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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN UMWELTBERICHT Vorentwurf in der Fassung vom 04.10.2017 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BERNSTADT A. D. EIGEN/SCHÖNAU-BERZDORF A. D. EIGEN mit den Ortsteilen: Bernstadt a. d. Eigen, Kunnersdorf a. d. Eigen, Altbernsdorf a. d. Eigen, Dittersbach a. d. Eigen, Kemnitz/O.L, Schönau-Berzdorf a. d. Eigen, Kiesdorf a. d. Eigen, Buschschenkhäuser, Lehdehäuser und Russen

FNP VG Bernstadt a. d. Eigen - … · RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer ... (Stand 04.10.2017)

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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

UMWELTBERICHT

Vorentwurf in der Fassung vom 04.10.2017

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

BERNSTADT A. D. EIGEN/SCHÖNAU-BERZDORF A. D. EIGEN mit den Ortsteilen: Bernstadt a. d. Eigen, Kunnersdorf a. d. Eigen, Altbernsdorf a. d. Eigen,

Dittersbach a. d. Eigen, Kemnitz/O.L, Schönau-Berzdorf a. d. Eigen, Kiesdorf a. d. Eigen,

Buschschenkhäuser, Lehdehäuser und Russen

Auftraggeber Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a. d. Eigen/Schönau-Berzdorf a. d. Eigen

Bautzener Straße 21

02748 Bernstadt auf dem Eigen

Auftragnehmer Planungsbüro Richter und Kaup

Berliner Straße 21

02826 Görlitz

Bearbeiter Dipl.-Ing. Martina Baumgarten

Dipl.- Ing.(FH) Marco Schlesier

Dipl.-Ing. Ansgar Kaup

Stand Vorentwurf

04.10.2017

RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

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INHALTVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG ........................................................................................................................... 5

1.1 SUP-PFLICHT ...................................................................................................................................... 5

1.2 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN ZIELE DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES ....................... 5

1.3 INHALT UND DETAILLIERUNGSGRAD DER UMWELTPRÜFUNG ........................................................................ 6 1.3.1 Bauflächen ........................................................................................................................................... 6 1.3.2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ....................................................................................................................................................... 7

2 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES UND ART IHRER BERÜCKSICHTIGUNG ....................................... 8

2.1 DARSTELLUNG DER GELTENDEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES ...................................................................... 8 2.1.1 Gesetze / Verordnungen ..................................................................................................................... 8 2.1.2 Landesentwicklungsplan Sachsen 2013 ............................................................................................ 10 2.1.3 Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien ........................................................................................ 11

2.2 UMWELTZIELE UND ART IHRER BERÜCKSICHTIGUNG ................................................................................. 13

3 DERZEITIGER UMWELTZUSTAND .......................................................................................... 15

3.1 BESTANDSAUFNAHME DER UMWELTMERKMALE DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES ................................ 15 3.1.1 Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit .................................................................................... 15

Wohn- und Wohnumfeldfunktion ............................................................................................................................... 15 Erholungsfunktion ....................................................................................................................................................... 15

3.1.2 Schutzgut Arten, Biotope, Biodiversität ............................................................................................ 16 Schutzgebiete (nach Naturschutzrecht) ...................................................................................................................... 16 Biotoptypen und Lebensräume ................................................................................................................................... 18 Geschützte Arten ........................................................................................................................................................ 19 Biotopverbundflächen und –korridore........................................................................................................................ 19

3.1.3 Schutzgut Boden ................................................................................................................................ 19 Biotische Ertragsfähigkeit ............................................................................................................................................ 20 Biotische Lebensraumfunktion.................................................................................................................................... 20 Empfindlichkeit auf Grund hoher potenzieller Erosionsgefährdung ........................................................................... 20

3.1.4 Schutzgut Grundwasser ..................................................................................................................... 21 Grundwasserneubildungsfunktion .............................................................................................................................. 21 Geschütztheit gegenüber Schadstoffeintrag ............................................................................................................... 21

3.1.5 Schutzgut Oberflächengewässer ....................................................................................................... 21 Strukturgüte der Fließgewässer .................................................................................................................................. 21 Retentionsfunktion ..................................................................................................................................................... 22

3.1.6 Schutzgut Klima/Luft ......................................................................................................................... 22 Bioklimatische Ausgleichsfunktion .............................................................................................................................. 22 Immissionsschutz/Luftregenerationsfunktion ............................................................................................................ 22

3.1.7 Schutzgut Landschaft......................................................................................................................... 22 Landschaftsgestalt ....................................................................................................................................................... 22

3.1.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ....................................................................................................... 23 Dokumentationsfunktion ............................................................................................................................................ 23 Informationsfunktion .................................................................................................................................................. 23

3.2 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DES PLANES ............................................... 24 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes: ......................................................................................................... 24

4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ....................................... 25

4.1 VERTIEFENDE PRÜFUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN EINZELNER PLANFESTLEGUNGEN ................................ 25 4.1.1 Wohnbauflächen ............................................................................................................................... 26 4.1.2 Mischbauflächen ............................................................................................................................... 33 4.1.3 Gewerblichen Bauflächen ................................................................................................................. 39 4.1.4 Sonderbauflächen ............................................................................................................................. 41

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4.1.5 Aufforstungsflächen .......................................................................................................................... 44

4.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES INSGESAMT ....................................................... 46 Zusammenfassende Betrachtung der geplanten Bauflächen / Kumulationsgebiete: ................................................. 46

4.3 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH ........................................................ 49 Maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung ............................................................................................................... 49 Vermeidung und Minderung erheblicher Beeinträchtigungen ................................................................................... 49 Kompensationsflächen ................................................................................................................................................ 49

5 FFH / SPA-VORPRÜFUNG ..................................................................................................... 50

5.1 METHODIK / VORGEHEN ..................................................................................................................... 51 5.1.1 Ergebnis der FFH-Vorprüfung ............................................................................................................ 54

6 WEITERE ANGABEN ............................................................................................................. 55

6.1 BESCHREIBUNG ZUGRUNDE GELEGTER UNTERLAGEN SOWIE HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN ........................ 55 Kenntnislücken ............................................................................................................................................................ 55

6.2 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN DES FNP AUF DIE UMWELT 55

6.3 ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................................................... 56

7 QUELLENVERZEICHNIS ......................................................................................................... 57 Rechtsnormen ............................................................................................................................................................. 57 Literatur ...................................................................................................................................................................... 58

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Abbildungsverzeichnis

ABB. 1: AUSSCHNITT AUS KARTE LANDSCHAFTSPFLEGE, -SANIERUNG UND –ENTWICKLUNG (REGIONALPLAN 2010). .................. 20

ABB. 2: FLIEßGEWÄSSERSTRUKTURGÜTE IM UNTERSUCHUNGSGEBIET .................................................................................. 21

ABB. 3: DARSTELLUNG ZUSAMMENFASSENDEN BETRACHTUNG DER BAUFLÄCHEN (SUMMATION) ........................................... 46

Tabellenverzeichnis

TAB. 1: ÜBERSICHT DER GEPLANTEN BAUFLÄCHEN IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN VG BERNSTADT (STAND 06.03.2017) ............... 6

TAB. 2: MAßNAHMENFLÄCHEN .................................................................................................................................... 7

TAB. 3: AUFFORSTUNGSFLÄCHEN ................................................................................................................................. 8

TAB. 4: UMWELTZIELE BEZOGEN AUF DIE EINZELNEN SCHUTZGÜTER AUS DEN GESETZEN UND VERORDNUNGEN ........................... 8

TAB. 5: WESENTLICHER INHALT DES LEP (2013) BEZOGEN AUF DIE EINZELNEN SCHUTZGÜTER ................................................ 10

TAB. 6: WESENTLICHER INHALT DES REGIONALPLANES OL-NS (2010) ZUM GEBIET DER VG BERNSTADT/SCHÖNAU-BERZDORF

BEZOGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER ..................................................................................................................... 11

TAB. 7: UMWELTFUNKTIONEN DER SCHUTZGÜTER UND ZUGEHÖRIGE INDIKATOREN FÜR DIE UMWELTPRÜFUNG DES FNPS .......... 13

TAB. 8: SCHUTZGEBIETE NACH NATURSCHUTZRECHT ...................................................................................................... 16

TAB. 9: ÜBERSICHT DER NATURA2000-GEBIETE INNERHALB DES UG ................................................................................ 50

TAB. 10: ÜBERSICHT DER GEPLANTEN UMWELTVERTRÄGLICHEN BAUFLÄCHEN IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VG BERNSTADT .... 56

TAB. 11: ÜBERSICHT DER GEPLANTEN BEDINGT UMWELTVERTRÄGLICHEN BAUFLÄCHEN IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER VG

BERNSTADT ................................................................................................................................................. 56

Anlagenverzeichnis

ANLAGE 1: KULTURDENKMALE ...................................................................................................................... A 2

ANLAGE 2: ARCHÄOLOGISCHE DENKMALE ...................................................................................................... A 35

ANLAGE 3: RESTLÖCHER ............................................................................................................................ A 36

ANLAGE 4: ALTLASTEN .............................................................................................................................. A 37

ANLAGE 5: NATURSCHUTZOBJEKTE ............................................................................................................... A 38

ANLAGE 6: VEREINE .................................................................................................................................. A 40

Planverzeichnis

PLAN 1 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BERNSTADT A. D. EIGEN ........................ M 1:10.000

BEIPLAN 1 KULTURDENKMALE UND ARCHÄOLOGISCHE DENKMALE ........................................................... M 1:10.000

BEIPLAN 2 KULTURDENKMALE UND ARCHÄOLOGISCHE DENKMALE, SANIERUNGSGEBIET DER KERNSTADT ............ M 1:3.000

BEIPLAN 3 UMWELTBELANGE ........................................................................................................... M 1:10.000

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Abkürzungsverzeichnis

a.d.E. auf dem Eigen

AZV Abwasserzweckverband

B-Plan Bebauungsplan

BAB Bundesautobahn

BauGB Baugesetzbuch

BauNVO Bau-Nutzungsverordnung

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz

BGBl Bundesgesetzblatt

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

DN Nennweite (diamètre nominal)

DVWG Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

ENSO Energie Sachsen Ost AG

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

FFH Flora-Fauna-Habitat

FNP Flächennutzungsplan

GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbH

KWK Kraft-Wärme-Kopplung

LEP Landesentwicklungsplan

LfULG Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

LRT Lebensraumtypen

NN, ü. NN Normal Null, über Normal Null

NOL Niederschlesischer Oberlausitzkreis

NSG Naturschutzgebiet

O.L., /OL Oberlausitz

ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

OT Ortsteil

PlanZV Planzeichenverordnung

RPV Regionaler Planungsverband

SächsDSchG Sächsisches Denkmalschutzgesetz

SächsGVBl Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt

SächsHohlrVO Sächsische Hohlraumverordnung

SächsLPlG Landesplanungsgesetz

SächsNatSchG Sächsisches Naturschutzgesetz

SächsWaldG Sächsisches Waldgesetz

SächsWG Sächsisches Wassergesetz

SPA Special Protection Area (Vogelschutzgebiet)

TWSZ Trinkwasserschutzzone

UG Untersuchungsgebiet

UZVR unzerschnittene verkehrsarme Räume

VG Verwaltungsgemeinschaft

WE Wohneinheiten

Bauflächen

G Gewerbliche Baufläche

M Mischbaufläche

S Sonderbaufläche

W Wohnbaufläche

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1 EINLEITUNG

1.1 SUP-PFLICHT Nach § 2a BauGB stellt der Umweltbericht einen gesonderten Teil der Begründung des Flächennutzungsplanes

dar.

Die Erarbeitung des Umweltberichts erfolgt nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-

prüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch

Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist. Weiterhin richtet sich der

Umweltbericht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004,

das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist.

Die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung ist nach § 14b Abs. 1 Nr. 1 UVPG für Pläne und Programme

geregelt, die in Anlage 3 Nr. 1 des UVPG aufgeführt sind. In Anlage 3 Nr. 1.8 des UVPG sind Bauleitplanungen

nach den §§ 6 und 10 BauGB aufgeführt. Zu § 6 BauGB zählt somit der Flächennutzungsplan.

Weiterhin ist die Pflicht zur Durchführung der Umweltprüfung in § 2 Abs. 4 des BauGB verankert. Demnach un-

terliegt das Vorhaben der Pflicht, für die Belange des Umweltschutzes § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine

Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden

und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die notwendige Form und der Inhalt des Umweltberichts ist in § 14g Abs. 2 UVPG festgelegt.

1.2 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN ZIELE DES FLÄ-

CHENNUTZUNGSPLANES Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 1 Abs. 5 BauGB die Voraussetzung für die weitere nachhaltige städtebau-

liche Entwicklung einer Gemeinde gewährleisten. An die Erstellung der Bauleitpläne werden zahlreiche Anforde-

rungen gestellt – § 1 Abs. 5 BauGB „[…], die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderun-

gen […] miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Boden-

nutzung gewährleisten.“ Im § 1 Abs. 6 BauGB werden die Anforderungen an die Bauleitplanung aufgelistet.

Der Flächennutzungsplan wird nach § 2 Abs. 1 BauGB von der Gemeinde als vorbereitender Bauleitplan in eigener

Verantwortung aufgestellt und stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenen Art

der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar (§ 5 Abs. 1 BauGB). Zur Regelung der

Art der Bodennutzung stehen verschiedene Darstellungsmöglichen zur Verfügung, die im § 5 Abs. 2 BauGB auf-

gelistet sind. Darin wird deutlich, dass sowohl Siedlungsaspekte, als auch Aspekte des Natur-, Landschafts- und

Bodenschutzes eingeschlossen sind.

Die Gründe zur aktuellen Flächennutzungsplanung der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berz-

dorf a.d.E. bestehen im Erfordernis eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes und eine Anpassung an die städ-

tebauliche Entwicklung sowie die Entwicklung des Berzdorfer Sees.

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1.3 INHALT UND DETAILLIERUNGSGRAD DER UMWELTPRÜFUNG Gegenstand der Umweltprüfung sind die in der Planungshoheit der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt liegen-

den, geplanten Flächenausweisungen im FNP, von denen voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Um-

welt zu erwarten sind (insb. Bauflächen und Aufforstungsflächen wurden auf ihre Unerheblichkeit hin vorge-

prüft).

Die vorliegende Umweltprüfung konzentriert sich auf eine vertiefende Prüfung ausgewählter Plandarstellungen,

die erhebliche Umweltauswirkungen haben können und betrachtet abschließend den gesamten Plan hinsichtlich

seiner kumulativen Wirkungen. Grundlage ist der FNP-Vorentwurf für die Offenlage gem. § 3 (1) BauGB.

Der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung des Flächennutzungsplanes entspricht der Geltungsbereichs-

grenze und somit den Gemeindegrenzen der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt. Die Umweltprüfung des Flä-

chennutzungsplanes umfasst die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Arten/Biotope/Biodiversität,

Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen.

Nicht vertiefend betrachtet werden:

• nachrichtliche Übernahmen und Bestandsdarstellungen,

• geplante Bauflächen, sofern dafür rechtskräftige B-Pläne vorliegen

• geplante Grünflächen ohne Zweckbestimmung

1.3.1 Bauflächen Die vertiefende Prüfung ausgewählter Plandarstellungen stellt die Prüfung der Flächen, die im Entwurf des Flä-

chennutzungsplanes eine neue Bauflächenausweisung erhalten, dar. Die folgende Übersicht zeigt die geplanten

Bauflächen nach dem FNP:

Tab. 1: Übersicht der geplanten Bauflächen im Flächennutzungsplan VG Bernstadt (Stand 06.03.2017)

Art der bau- lichen Nut-

zung

Gemeinde, Ortsteil

Bezeichnung

Nr. im FNP

(Vorentwurf 04/2016)

reduzierte Flä-

che in ha geschätzte WE

Nr. im FNP (Entwurf 2017)

Wohnbau-

flächen Kemnitz Am Reitplatz W 2 0,25 2 W 1

Bernstadt Erweiterung Wiesenweg W 4 1,17 12 W 2

Altbernsdorf Friedenshöhe W 5 0,32 3 W 3

Altbernsdorf Am Neubau W 7(a) 0,35 3 W 4

Schönau-Berz. Erweiterung „Bei Menzel“ W 9 1,00 9 W 5

Schönau-Berz. Am Friedhof W 10 0,4 4 W 6

Kiesdorf Obere Straße W 14 0,9 8 W 7

Mischbau-

flächen Kemnitz Alte Dorfstraße M 2 0,4 3 M 1

Schönau-Berz. An den Stallanlagen M 3 0,6 3 M 2

Kiesdorf Am Auengrund M 5 0,45 3 M 3

Dittersbach Am Gasthof „Grüne Aue“ M 6 0,26 2 M 4

Dittersbach Erweiterung Dorfstraße (1) M 7 0,5 4 M 5

Dittersbach Erweiterung Dorfstraße (2) M 8 0,6 4 M 6

Gewerbe-

flächen Kiesdorf Bei Reifen-Center Kretschmer G 1 2,0 - G 1

Dittersbach Bei Ebermann G 2 1,4 - G 2

Sonder-

gebiete Bernstadt Brauner Hirsch - 0,12 - S 1

Schönau-Berz. Feriendorf Blaue Lagune S 4 10,2 - S 2

Schönau-Berz. Ferienressort S 6 0,3 - S 3

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1.3.2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von

Boden, Natur und Landschaft Im Flächennutzungsplan werden insgesamt 25 Entwicklungsbereiche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und

zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB dargestellt. Sie konkretisieren gemäß den

landesplanerischen Vorgaben die Vorranggebiete für Natur und Landschaft und die Vorranggebiete Waldmeh-

rung des Regionalplans. Die Entwicklungsbereiche sind aus landschaftspflegerischer Sicht als Defizitgebiete mit

Aufwertungsnotwendigkeit eingeschätzt worden und tragen damit vor allem in „Bereichen der Landschaft mit

besonderen Nutzungsanforderungen“ oder in „Sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft“ zur Umsetzung

von Entwicklungserfordernissen bei. Weitere Maßnahmenflächen resultieren aus aktuellen B-Planverfahren.

