischluftproduktion, sowie den Kalt- und Frischlufttransport in Luftleitbah-nen. Von besonderem überörtlichen Sicherungsbedarf sind die Tal- und Hangla-gen, soweit sie im Wirkungszusammenhang mit bioklimatisch-lufthygienisch be-lasteten Räumen (vor allem überwärmte Ortslagen) liegen.

(3) Die im Regionalplan -Karte- als Vorbehaltsgebiete dargestellten Kalt- und Frisch-luftentstehungsgebiete sowie die Kalt- und Frischluft-Abfluss-Schneisen sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. den Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Planungen und Maßnahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. lufthygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden.

� Die Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen sollen die bioklimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für Räume mit erhöhter stofflicher und vor allem thermischer Belastung sichern.

Bewertung zu: (1) Das geplante Siedlungsgebiet soll als Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1

BauNVO ausgewiesen werden. Es werden keine gewerblichen Vorhaben zuge-lassen, die Klimarelevante negative Auswirkungen haben. Der nachfolgende Be-bauungsplan favorisiert ausstoßarme Energiesysteme und die Verwendung von regenerativen Energien. Die Anbindung des geplanten Siedlungsgebietes erfolgt auf kürzestem Weg an die Landstraße L 3247. Eine zusätzliche Belastung der Ortslage durch aufkommenden Verkehr wird vermieden.

(2) Die umgebenden Waldgebiete der Ortslage Görsroth werden nicht beeinträchtigt. Die geplante Bebauung soll ein vertretbares Maß an Verdichtung vorsehen, die entstehenden Freiflächen mit entsprechenden Bepflanzungsfestsetzungen im nachfolgenden Bebauungsplan, tragen einen nicht zu vernachlässigenden Bei-trag zur Frischluftproduktion bei. Weiterhin liegt die Planfläche nicht in einem Raum der bioklimatisch-lufthygienisch vorbelastet ist und wird aufgrund der Ent-fernung zu Ballungsgebieten auch nicht für solche wirksam. Die Durchlüftung der Ortslage Görsroth ist nach derzeitigem Kenntnisstand auch nach Realisierung der Planung vollständig gewährleistet.

(3) Das Gemeindegebiet Hünstetten liegt nicht in einem Raum mit erhöhter stoffli-cher und vor allem thermischer Belastung.

3.4 Flächennutzungsplan

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet dargestellt als: - Wohnbaufläche - Fläche für die Landwirtschaft (Acker, Grünland) - Grünfläche (Ortsrandeingrünung, Sportplatz, Spielplatz)

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Abb. 3: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan, ohne Maßstab:

Der Landschaftsplan - Entwicklung zum Flächennutzungsplan stellt, gekennzeichnet mit B 35 und H 35, 5 zu pflanzende Bäume (B 35) und eine zu pflanzende Hecke (H 35) dar. Weiterhin sind im Bereich der Sportanlage Bäume zum Erhalt dargestellt.

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Abb. 4: Auszug Flächennutzungsplanänderung, ohne Maßstab:

Die Flächennutzungsplanänderung setzt für das Plangebiet Wohnbaufläche gem. § 5 (2) Nr. 1 BauGB fest.

Der Flächennutzungsplanung kommt innerhalb der Bauleitplanung, als dem vorlaufen-den Plan, eine Programmierungsfunktion zu, indem sie sich zum einen an der beab-sichtigten städtebaulichen Entwicklung, d.h. an der, auf der Planungshoheit der Ge-meinden beruhenden entwicklungsplanerischen Konzeption der Gemeinde orientieren muss, und zum anderen sich beschränken muss auf die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde, was im allgemeinen einen Prognose- und Planungshorizont von ca. 15 Jahren bedingt. D.h., die Flächennutzungsplanung verfolgt das Ziel der Nachhaltigkeit und muss unter dieser Prämisse soziale, ökonomische und ökologische Belange in einem gleichge-wichtigen integrierten Leitbild verfolgen. Nachhaltigkeit bedeutet daher keinen generellen Vorrang des Umweltschutzes, wohl aber die Berücksichtigung, dass die Natur nicht übermäßig beeinträchtigt werden darf, wenn wirtschaftliche Entwicklung und soziales Wohlergehen erreicht werden soll.

Aufgrund der Größe der vorliegend überplanten Fläche ist es derzeit geplant, das Areal in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren in mehreren Abschnitten zu überplanen und zu entwickeln, um eine bedarfsgerechte Steuerung auch im Hinblick auf Einrich-tungen der sozialen Infrastruktur zu gewährleisten

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Nachfolgende Tabelle 5 zeigt die Situation der Kindergärten im Gemeindegebiet mit der Prognose für 2017.

