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313 Flugrouten ändern Da ich im Naturschutzgebiet (Rellinghausen) wohne, möchte ich die Flugrouten geändert haben, weil der Fluglärm unerträglich geworden ist. Die Richtung, in die Flugzeuge starten und landen, ist die so genannte Betriebsrichtung. Diese hängt wiederum von der Windrichtung ab. Denn: Flugzeuge starten und landen grundsätzlich gegen den Wind. Dies verbessert den Auftrieb, verkürzt damit die Start und Landestrecken und erhöht dadurch in erheblichen Maß die Flugsicherheit. Da der Wind in unserer Region hauptsächlich aus westlichen Richtungen kommt, werden etwa 80 Prozent aller Starts und Landungen in Richtung Westen, also Meerbusch- Büderich, durchgeführt. Somit finden rund 20 Prozent aller Starts und Landungen bei Ostwind in Richtung Ratingen statt. Mit anderen Worten: Am häufigsten finden Starts über Düssel- dorf-Lohausen statt, die meisten Landungen beginnen ihren Endanflug über dem Esse- ner Süden.Der Endanflug zum Flughafen Düsseldorf findet grundsätzlich unter Zuhilfe- nahme der Instrumentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlan- desysteme verlaufen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Der Ortsbereich Essen-Rellinghausen befindet sich in der Nähe dieser Leitstrahlen im soge- nannten Einfädelungsbereich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Verkehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter anderem auch über diesen Bereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesysteme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anflug- lotsen mit Freigaben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel zwischen ca. 0,9 und 1,2 km über NN. 412 Fluglärm in Werden Ich habe eben schon einen Beitrag zum Strassenlärm von der Velberter Strasse / B224 in Werden geschrieben, jetzt noch mein Beitrag zum Fluglärm: Unfassbar und quälend ist es für uns, täglich ab 6:00 kommen die nach Düsseldorf im Landeanflug befindlichen Flugzeuge mit jaulenden Turbinen über den Essener Süden gebrettert. Je nach Wetter/Windrichtung direkt über das Ortszentrum von Werden, oder halt etwas weiter südlich über Heidhausen und somit unmittelbar über unser Wohnhaus. Einschränkung der Landungen ab 23:00: Das ich nicht lache ! Dutzende Landungen bis 24:00 sind keine Seltenheit. Früher war der Fluglärm weniger, es sind wohl die Anflugrouten geändert worden. Mein Lösungsvorschlag: Ich habe keinen, die Stadt Essen kann/will sich nicht gegen Flughafen Düsseldorf durchsetzen. Wir werden vermutlich Essen verlassen, da wir demnächst zwei Kinder haben werden und es uns in Essen-Werden aufgrund der Verkehrsproblematik, Strassen- und Fluglärm nicht mehr lebenswert erscheint. Der Endanflug zum Flughafen Düsseldorf findet grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instrumentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlaufen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Der Ortsbereich Essen-Werden befindet sich in der Nähe dieser Leitstrahlen im sogenannten Einfäde- lungsbereich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Verkehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter anderem auch über diesen Bereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesyste- me zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anfluglotsen mit Freigaben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel bei ca. 0,9 km über NN. Diese Situation ist schon seit vielen Jahren unverändert. Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe- dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher. Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flugha- fen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkun- gen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutsch- land. Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmä- ßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Lan- dungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.

Flugrouten · 2020. 11. 6. · Ältere Flugzeuge, wie die z.B die Tupolev 154M, die auch beim Landeanflug deutlich lauter sind als moderne Flugzeu-ge, kommen nur noch sehr selten

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  • 313 Flugrouten ändern

    Da ich im Naturschutzgebiet (Rellinghausen) wohne, möchte ich die Flugrouten geändert haben, weil der Fluglärm unerträglich geworden ist.

    Die Richtung, in die Flugzeuge starten und landen, ist die so genannte Betriebsrichtung. Diese hängt wiederum von der Windrichtung ab. Denn: Flugzeuge starten und landen grundsätzlich gegen den Wind. Dies verbessert den Auftrieb, verkürzt damit die Start und Landestrecken und erhöht dadurch in erheblichen Maß die Flugsicherheit. Da der Wind in unserer Region hauptsächlich aus westlichen Richtungen kommt, werden etwa 80 Prozent aller Starts und Landungen in Richtung Westen, also Meerbusch- Büderich, durchgeführt. Somit finden rund 20 Prozent aller Starts und Landungen bei Ostwind in Richtung Ratingen statt. Mit anderen Worten: Am häufigsten finden Starts über Düssel-dorf-Lohausen statt, die meisten Landungen beginnen ihren Endanflug über dem Esse-ner Süden.Der Endanflug zum Flughafen Düsseldorf findet grundsätzlich unter Zuhilfe-nahme der Instrumentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlan-desysteme verlaufen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Der Ortsbereich Essen-Rellinghausen befindet sich in der Nähe dieser Leitstrahlen im soge-nannten Einfädelungsbereich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Verkehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter anderem auch über diesen Bereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesysteme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anflug-lotsen mit Freigaben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel zwischen ca. 0,9 und 1,2 km über NN.

    412 Fluglärm in Werden

    Ich habe eben schon einen Beitrag zum Strassenlärm von der Velberter Strasse / B224 in Werden geschrieben, jetzt noch mein Beitrag zum Fluglärm: Unfassbar und quälend ist es für uns, täglich ab 6:00 kommen die nach Düsseldorf im Landeanflug befindlichen Flugzeuge mit jaulenden Turbinen über den Essener Süden gebrettert. Je nach Wetter/Windrichtung direkt über das Ortszentrum von Werden, oder halt etwas weiter südlich über Heidhausen und somit unmittelbar über unser Wohnhaus. Einschränkung der Landungen ab 23:00: Das ich nicht lache ! Dutzende Landungen bis 24:00 sind keine Seltenheit. Früher war der Fluglärm weniger, es sind wohl die Anflugrouten geändert worden. Mein Lösungsvorschlag: Ich habe keinen, die Stadt Essen kann/will sich nicht gegen Flughafen Düsseldorf durchsetzen. Wir werden vermutlich Essen verlassen, da wir demnächst zwei Kinder haben werden und es uns in Essen-Werden aufgrund der Verkehrsproblematik, Strassen- und Fluglärm nicht mehr lebenswert erscheint.

    Der Endanflug zum Flughafen Düsseldorf findet grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instrumentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlaufen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Der Ortsbereich Essen-Werden befindet sich in der Nähe dieser Leitstrahlen im sogenannten Einfäde-lungsbereich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Verkehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter anderem auch über diesen Bereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesyste-me zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anfluglotsen mit Freigaben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel bei ca. 0,9 km über NN. Diese Situation ist schon seit vielen Jahren unverändert.

    Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher.

    Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flugha-fen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkun-gen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutsch-land. Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmä-ßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Lan-dungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.

  • Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregie-rung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahmeregelungen enthalten. Sie ermögli-chen verspätete Nachtstarts und –landungen insbesondere dann, wenn diese aus Grün-den der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch not-wendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt. So hat die Zahl der verspäteten Nachtlandungen sowohl im Jahr 2008 gegenüber 2007 als auch im bisherigen Verlauf des Jahres 2009 nochmal gegenüber 2008 abgenommen.

    454 Maßnahmen gegen Fluglärm

    Für besseren Lärmschutz über Wohngebieten sollten die An- und Abflugschneisen, die Flughöhen und der aktuellste Standard der Flugzeugtechnik überprüft/korrigiert werden; Die Ausnahmeregelungen für Nachtflugverbote müssen strenger geregelt werden.

    Für einen geordneten, sicheren Verkehr im Luftraum müssen Flugzeuge bestimmte, festgelegte Routen nutzen. Das gilt natürlich auch und vor allem für Starts und Landun-gen. Die Festlegung dieser Streckenführungen lag bisher im Verantwortungsbereich der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und des Luftfahrtbundesamtes (LBA) und zukünftig im Verantwortungsbereich der DFS und des LBA/ BAF Bundesaufsichtstelle für Flugsicherung. An der Entwicklung der Abflugstrecken für den Flughafen Düsseldorf haben Vertreter der umliegenden Gemeinden intensiv mitgewirkt. Die Routen für starten-de Flugzeuge wurden dabei so definiert, dass sie weitgehend über weniger dicht besie-delte Gebiete führen. Die Routen für Landungen orientieren sich an der Achse der Start- und Landebahnen.Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flughafen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbe-triebsbeschränkungen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutschland. Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmäßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Landungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmege-nehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungs-schwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können. Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichts-stelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregierung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahmeregelungen enthalten. Sie ermöglichen verspätete Nachtstarts und –landungen insbesondere dann, wenn diese aus Gründen der Flugsi-cherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch notwendigen Auf-rechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahme-genehmigungen sehr restriktiv handhabt.

    Bereits 1976 hat der Flughafen Düsseldorf lärmabhängige Start- und Landeentgelte als Anreiz zum verstärkten Einsatz modernerer und somit leiserer Flugzeuge eingeführt, und hat als erster deutscher Flughafen in den 90er Jahren zusätzlich bei Kapitel 3-lärmzertifizierten Strahlflugzeugen in lautere und leisere differenziert. Die den Flughafen Düsseldorf anfliegenden Luftfahrzeuge sind zu über 99 % modernste Verkehrsflugzeuge wie z.B. der Firmen Airbus, Boeing, Embraer und Canadair. Ältere Flugzeuge, wie die z.B die Tupolev 154M, die auch beim Landeanflug deutlich lauter sind als moderne Flugzeu-ge, kommen nur noch sehr selten in Düsseldorf zum Einsatz.

