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Diplom-Geograph Elmar Schmidt Büro für Ökologie, Faunistik und Umweltplanung Maarweg 48 53123 Bonn Tel./Fax: 0228/6200889 e-mail: [email protected] FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Flächennutzungsplanänderung „Niederholtorf-Heiligenpütz“ im Auftrag der Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Bonn, März 2007

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Diplom-Geograph Elmar SchmidtBüro für Ökologie, Faunistik und Umweltplanung

Maarweg 48 • 53123 Bonn

Tel./Fax: 0228/6200889

e-mail: [email protected]

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

zur Flächennutzungsplanänderung

„Niederholtorf-Heiligenpütz“

im Auftrag

der Bundesstadt Bonn

Stadtplanungsamt

Bonn, März 2007

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Bearbeitung:Dipl.-Geograph Elmar Schmidt (Fauna und Gesamtbearbeitung)

Dipl.-Ing. Jürgen Wissmann (Lebensraumtypen / Vegetation)

Dipl.-Biologin Mechtild Höller (Fledermäuse)

Dipl.-Geograph Marcus Kaplan (Karten)

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Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung 4

1. Prüfungsanlass und Methodik 5

2. Vorhabenbeschreibung und mögliche Auswirkungen 7

2.1 Abiotik im FNP-Änderungsbereich und unmittelbaren Umfeld 7

2.2 Biotoptypen im FNP-Änderungsbereich und unmittelbaren Umfeld 8

2.3 kurze Vorhabenbeschreibung 11

2.4 grundsätzlich mögliche Auswirkungen 12

3. Beschreibung des Schutzgebietes 13

3.1 Untersuchungsrelevante Erhaltungsziele / Schutzziele 13

3.1.1 Lebensraumtypen 13

3.1.2 Arten 14

3.1.3 geplante Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen 15

3.2 Bedeutung des Gebietes für das Netz „Natura 2000“ 15

4. Abgrenzung des Untersuchungsraumes 16

5. Erfassung, Beschreibung und Bewertung (Status Quo) der untersuchungsrelevanten 16

Erhaltungsziele und Maßgeblichen Bestandteile bzw. Arten

5.1 Bewertungsrelevante Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 16

5.2 Bewertungsrelevante Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 22

5.3 Bewertungsrelevante Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie 28

5.4 Bewertungsrelevante Arten als Maßgebliche Bestandteile der Lebensraumtypen (Schutzziele) 30

5.5 sonstige Arten 37

6. Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen des Gebietes und der 54

bewertungsrelevanten Erhaltungsziele sowie Maßgeblichen Bestandteile

6.1 Ermittlung und Bewertung der grundsätzlich möglichen unmittelbaren und mittelbaren 55

Auswirkungen des Planes (bau-, anlage-, betriebsbedingt) auf die Lebensräume

und Arten sowie auf geplante Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

6.1.1 Ermittlung und Bewertung der Wirkfaktoren / Wirkungen des Planes 55

6.1.2 Ermittlung des maximalen Einflussbereiches aller Wirkungen / Wirkfaktoren 83

6.1.3 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 84

6.1.4 Beschreibung unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele 87

und Maßgeblichen Bestandteile

7. Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen 87

7.1 Beurteilung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 87

7.2 Beurteilung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen 87

8. Summationswirkungen mit anderen Projekten und Plänen 88

9. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 88

10. Literatur 91

11. Anhang

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0. Einleitung

Die Bundesstadt Bonn plant zwei Siedlungserweiterungen im Stadtteil Niederholtorf. Zur Vorbereitung der

beiden Bebauungspläne („Niederholtorf-Süd“ und „Niederholtorf-Heiligenpütz“) ist zunächst der derzeit

geltende Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Für „Niederholtorf-Heiligenpütz“ soll dabei die

Darstellung Grünfläche – Kleingärten in Wohnfläche geändert werden (vgl. Karten im Anhang). Es gibt hierfür

allerdings noch keinen Bebauungsplan-Entwurf. Aufgrund der Nähe des Flächennutzungsplan-

Änderungsbereiches (FNP-Änderungsbereiches) zum Natura-2000-Gebiet DE-5309-301 „Siebengebirge“

besteht eine Relevanz der FFH-Richtlinie. Die Bundesstadt Bonn führte deshalb in 2003 zunächst eine FFH-

Erheblichkeitsprüfung (= „Vorprüfung“) durch, in der festgestellt wurde, dass durch das o.g. geplante Vorhaben

die „Möglichkeit“ einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Maßgeblichen Bestandteile des

Natura-2000-Gebietes besteht, weshalb nun eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) notwendig wird.

Diese FFH-VU hat nun zu ermitteln, ob und welche Beeinträchtigungen sich durch die o.g. Änderung des

Flächennutzungsplanes im Bereich „Niederholtorf-Heiligenpütz“ für die vorkommenden FFH-Arten und FFH-

Lebensraumtypen ergeben könnten.

Zur „Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten, Ausnahmen“ heißt es im § 48 d Landschaftsgesetz

NRW (vom 10.01.2006):

(4) Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen

Plänen und Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen eines in Absatz 1 genannten Gebiets in seinen für die

Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig.

(5) Abweichend von Absatz 4 darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es

1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer

oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und

2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit

geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.

(6) Befinden sich in dem vom Projekt betroffenen Gebiet prioritäre Biotope oder prioritäre Arten, können als

zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit

des Menschen, der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der

Zivilbevölkerung oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht

werden. Sonstige Gründe im Sinne des Absatzes 5 Nr. 1 können nur berücksichtigt werden, wenn die nach

Absatz 2 zuständige Behörde zuvor über das zuständige Ministerium des Bundes eine Stellungnahme der

Kommission eingeholt hat.

Die FFH-VU zu „Niederholtorf-Heiligenpütz“ wurde mit Datum vom 20.09.2005 von der Bundesstadt Bonn

beauftragt. Neben den biologischen Aspekten beinhaltet sie auch spezielle geohydrologische Untersuchungen,

um wichtige standörtliche Fragen zu klären (z.B. bzgl. Grundwassersituation, Versickerungsmöglichkeiten).

Diese geohydrologischen Untersuchungen wurden von der Spitzlei & Jossen Ingenieurgesellschaft mbH

durchgeführt.

Die FFH-VU zu „Niederholtorf-Süd“ wurde bereits im Sommer 2006 abgegeben, mit positivem Ergebnis für

einen möglichen Bebauungsplan.

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1. Prüfungsanlass und Methodik

In der FFH-Richtlinie vom 21.05.1992 heißt es: „Pläne und Projekte, die sich auf die mit der Ausweisung eines

Gebietes verfolgten Erhaltungsziele wesentlich auswirken könnten, sind einer angemessenen Prüfung zu

unterziehen.“ Diese FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) wird in NRW durch den § 48d

Landschaftsgesetz (LG) sowie einen entsprechenden Leitfaden (Sporbeck, Galhoff & Ludwig 2002) und die

„Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG

(FFH-RL) und 79/409/EWG (Vogelschutz-RL)“ vom 26.04.2000 (VV-FFH) geregelt.

Bei den folgenden Plänen und/oder Projekten ist zu prüfen, ob mit dem Vorhaben potenzielle Auswirkungen

verbunden sind, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen zu einer erheblichen

Beeinträchtigung eines FFH- oder Vogelschutz-Gebietes führen können.

Projekte sind nach § 19a Abs. 2 Nr. 8 BNatSchG (Nr. 5.1.1 der VV-FFH):

a) Vorhaben und Maßnahmen innerhalb eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines

Europäischen Vogelschutzgebietes, sofern sie einer behördlichen Entscheidung oder einer Anzeige an eine

Behörde bedürfen oder von einer Behörde durchgeführt werden,

b) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 8 BNatSchG und § 4 LG, sofern sie einer behördlichen

Entscheidung oder einer Anzeige an eine Behörde bedürfen oder von einer Behörde durchgeführt werden und

c) nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen sowie Gewässerbenutzungen, die nach dem WHG

einer Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen,

soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen (Summation) geeignet sind, ein

Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet erheblich zu

beeinträchtigen.

Durch den im Buchstaben a) genannten Tatbestand wird das gesamte Störpotential erfasst, das von Vorhaben

und Maßnahmen innerhalb des Gebietes ausgehen kann. Dazu können auch Vorhaben und Maßnahmen

gehören, welche die Tatbestände der Buchstaben b) und c) erfüllen.

Projekte, die von außerhalb ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches

Vogelschutzgebiet nachteilig beeinflussen können, können also nur Projekte im Sinne der Buchstaben b) und c)

sein. Darunter fallen auch Eingriffe, die nach § 6 Abs. 4 LG genehmigungspflichtig sind, wie z.B.

Energieleitungen nach dem EnWG.

Die Tätigkeiten oder Maßnahmen der täglichen Wirtschaftsweise in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis sind keine Projekte nach § 19a Abs. 2 Nr. 8 BNatSchG, wenn

sie keiner behördlichen Entscheidung oder Anzeige an eine Behörde bedürfen. Entsprechendes gilt für

Genehmigungen nach § 3 Abs. 4 Düngeverordnung.

Pläne:

Pläne und Entscheidungen in vorgelagerten Verfahren, die bei behördlichen Entscheidungen zu beachten oder

zu berücksichtigen sind, soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten

geeignet sind, ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet erheblich

zu beeinträchtigen (z.B. Raumordnungspläne, Bauleitpläne). Ausgenommen sind Pläne, die unmittelbar der

Verwaltung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder der Europäischen Vogelschutzgebiete dienen.

Bzgl. der Pläne, für die eine FFH-VU durchzuführen ist, sei auf Nr. 6.1 VV-FFH verwiesen.

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Die FFH-VU bedeutet nun, dass für o.g. Pläne und Projekte zu untersuchen ist, ob und welche

Beeinträchtigungen sich hierdurch für die vorkommenden FFH-Arten und FFH-Lebensraumtypen ergeben

könnten.

In der FFH-Erheblichkeitsprüfung (= „Vorprüfung“) von 2003 (Kürpick 2003) wurde festgestellt, dass durch

das geplante Vorhaben (s.u.) die „Möglichkeit“ einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und

Maßgeblichen Bestandteile des Natura-2000-Gebietes besteht, weshalb nun eine FFH-VU notwendig wurde.

Methodik dieser FFH-VU:

Zunächst wurden die relevanten und zu untersuchenden Lebensraumtypen und Arten von der Stadt Bonn

vorgegeben (vgl. Stadtplanungsamt 2004). Die folgende FFH-VU behandelt dementsprechend auch nur diese

Lebensraumtypen und Arten!

Die Vorgehensweise und Methodik der FFH-VU orientiert sich am „Leitfaden zur Durchführung von FFH-

Verträglichkeitsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen“ (Sporbeck, Galhoff & Ludwig 2002). Nach einer

kurzen Beschreibung des Vorhabens und einer skizzenhaften Darstellung von möglichen Auswirkungen wird

das Natura-2000-Gebiet vorgestellt. Anschließend werden die untersuchungs- und bewertungsrelevanten

Lebensraumtypen und Arten dargestellt, wobei die aktuellen Erfassungsergebnisse aus 2006 einfließen

(Erfassungsmethoden: s.u.). Schließlich werden die möglichen konkreten Auswirkungen des Vorhabens auf

diese Lebensraumtypen und Arten ermittelt und bewertet sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

skizziert.

Zur Klärung möglicher geohydrologischer Beeinträchtigungen wurde eine entsprechende Spezial-Untersuchung

beauftragt. Diese Untersuchung beinhaltete folgende Leistungen (gem. Stadtplanungsamt 2004):

- 7 Rammkernsondierungen, die an mindestens 4 Stellen bis zur Basis der Terrassenkiese abgeteuft

werden sollten (Tiefe bei ca. 7 – 10 m), bei den restlichen 3 Bohrungen reichte es, bis 1 m in die

Kiessande hinein zu bohren. Die Bohrstandorte wurden vom Staatlichen Umweltamt (StUA)

vorgegeben

- Sickerversuche in allen Bohrungen

Hinweis zu den Fledermaus-Kartierungen:

Fledermausdetektoren:

Mittels verschiedener technischer Verfahren wandeln Fledermausdetektoren hochfrequente Ultraschalltöne

(Frequenzen über 20 kHz) in elektrische Signale um, die über ein Mikrofon für den Menschen hörbar sind. Der

Vorteil der Methode ist, dass die Tiere in keiner Weise beeinträchtigt werden. Die Artansprache mit dem

Detektor ist in jedem Falle durch visuelle Erfassung zu ergänzen. Bei den verwendeten Detektoren handelt es

sich um die Modelle D240X und D200, Firma Pettersson. Beide Geräte arbeiten mit dem

Frequenzmischerverfahren, der D240X bietet zusätzlich das Zeitdehnungsverfahren.

Erfassung der Jagdgebiete und Flugrouten:

In sechs nächtlichen Begehungen wurde das Gebiet mit einer Hilfsperson auf jagende und durchfliegende

Fledermausarten untersucht. Ziel der Untersuchung war, die vorkommenden Fledermausarten und ihre

Verbreitung im Untersuchungsgebiet zu erfassen und die Nutzung der landschaftsräumlichen Strukturen als

Jagdhabitate, Flugrouten und Sommerquartiere zu beurteilen (Limpens 1993). Nach Feststellung fliegender

Fledermäuse erfolgte die Bestimmung durch visuelle Erfassung von Silhouette, Größe, Flughöhe, Flugverhalten

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und, sofern erkennbar, Fellfärbung (Klawitter & Vierhausen 1981). Die akustische Bestimmung wurde mit

Ultraschalldetektoren (s. Fledermausdetektoren) durchgeführt. Die Bestimmung richtet sich nach Limpens &

Roschen (2005) und Barataud (1996). Auch mit dem Fledermausdetektor ist die korrekte Artansprache bei

fliegenden Fledermäusen sehr schwierig. Insbesondere eine eindeutige Artzuweisung bei den Schwesterarten

Große/Kleine Bartfledermaus und Braunes/Graues Langohr kann mit dieser Methode nicht erbracht werden. Die

Beobachtungen wurden protokolliert und in Karten eingetragen (s. Bestandskarte der Fledermäuse).

Erfassung von Quartieren:

Fledermäuse sind je nach Art sehr variabel bei der Wahl ihrer Quartiere. Sie finden in Spalten, Rissen,

Hohlräumen an und in Bäumen und Häusern Unterschlupf. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung

erfolgten exemplarische Befragungen von Hausbesitzern zu Fledermausvorkommen an ihren Häusern. Am

12.06.06 und 17.07.06 wurden die Häuser, die mit ihren Gärten im Süden an das Plangebiet grenzen, in der

Dämmerung, d. h. 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang auf ausfliegende

Fledermäuse beobachtet. Bei Hinweisen auf Wochenstuben (Fortpflanzungsquartiere) wären weitere

differenziertere Untersuchungen notwendig gewesen.

Zusätzlich zu den eigentlichen Leistungen zur FFH-VU wurde der Flächennutzungsplan-Änderungsbereich

(FNP-Änderungsbereich) und das direkte Umfeld (mind. 50 m breiter Streifen) bzgl. seines Biotoptypen-

Bestandes erfasst.

2. Vorhabenbeschreibung und mögliche Auswirkungen

2.1 Abiotik im FNP-Änderungsbereich und unmittelbaren Umfeld

Lage:

Das Untersuchungsgebiet liegt im östlichen bzw. rechtsrheinischen Teil von Bonn (Ortslage Niederholtorf), am

„Ennert“ (Teil des Siebengebirges). Dieser Bereich gehört zur naturräumlichen Haupteinheit „Unteres

Mittelrheingebiet“ (LÖBF 2005). Der FNP-Änderungsbereich befindet sich in plateauartiger Lage auf einer

Höhe von etwa 155 – 158 m ü.NN von der aus das Gelände anschließend nach allen Seiten hin abfällt.

Klima:

Die mittlere jährliche Lufttemperatur im Untersuchungsgebiet liegt bei etwa 9°C. Die mittleren jährlichen

Niederschläge betragen 700 – 800 mm (LÖBF 2005). Diese relativ geringen Niederschläge sind durch den Lee-

Effekt der Eifel zu erklären, die die vorherrschend von Westen kommenden Niederschläge sozusagen „abfängt“.

Hinzu kommt die daran östlich anschließende sehr trockene Kölner Bucht (einschl. Bonn) mit mittleren

Jahresniederschlägen von unter 700 mm, teilweise sogar unter 600 mm (vgl. LÖBF 2005), sodass sich die Luft

dort kaum wieder mit Feuchtigkeit „aufladen“ kann.

Böden:

Im FNP-Änderungsbereich herrschen, in plateauartiger Lage oberhalb eines Quellbaches, Parabraunerden aus

Löß (über Sand und Kies der Rhein-Hauptterrasse) sowie Braunerden aus Sandlöß vor. Diese Bodentypen

zeichnen sich durch eine hohe nutzbare Feldkapazität und hohe Bodenwertzahlen aus (Kürpick 2003).

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Das Geologische Landesamt NRW (GLA 1998) weist für den Bereich der Kleingärten (SO-Teil) „Böden mit

regional hoher Bodenfruchtbarkeit“ (z.B. Parabraunerden) aus, Aussagen zu Staunässeböden fehlen für den

gesamten FNP-Änderungsbereich.

Die aktuellen Bohrergebnisse von Spitzlei & Jossen (Jossen 2006) lassen erkennen, dass sich unter einer relativ

geringen Auflage von oberflächennahem Lößlehm, Schluff und/oder Mutterboden zunächst eine kiesig-sandige

Schicht befindet. Diese kiesig-sandige Schicht ist im überwiegenden Teil des FNP-Änderungsbereiches mehrere

Meter mächtig, lediglich in der Nordspitze des Plangebietes tritt sie zugunsten von Lößlehm und Schluff stark

zurück. Unter der kiesig-sandigen Schicht bzw. dem Lößlehm und Schluff folgt dann eine Tonschicht, die

jedoch nicht durchgängig erbohrt bzw. nachgewiesen wurde (vermutlich infolge unterschiedlicher Bohrtiefen).

Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Tonschicht durchweg vorhanden ist (Jossen 2006). Sie

hat eine steife oder halbfeste Konsistenz, während die darüber liegenden Schichten teilweise weich sind. Diese

Tonschicht ist der Wasserstauer, da es darunter zwar trocken ist, darüber aber in allen 7 Bohrlöchern ein

Grundwasserspiegel (21.04.06) festgestellt wurde.

Wasserhaushalt:Der Grundwasserkörper befindet sich besonders in der kiesig-sandigen Schicht über dem Ton. Die

Zusammenschau von Bohrergebnissen, Feldbeobachtungen (v.a. Wasserführung des nordöstlich anschließenden

Quellbaches) und o.g. Aussagen lassen die Vermutung zu, dass es sich im FNP-Änderungsbereich um einen

echten Grundwasserkörper handelt, der jedoch in seinem Volumen schwankt (in Abhängigkeit von den

Niederschlägen). Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Beobachtung, dass in der sommerlichen

Hitzeperiode mit Trockenphase (Ende Juli 2006) alle Quellbäche im Nordwesten und Westen des

Untersuchungsgebietes trocken gefallen waren, nicht jedoch der Quellbach unmittelbar nordöstlich des FNP-

Änderungsbereiches. Dieser Quellbach schüttet ganzjährig, wie auch Anwohner bestätigten (vgl. Noack 2006).

Vermutlich nur deshalb konnten sich in seinem unmittelbaren Umfeld Feuchtwälder entwickeln. Die

ganzjährige Quellschüttung bestätigt, dass sich unter dem FNP-Änderungsbereich ein echter Grundwasserkörper

befindet. Die jährlichen Schwankungen der Schüttungsmengen ergeben sich aus dem Niederschlagsverlauf,

sodass in Trockenphasen die Quellschüttung reduziert wird. Die Tatsache, dass aber auch in solchen Zeiten

überhaupt noch ein merklicher Abfluss erfolgt, ist schon etwas Besonderes für die Ortslage von Niederholtorf.

Dies gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass die Grundwasserneubildungsrate im dortigen Raum nur auf 20 %

des Niederschlages geschätzt wird (Jossen 2006). In Verbindung mit den ohnehin relativ geringen

Niederschlägen bedeutet dies, dass dort jede Grundwasserentnahme und/oder Reduktion der

Grundwasserneubildung dazu führen kann, dass in Trockenphasen der Quellbach unmittelbar nordöstlich des

FNP-Änderungsbereiches komplett versiegt.

2.2 Biotoptypen im FNP-Änderungsbereich und unmittelbaren Umfeld

Der FNP-Änderungsbereich lässt sich aufgrund der derzeitigen Nutzung in zwei Bereiche einteilen: im

Nordwesten befindet sich eine genutzte Grünlandfläche, die zeitweise von Rindern beweidet wird,

demgegenüber besteht der südöstliche Teil aus Kleingärten, die einen relativ großen Gehölzbestand aufweisen.

Der vorgesehene FNP-Änderungsbereich grenzt mit zwei Seiten an das sich nordöstlich und nordwestlich

anschließende Naturschutz- bzw. Natura-2000-Gebiet, d.h. es wird an zwei Seiten von Wald flankiert. Im Süden

und Südosten schließt sich vorhandene Wohnbebauung an.

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Die Kartierung der Biotoptypen im FNP-Änderungsbereich und im unmittelbaren Umfeld (50 m breiter

Streifen) erfolgte in der Zeit von Mai bis Juli 2006. Verwendet wurden die naturraumbezogenen Biotoptypen-

Codes (BT-Code) aus der „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktionen von Biotoptypen“ nach

Ludwig (1991). Tritt eine Art flächendeckend oder lokal flächendeckend auf, so folgt nach dem

wissenschaftlichen Namen ein „dominant“ oder ein „lokal dominant“.

Waldmeister-Buchenwald (BT-Code: AA90)

Unmittelbar nördlich und westlich an den FNP-Änderungsbereich schließen sich Dominanzbestände aus

Rotbuche (Fagus sylvatica) an. Es überwiegt Stangenholz bis geringes Baumholz, lokal steht auch mittleres

Baumholz. Vereinzelt sind Überhälter mit starkem Baumholz erhalten geblieben (v.a. im weitergefassten

Untersuchungsgebiet). Höhere Anteile an Hainbuche (Carpinus betulus) und Stieleiche (Quercus robur), v.a. im

weitergefassten Untersuchungsgebiet, haben sich höchstwahrscheinlich sekundär infolge einer ehemaligen

Niederwaldnutzung ergeben. In diesen Bereichen tritt z.T. auch die Rotbuche als Kopfbaum (infolge

regelmäßigen Auf-den-Stock-Setzens) auf. Die Streuschicht ist hier sehr stark ausgebildet. Eine Krautschicht

fehlt fast vollständig. In den nördlich an die große Grünlandfläche anschliessenden buchendominierten

Waldabschnitten tritt lokal auch verstärkt der Bergahorn (Acer pseudoplatanus) hinzu. Im Südwesten ist

dagegen der Nadelbaumanteil erhöht: hier stockt v.a. die Waldkiefer (Pinus sylvestris) als oberste Baumschicht

(als Reste eines ehemaligen Schirmanbaus).

In der ansonsten in Bezug auf den Deckungsgrad heterogen (schütter bis sehr dicht) entwickelten Krautschicht

überwiegen mesotraphente Fagetalia-Arten wie:

Buschwindröschen (Anemone nemorosa)

Einblütiges Perlgras (Melica uniflora)

Gefleckter Aronstab (Arum maculatum)

Gewöhnliches Flattergras (Milium effusum)

Hainrispengras (Poa nemoralis)

Waldsauerklee (Oxalis acetosella)

Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana)

Waldsegge (Carex sylvatica)

Punktell treten auch acidophile Arten auf wie z.B.:

Haarmützenmoos (Polytrichum formosum)

Salbeigamander (Teucrium scorodonia)

Zweiblättriges Schattenblümchen (Maianthemum bifolium)

Stieleichen-Hainbuchenwald (BT-Code: AQ1)

Im weitergefassten Quellbereich und im weiteren Verlauf, v.a. westlich des Quellsiefens, haben sich auf den

sicker- und grundwasserfeuchten Hangbereichen artenreichere Bestände der Eichen-Hainbuchenwälder

(Carpinion betuli) entwickelt. Die sehr heterogenen Baumbestände besitzen Stangenholz bis mittleres

Baumholz, lokal treten auch Kopfbäume auf (infolge historischer Nutzung entstanden, v.a. im weitergefassten

Untersuchungsgebiet).

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Es dominiert in der Regel die Hainbuche (Carpinus betulus), daneben treten regelmässig auch Stieleiche

(Quercus robur), Esche (Fraxinus execelsior), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Rotbuche (Fagus sylvatica)

hinzu, vereinzelt auch Vogelkirsche (Prunus avium) und Schwarzerle (Alnus glutinosa). Eine ausgeprägte

Strauchschicht ist nicht ausgebildet, lokal wächst jedoch Schwarzer Holunder (Sambucus nigra). In der

artenreichen, z.T. dichten Krautschicht dominieren mesophile und z.T. hygrophile Fagetalia-Arten wie:

Buschwindröschen (Anemone nemorosa)

Gefleckter Aronstab (Arum maculatum)

Gewöhnliche Goldnessel (Lamium galeobdolon)

Gewöhnliches Scharbockskraut (Ranunculus ficaria) (lokal dominant)

Gewöhnlicher Seidelbast (Daphne mezereum)

Große Sternmiere (Stellaria holostea)

Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)

Moschuskraut (Adoxa moschatellina)

Vierblättrige Einbeere (Paris quadrifolia)

Waldsegge (Carex sylvatica)

Waldziest (Stachys sylvatica)

Fichtenforst (BT-Code: AJ42)

Nördlich des FNP-Änderungsbereiches liegt eingebettet in Laubwaldbestände eine grössere Parzelle aus

Rotfichten (Picea abies). Es überwiegt hier in der Regel Stangenholz. Lokal erreicht der Nadelbaum auch

mittleres Baumholz.

Quellbereiche / Quellsiefen (BT-Code: FK0/FR21)

Nordöstlich der Kleingartenanlage „Am Heiligenpütz“ bzw. im angrenzenden NSG und Natura-2000-Gebiet

„Siebengebirge“ liegt in ca. 15-20 m Entfernung von der Verlängerung der Bleibtreustrasse eine permanent

schüttende Sickerquelle mit anschliessendem sich in nordöstliche Richtung erstreckenden Quellsiefen. In

seinem weiteren Verlauf verschwindet das kleine Rinnsal immer wieder im Untergrund (ähnlich einer

Bachschwinde). Eine quellbachtypische Begleitvegetation ist nur fragmentarisch bzw. punktuell ausgebildet.

Vereinzelt wachsen Winkelsegge (Carex remota), Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Esche (Fraxinus

excelsior).

Fettweide (BT-Code: EB31)

Nordwestlich an die Kleingartenanlage anschließend (nordwestlicher Abschnitt des FNP-Änderungsbereiches)

befindet sich eine großflächige, gräserdominierte Fettweide mit überwiegend euryöken Grünlandarten wie:

Ausdauerndes Weidelgras (Lolium perenne) (lokal dominant)

Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)

Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius)

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Weiche Trespe (Bromus hordeaceus)

Wiesenknäuelgras (Dactylis glomerata)

Wiesenlöwenzähne (Taraxacum officinale agg.)

Gartenbrachen / extensiv genutzte Gärten (BT-Code: HW82)

Der südöstliche Teil des FNP-Änderungsbereiches wird durch überwiegend extensiv genutzte, strukturreiche

Kleingartenanlagen eingenommen. Lokal befinden sich hier dichtere Gehölzbestände, z.B. Heckenstrukturen

aus überwiegend standortheimischen Arten wie Hainbuche (Carpinus betulus) oder Hasel (Corylus avellana).

Weitere Strukturen entstehen durch ältere Streuobstbäume, Weiden- und Brombeergebüsche, Fichtenreihen,

verwilderte Ziergehölze und standortheimische Einzelbäume wie z.B. Sandbirke (Betula pendula). Immer

wieder trifft man auf Kompost- und Reisigablagerungen sowie extensiv genutzte, z.T. ruderalisierte Rasen- und

Wiesenflächen, lokal mit Blühaspekten aus Wiesenschaumkraut (Cardamine pratensis). Als Wochenend- und

Naherholungsraum weisen einige der Kleingärten auch kleine Gartenhäuser und Geräteschuppen auf.

Intensive Wohnbebauung (BT-Code: HN2)

Südlich und südöstlich wird das Untersuchungsgebiet von intensiver Wohnbebauung umgeben. Die ein- bis

zweigeschossigen Häuser liegen in der Regel innerhalb intensiv gepflegter Gärten mit Scherrasen und Rabatten

aus fremdländischen Gehölzen, stark beschnittenen Obstbäumen und Stauden. Lediglich ein östlich der

Bleibtreustrasse liegender größerer Hausgarten mit Teich und Blumenrasen zeigt eine extensivere Nutzung an.

Hier treten auf den wechselfeuchten Rasenflächen regelmäßig zahlreiche Orchideen wie Geflecktes

Knabenkraut (Dacylorhiza maculata agg.) auf.

2.3 kurze Vorhabenbeschreibung

Das Stadtplanungsamt gibt folgende Informationen:

Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan ist der gesamte vorgesehene FNP-Änderungsbereich als „Grünfläche

und Dauer-Kleingärten“ deklariert. Im Rahmen der 163. Flächennutzungsplan-Änderung soll nun im größten

Teil des vorgesehenen Bebauungsplans Wohnbebauung erfolgen. Die Wohnbebauung könnte in Form von

Einfamilienhäusern (Einzel- und Doppelhausbebauung mit max. zwei Vollgeschossen) erfolgen (Kürpick 2003).

Insgesamt sind 70 – 90 Wohneinheiten vorgesehen, bei einem Erschließungsanteil von 10 % (Stadtplanungsamt

2004). Das Niederschlagswasser sollte auf den jeweiligen Grundstücken vor Ort verrieselt werden. Als

Realisierungszeitraum für die geplante Wohnbebauung werden 3 – 5 Jahre angesetzt (Kürpick 2003). Aufgrund

der zunehmenden Wohnbevölkerung ist auch eine entsprechende Zunahme des PKW-Verkehrs zu erwarten.

Entlang des nordwestlichen Waldrandes soll ein 35 m breiter Streifen (insgesamt 0,7 ha) für Maßnahmen zum

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft bereitgestellt werden (Kürpick 2003).

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2.4 grundsätzlich mögliche Auswirkungen

Nach erster Einschätzung sind zusammenfassend vermutlich die folgenden zusätzlichen Wirkungen (über die

bereits bestehenden Wirkungen bzw. Vorbelastungen durch die bestehende Ortslage hinaus) durch das geplante

Vorhaben grundsätzlich möglich, wobei aber einige Details zum Vorhaben (wie z.B. prognostizierte Lärm- und

sonstige Emissionen durch die Baumaßnahmen) bisher noch ungeklärt sind. Die folgenden skizzenhaften

Darstellungen sollen nur einen kurzen Überblick geben. Die Inhalte werden später ausführlich bearbeitet.

Baubedingte Wirkungen:

- vorübergehende Veränderung der Grundwasserverhältnisse während der Bauphase (z.B. durch

Ausheben und Abpumpen der Baugruben), hierdurch wird eine entsprechende zeitweilige

Austrocknung des unmittelbar nordöstlich anschließenden Quellbaches möglich

- vorübergehende Störungen von Tierarten (Natura-2000-Gebiet, NSG) durch Lärm- und

Abgasemissionen während der Bauphase (z.B. durch Maschineneinsatz)

- mögliche Immission von Schadstoffen in Grundwasser und/oder o.g. Quellbach in der Bauphase, was

zu erheblichen Problemen für die dortige Biozönose (insb. aquatische Organismen, auch

Amphibienlarven) führen könnte

- mögliche Beschädigung von Einzelbäumen, Waldrändern und angrenzenden Waldsaumbiotopen

- direkte Individuenverluste bei Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kammmolch (evtl. auch Eier,

Larven) durch Zerstörung von Laichgewässern und Tagesverstecken sowie später auch duch

Verfüllung von Baugruben

- direkte Individuenverluste bei Fledermäusen bei Rodung der gehölzreichen Kleingärten und Abriß von

Schuppen, Gartenhäuschen usw.