Tab. 2: Maßnahmenflächen

Maßnahmen für Natur und Landschaft

Nr. Ortsteil Verortung Maßnahme Fläche

[in ha]

N1 Kemnitz Buschschenkhäuser,

nördlicher Bereich bis Wald

Biotoppflege: Erhalt und Entwicklung. Ausweisung der ge-

samten Fläche als extensive Grünfläche; hohe landschaftsge-

stalterische Bedeutung

6,1

N2 Kemnitz nördlich, am „Kloß-Busch“ Biotop Schachtelhalm-Sumpf entwickeln und erweitern, Ex-

tensivierung

0,78

N3 Kemnitz unterhalb Wachberg, in Waldmeh-

rungsfläche

Biotop Bergwiese, Erhalt und Extensivierung 0,34

N4 Kemnitz unterhalb von Russen,

Grünfläche in der Waldmehrung

Bergwiese, Erhalt und Extensivierung / Beweidung 0,38

N5 Bernstadt Rückbau Kläranlage Bernstadt Rückbau, Anlage einer Grünfläche 0,27

N6 Altbernsdorf Norden,

Abschluss Waldmehrung, beinhaltet

Wohngebäude

bestehendes Feldgehölz in Landwirtschaftsfläche. Ent-wick-

lung der Fläche zu extensiven Grünland.

1,3

N7 Schönau-Berz-

dorf

Gemarkungsgrenze zu Altbernsdorf,

am Waldbach

Grünflächen mäandrierend zwischen den Waldrändern, An-

lage von extensive Grünland; Entwicklung feuchter Hochstau-

denflur entlang des Waldbaches.

4,96

N8 Altbernsdorf Altbernsdorf, südlich ETU Fläche vorrangige Umsetzung erosionsmindernder Maßnahmen 33,9

N9 Schönau-Berz-

dorf

Schönau-Berzdorf, südlich Landwirt-

schaftsflächen an der Gemarkungs-

grenze zu Altbernsdorf

vorrangige Umsetzung erosionsmindernder Maßnahmen 81,64

N10 Schönau-Berz-

dorf

Maßnahmen resultierend aus dem

B-Plan BS09 – „Sport- und Freizeit-

anlage Blaue Lagune“

Initialpflanzung von Röhricht, Heckenpflanzungen, gestufter

Waldrandbereich, Anlage einer offenen Uferfläche / Aufstel-

len von Stein- und Totholzhaufen / Errichtung von flachen

Sandhügeln und Mulden, Schaffung von Offenlandschaft und

Errichtung einer extensiven Wiese, Entwicklung von Ruderal-

flur, Errichtung eines Kleingewässers (extern), Erstauffors-

tung

voraussichtl. Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2018

ca. 3,0

N11 Schönau-Berz-

dorf

Maßnahmen innerhalb des B-Plan

BS12 – „Feriendorf Blaue Lagune“

am Berzdorfer See

Planung ist die Umstrukturierung der Waldfläche in einen ge-

stuften Waldrandbereich (Planstand: Vorentwurf)

3,29

N12 Dittersbach nordwestlich Dittersbach vorrangige Umsetzung erosionsmindernder Maßnahmen 92,4

N13 Dittersbach nordöstlich Dittersbach, südlich der

S129

vorrangige Umsetzung erosionsmindernder Maßnahmen 47,89

N14 Dittersbach nordöstlich Dittersbach, Graben zur

Gaule

Renaturierung von Bachläufen, Anlage einer Gehölzpflanzung 3,0

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Tab. 3: Aufforstungsflächen

Aufforstungsflächen in der VG Bernstadt/Schönau-Berzdorf

Nr. Ortsteil Verortung Maßnahme Fläche [in ha]

A1 Kemnitz südöstlich Buschschenkhäuser, nahe am

Hofewasser

Aufforstung zur Bildung eines geschlossenen Waldran-

des; Ergänzung zum bestehenden Forst

12,68

A2 Kemnitz im nördlichen Anschluss an Viehweg-

häuser bis „Loitsch-Busch“

Aufforstung; Berücksichtigung und Erhalt der angren-

zenden FNDs; Ausbildung eines strukturreichen Wald-

mantels.

47,64

A3 Kemnitz unterhalb des Wachberg Aufforstung, Verminderung der Erosionsgefährgung 21,56

A4 Kunnersdorf nordwestlich Ortslage Aufforstung 19,34

A5 Kunnersdorf westlich Ortslage, am Sandflössel Aufforstung 33,81

A6 Altbernsdorf nördlich Aufforstung, neue strukturreiche Waldkanten bilden 42,55

A7 Schönau-B. an der Gemarkungsgrenze zu Altberns-

dorf; nördlich des Waldbaches

Aufforstung; Entwicklung eines Eichen-Hainbuchenwal-

des und bei besonders abfälligen Gelände Anlage von

Hangmischwäldern zur Unterstützung der FFH-Manage-

mentziele.

14,02

A8 Schönau-B. östlich der Ortszufahrt K8403 nach

Schönau-Berzdorf

Aufforstung resultiert aus Maßnahmen zum B-Plan BS

12

1,11

A9 Altbernsdorf südlich; am Weißbach Aufforstung, bestehendes Waldstück vergrößern 6,52

A10 Kiesdorf östlich Aufforstung, Verknüpfung zweier Waldflächen 6,13

A11 Dittersbach östlich zwischen Sportplatz und Knorr-

berg

Aufforstung, Schutz von Boden und Grundwasser 12,17

2 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES UND ART IHRER BERÜCKSICHTI-

GUNG

Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit der Flächennutzungsplanung der Verwaltungsgemeinschaft sind die

Grundsätze und Ziele der übergeordneten Landes- und Regionalplanung und der Fachgesetze des Bundes und

des Freistaates Sachsen sowie die in Gesetzen und Richtlinien verankerten Grenz-, Richt- bzw. Orientierungs-

werte im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigen.

Die der Umweltprüfung zugrundeliegenden Umweltziele, bezogen auf die einzelnen Schutzgüter, werden nach-

folgend aufgeführt.

2.1 DARSTELLUNG DER GELTENDEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES

2.1.1 Gesetze / Verordnungen

Tab. 4: Umweltziele bezogen auf die einzelnen Schutzgüter aus den Gesetzen und Verordnungen

Schutzgut

zu berücksichti-gende Gesetze

und Verordnun-gen

Wesentlicher Inhalt / fachgesetzliche Ziele

Mensch BauGB In der Bauleitplanung sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, soziale und kulturelle Bedürfnisse so-

wie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, umweltbezogene Auswirkungen

auf den Menschen und seine Gesundheit zu berücksichtigen. Nachhaltige städtebauliche Entwicklung soll

das Wohl der Allgemeinheit gewährleisten und eine menschenwürdige Umwelt sichern (Schutz natürlicher

Lebensgrundlagen, allgemeiner Klimaschutz, baukulturelle Entwicklung der städtebaulichen Gestalt und

des Orts- / Landschaftsbildes).

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Schutzgut

zu berücksichti-gende Gesetze

und Verordnun-gen

Wesentlicher Inhalt / fachgesetzliche Ziele

BImSchG

inkl. Verordnun-

gen

Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind gemäß § 50 BImSchG die für eine bestimmte Nut-

zung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des

Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG so weit wie möglich vermieden werden.

> Grenzwerte bzgl. Schall- und Schadstoffimmissionen

TA Lärm Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie

deren Vorsorge.

DIN 18005 Orientierungswerte bzgl. Schallimmissionen als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Be-

völkerung. Ausreichender Schallschutz insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche

Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und –minderung.

Arten, Bio-

tope, Bio-

diversität

BauGB Beachtung der Belange des Umweltschutzes, Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beein-

trächtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.

FFH-Richtlinie Bewahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensraumtypen des An-

hangs I der RL bzw. der Arten des Anhangs II der RL

Vogelschutz-RL Erhaltung sämtlicher wildlebender heimischer Vogelarten

BNatSchG Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad

insbesondere

1. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhal-

ten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu er-

möglichen,

2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken,

3. Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer re-

präsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlas-

sen bleiben.

Geschützte Teile von Natur und Landschaft nach §§ 23 – 30 .

SächsNatSchG s. Bundesnaturschutzgesetz

Boden BauGB Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden.

BBodSchG § 1 BBodSchG fordert, bei Einwirkungen auf den Boden Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen

und seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich zu vermeiden.

Erlass vom

24.06.2009

Bodenschutzbelange sind gemäß nach dem Leitfaden „Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB“ zu

berücksichtigen und auf jeweilige Planungssituation abzustimmen.

SächsWaldG Sicherung der Nutzfunktion und der Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für die Boden-

fruchtbarkeit, (Schutz- und Erholungsfunktion). Bodenschutzwald gemäß § 29 SächsWaldG

Wasser WRRL Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustands der

aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im

Hinblick auf deren Wasserhaushalt. Gegenstand der WRRL im UG sind folgende Flüsse:

Spree

Struga

WHG Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen

und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchti-

gungen ihrer ökologischen Funktionen. Gewässerrandstreifen dienen der Wasserspeicherung, Sicherung

des Wasserabflusses sowie der Erhaltung/Verbesserung der ökologischen Funktion.

Überschwemmungsgebiete

HQ 100 - Hochwasserschutzgebiet im Süden bei der Spree

SächsWG s. WHG

Luft / Klima BImSchG

inkl. Verordnun-

gen

Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur-

und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Ent-

stehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen,

Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).

Grenzwerte bzgl. Schall- und Schadstoffimmissionen.

TA Luft Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreini-

gungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.

SächsWaldG Sicherung der Nutzfunktion und der Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für die Reinhal-

tung der Luft, ... (Schutz- und Erholungsfunktion).

Klima- oder Immissionsschutzwald gemäß § 29 SächsWaldG

BNatSchG Luft und Klima sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt

insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluf-

tentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen;

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Schutzgut

zu berücksichti-gende Gesetze

und Verordnun-gen

Wesentlicher Inhalt / fachgesetzliche Ziele

Landschafts-

bild

BNatSchG Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und

Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten

oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- oder Erholungswerts sind zu vermeiden.

Geschützte Teile von Natur und Landschaft nach § 26 im UG:

LSG „Trebendorfer Abbaufeld“ SächsNatSchG s. Bundesnaturschutzgesetz

SächsWaldG Sicherung der Nutzfunktion und der Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für das Land-

schaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunk-

tion).

Kultur- /

Sachgüter

SächsDSchG Kulturdenkmale sind zu schützen und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen und auf die

Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken und diese zu erfassen

und wissenschaftlich zu erforschen.

2.1.2 Landesentwicklungsplan Sachsen 2013 Der Landesentwicklungsplan Sachsen stellt das fachübergreifende Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und

Entwicklung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft

sowie der Raumentwicklung dar.

Er hat die Aufgabe, die Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und auf sozial ausgewogene sowie

ökologisch und ökonomisch funktionsfähige Raum – und Siedlungsstrukturen hinzuwirken.

Die der Umweltprüfung zugrundeliegenden wesentlichen Umweltziele des Landesentwicklungsplans 2013, be-

zogen auf die einzelnen Schutzgüter, werden nachfolgend aufgeführt1.

Tab. 5: wesentlicher Inhalt des LEP (2013) bezogen auf die einzelnen Schutzgüter

Schutzgut Wesentlicher Inhalt LEP, Regionsbezug

Z 2.2.1.3 Die Festsetzung neuer Wohnbaugebiete soll in zumutbarer Entfernung zu den Versorgungs- und Siedlungskernen

erfolgen.

Z 2.2.1.4 Die Festsetzung neuer Baugebiete außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist nur in Ausnahmefällen

zulässig, wenn innerhalb dieser Ortsteile nicht ausreichend Flächen in geeigneter Form zur Verfügung stehen. Solche neuen

Baugebiete sollen in städtebaulicher Anbindung an vorhandene im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgesetzt werden.

Z 2.2.1.6 Eine Siedlungsentwicklung, die über den aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung, aus den Ansprüchen der

örtlichen Bevölkerung an zeitgemäße Wohnverhältnisse sowie den Ansprüchen ortsangemessener Gewerbebetriebe und

Dienstleistungseinrichtungen entstehenden Bedarf (Eigenentwicklung) hinausgeht, ist nur in den Zentralen Orten gemäß ih-

rer Einstufung und in den Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion zulässig.

Z 2.2.1.7 Brachliegende und brachfallende Bauflächen, insbesondere Gewerbe-, Industrie-, Militär- und Verkehrsbrachen so-

wie nicht mehr nutzbare Anlagen der Landwirtschaft, sind zu beplanen und die Flächen wieder einer baulichen Nutzung zuzu-

führen, wenn die Marktfähigkeit des Standortes gegeben ist und den Flächen keine siedlungsklimatische Funktion zukommt.

Durch eine vorrangige Altlastenbehandlung auf Industriebrachen ist deren Wiedernutzbarmachung zu beschleunigen. Nicht

revitalisierbare Brachen sollen rekultiviert oder renaturiert werden.

Z 2.2.1.9 Eine Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.

Z 2.2.1.10 Die Siedlungsentwicklung ist auf die Verknüpfungspunkte des ÖPNV zu konzentrieren.

Z 4.2.2.1 Der Waldanteil im Freistaat Sachsen ist auf 30 Prozent zu erhöhen. Dazu ist der Waldanteil […] in der Planungsre-

gion Oberlausitz-Niederschlesien/Hornja Łužica-Delnja Šleska auf 38 Prozent Waldanteil an der Regionsfläche […] zu erhöhen.

Zur Unterstützung dieser Zielstellung sind in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung festzulegen.

Arten, Bio-

tope, Bio-

diversität

Mensch,

menschliche

Gesundheit

G 2.2.2.2 Die Entwicklung der Städte und Dörfer soll so erfolgen, dass

- das historische Siedlungsgefüge angemessen berücksichtigt,

- die Innenstädte beziehungsweise Ortskerne der Dörfer als Zentren für Wohnen, Gewerbe und Handel, Infrastruktur und

Daseinsvorsorge gestärkt und weiterentwickelt,

- Brachflächen einer neuen Nutzung zugeführt,

- eine energiesparende und energieeffiziente, integrierte Siedlungs- u. Verkehrsflächenentwicklung gewährleistet,

- die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung berücksichtigt sowie

- beim Stadt- beziehungsweise Dorfumbau bedarfsgerecht sowohl Maßnahmen zur Erhaltung, Aufwertung, Umnutzung, zum

Umbau und Neubau als auch zum Rückbau umgesetzt werden.

1 alle Vorgaben des Landesentwicklungsplans 2013 für die Regionalplanung werden nicht aufgeführt.

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Schutzgut Wesentlicher Inhalt LEP, Regionsbezug

G 2.2.2.4 Die Lebensqualität und die natürliche biologische Vielfalt in den Städten und Dörfern soll durch Schaffung und Er-

haltung von naturnahen Lebensräumen und Grünflächen innerhalb des Siedlungsgefüges aufgewertet werden.

Mensch,

menschliche

Gesundheit

Die lokale und regionale Identität in den Teilräumen soll bewahrt und gestärkt werden. Dabei sind der besondere Charakter

des sorbischen Siedlungsgebietes und die Interessen des sorbischen Volkes zu berücksichtigen. (G 1.1.2 LEP Sachsen 2013)

Z 6.3.9 Im Siedlungsgebiet des sorbischen Volkes sollen, dem besonderen Bedarf entsprechend, zweisprachige Kindertages-

betreuungsangebote und schulische Bildungseinrichtungen sowie Jugendfreizeitstätten in ausreichendem Maß und in der

erforderlichen Qualität vorhanden sein. Sie sollen neben der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die sorbische Identität

und aktive Zweisprachigkeit fördern.

Kultur- /

Sachgüter

Landschafts-

bild

Es soll die „…ausgeprägte [..] Siedlungsstruktur, insbesondere der Waldhufen- und Reihendörfer, und der traditionellen Bau-

weise mit Fachwerk- und Umgebindehäusern unter Bewahrung der naturräumlichen Vielfalt erhalten bleiben.“ (2.1 Regiona-

lisierte Leitbilder für Natur und Landschaft)

G 2.2.2.5 Die Dorfentwicklung soll so erfolgen, dass die historisch gewachsenen Siedlungsstrukturen und typischen Baustile

und Bauweisen unter Berücksichtigung zeitgemäßer Anforderungen sowie der regionaltypischen Ausstattung bewahrt und

weiterentwickelt werden. Dabei sollen auch die Belange der Landwirtschaft in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Z 4.1.1.14 Es ist darauf hinzuwirken, dass landschaftsprägende Gehölze und Baumbestände entlang von Straßen, Wegen und

Gewässern sowie im Offenland als Flurelemente erhalten, wiederhergestellt oder entsprechend der kulturlandschaftlichen

Eigenart neu angelegt werden.

Boden G 4.1.3.1 Bei der Nutzung des Bodens sollen seine Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit sowie seine Unvermehrbarkeit berück-

sichtigt werden. Bodenverdichtung, Bodenerosion sowie die Überlastung der Regelungsfunktion des Bodens im Wasser- und

Stoffhaushalt sollen durch landschaftsgestalterische Maßnahmen und standortgerechte Bodennutzung, angepasste Flur- und

Schlaggestaltung, Anlage erosionshemmender Strukturen und Verringerung von Schadstoffeinträgen und belastenden Nähr-

stoffeinträgen vermieden werden.

Wasser Z 4.1.1.3 Naturnahe Quellbereiche und Fließgewässer beziehungsweise Fließgewässerabschnitte mit ihren Ufer- und Auenbe-

reichen sowie ökologisch wertvolle Uferbereiche von Standgewässern sind in ihren Biotop- und natürlichen Verbundfunktio-

nen zu erhalten und von jeglicher Bebauung und Verbauung freizuhalten. Das gilt nicht für Vorhaben, die typischerweise in

Flussauen, Flusslandschaften oder Uferbereichen von Standgewässern ihren Standort haben.

Notwendige Maßnahmen des Gewässerausbaus und der Gewässerunterhaltung sollen so geplant und durchgeführt werden,

dass sie die Lebensraum- und Biotopverbundfunktionen des jeweiligen Fließgewässers und seiner Auen in ihrer Gesamtheit

nicht beeinträchtigen.