Tabelle 6: Kindergartenbelegung mit Prognose für 1.7.2016

Kindergartenplätze Ge-meindegebiet Hünstetten gesamt

Stand 1.11.2013 Stand 1.7.2015 Prognose 1.7.2016

max. Belegung gesamt 470 467 472

freie Plätze KIGA 75 27

davon Görsroth 32 8

Überbelegung KIGA 29

davon Görsroth 15

freie Plätze Krippe 11 13 5

davon Görsroth 3 2 6

Überbelegung Krippe

davon Görsroth

4.0 Wasserschutzgebiete

Der Planbereich liegt nicht in einem geplanten oder rechtskräftigen Trinkwasserschutz-gebiet oder Heilquellengebiet.

5.0 Überschwemmungsgebiete / Gewässer

Im Plangebiet sind keine Gewässer und dementsprechend auch keine Überschwem-mungsgebiete vorhanden.

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6.0 Entsorgung 6.1 Abfallentsorgung

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis (EAW) ist für die Einsamm-lung und Entsorgung bzw. Verwertung der im Gemeindegebiet anfallenden Siedlungs-abfälle zuständig.

Folgende Sammelsysteme werden vom EAW betrieben: Holsysteme: Restmülltonne Leerungsintervall minimal 14-tägig, nach Bedarf Biotonne Leerungsintervall 14-tägig, im Sommer wöchentlich Altpapiertonne Leerungsintervall 4-wöchentlich Sperrmüll max. 6 Termine im Jahr, nach telefonischer Anmeldung Elektrogeräte max. 6 Termine im Jahr, nach telefonischer Anmeldung Bringsysteme: Sonderabfall Sammlung über ein Schadstoffmobil, Sammeltermine vierteljährlich; Standort Parkplatz „Auf dem Amthaupt“, Ortsteil Wallbach Altglas Containerstandorte in allen Ortsteilen; getrennt nach Glassorten Grünschnitt Standorte der Grünschnittboxen in allen Ortsteilen 6.2 Abwasserentsorgung

Die OT Görsroth und Kesselbach östlich der Wasserscheide werden über die mecha-nisch-biologische Gruppenkläranlage des Abwasserverband Idstein entsorgt. Die Klär-anlage befindet sich im Wörsbachtal östlich des OT Beuerbach. Wasserversorgung und Abwasserableitung liegen im Zuständigkeitsbereich des RPAU

Wasserwirtschaftliche Anforderungen bei der Siedlungsflächenausweisung Bei der Ableitung des Niederschlagswassers ist Folgendes zu fordern:

- Die Baugebiete sind möglichst im Trennsystem zu entwässern. - Die einzelnen Grundstücke müssen mit einem Übergabeschacht / Kontroll-

schacht für das Abwasser und einem separaten Anschluss an die Leitung für die Dränwasser versehen werden.

7.0 Altflächen, schädliche Bodenveränderung

Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung sind keine Altflächen, Altablagerungen, Altstandorte, Altlastenverdachtsflächen, Altlasten oder sonstige schädliche Bodenver-änderungen/Grundwasserschadensfälle bekannt.

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Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind alle bekannten Flächen, die im Altablage-rungskataster der Hessischen Landesanstalt für Umwelt aufgeführt sind, gekennzeich-net.

8.0 Immissionsschutz

Die derzeitige Sportplatzfläche ist innerhalb vorliegender Planung bereits als Sied-lungsfläche / Wohnbaufläche vorgesehen. Eine Realisierung der vorliegenden Planung kommt nur unter der Prämisse der Sportplatzverlegung in Betracht. Immissionsschutz-rechtliche Konflikte durch den Sportplatz sind daher an dieser Stelle nicht zu erwarten. Vielmehr trägt die vorliegende Planung gerade zur Konfliktbewältigung im Gebiet bei, da der bestehende Sportplatz Konfliktpotential gegenüber der angrenzenden Wohnbe-bauung schafft. Geplant ist eine Wohnbaufläche gem. § 5 (2) 1 BauGB, die an vorhandene Wohnnut-zung angrenzt. Somit werden keine unterschiedlichen Gebiete aneinandergrenzen, de-ren Planungsrichtpegel sich um mehr als 5 dB(A) unterscheiden. Daraus ergeben sich für die Entwicklung keine derzeit absehbaren immissionsschutzrechtlichen Konflikte.