Anlagebedingte Wirkungen:

- Verlust von Gewässer- und Landhabitaten von Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kammmolch

- Verminderung der Lebensraumqualität für Fledermäuse

- Groß- und kleinräumige Veränderungen der Grundwasserhydraulik, Umlenkung des

Grundwasserstromes und Grundwasserabsenkung durch Verminderung der Grundwasserneubildung

infolge Überbauung und Versiegelung (reduzierte Niederschlagsversickerung im Boden) sowie

Niederschlagswasser-Rückhaltung, hierdurch wird eine entsprechende zeitweilige Austrocknung des

unmittelbar nordöstlich anschließenden Quellbaches möglich

Betriebsbedingte Wirkungen:

- Dauerhafte Grundwasserabsenkung im FNP-Änderungsbereich durch reduzierten Zufluß und evtl.

permanentes Abpumpen aufgrund des relativ oberflächennahen Grundwasserspiegels und Veränderung

und Umlenkung des Grundwasserstromes, hierdurch wird eine entsprechende dauerhafte Austrocknung

des unmittelbar nordöstlich anschließenden Quellbaches möglich, außerdem würde dann die

Feuchtesituation in den begleitenden Lebensraumtypen negativ beeinflusst

- erhöhter Naherholungsdruck auf schützenswerte Flächen (Natura-2000-Gebiet, NSG) und erhöhter

Störungsdruck auf Tiere infolge mehr erholungssuchender Menschen, wobei dies in erster Linie den

Wald betrifft

- mögliche Immission von Schadstoffen in Grundwasser und/oder Quellbach, was zu erheblichen

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Problemen für die dortige Biozönose (insb. auquatische Organismen, auch Amphibienlarven) führen

könnte (auch Niederschlagswasser kann Probleme verursachen, wenn es mit Feinstoffen, z.B. Staub

und Schmutz von den Dächern, oder sonst wie belastet ist)

- Beeinträchtigungen von Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kammmolch durch Störungen und

Fang (Menschen, Katzen) sowie hinsichtlich ihrer Wanderbewegungen

Die genaueren Ausführungen und Intensitätsbewertungen dieser Wirkungen erfolgen später (s.u.).

3. Beschreibung des Schutzgebietes

Bei dem betroffenen Natura-2000-Gebiet handelt es sich um das Gebiet DE-5309-301 „Siebengebirge“ im

Rhein-Sieg-Kreis und Stadt Bonn. Das Gebiet ist insgesamt 4.665 ha groß. Es gehört zu den Städten Bonn, Bad

Honnef und Königswinter.

Die LÖBF (2006) gibt folgende Gebietsbeschreibung:

„Das Siebengebirge ist ein annähernd 50 qkm großer, überwiegend mit ausgedehnten Buchenwäldern z.T. aber

auch Eichenwäldern bedeckter Landschaftsausschnitt nördlich des Mittelrheintales bei Bonn. Die

abwechslungsreiche und stark reliefierte Landschaft wird zusätzlich durch Biotopstrukturen wie ehemalige

Steinbrüche, Weinberge, Obstwiesen, offene Felsbereiche und Quellsysteme belebt.“

3.1 Untersuchungsrelevante Erhaltungsziele / Schutzziele (gem. Vorgaben der Stadt Bonn)

Der Begriff „Erhaltungsziele“ ist mit dem Begriff „Schutzziele“ synonym (vgl. Ssymank et al. 1998). Die LÖBF

macht die folgenden Angaben zu den Schutzzielen (vgl. LÖBF 2006).

3.1.1 Lebensraumtypen

Hainsimsen-Buchenwald (FFH-Code: 9110)

„Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder mit ihrer

typischen Vegetation und Fauna (z.B. Schwarz- und Grauspecht) in ihren verschiedenen

Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer

Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder“ (LÖBF 2006).

Schutzziel = für Gebietsmeldung ausschlaggebend

Waldmeister-Buchenwald (FFH-Code: 9130)„Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder mit ihrer

typischen Vegetation und Fauna (z.B. Schwarz- und Grauspecht) in ihren verschiedenen

Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer

Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder“ (LÖBF 2006).

Schutzziel = für Gebietsmeldung ausschlaggebend

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Stieleichen-Hainbuchenwald (FFH-Code: 9160):

„Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und

Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen

Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder“ (LÖBF

2006).

Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (FFH-Code: 9170):

„Erhaltung und Entwicklung naturnaher, meist krautreicher Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer

typischen Vegetation und Fauna (z.B. Mittelspecht und Hirschkäfer) in ihren verschiedenen

Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer

Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder“ (LÖBF 2006).

Schutzziel = für Gebietsmeldung ausschlaggebend

Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (FFH-Code: 91E0, Prioritärer Lebensraum):„Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Vegetation und Fauna (z.B.

Nachtigall) in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen

Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren“ (LÖBF 2006).

Schutzziel = für Gebietsmeldung ausschlaggebend

3.1.2 Arten

Teichfledermaus (Myotis dasycneme) (FFH-Code: 1318), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) (FFH-

Code: 1323) und Großes Mausohr (Myotis myotis) (FFH-Code: 1324):Erhaltung und Förderung der Teichfledermaus, der Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohrs durch

(LÖBF 2006):

- Erhaltung der bekannten unterirdischen Quartiere im Bereich der Ofenkaule einschließlich ihrer

mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Zugänglichkeit für Fledermäuse.

- Erhaltung der Ungestörtheit der Quartiere durch Untersagung jeglicher Nutzung oder Erschließung,

insbesondere keine touristische oder Freizeit-Nutzung (evtl. bestehende rechtskräftige Nutzungen

bleiben unberührt). Zum Schutz der Fledermäuse ggf. Vergitterung des Quartiereingangs durch ein

Fledermausgitter oder anderen geeigneten Verschluss mit Kontrollmöglichkeit.

- Erhalt der naturnahem Umgebung der Quartiere (soweit vorhanden) bzw. wenn möglich Förderung

einer solchen. Vermeidung chemischer, physischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen

der unterirdischen Quartiere durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber liegenden

oberirdischen Bereichen.

- Die Maßnahmen dienen auch dem Schutz der Anhang-IV-Arten Wasserfledermaus, Kleine

Bartfledermaus, Braunes Langohr, Fransen- und Zwergfledermaus.

Schutzziele = für Gebietsmeldung ausschlaggebend

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Gelbbauchunke (Bombina variegata) (FFH-Code: 1193) und Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans):Erhaltung und Förderung der Populationen durch (LÖBF 2006):

- Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensräume insbesondere der

ausreichend besonnten, vegetationsfreien bzw. –armen (periodischen) Klein(st)gewässer in

ausreichender Anzahl als Laichgewässer, der Habitatstrukturen wie Stubben sowie der angrenzenden

Laub(misch)waldbeständen als Sommer- und Winterquartier

- Vermeidung des zu starken Bewuchses und der Verlandung der Kleingewässer und deren Umgebung

- Regelung der Freizeitaktivitäten z.B. im Bereich des Dornheckensees

3.1.3 geplante Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Die LÖBF (2006) nennt folgende Maßnahmen:

„Zentrales Entwicklungsziel für das Siebengebirge ist die Erhaltung und Förderung der zahlreichen

schutzwürdigen Laubwaldgesellschaften vor allem durch naturnahe Waldbewirtschaftung. Das Siebengebirge ist

im Verbund mit dem Kottenforst und der Wahner Heide aufgrund seiner Größe und Ausstattung der zentrale

Trittsteinbiotop im südlichen Rheinland und als solcher von europaweiter Bedeutung.“

3.2 Bedeutung des Gebietes für das Netz „Natura 2000“

Die LÖBF (2006) macht folgende Angaben:

„Das Gebiet besitzt die größten zusammenhängenden Buchenwaldgesellschaften im Rheinland und weist

zusätzlich zahlreiche weitere FFH-Lebensräume - überwiegend seltene Laubwälder - auf. Hervorzuheben sind

die Vorkommen prioritärer FFH-Lebensräume wie Erlen- und Eschenwälder entlang der Bäche und Flüsse

sowie die Schluchtwälder und ein Birkenmoorwald. Unter den FFH-Arten sind die Gelbbauchunke und die

Groppe hervorzuheben. Die Gelbbauchunke hat hier ihren Verbreitungsschwerpunkt in NRW. Auch seltene

Arten der Vogelschutzrichtlinie wie z.B. der Schwarzspecht oder der Eisvogel und die in NRW extrem seltene

Zippammer kommen hier in größeren Beständen vor. Das Siebengebirge weist darüber hinaus eine große

Anzahl landesweit gefährdeter Biotoptypen auf: Birken- / Birken-Stieleichenwälder, Erlenbruchwald sowie

nährstoffreiches Feuchtgrünland und Quellbereiche. Außerdem kommen hier auch zahlreiche in NRW vom

Aussterben bedrohte Arten vor, wie z.B. das Berg-Steinkraut, das hier einen der wenigen Wuchsorte in NRW

besitzt. Auch der Springfrosch und die Mauereidechse haben hier ihren Verbreitungsschwerpunkt in NRW.“

Nach Standard-Datenbogen (LÖBF 2006) handelt es sich beim Siegengebirge um einen großen Waldkomplex

mit landesweit repräsentativen Erlen-Eschenwäldern, Waldmeister-Buchenwäldern und Hainsimsen-

Buchenwäldern, außerdem zählen die Schluchtwälder und Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder zu den größten

in NRW.

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4. Abgrenzung des Untersuchungsraumes

Der Untersuchungsraum wurde von der Stadt Bonn vorgegeben und variiert tiergruppenspezifisch zwischen

einem Radius von 300 m (Fledermäuse) und 500 m (Spechte) um den FNP-Änderungsbereich, wobei andere

Tiergruppen und oder Einzelarten nur im näheren Umfeld des FNP-Änderungsbereichs lebensraumabhängig

erfasst werden sollten (z.B. Nachtigall, Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte, Kammmolch, Zauneidechse). Die

Wirkreichweiten des Vorhabens wurden somit von der Stadt Bonn eingeschätzt.

5. Erfassung, Beschreibung und Bewertung (Status Quo) der

untersuchungsrelevanten Erhaltungsziele und Maßgeblichen Bestandteile bzw. Arten (gem. Vorgaben der Stadt Bonn)

5.1 Bewertungsrelevante Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie

Im Untersuchungsraum dieser FFH-VU wurde nach den FFH-Waldlebensraumtypen Hainsimsen-Buchenwald

(FFH-Code: 9110), Waldmeister-Buchenwald (FFH-Code: 9130), Stieleichen-Hainbuchenwald (FFH-Code:

9160), Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (FFH-Code: 9170) sowie Erlen- und Eschenwälder und

Weichholzauenwälder an Fließgewässern (FFH-Code: 91E0, prioritärer LRT) gesucht. Gefunden wurden die

FFH-Waldlebensraumtypen Waldmeister-Buchenwald (FFH-Code: 9130), Stieleichen-Hainbuchenwald (FFH-

Code: 9160) sowie Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (FFH-Code: 91E0,

prioritärer LRT). Weitere Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß FFH-RL konnten im

Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden. Die Kartierungen zur Erfassung der Lebensraumtypen im

Untersuchungsraum dieser FFH-VU erfolgten in der Zeit von Mai bis Juli 2006.

Hainsimsen-Buchenwald (FFH-Code: 9110)

Der Hainsimsen-Buchenwald kommt im Untersuchungsgebiet nicht vor und ist somit nicht mehr relevant in

dieser FFH-VU, weshalb er im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

Waldmeister-Buchenwald (FFH-Code: 9130)

Allgemeine Beschreibung des Lebensraumtyps (LÖBF 2006):

Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen, aber basenreichen Böden

(Asperulo-Fagetum) der planaren bis montanen Stufe. Krautschicht meist gut ausgebildet, oft geophytenreich

auf Moränen, Löß, Kalk- und Dolomitgestein sowie basenreichen Vulkaniten. Der Bodenwasserhaushalt ist

meist ausgeglichen.

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Waldmeister-Buchenwälder sind in den Kalkgebieten des Landes die vorherrschenden Laubwaldgesellschaften,

sowohl im Flachland als auch im Bergland. Die nachhaltige Sicherung von Buchenwäldern auf Kalk ist von

hoher Bedeutung für den Naturschutz.

Für das Gebietsnetz Natura 2000 sind im atlantischen Flachland knapp 40 % (etwa 1.850 ha) und im

kontinentalen Bergland knapp 50 % (etwa 15.300 ha) des Gesamtbestandes gemeldet worden.

Bestand in BRD und NRW:

Das Gesamtvorkommen in NRW beträgt im Flachland knapp 5.000 ha, im Bergland gut 32.000 ha.

Der Waldmeister-Buchenwald ist laut Rennwald (2000) insgesamt stark gefährdet (RL 2), sowohl durch

Flächenverlust (RL 2) als auch durch Degradierung/Qualitätsbeeinträchtigung (RL 2). Gemäß der Roten Liste

der gefährdeten Biotoptypen NRW ist der Waldmeister-Buchenwald im Flachland „gefährdet" (RL 3).

Aussagen des Standard-Datenbogens:

EU-Code

LRT gem. FFH-RL Fläche im PSCI-Gebiet

in %

FFH-Kriterien

Repräsen-tativität

Relative Fläche

Erhaltungszustand

Gesamtbeurteilung

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

3 B C B B

Verbreitung und Qualität im Untersuchungsgebiet:Der dominierende Waldtyp im Untersuchungsraum ist der Waldmeisterbuchenwald (Melico-Fagetum). In den

Dominanzbeständen aus Rotbuche (Fagus sylvatica) überwiegt Stangenholz bis geringes Baumholz. Lokal steht

auch mittleres Baumholz. Vereinzelt sind auch Überhälter mit starkem Baumholz bzw. Altholz erhalten

geblieben (z.B. im Bereich des querenden Bennerscheidweges oder im Quellbereich oberhalb des Holzlarer

Sees). Höhere Anteile an Hainbuche (Carpinus betulus) und Stieleiche (Quercus robur) haben sich

höchstwahrscheinlich sekundär infolge einer ehemaligen Niederwaldnutzung ergeben. In diesen Bereichen tritt

z.T. auch die Rotbuche als Kopfbaum (infolge regelmäßigen Auf-den-Stock-Setzens) auf. Die Streuschicht ist

hier sehr stark ausgebildet. Eine Krautschicht fehlt fast vollständig.

Neben Buchenreinbeständen ist in einigen Abschnitten verstärkt Bergahorn (Acer pseudoplatanus) beigemischt.

Im Südwesten ist dagegen der Nadelbaumanteil erhöht: hier stockt Waldkiefer (Pinus sylvestris) als oberste

Baumschicht (als Relikte ehemaligen Schirmanbaus). Immer wieder (v.a. im Norden und Nordwesten) ist lokal

auch der Anteil an Rotfichte (Picea abies) erhöht.

In der bezüglich des Deckungsgrades heterogen (schütter bis sehr dicht) entwickelten Krautschicht überwiegen

mesotraphente Fagetalia-Arten wie:

Buschwindröschen (Anemone nemorosa)

Einblütiges Perlgras (Melica uniflora)

Gefleckter Aronstab (Arum maculatum)

Gewöhnliches Flattergras (Milium effusum)

Hainrispengras (Poa nemoralis)

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Waldsauerklee (Oxalis acetosella)

Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana)

Waldsegge (Carex sylvatica) (selten)

Punktell treten auch acidophilere Arten auf wie z.B.:

Haarmützenmoos (Polytrichum formosum)

Salbeigamander (Teucrium scorodonia)

Weißliche Hainsimse (Luzula luzuloides)

Zweiblättriges Schattenblümchen (Maianthemum bifolium)

Lokal bestehen auch Übergangsformen zwischen Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern. Pott (1992)

beschreibt für basenhaltige Braunerden aus Tonschiefer und Lößlehm eine Subassoziation, den Hainsimsen-

Waldmeister-Buchenwald (Galio odorati – Fagetum luzuletosum).

Der dominierende, artenreichere Waldmeister-Buchenwald, dessen Schwerpunkt v.a. im östlichen Teil des

Untersuchungsgebietes liegt, befindet sich in einem guten Erhaltungszustand. Die nur in Teilen vorhandene

gesellschaftstypische Artenkombination (lokal hoher Anteil an nicht lebensraumtypischen Arten wie Kiefer und

Fichte) als auch die z.T. fehlenden lebensraumtypischen Strukturen (häufig nur ein bis zwei Wuchsklassen, in

der Regel keine Strauchschicht) sowie die in einigen Bereichen schüttere bis fehlende Krautschicht lassen trotz

fehlender Störzeiger und Vorhandensein einer artenreichen basiphytischen Vegetation keine Einstufung in einen

hervorragenden Erhaltungszustand zu.

Standortbedingungen im Untersuchungsgebiet:

Die idealen Standortbedingungen für den Waldmeister-Buchenwald bilden kalkhaltige und neutrale, aber

basenreiche Böden, die sich im Ennert auf dem von Löß überlagerten, basenreichen, vulkanischen Trachyttuff

aus dem Siebengebirge gebildet haben. Die Buche wächst im Gebiet v.a. auf den ebenen bis leicht geneigten

Flächen (Plateauflächen), die sich durch einen relativ ausgeglichenen Wasserhaushalt (frisch bis wechselfeucht)

auszeichnen.

Stieleichen-Hainbuchenwald (FFH-Code: 9160):

Allgemeine Beschreibung des Lebensraumtyps (LÖBF 2006):

Wälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand. Primär auf für die Buche

ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften von Buchenwäldern

aufgrund der historischen Nutzung.

Mit gut 4.500 ha umfasst die FFH-Gebietsmeldung etwa 40% der Gesamtvorkommen im atlantischen Raum, die

gut 1.200 ha Gebietsmeldung im kontinentalen Raum bilden knapp 50% aller Bestände.

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Bestand in BRD und NRW:

Der Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum) ist mit einem Gesamtvorkommen von

über 11.000 ha der flächenmäßig am stärksten vertretene FFH-Lebensraumtyp im atlantischen Flachland in

NRW und hat hier sein Hauptvorkommen. Die Nebenvorkommen im kontinentalen Bergland liegen dagegen

nur bei ca. 2.500 ha.

Der Stieleichen-Hainbuchenwald ist laut Rennwald (2000) insgesamt stark gefährdet (RL 2), sowohl durch

Flächenverlust (RL 3) als auch durch Degradierung/Qualitätsbeeinträchtigung (RL 2). Gemäß der Roten Liste

der gefährdeten Biotoptypen NRW ist der Stieleichen-Hainbuchenwald im Sieger- / Sauerland und im

Weserbergland „gefährdet" (RL 3), in der Eifel, im Niederrheinischen Tiefland und im Ballungsraum „stark

gefährdet" (RL 2).

Aussagen des Standard-Datenbogens:

EU-Code

LRT gem. FFH-RL Fläche im PSCI-Gebiet

in %

FFH-Kriterien

Repräsen-tativität

Relative Fläche

Erhaltungszustand

Gesamtbeurteilung

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]

< 1 B C B B

Verbreitung und Qualität im Untersuchungsgebiet:

In den Quellbereichen und in den Auenbereichen des Oberlaufes der Quellsiefen sowie auf den sicker- und

grundwasserdauerfeuchten Hangbereichen haben sich artenreichere Bestände der Eichen-Hainbuchenwälder

(Carpinion betuli) entwickelt. Die sehr heterogenen Baumbestände besitzen Stangenholz bis mittleres

Baumholz, lokal treten auch Kopfbäume auf (infolge historischer Nutzung entstanden, v.a. im weitergefassten

Umfeld) sowie Überhälter z.T. mit Altholz und stehendes Totholz mit Baumhöhlen.

Es dominiert in der Regel die Hainbuche (Carpinus betulus), daneben treten regelmäßig auch Stieleiche

(Quercus robur), Esche (Fraxinus execelsior), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Rotbuche (Fagus sylvatica)

hinzu, vereinzelt auch Vogelkirsche (Prunus avium) und Schwarzerle (Alnus glutinosa). Eine ausgeprägte

Strauchschicht ist nicht ausgebildet, lokal wächst jedoch Schwarzer Holunder (Sambucus nigra). In der

artenreichen, z.T. dichten Krautschicht dominieren mesophile und z.T. hygrophile Fagetalia-Arten wie:

Buschwindröschen (Anemone nemorosa)

Gefleckter Aronstab (Arum maculatum)

Gewöhnliche Goldnessel (Lamium galeobdolon)

Gewöhnliches Scharbockskraut (Ranunculus ficaria) (lokal dominant)

Gewöhnlicher Seidelbast (Daphne mezereum)

Große Sternmiere (Stellaria holostea)

Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)

Kriechender Günsel (Ajuga reptans)

Moschuskraut (Adoxa moschatellina)

Vierblättrige Einbeere (Paris quadrifolia)

Waldsegge (Carex sylvatica)

Waldziest (Stachys sylvatica)

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Nach Pott (1992) handelt es sich bei diesem Waldtyp um die anspruchsvollere Variante des Waldziest-Eichen-

Hainbuchenwaldes (Stellario-Carpinetum stachyetosum). Der v.a. auf die Hangfüsse und die Randlage der Auen

beschränkte, artenreiche Stieleichen-Hainbuchenwald befindet sich in einem hervorragenden Erhaltungszustand.

Die überwiegend vorhandene gesellschaftstypische Artenkombination als auch die überwiegend vorhandenen

lebensraumtypischen Strukturen (häufig zwei bis drei Wuchsklassen, Vorhandensein von Totholz, lokal ausge-

bildete Strauchschicht), die artenreiche und häufig sehr deckungsstarke, geopyhtenreiche Krautschicht aus le-

bensraumtypischen Arten sowie die fehlenden Beeinträchtigungen und Störzeiger lassen eine Einstufung in die-

se Erhaltungszustandsklasse zu.

Standortbedingungen im Untersuchungsgebiet:

Der Stellario-Carpinetum ist eine substratbedingte, also azonale Waldgesellschaft. Er stockt auf stau- und

grundwasserfeuchten Lehmböden. Entscheidende Bedingung für das Vorkommen dieser artenreichen

Laubmischwälder ist also ein tiefgründiger, nährstoffreicher Boden mit permanentem Grund- oder

Stauwassereinfluss. Insbesondere im Bereich des Oberläufe der Quellsiefen sind solche grundwasser- und

sickerfeuchten Bedingungen großflächiger gegeben. Die Buche kann sich hier nicht durchsetzen. Fließende

Übergänge zu Erlen-Eschenwäldern sind lokal vorhanden.

Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (FFH-Code: 9170):

Der Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald kommt im Untersuchungsgebiet nicht vor und ist somit nicht mehr

relevant in dieser FFH-VU, weshalb er im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (FFH-Code: 91E0, Prioritärer Lebensraum):

Allgemeine Beschreibung des Lebensraumtyps (LÖBF 2006):

Dieser Lebensraumtyp umfasst sowohl Fließgewässer begleitende und quellige Schwarzerlen- und

Eschenauenwälder, durchsickerte Wälder in Tälern oder an Hangfüßen, als auch Wälder der Weichholzauen

(Silberweiden-Wälder) an regelmäßig überfluteten Flussufern. Als Sonderfall sind auch Erlenwälder auf

Durchströmungsmoor im Überflutungsbereich der Flüsse in diesen Lebensraumtyp eingeschlossen. Das typisch

azonale Verbreitungsbild der Vorkommen spiegelt den Reichtum an Fließgewässern in NRW wieder. Fast die

Hälfte aller FFH-Gebiete enthält Uferwälder dieses Typs; die mittlere Flächengröße liegt jedoch nur bei 13 ha.

Herausragende Vorkommen befinden sich in den FFH-Gebieten „Senne mit Stapelager" (114 ha), „Schwalm,

Knippertzbach, Raderveekes und Lüttelforster Bruch" (67 ha), „Gewässersystem der Ahr" (66 ha) und

„Arnsberger Wald" (143 ha). Mit gut 2.500 ha liegen etwa 80 % der Flächen in FFH-Gebieten.

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Bestand in BRD und NRW:Laut Rennwald (2000) sind Auenwälder stark gefährdet (RL 2), sowohl durch Flächenverlust (RL 3) als auch

durch Degradierung/Qualitätsbeeinträchtigung (RL 2), Weichholzauenwälder mit weitgehend ungestörter

Überflutungsdynamik sind sogar „von vollständiger Vernichtung bedroht“ (RL 1). Gemäß der Roten Liste der

gefährdeten Biotoptypen NRW sind Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder „gefährdet" (RL 3) bis

„stark gefährdet" (RL 2).

Aussagen des Standard-Datenbogens:

EU-Code

LRT gem. FFH-RL Fläche im PSCI-Gebiet

in %

FFH-Kriterien

Repräsen-tativität

Relative Fläche

Erhaltungszustand

Gesamtbeurteilung

91E0* Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (Alno-Ulmion, Salicion albae)

< 1 B C B B

Verbreitung und Qualität im Untersuchungsgebiet:

Nur an den schmalen Quellsiefen auf permanent nassen, quelligen Böden stocken Fragmente der

Hartholzauenwälder (Alnion incanae = Alno-Ulmion ), in denen Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Esche

(Fraxinus excelsior) dominieren. Es überwiegt Jungwuchs bis Stangenholz. In den großflächigeren

Auenaufweitungen haben die Jungbestände einen eher forstartigen Charakter (z.T. gleichmäßige Abstände

ähnlich einer Pflanzung). Immer wieder stehen auch einzelne Überhälter mit Baumholz. Eine ausgeprägte

Strauchschicht fehlt in der Regel, vereinzelt wächst jedoch Hasel (Corylus avellana).

Nur in unmittelbarer Quellsiefennähe wächst eine dichte Krautschicht aus überwiegend standorttypischen Arten

wie:

Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)

Gewöhnlicher Dornfarn (Dryopteris carthusiana)

Großblütiges Springkraut (Impatiens noli-tangere)

Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana)

Riesenschachtelhalm (Equisetum telmateia)

Waldsimse (Scirpus sylvaticus) (lokal dominant)

Waldziest (Stachys sylvatica)

Winkelsegge (Carex remota)

Mit dem Riesenschachtelhalm (Equisetum telmateia) und der Winkelsegge (Carex remota) treten lokal auch

Kennarten des Winkelseggen-Erlen-Eschenwaldes (Carici remotae-Fraxinetum) auf, der nach Pott (1992) seinen

Verbreitungsschwerpunkt in quelligen, sickernassen, häufig auch kalkreicheren Bachtälern auf Nass- und

Anmoorgleyen hat.

In den übrigen Bereichen gelangt sehr häufig die Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa) zu totaler Dominanz,

z.T. aber auch eutraphente Arten wie Große Brennnessel (Urtica dioica) und Gewöhnliches Klettenlabkraut

(Galium aparine agg.).

Am westlichen Rand des Untersuchungsgebietes treten häufiger anmoorige Bereiche auf. Insbesondere am

nordwestlichen Rand (unmittelbar südlich angrenzend an das Wohngebiet „Küppersgarten“) bestehen flächigere

Übergänge zu Beständen der Erlenbruchwälder (Alnion glutinosae). In der Baumschicht tritt die Moorbirke

(Betula pubescens) hinzu. Stellenweise dominieren Torfmoose (Sphagnum spec.). Wenige krautige Arten treten

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in nur geringer Deckung auf wie z.B.:

Gewöhnliches Pfeifengras (Molinia caerulea)

Sumpfbaldrian (Valeriana dioica)

Waldschachtelhalm (Equisetum sylvaticum)

Winkelsegge (Carex remota)

Die v.a. auf die unmittelbare Aue beschränkten Erlen-Eschenwaldfragmente befinden sich in überwiegend mitt-

leren Erhaltungszustand. Trotz überwiegend vorhandener gesellschaftstypischer Baumartenkombination lassen

die Bestände aufgrund nur mittel bis schlecht ausgebildeter lebensraumtypischer Strukturen (überwiegend nur

eine Wuchsklasse, fehlende Strauchschicht) und lokal untypisch ausgebildeter Krautschicht mit Anteilen an

Störzeigern nur eine Einstufung in die Bewertungsstufe „mittel bis schlecht“ zu.

Standortbedingungen im Untersuchungsgebiet:

Dauerhaft feuchte bis nasse Böden mit hohem Grundwasserstand (Auengleye), die ideale Standortbedingungen

für den Erlen-Eschenwald darstellen, finden sich nur kleinflächig in quelligen Mulden oder aufgeweiteten

Auenbereichen der Quellsiefen (wie z.B. unmittelbar westlich angrenzend an den Holzlarer See). Stellenweise

bestehen auch hier fließende Übergänge zu den Beständen der Stieleichen-Hainbuchenwälder (Carpinion

betuli).

5.2 Bewertungsrelevante Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Teichfledermaus (Myotis dasycneme) (FFH-Code: 1318): Anh. II + IV FFH-RL

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU:Mindestens 6 Begehungen zu zweit mit Batdetektor von Ende April / Anfang Mai bis Ende August im Radius

von 300 m um den FNP-Änderungsbereich (1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Mitternacht) (gemäß Vorgaben

der Stadt Bonn). Das Methodenhandbuch der LÖBF (1997) diente als Grundlage der Kartierungen. Es wurde

außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und der BAFF befragt.

Die Teichfledermaus konnte im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden und ist somit nicht mehr

relevant in dieser FFH-VU, weshalb sie im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird. Dem Bonner

Arbeitskreis für Fledermausschutz (BAFF) sind keine Teichfledermaus-Wochenstuben für Niederholtorf

bekannt (Meyer-Cords mündl. Mitt.). Teichfledermäuse überwintern in den Ofenkaulen (Siebengebirge) (Boye

et al. 2002).

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) (FFH-Code: 1323): Anh. II + IV FFH-RL

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU:Mindestens 6 Begehungen zu zweit mit Batdetektor von Ende April / Anfang Mai bis Ende August im Radius

von 300 m um den FNP-Änderungsbereich (1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Mitternacht) (gemäß Vorgaben

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der Stadt Bonn). Das Methodenhandbuch der LÖBF (1997) diente als Grundlage der Kartierungen. Es wurde

außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und der BAFF befragt.

Die Bechsteinfledermaus konnte im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden und ist somit nicht mehr

relevant in dieser FFH-VU, weshalb sie im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird. Dem Bonner

Arbeitskreis für Fledermausschutz (BAFF) sind keine Bechsteinfledermaus-Wochenstuben für Niederholtorf

bekannt (Meyer-Cords mündl. Mitt.). Bechsteinfledermäuse überwintern in den Ofenkaulen im Siebengebirge

(Boye et al. 2002).

Großes Mausohr (Myotis myotis) (FFH-Code: 1324): Anh. II + IV FFH-RL

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):

„Das Große Mausohr (Myotis myotis) ist die größte mitteleuropäische Fledermausart. Die Tiere erreichen eine

Körperlänge von 6,5-8 cm und ein Gewicht von 28-40 g. Das Fell ist auf dem Rücken gelblichbraun und auf

dem Bauch weißlich gefärbt. Das Gesicht ist rosa-fleischfarben und mit Drüsen besetzt, die als dunkle Punkte zu

erkennen sind. Die großen fleischfarbenen Ohren tragen einen schmalen spitzen Ohrdeckel, der die halbe

Ohrlänge erreicht. Die Flügel sind dunkelbraun und mit einer Spannweite von 35-43 cm sehr breit. Im Flug

erscheinen Mausohren deutlich größer als eine Amsel. Die variablen Ortungslaute sind im Ultraschalldetektor

am besten bei 27-35 kHz zu hören. Große Mausohren sind typische Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen

Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommen. Die Jagdgebiete liegen überwiegend in

geschlossenen Waldgebieten. Bevorzugt werden Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- und

Strauchschicht und einem hindernisfreien Luftraum in 2 m Höhe (z.B. Buchenhallenwälder). Seltener werden

auch andere Waldtypen oder kurzrasige Offenlandbereiche bejagt (z.B. Äcker, Wiesen, Obstgärten). Die

individuellen Jagdgebiete der sehr standorttreuen Weibchen sind nur 30-35 ha groß. Sie liegen innerhalb eines

Radius von 10 km (max. 25 km) um die Quartiere, und werden über traditionell genutzte Flugrouten (z.B.

lineare Landschaftselemente) erreicht. Mausohren jagen ihre Beute am Boden oder in Bodennähe. Sie haben

einen langsamen Jagdflug, sind sehr manövrierfähig, und können ihre Beute auch mit dem bloßen Gehör orten.