  • 461 462

    Änderung und Aufteilung der Anflugrouten

    Die Darstellung des Düsseldorfer Flughafens ist m.E. falsch. Das Nachflugverbot wird eigentlich nie beachtet weil immer mehr Flugzeuge nach 23:00 Uhr ankommen. Ich weiß wohl dass dies durch Verträge zwischen der Land und Flughafen abge-segnet ist, den Lärm müssen aber die Anwohner ertragen. Ich wohne in Heisingen im so genannten Oberdorf in der Nähe des Schellenberger Waldes, also genau in der Anflugschneise des Flughafens. Versuchen sie mal an warmen Sommertagen bei offenem Fenster zu schlafen oder nur bei geöffneten Fenstern in Ruhe zu lesen. Wenn so ein Flieger kömmt ist es einfach nur noch laut. Der Flughafen darf aber seinen Lärm selber berechnen d.h. demnach gibt es keinen Lärm was schlicht und einfach Betrug ist. Warum fliegen alle Flugzeuge über den Essern Süden (laut DFS nahezu unbewohntes Gebiet)? Bei 229000 Start- und Landungen im Jahr entspricht dies ca. alle 3 Minuten einem Überflug. Was soll der Wahnsinn? Wer schütz den Bürger vor dem Lärmterror. Wohnqualität und Essen ade.

    Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flugha-fen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkun-gen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutsch-land. Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmä-ßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Lan-dungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.

    Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregie-rung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahmeregelungen enthalten. Sie ermögli-chen verspätete Nachtstarts und –landungen insbesondere dann, wenn diese aus Grün-den der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch not-wendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt.

    Für einen geordneten, sicheren Verkehr im Luftraum müssen Flugzeuge bestimmte, festgelegte Routen nutzen. Das gilt natürlich auch und vor allem für Starts und Landun-gen. Die Festlegung dieser Streckenführungen lag bisher im Verantwortungsbereich der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und des Luftfahrtbundesamtes (LBA) und zukünftig im Verantwortungsbereich der DFS und des LBA/ BAF Bundesaufsichtstelle für Flugsicherung. An der Entwicklung der Abflugstrecken für den Flughafen Düsseldorf haben Vertreter der umliegenden Gemeinden intensiv mitgewirkt. Die Routen für starten-de Flugzeuge wurden dabei so definiert, dass sie weitgehend über weniger dicht besie-delte Gebiete führen.

    Die Routen für Landungen orientieren sich an der Achse der Start- und Landebahnen. Die Richtung, in die Flugzeuge starten und landen, ist die so genannte Betriebsrichtung. Diese hängt wiederum von der Windrichtung ab. Denn: Flugzeuge starten und landen grundsätzlich gegen den Wind. Dies verbessert den Auftrieb und damit die Stabilität des Flugzeuges. Da der Wind in unserer Region hauptsächlich aus westlichen Richtungen kommt, werden etwa 80 Prozent aller Starts und Landungen in Richtung Westen, also Meerbusch- Büderich, durchgeführt. Somit finden rund 20 Prozent aller Starts und Lan-dungen bei Ostwind in Richtung Ratingen statt. Mit anderen Worten: Am häufigsten finden Starts über Düsseldorf-Lohausen statt, die meisten Landungen beginnen ihren Endanflug über dem Essener Süden.

    Die Lärmkonturen, die im Rahmen des letzten Genehmigungsverfahrens Anwendung fanden, wurden von einem neutralen Gutachter – in diesem Fall vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Göttingen (DLR) – in Anlehnung an das in der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen –AzB“ festgeschriebene Berechnungsverfahren ermittelt. Das Berechnungsverfahren der AzB ist Bestandteil des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. Es ist so ausgelegt, dass die errechneten äquivalenten Dauerschallpe-gel die Werte realer Messungen grundsätzlich überschätzen. Bei den Berechnungen werden die prognostizierten Flugbewegungen für die sechs verkehrsreichsten Monate

  • eines Jahres berücksichtigt. Die AzB stellt dabei sicher, dass die Beiträge eines jeden Fluges zu der Fluglärmeinwirkung an einem bestimmten Punkt in der Flughafenumge-bung erfasst werden und in die Berechnung des äquivalenten Dauerschallpegels einge-hen. Berücksichtigt werden dabei neben den Flugzeugtypen, eingeteilt in Gruppen, und der Anzahl der Starts und Landungen auch

    • der Verlauf der An- und Abflugrouten • die Breite der Korridore, innerhalb derer die Flugzeuge auf diesen Strecken fliegen • die seitliche Verteilung der Flüge im Korridor • die Flughöhe • die Fluggeschwindigkeit • Pegelzu- und -abschläge, durch die die Änderungen der Triebwerksleistung während des Fluges abgebildet werden • die Schallausbreitung in der Atmosphäre

    464 Fluglärm über den südlichen Stadtteilen von Essen

    Warum gibt es keine Angaben zum tatsächlichen Fluglärm über z.B. Essen Heisin-gen. Liegt es vielleicht daran, dass der Flughafen Düsseldorf seine Lärm selber berechnen und verfälschen darf. Es ist für uns Bürger unerträglich das die Flugzeu-ge eine solchen Lärmterror veranstalten dürfen. Versuchen sie mal bei offenem Fenster zu schlafen bzw. in Ruhe auf dem Balkon zu sitzen. Selbst das Fernsehen bei Zimmerlautstärke ist bei diesem Lärm kaum noch möglich. Gegen den Lärmter-ror aus der Luft ist die Heisinger Str. (Luftlinie ca. 80m entfernt) ein Ort der Ruhe. Warum ist also in den Lärmkarten der tatsächliche Fluglärm nicht aufgeführt? Zäh-len für die Stadt Essen auch die Wirtschaftlichen Interessen mehr als der Schutz seiner Bürger? Warum hilft die Stadt ihren Bürgern nicht?

    Für die Kartierung des Umgebungslärms sind in NRW gemäß § 47e BIMSchG (Bunde-simmissionschutzgesetz) die Gemeinden zuständig. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unterstützt die Gemeinden bei ihren Aufgaben. Die Berechnung der Lärmkarten nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgte durch das LANUV entsprechend der hierfür in der 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartie-rung) vorgeschriebenen Berechnungsmethode. Die durch Flugverkehr verursachte Lärmbelastung in Essen-Heisingen liegt unterhalb eines LDEN = 55 dB(A) und wird daher nicht von der Kartierung erfasst. Dabei sind die Berechnungsmethoden so ausge-legt, dass sie die Werte realer Messungen grundsätzlich überschätzen.

    534 Fluglärm im

    Essener Süden, Schutz vor Lärmterror

    Der Lärmterror des Düsseldorfer Flughafens muss sofort beendet werden. Hier werden Menschen durch Lärm krank gemacht. Der Flughafen schert sich einen Dreck um Einhaltung von Nachtflugverboten. Der Gesundheitsschutz der Bürger muss Vorrang haben. Die gestellten Fragen sind m.E. eine Unverschämtheit die dem Bürger suggerieren sollen das es mit Fluglärm überhaupt keine Problem gibt und das früher alles viel schlimmer war. Was soll diese Schwachsinnige Fragenstellung? Wurden die Fragen etwa vom Flughafen erstellt? Ich schlage vor das grundsätzlich alle Flugverbindungen innerhalb von Deutschland zu verbieten. Der Nächtliche Ruhebereich muss stark ausgeweitet werden d.h. zwischen 20:00 abends und 8:00Uhr morgens darf kein Flugverkehr stattfinden. Die Aufteilung der Starts und Landungen sind vorzunehmen dass nicht permanent die o.g. Stadtteile von Essen betroffen sind. Vielleicht könnte man eine Landebahn so ausrichten das Düsseldorf direkt den Start und Landanflug innerhalb der Stadt behält.

    Der Endanflug zum Flughafen Düsseldorf findet grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instrumentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlaufen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Der Essener Süden befindet sich in der Nähe dieser Leitstrahlen im sogenannten Einfädelungsbereich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Verkehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter anderem auch über diesen Bereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesysteme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anfluglotsen mit Freigaben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel zwischen ca. 0,9 und 1,2 km über NN.

    Die Richtung, in die Flugzeuge starten und landen, ist die so genannte Betriebsrichtung. Diese hängt wiederum von der Windrichtung ab. Denn: Flugzeuge starten und landen grundsätzlich gegen den Wind. Dies verbessert den Auftrieb, verkürzt damit die Start und Landestrecken und erhöht dadurch in erheblichen Maß die Flugsicherheit. Da der Wind in unserer Region hauptsächlich aus westlichen Richtungen kommt, werden etwa 80 Prozent aller Starts und Landungen in Richtung Westen, also Meerbusch- Büderich, durchgeführt. Somit finden rund 20 Prozent aller Starts und Landungen bei Ostwind in Richtung Ratingen statt. Mit anderen Worten: Am häufigsten finden Starts über Düssel-dorf-Lohausen statt, die meisten Landungen beginnen ihren Endanflug über dem Esse-ner Süden.