Z 4.1.2.3 Zur Verbesserung der Gewässerökologie sind verrohrte oder anderweitig naturfern ausgebaute Fließgewässer be-

ziehungsweise Fließgewässerabschnitte und Quellbereiche, sofern deren Ausbauzustand nicht durch besondere Nutzungsan-

sprüche gerechtfertigt ist, zu öffnen und naturnah zu gestalten. Ihre Durchgängigkeit ist herzustellen. Hierzu sind in den Regi-

onalplänen regionale Schwerpunkte als „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ festzulegen.

G 4.1.2.4 Bei der Erschließung von Siedlungs- und Verkehrsflächen sollen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes (Grund-

wasserneubildung) und der Verringerung von Hochwasserspitzen verstärkt Maßnahmen der naturnahen Oberflächenentwäs-

serung umgesetzt werden.

Luft/Klima G 4.1.4.2 Innerhalb des Siedlungsgefüges sollen siedlungsklimatisch relevante Strukturen und Räume mit ausgleichender Wir-

kung hinsichtlich sommerlicher Hitzebelastung geschaffen werden.

2.1.3 Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien

Tab. 6: wesentlicher Inhalt des Regionalplanes OL-NS (2010) zum Gebiet der VG Bernstadt/Schönau-Berzdorf bezogen auf die Schutzgüter

Ziele der Raumordnung Räumliche Lage Raum- und Siedlungsstruktur Raumkategorien:

ländlicher Raum

Grundzentrum:

Bernstadt a. d. Eigen

Mensch und menschliche Gesundheit

Vorranggebiet Erholung Berzdorfer See E 12

Vorbehaltsgebiet Erholung Neuberzdorfer Höhe E 53

Freizeit, Erholung, Tourismus

Landesweit bedeutsame Tourismusgebiete

Bergbaufolgelandschaft „Lausitzer Seenland“ (sächsisches Kerngebiet) und

Berzdorfer See Länderübergreifende touristische Großgebiete

Umgebindelandschaft

VG Bernstadt/Schönau-Berzdorf Touristisches Wegenetz

Fernreitroute (Bestand)

Regionale Reitroute (Bestand)

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Ziele der Raumordnung Räumliche Lage Arten- und Biotopschutz, ökologisches Verbundsystem

Vorranggebiet Natur und Landschaft (Ar-

ten- und Biotopschutz) NSG „Rutschung P“ – Berzdorfer See

SPA-Gebiet Nr. 42 „Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz“

FFH-Gebiet Nr. 114 „Pließnitzgebiet“

FFH-Gebiet Nr. 147 „Separate Fledermausquartiere und -habtitate in der Lausitz“

FFH-Gebiet Nr. 30E „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“

Vorranggebiet Waldmehrung südöstlich Buschschenkhäuser, Ergänzung bestehender Wald

südwestlich Kunnersdorf, großflächige Aufforstungsfläche

Vorbehaltsgebiet Waldmehrung großflächige Aufforstungen nördlich von Kemnitz

nördlich von Bernstadt, südlich Kemnitzbach

nördlich von Altbernsdorf, Richtung Großer Nonnenwald

östlich von Kiesdorf

östlich von Dittersbach, Richtung Knorrberg

westlich Kunnersdorf

Regionaler Grünzug mit Bedeutung für den

Arten und Biotopschutz und den Bio-

topverbund

regionaler Grünzug von Herwigsdorf in das Gebiet der VG Bernstadt hereinreichend bis west-licher Ortsrand Kemnitz und die Buschschenkhäuser einschließend; Bedeutung für Arten und Biotope und für das Landschaftsbild

strukturierungsbedürftige Agrarflur nordwestlich von Kemnitz

große Landwirtschaftsflächen südöstlich von Altbernsdorf und südlich von Schönau-Berzdorf

Agrarflur zwischen Altbernsdorf a.d.E. und Kiesdorf a.d.E.,

Flächen südlich und teilweise nördlich der S 129 von Ostritz nach Kiesdorf,

Flächen südlich bzw. südwestlich der S 129 von Kiesdorf a.d.E nach Bernstadt a.d.E

In das ökologische Verbundsystem einge-

bundene regional bedeutsame Vogel-

zugachse

von der östlichen Ortsgrenze Schönau-Berzdorf in südwestlicher Richtung bis Dittersbach

Boden

Vorranggebiet Schutz des vorhandenen

Waldes Kleiner Nonnenwald, südlich Bernstadt

Waldbereich innerhalb Gemarkung Bernstadt, südöstlich Buschschenkhäuser

östlich Schönau-Berzdorf, ehemalige Kippenflächen des Braunkohletagebau,Neuberzdorfer Höhe

Vorbehaltsgebiet Schutz des vorhandenen

Waldes

Großer Nonnenwald, nördlich Altbernsdorf

Gebiet mit potenziell großer Erosionsge-

fährdung durch Wasser (im Sinne von LEP Z 4.4.5): landwirtschaftlich genutzte Flächen, ausgeräumte

Agrarflur

durch Wind (im Sinne von LEP Z 4.4.5): ehemalige Kippenflächen des Tagebaus

Wasser, Gewässer, Hochwasserschutz

Vorranggebiet Überschwemmungsbereich Pließnitz, Teile davon ab Bernstadt beginnend

Vorbehaltsgebiet Überschwemmungsbe-

reich

gesamte Flächenausdehnung der Pließnitz von Kunnersdorf bis Siedlungsbereich Schönau-

Berzdorf

Sanierungsbedürftige Bereiche der Land-

schaft

Sanierungsbedürftiger Fließgewässerabschnitt (im Sinne von LEP Z 4.3.2):

Pließnitz von Berzdorf bis Schönau-Berzdorf ist zu renaturieren

Gaule von Dittersbach über Kiesdorf bis Einmündung Pließnitz ist zu renaturieren

Klima

Frisch- und Kaltluftabflussbahn (im Sinne von LEP Z 4.6.1 ist die Funktionsfähigkeit der ausge-wiesenen Frisch- und Kaltluftbahnen zu erhalten): Hänge der Pließnitz, insbesonders nördlich Altbernsdorf und westlich des Hutberges Richtung Schönau-Berzdorf

Landschaftsgestalt

Vorranggebiet Natur und Landschaft

(Landschaftsbild/-erleben)

östlich von Dittersbach, gesamter Bereich um den Knorrberg

Vorranggebiet Windenergienutzung Bernstadt EW 2

Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft

(Landschaftsbild/Landschaftserleben)

Höhenrücken südlich von Bernstadt und Altbernsdorf

östlich von Dittersbach, Fläche nördl. des Knorrberges

Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft gesamte Landwirtschaftsflächen zwischen Pließnitz und Gaule

westlich Dittersbach

Flächen nordwestlich von Schönau-Berzdorf

Weitere Ziele der Raumordnung Grünzäsur zwischen Schönau-Berzdorf und Altbernsdorf (im Sinne von LEP Z 4.4.2 sind Grünzä-

suren von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten.

Grünzäsuren sind im Rahmen der Bauleitplanung zu konkretisieren)

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2.2 UMWELTZIELE UND ART IHRER BERÜCKSICHTIGUNG Die Darstellung und Bewertung des Umweltzustandes muss die in Anhang I, Buchstabe f der SUP-Richtlinie auf-

geführten Schutzgüter umfassen. Bei der Feststellung von voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

sind sowohl die Schutzgüter Fauna/Flora/biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft und Land-

schaft als auch die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit sowie Kultur- und Sachgüter zu betrach-

ten.

Die Auflistung der Schutzgüter ist zwar umfassend, jedoch nicht so konkret, um die Untersuchungsgegenstände

exakt zu benennen. Um die Umweltauswirkungen exakter ermitteln zu können, werden den Schutzgütern Um-

weltfunktionen zugeordnet, welche aus den Umweltzielen der Gesetze, Verordnungen und übergeordneten Pla-

nungen abgeleitet wurden.

Die in der Umweltprüfung behandelten Umweltfunktionen zu den einzelnen Schutzgütern sind:

Tab. 7: Umweltfunktionen der Schutzgüter und zugehörige Indikatoren für die Umweltprüfung des FNPs

Schutzgut Umweltfunktion Erläuterung Indikatoren

Mensch / menschliche Ge-sundheit

Wohn- und Wohnumfeld-

funktion

Vermögen der zum Wohnen genutzten Siedlungsquar-

tiere, gesunde (Schadstoff- und Lärmbelastung) und

lebenswerte (Erholungs- und Spielmöglichkeiten, sied-

lungsnaher Freiräume) Lebensbedingungen zu bieten

Schadstoffbelastung

Lärmbelastung v.a. der Sied-lungsbereiche

siedlungsnahe Freiräume

Erholungsfunktion

Eignung einer Landschaft / Landschaftsteilen, auf-

grund Betretbarkeit und Erreichbarkeit zur Erholung

des Menschen in Natur und Landschaft beizutragen

Zugänglichkeit

Erholungseignung der LA

Fauna, Flora, Biodiversität

Schutzgebiete und ge-

schützte Arten

FFH-/SPA-Gebiete

NSG

LSG

NP

ND, FND

Vorhandensein von FFH- und SPA-Gebieten

Vorhandensein von Natur-schutzgebieten

Bedeutung der Flächen für Rote Liste Arten

Biotopfunktion Leistungsvermögen des Natur- und Landschaftshaus-

haltes Arten und Lebensgemeinschaften (Biozönosen)

Lebensstätten (Biotope) zu bieten, so dass das Überle-

ben der Arten bzw. Lebensgemeinschaften entspre-

chend der charakteristischen naturräumlichen Aus-

stattung gewährleistet ist

Biotoptypen und Lebensräume

Bedeutung der Flächen für Rote Liste Arten

Biotopverbundfunktion Gewährleistung des Individuenaustausches von Arten

verschiedener (Teil-) Populationen zwischen (Teil-) Le-

bensräumen, um durch Genaustausch, Wiederbesied-

lung etc. ein Überleben der Arten / Lebensgemein-

schaften im natürlichen Verbreitungsgebiet zu sichern

Vorkommen von Biotopver-bundflächen und –elementen

Boden

Biotische Ertragsfunktion

Fähigkeit von Landschaftsteilen, aufgrund der natürli-

chen Bodenfruchtbarkeit nachhaltig die Produktion

von Biomasse zu ermöglichen

Ackerwertzahlen

Speicher-/Reglerfunktion

Leistungsfähigkeit des Bodens, tiefere Bodenschichten

und das Grundwasser vor Schadstoffen zu schützen,

indem diese zurückgehalten bzw. gefiltert, umgewan-

delt oder auch vollständig abgebaut werden

Speicherkapazität

Filterfunktion

Biotische Lebensraumfunk-

tion

Vermögen des Natur- / Landschaftshaushaltes, auf-

grund unterschiedlicher Böden Pflanzen- und Tierar-

ten sowie ihren Lebensgemeinschaften die ver-

schiedensten Standortansprüche zu erfüllen, insbe-

sondere in Bezug auf Arten mit enger Bindung an sel-

tene Standorte

seltene natürliche Böden

Archivfunktion >> siehe Kultur- und Sachgüter

Erosionsgefährdung Erosion durch Wind/Wasser

Wasser GW - Grundwasserneubil-

dungsfunktion

Grundwasserergiebigkeit Grundwasserneubildungsrate

GW - Geschütztheit gegen-

über Schadstoffeintrag

Verschmutzungsempfindlichkeit

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Schutzgut Umweltfunktion Erläuterung Indikatoren

Retentionsfunktion

Leistungsvermögen des Natur-/Landschaftshaushaltes,

aufgrund der Vegetationsstruktur, Boden- und Relief-

bedingungen Oberflächenwasser zurückzuhalten, den

Direktabfluss zu verringern und zu ausgeglichenen Ab-

flussverhältnissen beizutragen

Vegetationsstruktur

Boden- und Reliefbedingungen

Direktabfluss

Strukturgüte der Fließge-

wässer

Durchgängigkeit der Fließgewässer, Selbstreinigungs-

vermögen Strukturgüte

Selbstreinigungsvermögen

Klima

Bioklimatische Ausgleichs-

funktion

Vermögen des Natur- / Landschaftshaushaltes, auf-

grund der Vegetationsstruktur, des Reliefs und der

räumlichen Lage wirksam durch Entstehung und

Transport von Kalt- oder Frischluft zur Verbesserung

bioklimatischer Zustände und zur Entstehung von Luft-

austauschprozessen beizutragen

Kaltluft- und Frischluftentste-hungsgebiete

Siedlungsklima bzw. klimatische Ausgleichsfunktion

Immissionsschutz-/Luftre-

generationsfunktion

Fähigkeit von Landschaftsteilen, aufgrund ihrer Vege-

tationsstruktur Luftschadstoffe auszufiltern und fest-

zuhalten oder durch pflanzlichen Gasaustausch in ihrer

Konzentration zu verdünnen sowie unerwünschte

Schallausbreitung zu vermindern

Wald mit besonderer Immissi-ons- und Klimaschutzfunktion

Landschaft

Landschaftsgestalt

Eignung der Landschaft, aufgrund eines ästhetisch an-

sprechenden Landschaftsbildes beim Aufenthalt des

Menschen in der Landschaft zur körperlichen /geisti-

gen Regeneration beizutragen

Strukturvielfalt

Erlebniswirksamkeit

visuelle Lesbarkeit / Verletzbar-keit

Kultur- und Sachgüter

Dokumentationsfunktion

Vorkommen von Denkmalschutzgebieten und bedeut-

samen Kulturdenkmalen und Bauwerken sowie histo-

risch gewachsene Kulturlandschaften (Zeugnis vom

Umgang früherer Generationen mit Natur u. Land-

schaft)

Böden mit Archivfunktion

Bauliche Kultur- und Sachgüter; Kulturdenkmale (§ 1 ff SächsDSchG)

historische Kulturlandschaften

Identifikationsfunktion

Funktion der Landschaft durch eine besondere natur-

oder kulturbedingte Eigenart bzw. assoziative Bedeu-

tung der Landschaft identitätsstiftend zu wirken (Wie-

dererkennungswert)

Einmaligkeit / Seltenheit

Erlebbarkeit von naturräumli-chen Besonderheiten als auch von kulturlandschaftsprägende Nutzungen

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3 DERZEITIGER UMWELTZUSTAND

3.1 BESTANDSAUFNAHME DER UMWELTMERKMALE DES DERZEITIGEN UM-

WELTZUSTANDES

3.1.1 Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit

Wohn- und Wohnumfeldfunktion

Lärmbelastung im Siedlungsbereich (RPV OL-NS 2011, S. 12) Das Untersuchungsgebiet ist aufgrund seiner ländlichen Prägung nicht in der Lärmkartierung des LfULG aufge-

führt. Daher gelten die Richtwerte nach TA Lärm, welche für allgemeine Wohngebiete 55 db(A) tags und 40 db(A)

nachts und für Mischgebiete 60 db(A) tags und 45 db(A) nachts sind.

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich2 Die Luftqualität in Sachsen wird stetig untersucht. Analysiert werden die Luftschadstoffe mit gesetzlich festge-

legten Grenz- bzw. Zielwerten, darunter Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Benzol und Ozon sowie Feinstaub ein-

schließlich dessen Inhaltsstoffe. Die Untersuchungen von 2016 zeigen, dass der Jahresgrenzwert für Stickstoffdi-

oxid an einigen verkehrsnahen Messstellen (Dresden, Leipzig) nicht eingehalten werden konnte. Postiv ist, dass

bei allen anderen Luftschadstoffen keine die Grenz- bzw. Zielwertverletzungen gab. Gerade im Bezug auf Fein-

staub wurden die Jahresgrenzwerte für PM10 und PM2.5 flächendeckend weit unterschritten. 2015 und 2016

wurde der PM10-Tagesgrenzwert an allen Stationen in Sachsen eingehalten. Ebenso wurde der Ozon-Zielwert

zum Schutz der Pflanzen und der menschlichen Gesundheit im UG unterschritten.

Siedlungsnahe Freiräume/Bewertung der Wohnumfeldfunktion Die Siedlungslagen der Verwaltungsgemeinschaft weisen überwiegend ein gutes Wohnumfeld auf. Die Ortslagen

sind durchgrünt und oftmals von Grünflächen eingefasst. Der Großteil der Ortschaften liegt entlang der Pließnitz

mit ihren Zuflüssen, sowie Gaule und Kemnitzbach. Die Gemeinde Schönau-Berzdorf liegt in unmittelbarer Nähe

zum Erholungsgebiet Berzdorfer See. Große Barrieren, stark zerschneidende und viel befahrene Straßen sind

kaum vorhanden. Die gute Zugänglichkeit des Außenbereiches in jeder Ortslage und die aufgelockerte ländliche

Bebauung sind positiv zu bewerten.

Erholungsfunktion

Zugänglichkeit Das Untersuchungsgebiet ist mit Radwegen, örtlichen Wanderwegen und Reitwegen ausgestattet (siehe Begrün-

dung zum FNP). Der Schwerpunkt liegt hierbei auf einer relativen Siedlungsnähe. Die Erreichbarkeit und Zugäng-

lichkeit zu landschaftsbezogenen Erholungsmöglichkeiten ist gut, wenn die bestehenden Feld- und Wirtschafts-

wege genutzt werden können. Es bestehen noch Defizite in der Beschilderung, in der besseren Anbindung für

Radfahrer an den Berzdorfer See und eine Fuß- und Radwegeverbindung von Kemnitz nach Bernstadt.

Erholungseignung der Landschaft Siedlungsnah liegt im Norden des UG das Tal des Kemnitzbaches, welches in das Steinbachtal übergeht. Für die

ortsnahe Erholungs- und Bademöglichkeiten ist das Waldbad Kemnitz eingebunden. Für die regionale Erholung

bedeutsam ist der Berzdorfer See. Mit den Bademöglichkeiten an der „Blauen Lagune“ am Südufer des Sees

gelegen, besitzt die Verwaltungsgemeinschaft einen attraktiven Naherholungsbereich.