Die Nahrung besteht vor allem aus Großinsekten, speziell aus bodenlebenden Laufkäfern. Außerdem werden

andere Käferarten, Spinnen, Laubheuschrecken, Schmetterlinge und Zweiflügler erbeutet. Die traditionell

genutzten Wochenstuben befinden sich auf warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Klöstern, Schlössern,

und anderen großen Gebäuden. Die Standorte müssen frei von Zugluft und ohne Störungen sein. Die Tiere

hängen im Firstbereich in großen Clustern beisammen, und können sich bei sehr warmer Witterung auch

vereinzeln. Die großen Kolonien bestehen meist aus 20-300 Weibchen, zu denen sich bisweilen auch junge

Männchen gesellen. Ansonsten sind die Männchen im Sommer einzeln oder in kleinen Gruppen in Dachböden,

Baumhöhlen oder Fledermauskästen anzutreffen. Ab Ende Mai/Anfang Juni bringen die Weibchen meist ein

Junges pro Jahr zur Welt. Ab Anfang August lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Als Winterquartiere

werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Stollen, Eiskellern, Festungsanlagen, Brunnenschächten etc.

aufgesucht. Hier bevorzugen die Tiere wärmere Bereiche mit 2-10 °C und mit einer hohen Luftfeuchte. Sie

hängen als Einzeltiere oder in Clustern frei an Decken und Wänden, oder verstecken sich in Spalten. Aus

Osteuropa und Bayern sind auch Massenquartiere bekannt. Die Winterquartiere werden ab Oktober bezogen und

im April wieder verlassen. Bei ihren Wanderungen zwischen Sommer- und Winterquartier legen die Tiere meist

geringe Wanderstrecken unter 50 km, seltener mehr als 300 km zurück. Das Große Mausohr kommt als

wärmeliebende Art v.a. in klimatisch begünstigten Mittelgebirgsregionen, mit einem Schwerpunkt in

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Süddeutschland vor. Die nördliche Verbreitungsgrenze verläuft durch Nordwestdeutschland. In Nordrhein-

Westfalen gilt das Große Mausohr als „stark gefährdet“, wobei in den vergangenen Jahren eine deutliche

Bestandszunahme zu erkennen ist. Im Bergland kommt die Art mittlerweile in weiten Teilen vor. Aus der

Westfälischen Bucht sind dagegen deutlich weniger Vorkommen bekannt, am Niederrhein und in der Kölner

Bucht fehlt sie weitgehend. In Nordrhein-Westfalen existieren mindestens 14 Wochenstubenkolonien mit

insgesamt ca. 2.200 Weibchen sowie mehr als 50 Winterquartiere mit insgesamt ca. 700 Tieren (2004).“

Bestand in BRD und NRW:

Vorkommen des Großen Mausohrs sind für alle Bundesländer bekannt. Die Art ist in den Sommerquartieren gut

zu erkennen und daher gut untersucht. Die Quartierdichte nimmt von Süden nach Norden ab (Boye et al. 1999;

LÖBF 2006).

„In Nordrhein-Westfalen gilt das Große Mausohr als „stark gefährdet“, wobei in den vergangenen Jahren eine

deutliche Bestandszunahme zu erkennen ist. Im Bergland kommt die Art mittlerweile in weiten Teilen vor. Aus

der Westfälischen Bucht sind dagegen deutlich weniger Vorkommen bekannt, am Niederrhein und in der Kölner

Bucht fehlt sie weitgehend.“ (LÖBF 2006)

Bundesweit gilt das Große Mausohr als „stark gefährdet“ (BfN 1998a), in NRW als „gefährdet“ (LÖBF 1999).

Aussagen des Standard-Datenbogens:

Der Anteil der Population der Art im Gebiet in Relation zur Gesamtpopulation beträgt < 2 %. Die Population

weist einen guten Erhaltungszustand auf und ist innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebiets nicht isoliert.

Insgesamt besitzt die Population einen signifikanten Wert, wobei sie mit 10 durchziehenden und 123

überwinternden Individuen im Siebengebirge angegeben wird. Allgemein gilt die Art als signifikant im Natura-

2000-Gebiet „Siebengebirge“.

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):

Mindestens 6 Begehungen zu zweit mit Batdetektor von Ende April / Anfang Mai bis Ende August im Radius

von 300 m um den FNP-Änderungsbereich (1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Mitternacht) (gemäß Vorgaben

der Stadt Bonn).

Wegen ungünstiger Witterung erstreckte sich der Erfassungszeitraum von Mitte Mai bis Ende August 2006. Die

Kartierungen wurden an folgenden Tagen durchgeführt: 22. Mai, 12. Juni, 17. Juli, 20. Juli, 11. August und

30. August 2006. Das Methodenhandbuch der LÖBF (1997) diente als Grundlage der Kartierungen. Es wurde

außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und der BAFF befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:

Während der Untersuchungen gelang am 17.07.2006 einmal der Nachweis von zwei jagenden Großen

Mausohren im nördlichen Teil des Plangebietes. Die Tiere jagten dort einige Zeit über der Wiese bzw. Weide

und flogen anschließend in südliche Richtung weiter. Dem Bonner Arbeitskreis für Fledermausschutz (BAFF)

liegen keine Hinweise auf Wochenstuben von Großen Mausohren in Niederholtorf vor (Frau Meyer-Cords,

mündl. Mitt.). Große Mausohren überwintern in den Ofenkaulen im Siebengebirge (Boye et al. 2002).

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Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:Große Mausohren jagen in unterholzarmen Wäldern und über Offenlandbereichen. Das Untersuchungsgebiet

weist beide Biotoptypen auf. Große Mausohren besieden im Sommerhalbjahr bevorzugt menschliche Bauwerke

(Dachstühle). Befragungen einiger Hauseigentümer an der Löwenburgstraße, deren Gärten an das Plangebiet

grenzen, zu Fledermausvorkommen in ihren Häusern erbrachten keine Hinweise auf Mausohr-Sommerquartiere.

Tagesquartiere einzelner Mausohr-Männchen in den Nebengebäuden der Kleingärten sind jedoch nicht ganz

auszuschließen.

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:Große Mausohren jagen auch über kurzrasigen Offenlandbereichen (z.B. Äcker, Wiesen, Obstgärten). Die Tiere

können sehr langsam fliegen und sind sehr manövrierfähig. Daneben vermögen sie die Krabbelgeräusche der

Insekten zu hören. Damit ist die Art in der Lage, die Beute vom Boden oder in Bodennähe zu jagen (Meschede

& Heller 2000; Güttinger et al. 2001). Im Winter suchen Mausohren unterirdische Verstecke in Höhlen, Stollen,

Eiskellern, Festungsanlagen, Brunnenschächten etc. auf. Mausohren gehören zu den Kurzstreckenwanderern.

Zwischen Sommer- und Winterquartier legen sie meist weniger als 50 km, selten mehr als 300 km zurück

(Schober & Grimmberger 1998).

Gelbbauchunke (Bombina variegata) (FFH-Code: 1193): Anh. II + IV FFH-RL

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):„Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) ist ein kleiner Froschlurch mit einem abgeflachten Körper, der eine

Länge von nur 3,5-4,5 cm erreicht. Die warzige Oberseite der Tiere ist lehmfarben braun, seltener grünlich oder

schwarz gefärbt. Die hellgelb bis orange gefärbte Bauchseite weist ein variables Muster mit dunklen Flecken

auf. Charakteristisch sind die abgerundete Schnauze sowie die stark hervortretenden Augen mit herzförmigen

Pupillen. Die Paarungsrufe der Gelbbauchunke sind leise melodische Klänge, die einem „uuh…uuh…uuh“

gleichen. Die Gelbbauchunke gilt als eine typische Pionierart in dynamischen Lebensräumen, die durch

natürliche Vorgänge oder auch durch menschliche Aktivitäten immer wieder neu entstehen. Besiedelt werden

naturnahe Flussauen, Schleddentäler, Sand- und Kiesabgrabungen, Steinbrüche sowie Truppenübungsplätze.

Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Klein- und Kleinstgewässer genutzt, die oft nur temporär Wasser

führen. Die Gewässer sind meist vegetationslos und fischfrei, und von lehmigen Sedimenten getrübt (z.B.

Wasserlachen, Pfützen oder mit Wasser gefüllte Wagenspuren). Ursprüngliche Laichgewässer sind zeitweise

durchflossene Bachkolke, Quelltümpel, Überschwemmungstümpel in Auen oder Wildschweinsuhlen. Als

Landlebensraum dienen lichte Feuchtwälder, Röhrichte, Wiesen, Weiden und Felder, die nahe den

Laichgewässern gelegen sind. Während der trocken-warmen Sommermonate werden innerhalb des

Landlebensraumes liegende Gewässer als Aufenthaltsgewässer genutzt. Aufgrund ihrer Biologie ist die Art an

schnell wechselnde Lebensbedingungen hervorragend angepasst ist. Die gesamte Fortpflanzungsphase der

vornehmlich tagaktiven Tiere reicht von April bis August. In dieser Zeit schreiten die Weibchen in

Abhängigkeit von ergiebigen Regenfällen ein bis mehrere Male zur Eiablage. Pro Laichereignis werden

lediglich 10-20 (selten bis über 200) Eier an Pflanzenteilen oder auf dem Gewässerboden abgelegt. Nach nur 5-

8 Tagen schlüpfen die Kaulquappen. Innerhalb der folgenden 4-12 Wochen ist die Metamorphose

abgeschlossen, so dass die Jungtiere bis zum Spätsommer (August/September) das Gewässer verlassen.

Ausgewachsene Gelbbauchunken suchen ab August die Landlebensräume zur Überwinterung auf. Die

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Geschlechtsreife der Jungtiere tritt nach ein bis zwei Jahren ein. Gelbbauchunken können unter natürlichen

Bedingungen bis zu 16 Jahre alt werden. Die Besiedlung neuer Gewässer erfolgt bei der Gelbbauchunke meist

über die Jungtiere, die bis über einen Kilometer weit wandern können. Ausgewachsene Tiere sind dagegen

ausgesprochen standorttreu, und weisen einen eingeschränkten Aktionsradius von nur 10-150 Metern auf. Selten

legen Alttiere weitere Strecken über zwei Kilometer zurück. Die Gelbbauchunke ist eine europäische Art, die in

Nordrhein-Westfalen ihre nördliche Arealgrenze erreicht. In Nordrhein-Westfalen gilt die Art als „vom

Aussterben bedroht“, und kommt heute vor allem in den Randlagen der Mittelgebirge vor. Nur wenige

Vorkommen sind aus dem Flachland bekannt.“

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:

Adulte Gelbbauchunken zeigen allgemein eine große Ortstreue zum Laichgewässer (Sy 2004). Insbesondere

junge Gelbbauchunken streifen aber weit umher. Als individuelle Wanderleistungen wurden Strecken bis zu 3

km ermittelt, wobei neu entstandene Gewässer durch eine diffuse Mobilität sofort genutzt werden können

(Seidel 1996 in: Sy 2004). Hitze- und Trockenperioden überdauern die Unken an feuchten, vor der Sonne

geschützten Stellen, z.B. im Wald (Gollmann & Gollmann 2002). Im Wald kann man Gelbbauchunken in

wasserführenden, aber auch zeitweise austrocknenden Gewässern finden, wobei diese am nördlichen Arealrand

der Art (z.B. in NRW) jedoch voll besonnt sein müssen (vgl. LWF 2005). Die Ansprüche der Unken an die

Wasserqualität sind relativ gering, so kommt die Art beispielsweise auch in Schönungsteichen von Kläranlagen

vor (vgl. LWF 2005). Im Raum Rhein-Sieg-Kreis und Bonn herrscht ein Mangel an geeigneten Gewässern, u.a.

aufgrund Änderungen der Wasserführung der Habitate oder Habitatzerstörung (Schmidt et al. 2005).

Außerhalb der Fortpflanzungszeit (bei hoher Luft- und Bodenfeuchtigkeit) können Unken mitunter auch an

Land bis zu einige Hundert Meter vom nächsten Laichgewässer entfernt u.a. auf Wiesen und Weiden sowie im

Wald gefunden werden (LÖBF 2006).

Bestand in BRD und NRW:Die Gelbbauchunke kommt in Deutschland nur im SW-Teil vor und dort nahezu ausschließlich im

Mittelgebirgsraum (Sy 2004). In NRW ist die Art lückenhaft, insbesondere an den Mittelgebirgsrändern,

verbreitet und zeigt überall einen starken Rückgang, wobei relativ stabile Populationen nur noch aus dem

Siegburger Raum bekannt sind (AK Amphibien und Reptilien NRW 2006). Auch im Bereich des Rhein-Sieg-

Kreises und der Stadt Bonn wurde in den letzten ca. 60 Jahren ein Bestandseinbruch beobachtet, so dass hier im

Zeitraum 1992 – 1995 Nachweise nur noch an wenigen Stellen erbracht wurden, u.a. im Siebengebirge (vgl.

Dalbeck et al. 1997). Seit wenigen Jahren und auch noch aktuell läuft deshalb ein Artenschutzprojekt zur

Gelbbauchunke im Bereich des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn, das von den beiden Biologischen

Stationen (Bonn und Rhein-Sieg-Kreis) durchgeführt wird (vgl. Schmidt et al. 2005; Hachtel & Schlüpmann

2004). In diesem Zusammenhang wurden auch im weiteren Umfeld des FNP-Änderungsbereiches vorhandene

Populationen (z.B. westlich Oberholtorf und nördlich Niederholtorf) durch Neuanlage von Laichgewässern

gefördert.

Bundesweit gilt die Gelbbauchunke als „stark gefährdet“ (BfN 1998a), in NRW sogar als „vom Aussterben

bedroht“ (LÖBF 1999).

Aussagen des Standard-Datenbogens (LÖBF 2006):Der Anteil der Population der Art im Gebiet in Relation zur Gesamtpopulation beträgt < 2 %. Die Population

weist einen durchschnittlichen oder beschränkten Erhaltungszustand auf und ist innerhalb des erweiterten

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Verbreitungsgebiets nicht isoliert. Insgesamt besitzt die Population einen signifikanten Wert, wobei sie mit 11 –

50 Individuen im Siebengebirge angegeben wird.

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):

Mindestens 3 Begehungen der terrestrischen Lebensräume (Nachsuche von Tagesverstecken bzw. Sommer-/

Winterquartieren) (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn).

Die Kartierungen erfolgten am 24.02.06, 07.03.06, 18.03.06, 02.04.06, 04.04.06, 08.04.06, 15.04.06, 06.05.06,

13.05.06, 20.05.06, 21.05.06, 03.06.06, 22.06.06, 26.06.06, 11.07.06, 24.07.06, 29.07.06, 05.08.06, 15.08.06,

08.09.06 und 11.09.06. Es wurde außerdem die Biologische Station Bonn befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:Eine stark reproduzierende Gelbbauchunken-Population existiert auf einem verkrauteten Gartengrundstück

inmitten des FNP-Änderungsbereiches sowie östlich anschließend in einem Privatgarten (knapp außerhalb des

FNP-Änderungsbereiches). Nordöstlich davon, etwa 400 m entfernt, existiert ein weiteres Vorkommen, das von

der Biologischen Station Bonn betreut wird.

Es ist zu vermuten, dass alle diese Vorkommen eine Metapopulation bilden, wobei der dazwischen liegende

Quellbach mit seinen Feuchtwäldern die entsprechende Verbundstruktur darstellt.

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:Die Gelbbauchunken-Gewässer innerhalb des FNP-Änderungsbereiches sowie unmittelbar östlich anschließend

sind Kleinstgewässer (mitunter nur pfützengroß), die durch Teichfolie abgedichtet sind. Sie sind somit

niederschlagsabhängig. Die dunkle Farbe der Teichfolie bei fehlender submerser Vegetation sorgt für hohe

Wassertemperaturen, was sich förderlich auf die Larvenentwicklung auswirken dürfte. Das unmittelbare Umfeld

der Gelbbauchunken-Gewässer innerhalb des FNP-Änderungsbereiches besteht aus dichter Krautvegetation, die

einen guten Schutz vor Fressfeinden bietet (für den terrestrisch lebenden Anteil der Unken-Population). Das

betreffende Gartengrundstück im FNP-Änderungsbereich stellt derzeit somit einen gut geeigneten Lebensraum

für die Gelbbauchunke dar, was sich auch in der relativ hohen Reproduktion ausdrückt.

Im weiteren Umfeld des FNP-Änderungsbereiches bzw. nördlich und nordwestlich davon existieren innerhalb

des Waldes noch einige natürlich entstandene Kleinstgewässer (Fahrspuren, Pfützen), von denen zumindest die

Fahrspuren eine gute Wasserhaltung, auch in der extremen Trockenphase in 2006, aufweisen, was u.a. durch das

dortige Vorkommen des Wassersterns (Callitriche spec.) deutlich wird. Diese Kleinstgewässer kommen zwar als

zeitweilige Aufenthaltsgewässer für die Gelbbauchunke in Betracht (obwohl dort keine Tiere in 2006 gefunden

wurden), sind aber aufgrund zu starker Beschattung als Laichgewässer ungeeignet. Gleiches gilt für einen ca. 10

m x 5 m großen Tümpel im Zulaufbereich des größeren Teiches westlich des FNP-Änderungsbereiches. Dieser

Tümpel ist nur etwa 300 m von den Gelbbauchunken-Gewässern im FNP-Änderungsbereich entfernt, sodass er

von den Unken erreicht werden kann. Auch der unmittelbar anschließende größere Teich kommt, mit

Einschränkungen (vorkommende Fische, z.B. Dreistachlige Stichlinge), als zeitweiliges Aufenthaltsgewässer in

Frage, da er über eine vegetationsreiche Uferzone verfügt und somit Deckung vor Fressfeinden bietet.

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Hirschkäfer (Lucanus cervus) (FFH-Code: 1083): Anh. II FFH-RL

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):Befragung von Forstwirten, Waldarbeitern und Anwohnern (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn). Es wurde

außerdem die Biologische Station Bonn und das Forstamt befragt.

Der Hirschkäfer konnte im Untersuchungsgebiet in 2006 nicht nachgewiesen werden und ist somit nicht mehr

relevant in dieser FFH-VU, weshalb er im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

5.3 Bewertungsrelevante Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans): Anh. IV FFH-RL

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):„Die Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) ist ein bis zu 5,5 cm kleiner, gedrungener Froschlurch, der zur

Familie der Scheibenzüngler zählt. Die Tiere sind auf der Oberseite dunkelgrau bis braun, seltener grünlich

gefärbt und mit einem variablen Fleckenmuster gezeichnet. Charakteristisch sind die stark hervortretenden

Augen mit senkrechten, schlitzförmigen Pupillen. Die Paarungsrufe der Geburtshelferkröte sind kurze, hohe, aus

der Ferne an Glockengeläut erinnernden Einzelklänge (Volksmund: „Glockenfrosch“). In Nordrhein-Westfalen

tritt die Geburtshelferkröte vor allem in Steinbrüchen und Tongruben auf. In Siedlungsbereichen werden auch

Industriebrachen in frühen bis mittleren Sukzessionsstadien besiedelt. Als Absetzgewässer für die Larven nutzt

die Art sehr unterschiedliche Gewässertypen: sommerwarme Lachen und Flachgewässer, Tümpel und Weiher

sowie sommerkühle, tiefe Abgrabungsgewässer. Bisweilen werden auch beruhigte Abschnitte kleinerer

Fließgewässer genutzt. Als Sommerlebensraum dienen sonnenexponierte Böschungen, Geröll- und

Blockschutthalden auf Abgrabungsflächen sowie Lesesteinmauern oder Steinhaufen, die in Nähe der

Absetzgewässer gelegen sind. Im Winter verstecken sich die Tiere in Kleinsäugerbauten oder selbst gegrabenen

Erdhöhlen. Die Fortpflanzungsphase der dämmerungs- und nachtaktiven Geburtshelferkröte reicht von Mitte

März bis August (Höhepunkt Mai/Juni). In dieser Zeit produzieren die Weibchen zwei bis drei, seltener vier

Laichschnüre mit jeweils nur 25-45 Eiern. Bemerkenswert ist die ausgeprägte Brutpflege, die der

Geburtshelferkröte zu ihrem deutschen Namen verholfen hat. Nach der Paarung wickelt das Männchen die

Laichschnur um seine Hüften, und trägt diese bis zum Schlupf der Larven mit sich umher. Ein Männchen kann

bis zu drei verschiedene Gelege gleichzeitig tragen. Nach 3-6 Wochen setzen die Männchen den Laich im

Uferbereich der Gewässer ab, wo kurz darauf die Kaulquappen schlüpfen. Die Kaulquappen der

Geburtshelferkröte sind mit einer Länge von 5-9 cm für Amphibienlarven vergleichsweise groß. Früh abgesetzte

Kaulquappen entwickeln sich nach 12 Wochen zu den Jungkröten und verlassen das Gewässer bis zum Herbst

um zu Überwintern. Auch die ausgewachsenen Geburthelferkröten suchen ab September/Oktober ihre

Winterquartiere auf. Spät abgesetzte Larven überwintern im Gewässer und vollenden ihre Metamorphose erst

im folgenden Jahr. Die Geschlechtsreife der Jungkröten tritt nach zwei bis drei Jahren ein. Insgesamt können die

Tiere bis zu 14 Jahre alt werden. Die Besiedlung neuer Gewässer erfolgt bei der Geburtshelferkröte meist über

die Jungtiere, die mehrere hundert Meter weit wandern können. Mit durchschnittlichen Wanderstrecken von

unter 100 Metern sind die ausgewachsenen Tiere dagegen deutlich weniger mobil. In Deutschland erreicht die

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westeuropäisch verbreitete Geburtshelferkröte ihre östliche Verbreitungsgrenze. In Nordrhein-Westfalen kommt

die Art fast ausschließlich in den Mittelgebirgsregionen vor, wo sie noch als ungefährdet gilt, bzw. auf der

„Vorwarnliste“ steht. Aus dem Flachland sind nur wenige Vorkommen bekannt. Hier ist die Art „durch extreme

Seltenheit gefährdet“ (Rote Liste-Kategorie R).“

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:

Früher kamen die Geburtshelferkröten u.a. auch in Hof- und Dorfteichen mit umgebenden Trockenmauern vor,

in denen die Tiere ihre Tagesverstecke fanden, sowie auf Waldlichtungen mit offenen, vegetationsarmen Stellen

und einem stehenden oder angestauten Gewässer (vgl. AK Amphibien und Reptilien NRW 2003). Heute liegen

die meisten Vorkommen in Sekundärlebensräumen wie Steinbrüchen, z.B. befinden sich in Rheinland-Pfalz 79

% der Vorkommen in Steinbrüchen und Gruben (Eislöffel 1996). Hinsichtlich der Laichplätze ist die

Geburtshelferkröte erstaunlich flexibel (vgl. Schlüpmann, Geiger & Willigalla 2006). Sogar neue Gewässer

werden oft sofort angenommen (Sy 2004). Als Landlebensraum benötigt die Geburtshelferkröte möglichst

vegetationsfreie Rohbodenstandorte in Hanglage mit SW-Exposition (LSV 2005). Wichtig sind dabei, neben der

Sonnenexposition, ausreichende Versteckmöglichkeiten im bzw. unter Substrat mit hoher Wärmekapazität, bei

gleichzeitig ausreichender Feuchtigkeit (Sy 2004). Hänge, die noch in Bewegung sind, werden allerdings

gemieden (Kordges 2004). Nach Sy (2004) beträgt die Entfernung zwischen Laichgewässer und Landhabitat oft

weniger als 100 m, allerdings wurden auch schon Maximal-Entfernungen von 700 m festgestellt. Während

Wälder zwar keine nennenswerte Rolle als Landlebensraum spielen (Schlüpmann, Geiger & Willigalla 2006),

können sonnenexponierte Waldränder durchaus wesentliche Landhabitate darstellen, wie dies z.B. im

Kottenforst nachgewiesen wurde (vgl. Blab 1986).

Die Geburtshelferkröte hat zwar mehrere Rufperioden / Aktivitätsgipfel pro Jahr, aber die Hauptrufaktivitäten

dauern bis Ende Juni, wobei immer nur ein geringer Teil der Population gleichzeitig rufaktiv ist (Sy 2004).

Mitunter ist auch schon im April eine starke Rufaktivität feststellbar (Eislöffel 1996). Die Metamorphose

diesjähriger Larven erfolgt Ende Juli – Ende September, die Metamorphose überwinterter Larven erfolgt Ende

Mai – Ende Juni (Kordges 2004). Eine erfolgreiche Überwinterung wurde dabei auch schon in nur 20 cm tiefen

Laichgewässern nachgewiesen (Sy 2004). Zwar ist der Großteil der Population standorttreu (70 % der Alttiere),

aber trotzdem ist eine schnelle Besiedlung neuer Habitate möglich, wobei Wanderungen besonders im August –

Oktober stattfinden (Sy 2004). Weber (2000) weist noch darauf hin, dass stabile Populationen trotz 30 –

40jähriger Isolation möglich sind.

Bestand in BRD und NRW:

Die Geburtshelferkröte kommt im südwestlichen, westlichen und mittleren Deutschland vor, so dass insgesamt

neun Bundesländer von der Art besiedelt werden (Sy 2004). In NRW ist die Art im Berg- und Hügelland weit

verbreitet und erreicht zur niederrheinischen Bucht und zum Münsterland hin ihre Arealgrenze (vgl.

Schlüpmann, Geiger & Willigalla 2006).

Bundesweit gilt die Geburtshelferkröte als „gefährdet“ (BfN 1998a), in NRW als „Art der Vorwarnliste“ (LÖBF

1999).

Aussagen des Standard-Datenbogens (LÖBF 2006):

Im Standard-Datenbogen wird die Art nicht aufgeführt, Aussagen fehlen somit.

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Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):Mindestens 3 Begehungen der terrestrischen Lebensräume (Nachsuche von Tagesverstecken bzw. Sommer-/

Winterquartieren) (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn).

Die Kartierungen erfolgten am 24.02.06, 07.03.06, 18.03.06, 02.04.06, 04.04.06, 08.04.06, 15.04.06, 06.05.06,

13.05.06, 20.05.06, 21.05.06, 03.06.06, 22.06.06, 26.06.06, 11.07.06, 24.07.06, 29.07.06, 05.08.06, 15.08.06,

08.09.06 und 11.09.06. Es wurde außerdem die Biologische Station Bonn befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:

Eine reproduzierende Geburtshelferkröten-Population existiert auf einem verkrauteten Gartengrundstück

inmitten des FNP-Änderungsbereiches sowie östlich anschließend in einem Privatgarten (knapp außerhalb des

FNP-Änderungsbereiches). Nordöstlich davon, etwa 400 m entfernt, existiert ein weiteres Vorkommen, das von

der Biologischen Station Bonn betreut wird.

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:

Die Geburtshelferkröten-Gewässer innerhalb des FNP-Änderungsbereiches sowie unmittelbar östlich

anschließend sind Kleinstgewässer (mitunter nur pfützengroß), die durch Teichfolie abgedichtet sind. Sie sind

somit niederschlagsabhängig. Die dunkle Farbe der Teichfolie bei fehlender submerser Vegetation sorgt für

hohe Wassertemperaturen, was sich förderlich auf die Larvenentwicklung auswirken dürfte. Das unmittelbare

Umfeld der Geburtshelferkröten-Gewässer innerhalb des FNP-Änderungsbereiches besteht aus dichter

Krautvegetation, die einen guten Schutz vor Fressfeinden bietet.

Westlich des FNP-Änderungsbereiches existiert innerhalb des Waldes noch ein ca. 10 m x 5 m großer Tümpel

im Zulaufbereich des größeren Teiches. Dieser Tümpel ist nur etwa 300 m von den Geburtshelferkröten-

Gewässern im FNP-Änderungsbereich entfernt, sodass er von den Geburtshelferkröten erreicht werden kann.

Auch der unmittelbar anschließende größere Teich kommt, mit Einschränkungen (vorkommende Fische, z.B.

Dreistachlige Stichlinge), als für die Geburtshelferkröte nutzbares Gewässer in Betracht, da er über eine

vegetationsreiche Uferzone verfügt und somit Deckung vor Fressfeinden bietet.

5.4 Bewertungsrelevante Arten als Maßgebliche Bestandteile der Lebensraumtypen (Schutzziele)

Rotmilan (Milvus milvus) (A074): Anh. I VS-RL

Maßgeblicher Bestandteil für Hainsimsen-Buchenwälder und Waldmeister-Buchenwälder

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):„Der Rotmilan ist mit einer Körperlänge von 60-70 cm etwas größer als ein Mäusebussard. Die Färbung ist

überwiegend rot-bräunlich, der Kopf meist hellgrau. Im lebhaft, schaukelnden Flug fällt der oft etwas hängende,

tief gegabelte Schwanz auf („Gabelweihe“). Die Unterseite wirkt im Flugbild relativ kontrastreich, mit hellen

Feldern in den Handschwingen. Der Schnabel ist an der Basis gelb. Der Ruf ist ein bussardähnliches miauendes

„hi-hi-hiä“. Der Rotmilan ist ein Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher den Winter über hauptsächlich in

Spanien verbringt. Regelmäßig überwintern Vögel auch in Mitteleuropa, z.B. in der Schweiz. In Nordrhein-

Westfalen tritt er als seltener bis mittelhäufiger Brutvogel auf. Der Lebensraum des Rotmilans sind offene, reich

gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur Nahrungssuche werden weiträumig offene

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Landwirtschaftsflächen mit einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt. Gelegentlich wird auch

das Umfeld von Müllkippen aufgesucht. In optimalen Gegenden kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von 15 km²

Größe beanspruchen. Die Entfernung zwischen Nahrungsraum und Nistplatz kann bis zu 12-15 km betragen.

Der Brutplatz liegt meist in lichten Altholzbeständen, an Waldrändern aber auch in kleineren Feldgehölzen. Als

Brutbiotope können Waldinseln ab einer Größe von 1-3 ha genutzt werden, wenn größere Wälder im Revier

vorhanden sind. Rotmilane gelten als ausgesprochen reviertreu und nutzen alte Horste oftmals über viele Jahre.

Ab Ende Februar/Anfang März treffen die Vögel aus den Überwinterungsgebieten ein und beginnen Anfang

April bis Anfang Mai mit dem Brutgeschäft. Die Gelegegröße umfasst 2-3 Eier, Nachgelege sind möglich. Nach

einer Brutdauer von 31-32 Tagen schlüpfen die Jungvögel. Die Nestlingszeit beträgt 48-50 Tage. Im

Durchschnitt werden 1-2 Jungvögel pro Brutpaar und Jahr flügge. Der Rotmilan hat ein breites

Nahrungsspektrum (Kleinsäuger, Vögel, Fische) und schlägt seine Beute am Boden. Bisweilen schmarotzt er

auch bei anderen Greifvögeln oder nutzt Aas (z.B. Verkehrsopfer entlang von Straßen). Der Rotmilan erreicht in

Nordrhein-Westfalen seine nordwestliche Verbreitungsgrenze, und kommt vor allem im Bereich der

Mittelgebirge noch weit verbreitet vor. Die Verbreitungsschwerpunkte liegen im Weserbergland, im Sauerland

und in der Eifel. Bedeutende Brutvorkommen liegen im Bereich der Vogelschutzgebiete „Hellwegbörde“ und

„Medebacher Bucht“ mit jeweils etwa 20 Brutpaaren (2000-2004). Seit Ende der 1970er Jahre ist der Bestand

rückläufig, und entwickelt sich auch in jüngster Zeit sehr dynamisch (regionale Umverteilung,

Arealveränderungen). So ist seit einigen Jahren ein flächiger Rückzug aus dem Flachland festzustellen. Da etwa

65% des Weltbestandes vom Rotmilan in Deutschland vorkommt, trägt auch das Land Nordrhein-Westfalen

eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art. Der Gesamtbestand wird auf 420-510 Reviere geschätzt

(2000-2004).“

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:In der Brutzeit der Rotmilane spielen frisch gemähte Wiesen in der Nestlingszeit Mai und Juni eine wichtige

Rolle, da hier innerhalb kurzer Zeit ein hoher Beuteerfolg wahrscheinlich ist (Rheinwald & Kneitz 2002). Der

Rotmilan weist eine Fluchtdistanz von 100 – 300 m auf (Flade 1994) und ist besonders zu Beginn der Brutzeit

sehr störungsempfindlich (LWF 2005). Horste im Raum Bonn liegen bevorzugt in lichten, alten Waldbeständen

etwa 200 m vom Waldrand entfernt (Rheinwald & Kneitz 2002).