    Der Bedarf an Flügen in den Tagesrandzeiten ist gerade für Geschäftsreisende von besonderem Interesse. Düsseldorf International liegt inmitten einer der wirtschaftsstärks-

  • ten Regionen Europas. Mehr als 100.000 deutsche und internationale Firmen sind in unserer Region ansässig. Rund 5.000 sind Niederlassungen oder Töchter bedeutender ausländischer Konzerne. Im Bereich der IHK Düsseldorf und der IHK Niederrhein bei-spielsweise sind mehr als 1.000 Firmen aus den USA, Japan und Korea angesiedelt. Angesichts der Globalisierung der Wirtschaft sind für diese Unternehmen internationale Präsenz und schnelle Erreichbarkeit wichtiger denn je.

    Ein dichtes Streckenangebot zu den bedeutendsten Businesszielen und wichtige Ziele im Direktflug sind dabei bei der Ansiedlung deutscher und ausländischer Unternehmen Entscheidungskriterien. Hier kommen nun die Tagesrandzeiten bzw. die so genannten Tagesrandverbindungen ins Spiel. Gerade Geschäftsleute fragen im innereuropäischen Businessverkehr so genannte Ein-Tages-Geschäftsreisen ab Düsseldorf nach, um Um-steigeverbindungen mit entsprechend hohen Zeitverlusten zu vermeiden. Lücken im Luftverkehrsangebot können so auch den Wegzug von Unternehmen zur Folge haben.

    Durch die Tagesrandverbindungen werden außerdem wichtige Drehkreuze an die Region Düsseldorf angebunden. Das heißt, Reisende, die über München, Frankfurt (Drehkreuze Lufthansa) oder andere europäische Drehkreuze fliegen, kommen mit der „letzten“ Flug-verbindung abends noch an ihr Ziel in der Region Düsseldorf.

    Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher.

    Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flugha-fen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkun-gen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutsch-land. Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmä-ßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Lan-dungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.

    Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregie-rung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahmeregelungen enthalten. Sie ermögli-chen verspätete Nachtstarts und –landungen insbesondere dann, wenn diese aus Grün-den der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch not-wendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt.

    So hat die Zahl der verspäteten Nachtlandungen sowohl im Jahr 2008 gegenüber 2007 als auch im bisherigen Verlauf des Jahres 2009 nochmal gegenüber 2008 abgenommen.

  • 555 Nächtlicher Fluglärm

    Um 22 Uhr muss Schluss sein mit dem Fluglärm. Schließlich haben wir Köln-Bonn als einen weiteren internationalen Flughafen in unserem Lande, der auch nachts angeflogen werden kann. Weil dieser Flughafen abseits liegt, werden auch relativ wenig Menschen gestört. Bei Düsseldorf handelt es sich wegen der dichten Bebauung um einen nahezu innerstädtischen Flughafen, der bei jeder Flugbewegung Tausende um ihre Ruhe und Schlaf bringt. Lange überfällig ist ein echtes Nachtflugverbot, das auch nicht dadurch ausgehebelt werden darf, weil die Airline in DUS einen Wartungsstützpunkt betreibt oder weil Landtagsabgeordnete in dem Flieger sind. Wenn man sich die Liste dieser Flugge-sellschaften ansieht, hat man den Eindruck, dass das Vorhalten eines Schrauben-ziehers schon zur Erfüllung dieses Kriteriums ausreicht. Bei einem Nachflugverbot würden die Airlines auch endlich realisierbare Flugpläne erstellen und nicht solche Luftnummern, die nur auf dem Papier eingehalten werden können.

    Der Bedarf an Flügen in den Tagesrandzeiten ist gerade für Geschäftsreisende von besonderem Interesse. Düsseldorf International liegt inmitten einer der wirtschaftsstärks-ten Regionen Europas. Mehr als 100.000 deutsche und internationale Firmen sind in unserer Region ansässig. Rund 5.000 sind Niederlassungen oder Töchter bedeutender ausländischer Konzerne. Im Bereich der IHK Düsseldorf und der IHK Niederrhein bei-spielsweise sind mehr als 1.000 Firmen aus den USA, Japan und Korea angesiedelt. Angesichts der Globalisierung der Wirtschaft sind für diese Unternehmen internationale Präsenz und schnelle Erreichbarkeit wichtiger denn je.

    Ein dichtes Streckenangebot zu den bedeutendsten Businesszielen und wichtige Ziele im Direktflug sind dabei bei der Ansiedlung deutscher und ausländischer Unternehmen Entscheidungskriterien. Hier kommen nun die Tagesrandzeiten bzw. die so genannten Tagesrandverbindungen ins Spiel. Gerade Geschäftsleute fragen im innereuropäischen Businessverkehr so genannte Ein-Tages-Geschäftsreisen ab Düsseldorf nach, um Um-steigeverbindungen mit entsprechend hohen Zeitverlusten zu vermeiden. Lücken im Luftverkehrsangebot können so auch den Wegzug von Unternehmen zur Folge haben.

    Durch die Tagesrandverbindungen werden außerdem wichtige Drehkreuze an die Region Düsseldorf angebunden. Das heißt, Reisende, die über München, Frankfurt (Drehkreuze Lufthansa) oder andere europäische Drehkreuze fliegen, kommen mit der „letzten“ Flug-verbindung abends noch an ihr Ziel in der Region Düsseldorf.

    Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher.

    Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flugha-fen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkun-gen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutsch-land.

    Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmäßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Landun-gen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.

    Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregie-rung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahmeregelungen enthalten. Sie ermögli-chen verspätete Nachtstarts und –landungen insbesondere dann, wenn diese aus Grün-den der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch not-wendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt.

  • So hat die Zahl der verspäteten Nachtlandungen sowohl im Jahr 2008 gegenüber 2007 als auch im bisherigen Verlauf des Jahres 2009 nochmal gegenüber 2008 abgenommen.

    Von einer Aufweichung der Nachtflugregelungen durch die Homebase-Carrier-Regelung kann keine Rede sein. Wie bereits dargestellt, wurden die Nachtflugregelungen für den DüsseldorferFlughafen in den vergangenen Jahren im Sinne des Anwohnerschutzes immer wieder verschärft. Sie gehören zu den strengsten in Deutschland. Diese strengen Regelungen gelten selbstverständlich auch für die acht Fluggesellschaften mit so ge-nanntem Home-Base-Carrier-Status.

    Nach der letzten Zählung im Jahr 2006 waren in den acht anerkannten örtlichen War-tungsschwerpunkten am Flughafen Düsseldorf ca. 540 hoch qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt und mehr als 70 Strahlflugzeuge der diesen Status besitzenden Fluggesell-schaften sind in Düsseldorf stationiert.

    Verspätungen im Luftverkehr sind aus betrieblichen Gründen wie bei jedem Verkehrsmit-tel unvermeidlich. Die dafür geltenden Regeln wurden bereits oben erläutert. Der Flugha-fen Düsseldorf ist dazu im Dialog mit Airlines und Flugsicherung, da alle Beteiligten sehr an einer hohen Pünktlichkeit des Luftverkehrs interessiert sind.

    Bereits bei der Flugplankoordination wird geprüft, wie viele Starts und Landungen inner-halb eines bestimmten Zeitraumes durchzuführen sind. Die Koordination erfolgt unter Anwendung weltweit einheitlicher Regeln auf Basis der jeweils gültigen Kapazitätsgren-zen (Stundeneckwerte) des Flughafens. Der Flughafenkoordinator teilt im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums den Fluggesellschaften nur die Slots zu, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf Basis der Genehmigung und unter Einbeziehung der DFS - Deutsche Flugsicherung GmbH tatsächlich abgewickelt werden können. Die Landerechte werden dabei für die regulären Flugbetriebszeiten vergeben und nicht etwa unter Be-rücksichtigung der Ausnahmeregelungen für verspätete Flüge.

    Der Flughafenkoordinator prüft auch, ob Fluggesellschaften vorsätzlich ihnen zugewie-sene Zeitnieschen missachten oder ohne Slot fliegen, was letztlich zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führen kann. Betroffene Airlines erhalten zunächst allerdings die Gelegenheit das Fehlverhalten abzustellen. Unterstützt wird der Flughafenkoordinator beim Slot-Monitoring durch das im November 2005 eingerichtete Slot Performance Moni-toring Committee (SPMC).

    Dieses Gremium überwacht die Flugbewegungen in Düsseldorf. Airlines, die einen Flug zu einem Zeitpunkt koordiniert haben, jedoch häufig zu anderen Zeiten fliegen, werden vom SPMC identifiziert. Es ist den Fluggesellschaften daher nicht möglich, unerkannt außerhalb der koordinierten Slots zu fliegen. Eventuelle Verstöße werden in einem sog. ,Slot Misuse Report’ zusammengefasst, der an das Bundesverkehrsministerium weiter-geleitet wird. Gespräche mit identifizierten Airlines haben dazu geführt, dass verschiede-ne Optimierungsmaßnahmen umgesetzt wurden. So wurde beispielsweise zusätzliches Personal eingestellt, die Check-in Zeiten wurden verändert und Flugplanzeiten ange-passt.

    Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass der Luftverkehr ein kom-plexes System von zahlreichen wechselseitigen Faktoren ist, in dem das Auftreten von Verspätungen leider nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Alleine durch Wetter-abhängigkeit, Safety-Probleme am Startflughafen, plötzlich auftretende Abfertigungsprob-

  • leme oder technische Probleme am Flugzeug können im Laufe eines Tages erhebliche Verspätungen entstehen. Diesen Gegebenheiten eines international vernetzten Luftver-kehrs tragen die Regelungen zu den Nachtflugbeschränkungen am Düsseldorfer Flugha-fen Rechnung, indem sie verspätete Landungen ohne weitere Angabe von Gründen, differenziert nach Airlines mit und ohne Wartungsschwerpunkten am Flughafen Düssel-dorf , bis 00:00 Uhr bzw. 23:30 Uhr zulassen.