2 LfULG (2017): Luftqualität in Sachsen - Jahresbericht 2016.

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3.1.2 Schutzgut Arten, Biotope, Biodiversität

Schutzgebiete (nach Naturschutzrecht)

Mehrere Flächen im Untersuchungsgebiet unterliegen einem besonderen Schutz durch europäisches3, bundes-

deutsches4 und sächsisches5 Naturschutzrecht. Alle Flächen sind im Beiplan „Umweltbelange“ dargestellt.

Tab. 8: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

Bezeichnung

EU-Meldenummer

Gesamt-

fläche

Fläche in

der VG

Begründung6

FFH-Gebiet

„Pließnitzgebiet“ Landesinterne Nr.: 114

EU-Meldenr.: 4954-301

Meldestand: -1/2006

679 ha ca. 340 ha Das FFH-Gebiet „„Pließnitzgebiet“ wird charakterisiert durch die Pließnitz

und deren Zuflüsse mit Auen und Hangwäldern, naturnahe Bach- und Fluß-

abschnitte mit Gehölzsäumen, meist nasse Auewiesen und an den Hängen

Eichen-Hainbuchen- und Schluchtwälder.

Im Gebiet sind 9 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie gemel-

det, davon 2 prioritäre (*). Innerhalb der VG Bernstadt liegen folgende 7

LRT:

3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation

6430 Feuchte Hochstaudenfluren

91E0 * Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder

9110 Hainsimsen-Buchenwälder

9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder

9180 * Schlucht- und Hangmischwälder

Im Gebiet sind 9 Tier-/Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ge-

meldet. In der VG wurden 5 davon erfasst.

1096 Bachneunauge (Lampetra planeri)

1355 Fischotter (Lutra lutra)

1324 Großes Mausohr (Myotis myotis)

1037 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)

1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

Im Bachabschnitt des völlig naturbelassenen Waldbaches mit LRT 3260

(Fließgewässer mit Unterwasservegetation) innerhalb des Großen Nonnen-

waldes kommt im Hinblick auf die Wiederbesiedlung unterhalb gelegener

Bereiche der Pließnitz große Bedeutung zu.

Grundwasserferne Eichen-Hainbuchenwälder weisen Schwerpunktsvorkom-

men im Kemnitzbachtal und an den Hängen des Waldbachtales auf. Im Um-

feld des Petersbaches bzw. der Pließnitz tritt der LRT mehrfach als Hangge-

hölz und in einem Fall in Plateaulage auf basaltischem Untergrund auf.

Für die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) ist das Untersuchungsge-

biet ein unverzichtbares Jagdhabitat, das sich nicht nur auf die Waldgebiete

beschränkt, sondern es finden auch Jagdflüge mitten in Siedlungsgebieten,

wie Schönau-Berzdorf statt

Aus den Kartierungsergebnissen und dem Standort zweier Wochenstuben

ist der große Wert des SCI als Jagdhabitat für das Große Mausohr (Myotis

myotis) offensichtlich. Die derzeit existierenden Biotopverbundstrukturen

(insbesondere Gehölzstrukturen) des Pließnitztales sind wichtige Leitlinien-

strukturen für den Ortswechsel von Fledermäusen innerhalb des SCI und

darüber hinaus. Sie sind insbesondere Verbindung der Jagdhabitate mit Wo-

chenstuben des Großen Mausohrs in Schönau und eventuell auch Bischdorf.

FFH-Gebiet 254 ha ca. 35 ha Das FFH-Gebiet „Separate Fledermaus-quartiere und -habtitate in der Lau-

sitz“ umfasst 13 über die gesamte Oberlausitz verteilte Gebäude mit Fleder-

mausquartieren (hauptsächlich Kirchen) sowie 3 flächige Jagdhabitate mit

3 gemäß EU-RL 79/409/EWG und 92/43/EWG 4 FFH-Gebiete nach §§ 31-34 BNatSchG 5 gemäß §§ 23-30 SächsNatSchG 6 Die Abgrenzungen der FFH-Gebiete und anderen Schutzgebiete reichen über die Gemeindegebietsgrenzen der VG Bern-stadt/Schönau-Berzdorf hinaus. Einige der genannten Arten und Lebensraumtypen kommen deshalb auch außerhalb des Un-tersuchungsgebietes vor.

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Bezeichnung

EU-Meldenummer

Gesamt-

fläche

Fläche in

der VG

Begründung6

„Separate Fledermaus-

quartiere und -habtitate in

der Lausitz“ Landesinterne Nr.: 147

EU-Meldenr.: 4551-303

Meldestand: /

einem weiteren Winterquartier. Eines der flächigen Jagdhabitate liegt süd-

östlich der Buschschenkhäuser im Planungsgebiet.

Die Schutzwürdigkeit des Gebietes liegt in den bedeutenden Wochenstu-

ben, sonstigen Quartieren und Nahrungshabitaten von Mopsfledermaus und

Großem Mausohr mit einer hohen Bedeutung für Sachsen, darüber hinaus

Vorkommen zahlreicher weiterer gefährdeter Fledermausarten

Im Gebiet sind 4 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie gemel-

det, davon ein prioritärer (*). Innerhalb der VG (Buschschenkhäuser) befin-

den sich:

91E0 * Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder

Es sind 2 Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie gemeldet:

1324 Großes Mausohr (Myotis myotis)

1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

FFH-Gebiet

„Basalt- und Phonolith-

kuppen der östlichen

Oberlausitz“ (Hutberg) Landesinterne Nr.: 30 E

EU-Meldenr.: 4753-303

Meldestand: -1/2006

1.096 ha ca. 20 ha Das SCI „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“ ist ein im

Wesentlichen waldgeprägtes Gebiet und setzt sich aus 14 isoliert liegenden

Teilflächen zusammen

Es umfasst charakteristische, durch vulkanische Prozesse entstandene Berg-

kuppen, die gegenwärtig bewaldete Gipfellagen sowie als Grünland ge-

nutzte Hanglagen aufweisen. Besonders die größeren Berge bilden durch

ihre Kegelform und freie Lage markante landschaftsprägende Elemente.

Durch ihren Reichtum an Felsen und Blockschutthalden besitzen sie eine

hohe natürliche Standort- und Strukturvielfalt. Entsprechend abwechslungs-

reich sind die daraus resultierenden Lebensräume.

Besonders wertvoll und prägend für das Gebiet sind die mesophilen Buchen-

mischwälder und die Schlucht- und Hangmischwälder. Die Vorkommen die-

ser Waldgesellschaften und ihrer artenreichen Bodenflora sind sowohl für

die Oberlausitz als auch landesweit bedeutsam.

Der Lebensraumtyp Pannonische (subkontinentale) Eichen-Hainbuchenwäl-

der (91G0*) wurde mit einer Einzelfläche am Schönauer Hutberg ausgewie-

sen, der sich im Südosten des Gebiets befindet.

Innerhalb des FFH-Gebietes sind 12 Lebensraumtypen nach Anhang I der

FFH-Richtlinie gemeldet, davon 2 prioritäre (*). Beim Hutberg in Schönau-

Berzdorf wurden Folgende erfasst:

6510 Flachland-Mähwiesen

8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation

8230 Silikatfelskuppen mit Pioniervegetation

91G0 * Pannonische (subkontinentale) Eichen-Hainbuchenwälder

9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder

9180 * Schlucht- und Hangmischwälder

nach Anhang II der FFH-Richtlinie: Jagdhabitat vom Großen Mausohr (Myotis

myotis)

Vogelschutzgebiet (SPA-

Gebiet)

„Feldgebiete in der östli-

chen Oberlausitz“, Teilbe-

reich [DE 4753-451]

ca. 1.235

ha

ca. 160 ha Vorwiegend agrarisch genutztes, gut strukturiertes Offenland mit Waldres-

ten und zahlreichen Landschaftselementen (Feldgehölze, Hecken), Bachtäler

mit naturnahen Fließgewässerabschnitten, Grünland und Auwaldresten und

naturnahen Teichen.

Diese Gebiete beinhalten bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der offe-

nen bzw. halboffenen Agrarlandschaft sowie der Teichgebiete, Fließgewäs-

ser und Wälder und stellen ein bedeutendes Nahrungsgebiet für rastende

Wasservögel dar.

Im Vogelschutzgebiet „Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz“ kommen

folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtli-

nie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten Liste Wirbeltiere“ des Freistaates

Sachsen (Stand 1999) vor:

Baumfalke (Falco subbuteo), Eisvogel (Alcedo atthis), Fischadler (Pandion

haliaetus) , Grauammer (Miliaria calandra), Grauspecht (Picus canus), Heide-

lerche (Lullula arborea) , Kiebitz (Vanellus vanellus), Knäkente (Anas

querquedula), Kranich (Grus grus), Mittelspecht (Dendrocopus medius),

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Bezeichnung

EU-Meldenummer

Gesamt-

fläche

Fläche in

der VG

Begründung6

Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana), Raubwürger (La-

nius excubitor), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aerugi-

nosus), Rothalstaucher (Podiceps grisegena), Rotmilan (Milvus milvus),

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Schwarzmilan (Milvus mig-

rans) , Schwarzspecht (Dryocopus martius), Seeadler (Haliaetus albicilla) ,

Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe),

Wachtelkönig (Crex crex), Weißstorch (Ciconia ciconia) , Wendehals (Jynx

torquilla), Wespenbussard (Pernis apivorus), Zwergdommel (Ixobrychus mi-

nutus) .

Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogel-

schutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist:

Ortolan, Kiebitz, Fischadler, Schwarzmilan und Weißstorch.

Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind

insbesondere Feldgehölze, Hecken, Staudenfluren, kleinflächig Halbtrocken-

und Trockenrasen, Feuchtgrünland und mesophiles Grünland, Ackerflächen,

Teiche u. a. Standgewässer, Röhricht- und Verlandungszonen, naturnahe

Bachläufe und Bachabschnitte, an kleinen Fließgewässern Bruch- und Auen-

waldreste beziehungsweise -gehölze, Horstbäume, Eichen mit Stammhöhlen

und andere höhlenreiche Einzelbäume.

Naturschutzgebiet

„Rutschung P“ [D 106]

15. Januar 2008

ca. 112 ha ca. 42 ha Das Schutzgebiet befindet sich südöstlich von Buschbach am Berzdorfer See

und reicht bis in das Gemeindegebiet von Schönau-Berzdorf hinein. Es um-

fasst das unmittelbare Gebiet der Rutschung P, angrenzende Wald- und

Uferbereiche sowie einen Teil der Wasserfläche am westlichen Ufer des

Berzdorfer Sees.

Schutzzweck ist sowohl der Erhalt der Rutschung P in ihrer gegenwärtigen,

landschaftsprägenden Gestalt als auch die Sicherung des weitgehend unge-

störten Sukzessionsverlaufs im Rutschungsgebiet. Das Rutschungsgebiet legt

ein einmaliges Zeugnis ab von der Zeit der Braunkohleentstehung bis zu ih-

rer Gewinnung und ist in der südlichen Oberlausitz das einzige Gebiet, in

dem eine ungestörte Naturentwicklung bergbaulich beeinflusster Flächen

von der Erstbesiedlung bis zu den natürlichen Waldgesellschaften zu be-

obachten ist.

Schutzzweck ist insbesondere […] die Erhaltung und Entwicklung der arten-

reichen Lebensgemeinschaften mit einer Vielzahl von besonders geschütz-

ten, seltenen und gefährdeten Pflanzenarten (insbesondere Heilziest, Buntes

Vergissmeinnicht, Echtes Tausendgüldenkraut, diverse habichtskräuter,

Zweizeilige Segge, Schmalblättriges Wollgras, Schild-Wasserhahnenfuß und

Zwerg-Laichkraut), als auch das Gebiet als Lebensraum, Brut-, Rast- und

Nahrungshabitat für eine wegen ihrer Mannigfaltigkeit und Seltenheit in be-

sonderem Maße schutzwürdige Tierwelt zu sichern, zu pflegen und zu ent-

wickeln sowie Störungen fernzuhalten (insbesondere für Rebhuhn, Braun-

kehlchen, Sperbergrasmücke, Zwergtaucher, Kreuzotter, Ringelnatter, Zau-

neidechse, Kammmolch, Laubfrosch, Knoblauchkröte, Keilflecklibelle, Frühen

Schilfjäger und Mond-Azurjungfer);

Biotoptypen und Lebensräume

Biotoptypen sind eine Zusammenfassung von Biotopen, welche ähnliche oder gleichartige biotische und abio-

tische Merkmale aufweisen. Dabei werden sie meist hinsichtlich der Vegetation unterschieden, welche die ver-

schiedenen (insbesondere extreme) Standortbedingungen weitgehend widerspiegelt.

Im Untersuchungsgebiet häufig vorkommende besonders geschützten Biotoptypen (Biotoptyp entsprechend Bi-

otoptypenliste Sachsens, Darstellung im Beiplan 3, Umweltbelange):

Binsen-, Waldsimsen-, Schachtelhalmsumpf

Hochstaudenflur sumpfiger Standorte

Auwald

Erlen-Eschenwald der Auen und Quellbereiche

Hohlweg

Streuobstwiese

Sonstiger wertvoller Gehölzbestand

Einzelbaum, Baumgruppen

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naturnahes, temporäres Kleingewässer

naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer

naturnaher Bach

Naturnaher Teich/Weiher

Weichholzauwald der Bäche und Flussoberläufe

Hartholzauwald (Eichen-Eschen-Ulmen-Auwald)

seggen- und binsenreiche Feuchtweiden und Feuchtrasen

Nasswiese

Sumpfwald

naturnaher sommerwarmer Bach (Tieflandsbach)

Großseggenried (außerhalb stehender Gewässer)

Feuchtgebüsch

Verlandungsbereich stehender Gewässer

Weiden-Moor- und Sumpfgebüsch

Röhricht (außerhalb stehender Gewässer)

Röhricht eutropher Stillgewässer

höhlenreiche Altholzinsel

magere Frischwiese

Struktureicher Waldrand trockenwarmer Standorte

Laubwälder trockenwarmer Standorte

offene natürliche und naturnahe Felsbildung

Trockenmauer

Steinrücken

Kalkreiche Sickerquelle

Trockengebüsch

Trocken- und Halbtrockenrasen

offene natürliche Block- und Geröllhalde

Bruchwald

Schlucht- und Blockschuttwald

Bergwiese

Ahorn-Eschen-Wald felsiger Schatthänge und Schluchten

Geschützte Arten

Die nachfolgene Übersicht listet die Leitarten in den im Plangebiet vorkommenden Naturräumen (Fett markiert

– vorkommende Arten der Roten Liste Sachsens) auf.7

Leitarten Östliche Oberlausitz: Faunistische Leitarten Floristische Leitarten

Ortolan (Emberiza hortulana), Grauammer (Miliara calandra), Rotmilan (Milvus milvus), Dohle (Corvus mo-nedula), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Kiebitz (Vanellus vanellus), Grauspecht (Picus canus), Flussuferläufer (Ac-titis hypoleucos), Fischotter (Lutra lutra), Feuersalaman-der (Salamandra salamandra)

Glattes Wald-Labkraut (Galium schultesii), Langblättri-ges Waldvögelein (Cephalanthera longifolia), Gewöhnli-che Golddistel (Carlina vulgaris), Silberdistel (Carlina acaulis), Knäul-Glockenblume (Campanula glomerata), Fruhlings-Platterbse (Lathyrus vernus), Bergklee (Trifo-lium montanum), Graue Kratzdistel (Cirsium canum), Acker-Zahntrost (Odontites verna), Wiesen-Siegwurz (Gladiolus imbri-catus), Sichel-Hasenohr (Bubleurum fal-catum)

Biotopverbundflächen und –korridore

Eine regional bedeutsame Biotopverbundfläche stellt im UG der nordwestliche Bereich hinter der Siedlung „Rus-

sen“ beginnend, die Buschschenkhäuser vollständig umgebend und an der Ortschaft Kemnitz westlich vorbei bis

Richtung Bischdorf reichend, dar. Dieser regionale Grünzug ist insbesonders für den Arten- und Biotopschutz und

–verbund bedeutsam, ebenso für das Landschaftsbild. (vgl. RPV Oberlausitz-Niederschlesien 2010, Karte Ökolo-

gisches Verbundsystem)

Das "Pließnitzgebiet" hat direkten Kontakt zum Flusslauf und zur Aue der Lausitzer Neiße. Benachbart sind wei-

terhin die FFH- und SPA-Gebiete "Basalt- und Phonolitkuppen der östlichen Oberlausitz" und "Separate Fleder-

mausquartiere und -habitate in der Lausitz". Es besteht eine Biotopvernetzungsfunktion der Fließgewässer, die

jedoch aufgrund der zahlreichen Ortslagen mit ausgebautem Gewässerlauf beeinträchtigt ist.

3.1.3 Schutzgut Boden Das Plangebiet liegt im der Bodenregion „Böden der Löss- und Sandlösslandschaften“.Die vorherrschende Bo-

denform ist Gley in unterschiedlichen Ausprägungen. Als Hauptbodenarten treten Parabraunerde-Pseudogley

aus periglaziärem Kies auf sowie erodierte Pseudogley-Parabraunerde aus periglaziärem Schluff und Fahlerde-

Pseudogley, ebenfalls aus periglaziärem Schluff.

7 vgl. RPV Oberlausitz-Niederschlesien 2010

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Biotische Ertragsfähigkeit

Die biotische Ertragsfähigkeit der Böden im Untersuchungsgebiet ist teilweise hoch. Die Ackerzahlen betragen

im nördlichen Bereich 50-59, im südlichen Bereich 40-49.

Die Böden mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit für die Landwirtschaft sind besonders in Kemnitz

(westlich den Ort umschließend), zwischen Pließnitz und Gaule sowie nördlich von Altbernsdorf zu sichern.

Biotische Lebensraumfunktion

In der Waldfunktionskartierung des Sachsenforst sind im Untersuchungsgebiet Forstflächen mit Bodenschutz-

funktion, Landschaftsbild prägender Wald und Erholungsfunktion dargestellt.