Bestand in BRD und NRW:

Bauer et al. (2002) nennen für die BRD einen Bestand von 10.500 – 14.000 Brutpaaren, in NRW erfolgt eine

Bestandsabnahme um > - 20 %. Die LÖBF (1999) gibt für NRW 350 - 400 Brutpaare an (Stand: 1995) und

weist auf eine Abnahme um ca. 30 % seit 1975 hin. Im Rheinland (Nordrhein) wird der aktuelle Bestand auf 70

– 120 Brutpaare geschätzt (Wink, Dietzen & Gießing 2005).

Bundesweit gilt der Rotmilan als „Art der Vorwarnliste“ (Bauer et al. 2002). In NRW ist er landesweit „stark

gefährdet“ und im Siebengebirge (Großlandschaft Bergisches Land) wird er als „gefährdet“ eingestuft (LÖBF

1999).

Aussagen des Standard-Datenbogens (LÖBF 2006):Der Anteil der Population der Art im Gebiet in Relation zur Gesamtpopulation beträgt < 2 %. Die Population

weist eine „gute Erhaltung“ auf und ist zwar nicht isoliert, befindet sich aber am Rande des Verbreitungsgebiets.

Insgesamt besitzt die Population einen guten Wert, wobei sie mit 1 – 5 Brutpaaren im Siebengebirge angegeben

wird.

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Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):Abfrage bei der Biologischen Station des Rhein-Sieg-Kreises (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn), da die

Biologische Station des Rhein-Sieg-Kreises in 2005 eine Rotmilan-Erfassung im Bereich Rhein-Sieg-Kreis und

Stadt Bonn durchgeführt hat.

Zusätzliche Kartierungen erfolgten am 24.02.06, 07.03.06, 18.03.06, 02.04.06, 04.04.06, 08.04.06, 15.04.06,

06.05.06, 13.05.06, 20.05.06, 21.05.06, 03.06.06, 22.06.06, 26.06.06, 11.07.06, 24.07.06, 29.07.06, 05.08.06,

15.08.06, 08.09.06 und 11.09.06. Es wurde außerdem die Biologische Station Bonn und das Forstamt befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:Von der Biologischen Station Bonn wurden schon jagende Rotmilane im FNP-Änderungsbereich beobachtet.

Während der Kartierungen in 2006 gelang dies nicht. Rotmilan-Horste wurden von der Biologischen Station des

Rhein-Sieg-Kreises für den Raum Niederholtorf nicht gemeldet.

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:

Das Grünland im FNP-Änderungsbereich wird im Jahresverlauf zunächst gemäht, später dann (zumindest im

Juli/Aug.) als Standweide genutzt und von Rindern beweidet. Die hierdurch entstehende, dauerhafte relative

Kurzrasigkeit der Vegetation kommt dem Rotmilan entgegen, da er für die Bodenjagd auf solche Flächen

angewiesen ist.

Grauspecht (Picus canus) (A234): Anh. I VS-RL

Maßgeblicher Bestandteil für Hainsimsen-Buchenwälder und Waldmeister-Buchenwälder

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):

Mindestens 6 Begehungen (März bis Mai) mit Radius von 500 m um den FNP-Änderungsbereich in Richtung

Wald (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn). Es wurden außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und

Anwohner befragt.

Die Kartierungen erfolgten am 24.02.06, 07.03.06, 18.03.06, 02.04.06, 04.04.06, 08.04.06, 15.04.06, 06.05.06,

13.05.06, 20.05.06, 21.05.06, 03.06.06, 22.06.06, 26.06.06, 11.07.06, 24.07.06, 29.07.06, 05.08.06, 15.08.06,

08.09.06 und 11.09.06. Der Grauspecht konnte im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden und ist

somit nicht mehr relevant in dieser FFH-VU, weshalb er im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

Schwarzspecht (Dryocopus martius) (A236): Anh. I VS-RL

Maßgeblicher Bestandteil für Hainsimsen-Buchenwälder und Waldmeister-Buchenwälder

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):„Der Schwarzspecht ist mit einer Körpergröße von etwa 46 cm die größte europäische Spechtart. Die Tiere sind

unverwechselbar, ganz schwarz gefärbt. Die Männchen haben einen roten Scheitel, der von der Stirn bis in den

Nacken reicht. Die Weibchen tragen nur einen roten Hinterscheitelfleck. Die Flugbahn des Schwarzspechtes

verläuft im Gegensatz zu vielen anderen Spechten nicht wellenförmig, sondern meist gerade und etwas

schwerfällig. Dabei ist oft der laute Flugruf „kürr-kürr-kürr....“ zu hören. Markant ist auch der Standortruf

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„kliööh“ sowie die langen Rufreihen des Gesanges, die allerdings nur in der Fortpflanzungszeit zu hören sind.

Der Schwarzspecht trommelt in sehr kräftigen, weit hörbaren Wirbeln. Der Schwarzspecht tritt in Nordrhein-

Westfalen ganzjährig als Standvogel auf und ist ausgesprochen ortstreu. Er ist in seinem Vorkommen stark an

Altwaldbestände gebunden (Alt- und Totholz, mit Ameisenvorkommen), wobei geschlossene, ausgedehnte

Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen) bevorzugt werden. Ein Brutpaar

benötigt je nach Habitatqualität zwischen 250-400 ha Waldfläche. Die Reviergrößen sind bisweilen deutlich

größer (500-1.500 ha/Brutpaar), da die Schlafbäume weit entfernt von den Hauptnahrungsgebieten liegen

können. Als Brut- und Schlafbäume werden glattrindige, astfreie Stämme mit freiem Anflug und im

Höhlenbereich mind. 35 cm Durchmesser genutzt (v.a. alte Buchen und Kiefern). Zur Brut werden 30-60 cm

tiefe Nisthöhlen in einer Höhe von meist 8-15 (max. 25) m angelegt, diese werden oftmals über mehrere Jahre

genutzt. Es reichen einzelne Altbäume im Bestand aus, z.T. liegen die Höhlenbäume auch in kleineren

Feldgehölzen und Baumgruppen. Schwarzspechthöhlen haben im Wald eine hohe Bedeutung für Folgenutzer

wie z.B. Hohltaube, Raufußkauz und Fledermäuse. Reviergründung und Balz findet verstärkt ab Januar statt. Ab

Ende März bis Mitte April werden 3-5 Eier abgelegt, bei Gelegeverlust sind Nachgelege möglich. Nach einer

Brutdauer von 12-14 Tagen schlüpfen die Jungvögel. Die Nestlingszeit beträgt 27-31 Tage, danach werden die

Jungen noch über mehrere Wochen von den Eltern geführt. Im Durchschnitt werden 3-4 Nestlinge pro Brutpaar

und Jahr flügge. Die Nahrung besteht v.a. aus Ameisen (Larven, Puppen und Alttiere) aber auch aus

holzbewohnenden Wirbellosen. Bestände mit einem hohen Totholzanteil und vermodernden Baumstümpfen

sind deshalb für die Nahrungssuche wichtig. Nadelholzbestände werden bei hohem Angebot an Ameisen vor

allem im Winter zur Nahrungssuche genutzt. Der Schwarzspecht ist als Brutvogel in Nordrhein-Westfalen in

allen Naturräumen weit verbreitet. Nur die waldfreien oder -armen Bördenlandschaften sowie größere

Ballungsräume sind nicht oder nur dünn besiedelt. Bedeutende Brutvorkommen liegen in den Bereichen Senne,

Egge, Teutoburger Wald, Rothaarkamm, Medebacher Bucht und Schwalm-Nette-Platte. Der nordrhein-

westfälische Gesamtbestand wird auf 3.500 Reviere geschätzt (2000-2004).“

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:

Die Brut findet von April bis Juni statt (Nicolai 1982). Im Raum Bonn und Rhein-Sieg-Kreis sind die Reviere

jeweils 200 – 500 ha groß, wobei lockere, mehr als 100 Jahre alte Buchenbestände entscheidend für ein

Vorkommen sind, notfalls können auch dicke Kiefern genutzt werden (Rheinwald & Kneitz 2002). Die

Brutbäume müssen einen Brusthöhendurchmesser von mindestens 40 cm aufweisen (LWF 2005). Gleichzeitig

besetzte Bruthöhlen sind meist mindestens 900 m voneinander entfernt (Glutz von Blotzheim, Bauer & Bezzel

1966-98). Auf der Nahrungssuche wird ein mehrere km² großes Aktionsgebiet durchstreift (NWO 2002). Der

Aktionsradius zwischen Höhlenbaum und Nahrungsraum kann 2 – 4 km groß sein (Glutz von Blotzheim &

Bauer 1994 in: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Bonn 2002). Der Schwarzspecht meidet die

Nähe menschlicher Siedlungen nicht und kann nur wenige Meter von bewohnten Häusern brüten (Glutz von

Blotzheim, Bauer & Bezzel 1966-98). Mit dem „kliööh“-Ruf gibt der Schwarzspecht seine Anwesenheit im

Revier bekannt und reagiert bei Erregungen verschiedener Art (Glutz von Blotzheim, Bauer & Bezzel 1966-98).

Bestand in BRD und NRW:Für die BRD wird der Bestand mit 28.000 – 44.000 Brutpaaren angegeben, mit einer Bestandszunahme > 20 %

in NRW (Bauer et al. 2002). Die LÖBF (1999) nennt für NRW 1.000 – 2.000 Brutpaare, wobei der Bestand

abhängig von Altbaumbeständen ist. Im Rheinland (Nordrhein) wird der aktuelle Bestand auf 390 - 730

Brutpaare geschätzt (Wink, Dietzen & Gießing 2005).

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Bundesweit ist der Schwarzspecht ungefährdet (Bauer et al. 2002). In NRW wird er landesweit und im

Siebengebirge (Großlandschaft Bergisches Land) als „gefährdet“ eingestuft (LÖBF 1999).

Aussagen des Standard-Datenbogens (LÖBF 2006):

Der Anteil der Population der Art im Gebiet in Relation zur Gesamtpopulation beträgt < 2 %. Die Population

weist eine „gute Erhaltung“ auf und ist innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebiets nicht isoliert. Insgesamt

besitzt die Population einen guten Wert, wobei sie mit 6 – 10 Brutpaaren im Siebengebirge angegeben wird.

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):Mindestens 6 Begehungen (März bis Mai) mit Radius von 500 m um den FNP-Änderungsbereich in Richtung

Wald (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn).

Die Kartierungen erfolgten am 24.02.06, 07.03.06, 18.03.06, 02.04.06, 04.04.06, 08.04.06, 15.04.06, 06.05.06,

13.05.06, 20.05.06, 21.05.06, 03.06.06, 22.06.06, 26.06.06, 11.07.06, 24.07.06, 29.07.06, 05.08.06, 15.08.06,

08.09.06 und 11.09.06. Es wurden außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und Anwohner

befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:Der Schwarzspecht wurde mehrfach unmittelbar nordwestlich des FNP-Änderungsbereiches nachgewiesen. Er

reagierte dort zwar auf die Klangattrappe, indem er diese untersuchte und dann nach Nordwesten abflog,

Balzrufe waren aber nicht zu hören. Das revieranzeigende Trommeln war erst in größerer nordwestlicher

Entfernung zu vernehmen. Da der Schwarzspecht ein Standvogel ist, werden die o.g. Ergebnisse so interpretiert,

dass sich der FNP-Änderungsbereich am Revierrand befindet, wobei die Kiefernmischwälder vom

Schwarzspecht zur Nahrungssuche genutzt werden.

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:Die Wälder nordwestlich des FNP-Änderungsbereiches bestehen überwiegend aus Stangenholz, mit einem

hohen Anteil an Fichten und Kiefern. Potenzielle Brutbäume (alte Buchen oder alte Kiefern) fehlen dort jedoch

völlig.

Nordöstlich des FNP-Änderungsbereiches gibt es zwar eingeschaltete Altholzbereiche mit potentiell geeigneten

Brutbäumen, jedoch scheinen dort menschliche Störungen Bruten zu verhindern (stark frequentierter

Bennerscheidweg bzw. unmittelbare Ortsrandlage).

Mittelspecht (Dendrocopos medius) (A238): Anh. I VS-RL

Maßgeblicher Bestandteil für Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder und Waldmeister-Buchenwälder

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):„Der Mittelspecht ist mit einer Körperlänge von ca. 20-22 cm etwas kleiner als der Buntspecht. Von diesem ist

er v.a. durch den hellen, rundlich wirkenden Kopf, die ausgedehnte rote Kopfplatte sowie den kürzeren

Schnabel zu unterscheiden. Der rote Scheitel reicht bei den Männchen weiter in den Nacken als bei den

Weibchen. Der Reviergesang ist ein auffälliges „Quäken“, das aus meist 4-8 nasalen, klagenden „quää,

quää...“-Rufen besteht, und besonders häufig von (Januar) März bis Mai zu hören ist. Die Tiere trommeln nur

sehr selten. Mittelspechte treten in Nordrhein-Westfalen meist als Standvogel auf und sind ausgesprochen

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ortstreu. Gerichtete Wanderungen werden nur selten durchgeführt, einzelne Individuen wandern mitunter über

größere Distanzen. Der Mittelspecht gilt als eine Charakterart eichenreicher Laubwälder (v.a. Eichen-

Hainbuchenwälder, Buchen-Eichenwälder). Besiedelt werden aber auch andere Laubmischwälder (z.B. Erlen-

und alte Buchenmischwälder) soweit essentielle Habitatrequisiten, wie grobborkige Baumbestände und Totholz

vorhanden sind. Früher waren Mittelspechte auch in den Hartholzauen der Flüsse weit verbreitet. Als

Mindestgröße wird eine Waldfläche von 30 ha angenommen. Die Siedlungsdichte kann unter optimalen

Bedingungen bis zu 0,5-2,5 Brutpaare auf 10 ha betragen. Zur Brut werden selbstgebaute Nisthöhlen in

Stämmen oder starken Ästen von Laubhölzern (v.a. Eichen, Buchen) in einer Höhe von 1-10 (max. 20) m

angelegt. Dabei zeigt sich eine enge ökologische Bindung an Totholz oder zumindest an geschädigtes Holz. Ab

Mitte April werden 5-6 Eier abgelegt. Nach einer Brutdauer von etwa 12 Tagen schlüpfen die Jungvögel. Nach

etwa 22-23 Tagen werden die Jungen flügge, das anschließende Führen der Jungen dauert etwa 1-2 Wochen.

Die Nahrung besteht v.a. aus stamm- und rindenbewohnenden Insekten sowie anderen Wirbellosen, die an

grobborkigen Rinden stochernd gesucht werden. Selbst im Herbst und Winter sind pflanzliche Nahrungsanteile

nur gering. Aufgrund dieser speziellen Nahrungsökologie ist der Mittelspecht auf alte, grobborkige

Baumbestände angewiesen. Der Mittelspecht ist in Nordrhein-Westfalen als Brutvogel nur lückig verbreitet.

Regionale Verbreitungsschwerpunkte bestehen v.a. im Kernmünsterland, Weserbergland, nördlichen Sauerland,

Siebengebirge und regional in der Eifel. Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten

„Davert“, „Egge“, „Luerwald“, „Königsforst“, „Wahner Heide“ und „Kottenforst mit Waldville“. Der

nordrhein-westfälische Gesamtbestand wird auf 1.500-2.000 Reviere geschätzt (2004-2005).“

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:Die Mindestgröße einer für ein Brutpaar ausreichenden Waldparzelle beträgt 3,3 ha (Glutz von Blotzheim,

Bauer & Bezzel 1966-98), allerdings werden für Bayern Reviergrößen von 5 – 20 ha genannt (LWF 2005). Im

FFH-Gebiet „Bredelar“ (NRW) lagen die Reviergrößen etwa zwischen 5 – 25 ha je Brutpaar (Jöbges & König

2001). Die benötigte Reviergröße hängt u.a. von der Habitatqualität ab und kann nur in Optimalbiotopen (mit

viel Totholz, hohem Eichenanteil usw.) die o.g. 3,3 ha / Brutpaar als Extremwert erreichen. Demgegenüber sinkt

die Besiedlungsfrequenz des Mittelspechtes bei Wäldern mit einem Eichenanteil unter 40 % deutlich ab,

außerdem werden Eichen- und Eichenmischwälder in der Regel erst ab einem Alter von mindestens 100 Jahren

besiedelt (Jöbges & König 2001). Der Mittelspecht weist eine Fluchtdistanz von 10 - 40 m auf (Flade 1994) und

ist relativ wenig scheu.

Bestand in BRD und NRW:

Bauer et al. (2002) nennen für die BRD einen Bestand von 9.700 – 16.000 Brutpaaren. Die LÖBF (1999) gibt

für NRW 500 - 550 Brutpaare an (Stand: 1995 – 1996) und bemerkt lokale Verluste durch Habitatvernichtung.

Im Rheinland (Nordrhein) wird der aktuelle Bestand auf 280 - 300 Brutpaare geschätzt, wobei der Bestand hier

deutlich zugenommen und die Art hier ihr Verbreitungsgebiet verdoppelt hat (Wink, Dietzen & Gießing 2005).

Im Siebengebirge wurde zwischen 1996 – 2000 der Bestand auf etwa 20 Brutpaare geschätzt, wobei aber zwar

keine Brutpaare im Bereich des „Ennert“ festgestellt werden konnten, wohl aber im südlich anschließenden Teil

des Siebengebirges (vgl. Jöbges & König 2001).

Bundesweit gilt der Mittelspecht als „Art der Vorwarnliste“ (Bauer et al. 2002). In NRW ist er sowohl

landesweit wie auch im Siebengebirge (Großlandschaft Bergisches Land) „stark gefährdet“ (LÖBF 1999).

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Aussagen des Standard-Datenbogens (LÖBF 2006):Der Anteil der Population der Art im Gebiet in Relation zur Gesamtpopulation beträgt < 2 %. Die Population

weist eine „gute Erhaltung“ auf und ist innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebiets nicht isoliert. Insgesamt

besitzt die Population einen guten Wert, wobei sie mit etwa 20 Brutpaaren im Siebengebirge angegeben wird.

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):

Mindestens 6 Begehungen (März bis Mai) mit Radius von 500 m um den FNP-Änderungsbereich in Richtung

Wald (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn).

Die Kartierungen erfolgten am 24.02.06, 07.03.06, 18.03.06, 02.04.06, 04.04.06, 08.04.06, 15.04.06, 06.05.06,

13.05.06, 20.05.06, 21.05.06, 03.06.06, 22.06.06, 26.06.06, 11.07.06, 24.07.06, 29.07.06, 05.08.06, 15.08.06,

08.09.06 und 11.09.06. Es wurden außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und Anwohner

befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:

Aufgrund eindeutigen, simultanen Revierverhaltens konnten zwei Mittelspecht-Reviere festgestellt werden. Da

der Mittelspecht einerseits als ortstreu gilt und andererseits bis 2000 noch keine Mittelspechte im „Ennert“

nachgewiesen werden konnten, ist davon auszugehen, dass es sich im Untersuchungsgebiet um

Neuansiedlungen handelt, in Übereinstimmung mit der o.g. Arealerweiterung im Rheinland. Folglich ist auch

anzunehmen, dass mittlerweile mehr als 20 Brutpaare im Siebengebirge vorkommen.

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:Beide Mittelspecht-Reviere sind gekennzeichnet durch einen relativ hohen Eichenanteil und zumindest einige

Eichen-Altbäume, teilweise findet sich auch stehendes Totholz. Die übrigen Waldbereiche im

Untersuchungsgebiet sind dagegen ungeeignet für den Mittelspecht (Stangenholz dominierend, großenteils mit

Fichte und Kiefer durchsetzt). Dort tritt dann der anpassungsfähige Buntspecht in insgesamt mindestens 8

Brutrevieren auf.

Hirschkäfer (Lucanus cervus) (1083): Anh. II FFH-RL

zusätzlich Maßgeblicher Bestandteil für Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder und Waldmeister-Buchenwälder

s.o.

Nachtigall (Luscinia megarhynchos): Art. 4 (2) VS-RL

Maßgeblicher Bestandteil für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):

Lebensraumabhängige Erfassung, in Verbindung mit den anderen Kartierungen (gemäß Vorgaben der Stadt

Bonn). Es wurden außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und Anwohner befragt.

Die Kartierungen erfolgten am 24.02.06, 07.03.06, 18.03.06, 02.04.06, 04.04.06, 08.04.06, 15.04.06, 06.05.06,

13.05.06, 20.05.06, 21.05.06, 03.06.06, 22.06.06, 26.06.06, 11.07.06, 24.07.06, 29.07.06, 05.08.06, 15.08.06,

08.09.06 und 11.09.06. Die Nachtigall konnte im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden und ist somit

nicht mehr relevant in dieser FFH-VU, weshalb er im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

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37

5.5 sonstige Arten

Kammmolch (Triturus cristatus) (FFH-Code: 1166): Anh. II + IV FFH-RL

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):„Mit einer Körperlänge von 12 bis 18 cm ist der Kammmolch (Triturus cristatus) die größte einheimische

Molchart. Kammmolche zeigen insbesondere in der Paarungszeit eine unterschiedliche Gestaltausprägung der

Männchen und Weibchen. Im Prachtkleid tragen die Männchen auf der Körperoberseite einen hohen,

kammartigen Hautsaum. Beide Geschlechter sind auf der Oberseite dunkelbraun bis schwarz gefärbt, wobei die

Seiten oftmals mit weißen Punkten gezeichnet sind. Die gelbe Bauchseite weist ein variables graubraunes bis

schwarzes Fleckenmuster auf. Der Kammmolch gilt als eine typische Offenlandart, die traditionell in den

Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen an offenen Augewässern (z.B. an Altarmen) vorkommt. In

Mittelgebirgslagen werden außerdem große geschlossene Waldbereiche mit größeren, tiefen Stillgewässern

besiedelt. Sekundär kommt die Art in Kies-, Sand- und Tonabgrabungen sowie in Steinbrüchen vor. Neuerdings

hat sich gezeigt, dass die Art auch als Frühbesiedler an neu angelegten Gewässern erscheinen kann. Die meisten

Laichgewässer weisen eine ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation auf, sind nur gering beschattet und in

der Regel fischfrei. Als Landlebensräume nutzt der Kammmolch feuchte Wälder, Gebüsche und Hecken, die

meist in Nähe der Laichgewässer gelegen sind. Der Kammmolch hat die längste aquatische Phase unter allen

heimischen Molcharten, die vom zeitigen Frühjahr (Ende Februar/März) bis zum Spätsommer

(August/September) reichen kann. Im Februar und März verlassen die Tiere ihre Winterquartiere, und wandern

nachts zu den Laichgewässern. Balz und Paarung finden von Mitte April bis Ende Mai statt. In dieser Zeit legen

die Weibchen 200 bis 400 Eier an Wasserpflanzen (z.B. am Flutenden Wasserschwaden) ab. Nahe der

Wasseroberfläche werden die Eier einzeln an Blätter geklebt und eingewickelt. Nach 10-20 Tagen ist die

Embryonalentwicklung abgeschlossen, so dass ab Mai die ersten Larven schlüpfen. Die Molchlarven entwickeln

sich in den folgenden 3-4 Monaten zu Jungmolchen. Ab August verlassen die Jungmolche das Gewässer, um an

Land zu Überwintern. Nur in seltenen Fällen überwintern Molchlarven im Wasser. Ausgewachsene

Kammmolche verlassen nach der Fortpflanzungsphase das Laichgewässer, und suchen ab August bis Oktober

ihre Winterlebensräume an Land auf. Dabei werden maximale Wanderstrecken von über einem Kilometer

zurückgelegt. Einzelne Tiere (v.a. Männchen) können auch im Gewässer überwintern. Kammmolche werden

nach zwei bis drei Jahren geschlechtsreif. Unter natürlichen Bedingungen können die Tiere bis zu 18 Jahre alt

werden. Der Kammmolch ist eine europäische Art, die in ganz Deutschland verbreitet ist. In Nordrhein-

Westfalen ist der Kammmolch die seltenste heimische Molchart und gilt als „gefährdet“. Der

Verbreitungsschwerpunkt der Art liegt im Flachland. Deutlich weniger Vorkommen sind aus dem Bergland

bekannt, wo die Art in Lagen über 400 m fehlt.“

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:

Der Kammmolch ist eine ursprüngliche Art der Auen größerer Flüsse und Bäche (v.a. der Altwässer) (Meyer,

Mehnert & Nöllert 2001). Er ist eine ausgesprochene Offenlandart (Veith 1996). In NRW besiedelt er v.a. die

strukturreiche Kulturlandschaft mit Grünland, Äckern, Säumen, Hecken, Feldgehölzen und Gewässern (Kupfer

& von Bülow 2001). In Nordostdeutschland werden als Landhabitate auch Ruderal- und Brachflächen in

Gewässernähe sowie verschieden strukturierte Gehölzbestände (bis 1 km vom Laichgewässer entfernt) genutzt

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(Krone et al. 2001). In Schleswig-Holstein liegen 56 % der Gewässer im Offenland, 21 % am Waldrand, 10 %

an Knicks, 10 % im Wald und 3 % im Siedlungsbereich, die meisten Nachbarbiotope zu den Laichgewässern

sind dort aber Grünland (25 %) und Acker (24 %) (Klinge 2001). Fangzaununtersuchungen in Niedersachsen

haben eine ortstreue Beziehung eines großen Teils der adulten Tiere einer Kammmolch-Population zum

Landlebensraum gezeigt, wobei auch die frisch metamorphosierten Tiere die Abwanderrichtung der Adulti

bevorzugten (Anonymus 2001). Im Sommerquartier gehen die Kammmolche in eine relativ stationäre

Lebensweise über (Blab 1986).

Bei einer Amphibienkartierung im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises und Stadtgebiet Bonn konnte

eine Präferenz für mittelgroße, ausdauernde Gewässer festgestellt werden (wenn er auch ständig wasserführende

Kleinstgewässer ebenfalls besiedelt), wobei die Besonnung eine wesentliche und der Krautreichtum des

Gewässers eine wichtige Rolle spielen (Dalbeck et al. 1997). Grundsätzlich werden jedoch auch temporäre

Kleinstgewässer und Pfützen angenommen (Meyer 2004). Nach Veith (1996) werden vermutlich dann auch

Klein- und Kleinstgewässer zur Reproduktion genutzt, wenn die dortigen früheren Laichgewässer vernichtet

wurden und die Restbestände der jeweiligen betroffenen Population dann gezwungen sind, in den

Kleinstgewässern abzulaichen. Dieser Aussage stehen jedoch Beobachtungen im Westerwald entgegen, wo neue

Kleingewässer bereits im ersten Jahr nach deren Anlage vom Kammmolch erfolgreich zur Reproduktion genutzt

wurden, obwohl andere „typischere“ Kammmolch-Gewässer nach wie vor vorhanden waren, die neuen

Kleingewässer wurden also „freiwillig“ besiedelt (Schmidt 2006). In Schleswig-Holstein werden auch

Gartenteiche genutzt (Besiedlung aber nur von besetzten Gewässern im unmittelbaren Umfeld möglich), Gräben

werden aber gemieden (Klinge 2001). In Norddeutschland werden auch ehemalig als Viehtränken genutzte

Weideweiher besiedelt (Podloucky 2001). In NRW sind neben stetigen auch temporäre Gewässer sehr

bedeutende aquatische Lebensräume (Kupfer & von Bülow 2001). In Nordost-Deutschland werden auch

Laichgewässer inmitten von Ackerflächen genutzt (Stoefer & Schneeweiß 2001b). In Bayern können sogar auch

vegetationsfreie Gewässer zum Laichen genutzt werden, Vorkommen und Bestandsgrößen werden aber durch

Wasservegetation deutlich gefördert, eine gelegentliche Austrocknung der Laichgewässer kann sich ebenfalls

sehr positiv auswirken (Kuhn 2001). Optimale Laichgewässer sollten sogar alle paar Jahre trocken fallen (Von

Bülow 2001b). Nach Grant (2001) sollten Kammmolch-Gewässer stellenweise tiefer als 0,50 m sein und am

Grund viele Strukturen aufweisen (z.B. Wurzeln, Äste, Steine), größere Bereiche der Wasseroberfläche sollten

pflanzenfrei sein (trotzdem reichlich Unterwasservegetation). Fließgewässer, selbst langsam fließende

Entwässerungsgräben, werden weitgehend gemieden (Anonymus 2001). Nach Anonymus (2001) werden an die

Wasserqualität keine hohen Anforderungen gestellt, allerdings sind die Ansprüche an die Wasserqualität beim

Kammmolch jedoch etwas höher sind als beim Teichmolch. Noch bei N-Konzentrationen bis 20 mg/l konnte

kein negativer Einfluss auf das Kammmolch-Larvenwachstum festgestellt werden (Scheuber 2001). Fischbesatz

wirkt sich katastrophal aus (aufgrund teilweise pelagischer Lebensweise der Larven werden diese besonders

leicht von Fischen erbeutet), auch schon Dreistachlige Stichlinge können Kammmolch-Populationen auslöschen

(Veith 1996). Auch Friedfische wie z.B. Karpfen können fatale Auswirkungen haben (Kuhn 2001).

Nach Blab (1986) besteht beim Kammmolch bei der Laichgewässer-Hinwanderung eine starke Bindung an das

Geburtsgewässer (durch Versetzungsversuche in andere Gewässer nachgewiesen), wird dieses nicht erreicht, so

werden von einigen Tieren z.T. nach wochenlanger Lethargie die nächstgelegenen Gewässer zum Laichen

aufgesucht. Je später in der Laichzeit dieses neue Gewässer aufgesucht wird, umso bereitwilliger wird es als

Laichgewässer genutzt, allerdings kehren die Kammmolche dann anschließend einige Tiere nach dem

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Laichgeschäft im neuen Gewässer (nach Versetzung) bereits im Herbst desselben Jahres in das

Ursprungsgewässer zurück (Blab 1986). Populationsverlagerungen finden jedoch auch natürlicherweise statt,

wenn das bisherige Laichgewässer nicht mehr dem artspezifischen Laichplatzschema entspricht (Blab 1986).

Als Wanderleistungen (Heimfindeleistung verfrachteter Tiere) wurden von Blab (1986) bei Weibchen bis zu

800 m in 17 Tagen und bei Männchen bis zu 500 m in 4 Tagen ermittelt. Auf dem Weg zu den Laichgewässern

werden auch Ackerflächen durchquert, ein Kammmmolch-Männchen wanderte sogar ca. 1,1 km über Acker

(Stoefer & Schneeweiß 2001b).

Als Winterquartiere dienen beispielsweise Gewässerrandstreifen der Laichgewässer (Stoefer & Schneeweiß

2001b), die Laichgewässer selbst wie auch Stollen und Gebäude (Veith 1996) und auch Wälder (vgl. LÖBF

2006). Es werden Winterquartiere (z.B. Keller) bis in > 1 km Entfernung von den Laichgewässern genutzt (Von

Bülow 2001a), die Mehrzahl der Kammmolche bewegen sich jedoch nur bis 100 m zwischen Winterquartier

und Laichgewässer (Stoefer & Schneeweiß 2001b). Die Laichgewässer-Abwanderung der neuen Jungtiere

erfolgt v.a. ab Anfang August (Stoefer & Schneeweiß 2001b).