    658 Nachtflug abso-lut einschränken

    Die Aussage, der Fluglärm war vor 20 Jahren stärker, ist doch wohl absoluter Quatsch. Es mag zwar sein, dass die offiziellen Lärmaussagen das suggerieren, aber 1. Sind die aktuellen Lärmaussagen des Flughafens definitv falsch (erkundigen Sie sich mal bei den Bürgern gegen Fluglärm) 2. Mag das für den Tag zutreffen, die höhere Belastung entsteht jedoch durch nächtlichen Fluglärm, und der hat definitiv zugenommen

    Die von der Initiative „Bürger gegen Fluglärm“ immer wieder vorgetragene Unterstellung, dass die zur Berechnung der Lärmzonen vom Flughafen bereitgestellten Daten falsch seien, entbehrt jeglicher Grundlage. Wie der Vertreter der Stadt Essen bei den Gerichts-verhandlungen zu den Klagen gegen die Betriebsgenehmigung vom 09.11.2005 selbst verfolgen konnte, wurden alle von den Klägern vorgetragenen Punkte zu der angeblichen Fehlerhaftigkeit des Datenerfassungssystems ausführlich diskutiert. Das Oberverwal-tungsgericht führt dazu in seinem Urteil vom 27. August 2008 aus, dass die den lärmphy-sikalischen Berechnungen zugrunde liegenden Eingangsdaten keine Defizite aufweisen, welche ihre Brauchbarkeit für die Abwägung sowie für die Ermittlung der Lärmschutz- und Entschädigungszonen, die der Durchsetzung von Ansprüchen bestimmter Betroffe-ner dienen, in Frage stellen.

    Auch die Forderung der Initiative „Bürger gegen Fluglärm“ nach einem unabhängigen Institut zum Betrieb der Fluglärmmessanlage zeugt von fehlender Kenntnis der Rechtsla-ge, da der Flughafen gemäß § 19 a Luftverkehrsgesetz verpflichtet ist, eine Fluglärm-messanlage zu betreiben und den Fluglärm kontinuierlich zu erfassen und zu dokumen-tieren.

    Es ist richtig, dass der Flughafen Düsseldorf im Rahmen der letzten Genehmigung vom 09.11.2005 eine Erhöhung der planbaren Landungen in der Zeit von 22 – 23 Uhr bewilligt bekommen hat. Dabei wurde aber entsprechend den Empfehlungen eines lärmmedizini-schen Gutachtens für den Flughafen das Nachtschutzgebiet auf einen Bereich ausge-dehnt, in dem in der Zeit von 22 – 01 Uhr nachts ein Maximalpegel von 71 dB(A) außen mehr als acht Mal überschritten wird. In diesem Gebiet erstattet der Flughafen Aufwen-dungen für baulichen Schallschutz sowie für schalldämmende Belüftungseinrichtungen an Schlafräumen. Zusätzlich erstattet Düsseldorf International in einem Bereich, in dem der äquivalente Dauerschallpegel Leq3 nachts 50 dB(A) übersteigt, in Schlafräumen schalldämmende Belüftungseinrichtungen, um auch bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Belüftung sicher zu stellen. Dieser Bereich reicht unter anderem bis nach Essen-Kettwig.

    659 Der Fluglärm kostet uns Lebensqualität

    Laut Karte des Düsseldorfer Flughafens gibt es in unserer Straße lediglich geringfü-gigen Lärm landender Flugzeuge. Allein DAS ist eine unglaubliche Lüge, da wir im Garten unsere Gespräch einstellen müssen, sobald die tägliche Rush-our der Flie-ger beginnt. Zudem starten die Flugzeuge seit einiger Zeit direkt über dem Stadtteil vor der Brücke - eine Tatsache, die vom Flughafen negiert wird. Wer sich bei Start-verkehr auch nur ein einziges Mal morgens ab 6.00 Uhr in unserer Straße aufgehal-ten hat, weiß, wovon wir reden. HIer herrscht akuter Handlungsbedarf!!! Mit freundlichen Grüßen Familie vom Stein

    Die Lärmkonturen wurden von einem neutralen Gutachter – in diesem Fall vom Deut-schen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Göttingen (DLR) – in Anlehnung an das in der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen –AzB“ festgeschriebene Berech-nungsverfahren ermittelt. Das Berechnungsverfahren der AzB ist Bestandteil des Geset-zes zum Schutz gegen Fluglärm. Es ist so ausgelegt, dass die errechneten äquivalenten Dauerschallpegel die Werte realer Messungen grundsätzlich überschätzen. Bei den Berechnungen werden die prognostizierten Flugbewegungen für die sechs verkehrs-reichsten Monate eines Jahres berücksichtigt. Die AzB stellt dabei sicher, dass die Bei-träge eines jeden Fluges zu der Fluglärmeinwirkung an einem bestimmten Punkt in der Flughafenumgebung erfasst werden und in die Berechnung des äquivalenten Dauer-schallpegels eingehen. Berücksichtigt werden dabei neben den Flugzeugtypen, eingeteilt

  • in Gruppen, und der Anzahl der Starts und Landungen auch

    • der Verlauf der An- und Abflugrouten • die Breite der Korridore, innerhalb derer die Flugzeuge auf diesen Strecken fliegen • die seitliche Verteilung der Flüge im Korridor • die Flughöhe • die Fluggeschwindigkeit • Pegelzu- und -abschläge, durch die die Änderungen der Triebwerksleistung während des Fluges abgebildet werden • die Schallausbreitung in der Atmosphäre

    Für einen geordneten, sicheren Verkehr im Luftraum müssen Flugzeuge bestimmte, festgelegte Routen nutzen. Das gilt natürlich auch und vor allem für Starts und Landun-gen. Die Festlegung dieser Streckenführungen lag bisher im Verantwortungsbereich der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und des Luftfahrtbundesamtes (LBA) und zukünftig im Verantwortungsbereich der DFS und des LBA/ BAF Bundesaufsichtstelle für Flugsi-cherung. An der Entwicklung der Abflugstrecken für den Flughafen Düsseldorf haben Vertreter der umliegenden Gemeinden intensiv mitgewirkt. Die Routen für startende Flugzeuge wurden dabei so definiert, dass sie weitgehend über weniger dicht besiedelte Gebiete führen.

    Für die Abflugrouten wurden von der Flugsicherung Ideallinien festgelegt, die möglichst genau beflogen werden sollen. Die Ideallinie der angesprochenen Route liegt in einem Bereich zwischen Essen-Kettwig und Heiligenhaus. Allerdings ist in der Luft keine schie-nenartige Genauigkeit umsetzbar. Flugzeugtypische Unterschiede und meteorologische Einflüsse können zu Abweichungen von den Ideallinien führen. Deshalb sind diese von Korridoren unterschiedlicher Breite, so genannten Flugerwartungsgebieten, umgeben, die gemäß international geltenden Richtlinien der International Civil Aviation Organization (ICAO) berechnet wurden. Derartige Korridore sind nicht nur am Flughafen Düsseldorf International, sondern an allen Flughäfen festgelegt. Das Flugerwartungsgebiet dieser Route umfasst auch den Bereich Kettwig vor der Brücke, was vom Flughafen nicht bestritten wird. Sollte ein Pilot aus nicht zu rechtfertigenden Gründen eigenmächtig von der Abflugroute abweichen, kann die DFS ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn einleiten.

    686 Beschränkung Fluglärm vom Flughafen Düsseldorf

    Seit etwa dem Jahr 2000 wurden die Einflugschneisen nach Düsseldorf scheinbar verändert. Seitdem scheinen die Flugzeuge immer tiefer über Essen zu fliegen. Es ist unglaublich, dass die Stadt Essen diese erhebliche Lärmbelästigung (eine Unter-haltung ist zeitweise nicht möglich, wenn ein Flugzeug im Landeanflug ist) für den Düsseldorfer Flughafen zulässt. Früher (als wir hierhergezogen sind) waren die Flughöhen der ankommenden Flugzeuge deutlich höher und damit auch die Lärm-belästigung wesentlich niedriger. Man sollte die Flughöhen der Flugzeuge wieder auf die ursprüngliche Höhe anheben; dann kann man auch wieder telefonieren oder sich unterhalten, während die Flugzeuge hereinkommen. Anmerkung: Lt. Behördenangaben sollen die ankommenden Flugzeuge bei uns eine Flughöhe von mindestens 900 m haben, welches ich teilweise nicht glauben kann, denn ich kann sehr gut lesen, auf den Flugzeugen steht. Besonders tief fliegt "Air-berlin.com".

    Das Anflugverfahren im Bereich Essen-Überruhr hat sich im Jahr 2000 nicht verändert. Anflüge zum Flughafen Düsseldorf finden grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instru-mentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlau-fen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Der Ortsbereich Essen-Überruhr befindet sich in der Nähe dieser Leitstrahlen im sogenannten Einfädelungsbe-reich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Ver-kehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter ande-rem auch über diesen Bereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesysteme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anfluglotsen mit Freiga-ben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel zwischen ca. 0,9 und 1,2 km über NN.