Waldbereiche mit der Funktion „Bodenschutzwald“ finden sich großflächig im Anschluss an die Wohnbebauung

von Schönau-Berzdorf auf der Neuberzdorfer Höhe. Des Weiteren liegen Waldbereiche mit Bodenschutzfunktion

entlang des Kemnitzbaches im Steinbachtal, nördlich von Altbernsdorf am Waldbach, westlich von Kunnersdorf

sowie unterhalb des Lindelberges bei Kiesdorf.

Empfindlichkeit auf Grund hoher potenzieller Erosionsgefährdung

Bodenerosion bedeutet den Abtrag von Boden durch Wind oder Wasser, wobei der Boden an anderer Stelle

wieder aufgetragen wird. Bodenerosion führt zu einem Verlust an fruchtbarem Ackerboden, an Humus und Nähr-

stoffen und somit letztlich zu einer Verringerung der Ertragsfähigkeit von Böden. Schluffige Böden mit einer ge-

ringen Wasseraufnahmefähigkeit sind eher durch Wassererosion gefährdet. (RPV RP OL-NS 2010, S. 14)

Gebiete mit sehr großer potenzieller Erosionsgefährdung durch Wasser zeigen sich auf den Ackerflächen zwi-

schen Altbernsdorf und Kiesdorf, südöstlich von Kiesdorf, in Dittersbach unterhalb des Knorrbergs und in Kemnitz

Die Karte des Regionalplanes zeigt die Gebiete mit potenziell großer Erosionsgefährdung durch Wasser (Violett

eingefärbte Bereiche). (RPV, Karte Landschaftspflege, 2010)

Abb. 1: Ausschnitt aus Karte Landschaftspflege, -sanierung und –entwicklung (Regionalplan 2010).

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3.1.4 Schutzgut Grundwasser Im Einzugsgebiet der Lausitzer Neiße ist die Verteilung der Wasserhaushaltskomponenten Niederschlag, reale

Verdunstung, Oberflächenabfluss, Zwischenabfluss und Grundwasserneubildung auf Basis von Teileinzugsgebie-

ten als Mittelwert für den Zeitraum 1971 bis 2010 visualisiert worden (Quelle: https://www.umwelt.sach-

sen.de/umwelt/wasser/neymo/15058.htm) Daraus lässt sich für das UG die Grundwasserneubildungsrate ablei-

ten.

Grundwasserneubildungsfunktion

Die Grundwasserneubildung liegt im UG bei 100 – 200 mm/a, einen mittleren Wert. Einzig der Berzdorfer See

weist eine niedrige Neubildungsrate unter 100 mm/a auf.

Geschütztheit gegenüber Schadstoffeintrag

Die Geschütztheit des Grundwassers vor Verunreinigungen ergibt sich aus den Eigenschaften von Gestein und

Boden. Die Mächtigkeit der Überdeckung, die Wasserdurchlässigkeit und damit die Verweildauer in der Grund-

wasserüberdeckung sind entscheidend für die Schutzfunktion.

In den Bereichen der Zuflüsse zur Pließnitz liegt ein geringer Grundwasserflurabstand (< 2 m) vor. Ebenso entlang

des Gewässerverlauf der Pließnitz. An den Hängen und Hochebenen ist der Grundwasserflurabstand zwischen

10 m bis 20 m oder in großen Teilen sogar mehr als 20 m.

Kiesdorf und Dittersbach weisen einen mittleren bis geringen Grundwasserflurabstand auf. Besonders nordwest-

lich von Dittersbach und in der Ortschaft selbst liegt ein geringer GW-Flurabstand (< 2 m) vor.

3.1.5 Schutzgut Oberflächengewässer

Strukturgüte der Fließgewässer

In Sachsen wurde die Gewässerstruktur an allen Fließgewässern des Berichtsgewässernetzes nach WRRL erfasst.

Für das Untersuchungsgebiet stellt vor allem die Pließnitz an vielen Stellen eine sehr stark veränderte Fließge-

wässerstruktur dar (siehe Abb. 2). Teile der Pließnitz und der Gaule sind im Regionalplan (2010) als sanierugns-

bedürftiger Fließgewässerabschnitt markiert (siehe Abb. 1, dunkelblaue Liniendarstellung)

Abb. 2: Fließgewässerstrukturgüte im Untersuchungsgebiet 8

8 Strukturkartierung Seen und Strukturkartierung Fließgewässer 2008 und 2016 (Sachsen) aus http://www.umwelt.sach-sen.de/umwelt/infosysteme/weboffice101/synserver?project=wasser-strukturguete&view=strukturkartierung&langu-age=de (Zugriff 28.09.2017)

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Retentionsfunktion

Die Überschwemmungsgebiete sind in der Planzeichnung gekennzeichnet. Sie umfassen vollständig die Pließnitz

von Kunnersdorf bis Schönau-Berzdorf reichend.

3.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Bioklimatische Ausgleichsfunktion

Kaltluftentstehungsgebiete Die Acker-/Grünlandflächen (Freiland-Klimatop) und kleiner Gehölzflächen im UG bilden große zusammenhän-

gende Entstehungsgebiete für die Kaltluft. Kaltluftenstehungsgebiete im Untersuchungsgebiet sind große Acker-

flächen

Ein hoher Freiflächensicherungsbedarf besteht aus klimatologischer Sicht besonders bei Schönau-Berzdorf, so-

wohl nördlich, als auch südlich die Hänge des Pließnitztales entlang.

Frischluftentstehungsgebiete Große zusammenhängende Waldflächen im UG dienen der „Produktion“ frischer sauberer Luft. Durch die Erhö-

hung der Luftfeuchtigkeit und die Herabsetzung der Windgeschwindigkeit (ausgleichende Wirkung) sind die Wäl-

der und Gehölzflächen für das Untersuchungsgebiet von großer Bedeutung. Ab einer Bestandsbreite von >200 m

ist die Frischluftbildung mit hoch zu bewerten. Das Untersuchungsgebiet besitzt vor allem mit dem Großen und

dem Kleinen Nonnenwald, der Neuberzdorfer Höhe und Waldflächen zum Quoos gehörend wertvolle Frischluft-

produzenten.

Immissionsschutz/Luftregenerationsfunktion

Wald mit besonderer Immissionsschutz- und Klimaschutzfunktion ist nach der Waldfunktionskartierung des

Sachsenforst im UG nicht vorhanden.

3.1.7 Schutzgut Landschaft

Landschaftsgestalt

Das UG wird dem Naturraum „Östliche Oberlausitz“ zugeordnet, welcher vom Ostrand des Oberlausitzer Berg-

landes bis zur Neiße reicht. Die Östliche Oberlausitz weist ein in sich sehr abwechslungsreiches Landschaftsbild

auf und wird charakterisiert durch ein Nebeneinander von Berggruppen bzw. Einzelbergen, Platten und Becken.

Gerade der Hutberg und auch der Knorrberg in Dittersbach sind weithin als prägende Landschaftskuppen sicht-

bar und gestalten die Landschaft nachhaltig.

Entsprechend der Waldfunktionskartierung des Sachsenforstes liegt innerhalb des UG das Landschaftsbild prä-

gender Wald. Diese Waldflächen befinden sich zum einen nördlich von Kemnitz und auf dem Hutberg von

Schönau-Berzdorf.

Eine landschaftlich strukturelle Vielfalt und besondere Eigenart findet sich im UG

• im Bereich der Buschschenkhäuser mit ihren Streuobstwiesen und den Übergängen von Wald und

Landwirtschaft,

• am Ortsende von Kemnitz das gesamte Steinbachtal mit seinen bewaldeten Höhenrücken, dem Kem-

nitzbach und den Wiesenbereichen,

• nördlich von Altberndorf und Schönau-Berzdorf den Waldbach entlang mit Ausblick auf das Gemeinde-

gebiet

• in Schönau-Berzdorf insbesonders am Berzdorfer See, im Pließnitztal beim Zusammenfluss von Gaule

und Pließnitz, der prägende Hutberg und auch nördlich der Talbereich mit dem Buschbach.

• Siedlungsstruktur und Siedlungsrand von Dittersbach mit dem weithin sichtbaren Knorrberg

• in Kunnersdorf das Pließnitztal sowie die Bereiche nördlich und nordwestlich der Übergang von den

Hangkanten in die Landschaft.

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3.1.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Dokumentationsfunktion

Bauliche Kultur- und Sachgüter Im UG existieren zahlreiche Kulturdenkmale, archäologische Kulturdenkmale, archäologische Denkmalbereiche,

sonstige Denkmale (Kirchen, Parks,…). Diese sind im Beiplan zum FNP „Kulturdenkmale und archäologische Denk-

male“ verortet und nummeriert. Eine Auflistung aller Kulturdenkmale ist als Anlage 1 und die archäologischen

Denkmale als Anlage 2 im Anhang zum FNP aufgeführt.

Historische Kulturlandschaften Das Untersuchungsgebiet wird in der LfULG Schriftenreihe „Historische Kulturlandschaft Sachsens“ (2012) der

Oberlausitzer Umgebindehauslandschaft zugeordnet. Dieses Gebiet wird durch die Elementtypen Umgebinde-

haus und Frischwiese bestimmt. In Teilen treten die Elementtypen Waldhufenflur, Streuobstwiese und Hecke

hinzu.9

Das UG weist eine mittlere bis mittelhohe Anzahl von Kulturlandschaftselementen auf. Bei der Prägung durch die

Kulturlandschaftelemente stellt das Stadtgebiet von Bernstadt einen Schwerpunkt dar. Ebenso bestimmen die

Quantität und Dominanz der Kulturlandschaftselemente die Gemarkungen von Kemnitz und Dittersbach. Das

Stadtgebiet Bernstadt und Dittersbach werden mittel bis hoch in ihrer Prägung und Vielfalt von Kulturlandschaft-

selementen eingestuft.

Informationsfunktion

Die Erlebbarkeit historischer Nutzungen ist vor allem im Stadtgebiet Bernstadt aufgrund des Denkmalschutzge-

bietes Stadtkernbereich gegeben, aber auch in Altbernsdorf durch die Sichtbarmachung und Aufarbeitung inbe-

sondere der Meilensteine und Pilare im Gemeindegebiet.

In Kemnitz und Dittersbach sind es vor allem die zahlreichen Kulturlandschaftselemente, welche die historische

Landnutzung erlebbar machen. Zudem prägen in allen Ortsteilen die an den Hängen liegenden Mehrseithöfe das

Ortsbild.

In Schönau-Berzdorf ist vor allem der Hutberg mit der Triangulationssäule besonders technikgeschichtlich und

vermessungsgeschichtlich von Bedeutung.

9 vgl. LfULG 2012: Historische Kulturlandschaften Sachsens

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3.2 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DES PLA-

NES Eine Nichtdurchführung des Flächennutzungsplanes widerspricht der gesetzlichen Pflicht der Gemeinde nach §

1 Abs. 3 (BauGB) Flächennutzungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung

und Ordnung erforderlich ist.

Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes:

Relevante Rahmenbedingungen sind:

Die Entwicklung der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt/Schönau-Berzdorf im Bereich Wohnen wird innerhalb

der nächsten 15 Jahre nur verhalten verlaufen. Bevölkerungszuwächse und ein hierauss reultierender erhöhter

Bedarf an Flächen für zukünftige Siedlungserweiterungen sowie stark ansteigende Verkehrsströme sind nicht zu

erwarten. Es wird ein zunehmender Bevölkerungsverlust prognostiziert.

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4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUN-

GEN

In diesem Kapitel findet die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung des Flä-

chennutzungsplanes statt. Hierbei erfolgt eine vertiefende Prüfung der ausgewiesenen Planungsflächen ein-

schließlich der Betrachtung anderweitiger Planungsmöglichkeiten.

4.1 VERTIEFENDE PRÜFUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN EINZELNER PLAN-

FESTLEGUNGEN In der detaillierten Standortprüfung werden die absehbaren Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplanes

an den Einzelstandorten betrachtet und bewertet. Die Standorte werden nach ihrer Kennzeichnung im Flächen-

nutzungsplan in Datenblättern nachvollziehbar untersucht und abschließend bewertet.

Die zusammenfassende Einschätzung der Umweltverträglichkeit der geplanten Bauflächen erfolgt in drei Stufen:

umweltverträglicher Standort

Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen auf Schutzgüter

mit besonderen Funktionen, Qualitäten u. Potenzialen zu erwar-

ten

bedingt umweltverträglicher

Standort

Erhebliche Umweltauswirkungen können entstehen, diese sind je-

doch durch Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensations-

maßnahmen ausgleichbar. Planung mit Einschränkungen verträg-

lich

erhebliche Umweltauswirkungen Es entstehen erhebliche Umweltauswirkungen, die nicht aus-

gleichbar sind.

Die aus Umweltsicht konfliktträchtigen Standorte werden identifiziert und ermöglichen die Wahl umweltverträg-

licher Alternativen. Um kumulative Wirkungen bzw. Beeinträchtigungen auszuschließen, geschieht anschließend

die Betrachtung der Umweltauswirkungen des gesamten Flächennutzungsplanes.

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen greift dabei auf die im Kapitel 2.2 beschriebenen Umweltziele und

Indikatoren zur Wertigkeit und Empfindlichkeit der Schutzgüter im Untersuchungsgebiet zurück. Ergänzt wird die

Bewertung der Standorte durch Vorschläge zur Vermeidung, Minderung und Kompensation des Eingriffes.

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4.1.1 Wohnbauflächen

Wohnbaufläche W 1 Am Reitplatz Größe 0,25 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Ortsteil Kemnitz -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Spielplatzbereich, Außengelände der kommunalen Kindertagesstätte, Eigenheimstandorte

aktuelle Nutzung Grünland, gehölzbestandene Fläche geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Wohnbaufläche, 2 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch innerhalb lockerer Siedlungsstruktur, wertvoller zentraler öffentli-cher Spielplatzbereich; temporärer Lärm durch einmalig stattfinden-des Oktoberfest

hoch, bei Wegfall des Spielplat-zes

--

Flora, Fauna, Biodiversität

Bedeutung für Flora und Fauna, da Gehölzstruktur zur Biotopvernet-zung beiträgt.

Hoch. Verlust von Gehölzstruk-turen in relativ offener LA

V/A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt

Einschränkung der Grundwas-serneubildung

V

Klima/Luft positiv klimatischer Effekt der umgebenden Freiräume - Erhaltungs-bedarf

Verlust V

Landschaft Verlust von Gehölzstrukturen gering M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

bedingt umweltverträglicher Standort, da der Gehölzbestand auf der Fläche im Zusammenhang mit den umge-benden Landwirtschaftsflächen eine Vernetzungsfunktion für Flora und Fauna darstellt. Verlust öffentlicher Treffpunkt und hochwertigen Spielplatzbereich

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung (V)

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

Planungsalter-nativen

Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche W1 eine Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung im Ortszentrum dar. Die Lage im Siedlungskern von Kemnitz ist grundsätzlich zu bevorzugen. Alternative 1: Aufgrund des gültigen B-Planes „Schulstraße Kemnitz“ sind 3 weitere Bauflächen möglich, wobei für ein Baugrundstück die Erschließungsstraße hergestellt werden müsste. Alternative 2: Bauflächen auf der westlich anschließenden Landwirtschaftsfläche. Erschließung über die beste-hende Stichstraße ‚Am Reitplatz‘ möglich. Keine erhebliche Beeinträchtigung von Flora und Fauna. Kein Wegfall der Erholungsmöglichkeit Kinderspielplatz.

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Wohnbaufläche W 2 Erweiterung Wiesenweg Größe 1,2 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Stadt Bernstadt a. d. E. -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Wohnstraße, Wohngebiet

aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche, Strauch- und Baumreihe in Teilen geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Wohnbaufläche, ca. 12 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; Zugang zum Panoramaweg und zum Waldbad Kemnitz

keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

vorwiegend Landwirtschaftsfläche, im nördlichen Bereich einzelne Gehölze entlang der Straße

Gering. Verlust von Offenland-strukturen

A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen

gering. Leichte Verschiebung des Siedlungsrandes

M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Eingrünung Siedlungsrand

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

Schutz der Flächen vor abfließendem Oberflächenwasser

Planungsalter-nativen

Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche W2 eine sinnvolle Ergänzung des vorhande-nen Ortsrandes der Stadt Bernstadt dar. Diese Wohnbaufläche dient der Eigenentwicklung der Gemeinde und liegt in zumutbarer Entfernung zum Versorgungskern Bernstadt a.d.E. Standortalternativen wurden geprüft und mit dem Stadtrat abgestimmt.

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Wohnbaufläche W 3 An der Friedenshöhe Größe 0,25 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Ortsteil Altbernsdorf, direkt an Gemarkungsgrenze Bernstadt -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Feldgehölz, Scheune

aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Wohnbaufläche, 3 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

Landwirtschaftsfläche Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung

Gering. Verlust von Offenland-strukturen

A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen. Prägendes Gehölz an der nordwestlichen Ecke

gering, bei Erhalt des Gehölzes M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Eingrünung Ortsrand

Schutz der Flächen vor abfließendem Oberflächenwasser

Planungsalter-nativen

Städtebaulich stellt die Wohnbaufläche W 3 eine sinnvolle Ergänzung des vorhandenen Ortsrandes von Bern-stadt dar (obwohl bereits auf Altbernsdorfer Flur liegend). Diese Wohnbaufläche dient der Eigenentwicklung der Gemeinde und liegt in zumutbarer Entfernung zum Versorgungskern Bernstadt a.d.E. Standortalternativen wur-den geprüft und mit dem Stadtrat abgestimmt. Daraus ergab sich unter anderen eine starke Reduzierung der Fläche auf drei Baugrundstücke.