Kammmolche können maximal 9 – 17 Jahre alt werden und erreichen die Geschlechtsreife nach 2 Jahren

(Kühnel, Krone & Schonert 2001). Die gesamte Populationsentwicklung wird meist vom jährlichen

Reproduktionserfolg bestimmt (Stoefer & Schneeweiß 2001a). Neben dem Prädationsdruck gibt es aber auch

noch andere Faktoren, die den Reproduktionserfolg beeinflussen. Nach Scheuber (2001) legen in der Schweiz

Kammmolche bis 69 Eier/Weibchen, wobei aber die Körpergröße die Gelegegröße bestimmt. Die Eimortalität

schwankt jahrweise sehr stark, die mittlere Eimortalität beträgt 2 – 80 %, weshalb Kammmolch-Populationen

auch schon wegen geringer Eiproduktion aussterben können (Scheuber 2001). Extrem harte Winter (z.B. Frost

bis – 19°C, kaum Schneedecke, Bodenfrost bis 1,53 m) führen ebenfalls zu starken Kammmolch-Rückgängen

(Stoefer & Schneeweiß 2001a).

Bestand in BRD und NRW:

Deutschland ist das europäische Verbreitungszentrum des Kammmolches, wobei bevorzugt Gebiete unter 400 m

ü.NN besiedelt werden, eine Einschätzung der Bestandssituation ist aber in vielen Ländern nicht möglich, zumal

die Fundhäufigkeit mit der Bearbeitungsintensität korreliert (Anonymus 2001). Aus vielen Gebieten wurde von

Vorkommen mit geringen Individuenzahlen (kleiner 50) berichtet (Anonymus 2001). Insgesamt sind große

Teile Deutschlands vom Kammmolch besiedelt (vgl. Meyer 2004).

In NRW ist die Art noch weit verbreitet (vgl. AK Amphibien und Reptilien NRW 2006), allerdings mit meist

geringen Populationsgrößen. So werden für NRW bei > 50 % der Meldungen nur 2 – 10 Tiere, bei 33 % der

Meldungen 11 – 100 Tiere genannt (Kupfer & von Bülow 2001). Nach Kupfer & von Bülow (2001) liegen die

meisten Meldungen in NRW in der Westfälischen Bucht bzw. im Westfälischen Tiefland.

Bundesweit gilt der Kammmolch als „gefährdet“ (BfN 1998a), diese Einstufung gilt auch für NRW (LÖBF

1999).

Aussagen des Standard-Datenbogens (LÖBF 2006):Im Standard-Datenbogen wird die Art nicht aufgeführt, Aussagen fehlen somit.

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Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):Mindestens 3 Begehungen lebensraumabhängig (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn).

Die Kartierungen erfolgten am 324.02.06, 07.03.06, 18.03.06, 02.04.06, 04.04.06, 08.04.06, 15.04.06, 06.05.06,

13.05.06, 20.05.06, 21.05.06, 03.06.06, 22.06.06, 26.06.06, 11.07.06, 24.07.06, 29.07.06, 05.08.06, 15.08.06,

08.09.06 und 11.09.06. Es wurden außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und Anwohner

befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:

Kammmolche wurden auf einem verkrauteten Gartengrundstück inmitten des FNP-Änderungsbereiches (Noack

2006) sowie östlich anschließend in einem Privatgarten (knapp außerhalb des FNP-Änderungsbereiches)

nachgewiesen (Biologische Station Bonn 2006). Nordöstlich davon, etwa 400 m entfernt, existiert eine weitere

Population, das von der Biologischen Station Bonn betreut wird. Für Tümpel und Teich westlich des FNP-

Änderungsbereiches nennt die Biologische Station Bonn ebenfalls ein Kammmolch-Vorkommen. Da alle

Vorkommen in artspezifisch erreichbarer Entfernung zueinander liegen, ist von einer zusammenhängenden

Metapopulation auszugehen.

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:Offenbar nutzen die Kammmolche im Untersuchungsgebiet die unterschiedlichsten Gewässer, von kleinsten

„Folientümpeln“ bis zu größeren Teichen. Da Kammmolche grundsätzlich auch Offenland als Landhabitat

nutzen, ist zu vermuten, dass der FNP-Änderungsbereich ebenfalls solchermaßen genutzt wird und dass auch

der Individuen-Austausch zwischen den 3 – 4 Vorkommen durch den FNP-Änderungsbereich erfolgt (zumal das

Grünland auch nur zeitweise beweidet wird). Es wurden zwar keine Kammmolche in potentiellen

Tagesverstecken (z.B. unter Baumstubben, Baumscheiben, Rindenresten und liegendem Totholz) gefunden,

jedoch verstecken sich besonders Kammmolche gerne auch in unterirdischen Kleinsäugerbauen (z.B.

Mauselöcher), in denen sie dann nicht gefunden werden können.

Zauneidechse (Lacerta agilis): Anh. IV FFH-RL

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):

„Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist eine mittelgroße, gedrungen wirkende Eidechse, die eine Körperlänge

von bis zu 24 cm erreichen kann. Die Tiere sind auf der Oberseite in ihrer Grundfärbung gelbbraun, graubraun

bis braun gefärbt. Der Rücken ist seitlich mit jeweils einem hellen, gelblichweißen Längsstreifen gezeichnet, der

vom Kopf bis zum Schwanz reicht. Dazwischen liegt ein breiter, rostroter bis brauner Mittelstreifen, der mit

dunklen Fleckenreihen versehen ist. Auch die Körperseiten tragen ein dunkles Fleckenmuster, das z. T. aus

schwarz umrandeten weißen Augenflecken besteht. In der Paarungszeit wechselt die Körperfarbe bei den

Männchen an den Körperseiten und der Kehle in eine auffällige Grünfärbung. Die Tiere ernähren sich bevorzugt

von Insekten (z.B. Heuschrecken, Käfer, Fliegen), Spinnen, Tausendfüßlern und Würmern. Die Zauneidechse

bewohnt reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und

grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. Dabei werden Standorte

mit lockeren, sandigen Substraten und einer ausreichenden Bodenfeuchte bevorzugt. Ursprüngliche besiedelte

die wärmeliebende Art ausgedehnte Binnendünen- und Uferbereiche entlang von Flüssen, an denen durch

Hochwasserereignisse immer wieder neue Rohbodenstandorte geschaffen werden. Heute kommt sie vor allem in

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Heidegebieten, auf Halbtrocken- und Trockenrasen, sowie an sonnenexponierte Waldrändern, Feldrainen und

Böschungen vor. Sekundär nutzt die Art auch vom Menschen geschaffene Lebensräume, wie Eisenbahndämme,

Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben oder Industriebrachen. Im Winter verstecken sich die

Tiere in frostfreien Verstecken, wie Kleinsäugerbauen oder natürlichen Hohlräumen, aber auch in selbst

gegrabenen Quartieren. Nach Beendigung der Winterruhe verlassen die tagaktiven Tiere ab März bis Anfang

April ihre Winterquartiere. Bei warmen Temperaturen finden vor allem im Mai die Paarungen statt. Nach einer

etwa zweiwöchigen Tragzeit legt das Weibchen 9-14 (max. 17) Eier in selbst gegrabene Erdlöcher an

sonnenexponierten, vegetationsfreien Stellen ab. Insbesondere alte Weibchen können in günstigen Jahren ein

zweites Gelege produzieren. Je nach Witterung schlüpfen nach 2-3 Monaten die jungen Eidechsen von August

bis September. Bereits von Anfang September bis Anfang Oktober suchen die Alttiere ihre Winterquartiere auf,

während ein Großteil der Schlüpflinge noch bis Mitte Oktober, z.T. sogar bis Mitte November aktiv ist. Junge

Zauneidechsen erreichen nach zwei bis vier Jahren die Geschlechtsreife. Unter natürlichen Bedingungen werden

die Tiere vermutlich mehr als 10 Jahre alt. Die Zauneidechse ist eine ausgesprochen standorttreue Art, die meist

nur kleine Reviere mit einer Flächengröße bis zu 100 m² nutzt. Bei saisonalen Revierwechseln kann die

Reviergröße bis zu 1.400 (max. 3.800) m² betragen. Innerhalb des Lebensraumes können Ortsveränderungen bis

zu 100 m beobachtet werden. Ausnahmsweise überwinden die Tiere maximale Wanderdistanzen von bis zu vier

Kilometern bewältigt werden. Die Ausbreitung der Art erfolgt vermutlich über die Jungtiere. Die Zauneidechse

ist eine eurasische Art, die in ganz Deutschland verbreitet ist. In Nordrhein-Westfalen gilt die Art als „stark

gefährdet“. Verbreitungsschwerpunkte liegen im Flachland im Bereich des Münsterlandes und am Niederrhein.

Nur wenige Vorkommen sind aus dem Bergischen Land bekannt. Im Sauerland ist die Art ausgestorben.“

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:

Die am häufigsten genannten Habitate in NRW sind v.a. der Waldrand, gefolgt von Ruderalfläche, Heide, Weg-

und Straßenböschung, Bahndamm und Abgrabung (vgl. Schlüpmann, Geiger & Willigalla 2006). Das

Hauptsubstrat bei den Zauneidechsen-Fundpunkten ist Sand (AK Amphibien und Reptilien NRW 2003). Allen

Zauneidechsen-Habitaten gemeinsam ist eine kleinräumige Mosaikstruktur mit obligatorischen Requisiten für

Thermoregulation, Beutejagd, Versteck, Nachtquartier, Eiablageplatz und Überwinterungsquartier, wobei der

bestimmende Faktor für Habitatwahl und Verbreitung die Eiablagemöglichkeit ist (Hahn-Siry 1996). Als

Eiablageplätze dienen beispielsweise besonnte, sandige Stellen, Grus o.ä., wobei als wichtige Merkmale zu

nennen sind (Brüggemann 1990):

- unbeschattete, grabbare Fläche

- häufig mit einem Abstand zur Vegetation von ca. 20 - 40 cm

- bevorzugt in Süd- oder Südwestexposition

- gewisse Feuchtigkeit (nicht Nässe) des Substrats

Die grabbare Tiefe des Substrates sollte dabei möglichst > 50 cm betragen (Blanke 2004), obwohl die Eier nur

in einer Tiefe von 7 – 8 cm abgelegt werden (LÖBF 2006). Da die Zauneidechse wärmeliebend ist, benötigt sie

außerdem Sonnplätze, in deren unmittelbarer Umgebung auch die Tagesverstecke liegen (Hahn-Siry 1996).

Verbuschen oder verwalden die Habitate im Zuge der Sukzession zu stark, verlieren die Zauneidechsen ihren

Lebensraum.

Die Art gilt zwar als sehr standorttreu (vgl. Hahn-Siry 1996), jedoch konnte der Verfasser schon mehrfach

Zauneidechsen (Männchen und Weibchen) in pessimalen Habitaten beobachten, diese wurden dann aber meist

nur wenige Tage besiedelt. Völlig unklar war dabei auch, von wo die Tiere kamen, da weder geeignete

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Lebensräume, noch andere Zauneidechsen-Vorkommen im Umfeld bekannt waren. Aussetzungen erschienen in

diesen Fällen aus verschiedenen Gründen als unwahrscheinlich, so dass eher von umher vagabundierenden

Einzeltieren auszugehen war. Dies deutet darauf hin, dass trotz der allgemeinen Standorttreue der Art immer

wieder zumindest einzelne Zauneidechsen in der Lage sind, neue Lebensräume zu erschließen. Nach Ellwanger

(2004) kommen bei adulten Zauneidechsen Ortsveränderungen von > 100 m vor, Männchen norddeutscher

Populationen zeigen Wanderleistungen von > 300 m und solche von holländischen Populationen bis zu 1.200 m.

Blanke (2004) nennt sogar Wanderleistungen von bis zu 4.000 m (v.a. beim Wechsel von suboptimalen

Habitaten), wobei sich aber > 50 % der Tiere nicht weiter als 20 m vom Erstfundort entfernen.

Bestand in BRD und NRW:

Die Zauneidechse ist über ganz Deutschland verbreitet (Ellwanger 2004). In NRW weist die Art eine weite, aber

lückige Verbreitung auf (Schlüpmann, Geiger & Willigalla 2006). Sie ist vor allem im klimabegünstigten

Rheinland noch relativ gut verbreitet (vgl. Schlüpmann & Geiger 1998).

Bundesweit gilt die Zauneidechse als „gefährdet“ (BfN 1998a), in NRW sogar als „stark gefährdet“ (LÖBF

1999).

Aussagen des Standard-Datenbogens (LÖBF 2006):Im Standard-Datenbogen wird die Art nicht aufgeführt, Aussagen fehlen somit.

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):

Mindestens 5 Begehungen (Mai bis September) am Waldrand (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn).

Die Kartierungen erfolgten am 24.02.06, 07.03.06, 18.03.06, 02.04.06, 04.04.06, 08.04.06, 15.04.06, 06.05.06,

13.05.06, 20.05.06, 21.05.06, 03.06.06, 22.06.06, 26.06.06, 11.07.06, 24.07.06, 29.07.06, 05.08.06, 15.08.06,

08.09.06 und 11.09.06. Es wurden außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und Anwohner

befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:Trotz intensiver Nachsuche konnte die Zauneidechse nicht mehr nachgewiesen werden, obwohl sie vor einigen

Jahren noch von der Biologischen Station Bonn am nördlichen Rand des FNP-Änderungsbereiches beobachtet

wurde.

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:

Der ehemalige Lebensraum der Zauneidechse am nördlichen Rand des FNP-Änderungsbereiches hat sich für die

Art deutlich verschlechtert. Ursache hierfür ist der starke Gehölzaufwuchs in Waldrandlage, der die

notwendigen Habitatrequisiten nicht mehr zulässt. Lediglich in der Mitte des nordwestlichen Waldrandes

existieren kleinflächig noch sonnige, offene Bodenstellen mit grabbarem Waldboden, allerdings fehlt dort

möglicherweise ein ausreichendes Beuteangebot (z.B. kaum Insekten infolge nur weniger Blütenpflanzen).

Erschwerend kommt außerdem eine intensive, störungsrelevante Freizeitnutzung (Jogger, Spaziergänger,

Hunde) und die Siedlungsnähe (evtl. Tötung von Eidechsen durch Katzen) hinzu.

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Wasserfledermaus (Myotis daubentoni): Anh. IV FFH-RL

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):„Mit einer Körpergröße von etwa 4,5-5,5 cm gehört die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) zu den eher

kleinen Fledermausarten. Das Gewicht beträgt 7-17 g, die Spannweite der Flügel 24-28 cm. Wie bei der

ähnlichen Teichfledermaus haben die Tiere verhältnismäßig kleine Ohren. Der äußere Ohrrand ist jedoch leicht

eingedellt, und der kleine Ohrdeckel ist an der Spitze gerade. Das dichte, kurzhaarige Fell ist oberseits

hellrotbraun bis dunkelgraubraun, zum Teil glänzend und mit bronzefarbenen Spitzen. Die grauweiß bis

bräunlich gefärbte Unterseite setzt sich scharf von der Oberseite ab. Ohren und Flughäute sind dunkel graubraun

gefärbt. Die Schnauze ist bräunlich und dicht behaart, in höherem Alter wirkt sie rosa. Die sehr variablen

Ortungslaute erstrecken sich über eine Bandbreite von 55-95 bis 25-40 kHz. Mit dem Ultraschall-Detektor

bestehen Verwechslungsmöglichkeiten mit anderen, ähnlich rufenden Myotis-Arten. Die Wasserfledermaus ist

eine typische Waldfledermaus, die in gewässerreichen Wäldern und Parklandschaften vorkommt. Als

Jagdgebiete dienen offene Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bisweilen jagen die

Tiere auch in Wäldern oder über Waldlichtungen und Wiesen. Die individuellen Aktionsräume sind im

Durchschnitt nur 49 ha groß, mit Kernjagdgebieten von nur 100-7.500 m². Die traditionell genutzten

Jagdgebiete können in einem Radius von 7-8 km um die Quartiere liegen, und werden über festgelegte

Flugrouten entlang von markanten Landschaftsstrukturen erreicht. Die Wasserfledermaus verdankt ihren

deutschen Namen der stark an Gewässer gebundenen Jagdweise. Mit ihren großen Füßen und unter

Zuhilfenahme ihrer Schwanzflughaut ist sie in der Lage, ihre Beute direkt von der Wasseroberfläche

abzusammeln. Dabei fliegen die Tiere in schnellem, wenigem Flug in 5-20 cm Höhe über der Wasseroberfläche

und erbeuten Zweiflügler (z.B. Zuckmücken), Köcherfliegen, seltener auch Netzflügler, Schmetterlinge etc.. Die

Sommerquartiere befinden sich fast ausschließlich in Baumhöhlen, wobei alte Fäulnis- oder Spechthöhlen in

Eichen und Buchen bevorzugt werden. Seltener werden Stammrisse, Spalten, Astlöcher oder Fledermauskästen

bezogen. Ab Mitte Juni bringen die Weibchen in größeren Kolonien mit 20-50 (max. 600) Tieren jeweils meist

ein Junges pro Saison zur Welt. Da sie oftmals mehrere Quartiere im Verbund nutzen, und diese alle 2-3 Tage

wechseln, ist ein großes Angebot geeigneter Baumhöhlen erforderlich. Die Männchen schlafen meist einzeln,

manchmal schließen sie sich zu kleineren Männchenkolonien zusammen. Im August lösen sich die

Wochenstuben langsam wieder auf. Zu dieser Zeit erscheinen die ersten Tiere bereits in großen Zahlen an den

Winterquartieren, und es beginnt die Paarungszeit, die den ganzen Winter über bis zum Frühjahr andauert. Als

Winterquartiere dienen großräumige Höhlen, Stollen, Felsenbrunnen und Eiskeller, mit einer hohen Luftfeuchte

und Temperaturen zwischen 3-6 °C. Hier überwintern die Tiere einzeln oder in kleinen Clustern in Spalten und

Löchern oder frei an der Wand hängend. Wasserfledermäuse gelten als ausgesprochen quartiertreu, und können

in Massenquartieren mit bis zu 7.000 Tieren überwintern. Ab Mitte März/April werden die Winterquartiere

wieder verlassen. Als Mittelstreckenwanderer legen sie Entfernungen von bis zu 100 (max. 250 km) zwischen

den Sommer- und Winterlebensräumen zurück. Die Wasserfledermaus ist in ganz Deutschland verbreitet und

nicht selten. In Nordrhein-Westfalen gilt die Art als „gefährdet“, und kommt in allen Naturräumen nahezu

flächendeckend vor. Kleinere Verbreitungslücken bestehen im Bergland.“

Bestand in BRD und NRW:

Die Wasserfledermaus ist in ganz Deutschland verbreitet und nicht selten. Die Bestände in den einzelnen

Bundesländern sind jedoch unterschiedlich. Wochenstuben werden wegen der versteckten Lebensweise der

Wasserfledermaus in Baumhöhlen selten gefunden. Die höchsten Vorkommen sind für wald- und seenreiche

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Regionen in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg und Mittelfranken bekannt (Boye et al. 1999).

Nachweise in Winterquartieren deuten auf stabile und gebietsweise zunehmende Populationen hin. Hohe

Überwinterungszahlen sind für die Kalkberghöhlen Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) und die Spandauer

Zitadelle (Berlin) bekannt. Nach LÖBF (2006) ist die Art in Nordrhein-Westfalen während des

Sommerhalbjahres über Gewässern oft in großer Anzahl zu beobachten. Bisher sind nur wenige Wochenstuben

bekannt. In Winterquartieren gehört sie zu den häufigeren Arten.

Bundesweit gilt die Wasserfledermaus als „nicht gefährdet“ (BfN 1998a). In NRW wird sie als „gefährdet“

(LÖBF 1999) eingestuft.

Aussagen des Standard-Datenbogens:

Die Wasserfledermaus wird als Art des Anhang IV der FFH-RL. nicht im Standard-Datenbogen und ebenso

nicht unter „Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora“ aufgeführt.

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):

Mindestens 6 Begehungen zu zweit mit Batdetektor von Ende April / Anfang Mai bis Ende August im Radius

von 300 m um den FNP-Änderungsbereich (1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Mitternacht) (gemäß Vorgaben

der Stadt Bonn).

Wegen ungünstiger Witterung erstreckte sich der Erfassungszeitraum von Mitte Mai bis Ende August 2006. Die

Kartierungen wurden an folgenden Tagen durchgeführt: 22. Mai, 12. Juni, 17. Juli, 20. Juli, 11. August und

30. August 2006. Das Methodenhandbuch der LÖBF (1997) diente als Grundlage der Kartierungen. Es wurde

außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und der BAFF befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:

Die beiden Teiche in der Nähe der Hügelgräber werden als Jagdhabitate von Wasserfledermäusen genutzt. Bis

zu zwei Tiere konnten an mehreren Untersuchungstagen 2006 dort beobachtet werden. Wasserfledermäuse

fliegen sehr schnell und jagen über offenen Wasserflächen von stehenden und langsam fließenden Gewässern

(Roer & Schober 2001).

Dem Bonner Arbeitskreis für Fledermausschutz (BAFF) liegen keine Hinweise auf Wasserfledermaus-

Wochenstuben in Nieder- und Oberholtorf vor (Frau Meyer-Cords, mündl. Mitt.). Wasserfledermäuse

überwintern in den Ofenkaulen im Siebengebirge (Boye et al. 2002).

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:

Außer den genannten Teichen bietet das Untersuchungsgebiet keine ausreichend großen Wasserflächen, die als

Wasserfledermaus-Jagdhabitate geeignet sind. Wasserfledermäuse besiedeln im Sommer häufig Spalten und

Höhlen in Bäumen und auch Hohlräume an Gebäuden (Meschede & Heller 2000). Einige höhlentragende

Bäume befinden sich in dem Waldstück nördlich des Plangebietes. Exemplarische Ausflugsbeobachtungen dort

ergaben keine Hinweise auf Wasserfledermaus-Quartiere. Quartiere innerhalb der Kleingärten sind jedoch nicht

auszuschließen. Bei ihren Überflügen vom Quartier zu den Jagdhabitaten nutzen die Tiere feste Flugrouten

entlang von linienförmigen Landschaftstrukturen wie z. B. Baumreihen, Hecken, Waldränder (Limpens 1993).

Diese linienförmigen Strukturen finden Wasserfledermäuse an den Wald- und Gehölzrändern im

Untersuchungsgebiet.

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Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:Fällungen von höhlentragenden Bäumen und Zerschneidungen der Landschaft, z.B. durch Straßenplanungen,

gelten als Gefährdungsursachen der Wasserfledermäuse. Jagdgebiete der Wasserfledermaus liegen in einem

Radius von 7-8 km um die Quartiere. Sie könnten demnach bei ihren Überflügen z.B. die Wald- und

Gehölzränder als Flugstraßen / -routen nutzen.

Fransenfledermaus (Myotis nattereri): Anh. IV FFH-RL

Allgemeine Artbeschreibung:

Mit einer Kopfrumpflänge von 42-50 mm gehören die Fransenfledermäuse zu den mittelgroßen Arten. Die Tiere

wiegen 5-12 g. Sie nutzen Baumhöhlen, Spalten im Inneren von Gebäuden, im Münsterland häufig Viehställe

(Trappmann 2005) als Sommerquartiere, überwintern in Naturhöhlen und Stollen, verstecken sich dort in

Spalten und Löchern. Ab April/Mai beziehen die Weibchen die Wochenstuben (Fortpflanzungsquartiere). Dort

werden Mitte Juni bis Anfang Juli die Jungtiere, meist eins, geboren. Nach etwa vier Wochen sind die Jungen

flugfähig. Ein Wechsel der Wochenstubenquartiere ist ein bis zweimal wöchentlich möglich (Schober &

Grimmberger 1998). Die Paarungen beginnen im Herbst, die Männchen sind nicht territorial.

Fransenfledermäuse sind ortstreu. Sie benötigen Winterquartiere mit hoher Luftfeuchtigkeit, die ab Mitte

Oktober bezogen werden (Schober & Grimmberger 1998; Meschede & Hager 2004).

Fransenfledermäuse verlassen ca. 30 Minuten nach Sonnenuntergang ihre Quartiere zur Jagd. Zur Nahrung

gehören Spinnen (Arachnida), Zweiflügler (Diptera), Schmetterlinge (Lepidoptera) und Käfer (Coleoptera).

Fransenfledermäuse jagen und fliegen u. a. an Hecken, Waldrändern, in Wäldern und über Wasser. Sie nutzen

linienförmige Strukturen zur Orientierung (Schober & Grimmberger 1998).

Bestand in BRD und NRW:Nachweise für Wochenstuben der Fransenfledermäuse liegen für die meisten Bundesländer vor. Nach

Bestandseinbrüchen Mitte des letzten Jahrhunderts weisen Erfassungen in Winterquartieren der letzten Jahre auf

stabile bis leicht ansteigende Bestände hin (Boye et al. 1999).

Fransenfledermäuse sind in den Roten Listen NRW (LÖBF 1999) und BRD (BfN 1998a) als „gefährdet“

eingestuft.

Aussagen des Standard-Datenbogens:

Die Fransenfledermaus wird als Art des Anhang IV der FFH-RL nicht im Standard-Datenbogen und ebenso

nicht unter „Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora“ aufgeführt.

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):

Mindestens 6 Begehungen zu zweit mit Batdetektor von Ende April / Anfang Mai bis Ende August im Radius

von 300 m um den FNP-Änderungsbereich (1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Mitternacht) (gemäß Vorgaben

der Stadt Bonn).

Wegen ungünstiger Witterung erstreckte sich der Erfassungszeitraum von Mitte Mai bis Ende August 2006. Die

Kartierungen wurden an folgenden Tagen durchgeführt: 22. Mai, 12. Juni, 17. Juli, 20. Juli, 11. August und

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30. August 2006. Das Methodenhandbuch der LÖBF (1997) diente als Grundlage der Kartierungen. Es wurde

außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und der BAFF befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:

Bis zu zwei jagende Fransenfledermäuse wurden am 22. Mai, 17. Juli und 20. Juli 2006 am Teich hinter dem

Hügelgrab beobachtet. Am 20. Juli konnten zwei und am 30. August 2006 vier jagende Fransenfledermäuse in

der Nähe der Grillhütte im Kronenbereich einiger Bäume beobachtet werden.

Dem Bonner Arbeitskreis für Fledermausschutz (BAFF) liegen keine Hinweise auf Fransenfledermaus-

Wochenstuben in Nieder- und Oberholtorf vor (Meyer-Cords, mündl. Mitt.). Hausquartiere konnten nicht

nachgewiesen werden, können jedoch für Einzeltiere nicht ausgeschlossen werden. Fransenfledermäuse

überwintern in den Ofenkaulen im Siebengebirge (Boye et al. 2002).

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:

Fransenfledermäuse jagen meist in Wäldern und auch in ortsnahen Gartenlandschaften (Schober &

Grimmberger 1998; Richarz & Limmbrunner 1999; Meschede & Hager 2004). Innere und äußere Waldränder

können sowohl als Jagdhabitate sowie als Leitstrukturen für Fransenfledermäuse fungieren. Beide Habitate

bietet das Untersuchungsgebiet. Quartierbäume wurden während der Untersuchungen von Mai bis Ende August

2006 nicht gefunden.

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:

Quartierverluste durch Fällen von Höhlenbäumen, Habitatveränderungen und Einsatz von Insektiziden gelten

als Gefährdungsursachen.

Große Bartfledermaus (Myotis brandtii): Anh. IV FFH-RL

Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus): Anh. IV FFH-RL

Allgemeine Artbeschreibung:

Große und Kleine Bartfledermaus sind ohne Netzfang im Gelände nicht zu unterscheiden. Die Ortungslaute, das

wichtigste Bestimmungsmerkmal bei der Detektorbestimmung, sind identisch. Da für die Untersuchung der

Fledermausfauna zur FFH-VU Netzfänge nicht vorgesehen waren, konnten die im Untersuchungsgebiet

gefundenen Bartfledermäuse keiner der beiden Arten eindeutig zugeordnet werden, deshalb wird von

Bartfledermaus spec. gesprochen.

Beide Bartfledermaus-Arten zählen zu den kleinen Arten und gelten als Waldfledermäuse. Die große

Bartfledermaus ist stärker an Wald und Gewässer gebunden als die Kleine Bartfledermaus (Schober &

Grimmberger 1998; Meschede & Heller 2000). Letztere kommt auch in Parks und Siedlungen vor.

Sommerquartiere beider Arten können Spalten an Gebäuden und Fledermauskästen sein. Zum Überwintern

suchen sie gerne Höhlen auf. Sie gehören zu den wanderfähigen Arten. Im April / Mai werden die

Wochenstuben bezogen. Im Juni / Juli wird meist ein Junges geboren. Die Jungtiere sind mit 3 bis 4 Wochen

flugfähig. Die Wochenstuben lösen sich im August auf und die Paarungszeit beginnt. Jagdbeginn für beide

Arten ist etwa 30 Minuten nach Sonnenuntergang. Sie jagen über Waldwegen, an Waldrändern, in Parks und an

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Gewässern. Zur Nahrung gehören kleine Fluginsekten (Schober & Grimmberger 1998; Richarz & Limbrunner

1999; Meschede & Heller 2000).

Bestand in BRD und NRW:

Die Verbreitung der Großen Bartfledermaus ist erst lückenhaft bekannt, da sie früher von der Kleinen

Bartfledermaus nicht unterschieden wurde. Zu vermuten ist, dass sie wie die Kleine Bartfledermaus in der

gesamten BRD vorkommt (Schober & Grimmberger 1998). Die Kleine Bartfledermaus kommt im gesamten

Bundesgebiet vor. Genaue Angaben zur Bestandsentwicklung sind derzeit nicht möglich (Boye et al. 1999;

Tupinier & Aellen 2001).

In den Roten Listen der BRD (BfN 1998a) und NRW (LÖBF 1999) ist die Große Bartfledermaus als „stark

gefährdet“, die Kleine Bartfledermaus als „gefährdet“ eingestuft.

Aussagen des Standard-Datenbogens:Die beiden Bartfledermäuse werden als Arten des Anhang IV der FFH-RL. nicht im Standard-Datenbogen und

ebenso nicht unter „Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora“ aufgeführt.

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):Mindestens 6 Begehungen mit Batdetektor von Ende April / Anfang Mai bis Ende August im Radius von 300 m

um den FNP-Änderungsbereich (1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Mitternacht) (gemäß Vorgaben der Stadt

Bonn).

Wegen ungünstiger Witterung erstreckte sich der Erfassungszeitraum von Mitte Mai bis Ende August 2006. Die

Kartierungen wurden an folgenden Tagen durchgeführt: 22. Mai, 12. Juni, 17. Juli, 20. Juli, 11. August und

30. August 2006. Das Methodenhandbuch der LÖBF (1997) diente als Grundlage der Kartierungen. Es wurde

außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und der BAFF befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:

Nachweise von Bartfledermäusen gelangen auf dem östlichen Teil des Hardtweiher-Rundwegs und am

Waldrand, der im Norden an das Plangebiet grenzt. Beobachtet wurden bis zu zwei Tiere. Die Tiere flogen in

etwa 2-5 m Höhe an der Vegetation entlang. Quartiere innerhalb der Kleingärten sind nicht auszuschließen.

Dem Bonner Arbeitskreis für Fledermausschutz (BAFF) liegen keine Hinweise auf Bartfledermaus-

Wochenstuben in Nieder- und Oberholtorf vor (Meyer-Cords, mündl. Mitt.). Große und Kleine Bartfledermäuse

überwintern in den Ofenkaulen im Siebengebirge (Boye et al. 2002).

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:

Große und Kleine Bartfledermaus zählen zu den gebäudebewohnenden Fledermäusen und kommen in

waldnahen, strukturreichen Landschaften vor. Die Große Bartfledermaus weist eine stärkere Bindung an Wälder

auf als die Kleine Bartfledermaus (Meschede & Heller 2000). Die Große Bartfledermaus jagt hauptsächlich in

Wäldern, die Kleine Bartfledermaus an Waldrändern und über Waldwegen und in lichten Wäldern (Schober &

Grimmberger 1998). Beide Habitattypen finden sich im Untersuchungsgebiet.

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Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:Insbesondere die Kleine Bartfledermaus nutzt als Jagdgebiete und Flugstraßen /-routen linienförmige

Strukturelemente wie Waldränder und Hecken. Durch Quartierverluste und Biotopveränderungen, Verlust von

Leitstrukturen wie Hecken und Baumreihen sind Bartfledermäuse gefährdet (Richarz & Limbrunner 1999;

Meschede & Heller 2000). Erhaltung alter Quartiere und Biotopschutz gelten u.a. als geeignete

Schutzmaßnahmen dieser Arten.