  • 712 Belastung durch Fluglärm

    Beim Thema "Fluglärm" denken viele immer gleich an Kettwig oder Werden. Viele vergessen dabei den Essener Osten , wo es auch ganz schön laut ist: von morgens 6 bis nachts 23 Uhr fliegen die Flugzeuge über den Großraum Steele Ost/Horst, direkt fliegen sie über das Gebiet Ruhrau, Pläßweidenweg, Briefzeile, Irmastraße, Dahlhauser Str. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Flugzeuge, wenn sie herankom-men, ihre Triebwerke erst voll hochfahren und dann wieder drosseln. Das hört sich in etwa so an, dass das Fluggeräusch erst plötzlich hoch wird, um dann nach kurzer Zeit wieder ganz tief zu werden (dann fliegt das Flugzeug direkt über uns hinweg). Was soll das?? Der Fluglärm ist belastend. Manchmal wird auch nach 23 Uhr noch geflogen. Man-che Flugzeuge fliegen sehr tief und machen besonders starken Krach, so als ob sie an der Ruhr landen wollten. So wird dieser schönen Wohngegend geschadet.

    Anflüge zum Flughafen Düsseldorf finden grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instru-mentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlau-fen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Die Ortsbereich Essen-Horst befindet sich in der Nähe dieser Leitstrahlen im sogenannten Einfädelungsbereich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Verkehrsflug-zeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter anderem auch über diesem Wohnbereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesysteme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anfluglotsen mit Freiga-ben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel zwischen ca. 0,9 und 1,2 km über NN.

    Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher.

    Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flugha-fen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkun-gen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutsch-land. Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmä-ßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Lan-dungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.

    Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregie-rung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahmeregelungen enthalten. Sie ermögli-chen verspätete Nachtstarts und –landungen insbesondere dann, wenn diese aus Grün-den der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch not-wendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt.

    752 Entschädigung An den derzeitigen Angeboten von Billigfliegern ist zu erkennen, dass Fliegen zu billig ist, dass also Spielräume da sind, dem Lärmschutz bzw. der Entschädigung der Betroffenen einen größeren Stellenwert einzuräumen. Dies sollte nicht nur den "stark" Betroffenen, sondern auch den Betroffenen außerhalb der definierten Schutzzonen zugute kommen, z.B. als jährlicher Betrag

    Bezüglich der Gestaltung der Landeentgelte ist grundsätzlich zu sagen, dass gemäß § 43 a Luftverkehrszulassungsordnung die Regelungen der Entgelte für das Starten und Landen von Luftfahrzeugen sowie für die Benutzung von Fluggasteinrichtungen der Genehmigungsbehörde, in Fall des Flughafens Düsseldorf dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen, zur Genehmigung vorzulegen sind. Da der Flughafen für die Luftverkehrsgesellschaften eine quasi monopolistische Stellung besitzt, müssen diese Entgelte unter anderem einen Kostenbezug haben sowie einen fairen angemessenen Preis darstellen.

  • 835 Reduzierung Fluglärm von FH D`dorf

    Die Flughöhe über Bredeney ist in vielen Fällen zu gering, vor allem in der abendli-chen Dunkelheit ist sie z.T. unter 500m, daher sollte der Sinkwinkel so eingesellt werden, daß über Bredeney eine Höhe von 1.500m in keinem Fall unterschritten wird. Dieses ist um so mehr erforderlich, da sich tagsüber in Bredeney zusätzlich noch der Fluglärm vom FH E/MH addiert. Außerdem sollten keine Ausnahmege-nehmigungen für Anflüge nach 22:00 Uhr erteilt werden.

    Anflüge zum Flughafen Düsseldorf finden grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instru-mentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlau-fen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Der Ortsbereich Essen-Bredeney befindet sich etwas nördlich dieser Leitstrahlen im sogenannten Einfädelungs-bereich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Ver-kehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter ande-rem auch über diesen Bereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesysteme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anfluglotsen mit Freiga-ben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über den vorgenannten Bereichen in der Regel zwischen ca. 0,9 und 1,2 km über NN.

    Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher.

    Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flugha-fen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkun-gen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutsch-land. Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmä-ßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Lan-dungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.

    Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregie-rung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahmeregelungen enthalten. Sie ermögli-chen verspätete Nachtstarts und –landungen insbesondere dann, wenn diese aus Grün-den der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch not-wendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt.

    882 Einflugkorridore verlagern

    Die bestehenden Einflugkorridore sollten meiner Ansicht nach immer wieder verla-gert und alternierend genutzt werden. Es könnten Verlagerungen von 1 bis 2 km vorgenommen werden. Somit ergäben sich wöchentliche Belastungen von z.B. 2,5 Tagen. Fluglärm zwischen 5 und 6 UHR morgens und 22 und 23 Uhr abends ist besonders belastend und sollte gänzlich untersagt werden.

    Landeanflüge finden in Düsseldorf in gerader Verlängerung der Start- und Landebahnen statt. Das Instrumentenlandesystem (ILS) führt die Piloten anfliegender Maschinen auch bei schlechtem Wetter sicher zur Landebahn. Dies geschieht mit Hilfe von horizontalen und vertikalen Leitstrahlen, die vom Flugzeug empfangen und dem Autopiloten bzw. den Piloten mittels eines Sichtgeräts im Cockpit zur präzisen Navigation zur Verfügung ste-hen. Der Sinkwinkel beträgt wie an fast allen großen Verkehrsflughäfen drei Grad. So-bald das Flugzeug den Leitstrahlen folgt, spricht man vom Endanflug. Die Flugzeuge sinken mit der für den jeweiligen Flugzeugtyp vorgeschriebenen Geschwindigkeit auf einer Linie, die exakt der verlängerten Landebahnmittellinie entspricht, dem Aufsetzpunkt entgegen.

    Die Richtung, in die Flugzeuge starten und landen, ist die so genannte Betriebsrichtung.

  • Diese hängt wiederum von der Windrichtung ab. Denn: Flugzeuge starten und landen grundsätzlich gegen den Wind. Dies verbessert den Auftrieb, verkürzt damit die Start und Landestrecken und erhöht dadurch in erheblichen Maß die Flugsicherheit. Da der Wind in unserer Region hauptsächlich aus westlichen Richtungen kommt, werden etwa 80 Pro-zent aller Starts und Landungen in Richtung Westen, also Meerbusch-Büderich, durchge-führt. Somit finden rund 20 Prozent aller Starts und Landungen bei Ostwind in Richtung Ratingen statt. Mit anderen Worten: Am häufigsten finden Starts über Düsseldorf-Lohausen statt, die meisten Landungen beginnen ihren Endanflug über dem Essener Süden.

    In der Hälfte der wöchentlichen Betriebsstunden, also in 56 Stunden in der Woche über Tage, ist die Nutzung der Parallelbahn zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt. In der Zeit von 21 bis 22 Uhr muss die Parallelbahn mit genutzt werden, um den Betrieb zu entzerren und um tagesbedingte Verspätungen weitgehend in dieser Stunde auffangen zu können. In weiteren 56 Wochenstunden über Tage ist nur der Einbahnbetrieb auf der Südbahn erlaubt. Nachts (22 – 6 Uhr) darf nur die Südbahn planmäßig genutzt werden.

    Darüber hinaus wird die Nordbahn genutzt, wenn es zu Betriebsunterbrechungen der südlichen Hauptstart- und - landebahn, etwa durch Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, kommt.

    Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher.

    Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flugha-fen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkun-gen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutsch-land. Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmä-ßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Lan-dungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.

    Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregie-rung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahmeregelungen enthalten. Sie ermögli-chen verspätete Nachtstarts und –landungen insbesondere dann, wenn diese aus Grün-den der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch not-wendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt.

  • 893 Zunehmende Belästigung durch Fluglärm

    Sicherlich werden im Bereich Borbeck durch den Fluglärm der Düsseldorf anflie-genden Flugzeuge keine Grenzwerte überschritten. Es ist aber unangenehm, wenn man im Freien sitzt, immer wieder durch den Lärm kreisender Flugzeuge belästigt zu werden. Diese Belästigungen nehmen nach meinem Eindruck zu. Das müßte die Stadtverwaltung und die Politiker dazu veranlassen, auf Beschrän-kung des Flugverkehrs hin zu wirken.

    Anflüge zum Flughafen Düsseldorf finden grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instru-mentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlau-fen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Landende Flugzeuge können auch über den Ortsbereich Essen-Borbeck hin zu den Instrumentenanflug-systemen geführt werden. Das bedeutet, dass die anfliegenden Verkehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter anderem auch über diesen Wohnbereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesysteme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge liegen nach Auskunft der DFS über dem vorge-nannten Bereich in der Regel bei mindestens 1,2 km über NN.

    Im Bereich Borbeck können aber auch Starts wahrgenommen werden. Seit einer Neu-ordnung des Luftstraßensystems über Westeuropa im Jahre 2000 stehen für die in Düs-seldorf gestarteten Flugzeuge, die im oberen Luftraum zu Zielen in Südwesteuropa un-terwegs sind, die Abflugrouten über das Funkfeuer Nörvenich nicht mehr zur Verfügung. Deshalb wurde am 30.11.2000 ein neuer Anbindungspunkt namens „MODRU“ vom Flughafen Düsseldorf an das obere Luftstraßennetz eingeführt. Dieser in der Nähe von Heinsberg liegende Punkt muss in einer Flughöhe von 21000 Fuß (ca. 6400m) und mehr überflogen werden, damit die belgische Flugsicherung die Flugzeuge auf dem Weg zu Zielen in Südwesteuropa in ihre Flugsicherungssektoren aufnehmen kann. Um diesen Punkt auch bei Ostwindwetterlagen erreichen zu können, wurden die Abflüge zunächst von der Abflugroute in Richtung Velbert auf die u.a. über Mülheimer Ortsgebiete (Saarn und Speldorf) bestehende Lima-Abflugroute verlagert.