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Wohnbaufläche W 4 Am Neubau Größe 0,35 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Ortsteil Altbernsdorf angrenzendes Biotop Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Grünflächen, lockere Bebauung mit Hofstruk-turen, Brunnen im Süden

aktuelle Nutzung Grünland geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Wohnbaufläche, 2 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

Landwirtschaftsfläche. Südlich der Fläche liegt das Sumpf-Biotop „Hochstaudenflur an der Pließnitz, Altbernsdorf“

gering A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser geringer Grundwasserflurabstand, teilweise unter 2 m, Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt

mittlere Beeinträchtigung, Ge-fahr des Stoffeintrages wäh-rend des Baus

V/M

Klima/Luft geringe Bedeutung für das Siedlungsklima keine --

Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort bei Berücksichtigung des angrenzenden Biotops (vor allem während der Baumaß-nahme)

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Zum Schutz des Grundwassers wird vom Bau eines Kellers abgeraten (V)

Planungsalter-nativen

Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche W 4 eine sinnvolle Ergänzung der vorhande-nen Wohnbebauung dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft und liegt in zu-mutbarer Entfernung zum Siedlungs- und Versorgungskern Bernstadt. Neue Wohnbauflächen lassen sich nur außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Pließnitz realisieren. Die geplante Wohnbaufläche „Am Neubau“ knüpft unmittelbar an bestehende Bebauung an und wird südlich von einem Sumpf-Biotop „Hochstaudenflur an der Pließnitz, Altbernsdorf“ begrenzt.

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Wohnbaufläche W 5 Erweiterung „Bei Menzel“ Größe 1,0 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Gemeinde Schönau-Berzdorf -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Wohnbebauung

aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche, Scheunen, Güllebecken geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Wohnbaufläche, 9 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Siedlungsrand, bislang keine Zugänglichkeit zur Landschaft keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

geringe Bedeutung, intensive Grünlandnutzung, Güllebecken Gering A

Boden hohe Verdichtungsempfindlichkeit mittlere Beeinträchtigung V/M/A

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate mittlerer Grundwasserflurabstand (4-10 m)

Rückbau des Güllebecken ver-mindert mögliches Eindringen in das Grundwasser

V

Klima/Luft geringe Bedeutung für das Siedlungsklima keine --

Landschaft keine prägenden Landschaftselemente vorhanden keine --

Kultur- und Sachgüter

leerstehende Gebäude unter Denkmalschutz. Seitengebäude mit Fachwerk und Scheune massiv, baugeschichtlich und wirtschaftsge-schichtlich von Bedeutung

hoch, bei Abriss. Prüfung bzgl. Erhaltung der Gebäude erfor-derlich

V/M

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort.

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Planungsalter-nativen

Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche W5 eine sinnvolle Ergänzung an die vorhan-dene westliche Wohnbebauung dar. Die Fläche ist eine Erweiterung des Bebauungsplanes mit Wohnstandorten „Bei Menzel“. Neue Wohnbauflächen lassen sich nur außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Pließnitz realisieren. Aufgrund von Leerstand und brachgefallener Gebäudesubstanz kann hier die Fläche revitalisiert werden und der Siedlungsrand definiert werden.

RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

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Wohnbaufläche W 6 Am Friedhof Größe 0,4 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Gemeinde Schönau-Berzdorf -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Friedhof

aktuelle Nutzung Grünland, gehölzbestandene Fläche geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Wohnbaufläche, 4 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Siedlungsrand aufgrund der Topografie, Immissionen Staatsstraße? keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

Landwirtschaftsfläche Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung

Gering. Verlust von Offenland-strukturen

A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate mittlerer Grundwasserflurabstand (4-10 m)

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

bedingt umweltverträglicher Standort aufgrund Hanglage, Immissionen Staatsstraße und Erschließungsstraße durch Gehölzgruppe

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Planungsalter-nativen

Städtebaulich stellt die Wohnbaufläche W6 eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung im Orts-zentrum dar. Erschließungstechnisch schwierig gestaltet sich der Anschluss an die Hauptstraße, aufgrund von Höhen und Bestandswohnflächen. Die Fläche liegt unmittelbar im Siedlungskern von Schönau-Berzdorf.

RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

Seite 32 von 63

Wohnbaufläche W 7 Obere Straße Größe 0,89 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Gemeinde Schönau-Berzdorf, Ortsteil Kiesdorf -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Gartenland

aktuelle Nutzung Grünland, gehölzbestandene Flächen geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Wohnbaufläche, 8 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

Grünlandfläche; Heckenstruktur als Abgrenzung zur Straße, direkt an die Fläche angrenzende Naturdenkmal

Gering. Verlust von Offenland-strukturen

A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate mittlerer Grundwasserflurabstand (4-10 m)

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering --

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Planungsalter-nativen

Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche W7 eine sinnvolle Ergänzung der vorhande-nen Wohnbebauung um das Pfarrhaus dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft und liegt im Ortskern von Kiesdorf.

RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

Seite 33 von 63

4.1.2 Mischbauflächen

Mischbaufläche M 1 Alte Dorfstraße Größe 0,4 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Ortsteil Kemnitz -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Friedhof

aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche, Grünland, gehölzbestandene Flä-chen

geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Mischbaufläche, 3 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; Zugang zum Erholungsge-biet Halbendorfer See

keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

Landwirtschaftsfläche Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung

Gering. Verlust von Offenland-strukturen

A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Planungsalter-nativen

Städtebaulich stellt die Mischbaufläche M1 eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Hofbebauung in Kemnitz dar. Die Erschließung ist zu überprüfen.Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft und liegt im Siedlungsbereich von Kemnitz.

RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

Seite 34 von 63

Mischbaufläche M 2 An den Stallanlagen Größe 0,6 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Gemeinde Schönau-Berzdorf -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Stallanlagen

aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche, Grünland, gehölzbestandene Flä-chen

geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Mischbaufläche, 3 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Übergang der Siedlung zur Landschaft; keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

Landwirtschaftsfläche Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung

Gering. Verlust von Offenland-strukturen

A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate mittlerer Grundwasserflurabstand (4-10 m) Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Planungsalter-nativen

Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Mischbaufläche M 2 eine sinnvolle Ergänzung der vorhande-nen Stallanlagen, Hallen und Scheunen dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemein-schaft und soll als Mischbaufläche für Gewerbe und Wohnen genutzt werden. Aufgrund der Hochwasserlinie sind keine städtebaulich sinnvollen Alternativen im Siedlungsbereich von Schönau-Berzdorf vorhanden.

RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

Seite 35 von 63

Mischbaufläche M 3 Am Auengrund Größe 0,45 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Ortsteil Kiesdorf -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Friedhof

aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche, Grünland, gehölzbestandene Flä-chen

geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Mischbaufläche, 3 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Ortskernbereich, zur Gaule gelegen keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

Grünlandfläche, in Teilen zur Beweidung genutzt. Gering. Verlust von Offenland-strukturen

M

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt; Geländesenke

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft Grünlandflächen im Zufahrtsbereich der Mehrseithöfe gering M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Planungsalter-nativen

Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Mischbaufläche M3 eine sinnvolle Ergänzung und Nachver-dichtung der vorhandenen gemischten Strukturen in Kiesdorf dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft und liegt im Siedlungskern von Kiesdorf.

RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

Seite 36 von 63

Mischbaufläche M 4 Am Gasthof „Grüne Aue“ Größe 0,26 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Ortsteil Dittersbach -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Bebauung, Dorfstraße

aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche und Grünland geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Mischbaufläche, 2 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

Landwirtschaftsfläche Gering. Verlust von Offenland-strukturen

A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate, Wassererosionsgefähdung; Entwässerungsgraben vom Acker als Begrenzung

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft Siedlungsrand mit Landwirtschaftsflächen gering M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Planungsalter-nativen

Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Mischbaufläche M4 eine sinnvolle Ergänzung der vorhande-nen Siedlungsstruktur im Ortszentrum von Dittersbach dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwal-tungsgemeinschaft und ist durch seine Lage im Kernbereich mit Kirche, Sportplatz, Gaststätte und Bushaltestelle gut angebunden.

RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

Seite 37 von 63

Mischbaufläche M 5 Erweiterung Dorfstraße (1) Größe 0,5 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Ortsteil Dittersbach -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, südlich Bebauung

aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche, Grünland, Löschteich geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Mischbaufläche, 4 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; Zugang zum Erholungsge-biet Halbendorfer See

keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

Landwirtschaftsfläche Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung

Gering. Verlust von Offenland-strukturen

A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate; sehr geringer Grundwasser-flurabstand, teilweise bis unter 2 m möglich, Gefahr der Wasserero-sion; Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt

Beeinträchtigung durch Stoffe-inträge; Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V/M

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

bedingt umweltverträglicher Standort. Besonders die stark geneigte Topografie, ein mittiges künstliches Löschwasserbecken sowie eine nicht gesi-cherte Erschließung sollten bei der weiteren Planung berücksichtigt werden und zu möglichen Alternativen ent-lang der Dorfstraße führen.

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Planungsalter-nativen

Städtebaulich stellt die Mischbaufläche M 5 eine Ergänzung der vorhandenen Bebauung im Ortszentrum dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft und liegt im Siedlungskern von Ditters-bach. Die Lage im Siedlungskern ist grundsätzlich zu bevorzugen. Alternative: Aufgrund des starken Gefälles auf der Fläche, das mittig gelegene künstliche Löschwasserbecken und des nicht öffentlichen Erschließungsweges ist es zu empfehlen die Flächenausweisung zu reduzieren. Zwei Baugrundstücke mit Anschluss an die Dorfstraße stärken und verdichten ebenso die Siedlungsstruktur.

RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

Seite 38 von 63

Mischbaufläche M 6 Erweiterung Dorfstraße (1) Größe 0,6 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Ortsteil Dittersbach -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche

aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Mischbaufläche, 4 Grundstücke

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Freifläche im ländlichen Siedlungsgefüge keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

Landwirtschaftsfläche (Mähweiden) Erhalt des mittigen Eschenbaumes

Gering. M

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate; sehr geringer Grundwasser-flurabstand, teilweise bis unter 2 m möglich oder 2-4m; Grundwas-ser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht geschützt

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung;

V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)

offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand

Planungsalter-nativen

Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche M 6 eine sinnvolle Ergänzung der vorhande-nen Bebauung im Ortskern dar.

RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

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4.1.3 Gewerblichen Bauflächen

Gewerbliche Baufläche G 1 Bei Reifen-Center Kretschmer Größe 2 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Ortsteil Kiesdorf -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Mischwohnbebauung

aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche, Grünland geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Gewerbefläche

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch vorgeprägter Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft

gering. mögliche Lärmbeein-trächtigung der Mischbebau-ung prüfen

--

Flora, Fauna, Biodiversität

Landwirtschaftsfläche; Abstand (30 m) zu bestehenden Waldstruktu-ren einhalten

Gering. Verlust von Offenland-strukturen

A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft kleine Offenlandfläche keine V

Landschaft Siedlungsrand mit Gewerberstrukturen keine M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort Eine Erschließung ist über die Trockenwerkstraße möglich, eine weitere Erschließung ist erforderlich. Der Ab-stand von 30 m zu bestehenden Waldflächen ist einzuhalten

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Planungsalter-nativen

Städtebaulich stellt die gewerbliche Baufläche G1 eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Gewerbenutzung dar.

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Gewerbliche Baufläche G 2 Bei Ebermann Größe 1,4 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Ortsteil Dittersbach -- Umgebende Nut-

zungen Landwirtschaftliche Nutzflächen, Landmaschinen Ebermann

aktuelle Nutzung Pferdekoppel, landwirtschaftliche Nutzfläche, Parkplatz geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand - Lagerhalle für landwirtschaftl. Produkte

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch am Ortsrand in der Landschaft gelegen. keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

Landwirtschaftsfläche, teilweise Reitplatz Gering. Verlust von Offenland-strukturen

A

Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen. Blick auf den Knorrberg

gering, bei landschaftlich ange-passter Gebäudehöhe

M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Anlage und Entwicklung von Heckenstrukturen zur Strukturierung der Landwirtschaftsflächen und zur Minimie-rung der Winderosion

Planungsalter-nativen

Keine alternativen Planungsmöglichkeiten denkbar, da der Landwirt unmittelbar an seine bisherigen Gebäude und Hofflächen diese Erweiterung plant. Städtebaulich und erschließungstechnisch ist diese Planung sinnvoll sowie nachvollziehbar und passt als Erweiterungsfläche zu den bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden am Ortsrand. Geplant ist es, auf der neuen gewerblichen Baufläche eine Lagerhalle für landwirtschaftliche Produkte zu errichten. Eine Erschließung ist über den bestehenden Wirtschaftsweg möglich.

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4.1.4 Sonderbauflächen

Sonderbaufläche S 1 Brauner Hirsch Größe 0,12 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Stadt Bernstadt -- Umgebende Nut-

zungen Mischbebauung (Wohnen und Gewerbe)

aktuelle Nutzung Sanierung geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand „Stadtkerngebiet“, Aufstellungsbeschluss Gaststätte mit Hotellerie

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Stadtkern, repräsentativer Marktplatzbereich keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

kaum Flora und Fauna vorhanden, da Lage im historischen Stadt-kerenbereich

keine --

Boden kein biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser Fläche versiegelt und verdichtet

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft stark versiegelter Bereich

keine, da kaum Veränderungen zum IST-Zustand

--

Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering --

Kultur- und Sachgüter

Stadtkern vollständig als Denkmal und archäologisches Denkmal keine, bei Berücksichtigung des Denkmalschutzes

M

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M) im Parkplatzbereich

Verwendung ortstypischer Materialien (M)

Planungsalter-nativen

Keine alternativen Planungsmöglichkeiten denkbar, da die Ausweisung im B-Plan im direkten Zusammenhang mit der Wiedereröffnung der ehem. Gaststätte Brauner Hirsch als Hotel- und Gastronomiebetrieb steht.

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Sonderbaufläche S 2 Feriendorf Blaue Lagune Größe 10,2 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Gemeinde Schönau-Berzdorf -- Umgebende Nut-

zungen Wald, Grünflächen

aktuelle Nutzung Aufforstungsflächen geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand „Feriendorf Blaue Lagune“, Stand Vorentwurf Feriendorfanlage

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch kaum Zugänglichkeit zur Fläche keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

teilrekultivierte Flächen, in Teilen Gehölzaufwuchs gering, bei Berücksichtigung A

Boden kein biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft teilrekultivierte Flächen mit Gehölzaufwuchs Überprägung des Landschaft M

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

bedingt umweltverträglicher Standort; Überschneidung mit Aufforstungsflächen

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Einbindung der Gebäude in die Topografie (M)

Planungsalter-nativen

Das Ferienhausgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe der „Sport- und Freizeitanlage Blaue Lagune“ im süd-lichen Bereich des Berzdorfer Sees. Beide Anlagen sollen fußläufig miteinander verknüpft werden und gemein-same touristische Angebote darstellen. Eine Planungsalternative kann nur im engen räumlichen Kontext zur Freizeitanlage Blaue Lagune stehen.

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Sonderbaufläche S 3 Ferienressort Größe 0,3 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Gemeinde Schönau-Berzdorf -- Umgebende Nut-

zungen Bebauung

aktuelle Nutzung Sanierung geplante bauliche Nutzung

B-Plan Stand „Tagesanlagen Berzdorfer See“, Stand Entwurf

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen

V/M/A/E möglich

Mensch Erholungsbereich keine --

Flora, Fauna, Biodiversität

rekultivierte Fläche Gering. A

Boden kein biotisches Ertragspotenzial keine --

Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt

Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung

V

Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)

Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung

V

Landschaft keine bedeutsame landschaftliche Prägung keine --

Kultur- und Sachgüter

keine Güter auf der Fläche bekannt keine --

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort

Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs

Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)

Planungsalter-nativen

Keine alternativen Planungsmöglichkeiten denkbar, da bereits die Flächenausdehnung stark reduziert wurde. Aufgrund der Kippenböden ist nur im ausgewiesenen Bereich in der Gemarkung Schönau-Berzdorf eine Realisie-rung der Sonderbaufläche möglich. Der Großteil der Sonderbaufläche liegt innerhalb des Gemeindegebietes Tauchritz.

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4.1.5 Aufforstungsflächen Im Umweltbericht zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans wird zur Prüfung der Vorrang- und Vorbehalts-

gebiete Waldmehrung dargelegt, dass bei Betroffenheit der Schutzbelange FFB 1 (Biotoptypen und Lebens-

räume) sowie KL 110 (Freiflächensicherungsbedarf) in den konkreten Genehmigungsverfahren eine vertiefende

Umweltprüfung angesetzt werden muss. Die trifft auf dem Gebiet der VG Bernstadt auf das Vorbehaltsgebiet

Waldmehrung nördlich von Altbernsdorf zu. Für diese Waldmehrungsfläche wird nachfolgend eine Umweltprü-

fung durchgeführt. Weitere im FNP als Aufforstungsfläche gekennzeichnete Flächen werden nicht zusätzlich ver-

tiefend geprüft.

Übergeordnete Angaben zu Waldmehrungsflächen

Im Umweltbericht zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans wird im Kapitel 2.2.7 Vorrang- und Vorbehalts-

gebiet Waldmehrung (S. 45) ausgeführt, dass die „ […] ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wald-

mehrung stellen ein Angebot dar. Eine vollständige Umsetzung der Ausweisung erscheint nicht realistisch.“ Des

Weiteren heißt es, dass „Grundsätzlich können Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete Waldmehrung nicht als umwelt-

schädigende oder die Umwelt negativ beeinflussende Planungskategorie angesehen werden. Durch den Wald

werden beispielsweise der Kohlendioxidabbau, die Sauerstoffproduktion sowie der Lärm- und Sichtschutz positiv

beeinflusst. Allerdings können Aufforstungsflächen hinsichtlich der Offenhaltung der Kulturlandschaft, der Frei-

haltung von Kaltluftbahnen sowie für bestimmte Biotop- und Lebensraumtypen zu Betroffenheiten von Schutz-

belangen führen.

[…] Ein Verzicht auf die Planung zur Waldmehrung ist theoretisch möglich, […] Dennoch soll nicht auf die Aus-

weisung der VRG/VBG Waldmehrung verzichtet werden. Diese sollen z. B. als Angebotsflächen für einen notwen-

digen Waldersatz bei bestimmten Vorhaben angesehen werden.“

Waldmehrung in der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt/Schönau-Berzdorf

Bei den bisherigen Flächennutzungen im Gebiet der VG Bernstadt liegt der Waldanteil bei ca. 22 %.