Braunes Langohr (Plecotus auritus): Anh. IV FFH-RL

Graues Langohr (Plecotus austriacus): Anh. IV FFH-RL

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):

Bei der Jagd sind die beiden Arten anhand ihrer Laute sehr schwer zu unterscheiden. Netzfänge waren nicht

vorgesehen, deshalb wird in der vorliegenden Arbeit von Langohr spec. gesprochen.

Braunes Langohr - Plecotis auritus„Das mittelgroße Braune Langohr (Plecotus auritus) fällt durch seine 3-4 cm langen Ohren auf. Die Tiere

werden 4-5 cm groß und erreichen ein Gewicht von 4,5-11 g. Die Ohrmuscheln werden in Ruhe- und

Schreckstellung nach hinten geklappt und erinnern dann an Widderhörner. In Winterlethargie werden sie unter

den Flügeln versteckt, wodurch Frostschäden vermieden werden können. Ausgewachsene Tiere haben ein

hellgrau-braunes, langes Rückenfell und eine hellgraue Unterseite. Flughaut und Ohren sind ebenfalls hellgrau-

braun. Braune Langohren ähneln dem nah verwandten Grauen Langohr, und lassen sich am besten anhand

morphologischer Merkmale unterscheiden. Die Flügel sind relativ kurz und breit, bei einer Spannweite von 24-

28,5 cm. Das Braune Langohr ruft sehr leise und ist im Ultraschalldetektor nur schwer bei 25-35 kHz zu hören.

Häufig sind jedoch deutliche Soziallaute aus Wochenstubenquartieren wahrzunehmen. Das Braune Langohr gilt

als eine typische Waldart, die bevorzugt in unterholzreichen, lichten Laub- und Nadelwäldern vorkommt. Als

Jagdgebiete dienen außerdem strukturreiche Gärten, Friedhöfe, Streuobstwiesen und Parkanlagen im dörflichen

und städtischen Siedlungsbereich. Die individuell genutzten Jagdreviere sind meist nur 1-40 ha groß und liegen

innerhalb eines Radius von bis zu 1.500 m um die Quartiere. Mit ihrem langsamen, sehr wendigen Flug können

Braune Langohren in niedriger Höhe (3-6 m) wie ein Kolibri im Rüttelflug die Position halten. Dabei lauschen

sie mit ihren großen Ohren nach leisen Insektengeräuschen, und sammeln ihre Beutetiere direkt vom Blattwerk

an Sträuchern und Bäumen auf. Die Nahrung besteht v.a. aus Tag- und Nachtfaltern, Zweiflüglern, Käfern,

Spinnen und anderen Wirbellosen. Charakteristisch sind spezielle Fraßplätze, an denen sich Beutereste, v.a.

Insektenflügel, ansammeln. Als Wochenstuben werden neben Baumhöhlen sowie Fledermaus- und Vogelkästen

auch Quartiere in und an Gebäuden bezogen. Die Kolonien bestehen in der Regel aus 10-50 (max. 100)

Weibchen, wobei sich häufig einzelne junge Männchen diesen Gruppen anschließen. Ab Mitte Juni bringen die

Weibchen jeweils ein Junges pro Saison zur Welt. Alle 2-3 Tage wechseln sie das Quartier. Bisweilen trennen

sich die Kolonien und bilden in kleinen Gruppen einen Quartierverbund, zwischen denen die Tiere wechseln

können. Dagegen findet zwischen verschiedenen Kolonien, die räumlich oft nah bei einander leben (< 500 m

Abstand) nahezu kein Austausch statt. Ab Ende August/September werden die Wochenstuben aufgelöst. Im

Winter können Braune Langohren in unterirdischen Quartieren, wie Bunkern, Kellern oder Stollen angetroffen

werden. Dort erscheinen sie jedoch meist erst nach anhaltend niedrigen Temperaturen. Die Tiere gelten als sehr

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kälteresistent und verbringen einen Großteil des Winters vermutlich in Baumhöhlen oder in Verstecken an

Gebäuden. Dafür spricht die geringe Individuenzahl von 1-2 (max. 25) Tieren in den unterirdischen Quartieren.

Bevorzugt werden eher trockene Standorte mit einer Temperatur von 2-5 °C. Der Winterschlaf beginnt im

Oktober/November und dauert bis zum März. Als Kurzstreckenwanderer legen Braune Langohren bei ihren

Wanderungen zwischen den Sommer- und Winterlebensräumen selten Entfernungen über 20 km zurück. Das

Braune Langohr ist in ganz Deutschland verbreitet und gilt als die häufigste Waldfledermaus. In Nordrhein-

Westfalen ist die Art „gefährdet“, und kommt in allen Naturräumen zerstreut verbreitet vor“

Graues Langohr – Plecotis austriacus„Äußerlich ähnelt das Graue Langohr (Plecotus austriacus) dem nahe verwandten Braunen Langohr. Der

Körper ist geringfügig größer und schwerer (4-6 cm, 5-13 g), die Ohren erreichen ebenfalls eine Länge von 3-4

cm. Werden sie in Ruhestellung nach hinten geklappt, bleibt der breite Ohrdeckel gut sichtbar. Das lange

Rückenfell ist an der Haarbasis dunkel schiefergrau und an den Spitzen grau gefärbt. Die Bauchseite erscheint

hellgrau. Flughäute, Ohren und Schnauze sind ebenfalls grau gefärbt. Um die Augen trägt das Graue Langohr

eine dunkle Maske, die jedoch auch bei Braunen Langohren auftreten kann. Die Flügel sind relativ kurz und

breit (Spannweite: 25,5-29 cm). Die Tiere rufen mit einem trockenen Knacken etwas lauter als das Braune

Langohr, bei 23-28 kHz. Graue Langohren werden als typische „Dorffledermäuse“ angesehen, die als

Gebäudebewohner in strukturreichen, dörflichen Siedlungsbereichen vorkommen. Bei der Wahl des

Sommerlebensraumes sind die Tiere offenbar sehr anspruchsvoll. Als Jagdgebiete dienen siedlungsnahe

Grünländer, Waldränder, Streuobstwiesen, Parkanlagen, seltener auch landwirtschaftliche Gebäude. Ebenso

werden Laub- und Mischwälder genutzt, wobei große Waldgebiete gemieden werden. Die individuell genutzten

Jagdreviere sind nur 5-75 ha groß, und liegen meist in einem Radius von bis zu 5,5 km um die Quartiere. Graue

Langohren jagen im freien Luftraum, im Kronenbereich von Bäumen sowie im Schein von Straßenlaternen in

niedriger Höhe (2-5 m). Die Nahrung besteht aus Nachtfaltern, Zweiflüglern, Käfern und Wanzen. Die

Wochenstuben liegen ausschließlich in oder an Gebäuden, wo sich die Tiere in Zapfenlöchern, Spalten,

Balkenkehlen, Holzverschalungen oder frei hängend auf geräumigen Dachböden aufhalten. In Kolonien mit 20-

50 (max. 180) Tieren bringen die Weibchen ab Mitte Juni jeweils ein Junges pro Jahr zur Welt. Graue

Langohren sind im Quartier sehr störungsanfällig, und ziehen sich schnell in kleinste Spalten zurück. Ab

August/September lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Die Tiere überwintern von September/Oktober bis

März/April in Kellern, Stollen und Höhlen, aber auch in Spalten an Gebäuden und auf Dachböden. Sie treten

meist als Einzeltiere (1-2, max. 7 Tiere) auf, und wechseln zuweilen ihren Hangplatz. Die Tiere gelten als

kälteresistent, und bevorzugen eher trockene Quartiere mit Temperaturen von 2-5 °C. Als

Kurzstreckenwanderer legen Graue Langohren nur selten Entfernungen von über 20 km zwischen Sommer- und

Winterquartier zurück. Das Graue Langohr kommt als wärmeliebende Art in Deutschland v.a. in klimatisch

begünstigten Regionen mit einem Schwerpunkt in Süddeutschland vor. In Nordwestdeutschland erreicht die Art

ihre nördliche Verbreitungsgrenze. In Nordrhein-Westfalen sind nur wenige, zerstreute Vorkommen aus dem

Rheinland bekannt. Neuere Nachweise liegen vom nördlichen Niederrhein mit 3 Wochenstubenkolonien und 2

sommerliche Männchenquartiere vor (2003). Ältere Nachweise aus Westfalen konnten nach 1990 nicht bestätigt

werden“.

Bestand in BRD und NRW:Wochenstuben der Langohren sind für ganz Deutschland bekannt Das wärmeliebende Graue Langohr hat seine

Hauptvorkommen in den mittleren und südlichen Landesteilen (Boye et al. 1999). Für NRW sind sowohl

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Sommer- wie auch Winternachweise der Braunen Langohren bekannt. Nachweise für das Graue Langohr gibt es

nur für Westfalen und das südliche Rheinland (LÖBF 1999).

Das Braune Langohr ist in der Roten Liste Deutschlands als „Art der Vorwarnliste“, das Graue Langohr als

„stark gefährdet“ eingestuft (BfN 1998a), eingestuft. In der Roten Liste NRW (LÖBF 1999) gilt das Braue

Langohr als „gefährdet“, das Graue Langohr als „durch extreme Seltenheit gefährdet“ (LÖBF 1999).

Aussagen des Standard-Datenbogens:Die beiden Langohrfledermäuse werden als Arten des Anhang IV der FFH-RL nicht im Standard-Datenbogen

und ebenso nicht unter „Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora“ aufgeführt.

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):Mindestens 6 Begehungen zu zweit mit Batdetektor von Ende April / Anfang Mai bis Ende August im Radius

von 300 m um den FNP-Änderungsbereich (1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Mitternacht) (gemäß Vorgaben

der Stadt Bonn).

Wegen ungünstiger Witterung erstreckte sich der Erfassungszeitraum von Mitte Mai bis Ende August 2006. Die

Kartierungen wurden an folgenden Tagen durchgeführt: 22. Mai, 12. Juni, 17. Juli, 20. Juli, 11. August und

30. August 2006. Das Methodenhandbuch der LÖBF (1997) diente als Grundlage der Kartierungen. Es wurde

außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und der BAFF befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:

Bei den Begehungen am 22. Mai und 11. August 2006 wurde je ein jagendes Langohr an den Waldrändern, die

im Westen und Nordosten an das Plangebiet grenzen, sowie an den Heckenstrukturen der Gärten, die im Süden

an das Plangebiet grenzen, erfasst. Exemplarische Befragungen von Hausbesitzern und Beobachtungen der

Häuser im Süden des Plangebietes am 12.06.06 und 17.07.06 auf ausfliegende Tiere ergaben keine Hinweise auf

Quartiere der Langohren dort. Quartiere innerhalb der Kleingärten sind jedoch nicht auszuschließen.

Dem Bonner Arbeitskreis für Fledermausschutz (BAFF) liegen keine Hinweise auf Langohr-Wochenstuben in

Nieder- und Oberholtorf vor (Frau Meyer-Cords, mündl. Mitt.). Braune Langohren überwintern in den

Ofenkaulen im Siebengebirge (Boye et al. 2002).

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:

Beide Langohrarten nutzen Gehölzränder sowie strukturreiche Offenlandbereiche zur Jagd (Schober &

Grimmberger 1998). Das Untersuchungsgebiet bietet mit Waldrändern, Gärten und Hecken diese Jagdhabitate.

Zum Übertagen nutzen die Arten sowohl spaltenartige Verstecke an Häusern und Schuppen wie auch

Baumhöhlen. Baumhöhlen finden sich z.B. im Wald nördlich des Plangebietes. Des Weiteren könnten die

Schuppen in den Kleingärten von Langohrfledermäusen als Quartiere genutzt werden.

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:Gefährdet sind Langohren u.a. durch Quartierverlust und Anwendung giftiger Holzschutzmittel. Allgemein folgt

daraus für ihren Schutz, dass alte Quartiere zu erhalten und für Fledermäuse ungiftige Holzschutzmittel

anzuwenden sind.

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Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus): Anh. IV FFH-RL

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):„Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist zusammen mit der ähnlichen Mückenfledermaus die

kleinste europäische Fledermausart. Die Tiere werden nur 3,5-5 cm groß und 3,5-8 g schwer. Die

Flügelspannweite beträgt 18-24 cm. Die kurzen dreieckigen Ohren sind an der Spitze abgerundet, der kleine

Ohrdeckel ist leicht nach innen gebogen. Die Oberseite ist rötlich- bis dunkelbraun und die Unterseite gelb- bis

graubraun gefärbt. Schnauze, Ohren und Flughäute sind schwarzbraun. Im Flug erscheinen die Tiere so groß

wie ein Zaunkönig, und sind mit dem Ultraschalldetektor bei 45 kHz gut nachzuweisen. Die Zwergfledermaus

ist eine Gebäudefledermaus, die in strukturreichen Landschaften, vor allem auch im Siedlungsbereich als

Kulturfolger vorkommt. Als Jagdgebiete dienen Gehölzbestände in Gewässernähe, Kleingehölze sowie Laub-

und Mischwälder. Im Siedlungsbereich werden parkartig aufgelockerte Gehölzbestände aufgesucht. Die

individuellen Aktionsräume sind bis zu 1,5 km² groß, bei einer durchschnittlichen Jagdgebietsgröße von 19 ha.

Die Jagdgebiete können in einem Radius von 50 m bis zu 2,5 km um die Quartiere liegen. Die Tiere jagen in

einer Höhe von 2-6 m, z.T. bis über 20 m im freien Luftraum entlang von Waldrändern, Hecken und Wegen

sowie unter Straßenlaternen. Die Nahrung besteht v.a. aus Mücken, Kleinschmetterlingen und anderen kleinen

Fluginsekten, seltener aus Käfern, Hautflüglern oder Zikaden. Als Sommerquartiere werden fast ausschließlich

Spaltenverstecke an und in Gebäuden aufgesucht. Genutzt werden Hohlräume unter Dachpfannen, hinter

Wandverkleidungen und Verschalungen, in Mauerspalten oder Rollladenkästen. Baumhöhlen sowie

Fledermaus- und Vogelkästen werden bisweilen von den Männchen bewohnt. Die Weibchenkolonien bestehen

meist aus 10-50, selten aus mehr als 100 Tieren. Dabei nutzen sie häufig mehrere Quartiere im Verbund,

zwischen denen die Tiere im Durchschnitt alle 11-12 Tage hin und her wechseln. Ab Mitte Juni bringen die

Weibchen meist zwei Junge pro Jahr zur Welt. Ab Anfang/Mitte August lösen sich die Wochenstuben wieder

auf. Zu den auffälligsten Verhaltensweisen der Zwergfledermäuse gehören „Invasionen“, bei denen die Tiere im

Spätsommer in großer Zahl ausschwärmen und bei der Erkundung geeigneter Quartiere auch in Gebäude

einfliegen. Ab Oktober/November beginnt die Winterruhe, die bis März/Anfang April dauert. Als

Winterquartiere werden oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden (z.B. Wohnhäuser, Kirchen,

Schlösser) sowie unterirdische Quartiere in Kellern, Stollen Kasematten etc. bezogen. Die Standorte sind nicht

immer frostfrei und haben eine geringe Luftfeuchte. Zwergfledermäuse gelten als quartiertreu und können in

traditionell genutzten Massenquartieren mit mehreren tausend Tieren überwintern. Bei ihren Wanderungen

zwischen Sommer- und Winterquartier legen die Tiere meist geringe Wanderstrecken unter 50 km zurück.

Zwergfledermäuse sind in ganz Deutschland verbreitet und fast überall die häufigste Fledermausart. In

Nordrhein-Westfalen ist die Art in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vertreten und gilt als

„ungefährdet“. Da sich unter dem Namen „Zwergfledermaus“ bis zur Entdeckung der Mückenfledermaus zwei

Arten verbargen, sind ältere Daten zur Populationsgröße nur bedingt vergleichbar“.

Bestand in BRD und NRW:Zwergfledermäuse kommen in Deutschland flächendeckend vor mit Wochenstuben-Nachweisen in allen

Bundesländern. Bedeutung haben einige nachgewiesene Massenwinterquartiere für die Art wie die Levensauer

Hochbrücke bei Kiel und der Schlosskeller in Marbach (Boye et a. 1999). Wie in den anderen Bundesländern

gehört die Art in NRW zu der häufigsten Fledermausarten.

Bundesweit gilt die Zwergfledermaus als „nicht gefährdet“ (BfN 1998a). In NRW wird sie ebenfalls als „nicht

gefährdet“ (LÖBF 1999) eingestuft.

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Aussagen des Standard-Datenbogens:Die Zwergfledermaus wird als Art des Anhang IV der FFH-RL nicht im Standarddatenbogen und ebenso nicht

unter „Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora“ aufgeführt.

Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):Mindestens 6 Begehungen zu zweit mit Batdetektor von Ende April / Anfang Mai bis Ende August im Radius

von 300 m um den FNP-Änderungsbereich (1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Mitternacht) (gemäß Vorgaben

der Stadt Bonn).

Wegen ungünstiger Witterung erstreckte sich der Erfassungszeitraum von Mitte Mai bis Ende August 2006. Die

Kartierungen wurden an folgenden Tagen durchgeführt: 22. Mai, 12. Juni, 17. Juli, 20. Juli, 11. August und

30. August 2006. Das Methodenhandbuch der LÖBF (1997) diente als Grundlage der Kartierungen. Es wurde

außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und der BAFF befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:

Die Zwergfledermaus kommt in nahezu allen Teilflächen des Untersuchungsgebietes vor. Meist konnten 2-4

Individuen in einem Jagdhabitat beobachtet werden. Am 11.08.06 jagten bis zu vier Zwergfledermäuse auf dem

Waldweg, der zur Straße „Am Berghang“ führt. Exemplarische Befragungen einiger Hauseigentümer ergaben

keine Hinweise auf Zwergfledermaus-Quartiere. Ausflugsbeobachtungen an den Häusern im Süden des

Plangebietes (12.06.06 und 17.07.06) erbrachten keine Hinweise auf Zwergfledermaus-Quartiere dort.

Wochenstuben-Quartiere innerhalb der Kleingärten sind aber nicht auszuschließen.

Dem Bonner Arbeitskreis für Fledermausschutz (BAFF) liegen keine Hinweise auf Zwergfledermaus-

Wochenstuben in Niederholtorf vor (Meyer-Cords, mündl. Mitt.). Da Zwergfledermaus-Quartiere in Siedlungen

weit verbreitet sind, sind Quartiere für die Art auch in Niederholtorf selbst nicht auszuschließen..

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:Zwergfledermäuse gehören zu den gebäudebewohnenden Arten, sie nutzen dort spaltenartige Quartiere z.B.

hinter Hausverkleidungen oder in Zwischendächern. Sie kommen in strukturreichen Landschaften als

Kulturfolger vor. Zwergfledermäuse jagen an Waldrändern, in Parks, an Laternen und an Gewässern (Schober

& Grimmberger 1998; Meschede & Heller 2000; eigene Beobachtungen). Die beschriebenen Teilhabitate findet

die Art im Untersuchungsgebiet.

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:

Weiter planungsrelevante Angaben zur Biologie der Zwergfledermaus entfallen.

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula): Anh. IV FFH-RL

Allgemeine Artbeschreibung (LÖBF 2006):

„Mit einer Körpergröße von 6-8 cm und einem Gewicht von 19-40 g ist der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) eine der größten einheimischen Fledermausarten. Charakteristisch sind die kleinen, fast dreieckigen

Ohren und die kurzen pilzförmigen Ohrdeckel. Das kurze, eng anliegende Fell erscheint auf der Oberseite

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rostbraun glänzend. Die Unterseite zeigt ein mattes, helleres Braun. Schnauze, Ohren und Flughäute sind

schwarzbraun. Die Flügel erreichen eine Spannweite von 32-40 cm. Im Flug erscheinen die Tiere etwa

schwalbengroß und sind mit dem Ultraschalldetektor am besten bei 21 kHz zu hören. Der Große Abendsegler

gilt als typische Waldfledermaus, da als Sommer- und Winterquartiere v.a. Höhlenbäume in Wäldern und

Parkanlagen genutzt werden. Als Jagdgebiete bevorzugt die Art dagegen eher offene Lebensräume, die einen

hindernisfreien Flug ermöglichen. So jagen die Tiere über großen Wasserflächen, abgeernteten Feldern und

Grünländern, an Waldlichtungen und Waldrändern sowie über beleuchteten Flächen im Siedlungsbereich. Die

Jagdgebiete können weiter als 10 km von den Quartieren entfernt sein. Große Abendsegler sind schnelle Flieger,

die in großen Höhen zwischen 10-40 m nach Fluginsekten wie Zweiflügler, Köcherfliegen, Käfern und

Schmetterlingen jagen. Sommerquartiere und Fortpflanzungsgesellschaften befinden sich vorwiegend in

Baumhöhlen, seltener auch in Fledermauskästen. In Süddeutschland werden Sommerquartiere meist von kleinen

Männchengesellschaften mit 1-5 Tieren gebildet. Die größeren Wochenstubenkolonien der Weibchen (10-30

Tiere) befinden sich vorwiegend in Nordostdeutschland (v.a. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg,

Schleswig-Holstein). In Nordrhein-Westfalen gelten Wochenstuben mit Weibchen als Ausnahmeerscheinung.

Ab Mitte Juni bringen die Weibchen ein bis zwei Junge pro Jahr zur Welt. Der Große Abendsegler ist

ausgesprochen orts- und quartiertreu. Da die Tiere oftmals mehrere Quartiere im Verbund nutzen, und diese

regelmäßig wechseln, sind sie auf ein großes Quartierangebot angewiesen. Im August lösen sich die

Wochenstuben auf. Die Winterquartiere liegen meist in klimatisch günstigeren Gebieten v.a. in

Südwestdeutschland. Es werden großräumige Baumhöhlen, seltener auch Spaltenquartiere in Gebäuden oder

Brücken bezogen, wo sich die Tiere in größeren Clustern zusammenfinden. So können in Massenquartieren bis

zu mehrere tausend Tiere von Oktober/November bis März/April überwintern. Der Große Abendsegler ist ein

Fernstreckenwanderer, der bei seinen saisonalen Wanderungen zwischen Reproduktions- und

Überwinterungsgebieten große Entfernungen von über 1000 km (max. 1600 km) zwischen Sommer- und

Winterlebensraum zurücklegen kann. Dabei können die Tiere in einer Nacht über 100 km weit fliegen. In

Deutschland ist der Große Abendsegler weit verbreitet und regional nicht selten. In Nordrhein-Westfalen gilt er

als „gefährdete wandernde Art“, und kommt v.a. im Flachland nahezu flächendeckend vor. Im Sauer- und

Siegerland zeigen sich dagegen größere Verbreitungslücken. In Nordrhein-Westfalen sind 3

Wochenstubenkolonien (nur im Rheinland), zahlreiche Balz- und Paarungsquartiere sowie zahlreiche

Winterquartiere mit bis zu mehreren hundert Tieren bekannt“.

Bestand in BRD und NRW:Große Abendsegler sind in ganz Deutschland verbreitet. Die Wochenstuben befinden sich schwerpunktmäßig in

den nordöstlichen Bundesländern. Wegen der hohen Wanderdynamik lässt sich der Bestand in Deutschland

derzeit nicht abschätzen (Boye et a. 1999). Der Bestand in NRW ist in der Reproduktionszeit, Juni/Juli

auffallend gering. Wochenstuben sind zurzeit eher Ausnahmen. Balz und Paarung betreiben Große Abendsegler

jedoch auch in NRW und überwintern hier z.B. in tiefen Baumhöhlen.

Bundesweit gilt der Große Abendsegler als „gefährdet“ (BfN 1998a). In NRW wird sie als „gefährdete

wandernde Art“ (LÖBF 1999) eingestuft.

Aussagen des Standard-Datenbogens:

Der Große Abendsegler wird als Art des Anhang IV der FFH-RL nicht im Standard-Datenbogen und ebenso

nicht unter „Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora“ aufgeführt.

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Erfassungsmethodik in dieser FFH-VU (gemäß Vorgaben der Stadt Bonn):Mindestens 6 Begehungen zu zweit mit Batdetektor von Ende April / Anfang Mai bis Ende August im Radius

von 300 m um den FNP-Änderungsbereich (1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Mitternacht) (gemäß Vorgaben

der Stadt Bonn).

Wegen ungünstiger Witterung erstreckte sich der Erfassungszeitraum von Mitte Mai bis Ende August 2006. Die

Kartierungen wurden an folgenden Tagen durchgeführt: 22. Mai, 12. Juni, 17. Juli, 20. Juli, 11. August und

30. August 2006. Das Methodenhandbuch der LÖBF (1997) diente als Grundlage der Kartierungen. Es wurde

außerdem die Biologische Station Bonn, das Forstamt und der BAFF befragt.

Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet:

Bei der Begehung am 30.08.06 wurde ein Großer Abendsegler im Süden der Kleingärten nachgewiesen. Später

waren hier Balzrufe eines männlichen Großen Abendseglers zu hören. Letzteres lasst zumindest auf ein

Paarungsquartier (Baumhöhle) im Bereich der Kleingärten schließen. Weitere Quartiere innerhalb der

Kleingärten sind nicht auszuschließen.

Lebensraumbedingungen im Untersuchungsgebiet:

Abendsegler fliegen sehr schnell und jagen daher hauptsächlich in offenen Lebensräumen z.B. über großen

Gewässern, an Flüssen auch über Baumkronen und an Laternen (Gebhard 1997; Gebhard & Bogdanowicz 2004;

Schober & Grimmberger 1998). Mögliche Jagdhabitate sind im Untersuchungsgebiet vorhanden.

Sonstige planungsrelevante Angaben zur Biologie der Art:Eine Gefährdung für Große Abendsegler geht in der Hauptsache von Quartierverlust z.B. durch Fällung von

Höhlenbäumen aus (Boye et a. 1999).

6. Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen des Gebietes und der

bewertungsrelevanten Erhaltungsziele sowie Maßgeblichen Bestandteile

Nach den Vorgaben der Abhandlung „NATURA 2000 - Gebietsmanagement: Die Vorgaben des Artikels 6 der

Habitat-Richtlinie 92/43/EWG“ (Europäische Gemeinschaften 2000) wird eine Verschlechterung unter Bezug

auf die Definition für einen günstigen Erhaltungszustand folgendermaßen definiert: „Jedes Ereignis, das zur

Verkleinerung der Flächen führt, die ein natürlicher Lebensraum einnimmt, kann als Verschlechterung

angesehen werden. Die Lage ist im Einzelfall und im Verhältnis zu der in dem Gebiet insgesamt angetroffenen

Fläche sowie entsprechend dem Erhaltungszustand des betroffenen Lebensraums zu bewerten.“

Weiterhin kann auch ohne einen direkten Flächenverlust „Jedes Ereignis, das zur Beeinträchtigung der

Faktoren, die für den langfristigen Fortbestand eines Lebensraums notwendig sind, beiträgt, [...] als

Verschlechterung angesehen werden.“ (Europäische Gemeinschaften 2000).

Somit ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich, bei der neben dem Grad der Beeinträchtigung auch die

Empfindlichkeit und der Anteil der beeinträchtigten Lebensraumtypen und Arten sowie deren Repräsentativität

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55

bzw. Ausprägung im beeinträchtigten Gebietsteil eine Rolle spielen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, ob

die festgelegten bzw. formulierten Erhaltungsziele des Gebietes trotzdem erreicht werden können.

6.1 Ermittlung und Bewertung der grundsätzlich möglichen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Planes (bau-, anlage-, betriebsbedingt) auf die Lebensräume und Arten sowie

auf geplante Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Die geplante Wohnbebauung führt nicht zu einem Verlust bzw- einer Verkleinerung von FFH-

Lebensraumtypen oder anderen Flächen des Natura 2000-Gebietes, da sich das Plangebiet vollständig außerhalb

des FFH-Gebietes „Siebengebirge“ befindet. Gemäß der in MUNLV (2000) definierten „Abstände in der

Bauleitplanung“ kann eine erhebliche Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung durch

in Flächennutzungsplänen darzustellende Bauflächen und in Bebauungsplänen auszuweisenden Baugebieten

aber dennoch nur dann ausgeschlossen werden, wenn ein Mindestabstand von 300 m zu diesen Gebieten

eingehalten wird. Dieser Mindestabstand wird im Fall der geplanten Bebauung „Niederholtorf-Heiligenpütz“

unterschritten, das Plangebiet grenzt im Nordwesten und Nordosten sogar unmittelbar an das FFH-Gebiet an.

6.1.1 Ermittlung und Bewertung der Wirkfaktoren/Wirkungen des Planes

Mit der Bebauung des Plangebietes sind umfangreiche Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Als

Eingriffe gem. § 4 (2) Nr. 4 LG NW gelten insbesondere „Die Errichtung oder wesentliche Änderung von

Schienenwegen, von Straßen, von versiegelten land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen und von

baulichen Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 1 der Landesbauordnung“.

Ziel der Planung der Stadt Bonn ist die Schaffung von Planungsrecht für die Erweiterung der bestehenden

Wohngebiete im Bereich „Niederholtorf-Heiligenpütz“. In Anpassung an die bereits bestehenden

Bebauungsstrukturen in Niederholtorf ist eine lockere Bebauung vorgesehen. Es wird von der Realisierung von

insgesamt ca. 70 - 90 neuen Wohneinheiten in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren ausgegangen. Der

Erschließungsanteil soll 10 % betragen. Zufahrten, Wege und Terrassen sollen versickerungsfähig konzipiert

werden.

Auch wenn die geplante Wohnbebauung – wie oben erwähnt - nicht zu einem unmittelbaren Verlust bzw- einer

Verkleinerung von FFH-Lebensraumtypen oder anderen Flächen des Natura 2000-Gebietes führt, sind jedoch

qualitative Beeinträchtigungen von Flächen des FFH-Gebietes zu erwarten. Der Verlust von außerhalb des FFH-

Gebietes befindlichen ökologisch wertvollen Habitaten und Bodenfunktionen durch Versiegelung bzw.

Befestigung / Teilversiegelung von Flächen kann u.a. zu einer Beeinträchtigung des Wasserhaushalts auch FFH-

relevanter Flächen sowie zu einem Verlust von Habitaten FFH-relevanter Arten führen.

Die einzelnen durch die Bebauung entstehenden Eingriffe sind entsprechend ihrer zeitlichen Abläufe und Dauer

zu unterscheiden in sofortige baubedingte und langfristige anlage- bzw. betriebsbedingte Auswirkungen. Die

sofortigen, baubedingten Auswirkungen umfassen alle während Bau- und Erschließung des Gebietes zu

erwartenden Beeinträchtigungen, während zu den langfristigen anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen

die Beeinträchtigungen zählen, die nach Abschluss der Bebauung im Gebiet verbleiben.