9.0 Verkehr 9.1 Straßenverkehr

Im Flächennutzungsplan sind grundsätzlich nur die überörtlichen Verkehrswege und die örtlichen Hauptverkehrswege darzustellen (§ 5 BauGB) Das Gebiet der Gemeinde Hünstetten ist über ein dichtes Netz gut ausgebauter Stra-ßen verkehrsmäßig erschlossen und an den Ballungsraum Rhein-Main angebunden. Die wichtigste Verkehrsachse ist die Bundesstrasse B 417, die westlich von Görsroth auf der Wasserscheide in Nord-Süd-Richtung verläuft und die Verbindung nach Wies-baden im Süden und Limburg im Norden herstellt. Diese Hauptachse wird durch mehrere Landesstraßen in Ost-West-Richtung ergänzt. Die südliche Querverbindung ist die L 3274, die den OT Oberlibbach an die B 417 an-bindet und gleichzeitig die Querspange über die OT Kesselbach + Görsroth zur Bun-desautobahn A 3 mit der Anschlussstelle Idstein bildet. Der Ortsteil Görsroth ist durch eine Umgehungsstraße vom Durchgangsverkehr entlas-tet. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist im Bebauungsplan-Verfahren zu konkretisieren und darzustellen. Entsprechende Maßnahmen an klassifizierten Straßen des überörtlichen Verkehrs bedürfen immer einer Abstimmung mit dem Amt für Stra-ßen- und Verkehrswesen (ASV) Wiesbaden und dessen Zustimmung.

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Zur Konfliktbewältigung haben bereits Vorplanungen zum Verkehrskonzept zur Stra-ßenführung stattgefunden, die mit Hessen Mobil (ASV) in mehreren Terminen abge-stimmt wurden. Dabei ist die verkehrliche Anbindung des Plangebietes unter Einbezie-hung aller Erfordernisse geprüft worden. Um den Ortskern Görsroth zu entlasten, soll die östliche Siedlungsergänzungsfläche eine Anbindung an die L 3274 erhalten. Die nachfolgende Abbildung zeigt das, mit Hessen Mobil, unter Berücksichtigungen aller Erfordernisse (u.a. Anbindung an die L 3274 und Entlastung des Ortskerns von Görsroth) abgestimmte Straßenkonzept, das in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu konkretisieren und zeichnerisch dar-zustellen ist.

Abb. 5: Konzept Straßenführung

Laut einer Studie des Fraunhofer Instituts ergab sich bei einer Verkehrszählung fol-gender durchschnittlicher Wert für das Verkehrsaufkommen je Stunde, bezogen auf die Zeit von 7:00 Uhr bis 19 Uhr: Rothstraße: 12 Fahrzeuge, 18 Fußgänger, Einzugsgebiet knapp 3 ha Wohnbaufläche Das Einzugsgebiet der Rothstraße befindet sich direkt südlich angrenzend des vorlie-genden Plangebietes und ist von der Besiedlungsstruktur vergleichbar mit dem durch vorliegende Planung vorbereiteten Wohngebiet. Bei Verwirklichung der vorliegenden Planung kann von einer weiteren verkehrlichen Entlastung des Neubaugebietes "Einzugsbereich Rothstraße" und auch des Ortsker-nes ausgegangen werden.

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Das Hessische Straßengesetz ist anzuhalten: § 7 Ortsdurchfahrten

(1) Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Landesstraße oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient. Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebietes, der in geschlos-sener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Be-bauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusam-menhang nicht. (2) Die für die freie Strecke der Landesstraße oder Kreisstraße zuständige Straßenbaubehörde setzt im Einvernehmen mit der Gemeinde die Grenzen der Ortsdurchfahrt fest. Die Festsetzung kann abweichend von der Regel des Abs. 1 erfolgen, wenn die Länge der Ortsdurchfahrt wegen der Art der Bebauung in ei-nem offensichtlichen Missverhältnis zur Einwohnerzahl der Gemeinde steht oder wenn die Verknüpfung mit dem Ortsstraßennetz oder andere Gesichtspunkte eine Abweichung rechtfertigen. (3) Ist die Ortsdurchfahrt erheblich breiter angelegt als die anschließende freie Strecke der Landesstraße oder der Kreisstraße, so ist im Einvernehmen mit der Gemeinde auch die seitliche Begrenzung der Orts-durchfahrt festzulegen. (4) Kommt in den Fällen der Abs. 2 und 3 ein Einvernehmen nicht zustande, so entscheidet die oberste Straßenbaubehörde. (5) Reicht die Ortsdurchfahrt einer Landesstraße für den Durchgangsverkehr nicht aus, so kann die obers-te Straßenbaubehörde auf Antrag der Gemeinde eine Straße, die nach ihrem Ausbauzustand für die Auf-nahme des Durchgangsverkehrs geeignet ist und an die Landesstraße nach beiden Richtungen an-schließt, durch Umstufung als zusätzliche Ortsdurchfahrt festsetzen. § 5 bleibt unberührt. § 19 Zufahrten (1) Zufahrten sind Verbindungen von Grundstücken und von nichtöffentlichen Wegen mit öffentlichen Straßen. Sie dürfen bei Landesstraßen und bei Kreisstraßen außerhalb der Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt nur mit Erlaubnis der Straßenbaubehörde errichtet oder geändert werden. Eine Änderung liegt auch vor, wenn die Zufahrt gegenüber dem bisherigen Zustand ei-nem wesentlich größeren oder andersartigen Verkehr dienen soll. § 16 Abs. 2 bis 6 und § 18 gelten ent-sprechend. (2) Einer Erlaubnis bedarf es nicht, wenn 1. Zufahrten zu Hochbauten geschaffen oder geändert werden, für die eine Ausnahme nach § 23 Abs. 8 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zugelassen wird; 2. Zufahrten zu baulichen Anlagen geschaffen oder geändert werden, die dem Verfahren nach § 23 Abs. 2 unterliegen; 3. Zufahrten im Flurbereinigungsverfahren neu geschaffen oder geändert werden; 4. Zufahrten in Bebauungsplänen festgelegt sind.

Das Gemeindegebiet wird im Osten von der Bundesautobahn A 3 tangiert, die eine gu-te Verbindung zum Ballungsraum Rhein-Main herstellt. In Görsroth West sowie an der Hühnerkirche, beide im Bereich der B 417 sowie an den Anschlusspunkten Idstein + Bad Camberg, stehen umfangreiche Park & Ride Parkplät-ze zur Förderung von Fahrgemeinschaften zur Verfügung. Dieses Angebot wird so gut angenommen, dass die Parkplätze bereits mehrfach erweitert werden mussten.

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9.2 Schienenverkehr, ÖPNV

Der öffentliche Personennahverkehr wird in Hünstetten über nachfolgende Buslinien mit deren bestehenden Haltestellen sichergestellt: Linie 102 Hünstetten – Aarbergen – Taunusstein – Wiesbaden Linie 103 Ketternschwalbach – Idstein Linie 104 Wallrabenstein – Strinz-Trinitatis – Görsroth Linie 405 Anrufsammelbus Hünstetten Linie 503 Oberlibbach – Taunusstein und zurück Linie 5463 Strinz-Trinitatis – Görsroth – Idstein Linie 5472 Limburg – Hünstetten – Wiesbaden Linie 5473 Kirberg – Hünstetten – Taunusstein – Wiesbaden Die nächstgelegenen Bahnhaltepunkte befinden sich in Idstein und Bad Camberg. Die ICE-Strecke Frankfurt-Köln ist von vorliegender Planung nicht betroffen. Eine genauere Beleuchtung der Belange des ÖPNV, auch unter Berücksichtigung der Entfernung der nächstgelegenen Haltestellen, erfolgt im nachfolgenden Bebauungs-planverfahren. Auf der Planungsebene Bebauungsplan ist dann ggf. die Errichtung wei-terer Bushaltestellen zur Sicherstellung der fußläufigen Erreichbarkeit zu diskutieren.

10.0 Bergbau

„Das Plangebiet liegt im Bereich einer erloschenen Bergbauberechtigung („Miloshöhe“ B 05745), in der jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand kein Bergbau stattgefunden hat.“

11.0 Brandschutztechnische Anforderungen bei der Siedlungsflächenauswei-

sung Die vorhandenen bzw. herzustellenden Straßen sowie die Anforderungen an die

Löschwasserversorgung müssen den nachfolgenden Ausführungen entsprechen bzw. bei der Bebauungsplanung und dem Bau von neuen Straßen sowie der Löschwasser-versorgung berücksichtigt werden.

1. Verkehrsanbindung: 1.1 Die öffentlichen Straßen sind so zu unterhalten bzw. herzustellen, dass diese

durch Löschfahrzeuge der Feuerwehr ohne Beeinträchtigung genutzt werden kön-nen.

1.2 Vorgesehene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind mit der örtlichen Feuer-

wehr und der Brandschutzdienststelle des Rheingau-Taunus-Kreises - Kreisbrand-inspektor -, Vorbeugender Brandschutz, Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwal-bach, abzustimmen.

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1.3 Behinderungen im Bereich von Zufahrts-, Aufstell-, Anleiter- und Zugangsflächen

für die Feuerwehr dürfen in keinem Fall vorhanden sein oder geschaffen werden.

2. Löschwasserversorgung:

2.1 Die Löschwasserversorgung für Bebauungen ist gemäß dem § 38 Abs. 2 Hessi-sche Bauordnung – 2002 und gemäß den Mindestanforderungen nach dem Ar-beitsblatt W 405 DVGW abs. 4 und 5 zu planen, wobei als Grundsatz folgende Mindestwassermengen zur Verfügung stehen müssen:

2.2 Zur Löschwasserversorgung für eine Wohnbebauung bis drei Geschosse (außer

Fachwerkbauten u. landwirtschaftliche Anwesen) muss eine Wassermenge von mind. 800 l/min. (48 m³/h) über einen Zeitraum von mind. 2 Stunden zur Verfügung stehen, die Brandreserve im Hochbehälter muss mindestens 96 m³ betragen.

3. Hydranten

3.1 Die Löschwassermenge muss aus genormten Hydranten, die im öffentlichen Ver-kehrsbereich eingebaut sind, entnommen werden können.

3.2 Von der Gebäudemitte sollte in einer Entfernung von höchstens 80 m bis 100 m

mindestens einer der erforderlichen Hydranten erreichbar sein. Der Abstand der Hydranten untereinander sollte das Maß von 150 m nicht überschreiten

3.3 Für den Fall, dass eine Schneeräumung im Winter nicht durchgeführt wird, sind

Überflurhydranten nach DIN 3222 vorzusehen.

3.4 Der Fließdruck bei Hydranten darf bei maximaler Löschwasserentnahme 1,5 bar nicht unterschreiten und sollte aus technischen Gründen jedoch, dort wo es mög-lich ist, die 2 bar erreichen.

3.5 Die Hydranten sind nach DIN 1066 zu beschildern.

Planung Löschwasserversorgung:

Die Erschließungsplanungen sind bezüglich der Löschwasserversorgung mit der Brandschutzstelle des Rheingau-Taunus-Kreises, Kreisbrandinspektor-, Vorbeugen-der Brandschutz, Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach, abzustimmen.

Sicherstellung des zweiten Rettungsweges: Die bauordnungsrechtlichen gebäudespezifischen Anforderungen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges sind in einem nachfolgenden bauordnungsrechtlichen Zulassungs- und Anzeigeverfahren durch den, nach der HessBauO verantwortlichen Bauvorlagenberechtigten zu berücksichtigen.

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12.0 Denkmalschutz

Hinweis gem. § 20 HDSchG: "wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abteilung Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen“.

13.0 Flurbereinigung

Das Vorhaben ist von Flurbereinigungsverfahren nicht betroffen und hat keinen Ein-fluss auf die landeskulturellen Belange.

14.0 Flurbereinigung

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist im Plangebiet nicht mit dem Vorkommen von Kampfmittel zu rechnen. Der Gemeinde liegen keine entsprechenden Verdachtsmo-mente vor.

15.0 Bewertung der Planauswirkungen

Durch die vorgesehene Planung ist die nachfolgende Eingriffswirkung abschätzbar, wobei eine exakte Eingriffs-/Ausgleichsplanung im nachfolgenden Bauleitplanverfahren Bebauungsplan abgearbeitet werden muss.

Boden: Die zur Verfügung gestellten Plankarten der „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bo-denschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen“, stellen für den Planbereich keine verwertbaren Unterlagen zur Verfügung. Vielmehr wird hier die Aussage getroffen, dass sich der Planbereich derzeit in Vorbereitung be-findet. - Es ist von umfangreichem Verlust vegetationsfähiger Bodenfläche mit den daraus

resultierenden Bodenfunktionen auszugehen.

Gewässer: Oberflächengewässer: keine Beeinträchtigungen Grundwassergüte, -stand und –schwankungen: keine Beeinträchtigungen Örtliches Klima, Emissionen und Immissionen: Luftaustausch: keine Beeinträchtigungen Kaltluftentstehung, Wärmebelastung, Bioklima: geringe bis keine Beeinträchtigun-

gen Lufthygiene: keine Beeinträchtigung Lärm, Geruch: keine Beeinträchtigung

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Flora, Fauna: mäßige Beeinträchtigung

Landschaftsbild: mäßige Beeinträchtigung, die Orts-randlage verschiebt sich weiter nach Osten, aufgrund der Exposition ist je-doch nicht mit einer nachhaltigen Be-einträchtigung zu rechnen.

16.0 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich

Die Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und Eingriffsminimierung, wie sie im rechts-kräftigen Flächennutzungsplan dargestellt sind, bleiben unverändert:

Maßnahmen rechtskräftiger FNP: Ausgewiesene Bauflächen: a. Die Errichtung von Regenwasserzisternen ist obligatorisch vorzuschreiben. b. Die Versiegelung der Grundstücksflächen ist auf das erforderliche Maß zu be-

schränken. Für die Befestigung von Zufahrten, Stellplätzen etc. ist versicke-rungsfähiges Material zu verwenden.

c. Die nicht überbauten und versiegelten Baugrundstücksflächen sind gärtnerisch oder naturnah zu gestalten. Zur Durchgrünung ist eine Festsetzung zur Anpflan-zung von heimischen Gehölzen aufzunehmen.

d. Bei Baugebieten in Bereichen mit besonderen Klimafunktionen ist eine lockere Einzelhausbebauung mit angepassten Firsthöhen festzulegen.

e. Zur Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie als Teilaus-gleich sind die im Flächennutzungsplan dargestellten Ortsrandeingrünungen umzusetzen.

Maßnahmen zur Festsetzung in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren:

Schutzgut Mensch: Einhaltung gesetzlicher immissionsschutzrechtlicher Vorgaben.

Schutzgut Tiere und Pflanzen: Festsetzung entsprechender Grünordnerischer Maßnahmen, sowie entsprechender Kompensationsmaßnahmen.

Schutzgut Boden und Wasser: Reduzierung von Neuversiegelungen, wo möglich Festsetzung von teilversiegelnde Oberflächen. Getrennter Ausbau, Lagerung und Wiedereinbau von Oberboden gem. DIN 18915. Schonung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch geeignete Maßnahmen. Ermittlung des Kompensationsbedarfs im Rahmen der nachfolgenden Bauleitplanung mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen.

Schutzgut Landschaftsbild: Konkrete Bewertung des Landschaftsbildes und Festsetzungen von innerbaugebietli-chen Durchgrünungen sowie von Ortsrandeingrünungen.

- 28 - Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Görsroth Ost ENTWURF der Gemeinde Hünstetten

April 16

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Schutzgut Klima: Im weitergehenden Verfahren, hier Bebauungsplanebene ist u.a. die Versorgung des Baugebietes mit erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Photothermie etc.) zu diskutie-ren.

Zusammenfassung: Die Entwurfsfassung nimmt gegenüber der Fassung des Vorentwurfs die Siedlungs-grenze gegenüber dem sich nordöstlich anschließenden Waldes erheblich zurück und verzichtet auf die Ausweisung von Flächen nordöstlich des bestehenden Feldweges, der in vorliegender Planung die äußere Grenze des Geltungsbereichs der Änderung darstellt. Vorliegende Planung nimmt zur kompakteren Abrundung des Ortsrandes gemeindeei-gene Flächen südlich des Feldweges in Anspruch, die westlich wiederum direkt an die bebaute Ortslage angrenzen. Auf diese Weise erfolgt eine Konzentrierung und damit einhergehend eine Schonung der Grenzlinienbiotope der Feld-/Waldgrenze im Nordosten. Durch die vorgesehenen umfangreichen Durchgrünungs- und Eingrünungsmaßnahmen der geplanten Sied-lungsfläche ergibt sich eine leistungsfähige Einbindung der geplanten Siedlungsfläche in die Landschaft, mit vielfältigen ökologischen Funktionen. Auf Flächennutzungsplanebene werden hier bereits Flächen festgesetzt, die durch die im nachfolgenden Verfahren zum Bebauungsplan festzusetzenden Maßnahmen zur Entwicklung einer Ortsrandeingrünung mit anzunehmender Entwicklung von Altgrasbe-ständen im Randbereich der zu pflanzenden Gehölzen, zu artenreichen Grünflächen mit Gehölz-, Hecken- und Altgrasbeständen entwickelt und erhalten werden. Die Vorgaben aus dem Landschaftsplan sollen dabei insofern Berücksichtigung finden, als dort vorgesehene Baumpflanzungen innerhalb der nun vorgesehenen Ortsrandein-grünungen realisiert werden können. Aus faunistischer Sicht werden hier Arten gefördert, die auf Strukturreichtum der Vege-tation (vertikale und horizontale Zonierung) sowie hohe Abundanz von Kräutern mit Blüten angewiesen sind. Hohlräume in Blüten und Stängeln dienen verschiedenen Insekten als Überwinte-rungsquartier. Viele Tierarten sind auf ganzjährig vorhandene höher gelegene Pflan-zenteile angewiesen. Wesentliche Bedeutungen haben solche Flächen, vor allem auch in Verbindung mit Gehölzbeständen, aber auch als Nahrungsbiotop in Jahreszeiten in denen die übrigen Grünlandflächen nach Mahd keine bzw. kaum Blüten aufweisen. Darüber hinaus stel-len solche Flächen Rückzugsbiotope mit anschließendem Ausbreitungspotential zur erneuten Besiedelung der Mähwiesen dar. Anpflanzungsmaßnahmen, die im nachfolgenden Bebauungsplan festzusetzen sind, tragen zum Artenreichtum der Kulturlandschaft bei, dienen als landschaftliche Gliede-rung, stellen zwischen den Wirtschaftsflächen naturartige Elemente dar und haben darüber hinaus eine große ökologische Bedeutung. Als Kleinstrukturen bilden sie bei-spielsweise Trittsteine zwischen verschiedenen Biotopen im Rahmen des Biotopver-bunds, sind Lebens- und Wohnraum für einheimische, teils bedrohte Arten, bieten Nah-rungsraum und Überwinterungsquartiere. Zur ökologischen Bedeutung der vorgesehenen Planung in Verbindung mit den, im Be-bauungsplanverfahren zu konkretisierenden Anpflanzungsfestsetzungen ist insbeson-dere zu nennen: - Nahrungsbiotop

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- Fortpflanzungshabitat Kleinsäuger und Insekten - Überwinterungshabitat - Ansitz- und Singwarte für Vögel - Nistmöglichkeit - Ausbreitungsweg für Flora und Fauna - Klimaregulierung und Wind- und Sichtschutz - Filterung von Luftschadstoffen - Verringerung von Bodenerosion - Regulierung des Wasserhaushaltes durch Minderung des Oberflächenabflusses

Dem Eingriff werden also Maßnahmen gegenübergestellt, die in ihrer Summe den Ein-griff in das Schutzgut Boden und Wasserhaushalt minimieren / kompensieren, indem - durch Gehölzanpflanzung die Windgeschwindigkeit vermindert wird. - Aufheizungseffekte durch Beschattung (Gehölze) vermindert werden und damit

einhergehend Temperatur Extrema vermindert werden. - Verdunstung durch die festgesetzten Maßnahmen vermindert wird, im Gegensatz

dazu die Taubildung gefördert wird. - im Gesamten die Oberbodenfeuchte durch die Maßnahmen gefördert wird. - die Schneeschmelze verzögert wird - die Erosion durch Wind und Wasser vermindert wird.

Durch die Etablierung von Gehölzen in Verbindung mit der zu erwartenden Garten-landnutzung wird demnach ein günstiges Bodenfeuchteregime durch Veränderung des Mikroklimas erreicht. Insofern ist durch die Maßnahmen von einer positiven Beeinflus-sung der Wasserverfügbarkeit im Vergleich zur intensiven Ackernutzung mit vegetati-onsfreien Perioden auszugehen. Damit einhergehend ist von positiven Einflüssen auf die Stoffumsetzungsprozesse im Boden auszugehen (z.B. ist eine Austrocknung des Bodens mit Einschränkungen der mikrobiellen Aktivität verbunden, was durch die festgesetzten Maßnahmen verbessert wird). Stoffabbau- und Stoffumbauprozesse sind zentrale Ökosystemprozesse, die Ein-fluss auf die Nährstofffreisetzung, Humusbildung und Emission von Treibhausgasen haben. Die Schutzgüter örtliches Kleinklima, Boden und Wasserhaushalt werden durch die ge-planten Maßnahmen im Bereich der Planfläche begünstigend berücksichtigt werden.

17.0 Eingriffsregelung

Der Flächentausch (Rücknahme von bereits genehmigten Siedlungsflächen an ande-ren Stellen, siehe auch vorangegangene Ausführungen) bezieht sich ausschließlich auf vergleichbare landwirtschaftlich genutzte und ertragsfähige Böden. Zusätzliche Eingrif-fe werden nicht vorbereitet. Die im Flächennutzungsplan geplante Ausweisung von neuen Wohnbauflächen beträgt insgesamt ca. 4,2 ha reine Siedlungsfläche. Die verbleibende überplante Fläche von ca. 1,5 ha wird für Erschließung und Ortsrandeingrünung bzw. Grünflächen benötigt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan schafft noch kein Baurecht, d. h. die vorberei-teten Eingriffe in Natur und Landschaft können nicht unmittelbar umgesetzt werden. Dafür wird es erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen.

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Die Umsetzung der geplanten Wohnbaufläche zieht Eingriffe in Natur und Landschaft nach sich. Somit ist die Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB anzuwenden. Die Beein-trächtigungen sind durch entsprechende Darstellungen und Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 BauGB auszugleichen. In der Eingriffsbeurteilung sind alle Tier- und Pflanzenarten als Teil des Naturhaushal-tes zu berücksichtigen. Werden Biotope streng geschützter Arten zerstört, so ist im Rahmen der Eingriffszulassung zunächst zu prüfen, ob diese Lebensräume funktional auszugleichen sind. Andernfalls darf ein Eingriff nur aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zugelassen werden (vgl. Leitfaden für die arten-schutzrechtliche Prüfung in Hessen). Auf Bebauungsplanebene sind als Teilausgleich entsprechende Maßnahmen zur Durchgrünung und zur Ortsrandeingrünung zu treffen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass bei der konkreten Beurteilung des Eingriffs und die damit verbundenen Auswirkungen, auf Ebene des Bebauungsplanes zur Berücksichti-gung der Inhalte des § 1a BauGB, eine zusätzliche Kompensationsmaßnahme erfor-derlich wird. D.h. im Rahmen der nachfolgend aufzustellenden Bebauungspläne sind die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichskonzeption zu konkretisieren und verbindlich festzusetzen. Auf Ebene der Darstellungen des Flächennutzugsplanes kann festgestellt werden, dass dies in den Gemarkungen der Gemeinde Hünstetten, ggf. auch unter Heranzie-hung einer Ökokontomaßnahme, sichergestellt werden kann.

18.0 Zusammenfassende Flächencharakteristik

Bezeichnung Gemeinde Ortsteil

Gemeinde Hünstetten OT Görsroth

Ausweisungsziel Wohnbaufläche § 5 (2) 1 BauGB Grünfläche § 5 (2) 5 BauGB Fläche für den Verkehr § 5 (2) 3 BauGB

Lage nordöstlicher Ortsrand Fläche Die reine Wohnbaufläche beträgt ca. 4,2 ha,

etwa 1,5 ha werden für Grünflächen und Verkehrsflächen benötigt.

Topographie ostexponiert, ca. 370 m ü NN

Aktuelle Nutzung Landwirtschaft, Ackerbau/Grünland, Sport-platz

Umgebungsnutzung Wohnbebauung, Landwirtschaft Regionalplan 2010 Vorranggebiet Siedlung Bestand

Vorbehaltgebiet für Landwirtschaft, teilweise überlagert von einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen

F-Plan, derzeit rechtskräftig Wohnbaufläche § 5 (2) 1 BauGB

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Fläche für die Landwirtschaft (Acker, Grün-land) § 5 (2) 9a BauGB Grünfläche (Ortsrandeingrünung, Sportplatz, Spielplatz) § 5 (2) 5 BauGB

Schutzgebiete nicht betroffen Biotope gem. § 30 BNatSchG nicht betroffen Wald nicht betroffen Gewässer nicht betroffen Aussiedlerhöfe (VDI-Richtlinie 3471) nicht betroffen Gewerbegebiet-Wohngebiete keine Konflikte Freihaltezonen für Leitungstrassen keine Konflikte Bergbau Das Plangebiet liegt im Bereich einer unter-

gegangenen Bergbauberechtigung in der nach den Unterlagen des Bergamtes kein Bergbau umgegangen ist.

Altlasten nicht bekannt Erschließung Verkehrliche Anbindung über die L 3274 an

die B 417 oder BAB 3. Anpassungs- und Sicherheitserforder-nisse hinsichtlich angrenzender Nut-zungen

Berücksichtigung der Belange der Landwirt-schaft. Einhaltung der Immissionsrichtwerte im geplanten WA.

Besonderheiten nicht bekannt

aufgestellt:

Hünstetten, im April 2016 Weinbach, im April 2016 Für die Gemeinde Hünstetten Ingenieurbüro Marcellus Schönherr Fichtenhof 1 35796 Weinbach

Jan Kraus Heike Mendel (Bürgermeister) (Dipl.-Ing.)