Die Zielstellung im LEP Sachsen 2013 enthält eine Erhöhung auf 38 % Waldanteil an der Regionsfläche von Ober-

lausitz-Niederschlesien (Z 4.2.2.1). Der Waldanteil im UG liegt somit bislang unter der landesplanerischen Ziel-

stellung. Zugleich ist das Gebiet der VG Bernstadt stark durch die landwirtschaftliche Nutzung der Offenlandflä-

chen mit ihren guten Bodenwerten und ihren weithin sichtbaren Kuppen geprägt.

Aufforstungsflächen sind im Gebiet vor allem in Bereichen mit hoher Winderosionsgefährdung ausgewiesen so-

wie zur Unterstützung der Biotopvernetzung der zahlreichen und wertvollen Flora und Fauna in der Verwaltungs-

gemeinschaft. Bei Realisierung der geplanten Aufforstungsflächen liegt der Waldanteil bei ca. 25 % der Gesamt-

fläche.

Die Umweltprüfung der Aufforstungsfläche nördlich von Altbernsdorf erfolgt durch die mögliche Betroffenheit

von Biotoptypen und Lebensräumen sowie dem Freiflächensicherungsbedarf.

10 KL 1 entspricht dem Freiflächensicherungsbedarf. Dieser ist auf Seite 18 im UB des Regionalplan (2010) folgendermaßen definiert: Zu den siedlungsklimatisch bedeutsamen Freiflächen (Offenland) gehören siedlungsnahe unbewaldete und weitge-hend unbebaute Gebiete (vorwiegend Wiesen- und Weidenflächen) für die Entstehung von Kaltluft, in denen sich je nach Relief ein Kaltluftabfluss, Kaltluftsammelgebiet bzw. Kaltluftstau herausbildet.

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Aufforstungsfläche nördlich von Altbernsdorf A 6

Größe 42,55 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete

Lage Ortsteil Altbernsdorf, nördliche Hangbereiche, abgesetzt vom Großen Nonnenwald

- Vorbehaltsgebiet Waldmehrung im RP

Umgebende Nutzungen Intensivacker, Grünlandflächen, Struktureiche Waldränder geplante Nutzung

aktuelle Nutzung Intensivacker, Gründlandflächen, Gehölzinseln Waldmehrungsfläche

Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche

voraussichtliche erhebliche Beein-trächtigungen

Mensch Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Landschaft vorhanden keine erheblichen Beeinträchtigungen

Flora, Fauna, Biodiversität

Lebensraum für Arten der offenen und halboffenen Strukturen; Bio-topbezeichnung: Struktureicher Waldrand südlich des Großen Non-nenwaldes; Biotoptyp: Gebüsche & naturnahe Wälder trockenwar-mer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume

geringe Beeinträchtigungen. Möglicher Verlust von Lebensräumen und Brutrevieren der Vögel sowie Arten der of-fenen Strukturen. Halboffene Strukturen und ein strukturrei-cher Waldrand bleiben erhalten bzw. wer-den ausgebildet. Schaffung einer Biotopvernetzung durch Anschluss an den östlich gelegenen Wald-bach und Verknüpfung des FFH-Gebietes.

Boden anthropogen überprägter Boden geringes biotisches Ertragspotenzial Erosionsgefährdung der Landwirtschaftsflächen

keine erheblichen Beeinträchtigungen

Wasser Gefährdung des Grundwassers durch diffuse Stoffeinträge keine erheblichen Beeinträchtigungen

Klima/Luft geringe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenland) Entstehung Frischluftentstehungsgebiet

Landschaft

verschieden große und bewirtschaftete Landwirtschaftsschläge

Landschaftsbild wird durch die Auffors-tung verändert und erfährt in dem Land-schaftsraum eine neue durchgehende Struktur.

Kultur- und Sachgüter

Keine Güter bekannt keine erheblichen Beeinträchtigungen

Einschätzung der Verträglich-keit

umweltverträglicher Standort bei Berücksichtigung und Anlage eines strukturreichen und landschaftlich ab-wechslungsreichen Waldrandes. Die Aufforstungsfläche reduziert die Erosionsgefährdung durch Wasser. Die schwer bewirtschaftbare Hanglage wird mit einem Waldband auf bewirtschaftbare Schläge reduziert. Die große Waldstruktur trägt zur Biotopver-netzung des Pließnitztales bei und bildet ein großes Frischluftentstehungsgebiet.

Alternativen Vorbehaltsgebiet Waldmehrung des Regionalplanes wurde im FNP konkretisiert.

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4.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES INSGESAMT Nach der detaillierten Prüfung einzelner Bauflächen erfolgt an dieser Stelle die Betrachtung der Umweltauswir-

kungen des gesamten Flächennutzungsplanes. Damit sollen kumulative Wirkungen bzw. Beeinträchtigungen der

Planung erkannt und gemindert werden.

Die nähere Betrachtung der Flächen ergibt sich durch räumliche Nähe, einem bestehenden Beziehungsgeflecht

oder aus einer Dichte von Planungsflächen in einem Landschaftsraum. Es werden demnach nicht die jeweiligen

Baugebiete untersucht, sondern das gesamte räumliche Geflecht durch die neue Prägung.

Im nördlichen Bereich der Verwaltungsgemeinschaft ergab sich ein Kumulationsgebiet, da hier sowohl geplante

Bauflächen, als auch großflächige Aufforstungsflächen den Landschafts- und Siedlungsraum prägen werden. Ein

weiteres Kumulationsgebiet liegt in der Ortschaft Dittersbach, da im Kernbereich die Dichte von Planungsflächen

besonders hoch ist.

Im Folgenden werden diese Gebiete näher untersucht. Dabei liegt der Fokus auf kumulative, sich verstärkende

negative Wirkungen und auf der Betrachtung von Wechselwirkungen der Schutzgüter miteinander. Bestehende

Vorbelastungen können in die Prüfung mit einbezogen werden.

Zusammenfassende Betrachtung der geplanten Bauflächen / Kumulationsgebiete:

• nördlich von Bernstadt, mit Kunnersdorf, Kemnitz, Altbernsdorf (W1, W2, W3, WM1, WM2, WM3)

• Ortskernbereich Dittersbach (M6, M7, WM5)

Abb. 3: Darstellung zusammenfassenden Betrachtung der Bauflächen (Summation)

nördlich Bernstadt

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Kumulationsgebiet „nördlich Bernstadt“

Flächengröße: 181,41 ha

W 1 0,25 ha

W 2 1,17 ha

W 3 0,32 ha

W 4 0,35 ha

M 1 0,4 ha

A 2 47,64

A 3 21,56

A 4 19,34

A 5 33,81

A 6 42,55

A 7 14,02

Besondere kumulative Wirkungen zu erwarten Mensch positive kumulative Wirkung durch Entstehung von differenzierten siedlungsnahen Freiräumen durch die

Anlage von Wald.

Flora, Fauna, Bio-diversität

positive kumulative Wirkung durch Anlage von Wald in strukturarmer Offenlandschaft. Stärkung der Bio-

topvernetzungsfunktion. Kleine Bauflächen nur innerhalb des Siedlungsgeflechtes ausgewiesen, daher

kaum erhebliche Auswirkungen zu erwarten.

Boden geringer Verlust der Bodenfunktionen durch Bebauung; Schutz der Bodenfunktionen durch Aufforstung

Wasser positive kumulative Wirkung, da die Wassererosionsgefährdung durch Aufforstung gemindert werden

kann.

Klima/Luft großflächiger Verlust von Kaltluftentstehungsbereichen (Offenlandflächen); Enstehung von Frischluftent-

stehungsbereichen durch Anlage großflächiger Aufforstungsflächen.

Landschaft Überprägung von Teilen der durch intensive Landwirtschaft geprägten Kulturlandschaft; Strukturierung

der Landschaft durch abwechslungsreiche Wald-Offenland-Bereiche und Gestaltung neuer Siedlungsrän-

der (Wiesenweg W2, Bernstadt)

Kultur- und Sachgü-ter

keine kumulativen Wirkungen zu erwarten

Minderungsstrategien

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypischer Materia-lien, Gestaltung der neuen Siedlungsränder in die Landschaft, Ortsrandeingrünung

Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der neuen Landschaftsstrukturen durch Ausbau des Rad- und Wanderwege-netzes

Bei den Aufforstungsflächen ist auf einen strukturreichen Waldrandbereich zu achten sowie einer den Lebensräumen entspre-chenden Waldzusammensetzung.

nördlich Bernstadt

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Dittersbach

Kumulationsgebiet „Dittersbach“

Flächengröße: 14,93 ha

M 4 0,26 ha

M 5 0,5 ha

M 6 0,6 ha

G 2 1,4 ha

A 11 12,17 ha

Besondere kumulative Wirkungen zu erwarten Mensch positive kumulative Wirkung durch Entstehung von differenzierten siedlungsnahen Freiräumen zwischen

Knorrberg und dem Ortskern.

Flora, Fauna, Bio-diversität

Kumulative Beeinträchtigung von Biotopverbundmöglichkeiten (Heckenstrukturen, Feldgehölze, Feld-

raine); Verlust von Offenlandstrukturen

Boden Kumulation in Bezug auf den Versiegelungsgrad, Verlust der Bodenfunktionen bei den Bauflächen

Wasser kumulative Minderung der Grundwasserneubildung bei den Bauflächen, allerdings alle Planungsflächen

sind innerhalb des Siedlungsbereiches ausgewiesen.

Klima/Luft positive kumulative Wirkung durch Anlage eines siedlungsnahen Frischluftentstehungsgebietes

Landschaft Überprägung des Landschaftbildes hinsichtlich der Blickbezüge vom Dorfkern auf den Knorrberg durch An-

lage von Wald

Kultur- und Sachgü-ter

keine kumulativen Wirkungen zu erwarten

Minderungsstrategien

Minderung des Versiegelungsgrades zur Verbesserung der Grundwasserneubildung

Erhalt und Aufwertung der bestehenden Grabensysteme und deren Begleitvegetation

Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypischer Materia-lien,

Verfeinern der Siedlungsränder in die Landschaft, Anlage von Heckenstrukturen und mögliche Eingrünung der Gewerbefläche

Verbesserung der Zugänglichkeit und Stärkung der Verbindung zum prägenden Knorrberg durch Ausbau der Rad- und Wander-wege

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4.3 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH Im Kapitel 4.1 wurden im Zusammenhang mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen der einzelnen Bauflä-

chen einzelne Maßnahmen zu Vermeidung, Minimierung sowie zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umwelt-

auswirkungen vorgeschlagen. Im Kapitel 4.2 wurden die kumulativen Wirkungen der geplanten Bauflächen im

Zusammenhang betrachtet und Minderungsmaßnahmen vorgeschlagen.

Diese Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich beziehen sich zum einen auf erhebliche Be-

einträchtigungen der in der Eingriffsregelung zu betrachtenden Schutzgüter, zum anderen darüber hinaus auch

auf Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen des Menschen und der

Kultur- und sonstigen Sachgüter.

Maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung

Welche konkreten Eingriffe in Natur und Landschaft vorliegen und welche Maßnahmen zur Vermeidung, Minde-

rung und zum Ausgleich daraus resultierender erheblicher Beeinträchtigungen notwendig sind, wird detailliert

auf der Bebauungsplanebene bearbeitet. Gleichwohl setzt der FNP den Rahmen für die künftige städtebauliche

Entwicklung der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt und hat in diesem Zuge nach § 1a Abs.3 BauGB auch die

Eingriffsregelung zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass die Folgen der durch den FNP ermöglichten

Eingriffe auf der nachfolgenden Planungsebene auch bewältigt werden können.

Vermeidung und Minderung erheblicher Beeinträchtigungen

Bei der Erarbeitung des FNP besteht die Möglichkeit, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

zu vermeiden und zu mindern, in dem bei der Darstellung neuer Bauflächen auf den tatsächlichen Bedarf und

diejenigen Standorte für neue Bebauungen bevorzugt werden, die möglichst nur geringe Beeinträchtigungen von

Natur und Landschaft nach sich ziehen. In der Umweltprüfung zu den Bauflächen werden deshalb Standortalter-

nativen der Bauflächen diskutiert. Durch Verzicht auf sehr konfliktträchtiger Bauflächen oder diese reduziert dar-

zustellen, wird zugleich dem Vermeidungs- und Minderungsgebot der Eingriffsregelung Rechnung getragen. Dies

ist im Verfahrensverlauf des FNPs geschehen. Beispielsweise wurden die Wohnbauflächen soweit konkretisiert,

dass wertvolle Bereiche von Natur und Landschaft erhalten bleiben können und die Bauflächen klar definiert

sind.

Kompensationsflächen

Trotz der dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden bei Umsetzung des FNP durch die

geplanten Neubebauungen zwangsläufig Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entstehen, für deren Be-

wältigung der FNP u.a. durch die Darstellung von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-

wicklung von Boden, Natur und Landschaft“ Vorsorge treffen kann.

Dies trifft im FNP die dargestellten Maßnahmen N11 entsprechend den beabsichtigten Kompensationsflächen

zum B-Plan „Feriendorf Blaue Lagune“ zu.

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5 FFH / SPA-VORPRÜFUNG

Nach Artikel 6 Abs. 3 und Artikel 7 der FFH – Richtlinie, umgesetzt in § 2 Abs. 4 i. V. mit § 1 Abs. 7 BauGB ist der

Flächennutzungsplan auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Be-

deutung bzw. der Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) zu überprüfen11, nachfolgend FFH/SPA – Vor-

prüfung oder auch Erheblichkeitsabschätzung genannt.

Innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt befinden sich vier NATURA

2000 - Gebiete in Anteilen im Gebiet. Bei einer Gesamtfläche der Natura 2000 - Gebiete von 280 ha haben die

FFH-Gebiete einen Flächenanteil von 3 % und die SPA-Gebiete (Vogelschutzgebiete) von 0,2 %.

Folgende Schutzgebiete sind im Planungsgebiet ausgewiesen:

Tab. 9: Übersicht der Natura2000-Gebiete innerhalb des UG

Gebiets-nr.

Bezeichnung EU-Meldenummer

Gesamtfläche in ha

Fläche im Planungsgebiet

4753-451 SPA-Gebiet „Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz“, Teilbereich ca. 1.235 ha ca. 160 ha

4954-301 FFH-Gebiet „Pließnitzgebiet“ 679 ha ca. 340 ha

4551-303 FFH-Gebiet „Separate Fledermausquartiere und -habtitate in der Lausitz“ 254 ha ca. 35 ha

4753-303 FFH-Gebiet „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“ (Hutberg) 1.096 ha ca. 20 ha

NATURA 2000-Gebiete genießen einen besonderen Schutz gegenüber möglichen Veränderungen. Neue Vorha-

ben sind in diesen Gebieten nicht generell ausgeschlossen. Die neuen Projekte müssen jedoch mit den für das

betroffene Gebiet festgelegten Erhaltungszielen vereinbar sein.

Demnach ist bei neuen Projekten oder Vorhaben zu prüfen, ob und inwieweit NATURA 2000-Gebiete erheblich

beeinträchtigt werden können. Eine erhebliche Beeinträchtigung kann dann vorliegen, wenn

• die Erhaltungsziele des betroffenen Gebietes durch das neue Vorhaben nachhaltig gestört werden kön-

nen,

• sich die Fläche, die der Lebensraum oder das Habitat im jeweiligen Schutzgebiet einnimmt, wesentlich

verringert,

• die für den langfristigen Fortbestand der Lebensräume und Arten notwendige spezifische Strukturen

und Funktionen des Gebietes gestört werden,

• ein Rückgang der für den Lebensraum charakteristischen Arten prognostiziert wird.

In den Gebieten sind Bewirtschaftungsmaßnahmen oder sonstige Nutzungen nicht verboten. Unzulässig sind nur

solche Maßnahmen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung spezifischer Erhaltungsziele führen können.

Eine Verträglichkeitsprüfung muss dann erfolgen, wenn der Verdacht auf eine mögliche Beeinträchtigung be-

steht.

Die FFH-VP gilt auch dann, wenn Vorhaben außerhalb von NATURA 2000-Schutzgebieten liegen, aber in ihren

Auswirkungen diese beeinträchtigen könnten. Das ist beispielsweise durch das Unterbrechen räumlicher Verbin-

dungen zwischen Nahrungsräumen außerhalb des betroffenen Gebiets möglich. Das Schutzgebiet und die darin

lebenden Arten werden dann mittelbar vom geplanten Projekt getroffen.

11 vgl. auch §§ 34 bis 36 BNatSchG, §§ 22 und 23 SächsNatSchG und § 2 Abs. 3 Satz 6 SächsLPlG sowie § 14g Abs. 2 Nr. 4 – 6 und 8 UVPG

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5.1 METHODIK / VORGEHEN Zunächst besteht das Grundprinzip der Bewertung in der Abschätzung der Empfindlichkeit der Gebiete gegen-

über der Gefährdung durch Darstellungen des Flächennutzungsplans. Die FFH/SPA-Vorprüfung wurde in zwei

Phasen erarbeitet, dem Grobscreening und dem Feinscreening.

Das „Grobscreening“ beinhaltet zunächst die vertiefende Betrachtung des FFH- bzw. SPA-Gebietes mittels Dar-

stellung der wesentlichen Informationen (geschützte Arten und Lebensraumtypen) sowie der Herleitung von

Empfindlichkeitszonen mittels Managementplan bzw. Artenansprüchen. Mit diesen Informationen geschieht der

Abgleich mit der Plandarstellung und dessen mögliche Wirkung auf das NATURA2000-Gebiet. Der Fokus liegt

hierbei auf den Planungsflächen (Bauflächen inkl. Gemeinbedarfsflächen, geplante Grünflächen mit Zweckbe-

stimmung, u.ä.)

Das Ergebnis des Grobscreening waren diejenigen Darstellungen des FNP-Entwurfes, die nach Art und räumlicher

Lage grundsätzlich Wirkungen auf ein NATURA 2000 -Gebiet entfalten können.

Im „Feinscreening“ wurde für diese Planungsflächen eine vertiefende Vorprüfung durchgeführt.

Diese beinhaltet die Bewertung der Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen durch die Fläche. Hierfür wur-

den zunächst die voraussichtlichen Wirkfaktoren und deren Reichweite der Bauflächen abgeschätzt, um diese im

nächsten Schritt auf Überschneidungen mit den Empfindlichkeiten des FFH-Gebietes abzugleichen. Unter Be-

rücksichtigung von möglichen Vorbelastungen und die Wirkung in Summation mit anderen Plänen oder Projek-

ten erfolgt abschließend die Bewertung.

Das Ergebnis des Feinscreenings stellt die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung fest, wenn erhebli-

che Beeinträchtigungen der Schutzziele eine NATURA 2000- Gebietes mit Sicherheit nicht ausgeschlossen wer-

den können.

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Pließnitzgebiet

FFH-Gebiet X Europäisches Vogelschutzgebiet Gebiets-Nr.: 114 EU-Nr.: DE4954-301

Fläche: 679 ha Flächenanteil innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft 340 ha

Arten

gemeinschaftlichen

Interesses

1096 Bachneunauge (Lampetra planeri)

1355 Fischotter (Lutra lutra)

1324 Großes Mausohr (Myotis myotis)

1037 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)

1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

Lebensraumtypen

gemeinschaftlichen

Interesses

3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder

6430 Feuchte Hochstaudenfluren 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder

91E0 * Erlen-Eschen- und Weichholzauen wälder 9180 * Schlucht- und Hangmischwälder

9110 Hainsimsen-Buchenwälder

Empfindlichkeitsfaktoren und deren Reichweite

Gebiet empfindlich gegenüber: Abkürzungen X: innerhalb der relevanten Habitate des Natura 2000 - Gebietes, Zahl: NATURA 2000-Gebiet und maximale Empfindlichkeitszone x in Metern um das Gebiet --: nach derzeitigen Kenntnisstand zu vernachlässigen

Direkte Inanspruchnahme X Kollisionswirkung, Fragmentie-

rung, Zerschneidungseffekt 100 Akustische Emissionen -- Stoffliche Emissionen 100

Veränderung Meso- u.

Mikroklima 50-100 Optische Emissionen

max. 200

Einleitungen X

Ergebnis des Grobscreening

Nach Art und räumlicher Lage der Darstellung des FNP-Entwurfes sind

grundsätzlich keine erheblichen Beeinträch-

tigungen zu erwarten X die nachfolgenden Darstellungen näher betrachtet

worden

Begründung:

Feinscreening nicht notwendig, da zum einen die Bauflächen außerhalb des empfindlichen Bereiches liegen

und die Aufforstungsfläche A7 die bestehenden Wald-Lebensräume ergänzt und unterstützt. Weiterhin soll

die Maßnahmenfläche N7 zu einer Extensivierung der Landwirtschaftsfläche führen, so dass langfristig

Grünland und entlang des Bachabschnittes eine großzügige feuchte Hochstaudenflur entstehen kann.

Seperate Fledermausquartiere und –habitate in der Lausitz

FFH-Gebiet X Europäisches Vogelschutzgebiet Gebiets-Nr.: 147 EU-Nr.: DE4551-303

Fläche: 254 ha Flächenanteil innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft 35 ha

Arten gemeinschaftlichen

Interesses

1324 Großes Mausohr (Myotis myotis)

1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

Lebensraumtypen

gemeinschaftlichen

Interesses

91E0 * Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder

Empfindlichkeitsfaktoren und deren Reichweite

Gebiet empfindlich gegenüber: Abkürzungen X: innerhalb der relevanten Habitate des Natura 2000 - Gebietes, Zahl: NATURA 2000-Gebiet und maximale Empfindlichkeitszone x in Metern um das Gebiet --: nach derzeitigen Kenntnisstand zu vernachlässigen

Direkte Inanspruchnahme X Kollisionswirkung, Fragmentie-

rung, Zerschneidungseffekt 500/ 1000

Akustische Emissionen X Stoffliche Emissionen max. 250

Veränderung Meso- u.

Mikroklima 50-100 Optische Emissionen X Einleitungen

max. 2000

Ergebnis des Grobscreening

Nach Art und räumlicher Lage der Darstellung des FNP-Entwurfes sind

grundsätzlich keine erheblichen Beeinträch-

tigungen zu erwarten X die nachfolgenden Darstellungen näher betrachtet

worden

Begründung: Aus den Darstellungen des FNPs gehen keine Planungsflächen hervor, die in das FFH-Gebiet hineinragen

bzw. innerhabl des empfindlichen Bereiches liegen.

RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

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Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz (Hutberg)

FFH-Gebiet X Europäisches Vogelschutzgebiet Gebiets-Nr.: 30 E EU-Nr.: DE4753-303

Fläche: 1.096 ha Flächenanteil innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft 20 ha

Arten

gemeinschaftlichen

Interesses

1324 Großes Mausohr (Myotis myotis)

Lebensraumtypen

gemeinschaftlichen

Interesses

3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder

6430 Feuchte Hochstaudenfluren 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder

91E0 * Erlen-Eschen- und Weichholzauen wälder 9180 * Schlucht- und Hangmischwälder

9110 Hainsimsen-Buchenwälder

Empfindlichkeitsfaktoren und deren Reichweite

Gebiet empfindlich gegenüber: Abkürzungen X: innerhalb der relevanten Habitate des Natura 2000 - Gebietes, Zahl: NATURA 2000-Gebiet und maximale Empfindlichkeitszone x in Metern um das Gebiet --: nach derzeitigen Kenntnisstand zu vernachlässigen

Direkte Inanspruchnahme X Kollisionswirkung, Fragmentie-

rung, Zerschneidungseffekt 500 Akustische Emissionen X Stoffliche Emissionen 100

Veränderung Meso- u.

Mikroklima 50-100 Optische Emissionen

max. 200

Einleitungen X

Ergebnis des Grobscreening

Nach Art und räumlicher Lage der Darstellung des FNP-Entwurfes sind

grundsätzlich keine erheblichen Beeinträch-

tigungen zu erwarten X die nachfolgenden Darstellungen näher betrachtet

worden

Begründung: Aus den Darstellungen des FNPs gehen keine Planungsflächen hervor, die in das FFH-Gebiet hineinragen

bzw. innerhalb des empfindlichen Bereiches liegen.

Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz

FFH-Gebiet Europäisches Vogelschutzgebiet X Gebiets-Nr.: EU-Nr.: DE4753-451

Fläche: 1.235 ha Flächenanteil innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft 160 ha

Brutvogelarten

nach Anhang 1

VS-RL

A 234 Grauspecht (Picus canus)

A 246 Heidelerche (Lullula arborea)

A 127 Kranich (Grus grus)

A 338 Neuntöter (Lanius collurio)

A 307 Seeadler (Haliaetus albicilla)

A 217 Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)

Brutvogelarten

nach Anhang 1

VS-RL

Ortolan

Kiebitz

Fischadler

Schwarzmilan

Weißstorch

Arten der Kategorien

1 und 2 der RL Sachsen

(Stand 1999)

Baumfalke (Falco subbuteo) Rohrweihe (Circus aeruginosus)

Eisvogel (Alcedo atthis) Rothalstaucher (Podiceps grisegena)

Fischadler (Pandion haliaetus) Rotmilan (Milvus milvus)

Grauammer (Miliaria calandra) Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)

Grauspecht (Picus canus) Schwarzmilan (Milvus migrans)

Heidelerche (Lullula arborea) Schwarzspecht (Dryocopus martius)

Kiebitz (Vanellus vanellus) Seeadler (Haliaetus albicilla)

Knäkente (Anas querquedula) Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)

Kranich (Grus grus) Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)

Mittelspecht (Dendrocopus medius) Wachtelkönig (Crex crex)

Neuntöter (Lanius collurio) Weißstorch (Ciconia ciconia

Ortolan (Emberiza hortulana) Wendehals (Jynx torquilla)

Raubwürger (Lanius excubitor) Wespenbussard (Pernis apivorus)

Rohrdommel (Botaurus stellaris) Zwergdommel (Ixobrychus minutus)

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Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz

Empfindlichkeitsfaktoren und deren Reichweite

Gebiet empfindlich gegenüber: Abkürzungen X: innerhalb der relevanten Habitate des Natura 2000 - Gebietes, Zahl: NATURA 2000-Gebiet und maximale Empfindlichkeitszone x in Metern um das Gebiet *: bezogen auf Fließgewässer in Strömungsrichtung

Direkte Inanspruchnahme X Kollisionswirkung, Fragmentie-

rung, Zerschneidungseffekt 500/ 1000

Akustische und

optische Emissionen max. 500

Einleitungen X –

2000*

Ergebnis des Grobscreening

Nach Art und räumlicher Lage der Darstellung des FNP-Entwurfes sind

grundsätzlich keine erheblichen Beeinträch-

tigungen zu erwarten X die nachfolgenden Darstellungen näher betrachtet

worden

Begründung: Feinscreening nicht notwendig, da alle Bauflächen außerhalb des empfindlichen Bereiches liegen. Die Auf-

forstungsfläche A2 ist im geringsten Abstand 60m entfernt. Die Aufforstung unterstützt mit der Ausbildung

strukturreicher Waldmäntel und somit der Stärkung der Lebensräume von beispielsweise Grauspecht und

Neuntöter.

5.1.1 Ergebnis der FFH-Vorprüfung Begründung der Konfliktträchtigkeit in Bezug auf FFH/SPA

Für keine der geplanten Bauflächen sind erhebliche Beeinträchtigungen der FFH/SPA-Gebiete innerhalb der Ver-

waltungsgemeinschaft zu erwarten. Ebenso führen die angrenzenden Aufforstungsflächen oder Maßnahmenflä-

chen für Natur und Landschaft nicht zur Beeinträchtigung der spezifischen Erhaltungsziele der Schutzgebiete,

sondern unterstützen oder vergrößern die Lebensräume, so dass der langfristige Fortbestand der Arten und de-

ren notwendigen spezifischen Strukturen und Funktionen erfüllt wird.

Empfehlung für den FNP als Folgerungen aus der FFH/SPA-Vorprüfung

Die FFH/SPA-Vorprüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Darstellungen im FNP mit den vier Natura2000-Gebieten

verträglich sind.

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6 WEITERE ANGABEN

6.1 BESCHREIBUNG ZUGRUNDE GELEGTER UNTERLAGEN SOWIE HINWEISE

AUF SCHWIERIGKEITEN Die Richtigkeit der vorhandenen Daten wurden bei den geplanten Bauflächen vor Ort überprüft, insbesondere in

Bezug auf die aktuelle Nutzung, die Bewertung der Erholungseignung und der Landschaftsgestalt.

Die einbezogenen Erfassungen und Beschreibung von Arten im Verwaltungsgebiet muss als unvollständig be-

zeichnet werden, jedoch ersetzt die vorliegende Umweltprüfung des FNPs ohnehin nicht die Umweltprüfung auf

Bebauungsplanebene. Auf dieser ist die Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen zwingend abzusichern.

Kenntnislücken

Die Ausführungen zum Boden und zum Grundwasser basieren überwiegend auf Angaben aus hydrogeologischen,

geologischen und bodenkundlichen Kartenwerken. Die Karten liegen im Maßstab 1:25.000 und kleiner vor und

sind daher entsprechend generalisiert und mit örtlichen Ungenauigkeiten behaftet.

6.2 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUS-

WIRKUNGEN DES FNP AUF DIE UMWELT Durch die Umweltüberwachung sollen insbesondere unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen früh-

zeitig ermittelt werden, um diese durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Entsprechend den Vorgaben

des § 4 c BauGB müssen die Gemeinden überwachen, ob und inwieweit unvorhergesehene Umweltauswirkun-

gen infolge der Durchführung ihrer Planung eintreten. Dies dient der frühzeitigen Ermittlung unvorhergesehener

nachteiliger Auswirkungen. Gemäß § 4c BauGB sind zu diesem Zwecke auch die Informationen der Behörden

nach § 4 (3) BauGB zu nutzen.

Der Flächennutzungsplan bildet den vorbereitenden Bauleitplan und somit die Grundlage für den Bebauungs-

plan. Für die einzelnen Bebauungspläne werden ebenfalls Umweltberichte formuliert. Hier werden die erforder-

lichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen genau festgelegt und konkretisiert, da im Flächennutzungs-

plan lediglich die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt werden können. Somit ist es

ausreichend, die Überwachung der Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplanes durch die Umweltprüfung

auf der Ebene der Bebauungsplanung durchzuführen.

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6.3 ZUSAMMENFASSUNG Für eine Bebauung ohne Einschränkung geeignet werden 15 Teilflächen eingestuft. Die Inanspruchnahme verur-

sacht hier voraussichtlich keine erheblichen Konflikte mit besonderen Funktionen, Qualitäten und Potenzialen.

Das betrifft folgende Flächen:

Tab. 10: Übersicht der geplanten umweltverträglichen Bauflächen im Flächennutzungsplan der VG Bernstadt

Art der baulichen Nutzung

Gemeinde, Ortsteil Bezeichnung Nr. im

FNP Bauflächen

[ha]

Einschätzung zur Verträglichkeit

Wohnbauflächen Bernstadt Erweiterung Wiesenweg W 2 1,17

Altbernsdorf Friedenshöhe W 3 0,32

Altbernsdorf Am Neubau W 4 0,35

Schönau-Berz. Erweiterung „Bei Menzel“ W 5 1,00

Kiesdorf Obere Straße W 7 0,9

Mischbauflächen Kemnitz Alte Dorfstraße M 1 0,4

Schönau-Berz. An den Stallanlagen M 2 0,6

Kiesdorf Am Auengrund M 3 0,45

Dittersbach Am Gasthof „Grüne Aue“ M 4 0,26

Dittersbach Erweiterung Dorfstraße (2) M 6 0,6

Gewerbefläche Kiesdorf Bei Reifen-Center Kretschmer G 1 2,0

Dittersbach Bei Ebermann G 2 1,4

Sondergebiete Bernstadt Brauner Hirsch S 1 0,12

Schönau-Berz. Ferienressort S 3 0,3

Für eine Bebauung eingeschränkt geeignet werden 4 geplante Bauflächen beurteilt.

Tab. 11: Übersicht der geplanten bedingt umweltverträglichen Bauflächen im Flächennutzungsplan der VG Bernstadt

Art der baulichen Nutzung

Gemeinde, Ortsteil Bezeichnung Nr. im

FNP Bauflächen

[ha]

Einschätzung zur Verträglichkeit

Wohnbauflächen Kemnitz Am Reitplatz W 1 0,25

Schönau-Berz. Am Friedhof W 6 0,4

Mischbauflächen Dittersbach Erweiterung Dorfstraße (1) M 5 0,5

Sonderbauflächen Schönau-Berz. Feriendorf Blaue Lagune S 2 10,2

Bei den Wohnbauflächen und Mischbauflächen liegt der Grund der bedingten Umweltverträglichkeit an der Lage

innerhalb des Siedlungsgefüges. Meist existieren verträglichere Standortalternativen im unmittelbaren Umfeld

zur geplanten Fläche, so dass eine Inanspruchnahme zahlreicher Umweltgüter vermeidbar wäre.

Beispielsweise ist der Standort der Wohnbaufläche (W 6) in Schönau-Berzdorf nur bedingt umweltverträglich, da

besonders die schwierige topographische Lage, mögliche Immissionen von der Staatsstraße sowie eine notwen-

dige Erschließungsstraße durch eine Gehölzgruppe die Umweltgüter beeinträchtigen. Es wird empfohlen eine

verträglichere Standortalternative zu suchen.

Die Sonderbaufläche „Feriendorf Blaue Lagune“ wurde aufgrund seiner großen Flächeninanspruchnahme von ca.

10,2 ha für Bauflächen und der damit einhergehenden Wirkungen auf die Umweltgüter als bedingt verträglich

eingeschätzt. Hier ist eine Reduzierung der Bauflächen zwingend erforderlich, so dass keine Überlagerung mit

den Aufforstungsflächen vorgesehen ist.

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7 QUELLENVERZEICHNIS

Rechtsnormen

• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.

2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert wor-

den ist

• Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I

S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist

• Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli

2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I

S. 3154) geändert worden ist

• Landesentwicklungsplan Sachsen 2013 (LEP 2013) vom 12.Juli 2013

• Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Region Oberlausitz-Niederschlesien 2010

• Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) vom 03.03.1993 (SächsGVBl. S. 229), zuletzt geändert

durch Artikel 4 des Gesetzes vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234,236)

• Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S.451), geändert durch

Artikel 2 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234)

• Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 18.10.2004 (Sächs.GVBl. S. 482), zuletzt geändert am

23.09.2010 (SächsGVBl. S. 270)

• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes. Planzeichen-

verordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom

22.07.2011 (BGBI. I S 1509)

• Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz- WHG)

• Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 122 des Ge-

setzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist.

• Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10.04.1992, zuletzt geändert durch Gesetz

vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 270)

BAUGB (1960): Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. | S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. | S. 1748)

BAUNVO (1962): Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. | S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. | S. 1548) BBODSCHG (1998): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. | S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. | S. 212) BNATSCHG (2009): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. | S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. | S. 3154) PLANZV (1990): Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Plan-zeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 | S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ge-

setzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. | S. 1509)

SÄCHSDSCHG (1993): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (Sächsisches Denkmalschutzgesetz - SächsDSchG) vom 3. März 1993 (SächsGVBl. | S. 229), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. | S. 234)

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SÄCHSHOHLRVO (2012): Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Ver-kehr über die Abwehr von Gefahren aus unterirdischen Hohlräumen sowie Halden und Restlöchern (Sächsische Hohlraumverordnung - SächsHohlrVO) vom 20. Februar 2012 (SächsGVBl. Nr. 5 vom 15.03.2012 | S. 191) SÄCHSLPLG (2010): Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsge-setz - SächsLPlG) vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. | S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. | S. 234) SÄCHSNATSCHG (2013): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Natur-schutzgesetz - SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. | S. 451), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Ge-setzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. | S.349) SÄCHSWALDG (1992): Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. | S.137), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. | S 349) SÄCHSWG (2013): Sächisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. | S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. | S 349) WHG (2009): Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 745)

Literatur

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RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

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RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer UMWELTBERICHT (Stand 04.10.2017)

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RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E.