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Waldmeister-Buchenwald (FFH-Code: 9130)

Flächenbeanspruchung, direkter Flächenentzug

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderung der Habitatstruktur /-nutzung

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Stadtrandlage kommt es bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu hohen Besucherzahlen im gesamten

Natura-2000-Gebiet. Bei der o.g. Zahl von maximal 90 zusätzlichen Wohneinheiten und durchschnittlich drei

Personen pro Wohneinheit - insgesamt also zusätzlichen 270 bis 300 Einwohnern im Bereich Niederholtorf-

Heiligenpütz - muss mit einem ansteigenden Nutzungs- und Freizeitdruck auf die umliegenden Waldbereiche

des FFH-Gebietes und damit auch auf den Waldmeister-Buchenwald beispielsweise durch Spaziergänger,

Kinder, Hunde gerechnet werden. Dadurch kann es zu Qualitäts- und u.U. sogar Habitatveränderungen des

Lebensraumes sowie Verlusten sensibler Arten kommen.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung (vorhandene unmittelbar angrenzende Wohnbebauung)

sind aber keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderungen des Meso- und Mikroklimas

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Grundwasserveränderungen, Wasserstandsänderungen, Gewässerausbau, Veränderung abiotischer

Standortfaktoren

Von permanent hohen Grundwasserständen unabhängig bevorzugt der Waldmeister-Buchenwald in der Regel

einen ausgeglichenen Bodenwasserhaushalt auf mäßig trockenen bis mäßig frischen Standorten. Er wird damit

durch die Veränderungen des Bodenwasserhaushalts nicht beeinträchtigt.

bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

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Zerschneidung, Kollision, Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverlust

bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Akustische Wirkungen, Optische Wirkungen, Nichtstoffliche Einwirkungen

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Stadtrandlage kommt es bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu hohen Besucherzahlen im gesamten

Natura-2000-Gebiet. Bei der o.g. Zahl von maximal 90 zusätzlichen Wohneinheiten und durchschnittlich drei

Personen pro Wohneinheit - insgesamt also zusätzlichen 270 bis 300 Einwohnern im Bereich Niederholtorf-

Heiligenpütz - muss mit einem ansteigenden Nutzungs- und Freizeitdruck auf die umliegenden Waldbereiche

des FFH-Gebietes beispielsweise durch Spaziergänger, Kinder, Hunde gerechnet werden. Dadurch kann es zu

Qualitäts- und u. U. sogar Habitatveränderungen des Lebensraumes sowie Verlusten sensibler Arten kommen.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung (vorhandene unmittelbar angrenzende Wohnbebauung)

sind aber keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen zu erwarten.

Stoffliche Emissionen, Einleitungen, Einwirkungen

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Aufgrund der geringen Distanz der künftigen Gärten westlich der Verlängerung der Bleibtreustraße zum östlich

angrenzenden Waldmeister-Buchenwald und eines gewissen Gefälles kann vermehrt mit Nähr- und

Schadstoffeintrag durch Düngung und Pflanzenschutzmitteln in oberflächlich abfliessendes Wasser und damit in

die zugehörigen Böden der Waldbestände gerechnet werden. Darüber ist vermehrt eine Schadstoff- bzw.

Immissionsbelastung des Bodens und des Grundwassers mit wasserlöslichen anorganischen Stoffen,

Mineralölen, Abgasen, Stäuben, Tausalz und Straßenabwässern1 durch neue Straßen und Wege bzw. den

Nutzungsverkehr möglich. Infolge des Eintrags der Nähr- und Schadstoffe in den Boden und das Grundwasser

kann es zu einer Nivellierung naturnaher Standorte und dadurch zur Verschiebung des Artenspektrums mit

Bevorzugung eurytoper, kulturbegünstigter und migrationsfreudiger Arten und zugleich zur Verdrängung

stenotoper und kulturflüchtender Arten kommen.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung (Landwirtschaftliche Nutzung) sind aber durch das

1 Von Kraftfahrzeugen erzeugte Schadstoffe können in das Straßenabwasser und den Boden gelangen. Die Hauptgefährdung für das Grundwasser stellen neben Ölrückständen die anorganischen Spurenstoffe Arsen, Blei, Bor, Cadmium, Kupfer, Nickel, Zink und Titan dar. Sie treten im Fahrbahnabfluss in erhöhter Konzentration auf.

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geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) keine

zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen zu erwarten.

Strahlung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Stieleichen-Hainbuchenwald (FFH-Code: 9160):

Flächenbeanspruchung, direkter Flächenentzug

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderung der Habitatstruktur /-nutzung

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Stadtrandlage kommt es bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu hohen Besucherzahlen im gesamten Natura

2000-Gebiet. Bei der o.g. Zahl von maximal 90 zusätzlichen Wohneinheiten und durchschnittlich drei Personen

pro Wohneinheit - insgesamt also zusätzlichen 270 bis 300 Einwohnern im Bereich Niederholtorf-Heiligenpütz

- muss mit einem ansteigenden Nutzungs- und Freizeitdruck auf die umliegenden Waldbereiche des FFH-

Gebietes und damit auch auf den Stieleichen-Hainbuchenwald beispielsweise durch Spaziergänger, Kinder,

Hunde gerechnet werden. Dadurch kann es zu Qualitäts- und u. U. sogar Flächenverlusten des Lebensraumes

sowie Verlusten sensibler Arten kommen.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung (vorhandene unmittelbar angrenzende Wohnbebauung)

sind aber durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderungen des Meso- und Mikroklimas

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

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Grundwasserveränderungen, Wasserstandsänderungen, Gewässerausbau, Veränderung abiotischer

Standortfaktoren

baubedingte Beeinträchtigungen:

Durch das Befahren der Bauflächen mit Fahrzeugen und Geräten, die Anlage von Abstellmöglichkeiten für

Baufahrzeuge sowie durch die Umgestaltung der Geländeoberfläche kommt es zu einer Verdichtung des Bodens

und Veränderung der Bodenstruktur: die Erhöhung der Lagerungsdichte der Bodenteilchen führt zu einer

Abnahme des Porenvolumens, wodurch der Luft- und Wasserhaushalt des Bodens negativ beeinflusst wird und

somit die natürlichen Bodenfunktionen eingeschränkt werden. Im Gegensatz zum totalen Funktionsverlust bei

direktem Flächenverbrauch, kann hier jedoch von einer zeitlich begrenzten geringfügigen

Funktionseinschränkung gesprochen werden, die durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch eine Tieflockerung

des Bodens) rückgängig gemacht werden kann. Um temporäre Beeinträchtigungen durch Verdichtung oder

Bodenumlagerung von vornherein zu vermeiden, sollten die während der Bauphase benötigten Lagerflächen etc.

auf bereits versiegelten bzw. verdichteten Flächen eingerichtet werden.

Darüber hinaus erfolgt während der Bauphase eine Grundwasserabsenkung im FNP-Änderungsbereich aufgrund

technisch bedingter Wasserhaltungs- / Dränmaßnahmen zur Entwässerung der Baustellen.

Das Stellario-Carpinetum, das im Einflussbereich der Planung wächst, ist als azonale und feuchteabhängige

Waldgesellschaft auf tiefgründige, nährstoffreiche Böden mit permanentem Grund- oder Stauwassereinfluss

angewiesen. Während der Vegetationsperiode kann ein Abweichen vom langjährigen mittleren

Grundwasserstand von bis zu 0,30 m toleriert werden, ohne dass Vegetationsschäden zu erwarten sind, da dies

etwa den natürlichen Schwankungen des Grundwasserstandes entspricht (LUA 2001). Bei einer Abweichung

von 0,80 m und mehr können die Baumwurzeln den Anschluss an den Kapillarsaum verlieren, was zu

Wassermangel und in der Folge zu Überhitzung und Versorgungsdefiziten führen kann (Platte u. Tegtbauer

2001).

Derartige „erhebliche“ Auswirkungen auf das Stellario-Carpinetum bzw. auf die zeitweilig bis dauerhaft

feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand sind durch das geplante Vorhaben

(Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“), zumindest bei

sommerlichen Baumaßnahmen, nicht auszuschließen.

anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Aufgrund der Versiegelung und Flächenbeanspruchung durch die Gebäude, Garagen und Carports sowie durch

die Anlage der Straßen, Parkplätze, Stellflächen und Fußwege greift die Baumaßnahme in das Schutzgut Boden

ein, das über Wirkungsketten mit allen anderen Elementen des Naturhaushaltes verknüpft ist. Die Versiegelung

und Verdichtung der Flächen führt zu einer groß- und kleinräumigen Veränderung der Grundwasserhydraulik:

die Niederschlagsversickerung und –speicherung im Boden wird reduziert und gleichzeitig der Oberflächen-

abfluss erhöht, das Grundwasser wird u.U. durch das Abpumpen aufgrund des geländenahen Grundwasser-

spiegels abgesenkt, der Grundwasserstrom wird verändert und umgelenkt und die Grundwasserneubildung

vermindert. Dadurch gehen z.T. die natürlichen Bodenfunktionen (Puffer-, Filter-, Speicher-, Produktions-,

Archiv- und Lebensraumfunktion) nachhaltig verloren und es wären grundsätzlich Veränderungen der

Standortbedingungen des Stieleichen-Hainbuchenwaldes zu rechnen, der intolerant gegenüber

Grundwasserspiegelveränderungen ist. Insbesondere grundwassergeprägte Lebensräume und die für sie

charakteristischen Pflanzen- und Tierarten reagieren sehr empfindlich auf Veränderungen, da sie häufig nur

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geringe Toleranzen in ihrem Lebensraumoptimum aufweisen (s.o.). Sie sind durch eine hohe Abhängigkeit von

einem geringen Grundwasserflurabstand charakterisiert. Ein besonders hohes Risiko besteht deshalb für die

Baum- und Krautschichtarten des Stieleichen-Hainbuchenwaldes. Besonders in sommerlichen Trockenzeiten ist

der kapillare Wasseraufstieg in den grundwasserfeuchten Lehmböden von Bedeutung. Bei längerfristiger

Grundwasserabsenkung stellt sich eine auf trockenere Standorte angepasste Vegetation ein, so dass sich die

Buche als Bestandsbildner schließlich durchsetzen kann. Derartige „erhebliche“ Auswirkungen auf das Stellario-Carpinetum bzw. auf die zeitweilig bis dauerhaft

feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand sind durch das geplante Vorhaben

(Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) zu erwarten, da der

Quellbach und sein unmittelbares Umfeld vom Grundwasserstand im FNP-Änderungsbereich abhängt. Dortige

dauerhafte Grundwasserabsenkungen könnten zu einer Reduzierung des Zuflusses führen, was die

Feuchtesituation im Stellario-Carpinetum verschlechtern würde.

Zerschneidung, Kollision, Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverlust

bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Akustische Wirkungen, Optische Wirkungen, Nichtstoffliche Einwirkungen

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Stadtrandlage kommt es bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu hohen Besucherzahlen im gesamten

Natura-2000-Gebiet. Bei der o.g. Zahl von maximal 90 zusätzlichen Wohneinheiten und durchschnittlich drei

Personen pro Wohneinheit - insgesamt also zusätzlichen 270 bis 300 Einwohnern im Bereich Niederholtorf-

Heiligenpütz - muss mit einem ansteigenden Nutzungs- und Freizeitdruck auf die umliegenden Waldbereiche

des FFH-Gebietes beispielsweise durch Spaziergänger, Kinder, Hunde gerechnet werden. Dadurch kann es zu

Qualitäts- und u.U. sogar Habitatveränderungen des Lebensraumes sowie Verlusten sensibler Arten kommen.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung (vorhandene unmittelbar angrenzende Wohnbebauung)

sind aber keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben

(Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) zu erwarten.

Stoffliche Emissionen, Einleitungen, Einwirkungen

baubedingte Beeinträchtigungen:

Es ist während der Bauphase mit dem verstärkten Eintrag und der Akkumulation von flüssigen und festen

Schadstoffen (insbesondere durch lösliche und mobile Spurenstoffe durch Maschineneinsatz oder Unfälle) in

Boden und Grundwasser und damit v.a. auch in das nordöstlich anschliessende Quellgewässer zu rechnen.

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Beeinträchtigungen der feuchtigkeitsabhängigen Hainbuchenwälder sind demnach nicht auszuschliessen. Erhöht

wird dieses Risiko durch die Tatsache, dass die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Stoffeinträgen in

Niederholtorf-Heiligenpütz flächendeckend hoch ist, denn der Grundwasserkörper liegt überwiegend in

durchlässigem Kies. Darüber hinaus kann mit der Kontamination der Blätter von Pflanzen mit Schwermetallen

und Ruß während der Bauphase gerechnet werden. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung (v.a.

Landwirtschaftliche Nutzung) sind aber keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen durch das

geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) zu

erwarten.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Aufgrund der geringen Distanz der künftigen Gärten zum nordöstlich anschließenden Quellbach und des relativ

starken Gefälles zum Bachbett hin muss vermehrt mit Nähr- und Schadstoffeintrag über den Boden in das

Grund- und Oberflächenwasser durch Düngung und Pflanzenschutzmitteln gerechnet werden. Darüber hinaus

kann vermehrt eine Schadstoff- bzw. Immissionsbelastung des Bodens und des Grundwassers mit

wasserlöslichen anorganischen Stoffen, Mineralölen, Abgasen, Stäuben, Tausalz und Straßenabwässern2 durch

neue Straßen und Wege bzw. den Nutzungsverkehr auftreten. Durch den Eintrag der Nähr- und Schadstoffe in

den Boden und das Grundwasser kann es zu einer Nivellierung naturnaher Standorte und dadurch zur

Verschiebung des Artenspektrums mit Bevorzugung eurytoper, kulturbegünstigter und migrationsfreudiger

Arten und zugleich zur Verdrängung stenotoper und kulturflüchtender Arten kommen.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung (v.a. Landwirtschaftliche Nutzung) sind aber keine

zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung

und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) zu erwarten.

Strahlung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

2 Von Kraftfahrzeugen erzeugte Schadstoffe können in das Straßenabwasser und den Boden gelangen. Die Hauptgefährdung für das Grundwasser stellen neben Ölrückständen die anorganischen Spurenstoffe Arsen, Blei, Bor, Cadmium, Kupfer, Nickel, Zink und Titan dar. Sie treten im Fahrbahnabfluss in erhöhter Konzentration auf.

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Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (FFH-Code: 9170):

Der Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald kommt im Untersuchungsgebiet nicht vor und ist somit nicht mehr

relevant in dieser FFH-VU, weshalb er im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (FFH-Code: 91E0, Prioritärer Lebensraum):

Flächenbeanspruchung, direkter Flächenentzug

bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderung der Habitatstruktur /-nutzung

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Stadtrandlage kommt es bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu hohen Besucherzahlen im gesamten Natura

2000-Gebiet. Bei der o.g. Zahl von maximal 90 zusätzlichen Wohneinheiten und durchschnittlich drei Personen

pro Wohneinheit - insgesamt also zusätzlichen 270 bis 300 Einwohnern im Bereich Niederholtorf-Heiligenpütz

- muss mit einem ansteigenden Nutzungs- und Freizeitdruck auf die umliegenden Waldbereiche des FFH-

Gebietes und damit auch auf den Erlen-Eschen- bzw. Weichholzauenwald beispielsweise durch Spaziergänger,

Kinder, Hunde gerechnet werden. Dadurch kann es zu Qualitäts- und u. U. sogar Flächenverlusten des

Lebensraumes sowie Verlusten sensibler Arten kommen.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung (vorhandene unmittelbar angrenzende Wohnbebauung)

sind aber keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben

(Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) zu erwarten.

Veränderungen des Meso- und Mikroklimas

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

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63

Grundwasserveränderungen, Wasserstandsänderungen, Gewässerausbau, Veränderung abiotischer Standortfaktoren

baubedingte Beeinträchtigungen:

Durch das Befahren der Bauflächen mit Fahrzeugen und Geräten, die Anlage von Abstellmöglichkeiten für

Baufahrzeuge sowie durch die Umgestaltung der Geländeoberfläche kommt es zu einer Verdichtung des Bodens

und Veränderung der Bodenstruktur: die Erhöhung der Lagerungsdichte der Bodenteilchen führt zu einer

Abnahme des Porenvolumens, wodurch der Luft- und Wasserhaushalt des Bodens negativ beeinflusst wird und

somit die natürlichen Bodenfunktionen eingeschränkt werden. Im Gegensatz zum totalen Funktionsverlust bei

direktem Flächenverbrauch, kann hier jedoch von einer zeitlich begrenzten Funktionseinschränkung gesprochen

werden, die durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch eine Tieflockerung des Bodens) rückgängig gemacht

werden kann. Um temporäre Beeinträchtigungen durch Verdichtung oder Bodenumlagerung von vornherein zu

vermeiden, sollten die während der Bauphase benötigten Lagerflächen etc. auf bereits versiegelten bzw.

verdichteten Flächen eingerichtet werden.

Darüber hinaus erfolgt während der Bauphase eine Grundwasserabsenkung aufgrund technisch bedingter

Wasserhaltungs- / Dränmaßnahmen zur Entwässerung der Baustellen. Es werden vorübergehende

Grundwasserabsenkungen prognostiziert. Durch diese Absenkungen sind Auswirkungen auf die

grundwasserabhängige Vegetation grundsätzlich möglich. Insbesondere Erlen und Eschen, die im

Einflussbereich der Planung wachsen, sind an einen hohen Grundwasserstand angepasst. Während der

Vegetationsperiode kann ein Abweichen vom langjährigen mittleren Grundwasserstand von bis zu 0,30 m

toleriert werden, ohne dass Vegetationsschäden zu erwarten sind, da dies etwa den natürlichen Schwankungen

des Grundwasserstandes entspricht (LUA 2001). Bei einer Abweichung von 0,80 m und mehr können die

Baumwurzeln den Anschluss an den Kapillarsaum verlieren, was zu Wassermangel und in der Folge zu

Überhitzung und Versorgungsdefiziten (dadurch Blattwelke, verfrühter Blattfall, Absterben einzelner

Astpartien, Absterben des gesamten Baumes) führen kann (Platte u. Tegtbauer 2001).

Derartige „erhebliche“ Auswirkungen auf die Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder bzw. auf die zeitweilig

bis dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand sind, zumindest bei sommerlichen Baumaßnahmen,

nicht auszuschließen, da der Quellbach und sein unmittelbares Umfeld vom Grundwasserstand im FNP-

Änderungsbereich abhängen. Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan

„Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind somit „erhebliche“ Beeinträchtigungen nicht auszuschließen.

anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Aufgrund der Versiegelung und Flächenbeanspruchung durch die Gebäude, Garagen und Carports sowie durch

die Anlage der Straßen, Parkplätze, Stellflächen und Fußwege greift die Baumaßnahme in das Schutzgut Boden

ein, das über Wirkungsketten mit allen anderen Elementen des Naturhaushaltes verknüpft ist. Die Versiegelung

und Verdichtung der Flächen führt zu einer groß- und kleinräumigen Veränderung der Grundwasserhydraulik:

die Niederschlagsversickerung und –speicherung im Boden wird reduziert und gleichzeitig der

Oberflächenabfluss erhöht, das Grundwasser wird u. U. durch das Abpumpen aufgrund des geländenahen

Grundwasserspiegels abgesenkt, der Grundwasserstrom wird verändert und umgelenkt und die

Grundwasserneubildung vermindert. Dadurch gehen z. T. die natürlichen Bodenfunktionen (Puffer-, Filter-,

Speicher-, Produktions-, Archiv- und Lebensraumfunktion) nachhaltig verloren und es sind Veränderungen der

Standortbedingungen seltener und gefährdeter Arten bzw. Lebensräume, z.B. des Erlen-Eschen- bzw.

Weichholzauenwaldes möglich, der sehr intolerant gegenüber Grundwasserspiegelveränderungen ist.

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Insbesondere auentypische Lebensräume und die für sie charakteristischen Pflanzen- und Tierarten reagieren

sehr empfindlich auf Veränderungen, da sie häufig nur geringe Toleranzen in ihrem Lebensraumoptimum

aufweisen (s.o.). Sie sind durch eine hohe Abhängigkeit von einer naturnahen Überflutungsdynamik und

geringen Grundwasserflurabständen charakterisiert. Besonders in sommerlichen Trockenzeiten ist der kapillare

Wasseraufstieg in den Auenböden von Bedeutung. Wird durch sinkende Grundwasserstände der Kapillarsaum

gekappt, stellt sich über längere Zeiträume eine auf Trockenstandorte angepasste Vegetation ein (Krebs &

Gellermann 1998).

Derartige „erhebliche“ Auswirkungen auf die Erlen-Eschenwälder bzw. auf die zeitweilig bis dauerhaft feuchten

bis nassen Böden mit hohem Grundwasserstand sind zu erwarten, da der Quellbach und sein unmittelbares

Umfeld vom Grundwasserstand im FNP-Änderungsbereich abhängen. Dortige dauerhafte

Grundwasserabsenkungen könnten zu einer Reduzierung des Zuflusses führen, was die

Feuchtigkeitsverhältnisse der Erlen-Eschenwälder erheblich verschlechtern würde. Durch das geplante

Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind somit

„erhebliche“ Beeinträchtigungen nicht auszuschließen.

Zerschneidung, Kollision, Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverlust

bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Akustische Wirkungen, Optische Wirkungen, Nichtstoffliche Einwirkungen

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Stadtrandlage kommt es bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu hohen Besucherzahlen im gesamten

Natura-2000-Gebiet. Bei der o.g. Zahl von maximal 90 zusätzlichen Wohneinheiten und durchschnittlich drei

Personen pro Wohneinheit - insgesamt also zusätzlichen 270 bis 300 Einwohnern im Bereich Niederholtorf-

Heiligenpütz - muss mit einem ansteigenden Nutzungs- und Freizeitdruck auf die umliegenden Waldbereiche

des FFH-Gebietes beispielsweise durch Spaziergänger, Kinder, Hunde gerechnet werden. Dadurch kann es zu

Qualitäts- und u. U. sogar Habitatveränderungen des Lebensraumes sowie Verlusten sensibler Arten kommen.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung (vorhandene unmittelbar angrenzende Wohnbebauung)

sind aber keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben

(Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) zu erwarten.

Stoffliche Emissionen, Einleitungen, Einwirkungen

baubedingte Beeinträchtigungen:

Es ist während der Bauphase mit der Belastung des Bodens durch den verstärkten Eintrag und die Akkumulation

von flüssigen und festen Schadstoffen (insbesondere durch lösliche und mobile Spurenstoffe durch

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Maschineneinsatz oder Unfälle) sowie über den Boden Eintrag in das Grundwasser und damit in die Still- und

Fließgewässer zu rechnen. Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Stoffeinträgen ist in

Niederholtorf-Heiligenpütz flächendeckend hoch, da der Grundwasserkörper überwiegend im durchlässigen

Kies liegt. Hierbei ist jedoch die Vorbelastung durch die Landwirtschaftliche Nutzung zu berücksichtigen, so

dass zusätzliche „erhebliche“ Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung

und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) auszuschließen sind.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Aufgrund der geringen Distanz der künftigen Gärten zum Quellbach und des relativ starken Gefälles zum

Bachbett hin muss vermehrt mit Nähr- und Schadstoffeintrag über den Boden in das Grund- und

Oberflächenwasser durch Düngung und Pflanzenschutzmitteln gerechnet werden. Darüber hinaus kann vermehrt

eine Schadstoff- bzw. Immissionsbelastung des Bodens und des Grundwassers mit wasserlöslichen an-

organischen Stoffen, Mineralölen, Abgasen, Stäuben, Tausalz und Straßenabwässern3 durch neue Straßen und

Wege bzw. den Nutzungsverkehr auftreten. Durch den Eintrag der Nähr- und Schadstoffe in den Boden und das

Grundwasser kann es lokal zu einer Nivellierung naturnaher Standorte und dadurch zur Verschiebung des

Artenspektrums mit Bevorzugung eurytoper, kulturbegünstigter und migrationsfreudiger Arten und zugleich zur

Verdrängung stenotoper und kulturflüchtender Arten kommen.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastung (Landwirtschaftliche Nutzung) sind aber keine

zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung

und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) zu erwarten.

Strahlung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

3 Von Kraftfahrzeugen erzeugte Schadstoffe können in das Straßenabwasser und den Boden gelangen. Die Hauptgefährdung für das Grundwasser stellen neben Ölrückständen die anorganischen Spurenstoffe Arsen, Blei, Bor, Cadmium, Kupfer, Nickel, Zink und Titan dar. Sie treten im Fahrbahnabfluss in erhöhter Konzentration auf.

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Teichfledermaus (Myotis dasycneme):

Die Teichfledermaus konnte im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden und ist somit nicht mehr

relevant in dieser FFH-VU, weshalb sie im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini):

Die Bechsteinfledermaus konnte im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden und ist somit nicht mehr

relevant in dieser FFH-VU, weshalb sie im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

Großes Mausohr (Myotis myotis):

Flächenbeanspruchung, direkter Flächenentzug

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Große Mausohren nutzen als Jagdhabitat u.a. kurzrasige Offenlandbereiche, wie z.B. die im Plangebiet

vorkommende Weide. Durch die Inanspruchnahme dieser Weide im Plangebiet könnte mit Beginn der

Wohnbebauung ein Jagdhabitat für die Art entfallen. Darüber hinaus sind Verluste von Männchen-Quartieren

bei Abriß der Nebengebäude in den Kleingärten nicht ganz auszuschließen.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) können demnach „erhebliche“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen

hinaus) nicht ausgeschlossen werden.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderung der Habitatstruktur /-nutzung

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch eine Wohnbebauung könnten Störungen der Waldrandbereiche entstehen, die z.B. von Großen

Mausohren als Leitlinie bzw. Flugstraße genutzt werden. Im Entwurf zur FP-Änderung sollen diese

Waldrandbereiche aber erhalten werden, sodass dann durch das geplante Vorhaben

(Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) keine zusätzlichen

Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu erwarten sind.

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betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderungen des Meso- und Mikroklimas

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Grundwasserveränderungen, Wasserstandsänderungen, Gewässerausbau, Veränderung abiotischer

Standortfaktoren

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Zerschneidung, Kollision, Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverlust

baubedingte Beeinträchtigungen:

Sollten Männchen-Quartiere in den Nebengebäuden der Kleingärten existieren, so könnten im Rahmen der

Baumaßnahmen Individuenverluste auftreten. Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und

Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) wären in diesem Fall „erhebliche“ Beeinträchtigungen zu

erwarten.

anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Akustische Wirkungen, Optische Wirkungen, Nichtstoffliche Einwirkungen

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Störungen einer Leitstruktur (Waldrandbereich) sind möglich.

Stoffliche Emissionen, Einleitungen, Einwirkungen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

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Strahlung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Gelbbauchunke (Bombina variegata):

Flächenbeanspruchung, direkter Flächenentzug

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Sowohl Gewässer- wie auch Landhabitate (einschl. Tagesverstecke) der Gelbbauchunke gehen verloren.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche „erhebliche“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderung der Habitatstruktur /-nutzung

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Sowohl Gewässer- wie auch Landhabitate der Gelbbauchunke werden massiv umstrukturiert.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche „erhebliche“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderungen des Meso- und Mikroklimas

bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Die zu erwartenden minimalen Veränderungen des Mikroklimas spielen keine Rolle für die Gelbbauchunke.

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Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

Grundwasserveränderungen, Wasserstandsänderungen, Gewässerausbau, Veränderung abiotischer Standortfaktoren

bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Es sind keine Auswirkungen auf die aktuellen Gelbbauchunken-Laichgewässer zu erwarten, da diese lediglich

niederschlagsabhängige „Folien-Tümpel“ sind.

Zerschneidung, Kollision, Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverlust

baubedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Baumaßnahmen (z.B. Räumung der Baufelder) sind direkte Individuenverluste (evtl. einschl. Eier,

Larven) unausweichlich.

Werden später die Baugruben ausgekoffert, so könnten umherstreifende Gelbbauchunken die sich bei hohen

Grundwasserspiegel dann automatisch bildenden „Gewässer“ sofort besiedeln. Bei anschließender

Trockenlegung dieser Baugruben wären dann zusätzlich ebenfalls direkte Individuenverluste (einschl. Eier,

Larven) möglich. Jeder Individuenverlust wäre im Hinblick auf die insgesamt relativ kleine Gesamtpopulation

im Siebengebirge sowie aufgrund des hohen Gefährdungsgrades der Gelbbauchunke als „erhebliche“

Beeinträchtigung zu werten.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Mögliche Wanderbewegungen werden durch eine umgebende Bebauung erschwert, was den

Individuenaustausch beeinträchtigt. Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und

Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche Beeinträchtigungen (über die

bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu erwarten, wenn diese auch nicht unbedingt als „erheblich“ einzustufen

sind.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch eine unmittelbar benachbarte Wohnbebauung steigt der Störungsdruck auf die Tiere. Insbesondere durch

Menschen und umherstreifende Katzen sind auch Individuenverluste möglich. Jeder Individuenverlust wäre im

Hinblick auf die insgesamt relativ kleine Gesamtpopulation im Siebengebirge sowie aufgrund des hohen

Gefährdungsgrades der Gelbbauchunke als „erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten.

Akustische Wirkungen, Optische Wirkungen, Nichtstoffliche Einwirkungen

bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Im Vergleich zum Status Quo geringfügig erhöhter Lärm tagsüber sowie Erschütterungen usw. spielen

grundsätzlich keine Rolle für die Gelbbauchunke, so existieren die meisten Vorkommen in im Abbau

befindlichen Tongruben. Nächtlicher Lärm kann jedoch zu Kommunikationsproblemen führen, die dann die

Reproduktion beeinträchtigen. Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und

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Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche Beeinträchtigungen (über die

bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu erwarten, wenn diese auch nicht unbedingt als „erheblich“ einzustufen

sind.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Stoffliche Emissionen, Einleitungen, Einwirkungen

bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Die Gelbbauchunke scheint zwar relativ unempfindlich gegenüber organischen Stoffen zu sein, aber wenn

Schadstoffe in das Wasser gelangen, könnten zumindest Eier und Larven geschädigt werden. Jeder

Individuenverlust wäre im Hinblick auf die insgesamt relativ kleine Gesamtpopulation im Siebengebirge sowie

aufgrund des hohen Gefährdungsgrades der Gelbbauchunke als „erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten.

Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass bereits jetzt eine Vorbelastung durch die Landwirtschaft besteht.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Strahlung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

Aufgrund der bestehenden intensiven Landwirtschaft werden aktuell die Nutzpflanzen gefördert, wodurch sich

heimische Tier- und Pflanzenarten im möglichen Bebauungsplangebiet kaum entwickeln können. Durch das

geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind

demnach keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Hirschkäfer (Lucanus cervus):

Der Hirschkäfer konnte im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden und ist somit nicht mehr relevant

in dieser FFH-VU, weshalb er im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

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Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans):

Flächenbeanspruchung, direkter Flächenentzug

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Sowohl Gewässer- wie auch Landhabitate (einschl. Tagesverstecke) der Geburtshelferkröte gehen verloren.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche „erhebliche“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderung der Habitatstruktur /-nutzung

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Sowohl Gewässer- wie auch Landhabitate der Geburtshelferkröte werden massiv umstrukturiert.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche „erhebliche“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderungen des Meso- und Mikroklimas

bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Die zu erwartenden minimalen Veränderungen des Mikroklimas spielen keine Rolle für die Geburtshelferkröte.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

Grundwasserveränderungen, Wasserstandsänderungen, Gewässerausbau, Veränderung abiotischer Standortfaktoren

bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Es sind keine Auswirkungen auf die aktuellen Geburtshelferkröten-Gewässer zu erwarten, da diese lediglich

niederschlagsabhängige „Folien-Tümpel“ sind.

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Zerschneidung, Kollision, Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverlust

baubedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Baumaßnahmen (z.B. Räumung der Baufelder) sind direkte Individuenverluste (evtl. einschl. Eier,

Larven) unausweichlich.

Werden später die Baugruben ausgekoffert, so könnten Geburtshelferkröten die sich bei hohen

Grundwasserspiegel dann automatisch bildenden „Gewässer“ sofort besiedeln. Bei anschließender

Trockenlegung dieser Baugruben wären dann zusätzlich ebenfalls direkte Individuenverluste (einschl. Eier,

Larven) möglich. Jeder Individuenverlust wäre als „erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Mögliche Wanderbewegungen werden durch eine umgebende Bebauung erschwert, was den

Individuenaustausch beeinträchtigt. Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und

Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche Beeinträchtigungen (über die

bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu erwarten, wenn diese auch nicht unbedingt als „erheblich“ einzustufen

sind.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch eine unmittelbar benachbarte Wohnbebauung steigt der Störungsdruck auf die Tiere. Insbesondere durch

Menschen und umherstreifende Katzen sind auch Individuenverluste möglich. Jeder Individuenverlust wäre als

„erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten.

Akustische Wirkungen, Optische Wirkungen, Nichtstoffliche Einwirkungen

bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Im Vergleich zum Status Quo geringfügig erhöhter Lärm tagsüber sowie Erschütterungen usw. spielen

grundsätzlich keine Rolle für die Geburtshelferkröte, so existieren die meisten Vorkommen in im Abbau

befindlichen Tagebauen. Nächtlicher Lärm kann jedoch zu Kommunikationsproblemen führen, die dann die

Reproduktion beeinträchtigen. Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und

Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche Beeinträchtigungen (über die

bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu erwarten, wenn diese auch nicht unbedingt als „erheblich“ einzustufen

sind.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Stoffliche Emissionen, Einleitungen, Einwirkungen

bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Wenn Schadstoffe in das Wasser gelangen, könnten zumindest Eier und Larven geschädigt werden. Jeder

Individuenverlust wäre als „erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass

bereits jetzt eine Vorbelastung durch die Landwirtschaft besteht.