    Zur Entzerrung von Knotenpunkten unter anderem nördlich des Flughafens Düsseldorf, wo sich die auf der vorgenannten Abflugroute startenden Flugzeuge mit anfliegenden kreuzten, hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zum 16.03.2006 die MODRU-Abflugroute dahingehend modifiziert, dass durch eine Weiterführung der Flugzeuge über Essen-Schönebeck, Oberhausen, Nieukerk, Nettetal und Heinsberg die Anflüge die Abflüge in größerer Höhe passieren können.

    Auch in diesem Fall wurde über den Essener Bereichen keine gänzlich neue Abflugroute kreiert, sondern bis in den Raum Essen-Schönebeck ein Teilstück einer bestehenden Abflugroute in Richtung Bottrop genutzt.

    Entsprechend der vorliegenden Windrichtungen werden die vorgenannten Abflüge ledig-lich an ca. 20 -30 Prozent der Tage eines Jahres durchgeführt.

    Bürgerproteste bezüglich der Zunahme der Abflüge über Mülheim und Essen haben die DFS-Deutsche Flugsicherung GmbH schon zu Beginn der Verlagerung der Abflüge veranlasst, nach alternativen Abflugwegen zu suchen. Da aber bereits eine geringfügige Änderung einer Flugstrecke Auswirkungen auf alle europäischen Luftstraßen hat, ist eine kurzfristige Lösung derzeit nicht in Sicht.

    915 Fluglärm star-tender Maschi-nen aus DUS nimmt ständig zu

    Was unternimmt die Politik in Essen gegen diese erheblichen Fluglärmbelästigun-gen in Haarzopf(u.a.)? Heute (25.06.09) werden wir im Abstand von wenigen Minuten vom Startlärm der-gestalt betroffen , dass Gespräche draussen nicht fortgeführt werden können. Ich habe gestern noch feststellen müssen, dass über Breitscheid a l l e Flüge Richtung N und O über Haarzopf/Mülheim abgewickelt werden! Nach wie vor sind wir auch noch vom Fluglärm und vom Triebwerksprüfstand in Essen-Mülheim betroffen!

    Seit einer Neuordnung des Luftstraßensystems über Westeuropa im Jahre 2000 stehen für die in Düsseldorf gestarteten Flugzeuge, die im oberen Luftraum zu Zielen in Süd-westeuropa unterwegs sind, die Abflugrouten über das Funkfeuer Nörvenich nicht mehr zur Verfügung. Deshalb wurde am 30.11.2000 ein neuer Anbindungspunkt namens „MODRU“ vom Flughafen Düsseldorf an das obere Luftstraßennetz eingeführt. Dieser in der Nähe von Heinsberg liegende Punkt muss in einer Flughöhe von 21000 Fuß (ca. 6400m) und mehr überflogen werden, damit die belgische Flugsicherung die Flugzeuge auf dem Weg zu Zielen in Südwesteuropa in ihre Flugsicherungssektoren aufnehmen

  • kann. Um diesen Punkt auch bei Ostwindwetterlagen erreichen zu können, wurden die Abflüge zunächst von der Abflugroute in Richtung Velbert auf die u.a. über Mülheimer Ortsgebiete (Saarn und Speldorf) bestehende Lima-Abflugroute verlagert. Zur Entzerrung von Knotenpunkten unter anderem nördlich des Flughafens Düsseldorf, wo sich die auf der vorgenannten Abflugroute startenden Flugzeuge mit anfliegenden kreuzten, hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zum 16.03.2006 die MODRU-Abflugroute dahin-gehend modifiziert, dass durch eine Weiterführung der Flugzeuge über Essen-Schönebeck, Oberhausen, Nieukerk, Nettetal und Heinsberg die Anflüge die Abflüge in größerer Höhe passieren können. Auch in diesem Fall wurde über den Essener Berei-chen keine gänzlich neue Abflugroute kreiert, sondern bis in den Raum Essen-Schönebeck ein Teilstück einer bestehenden Abflugroute in Richtung Bottrop genutzt. Entsprechend der vorliegenden Windrichtungen werden die vorgenannten Abflüge ledig-lich an ca. 20 -30 Prozent der Tage eines Jahres durchgeführt. Bürgerproteste bezüglich der Zunahme der Abflüge über Mülheim und Essen haben die DFS-Deutsche Flugsiche-rung GmbH schon zu Beginn der Verlagerung der Abflüge veranlasst, nach alternativen Abflugwegen zu suchen. Da aber bereits eine geringfügige Änderung einer Flugstrecke Auswirkungen auf alle europäischen Luftstraßen hat, ist eine kurzfristige Lösung derzeit nicht in Sicht. Bei Ratingen-Breitscheid teilen sich die Starts im Wesentlichen in zwei Richtungen auf. Etwa die Hälfte der Starts werden auf den nördlich verlaufenden Routen Richtung Essen-Schönebeck und die andere Hälfte über die zwischen Essen-Kettwig und Heiligenhaus nach Osten Richtung Velbert verlaufenden Routen geführt.

    947 Fluglärm wird mehr

    Der Fluglärm wird seit einiger Zeit immer lauter und häufiger. Ich habe das Gefühl, das die Flughöhen nicht immer eingehalten werden, oder grenzwertig nach unten benutzt werden. Immer häufiger kommt es auch vor, das Landungen sehr spät abends, oder sogar vor 6 Uhr morgens stattfinden. Auch sind viele Flugzeuge extrem laut über Überruhr, teils Bauartbedingt, aber auch wenn sie die Geschwindigkeit dros-seln und die Turbinen hochdrehen. Es gibt auch einige Flugzeuge, die sehr leise sind, und als nicht störend empfunden werden. Mit freundlichen Grüßen Hans L.

    Anflüge zum Flughafen Düsseldorf finden grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instru-mentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlau-fen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Die Ortsbereich Essen-Überruhr befindet sich in der Nähe dieser Leitstrahlen im sogenannten Einfädelungsbe-reich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Ver-kehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter ande-rem auch über diesem Wohnbereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesys-teme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anfluglotsen mit Freigaben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel zwischen ca. 0,9 und 1,2 km über NN. Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher. Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flughafen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkungen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutschland. Strahl-flugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmäßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Landungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tages-flugplan beginnen zu können. Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmi-gung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregierung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nacht-

  • flugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahme-regelungen enthalten. Sie ermöglichen verspätete Nachtstarts und –landungen insbe-sondere dann, wenn diese aus Gründen der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftver-kehrs oder der verkehrspolitisch notwendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt. Die den Flughafen Düsseldorf anfliegenden Luftfahrzeuge sind zu über 99 % modernste Verkehrsflugzeuge wie z.B. der Firmen Airbus, Boeing, Embraer und Canadair. Ältere Flugzeuge, wie die z.B die Tupolev 154M, die auch beim Landeanflug deutlich lauter sind als moderne Flugzeuge, kommen nur noch sehr selten in Düsseldorf zum Einsatz.

    950 Fluglärm seit Umstellung der Lande- und Startrouten.

    Seit der Umstellung der Lande- und Startrouten ergibt sich ein erhöhter Lärmpegel durch die Flugzeuge. Man hat manchmal die Befürchtung, dass ein Flugzeug auf dem eigenen Dach landet. Nicht nur der Lärm stört, sondern auch das Sicherheits-gefühl ist nicht mehr gegeben. Aber der Flughafen kann ja machen was er will und unsere Politiken nicken nur dazu.

    Seit einer Neuordnung des Luftstraßensystems über Westeuropa im Jahre 2000 stehen für die in Düsseldorf gestarteten Flugzeuge, die im oberen Luftraum zu Zielen in Süd-westeuropa unterwegs sind, die Abflugrouten über das Funkfeuer Nörvenich nicht mehr zur Verfügung. Deshalb wurde am 30.11.2000 ein neuer Anbindungspunkt namens „MODRU“ vom Flughafen Düsseldorf an das obere Luftstraßennetz eingeführt. Dieser in der Nähe von Heinsberg liegende Punkt muss in einer Flughöhe von 21000 Fuß (ca. 6400m) und mehr überflogen werden, damit die belgische Flugsicherung die Flugzeuge auf dem Weg zu Zielen in Südwesteuropa in ihre Flugsicherungssektoren aufnehmen kann. Um diesen Punkt auch bei Ostwindwetterlagen erreichen zu können, wurden die Abflüge zunächst von der Abflugroute in Richtung Velbert auf die u.a. über Mülheimer Ortsgebiete (Saarn und Speldorf) bestehende Lima-Abflugroute verlagert. Zur Entzer-rung von Knotenpunkten unter anderem nördlich des Flughafens Düsseldorf, wo sich die auf der vorgenannten Abflugroute startenden Flugzeuge mit anfliegenden kreuzten, hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zum 16.03.2006 die MODRU-Abflugroute dahin-gehend modifiziert, dass durch eine Weiterführung der Flugzeuge über Essen-Schönebeck, Oberhausen, Nieukerk, Nettetal und Heinsberg die Anflüge die Abflüge in größerer Höhe passieren können. Auch in diesem Fall wurde über den Essener Berei-chen keine gänzlich neue Abflugroute kreiert, sondern bis in den Raum Essen-Schönebeck ein Teilstück einer bestehenden Abflugroute in Richtung Bottrop genutzt. Entsprechend der vorliegenden Windrichtungen werden die vorgenannten Abflüge ledig-lich an ca. 20 -30 Prozent der Tage eines Jahres durchgeführt. Bürgerproteste bezüglich der Zunahme der Abflüge über Mülheim und Essen haben die DFS-Deutsche Flugsiche-rung GmbH schon zu Beginn der Verlagerung der Abflüge veranlasst, nach alternativen Abflugwegen zu suchen. Da aber bereits eine geringfügige Änderung einer Flugstrecke Auswirkungen auf alle europäischen Luftstraßen hat, ist eine kurzfristige Lösung derzeit nicht in Sicht.