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anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Strahlung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

Aufgrund der bestehenden intensiven Landwirtschaft werden aktuell die Nutzpflanzen gefördert, wodurch sich

heimische Tier- und Pflanzenarten im möglichen Bebauungsplangebiet kaum entwickeln können. Durch das

geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind

demnach keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Rotmilan (Milvus milvus):

Flächenbeanspruchung, direkter Flächenentzug

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Umwandlung in Wohnbebauung geht ein kleiner Teil eines Jagdgebietes verloren. Aufgrund der

Kleinflächigkeit, im Verhältnis zum relativ großen Jagdgebiet insgesamt, ist dies jedoch nicht als „erhebliche“

Beeinträchtigung zu werten. Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan

„Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind demnach keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die

bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Veränderung der Habitatstruktur /-nutzung

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Umwandlung in Wohnbebauung wird ein kleiner Teil eines Jagdgebietes umgenutzt und

umstrukturiert. Aufgrund der Kleinflächigkeit, im Verhältnis zum relativ großen Jagdgebiet insgesamt, ist dies

jedoch nicht als „erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten, zumal die bisherige Landwirtschaft eine Nutzung als

Jagdgebiet erschwerte. Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan

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„Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind demnach keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die

bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Veränderungen des Meso- und Mikroklimas

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Grundwasserveränderungen, Wasserstandsänderungen, Gewässerausbau, Veränderung abiotischer Standortfaktoren

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Zerschneidung, Kollision, Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverlust

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Akustische Wirkungen, Optische Wirkungen, Nichtstoffliche Einwirkungen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

Stoffliche Emissionen, Einleitungen, Einwirkungen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

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Strahlung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Grauspecht (Picus canus):

Der Grauspecht konnte im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden und ist somit nicht mehr relevant in

dieser FFH-VU, weshalb er im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind deshalb keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen

hinaus) zu erwarten.

Schwarzspecht (Dryocopus martius):

Flächenbeanspruchung, direkter Flächenentzug

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderung der Habitatstruktur /-nutzung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderungen des Meso- und Mikroklimas

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

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Grundwasserveränderungen, Wasserstandsänderungen, Gewässerausbau, Veränderung abiotischer Standortfaktoren

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Zerschneidung, Kollision, Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverlust

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Akustische Wirkungen, Optische Wirkungen, Nichtstoffliche Einwirkungen

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Die bereits jetzt relativ starke Freizeitnutzung im Wald wird nach Realisierung des Bebauungsplanes noch etwas

zunehmen. Da das aktuelle Bruthöhlenzentrum aber weit vom möglichen Bebauungsgebiet entfernt sein muss

und außerdem im Wald bereits jetzt eine starke Freizeitnutzung stattfindet, sind Beeinträchtigungen des

aktuellen Bruthabitats unwahrscheinlich. Beeinträchtigungen von Nahrungshabitaten sind ebenfalls

unwahrscheinlich, da die Art als wenig scheu gilt (s.o.).

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

Stoffliche Emissionen, Einleitungen, Einwirkungen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Strahlung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

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Mittelspecht (Dendrocopos medius):

Flächenbeanspruchung, direkter Flächenentzug

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderung der Habitatstruktur /-nutzung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderungen des Meso- und Mikroklimas

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Grundwasserveränderungen, Wasserstandsänderungen, Gewässerausbau, Veränderung abiotischer

Standortfaktoren

bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Eine Empfindlichkeit der Art bestünde nur dann, wenn die Alteichen im Bruthabitat abnehmen würden, was

aber kaum durch Meliorationsmaßnahmen im FNP-Änderungsbereich verursacht werden könnte, zumal die

Stieleiche nicht besonders empfindlich hinsichtlich der Grundwasserstände ist.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Zerschneidung, Kollision, Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverlust

Mittelspechte besuchen auch Gärten zur Nahrungssuche, wie dies auch bereits in Niederholtorf beobachtet

wurde (Bouillon 2006). So könnte eine durchgrünte Bebauung evtl. sogar der Nahrungssuche der Art dienen,

zumal der Mittelspecht relativ wenig scheu ist (s.o.)

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

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Akustische Wirkungen, Optische Wirkungen, Nichtstoffliche Einwirkungen

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Die bereits jetzt relativ starke Freizeitnutzung im Wald würde nach Realisierung des Bebauungsplanes noch

etwas zunehmen. Zumindest das Brutrevier am Bennerscheidweg wäre hiervon direkt betroffen. Da aber auch

dort bereits jetzt eine starke Freizeitnutzung stattfindet, sind Beeinträchtigungen des Bruthabitats

unwahrscheinlich, zumal der Mittelspecht wenig scheu ist und sogar eine Neubesiedlung trotz der bereits jetzt

bestehenden starken Freizeitnutzung erfolgte.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

Stoffliche Emissionen, Einleitungen, Einwirkungen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Strahlung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Nachtigall (Luscinia megarhynchos):

Die Nachtigall konnte im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden und ist somit nicht mehr relevant in

dieser FFH-VU, weshalb sie im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind deshalb keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen

hinaus) zu erwarten.

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Kammmolch (Triturus cristatus):

Flächenbeanspruchung, direkter Flächenentzug

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Sowohl Gewässer- wie auch Landhabitate (einschl. Tagesverstecke) des Kammmolches gehen verloren.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche „erhebliche“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderung der Habitatstruktur /-nutzung

bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Sowohl Gewässer- wie auch Landhabitate des Kammmolches werden massiv umstrukturiert.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche „erhebliche“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderungen des Meso- und Mikroklimas

bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Die zu erwartenden minimalen Veränderungen des Mikroklimas spielen keine Rolle für den Kammmolch.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

Grundwasserveränderungen, Wasserstandsänderungen, Gewässerausbau, Veränderung abiotischer Standortfaktoren

bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Es sind keine Auswirkungen auf die aktuellen Kammmolch-Gewässer zu erwarten, da zumindest diejenigen im

FNP-Änderungsbereich lediglich niederschlagsabhängige „Folien-Tümpel“ sind.

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Zerschneidung, Kollision, Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverlust

baubedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Baumaßnahmen (z.B. Räumung der Baufelder) sind direkte Individuenverluste (evtl. einschl. Eier,

Larven) unausweichlich. Werden später die Baugruben ausgekoffert, so könnten Kammmolche die sich bei

hohen Grundwasserspiegel dann automatisch bildenden „Gewässer“ sofort besiedeln. Bei anschließender

Trockenlegung dieser Baugruben wären dann zusätzlich ebenfalls direkte Individuenverluste (einschl. Eier,

Larven) möglich. Jeder Individuenverlust wäre als „erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Mögliche Wanderbewegungen werden durch eine umgebende Bebauung erschwert, was den

Individuenaustausch beeinträchtigt. Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und

Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche Beeinträchtigungen (über die

bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu erwarten, wenn diese auch nicht unbedingt als „erheblich“ einzustufen

sind.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch eine unmittelbar benachbarte Wohnbebauung steigt der Störungsdruck auf die Tiere. Insbesondere durch

Menschen und umherstreifende Katzen sind auch Individuenverluste möglich. Jeder Individuenverlust wäre als

„erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten.

Akustische Wirkungen, Optische Wirkungen, Nichtstoffliche Einwirkungen

Bau., anlage- und anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Stoffliche Emissionen, Einleitungen, Einwirkungen

bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Wenn Schadstoffe in das Wasser gelangen, könnten zumindest Eier und Larven geschädigt werden. Jeder

Individuenverlust wäre als „erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass

bereits jetzt eine Vorbelastung durch die Landwirtschaft besteht.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Strahlung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

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Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

Aufgrund der bestehenden intensiven Landwirtschaft werden aktuell die Nutzpflanzen gefördert, wodurch sich

heimische Tier- und Pflanzenarten im möglichen Bebauungsplangebiet kaum entwickeln können. Durch das

geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) sind

demnach keine zusätzlichen „erheblichen“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu

erwarten.

Zauneidechse (Lacerta agilis):

Die Zauneidechse konnte im Untersuchungsgebiet aktuell nicht nachgewiesen werden und ist somit nicht mehr

relevant in dieser FFH-VU, weshalb er im Folgenden auch nicht weiter bearbeitet wird.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind deshalb keine zusätzlichen Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen

hinaus) zu erwarten.

Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) und sonstige Fledermäuse:

Flächenbeanspruchung, direkter Flächenentzug

baubedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Rodung der gehölzreichen Kleingärten gehen Jagdhabitate, Flugstraßen (Leitlinien) für die

nachgewiesenen und nicht determinierten Myotisarten sowie Zwergfledermäuse verloren, darüber hinaus kann

es durch den Abriss von Nebengebäuden (z.B. Schuppen, Gartenhäuschen) in den Kleingärten zum Verlust

möglicher Fledermaus-Quartiere kommen.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) können demnach zusätzliche „erhebliche“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) nicht ausgeschlossen werden.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Ob nach Realisierung der Wohnbebauung wieder qualitativ gleichwertige Fledermaushabitate entstehen, ist eher

unwahrscheinlich, da einerseits große Flächenteile versiegelt werden und die umgebenden Gärten dann

vermutlich intensiver gepflegt werden (geringeres Beuteangebot, wahrscheinlich fehlende

Quartierrmöglichkeiten).

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) können demnach zusätzliche „erhebliche“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) nicht ausgeschlossen werden.

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betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderung der Habitatstruktur /-nutzung

baubedingte Beeinträchtigungen:

Durch die Rodung der gehölzreichen Kleingärten gehen Flugstraßen (Leitlinien) und Jagdgebiete für die

Myotisarten und Zwergfledermäuse verloren. Der Abriss von Nebengebäuden (z.B. Schuppen, Gartenhäuschen)

in den Kleingärten führt möglicherweise zum Verlust von Fledermaus-Quartieren.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) können demnach zusätzliche „erhebliche“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) nicht ausgeschlossen werden.

anlagebedingte Beeinträchtigungen:

Durch eine Wohnbebauung könnten Störungen der Waldrandbereiche entstehen, die von den Fledermäusen

(außer Großem Abendsegler) als Leitlinie bzw. Flugstraße und/oder Jagdhabitat genutzt werden. Im Entwurf zur

FP-Änderung sollen diese Waldrandbereiche aber erhalten werden, sodass dann durch das geplante Vorhaben

(Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“) keine zusätzlichen

Beeinträchtigungen (über die bestehenden Vorbelastungen hinaus) zu erwarten sind.

betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Veränderungen des Meso- und Mikroklimas

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Grundwasserveränderungen, Wasserstandsänderungen, Gewässerausbau, Veränderung abiotischer Standortfaktoren

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Zerschneidung, Kollision, Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverlust

baubedingte Beeinträchtigungen:

Abhängig vom Zeitpunkt der Baumaßnahmen (Rodung der gehölzreichen Kleingärten und Abriss von

Schuppen, Gartenhäuschen usw.) kann es zu Quartierverlusten (Baumhöhlen, Spaltenverstecke) und damit zu

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direkten Individuenverlusten von Fledermäusen kommen. Es könnten dabei übertagende und sogar auch

Wochenstuben betroffen sein.

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind demnach zusätzliche „erhebliche“ Beeinträchtigungen (über die bestehenden

Vorbelastungen hinaus) zu erwarten.

anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Akustische Wirkungen, Optische Wirkungen, Nichtstoffliche Einwirkungen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Stoffliche Emissionen, Einleitungen, Einwirkungen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Strahlung

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen

Durch das geplante Vorhaben (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Niederholtorf-

Heiligenpütz“) sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

6.1.2 Ermittlung des maximalen Einflussbereiches aller Wirkungen/Wirkfaktoren

Der maximale Einflussbereich aller Wirkungen/Wirkfaktoren ist schwer zu bestimmen. Es sind insbesondere

folgende Wirkungen, die sich wesentlich auswirken könnten:

- Individuenverluste

- Lebensraumverluste

- Grundwasserabsenkungen

- Freizeitdruck

Individuen- und Lebensraumverluste werden voraussichtlich nur im FNP-Änderungsbereich selbst stattfinden.

Die Grundwasserabsenkungen werden sich voraussichtlich besonders auf den nordöstlich anschließenden

Quellbach und die begleitenden Feuchtwälder auswirken.

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Die Zunahme des Freizeitdruckes ist kaum kalkulierbar, wird sich aber vermutlich auf das unmittelbare Umfeld

des FNP-Änderungsbereiches, also die Waldränder und Wälder auswirken.

In Bezug auf die Fledermäuse wirkt sich der Einflussbereich der möglicherweise negativen Auswirkungen nicht

über den FNP-Änderungsbereich hinaus aus (abgesehen von o.g. Freizeitdruck-Problematik).

6.1.3 Prüfung möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Nachfolgend werden denkbare Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen grob skizziert, die notwendig wären,

um „erhebliche“ Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Erhaltung der Kleingärten:

Die derzeitigen Kleingärten im FNP-Änderungsbereich müssen erhalten werden, um Individuenverluste der

relevanten Arten (Amphibien, Fledermäuse) soweit möglich zu vermeiden. Evtl. denkbare

Umsiedlungsmaßnahmen scheitern an der mangelnden Zugänglichkeit der Flächen (z.T. relativ

undurchdringlicher Bewuchs) und der nicht gegebenen Auffindbarkeit der Amphibien (unübersichtliches

Gelände, Unzahl an möglichen Tagesverstecken usw.). Eine Erhaltung der Kleingärten ist auch notwendig, da

die ansonsten zu erwartenden Lebensraumverluste nicht im Umfeld zu ersetzen sind.

Jeder Individuenverlust bei Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kammmolch wäre im Hinblick auf die

insgesamt relativ kleinen Gesamtpopulationen im Siebengebirge sowie aufgrund des hohen Gefährdungsgrades

der Gelbbauchunke („vom Aussterben bedroht“) als „erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten. Das

Erhaltungsziel und die hierfür maßgeblichen Bestandteile könnten durch das Vorhaben somit „erheblich“

beeinträchtigt werden, wenn die Kleingärten nicht erhalten würden.

Erhaltung des Grünlandes:Es ist anzunehmen, dass die Grünlandfläche als Landhabitat für den Kammmolch dient (einschl. Tagesverstecke

in unterirdischen Kleinsäugerbauten) sowie als Wanderbereich für Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und v.a.

Kammmolch fungiert. Dies gilt insbesondere deshalb, weil sich dieses Grünland in unmittelbarer Nähe der

Populationen von Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kammmolch befindet. Diese Vieh-Weide stellt

außerdem ein Jagdgebiet des Großen Mausohrs dar. Solche dauerhaft kurzrasigen Grünlandflächen sind im

Raum Niederholtorf jedoch nur selten zu finden, da Äcker und Grünlandbrachen sowie eher extensive

(höherwüchsige) Grünlandnutzung (z.B. spät gemähte Streuobstwiesen bei Oberholtorf und spät bzw. extensiv

beweidete Pferdeweiden bei Ungarten) dominieren.

Das derzeitige Grünland im FNP-Änderungsbereich muss erhalten werden, um Lebensraum- und

Individuenverluste der o.g. relevanten Amphibien-Arten und Lebensraumverluste beim Großen Mausohr soweit

möglich zu vermeiden. Eine Erhaltung des Grünlandes ist auch notwendig, da die ansonsten zu erwartenden

Lebensraumverluste nicht im unmittelbaren Umfeld zu ersetzen sind.

Jeder Individuenverlust bei Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kammmolch wäre im Hinblick auf die

insgesamt relativ kleinen Gesamtpopulationen im Siebengebirge sowie aufgrund des hohen Gefährdungsgrades

der Gelbbauchunke („vom Aussterben bedroht“) als „erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten. Das

Erhaltungsziel und die hierfür maßgeblichen Bestandteile könnten durch das Vorhaben somit „erheblich“ beeinträchtigt werden, wenn das Grünland nicht erhalten würde.

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Vermeidung von Grundwasserabsenkungen:Nach Realisierung des Baugebietes sowie auch bereits in der Bauphase müsste das zutage tretende Grundwasser

sowie das Niederschlagswasser im unmittelbaren Umfeld versickert werden, damit Grundwasserabsenkungen

verhindert werden. Aufgrund der Versickerungsversuche erscheint eine Versickerung grundsätzlich möglich,

könnte aber in Phasen mit hohem Grundwasserstand schwierig werden. Als benötigte Fläche zur Anlage von

Versickerungsmulden (Regenwasserbehandlungsanlage) gilt ein Verhältnis von Muldenfläche : Dachfläche von

1:10 als Faustzahl (Jossen 2006).

Auf Kellerbauten ist zu verzichten, da hierfür sowohl in der Bauphase als auch nach Bauende stärkere

Grundwasserabsenkungen erforderlich würden. Diese höheren anfallenden Grundwassermengen müssten dann

auch zusätzlich versickert werden, was technisch und standörtlich bedingt schwierig sein dürfte.

Eine Grundwasser-Nutzung durch Anwohner ist zu untersagen, außerdem sollten die Wegebefestigungen

wasserdurchlässig sein, um einen Grundwasserschwund zu verhindern. Aus dem gleichen Grund ist auch auf

sonstige Niederschlagsrückhaltung (z.B. Dachbegrünung, Regenwassernutzung im Haus) zu verzichten.

Weitere Maßnahmen, die geeignet sind, Grundwasserabsenkungen zu vermeiden bzw. zu mindern:

à Beschränkung der Dauer der Bautätigkeit

à Umschließung der Baugrube mit einer Dichtwand

à Verzicht auf dauerhafte Grundwasserabsenkung durch entsprechende Gebäudeausbildung und weitere

technische Maßnahmen

à Errichtung der Gebäude, PKW-Stellplätze, privaten Zufahrtswege und Zufahrten unter Verwendung

Grundwasser schonender Bauweisen bzw. versickerungsfähiger Beläge (u.a. wassergebundene Decken,

Öko-Pflaster, Kies, Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfuge, Rindendecke Rasengittersteine,

Rasenfugenpflaster, Sickerfugenpflaster)

Trotz der o.g. „Grundwasser-Maßnahmen“ wäre ein gewisser Schwund des Grundwassers wahrscheinlich, weil

voraussichtlich mindestens ca. 10 % der Niederschläge im Zuge der Straßenentwässerung in den Kanal

abgeführt werden müssten, um Schadstoffeinträge in das Grundwasser zu vermeiden (Jossen 2006). Aufgrund

der geringen Grundwasserneubildungsrate könnten evtl. schon diese 10 % Wasserverlust dazu führen, dass in

sommerlichen Trockenphasen die Wasserversorgung der benachbarten feuchteabhängigen Lebensraumtypen

(Feuchtwälder) beeinträchtigt wird.

Der Stieleichen-Hainbuchenwald und der Erlen-Eschenwald im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes sind

auf zeitweilig bis dauerhaft feuchte Böden bzw. dauerhaft nasse Böden (Auengleye) mit ausreichend hoher

Wasserversorgung angewiesen. Mit ihren standorttypischen Artenzusammensetzungen aus einer großen Zahl an

hygrophilen Arten in Kraut- und Baumschicht reagieren diese Waldtypen sehr empfindlich auf mögliche

Veränderungen der Feuchtigkeitsverhältnisse. Erhebliche negative Auswirkungen auf die zeitweilig bis

dauerhaft feuchten Böden bzw. dauerhaft nassen Böden (Auengleye) und die von ihnen abhängigen o.g.

Waldtypen sind somit nicht auszuschließen, wenn die Grundwasser-Situation im FNP-Änderungsbereich

negativ beeinflusst wird. Dortige dauerhafte Grundwasserabsenkungen könnten zu einer Reduzierung des

Zuflusses (v.a. über die ganzjährig schüttende Quelle nordöstlich des FNP-Änderungsbereiches) führen, was die

Feuchtigkeitsverhältnisse im Stieleichen-Hainbuchenwald und Erlen-Eschenwald verschlechtern würde. Diese

Erhaltungsziele und die hierfür maßgeblichen Bestandteile könnten durch das Vorhaben insgesamt somit

„erheblich“ beeinträchtigt werden.

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Vermeidung von Immissionen:Wie bereits erwähnt, könnten Schadstoff-Immissionen in Grundwasser und Quellbächen zu massiven

Problemen für Amphibien und die sonstige aquatische Fauna führen. Das betrifft u.a. auch

grundwassergespeiste Stillgewässer und Quellbereiche. Darüber hinaus könnten bachabwärts weitere FFH-

Schutzziele (z.B. „Fließgewässer mit Unterwasservegetation“) mitunter „erheblich“ betroffen sein. In diesem

Falle wäre außerdem voraussichtlich ein externes fischereibiologisches Gutachten erforderlich.

Immissionen sowie direkte Einleitungen sind deshalb zu verhindern, eine Versickerung / Verrieselung des

gepumpten Grundwassers sowie des Niederschlagswassers ist jedoch tolerabel, da das Wasser durch den

Oberboden gepuffert wird. Details dieser Versickerung / Verrieselung wären im weiteren

Bebauungsplanverfahren zu klären.

Eine Einschränkung bzw. ein Verbot des Einsatzes von Düngemitteln und Pestiziden in den Gärten könnte eine

weitere Möglichkeit zur Vermeidung der o.g. Beeinträchtigungen sein. Ebenso sollten Zink- und Kupferdächer

sowie allgemein Metalldächer vermieden werden.

Immissionen können weiterhin reduziert bzw. gemindert werden durch:

• Begrenzung von Erdmassenbewegungen auf das unbedingt notwendige Maß

• Anlage von Bodendeponien, Lagerflächen und Fahrwegen außerhalb empfindlicher Bereiche

• Getrennte, sachgemäße Lagerung des Oberbodens zur weiteren Verwendung;

• Bei einer Lagerung boden- und grundwassergefährdender Stoffe Abdeckung des Bodens mit

wasserundurchlässiger und säurefester Plane zum Schutz vor Schadstoffeintrag

• Unverzügliche Wiederherstellung temporär in Anspruch genommener Arbeits- und Lagerflächen

(Lockerung verdichteter Bereiche u. a.)

Vermeidung von Individuenverlusten (Amphibien) in Bauphase:Unmittelbar vor sowie während der Wiederverfüllung der Baugruben hat eine Ökologische Baubegleitung durch

die Biologische Station, die ULB oder sonstiges amphibienkundliches Fachpersonal zu erfolgen, damit notfalls

Amphibien (z.B. Gelbbauchunken, Geburtshelferkröten, Kammmolche) und/oder deren Entwicklungsstadien

rechtzeitig evakuiert werden können.

Jeder Individuenverlust bei Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kammmolch wäre im Hinblick auf die

insgesamt relativ kleinen Gesamtpopulationen im Siebengebirge sowie aufgrund des hohen Gefährdungsgrades

der Gelbbauchunke („vom Aussterben bedroht“) als „erhebliche“ Beeinträchtigung zu werten. Das

Erhaltungsziel und die hierfür maßgeblichen Bestandteile könnten durch das Vorhaben somit „erheblich“ beeinträchtigt werden, wenn es zu Individuenverlusten kommen würde.

Aufstellen von Informationsschildern:

Das Wegegebot ist unbedingt einzuhalten. Dem Freizeitdruck auf die Lebensraumtypen und Arten ist

entgegenzuwirken durch Aufstellen von FFH-/NSG-Informationsschildern an markanten Wegen, mit denen auf

das Betretungsverbot bzw. Verbot, die Wege zu verlassen, die Anleinpflicht für Hunde etc. hingewiesen wird.

So kann eine Verschlechterung der derzeitigen Situation und die Beeinträchtigung von Habitaten und Arten wie

auch Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebietes oder deren maßgeblicher Bestandteile durch die Erhöhung der

Waldbesucherzahlen durch das Bauvorhaben verringert werden.

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Erhaltung der sonnigen Waldränder:Die Waldränder nordwestlich und nordöstlich des FNP-Änderungsbereiches müssen, mit ihrer sonnigen Lage,

als bevorzugte Jagdhabitate der Fledermäuse erhalten werden, zumal sie nicht im näheren Umfeld ersetzt

werden können.

Vermeidung von Beeinträchtigungen der Waldränder:

Während der Bauphase können Einzelbäume und angrenzende Waldsaumbiotope durch den Einsatz von

Baumaschinen beschädigt werden. Die o.g. Beeinträchtigungen können jedoch vermieden oder zumindest

minimiert werden, indem die Gehölze und Waldsaumbiotope während der Bauphase geschützt werden durch

Verschiebung der Baufelder soweit wie möglich aus den Traufbereichen der Baumkronen und durch ggf. fest

installierte Bauzäune in einem Mindestabstand von 5 m zum Fuß der Gehölze (angrenzende Saumbiotope in die

Umzäunung einbeziehen).

Als Fazit ist festzustellen, dass bei Umsetzung der o.g. notwendigen Vermeidungs- und

Minderungsmaßnahmen keine Bebauung mehr möglich ist!

6.1.4 Beschreibung unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Maßgeblichen

Bestandteile

Dieser Punkt entfällt, da bei Umsetzung der o.g. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen keine Bebauung

mehr möglich ist und somit alle Flächen im derzeitigen Zustand erhalten werden müssen.

7. Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen

7.1 Beurteilung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Bei Umsetzung der o.g. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist keine Bebauung mehr möglich. Die

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wären somit in der Lage, alle möglichen Beeinträchtigungen zu

vermeiden.

7.2 Beurteilung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen

Dieser Punkt entfällt, da bei Umsetzung der o.g. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen keine Bebauung

mehr möglich ist und somit alle Flächen im derzeitigen Zustand erhalten werden müssen.

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8. Summationswirkungen mit anderen Projekten und Plänen

Für die bewertungsrelevanten Lebensraumtypen und Arten (s.o.) sind derzeit keine Summationswirkungen im

FNP-Änderungsbereich „Niederholtorf-Heiligenpütz“ im Zusammenhang beider FNP-Änderungen

(„Niederholtorf-Süd“ und „Niederholtorf-Heiligenpütz“) zu erwarten.

Summationswirkungen im Zusammenhang mit dem sog. „Ennertaufstieg“ sind denkbar, wenn es im Zuge des

Tunnelbaus zu wesentlichen Grundwasserabsenkungen kommen sollte. Direkte Störungswirkungen im

Untersuchungsgebiet sind durch den „Ennertaufstieg“ derzeit nicht erkennbar, da diese Straße das

Untersuchungsgebiet dieser FFH-VU in einem gewissen Abstand umgehen und andererseits in Tunnelbauweise

erfolgen soll.

9. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

Zur „Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten, Ausnahmen“ heißt es im § 34 BNatSchG und im § 48 d

Landschaftsgesetz NRW (vom 10.01.2006):

(4) Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen

Plänen und Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen eines in Absatz 1 genannten Gebiets in seinen für die

Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig.

(5) Abweichend von Absatz 4 darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es

1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer

oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und

2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit

geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.

(6) Befinden sich in dem vom Projekt betroffenen Gebiet prioritäre Biotope oder prioritäre Arten, können als

zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit

des Menschen, der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der

Zivilbevölkerung oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht

werden. Sonstige Gründe im Sinne des Absatzes 5 Nr. 1 können nur berücksichtigt werden, wenn die nach

Absatz 2 zuständige Behörde zuvor über das zuständige Ministerium des Bundes eine Stellungnahme der

Kommission eingeholt hat.

Eine „erhebliche“ Beeinträchtigung der maßgeblichen Bestandteile bzw. der Erhaltungsziele / Schutzziele des

Natura-2000-Gebietes läge dann vor, wenn das Ausmaß und die Dauer von Veränderungen und/oder Störungen

dazu führen, dass das Natura-2000-Gebiet seine Funktionen hinsichtlich der Erhaltungsziele / Schutzziele nur

noch eingeschränkt erfüllen kann, also wenn z.B. wesentliche Funktionen verloren gehen.

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Wie die Untersuchungen ergeben haben, ist durch das Vorhaben mit erheblichen Beeinträchtigungen der

folgenden Schutzziele zu rechnen:

• Stieleichen-Hainbuchenwald:

Veränderungen von Standort und Biozönose infolge Reduzierung des Wasserzuflusses

• Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (prioritärer Lebensraum):

Veränderungen von Standort und Biozönose infolge Reduzierung des Wasserzuflusses

• Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte, Kammmolch:

Lebensraum- und Individuenverluste infolge Baumaßnahmen und Störungen, Nähr- und Schadstoffeintrag in

Gewässer

• Großes Mausohr u.a. Fledermäuse:

Lebensraum- und Individuenverluste infolge Baumaßnahmen und Störungen

Darüber hinaus sind u.a. auch folgende Beeinträchtigungen bzgl. der Schutzziele zu erwarten:

• Waldmeister-Buchenwald, Stieleichen-Hainbuchenwald, Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder an

Fließgewässern (prioritärer Lebensraum):

erhöhter Freizeitdruck, Nähr- und Schadstoffeintrag

• Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte:

Lärm, Reduzierung der Wanderbewegungen

• Kammmolch:

Reduzierung der Wanderbewegungen

Entsprechend dieser Ergebnisse wäre demnach eine Unverträglichkeit des Vorhabens (FNP-Änderung)

mit der FFH-Richtlinie abzuleiten. Die endgültige Prüfung der Verträglichkeit des Projektes mit der FFH-

Richtlinie obliegt jedoch, gem. § 48 d (2) Landschaftsgesetz NRW, der zuständigen Behörde.

Unabhängig von der FFH-Problematik sei noch darauf hingewiesen, dass bei einer Bebauung des FNP-

Änderungsbereiches „Niederholtorf-Heiligenpütz“ auch artenschutzrechtliche Probleme entstehen.

Werden gemäß § 19 (3) BNatSchG als Folge eines Eingriffs Biotope zerstört, die für dort wild lebende Tiere

und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind, ist der Eingriff nur zulässig,

wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.

Nach § 42 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten (alle „streng

geschützten Arten“ zählen auch zu den „besonders geschützten Arten“) nachzustellen, sie zu fangen, zu

verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu

entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Aufgrund der neuen Rechtslage im BNatSchG (§§ 19 und 42) ergibt sich bei allen Planungen die Verpflichtung

einer artenschutzrechtlichen Prüfung.

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Eine Befreiung nach § 62 BNatSchG kann erteilt werden, wenn

1. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall

a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichungen mit den Belangen von

Naturschutz und Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder

b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder

2. überwiegende Gründe des Gemeinwohls eine Befreiung erfordern.

und die Art. 12, 13 und 16 der FFH-RL und die Art. 5, 6, 7 und 9 der Vogelschutz-RL nicht entgegenstehen.

Insbesondere für Grünspecht, Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke und Kammmolch (sowie gegebenenfalls

Zauneidechse) dürfte diese durch den Artenschutz aufgebaute Hürde, v.a. aufgrund der Populationsgröße, der

isolierten Lage der betroffenen Flächen und fehlenden möglichen Ersatzflächen im unmittelbaren Umfeld sowie

zu erwartender Individuenverluste, kaum zu überwinden sein.

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der Individuen. Vortrag auf der Jahrestagung des AK Amphibien und Reptilien NRW am 19.11.2000 in

Recklinghausen

Weber, G. 2000: Die Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) – ein Berglandbewohner gibt Rätsel auf. Vortrag

auf der Jahrestagung des AK Amphibien und Reptilien NRW am 19.11.2000 in Recklinghausen

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11. Anhang

Karten:

Lage des Untersuchungsgebietes im FFH-Gebiet DE-5309-301 Siebengebirge

Bestandsplan (im Maßstab 1:3.000)

Fledermäuse (im Maßstab 1:3.000)

Konfliktplan (im Maßstab 1:3.000)

Sonstiges:

Geohydrologische Untersuchungsergebnisse (Spitzlei & Jossen 2006)

Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan „Niederholtorf-Heiligenpütz“

162. Flächennutzungsplan-Änderung „Niederholtorf-Heiligenpütz“

Legende zum Flächennutzungsplan