    981 Startkorridore Wenn möglich, die Startkorridore über geringer bewohnte Gebiete führen. Die An-wohner in den umliegenden Städten sind ohnehin durch den Verkehrslärm schon stark belastet.

    Für einen geordneten, sicheren Verkehr im Luftraum müssen Flugzeuge bestimmte, festgelegte Routen nutzen. Das gilt natürlich auch und vor allem für Starts und Landun-gen. Die Festlegung dieser Streckenführungen lag bisher im Verantwortungsbereich der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und des Luftfahrtbundesamtes (LBA) und zukünftig im Verantwortungsbereich der DFS und des LBA/ BAF Bundesaufsichtstelle für Flugsicherung. An der Entwicklung der Abflugstrecken für den Flughafen Düsseldorf haben Vertreter der umliegenden Gemeinden intensiv mitgewirkt. Die Routen für starten-de Flugzeuge wurden dabei so definiert, dass sie weitgehend über weniger dicht besie-delte Gebiete führen. Die Routen für Landungen orientieren sich an der Achse der Start- und Landebahnen.

  • 995 Fluglärm Düs-seldorf

    Anregungen: - Restriktiver Umgang mit Ausnahmegenehmigungen verspäteter Flüge - Einhaltung der Ruhezeiten auch für stationierte Fluggesellschaften - Rotationsverfahren der Abflugschneisen in Richtung Norden (Duis-burg/Mülheim/Essen) - Vorgabe maximaler Steigflug um frühzeitig an Flughöhe zu gewinnen

    Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher. Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flughafen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkungen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutschland. Strahl-flugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmäßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Landungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tages-flugplan beginnen zu können. Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmi-gung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregierung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nacht-flugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahme-regelungen enthalten. Sie ermöglichen verspätete Nachtstarts und –landungen insbe-sondere dann, wenn diese aus Gründen der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftver-kehrs oder der verkehrspolitisch notwendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt. Als Homebase-Carrier-Status wird die Anerkennung des Flughafens Düsseldorf als örtlicher Wartungsschwerpunkt eines Luftfahrtunternehmens durch das Ministerium für Bauen und Verkehr bezeichnet. Voraussetzungen für die Anerkennung sind insbesondere die Stati-onierung von Bonuslisten-Strahlflugzeugen am Flughafen Düsseldorf sowie deren War-tung. Verspätete Landungen von Bonuslisten-Strahlflugzeugen dieser Unternehmen, die im Fluglinien- oder planmäßigen Bedarfsluftverkehr eingesetzt werden, sind über die allgemeine Verspätungsregelung hinaus zwischen 23:30 Uhr und 00:00 Uhr sowie zwi-schen 05:00 Uhr und 06:00 Uhr Ortszeit ohne Ausnahmeerlaubnis zulässig. Damit wird den betroffenen Fluggesellschaften die Möglichkeit gegeben, in den Wartungsstationen während der Nacht notwendige Arbeiten durchzuführen, um die Flugzeuge für den Ein-satz am nächsten Tag vorzubereiten.Nach der letzten Zählung im Jahr 2006 waren in den acht anerkannten örtlichen Wartungsschwerpunkten am Flughafen Düsseldorf ca. 540 hoch qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt und mehr als 70 Strahlflugzeuge der diesen Status besitzenden Fluggesellschaften sind in Düsseldorf stationiert. Seit einer Neuord-nung des Luftstraßensystems über Westeuropa im Jahre 2000 stehen für die in Düssel-dorf gestarteten Flugzeuge, die im oberen Luftraum zu Zielen in Südwesteuropa unter-wegs sind, die Abflugrouten über das Funkfeuer Nörvenich nicht mehr zur Verfügung. Deshalb wurde am 30.11.2000 ein neuer Anbindungspunkt namens „MODRU“ vom Flughafen Düsseldorf an das obere Luftstraßennetz eingeführt. Dieser in der Nähe von Heinsberg liegende Punkt muss in einer Flughöhe von 21000 Fuß (ca. 6400m) und mehr überflogen werden, damit die belgische Flugsicherung die Flugzeuge auf dem Weg zu Zielen in Südwesteuropa in ihre Flugsicherungssektoren aufnehmen kann. Um diesen Punkt auch bei Ostwindwetterlagen erreichen zu können, wurden die Abflüge zunächst von der Abflugroute in Richtung Velbert auf die u.a. über Mülheimer Ortsgebiete (Saarn und Speldorf) bestehende Lima-Abflugroute verlagert.

  • Zur Entzerrung von Knotenpunkten unter anderem nördlich des Flughafens Düsseldorf, wo sich die auf der vorgenannten Abflugroute startenden Flugzeuge mit anfliegenden kreuzten, hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zum 16.03.2006 die MODRU-Abflugroute dahingehend modifiziert, dass durch eine Weiterführung der Flugzeuge über Essen-Schönebeck, Oberhausen, Nieukerk, Nettetal und Heinsberg die Anflüge die Abflüge in größerer Höhe passieren können.

    Auch in diesem Fall wurde über den Essener Bereichen keine gänzlich neue Abflugroute kreiert, sondern bis in den Raum Essen-Schönebeck ein Teilstück einer bestehenden Abflugroute in Richtung Bottrop genutzt.

    Entsprechend der vorliegenden Windrichtungen werden die vorgenannten Abflüge ledig-lich an ca. 20 -30 Prozent der Tage eines Jahres durchgeführt.

    Bürgerproteste bezüglich der Zunahme der Abflüge über Mülheim und Essen haben die DFS-Deutsche Flugsicherung GmbH schon zu Beginn der Verlagerung der Abflüge veranlasst, nach alternativen Abflugwegen zu suchen. Da aber bereits eine geringfügige Änderung einer Flugstrecke Auswirkungen auf alle europäischen Luftstraßen hat, ist eine kurzfristige Lösung derzeit nicht in Sicht.

    Im Bereich Essen/Mülheim haben die Flugzeuge bereits eine Höhe von 5.000 Fuß (ca. 1.500 m) bis 10.000 Fuß (ca. 3.000 m), teilweise sogar über 10.000 Fuß erreicht.

    1026 Ein Nachtflug-verbot von 24-06 Uhr muss reichen!

    Für mich gibt es viel schlimmere Lärmverursacher . Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher.

    Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flugha-fen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkun-gen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutsch-land. Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmä-ßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Lan-dungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.

    Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregie-rung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahmeregelungen enthalten. Sie ermögli-chen verspätete Nachtstarts und –landungen insbesondere dann, wenn diese aus Grün-den der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch not-wendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt.

  • 1163 Unerträglicher Fluglärm

    Über dem Wichteltal befinden sich mehrere Anflugrouten aus verschiedenen Rich-tungen und hier werden Warteschleifen gedreht. Die Flugzeuge sind hier bereits viel zu tief. Der Anflug auf Düsseldorf geschieht im Minutentakt, die Flugzeuge "sam-meln" sich hier für die Landung, und das in geringer Höhe. Bereits hier, ca. 30 km vom Flughafen entfernt ist der Lärm unerträglich.

    Anflüge zum Flughafen Düsseldorf finden grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instru-mentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlau-fen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Das Wichteltal befindet sich in der Nähe dieser Leitstrahlen im sogenannten Einfädelungsbereich zu den Instru-mentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Verkehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter anderem auch über diesem Wohnbereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesysteme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anfluglotsen mit Freigaben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel zwischen ca. 0,9 und 1,2 km über NN.

    1298 Flugroute über Niederwenigern

    Wir sind nach Niederwenigern in eine Neubausiedlung gezogen und haben eigentl-cih unsere Treumwohnung gefunden. Bis sich nach wenigen Tagen die "Lärm-Angriffe" formierten. Kann die Flugroute nicht wenigstens 1 km ruhrseitig oder Richtung Düsseldorf über weniger bewohntes Gebiet verschoben werden. Muss ein Flugzeug genau auf eine am Berg stehende dicht bebaute Siedlung zufliegen, wenn links und rechts genug Platz oder sogar ein eine Senke/ein Tal mit entsprechender Absobtionsfähigkeit ist. Es ist doch auch kein Geheimnis, dass bewalde-tes/begrüntes Gebiet weniger Schall reflektiert als eine mit harten Belägen und dichter Bebauung versehene Siedlung. Manche Planungen im Luftfahrt-/Verkehrswesen sind einfach undurchdacht. Es gleicht gefühlt dem laufenlassen einer Rüttelplatte im Wohnzimmer, wenn man abends von 20.00 bis teils spät in die Nacht sowie mitunter den gesamte Samstag im Minutentakt mit den unterschied-lichsten akkustischen Ausbildungen von Schallattaken anfliegender Flugzeuge bombardiert wird und um 23.30 seinen Fernseher so laut stellen muss, wie man es aus Nachbarschutz niemals tun würde und zum eigenen verstehen sowieso nicht. Gerne hätte ich mal eine Lärmkarte für diesen Bereich gesehen. Danke MFG MB

    Anflüge zum Flughafen Düsseldorf finden grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instru-mentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlau-fen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Niederwenigern befindet sich im sogenannten Einfädelungsbereich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Verkehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter anderem auch über diesem Wohnbereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesysteme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flug-zeuge, die vom Anfluglotsen mit Freigaben vorgegeben und mit Radar überwacht wer-den, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel zwi-schen ca. 0,9 und 1,2 km über NN.

    Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher.

    Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flugha-fen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkun-gen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutsch-land. Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmä-ßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Lan-dungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.

    Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregie-rung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahmeregelungen enthalten. Sie ermögli-chen verspätete Nachtstarts und –landungen insbesondere dann, wenn diese aus Grün-den der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch not-wendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt.

  • 1299 Fluglärmbelästi-gung ab 6.00 Uhr auch sonn- und feiertags

    Seit einiger Zeit fliegen permanet Flugzeuge über unser Viertel. Der Geräuschpegel ist einfach unbeschreiblich. Neben Straßenlärm werden wir jetzt nach dem Motto "Essen soll leiser werden" auch noch mit Fluglärm belohnt. Wie soll wir uns nach einer arbeitsreichen Woche bei diesem Lärm entspan-nen??????

    Seit einer Neuordnung des Luftstraßensystems über Westeuropa im Jahre 2000 stehen für die in Düsseldorf gestarteten Flugzeuge, die im oberen Luftraum zu Zielen in Süd-westeuropa unterwegs sind, die Abflugrouten über das Funkfeuer Nörvenich nicht mehr zur Verfügung. Deshalb wurde am 30.11.2000 ein neuer Anbindungspunkt namens „MODRU“ vom Flughafen Düsseldorf an das obere Luftstraßennetz eingeführt. Dieser in der Nähe von Heinsberg liegende Punkt muss in einer Flughöhe von 21000 Fuß (ca. 6400m) und mehr überflogen werden, damit die belgische Flugsicherung die Flugzeuge auf dem Weg zu Zielen in Südwesteuropa in ihre Flugsicherungssektoren aufnehmen kann. Um diesen Punkt auch bei Ostwindwetterlagen erreichen zu können, wurden die Abflüge zunächst von der Abflugroute in Richtung Velbert auf die u.a. über Mülheimer Ortsgebiete (Saarn und Speldorf) bestehende Lima-Abflugroute verlagert. Zur Entzer-rung von Knotenpunkten unter anderem nördlich des Flughafens Düsseldorf, wo sich die auf der vorgenannten Abflugroute startenden Flugzeuge mit anfliegenden kreuzten, hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zum 16.03.2006 die MODRU-Abflugroute dahin-gehend modifiziert, dass durch eine Weiterführung der Flugzeuge über Essen-Schönebeck, Oberhausen, Nieukerk, Nettetal und Heinsberg die Anflüge die Abflüge in größerer Höhe passieren können. Auch in diesem Fall wurde über den Essener Berei-chen keine gänzlich neue Abflugroute kreiert, sondern bis in den Raum Essen-Schönebeck ein Teilstück einer bestehenden Abflugroute in Richtung Bottrop genutzt. Entsprechend der vorliegenden Windrichtungen werden die vorgenannten Abflüge ledig-lich an ca. 20 -30 Prozent der Tage eines Jahres durchgeführt. Bürgerproteste bezüglich der Zunahme der Abflüge über Mülheim und Essen haben die DFS-Deutsche Flugsiche-rung GmbH schon zu Beginn der Verlagerung der Abflüge veranlasst, nach alternativen Abflugwegen zu suchen. Da aber bereits eine geringfügige Änderung einer Flugstrecke Auswirkungen auf alle europäischen Luftstraßen hat, ist eine kurzfristige Lösung derzeit nicht in Sicht.

    1339 Flugroute verle-gen oder Flug-höhe anheben

    Beim Landeanflug auf Düsseldorf sind die Flugzeuge über Heisingen bereits so laut, daß man sein Gespräch unterbrechen muß! Kommunikation nicht mehr möglich! Anzahl der Flugzeuge ist enorm. Ich habe noch keine Strichliste geführt, aber es sind auf jeden Fall etliche pro Stunde (nicht pro Tag!). Auch nachts! Das viel zitierte "Nachtflugverbot" scheint es auch nur in der Theorie zu geben. Das gleiche gilt für die Wochenenden. Gibt es keine alternativen Flugrouten, die eben nicht über reine Wohngebiete führen? Sicherlich hilft es auch die Flughöhe anzuheben. Viele Flieger sind bereits über Heisingen so tief, als ob sie auf Stadtwaldplatz landen wollten! Nachtflugverbot einhalten!

    Anflüge zum Flughafen Düsseldorf finden grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instru-mentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlau-fen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Der Ortsbereich Essen-Heisingen befindet sich in der Nähe dieser Leitstrahlen im sogenannten Einfädelungsbe-reich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Ver-kehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter ande-rem auch über diesem Wohnbereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesys-teme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anfluglotsen mit Freigaben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel zwischen ca. 0,9 und 1,2 km über NN. Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher. Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flughafen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkungen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutschland. Strahl-flugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmäßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Landungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und

  • Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tages-flugplan beginnen zu können.

    Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregie-rung Düsseldorf, sie ist 24 Stunden besetzt. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer Ausnahmeregelungen enthalten. Sie ermögli-chen verspätete Nachtstarts und –landungen insbesondere dann, wenn diese aus Grün-den der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch not-wendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Seien Sie aber versichert, dass die Luftaufsicht, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv handhabt.

    1368 Von wegen nobler Essener Süden ! Wir leben in der Einflugschneise !!!

    In den Letzten 2 Jahren hat sich der Fluglärm hier in Fischlaken extrem verschlim-mert. Die Flieger düsen im Minutentakt (!) über unser Haus hinweg in einer Tiefe die kurz vor der Landung entspricht. Wahrscheinlich um Sprit zu sparen.Emirate Airways ist besonder schlimm, unsere Kinder haben Angst, wenn die so tief über uns fliegen. Auch nachts hat man keine Ruhe mehr. Vögel kann man nicht mehr hören, trotz Naturschutzgebiet.( Haha, gilt wohl nicht für den Luftraum !) Die Leute hier blenden den Lärm aus, anstatt endlich wach zu werden und zu begreifen, dass der FH Düs-seldorf den Essener Süden platt gemacht hat ! Könnte sich ja auch auf die Immobi-lienpreise auswirken. Es ist nur noch eine schöne Kulisse hier, die akustische Um-weltverschmutzung ist mittlerweile gesundheitsschädigend ! Es ist vor allem auch eins : traurig ! Das eine der schönsten Landstriche des Ruhrgebiets den wirtschaftli-chen Interessen geopfert wird. Wir haben lange hier gelebt, aber eins ist uns auch klar : es wird nicht mehr besser werden, eher schlimmer . Menschen kliegen heute wie sie früher Straßenbahn gefahren sind, ohne Sinn und Verstand, was das für die Welt bedeutet ! Für uns steht fest : wir werden die Stadt in Kürze verlassen, da wir uns und unseren Kindern diesen Lärm nicht auf Dauer zumuten wollen. Julia U.

    Anflüge zum Flughafen Düsseldorf finden grundsätzlich unter Zuhilfenahme der Instru-mentenlandesysteme (ILS) statt. Die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme verlau-fen unveränderbar in gerader Verlängerung der Landebahnen. Der Ortsbereich Essen-Fischlaken befindet sich in der Nähe dieser Leitstrahlen im sogenannten Einfädelungsbe-reich zu den Instrumentenanflugsystemen. Das bedeutet, dass die anfliegenden Ver-kehrsflugzeuge vom Anfluglotsen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter ande-rem auch über diesem Wohnbereich geführt werden, um die Leitstrahlen der Landesys-teme zu erreichen. Die Flughöhen der anfliegenden Flugzeuge, die vom Anfluglotsen mit Freigaben vorgegeben und mit Radar überwacht werden, liegen nach Auskunft der DFS über dem vorgenannten Bereich in der Regel zwischen ca. 0,9 und 1,2 km über NN.

    Sowohl dem Flughafen als auch der Genehmigungsbehörde ist die besondere Schutzbe-dürftigkeit der Nacht bewusst. Die Anwohner des Düsseldorfer Flughafens werden daher durch vielfältige Maßnahmen vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Die existierenden Schutzmaßnahmen funktionieren und stellen eine ausreichende Nachtruhe für die in der Nachbarschaft des Düsseldorfer Flughafens lebenden Menschen sicher. Düsseldorf International erhielt wegen der stadtnahen Lage als erster deutscher Flughafen durch Auflagen des zuständigen Ministeriums nächtliche Flugbetriebsbeschränkungen. Die Nachtflugbeschränkungen des Airports sind in den letzten Jahren immer wieder im Sinne der Anwohner verbessert worden und gehören zu den strengsten in Deutschland. Strahl-flugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmäßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Landungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich, und Flugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tages-flugplan beginnen zu können. Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmi-gung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorf