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Verkaufsprospekt zum geschlossenen inländischen Publikums-Alternativen Investmentfonds AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG Flugzeuginvestment 1 Emirates Boeing 777-300ER

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Verkaufsprospekt zum geschlossenen inländischen Publikums-Alternativen Investmentfonds AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG

Flugzeuginvestment 1Emirates Boeing 777-300ER

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3Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Wichtige Hinweise

Die Zeichnung von Anteilen an der AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG erfolgt auf Grundlage dieses Verkaufsprospektes einschließlich der Anlagebedingungen und des Gesellschafts- und Treuhandvertrages sowie der wesent-lichen Anlegerinformationen. Die Anlagebedingungen sowie der Gesellschafts- und der Treuhandvertrag sind als Anlage Bestandteile dieses Verkaufsprospektes.

Der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind eine gesetzlich vorgeschriebene Vertriebsunterlage. Die hierin zugrunde gelegten Annahmen und Berechnungen wurden mit großer Sorgfalt getroffen und erstellt. Sie beruhen auf Informationen Dritter und auf Inhalten der in diesem Prospekt erwähnten und dargestellten Verträge sowie auf den gel-tenden gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Die den Prospektaussagen zugrunde liegenden Annahmen wurden durch die Prospektverantwortliche getroffen. Soweit es sich um Angaben Dritter handelt, sind diese durch Nennung der entsprechenden Quelle kenntlich gemacht.

Eine Haftung für den Eintritt der im Verkaufsprospekt enthaltenen Ertrags-, Aufwands- und Liquiditätsplanungen wird nicht übernommen. Gleiches gilt für die Erreichung von wirtschaftlichen oder steuerlichen Zielen der Anleger.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf, über-nimmt als Prospektverantwortliche die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes und der wesentlichen Anlegerinformationen und erklärt, dass die enthaltenen Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.

Datum der Prospektaufstellung: 21.10.2014

Die Geschäftsführer der Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Marinela Bilic-Nosic Heiko Szczodrowski Jörg Thomsen

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5Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Inhalt Seite

1. AngebotinderZusammenfassung

2. Investmentgesellschaft2.1 Firma, Sitz

2.2 Beteiligung

2.3 Gründung der Investmentgesellschaft, Laufzeit, Geschäftsjahr

2.4 Gegenstand der Investmentgesellschaft

2.5 Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospekterstellung

2.6 Kapital der Investmentgesellschaft, Kapitalerhöhung

2.7 Geschäftsführung

3. Kapitalverwaltungsgesellschaft3.1 Bestellung, Erlaubnis

3.2 Geschäftsführung

3.3 Aufsichtsrat

3.4 Absicherung von Berufshaftungsrisiken

3.5 Unterstützungsleistungen

3.6 Verwaltungsvertrag

4. Verwahrstelle4.1 Beauftragung / Genehmigung

4.2 Laufzeit des Vertrages / Kündigung

4.3 Rechte und Pflichten der Verwahrstelle

4.4 Haftung der Verwahrstelle

4.5 Recht / Gerichtsstand

5. Treuhandkommanditistin5.1 Rechtsgrundlage und Aufgaben

5.2 Wesentliche Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin

5.3 Laufzeit des Treuhandvertrages

5.4 Vergütung der Treuhandkommanditistin

6. Anleger6.1 Zielgruppe

6.2 Risikoprofil der Investmentgesellschaft

6.3 Profil des typischen Anlegers

7. AngabenzumöglichenInteressenkonflikten

8. DarstellungderRisiken

9. Vermögensgegenstände9.1 Anlageziel, Anlagestrategie und Anlagepolitik der Investmentgesellschaft

9.2 Anlagegrenzen

9.3 Techniken und Instrumente zur Umsetzung der Anlagestrategie

9.4 Beschreibung des Anlageobjektes

9.5 Beschreibung des für das Anlageobjekt relevanten Marktes

9.6 Beschreibung der derzeitigen Leasingnehmerin

9.7 Behördliche Genehmigungen

9.8 Nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen des Anlageobjektes

9.9 Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes

9.10 Bewertung des Anlageobjektes

9.11 Vereinbarungen mit Primebrokern

9.12 Volatilität

9.13 Verfahren zur Änderung der Anlagestrategie oder der Anlagepolitik

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6 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

10.AngabenzudenvonderInvestmentgesellschaftgeschlossenenVerträgen10.1 Kaufvertrag

10.2 Vertragsübernahmevereinbarung

10.3 Haftungsfreistellungsvereinbarung

10.4 Leasingvertrag

10.5 Geschäftsbesorgungsvertrag

10.6 Zusätzliche Luftfahrtkaskoversicherungen

10.7 Leasingvertrag-Management-Vereinbarung

10.8 Zustellungsbevollmächtigung

10.9 Eigenkapitalvermittlungsvereinbarungen

10.10 Platzierungsgarantievertrag

11.AngabenzurFinanzierungundzumLeverage11.1 Darlehensvertrag Eigenkapitalzwischenfinanzierung

11.2 Darlehensvertrag langfristige Fremdfinanzierung

11.3 Angaben zu Leverage und Belastungen

12.WirtschaftlicheAngaben12.1 Investitions- und Finanzplan

12.2 Unternehmensplanrechnung

12.3 Potenzielle Wertentwicklung und Barausschüttung nach Ablauf der Grundmietzeit („neutrales Szenario“) – Planung

12.4 Darstellung der Aussichten auf die Kapitalrückzahlung und die Erträge des neutralen Szenarios bei Variation der unterstellten

Marktbedingungen – Planung

12.5 Wertentwicklung in der Vergangenheit

13.AngabenzudenKosten13.1 Ausgabepreis, Ausgabeaufschlag, Initialkosten

13.2 Laufende Vergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft und Gesellschafter der Investmentgesellschaft

13.3 Vergütungen der Verwahrstelle

13.4 Weitere Aufwendungen zu Lasten der Investmentgesellschaft

13.5 Transaktions- und Investitionskosten

13.6 Erfolgsabhängige Vergütung

13.7 Steuern

13.8 Geldwerte Vorteile

13.9 Sonstige vom Anleger zu entrichtende Kosten

13.10 Gesamtkostenquote

14.AngabenzudenErträgen14.1 Ermittlung und Verwendung der Erträge

14.2 Maßnahmen für die Vornahme von Zahlungen an die Anleger

14.3 Häufigkeit der Auszahlung von Erträgen

15.PflichtenundVerfahrenderKVG15.1 Liquiditätsmanagement

15.2 Risikomanagement

15.3 Bewertungsverfahren

15.4 Faire Behandlung der Anleger

16.SteuerlicheAngaben

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7Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

17.Anteile17.1 Art und Hauptmerkmale der Anteile

17.2 Anteilsklassen, Anteile mit unterschiedlichen Rechten

17.3 Beteiligung des Anlegers, Einzahlung

17.4 Gesellschafterkonten, Ausschüttungen, Ergebnisverteilung

17.5 Übertragung von und Verfügung über direkte bzw. indirekte Anteile

17.6 Kündigung, Ausschluss von Anlegern

17.7 Voraussetzung für die Auflösung und Abwicklung der Investmentgesellschaft

17.8 Einschränkung der Handelbarkeit von Anteilen

17.9 Recht, Gerichtsstand

17.10 Schlichtungsverfahren

18.AngabenzuVerkaufsunterlagen,Jahresbericht,Geschäftsjahr,Prüfer,SonstigeHinweise18.1 Verkaufsunterlagen

18.2 Jahresberichte

18.3 Geschäftsjahr

18.4 Jahresabschlussprüfer

18.5 Sonstige Hinweise

19.AngabenzudenPartnern

20.Abwicklungshinweise

21.GlossarundAbkürzungsverzeichnis

AnlageI: Anlagebedingungen

AnlageII: Gesellschaftsvertrag

AnlageIII:Treuhandvertrag

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8 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Der Vertrieb des Alternativen Investmentfonds (AIF) erfolgt ausschließlich in Deutschland. Der Vertrieb richtet sich an natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Auf-enthalt in Deutschland, die ihre Beteiligung im steuerlichen Privatvermögen halten und unbeschränkt steuerpflichtig sind, oder an juristische Personen, Stiftungen oder Perso-nenhandelsgesellschaften, die ihre Beteiligung im steuer-lichen Betriebsvermögen halten. Alle Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt stellen ausschließlich auf diese Zielgruppen ab.

DieInvestmentgesellschaftGegenstand der Vermögensanlage ist eine Beteiligung an der „AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG“ (nachfolgend „Investmentgesellschaft“ genannt). Die-se beabsichtigt aus der langfristigen Vermietung und späte-ren Veräußerung eines im Juni 2014 erworbenen Passagier-flugzeuges finanzielle Überschüsse zu erzielen und daraus Auszahlungen an die Anleger vorzunehmen. Die Beteiligung der Anleger erfolgt mittelbar über die Treuhandkomman-ditistin AVIO Verwaltung und Treuhand GmbH (nachfolgend „Treuhandkommanditistin“ genannt). Die Beteiligung kann nach Beitritt in eine unmittelbare Beteiligung mit di-rekter Eintragung ins Handelsregister gewandelt werden. Die mittelbaren Gesellschafter und die unmittelbar an der Investmentgesellschaft mit Eintragung im Handelsregister beteiligten Kommanditisten werden im Folgenden gemein-schaftlich „Anleger“ genannt.

ZeitpunktderAuflegungZeitpunkt der Auflegung der Investmentgesellschaft (Grün-dung) ist der 16.04.2014.

DieKapitalverwaltungsgesellschaftDie Investmentgesellschaft wird nach Maßgabe der regu-latorischen Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) von der Commerz Real Kapitalverwaltungsgesell-schaft mbH, Düsseldorf (nachfolgend auch „KVG“ genannt), einem Unternehmen der Commerz Real Gruppe, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet. Der KVG obliegt die kollektive Vermögensverwaltung der Investmentgesell-schaft. Die kollektive Vermögensverwaltung umfasst dabei insbesondere die Portfolioverwaltung, das Risikomanage-ment, die Übernahme administrativer Tätigkeiten sowie sonstiger Verwaltungstätigkeiten.

Der KVG wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht („BaFin“) am 28.02.2014 die Erlaubnis für den Geschäftsbetrieb als AIF-Kapitalverwaltungsgesell-

schaft u. a. für die Verwaltung von geschlossenen inländi-schen Publikums-AIF erteilt.

DieVerwahrstelleDie KVG hat für die Investmentgesellschaft die CACEIS Bank Deutschland GmbH (nachfolgend „CACEIS“ oder „Verwahr-stelle“ genannt) mit Sitz in München als Verwahrstelle im Sinne des KAGB beauftragt. Die CACEIS ist ein Unterneh-men der Credit Agricole Gruppe.

DasAnlageobjektDie Investmentgesellschaft hat am 16.06.2014 ein im No-vember 2012 durch den Hersteller The Boeing Company, Chicago Illinois, USA (Boeing) erstausgeliefertes Passagier-flugzeug vom Typ Boeing 777-300ER erworben. Das Lang-streckenflugzeug ist mit zwei GE90-115B Triebwerken des US-amerikanischen Herstellers General Electric Company, Cincinnati, USA (GE) ausgestattet.

Hersteller Seriennummer (msn) des Flugzeuges:

41083

Registrierungsnummer: A6-ENC

Passagierkapazität: 428 Sitzplätze (Zwei-Klassen-Konfiguration)

Erstauslieferung durch Boeing: 30.11.2012

Erwerb durch die Investmentgesellschaft:

16.06.2014

Kaufpreis (netto): US-$ 168.089.640

Die Boeing 777-300ER ist das derzeit größte zweistrah-lige Verkehrsflugzeug und mit über 700 Bestellungen 1 das weltweit am stärksten nachgefragte Langstreckenflugzeug. Die Boeing 777-300ER wird von rund 35 Fluggesellschaf-ten weltweit eingesetzt.2 Das Flugzeug mit den Triebwerken wird im Folgenden auch als „Anlageobjekt“ bezeichnet.

Das Anlageobjekt ist bis zum 30.11.2024 langfristig an die in Dubai ansässige Fluggesellschaft Emirates vermietet.

DerWachstumsmarktDie Investition in Passagierflugzeuge bedeutet gleichzeitig die Investition in einen langfristig gewachsenen Markt. Die An-zahl der beförderten Passagiere multipliziert mit der Anzahl der geflogenen Kilometer (Revenue Passenger Kilometers, RPK) hat sich nach Angaben von Airbus seit 1980 in etwa

1. Angebot in der Zusammenfassung

1 Boeing Orders and Deliveries, Stand 30.06.20142 ASCEND, Market Commentary, Q3 2014

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9Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

alle 15 Jahre verdoppelt (vgl. nachstehende Übersicht „Ent-wicklung des weltweiten Flugverkehrs“).

Die Zahl der jährlich beförderten Passagiere ist nach Schät-zungen des Weltluftfahrtverbandes International Air Trans-port Association (IATA) innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre (2004 – 2013) um rund 55 Prozent gestiegen. In 2013 wurde erstmals die Marke von 3 Milliarden weltweit beför-derten Passagieren durchbrochen.3

Die führenden Hersteller von Verkehrsflugzeugen, Boeing und Airbus S.A.S, gehen in ihren Schätzungen für die kommen-den 20 Jahre von einer Steigerung des Personenluftverkehrs (gemessen in RPK) von jährlich 5,0 4 bzw. 4,7 Prozent 5 aus.

Erwartung von AirbusWerte von ICAO*

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* ICAO: International Civil Aviation Organization Quelle: Airbus S.A.S., Global Market Forecast 2013 – 2032

Der Luftverkehr verdoppeltesich bislang ca. alle 15 Jahre.

Der Luftverkehr wirdsich in den nächsten 15 Jahren verdoppeln.

durchschnittlich + 4,7 % p. a.

EntwicklungdesweltweitenFlugverkehrs–IstundPlanung(in Billionen RPK)

Die Entwicklungen der Vergangenheit sind kein verläss-licher Indikator für die Zukunft.

DieLeasingnehmerinLeasingnehmerin des Anlageobjektes ist die Fluggesell-schaft Emirates. Die 1985 gegründete Fluggesellschaft gehört mit zu den stark wachsenden Fluggesellschaften der

Welt. Mit rund 44,5 Millionen beförderten Passagieren im Geschäftsjahr 2013/2014 hat sie die Zahl der beförderten Passagiere in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdop-pelt (Geschäftsjahr 2008/2009: 22,7 Millionen). Die Flotte wurde im gleichen Zeitraum um 90 Flugzeuge auf inzwi-schen 217 Flugzeuge erweitert (Stand: 31.03.2014). Weitere 301 Flugzeuge wurden bestellt.6

Emirates ist nach eigenen Angaben seit 25 Jahren profita-bel. Der Nettogewinn der Fluggesellschaft im Geschäftsjahr 2013 / 2014 betrug umgerechnet rund 676 Millionen Euro (5,053 AED = 1 EUR). Alleinige Gesellschafterin der Leasing-nehmerin ist die Investment Corporation of Dubai, ein Unter-nehmen des Emirates Dubai.

Emirates bedient zurzeit 142  Flugziele in 80  Ländern auf sechs Kontinenten (Stand: 31.03.2014).6 Die Flughäfen im Nahen Osten entwickeln sich zu wichtigen internationalen Flugdrehkreuzen. Das Passagieraufkommen zwischen Euro-pa und Asien mit Umstieg im Nahen Osten wächst etwa um 20 Prozent pro Jahr.7 Von dort aus erreichen die Passagiere ohne Zwischenstopp Ziele in Europa, Afrika, Asien, Austra-lien sowie Nord- und Südamerika.

DerLeasingvertragDer Leasingvertrag mit Emirates sieht eine Grundmiet-zeit bis zum 30.11.2024 vor. Darüber hinaus kann die Leasingnehmerin den Leasingvertrag um einmalig drei Jahre zu unveränderten Konditionen verlängern. Während der Dauer des Vertrages hat die Leasingnehmerin sämtliche in diesem Zeitraum entstehenden Kosten, Gebühren und Auf-wendungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Be-sitz und dem Betrieb des Anlageobjektes zu tragen. Die In-vestmentgesellschaft wird den Zustand des Anlageobjektes

3 IATA, Fact Sheet: Industry Statistics, Juni 20144 Boeing, Current Market Outlook 2013 – 2032, 20135 Airbus, Global Market Forecast 2013 – 2032, 20136 The Emirates Group, Annual Report 2013 – 2014, 20147 Amadeus Marketing AG, Presseveröffentlichung 22.04.2013, Amadeus Analyse

zeigt: 20 Prozent der weltweiten Flugreisen konzentrieren sich auf 300 Strecken.

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10 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

und die durchgeführten Wartungsmaßnahmen turnusmä-ßig, maximal jedoch einmal jährlich, selbst durch einen er-fahrenen, technischen Gutachter inspizieren lassen.

Leasingnehmerin: Emirates

Übernahme Leasingvertrag zum: 16.06.2014

Ablauf Grundmietzeit zum: 30.11.2024 (rund 10 Jahre und 5 Monate ab Übernahme)

Verlängerungsoption der Leasingnehmerin:

1 x 3,0 Jahre

Leasingrate Grundmietzeit: US-$ 1.425.180 (zahlbar monatlich, vorschüssig)

Leasingrate Verlängerungsoption: US-$ 1.425.180 (zahlbar monatlich, vorschüssig)

• die Aufnahme des langfristigen Fremdkapitals ist bei der Sumitomo Mitsui Banking Corporation, Brüssel, Belgien (SMBC) währungskongruent zur Kaufpreis- und Leasing-ratenvereinbarung zu 100 Prozent in US-Dollar erfolgt;

• Erzielung von Einnahmeüberschüssen durch Abschluss eines langfristigen Leasingvertrages mit der Fluggesell-schaft Emirates;

• Festzinsvereinbarung über die Darlehenslaufzeit von zehn Jahren und zwei Monaten;

• vollständige Tilgung des Fremdkapitals während der Grundmietzeit des Leasingvertrages mit Emirates;

• 91,25 Prozent der Investitionssumme (Gesamtausgaben) entfallen auf den Erwerb des Anlageobjektes.

DieBeteiligungAnleger beteiligen sich einzeln als natürliche oder juris-tische Person, Stiftung oder Personenhandelsgesellschaft an der Investmentgesellschaft:

• als Treugeber über die Treuhandkommanditistin mit der Möglichkeit, ihre Beteiligung nach erfolgtem Beitritt in eine unmittelbare Beteiligung als Direktkommanditist mit Eintragung in das Handelsregister umzuwandeln;

• mit einer Kommanditeinlage, die mindestens dem Ge-genwert von 20.000 Euro (Basis: Euro-Referenzkurs-veröffentlichung der Europäischen Zentralbank zum Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung) und min-destens 30.000 US-Dollar oder einem höheren, durch 1.000 teilbaren Betrag entspricht zuzüglich 5 Prozent Ausgabe aufschlag (Agio) und

• mit Einzahlung der Kommanditeinlage in voller Höhe zuzüg lich 5 Prozent Agio auf die Kommanditeinlage innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Mitteilung der Invest-mentgesellschaft über die Annahme der Beitrittserklärung.

Die Investmentgesellschaft erwirbt lediglich ein Anlageob-jekt, bestehend aus der Boeing 777-300ER einschließlich der Triebwerke. Die Investmentgesellschaft investiert so-mit entsprechend § 262 Abs. 2 KAGB ohne Einhaltung des Grundsatzes der Risikomischung. Der Investmentgesell-schaft dürfen insofern nur Anleger beitreten, die sich der mit dieser Vermögensanlage verbundenen Risiken bewusst sind (vgl. „Zielgruppe“, Seite 21).

Der Beitritt wird rechtlich wirksam mit Annahme der Bei-trittserklärung durch die Investmentgesellschaft, vertreten durch die Komplementärin, und die Treuhandkommandi tistin.

DerInvestitions-undFinanzplanper31.05.2015–Planung

USD

in%derGesamt-

finanzierung

Mittelverwendung

Anschaffungskosten 168.089.640 91,25

Technische Inspektion 23.877 0,01

Eigenkapitalvermittlung 7.590.625 4,12

Platzierungsgarantie 1.736.000 0,94

KVG Vergütung 4.422.403 2,40

Rechtsberatungskosten 244.676 0,13

Fremdfinanzierungskosten 1.050.021 0,57

Sonstige Kosten 425.000 0,23

Zwischenfinanzierungszinsen 623.581 0,34

Gesamtausgaben 184.205.824 100,00

Mittelherkunft

Fremdkapital 90.000.000 48,86

Eigenkapital

– Gründungsgesellschafter 60.000 0,03

– einzuwerbendes Eigenkapital 86.750.000 47,09

Agio 4.337.500 2,35

Einnahmeüberschuss (Investitionsphase) 3.058.324 1,66

Gesamtfinanzierung 184.205.824 100,00

Planungen sind kein verlässlicher Indikator für die zu-künftige Entwicklung.

Die zur Realisierung der Anlagestrategie erforderliche Ge-samtfinanzierung ist zum Zeitpunkt der Prospekterstellung bereits vollständig gesichert:

• Platzierungsgarantie für das einzuwerbende Eigenkapital von der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH;

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11Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Die Investmentgesellschaft ist eine vermögensverwalten-de Kommanditgesellschaft. Die Haftung der Anleger ist im Außenverhältnis auf die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage beschränkt. Die Hafteinlage beträgt 10 Prozent der (mit einem festen Wechselkurs in Höhe von 1,00 US-Dollar je Euro) in Euro umgerechneten Kommanditeinlage. Anleger, die als Treugeber über die Treuhandkommandi-tistin an der Investmentgesellschaft beteiligt sind, haften indirekt über ihre gegenüber der Treuhandkommanditistin bestehende Ausgleichsverpflichtung in gleicher Höhe. Eine Nachschusspflicht der Anleger besteht nicht. Die Laufzeit der Investmentgesellschaft ist befristet. Sie endet mit Ablauf des 31.12.2029. Die ordentliche Kündigung der Beteiligung ist während der Laufzeit der Investmentgesellschaft ausge-schlossen. Die Geschäftsführung kann die Verlängerung oder die Verkürzung der Dauer der Gesellschaft einmalig oder in mehreren Schritten um insgesamt bis zu fünf Jahre beschlie-ßen, sofern die Gesellschafter dem mit Beschluss zustimmen.

DiewirtschaftlichePlanung8

Die Anlagestrategie der Investmentgesellschaft ist auf eine langfristige, ausschüttungsorientierte Beteiligung ausgelegt und beinhaltet das langfristige Vermieten des Anlageobjek-tes. Wesentliche Grundlage zur Erreichung der Anlagestra-tegie ist der mit der Fluggesellschaft Emirates vereinbarte Leasingvertrag sowie die im Anschluss zu vereinbarenden Verträge hinsichtlich einer Neuvermietung und / oder der Veräußerung des Anlageobjektes. Während der Grund-mietzeit des Leasingvertrages mit Emirates ist die vollstän-dige Tilgung des Fremdkapitals geplant.

Zum Ablauf der Grundmietzeit am 30.11.2024 sind verschie-dene Handlungsszenarien denkbar. Es besteht grundsätz-lich die Option, dass Emirates ihr Recht zur Verlängerung des Leasingvertrages um einmalig drei Jahre ausübt. Sofern die Leasingnehmerin hiervon keinen Gebrauch macht, kann die Investmentgesellschaft das Anlageobjekt zu den dann gültigen Marktbedingungen an Emirates oder eine andere Fluggesellschaft für einen aus heutiger Sicht unbestimmten Zeitraum vermieten. Sollte wider Erwarten eine Vermietung nicht realisiert werden können, können die Gesellschafter auch den Verkauf des Anlageobjektes beschließen.

Der Verkaufsprospekt unterstellt im Kapitel „Potenzielle Wertentwicklung und Barausschüttung nach Ablauf der Grundmietzeit“ (Seite 55  ff.) die Neuvermietung des An-lageobjektes für einen Zeitraum von fünf Jahren zu dem gutachterlich erwarteten Leasingratenniveau und den anschließenden Verkauf des Anlageobjektes. Die Veräuße-rung des Anlageobjektes zum Ablauf der angenommenen Zweitmietperiode ist auch hier nur eine Handlungsalterna-tive. Denkbar ist auch eine über den Zeitraum der Zweitmiet-periode hinausgehende Vermietung des Anlageobjektes

oder eine Veräußerung zu einem früheren Zeitpunkt. Die Anlagedauer ist somit nicht von vornherein festgelegt, son-dern hängt insbesondere von der Marktentwicklung und den Entscheidungen der KVG und der Anleger ab.

Die wirtschaftliche Planung 8 der Barausschüttungen in US-Dollar stellt sich unter der Prämisse der Neuvermietung über einen Fünfjahreszeitraum und grundsätzlich mittlerer Annahmen zu erwarteten Kosten und Einnahmen (vgl. „Po-tenzielle Wertentwicklung und Barausschüttung nach Ab-lauf der Grundmietzeit („neutralen Szenario“) “, Seite 55 ff.) wie folgt dar:

PotenzielleBarausschüttungenfüreinenangenommenenVermietungszeitraumvon15,5Jahren(„neutralesSzenario“)–Planung8

FürdieJahre* Ausschüttungenp. a.inProzentderKommanditeinlage(ohneAgio)

2015 – 2023: 6,75

2024: 8,25

2025 – 2029: 12,00

Veräußerungserlös (2029): 66,71

Summe 9,10: 189,71

* für das 1. Halbjahr 2029 zeitanteilig

8 Planungen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Entwicklung.

9 basierend auf einem unterstellten Beitritt des Anlegers und Einzahlung der Einlage zum 31.12.2014

10 Anleger können mit deren Zustimmung von der Invest ment-gesellschaft plangemäß Auszahlungen erhalten, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und als Rück-zahlung der Einlage dazu führen, dass die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt. Soweit die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maxi- mal in Höhe der in Euro mit einem festen Wechselkurs von 1,00 US-Dollar je Euro umgerechneten Haftsumme in Höhe von 10 Prozent der Kommanditeinlage. Treugeber haften indirekt über ihre Ausgleichsverpflichtung gegenüber der Treuhandkommanditistin. Das vom Anleger bei der Zeich-nung des Anteils zu zahlende Agio in Höhe von 5 Prozent der Kommanditeinlage ist nicht Teil der Kommanditeinlage.

Sofern durch eine Ausschüttung an die Anleger der Wert der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage herabgemin-dert wird, darf eine Ausschüttung an den einzelnen Anleger nur erfolgen, sofern dieser der Vornahme der Ausschüttung ausdrücklich zugestimmt hat.

Die Ausschüttungen werden in US-Dollar vorgenommen. Sie erfolgen zeitanteilig ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Beitritt und die Einzahlung der Kommanditeinlage zzgl. Agio folgt. Die Ausschüttungen für das Kalenderjahr

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12 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

2014 und das erste Halbjahr 2015 erfolgen im Anschluss an den Beschluss der Gesellschafterversammlung im Jahr 2015. Die Aus schüttungen ab dem zweiten Halbjahr 2015 erfolgen halbjährlich nachschüssig für das vorangegangene Kalender-halbjahr. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Folgequartal, so-weit die erforderlichen Zustimmungen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene vorliegen. Die Ausschüttungen enthal-ten zum Teil auch Rückzahlungen des eingezahlten Komman-ditkapitals. In den in der vorstehenden Übersicht „Potenzielle Barausschüttungen für einen angenommenen Vermietungs-zeitraum von 15,5 Jahren“ für die Jahre 2015 bis 2029 geplan-ten Ausschüttungen einschließlich Liquidationserlös sind Ge-winnanteile in Höhe von 89,71 Prozent und Rückzahlungen der Kommanditeinlage in Höhe von 100 Prozent enthalten.

Die Ausschüttungsplanung basiert zum Teil auf Annahmen sowie Planungen und Gutachten unabhängiger Dritter, die im Kapitel „Wirtschaftliche Angaben“ näher erläutert wer-den. Veränderungen der Planungsergebnisse und deren Aus-wirkungen auf die Ausschüttungssumme sind ausführlich im Kapitel „Wirtschaftliche Angaben“ ab Seite 50 beschrieben.

DassteuerlicheErgebnisDie Investmentgesellschaft unterliegt als steuerlich trans-parente Personengesellschaft nicht selbst der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, sondern die Einkünfte werden erst auf Ebene der Gesellschafter besteuert.

Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

NatürlichePersonenoderPersonengesellschaften,BeteiligungimPrivatvermögenNatürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Auf-enthalt in Deutschland erzielen mit ihrer Beteiligung an der Investmentgesellschaft im Wesentlichen Einkünfte aus Ver-mietung und Verpachtung, wenn die Beteiligung dem Pri-vatvermögen zuzuordnen ist. Die Besteuerung auf Anlege-rebene erfolgt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchen-steuer. Gleiches gilt für vermögensverwaltende Personenge-sellschaften auf Gesellschafterebene. Negative Einkünfte in der Anfangsphase können nach § 15 b EStG nur mit positiven Einkünften in den Folgejahren aus der Beteiligung an der In-vestmentgesellschaft verrechnet werden. Plangemäß erge-ben sich daher im neutralen Szenario erst ab dem Jahr 2028 steuerpflichtige Ergebniszuweisungen für diese Anleger.

NatürlichePersonenoderPersonengesellschaften,BeteiligungimBetriebsvermögenSofern die Beteiligung von natürlichen Personen und

Personengesellschaften im Betriebsvermögen gehalten wird erzielen diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Be-steuerung auf Anlegerebene erfolgt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Negative Einkünfte in der Anfangsphase können auch hier nach § 15 b EStG nur mit positiven Einkünften in den Folgejahren aus der Beteiligung an der Investmentgesellschaft verrechnet werden. Zusätz-lich unterliegen die Einkünfte der Gewerbesteuer.

KörperschaftenimSinnedes§1KStGKörperschaften im Sinne des § 1 KStG erzielen im Falle der Beteiligung an der Investmentgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das zu versteuernde Einkommen der Kör-perschaften im Sinne des § 1 KStG wird derzeit mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich Solida-ritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaft-steuer besteuert. Zusätzlich unterliegen die Einkünfte der Gewerbesteuer.

ZinseinnahmenderInvestmentgesellschaftDie Zinseinnahmen der Investmentgesellschaft sind eben-falls anteilig den Anlegern zuzurechnen und unterliegen im Falle der natürlichen Personen mit Wohnsitz oder ge-wöhnlichem Aufenthalt in Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer zuzüglich Solidari-tätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Soweit die Beteiligung bei natürlichen Personen oder Personenhan-delsgesellschaften im Betriebsvermögen gehalten wird oder es sich bei dem Anleger um eine Körperschaft im Sinne des § 1 KStG handelt, erhöhen die anteiligen Zinseinnahmen die jeweiligen Einkünfte des Anlegers aus Gewerbebetrieb.

BesteuerungVeräußerungsgeschäfteSoweit die Investmentgesellschaft das Anlageobjekt oder ein Anleger seine Beteiligung an der Investmentgesellschaft, die er im Privatvermögen hält, veräußert, unterliegen die-se Gewinne dann nicht der Besteuerung gemäß § 23 EStG (sogenannte private Veräußerungsgeschäfte), wenn – wie konzeptionell vorgesehen – die Investmentgesellschaft das Anlageobjekt mehr als zehn Jahre gehalten hat und wenn der jeweilige Anleger die zehnjährige Haltedauer auch in seiner Sphäre erfüllt hat.

Soweit die Investmentgesellschaft das Anlageobjekt veräu-ßert und dieser Gewinn auf eine natürliche Person oder Per-sonengesellschaft, die die Beteiligung im Betriebsvermögen hält, oder eine Körperschaft im Sinne des § 1 KStG entfällt oder ein zu dem vorstehenden Kreis gehörender Anleger seine Beteiligung veräußert, erhöht der Gewinn die jewei-ligen Einkünfte des Anlegers aus Gewerbebetrieb. Diese unterliegen wiederum der Einkommen- bzw. Körperschaft-steuer sowie der Gewerbesteuer.

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13Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

2.1 Firma,Sitz

AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG

mitSitzinKarlsruhe,Geigersbergstraße 37,76227Karlsruhe

Die Investmentgesellschaft ist ein geschlossener inländi-scherPublikums-AlternativerInvestmentfondsimSinnedes§1Abs.5,Abs.6KAGB.

2.2 Beteiligung

Beider angebotenenBeteiligunghandelt es sichumeineunternehmerischeBeteiligunginFormvonanfänglichaus-schließlich indirekt gehaltenen Kommanditanteilen an derInvestmentgesellschaft.

Die Beteiligung von Anlegern an der Investmentgesell-schafterfolgtdurchAbschlusseinesTreuhandvertragesmitder AVIO Verwaltung und Treuhand GmbH (nachfolgendauch„Treuhandkommanditistin“genannt)undderAVOLOAviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG. AufGrundlage des Treuhandvertrages wird die Treuhandkom-manditistin fürdenAnlegerdieBeteiligungander Invest-mentgesellschaft im eigenen Namen, aber auf RechnungdesAnlegerserwerben,haltenundverwalten.DieBeteili-gungkanndurchdenAnlegernachseinemBeitrittineineunmittelbare Beteiligung als Direktkommanditist mit Ein-tragungdesAnlegersindasHandelsregisterumgewandeltwerden.

2.3 GründungderInvestmentgesellschaft,Laufzeit,Geschäftsjahr

Bei der Investmentgesellschaft handelt es sich um einedeutscheKommanditgesellschaft.Siewurdeam16.04.2014gegründetundam12.05.2014imHandelsregisterdesAmts-gerichtsMannheimunterHRA705591eingetragen.DieIn-vestmentgesellschaftunterliegtdeutschemRecht.

DieDauerder Investmentgesellschaft ist befristet. Sie en-detam31.12.2029.EineordentlicheKündigungdurchdenAnlegeristausgeschlossen.DieGeschäftsführungkanndieVerlängerungoderVerkürzungderDauerder Investment-gesellschafteinmaligoderinmehrerenSchrittenuminsge-samtbiszufünfJahrebeschließen,soferndieGesellschaf-terdemmitBeschlusszustimmen.DasRechtzurfristlosenKündigungauswichtigemGrundbleibtdavonunberührt.

Das Geschäftsjahr der Investmentgesellschaft entsprichtdemKalenderjahr.DasGeschäftsjahr2014isteinRumpfge-schäftsjahrundbegannmitderEintragungderInvestment-gesellschaftimHandelsregister.

2.4 GegenstandderInvestmentgesellschaft

Gegenstandder Investmentgesellschaft istdieAnlageundVerwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlage-strategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nut-zen der Anleger. Die Anlagestrategie ist der Erwerb, derBetrieb,dieVermietung,dasLeasingoderdiesonstigeBe-schäftigungsowiedieVeräußerungeinesLuftfahrzeugsimSinne des §261 Abs.2 Nr.3 KAGB vom Typ Boeing 777-300ERmitderHerstellerseriennummer41083nebstseinerTriebwerke.

DieAnlagestrategieergibtsichimÜbrigenausdenAnlage-bedingungenimSinneder§§266,267KAGB.

Die Investmentgesellschaft ist berechtigt, alle unmittelbarodermittelbardiesemGesellschaftsgegenstanddienendenund/oderförderndenMaßnahmenzuergreifen,soferndie-seinEinklangmitdenAnlagebedingungenstehen.

Der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft, derTreuhandvertragsowiedieAnlagebedingungensindimVer-kaufsprospekt aufdenSeiten98ff., 121ff. und92ff. voll-ständigabgedruckt.

2.5 GesellschafterzumZeitpunktderProspekterstellung

PersönlichhaftendeGesellschafterinder Investmentgesell-schaftistdieAVOLOFlugzeug-LeasinggesellschaftmbHmitSitz in Karlsruhe, Geigersbergstraße 37, 76227 Karlsruhe(nachfolgend „Komplementärin“ genannt). Sie wurde am16.04.2014indasHandelsregisterdesAmtsgerichtsMann-heimunterderNummerHRB719444eingetragen.Alleini-ge Gesellschafterin der Komplementärin ist die CommerzReal AG. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt25.000Euro. Die Haftung der Komplementärin für Ver-bindlichkeitenderInvestmentgesellschaftistaufihrGesell-schaftsvermögenbeschränkt.DieKomplementärinhältkei-nenKapitalanteilanderInvestmentgesellschaft.

Geschäftsführende Kommanditistin der Investmentgesell-schaft ist die ADRUGA Verwaltungsgesellschaft mbH mit

2. Investmentgesellschaft

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14 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Sitz in Düsseldorf, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf(nachfolgend auch „geschäftsführende Kommanditistin“genannt). Sie wurde am 16.04.2014 unter der NummerHRB 72384indasHandelsregisterdesAmtsgerichtsDüssel-dorfeingetragen.IhrStammkapitalbeträgt25.000Euro.DiegeschäftsführendeKommanditistinisteine100%igeToch-tergesellschaftderCommerzRealAG.Diegeschäftsführen-deKommanditistinistmiteinerKapitaleinlageinHöhevon30.000US-Dollar an der Investmentgesellschaft beteiligt.DieKapitaleinlageistvolleingezahlt.

TreuhandkommanditistinderInvestmentgesellschaftistdieAVIOVerwaltungundTreuhandGmbHmitSitz inDüssel-dorf, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf. Sie wurde am21.08.2014beimAmtsgerichtDüsseldorfunterderNummerHRB 73169 eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt 25.000Euro.DieTreuhandkommanditistinisteine100%igeToch-tergesellschaft der Commerz Real AG. Die Treuhandkom-manditistinistmiteinerKapitaleinlageinHöhevon30.000US-DollaranderInvestmentgesellschaftbeteiligt.DieKapi-taleinlageistvolleingezahlt.

2.6 KapitalderInvestmentgesellschaft,Kapitalerhöhung

Das zum Zeitpunkt der Prospekterstellung gezeichneteundeingezahlteKapitalderInvestmentgesellschaftbeträgt60.000US-Dollar.

Das Gesellschaftskapital der Investmentgesellschaft solldurchdenmittelbarenBeitrittvonAnlegernalsTreugeberüberdieTreuhandkommanditistinauf86.810.000US-Dollarerhöhtwerden.

DiemittelbareKommanditeinlageeinesAnlegersmussmin-destensdemGegenwert von20.000Euro (Basis:Euro-Re-ferenzkursveröffentlichung der Europäischen Zentralbankzum Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung) undmindestens 30.000US-Dollar oder einem höheren, durch1.000teilbarenUS-Dollar-Betrag,zuzüglich5ProzentAgioentsprechen.

2.7 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Investmentgesellschaft obliegtderKomplementärinunddergeschäftsführendenKomman-ditistingemeinsam.DabeiwirddieKomplementärindurchihre Geschäftsführer Felah al Nakash und Dr. MatthiasDelcker und die geschäftsführende Kommanditistin durchihreGeschäftsführerHeikoSzczodrowskiundJörgThomsenvertreten.Die Komplementärinund die geschäftsführende

Kommanditistin werden nachfolgend auch als die „Ge-schäftsführer“bzw.die„Geschäftsführung“bezeichnet.

DieKomplementärinistvondenBeschränkungendes§181BGBbefreit.

Soweit nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen und/oderaufsichtsbehördlicherAnweisungeneinDritterodermehre-reDritte(wiez.B.:dieKapitalverwaltungsgesellschaftoderdiebeauftragteVerwahrstelle)überdieDurchführungeinesGeschäftes ausschließlich entscheiden, ist die Geschäfts-führung berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die zumgewöhnlichenGeschäftsbetriebder Investmentgesellschaftgehören. Die Geschäftsführung ist grundsätzlich auch zurVornahmevonüberdengewöhnlichenGeschäftsbetriebderInvestmentgesellschafthinausgehendenGeschäftenberech-tigt,sofernderenGeschäftswertimEinzelfalleinenBetragvon5,0MillionenUS-Dollarnichtübersteigt.

InNot-undEilfällenistdieKomplementärinberechtigt,dieEntscheidung über die Abgabe von Erklärungen oder dieVornahme von Handlungen, Rechtsgeschäften und/odersonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Ge-schäftsbetrieb hinausgehen, zu treffen und diese gegebe-nenfallsvorzunehmen,auchwenninsoweitkeinBeschlussderGesellschaftervorliegt.DieKomplementärinistberech-tigtundbevollmächtigt,jederzeitnamensundfürRechnungder Investmentgesellschaft Dritte mit der WahrnehmungvonTätigkeitenfürdieInvestmentgesellschaftundmitderDurchführungvonHandlungen,ErklärungenundRechtsge-schäftenundsonstigenMaßnahmenderGeschäftsführungzubeauftragenunddiesenDritten–soweitnachAuffassungderKomplementärin zweckdienlichodernotwendig–ent-sprechendeVollmachtenzuerteilen.

DieKomplementärinistinsbesondereberechtigt,eineKapi-talverwaltungsgesellschaftimSinnedes§17KAGBzube-stellen,dieaufgrundderBestellungfürdieVerwaltungderInvestmentgesellschaftundihresVermögensverantwortlichist.DieKomplementärinistberechtigtundbevollmächtigt,dieser Kapitalverwaltungsgesellschaft wiederum eine Voll-macht zu erteilen, die die Kapitalverwaltungsgesellschaftunter Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGBberechtigt,imNamenundfürRechnungderInvestmentge-sellschaft zu handeln. Endet die Bestellung einer Kapital-verwaltungsgesellschaft(gleichauswelchemGrund),soistdieKomplementärinberechtigt,eineandereKapitalverwal-tungsgesellschaftmitderVerwaltungderInvestmentgesell-schaftundderenVermögenzubestellen.

DieKomplementärin istseitensderGesellschafterberech-tigt und unwiderruflich bevollmächtigt, eine oder mehre-re natürliche Personen, juristische Personen, Stiftungen

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15Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

und/oder Personenhandelsgesellschaften als Kommandi-tisten in die Investmentgesellschaft aufzunehmen sowiederErhöhungderEinlagenvonGesellschaftern,diebereitsalsKommanditistenanderInvestmentgesellschaftbeteiligtsind, zuzustimmen und dadurch das Gesellschaftskapitalaufbiszuinsgesamt86.810.000US-Dollarzuerhöhen,undsofern Gesellschafter während der Dauer der Gesellschaft–gleichauswelchemRechtsgrund(z.B.:infolgeform-undfristgerechtenWiderrufs)–ausderGesellschaftausgeschie-densind,dasGesellschaftskapitalerneutaufbiszu insge-samt86.810.000US-Dollarzuerhöhen.

Die Komplementärin der Investmentgesellschaft erhält alsEntgelt für ihre Haftungsübernahme und Geschäftsfüh-rungstätigkeitsowiedasManagementdesLeasingvertrageseinejährlicheVergütunginHöhevonbiszu0,085ProzentderBemessungsgrundlageimjeweiligenGeschäftsjahr,ma-ximal jedoch 50.000,00US-Dollar p.a. Sie ist berechtigt,hieraufmonatlichanteiligeVorschüsseaufBasisderaktuel-lenPlanzahlenzuerheben.

Die geschäftsführende Kommanditistin der Investmentge-sellschaft erhält als Entgelt für ihre Geschäftsführungstä-tigkeiteinejährlicheVergütunginHöhevon0,015Prozentder Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr,maximal jedoch5.950,00US-Dollarp.a.Sie istberechtigt,hieraufmonatlichanteiligeVorschüsseaufBasisderjeweilsaktuellenPlanzahlenzuerheben.

DieKomplementärinhatimNamenundfürRechnungderInvestmentgesellschafteineKapitalverwaltungsgesellschaftzubestellenundderKapitalverwaltungsgesellschaftimer-forderlichen Umfang Vollmacht zum rechtsgeschäftlichenHandelnfürdieInvestmentgesellschaftzuerteilen.

DieKapitalverwaltungsgesellschaftistgemäߧ17Abs.2Nr.1KAGBfürdieVerwaltungdesGesellschaftsvermögensderIn-vestmentgesellschaftverantwortlich;ihrobliegtinsbesonderedieAnlageundVerwaltungdesGesellschaftsvermögens,dievorallemdiePortfolioverwaltungeinschließlichdesLiqui-ditätsmanagementsunddesRisikomanagementsbeinhaltet.

3. Kapitalverwaltungsgesellschaft

3.1 Bestellung,Erlaubnis

DieVerwaltungvonAlternativenInvestmentfondskannaus-schließlich durch Kapitalverwaltungsgesellschaften erfol-gen.DiesewerdennachMaßgabedesKAGBreguliertundbedürfenzurAufnahmeihresGeschäftsbetriebsderErlaub-nisdurchdieBaFin.

DieInvestmentgesellschafthatmitVerwaltungsvertragvom17.09.2014 die Commerz Real Kapitalverwaltungsgesell-schaftmbHmitSitzinDüsseldorf,Mercedesstraße6,40470Düsseldorf als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft imSinnedes§17Abs.2Nr.1KAGBbestellt.DieKVGwurdeam19.06.2013gegründetundam12.07.2013 indasHan-delsregisterdesAmtsgerichtsDüsseldorfunterHRB 70608eingetragen.SieverfügtübereinStammkapitalinHöhevon5.000.000Euro,dasinvollerHöheeingezahltist.AlleinigeGesellschafterinderKVGistdieCommerzRealAGmitSitzinEschborn,Helfmann-Park5, 65760Eschborn, eingetra-genindasHandelsregisterdesAmtsgerichtsFrankfurtunterHRB 81520.

Der KVG wurde am 28.02.2014 die Erlaubnis für denGeschäftsbetrieb als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaftnachden§§20,22KAGBdurchdieBaFinerteilt.DieEr-laubnisumfasstsowohldieVerwaltungvongeschlossenen

inländischenPublikums-AIFsowievongeschlossenenundoffeneninländischenSpezial-AIF.

Weitere Investmentvermögen im Sinne des KAGB werdenvonderKVGderzeitnichtverwaltet.DieKVGbeabsichtigtjedoch,künftigdieVerwaltungweiterer Investmentvermö-genimSinnedesKAGBzuübernehmen.

3.2 Geschäftsführung

DieGeschäftederKVGwerdendurchzweiGeschäftsführergemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsammit einem Prokuristen oder gemeinsam durch zwei Pro-kuristen tatsächlich geleitet. Mitglieder der Geschäftsfüh-rung der KVG sind Frau Marinela Bilic-Nosic, Herr HeikoSzczodrowskiundHerrJörgThomsen.DieGeschäftsführersindgeschäftsansässigMercedesstraße 6,40470 DüsseldorfundzugleichMitarbeiterderCommerzRealAG.Zwischenden Geschäftsführern besteht die folgende wesentlicheFunktions-undAufgabentrennung:FrauBilic-Nosic istalsGeschäftsführerin fürdenBereichRisikomanagement ver-antwortlich,HerrHeikoSzczodrowski leitetverantwortlichdas Portfoliomanagement. Herr Jörg Thomsen, ist für dieKonzeptionunddenVertriebverantwortlich.DieGeschäfts-führersindvondenBeschränkungendes§181BGBbefreit.

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16 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

DieGeschäftsführerHeikoSzczodrowskiundJörgThomsensindzugleichGeschäftsführerdergeschäftsführendenKom-manditistinderInvestmentgesellschaftsowieGeschäftsfüh-rerderPlatzierungsgarantinCommerzRealFondsBeteili-gungsgesellschaftmbH(vgl.„Platzierungsgarantievertrag“,Seite47). Daneben werden von den Geschäftsführern au-ßerhalbderKVGkeineHauptfunktionenausgeübt,die fürdieKVGvonBedeutungsind.

3.3 Aufsichtsrat

DieKVGhateinenAufsichtsratgebildet.MitgliederdesAuf-sichtsratessindHerrDr.AndreasMuschter (Vorsitzender)sowiedievierweiterenVorstandsmitgliederderCommerzRealAGundHerrProf.Dr.ChristophSchalast.

Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Christoph Schalast istunabhängigvondenGesellschafternderKVG,denmit ihrverbundenenUnternehmenunddenGeschäftspartnernderKVG.

Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates sind zugleichMitgliederdesVorstandesderCommerzRealAGundMit-glieder der Geschäftsführung der Commerz Real Invest-mentgesellschaftmbH.DanebenwerdenvondenAufsichts-rätenaußerhalbderKVGkeineHauptfunktionenausgeübt,diefürdieKVGvonBedeutungsind.

3.4 AbsicherungvonBerufshaftungsrisiken

Zur Erfüllung der gesetzlichen Kapitalerfordernisse sowiezurAbdeckungpotenziellerBerufshaftungsrisikenausihrerGeschäftstätigkeitverfügtdieKVG,insbesondereimSinnedes§25Abs.6KAGB,überausreichendeEigenmittel.

3.5 Unterstützungsleistungen

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist es der KVGgrundsätzlichgestattet,bestimmteAufgabenderkollektivenVermögensverwaltung an Dritte (Auslagerungsunterneh-men)zuübertragen.

DieKVGhatmitVertragvom23.04.2014einenTeilderge-genüberderInvestmentgesellschaftzuerfüllendenVerwal-tungsaufgabenaufdieCommerzRealAGübertragen.

3.5.1 GegenstandderUnterstützungsleistungenDie KVG hat die Commerz Real AG insbesondere mit derErbringungfolgenderLeistungenfürdieInvestmentgesell-schaftbeauftragt:

• Übernahme der Buchhaltung für die Investmentgesell-schaft,

• RechnungslegungderInvestmentgesellschaft,

• UnterstützungbeiderErstellungvonSteuererklärungenderInvestmentgesellschaftund

• UnterstützungsleistungendurchGroupRiskControllingundRisikomanagementKAGB.

DieKVGprüft fortwährenddievonderCommerzRealAGerbrachten Dienstleistungen. Sie bleibt gegenüber der In-vestmentgesellschaft weiterhin für diese Aufgaben ver-pflichtetundverantwortlich.

3.5.2 CommerzRealAGDieCommerzRealAG (CR) ist einmittelbaresundorgan-schaftlichverbundenesTochterunternehmenderCommerz-bankAG.Sie istSpezialistin fürSachwertinvestitionenundstehtfürmehrals40JahreMarkterfahrungundeinverwal-tetesVermögenvonrund32MilliardenEuro.MitderMarkehausInvestistdieCRseit40JahrenimAnlagesegmentderOffenen Immobilienfondsetabliert.Deroffene Immobilien-fondshausinvestgehörtmiteinemVolumenvonüberneunMilliardenEuroinDeutschlandzudengrößtenOffenenIm-mobilienfondsfürPrivatinvestoren.

UnterderMarkeCFB-FondshatdieCRGruppeindenletz-ten30JahrenüberihreTochtergesellschaftCommerzRealFondsBeteiligungsgesellschaftmbH (CFB) 181FondsmiteinemInvestitionsvolumenvonumgerechnetrund14,0Mil-liarden Euro realisiert. Mehr als 74.000 Investoren habenrund 142.000 Beteiligungen mit einem Eigenkapitalanteilvonumgerechnetüber5,6MilliardenEurogezeichnet. In-vestitionen erfolgten im In- und Ausland vornehmlich inImmobilien, Schiffe, Filmproduktionen, Infrastruktur undregenerativeEnergieanlagen.ZudemhatdieCFBseit1996insgesamtneunFlugzeugfondsemittiert.SiebenFlugzeug-fonds konnten durch Verkauf der Flugzeuge nach AblaufvonrundzehnJahrenmitplanmäßigenAusschüttungenun-terBerücksichtigungderAnrechnungvonGewerbesteuer-zahlungenaufdieEinkommensteuerbelastungderAnlegerbeendetwerden.Hierbeihandelt es sichumFlugzeuglea-singfonds,diemitderhiervorliegendenunternehmerischenBeteiligung nicht vergleichbar sind. Die vorstehendenAusführungen basieren auf Angaben der Commerz RealAG zum Zeitpunkt der Prospekterstellung. Die vollständi-ge Leistungsbilanz der CFB-Fonds kann im Internet unterwww.commerzreal.com/cfb-fonds eingesehen werden.DiebisherigenErgebnissederbeidennoch laufendenun-ternehmerischen Flugzeugbeteiligungen sind nachfolgenddargestellt.

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17Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

MitEinführungdesKAGBunterliegensowohldieEmitten-tenalsauchjeglicheArtenvonUnternehmerischenBeteili-gungeneinerneuenRegulatorik.DiesemUmstandträgtdieCRGruppemitderCommerzRealKapitalverwaltungsgesell-schaftmbHundderneuenMarke„CFBINVEST“Rechnung.

3.5.3 LaufzeitdesDienstleistungsvertragesmitderCRDer Dienstleistungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit ge-schlossen.ErkannvondenVertragsparteienmiteinerFristvonsechsMonatenzumQuartalsendegekündigtwerden.

3.5.4 InteressenkonflikteInteressenkonflikte im Rahmen der Übertragung von Auf-gaben könnten sich aus den bestehenden kapitalmäßigenundpersonellenVerflechtungenzwischenderKVGundderCommerzRealAGergeben.

Die Commerz Real AG ist alleinige Gesellschafterin derKVG. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der KVG sind mitAusnahmevonHerrnProf.Dr.SchalastzugleichMitgliederdesVorstandesderCommerzRealAG.

3.6 Verwaltungsvertrag

DieKVG ist verpflichtet, alleGeschäfteder Investmentge-sellschaft unter Beachtung der Regelungen des Gesell-schaftsvertrages und der Anlagebedingungen der Invest-mentgesellschaftsowiedenanwendbarenRegelungendesKAGBzubesorgen.DieInvestmentgesellschafthatdieKVGbevollmächtigt, für die Investmentgesellschaft sämtlicheErklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowiesämtliche Handlungen, Maßnahmen und Rechtsgeschäftevorzunehmen, die für die Erbringung der Dienstleistun-gen oder im Zusammenhang mit der Erbringung dieserDienstleistungen erforderlich oder nach Auffassung derKVGzweckdienlichsind.DieKVGist insbesonderebevoll-mächtigt, im eigenen Namen und für Rechnung der In-vestmentgesellschaft sowie im Namen und für Rechnung

der Investmentgesellschaft sämtliche in VerbindungmitdenDienstleistungenstehendenVerträgeabzuschließenunddurchzuführen.BeiderWahrnehmungihrerAufgabenhandeltdieKVGausschließlichimInteressederAnleger.

DieKVGwirdinsbesonderedienachfolgendenLeistungenerbringen:

• dieKonzeptionundUnterstützungderInvestmentgesell-schaftbeiderImplementierungalsGeschlossenerPubli-kums-AIF,

• dieVermittlungdesVermögensgegenstandes,

• dieVermittlungderFremdfinanzierung,

• dieVerwaltungderInvestmentgesellschafteinschließlichderVerwaltungdesPortfoliosunddesManagementsvonRisiken,

• die Betreuung der Anleger und deren BeteiligungenwährendderDauerderBeteiligungander Investment-gesellschaft,

• dieDurchführungoderVeranlassungderDurchführungder Bewertung der Vermögensgegenstände der Invest-mentgesellschaftunddieBerechnungdesNettoinventar-wertesjeAnteilsowiederenOffenlegunggegenüberdenAnlegernsowie

• dieAuswahleinerVerwahrstelleimSinnedes§80Abs.2KAGB.

Darüber hinaus übernimmt die KVG die Garantie zur Be-grenzungderHöhederVermittlungsgebührfürdieEinwer-bungdesEigenkapitals sowiedieHaftung fürdieEinzah-lungdesgezeichnetenEigenkapitals (vgl. „WirtschaftlicheAngaben“,Seite50).

DieVergütungenfürdieDienstleistungenderKVGsindimKapitel„AngabenzudenKosten“,Seite58beschrieben.

Emissionsjahr Kommanditkapital Investitionsvolumen Ausschüttungin%desKommanditkapitals

Jahr Soll Ist

CFB-Fonds 176Flugzeugfonds Airbus A319 I

2010 10.001.050 € 26.868.804 € 2010201120122013

9,009,009,009,00

9,009,009,009,00

CFB-Fonds 178Flugzeugfonds Airbus A319 II

2010 10.001.050 € 26.868.804 € 2010201120122013

9,009,009,009,00

9,009,009,009,00

Die Entwicklungen der Vergangenheit sind kein verläss-licher Indikator für die Zukunft.

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18 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Der Verwaltungsvertrag endet automatisch zu dem Zeit-punkt, in dem die Investmentgesellschaft aufgelöst undliquidiertwordenist.DerKVGstehtzudemeinKündigungs-rechtnach§154KAGBzu.

DieKVGhaftetgegenüberderInvestmentgesellschaftnichtfürmittelbareoderunmittelbareSchäden,Verluste,KostenoderAufwendungen,dieder InvestmentgesellschaftdurchoderimZusammenhangmitderErbringungderLeistungendurchdieKVGentstehen,esseidenn,dieseSchäden,Ver-luste, Kosten oder Anwendungen resultieren nachweislichausdergrobfahrlässigenodervorsätzlichenVerletzungvonvertraglichenVerpflichtungendurchdieKVGoderderfahr-lässigenoder vorsätzlichenVerletzung vonKardinalpflich-ten oder von Sorgfaltspflichten durch die KVG, die eine

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Folgehat.

Die Haftung der Verwaltungsgesellschaft für die vorsätzli-cheodergrobfahrlässigeVerletzungvonPflichten,diederVerwaltungsgesellschaftnachdenRegelungendesVerwal-tungsvertragesobliegen, ist in inderHöheunbegrenzt. InallenanderenFällenistdieHaftungderVerwaltungsgesell-schaft für alleVerletzungen vonVerpflichtungenausoderim Zusammenhang mit dem Verwaltungsvertrag in derHöheinsgesamtbeschränktaufdievonderVerwaltungsge-sellschaftgemäßVerwaltungsvertragerhalteneVergütung.

DerVertragunterliegtdeutschemRecht.Gerichtsstand istDüsseldorf.

4. Verwahrstelle

4.1 Beauftragung/Genehmigung

DieKVGhatalsexternbestellteKapitalverwaltungsgesell-schaft die zur Credit Agricole-Gruppe gehörende CACEISBankDeutschlandGmbHmitSitz in80939München,Lili-enthalallee34–36,imNamenundfürRechnungderInvest-mentgesellschaftmittelsVerwahrstellenvertragalsVerwahr-stelleimSinnedesKAGBbeauftragt.DieAusgestaltungderspezifischenAufgabeninAbhängigkeitvondentatsächlichverwahrtenVermögensgegenständenderInvestmentgesell-schaftwirdgesondertineinem„ServiceLevelAgreement“geregelt.DieCACEISisteinzugelassenesKreditinstitutimSinnedes§80Abs.2Nr.1KAGBundwirdvonderBaFinbeaufsichtigt. Schwerpunkt ihres Geschäftes ist u.a. dieVerwahrung im Sinne des Depotgesetzes, die Abwicklungvon Geschäften in Finanzinstrumenten und die AusübungderDepotbankfunktion.

Die Auswahl der Verwahrstelle wurde von der BaFin am17.09.2014 genehmigt. Die Verwahrstelle handelt bei derWahrnehmungihrerAufgabenunabhängigundimInteressederInvestmentgesellschaftundderenAnleger.

4.2 LaufzeitdesVertrages/Kündigung

DerVerwahrstellenvertragwurdeaufunbestimmteZeitge-schlossen. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Ver-wahrstellenvertragmiteinerFristvonsechsMonatenzumJahresendezukündigen.

4.3 RechteundPflichtenderVerwahrstelle

DieRechteundPflichtenderVerwahrstelleergebensichimWesentlichenausdenVorschriftendesKAGBundderDele-giertenVerordnung(EU)Nr.231/2013derEU-Kommissionundbeinhalteninsbesondere

• die Verwahrung der verwahrfähigen Vermögensgegen-ständederInvestmentgesellschaft;

• dieEigentumsüberprüfungundFührungeinesBestands-verzeichnisses bei nichtverwahrfähigen Vermögensge-genständen;

• die Sicherstellung, dass die Ausgabe und RücknahmevonAnteilenderInvestmentgesellschaftunddieErmitt-lung des Wertes der Investmentgesellschaft den Vor-schriften des KAGB, der Anlagebedingungen und desGesellschaftsvertragesentsprechen;

• die Sicherstellung, dass bei den für gemeinschaftlicheRechnungderAnlegergetätigtenGeschäftenderGegen-wertinnerhalbderüblichenFristenandieInvestmentge-sellschaftoderfürRechnungderInvestmentgesellschaftüberwiesenwird;

• die Sicherstellung, dass die Erträge der Investmentge-sellschaftnachdenVorschriftendesKAGBundderAnla-gebedingungenbzw.desGesellschaftsvertragesverwen-detwerden;

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19Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

• die Ausführung der Weisungen der KVG, sofern diesenichtgegengesetzlicheVorschriftenoderdieAnlagebe-dingungen verstoßen, insbesondere die ÜberwachungderEinhaltungderfürdieInvestmentgesellschaftgelten-dengesetzlichenundindenAnlagebedingungenfestge-legtenAnlagegrenzen;

• dieSicherstellungderÜberwachungderZahlungsströmederInvestmentgesellschaft;

• die Erteilung der Zustimmung zu zustimmungspflichti-genGeschäften,soweitdiesedenVorschriftendesKAGBentsprechenundmitdenAnlagebedingungenderInvest-mentgesellschaftübereinstimmen;

• dieÜberwachungderEintragungbzw.dieSicherstellungderVerfügungsbeschränkunggemäߧ83Abs.4KAGBsowie

• dieSicherstellungderEinrichtungundAnwendungan-gemessener Prozesse bei der KVG zur Bewertung derVermögensgegenständeder InvestmentgesellschaftunddieregelmäßigeÜberprüfungderBewertungsgrundsät-zeund-verfahren.

Die Verwahrstelle ist berechtigt, die Verwahrung von ver-wahrfähigenFinanzinstrumentenunterdenVoraussetzungendes§82KAGBaufeinanderesUnternehmen(Unterverwahr-stelle)auszulagern.ZumZeitpunktderProspekterstellunghatdieVerwahrstellewederdievorstehendenocheineanderederihrobliegendenPflichtenimZusammenhangmitderIn-vestmentgesellschaftaufeineUnterverwahrstelleübertragen.

4.4 HaftungderVerwahrstelle

DieHaftungderVerwahrstellerichtetsichnachdengesetz-lichen Vorschriften. Die Verwahrstelle haftet nicht für dasAbhandenkommenvonverwahrtenFinanzinstrumentenbeieiner Unterverwahrstelle, wenn die Voraussetzungen des§88 Abs.4 oder Abs.5 KAGB erfüllt sind. Im Falle einesAbhandenkommens von Finanzinstrumenten müsste dieVerwahrstelle dementsprechend den Nachweis erbringen,dassalleBedingungenfüreineetwaigeAuslagerungihrerVerwahraufgabennach§82KAGBerfülltsind,dieHaftungderVerwahrstelleimRahmeneinesschriftlichenVertragesmitderUnterverwahrstelleausdrücklichaufdieseübertra-gen wurde und es die vertraglichen Regelungen der KVGermöglichen, ihren Anspruch wegen des Abhandenkom-mens von Finanzinstrumenten gegenüber der Unterver-wahrstelle durchzusetzen und der Verwahrstellenvertrageine entsprechende Haftungsfreistellung zugunsten derVerwahrstelleermöglichtsowieeinenobjektivenGrundfürdieHaftungsfreistellungsklauselbeinhaltet.

4.5 Recht/Gerichtsstand

DerVerwahrstellenvertragunterliegtdeutschemRecht.Aus-schließlicherGerichtsstand füralleRechtsstreitigkeiten imZusammenhangmitdemVerwahrstellenvertragistMünchen.

DerVerwahrstellenvertragregeltausschließlichRechteundPflichtenderVertragsparteienausdemVertragsverhältnis.EigeneunmittelbareRechtedesAnlegersergebensichausdemVertragnicht.

5. Treuhandkommanditistin

TreuhandkommanditistinistdieAVIOVerwaltungundTreu-handGmbHmitSitzinDüsseldorf,Mercedesstraße 6,40470Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsge-richtsDüsseldorfunterHRB 73169.

GegenstandderGesellschaft istdasHaltenundVerwaltensowiedieVeräußerungvontreuhänderischgehaltenenundeigenenBeteiligungenanandereUnternehmen, insbeson-dereanderInvestmentgesellschaftsowiedieDurchführungsonstiger zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Ge-schäfteundMaßnahmen.

Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhandkommandi-tistinsindHerrUwe-MichaelHennemannundHerrMichael

Becker, beide geschäftsansässig in Mercedesstraße  6,40470Düsseldorf.

5.1 RechtsgrundlageundAufgaben

DieTreuhandkommanditistinwirdaufRechtsgrundlagedesauf Seite121ff. dieses Verkaufsprospektes abgedrucktenTreuhandvertrages die Beteiligungen der mittelbar an derInvestmentgesellschaftbeteiligtenAnleger imeigenenNa-men,aberaufRechnungdesjeweiligenAnlegerserwerben,haltenundverwalten.

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20 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Aufgabe der Treuhandkommanditistin ist die Beteiligungan der Investmentgesellschaft in Höhe der mittelbarenKommanditeinlagedesjeweiligenAnlegerssowiedieAus-übungallerRechteundPflichtenalsGesellschafterderIn-vestmentgesellschaftbezüglichdestreuhänderischfürdenAnlegergehaltenenKommanditanteilsnachdessenWeisun-gen.ImInnenverhältnisderGesellschafterderInvestment-gesellschaftwerdendieAnleger,fürdiedieTreuhandkom-manditistineineBeteiligunganderInvestmentgesellschafthält, wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter behandelt.DiesgiltinsbesonderefürdieBeteiligungamGesellschafts-vermögen,amGewinnundVerlust,aneinemLiquidations-erlös sowie bei der Ausübung mitgliedschaftlicher RechteaufEbenederInvestmentgesellschaft.

5.2 WesentlicheRechteundPflichtenderTreuhandkommanditistin

DieTreuhandkommanditistinhatalleZahlungenundsonsti-genRechtsgüterundVermögensgegenständebetreffenddesAnlegeranteils,insbesondereAusschüttungen,Abfindungs-zahlungen,Kapitalrückzahlungen,EntnahmenundsonstigeZahlungen der Investmentgesellschaft, abzüglich etwaigeraufdieanteiligenErgebnisseausderInvestmentgesellschaftentfallenden Steuern an den Anleger abzuführen. Zudemhat die Treuhandkommanditistin zu veranlassen, dass derAnlegerallewesentlichenUnterlagen(insbesondereEinla-dungenzurFassungvonBeschlüssenderGesellschafterderInvestmentgesellschaftsowieProtokolleüberdieErgebnis-sevonGesellschafterbeschlüssen)undInformationenüberwesentlicheGeschäftsvorgängederInvestmentgesellschaft,welchederTreuhandkommanditistinalsInhaberderBeteili-gungzugehen,erhält.

DerAnlegerleistetdieaufseinemittelbareBeteiligungander InvestmentgesellschaftentfallendeKapitaleinlagezzgl.Agio unmittelbar auf das im Zeichnungsschein genannteKontoderInvestmentgesellschaft.ErfülltderAnlegerseineZahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht, ist die Treu-handkommanditistinberechtigt,VerzugszinsenabFälligkeitinHöhevonfünfProzentpunktenüberdemjeweiligenBasis-satzgemäߧ247BGBp.a.aufdiegeschuldeteEinlagezuverlangen.LeisteteinAnlegeraufeinenachEintrittdesVer-zuges abgesandte schriftliche Zahlungserinnerung (Mah-nung) innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach ZugangnichtdenrückständigenBetrag,hatdieTreuhandkomman-ditistindasRecht,denTreuhandvertragmitdemjeweiligenAnleger fristlos zu kündigen. Die im Gesellschaftsvertragder Investmentgesellschaft geregelten Rechtsfolgen beiVerzugrichtensichdannunmittelbargegendensäumigenAnleger.DersäumigeAnlegerträgtdarüberhinausdieim

ZusammenhangmitderKündigungdesTreuhandvertrageswegenVerzugesentstehendenKosten.

DieTreuhandkommanditistinhaftetdemindirektbeteiligtenAnlegergrundsätzlichnurfürdiefahrlässigeodervorsätz-licheVerletzungwesentlicherPflichten(Kardinalspflichten)sowiefürSchädenausderVerletzungdesLebens,desKör-persoderderGesundheit.ImÜbrigenhaftetdieTreuhand-kommanditistindemAnlegernurfüreinegrobfahrlässigeodervorsätzlicheVerletzungderihmobliegendenPflichten.

ImFallederBeendigungdesTreuhandvertragesdurchKün-digungistderAnlegerverpflichtet,derTreuhandkomman-ditistinundderInvestmentgesellschaftsämtlichediesenimZusammenhangmitderKündigungdesAnlegeranteilsent-standenenNachteile (z.B.:Kosten imZusammenhangmitderErmittlungdesVerkehrswertes,Gebühren,SteuernundAbgaben),innachgewiesenerHöhe,jedochnichtmehrals6,0 ProzentdesAnteilswertes,nachAnforderungdurchdieInvestmentgesellschaft und/oder die Treuhandkommandi-tistinunverzüglichzuerstatten.

5.3 LaufzeitdesTreuhandvertrages

DerTreuhandvertragwirdmitAnnahmederBeitrittserklä-rungdesAnlegersdurchdieTreuhandkommanditistinundder Investmentgesellschaft wirksam. Der Treuhandvertragistunbefristet.

DerAnlegerkanndenTreuhandvertragnurauswichtigemGrund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesonderedann vor, wenn die Treuhandkommanditistin wesentlicheVerpflichtungen, die der Treuhandkommanditistin auf-grunddiesesTreuhandvertragesobliegen,verletztundtrotzschriftlicherMahnungundangemessenerFristsetzungzurAbhilfediesePflichtverletzungnichtbeseitigthat.Zudemistauch die Treuhandkommanditistin unter bestimmten Um-ständenzurKündigungdesTreuhandvertragesberechtigt.DiesesistinsbesonderedannderFall,wennderAnlegerdieEinlage(nebstAgio)nichtvertragsgemäßgeleistethat,überdas Vermögen des Anlegers ein Insolvenzverfahren eröff-netwurde,durcheinenGläubigerdesAnlegers indessenAnlegeranteildieZwangsvollstreckungbetriebenwirdundder Anleger nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen nachZustellung des Pfändungsbeschlusses, der Treuhandkom-manditistin die Abwendung der Vollstreckungsmaßnah-me zu deren Zufriedenheit nachgewiesen hat oder eineÄnderungderGesetzeund/oderdersteuerlichenRahmen-bedingungen(z.B.:ErgänzungoderÄnderungvonSteuerge-setzen,ErlassenoderVerordnungenoderderenAuslegung)drohtodereingetretenist,diesich–nachEinschätzungder

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Treuhandkommanditistin–nachteiligfürdieInvestmentge-sellschaftund/oderdieTreuhandkommanditistinauswirkenkönnte.JedeKündigunghatschriftlichzuerfolgen.

DerTreuhandvertragendet fernerautomatisch, sofernderAnleger seine mittelbare Beteiligung in eine unmittelbareBeteiligung umwandelt, mit Wirkung zum Tag der Eintra-gungderunmittelbarenKommanditbeteiligungimHandels-register.

DiedurchdieBeendigungdesTreuhandvertragesunddieimZusammenhangmitderUmwandlungdermittelbarenineineunmittelbareBeteiligunganderInvestmentgesellschaftdemAnlegerundderInvestmentgesellschaftentstehendenKosten,SteuernundAufwendungen trägtderAnleger.Et-waigeGebühren fürdieEintragungdesAnlegers imHan-delsregisterträgtjedochdieInvestmentgesellschaft,sofernder Anleger das Umwandlungsverlangen bereits in der

Beitrittsvereinbarung erklärt hat. Die Treuhandkommandi-tistinistberechtigt,entsprechendeBeträgemiteinemZah-lungsanspruchdesAnlegerszuverrechnen.

5.4 VergütungderTreuhandkommanditistin

Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Tätigkeit alsTreuhänder hinsichtlich sämtlicher von ihr für Anlegergehaltenen Beteiligungen an der InvestmentgesellschafteineVergütungvonderKVGinHöhevon10.000US-DollarjeKalenderjahr.

DieInvestmentgesellschaftundderAnlegersindnichtver-pflichtet,derTreuhandkommanditistinfürihreTätigkeitalsTreuhänderinfürdenAnleger,vorbehaltlichdervorstehen-denRegelungbeiVerfügungen,einezusätzlicheVergütungzuzahlen.

6. Anleger

6.1 Zielgruppe

DasBeteiligungsangeboterfolgtausschließlichinDeutsch-landundrichtetsichannatürlichePersonenmitWohnsitzodergewöhnlichemAufenthaltinDeutschland,dieihreBe-teiligung imsteuerlichenPrivatvermögenhalten,sowieanjuristische Personen, Stiftungen oder Personenhandelsge-sellschaftenmitSitzinDeutschland,dieihreBeteiligungimsteuerlichenBetriebsvermögenhalten.EineBeteiligungdernatürlichen oder juristischen Person, Stiftung oder Perso-nenhandelsgesellschaftkannnureinzelnerfolgen.

Neu beitretende Anleger müssen neben der Übernahmeeiner Mindestkommanditeinlage in Höhe von mindestensdemGegenwertvon20.000Euro(Basis:Euro-Referenzkurs-veröffentlichung der Europäischen Zentralbank zum Zeit-punktderAnnahmederBeitrittserklärung)undmindestens30.000US-Dollar zuzüglichAgiozudemdie in§1Abs.19Nr.33a)bb)bisee)KAGBgenanntenVoraussetzungen(An-forderungen an sogenannte „qualifizierte Privatanleger“)erfüllen.

DiesbezüglichhatderAnlegerineinemvonderBeitrittser-klärunggetrenntenDokumentanzugeben,dassersichderRisiken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Inves-titionbewusst ist.DerSachverstand,dieErfahrungenundKenntnissedesAnlegerswerdenvondermitderVermitt-lungdesEigenkapitalsbeauftragtenGesellschaftunterder

Annahmebewertet,dassderAnlegernichtüberdieMarkt-kenntnisseundErfahrungeneinesprofessionellenKundenimSinneder„MiFiD-Richtlinie“(Anhang IIAbschnitt IderRichtlinie 2004/39/EG) verfügt. Diese muss im Rahmender vorgenommenen Bewertung des Anlegers unter Be-rücksichtigung der Art der beabsichtigten Investition desAnlegers hinreichend davon überzeugt sein, dass der An-leger in der Lage ist, seine Anlageentscheidung selbst zutreffenunddiedamiteinhergehendenRisikenverstehtunddasseinesolcheVerpflichtungfürdenAnlegerangemessenist. Die mit der Vermittlung des Eigenkapitals beauftragteGesellschafthatdemAnlegerdieVornahmederBewertungschriftlich zu bestätigen und dabei anzugeben, dass dievorgenannten Voraussetzungen durch den Anleger erfülltwerden.

Von einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung anderInvestmentgesellschaftausgeschlossensind:

a) GesellschaftenbürgerlichenRechts,EhepaareoderGe-meinschaften,

b)natürliche oder juristische Personen, Personenhandels-gesellschaftenoderStiftungen, inderHöhe, inderde-renKommanditeinlageimFalleihrerBeteiligunganderInvestmentgesellschaft mehr als 21.000.000US-Dollarbetragenwürde(folglichnurinHöhedes21.000.000US-DollarübersteigendenBetrages),

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c) natürlichePersonen,dieStaatsangehörigederVereinig-tenStaatenvonAmerika,Japan,KanadaoderAustraliensind oder die in den Vereinigten Staaten von Amerika,Japan, Kanada oder Australien ihren Wohnsitz habenund/oderdortsteuerpflichtigsind,

d) juristische Personen, Stiftungen und Personenhandels-gesellschaften,dienachdemRechtderVereinigtenStaa-tenvonAmerika,Japan,KanadaoderAustralienerrichtetwurden oder in einem dieser Länder ihren Sitz habenund/oderdortsteuerpflichtigsind,sowie

e) GesellschaftenoderStiftungen,andenennatürlichePer-sonenoderjuristischePersonen,StiftungenoderPerso-nenhandelgesellschaften beteiligt sind, die gemäß vor-stehenderBuchstabenc)oderd) voneinerBeteiligungan der Investmentgesellschaft ausgeschlossen sind, so-wie

f) Personen oder Gesellschaften, die beabsichtigen, denAnlegeranteil fürRechnungeinesanderenzuerwerbenund/oderzuhalten.

6.2 RisikoprofilderInvestmentgesellschaft

DasBeteiligungsangebotAVOLOAviationGmbH&Co.Ge-schlossene Investment KG ist eine langfristig orientierte,unternehmerischeBeteiligung.DabeikönnenRisikennichtausgeschlossen werden, die den wirtschaftlichen Erfolg –bishinzumTotalverlustderKommanditeinlagezzgl.Agio–beeinträchtigen.DieAnlagedesKapitalserfolgtnachAbzugder Initialkostenausschließlich indievonder Investment-

gesellschaftam16.06.2014erworbeneBoeing777-300ER.DieInvestmentgesellschaftinvestiertsomitohneEinhaltungdesGrundsatzesderRisikomischung.HinsichtlichderDar-stellungderRisikenimZusammenhangmitderBeteiligunganderInvestmentgesellschaftwirdaufdasKapitel„Darstel-lungderRisiken“,Seite23ff.verwiesen.

6.3 ProfildestypischenAnlegers

DasBeteiligungsangebotrichtetsichanerfahrene,risikoo-rientierteAnleger,dieüberdennotwendigenSachverstandundKenntnisseverfügen,dieRisikenunddenWertderAn-lageabzuschätzen.DieAnlage istnichtgeeignet fürAnle-ger,dieeinegarantierte,verzinslicheKapitalanlagesuchen,beiderdieHöheundderZeitpunktderVerzinsungundderKapitalrückzahlungfeststehen.DerAnlegermussbereitundinderLagesein,WertschwankungenseinesAnteilsundei-nengegebenenfallsdeutlichenbzw.denvollständigenVer-lustseinerKommanditeinlagezuzüglichAgiohinzunehmen.AuchkönnenRisikenauftreten,diezueinerGefährdungdesweiterenVermögensdesAnlegersführen.EineAnlagesoll-tedaher immernureinenTeildesVermögensbzw.einenTeilder freiverfügbarenLiquiditätumfassen(Portfoliobei-mischung).

DieLaufzeitderInvestmentgesellschaft istderzeitbiszum31.12.2029 befristet und kann durch Beschluss der Ge-schäftsführerundzustimmendemBeschlussderAnlegerumbiszufünfJahreverkürztoderverlängertwerden.WährendderLaufzeitderInvestmentgesellschaftisteineordentlicheKündigungausgeschlossen.DerAnlagehorizontsolltedem-entsprechendlangfristigausgerichtetsein.

7. AngabenzumöglichenInteressenkonflikten

UmständeundBeziehungen,ausdenensichInteressenkon-flikteergebenkönnen,besteheninsbesondereaufgrundderkapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischender Investmentgesellschaft, ihren Gründungsgesellschaf-tern,derKVGundderCommerzRealFondsBeteiligungsge-sellschaft(CFB),welcheallesamtKonzerngesellschaftenderCommerzRealAG(CR)undmittelbarderCommerzbankAGsind.

Die Komplementärin der Investmentgesellschaft, die ge-schäftsführendeKommanditistinunddieTreuhandkomman-

ditistin sind zum Zeitpunkt der Prospekterstellung jeweils100%ige Tochtergesellschaften der CR. Der Geschäfts-führerderKomplementärin,HerrFelahalNakash,dieGe-schäftsführerdergeschäftsführendenKommanditistin,HerrHeikoSzczodrowskiundHerrJörgThomsensowiedieGe-schäftsführer der Treuhandkommanditistin, Herr MichaelBecker und Herr Uwe-Michael Hennemann, sind zugleichMitarbeiter der CR. Die CR ist AuslagerungsunternehmenhinsichtlichdervonderKVGausgelagertenLeistungenein-schließlichdesRisikomanagements.

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Die CR ist zudem Muttergesellschaft der CFB, welche dieGarantiefürdiePlatzierungderAnteilegegenüberderIn-vestmentgesellschaftübernommenhat.DieCRistmittelba-reTochtergesellschaftderCommerzbankAG,welchederIn-vestmentgesellschaftdieEigenkapitalzwischenfinanzierunggewährt. Geschäftsführer der CFB sind u.a. Herr HeikoSzczodrowski und Herr Jörg Thomsen, die zugleich Ge-schäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin undderKVGundMitarbeiterderCRsind.

DieKVGistebenfallseine100%igeTochtergesellschaftderCR.DieMitgliederderGeschäftsführung,FrauMarinelaBi-lic-Nosic,HerrHeikoSzczodrowskiundHerrJörgThomsen,sind zugleich Bereichsleiter der CR. Bei den Mitgliederndes Aufsichtsrates der KVG handelt es sich überwiegendumMitgliederdesVorstandesderCR.DieKVGhatdarüberhinaus Teile der gegenüber der Investmentgesellschaft zuerbringendenLeistungenandieCRausgelagert.

Die Geschäftsführung der Investmentgesellschaft ist ver-pflichtet,sichumdieVermeidungvonInteressenkonfliktenzubemühenund,wennsichdiesenichtvermeidenlassen,dafür zu sorgen, dass unvermeidbare Konflikte unter dergebotenenWahrungder InteressenderGesellschafterderGesellschaft gelöst werden. Daneben haben CR und dieKVG zur Vermeidung von Interessenkonflikten ein Regel-werkzurHandhabungvonInteressenkonflikten(ConflictofInterestPolicy)verfasst.DiesessollderVorbeugung,Iden-tifikation und dem Management von InteressenkonfliktendienenunddieEinhaltungdereinschlägigengesetzlichen,regulatorischenundinternenVorschriftensicherstellen.DiespeziellenRegelungenfürdieKVGumfassendieverschie-denenFormenundKonstellationenvonInteressenkonfliktenderInvestmentgesellschaftbzw.derenAnlegermitderKVG,mitanderenInvestmentvermögenoderderenAnlegersowiemitweiterenKundenderKVG.

8. DarstellungderRisiken

DieBeteiligunganderInvestmentgesellschaftisteineunter-nehmerischeBeteiligung,derenEntwicklungzumZeitpunktder Prospekterstellung nicht mit Sicherheit vorhergesagtwerden kann. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden,dassRisikeneintreten,diesichnegativaufdaswirtschaft-licheErgebnisderunternehmerischenBeteiligungauswir-ken.DenkbarsindFolgenbishin zum Totalverlust der ge­leisteten Kapitaleinlagen zzgl. Agio.

BeidemvorliegendenBeteiligungsangebothandeltessichumeinelangfristigorientierteBeteiligung,andersichna-türliche oder juristische Personen, Stiftungen oder Perso-nenhandelsgesellschaften einzeln beteiligen können. AlleAusführungen in diesem Verkaufsprospekt stellen aus-schließlich auf diese Zielgruppe mit Wohnsitz bzw. Sitzin Deutschland ab. Die persönlichen und wirtschaftlichenVerhältnisseeinesAnlegerskönnenbeidernachfolgendenRisikodarstellungnichtberücksichtigtwerdenundzuindivi-duellenRisikendesbetreffendenAnlegersführen.

Zukünftige Entwicklungen der wirtschaftlichen, techni-schen,politischen, rechtlichenundsteuerrechtlichenRah-menbedingungen, wie z.B. Änderungen in der Gesetzge-bung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis,können die Ertragslage und damit die Werthaltigkeit derBeteiligungnachteiligbeeinflussen.

DienachstehendaufgeführtenRisikenstellendiezumZeit-punktderProspekterstellungbekanntenundalswesentlicherachtetenRisikendar.DerbesserenÜbersichtlichkeitwe-generfolgtdieDarstellungderRisikennachThemengebie-ten. Dabei ist zu beachten, dass die dargestellten Risikennicht zwangsläufig einzeln eintreten. Sie können vielmehrauchinKombinationeintretenundsomitdienegativeAus-wirkungverstärken.EinzelneoderkumulierteRisikenkön-nen zu einer Insolvenz der Investmentgesellschaft führen.EskanneinvollständigerVerlustdergeleistetenKapitalein-lagezzgl.Agioentstehen.DiefürdienachfolgendeRisiko-darstellunggewählteReihenfolgestelltkeineAussageüberdie Wahrscheinlichkeit des Eintretens der beschriebenenRisikendar.

Durch die nachfolgend dargestellten Risiken können derInvestmentgesellschaft zusätzliche Kosten und/oder Ein-nahmeausfälleentstehen,diezuverringertenAusschüttun-genderInvestmentgesellschaftandieAnlegerbishinzumTotalverlust der Kapitaleinlage zzgl. Agio führen können.Darüber hinaus kann es zu einer Gefährdung des Vermö-gensdesAnlegerskommen.

MaximalesRisikoDas maximale Risiko des Anlegers besteht in dem Total­verlust seiner geleisteten Kapitaleinlage zzgl. Agio sowie der darüber hinausgehenden Gefährdung des Vermögens des Anlegers. Das Vermögen des Anlegers kann derart

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gefährdet sein, dass es zu einer Insolvenz bzw. Privat­insolvenz des Anlegers kommt.

Eine Gefährdung des Privat- oder Betriebsvermögens desAnlegers kann sich ergeben, wenn die Leasingeinnahmenz.B.aufgrundderInsolvenzderLeasingnehmerinoderei-ner verminderten bzw. unmöglichen Anschlussvermietungnachhaltig unterhalb der Planung liegen würden und derAnlegerdaraufhininHöheseinererhaltenenAusschüttun-gen,die zueinemWiederauflebenderunmittelbarenHaf-tungnach§172Abs.4HGBgeführthaben(bismaximalzurHaftsumme inHöhe von10Prozent seiner inEuroumge-rechnetenKommanditeinlage)inAnspruchgenommenwür-deund/oderdieBeschränkungderKommanditistenhaftungdurchausländischeGerichtenichtanerkanntwirdund/oderderAnlegereinegegebenenfallsindividuellvereinbarteAn-teilsfinanzierungmitZinsundTilgungweiterhinbedienenmüsste.ZusätzlichbestehteinFremdwährungsrisiko,sofernderAnlegerseineBeteiligungausEigen-oderFremdmittelninEuro finanziert,daes sichbeidieserVermögensanlageumeineUS-Dollar-InvestitionhandeltunddieAusschüttun-gen entsprechend in US-Dollar erfolgen. Auch kann eineSteuerpflicht des Anlegers, der keine unmittelbaren odernur verminderteLiquiditätszuflüsse vonSeitender Invest-mentgesellschaft(z.B.inFormvonAusschüttungen)gegen-überstehen, zu einer Gefährdung seines weiteren Vermö-gensbishinzurInsolvenzbzw.Privatinsolvenzführen.

FehlendeRisikostreuungDie Investmentgesellschaft verwendet mehr als 90 Pro­zent des vorgesehenen Kapitals (Gesamtfinanzierungsbe­trag) ausschließlich zum Erwerb der Boeing 777­300ER. Sie erfüllt insofern nicht den Grundsatz der Risikomi­schung gemäß § 262 Abs. 1 KAGB. Angesichts der fehlen­den Diversifizierung können Risiken bzw. Zahlungsaus­fälle eines Investitionsvorhabens nicht durch Einnahmen alternativer Anlagen kompensiert werden. Insofern be­steht mangels Risikodiversifikation für die Investmentge­sellschaft ein erhöhtes Ausfallrisiko.

FungibilitätderAnteileBeidenAnteilenander InvestmentgesellschafthandeltessichumeinelangfristigeAnlage.DerAnlegeristentwederdirekt als Kommanditist oder indirekt über die Treuhand-kommanditistin an der Investmentgesellschaft beteiligt.Die Investmentgesellschaft ist aufbestimmteZeitbis zum31.12.2029errichtet.EineordentlicheKündigungderBetei-ligungistausgeschlossen.

Die Beteiligung ist mit Zustimmung der Komplementärinder Investmentgesellschaft bzw. bei Verfügung über einemittelbare Beteiligung mit Zustimmung der Treuhand-kommanditistin grundsätzlich mit Wirkung zum Ende des

Kalenderquartals, in dem die schriftliche Zustimmung zu-gegangen ist, veräußerbar. Teilübertragungen sind mög-lich, sofern der verbleibende Nennbetrag der Beteiligungim Wege der Schenkung nicht unter den Mindestbetragvon10.000US-DollarundbeiallensonstigenVerfügungennichtunterdenMindestbetragvon30.000US-Dollarabsinktodernichtdurch1.000ganzzahligteilbarist.DieFungibili-tätisteingeschränkt,dakeingeregelterZweitmarktfürdenHandelvonAnteilenanunternehmerischenBeteiligungen,wiez.B.fürAktienoderAnleihen,besteht.ZusätzlichistdieFungibilitätderAnteileeingeschränkt,daeinneuerAnlegerdiein§1Abs.19Nr.33a)bb)bisee)KAGBgenanntenVo-raussetzungen (sogenannter „qualifizierter Privatanleger“)erfüllenmuss.DerAnlegerträgtdamitdasRisiko,seineAn-teile an der Investmentgesellschaft nicht zu dem von ihmgewünschten Zeitpunkt veräußern zu können. Zudem istder Verkehrswert der Beteiligung zum Zeitpunkt des Ver-kaufs nur näherungsweise bestimmbar. Der VerkehrswertderBeteiligungbemisstsichnebendemfestgestelltenAn-teilswertauchamAngebotundderNachfragenachAnteilenander Investmentgesellschaft.Esbesteht fürdenAnlegerdasRisiko,dassübereinen längerenZeitraumkeineodernureinegeringeNachfragebestehtund/oderderVerkaufs-preisunterdemEinstandspreisbzw.unterdemerwartetenVerkehrswertderBeteiligungliegt.Darüberhinauskönnenmit der individuellen Veräußerung zusätzliche Kosten fürdenAnleger,z.B.MaklerprovisionenoderBeratungskosten,entstehen.EinRückgaberechtandieInvestmentgesellschaftbestehtnicht.

Bei einer angedachten Veräußerung der Beteiligung in-nerhalbvonzehnJahrennachBeitrittdesAnlegers isteinetwaiger Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Hierdurchentstehen negative Auswirkungen auf die VeräußerbarkeitderBeteiligung.DarüberhinausmussderErwerberderBe-teiligung– sofernerdiese imWegedesZweitmarkteser-wirbt–derInvestmentgesellschafteinenetwaigenAufwandausGewerbesteuerodereinerähnlichenSteuer,derinfolgeeines Gesellschafterwechsels mit dem daraus resultieren-denWegfallsteuerlicherVerlustvorträgeentsteht,erstatten.HierdurchkanndieHöhedeserzielbarenKaufpreisesunddie Fungibilität der Beteiligung zusätzlich eingeschränktsein.

Der Anleger sollte sich deshalb darauf einstellen, seineBeteiligungüberdiebefristeteLaufzeitder Investmentge-sellschaftbiszum31.12.2029odergegebenenfallsdarüberhinaus halten zu müssen und somit über die eingesetzteLiquiditätnichtverfügenzukönnen.MittelsGesellschafter-beschlussundZustimmungderKomplementärinkanndieÄnderung des Gesellschaftsvertrages und damit eine ab-weichende Laufzeit der Investmentgesellschaft vereinbartwerden.

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RisikenausderFremdverwaltungDas KAGB sieht u.a. vor, dass die Verwaltung der Invest-mentgesellschaftnurdurcheineKVGerfolgendarf.Eskannnichtausgeschlossenwerden,dassdiederzeitigeKVGdieVerwaltung der Investmentgesellschaft nicht mehr über-nehmenkannoderdarfundeineneueKVGnur zuhöhe-renVerwaltungsgebührengewonnenwerdenkann,diezu-lastenderLiquiditätderInvestmentgesellschaftgehenundzuvermindertenAusschüttungenandieAnlegerführen.Eskann auch nicht ausgeschlossen werden, dass keine neueKVG bestellt werden kann und die InvestmentgesellschaftalsFolgedasInvestmentvermögenselberverwaltetundeinesogenannte interne KVG begründen und durch die BaFingenehmigenlassenmuss,waszuhöherenKostenaufEbe-ne der Investmentgesellschaft und somit zu vermindertenAusschüttungenandieAnlegerführenkann.Darüberhin-aushateineinterneKVGabweichendeRechtsformvorschrif-ten und erhöhte Mindesteigenkapitalvoraussetzungen imVergleich zu einer externen KVG zu erfüllen. Sollte keineinterne KVG gegründet werden können, wäre die Invest-mentgesellschaft aufzulösen. Die außerplanmäßige Veräu-ßerungderVermögensgegenständekannzuvermindertenLiquiditätszuflüssen und höheren Kosten der Investment-gesellschaft und auf Anlegerebene zu verminderten Aus-schüttungenbishinzueinemvollständigenVerlustderKa-pitaleinlagezzgl.Agioführen.

Es besteht zudem das Risiko, dass die KVG ihren gesetz-lichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht nach-kommtund/oderfürdieInvestmentgesellschaftnachteiligeEntscheidungentrifft.DieseskannzuvermindertenEinnah-menund/oderhöherenKostenaufEbenederInvestmentge-sellschaftundsomitzuvermindertenAusschüttungenandieAnlegerbishinzumTotalverlust ihrerKapitaleinlagezzgl.Agioführen.

RisikenausderFremdverwahrungFürjedenvonderKVGverwaltetenAlternativenInvestment-fonds ist von der KVG eine Verwahrstelle zu beauftragen,diediegesetzlichgeforderteVerwahrungderVermögens-gegenständedesAlternativen Investmentfondsübernimmtund Kontroll- und Zustimmungsrechte ausübt. Es bestehtdas Risiko, dass die derzeitige Verwahrstelle nicht mehrmit den gesetzlichen Anforderungen beauftragt werdenkannoderdarfundeineneueVerwahrstellenur zuhöhe-renVerwahrungsgebührengewonnenwerdenkann,diezu-lastenderLiquiditätderInvestmentgesellschaftgehenundzuvermindertenAusschüttungenandieAnlegerführen.Eskann auch nicht ausgeschlossen werden, dass keine neueVerwahrstellebeauftragtwerdenkannunddieInvestment-gesellschaft als Folge zu liquidieren wäre. Die außerplan-mäßigeVeräußerungder Vermögensgegenstände kann zu

vermindertenLiquiditätszuflüssenundhöherenKostenderInvestmentgesellschaftundaufAnlegerebenezuverminder-tenAusschüttungenbishinzueinemvollständigenVerlustderKapitaleinlagezzgl.Agioführen.

EsbestehtdasRisiko,dassdieVerwahrstelledieihroblie-genden Aufgaben nicht ordnungsgemäß erbringt und esinsofernbzw.zueinerFehl-oderverzögertenVerwendungderMittelderInvestmentgesellschaftoderzueinemteilwei-senodervollständigenVerlustderzuverwahrendenVermö-gensgegenstände kommt. Dieses kann zu höheren KostenaufEbenederInvestmentgesellschaftundzuvermindertenoder verspäteten Ausschüttungen an die Anleger bis hinzumTotalverlustderKapitaleinlagezzgl.Agioführen.

GeschäftsführungDie Geschäftsführung der Investmentgesellschaft obliegtder persönlich haftenden Gesellschafterin und der ge-schäftsführenden Kommanditistin, die wiederum durchihreGeschäftsführervertretenwerden.DieGeschäftsführerhabenzudemdieKVGmitderVerwaltungderInvestment-gesellschaft beauftragt, die wiederum Unterstützungsleis-tungenseitensderCRinAnspruchnimmt.DieMöglichkeitderEinflussnahmedurchdieAnlegerderInvestmentgesell-schaft istaufKontrollrechteundbestimmteZustimmungs-vorbehaltebeschränkt.

DasErgebnisderBeteiligungunddierichtigeVerwendungder Eigenmittel werden wesentlich durch die Qualifikati-onundQualitätderGeschäftsführerder Investmentgesell-schaft,derKVGsowieihrerjeweiligenVertreterbeeinflusst.Ein künftiges Ausscheiden der anfangs die Gesellschaftenprägenden Personen sowie fehlerhafte Entscheidungenmit möglichen negativen Auswirkungen auf das ErgebnisderBeteiligungkönnennicht ausgeschlossenwerden.BeieinemWechselderjeweiligenGeschäftsführerbestehtdasRisikoeinerhöherenalsderkalkuliertenKostenbelastung.DievorgenanntenRisikenkönnenzuvermindertenoderver-spätetenAusschüttungenandieAnlegerbishinzumTotal-verlustderKapitaleinlagezzgl.Agioführen.

RisikenaufgrundvonInteressenkonfliktenEs bestehen kapitalmäßige und/oder personelle Verflech-tungen zwischen der Komplementärin, der geschäftsfüh-renden Kommanditistin, der Treuhandkommanditistin, derPlatzierungsgarantin, der CR, der Darlehensgeberin derEigenkapitalzwischenfinanzierung sowie der mit der Ver-waltung der Investmentgesellschaft beauftragten KVG. Esbesteht grundsätzlich das Risiko von Interessenkonfliktenmit nachteiligen Entscheidungen für die Anleger, falls diehandelnden Personen nicht das Interesse der Investment-gesellschaftundderAnlegerindenVordergrundstellen.

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Die vorgenannten Risiken können dazu führen, dass derAnlegerreduzierteoderkeineAusschüttungenerhält.DieskannbishinzumTotalverlustderKapitaleinlagedesAnle-gerszzgl.Agioführen.

BewertungHinsichtlich der Investition, der laufenden Verwaltung so-wiederVeräußerungdesFlugzeugeswurdenbzw.werdenBewertungsgutachten für das Anlageobjekt von sachkun-digenDrittenzugrundegelegt.EsbestehtdasRisiko,dassdiedarinenthaltenenAngabennichtkorrektermitteltundsomitfehlerhaftsind,unddasssichdieAnnahmen,Schluss-folgerungen und Planungen der Bewertungsgutachten alsungenau,unrichtigodervondentatsächlichenEreignissenabweichend herausstellen. Es besteht daher das Risiko,dassEntscheidungenaufGrundlageunzutreffenderBewer-tungenDrittergetroffenwerden,diesichnachteiligaufdasErgebnisder Investmentgesellschaft auswirken.Dieskannzu verminderten oder verspäteten Ausschüttungen an dieAnleger bis hin zum Totalverlust der Kapitaleinlage zzgl.Agioführen.

Anlageobjekt-WertänderungsrisikenDerWertdesAnlageobjektesistvonverschiedenenmarkt-beeinflussendenFaktorenabhängig,die fürdieDauerderAnlage nicht belastbar eingeschätzt werden können. DerMarktwert von gebrauchten Flugzeugen ist im Zeitablaufgroßen Schwankungen unterworfen. Dies kann zur Folgehaben,dassdieinderUnternehmensplanrechnunggetrof-fenenAnnahmennichteintreten.AlsFolgekannimRahmeneinesordentlichenoderaußerordentlichenObjektverkaufeseinteilweiserodervollständigerVerlustderKapitaleinlagenderAnlegerzuzüglichAgioeintreten.

Planungs-/LiquiditätsrisikoDieUnternehmensplanrechnungunddieweiterenSzenari-enbasierenaufbestimmtenAnnahmen,Schlussfolgerungenund/oderPlanungensowieAussagenundAngabenDritter.EsbestehtdasRisiko,dasseinzelneoderauchmehrereinderUnternehmensplanrechnungunddenweiterenSzenari-enbzw.AbweichungsbemessungengetroffenenAnnahmensichalsunzutreffendherausstellen.EsbestehtdasRisikoei-nervonderPlanungabweichendenEntwicklung(z.B.durcheineveränderteVermietungsdauernachAblaufderGrund-mietzeit,geringereEinnahmen,bzw.durchhöhereoderzu-sätzlicheKosten),diesichnegativaufdieRückflüssederAn-leger auswirken kann. Mehrkosten und Mindereinnahmengehen zulasten der Liquidität der Investmentgesellschaft.Dieskannwiederum imVergleichzurUnternehmensplan-rechnungunddenweiterenSzenarienzuniedrigerenAus-schüttungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust derEinlagedesAnlegerszzgl.Agioführen.

Esbesteht keineGarantie fürdasEintretendergeplantenErgebnisse.DieWahrscheinlichkeiteinerAbweichungvonderPlanungnimmtmitderLängedesPlanungszeitraumeszu.ImRahmendervorliegendenUnternehmerischenBetei-ligung tragendieAnlegerüberverminderteodergänzlichausbleibende Ausschüttungen bzw. den teilweisen odervollständigen Verlust ihrer Kapitaleinlage nebst Agio dieRisikenauseinerabweichendennegativenwirtschaftlichenEntwicklung.

DerInvestitions-undFinanzplansowiedieUnternehmens-planrechnungeinschließlichderangenommenenSzenariennach Ablauf der Grundmietzeit beinhalten zu einem TeilvariableKostenpositionenwiez.B.Kostenfürdiezusätzli-cheVersicherungdesAnlageobjektesimZweitjahr,Jahres-abschlussprüfungen und Beratungskosten sowie sonstigeKosten, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nochnicht feststehen. Diese Angaben dienen allein zu Kalkula-tionszwecken. Es handelt sich um geschätzte Kosten. Beidiesen Kostenpositionen besteht ein Kostenüberschrei-tungsrisiko,welchessichnegativaufdieLiquiditätderIn-vestmentgesellschaftauswirktundzuniedrigerenAusschüt-tungenandieAnlegerführenkann.

Die von der Investmentgesellschaft gehaltene Liquiditätwird verzinslich angelegt. Der Zinssatz richtet sich nachdengeltendenMarktzinsenundunterliegtderVolatilitätdesKapitalmarktes. Geringere Zinseinnahmen gehen zulastenderLiquiditätderInvestmentgesellschaftundkönnenzuge-ringerenAusschüttungenandieAnlegerführen.

BetriebskostenEntsprechend der vertraglichen Regelungen des Leasing-vertrages trägt die Leasingnehmerin alle Kosten, die ausdem Betrieb und der Nutzung des Anlageobjektes entste-hen. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Wartung undInstandhaltungsowieVersicherungdesAnlageobjektes.FürdasFlugzeugfalleninAbhängigkeitdertatsächlichenNut-zungdesAnlageobjekteswesentlicheWartungsmaßnahmentypischerweisealle15bis18Monatebzw.inihrerumfang-reichstenFormallefünfbissechsJahrean.DarüberhinausfallenunteranderemKostenfürdieÜberholungderTrieb-werkeunddenAustauschvonKomponentenan.EsbestehtdasRisiko,dassdieLeasingnehmerinihrenWartungs-undInstandhaltungsverpflichtungennichtnachkommtunddiesevonderInvestmentgesellschaftgetragenwerdenmüssen.

MitAblaufdesLeasingvertrageshatEmiratesdasAnlage-objekt ineinemvereinbartenMindestwartungszustandzu-rückzugebenunddarüberhinausfürdieimLeasingvertragvereinbarten Komponenten Ausgleichszahlungen für dieseit letztmaliger Wartung durchgeführte Nutzung des An-lageobjektes,höchstens jedoch30MillionenUS-Dollar,zu

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leisten. Es besteht das Risiko, dass der WartungszustanddesAnlageobjektesdenvereinbartenMindeststandardun-terschreitetund/oderdieLeasingnehmerindievereinbartenKompensationszahlungen nicht oder nicht in voller HöheleistetoderdieHöhederZahlungaufgrundvonKostenstei-gerungen oder aufgrund falscher Annahmen über die tat-sächlichenAusgabendieKostenderfolgendenWartungdesAnlageobjektes nicht deckt. Es besteht zudem das Risiko,dassimRahmeneinerAnschlussvermietungnureinvermin-derter Wartungszustand und/oder niedrigere Ausgleichs-zahlungenbeiRückgabedesAnlageobjektesvereinbarsind.

ZusätzlicheKostengehenzulastenderLiquiditätderInvest-mentgesellschaft und vermindern die Ausschüttungen andieAnleger.

KostenfürInspektionenDie KVG beabsichtigt, maximal einmal jährlich den War-tungszustanddesAnlageobjektesdurcheinentechnischenGutachter überprüfen zu lassen. Zum Zeitpunkt der Pro-spekterstellung ist noch kein Gutachter beauftragt. Ent-sprechend sind die Kosten über die Dauer der Laufzeitder Investmentgesellschaft nicht fixiert. In der Unterneh-mensplanrechnung wurden jährliche Kosten in Höhe von20.000US-Dollar berücksichtigt, die ab 2015 mit 2,0Pro-zentp.a.indexiertwerden.TatsächlichhöhereKostenoderhöhere Steigerungsraten führen zu Mehrausgaben undkönnen zu verminderten Ausschüttungen an die Anlegerführen.

ModifikationenamAnlageobjektDas Anlageobjekt erfüllt zum Zeitpunkt der Prospekter-stellung die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anfor-derungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dasszukünftig aufgrund von aufsichtsrechtlichen VerfügungenModifikationen am Anlageobjekt oder den Triebwerkennotwendig werden. Für den Fall, dass die Kosten einerderartigen Modifikation 200.000US-Dollar übersteigen,ist die Investmentgesellschaft vertraglich verpflichtet, die200.000US-Dollar übersteigenden Kosten anteilig zu tra-gen.DieHöhedesAnteilsbemisstsichdabeigrundsätzlichanderRestlaufzeitdesbestehendenLeasingvertrages.Dievertragliche Verpflichtung ist während des Leasingvertra-gesmitEmiratesaufeinenMaximalbetragderzuüberneh-mendenKostenvon400.000US-Dollarbegrenzt.BeieinerAnschlussvermietung kann nicht ausgeschlossen werden,dasskeinMietergefundenwird,derdieKostenderModifi-kationenamAnlageobjekttragenwill.DieÜbernahmevonKosten für aufsichtsrechtlich verfügte Modifikationen amAnlageobjektkönnensichzulastenderLiquiditätderInvest-mentgesellschaftauswirkenundzuvermindertenAusschüt-tungenandieAnlegerführen.

VersicherungFüretwaigeSchädenausdemBetriebdesAnlageobjekteshaftetgrundsätzlichdieLeasingnehmerinalsVerursacher.Es kann jedochnicht ausgeschlossenwerden, dass etwai-geHaftungsansprüchegegendieInvestmentgesellschaftalsEigentümerindesAnlageobjektesgeltendgemachtwerden.Die Leasingnehmerin ist verpflichtet, während der Dau-er des Leasingvertrages eine Betriebshaftpflichtversiche-rungabzuschließensowiedasFlugzeugeinschließlichderTriebwerke und sonstigen Teile und Komponenten auf ei-geneKostengegenRisikenimmarktüblichenUmfang(ein-schließlichTerrorundKrieg)zuversichernunddieInvest-mentgesellschaftalsMitversichertenaufzunehmen.

DieInvestmentgesellschafthatzudemunmittelbareinezu-sätzliche Luftfahrtkaskoversicherung gegen Gefahren vonVerlustundSchädigungsowieeineLuftfahrtkaskoversiche-runggegenSchädenamAnlageobjektaufgrundvonKriegundNebengefahrenbisAugust2015mitangedachterVer-längerungumeinweiteresJahrabgeschlossen.

Im Versicherungsfall besteht das Risiko, dass Versiche-rungsleistungen nicht ausreichen, um sämtliche Schädenvollständig auszugleichen oder dass für bestimmte Schä-denkeinVersicherungsschutzbestehtoderdieservonderVersicherungnegiertwirdbzw.dieVersicherungihrenver-traglichenVerpflichtungennichtnachkommt.DesWeiterenbestehtdasRisiko,dassdieLeasingnehmerinihrevertrag-lichenVerpflichtungen,unteranderemzumAusgleichvonSchäden,dienichtodernichtvollständigvonVersicherun-gen gedeckt sind, zur Zahlung der Versicherungsprämienund/oderzurWartungdesAnlageobjektes,nichterfüllthatoderdasAnlageobjektineinemnichtversichertenLuftraumeingesetzt hat und die Versicherung Ansprüche zurück-weist.IndiesenFällenbestehtdasRisiko,dassdieLiquiditätder Investmentgesellschaftdurchdie teilweiseoderganzeÜbernahme der Schäden und/oder durch den Anfall vonKostenzurDurchsetzungihrerRechtsposition(z.B.Rechts-anwaltsgebühren und Gerichtskosten) unvorhergesehenbelastetwird.AlsFolgekanndamiteinteilweiserodervoll-ständigerVerlustderKapitaleinlagenderAnlegerzuzüglichAgioverbundensein.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass VersicherungenKündigungsrechte ausüben oder einzelne oder alle Versi-cherungen aufgrund veränderter Marktbedingungen oderinfolge besonderer Einflussfaktoren (z.B. einen Terrorakt)nicht bzw. nicht zu den kalkulierten Konditionen abge-schlossenwerdenkönnen.EinetwaigesKostenerhöhungs-risikoträgtgrundsätzlichdieLeasingnehmerin.

DadasAnlageobjektauchimAuslandeingesetztwird,kannnicht ausgeschlossen werden, dass im Schadensfall ein

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ausländischesGerichtdienachdeutschemRechtbestehen-deHaftungsbeschränkungderKommanditistennichtaner-kenntundinsofernauchüberdieHaftsummehinausgehen-deAnsprüchegegenAnlegergeltendgemachtwerden.

Vermietung,BetriebdesAnlageobjektesIm Wesentlichen hängen die Einnahmen der Investment-gesellschaftvonderZahlungderLeasingratenfürdasAn-lageobjekt ab. Dieses ist zum Zeitpunkt des Erwerbs am16.06.2014nochfürrund125MonatezufestvereinbartenKonditionenanEmiratesvermietet.ZudemhatEmiratesdasvertraglichvereinbarteRecht,dieLaufzeitdesLeasingver-tragesumdreiweitereJahrezufestvereinbartenKonditio-nenzuverlängern.EsbestehtdasRisiko,dassEmiratesvondiesem Recht keinen Gebrauch macht und das Anlageob-jektverspätet,zuniedrigerenLeasingratenoderüberhauptnichtweitervermietetwerdenkann.EsbestehtzudemdasRisiko,dasssichdieBonitätdergegenwärtigenodereinerzukünftigenLeasingnehmerinverschlechtertoderdieseausanderen Gründen ihren vertraglich vereinbarten Pflichten,insbesondere ihren Zahlungsverpflichtungen, nicht, nichtfristgerechtodernur teilweisenachkommt. IndiesemFallhatdie InvestmentgesellschaftdasRecht,denLeasingver-tragzukündigenunddasAnlageobjektanderweitigzuver-leasen. Es besteht das Risiko, dass nicht unmittelbar eineAnschlussleasingnehmerin gefunden wird. In diesem Fallhat die Investmentgesellschaft den Einnahmeausfall undetwaige Kosten unter anderem für die Inbesitznahme desAnlageobjektes,Standzeiten,Wartung,denBetrieboderdieVersicherung des Anlageobjektes zu tragen. In den nachAblauf der Unternehmensplanung unterstellten SzenarienwurdeimJahr2024einEinmalaufwandinHöhevonrund2,4Millionen US-Dollar berücksichtigt. Etwaige Mehrkos-ten gehen zu Lasten der Liquidität der Investmentgesell-schaftundkönnenzuvermindertenAusschüttungenandieAnlegerführen.

Der Flugzeugmarkt unterliegt üblicherweise größerenSchwankungen.DaheutenochkeinegesichertenAussagenüber zukünftige Vermietungsmöglichkeiten des Anlageob-jektesgetroffenwerdenkönnen,kannnichtausgeschlossenwerden,dassinZukunftunteranderemaufgrundeinesstar-kenÜberangebotesanPassagiermaschinen,destechnischenFortschritts oder infolge einer schwachen wirtschaftlichenEntwicklungeineAnschlussbeschäftigungnicht,nichtsofortund/odernichtzudenindenPlanszenarienunterstelltenKon-ditionenverwirklichtwerdenkann.DarüberhinausbestehtdasRisiko,dassbeieinerNeuvermietungdesAnlageobjek-teshöherealsdieerwartetenNeuvermietungskostenanfal-lenwerden.MindereinnahmenundhöhereKostengehenzuLastenderLiquiditätderInvestmentgesellschaftundkönnenzuverringertenAusschüttungenandieAnlegerbishinzumteilweisenVerlustderKapitaleinlagezuzüglichAgioführen.

InsgesamtkönnendiezuvorgenanntenRisikendieLiquidi-täts-undErtragslagederInvestmentgesellschaftunddamitdasErgebnisderAnlegernegativbeeinflussen,wasbishinzumTotalverlust derEinlagedesAnlegers zuzüglichAgioführenkann.

VerwertungdesAnlageobjektesDieHöhedesVerkaufspreisesbeiVeräußerungdesAnlage-objekteszumAblaufderFondslaufzeitistdurchkeinever-traglicheVereinbarungmitEmiratesoderDrittengesichert.Demzufolge ist der Erfolg der Beteiligung unter anderemvom Erlös aus der Veräußerung bzw. der sonstigen Ver-wertung des Anlageobjektes zu den dann gültigen Markt-gegebenheiten abhängig. Der Marktwert für gebrauchteFlugzeugeunterliegtüblicherweisegroßenSchwankungen.InderUnternehmensplanrechnunginVerbindungmitdenweiterenAnnahmenzurpotentiellenWertentwicklungnachAblaufderGrundmietzeitwurdedieVerwertungdesAnla-geobjektesimJahr2029unterstellt.EsbestehtdasRisiko,dass der in der Unternehmensplanrechnung unterstellteVeräußerungserlös zum relevanten Zeitpunkt nicht erzieltwerdenkann.DieseswürdezueinervermindertenSchluss-ausschüttungandieAnlegerführen.

Es kann außerdem wirtschaftlich sinnvoll oder notwendigsein,dasAnlageobjektvorodernachAblaufder inder indiesem Verkaufsprospekt angenommenen Mietdauer zuveräußern. IndiesenFällenhängtderVeräußerungserfolginsbesondere von der im möglichen Veräußerungszeit-punkt geltenden Marktlage und damit von den zu diesemZeitpunkterzielbarenVerkaufspreisen fürgebrauchtePas-sagiermaschinen dieser Größe sowie vom Zustand desFlugzeugs und der Triebwerke ab. Aus einem früher alsangenommenenVerkaufkönnensichsteuerlicheNachteileergeben. Aufgrund der festen Laufzeit der Investmentge-sellschaftbisderzeit zum31.12.2029,maximal jedochbiszum 31.12.2034, besteht das Risiko, dass das Anlageob-jekt in einem ungünstigen Marktumfeld veräußert werdenmuss, es seidenn,dieAnlegerbeschließendieÄnderungdesGesellschaftsvertragesunddamiteineVerlängerungderLaufzeit der Investmentgesellschaft. Sollte der tatsächlicherzielteVerkaufserlösunterhalbderPlanungliegenoderdieimRahmenderVeräußerungangenommenenNebenkostenhöherausfallenalskalkuliert,sodassdieInvestmentgesell-schaftausdemVerkaufoderderVerwertungdesFlugzeugseinen gegenüber der Planung verminderten Liquiditätszu-fluss verzeichnet, verringern sich die Gesamtausschüttun-genderAnleger.

Es besteht auch das Risiko, dass das Anlageobjekt über-hauptnichtveräußertwerdenkann.

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FinanzierungundZinsenDieInvestmentgesellschafthatzurFinanzierungdesKauf-preises Fremdkapital aufgenommen. Negative Abwei-chungen vonderUnternehmensplanrechnungwirken sichinsbesondere aufgrund der vorrangigen Bedienung derFremdmittel und bestehender Rechte der Fremdkapital-geber stärkeraufdieEigenkapitalrentabilität ausalsohneFremdkapitalaufnahme.

Die Investmentgesellschaft hat am 05.06.2014 zur Zwi-schenfinanzierung des Eigenkapitals einen Vertrag übereinen Kreditrahmen mit der Commerzbank AG, FrankfurtamMain,abgeschlossen.DieRückführungderEigenkapi-talzwischenfinanzierung erfolgt planmäßig durch die Ein-zahlungdeseinzuwerbendenKommanditkapitalszuzüglichAgio. Im Investitions- und Finanzplan wurden Annahmenzur Entwicklung der Einzahlung der Kommanditeinlagengetroffen. Die frühere Einzahlung des Eigenkapitals führtzu einem früheren Ausschüttungsanspruch des jeweiligenAnlegersundsomitaufEbenederInvestmentgesellschaftzueinemgegenüberdemkalkuliertenZwischenfinanzierungs-aufwandhöherenLiquiditätsabfluss.

Die Investmentgesellschaft hat zudem einen langfristigenDarlehensvertragmitderSMBCgeschlossen.Sieisthiernachverpflichtet, der SMBC oder im Falle der möglichen Syn-dizierungdendarlehensgewährendenBanken jegliche zu-sätzlichen, nachgewiesenen Kosten, die ihnen aus einerGesetzesänderung oder veränderten gesetzlichen oderregulatorischen Vorgaben, z.B. aufgrund veränderterMindestreservevorschriften, die im Zusammenhang mitdem verauslagten Darlehen entstehen, innerhalb von fünfArbeitstagennachInrechnungstellungzuerstatten.SolcheKostengehenzulastenderLiquiditätderInvestmentgesell-schaftundkönnenzuvermindertenAusschüttungenandieAnlegerbishinzumVerlustderKapitaleinlagedesAnlegerszzgl.Agioführen.

Zudem besteht das Risiko, dass die Banken (z.B. infolgevon Marktverwerfungen am Interbankenmarkt) erhöhteRefinanzierungskosten in Form von Liquiditätsaufschlä-gen zum jeweiligen Referenzzinssatz oder diesen auf imZusammenhang mit dem Darlehen vereinnahmte Zahlun-gen entstehende Steuern teilweise oder vollständig gel-tend machen. Solche Kosten und Steuern gehen zulastender Liquidität der Investmentgesellschaft und können zuvermindertenAusschüttungenandieAnlegerbishin zumVerlustderKapitaleinlagedesAnlegerszzgl.Agioführen.

Die darlehensgewährende Bank hat in bestimmten FällendasRecht,denDarlehensvertragauswichtigemGrundohneEinhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder teilweise zukündigen und die vollständige Rückzahlung zu verlangen.

AlswichtigerGrundgiltz.B.einZahlungsverzugdesDar-lehensnehmers bezüglich der vereinbarten Zins- und Til-gungsleistungenvonmehralszweiArbeitstagen,derVer-stoß gegen Versicherungsbedingungen oder der Wegfalldes Versicherungsschutzes des Anlageobjektes. HierdurchkönnenderInvestmentgesellschaftzusätzlicheKosten,z.B.aus der vorzeitigen Auflösung der Festzinsvereinbarung(„Breakage Costs“), entstehen, die zulasten der LiquiditätderInvestmentgesellschaftgehenundzuvermindertenAus-schüttungenandieAnlegerführenkönnen.

Sofern aufgrund einer Kündigung durch die darlehensge-währendeBankeineNeufinanzierungdurchdieInvestment-gesellschaft erforderlich wird und realisiert werden kann,besteht das Risiko, dass diese nur zu höheren Finanzie-rungskosten und verschlechterten sonstigen Bedingungenerfolgt.DieseKostenkönnendenErfolgderInvestmentge-sellschaftreduzierenundzuvermindertenAusschüttungenandieAnlegerbishinzumVerlustderKapitaleinlagedesAnlegerseinschl.Agioführen.

SolltedieInvestmentgesellschaftzurRückzahlungdesDar-lehensund/oderBedienungderKostennicht inderLagesein, könnte die Bank die ihr eingeräumten SicherheitenverwertenundalsPfandrechtsgläubigerdieVerwertungdesAnlageobjektesbetreiben.DieskönnteimschlimmstenFallzumTotalverlustderKapitaleinlagedesAnlegerszuzüglichAgioführen.

SolltenetwaigeMindereinnahmenoderhöhereKostenderInvestmentgesellschaftdazuführen,dassdieLiquiditätderInvestmentgesellschaftzurDeckungderKostennichtmehrausreicht,könntedieseszurFolgehaben,dassdie Invest-mentgesellschaft weiteres Fremdkapital aufnehmen muss.DiehiermitverbundenenKosten(z.B.fürRechts-undSteu-erberatung)undBankgebühreneinschließlichderlaufendenZinszahlungenminderndieAusschüttungenandieAnleger.EineüberdenmaximalenRahmenderAnlagebedingungenhinausgehendebeabsichtigteFremdkapitalaufnahmebedarfzudemeinerÄnderungderAnlagebedingungen,dienurmitZustimmungvonAnlegern,diemindestenszweiDritteldesZeichnungskapitals auf sich vereinen, und nach Geneh-migung der beschlossenen Änderungen durch die BaFinmöglichist.

Die Aufnahme von Fremdkapital durch die Investmentge-sellschaft istnachMaßgabedesKapitalanlagegesetzbuchsnachdemAblaufderPlatzierungsphase,spätestensjedochnach 18 Monaten ab Beginn der Platzierungsphase, derHöhenachauf60ProzentderVermögenswertederInvest-mentgesellschaftbeschränkt.EsbestehtdasRisiko,dassimFalleeinesÜberschreitensdergesetzlichenGrenzenMaß-nahmenerforderlichsindbzw.durchdieAufsichtsbehörden

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angeordnet werden, die die Liquiditätslage der Invest-mentgesellschafterheblichbeeinträchtigen(beispielsweisedurch außerplanmäßige Tilgungszahlungen) und somit zuverminderten Ausschüttungen an die Anleger führen kön-nen.Eskannnichtausgeschlossenwerden,dassgeeigneteMaßnahmen durch die Investmentgesellschaft nicht vor-genommen werden können bzw. nicht ausreichen um diegesetzlichenGrenzenderFremdkapitalaufnahmedauerhafteinzuhalten. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass dieInvestmentgesellschaft vorzeitig liquidiert werden müssteund es dabei zu einem teilweisen oder vollständigen Ver-lust der Kapitaleinlagen des Anlegers zzgl. Agio kommenkönnte.

FremdwährungBei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um eineUS-Dollar-Investition,beiderdieBeteiligungenderAnlegerunddieAusschüttungenandieseinUS-Dollarerfolgen.Zu-demwurdendiewesentlichenZahlungen(Kaufpreis,Finan-zierung,Leasingrate) inUS-Dollar vereinbart.DieAngabevon Herstellerlistenpreisen sowie von gutachterlich ermit-teltenMarktpreisenundMarktleasingratenvonFlugzeugenerfolgt ebenfalls typischerweise in US-Dollar. Für jeglicheKostenundErträge,dienichtaufUS-Dollarlauten,trägtdieInvestmentgesellschafteinWährungsrisiko.

Sollte imFalledesAusfallsderLeasingnehmerinoderderNichtausübung der Verlängerungsoption durch EmirateseineAnschlussvermietungnurzueinernichtaufUS-DollarlautendenWährungvereinbartwerdenkönnen,trägtdieIn-vestmentgesellschaft ein Währungsrisiko. Gleiches gilt fürdenFall,dasseineVeräußerungdesAnlageobjektesnurzueinemnichtaufUS-DollarlautendenBetragvereinbartwer-denkannodernichtaufUS-DollarlautendeKostenentste-henundzwischenderFestlegungdesKaufpreisesbzw.dermitderVeräußerungverbundenenKostenunddertatsäch-lichenRealisierungbzw.UmtauschdesBetragesVerände-rungendesWechselkursesdesUS-DollarszurvereinbartenKaufpreis-bzw.Kostenwährungeintretensollte.

Wechselkursbedingte Mindereinnahmen oder Kostenerhö-hungengehenzulastenderLiquiditätderInvestmentgesell-schaft und können zu verminderten Ausschüttungen bzw.zueinemteilweisenVerlustderKapitaleinlagederAnlegerzzgl.Agioführen.

Darüber hinaus entstehen Wechselkursrisiken, sofern derAnleger seine Einlage aus einer nicht auf US-Dollar lau-tenden Währung erbringt und Rückflüsse aus dieser Ver-mögensanlage mit einem abweichenden Wechselkurs zu-rückgetauscht werden. Diese WechselkursveränderungenkönnenaufSeitendesAnlegerszuvermindertenAusschüt-tungenführen.

ZudembestehteinWährungsrisikoinHöhederaufdenje-weiligen Kommanditanteil entfallenden und typischerwei-se in Euro zu leistenden Steuerzahlungsverpflichtung desAnlegers.EsbestehtdasRisiko,dassdurcheinenspäterenUmtausch von in US-Dollar erhaltenen Auszahlungen inEurodieSteuerzahllast –umgerechnet inUS-Dollar – tat-sächlichhöheristundhierdurchderNettoliquiditätszuflussandenAnlegerunterBerücksichtigungderSteuerlastnied-rigerausfällt.

Vertragserfüllungs-undAdressausfallrisikoDerunternehmerischeErfolgderInvestmentgesellschaftist,wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung, maßgeblichdavon abhängig, dass die Vertragspartner ihren vertragli-chenVerpflichtungennachkommen.

Es besteht das Risiko, dass sich Vertragspartner bzw. de-ren handelnde Personen nicht vertragskonform verhalten.ZudemkönnenVertragsverletzungendurchdieInvestment-gesellschaft,dieKVGoderdieVerwahrstellezuKündigun-genvonVerträgen,wiez.B.desLeasingvertragesoderderDarlehensverträge,führen.DieskannzuMindereinnahmenbzw. zusätzlichen, nicht geplanten Kosten für die Invest-mentgesellschaft bis hin zur Verwertung des FlugzeugsdurchdiefinanzierendeBankführen.

DerAbschlussneuerVerträgebirgtdasRisiko,dassdiesenurzunachteiligenKonditionenabgeschlossenwerdenkön-nen.

FürdasAnlageobjektbestehendeHerstellergarantien sindzeitlichbefristetundunterUmständenimSchadensfallwirt-schaftlich (z.B. Insolvenz des Garantiegebers) und/oderrechtlich(ÄnderungderRechtslage)nichtmehrdurchsetz-bar.

Die Investmentgesellschaft kann bei Nichterfüllung ver-traglicherVerpflichtungenaufSchadenersatzverklagtoderin sonstige Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Dieseskann zulasten der Liquidität gehen und im Extremfall zurInsolvenzderInvestmentgesellschaftführen.

Die vorgenannten Risiken können dazu führen, dass derAnlegerverminderteAusschüttungenbzw.denTotalverlustseinerKapitaleinlagezzgl.Agioerleidet.

Umfangreiche Vertragserfüllungsrisiken entfallen auf Emi-rates. Neben den Leasingraten trägt die Leasingnehmerinwährend der gesamten Mietzeit sämtliche Kosten im Zu-sammenhang mit dem unmittelbaren Besitz und dem Be-trieb des Anlageobjektes. Hierzu gehören u.a. die KostenfürdieordnungsgemäßeWartungund InstandhaltungdesAnlageobjektes in Übereinstimmung mit den Vorschriften

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31Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

undAufwendungenfürdieVersicherungdesAnlageobjek-tes.Darüberhinaus istdieLeasingnehmerin zur vertrags-konformenRückgabedesAnlageobjektesverpflichtet,hier-beikanninsbesondereeineKompensationsverpflichtunginHöhevonbiszu30MillionenUS-Dollarentstehen.

Sollte die Leasingnehmerin ihren Verpflichtungen nichtmehrnachkommen,kanndieseinenEinflussaufdenErfolgderInvestmentgesellschafthabenunddazuführen,dassderAnlegerverminderteAusschüttungenbzw.denTotalverlustseinerKapitaleinlagezzgl.Agioerleidet.

AusländischeJurisdiktionenWesentlicheVerträgewiederKaufvertrag,dieÜbertragungdesLeasingvertrages,derLeasingvertrag,derDarlehensver-tragmitderSMBC,dieHerstellergarantienfürdasFlugzeugunddieTriebwerkeunterliegenenglischemRechtbzw.demRechtdesUS-amerikanischenStaatesNewYork.Danebenist das Anlageobjekt im Luftfahrtregister der VereinigtenArabischenEmirateinDubairegistriert.Esbestehtzudemdie Möglichkeit, dass im Rahmen einer Anschlussvermie-tungdesAnlageobjektesimLeasingvertragweiteresauslän-disches Recht vereinbart wird. Ansprüche hieraus sind inderRegelvordortigenGerichtengeltendzumachen.Eben-so ist mit der Anwendung weiterer ausländischer Recht-sprechungzurechnen,dasichdasAnlageobjektwesentlichauchimAuslandaufhält.EventuellegerichtlicheAuseinan-dersetzungenimZusammenhangmitderVollstreckungvonVerträgenimAusland,SteuernundbeiUnfällenrichtensichgrundsätzlichnachdendortigengesetzlichenRegelungen,dieerheblichvondemdeutschenRechtsverständnisabwei-chenkönnen.Es kannnicht ausgeschlossenwerden,dassdie Durchsetzung und Abwehr von solchen AnsprüchenaufgrundderAndersartigkeitdieserRechtskreisemiterheb-lichenKostenverbunden istbzw.sichschwieriggestaltet.HöhereKostengehen zuLastenderLiquiditätder Invest-mentgesellschaftundkönnenzuverringertenAusschüttun-genandieAnlegerführen.

BehördlicheGenehmigungenFür den Betrieb des Anlageobjektes sind diverse in- bzw.ausländische behördliche Genehmigungen notwendig. EsbestehtdasRisiko,dasseineGenehmigungnichtverlängertwird oder nachträglich weitergehende Auflagen beschlos-sen werden, wodurch der Betrieb des Anlageobjektes un-tersagt oder eingeschränkt werden kann. Darüber hinauskönnten erteilte Genehmigungen nachträglich widerrufenoder entzogen werden. Dies könnte zu einer Minderungbzw.zumAusbleibenvonEinnahmenausdemBetriebdesAnlageobjektes sowie zu zusätzlichenKosten führen.Soll-tenerforderlicheGenehmigungengänzlichversagtwerden,kanndasimExtremfallauchdievorzeitigeBeendigungderInvestmentgesellschaft zur Folge haben. Dieses kann zu

reduziertenAusschüttungenfürdieAnlegerbishinzumTo-talverlustderKapitaleinlagezzgl.Agioführen.

TreuhandbeteiligungSollte die Treuhandkommanditistin den mit den Anlegerngeschlossenen Treuhandvertrag z.B. aufgrund einer Än-derung der Gesetze und/oder der steuerlichen Rahmen-bedingungen kündigen und kein neuer Treuhandvertragabgeschlossenwerden,wärendieAnlegerverpflichtet,ihreBeteiligung in eine direkte Beteiligung als Kommanditistumwandelnzulassen.DiesistmitweiterenKostenfürdieAnlegerverbunden.

AnteilsfinanzierungSollteeinAnlegerdenErwerbspreisderAnteileganzoderteilweise fremdfinanzieren, besteht das zusätzliche Risiko,dassnebendemVerlustderKapitaleinlageunddemAgiodieVerbindlichkeitenausderprivatenDarlehensaufnahme(ZinsundTilgung)bedientwerdenmüssen.DieskannbiszurPrivatinsolvenzbzw.InsolvenzdesAnlegersführen.

MehrheitsbeschlussGesellschafterbeschlüsse auf Ebene der Investmentge-sellschaft werden grundsätzlich mit der Mehrheit der ab-gegebenen Stimmen gefasst. Individuelle Interessen derAnleger können durch Mehrheitsentscheidungen beein-trächtigt werden. Insbesondere können bei einer eventu-ellenKonzentrationvonStimmrechtenbeieinzelnenAnle-gern oder Anlegergruppen (Majorisierung), z.B. in FolgederInanspruchnahmederPlatzierungsgarantieoderdurchdie wesentliche Ausübung von Verkaufsrechten durch dieKomplementärin bzw. bei mittelbaren Anteilen durch dieTreuhandkommanditistin, Entscheidungen auf Ebene derInvestmentgesellschaft bzw. der KVG beeinflusst werden.Die getroffenen Entscheidungen können zu vermindertenoderverspätetenAusschüttungenandenAnlegerführen.

HaftungDieHaftungdesAnlegers,derunmittelbaralsKommanditistanderInvestmentgesellschaftbeteiligtist,istimInnenver-hältnisaufdievomAnlegerübernommeneKapitaleinlage-verpflichtung begrenzt. Im Außenverhältnis ist die Haf-tung auf die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage(10Prozent seiner in Euro umgerechneten Kapitaleinlage)begrenzt,soferndiezuerbringendeKapitaleinlageinHöhederHafteinlagegeleistetistunddiesedemAnlegerinFormvonEigenkapitalrückzahlungendurchAusschüttungennichtzurückgezahltwurde.SoweitdemAnlegerseineKapitaleinla-geganzoderteilweisedurchAusschüttungvonBarüberschüs-senzurückgewährtwird,lebtseinepersönlicheunmittelbareHaftung (unterBerücksichtigungderHaftungsbegrenzungimAußenverhältnisauf10ProzentseinerinEuroumgerech-netenKapitaleinlage)gemäߧ172Abs.4HGBwiederauf.

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32 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Konzeptionsbedingt können die Anleger von der Invest-mentgesellschaft Auszahlungen erhalten, die nicht durchentsprechendeGewinnegedecktsindundalsRückzahlungderKapitaleinlagedazuführenwürden,dassdieKapitalein-lageunterdieeingetrageneHaftsummesinkt.DieVornah-mederartigerAusschüttungenbedarfderZustimmungdesAnlegers.SofernderAnlegerderartigenAuszahlungenzu-stimmt,haftetderdirektalsKommanditistbeteiligteAnlegerbismaximalinHöhederHaftsummeinHöhevon10ProzentseinerinEuroumgerechnetenKapitaleinlage.

Darüber hinaus können laufende Ausschüttungen der In-vestmentgesellschaft an die Anleger gegen das Rückzah-lungsverbotgemäߧ§30und31GmbHGanalogverstoßenund zu einernochweitergehendenHaftung fürdenAnle-ger führen.DieswärederFall,wenndieKomplementärinder Investmentgesellschaft entgegen der Regelungen desGesellschaftsvertragesderInvestmentgesellschaftmitoderohneZustimmungderVerwahrstelleVorabausschüttungenan die Anleger leistet, ohne dass die Finanzlage der In-vestmentgesellschaftdieszuließeundindiesemZeitpunkteine Unterbilanz bei der Komplementärin bestünde oderinfolgederAusschüttungeineUnterbilanzentstünde.Vor-abausschüttungenderKomplementärinsindgemäßGesell-schaftsvertrag nur dann zulässig, wenn die Liquidität derInvestmentgesellschaftdiesezulässt.DieAnlegerbeschlie-ßen im Rahmen der Beschlussfassungen der Gesellschaf-terversammlungüberdieGewährungvonAusschüttungen.DieInvestmentgesellschafthatineinemsolchenFalleinenRückzahlungsanspruch gegen den Anleger in Höhe dernichtzulässigerhaltenenAusschüttunggemäߧ31Abs.1GmbHGanalog.JenachHöhederunterdiesenBedingun-genausgezahltenAusschüttungenkanneinRückgewähran-spruchbetragsmäßighöherseinalsdiegemäߧ172Abs.4beschränkt auf die eingetragene Haftsumme wiederaufle-bende Haftung des unmittelbar an der Investmentgesell-schaftbeteiligtenKommanditisten.DieshatzurFolge,dassesnebeneinemTotalverlustderKapitaleinlagedesAnlegerszzgl.AgiozuRückforderungsansprücheninHöhederAus-schüttungszahlungen,die ineinerPrivatinsolvenzbzw.In-solvenzdesAnlegersmünden,kommenkann.

EinePflichtzurerneutenEinzahlungseinereinmalerbrachtenKapitaleinlageindieInvestmentgesellschaftbestehtlautGe-sellschaftsvertragnicht.ImFallderInsolvenzderInvestment-gesellschaftbestehtdasRisiko,dassderAnlegerAusschüt-tungen bzw. Eigenkapitalrückzahlungen, die er im letztenJahrvorStellungdesInsolvenzantrageserhaltenhat,invol-lerHöheandieInvestmentgesellschaftzurückzahlenmuss.

EineNachhaftungdesAnlegersistnachdemAufsichtsrecht(KAGB)grundsätzlichausgeschlossen.DieseRegelungstehtjedoch im Widerspruch zu den Haftungsregelungen des

HGB. Hiernach haftet der unmittelbar beteiligte Anlegerauch nach seinem Ausscheiden oder nach Auflösung derInvestmentgesellschaftfürbiszudiesemZeitpunktfälligge-wordenebzw.demGrundenachbestehendeVerbindlichkei-tenderInvestmentgesellschaftbiszurHöhedervormalsein-getragenenHaftsummefürbiszuweiterefünfJahrenach.EsbestehtdasRisiko,dassGerichtedieHaftungeinesausge-schiedenenAnlegersoderdessenHaftungnachAuflösungderGesellschaftnachdenRegelungendesHGBbemessen.

DieHaftungdesAnlegers,dersichanderInvestmentgesell-schaft über die Treuhandkommanditistin – welche bereitsim Handelsregister eingetragen ist und deren HafteinlagesichentsprechenddemgezeichnetenTreugeberkapitalsuk-zessive erhöht – beteiligt, ist im Innenverhältnis ebenfallsaufdievonihmgezeichneteKapitaleinlagebeschränkt.FürVerbindlichkeitender Investmentgesellschaft trifftdenAn-leger,der seineBeteiligungüberdieTreuhandkommandi-tistinhält,imAußenverhältniskeineunmittelbareHaftung.Der mittelbar beteiligte Anleger ist verpflichtet, die Treu-handkommanditistinvoneineretwaigenHaftunggegenüberGläubigernderInvestmentgesellschaftgemäߧ172Abs.4HGB freizustellen, soweit der mittelbar beteiligte AnlegerAusschüttungen erhalten hat, die bei der Treuhandkom-manditistinzueinemWiederauflebenderHaftung imSin-nevon§172Abs.4HGBführen.DieVornahmederartigerAusschüttungenbedarfderZustimmungdesmittelbarüberdieTreuhandkommanditistinanderInvestmentgesellschaftbeteiligtenAnlegers.

Der mittelbar beteiligte Anleger ist verpflichtet die Treu-handkommanditistinauseinermöglichenHaftungausderBeteiligung, die für den Anleger treuhänderisch gehaltenwird,freizustellen(ausgenommendavonsindSchädenauf-grund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns derTreuhandkommanditistin).Anleger,diesichindirektüberdieTreuhandkommanditistinbeteiligen,haftendemnachindirektüberihreAusgleichsverpflichtunggegenüberderTreuhand-kommanditistinentsprechenddenDirektkommanditisten.

Sollten Dritte im Ausland durch den Betrieb des Anlage-objektesgeschädigtwerdenunddieserSchadennichtver-sichert oder der Versicherungsschutz nicht ausreichendsein,bestehtdasRisiko,dassdieInvestmentgesellschaftinAnspruch genommen wird. Es kann nicht ausgeschlossenwerden,dassausländischeGerichtedieHaftungsbeschrän-kungderAnlegernichtanerkennen.DieAnlegerkönntenindiesemFallüberihreeingetrageneKapitaleinlagehinausinAnspruchgenommenwerden.

KündigungderBeteiligungEtwaige außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten derAnleger(z.B.aufgrundarglistigerTäuschung)oderandere

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33Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Gestaltungsrechte wie Widerrufe oder Anfechtungen kön-nen aufgrund der gegebenenfalls von der Investmentge-sellschaft auszuzahlenden Abfindungsguthaben zu Liqui-ditätsengpässen bei der Investmentgesellschaft und damitzu geringeren Ausschüttungen bei den verbleibenden An-legernbzw.zuspäterenZahlungenandieausscheidendenAnleger führen,soferndasAnlageobjektüberdiesenZeit-raumhinausbetriebenwerdensollte.

AusschlussNach dem Gesellschaftsvertrag und dem TreuhandvertragkanneinAnlegerunterbestimmtenUmständen,ausderIn-vestmentgesellschaftausgeschlossenwerden(beiDirektbe-teiligungalsKommanditist) bzw.derTreuhandvertragmitihmgekündigtwerden. IndiesemFallerhälternachdemGesellschaftsvertrageinAbfindungsguthaben,dasauchun-terdervonihmgeleistetenKapitaleinlagezzgl.Agioliegenkönnte.InsolchenFällenkanneszueinemVerlustderKapi-taleinlagedesAnlegerszzgl.Agiokommen.Außerdement-stehendemAnlegerbeieinemAusschlussweitere,imGe-sellschaftsvertragbzw.TreuhandvertraggeregelteKosten.

SteuerlicheRisikenDiesteuerlicheKonzeptiondesBeteiligungsangebotesent-sprichtdemzumZeitpunktderProspekterstellunggültigenRechtsstand auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltendenGesetze,derbisdahingeltendenRechtsprechungsowiedenbis dahin veröffentlichten Verlautbarungen der Finanzver-waltung.

Die endgültige Anerkennung der steuerlichen KonzeptionerfolgterstimRahmendersteuerlichenVeranlagungderIn-vestmentgesellschaftbzw.imRahmeneinerabschließendenBetriebsprüfung,dieerstmitzeitlicherVerzögerungerfol-genkann.BisdahinkönnenÄnderungendereinschlägigenSteuergesetze, der Rechtsauffassung und der Erlasse derFinanzverwaltungsowiederRechtsauffassungderFinanz-gerichte zu einer abweichenden Behandlung der im vor-liegenden Beteiligungsangebot dargestellten steuerlichenAuswirkungenführen.

DerAnlegerträgtdasRisikosichänderndersteuerlicherRah-menbedingungen, insbesonderedassdiehierangewende-tensteuerlichenGesetzevonderFinanzverwaltungodervonFinanzgerichtenandersinterpretiertwerden.Eskannnichtausgeschlossen werden, dass nachträglich Steuerzahlun-genzuzüglichetwaigerZinsenfürdieAnlegeranfallen,dienichtinderUnternehmensplanrechnunginVerbindungmitdenausdemneutralenSzenarioabgeleitetensteuerlichenErgebnissen dargestellt bzw. in diesem Verkaufsprospektbeschriebensind.SolltedieFinanzverwaltunginsbesonde-redieZuordnungdeswirtschaftlichenEigentumsamAnla-geobjekt,dieQualifizierungvonAusgabenalssteuerlichen

Sofortaufwand oder aktivierungspflichtigen Aufwand oderdieAnwendungvonVerlustabzugsbeschränkungenandersauslegen,voneinergeringerenBemessungsgrundlageodereineranderenNutzungsdauerfürdieAbschreibungausge-hen, ist nicht auszuschließen, dass die Anleger ein höhe-res laufendes steuerliches Ergebnis zu versteuern hätten,bzw. bereits zu einem gegenüber der Planung früherenZeitpunktpositivesteuerlicheErgebnisseerzielenwerden.Gegebenenfalls können hieraus Nachforderungsansprücheder Wohnsitzfinanzämter entstehen, die unter Umständengemäߧ233aAOzuverzinsensind.

SolltedieFinanzverwaltungdieEinkünfteder Investment-gesellschaft nicht als Einkünfte aus Vermietung und Ver-pachtung,sondernalsEinkünfteausGewerbebetriebquali-fizieren,würdesichfürdieInvestmentgesellschaftwährendder Dauer der Betriebsphase eine Gewerbesteuerpflichtergeben. Ein etwaig erzielter Veräußerungsgewinn würdeebenfallsderGewerbesteuerunterliegen,sofernervonderFinanzverwaltungalslaufenderGewinnausGewerbebetriebangesehenwird. ImFallederQualifizierungderEinkünftealsgewerblicheEinkünftewärenauchdieZinseinkünftederInvestmentgesellschaft den gewerblichen Einkünften zu-zurechnenundwürden insofernderBesteuerungmitdempersönlichenEinkommensteuersatzdesAnlegersbzw.derKörperschaftsteuer unterliegen. Zusätzlich unterliegt derVeräußerungsgewinn bei der Beteiligung von natürlichenPersonenoderPersonenhandelsgesellschaftenderEinkom-mensteuer.SolltensichdiesteuerlichenVorschrifteninBe-zugaufdieBesteuerungeinesVeräußerungsgewinnsoderder Zinseinkünfte künftig ändern oder neue Vorschrifteneingeführtwerden,kanndieszuhöherensteuerlichenBe-lastungenfürdenAnlegerführen.

SolltedieFinanzverwaltungnichtdiebetriebsgewöhnlicheNutzungsdauer von zwölf Jahren entsprechend der AfA-Tabelle für Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebezugrundelegen,sondernausdemBetriebskonzeptderIn-vestmentgesellschafteinelängereNutzungsdauerableiten,verlängertsichderAbschreibungszeitraumunddamitver-ringertsichdieHöhederAbschreibungenindeneinzelnenJahren.DieFolgekanneingegenüberderPlanunghöhereszuversteuerndesErgebnisfürdieAnlegerindeneinzelnenJahrensein.

DieUnternehmensplanrechnungderInvestmentgesellschaftunterstelltinVerbindungmitdenAnnahmenzumneutralenSzenario die langfristige Vermietung des AnlageobjektesübereinenZeitraumvonrund15,5Jahren.DieSummederüberdieLaufzeitprospektiertenEinnahmenübersteigterst-malsimJahre2028diebeiobjektiverBetrachtungerwarteteSummederüberdieLaufzeitanfallendenAusgaben,sodassauf Ebene der Investmentgesellschaft eine Überschusser-

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34 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

zielungsabsichtunterstelltwerdenkann.DasVorliegenderÜberschusserzielungsabsichtistauchindividuellaufEbenedeseinzelnenAnlegersunterEinbeziehungallerpersönli-chen Werbungskosten zu prüfen. Hier besteht das Risiko,dassesdurchdieEntstehungvonSonderwerbungskosten,unabhängig von deren Geltendmachung, unter anderemaufgrund der teilweisen oder vollständigen Finanzierungderzu leistendenKapitaleinlageoderdurchdievorzeitigeentgeltliche oder unentgeltliche Übertragung der Beteili-gung (nichtbeieinerÜbertragung imWegederErbfolge)zu einer Aberkennung der Überschusserzielungsabsichtund somit zueinernegativenBeeinträchtigungdesBetei-ligungsergebnisses kommen kann. In diesem Fall würdedie Beteiligung als Kapitalanlage im Sinne des §20 EStG(Einkünfte aus Kapitalvermögen) gewertet und die Aus-schüttungen würden dann der Abgeltungssteuer zzgl. So-lidaritätszuschlagunterliegen.DieswürdezueinerhöherenpersönlichenSteuerbelastungführen.

In der Planrechnung wird die Veräußerung des Anlage-objektes zum 30.11.2029 angenommen. Ein hierausresultierender Veräußerungsgewinn ist nach §23 Abs.1Satz1Nr.2EStGfürdienatürlichenPersonenundPersonen-handelsgesellschaften, die im Zeitpunkt der VeräußerungmehralszehnJahrebeteiligtsindunddiedieBeteiligungim Privatvermögen halten, einkommensteuerfrei. Es kannnichtausgeschlossenwerden,dassGesellschafterbeschlüs-seaufEbenederInvestmentgesellschaftüberdenVerkaufdesAnlageobjektesoderderAnteilederInvestmentgesell-schaftvorAblaufdesPlanungszeitraumszueinerhöherensteuerlichenBelastungbeidiesenAnlegernführen.Dieseswäre dann der Fall, sofern die Investmentgesellschaft dasAnlageobjektnichtmehralszehn Jahregehaltenhatoderwennder jeweiligeAnlegerdie zehnjährigeBehaltensfristnicht auch in seiner Sphäre erfüllt hat. Die gleichen Wir-kungen könnten eintreten, wenn der Verkauf des Anlage-objektesoderderBeteiligungzwarnachderzehnjährigenBehaltensfrist,abervorErreicheneinessteuerlichenTotal-überschusseserfolgt.

InderPlanrechnungwurdeunterstellt,dassdieUmsatzsteuerfürAufwendungeninderInvestitions-undBetriebsphaseinvollemUmfangalsVorsteuererstattungsfähigist.SolltederVorsteuerabzugfüreinenTeilderAufwendungenvonderFi-nanzverwaltungverneintodereingeschränktwerden,würdediesdieLiquiditätderInvestmentgesellschaftmindernundkönntezugeringerenAusschüttungenandieAnlegerführen.

Zudenam01.01.2009inKraftgetretenenNeuregelungenim Hinblick auf Erbschaft- und Schenkungsteuer hat dieFinanzverwaltung bislang noch nicht zu allen in der Lite-ratur diskutierten Fragen durch VerwaltungsanweisungoderErlassStellunggenommen.MitVorlagebeschlussdes

BFHvom27.09.2012(AZ IIR 9/11)wurdeerneutdasBun-desverfassungsgericht mit der Prüfung der Verfassungs-mäßigkeit des ErbStG betraut. Der BFH ist der Ansicht,dassdieimErbStGvorgesehenenBegünstigungenfürdasBetriebsvermögenwegenVerstoßesgegendenallgemeinenGleichheitsgrundsatz (Art.3 Abs.1 GG) verfassungswidrigist.EsbestehtdasRisiko,dassdiebisherbestehendeBe-günstigungdesBetriebsvermögensbeeinträchtigtoderab-geschafftwird.DieskannzueinerhöherenErbschaft-bzw.Schenkungsteuer fürdenErbenbzw.Beschenktenführen,alsderAnlegerfürsichimRahmeneinergeplantenSchen-kung kalkuliert hatte, bzw. ein Erbe oder Beschenkter imBesteuerungszeitpunktzuentrichtenhatte.

Die Darstellungen zur steuerlichen Konzeption basierenauf der Annahme, dass das Anlageobjekt dauerhaft ohneAbzug ausländischer Quellensteuer verleast werden kannbzw. die Leasingnehmerin derartige Abzüge trägt. Wirddas Anlageobjekt nach Beendigung des LeasingvertragesaneineLeasingnehmerinmitSitzineinemanderenauslän-dischenStaatverleast,kannesinAbhängigkeitdesRechtsdes betreffenden Staates zu einer Quellensteuerbelastungkommen. Dieses würde zu verminderten Einnahmen aufEbene der Investmentgesellschaft und gegebenenfalls zuvermindertenAusschüttungenandieAnlegerführen,wenndieseSteuernnichtüberdenabzuschließendenLeasingver-tragvonderLeasingnehmerinzutragenwären.

RechtsänderungsrisikoDie Konzeption dieses Beteiligungsangebotes entsprichtdemzumZeitpunktderProspekterstellunggültigenRechts-standaufBasisderbisdahingeltendenRechtsprechungensowie den bis dahin veröffentlichten Verlautbarungen derFinanzverwaltung, Verwaltungsanweisungserlassen so-wie den öffentlichen Verlautbarungen anderer Behörden,wiez.B.derBaFin.EsbestehtdasRisiko,dasssichdieseGrundlagen bzw. die Auffassungen der Behörden ändernoderneueVerlautbarungenveröffentlichtwerden,dieAus-wirkungenaufdieKonzeptiondiesesBeteiligungsangebo-teshaben.IndiesemFallbestehtdasRisiko,dassÄnderun-gen der Konzeption des Beteiligungsangebotes erfolgenmüssen.DieskannzuvermindertenAusschüttungenandieAnlegerbishinzumTotalverlustderKapitaleinlagedesAn-legerszzgl.Agioführen.

RegulierungenMit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches unterliegtdie Investmentgesellschaft in der vorliegenden Form dengesetzlichen Anforderungen und einer Regulierung durchdieBaFin.Eskannnichtausgeschlossenwerden,dassdieInvestmentgesellschaft und die involvierten Partner (KVG,Verwahrstelle, Organe der Investmentgesellschaft) künftigweiteren Registrierungs-, Regulierungs-, Genehmigungs-

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9.1 Anlageziel,AnlagestrategieundAnlagepolitikderInvestmentgesellschaft

AnlagezielderInvestmentgesellschaft ist,ausder langfris-tigenVermietungundderVeräußerungdesAnlageobjekteszumEndederFondslaufzeitfinanzielleÜberschüssezuer-zielenunddarausAuszahlungen inklusiveKapitalrückzah-lungenandieAnlegervorzunehmen.

Die Anlagestrategie der Investmentgesellschaft ist gemäßden Anlagebedingungen der Erwerb, der Betrieb (ein-schließlichderInstandhaltung,derInstandsetzung,desUm-bausundderModernisierung),dieVermietung,dasLeasingoderdiesonstigeBeschäftigungsowiedieVeräußerungvoneinemLuftfahrzeug(§261Abs.1Nr.1,Abs.2Nr.3KAGB).Mindestens 80Prozent des Wertes des Investmentvermö-gens der Investmentgesellschaft soll in dem Anlageobjektangelegtsein.

Die Investmentgesellschaft investiert in ein im Jahr 2012ausgeliefertes Langstrecken-Passagierflugzeug vom TypB777-300ERdesHerstellersBoeingmitderHerstellerseri-ennummer 41083,welchesübereineReichweitevonmehrals10.000 KilometerundeinePassagierkapazitätvonmehrals 350  Passagieren verfügt. Im Zeitpunkt des ErwerbesdurchdieInvestmentgesellschaftimJahr2014istdasAnla-geobjektfürmindestens10 Jahre(hier:rund10,5 Jahre)aneine international operierende Fluggesellschaft (Emirates)vermietet.DasAnlageobjektistderzeiteingetragenimLuft-fahrtregisterderGeneralCivilAviationAuthorityderVerei-nigtenArabischenEmirate.

ZudemdarfdieInvestmentgesellschaftBankguthabennachMaßgabedes§195KAGBundGeldmarktinstrumentenachMaßgabedes§194KAGBhalten.Grundsätzlichdürfenma-ximal20ProzentdesWertesdesInvestmentvermögensderInvestmentgesellschaft in Bankguthaben und/oder Geld-marktinstrumente angelegt werden. Ausnahmsweise dür-fenauchmehrals20ProzentdesWertesdes Investment-vermögens der Investmentgesellschaft in Bankguthabenund/oder Geldmarktinstrumente angelegt werden, wenndas Anlageobjekt veräußert worden ist oder einen Total-schadenerlittenhat.

Die Anlagepolitik der Investmentgesellschaft setzt die zurErreichungdesAnlagezielsgefassteAnlagestrategieinner-halb der nachfolgend beschriebenen Anlagegrenzen undTechnikenundInstrumentenum.

9.2 Anlagegrenzen

BeiderRealisierungderAnlagestrategieunterliegtdie In-vestmentgesellschaftfolgendenAnlagegrenzen:

BegrenzungdesFremdkapitaleinsatzes(Leverage)Für die Investmentgesellschaft dürfen Kredite nur bis zurHöhevon60ProzentdesVerkehrswertesderinderInvest-mentgesellschaftbefindlichenVermögensgegenständeundnur dann aufgenommen werden, wenn die BedingungenderKreditaufnahmemarktüblichsindunddiefürdieInvest-mentgesellschaft tätige Verwahrstelle der Kreditaufnahmezustimmt.

9. Vermögensgegenstände

oder Zulassungserfordernissen unterworfen werden oderneue Partner einzubinden sind, die dazu führen können,dasshöhereVerwaltungskostenbzw.höhereVergütungser-fordernisse der Partner zulasten der Liquidität der Invest-mentgesellschaftgehenundzueinerReduzierungderAus-schüttungenandieAnlegerführenkönnen.

QuellenangabenDieAngabenindiesemVerkaufsprospektberuhenteilweiseaufInformationenvonDritten,unteranderemkannessichinEinzelfällenumpersönlicheEinschätzungenundsonstigesubjektiveAussagenhandeln.DieseInformationenwurdenohne weitere Prüfung auf Richtigkeit bzw. Wahrheit ihresInhaltsdurchdieKVGübernommen.Esistjedochdurchent-sprechendeKennzeichnungimTextersichtlich,anwelchen

Stellen die KVG Quellen übernommen hat. Es besteht so-mitdasRisiko,dassübernommeneAngabenvon falschenGrundannahmenausgehenbzw. falscheSchlüssegezogenwerden, der Inhalt von verwendeten Quellen unrichtig istunddiedarausresultierendenErwartungennichteintreffen.DieskannsichnegativaufdieLiquiditätderInvestmentge-sellschaftunddieAusschüttungenderAnlegerauswirken.

WeitereRisikenMöglicheindividuelleRisikeneinzelnerAnlegerwurdenindieserDarstellungnichtberücksichtigt,dadiepersönlichenundwirtschaftlichenVerhältnisseeinesAnlegersbeiderRi-sikodarstellung nicht beachtet werden können. Dazu wirddemAnlegerempfohlen,selbstalleRisikenzuprüfenbzw.eigenefachkundigeBeraterhinzuzuziehen.

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36 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

BelastungvonVermögensgegenständenDie Belastung von Vermögensgegenständen nach §261Abs.1 Nr.1 KAGB, die der Investmentgesellschaft gehö-ren, sowie die Abtretung und Belastung von Forderungenaus Rechtsverhältnissen, die sich auf diese Vermögens-gegenstände beziehen, sind zulässig, wenn dies mit einerordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar ist unddieVerwahrstelledenvorgenanntenMaßnahmenzustimmt,weilsiedieBedingungen,unterdenendieMaßnahmener-folgensollen,fürmarktüblicherachtet.ZudemdarfdieBe-lastunginsgesamt60ProzentdesVerkehrswertesderinderInvestmentgesellschaft befindlichen Vermögensgegenstän-denichtüberschreiten.

NichtgeltungderGrenzenzumFremdkapitaleinsatzundzurBelastungvonVermögensgegenständenDievorstehendenGrenzenfürdieKreditaufnahmeunddieBelastunggeltennachAblaufeinesZeitraumesvon18 Mo-natenabBeginndeserstmaligenVertriebs.

DerivateDie Investmentgesellschaft darf gemäß den Anlagebedin-gungenimRahmenderVerwaltungdervonihrgehaltenenVermögensgegenständeDerivatezumZweckederAbsiche-rungeinsetzen.Geschäfte, die Derivate zum Gegenstand haben, dürfen dabei nur zur Absicherung der von der In­vestmentgesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände gegen einen Wertverlust (einschließlich der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken) im Zusammenhang mit von der Investmentgesellschaft geschlossenen oder noch zu schließenden Finanzierungsverträge getätigt werden. Hierdurch soll eine Reduktion des Zinsänderungsrisikos für den Fonds angestrebt werden. Ein etwaiger Einsatz von Derivaten würde sich insofern nicht negativ auf das Risikoprofil der Investmentgesellschaft auswirken. Das Investitionskonzept der Investmentgesellschaft im Zeit­punkt der Prospekterstellung sieht jedoch keinen Einsatz von Derivaten vor.

WährungDieInvestitionunddieDarlehensaufnahmeerfolgeninUS-Dollar. Die Vermögensgegenstände der Investmentgesell-schaftdürfennurinsoweiteinemWährungsrisikounterliegen,alsderWertdereinemsolchenRisikounterliegendenVer-mögensgegenstände30ProzentdesWertesderInvestment-gesellschaftnichtübersteigt.

9.3 TechnikenundInstrumentezurUmsetzungderAnlagestrategie

ImZugederUmsetzungderAnlagestrategiehatdieInvest-mentgesellschaftam11.06.2014mitderAlSalamLeasing4

Ltd.(Verkäuferin)undderNovusASBFin4Ltd.(bisherigeEigentümerin), beide mit Sitz in Nassau, Bahamas, einenKaufvertrag(AircraftSaleAgreement)überdenErwerbdesAnlageobjektesabgeschlossen.DerfinalzuleistendeKauf-preisbetrug168.089.640US-Dollar.DasAnlageobjektwur-de am 16.06.2014 an die Investmentgesellschaft in Dubaiübergeben, blieb jedoch im Besitz der LeasingnehmerinEmirates,diedasAnlageobjektbereitsam30.11.2012un-mittelbar vom Hersteller The Boeing Company, ChicagoIllinois, USA (Boeing) übernommen und seitdem von derVerkäuferingemietethatte.

ZurFremdfinanzierungdesKaufpreiseshatdieInvestment-gesellschaftmitVertragvom11.06.2014mitderSMBCei-nenDarlehensvertragmiteinerLaufzeitvon10 Jahrenund2  Monaten über insgesamt 90MillionenUS-Dollar abge-schlossen. Soweit der Kaufpreis und weitere Kosten nichtfremdfinanziert werden, soll eine Eigenfinanzierung mit-tels von Anlegern eingeworbenem Eigenkapital erfolgen.BiszurvollständigenEinzahlungdesEigenkapitalshatdieInvestmentgesellschaftmitDatumvom05.06.2014mitderCommerzbankAGeinenDarlehensvertragübereinenKre-ditrahmen in Höhe von 86,20MillionenUS-Dollar abge-schlossen.

DieInvestmentgesellschafthatmitVertragsübernahmever-einbarung vom 16.06.2014 den zwischen der Verkäuferinund Emirates am 26.11.2012 abgeschlossenen Leasing-vertragbetreffenddasvorgenannteAnlageobjektmiteinerGrundlaufzeitbiszum30.11.2024undeinereinmaligenVer-längerungsoptionvondreiJahrenübernommen.

9.4 BeschreibungdesAnlageobjektes

BeidemAnlageobjekthandeltessichumdasVerkehrsflug-zeug vom Typ Boeing 777-300ER des US-amerikanischenHerstellersBoeingmitderHersteller-Seriennummer41083.HierbeihandeltessichumeinLangstreckenflugzeug,wel-chesvorrangigderBeförderungvonPassagierendient.DieAuslieferung erfolgte mit zwei GE90-115B TriebwerkendesUS-amerikanischenHerstellersGEmitdenHersteller-Seriennummern907211und907212.

Die Modellserie der 777 wurde von Boeing Anfang der1990er Jahre als zweistrahliges Langstrecken-Großraum-flugzeugentwickelt.DerErstflugderBasisversion777-200fand1994statt.NebendieserBasisversionwurdenweitereVarianten entwickelt, die das Verhältnis Zuladung (Passa-giere) und Kerosinvorrat (Reichweite) verändern. Die imApril2004erstmalsanAirFranceausgelieferteBoeing777-300ERistdieum10 MeterverlängerteVersionderBoeing777-200 mit vergrößerten Tragflächen und zusätzlichen

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37Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

DietechnischenDateneinerBoeing777-300ER

Länge 73,9 Meter

Höhe 18,5 Meter

Kabinenbreite 5,86 Meter

Spannweite 64,8 Meter

Maximales Startgewicht 351,5 Tonnen

Maximale Tankkapazität 181.280 Liter

Maximale Reichweite 14.490 Kilometer

Typische Reisegeschwindigkeit 0,84 Mach

TreibstofftankszurVerlängerungderReichweite.Sieistdasderzeit größte Passagierflugzeug mit nur zwei Triebwer-ken.InderdiesemBeteiligungsangebotzugrundeliegendenZwei-Klassen-Konfigurationbietet siePlatz für428 Passa-giere.DiemaximaleReichweitevon14.490kmermöglichtNonstopFlügezwischenNordamerikaundAsienoderEu-ropaundAsien.Zukünftigwirddie777mitu.a.effiziente-renTriebwerkenundoptimiertenTragflächen(777X)gegendennochinderEntwicklungbefindlichenAirbusA350-1000konkurrieren.Eswirderwartet,dassdieseNeuentwicklunggegenüber der 777-300ER niedrigere Betriebsstückkostenaufweisenwird. FürdenA350-1000wirddie Indienststel-lungderzeitfürMitte2017erwartet.

Die Boeing777-300ER ist ausschließlich mit GE90-115BTriebwerkenvonGEverfügbar.DieGeneralElectricCom-pany ist ein global operierender Mischkonzern, der sichimWesentlichenaufdieGeschäftsfelderEnergie,Gesund-heit, Finanzdienstleistungen und Technology Enterprisesspezialisierthat.DerBereichTechnologyEnterprisesstelltmit der Sparte GE Aviation einen der weltweit führendenAnbieter von Düsentriebwerken für die kommerzielle undmilitärischeNutzung.

GE90istdieBezeichnungfüreineReihevonTurbofan-Trieb-werken,diederHerstellerseit1995entwickelthat.Siever-fügenübereineSchubkraftvon329bis512kNundwerdenausschließlich an der Boeing777 eingesetzt. Die VarianteGE90-115BistmiteinemFandurchmesservon3,25 Metern(128 Zoll) und einer während eines Belastungstests desHerstellersangabegemäßerzieltenSchubkraft von569kNdasderzeitgrößteundleistungsfähigsteStrahltriebwerkderLuftfahrtgeschichte.11

Nach Veröffentlichung des Herstellers Boeing wurden biszum30.06.2014insgesamt722Boeing777-300ERbestellt.DavonwurdenbiszumvorstehendenStichtag490 Flugzeu-geausgeliefert.

9.5 BeschreibungdesfürdasAnlageobjektrelevantenMarktes

DietechnischeKonfigurationdesAnlageobjektesdientvor-rangig der Beförderung von Passagieren. In diesem Seg-ment der Luftfahrt ist die jährliche Beförderungsleistung– gemessen an der Anzahl der beförderten Passagiere –nachDarstellungderIATA,dierund240 Fluggesellschaftenweltweitrepräsentiert,vonrund2,1MilliardenPassagierenin 2004 um durchschnittlich rund 4,75Prozent pro Jahrauf rund3,1Milliarden in2013angestiegen.DieUmsätze(Fracht-undPersonenbeförderung)derweltweitenFlugge-sellschaftenstiegennachSchätzungenderIATAimgleichenZeitraumuminsgesamtfast90Prozentvon379MilliardenUS-Dollaraufrund710MilliardenUS-Dollar.Daskumulier-teNettoergebnisderFluggesellschaftenweltweitbetrugin2013rund10,6MilliardenUS-Dollar.12

BiszumJahr2017erwartetdieIATAeineweitereSteigerungdesLuftverkehrs–gemessenanderAnzahlderbefördertenPassagieremultipliziertmitdenzurückgelegtenKilometern– um durchschnittlich 6,4Prozent pro Jahr.13 Die Herstel-lerAirbusundBoeinggeheninihrenLangzeitvoraussagenfürdiekommendenrund20Jahre(2013–2032)voneinemdurchschnittlichen Wachstum des Passagierverkehrs von4,7 14bzw.5,0 15ProzentproJahraus.DerPassagierverkehr(RPK)solldemnachimJahr2032inetwadem2,3-FachendesheutigenNiveausentsprechenund inVerbindungmitdemSubstitutionsbedarfältererFlugzeugeimgleichenZeit-raumzueinemBedarfanmehrals28.00014bzw.33.00015neuenFlugzeugenimGesamtwertvon4,114bzw.4,815Billi-onenUS-Dollarführen.

9.6 BeschreibungderderzeitigenLeasingnehmerin

Leasingnehmerin des Anlageobjektes ist die in Dubai an-sässigeFluggesellschaftEmirates.DerLeasingvertragsiehteineGrundmietzeitbiszum30.11.2024vor.ZudemhatEmi-ratesdasRecht,denLeasingvertragumeinmaligdreiJahrezu verlängern. Für den unbestimmten Fall, dass die Flug-gesellschaftihrRechtzurVerlängerungdesLeasingvertra-ges nicht ausübt, beabsichtigt die Investmentgesellschaft

11 MTU Aero Engines AG, Broschüre: Antrieb für die Welt, April 2014 12 IATA, Fact Sheet: Industry Statistics, Juni 201413 IATA, Global Traffic Forecasts, Juni 201414 Airbus, Global Market Forecast 2013 – 2032, 201315  Boeing, Current Market Outlook 2013 – 2032, 2013

Die Entwicklungen der Vergangenheit sind kein verläss-licher Indikator für die Zukunft.

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38 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

einenodernachfolgendmehrereneueLeasingverträgemitanderenFluggesellschaftenzuschließen.

DiederzeitigeLeasingnehmerinEmiratesgehörtgemessenanderAnzahlderbefördertenPassagieresowiederbetrie-benenFlugzeugflottemitzudenstarkwachsendenFlugge-sellschaftenderWelt.SiewurdeimJuni1985mittelsDekretdesdamaligenEmirsvonDubaigegründet.AlleinigeGesell-schafterinistdieInvestmentCorporationofDubai,einUn-ternehmendesEmiratesDubai.DieAufnahmedesFlugver-kehrserfolgteimOktober1985.InzwischenbeschäftigtdieFluggesellschaftweltweitmehrals50.000 Mitarbeiterundfliegt142 Flugzielein80 Ländernan(Stand31.03.2014).16

Die Anzahl der von Emirates betriebenen Flugzeuge um-fasstinzwischen217Passagier-undFrachtflugzeuge.Wei-tere301Flugzeugesindangabegemäßfestbestellt (Stand31.03.2014).16

Emirates verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr2013/2014 (endend am 31.03.2014) einen Nettozuwachsvon20neuenFlugzeugen.DasDurchschnittsalterderFlot-tebeträgtangabegemäß74 Monate.DieangebotenenSitz-platzkapazitäten(gemessen inAnzahlderSitzplätzemulti-pliziertmitderAnzahldergeflogenenKilometer)konntendurchdenFlottenzuwachsum14,6ProzentgegenüberdemVorjahrgesteigertwerden.DieZahlderbefördertenPassa-giere stieg im gleichen Zeitraum um rund 13Prozent aufrund44,5Millionen.DieAuslastungderFlugzeugebetrug79,4Prozent. Der Frachtsektor trug im abgelaufenen Ge-schäftsjahr2013/2014rund14ProzentzumUmsatzbei.16

OperativeundwirtschaftlicheKennzahlenvonEmirates16

Geschäftsjahrendendam31.03.

2013/2014

2012/2013

2011/2012

Anzahl Flugzeuge 217 197 169

Passagiere (in Tsd.) 44.537 39.391 33.981

Passagier-Auslastung 79,4 % 79,7 % 80,0 %

in Mio. € in Mio. € in Mio. €

Umsatz * 15.974 14.082 12.172

Nettoergebnis * 676 476 321

Bilanzsumme * 20.107 18.762 15.255

Eigenkapital * 5.041 4.558 4.248

* 5,053 AED = 1 €, Stand: 30.03.2014

Die Entwicklungen der Vergangenheit sind kein verläss-licher Indikator für die Zukunft.

9.7 BehördlicheGenehmigungen

DiefürdieVermietungdesAnlageobjekteserforderlicheBe-stätigung der Lufttüchtigkeit (Certificate of Airworthiness)durch die zuständige Luftfahrtbehörde liegt vor. WeiterebehördlicheGenehmigungensindfürdieVerwendungdesAnlageobjektes durch die Investmentgesellschaft nicht er-forderlich.DieEinholungundAufrechterhaltungdererfor-derlichenbehördlichenGenehmigungenfürdenBetriebdesFlugzeugsobliegenderFluggesellschaftEmiratesalsLea-singnehmerinundBetreiberin.

9.8 NichtnurunerheblichedinglicheBelastungendesAnlageobjektes

Die InvestmentgesellschafthatderdarlehensgewährendenBank ein erstrangiges Pfandrecht nach New Yorker RechtandemAnlageobjekteingeräumtunddieRechteundAn-sprüche aus den Herstellergarantien von Boeing und GEabgetreten.DemnachistdieSMBCberechtigt,dasAnlage-objektzurBedienungderVerpflichtungenderInvestment-gesellschaftnacheigenemErmessenzuverwerten,fallseinKündigungsgrund unter dem Darlehensvertrag vorliegt.UnterUmständenkanneineVerwertungdesAnlageobjek-tesdurchdieSMBCauchbeiVorliegeneinesKündigungs-grundes unter dem Leasingvertrag erfolgen. Hinsichtlichder Einzelheiten wird auf die Darstellung in dem Kapitel„DarlehensvertraglangfristigeFremdfinanzierung“aufdenSeiten48f.verwiesen.

16 The Emirates Group, Annual Report 2013 – 2014, 2014

DieFlugzeugflottevonEmirates(Stand: 31.03.2014) 16

Anzahl Festbestellungen

A330-200 21

A340-300 4

A340-500 9

A380-800 47 93

B777-200 3

B777-200ER 6

B777-200LR 10

B777-300 12

B777-300ER 93 58

B777X 150

B777-200LRF 10

B747-400ERF 2

217 301

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39Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

9.9 BeschränkungenderVerwendungs-möglichkeitendesAnlageobjektes

Es bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keinerechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Ver-wendungsmöglichkeit des Anlageobjektes, insbesondereim Hinblick auf das Anlageziel. Alle für die vorgeseheneErreichung der Anlageziele und der Anlagepolitik der In-vestmentgesellschafterforderlichenbehördlichenGenehmi-gungenliegenvor.AuchintatsächlicherHinsichtsindkeineBeschränkungenderVerwendungsmöglichkeitdesAnlage-objektesbekannt.

9.10 BewertungdesAnlageobjektes

DieKVGhatzurBestimmungdesVerkehrswertesunddeskünftigen Wertverlaufs des Anlageobjektes WertanalysenbeizweiunabhängigenGutachterninAuftraggegeben.DieBewertungerfolgteanhanddesbisherigenNutzungsprofilsdes Anlageobjektes. Eine physische InaugenscheinnahmedurchdieBewerterhatnichtstattgefunden.DieseistdurchdieMYI,Limited,London,einu.a.aufdietechnischeÜber-prüfung von Luftfahrzeugen spezialisiertes Unternehmen,imApril2014erfolgt.

Entsprechend der satzungsgemäßen Vorgaben der KVGdürfen Flugzeugbewertungen ausschließlich durch solchePersonen durchgeführt werden, die von der InternationalSocietyofTransportAircraftTrading(ISTAT),eineinternati-onaleVereinigungdesTransportflugzeughandels,zertifiziertwurden. Die vorliegenden Ankaufsgutachten wurden vonISTATzertifiziertenGutachternderAVITAS,Inc.,Chantilly,Virginia, USA (AVITAS) und von Morten Beyer&Agnew,Inc.,Arlington,Virginia,USA(mba),erstellt.

AVITAS ist ein auf die Luftfahrtbranche spezialisierterGutachter mit Büros in Washington (DC) und London.Das Unternehmen bietet unter anderem technische undstrategischeBeratungsleistungenfürLuftfahrtunternehmenund Wertgutachten zu Flugzeugen und Triebwerken undist hierbei insbesondere für Kreditinstitute, Leasinggesell-schaften,Kanzleien,HerstellerundFluggesellschaftentätig.

WeitereInformationenzuAVITASimInternet:www.avitas.com.

mbawurde1992inWashingtonD.C.gegründetundistheu-tenacheigenenAngabeneinerderführendenAnbietervonstrategischenBeratungsleistungeninderLuftfahrtindustrieund führtunabhängigeFlugzeugbewertungenund–über-prüfungen für Banken, Fluggesellschaften, LeasinggeberundBehördendurch.

WeitereInformationenzumbaimInternet:www.mba.aero.

Die Bewertungsgutachten von AVITAS und mba datierenvom 18.03.2014 bzw. 13.03.2014. Beide Gutachter habenbeiderBestimmungdesaktuellenVerkehrswertesdesvonder Investmentgesellschaft erworbenen AnlageobjektesihreEinschätzungzumderzeitigenMarktwertdesAnlage-objekteszugrundegelegtundhabenzudemwerterhöhendberücksichtigt,dassdieInvestmentgesellschaftmitErwerbdes Anlageobjektes auch den bestehenden, langfristigenLeasingvertrag mit aus ihrer Sicht oberhalb der aktuellenMarktrateliegendenLeasingkonditionenerwirbt.Derbeste-hendeErtragswertvorteilwurdevonAVITASüberdieRest-dauerderGrundmietzeitmiteinemFaktorvon7,0Prozentp.a.bzw.vonmbamit8,0Prozentp.a.abdiskontiert.DerVerkehrswert der B777-300ER wurde daher wie folgt be-wertet:

• NachdemErgebnisderBewertungvonAVITASbeträgtderVerkehrswertdesAnlageobjekteszumBewertungs-zeitpunkt165,6MillionenUS-Dollar.

• NachdemErgebnisderBewertungvonmbabeträgtderVerkehrswert des Anlageobjektes zum Bewertungszeit-punkt171,4MillionenUS-Dollar.

9.11 VereinbarungenmitPrimebrokern

Vereinbarungenmitsogenannten„Primebrokern“imSinnedes§1Abs.19Nr.30KAGB,dasheißtmitKreditinstituten,WertpapierfirmenoderanderenEinheiten,dieeinerRegu-lierungsaufsicht und ständigen Überwachung unterliegenund professionellen Anlegern Dienstleistungen anbieten,um in erster Linie als Gegenpartei Geschäfte mit Finan-zierungsinstrumenten zu finanzieren oder durchzuführenunddiemöglicherweiseauchandereDienstleistungenwieClearing und Abwicklung von Geschäften, Verwahrungs-dienstleistungen, Wertpapierdarlehen und individuell an-gepassteTechnologienundEinrichtungenzurbetrieblichenUntertsützunganbieten,bestehennicht.

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40 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

9.12 Volatilität

DieInvestmentgesellschaftkanndurchdieZusammen-setzung der Vermögensgegenstände im Rahmen derUmsetzungihrerAnlagestrategieeineerhöhteSchwan-kung imWertderVermögensgegenstände (Volatilität)aufweisen.DieVolatilitätergibtsichu.a.ausdemnatür-lichenWerteverzehrdesAnlageobjektes,derjeweiligenVermietungssituation sowie den Wertschwankungendes Anlageobjektes im Zeitablauf unter Berücksichti-gungvon technischenEntwicklungenundden jeweilsaktuellenMarkteinflüssen.

9.13 VerfahrenzurÄnderungderAnlagestrategieoderderAnlagepolitik

DieInvestmentgesellschaftunddieKVGhabenallewesent-lichenVerträgezurVerwirklichungderAnlagestrategieundderAnlagepolitikabgeschlossen.EineÄnderungderAnla-gestrategieundderAnlagepolitikistdennochgrundsätzlichmöglich. Diese basieren auf dem im Gesellschaftsvertragdefinierten Gegenstand des Unternehmens sowie den inden Anlagebedingungen vereinbarten AnlagegrundsätzenundAnlagegrenzen.

DieÄnderungdesGesellschaftsvertragesbedarfeinesBe-schlusses der Gesellschafter, der grundsätzlich mit einereinfachenMehrheitderabgegebenenStimmenundmitderZustimmungderKomplementäringefasstwird.BeschlüsseüberdieAuflösungder Investmentgesellschaft sowieüberdieVeräußerungdesAnlageobjektesbedürfeneinerZwei-drittelmehrheitderabgegebenenStimmen.

EineÄnderungderAnlagebedingungen,diemitdenbishe-rigen Anlagegrundsätzen der Gesellschaft nicht vereinbarist oder zueinerÄnderungderKostenoderderwesentli-chen Anlegerrechte führt, ist nur mit Zustimmung einerqualifizierten Mehrheit von Anlegern (mit Ausnahme dergeschäftsführendenKommanditistinundderTreuhandkom-manditistin),diemindestenszweiDritteldesZeichnungska-pitalsaufsichvereinen,möglich.ImRahmenderBeschluss-fassung darf die Treuhandkommanditistin ihr StimmrechtnurnachvorherigerWeisungdurchdenAnlegerausüben.DieÄnderungderAnlagebedingungenistzudemdurchdieBaFinzugenehmigen.

DieKVGwirddieAnlegermittelsdauerhaftemDatenträgerüberdieÄnderungderAnlagebedingungenunddenZeit-punkt des Inkrafttretens informieren und diese Angabenzudem imelektronischenBundesanzeigerund im Internetunterwww.cfb-invest.comveröffentlichen.

DieÄnderungderAnlagebedingungentrittamTagnachderVeröffentlichungimBundesanzeigerinKraft.

10.AngabenzudenvonderInvestmentgesellschaftgeschlossenenVerträgen

10.1 Kaufvertrag

GegenstanddesVertragesDie Investmentgesellschaft hat am 15.05.2014 mit der AlSalamLeasing4Ltd.(Verkäuferin)undderNovusASBFin4Ltd. (bisherige Eigentümerin), beide mit Sitz in Nassau,Bahamas,einenKaufvertrag(Aircraft Sale Agreement)überdenErwerbderBoeing777-300ERmitderHersteller-Seri-ennummer41083,ausgestattetmitzweiGE90-115BTurbo-fan-TriebwerkendesHerstellersGeneralElectricCompany(GE),abgeschlossen.MiterworbenwurdenauchdieInnen-ausstattung in einer Zweiklassen-Konfiguration sowie be-stimmte Ausrüstungsgegenstände des Anlageobjektes wie

zumBeispielEntertainmentsystem,Monitore,Bordküchen,BedienungsanleitungenundSeenotrettungsausrüstung(z.B.Schwimmwesten).

DasAnlageobjektwurdeam30.11.2012vonderNovusASBFin4Ltd.vonBoeingerworben.EsistseitdemandieFlug-gesellschaftEmiratesvermietetundunterderKennungA6-ENCimLuftfahrtregisterderVereinigtenArabischenEmira-teinDubairegistriert.

DasAnlageobjektwurdevonderInvestmentgesellschaftindemZustandübernommen,indemessicham16.06.2014be-fand.WederdieAlSalamLeasing4Ltd.nochdieNovusASB

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41Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Fin4Ltd.habenZusagen,GewährleistungenoderGarantienimHinblickaufdenZustandoderdieBeschaffenheitdesAnla-geobjekteszugunstenderInvestmentgesellschaftabgegeben.DieInvestmentgesellschafthatvorErwerbdieMYILimitedmitderInspektiondesAnlageobjektesundderDokumentebeauftragt.DiesehatzukeinenBeanstandungengeführt.

KaufpreisDervertraglichvereinbarteKaufpreisfürdasFlugzeugba-sierteaufeinemGrundpreisvon170.000.000US-Dollar,derfürErwerbszeitpunktebiszum29.04.2014vereinbartwur-de.FürErwerbszeitpunkteabdem30.04.2014wurdever-einbart,dasssichderendgültigeKaufpreisumdiebiszumZeitpunktdesÜbergangsderRechteundPflichtenamAnla-geobjektdurchdieVerkäuferinvereinnahmtenLeasingratenausdembestehendenLeasingvertragmitEmiratesvermin-dert. Zur Abdeckung der laufenden FinanzierungskostenwurdeimGegenzugeinKaufpreiszuschlagvon20.000US-DollarproKalendertag,beginnendabdem01.05.2014,biszumZeitpunktdestatsächlichenErwerbsdesAnlageobjek-tesdurchdieInvestmentgesellschaftvereinbart.

Zeitpunkt des Erwerbs und Übertragung der uneinge-schränktenEigentumsrechteandemAnlageobjektwarder16.06.2014.DerabschließendzuleistendeKaufpreisbetrug168.089.640US-Dollar.MitErwerbdesAnlageobjekteshatdieInvestmentgesellschaftzudemeinenBetraginHöhevon1.425.180US-Dollarübernommen,dendieLeasingnehmerinEmiratesalsSicherheitsleistungunterdemLeasingvertragzuleistenhatte(vgl.auch„Leasingvertrag“,Seite42).MitderVerkäuferinwurdeeinEinbehaltvomKaufpreisinHöhedieserSicherheitsleistungvereinbart.AbzüglichdesKaufpreisein-behaltsinHöhederSicherheitsleistunghatdieInvestment-gesellschaftam16.06.2014mitÜbergabedesFlugzeugsundderÜbertragungsurkunde („Bill of Sale“)eineZahlung inHöhevon166.664.460US-DollarandieVerkäuferingeleistet.

Zusätzlich zu dem vereinbarten Kaufpreis haben die Ver-käuferinunddieInvestmentgesellschaftvereinbart,dasssieetwaiganfallendeSteuernimZusammenhangmitdemKaufsowiediebeimLuftfahrtregisterinDubaianfallendenKos-tenjeweilshälftigübernehmenwerden.DieInvestmentge-sellschafthatsichzudemverpflichtet,derVerkäuferinKos-ten,diedieserimZugedererforderlichenMitwirkungvonEmiratesbeiderÜbertragungdesLeasingvertragesaufdieInvestmentgesellschaftdurchdieLeasingnehmerininRech-nunggestelltwerden,derVerkäuferinzuerstatten.DerGe-samtbetragderderVerkäuferinzuerstattendenKostenbe-liefsichauf12.637,00US-Dollarundwurdeam30.07.2014andieVerkäuferingeleistet.

RegistrierungDas Anlageobjekt ist im Luftfahrtregister der Vereinigten

Arabischen Emirate in Dubai unter der Kennung A6-ENCregistriert.

Recht/GerichtsstandDer Kaufvertrag unterliegt englischem Recht. Die engli-schenGerichtesind(nichtausschließlich)zuständigfürdieEntscheidungüberetwaigeRechtsstreitigkeitenimZusam-menhangmitdemKaufvertrag.

10.2 Vertragsübernahmevereinbarung

GegenstanddesVertragesMit Abschluss des Kaufvertrages über den Erwerb derBoeing 777-300ER hat die Investmentgesellschaft mit derVerkäuferin und der bisherigen Eigentümerin sowie derFluggesellschaft Emirates eine Vereinbarung zur Über-nahme des zwischen der Verkäuferin und Emirates am26.11.2012 eingegangenen Leasingvertrages sowie einesmitgleichemDatumvereinbartenGeschäftsbesorgungsver-tragesgeschlossen.

Die Investmentgesellschaft hat mit Vertragsschluss alleRechteundPflichtenderVerkäuferinundbisherigenEigen-tümerinunterdemLeasingvertragunddemGeschäftsbesor-gungsvertragübernommen.DieLeasingnehmerinEmirateshat der Übertragung der Rechte und Pflichten auf die In-vestmentgesellschaft zugestimmt.GegenseitigeAnsprüchezwischen der Verkäuferin und bisherigen EigentümerinundEmiratesbestehenhiernachnichtmehr.Zudemhabensich die Leasingnehmerin und die Investmentgesellschaftverpflichtet, keine gegenseitigen Klagen anzustreben, dieauf Ansprüchen gegen bzw. der Verkäuferin und bisheri-gen Eigentümerin unter dem übernommenen Leasingver-trag begründet sind. Kosten, die der Leasingnehmerin imZusammenhang mit der Vertragsübernahmevereinbarungsowie der Eigentumsübertragung (z.B. Registrierung, derAnbringungvonEigentumsplakettenamFlugzeugmitdemNamen der Eigentümerin) sind von der Verkäuferin zutragen.

Recht/GerichtsstandDieVertragsübernahmevereinbarungunterliegtenglischemRecht. Die englischen Gerichte sind (nicht ausschließlich)zuständigfürdieEntscheidungüberetwaigeRechtsstreitig-keiten imZusammenhangmitderVertragsübernahmever-einbarung.

10.3 Haftungsfreistellungsvereinbarung

DieAlSalamLeasing4Ltd.hat imKaufvertrag zugesagt,dasAnlageobjektzuveräußernundzuübertragenunddie

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Novus ASB Fin4 Ltd. hat zugesichert der Investmentge-sellschaft (abgesehen von bestimmten Belastungen) am16.06.2014 unbelastetes Eigentum an dem Anlageobjektzu übertragen. Im Hinblick auf diese Zusicherung habensich die Al Salam Leasing Company, die Novus AviationLtd.unddieEllistonPropertiesLtd.– in ihrerEigenschaftalsGesellschafterderAlSalamLeasing4Ltd.–verpflichtet,dieInvestmentgesellschaftvonjeglichenVerlusten,KostenundeineretwaigenHaftung freizustellen, fallsdieseZusi-cherungunzutreffendseinsollte.

Recht/GerichtsstandDie Haftungsfreistellungsvereinbarung unterliegt eng-lischem Recht. Die englischen Gerichte sind (nicht aus-schließlich) zuständig für die Entscheidung über etwaigeRechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Haftungs-freistellungsvereinbarung

10.4 Leasingvertrag

GegenstanddesVertragesMit Abschluss der Vertragsübernahmevereinbarung undÄnderung des Leasingvertrages auf die Investmentgesell-schaft hat diese die Vereinbarungen aus dem zwischenderVerkäuferinundEmiratesam26.11.2012vereinbartenLeasingvertrag übernommen. Wesentlicher GegenstanddiesesVertrages ist das langfristigeVerleasenderBoeing777-300ERmitderHersteller-Seriennummer(MSN)41083.DieLeasingnehmerinhathiernachwährendderDauerdesLeasingvertragessämtliche indiesemZeitraumentstehen-denKosten,GebührenundAufwendungen imZusammen-hang mit dem Besitz und dem Betrieb des Anlageobjektszu tragen. Die Investmentgesellschaft hat keine Zusagen,GewähroderGarantiefürdieBeschaffenheitdesAnlageob-jektsübernommen.

LaufzeitDer Leasingvertrag sieht eine Grundmietzeit bis zum30.11.2024 (rd. 125 Monate vom Zeitpunkt des ErwerbsdesAnlageobjektes)vor.MitAblaufderGrundmietzeithatdieLeasingnehmerindasRecht,dieDauerdesLeasingver-trages um einmalig weitere drei Jahre zu verlängern. Umim Falle einer möglichen Anschlussvermietung an einenDritten einen hinreichenden zeitlichen Vorlauf zu haben,istdieLeasingnehmerinnachdemVertragverpflichtet,derInvestmentgesellschaftdieAusübungderVerlängerungsop-tionbisspätestens18MonatevorAblaufderGrundmietzeitanzuzeigen.

RegistrierungDie Leasingnehmerin hat das Anlageobjekt während derDauer des Leasingvertrages im Luftfahrtregister der Ver-einigtenArabischenEmirateinDubaizuregistrieren.Eine

Umregistrierung,z.B.aufgrundeinerUntervermietungdesFlugzeugs,darfnurnachvorherigerZustimmungdurchdieInvestmentgesellschafterfolgen.DieInvestmentgesellschaftdarfdieseZustimmungjedochnurverweigern,sofernz.B.ihre Eigentumsrechte durch eine solche Umregistrierungnegativbeeinflusstwerden.

UntervermietungDieLeasingnehmerin ist grundsätzlichberechtigt, dasAn-lageobjekt nach vorheriger schriftlicher Information, je-doch ohne nochmalige ausdrückliche Zustimmung derInvestmentgesellschaft, unter bestimmten Bedingungenan im Leasingvertrag benannte Fluggesellschaften un-ter zu vermieten. Die Leasingnehmerin hat dabei unteranderem sicherzustellen, dass der Unterleasingvertragkeine gegenüber dem Umfang des Leasingvertrages ein-geschränkten Verpflichtungen des Unterleasingnehmersbeinhaltet und die Laufzeit des Unterleasingvertragesdie Laufzeit des Leasingvertrages nicht übersteigt. Zu-dem muss die Leasingnehmerin ein Steuergutachten undein Rechtsgutachten beibringen. Das Rechtsgutachtenmuss bestätigigen, dass die Eigentumsrechte der Invest-mentgesellschaft an dem Anlageobjekt auch unter demRecht des Landes, in dem der Unterleasingnehmer sei-nenSitzhat,gewahrtbleiben.DieLeasingnehmerinbleibtunterdembestehendenLeasingvertragmitderInvestment-gesellschaftweiteralsSchuldnerinvollständigverpflichtet.DiederInvestmentgesellschaftimZusammenhangmitderPrüfung der Dokumentation zur Untervermietung entste-hendenKostensindvonderLeasingnehmerinzutragen.

LeasingratenImGegenzugfürdieNutzungdesAnlageobjektshatsichdieLeasingnehmerinzurZahlungvonmonatlichenLeasingra-tenverpflichtet.DiesesindinUS-DollarvorschüssigzurZah-lungfällig.DerLeasingvertragsiehtgrundsätzlichvariableLeasingraten in Abhängigkeit von einem Referenzzinssatzvor.DieLeasingnehmerinhatjedocham28.11.2012vonih-remRechtGebrauchgemacht,dieLeasingratenfürdieDau-erdesLeasingvertrageszufixieren.DiemonatlicheLeasin-gratebeträgthiernach1.425.180,00US-Dollar.SiegiltauchfürdenFall,dassdieLeasingnehmerinvonihremRechtzurVerlängerung des Leasingvertrages um weitere drei JahreGebrauchmacht.

NebenderZahlungdermonatlichfestvereinbartenLeasin-gratehatsichdieLeasingnehmerinzurZahlungeinerweite-renvariablenLeasingrateverpflichtet,diederVerpflichtungderInvestmentgesellschaftgegenüberEmiratesunterdemGeschäftsbesorgungsvertrag entspricht (vgl. „Geschäfts-besorgungsvertrag“, Seite44  f.). Die Parteien haben ver-einbart,dassdiegegenseitigenForderungenaufgerechnetwerden.

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43Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

SicherheitsleistungFür den Fall, dass die Leasingnehmerin ihren Zahlungs-oder Wartungsverpflichtungen nicht im vereinbarten Um-fangnachkommtoderderInvestmentgesellschaftaufgrunddesFehlverhaltensderLeasingnehmerinzusätzlicheKostenentstehen, hat die Leasingnehmerin an die Investmentge-sellschaft eine unverzinsliche Sicherheitsleistung in Höhevon einer monatlichen Leasingrate geleistet. Die Invest-mentgesellschaft hat diese im Rahmen des Kaufvertragesdurch einen entsprechenden Einbehalt vom vereinbartenKaufpreismitübernommen.DerBetragistbeiplanmäßigemGeschäftsverlauf mit Ablauf des Leasingvertrages von derInvestmentgesellschaftanEmirateszurückzugewähren.

AustauschwesentlicherKomponentenDie Leasingnehmerin ist grundsätzlich berechtigt, dieTriebwerke, die Hilfsturbine, das Fahrwerk oder weitereTeiledesAnlageobjektesganzoderzeitweisegegengleich-wertige Komponenten desselben Herstellers, Typs undModells zu ersetzen und die ihr ursprünglich übergebeneKomponente an anderen von ihr eingesetzten FlugzeugendesgleichenTypszuverwenden.Sieistzudemberechtigt,dieTriebwerke,dieHilfsturbine,dasFahrwerkoderweitereTeiledesAnlageobjektesauchDrittenzeitweiseimRahmenmarktüblicherunddemüblichenGeschäftsgebarenderLea-singnehmerin entsprechender Poolverträge zu überlassen,soferndadurchdieEigentumsrechtederInvestmentgesell-schaftanderübergebenenKomponentenichtbeeinträchtigtwerden.EineÜberlassungderTriebwerkeimRahmenvonPoolverträgenistnurfürmaximal90Tagebzw.biszumAb-laufdesLeasingvertrageszulässig.

InformationspflichtenEmirates ist gemäß dem Leasingvertrag verpflichtet, in-nerhalbvon120TagennachdemGeschäftsjahresendederLeasingnehmerin (derzeit31.03.) einengeprüftenkonsoli-diertenJahresabschlusszurVerfügungzustellen.DarüberhinausobliegenderLeasingnehmerinregelmäßigBerichts-pflichtenzumBetriebundderNutzungdesFlugzeuges.

InspektionsrechteDieInvestmentgesellschafthatwährendderDauerdesLea-singvertrages das Recht, das Flugzeug selbst oder durcheinen Dritten maximal einmal pro Jahr auf eigene KostenzuinspizierenundKopienvondenrelevantenWartungsdo-kumentenzuerstellen.

SteuernundsonstigeAbgabenDieLeasingnehmerinhatsichgrundsätzlichverpflichtet,dieInvestmentgesellschaft,dieKomplementärin,dierefinanzie-rendenBankensowieverbundenenGesellschaften,Rechts-nachfolger,Abtretungsempfängerund ihreGeschäftsleiter,MitarbeiterundGesellschafterwährendderDauerdesLea-

singvertrages von sämtlichen Steuerzahlungen im Zusam-menhang mit dem Leasingvertrag freizustellen. Eine Ent-schädigungistunteranderemdannnichtzuleisten,wenndie Zahlungsverpflichtung aus der Missachtung und dembewusstenFehlverhaltendeszuEntschädigendenresultiert,dieSteuernalleinaufgrunddesHandelnsdesFreistellungs-berechtigteninderbetreffendenSteuerjurisdiktionentstehenoderderFreistellungsberechtigtefreiwilligseineRechteun-terdemLeasingvertragveräußertoderanderweitigüberträgt.

TotalverlustImFalledesTotalverlustesdesFlugzeugs istdieLeasing-nehmeringrundsätzlichweiterhinzurZahlungdermonat-lichenLeasingratenverpflichtet.DieZahlungsverpflichtungderLeasingnehmerinendetmitLeistungder vereinbartenVersicherungssumme an die Investmentgesellschaft. DieLeasingnehmerinistauchdannzurLeistungdervereinbar-ten Versicherungssumme verpflichtet, wenn die Versiche-rungnichtodernichtvollständigzahlt.DieZahlungistfälligim Falle eines irreparablen Schadens, einer KonfiszierungoderBeschlagnahmungdesFlugzeugsübereinenZeitraumvon mehr als 180 Tagen, des Verschwindens des Flug-zeugs über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen, einesDiebstahlsbzw.einerEntführungübereinenZeitraumvonmehrals60Tagen.EinezusätzlicheRegelunginderVersi-cherungspoliceschließtdievorgenanntenSchädenauchimKriegsfallmitein.

KostenübernahmebeiregulatorischenModifikationenSollten aufgrund verpflichtender Vorgaben aus Lufttüch-tigkeitsanweisungenderEuropeanAviationSafetyAgency(„EASA“,EuropäischeAgenturfürLuftsicherheit)oderderbetreffenden Behörde des Staates, in dem die Herstellerdes Flugzeugs, der Triebwerke oder anderen Komponen-ten ihren Sitz haben, technische Modifikationen am Flug-zeugerforderlichwerden,dieeinenAufwandvonmehrals200.000US-Dollarverursachen,soistdieInvestmentgesell-schaftalsLeasinggeberzueineranteiligenKostenübernah-me gegenüber der Leasingnehmerin für den 200.000US-DollarübersteigendenAnteildesAufwandsverpflichtet.Dervon der Investmentgesellschaft zu tragende KostenanteilrichtetsichdabeinachderRestlaufzeitdesLeasingvertra-ges. Die Erstattung dieser anteiligen Kosten an die Lea-singnehmerinerfolgtmitAblaufdesLeasingvertragesundist beschränkt auf einen maximalen Betrag in Höhe von400.000US-Dollar. Zum Zeitpunkt der ProspekterstellungwarderLeasingnehmerinkeinAufwandentstanden,derun-terdievorstehendeRegelungfällt.

RechtezurvorzeitigenVertragsbeendigungFürdenFall, dassdieLeasingnehmerinwesentlichenver-traglichen Verpflichtungen insbesondere zur Zahlung derLeasingratennichtinangemessenerWeisenachkommt,sieht

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44 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

derLeasingvertragdasRechtderInvestmentgesellschaftzuraußerordentlichenKündigungdesLeasingvertragesvor.

FürdenFall,dassdieInvestmentgesellschaftihrenvertrag-lichenVerpflichtungennichtinangemessenerWeisenach-kommt,istdieLeasingnehmerinunterWahrungbestimmterFristenzurBeseitigungdesMangelszuraußerordentlichenKündigungdesLeasingvertragesbefugt.

RückgabebedingungenMitAblaufderGrundmietzeitodergegebenenfallsnachAb-laufderVerlängerungsoptionhatdieLeasingnehmerindasFlugzeugeinschließlichderTriebwerkegrundsätzlichmitdergleichenAusstattungzurückzugeben,wiesieeszumBeginndesLeasingvertragesübernommenhatundsicherzustellen,dassdasFlugzeug–jenachvorherigerWeisungdurchdieIn-vestmentgesellschaft–denAnforderungendereuropäischen(EASA)oderUS-amerikanischenLuftfahrtbehörde(FAA)ent-spricht.MitdemAnlageobjektsindvonderLeasingnehmerinsämtlicheBordbücher,Anleitungen,ZertifikatesowieWar-tungs-undInstandhaltungsdokumentezuübergeben.

Die Leasingnehmerin hat sämtliche Firmenembleme zuentfernen und das Flugzeug und die Triebwerke müssennoch eine vertraglich vereinbarte Mindestnutzungsdauerbis zumnächstenplanmäßigen,größerenWartungsterminaufweisen.FürdenFlugzeugrumpf,dieHilfsturbineunddasFahrgestell beträgt die Mindestnutzungsdauer 15 MonateundfürdieTriebwerke5.750Flugstundenbzw.875StartsundLandungen.AllezumStichtagfälligenWartungs-undReparaturarbeitenhabeninÜbereinstimmungmitdengül-tigen Wartungsvorgaben zu erfolgen. Es muss zudem eingültiges Lufttüchtigkeitszeugnis („Certificate of Airworthi-ness“)fürdasFlugzeugvondemStaatvorliegen,indemesregistriertist.AlsErfüllungsortfürdieÜbergabewurdederDubaiInternationalAirportvereinbart.

DarüberhinausmussdieLeasingnehmerinbeiBeendigungdes Leasingvertrages vertraglich vereinbarte Kompensati-onszahlungenfürdenFlugzeugrumpf,TeilederTriebwerke,dasFahrwerkunddieHilfsturbineleisten,diedennotwen-digenWartungsaufwanddecken,umdasFlugzeug–vorbe-haltlichdernachstehendenFeststellungen–wiederineinentechnisch neuwertigen Zustand, sogenanntes „full-life“ zuversetzen.ZurBestimmungderAusgleichszahlungenwur-den imLeasingvertragReferenzwerte fürdiewesentlichenWartungsmaßnahmenundTeiledefiniert.DieAusgleichszah-lungenderLeasingnehmerinsindausgehendvondiesenRe-ferenzwerteninderSummeauf30Mio.US-Dollarbegrenzt.

Für fünf Komponenten der Triebwerke bestehen nach denRegelungendesübernommenenLeasingvertrageskeineVer-pflichtungen zurLeistung vonKompensationszahlungen.Ge-

messen an den erwarteten Gesamtkosten für die technischeÜberholungundWartungdesFlugzeugs,derTriebwerke,desFahrwerksundderHilfsturbine in einen technischneuwerti-genZustand(sogenanntes„full-life“)beläuftsichderAnteilderKosten,fürdiekeineKompensationszahlungenzuleistensind,aufrund17ProzentderGesamtkostenfürdenFall,dassdie-seKomponentenderTriebwerkevoneinemWartungszustandvonnaheNullauf„full-life“gewartetbzw.ausgetauschtwerdenmüssen.InsgesamtliegtdieSummeausvertraglichvereinbar-temWartungszustandundKompensationszahlungenderLea-singnehmerinnachAnsichtderKVGdeutlichüberdemWar-tungszustand„half-life“.Unter„half-life“isteinWartungsstandzuverstehen,beidemsichdurchschnittlichalleBauteiledesAnlageobjektesinderMittezwischenzweiWartungsinterval-lenbefindenbzw.dieVerschleißteile50ProzentihrerüblichenNutzungsdauererreichthaben.InderUnternehmensplanrech-nungwurdeimRahmenderAnnahmenzurAnschlussvermie-tunglediglichMarktpreiserwartungenaufBasisvon„half-life“Konditionen unterstellt. Eventuelle Liquiditätsüberschüsseaus den im Rahmen der vereinbarten Rückgabebedingun-genzuleistendenKompensationszahlungensindindenwei-terenSzenarienzurAnschlussvermietungnichtenthalten.

Recht/GerichtsstandDerLeasingvertragunterliegtenglischemRecht.Dieengli-schenGerichtesind(nichtausschließlich)zuständigfürdieEntscheidungüberetwaigeRechtsstreitigkeitenimZusam-menhangmitdemLeasingvertrag.

10.5 Geschäftsbesorgungsvertrag

Mit Abschluss der Vertragsübernahmevereinbarung undÄnderungdesGeschäftsbesorgungsvertragesaufdieInvest-mentgesellschafthatdiesedieRechteundPflichtenausdemzwischenderVerkäuferin,derbisherigenEigentümerinundEmirates am 30.11.2012 im Zusammenhang mit dem Lea-singvertragvereinbartenGeschäftsbesorgungsvertragüber-nommen. Die Investmentgesellschaft beauftragt die Lea-singnehmerinhiernachimWesentlichenmitderErbringungvonServicedienstleistungeneinschließlichderWartungundInstandhaltungsowiederVersicherungdesAnlageobjektes.

WartungundInstandhaltungEmirateshatwährendderDauerdesLeasingvertragesdasAnlageobjekt entsprechend dem zwischen dem jeweiligenHerstellerunddenFlugsicherheitsbehördendesRegistrie-rungslandes abgestimmten Wartungsprogramm und unterBeachtungverpflichtenderVorgabenausLufttüchtigkeitsan-weisungenderFAAoderdesRegistrierungslandeszuwar-tenundinstandzuhalten.DieLeistungenhabendemtypi-schenFlottenstandardvonEmiratesfürBoeing777-300ERFlugzeugezuentsprechen.

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45Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

VersicherungEmiratesistinsbesondereverpflichtet,dasAnlageobjektaufeigeneKostengegendieinderLuftfahrtüblichenRisikenzuversichernunddiefolgendenVersicherungenabzuschließen:

• LuftfahrtkaskoversicherunggegenalleGefahrenvonVer-lustundSchädigung(sogenannte„Allgefahren-Versiche-rung“)inHöhedernachstehenden,vertraglichfestgeleg-ten Versicherungssumme unter Berücksichtigung einesSelbstbehalts des Versicherungsnehmers in Höhe von1.000.000US-DollarjeSchadensfall:

• Luftfahrtkaskoversicherung des Anlageobjektes gegenSchäden aufgrund von Krieg und Nebengefahren ein-schließlich der Beschlagnahmung des AnlageobjektesdurchdenRegistrierungsstaatinHöhedervertraglichver-einbartenVersicherungssumme;derAbschlussderVersi-cherungerfolgtimRahmenderFlottenversicherungvonEmiratesundmusseineGesamtschadenssummeinHöhevonmindestens200.000.000US-Dollar fürdenFallderBeschlagnahmungsowievonmindestens600.000.000US-DollarfürallesonstigenVersicherungsfällevorsehen.

• Luftfahrtkaskoversicherung der Triebwerke und sämtli-cherandererTeileundKomponentenfürdenFall,dassdiesezumZeitpunktdesSchadensfallsnichtunmittelbarmitdemFlugzeugrumpfmontiert sind, inHöhedes je-weiligen Wiederbeschaffungswertes, maximal jedoch250.000.000US-Dollar und unter Berücksichtigung ei-nes Selbstbehalts des Versicherungsnehmers in Höhevon10.000US-DollarjeSchadensfall;

• BetriebshaftpflichtversicherunggegenPersonen-undSach-schäden,Gepäck-undTransportgutschädenmiteinerEinzel-fallhöchstsummevonmindestens1.000.000.000US-Dollar.Personenschäden,dienichtamFlugbeteiligteDritteer-leidenunddie ausProdukthaftungsgesichtspunkten re-sultieren,sindmitmindestens25.000.000US-DollaralsEinzelfallhöchstsumme zu versichern. Schäden gegen-überDritteninBezugaufKriegs-undTerrorismusgefah-ren sindmitmindestens750.000.000US-Dollar zu ver-sichern.DieHaftpflichtversicherungmussvonEmirateszugunstenderInvestmentgesellschaftbiszumnächstengrößerenWartungsvorgang(C-Check),längstensjedochfürzweiweitereJahrenachAblaufdesLeasingvertragesaufrechtgehaltenwerden

UnterderMaßgabe,dassimZeitpunkteinesTotalverlustesdieLeasingnehmerinsämtlicheZahlungsverpflichtungenge-genüberderInvestmentgesellschafterfüllthat,istdieInvest-mentgesellschaftunterdemLeasingvertragverpflichtet,derLeasingnehmerinimFalleeinesTotalverlusteseineRückzah-lungvongeleistetenLeasingratenentsprechenddesindervor-

stehendenÜbersichtinAbhängigkeitvomZeitpunktdesTotal-verlustesenthaltenenLeasingratennachlasseszugewähren.

SämtlicheVersicherungenmüssenalsMitbegünstigtedieIn-vestmentgesellschaft,dierefinanzierendenBankenunddenSicherheitentreuhändervorsehenundinternationalenStan-dardsinderLuftfahrtindustrieentsprechen.DieVersicherun-genmüssenvorbehaltlichallgemeinerAusschlüsse(z.B.fürSchäden aufgrund von Vorsatz des Versicherungsnehmers,Atomenergie,natürlichemVerschleiß)grundsätzlichweltweitgelten.DieKaskoversicherungenmüssenzudemderinterna-tionalenVersicherungsvereinbarungAVN67B,welcheeineneinheitlichenIndustriestandardimFlugzeugversicherungs-markt zugunsten von Leasinggebern und finanzierendenBankengewährt,entsprechen.SämtlicheAuszahlungenvonVersicherungsleistungenhabeninUS-Dollarzuerfolgen.

VergütungNebenderbereitsdurchdieVerkäuferingeleisteteneinma-ligenVergütunginHöhevon100US-DollarerhältEmiratesfür die Übernahme der Pflichten unter dem Geschäftsbe-sorgungsvertrageinenmonatlichenAuslagenersatz.DieserwirdvonEmiratesjährlichaufBasisderAusgabendesVor-jahres festgesetzt.DieParteienhabenvereinbart,dassdieForderung von Emirates auf Auslagenersatz gegen die ingleicherHöhebestehendeForderungderInvestmentgesell-schaft auf Zahlung der zusätzlichen variablen Leasingrateaufgerechnetwird.

LaufzeitDie Laufzeit des Geschäftsbesorgungsvertrages entsprichtder Laufzeit des Leasingvertrages. Die Investmentgesell-schaftistinbestimmtenFällenberechtigt,denGeschäftsbe-sorgungsvertragvorzeitigzukündigen.Diesessind:

Periode

Vertraglichvereinbarte

Versicherungs-summeinUS-$

Leasingraten-nachlassimFalle

desTotalverlustesinUS-$

30.11.2013 – 29.11.2014 180.455.000 8.492.000

30.11.2014 – 29.11.2015 174.139.075 8.194.780

30.11.2015 – 29.11.2016 168.044.207 7.907.963

30.11.2016 – 29.11.2017 162.162.660 7.631.184

30.11.2017 – 29.11.2018 156.486.967 7.364.093

30.11.2018 – 29.11.2019 151.009.923 7.106.349

30.11.2019 – 29.11.2020 145.724.576 6.857.627

30.11.2020 – 29.11.2021 140.624.216 6.617.610

30.11.2021 – 29.11.2022 135.702.368 6.385.994

30.11.2022 – 29.11.2023 130.952.785 6.162.484

30.11.2023 – 29.11.2024 126.369.438 5.946.797

30.11.2024 – 29.11.2025 121.946.508 5.738.659

30.11.2025 – 29.11.2026 117.678.380 5.537.806

30.11.2026 – 29.11.2027 113.559.636 5.343.983

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46 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

• dienichtvertragskonformeVersicherungdesAnlageob-jektes;

• die nicht erfolgte Zahlung des vereinbarten Versiche-rungswertes abzüglich des Einbehalts der Leasingneh-merininnerhalbvon90TagennachEintritteinesScha-densfallssowie

• die außerordentliche Kündigung des LeasingvertrageszwischenEmiratesundderInvestmentgesellschaft.

Recht/GerichtsstandDer Vertrag unterliegt englischem Recht. Die englischenGerichte sind (nicht ausschließlich) zuständig für die Ent-scheidungüberetwaigeRechtsstreitigkeitenimZusammen-hangmitdemGeschäftsbesorgungsvertrag.

10.6 ZusätzlicheLuftfahrtkaskoversicherungen

Die durch die Verkäuferin mit Emirates vereinbarten Ver-sicherungssummen der Luftfahrtkaskoversicherungen un-terschreitenanfänglichdasgebundeneKapital(SummeausEigen- und Fremdkapital) der Investmentgesellschaft ent-sprechendderPrämissenderUnternehmensplanrechnungum bis zu 12Millionen US-Dollar. Die Investmentgesell-schafthatvordiesemHintergrundfürdenFalleinesTotal-verlusteseineergänzendeAllgefahren-Versicherungsowieeine Kaskoversicherung gegen einen Verlust des Anlage-objektesaufgrundvonKriegundNebengefahrenmiteinerVersicherungssumme von jeweils 15Millionen US-Dollarabgeschlossen.DieVersicherungenhabeneineLaufzeitvom14.08.2014biszum13.08.2015.DieInvestmentgesellschaftbeabsichtigt diese in 2015 um ein weiteres Jahr in HöhederabdemZeitpunktnochbestehendenUnterdeckungvonerwartetrund5MillionenUS-Dollarzuverlängern,sodassdervertraglichvereinbarteVersicherungsschutzjeweilsdasgebundeneEigen-undFremdkapitalunterAnrechnunger-haltenerAusschüttungendeckt.

DieVersicherungengeltengrundsätzlich fürweltweiteRi-sikenmitAusnahmederLänderSyrien,Libyen,KubaundNordkorea.DieVersicherungsprämienfürdasErstjahrbe-tragen zusammen rund 200.000 US-Dollar einschließlichVersicherungssteuer.

10.7 Leasingvertrag-Management-Vereinbarung

GegenstanddesVertragesDieInvestmentgesellschafthatmitderKomplementärinmitDatum vom 16.06.2014 eine Leasingvertrag-Management-Vereinbarung(„LeaseManagementAgreement“) inBezug

aufdasAnlageobjektgeschlossen.DieKomplementärinüber-nimmthiernachimWesentlichendielaufendeÜberwachungund Information der Investmentgesellschaft über die vonder Leasingnehmerin durchgeführten Wartungs- und In-standsetzungsmaßnahmenundüberprüftdieEinhaltungderwesentlichen Pflichten der Leasingnehmerin, die aus denVersicherungsverträgenresultieren.SiehatdieInvestment-gesellschaftimFalleeinesTotalverlustesdesAnlageobjek-tes oder eines drohenden außerordentlichen Kündigungs-grundesausdemLeasingvertragunverzüglichzuinformierenunddieInvestmentgesellschaftbeiderErfüllungihrerVer-pflichtungenausdemlangfristigenDarlehensvertragsowiebeiderAbwicklungdesLeasingvertrageszuunterstützen.

LaufzeitDer Vertrag beginnt mit Übernahme des AnlageobjektesdurchdieInvestmentgesellschaftundendetplanmäßigmitVeräußerungdesAnlageobjektes.Hiervonabweichenden-detderVertragvorzeitig,wenndasAnlageobjektverlustigwird.DerVertragendetfernervorzeitig,wennderSicher-heitentreuhänder den Eintritt eines Verwertungsfalles ausdemDarlehensvertraganzeigt,dieKomplementäringegenihre nach der Leasingvertrag-Management-Vereinbarungbestehenden, vertraglichen Verpflichtungen verstößt oderwenn die Parteien die Beendigung einvernehmlich ver-einbaren.NachAblaufdesLeasingvertrages zwischenderInvestmentgesellschaftundEmirates istdie Investmentge-sellschaftberechtigt,dieLeasingvertrag-Management-Ver-einbarungmitderKomplementärinjederzeitdurchschrift-licheMitteilungzukündigen.

VergütungFürdieErbringungderDienstleistungenunterdiesemVer-tragerhältdieKomplementärineinejährlicheVergütunginHöhe von 20.700,00 US-Dollar zzgl. eventuell anfallendergesetzlicherUmsatzsteuer.DieVergütungistjährlichnach-schüssigfällig.

Recht/GerichtsstandDerVertragunterliegtdeutschemRecht.Gerichtsstand istDeutschland.

10.8 Zustellungsbevollmächtigung

GerichtsstandNewYorkFür etwaige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mitdem zwischen der Investmentgesellschaft und der SMBCEurope Limited vereinbarten erstrangigen Pfandrecht amAnlageobjekthatdieInvestmentgesellschaftmitDatumvom13.06.2014 die Corporation Service Company, New York,USA,unwiderruflichalsZustellungsbevollmächtigtefüret-waigeKlagenbeauftragt.DieVereinbarunghateineLaufzeit

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47Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

vom16.06.2014biszum31.12.2024.DieVergütungbeträgt323,00US-DollarproJahrbzw.fürdieLaufzeitdesVertra-ges insgesamt 3.553,00 US-Dollar. Die Investmentgesell-schafthatdieVergütungfürdievolleLaufzeitdesVertragesimJuni2014vollständiggeleistet.

GerichtsstandEnglandAls Zustellungsbevollmächtigte für etwaige Rechtsstreitig-keiten im Zusammenhang mit der Vertragsübernahme-vereinbarung, dem Leasingvertrag, dem Geschäftsbesor-gungsvertrag mit Emirates, dem Darlehensvertrag undden Sicherheitenvereinbarungen mit der SMBC, demKaufvertrag sowiederHaftungsfreistellungvorenglischenGerichten hat die Investmentgesellschaft mit Vertrag vom16.06.2014dieSHProcessAgentsLimited,London,Groß-britannien,beauftragt.DieVereinbarunghat eineLaufzeitbiszum01.07.2025.DieVergütungbeträgt750,00BritischePfundproJahr.

10.9 Eigenkapitalvermittlungsvereinbarungen

Zur Vermittlung des benötigten Eigenkapitals schließt dieInvestmentgesellschaftmitVertriebspartnernentsprechen-de Vertriebsvereinbarungen ab. Diese sind teilweise nochnicht endverhandelt. Teilweise können Vertriebspartnerauch einen Dritten mit der Übernahme von Aufgaben zurVertriebskoordination beauftragen und hierfür einen ent-sprechenden Vertrag mit der Investmentgesellschaft undder Treuhandkommanditistin schließen. Die Vermittlungs-gebührenodervergleichbareVergütungenkönnenvonVer-triebspartnerzuVertriebspartnerabweichen.

DieInvestmentgesellschaftstrebtan,mitdenVertriebspart-nerneinschließlichetwaigerVertriebskoordinatoreninsge-samtGebühreninHöhevonbiszu8,75Prozentdeseinge-worbenen Eigenkapitals (ohne Agio), insgesamt maximal7.590.625US-Dollar,zuvereinbaren.ImEinzelfallkannmitdem Vertriebspartner einschließlich etwaiger Vertriebs-koordinatoren höhere Gebühren vereinbart werden, diesedürfen jedochmaximal insgesamt9,25Prozentdeseinge-worbenen Eigenkapitals (ohne Agio) zzgl. gegebenenfallsanfallender gesetzlicher Umsatzsteuer betragen. Die KVGhatdasRisikoderÜberschreitungdesGesamtbetragesderGebühreninHöhevonmaximal7.590.625US-Dollarüber-nommen.AlsGegenleistungerhältdieKVGdafüreineVer-gütung inHöhevon867.500US-Dollar,die indergemäßdem Verwaltungsvertrag von der Investmentgesellschaftan die KVG zu zahlenden Vergütung enthalten ist. Soferndie Investmentgesellschaft mit den Vertriebspartnern ins-gesamt höhere Vermittlungsgebühren als 7.590.625 US-Dollar vereinbart – maximal insgesamt 9,25Prozent deseingeworbenen Eigenkapitals zzgl. gegebenenfalls anfal-

lender gesetzlicher Umsatzsteuer – erstattet die KVG derInvestmentgesellschaftdendiesenBetragüberschreitendenDifferenzbetrag.

Die Verträge unterliegen deutschem Recht, als Gerichts-stand der Vertriebsverträge soll vorzugsweise Düsseldorfvereinbartwerden.

10.10 Platzierungsgarantievertrag

Die Investmentgesellschaft hat am 04.06.2014 und mitNachtrag vom 17.09.2014 einen Platzierungsgarantiever-tragmitderCommerzRealFondsBeteiligungsgesellschaftmbH (CFB) abgeschlossen. Sofern das gezeichnete Kom-manditkapital der Investmentgesellschaft innerhalb von18  Monaten nach Vertriebsbeginn, spätestens jedoch biszum30.04.2016nichtmindestens86,81MillionenUS-Dol-larbeträgt,hatsichdieCFBverpflichtet,sichnacheigenemErmesseninHöhedesbiszumvorgesehenenUmfangnochfehlendenEigenkapitalsentwederdirektoderindirektüberdieTreuhandkommanditistinanderInvestmentgesellschaftzubeteiligenoder einenDritten zubenennen,der sich inentsprechenderHöheander Investmentgesellschaftbetei-ligt.AlternativkanndieCFBauchdaraufhinwirken,dassdieLaufzeit der Eigenkapitalzwischenfinanzierung verlängertwird oder einen Dritten benennen, der der Investmentge-sellschafteinDarlehen inHöhedesEigenkapitalfehlbetra-geszurVerfügungstellt.ImFallederDarlehensgewährungdurch einen Dritten, erhält dieser von der Investmentge-sellschafteineVerzinsung,diedemBetragentspricht,denderDarlehensgebervonderInvestmentgesellschaftfürdenjeweiligenZeitraumerhaltenhätte,wennderDarlehensge-ber einen Kommanditanteil an der Investmentgesellschaftgezeichnethätte.

FürdieÜbernahmederPlatzierungsgarantieerhältdieCFBeineVergütunginHöhevonpauschal1.736.000US-Dollarzzgl. eventuell anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. DieVergütungistmitAbschlussdesVertragesfälligundnachRechnungsstellungdurchdieCFBinnerhalbvondreiBank-arbeitstagenandieCFBzuzahlen.

Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2016 oder bereitszu einem früheren Zeitpunkt sofern das Eigenkapital derInvestmentgesellschaftvollständigplatziertwurdeoderdieCFB ihreVerpflichtungenunterdemPlatzierungsgarantie-vertrag erfüllt hat oder die Eigenkapitalzwischenfinanzie-rung bei der Commerzbank AG vollständig zurückgezahltwurde.

DerVertragunterliegtdeutschemRecht,Gerichtsstand istDüsseldorf.

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11.AngabenzurFinanzierungundzumLeverage

Die vollständige Inanspruchnahme des Darlehensbetragesistam16.06.2014zuranteiligenFinanzierungdesKaufprei-sesfürdasAnlageobjekterfolgt.DieVerzinsungdesDarle-henserfolgtaufBasiseineram16.06.2014zwischenderIn-vestmentgesellschaftundderdarlehensgewährendenBankfürdieplanmäßigeDarlehenslaufzeitgetroffenenFestzins-vereinbarung.DerFestzinssatzinklusiveBankmargebeträgt3,96Prozentp.a.DieTilgungdesDarlehenserfolgtannui-tätischüberdenDarlehenszeitraum.DieAnnuitäteninHöhevon2.684.772,35US-Dollarsindabdem02.09.2014jeweilsvierteljährlichnachschüssigzurZahlung fällig.Dieabwei-chendeSchlussrateinHöhevon2.684.772,58US-Dollaristam 16.08.2024 zur Zahlung fällig. Mit dieser Rate ist dasDarlehenvollständiggetilgt.

DieSMBCundgegebenenfallsindenDarlehensvertragein-tretendeweitereGroßbankenundFinanzinstitutekönnenzu-demzusätzliche,nachgewieseneKosten,dieihnenauseinerGesetzesänderungoderverändertengesetzlichenoderregula-torischenVorgaben,z.B.aufgrundveränderterMindestreser-vevorschriften,imZusammenhangmitdemverauslagtenDar-lehenentstehen,derInvestmentgesellschaftweiterbelasten.

FürdieBereitstellungder langfristigenFremdfinanzierungerhält die SMBC eine einmalige Bearbeitungsgebühr inHöhevon1,0ProzentderDarlehenssumme.DerfälligeBe-traginHöhevon900.000US-Dollarwurdeam16.06.2014vonderInvestmentgesellschaftandieSMBCgeleistet.DerDarlehensvertragsiehtzudemdieÜbernahmevonexternenRechtsberatungskosten vor, diederSMBC imZusammen-hangmitdemVertragsschlussinRechnunggestelltwerden.Die zu übernehmenden Kosten betrugen 150.020,93US-Dollar und wurden durch die Investmentgesellschaft am04.09.2014andievonderSMBCbeauftragteRechtsanwalts-kanzlei geleistet. Für die laufende Verwaltung des Darle-henserhältdieSMBCeinejährlicheVergütunginHöhevon10.000US-Dollar.Dieseistjeweilsvorschüssigzum16. JunieinesJahresfällig.DieZahlungzum16.06.2014wurdevonderInvestmentgesellschaftamFälligkeitstaggeleistet.

DieSMBCistberechtigt,dasDarlehenteilweiseodervoll-ständiganandereGroßbankenoderFinanzinstitutezusyn-dizieren. Die Zustimmung der Investmentgesellschaft isthierfür grundsätzlich nicht erforderlich. Der oder die neueintretenden Darlehensgeber müssen bestätigen, dass ih-nendiegleichenVerpflichtungenunterdemDarlehensver-tragobliegen,wiederSMBC.

11.1 DarlehensvertragEigenkapitalzwischenfinanzierung

Zur Finanzierung der anteiligen Kaufpreiszahlung sowieder sonstigen Zahlungsverpflichtungen der Investmentge-sellschaft bis zur vollständigenEinzahlungdesEigenkapi-talshatdie Investmentgesellschaft am05.06.2014mitderCommerzbankAGeinenDarlehensvertragübereinenKre-ditrahmen in Höhe von 86,20Millionen US-Dollar abge-schlossen.

DerKreditrahmenkanninFormvoneinzelnenGeldmarktkre-diteninHöhevonmindestens250.000US-DollarundLauf-zeitenvon1,2,3oder6MonateninAnspruchgenommenwerden.DieLaufzeitdesKreditrahmensistderzeitbiszum31.12.2015befristet.DieVerzinsungderGeldmarktkrediteerfolgtaufBasisdesjeweiligenLaufzeitrelevantenUS-DollarLiborzuzüglicheinerBankmargevonderzeit0,62Prozentp.a.

AlsSicherheit fürdieRückführungdesKreditrahmenshatdieInvestmentgesellschaftderCommerzbankAGdieRechteund Ansprüche aus dem Platzierungsgarantievertrag mitder CFB abgetreten. Die Rückführung des Kreditrahmenserfolgt planmäßig aus dem einzuwerbenden EigenkapitalderInvestmentgesellschaft.

NebendenKündigungsrechtennachMaßgabeihrerAllge-meinenGeschäftsbedingungenunddengesetzlichenRege-lungenkanndieBankdenDarlehensvertragnurkündigen,wenn die Investmentgesellschaft ihrer vertraglichen Ver-pflichtung zur Vorlage von Bonitätsunterlagen nicht odernichtfristgerechtnachkommt.

DerDarlehensvertragunterliegtdeutschemRecht,Gerichts-standistgrundsätzlichDüsseldorf.

11.2 DarlehensvertraglangfristigeFremdfinanzierung

ZurweiterenFinanzierungdesKaufpreiseshatdie Invest-mentgesellschaft am 11.06.2014 mit der Sumitomo Mit-sui Banking Corporation, Brüssel, Belgien (nachfolgend„SMBC“ oder „darlehensgewährende Bank“ genannt)einen Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 10  Jahrenund2 MonatenübereineDarlehenssummevon90Millio-nenUS-Dollarabgeschlossen.

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49Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

DerdarlehensgewährendenBankwurdenmarktüblicheSi-cherheiten wie die Einräumung eines erstrangigen Pfand-rechtesandemAnlageobjektnachNewYorkerRecht,dieAbtretungderRechteundAnsprücheausdemLeasingver-tragunddenHerstellergarantienvonBoeingundGEsowiedieAbtretungvonAnsprüchenaufgrundvondurchEmira-tes vereinbarten Versicherungsleistungen zur Verfügunggestellt.

DieSMBChatinbestimmtenFällendasRecht,denDarle-hensvertrag aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zukündigen und die vollständige Rückzahlung zu fordern.Wichtige Gründe sind unter anderem ein ZahlungsverzugderInvestmentgesellschaftbezüglichdervereinbartenZins-und Tilgungsleistungen von mehr als zwei Arbeitstagen,der Verstoß gegen Versicherungsbedingungen oder derWegfall des Versicherungsschutzes für das Anlageobjekt,die drohende Zahlungsunfähigkeit der Investmentgesell-schaftoderdieEröffnungdesInsolvenzverfahrens,dieAn-ordnungoderderBeschlussüberdieAuflösungderInvest-mentgesellschaft, sonstige Verletzungen der vertraglichenVerpflichtungen wie z.B. die unerlaubte Übertragung vonRechten am Anlageobjekt sowie die Beeinträchtigung derDurchsetzbarkeitdervereinbartenSicherheiten.SofernkeinZahlungsverzugderInvestmentgesellschaftunterdemDar-lehensvertragvorliegt,stehtderInvestmentgesellschaft imFallederAuflösungdesLeasingvertragesodereineswesent-lichenZahlungsverzugsderLeasingnehmeringrundsätzlicheinZeitraumvonsechsMonatenzu, inwelchemeineAn-schlussvermietung mit einer neuen Fluggesellschaft ver-einbartwordenseinmuss,bevordiedarlehensgewährendeBank das Anlageobjekt verwerten darf. Die Investmentge-sellschaft ist zu jeder Zeit berechtigt, dass Darlehen ganzoderinTranchenvonmindestens1,0MillionUS-Dollarzu-rückzuzahlen.

ImFallederKündigungodervorzeitigenRückzahlungdesDarlehenshatdiedarlehensgewährendeBankAnspruchaufErstattungeinesetwaigenZinsschadensimZusammenhangmitderfürdieplanmäßigeDarlehenslaufzeitvon10 Jahrenund 2  Monaten getroffenen Festzinsvereinbarung. Zudemfällt im ersten Jahr eine einmalige Gebühr in Höhe von3Prozent, im zweiten Jahr in Höhe von 2Prozent und imdrittenJahrinHöhevon1ProzentdeszurückzuzahlendenBetragesan.ImFallederaußerordentlichenKündigungdesDarlehensvertrages können zusätzlich Strafzinsen sowieKostenfürdieAuflösungderFestzinsvereinbarungunddieInanspruchnahme, Durchsetzung und Verwertung der Si-cherheiten entstehen. Der Zahlungsanspruch der Bank istjedochbegrenztaufmaximal110ProzentderausstehendenDarlehensvaluta.NachdenderInvestmentgesellschaftvor-liegenden Bewertungen des Anlageobjektes wird die aus-stehendeDarlehensvalutaüberdieLaufzeitbeiplanmäßiger

Bedienung des Darlehens jeweils weniger als 60ProzentdesvomBewertererwartetenVerkehrswerts(Planung)desFlugzeugsbetragen.Der Darlehensvertrag unterliegt englischem Recht, Ge-richtsstandistEngland.

11.3 AngabenzuLeverageundBelastungen

ImRahmendesKAGBsindKreditaufnahmenbiszurHöhevon60ProzentdesVerkehrswertesder inderInvestment-gesellschaftbefindlichenVermögensgegenständemöglich,wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblichsindunddiefürdieInvestmentgesellschafttätigeVerwahr-stellederKreditaufnahmezustimmt.

Die Belastung von Vermögensgegenständen der Invest-mentgesellschaft sowie die Belastung von Forderungenaus Rechtsverhältnissen, die sich auf diese Vermögensge-genständebeziehen,sindbiszurHöhevon60ProzentdesVerkehrswertesder inder Investmentgesellschaftbefindli-chenVermögensgegenständezulässig,wenndiesmiteinerordnungsgemäßenWirtschaftsführungvereinbaristunddieVerwahrstelle zustimmt. Eine Wiederverwendung von Si-cherheitenistkonzeptgemäßnichtvorgesehen.

DievorstehendenGrenzenfürdieKreditaufnahmeunddieBelastunggeltennachAblaufeinesZeitraumsvon18 Mo-natenabBeginndeserstmaligenVertriebs.DarüberhinaushatdieKVGimRahmenihreraufsichtsrechtlichenPflichtennachdemKAGBfürdievonihrverwalteteInvestmentgesell-schafteinHöchstmaßanLeveragefestzulegen.DiesistderBaFinanzuzeigen,damit siedieEinhaltungderLeverage-BegrenzungüberwachenunddieRisiken,dieausdemEin-satzvonLeverageerwachsenkönnen,einschätzenkann.Le-verageistnachderDefinitiondesKAGBjedeMethode,mitderdieKVGdenInvestitionsgradeinesvonihrverwaltetenInvestmentvermögens durch Kreditaufnahme, Wertpapier-Darlehen, in Derivate eingebettete HebelfinanzierungenoderaufandereWeiseerhöht.DasHöchstmaßanLeverageist als Kennziffer in Relation zum Nettoinventarwert desInvestmentgesellschaftsvermögens zu ermitteln. Dabei hatdieKVGdasHöchstmaßanLeveragesowohlnachderBrut-to-alsauchnachderNetto-Methodezuermitteln.BeiderBrutto-MethodewirddasHöchstmaßanLeveragenachdemRisikopotenzial aus dem eingesetzten Leverage ohne Ab-sicherungsgeschäfte (wie z.B. Derivate, Zins-Swaps usw.)bemessen, während bei der Netto-Methode solche Absi-cherungsgeschäfterisikominderndverrechnetwerden.DieInvestmentgesellschaft nimmt zur Erhöhung ihres Investi-tionsgradsausschließlicheinefestverzinslicheFremdfinan-zierung auf. Weitere Leverage-Instrumente werden nicht

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50 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

12.WirtschaftlicheAngaben

eingesetzt.AufgrundderFestzinsvereinbarungwerdenauchkeineZinsswapsoderandereAbsicherungsgeschäfteabge-schlossen.InsofernführenvorliegenddieBrutto-undNetto-methodezumselbenErgebnis.UnterBerücksichtigungdergesetzlichenBegrenzungderKreditaufnahmebiszurHöhevon60%desVerkehrswertesderinderInvestmentgesell-schaft befindlichen Vermögensgegenstände, erwartet die

KVG,dassdasnachderBrutto-undNetto-Methodeberech-nete Risiko der Investmentgesellschaft den Nettoinventar-wertihresGesellschaftsvermögensummaximaldas2,7-Fa-chenichtübersteigt.AbhängigvondenMarktbedingungenkann der Leverage noch schwanken, so dass es trotz derständigenÜberwachungdurchdieKVGzuÜberschreitun-genderangegebenenHöchstmaßekommenkann.

12.1 Investitions-undFinanzplan

DieFinanzierungdesAnlageobjekteserfolgtebislangaus-schließlich über Fremdkapital. Die InvestmentgesellschaftbeabsichtigtdurchdieAusgabevonAnteilenihrKomman-ditkapital zu erhöhen und das teilweise kurzfristig aufge-nommene Fremdkapital planmäßig bis zum 31.05.2015(angenommenes Ende der Investitionsphase) zurück-zuführen.Die planmäßigen Gesamtausgaben der Investmentgesell-schaft in Höhe von 184.205.824US-Dollar werden mit86.810.000US-Dollar Eigenkapital, 90.000.000US-DollarFremdkapital(Stand:30.06.2014),4.337.500US-DollarAgiosowie mit 3.058.324US-Dollar aus dem Einnahmeüber-schussbiszumEndederangenommenenInvestitionsphasefinanziert. Die Mittelverwendungsrechnung stellt die Aus-gabender InvestmentgesellschaftbiszudiesemZeitpunktdar.DieMittelherkunftsrechnungzeigtdiezurAusgabende-ckungverwandtenFinanzierungsmittelauf.EinnahmenundAusgaben,diederunterstelltenVermietungsphaseabdem01.06.2015zuzuordnensind,wurdenhingegeninderUnter-nehmensplanrechnungaufSeite52 ff.erfasst.Dievertragli-chenGrundlagensowiedievereinbartenFälligkeitensindindenKapiteln„AngabenzudenvonderInvestmentgesellschaftgeschlossenen Verträgen“, Seite40 ff., und „Angaben zurFinanzierungundzumLeverage“,Seite48ff.,dargestellt.

AufdasnocheinzuwerbendeEigenkapitalwirdeinAgioinHöhevon5ProzentdergezeichnetenNominaleinlageerho-ben,dasimInvestitions-undFinanzplanenthaltenist.

AnschaffungskostenDie Anschaffungskosten entsprechen dem vereinbartenKaufpreisfürdenErwerbderBoeing777-300ER.

Technische InspektionFürdietechnischeInspektiondesAnlageobjektesvorErwerbsowie Beratungsleistungen des technischen Inspekteurs

sindKosteninHöhevonumgerechnet23.877US-Dollaran-gefallen.

EigenkapitalvermittlungDieInvestmentgesellschaftwirdVertriebspartner,zudenenauch die Commerzbank AG gehören kann, mit der Plat-zierung des erforderlichen Eigenkapitals beauftragen. DieHöhederjeweiligenVergütungistabhängigvonderHöhedes jeweils vermittelten Kommanditkapitals und wurdemit 8,75Prozentdes einzuwerbendenEigenkapitals (ohneAgio), insgesamt 7.590.625US-Dollar kalkuliert. Die KVGhatdasRisikoderÜberschreitungdesGesamtbetragesderVermittlungsgebühreninHöhevonmaximal7.590.625US-Dollar übernommen. Sofern die InvestmentgesellschaftmitdenVertriebspartnerninsgesamthöhereVermittlungs-gebühren als 7.590.625US-Dollar vereinbart, erstattet dieKVG der Investmentgesellschaft den diesen Betrag über-schreitendenDifferenzbetrag,maximaljedochbiszueinerGesamthöhe von 9,25Prozent bezogen auf das einzuwer-bendeEigenkapital(ohneAgio)undzuzüglicheventuellan-fallendergesetzlicherUmsatzsteuer.

PlatzierungsgarantieFürdieÜbernahmederPlatzierungsgarantieerhältdieCFBeineVergütunginHöhevon1.736.000US-Dollar.

KVG-VergütungAnlageobjektvermittlungDieKVGerhält fürdieVermittlungderBoeing777-300ERan die Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung inHöhevon756.403US-Dollar(0,45ProzentbezogenaufdenKaufpreis) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Com-merzRealAGalsUnterstützungsunternehmenderKVGhateineGebührinHöhedesBetragesaneinenMaklergezahlthat.

FremdkapitalvermittlungAls Gegenleistung für die Vermittlung der Eigenkapital-zwischenfinanzierungsowiedeslangfristigenFremdkapitals

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51Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

17 Die auf den Seiten 50 – 53 beschriebenen Erläuterungen zum Investitions- und Finanzplan enthalten Kalkulations-annahmen und Planungen. Planungen sind kein verläss-licher Indikator für die künftige Entwicklung.

erhält die KVG eine Gebühr in Höhe von insgesamt881.000US-Dollar(0,5ProzentdesvermitteltenFremdkapi-tals).

EinzahlungsgarantieFürdieÜbernahmederHaftungfürdieEinzahlungdesge-zeichnetenKommanditkapitalserhältdieKVGeineeinmaligeVergütung in Höhe von 1,00Prozent des einzuwerbendenEigenkapitals(ohneAgio),demnach867.500,00US-Dollar.

VertriebsprovisionsgarantieFürdieÜbernahmederGarantiederBegrenzungderVer-mittlungsgebührfürdieEinwerbungdesEigenkapitalserhältdie KVG von der Investmentgesellschaft eine einmaligeVergütung in Höhe von 1,00Prozent des einzuwerbendenEigenkapitals(ohneAgio),demnach867.500,00US-Dollar.

Konzeptionsvergütung und MarketingaufwendungenDieKVGwurdemitderwirtschaftlichen, steuerlichenundrechtlichen Konzeption der Vermögensanlage und derDurchführungdesMarketingseinschließlichderErstellung,GenehmigungundVervielfältigungsämtlichererforderlicherVertriebsunterlagen (wesentliche Anlegerinformation, Ver-kaufsprospekt,etc.)beauftragt.Die InvestmentgesellschaftzahltderKVGhierfüreineeinmaligeVergütunginHöhevon1.050.000,00US-DollarzuzüglichdergesetzlichenUmsatz-steuer.SoferndaseinzuwerbendeEigenkapitalzumAblauf

derangenommenenInvestitionsphaseam31.05.2015nochnicht vollständig platziert ist, ist die KVG berechtigt, derInvestmentgesellschaft eine weitere Vergütung für zusätz-lichesMarketingundsonstigeVertriebsunterstützungsleis-tungeninHöhevonbiszu200.000,00US-DollarzuzüglichdergesetzlichenUmsatzsteuerinRechnungzustellen.

RechtsberatungskostenFür die externe Beratung im Zusammenhang mit dem Er-werb des Anlageobjektes sowie dem Abschluss des Darle-hensvertrages sind Rechtsberatungskosten in Höhe von100.000britische Pfund (umgerechnet 169.847US-Dollar)sowie24.828US-Dollar entstanden.Zudemhat die Invest-mentgesellschaft der Verkäuferin Kosten für die Registrie-rung des Anlageobjektes in Dubai sowie der Leasingneh-merin entstandene und der Verkäuferin weiterbelasteteRechtsberatungskosten in Höhe von insgesamt 12.637US-Dollarerstattet.DiePositionRechtsberatungskostenbeinhal-tet zudemeinPauschale von37.364US-Dollar füretwaigeweitereinderInitialphaseanfallendeRechtsberatungskosten.

Der Investitions- und Finanzplan per 31.05.2015 – Planung 17

USD

in % der Gesamt-

finanzierung

in % des Kommanditkapitals

inkl. Agio

Mittelverwendung

Anschaffungskosten 168.089.640 91,25 184,41

Technische Inspektion 23.877 0,01 0,03

Eigenkapitalvermittlung 7.590.625 4,12 8,33

Platzierungsgarantie 1.736.000 0,94 1,90

KVG Vergütung 4.422.403 2,40 4,85

Rechtsberatungskosten 244.676 0,13 0,27

Fremdfinanzierungskosten 1.050.021 0,57 1,15

Sonstige Kosten 425.000 0,23 0,47

Zwischenfinanzierungszinsen 623.581 0,34 0,68

Gesamtausgaben 184.205.824 100,00 202,10

Mittelherkunft

Fremdkapital 90.000.000 48,86 98,74

Eigenkapital

– Gründungsgesellschafter 60.000 0,03 0,07

– einzuwerbendes Eigenkapital 86.750.000 47,09 95,18

Agio 4.337.500 2,35 4,76

Einnahmeüberschuss (Investitionsphase) 3.058.324 1,66 3,36

Gesamtfinanzierung 184.205.824 100,00 202,10

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52 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

FremdfinanzierungskostenFürdieBereitstellungder langfristigenFremdfinanzierunghatdieSMBCvonderInvestmentgesellschafteineeinmaligeBearbeitungsgebühr in Höhe von 900.000US-Dollar(1,00Prozent bezogen auf den Darlehensbetrag) erhalten.Zudem wurden ihr von der Investmentgesellschaft im Zu-sammenhangmitderVereinbarungdesDarlehensvertragesder SMBC entstandene externe Rechtsberatungskosten inHöhevon150.021US-Dollarerstattet.

Sonstige KostenIndieserPositionwurdenKostenfürzwei–überdieVersiche-rungssummen der von der Leasingnehmerin abgschlosse-nenKaskoversicherungenhinausgehende–Kaskoversiche-rungen (vgl. „Zusätzliche Luftfahrtkaskoversicherungen“,Seite46) sowie sonstige tatsächliche und erwartete Grün-dungs-undEintragungskostenzusammengefasst.

Die vereinbarten Kosten für die Versicherungen betragenfürdasErstjahrrund200.000US-Dollar.FürdaszweiteJahrwurdebeieinererwartetgeringerenVersicherungssummeausVorsichtsgründendergleicheAufwandunterstellt.

ZwischenfinanzierungszinsenHierunterwurdenkumulativdieZinsenderEigenkapitalzwi-schenfinanzierungzusammengefasst,diebiszumEndederunterstelltenInvestitionsphaseplanmäßiganfallenwerden.

Erläuterungen zum FinanzplanFremdkapitalDielangfristigeFremdfinanzierungbestehtauseinemDar-leheninHöhevon90.000.000US-Dollar.Diesesentspricht

einerFremdkapitalquotebezogenaufdieAnschaffungskos-teninHöhevonrund53,5Prozent.DasFremdkapitalwur-dezu100Prozent inUS-Dollaraufgenommen.Die Invest-mentgesellschaft wird ab dem 02.09.2014 die vertraglichvereinbartenTilgungsleistungenerbringen.Die vollständi-geTilgungdesDarlehenserfolgtvereinbarungsgemäßam16.08.2024.DerZinssatz(inkl.Marge)inHöhevon3,96%p.a.wurdeüberdieDarlehenslaufzeitfestvereinbart.

EigenkapitalDasgezeichneteKommanditkapitalzumZeitpunktderPro-spekterstellung beträgt 60.000US-Dollar. Durch AusgabeweitererAnteilesolldasEigenkapitalderInvestmentgesell-schaft um 86.750.000US-Dollar auf 86.810.000US-Dollarerhöhtwerden. ImRahmendernachstehendenUnterneh-mensplanrechnung wurde beginnend ab dem Monat No-vember 2014 die monatliche Einzahlung von 10MillionenUS-DollarEigenkapitalundzum31.05.2015dieEinzahlungvon26,75MillionenUS-Dollarunterstellt.

AgioDasAgioderder InvestmentgesellschaftneubeitretendenAnlegerbeträgt5ProzentdesgezeichnetenEigenkapitals.

Einnahmeüberschuss bis zum 31.05.2015DieInvestmentgesellschafterzieltseitÜbernahmedesAnla-geobjektesmonatlicheLeasingeinnahmenausderlangfris-tigenVermietungdesAnlageobjektes.Bis zumAblaufderInvestitionsphase kumulieren sich diese Einnahmen plan-mäßigauf17.102.160US-Dollar.DieLeasingeinnahmenhatbzw. wird die Investmentgesellschaft u.a. zur Bedienungvon Zins- und Tilgungsleistungen aus der langfristigen

UnternehmensplanrechnungderInvestmentgesellschaft

(alle Beträge in US-Dollar)

I. Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung und Barausschüttung 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 30.11.2024 Summe

1. Leasingeinnahmen 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 14.251.800 168.171.240

2. Zinseinnahmen 0 0 18.242 18.147 18.051 17.992 35.759 35.688 35.612 27.565 207.055

3. Summe der Einnahmen 17.102.160 17.102.160 17.120.402 17.120.307 17.120.211 17.120.152 17.137.919 17.137.848 17.137.772 14.279.365 168.378.295

4. Laufende Kosten 546.100 546.508 546.924 547.349 547.782 548.223 548.674 549.133 549.602 550.080 5.480.374

5. Zinsen (kurzfristig) 229.693 0 0 0 0 0 0 0 0 0 229.693

6. Zinsen (langfristig) 3.353.600 3.061.522 2.739.652 2.413.606 2.074.272 1.726.347 1.353.760 971.228 573.104 154.619 18.421.711

7. Tilgung Fremdkapital (langfristig) 7.385.489 7.677.567 7.999.438 8.325.483 8.664.818 9.012.742 9.385.329 9.767.862 10.165.985 7.899.698 86.284.410

8. Summe der Ausgaben 11.514.883 11.285.597 11.286.014 11.286.438 11.286.871 11.287.313 11.287.763 11.288.223 11.288.691 8.604.397 110.416.189

9. Einnahmenüberschuss ( = 3. – 8.) 5.587.277 5.816.563 5.834.388 5.833.869 5.833.340 5.832.839 5.850.156 5.849.625 5.849.081 5.674.967 57.962.106

10. Barausschüttung 4.544.831 5.859.675 5.859.675 5.859.675 5.859.675 5.859.675 5.859.675 5.859.675 5.859.675 3.580.913 55.003.144

Barausschüttung p. a. in % des Kommanditkapitals 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 8,25 % 69,00 %

11. Liquiditätsbestand zum Jahresende 2.607.231 2.564.119 2.538.832 2.513.026 2.486.691 2.459.855 2.450.336 2.440.286 2.429.692 4.523.747

II. Voraussichtliches steuerliches Ergebnis (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

12. Steuerliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

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53Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Fremdfinanzierung und der Eigenkapitalzwischenfinanzie-rungverwenden.DieZins-undTilgungsleistungenbezogenaufdielangfristigeFremdfinanzierungkumulierensichbiszum 31.05.2015 planmäßig auf 8.054.317US-Dollar, derkurzfristigeZinsaufwandfürdieZwischenfinanzierungdesEigenkapitals beläuft sich entsprechend der Planung zurEinzahlungdesEigenkapitalsauf623.581US-Dollar.

DesWeiterensindbzw.werdenderInvestmentgesellschaftinderInvestitionsphaseplanmäßigKostenfürGeschäftsfüh-rungs-undHaftungsvergütungensowiedieVerwaltungdesLeasingvertrages in Höhe von 40.700US-Dollar, die tech-nischeBegutachtungdesAnlageobjektesinHöhevonrund20.000US-Dollar,BankkosteninHöhevon10.000US-DollarsowieKostenfürdieVerwahrstelleinHöhevon60.000US-Dollarentstehen.SonstigeKostenfallenplangemäßinHöhevon25.000US-Dollaran.Die in der Zeit bis zur planmäßigen Einzahlung des Ei-genkapitals plangemäß erwirtschafteten Einnahmeüber-schüsse aus Leasingeinnahmen abzüglich Zins- undTilgungsleistungen,Ausschüttungenandie in2014beige-tretenenAnleger,denvorstehendenweiterenGesellschafts-kostensowiederLiquiditätsreserveper31.05.2015fließeninHöhevon3.058.324US-Dollar indieMittelverwendungein. Die aus Einnahmeüberschüssen gebildete Liquiditäts-reserve reduziert sich bis zum 31.12.2015 aufgrund derlaufendenBedienungdesFremdkapitalsunddergeplantenAusschüttungenaufeinenBetraginHöhevonrund2,6Mil-lionenUS-Dollar.

12.2 Unternehmensplanrechnung

Für die Planrechnung der Investmentgesellschaft gilt:

Die auf den Seiten 52 – 55 beschriebenen, planmäßigen Einnahmen und Ausgaben können von den später reali-sierten Werten abweichen.

Planungen sind kein verlässlicher Indikator für die künf-tige Entwicklung.

Anleger können mit deren Zustimmung von der Invest-mentgesellschaft plangemäß Auszahlungen erhalten, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und als Rückzahlungen der Einlage dazu führen, dass die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt. Soweit die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maximal in Höhe der Haft-summe von 10 Prozent der in Euro umgerechneten Ein-lage. Treugeber haften indirekt über ihre Ausgleichs-verpflichtung gegenüber der Treuhandkommanditistin. Das vom Anleger bei der Zeichnung des Anteils zu zah-lende Agio in Höhe von 5 Prozent der Kommanditein-lage ist nicht Teil der Kommanditeinlage.

Die steuerliche Behandlung kann künftig Änderungen unterworfen sein.

Einnahmen- und AusgabenrechnungDer mit Vertragsübernahmevereinbarung vom 16.06.2014übernommeneLeasingvertragmitEmiratessiehtnocheineGrundmietzeitbiszum30.11.2024vor.DieLeasingeinnah-meninnerhalbdieserPeriodesindinsofernvertraglichge-sichert.ZudemerfolgtindiesemZeitraumdievollständige

UnternehmensplanrechnungderInvestmentgesellschaft

(alle Beträge in US-Dollar)

I. Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung und Barausschüttung 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 30.11.2024 Summe

1. Leasingeinnahmen 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 17.102.160 14.251.800 168.171.240

2. Zinseinnahmen 0 0 18.242 18.147 18.051 17.992 35.759 35.688 35.612 27.565 207.055

3. Summe der Einnahmen 17.102.160 17.102.160 17.120.402 17.120.307 17.120.211 17.120.152 17.137.919 17.137.848 17.137.772 14.279.365 168.378.295

4. Laufende Kosten 546.100 546.508 546.924 547.349 547.782 548.223 548.674 549.133 549.602 550.080 5.480.374

5. Zinsen (kurzfristig) 229.693 0 0 0 0 0 0 0 0 0 229.693

6. Zinsen (langfristig) 3.353.600 3.061.522 2.739.652 2.413.606 2.074.272 1.726.347 1.353.760 971.228 573.104 154.619 18.421.711

7. Tilgung Fremdkapital (langfristig) 7.385.489 7.677.567 7.999.438 8.325.483 8.664.818 9.012.742 9.385.329 9.767.862 10.165.985 7.899.698 86.284.410

8. Summe der Ausgaben 11.514.883 11.285.597 11.286.014 11.286.438 11.286.871 11.287.313 11.287.763 11.288.223 11.288.691 8.604.397 110.416.189

9. Einnahmenüberschuss ( = 3. – 8.) 5.587.277 5.816.563 5.834.388 5.833.869 5.833.340 5.832.839 5.850.156 5.849.625 5.849.081 5.674.967 57.962.106

10. Barausschüttung 4.544.831 5.859.675 5.859.675 5.859.675 5.859.675 5.859.675 5.859.675 5.859.675 5.859.675 3.580.913 55.003.144

Barausschüttung p. a. in % des Kommanditkapitals 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 6,75 % 8,25 % 69,00 %

11. Liquiditätsbestand zum Jahresende 2.607.231 2.564.119 2.538.832 2.513.026 2.486.691 2.459.855 2.450.336 2.440.286 2.429.692 4.523.747

II. Voraussichtliches steuerliches Ergebnis (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

12. Steuerliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

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54 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Tilgung des zur anteiligen Finanzierung des Kaufpreisesaufgenommenen langfristigen Fremdkapitals. Zins- undTilgungsleistungensindauchhierfestvereinbart.Wesent-liche Einnahmen- und Ausgaben sind demnach bis zum30.11.2024vertraglichvereinbart.DieProspektverantwort-liche hat diese in der nachstehenden Unternehmensplan-rechnung gegenüber gestellt. Diese stellt somit einen ausheutigerSichtmöglichenErgebnisverlaufdes InvestmentsbiszumAuslaufderGrundmietzeitzum30.11.2024dar.

Hinsichtlich des möglichen weiteren Vermietungsverlaufsdes Anlageobjektesgibt es zum heutigen Stand noch kei-negesichertenErkenntnisse.InsofernistdieserauchnichtGegenstand der Unternehmensplanrechnung. Zu einermöglichen potenziellen Wertentwicklung nach Ablauf derGrundmietzeitwerden imnachfolgendenKapitel „Darstel-lungderAussichtenaufdieKapitalrückzahlungunddieEr-trägedesneutralenSzenariosbeiVariationderunterstelltenMarktbedingungen“, Seite57, mögliche Szenarien unterverschiedenenMarktbedingungenveranschaulicht.

Die in der vorstehenden Unternehmensplanrechnung dar-gestellten Einnahmen und Ausgaben wurden in US-Dollarvereinbartbzw.kalkuliert.

I. Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung und Barausschüttung während der Grundmietzeit

Leasingeinnahmen (Zeile 1)DiemonatlichvorschüssigzurZahlungfälligeLeasingrateunterdemLeasingvertragmitEmiratesbeträgt1.425.180US-Dollar.

Zinseinnahmen (Zeile 2)InderUnternehmensplanrechnungwirdunterstellt,dassderLiquiditätsbestandderInvestmentgesellschaftbiseinschließ-lichdemJahr2016nichtverzinstwird.FürdieJahre2017bis2020wurdeeinZinssatzvon0,5Prozentp.a.undabdemJahr2021von1,0Prozentp.a.,jeweilsvorAbzugvonKapi-talertragsteuerundSolidaritätszuschlagunterstellt.BeiderBerechnungderZinserträgewirdeineunverzinslicheLiquidi-tätsreserveinHöhevon30.000US-DollarinAbzuggebracht.

Summe der Einnahmen (Zeile 3)DieSummederEinnahmenergibtsichausderAdditionderZeilen1und2.

Laufende Kosten (Zeile 4)In dieser Position werden u.a. Kosten für die laufendeVerwaltung des Darlehens durch die SMBC in Höhe von10.000US-Dollar p.a., Kosten für die GeschäftsführungundHaftungsübernahmesowieVerwaltungdesLeasingver-tragesinHöhevonjährlich40.700US-Dollar,KostenfürdietechnischeBegutachtungdesAnlageobjektes,kalkuliertmit

pauschal20.000US-DollarundeinerjährlichenPreissteige-rungvon2,0Prozent,sowiesonstigeGesellschaftskosteninHöhevonpauschal25.000US-Dollarp.a.erfasst.

DiejährlicheVergütungfürdieVerwahrstelleCACEISbeträgt0,034ProzentdesNettoinventarwerteszuzüglichvalutieren-demFremdkapitalderInvestmentgesellschaftzumStichtagder jährlichen Anteilswertentwicklung, höchstens jedoch0,30ProzentdesdurchschnittlichenNettoinventarwertesderInvestmentgesellschaftimjeweiligenGeschäftsjahr.DaderNettoinventarwertabhängig ist vomWertderVermögens-gegenständederAIF,diezukünftigzubestimmensindundMarkteinflüssenunterliegen,wurde inderUnternehmens-planrechnungfürdasJahr2014eineVergütunginHöhevon60.000US-DollarundindenFolgejahreneinejährlicheVer-gütungvon50.000US-Dollarangenommen.FürdieVerwal-tungderInvestmentgesellschafterhältdieKVGerstmalsfürdasJahr2015eineVergütunginHöhevon400.000US-Dol-lar.SoferndaseinzuwerbendeEigenkapitalam31.05.2015nochnichtvollständigeingezahltwordenist,erhältdieKVGfürzusätzlichesMarketingundsonstigeVertriebsunterstüt-zungsleistungeneinezusätzlicheVergütunginHöhevonbiszu200.000US-Dollar,die imderzeitigen Investitions-undFinanzplannichtenthaltenist.FürdielaufendeVerwaltungabdemJahr2016erhältdieKVGeinejährlicheVergütunginHöhevonbiszu0,9%derBemessungsgrundlagegemäßAnlagebedingungen–maximaljedoch504.202US-Dollarzu-züglichdergesetzlichenUmsatzsteuer.DieKVGistberech-tigt,nacheigenemErmessenaucheineniedrigereVergütungzuberechnen.AufBasisdesangenommenenErgebnisver-laufskalkuliertdieKVGimRahmenderPlanrechnungder-zeitmteinerjährlichenVergütunginHöhevon400.000US-DollarzuzüglichdergesetzlichenUmsatzsteuer.

Zinsen (kurzfristig) (Zeile 5)Für die Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitalsbis zur kalkulatorisch unterstellten Vollplatzierung zum31.05.2015wurdenaufBasisdes angenommenenPlatzie-rungsverlaufsZinsaufwendungenfürdasJahr2015inHöhevoninsgesamt229.693US-Dollarunterstellt.

Zinsen (langfristig) (Zeile 6)Hierunter wird der Zinsaufwand aus der langfristigenFremdfinanzierung des Anlageobjektes aufgeführt. Fürdie langfristige Fremdfinanzierung wurde der Zins von3,96Prozentp.a.biszum16.08.2024inklusiveMargefestvereinbart. Die Zinszahlungen sind jeweils vierteljährlichnachschüssigzurZahlungfällig.

Tilgung Fremdkapital (langfristig) (Zeile 7)Unter dieser Position wird die jährliche annuitätische Til-gungdes langfristigenDarlehensdargestellt.Dievollstän-dige Tilgung des Darlehens erfolgt plangemäß bis zum

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55Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

16.08.2024. In 2014 erfolgen plangemäße Tilgungen inHöhevoninsgesamt3.715.590US-Dollar.

Summe der Ausgaben (Zeile 8)DieSummederAusgabenergibtsichausderAdditionderZeilen4bis7.

Einnahmeüberschuss (Zeile 9)DerjährlicheEinnahmeüberschussergibtsichausderDiffe-renzderEinnahmenundAusgaben.

Barausschüttung (Zeile 10)EineAusschüttungsberechtigungdesAnlegersbestehtzeit-anteilig ab dem Ersten des Monats, der dem Beitritt unddemZeitpunktderEinzahlungderKommanditeinlagedurchdenAnlegerfolgt.

Die zeitanteilige Ausschüttung der InvestmentgesellschaftfürdasKalenderjahr2014unddasersteHalbjahr2015 inHöhevonplanmäßig6,75Prozentp.a.erfolgtimAnschlussan den Beschluss der Gesellschafterversammlung der In-vestmentgesellschaft in 2015. Die Ausschüttung ab demzweiten Halbjahr 2015 erfolgen halbjährlich nachschüssigfürdasvorangegangeneKalenderhalbjahrjeweilsimFolge-quartal,soweitdieerforderlichenZustimmungenaufGesell-schafts-undGesellschafterebenevorliegen.

DieAusschüttungenbetragenplangemäßfürdieJahre2014bis20236,75Prozentp.a.DieHöhederAusschüttungenfürdieJahre2014und2015sindabhängigvomjeweiligenBei-trittszeitpunktdesAnlegersundwerdenzeitanteiliggeleistet.FürdasJahr2024beträgtdieAusschüttungannahmegemäß8,25Prozentp.a.DieHöhedieserAusschüttungwirdinderUnternehmensplanrechnung in Zeile  10 nur für das ersteHalbjahr2024angegeben,dadieweitereAusschüttungab-hängig von derKostenentwicklungundderHöhederAn-schlussvermietungdesAnlageobjektesabdem01.12.2024ist.DiepotenzielleWertentwicklungundBarausschüttungnachAblaufderGrundmietzeitwirdimKapitel12.3beschrieben.

Anleger können mit deren Zustimmung von der In-vestmentgesellschaft plangemäß Auszahlungen erhal-ten, die teilweise nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und als Rückzahlung der Einlage dazu führen, dass die Einlage unter die eingetragene Haft-summe sinkt. Soweit die Einlage unter die eingetrage-ne Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme in Höhe von 10 Prozent der in Euro umgerechneten Einlage. Treugeber haften indirekt über ihre Ausgleichverpflichtung gegenüber der Treu-handkommanditistin. Das vom Anleger bei der Zeich-nung der Beteiligung zu zahlende Agio in Höhe von 5 Prozent der Einlage ist nicht Teil der Einlage.

Liquiditätsstand zum Jahresende (Zeile 11)DerLiquiditätsbestandzum31. DezembereinesjedenJahresbzw.zum30.11.2024setztsichausdenjeweiligenausdenVorjahrenfortentwickeltenLiquiditätsbeständenderInvest-mentgesellschaft unter Berücksichtigung des geplantenGeschäftsjahresverlaufs zusammen. Die Liquiditätsreservebietet der Investmentgesellschaft zusätzlichen Handlungs-spielraum im Hinblick auf eine etwaige Anschlussver-mietung oder Veräußerung des Anlageobjektes bei einerordentlichen oder außerordentlichen Beendigung desLeasingvertrages. Der jeweilige Liquiditätsbestand wirddurchAbweichungenvondenkalkuliertenEinnahmenundAusgabenbeeinflusst.EinebeiAuflösungder Investment-gesellschaftnichtmehrbenötigteLiquiditätsreservewirdandieAnlegerausgeschüttet.

II. Voraussichtliches steuerliches Ergebnis (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Steuerliches Ergebnis (Zeile 12)DadiesteuerlichenVerlusteausderBeteiligunginderAn-fangsphase zehn Prozent des gezeichneten Eigenkapitalsübersteigen, dürfen diese nach §15b EStG nicht mit denübrigenpositivenEinkünftendesSteuerpflichtigenimJahrderVerlustentstehung,sondernlediglichmitGewinnenausderselben Einkunftsquelle aus späteren Jahren verrechnetwerden. Nach der Unternehmensplanrechnung übersteigtdieSummederpositivenErgebnissedieSummederJahres-fehlbeträgewährendderGrundmietzeitnicht.AusdiesemGrund fälltplangemäßwährendderGrundmietzeit jeweilseinjährlichessteuerlichesErgebnisvon0 ProzentbezogenaufdasKommanditkapitalan.

Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

12.3 PotenzielleWertentwicklungundBarausschüttungnachAblaufderGrundmietzeit(„neutralesSzenario“)–Planung18

Die InvestmentgesellschafthatgrundsätzlicheineLaufzeitbiszum31.12.2029.Dementsprechendistbeabsichtigt,dasAnlageobjektnachAblaufderGrundmietzeitweiterzuver-leasen.EinmöglichesSzenario könnte sein,dassdieder-zeitigeLeasingnehmerinvonihremRechtzurVerlängerung

18 Planungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.

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56 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

desLeasingvertragesumeinmaldreiJahrezuunveränder-tenKonditionenGebrauchmachtodereinesonstigeVerlän-gerungdesLeasingvertrageswünscht.

Möglich ist auch die Rückgabe des Anlageobjektes durchdie Leasingnehmerin und die anschließende Neuvermie-tung an eine andere Leasingnehmerin. Die Laufzeit einesoder gegebenenfalls mehrerer aufeinanderfolgender An-schlussleasingverträge und deren Wirtschaftlichkeit rich-tet sich dabei wesentlich nach den Gegebenheiten deszum Zeitpunkt der Anschlussvermietung vorherrschendenMarktumfeldes, welches zum gegenwärtigen Zeitpunktnichtnachhaltigbestimmbarist.AucheineNeuvermietungüberden31.12.2029 istgrundsätzlichmöglich, soferndieGeschäftsführer die Verlängerung der Laufzeit um bis zufünfJahrebeschließenunddieAnlegerdemBeschlusszu-stimmen.

InsofernkönnenSzenarienhinsichtlichderweiterenpoten-ziellen Wertentwicklung der Investmentgesellschaft nachAblaufderGrundmietzeitimmernurexemplarischseinundvondeminderZukunfttatsächlichverwirklichtenSachver-haltabweichen.

IndennachfolgendenSzenarienwurdeunterstellt,dassdiederzeitigeLeasingnehmerindenLeasingvertragnichtüberden30.11.2024hinausverlängertunddasAnlageobjektfüreinenZeitraumvonfünfJahrenaneineandereFluggesell-schaftvermietetwird.MitAblaufdesFünfjahreszeitraumeswirddieVeräußerungdesAnlageobjekteszudemdanner-wartetenMarktpreisunterstellt.

ImZusammenhangmitderNeuvermietungdesAnlageob-jektes können Kosten für z.B. etwaige Vermittlungs- oderBeratungsleistungen,Standzeiten,dietechnischeundwirt-schaftliche Begutachtung sowie notwendige Umbautenam Anlageobjekt entstehen. Aus Vorsichtsgründen wurdeinderweiterenPlanungderpotenziellenWertentwicklungmit Beginn der Anschlussmietperiode ein möglicher Ein-malaufwandinHöhevon2,4MillionenUS-DollarinAbzuggebracht.

Die Planungen zu den weiteren Leasingeinnahmen in derAnschlussmietperiodesowiezumVeräußerungserlösbasie-renaufdenErwartungenderBewerterAVITASundmbazumZeitpunktderAnkaufsbewertungzurkünftigenEntwicklungderMietpreiseunddesWertesdesAnlageobjektes.

Die Bewerter unterstellen bei ihren Einschätzungen zudenkünftigmöglichenMietpreisenein liberales,nichtbe-schränktesund stabilesMarktumfeldmit einemangemes-senenVerhältnisvonAngebotundNachfrage(sogenannte„Base Lease Rate“). Den Erwartungen von AVITAS liegt

eine angenommene jährlichePreissteigerung von1,5Pro-zentzugrunde,mbakalkuliertmit2,0Prozent.DieBewerterunterstellenzudem,dassdasAnlageobjektbeiRückgabeimJahr 2024 einen Wartungszustand einschließlich etwaigerAusgleichszahlungen auf Basis von half-life Rückgabebe-dingungenaufweist(vgl.„Leasingvertrag“,Seite42 ff.).Dadas Anlageobjekt entsprechend der vertraglichen Verein-barungenmitEmirateseinendeutlichoberhalbdieserAn-nahmeliegendenWartungszustandeinschließlichetwaigerAusgleichszahlungenaufweisensoll,weistAVITASzusätz-lichzurBaseLeaseRateeineweitereRateaus(„Base Lease Rate Premium“),diedievertraglichvereinbartenRückga-bebedingungenreflektiert.

Die Bewerter kommen zu folgenden Mietpreiserwartungen pro Monat für das Jahr 2024 – Planung 19

mba AVITAS

Base Lease Rate Base Lease Rate Base Lease Rate Premium

US-$ 994.000 US-$ 854.000 US-$ 1.055.000

19 Planungen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Entwicklung.

In dem nachstehenden Szenario („neutrales Szenario“)zur potenziellen Wertentwicklung nach Ablauf der Grund-mietzeitwurdenfürdenZeitraumderAnschlussvermietungLeasingeinnahmen auf Basis des Mittelwertes der jewei-ligen Base Lease Rate von AVITAS und mba in Höhe von924.000US-DollarproMonatunterstellt.

DenLeasingeinnahmenwurdennebendemEinmalaufwandAusgaben auf Basis der Fortführung der Annahmen der„Laufenden Kosten“ der Unternehmensplanrechnung ge-genübergestellt.

WeiterhinwurdedieVeräußerungdesAnlageobjektesunddieLiquidationderInvestmentgesellschaftnachAblaufdesunterstelltenFünfjahreszeitraumsderAnschlussvermietungangenommen.

DieBemessungdespotenziellenVeräußerungserlöseserfolg-teauchhieraufBasisvonErwartungenderBewerterAVITASundmbazumZeitpunktderAnkaufsbewertungzurkünftigenEntwicklung des Wertes des Anlageobjektes. Der Bewer-ter mba gibt auch hier wiederum nur einen Wert an, dernach seiner Einschätzung in einem liberalen, nicht be-schränkten und stabilen Marktumfeld mit einem ange-messenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage wahr-scheinlich ist (sogenannter „Base Value“). AVITAS gibt

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57Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

150

175

200

225

250

150

175

200

225

-20 %

233,3220,7

204,3

182,9

158,9176,94

189,71

202,49

neutral(Prospektszenario)

Abweichungen von den Annahmen des neutralen Szenarios

(Prospektszenario)+20 % +1,0 % +2,0 % +3,0 % +4,0 % +5,0 %

Gesamtausschüttung 21 in Prozent des Kommandit-kapitals bei Änderung der Leasingeinnahmen Abweichungen von der Planung

20 Planungen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Entwicklung.

21 Anleger können mit deren Zustimmung von der Invest-mentgesellschaft plangemäß Auszahlungen erhalten, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und als Rückzahlung der Einlage dazu führen, dass die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt. Soweit die Haftsumme unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme in Höhe von 10 Prozent der in Euro umgerechneten Einlage. Treugeber haften indirekt über ihre Ausgleichsverpflich-tungen gegenüber der Treuhandkommanditistin. Das vom Investor bei der Zeichnung der Beteiligung zu zahlende Agio in Höhe von 5 Prozent der Einlage ist nicht Teil der Einlage.

ebenfalls einen Base Value auf Basis von half-life Bedin-gungen an. Das Bewertungsgutachten von AVITAS be-inhaltet neben einem Base Value zudem auch eine Ein-schätzungzummöglichenMarktpreisdesAnlageobjektes,der eine Einschätzung zum jeweiligen Marktumfeld be-inhaltet und nicht aus einer Notsituation heraus erfolgt(z.B.imZugederInsolvenzderInvestmentgesellschaft).

Potenzieller Veräußerungserlös im Jahr 2029 – Planung 20

mba AVITAS

Base Value Base Value Market Value

US-$ 67,4 Mio. US-$ 62,5 Mio. US-$ 56,3 Mio.

Den Erwartungen liegen jährlich angenommene Preisstei-gerungenvon1,5Prozent(AVITAS)bzw.2,0Prozent(mba)zugrunde.

IndemnachstehendenSzenariozurpotenziellenWertent-wicklungnachAblaufderGrundmietzeitwurdeeinVeräuße-rungserlösinHöhedesniedrigstenderdreiWerte(56,3Mil-lionen US-Dollar) unterstellt. Dieser Wert entspricht rund33ProzentderursprünglichenAnschaffungskosten.Weiter-hinwurde imJahrderplanmäßigenVeräußerungeinEin-malbetraginHöhevon2,9MillionenUS-DollarfüretwaigeKostenimZusammenhangmitderVeräußerungunterstellt.EineAusschüttungfürdasJahr2029wurdelediglichhälftigunterstellt.DieLiquiditätsüberschüssedeszweitenHalbjah-resfließenmitindenVeräußerungserlös.

Die folgende Darstellung gibt einen Überblick des erwar-teten Gesamtmittelrückflusses in Prozent des Komman-ditkapitals (ohne Agio) über die Gesamtlaufzeit bei einemunterstelltenBeitrittdesAnlegerszum01.01.2015an.So-ferneinAnlegerfrüheroderspäterbeitritt,erhöhtbzw.re-duziert sich sein Gesamtmittelrückfluss entsprechend derzeitanteiligenAusschüttunginHöhevon6,75Prozent.

Planung 20

Jahre

Ausschüttung

in % p. a.

Kumulierte Ausschüttung in % der

Kommanditeinlage

2015 bis 2023 6,75 60,75

2024 8,25 8,25

2025 bis 2029 12,00 54,00

Veräußerungserlös 2029 66,71

Gesamtmittelrückfluss 21 189,71

12.4 DarstellungderAussichtenaufdieKapitalrückzahlungunddieErträgedesneutralenSzenariosbeiVariationderunterstelltenMarktbedingungen–Planung20

Nach Ablauf der Grundmietzeit ist das Fremdkapital voll-ständiggetilgt.InsofernhängtdieweitereWertentwicklungabdiesemZeitpunktmaßgeblichvondenzurealisierendenLeasingeinnahmen, dem potenziellen Veräußerungserlöszum Zeitpunkt der Verwertung des Anlageobjektes sowiedenAnnahmenzumöglichenEinmalkostenimZusammen-hangmitdemunterstelltenLeasingnehmerwechselundderVeräußerungdesAnlageobjektesab.

IndennachstehendenSzenarienwerdendieAuswirkungenveränderterAnnahmenzudenLeasingeinnahmen,zumVer-äußerungserlösunddenEinmalkostenaufdiepotenziellenGesamtausschüttungen der Vermögensanlage in Prozentdes Kommanditkapitals (ohne Agio) dargestellt. Der hier-bei gewählte Grad der Veränderung von Plus bzw. Minus

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58 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

13.AngabenzudenKosten

DienachstehendeDarstellungderKostenbeschreibtdenfürdiesesInvestmentvermögenmaximalvorgesehenenKosten-rahmen, innerhalb dessen Vergütungen mit der KVG, derVerwahrstelle und Dritten vereinbart werden können. DiederzeittatsächlichvereinbartenVergütungenliegenteilwei-seunterhalbdernachstehendgenanntenMaximalvergütun-gen(vgl.„AngabenzudenvonderInvestmentgesellschaftgeschlossenen Verträgen“, Seite40ff.). Zudem wurden inderUnternehmensplanrechnungaufgrundfehlenderAnga-benzurlaufendenBemessungsgrundlage(z.B.desdurch-schnittlichen Nettoinventarwertes) pauschale Vergütungs-sätze unterstellt, die aus heutiger Sicht näherungsweise

demzuerwartendenBetragodereinekonservativeSchät-zungdarstellensollten.ZudemsindinderUnternehmens-planrechnung aufgrund der VorsteuerabzugsberechtigungderInvestmentgesellschaftnurNettobeträge(ohneUmsatz-steuer)ausgewiesen.

13.1 Ausgabepreis,Ausgabeaufschlag,Initialkosten

DerAusgabepreisfüreinenAnlegerentsprichtderSummeausseinerKommanditeinlageinderInvestmentgesellschaft

150

175

200

225

250

150

175

200

225

(Prospektszenario)

Abweichungen von den Annahmen des neutralen Szenarios

-20 %

233,3220,7

204,3

182,9

158,9190,93 189,71 188,49

neutral(Prospektszenario)

+20 % +1,0 % +2,0 % +3,0 % +4,0 % +5,0 %

Gesamtausschüttung 22 in Prozent des Kommandit-kapitals bei Änderung der Einmalkosten im Zusammenhang mit einem möglichen Leasingnehmerwechsel sowie mit der Veräußerung Abweichungen von der Planung

150

175

200

225

250

150

175

200

225

(Prospektszenario)

Abweichungen von den Annahmen des neutralen Szenarios

-20 %

233,3220,7

204,3

182,9

158,9176,74

189,71

202,68

neutral(Prospektszenario)

+20 % +1,0 % +2,0 % +3,0 % +4,0 % +5,0 %

Gesamtausschüttung 22 in Prozent des Kommandit-kapitals bei Änderung des Veräußerungserlöses Abweichungen von der Planung

20ProzentbasiertnichtaufgutachterlichenFeststellungen,sonderndientausschließlichderexemplarischenIllustrationderReagibilitätderjeweilsvariiertenPrämisseaufdiemög-

lichen Gesamtausschüttungen der Vermögensanlage. Eskannnichtausgeschlossenwerden,dasseszuhöherenalsden beispielhaft dargestellten Abweichungen kommt. Fürdie jeweilsnichtverändertenFaktorengeltendie imneut-ralenSzenariounterstelltenKalkulationsannahmen.Eskannnichtausgeschlossenwerden,dassesimtatsächlichenFallzu einer Kumulation von Veränderungen der betrachtetenPrämissenkommt,wodurch sicheinzelneEinflussfaktorenausgleichen oder sich die Gesamtabweichung verstärkenkönnte. Aussagen über die EintrittswahrscheinlichkeiteneinzelnerSzenariensindnichtmöglich.

12.5 WertentwicklunginderVergangenheit

EsliegenzumZeitpunktderProspekterstellungkeineDatenüber die bisherige Wertentwicklung der Investmentgesell-schaft vor. Daher können im Verkaufsprospekt diesbezüg-lichkeineAussagengetroffenwerden.

22 Anleger können mit deren Zustimmung von der Invest-mentgesellschaft plangemäß Auszahlungen erhalten, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und als Rückzahlung der Einlage dazu führen, dass die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt. Soweit die Haftsumme unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme in Höhe von 10 Prozent der in Euro umgerechneten Einlage. Treugeber haften indirekt über ihre Ausgleichsverpflich-tungen gegenüber der Treuhandkommanditistin. Das vom Investor bei der Zeichnung der Beteiligung zu zahlende Agio in Höhe von 5 Prozent der Einlage ist nicht Teil der Einlage.

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59Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

unddemAusgabeaufschlag (Agio).DieKommanditeinlagebeträgtfürjedenAnlegereinemdurch1.000teilbarenBe-trag inUS-Dollar,derzumZeitpunktdesBeitrittsmindes-tensdemGegenwertvon20.000,00Euroentspricht(Basis:Euro-Referenzkursveröffentlichung der Europäischen Zen-tralbank), mindestens jedoch 30.000,00US-Dollar. HöhereSummenals30.000,00US-DollarmüssenohneRestdurch1.000teilbarsein.

Der Ausgabeaufschlag beträgt 5,00Prozent der Komman-diteinlage.EsstehtderKapitalverwaltungsgesellschaftfrei,fürRechnungderInvestmentgesellschafteinenniedrigerenAusgabeaufschlag zu berechnen. Der AusgabeaufschlagwirdzuranteiligenBegleichungderKostenfürdieVermitt-lung des Kommanditkapitals der Investmentgesellschaftverwendet.

DerAusgabepreiswirdnebendemvorliegendenVerkaufs-prospekt laufend im Internet unter www.cfb-invest.comveröffentlicht. Änderungen des Ausgabepreises sind nichtvorgesehen.

DieKapitalverwaltungsgesellschaftundDritteerhaltenvonderInvestmentgesellschaftinderBeitrittsphaseeineeinma-ligeVergütunginHöhevonbiszu13,4Prozentdesgezeich-netenKommanditkapitals(Initialkosten),diezusätzlichzumAusgabeaufschlaganfallen.DieInitialkostensindunmittel-barnachEinzahlungderEinlageundAblaufderFrist,inner-halbdererderBeitrittwiderrufenwerdenkann,zurZahlungandieKapitalverwaltungsgesellschaftfällig.

IndenvorstehendausgewiesenenInitialkostenderKapital-verwaltungsgesellschaftsindDrittkostenfürdieBereitstel-lung des Fremdkapitals, über den Ausgabeaufschlag hin-ausgehendeVermittlungsgebührenfürdieVermittlungdesKommanditkapitals,dieÜbernahmederPlatzierungsgaran-tieundVersicherungsprämienenthalten,dieinsgesamtbiszu7,6ProzentdesgezeichnetenKommanditkapitalsbetra-gen.

Die vorstehenden Kosten im Verhältnis zum gezeichnetenKommanditkapital (ohne Agio) beschreiben den maximalmöglichen Kostenrahmen innerhalb der Anlagebedingun-gen dieser Vermögensanlage. Darüber hinaus sind dieseInitialkosten teilweise inklusive der gesetzlichen Umsatz-steuer berechnet. Bei einer Änderung des gesetzlichenUmsatzsteuersatzeswerdendieBruttobeträgeentsprechendangepasst.DietatsächlichenKostenundVergütungenkön-nen insgesamt niedriger ausfallen (vgl. „Investitions- undFinanzplan“,Seite50ff.).

13.2 LaufendeVergütungenandieKapitalverwaltungsgesellschaftundGesellschafterderInvestmentgesellschaft

Die Summe aller laufenden Vergütungen an die KVG undanGesellschafterder Investmentgesellschaft kann jährlichinsgesamtbiszu1,0ProzentderBemessungsgrundlageimjeweiligenGeschäftsjahrbetragen.

BemessungsgrundlageAlsBemessungsgrundlage fürdieBerechnungder laufen-den Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittli-chenNettoinventarwertder Investmentgesellschaft (ermit-telt auf Basis des Durchschnitts der unterjährig erfolgtenBewertungenodersoferneineErmittlungnureinmaljähr-licherfolgtaufBasisdesDurchschnittswertesderWerteamAnfangundamEndedesGeschäftsjahres)imjeweiligenGe-schäftsjahrunddenbiszumjeweiligenBerechnungsstich-tagvonderInvestmentgesellschaftandieAnlegergeleiste-tenAuszahlungen,maximalaber100ProzentdesvondenAnlegerngezeichnetenKommanditkapitals.

13.2.1 Vergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die KVG erhält für die Verwaltung der Investmentgesell-schafterstmalsabdem01.01.2015einejährlicheVergütunginHöhevonbiszu0,9ProzentderBemessungsgrundlage,maximaljedoch600.000,00US-Dollarp.a.AbweichendvondervorstehendenRegelungbeträgtdieVergütungfürdasGe-schäftsjahr2015einmaligmindestens476.000,00US-Dollar.

DieKVGistberechtigt,aufdiejährlicheVergütungquartals-weiseanteiligeVorschüsseaufBasisder jeweilsaktuellenPlanzahlenzuerheben.MöglicheÜberzahlungensindnachFeststellung des tatsächlichen Nettoinventarwerts auszu-gleichen.

Der KVG stehen keine Rückvergütungsansprüche aus denvonderInvestmentgesellschaftandieVerwahrstelleundanDrittegeleistetenVergütungenundAufwendungserstattun-genzu.

13.2.2 Vergütungen an bestimmte Gesellschafter der Investmentgesellschaft

a) Die Komplementärin der Investmentgesellschaft erhältalsEntgelt für ihreHaftungsübernahmeundGeschäfts-führungstätigkeit sowie das Management des Leasing-vertrages eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu0,085Prozent der Bemessungsgrundlage im jeweiligenGeschäftsjahr, maximal jedoch 50.000,00US-Dollarp.a. Sie ist berechtigt, hierauf monatlich anteilige Vor-schüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen zuerheben.

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60 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

b)Die geschäftsführende Kommanditistin der Investment-gesellschaft erhält als Entgelt für ihre Geschäftsfüh-rungstätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von0,015Prozent der Bemessungsgrundlage im jeweiligenGeschäftsjahr, maximal jedoch 5.950,00US-Dollar p.a.Sieistberechtigt,hieraufmonatlichanteiligeVorschüsseaufBasisderjeweilsaktuellenPlanzahlenzuerheben.

13.3 VergütungenderVerwahrstelle

Die Verwahrstelle erhält von der KVG für die Übernahmeder Verwahrstellenfunktion eine jährliche Vergütung inHöhe von bis zu 0,3Prozent des durchschnittlichen Net-toinventarwertes der Investmentgesellschaft im jeweiligenGeschäftsjahr, mindestens jedoch 18.564Euro p.a. DieVerwahrstellekannhieraufmonatlichanteiligeVorschüsseaufBasisderjeweilsaktuellenPlanzahlenerhalten.DieVer-gütung wird durch die Verwaltungsgebühr der KVG nichtabgedecktundistsomitvonderInvestmentgesellschaftzu-sätzlichzuzahlen.

13.4 WeitereAufwendungenzuLastenderInvestmentgesellschaft

Folgende nach Auflage der Investmentgesellschaft, alsonach Zeichnung des ersten Anteils durch einen Anleger,entstehendenKostenkönnenderInvestmentgesellschaftinRechnunggestelltwerden:

a) KostenfürdenexternenBewerterfürdieBewertungderVermögensgegenstände der Investmentgesellschaft ge-mäߧ§261und271KAGB;

b)bankübliche Depot- und Kontogebühren außerhalb derVerwahrstelle, gegebenenfalls einschließlich der bank-üblichenKostenfürdieVerwahrungausländischerVer-mögensgegenständeimAusland;

c) Zinsen und sonstige Aufwendungen der Investmentge-sellschaft(z.B.dieandieBankzuleistendeGebührfürdielaufendeVerwaltungdesDarlehensvertrages)imZu-sammenhangmitdermittel-undlangfristigenKreditauf-nahmederInvestmentgesellschaft;

d) fürdieVermögensgegenständeimRahmendesLeasingoder der sonstigen Gebrauchsüberlassung entstehendeBewirtschaftungskosten(insbesondereVerwaltungs-,In-standhaltungs- und Betriebskosten, Inspektionskosten,Versicherungsprämien, Instandsetzungs- und Modifika-tionskosten), die vonDritten inRechnunggestelltwer-den;

e) KostenfürdiePrüfungderInvestmentgesellschaftdurchderenAbschlussprüfer;

f) vonDritteninRechnunggestellteKostenfürdieGeltend-machungundDurchsetzungvonRechtsansprüchenderInvestmentgesellschaftsowiedieAbwehrvongegendieInvestmentgesellschafterhobenenAnsprüchen;

g)GebührenundKosten,dievonstaatlichenStelleninBe-zugaufdieInvestmentgesellschafterhobenwerden;

h)Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblickauf die Investmentgesellschaft und ihre Vermögensge-genstände (einschließlich steuerrechtlicher Beschei-nigungen und Kosten für Prozessbevollmächtigte derInvestmentgesellschaft im Ausland), die von externenRechts-undSteuerberaterninRechnunggestelltwerden;sowie

j) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevoll-mächtigten,soweitdiesegesetzlicherforderlichsind.

13.5 Transaktions-undInvestitionskosten

DerInvestmentgesellschaftwerdendievonDritteninRech-nunggestelltenKostenbelastet,dieimZusammenhangmitdemErwerb,derVermietungoderderVeräußerungeinesVermögensgegenstandes(einschließlichderimZusammen-hangmitdemErwerb,derVermietungoderderVeräuße-rungdurchzuführendenDueDiligence,Registrierung,War-tung-undInstandsetzung,Modifikationen,dertechnischen,rechtlichen und steuerlichen Beratung oder Überprüfung,demUmbauundderBelastungderVermögensgegenstän-de) entstehen. Diese Aufwendungen einschließlich der indiesem Zusammenhang anfallenden Steuern können derInvestmentgesellschaft unabhängig vom tatsächlichen Zu-standekommendesGeschäftsbelastetwerden.

13.6 ErfolgsabhängigeVergütung

Die KVG kann für die Verwaltung der Investmentgesell-schaft jeausgegebenemAnteileineerfolgsabhängigeVer-gütunginHöhevonbiszu20,0Prozent(Höchstbetrag)desBetrages erhalten, um den der Anteilswert am Ende derAbrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits ge-leisteterAusschüttungendenAusgabepreiszuzüglicheinerjährlichen Verzinsung von 6,5Prozent übersteigt (absolutpositiveAnteilswertentwicklung), jedoch insgesamthöchs-tenbiszu2,4ProzentdesdurchschnittlichenNettoinventar-wertesderInvestmentgesellschaftinderAbrechnungsperi-ode.DieAbrechnungsperiodebeginntmitderAuflageder

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61Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

14.AngabenzudenErträgen

14.1 ErmittlungundVerwendungderErträge

Die Investmentgesellschaft erwirtschaftet planmäßig re-gelmäßigeordentlicheEinnahmenausdemVerleasenderBoeing777-300ERsowieZinseinnahmenausderteilwei-senAnlagederLiquiditätsreserve.DenordentlichenEin-nahmenstehenunteranderemAusgabenfürdielaufendeVerwaltung der Investmentgesellschaft, die VerwahrungderVermögensgegenstände,Geschäftsführungs-undHaf-tungsvergütungensowiedielaufendeZins-undTilgungs-leistungenfürdaslangfristigeFremdkapitalgegenüber.

Zudem wird die Investmentgesellschaft planmäßig mitVeräußerung des Anlageobjektes außerordentliche Ein-nahmenerzielen,denenetwaigeKostenunteranderemfürBeratungs- und Vermittlungsleistungen, die Rekonfigu-ration,Wartungund InstandsetzungundgegebenenfallsdieUnterbringungundÜberführungdesAnlageobjektessowieerfolgsabhängigeVergütungengegenüberstehen.

Die Ertragsermittlung richtet sich nach den Vorschrif-ten der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewer-tungsverordnung(KARBV).DienichtzurKostendeckung

Investmentgesellschaft und ist nach der Veräußerung derVermögensgegenständebeendet.

13.7 Steuern

DievorstehendunterZiffer13.2bis13.6genanntenVergü-tungensindjeweilsinklusivedergesetzlichenUmsatzsteuerberechnet und berücksichtigen die aktuellen Steuersätze.Bei einer Änderung des gesetzlichen UmsatzsteuersatzeswerdendieBruttobeträgeentsprechendangepasst.

13.8 GeldwerteVorteile

Geldwerte Vorteile, die die KVG oder ihre Gesellschafteroder Gesellschafter der Investmentgesellschaft im Zusam-menhang mit der Verwaltung des InvestmentvermögensoderderBewirtschaftungderdazugehörendenVermögens-gegenstände erhalten, werden auf die Verwaltungsvergü-tungangerechnet.

13.9 SonstigevomAnlegerzuentrichtendeKosten

a) EigeneKostendesAnlegersDer Anleger hat im Falle einer Beendigung des Treu-handvertrages mit der Treuhandkommanditistin undeinereigenenEintragungalsKommanditistdieihmund/oder der Investmentgesellschaft dadurch entstehendenNotargebührenundRegisterkostenselbstzutragen.Wei-tere Zahlungsverpflichtungen gegenüber der KVG oderder Investmentgesellschaft entstehen ihm aus diesemAnlassnicht.

b)KostenbeimvorzeitigenAusscheidenBei vorzeitigemAusscheidenausder Investmentgesell-schaft oder Veräußerung eines Anteils (z.B. auf demZweitmarkt) kann die KVG vom Anleger Erstattung fürnotwendige Auslagen der KVG oder der Investmentge-sellschaft (z.B. externe Bewerter, Notargebühren) innachgewiesenerHöhe,jedochnichtmehrals6,0ProzentdesAnteilswertesverlangen.

13.10 Gesamtkostenquote

Es wird eine Gesamtkostenquote für das Geschäftsjahr inFormeinereinzigenZahl,dieaufdenZahlendesvorange-gangenenGeschäftsjahresbasiert,berechnet.DieGesamt-kostenquotegibtdasVerhältnisderbeider Investmentge-sellschaft anfallenden Verwaltungskosten sowie weitererAufwendungendes jeweiligenGeschäftsjahres,dieder In-vestmentgesellschaft inderBetriebsphasebelastetwerdenkönnen,ohnedievonderInvestmentgesellschaftgesondertzu zahlenden Transaktions- und Initialkosten und die er-folgsabhängigeVergütungderKVG,zumdurchschnittlichenNettoinventarwert der Vermögensgegenstände der Invest-mentgesellschaftan.

Im Rahmen der Berechnung der Gesamtkostenquote sinddievorstehendgenanntenVergütungenfürdieKapitalver-waltungsgesellschaft, die Komplementärin, die geschäfts-führendeKommanditistinunddieVerwahrstelle sowiedieAufwendungen,dievonder Investmentgesellschaftunmit-telbarzutragensind,miteinzubeziehen.

DieAngabederGesamtkostenquoteerfolgtimJahresberichtderInvestmentgesellschaftsowieindenwesentlichenAnle-gerinformationen.

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62 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

15.PflichtenundVerfahrenderKVG

15.1 Liquiditätsmanagement

DieKVGmussgemäߧ30KAGBübereinangemessenesLiquiditätsmanagementsystemfür jedesvon ihrverwalteteInvestmentvermögenverfügen.DabeihatsieVerfahrenfest-zulegen,diees ihrermöglichen,dieLiquiditätsrisikenderInvestmentvermögenzuüberwachenundzugewährleisten,dasssichdasLiquiditätsprofilderAnlagendesInvestmentver-mögensmitdenzugrundeliegendenVerbindlichkeitendeckt.

Die KVG wird für jede von ihr verwaltete Investmentge-sellschaft eine Liquiditätsplanung erstellen. Diese hat allebekanntenzukünftigenLiquiditätsverpflichtungenundZah-lungszuflüsse in der Regel der nächsten zwölf Monate inAbhängigkeit vom Risikoprofil des jeweiligen Investment-vermögenszuberücksichtigen.DiePlanungwirdregelmä-ßigaktualisiertundentsprichtdamitdemjeweilsaktuellen

Kenntnisstand an Liquiditätszuflüssen und -abflüssen. DieKVG führt auf Basis der aktualisierten LiquiditätsplanungregelmäßigStresstestsdurch,mitdenensiedieLiquiditäts-risikenderInvestmentgesellschaftbewertenkann.DieKVGführtdieStresstestsaufderGrundlagezuverlässigerundfürdas Risikoprofil der Investmentgesellschaft angemessenerKriterien durch. Die Ergebnisse der LiquiditätsstresstestswerdenindasregelmäßigeRisikoreportingintegriert.

ImFallevonAuffälligkeiten,ProblemenoderLeistungsstö-rungenwirddieHäufigkeitderStresstestsderLiquiditäts-situationderInvestmentgesellschaftangemessenangepasstundbeiBedarfnotwendigeMaßnahmeneingeleitet.

Die vorgenanntenGrundsätzeundVerfahrenzumLiquidi-tätsmanagement werden jährlich überprüft und entspre-chendaktualisiert.

verwandtenEinnahmeüberschüssederInvestmentgesell-schaftstellendieErträgedar.

Die KVG schüttet grundsätzlich die während des Ge-schäftsjahresvonderInvestmentgesellschafterwirtschaf-teten Erträge aus. Die Bemessung der Höhe etwaigerEinbehalte erfolgt dabei im Ermessen der KVG und derGeschäftsführung der Investmentgesellschaft. Diese bil-detplanmäßigausdenEinnahmeüberschüssenderJahre2014und2015biszum31.12.2015eineLiquiditätsreser-ve inHöhevon insgesamt rund2,6MillionenUS-Dollar.DiesewirdwährendderGrundmietzeitdesLeasingvertra-gesmitEmiratesdurchdie teilweiseThesaurierungvonErträgenerhöhtunddientvorrangigzurAbsicherungge-genetwaigeKosten, z.B. imZusammenhangmit einemmöglichenLeasingnehmerwechsel.

HinsichtlichderErgebnisverteilungundAusschüttungenwirdaufdasKapitel„Gesellschafterkonten,Ausschüttun-gen,Ergebnisverteilung“,Seite74f.verwiesen.

14.2 MaßnahmenfürdieVornahmevonZahlungenandieAnleger

DieKVGwirdimRahmenihrerAnlegerverwaltungstätig-keiteinAnlegerregistermitdenpersönlichenundbetei-ligungsbezogenenDaten(inklusivederBankverbindung)der Anleger führen, die den jeweiligen Angaben der

Anleger in der Beitrittserklärung entnommen werden.DemAnlegerobliegtes,alleÄnderungenseinerDatenun-verzüglich der Investmentgesellschaft bekannt zugebenundgegebenenfallsdurchVorlagegeeigneterNachweisezu belegen. Diese Daten sowie die OrdnungsmäßigkeitderAuszahlungenandieAnlegerwerdenvonderbeauf-tragtenVerwahrstelleüberprüft.

Die Auszahlung der Ausschüttung erfolgt in US-DollaraufdasderKVGbekannteKonto.SolltederAnlegeralsEmpfängerkontoeinEuro-Kontoangegebenhaben,kön-nenzusätzlicheBankgebühren fürdieUmrechnungundBereitstellungdesBetragesinEuroentstehen.

14.3 HäufigkeitderAuszahlungvonErträgen

SoweitdieInvestmentgesellschaftineinemKalenderjahrnachAbzugeineretwaigenLiquiditätsreserveübereinenLiquiditätsüberschuss verfügt, kann dieser Überschussan die Anleger, die am jeweiligen 31.  Dezember an derInvestmentgesellschaftbeteiligtsind,zeitanteiligimVer-hältnis ihrer Kommanditeinlagen ausgeschüttet werden.EineVorabausschüttungkanndurchdieKVGgrundsätz-lich halbjährlich nachschüssig für das vorausgegangeneKalenderhalbjahrimFolgequartalerfolgen,soferndieLi-quidität der Investmentgesellschaft dies zulässt und dieerforderlichenZustimmungenaufGesellschafts-undGe-sellschafterebenevorliegen.

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63Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

15.2 Risikomanagement

DieKVGhatgemäߧ29KAGBeinedauerhafteRisikocon-trolling-Funktion einzurichten und aufrechtzuerhalten, dievondenoperativenBereichenhierarchischundfunktionellunabhängig ist (Funktionstrennung). Die KVG muss überangemesseneRisikomanagementsystemeverfügen,dieins-besonderegewährleisten,dassdie fürdieAnlagestrategiedes Investmentvermögens wesentlichen Risiken jederzeiterfasst,gesteuertundüberwachtwerdenkönnen.DieKVGhatdieRisikomanagementsystemeregelmäßig,mindestensjedocheinmaljährlichzuüberprüfenunderforderlichenfallsanzupassen.

DasvonderKVGimRahmenderVerwaltungdurchzufüh-rende Risikomanagement umfasst insbesondere die Erfas-sung,Messung,SteuerungundÜberwachungwesentlicherRisikenfürdieGesellschaft,insbesonderevonMarktrisiken,Liquiditätsrisiken, Adressausfallrisiken, operationellen Ri-siken und Kreditrisiken, die Ermittlung der AuswirkungenwesentlicherRisikenaufdasGesamtrisikoderGesellschaft,die Einrichtung quantitativer und qualitativer RisikolimitshinsichtlichwesentlicherRisikenderGesellschaftsowiedieEntwicklungvonGegenmaßnahmenbei tatsächlicheroderabsehbarer Überschreitung der festgelegten Risikolimits,die Bewertung des Risikomanagements (mindestens ein-mal jährlich) hinsichtlich der Einhaltung und Wirksamkeitdes Risikomanagements, die Durchführung periodischerRückvergleiche zur Überprüfung der Stichhaltigkeit derRisikobewertung, die Durchführung periodischer Stress-tests (mindestens einmal jährlich) und Szenarioanalysenhinsichtlich wesentlicher Risiken, die laufende Berichter-stattungüberdieRisikosituationsowieüberdieEinhaltungderRisikolimits.DieKVGhatsicherzustellen,dasssämtlicheTätigkeitenimZusammenhangmitdemRisikomanagementunabhängig von den operativen Bereichen, insbesonderederPortfolioverwaltung,erfolgenundeineorganisatorischeundpersonelleTrennungzwischendiesenTätigkeitsberei-chengewährleistetist.

15.3 Bewertungsverfahren

Externe Bewertung vor Erwerb des AnlageobjektesVorErwerbdesAnlageobjekteshatdieKVGdasAnlageobjektvon zwei voneinander unabhängigen externen Bewertern,dienichtzugleichdiejährlicheBewertungdurchführenwer-den,bewertenlassen.DieKVGhatdiebeidenexternenundvoneinanderunabhängigenspezialisiertenBewerterAVITASundmbamitderBewertungdesAnlageobjektesbeauftragt(zudenEinzelheitenderexternenBewertungvorErwerbdesAnlageobjektesvgl.denAbschnitt„BewertungdesAnlageob-jektes“,Seite 39f.).

BewertungsgrundsätzeDieBewertungdesAnlageobjektesFlugzeugunddersonsti-genVermögensgegenständederInvestmentgesellschafthatunparteiischundmitdergebotenenSachkenntnis,SorgfaltundGewissenhaftigkeitzuerfolgen.

BewertungsorganisationUmeineordnungsgemäßeunddenregulatorischenVorga-ben entsprechende Bewertung der Vermögensgegenstän-de der von der KVG verwalteten Investmentgesellschaftzu gewährleisten, hat die KVG gemäß §272 i.V.m. §169Abs.1 KAGB eine Bewertungsrichtlinie erstellt. Diese legtgeeigneteundkohärenteVerfahrenfürdieordnungsgemä-ße, transparenteundunabhängigeBewertungderVermö-gensgegenstände fest und sieht vor, dass die Bewertungder Vermögensgegenstände unparteiisch und mit der ge-botenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeiterfolgt.

Die KVG stellt durch ihre Aufbau- und Ablauforganisationsicher, dass die Bewertung von der PortfolioverwaltungundderVergütungspolitikorganisatorischunabhängigundfunktionalgetrenntausgeführtbzw.überwachtwird.

DieBewertungsgrundsätzeeinschließlichderBewertungs-methoden sindmindestens jährlichmitUnterstützungderRisikomanagement-Funktionzuüberprüfen.

Eine Bewertung erfolgt typischerweise über die von derInvestmentgesellschaft zumErwerboder zurVeräußerungvorgesehenen Vermögensgegenstände sowie laufend min-destenseinmal jährlichentsprechenddem indenAnlage-bedingungen der Investmentgesellschaft vorgesehenenTurnusüberdievonderInvestmentgesellschaftgehaltenenVermögensgegenstände.DieBewertungderAnteileerfolgtin Übereinstimmung mit §216 Abs.1 Satz1 Nr.2 KAGBdurchdieInvestmentgesellschaftselbst.

Die Investmentgesellschaft istneuaufgelegt.EineAngabezum Nettoinventarwert entfällt daher zum jetzigen Zeit-punkt.DieBewertungdesAnlageobjektesunddersonstigenVermögensgegenstände der Investmentgesellschaft sowiederVerbindlichkeitenunddieErmittlungdesdarausabge-leitetenNettoinventarwertesdesInvestmentvermögensunddeshierausanteiligzuberechnendenWertesjeAnteildesexemplarischenAnlegerserfolgenmindestenseinmaljähr-lich.DerNettoinventarwertundderAnteilswertdesexemp-larischenAnlegerssinddenAnlegernnachjederBewertungoffenzulegen.DieOffenlegungderregelmäßigenjährlichenBewertung erfolgt im Jahresbericht der Investmentgesell-schaft,dererstmalsimerstenHalbjahr2015,spätestensbiszum30.06.2015, fürdasRumpfgeschäftsjahr2014erstelltundveröffentlichtwird.

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64 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Vorbemerkungen

DienachfolgendenAusführungenderwesentlichenGrund-lagen der steuerlichen Konzeption der VermögensanlagebeziehensichaufeinenatürlichePersonmitWohnsitzodergewöhnlichemAufenthalt inDeutschland,diedieseBetei-ligung imsteuerlichenPrivat-oderBetriebsvermögenhältundunbeschränktsteuerpflichtigistsowieaufunbeschränktsteuerpflichtige Körperschaften im Sinne des §1 Körper-schaftsteuergesetz(KStG–u.a.Kapitalgesellschaften,Stif-tungen,VersicherungsvereineaufGegenseitigkeit,etc.).

GrundlagefürdiesteuerlicheBehandlungderInvestment-gesellschaftund ihrerGesellschafter (auchdieübereinenTreuhänder beteiligten Anleger) ist das in Deutschlandgeltende nationale Steuerrecht auf Basis des derzeitigenRechtsstandes. Für Abweichungen, z.B. im Rahmen einerBetriebsprüfung sowie im Falle einer GesetzesänderungoderaufgrundvonVeränderungenderVerwaltungsauffas-sung oder der Rechtsprechung, kann keine Gewähr über-nommenwerden.

Grundsätzlich unterliegt die Investmentgesellschaft alsgeschlossene Investmentkommanditgesellschaft dem An-wendungsbereich des Investmentsteuergesetzes (InvStG).Gemäߧ1Abs.1 InvStGfindetdas InvStGaufAlternativeInvestmentfonds (AIF) im Sinne des §1 Abs.3 KAGB An-wendung.DieInvestmentgesellschaftisteinsolcherAIFinderRechtsformeinergeschlossenenInvestmentkommandit-gesellschaftimSinneder§§149ff.KAGB.

Die Investmentgesellschaft wird steuerlich als Personen-Investitionsgesellschaft gemäß §18 InvStG qualifiziert.Gemäß §18 Satz1 InvStG sind Personen-Investitionsge-sellschaften Investitionsgesellschaften in der Rechtsformeiner Investmentkommanditgesellschaft. Für diese sindgemäߧ18Satz2InvStGdieEinkünftenach§180Abs.1Nr.2 der AO gesondert und einheitlich festzustellen. DieEinkünftesindvondenAnlegerngemäߧ18Satz3InvStGnachdenallgemeinensteuerrechtlichenRegelungenzuver-steuern.

Im vorliegenden Fall werden gemäß der Unternehmens-planrechnunginVerbindungmitdenAnnahmendesneut-ralenSzenarioszumweiterenVermietungsverlaufaufEbenederAnleger,soweitessichumnatürlichePersonenhandelt,diedieBeteiligungimPrivatvermögenhalten,EinkünfteausVermietungundVerpachtungimSinnedes§21EStGundingeringeremUmfangEinkünfteausKapitalvermögenimSin-nedes§20EStGerzielt.Letztereunterliegengemäߧ32dEStGderAbgeltungsteuerinHöhevon25Prozent.

Soweit andere Anlegergruppen (natürliche Personen undPersonenhandelsgesellschaften jeweils mit Betriebsvermö-genundKörperschaften imSinnedes§1KStG)betroffensindundhiervonabweichendesteuerlicheRegelungengel-ten,istdasanderentsprechendenStelleausgeführt.

ImFolgendenist–wegenderGleichstellungimInnenverhält-nis–mit„Gesellschafter“bzw.„Kommanditist“grundsätz-lich auch der über die Treuhandkommanditistin beteiligte

16.SteuerlicheAngaben

15.4 FaireBehandlungderAnleger

DieKVGhatalsexterneKapitalverwaltungsgesellschaftge-mäߧ26Abs.2Nr.3und6KAGBsicherzustellen,dassdervon ihr verwalteten Investmentgesellschaft eine faire Be-handlungzukommtundalleAnlegerdervonihrverwaltetenInvestmentvermögenfairbehandeltwerden.Siedarfinsbe-sondere imRahmenderSteuerung ihresLiquiditätsrisikosundimRahmendesBeitrittsderAnlegerdieInteressenei-nes Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern nicht überdie InteresseneinesanderenAnlegersodereineranderenAnlegergruppestellen.

EinefaireBehandlungdervonderKVGverwaltetenInvest-mentgesellschaft wird zunächst durch die AusgestaltungdesVerwaltungsvertrags,dendieKVGmitderInvestment-

gesellschaft abschließt, sichergestellt. Darin verpflichtetsich die KVG die Investmentgesellschaft nicht gegenüberanderen Investmentvermögen, die unter ihrer Verwaltungstehen,zubenachteiligen.ImGesellschaftsvertragunddenAnlagebedingungenwerdendie InteresseneinesAnlegersodereinerGruppevonAnlegernnichtüberdieInteresseneinesanderenAnlegersodereineranderenAnlegergruppegestellt,sondernalleAnlegergleichbehandelt.Auchüberdie Statuten der Investmentgesellschaft hinaus trägt dieKVG dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rech-nung,indemsiesicherstellt,dasssichkeinAnlegerwederim Rahmen des Beitritts zur Investmentgesellschaft nochwährendderFondslaufzeitnochimRahmenderAuseinan-dersetzung der Investmentgesellschaft zum LaufzeitendeeinenVorteilverschaffenkann.

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65Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Treugebergemeint.ErtragsteuerlichsindKommanditistundTreugeber gleichgestellt, sofern der Treugeber das Treu-handverhältnisbeherrscht,dasheißtgegenüberdemTreu-händer weisungsbefugt ist und neben den Informations-und Kontrollrechten eines Kommanditisten außerdem dasRechthat,sich indasHandelsregistereintragenzu lassenunddadurchunmittelbarKommanditistderGesellschaftzuwerden(vgl.SchreibendesBundesministeriumsderFinan-zen (BMF) vom 01.09.1994). Der Gesellschaftsvertrag derInvestmentgesellschaftsowiederTreuhandvertragentspre-chenmitdendarinenthaltenenRegelungendenvorstehendgenanntenAnforderungen.

AuswirkungenaufdieindividuelleSteuersituationdesAnle-gerssindnichtGegenstanddieserAusführungen.DeshalbsolltenAnlegereinenaufdiesemGebieterfahrenensteuer-lichenBeraterhinzuziehen.DasgiltinsbesondereauchfürpersönlicheSteuerbefreiungengemäߧ5KStGfürKörper-schaften imSinnedes§1KStGundauchdieAuswirkun-genderBeteiligungaufdieGewährungdieserpersönlichenSteuerbefreiungen.

Einkunftsart

Einkünfte aus Vermietung und VerpachtungDieInvestmentgesellschafterzieltimWesentlichenEinkünf-teausVermietungundVerpachtunggemäߧ21EStG.

BeidenEinkünftenausderVermietungvonFlugzeugen,dieineinöffentlichesRegistereingetragensind,handeltessichum Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinnedes§21Abs.1Satz1Nr.1EStGundnichtumsonstigeEin-künfteimSinnedes§22Nr.3EStG.FürindieinländischeLuftfahrzeugrolleeingetrageneFlugzeugehatderBundesfi-nanzhof(BFH)diesbereitsanalogzuseinerRechtsprechungzuimSchiffsregistereingetragenenSchiffenmitUrteilvom02.05.2000(BStBl.II2000,467)entschiedenunddamitbe-gründet,dassdasFlugzeugindiesemFalldauerhaftalsEin-kunftsquellegeeignetundfürZweckederBesteuerungein-fachzuerfassensei.NachAuffassungderFinanzverwaltunggiltdiesauchbeiEintragungineinausländischesöffentlichesRegister(vgl.R15.7Abs.3EStR).Aufgrundderzuvordarge-stelltenAuffassungderFinanzverwaltungwirddavonausge-gangen,dassdieGesellschaftkonzeptionsgemäßEinkünfteausVermietungundVerpachtunggemäߧ21Abs.1Satz1Nr.1EStGerzielt.SolltedieFinanzverwaltungwiderErwar-teneineabweichendeAuffassungvertretenundEinkünftegemäߧ22Nr.3EStGfeststellen,würdesichdadurchdersteuerlicheErgebnisverlaufaufGesellschaftsebenenichtver-ändern.HinsichtlichdermöglichenabweichendenVerlust-verrechnungsmöglichkeitenvgl.nachfolgenddenAbschnitt„Verlustverrechnungsbeschränkungennach§15bEStG“.

Die Gesellschaft ist auch keine gewerblich geprägte Per-sonengesellschaft im Sinne von §15 Abs.3 Satz1 Nr.2EStG. Danach ist eine Personengesellschaft gewerblichgeprägt, wenn ausschließlich eine oder mehrere Kapital-gesellschaft(en) persönlich haftende Gesellschafter sindund die Geschäftsführung der Gesellschaft nur durch die-se oder durch Personen, die nicht Gesellschafter sind,ausgeführt wird. Die Investmentgesellschaft ist eine Kom-manditgesellschaft,beidernebenderKomplementärineinKommanditist(ADRUGAVerwaltungsgesellschaftmbH)zurGeschäftsführungermächtigtist.EinegewerblichePrägungderInvestmentgesellschaftistdahernichtgegeben.Gemäßeinem Antwortschreiben des BMF vom 26.06.2014 zu ei-nerAnfrageverschiedenerVerbände (u.a.bsi)habensichdieVoraussetzungen fürdieAnnahmeeinergewerblichenPrägung durch die Einführung des KAGB und der daraufberuhenden Anpassungen des InvStG nicht geändert. Dasheißt, es kommt angesichts der Bestellung der externenKapitalverwaltungsgesellschaft als kollektive Vermögens-verwalterinderInvestmentgesellschaftfürdiegewerblicheEntprägungderInvestmentgesellschaftweiterhindaraufan,dassdieGeschäftsführungnebenderKomplementärinauchvondergeschäftsführendenKommanditistinausgeübtwird.

DerErwerb,dieVermietungunddieVeräußerungdesFlug-zeugs zum Ende der Fondslaufzeit stellen auch keine ori-ginärgewerblicheTätigkeitderInvestmentgesellschaftdar.Insbesondere wird durch die Vermietung eines einzelnenFlugzeugs nicht die Grenze der privaten Vermögensver-waltungzurGewerblichkeitüberschritten.DieseswäreerstdannderFall,wennnachdemGesamtbildderVerhältnisseimEinzelfallbesondereUmständehinzutreten,diederTä-tigkeit alsGanzesdasGeprägeeiner selbständigen,nach-haltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung amallgemeinenwirtschaftlichenVerkehrgeben,hinterderdieeigentlicheGebrauchsüberlassungdesGegenstandesindenHintergrundtritt.NachAuffassungdesBFHistdieVermie-tungeinesFlugzeugsohneErbringungzusätzlicherSonder-leistungennichtalsgewerblicheTätigkeitqualifiziert(BFH-Urteilvom02.05.2000,BStBl.II2000,467).Entsprechendder imLeasingvertraggetroffenenRegelungenübernimmtdie Investmentgesellschaft keine zusätzlichen Leistungen,dieüberdiebloßeÜberlassungdesFlugzeugshinausgehen,wiez.B.dieWartungdesFlugzeugs.DieMitvermietungdernichtunmittelbaramFlugzeugbefestigtenTeileundKom-ponenten sind dem Wirtschaftsgut Flugzeug zuzuordnen.Sämtliche Anforderungen aus dem Betrieb des FlugzeugseinschließlichdervollständigenInstandhaltungsindvonderLeasingnehmerinaufdereneigeneRechnungzuerfüllen.

NachAuffassungdesBFHistdarüberhinauseinegewerb-liche Tätigkeit dann anzunehmen, wenn die Vermietungund der spätere Verkauf des Flugzeugs aufgrund eines

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einheitlichen Geschäftskonzeptes verklammert sind (BFH-Urteil vom 26.06.2007, BStBl.II 2009, 289). Eine solcheVerklammerungliegtnachAnsichtdesBFHregelmäßigvor,wennnachdemFondskonzeptdieVeräußerungdesFlug-zeugs vor Ablauf dessen betriebsgewöhnlicher Nutzungs-dauererfolgtunderstdurchdieVeräußerungdesFlugzeugsderangestrebteTotalüberschusserreichtwird.DieFinanz-verwaltunghatdieGrundsätzedesBFHzurVerklammerungvonVermietungundVerkauf aufgrundeines einheitlichenGeschäftskonzeptsübernommenundwendetdieseauchaufsogenannteEin-Objekt-Gesellschaftenan(vgl.BMF-Schrei-benvom01.04.2009,BStBl.I2009,515).EineinheitlichesGeschäftskonzept liegt gemäß Rz. 5 des BMF-Schreibensvor, wenn von vorneherein ein Verkauf des vermietetenWirtschaftsguts vor Ablauf von dessen gewöhnlicher odertatsächlicherNutzungsdauergeplant istunddieErzielungeinesTotalüberschussesdiesenVerkaufnotwendigmacht.EinVerkaufdesvonderGesellschaftvermietetenFlugzeu-ges istzurErlangungeinesTotalüberschussesnichterfor-derlich.GemäßdemGesellschaftsvertragbzw.denAnlage-bedingungenistGegenstandderInvestmentgesellschaftderErwerb,derBetrieb,dieVermietung/LeasingodersonstigeBeschäftigungunddieVeräußerungdesvonBoeingunterderHerstellerSeriennummer(MSN)41083gebautenBoe-ing 777-300ER. Zu diesem Zweck hat die Investmentge-sellschaft das Anlageobjekt am 16.06.2014 erworben undvorerst im Rahmen des übernommenen LeasingvertragesfürdieRestdauervonca.10,5 Jahrenlangfristigvermietet.DarüberhinaussolldasFlugzeugnochfürweitere5 Jahreweiter vermietet werden, unabhängig davon, ob die Lea-singnehmerin ihre Verlängerungsoption wahrnimmt. DieInvestmentgesellschaft ist für eine Dauer von 15,5  Jahrenerrichtet. Die Vermietung des Anlageobjektes erfolgt mitÜberschusserzielungsabsicht. Gemäß der Unternehmens-planrechnung inVerbindungmitdenAnnahmendesneu-tralen Szenarios übersteigt die Summe der kalkuliertenEinnahmenausderVermietungdesAnlageobjektesabdem16.06.2014biszum30.11.2029dieSummederkalkuliertenWerbungskosten. Die Investmentgesellschaft erzielt somitalleinausderVermietungdesFlugzeugsimBetrachtungs-zeitraumeinenTotalüberschuss.

DerPlanungszeitraumentsprichtgrundsätzlichdermitderLeasingnehmerinvereinbartenGrundmietzeitzuzüglichei-ner unterstellten Neuvermietungsperiode von fünf Jahren.MitAblaufdesPlanungszeitraumsbestehtdieMöglichkeit,dasAnlageobjektweiterzuvermietenoderzuveräußern.DieVeräußerungdesFlugzeugsunddiedamitverbundeneAuf-lösungderInvestmentgesellschaftbedarfeinesBeschlussesder Gesellschafter mit einer Mehrheit von Zweidrittel derabgegebenen Stimmen und der Zustimmung der Komple-mentärin(vgl.§8.4Gesellschaftsvertrag,Seite108).

DieInvestmentgesellschaftistfüreineDauervon15,5Jah-ren errichtet. Es bestehen weder Andienungsrechte zu-gunsten der Investmentgesellschaft noch Vorkaufs- oderAnkaufsrechte Dritter, die bei planmäßigem Verlauf derInvestmentgesellschaftzueinemvorzeitigenoderaufeinenbestimmtenTermingeplantenVerkaufdesAnlageobjektesführen.DiegeplanteVermietungauchüberdiebetriebsge-wöhnlicheNutzungsdauergemäßamtlicherAbschreibungs-Tabellenhinausbelegt,dassdieVermietungundFruchtzie-hung gegenüber der Verwertung der VermögenssubstanzimVordergrunddesKonzeptesstehen.

Die Investmentgesellschaft ist demnach eine vermögens-verwaltende Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaftererzielennach§21EStGEinkünfteausVermietungundVer-pachtungdesindieLuftfahrzeugrollederVereinigtenAra-bischen Emirate eingetragenen Flugzeugs, sofern sie ihreBeteiligung imPrivatvermögenhalten.LiegthingegenderAnteil imBetriebsvermögendesGesellschaftersoderhan-delt es sichbeimAnlegerumeineKörperschaft im Sinnedes§1KStG,erzieltdieserEinkünfteausGewerbebetriebgemäߧ15EStG.SoweitindiesenFällenderAnlegerzurAufstellungeinerSteuerbilanzverpflichtetist,mussersei-nenAnteil andeneinzelnenWirtschaftsgüternder Invest-mentgesellschaftindieserSteuerbilanzaktivierenbzw.pas-sivieren.

Einkommensteuer- und KörperschaftsteuertarifDieInvestmentgesellschaftisteinePersonen-Investitionsge-sellschaftimSinnedes§18InvStG,aufdiedieallgemeinensteuerlichen Regeln Anwendung finden. Sie unterliegt alssteuerlich transparente Personengesellschaft nicht selbstderEinkommen-bzw.Körperschaftsteuer,sonderndieEin-künftewerdenerstaufEbenederGesellschafterbesteuert.DienatürlichenPersonenunterliegenmitihremindividuel-lenEinkommensteuersatzderBesteuerung.Dieserbeträgtbiszu42Prozent(bzw.45ProzentfürSteuerpflichtigemiteinem zu versteuernden Einkommen ab 250.731Euro imVeranlagungszeitraum2014bzw.501.462EurobeiZusam-menveranlagung, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag inHöhevon5,5ProzentderEinkommensteuer.

DaszuversteuerndeEinkommenderKörperschaftenimSin-nedes§1KStGwirdderzeitmiteinemKörperschaftsteuer-satzvon15ProzentzuzüglichSolidaritätszuschlaginHöhevon5,5ProzentderKörperschaftsteuerbesteuert.Darüberhinaus unterliegen unbeschränkt steuerpflichtige Körper-schaftenimSinnedes§1KStGregelmäßigalsinländischerGewerbebetriebgemäߧ2Gewerbesteuergesetz(GewStG)derGewerbesteuer.

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Steuerpflichtig sindausschließlichdie steuerlichenErgeb-nisse, die im Rahmen der gesonderten und einheitlichenFeststellung der Einkünfte der Investmentgesellschaft er-mittelt,festgestelltsowiedenGesellschafternentsprechendihrerBeteiligungshöhezugewiesenwerden.DievonderIn-vestmentgesellschaftandieGesellschaftergeleistetenAus-schüttungenbzw.AuszahlungenstellensteuerlichEntnah-mendar,diekeinerSteuerpflichtunterliegen.

Soweit die Beteiligung bei natürlichen Personen und Per-sonenhandelsgesellschaftenimBetriebsvermögengehaltenwirdoderessichbeidemGesellschafterumeineKörper-schaftimSinnedes§1KStGhandelt,wirddassteuerlicheErgebnisaufEbenedesGesellschaftersalsgewerblicheEin-künfteimSinnedes§15EStGqualifiziert.BeieinerBeteili-gunganderInvestmentgesellschaftzuwenigerals10Pro-zentdarfjedochausVereinfachungsgründendasnachdenGrundsätzen des §21 EStG ermittelte Ergebnis angesetztwerden(vgl.BMF-Schreibenvom29.04.1994,BStBl.I1994,S.282). In diesem Zusammenhang sollte der persönlicheSteuerberaterhinzugezogenwerden.

Inden folgendendreiAufstellungenwird aufgezeigt,wel-chesteuerlichenErgebnissefürdasneutraleSzenario(vgl.hierzu auch Kapitel „13. Wirtschaftliche Angaben“) für 1)natürliche Personen, die unmittelbar oder über vermö-gensverwaltende Personengesellschaften beteiligt sind, 2)natürlichePersonen,diedieBeteiligungimBetriebsvermö-genhaltenoderübergewerblichgeprägteodergewerblichtätige Personengesellschaften beteiligt sind und 3) unbe-schränkt steuerpflichtigeKörperschaften imSinnedes§1KStG(z.B.Kapitalgesellschaften),dieunmittelbaroderübervermögensverwaltende Personengesellschaften beteiligtsind,überdieGesamtlaufzeiterwartetwerden.

Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

1) Natürliche Personen ohne Betriebsvermögen sowie vermögensverwaltende Personengesellschaften:DiefolgendeTabellezeigtfürnatürlichePersonensowievermögensverwaltende Personengesellschaften auf Ge-sellschafterebene, inwelcherHöhediesteuerlichenEr-gebnisse bei Einkünften aus Vermietung und Verpach-tung über die Gesamtlaufzeit erwartet werden. DiesteuerlichenErgebnisseunterliegendemjeweiligenindi-viduellenSteuersatzdesAnlegerszuzüglichdesSolidari-tätszuschlages.DerAnlegerhatseineBeteiligungnichtfremdfinanziert(vgl.hierzuauchAbsatz„Überschusser-zielungsabsicht“).

2) Natürliche Personen mit Betriebsvermögen sowie mittelbare Beteiligung über gewerblich geprägte oder gewerblich tätige Personengesellschaften:BeieinernatürlichenPerson,dieunmittelbar(soweitdieBeteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird) oderübereinegewerblichegeprägteodergewerblich tätigePersonengesellschaft beteiligt ist, ergeben sich voraus-sichtlichdiefolgendensteuerlichenErgebnisse.Diesteu-erlichenErgebnisseunterliegendemjeweiligenindividu-ellenSteuersatzzuzüglichdesSolidaritätszuschlagesdesAnlegers.DerAnlegerhatseineBeteiligungnichtfremd-finanziert (vgl. hierzu auch Absatz „Überschusserzie-lungsabsicht“).

3) Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften im Sinne des § 1 KStG (z. B. Kapitalgesellschaften):FürKörperschaftenimSinnedes§1KStG(z.B.Kapitalge-sellschaften)ergebensichvoraussichtlichdiefolgendensteuerlichenErgebnisse.DiesteuerlichenErgebnissederjeweiligen Körperschaft unterliegen der Körperschaft-steuerzuzüglichdesSolidaritätszuschlages.DerAnlegerhat seine Beteiligung nicht fremdfinanziert (vgl. hierzuauchAbsatz„Überschusserzielungsabsicht“).

Planung 23 für die Jahre in % der Kommanditeinlage

2014 – 2027 0,00

2028 11,84

2029 (einschließlich Veräußerungsgewinn) 71,57

Planung 23 für die Jahre in % der Kommanditeinlage

2014 – 2027 0,00

2028 11,37

2029 10,03

Planung 23 für die Jahre in % der Kommanditeinlage

2014 – 2027 0,00

2028 11,84

2029 (einschließlich Veräußerungsgewinn) 71,57

23 Planungen sind kein verlässlicher Indikator für die künfti-ge Entwicklung. Die steuerliche Behandlung kann künftig Änderungen unterworfen sein.

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / KapitalertragsteuerDieimRahmendergesondertenundeinheitlichenFeststel-lungenfürdieInvestmentgesellschaftfestzustellendenEin-künfteausKapitalvermögengemäߧ20Abs.1Nr.7EStG,dieausderAnlagederLiquiditätsreserveresultieren,wer-dendenAnlegernebenfallsinsoweitzugerechnet,alssieamVermögenderInvestmentgesellschaftbeteiligtsind.Soweitdie Beteiligung bei natürlichen Personen oder Personen-handelsgesellschaften imBetriebsvermögengehaltenwirdoderessichbeidemGesellschafterumeineKörperschaftimSinnedes§1KStGhandelt,sindauchdieseEinnahmenalsgewerblicheEinkünfteimSinnedes§15EStGzuqua-lifizieren.

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom14.08.2007(BGBl.I2007,1912)wurdefürKapitalerträgeimSinnedes§20EStG(unteranderemZinseinnahmen)dieso-genannte Abgeltungsteuer eingeführt. Gemäß §32d EStGbeträgtdieEinkommensteueraufnahezualleKapitalerträgeimSinnedes§20EStGabdemJahr200925Prozentzuzüg-lich5,5ProzentSolidaritätszuschlagundeinervomAnlegerggf.zusätzlichzuzahlendenKirchensteuer.

SoweitderSchuldnerderKapitalerträgedieSteuereinbe-hält, hat dieses Verfahren zunächst abgeltende Wirkung.ImFallderausderLiquiditätsreservederInvestmentgesell-schafterwirtschaftetenZinsenistdiebetreffendeBank,beiderdasKontounterhaltenwird,einbehaltungspflichtig,sodassdieSteuerbereitsinFormderKapitalertragsteuerein-behaltenundgrundsätzlichabgegoltenist.

Im Fall der Kirchensteuerpflicht eines Anlegers sind dieKapitalerträge zur Festsetzung der Kirchensteuer den-noch in der Einkommensteuererklärung zu erfassen. DieSteuer nach dem besonderen Tarif mindert sich dann um25Prozent der auf diese Kapitalerträge entfallenden Kir-chensteuer.VondiesemgemindertenBetragwerdendanach9ProzentKirchensteuerfestgesetzt.DasabdemJahr2015durchzuführende automatisierte Abzugsverfahren, wonachder Schuldner der Kapitalerträge auch die KirchensteuerbereitseinbehaltenmussunddanacheineErklärungspflichtalleinefürdieFestsetzungderKirchensteuerentfallenwür-de, ist für die anteiligen Kapitalerträge aus Personenhan-delsgesellschaftennichtvorgesehen.

Sollte der persönliche progressive Einkommensteuersatz,ggf. unter Berücksichtigung eines nicht ausgeschöpftenSparer-Pauschbetrages oder von Verlusten in dieser Ein-kunftsart,niedrigerseinalsdergesonderteSteuertarifderAbgeltungsteuer, erfolgt auf Antrag des Anlegers im Rah-menderEinkommensteuerveranlagungeineGünstigerprü-fung.DerAntragkannnureinheitlichfürsämtlicheKapital-erträge eines Veranlagungszeitraums gestellt werden. Der

AntragkannvonEhegattenimFallderZusammenveranla-gungnureinheitlichgestelltwerden.

Unabhängig davon, ob die Besteuerung nach dem beson-derenTarifderAbgeltungsteuererfolgtoderaufgrunddesbeantragten Veranlagungsverfahrens, können keine Wer-bungskostenzumAbzuggebrachtwerden.ImFallderBe-teiligunganderInvestmentgesellschaftwürdedasAbzugs-verbot sich auch auf Zinsen aus einer Anteilsfinanzierungerstrecken (Sonderwerbungskosten), soweit diese anteiligaufdieanteiligenZinserträgeinderInvestmentgesellschaftentfallen.

Für die Entscheidung über eine Anteilsfinanzierungund/oder eines Antrags auf Veranlagung dieser Einkünf-tewirdempfohlen,injedemFalldenRatdespersönlichenSteuerberaterseinzuholen.

Überschusserzielungsabsicht

Natürliche Personen, die die Beteiligung im Privatvermögen halten:

Aufwendungen der Investmentgesellschaft können alsWerbungskosten nur einkünftemindernd geltend gemachtwerden,wennsowohlfürdieBetätigungderInvestmentge-sellschaftalsauchderGesellschaftereineTotalüberschuss-erzielungsabsichtbesteht.Hiervonistbeieinervermögens-verwaltenden Tätigkeit auszugehen, wenn allein aus derVermietung bzw. dem Verleasen des Anlageobjektes einÜberschussderEinnahmenüberdieWerbungskostenerzieltwerden kann. Ein etwaiger Veräußerungserlös ist hierbeinichtzuberücksichtigen.FürdiePlanungistnichtaufdieDauerderNutzungsmöglichkeitdesLeasinggegenstandes,sondernaufdievoraussichtlicheDauerderNutzungdurchdie Investmentgesellschaft abzustellen. Ob die jeweiligeVermietungstätigkeit einen Totalüberschuss innerhalb desZeitraumesder tatsächlichenVermögensnutzungerwartenlässt,hängtvondervomSteuerpflichtigenzuerstellendenPlanungunddes sichhiernachergebenden ÜberschussesdersteuerpflichtigenEinnahmenüberdieerwartetenWer-bungskosten ab (BMF-Schreiben vom 08.10.2004, BStBl.I 2004, 933). Die Unternehmensplanrechnung der Invest-mentgesellschaftunterstelltinVerbindungmitdenAnnah-men zum neutralen Szenario die langfristige Vermietungdes Flugzeugs über einen Zeitraum von 15,5 Jahren. DieSummederüberdieLaufzeit geplantenEinnahmenüber-steigterstmalsimJahr2028diebeiobjektiverBetrachtungerwarteteSummederüberdieLaufzeitanfallendenAusga-ben,sodassaufEbenederInvestmentgesellschafteineGe-winnerzielungsabsichtunterstelltwerdenkann.

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AufEbenedesGesellschafterskanndieEntstehungvonSon-derwerbungskostenunteranderemaufGrundderteilweisenodervollständigenFinanzierungdergegenüberderInvest-mentgesellschaftzuleistendenKapitaleinlageoderdievor-zeitige entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung derBeteiligung zu einer Aberkennung der Überschusserzie-lungsabsicht führen. Die Aberkennung der Überschusser-zielungsabsichtführtzurAnnahmedersteuerlichenLiebha-bereimitderFolge,dassdieEinkünftesteuerlichirrelevantsind, jedenfalls die steuerlichen Verluste nicht anerkanntwerden und damit eine Verlustverrechnung ausscheidet.EineAnteilsübertragungzueinemZeitpunkt,zudemnochkein steuerrelevanter, anteiliger Totalüberschuss erzieltworden ist, führtnurdannnicht zueinerGefährdungderÜberschusserzielungsabsicht, wenn der Gesellschafter dievorzeitigeVeräußerungseinesAnteilsnichtvonvornhereinbeabsichtigt hat und sie gegenüber der FinanzverwaltungaufGrundseinerindividuellenSituation(persönlicheNotla-geoderähnliches)glaubhaftmachenkann.EssollteinallenFällen eine vorherige Abstimmung mit dem persönlichenSteuerberatererfolgen.

NachdemBMF-Schreibenvom13.01.1993 (BStBl.I1993,80, ber. 464) in der Fassung des BMF-Schreibens vom26.02.2007 (BStBl.I 2007, 269) zur ertragsteuerlichenBehandlungdervorweggenommenenErbfolgeführtdiean-teilige Übernahme von Verbindlichkeiten des Übertragen-denundderanteiligenVerbindlichkeitenderGesellschaftzuder Annahme eines entgeltlichen Veräußerungsvorgangs,wasdazuführt,dasssowohlfürdenÜbertragendenalsauchfür den Erwerber eine gesonderte Betrachtung der Über-schusserzielungsabsichterforderlichist.

Beteiligung einer natürlichen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft, die im Betriebsvermögen gehalten wird:Für die Überschusserzielungsabsicht auf Gesellschafter-ebenegeltendiegleichenGrundsätze,dieimvorstehendenAbsatzbeschriebensind.IndiesenFällenistjedochauchderdann steuerpflichtige Veräußerungsvorgang und eine ggf.für§15EStGmaßgebendeabweichendeGewinnermittlung(ÜberschussderBetriebseinnahmenüberdieBetriebsaus-gaben)zuberücksichtigen.

BesteuerungVeräußerungsgeschäfte

SoweitdieInvestmentgesellschaftdasAnlageobjektodereinAnleger seine Beteiligung an der Investmentgesellschaft,dieer imPrivatvermögenhält, veräußert,unterliegendie-seGewinnedannnichtderBesteuerunggemäߧ23EStG(sogenannte private Veräußerungsgeschäfte), wenn – wiekonzeptionellvorgesehen–die Investmentgesellschaftdas

Anlageobjektmehr als zehn Jahregehaltenhat undwennder jeweilige Anleger die zehnjährige Behaltensfrist auchin seinerSphäreerfüllthat.EinVerkaufdesAnlageobjek-tes durch die Investmentgesellschaft vor Ablauf von zehnJahren nach erstmaligem vollständigem Anlegerbeitritt istkonzeptionellnichtvorgesehen.

ZurErmittlungdesVeräußerungsgewinnswerdenvondemVerkaufspreisdiemitderVeräußerungunmittelbarimZu-sammenhangstehendenAufwendungen(Werbungskosten)und die Anschaffungskosten, gemindert um die bis zumVeräußerungszeitpunkt vorgenommenen Abschreibungen,abgezogen.BeieinemVerkaufderBeteiligungdurcheinenGesellschafter werden die entsprechenden Werte anteiligberücksichtigt.

SoweitdieInvestmentgesellschaftdasAnlageobjektodereinAnleger seine Beteiligung an der Investmentgesellschaft,die er im Betriebsvermögen hält, bzw. eine KörperschaftimSinnedes§1KStGihreBeteiligungveräußert,unterlie-gen diese Gewinne im Rahmen der Gewinnermittlung fürZweckederErmittlungdergewerblichenEinkünftegemäߧ15EStGderEinkommen-bzw.KörperschaftsteuersowiezusätzlichderGewerbesteuer.

VerfahrensrechtlicheGrundlagen

Verfahrensrechtlichwerdengemäߧ§179ff.Abgabenord-nung(AO),diedenGesellschafternderInvestmentgesellschaftzuzurechnendenEinkünfteausVermietungundVerpachtungundEinkünfteausKapitalvermögenvomzuständigenBetriebs-finanzamteinheitlichundgesondertfüralleGesellschafterfestgestellt,derenBeteiligungimPrivatvermögengehaltenwird bzw. die im Betriebsvermögensbereich die Vereinfa-chungsregelungfürBeteiligungenunter10Prozent inAn-spruchnehmen.AnderartigeFeststellungenderBetriebsfi-nanzämteristdasjeweiligeFinanzamtbeiderVeranlagungdeseinzelnenGesellschaftersgebunden.DieFeststellungserklä-rungfürdasjeweiligeJahrwirddurchdieGeschäftsführungderGesellschaftfristgerechtimFolgejahreingereicht.

Die von diesen Gesellschaftern getragenen Sonderwer-bungskosten sind in der gesonderten und einheitlichenFeststellung der Einkünfte der Investmentgesellschaft zuerfassen.Die InvestmentgesellschaftkanngegenüberdemBetriebsfinanzamtnurdieSonderwerbungskostenerklären,diederGesellschafterderGesellschaftoderdemFondsver-walter frühzeitigvorErstellungderFeststellungserklärungeingereichtundnachgewiesenhat.AusdiesemGrundsolltederKommanditistbzw.TreugeberseinepersönlichenAuf-wendungenbiszum28.02.desFolgejahresderCFBmittei-len. Für später mitgeteilte Sonderwerbungskosten besteht

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dieGefahr,dasssienichtfristgerechterfasstwerdenkönnenunddeshalbnichtvondemBetriebsfinanzamt imRahmender gesonderten und einheitlichen Feststellung der Ein-künfteberücksichtigtwerden.EineBerücksichtigungdieserAufwendungenunmittelbarinderEinkommensteuerveran-lagungistverfahrensrechtlichnichtmöglich.

Für alle anderen Gesellschafter (natürliche Personen undPersonenhandelsgesellschaften,diedieBeteiligungimBe-triebsvermögenhaltenundKörperschaftenimSinnedes§1KStG), die auchnichtdieVereinfachungsregelung fürBe-teiligungen unter 10Prozent in Anspruch nehmen, ist dieFeststellung nicht bindend, weil die anteiligen Einkünftegemäߧ15EStGerstaufGesellschafterebeneverbindlichermitteltwerden.

SteuerlicheEinkünfteermittlung

Wirtschaftliches EigentumDie Investmentgesellschaft hat das Anlageobjekt am16.06.2014vonderNovusASBFin4Ltd.mittelsKaufvertragundÜbergabederÜbereignungsurkunde(Bill of Sale)er-worben.SieistdemnachrechtlichEigentümerinderBoeing777-300ERmitderHersteller-Seriennummer(MSN)41083.

SieistauchwirtschaftlicheEigentümerindesAnlageobjek-tes.DiesteuerlicheZuordnungdeswirtschaftlichenEigen-tumsamverleastenFlugzeugzuderInvestmentgesellschaftalsLeasinggeberfolgtausdenSchreibendesBundesminis-tersderFinanzen(BMF)zurertragsteuerlichenBehandlungvonTeilamortisations-Leasing-VerträgenüberunbeweglicheWirtschaftsgüter (BMF-Schreiben vom 22.12.1975, DB1976,172undvom23.12.1991,BStBl.I1992,13),daFlug-zeugealssogenannteGroßmobiliefürZweckederWertungnach den Leasingerlassen wie unbewegliche Wirtschafts-güter behandelt werden und die Anschaffungskosten desLeasinggebers einschließlich aller Neben- und Finanzie-rungskosten während der 10,5-jährigen Grundmietzeit(RestlaufzeitabErwerb)nurzumTeilgedecktwerden(Teila-mortisation).DieInvestmentgesellschaftisthiernachalszi-vilrechtlicherEigentümerauchwirtschaftlicherEigentümerdesLeasingobjektes,wennsieaufgrundderAusgestaltungdes Leasingvertrages wirtschaftlich nicht von der Einwir-kungaufdenLeasinggegenstandausgeschlossenist.DiesesistinsbesonderedeshalbderFall,weilwegenderuneinge-schränktenNutzbarkeitdesLeasinggegenstandesauchfürdritte Luftfahrtunternehmen kein Spezial-Leasing-Vertragvorliegt, der Leasingnehmerin keine feste Kaufoption ge-währtwurde,dervereinbarteLeasingvertrag90Prozentderbetriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (12 Jahre) des Lea-singgegenstandesnichtübersteigtunddievereinbarteAn-schlussleasingratemindestens75Prozentder voraussicht-

lichen Marktmiete beträgt. Eine von den zivilrechtlichenGrundsätzen abweichende steuerliche Zurechnung deswirtschaftlichenEigentumsbei derLeasingnehmerinwür-denurdannerfolgen,wenndiesersowohldasWertminde-rungsrisiko trägt als auch die Wertsteigerungschance hat.BeideSachverhaltsmerkmaletreffenvorliegendnichtzu,daselbstbeiAusübungderVerlängerungsoptiondasFlugzeugspätestens nach Ablauf des maximalen Leasingzeitraumesvonrund13,5JahrenandieInvestmentgesellschaftzurück-zugeben ist und diese spätestens hiernach das Wertmin-derungsrisikoträgtbzw.anderWertsteigerungschancezu100Prozentpartizipiert.

Steuerliche Behandlung der InvestitionsnebenkostenDie sofortigeAbzugsfähigkeit einzelnerAufwendungen istimEinzelnen imBMF-Schreibenvom20.10.2003geregelt(sogenannter „5. Bauherrenerlass“ – BStBl. I 2003, 546).DanachhandeltessichbeidemvorliegendenKonzeptumeinengeschlossenenFondsohnewesentlicheEinflussnah-memöglichkeitderAnlegerimSinnederTz.33ff.desBMF-Schreibens.DamitsindnurnochsolcheAufwendungenalsWerbungskostenabzugsfähig,dieaucheinEinzelerwerberaußerhalb einer Fondsgestaltung als Werbungskosten ab-ziehenkönnte.Aufwendungen,dieimwirtschaftlichenZu-sammenhangmitderInvestitionsphasebzw.PlatzierungdesEigenkapitalsentstandensind,sindalsAnschaffungskostenbzw.AnschaffungsnebenkostendesAnlegerszubehandeln(„5.Bauherrenerlass“,Tz.39f.).

AlssteuerlichsofortabzugsfähigerAufwand(Werbungskos-ten)werdenimWesentlichendieKostenderFinanzierungimZusammenhangmitderBereitstellungderlangfristigenDarlehen, die externen Rechtsberatungskosten sowie dieKostenfürGutachtenberücksichtigt(„5.Bauherrenerlass“,Tz.11ff.).KostenfürdieFondskonzeption,Platzierungsga-rantieunddieEigenkapitalvermittlungwerdenalsNeben-kostendenAnschaffungskostenhinzugerechnet.

EineendgültigeFestlegungfürdieAufteilungderInvestiti-onskosten in Anschaffungskosten bzw. sofort abziehbarenAufwand für steuerliche Zwecke wird erst im Rahmen ei-nerBetriebsprüfungerfolgen.Sollteesdabei zueinerab-weichenden Aufteilung kommen, hat dies unmittelbarenEinfluss auf die Höhe der Werbungskosten und der Ab-schreibungen und damit auf das steuerliche Ergebnis desGesellschafters.Ggf.könnenhierdurchNachforderungsan-sprüchederWohnsitzfinanzämterentstehen,dieunterUm-ständengemäߧ233aAOzuverzinsensind.

AbschreibungDieFeststellungderHöhederAbsetzungenfürAbnutzung(AfA) erfolgt unter Zugrundelegung der amtlichen AfA-Tabellen fürLuftfahrtunternehmenundFlughafenbetriebe.

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DieanzusetzendebetriebsgewöhnlicheNutzungsdauer(Ab-schreibungsdauer) fürFlugzeugemiteinemhöchstzulässi-genFluggewicht vonmindestens20Tonnenbeträgtdem-nach12Jahre.AlsAbschreibungsmethodeiststeuerlichfürimJahr2014angeschafftebeweglicheWirtschaftsgüternurdielineareAbschreibunggemäߧ7Abs.1Satz1EStGzu-lässig.FürdasJahrderAnschaffung(2014)wurdengemäߧ7Abs.1Satz4EStGdieAbschreibungenzeitanteilig fürsiebenMonateangesetzt.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung in den Vorbemer-kungenzudenAfA-Tabellensolltenbeisogenannten„Ver-lustzuweisungsgesellschaften“ die amtlichen AfA-Tabellennichtanzuwendensein,wennderSteuerpflichtigenachsei-nemeigenenBetriebskonzeptvoneinerlängerenNutzungs-dauer, als in diesen Tabellen angegeben, ausgeht. In die-semFallwäredieindemBetriebskonzeptzugrundegelegteNutzungsdauer maßgebend. Die InvestmentgesellschaftistjedochnichtalsVerlustzuweisungsgesellschaftindiesemSinnezuqualifizieren,dasiekeinesteuerlichzuberücksich-tigendenVerlustevermittelt(vgl.nachfolgendesKapitel).

Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 15 b EStGNachdersteuerlichenErgebnisplanungderInvestmentge-sellschaftergebensichfürdieJahre2014biseinschließlich2021undimWeiterenindenJahren2024und2025,unteranderem durch die Abschreibungen, steuerliche Verluste.Gemäߧ21Abs.1Satz2EStGfindenfürEinkünfteausVer-mietung und Verpachtung sinngemäß die Verlustverrech-nungsbeschränkungendes§15bEStGimZusammenhangmit sogenannten Steuerstundungsmodellen Anwendung.Entsprechendesgiltgemäߧ20Abs.7Satz1EStGfürdieEinkünfteausKapitalvermögengemäߧ20Abs.1Nr.7EStG.

Nach§15bAbs.1EStGdürfenVerlusteimZusammenhangmit einem Steuerstundungsmodell weder mit EinkünftenausGewerbebetriebnochmitEinkünftenausanderenEin-kunftsartenausgeglichenodernach§10dEStGabgezogenwerden.DieVerlustemindernjedochdieEinkünfte,diederSteuerpflichtigeindenfolgendenWirtschaftsjahrenausder-selben Einkunftsquelle erzielt. Ein Steuerstundungsmodellisthiernachgegeben,wennaufGrundeinermodellhaftenGestaltungsteuerlicheVorteileinFormnegativerEinkünfteerzieltwerden.AlternativeInvestmentfondsinderhiermaß-geblichenRechtsformeinerPersonengesellschaft,dieihrenAnlegern inderAnfangsphase steuerlicheVerluste zuwei-senwürden,werdengenerellals„modellhaft“eingestuft.

Die Verlustverrechnungsbeschränkung findet Anwendung,soferndie innerhalbderAnfangsphasegeplantenVerluste10ProzentdesgezeichnetenodernachdemKonzeptaufzu-bringendenKapitalsübersteigen.DieAnfangsphaseimSin-nedes§15bEStGbezeichnetdabeidenZeitraum,indem

die Investmentgesellschaft nach dem zugrundeliegendenKonzept nicht nachhaltig positive Einkünfte erzielt. Nachder vorliegenden steuerlichen Ergebnisplanung erzielt dieInvestmentgesellschaftunterBerücksichtigungdesVerlust-vortragserstmalsabdemJahr2028positiveEinkünfte.DievonderInvestmentgesellschafterzieltenEinkünfteausVer-mietung und Verpachtung gemäß §21 Abs.1 Satz1 Nr.1EStGstellenfürZweckedes§15bEStGzusammenmitdenEinkünften aus Kapitalvermögen gemäß §20 Abs.1 Nr.7EStGeineEinkunftsquelledar(vgl.Tz.13desBMF-Schrei-bens vom 17.07.2007, BStBl. 2007, 542). Die kumuliertenVerlusteausdieserEinkunftsquelle,dasheißtdieVerlusteaus Vermietung und Verpachtung nach Verrechnung mitdenGewinnenausKapitalvermögen,betragennachderUn-ternehmensplanrechnung in der konzeptgemäßen Verlust-phaseüber10ProzentdeseinzuwerbendenKommanditka-pitals, so dass die Verlustabzugsbeschränkung des §15bEStGAnwendungfindet.

Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 15 a EStGAufEinkünfteausVermietungundVerpachtunggemäߧ21Abs.1 Satz1 Nr.1 EStG findet §15a EStG grundsätzlichsinngemäßAnwendung.

Die Verlustausgleichsbeschränkungen nach §15a EStGfinden jedochaufdieseBeteiligungkeineAnwendung,dagemäߧ15bAbs.1Satz3EStGdieAnwendungdes§15bEStGdieAnwendungdes§15aEStGausschließt.

Sollte die Finanzverwaltung wider Erwarten statt der Ein-künfteausVermietungundVerpachtunggemäߧ21EStGsonstigeEinkünftegemäߧ22Nr.3EStGfeststellen,würde§15bEStGkeineAnwendung finden. §22Nr.3EStGhatjedoch eine eigene Verlustabzugsbeschränkung. Danachwären bei den Anlegern Verluste aus dieser Beteiligungaber zumindest mit Überschüssen dieser Einkunftsart ausanderenQuellenausgleichsfähig.

Ergebnisbeteiligung NachdemGesellschaftsvertragder InvestmentgesellschaftsollenalleGesellschafterbzw.TreugeberbeiderErgebnis-verteilungunabhängig von ihremBeitrittszeitpunkt soweitmöglichgleichbehandeltwerden(Ergebnisverteilungsabre-de).Ergebnisverteilungsabreden sind steuerlichunterdenVoraussetzungen anzuerkennen, dass sie keine Rückwir-kungentfaltenunddernachdemBeitrittdeseinzelnenGe-sellschaftersimGeschäftsjahrerwirtschafteteVerlusthochgenugist,umdendiesemGesellschafterzugewiesenenVer-lustanteil abzudecken (BFH-Urteil vom 27.07.2004, BStBl.II2005,33).DieFinanzverwaltungwendetregelmäßigAb-schnittevonzweibisdreiMonatenan,indenendieindiesemZeitraumbeitretendenGesellschafter tatsächlichunabhän-gigvonihremBeitrittszeitpunktgleichbehandeltwerden.

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72 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Erbschaft-undSchenkungsteuer

DiefolgendenAusführungengebendenaktuellenStandderRegelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-gesetzes (ErbStG)unddesBewertungsgesetzes (BewG) inderFassungdesam01.01.2009inKraftgetretenenGeset-zeszurReformdesErbschaftsteuer-undBewertungsrechts(ErbStRG)wieder.

Insbesondere auch im Hinblick auf derzeit gegen dasErbStRGbereitsanhängigeVerfassungsbeschwerdensolltederweitereVerlaufderRechtsprechung,GesetzgebungundVerwaltungsanweisungen durch den persönlichen Steuer-beraterverfolgtundinsbesonderevoreinerbeabsichtigtenÜbertragungbewertetwerden.AktuellprüftdasBundesver-fassungsgericht (BVerfG), ob die durch das ErbStRG ein-geführten Begünstigungen für Betriebsvermögen, konkretdieVerschonungsregelungender§19Abs.1 i.V.m.§§13aundbErbStG,gegendenGleichheitssatzdesArt.3Abs.1Grundgesetz (GG) verstoßen. IndermündlichenVerhand-lung vom 08.07.2014 hat das BVerfG Zweifel an der Ver-fassungskonformitätderVerschonungsregeln fürBetriebs-vermögen geäußert. Sollte das BVerfG dem GesetzgeberinsoweiteineReformderVerschonungsregelnaufgeben,sowirddiesallerdingsvoraussichtlichkeinenEinflussaufdieerbschaft-undschenkungsteuerlicheBeurteilungderBetei-ligungander Investmentgesellschafthaben,weilkonzept-gemäßnichtdavonausgegangenwird,dassessichbeiderBeteiligunganderInvestmentgesellschaftumbegünstigtesBetriebsvermögen handelt und es lediglich auf der Ebenedes Gesellschafters bzw. Treugebers zu begünstigtem Be-triebsvermögen im Sinne des ErbStG werden kann, wenndie Beteiligung im eigenen Betriebsvermögen gehaltenwird.

DieunentgeltlicheÜbertragungderunmittelbarenodermit-telbaren über den Treuhänder gehaltenen Beteiligung ander Investmentgesellschaft, sei es im Wege der Erbschaftoder Schenkung, unterliegt der Besteuerung gemäß §1Abs.1ErbStG.

Bei einer mittelbaren Beteiligung als Treugeber über dieTreuhandkommanditistin ist Gegenstand der ÜbertragungimErbfalloder imWegederSchenkungnachdengleich-lautendenLändererlassen(insbesondereFinanzministeriumBayern,Erlassvom14.06.2005,DStR2005,1231)derHe-rausgabeanspruch des Treugebers gegenüber der Treu-handkommanditistin auf Rückübertragung des Treuguts(Sachleistungsanspruch).DiesteuerlicheBeurteilung–ins-besondere die Bewertung – des SachleistungsanspruchsrichtetsichnachderherauszugebendenBeteiligunganderInvestmentgesellschaft. Insofern ergibt sich grundsätzlich

kein Unterschied zwischen dem Steuerwert des Sachleis-tungsanspruchsunddemSteuerwertderunmittelbarenGe-sellschaftsbeteiligung.

AlssteuerpflichtigerErwerbgiltdieBereicherungdesErwer-bers,soweitsienichtsteuerfreiist.DadieInvestmentgesell-schaft eine vermögensverwaltend tätige Investmentgesell-schaftist,hatsiekeinBetriebsvermögen.FürdieErmittlungdesWerteseinesAnteilsanderInvestmentgesellschaftwer-dendeshalbdie inder InvestmentgesellschaftenthalteneneinzelnenWirtschaftsgüterundsonstigenBesitzpostendesGesamthandvermögens sowie die GesellschaftsschuldennachdenRegelungendes§10Abs.1ErbStGmitdenjewei-ligen Werten nach §12 Abs.1 ErbStG herangezogen. Dasden Wert der Beteiligung bestimmende Wirtschaftsgut inderInvestmentgesellschaftistdabeidasAnlageobjekt.NachdenvorstehendenRegelungenistdasAnlageobjektmitdemWertanzusetzen,derimgewöhnlichenGeschäftsbetriebbeieiner Veräußerung zu erzielen wäre (gemeiner Wert). DiesonstigenBesitzposten(Liquidität)undSchuldenderInvest-mentgesellschaftsindmitdemNominalbetrag/NennbetragzumÜbertragungszeitpunktanzusetzen.DerWertdesAnla-geobjekteswirddenGesellschafternimFallderVererbungoderSchenkungderBeteiligunganteiligentsprechend ih-remKapitalanteilzugerechnet.

Die Übernahme anteiliger Schulden der Investmentgesell-schaft oder anderer Verbindlichkeiten des ÜbertragendendurchdenErwerberbeieinerfreigiebigenZuwendungun-terLebendenwirddabeigemäߧ10Abs.1Satz4ErbStGalsGegenleistungdesBeschenktenbehandelt, sodass imErgebnis die Grundsätze der gemischten Schenkung An-wendungfinden.

ZuwelchenSteuerwirkungenes tatsächlichkommt,hängtinsbesonderevonderjeweiligenpersönlichenSituationdesGesellschafters, des Erben bzw. Beschenkten hinsichtlichder gesetzlichen Freibeträge und Steuersätze ab. Im Ein-zelfallsollteauchhierzu,insbesondereimHinblickaufdieindividuellen Freibeträge und Steuerklassen und ggf. dieweiteren Entwicklungen des ErbStG, der Verwaltungsan-weisungenundderRechtsprechung,eineAbstimmungmitdempersönlichenSteuerberatererfolgen.

Gewerbesteuer

Da die Investmentgesellschaft als vermögensverwaltendeInvestmentgesellschaft weder einer originär gewerblichenTätigkeit nach §15 Abs.1 Nr.1 EStG nachgeht noch einegewerblichePrägunggemäߧ15Abs.3Nr.2EStGvorliegt,unterliegtsienichtderGewerbesteuer.

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17.Anteile

Natürliche Personen und Personenhandelsgesellschaften,die die Beteiligung im Betriebsvermögen halten und Kör-perschaften imSinnedes§1KStG,unterliegenmit ihreminländischenBetriebderGewerbesteuer.IndieBerechnungdieserGewerbesteuerfließenauchdieanteiligenErgebnissesowiedieanteiligenBemessungsgrundlagenfürdieHinzu-rechnungs-undKürzungstatbeständeder§§8und9GewStGausderBeteiligunganderInvestmentgesellschafteinundführendamitaufderEbenedesGesellschaftersimFalleinespositivenErgebnisseszueinerzusätzlichenGewerbesteuer-belastungbzw.beieinemnegativenErgebnisggf.zueinerGewerbesteuerentlastungfürdenbetreffendenErhebungs-zeitraum.

IndividuelleGewerbesteuerbefreiungengemäߧ3GewStGerstrecken sich auch auf diesen Teil der gewerbesteuerli-chenBemessungsgrundlage.DieHöhederGewerbesteuerauf den Gewerbeertrag ist abhängig vom jeweiligen Ge-werbesteuerhebesatz der Betriebsstättengemeinde desAnlegers. Die tarifliche Einkommensteuer von natürlichenPersonen,dieihreBeteiligungimBetriebsvermögenhalten,kannsichnach§35EStG,soweitsieanteiligaufimzuver-steuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfteentfällt,umdas3,8-Fachedes jeweils fürdendemVeran-lagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum fest-gesetztenanteiligenGewerbesteuer-Messbetragsmindern.

Umsatzsteuer

Die Investmentgesellschaft übt mit der Vermietung desFlugzeugseineselbständigeundnachhaltigeTätigkeit zurErzielungvonEinnahmenaus.Sieistdemnachalsumsatz-steuerlicheUnternehmerinimSinnedes§2Umsatzsteuer-gesetz(UStG)zuqualifizieren.

Das Flugzeug wurde vom Verkäufer durch die Leasing-nehmerin Emirates am 16.06.2014 in Dubai, VereinigteArabische Emirate, an die Investmentgesellschaft überge-ben,sodassdieLieferungaußerhalbdesGeltungsbereichsdes deutschen Umsatzsteuergesetzes erfolgt und dahernichtumsatzsteuerbarist.

DieVermietungeinesFlugzeugsstelltnach§3Abs.9UStGeinesonstigeLeistungdar,dienach§3aAbs.2Satz1UStGandemOrtausgeführtwird,andemderLeistungsempfän-gerseinUnternehmenbetreibt.DieLeasingnehmerinEmi-rates betreibt ihr Unternehmen in Dubai, so dass die ausderVermietungdesFlugzeugserzieltenLeasingeinnahmennichtinDeutschlandsteuerbarsind.

DienichtumsatzsteuerbareVermietungdesFlugzeugsführtgemäß §15 Abs.3 Nr.1a) in Verbindung mit §15 Abs.2Satz1 Nr.1 UStG nicht zum Ausschluss des Vorsteuerab-zugesfürdieInvestmentgesellschaft.DerInvestitions-undFinanzplan sowie die Planung der laufenden ErgebnissebeinhaltendaherinsoweitNettobeträgenachBerücksichti-gungderabzugsfähigenVorsteuern.

17.1 ArtundHauptmerkmalederAnteile

DerAnlegerkannder InvestmentgesellschaftmittelbaralsTreugeberüberdieTreuhandkommanditistinbeitreten.

DiemittelbareBeteiligunganderInvestmentgesellschaftalsTreugebergewährtdenAnlegerndiegesetzlichenInforma-tions-undKontrollrechte(§§166HGB,160Abs.3KAGB).Den Anlegern wird der Jahresbericht der Investmentge-sellschaftaufAnfrage inTextformvorgelegtbzw.kann imInternetabgerufenwerden.WeitereRechtederAnlegersinddasRechtaufBeteiligungamGewinnundVerlust,Teilnah-meanGesellschafterversammlungen,dasStimm-undVer-fügungsrecht und das Recht auf ein Abfindungsguthaben.DiealsTreugeberanderInvestmentgesellschaftbeteiligtenAnleger sind den unmittelbar als Kommanditisten an der

Investmentgesellschaft beteiligten Anlegern gleichgestellt.Den vorgenannten Rechten der Anleger stehen Pflichten,insbesondere die Erbringung der gezeichneten Komman-diteinlageunddeszuentrichtendenAgiosgegenüber.

TreugeberhabennachihremBeitrittdieMöglichkeit,indieKommanditistenstellung zu wechseln und sich damit un-mittelbar an der Investmentgesellschaft zu beteiligen. DieunmittelbareBeteiligunggewährtdenAnlegerndiegesetz-lichenRechtealsKommanditist(§§161ff.HGB).

Bei den ausgegebenen Anteilen der Investmentgesell-schaft handelt es sich um (mittelbare) Kommanditbeteili-gungen,diewederaneinerBörsenoch ineinemanderenorganisiertenMarktzugelassenbzw.notiertsindoderdortgehandelt werden. Ein Umtausch oder die Rückgabe von

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74 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Anteilender InvestmentgesellschaftdurchdenAnleger istnichtmöglich.

17.2 Anteilsklassen,AnteilemitunterschiedlichenRechten

Die ausgegebenen Anteile der Investmentgesellschaft, diejeweilsaufdenNamendesbeigetretenenAnlegerslauten,weisenkeineunterschiedlichenRechteauf.

VerschiedeneAnteilsklassenimSinneder§§149Abs.2,96Abs.1KAGBwerdenaufEbenederInvestmentgesellschaftnichtgebildet.

17.3 BeteiligungdesAnlegers,Einzahlung

DieKomplementärin istseitensderGesellschafterberech-tigtundunwiderruflichbevollmächtigt,eineodermehrerenatürlichePersonen, juristischePersonen,Stiftungenund/oderPersonenhandelsgesellschaftenalsKommanditistenindie Investmentgesellschaft aufzunehmen sowie der Erhö-hungderEinlagenvonGesellschaftern,diebereitsalsKom-manditisten an der Investmentgesellschaft beteiligt sind,zuzustimmen und dadurch das Gesellschaftskapital von60.000US-Dollaraufbiszuinsgesamt86.810.000US-Dol-larzuerhöhenundsofernGesellschafterwährendderDauerderGesellschaft–gleichauswelchemRechtsgrund(z.B.in-folgeform-undfristgerechtenWiderrufs)–ausderInvest-mentgesellschaft ausgeschieden sind, das Gesellschafts-kapital erneut auf bis zu insgesamt 86.810.000US-Dollarzuerhöhen.HierzuwirddieKomplementärinmitbeitritts-willigenAnlegernentsprechendeVereinbarungenüberdieBeteiligung dieser Anleger an der Investmentgesellschaftabschließen.DieKomplementärinistdiesbezüglichvondenBeschränkungendes§181BGBbefreit.

DieEinlageeinesjedenAnlegersmusszumZeitpunktdesBeitritts mindestens einem Gegenwert von 20.000Euro(Basis: Euro-Referenzkursveröffentlichung der Europäi-schen Zentralbank zum Zeitpunkt der Annahme der Bei-trittserklärung)undmindestens30.000US-Dollarbetragenoderübereinendurch1.000ganzzahligteilbaren,höherenBetrag in US-Dollar lauten. Sacheinlagen sind unzulässig.Die Einlagen sind ausschließlich in US-Dollar zu leisten.Zudem ist der jeweilige Anleger verpflichtet, ein Agio inHöhevon5ProzentseinerKommanditeinlageandieInvest-mentgesellschaftzuzahlen.AusdergezeichnetenKomman-diteinlage des Anlegers ohne Agio wird ein Teilbetrag inHöhevon10ProzentindasHandelsregisteralsHafteinlageeingetragen.ZurErmittlungderimHandelsregisterinEuroeinzutragendenHaftsummewirddieEinlagedesAnlegers

miteinemfestenWechselkursvonUSD1=1EURumge-rechnet.DerBeitrittdesAnlegerswirdwirksam,sobalddievomAnlegerunterzeichneteBeitrittserklärungvonderGe-schäftsführungundderTreuhandkommanditistinangenom-menwurde.

DieKommanditeinlagenebstAgioistinnerhalbvonsiebenTagennachEintrittderFälligkeitvollständigundohneAb-zügeandieInvestmentgesellschaftzuzahlen.DieZahlungist fällig mit Zugang der Mitteilung der Investmentgesell-schaftüberdieAnnahmederBeitrittserklärung.

BefindetsicheinAnlegermitseinerfälligenZahlunginVer-zug,isterverpflichtet,abFälligkeitVerzugszinseninHöhevonfünfProzentpunktenüberdemjeweiligenBasiszinssatz(§247 Bürgerliches Gesetzbuch) p.a. auf die geschuldeteZahlungzuleisten.DieGeltendmachungeinesweitergehen-denSchadensbleibtderInvestmentgesellschaftvorbehalten.

17.4 Gesellschafterkonten,Ausschüttungen,Ergebnisverteilung

Für jeden Gesellschafter werden ein Gesellschafterkonto(KapitalkontoI),einSonderkonto(KapitalkontoII)sowieeinVerlustkontogeführt.AlleKontensindunverzinslich.

SoweitimGesellschaftsvertragoderperBeschlussderGe-sellschafternichtabweichendgeregelt,istfürdieBeteiligungderAnlegeramVermögen,anAusschüttungen,amGewinnundVerlustderInvestmentgesellschaft,demAnspruchaufein Abfindungsguthaben sowie für die Wahrnehmung derGesellschafterrechte allein die geleistete Kommanditeinla-ge(KapitalkontoI)desjeweiligenAnlegersinUS-DollarimVerhältniszuderSummedergeleistetenKommanditeinla-genallerGesellschafterbzw.AnlegerinUS-DollaramEndeeinesGeschäftsjahresmaßgebend.

Soweit die Gesellschaft nach Abzug einer etwaigen Li-quiditätsreserve einschließlich Zinsen über einen (nachden Regeln einer ordentlichen Geschäftsführung ermittel-ten) Liquiditätsüberschuss eines Kalenderjahres verfügt,kann dieser Überschuss an die Gesellschafter bzw. Anle-ger,dieam31. Dezemberdesbetreffenden JahresanderInvestmentgesellschaft beteiligt waren und deren Einlagevollständiggeleistetist,zeitanteilig,abdemErstendesMo-nats, der der Einzahlung der Kommanditeinlage folgt, imVerhältnisihrergeleistetenKommanditeinlageninUS-Dol-lar ausgeschüttet werden. Eine solche Ausschüttung setztvoraus:

• einen Gesellschafterbeschluss über die DurchführungeinerentsprechendenAusschüttung,

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75Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

• eine schriftliche Mitteilung der von der Investmentge-sellschaftbestelltenKVG,inderdiesebestätigt,dassdieLiquiditätslagederInvestmentgesellschaftderDurchfüh-rungderAusschüttungnachAuffassungderKVGnichtentgegensteht;

• eine Mitteilung der beauftragten Verwahrstelle, in derdiesedieOrdnungsmäßigkeitderAuszahlungeinesBe-trages,derdergesamten,geplantenAusschüttungent-spricht, vom Bankkonto der Investmentgesellschaft be-stätigtsowie

• das Nichtvorliegen einer Verpflichtung der Investment-gesellschaft,gegenübereinemDritten,dieAusschüttungnichtvorzunehmen.

Eine Ausschüttung an einen Gesellschafter darf erfolgen,wenndurchdieseAusschüttungderWertder(Kommandit-)Einlage des Anlegers, der die Ausschüttung erhalten soll,nichtunterdenWertderimHandelsregistereingetragenenHafteinlageherabgemindertwird.DieRückgewährder imHandelsregister eingetragenen Einlage darf grundsätzlichnicht erfolgen. Abweichend von dem Vorgenannten darfeineAusschüttung,durchdiederWertderKommanditeinla-geeinesAnlegers,derdieAusschüttungerhaltensoll,unterdenWertderimHandelsregistereingetragenenHafteinlageherabgemindert wird, oder eine Hafteinlagenrückgewährerfolgen, wenn der betroffene Anleger der AusschüttungoderHafteinlagenrückgewähranihnzugestimmthatundervorseinerZustimmungdaraufhingewiesenwordenist,dasser den Gläubigern der Investmentgesellschaft unmittelbarhaftet,soweitseineHafteinlagedurchdieRückgewähroderAusschüttungzurückbezahltwird.

DieErgebnisseallerGeschäftsjahrewerdensoverteilt,dasssämtlicheAnleger,diederInvestmentgesellschafterstmaligbeitreten–unabhängigvomZeitpunktihresBeitrittszurIn-vestmentgesellschaft–imVerhältnisihrerBeteiligunghin-sichtlichderErgebnissederGeschäftsjahreweitestgehendgleichgestellt werden. Sämtliche erstmalig beitretendenAnlegersowiedieTreuhandkommanditistin,soweitsiedieBeteiligungtreuhänderischfüreinenTreugeberhält,über-nehmenmitihremBeitrittzurInvestmentgesellschaftwederdieSonderkonten(KapitalkontenII)nochdieVerlustkontendergeschäftsführendenKommanditistinunddieTreuhand-kommanditistinzum31. DezemberdesJahres,dasdemBei-tritt desneuenGesellschafters vorangeht.DieseRegelunggilt entsprechend, wenn die Treuhandkommanditistin ihretreuhänderischgehalteneBeteiligunganderInvestmentge-sellschafterhöht.HinsichtlichderBeteiligungderTreuhand-kommanditistin an der Investmentgesellschaft werden dieErgebnisse der Geschäftsjahre der Investmentgesellschaftso verteilt, dass die Treuhandkommanditistin hinsichtlich

jedesTreugeberanteils,umdensieihreBeteiligunganderInvestmentgesellschaft erhöht hat, im Verhältnis zu denTreugeberanteilen,umdiedieTreuhandkommanditistinihreBeteiligunganderInvestmentgesellschaftimVorjahrerhöhthatte, weitestgehend gleichgestellt wird. Zum Ende einesjeden Geschäftsjahres wird der Gewinn und Verlust aus-schließlich den Gesellschaftern zugewiesen, die am EndedesbetreffendenGeschäftsjahresbeteiligtwaren.

17.5 ÜbertragungvonundVerfügungüberdirektebzw.indirekteAnteile

DieteilweiseoderganzeÜbertragungderBeteiligungeinesAnlegersanderInvestmentgesellschafterfolgtimWegederAbtretung. Rechtsgeschäftliche Verfügungen der AnlegerüberihrenGesellschaftsanteilanderInvestmentgesellschaftbedürfendervorherigenZustimmungderKomplementärinderInvestmentgesellschaftbzw.beiVerfügungenübereinemittelbare Beteiligung über die TreuhandkommanditistinderZustimmungderTreuhandkommanditistin,dienurauswichtigemGrundverweigertwerdendarf.

Der Komplementärin der Investmentgesellschaft bzw. beimittelbargehaltenenAnteilenderTreuhandkommanditistinsteht ein Vorkaufsrecht an Anteilen an der Investmentge-sellschaft zu, welches innerhalb von vier Tagen nach Ein-gangdesKauf-undÜbertragungsvertragesausgeübtwer-denkann.DurchAusübungdesVorkaufsrechtskommteinKauf-undÜbertragungsvertragzwischenderKomplemen-tärin bzw. der Treuhandkommanditistin und dem Anlegerzustande,dessenRegelungendemKauf-undÜbertragungs-vertragzwischendemVerkäuferunddem jeweiligenDrit-tenentsprechen.EinAnlegerkannseineBeteiligunganderInvestmentgesellschaft grundsätzlich mit Zustimmung derKomplementärinderInvestmentgesellschaftbzw.derTreu-handkommanditistinbeiVerfügungenübereinemittelbareBeteiligung mit Wirkung zum Ende des Kalenderquartals,indem ihm die schriftliche Zustimmung der Komplemen-tärin bzw. der Treuhandkommanditistin zugegangen ist,übertragen.DieZustimmungdarfnurauswichtigemGrundversagtwerden.EinwichtigerGrundliegtinsbesonderevor,wenn durch die Verfügung im Wege der Schenkung oderErbfolge der Nennbetrag der betreffenden Einlage unter10.000US-Dollar oder durch die sonstige Verfügung derNennbetrag der betreffenden Einlage unter 30.000US-Dollarabsinkenwürde,wenndieVerfügungzugunstenei-ner Person oder Gesellschaft, die von der Beteiligung anderInvestmentgesellschaftausgeschlossenist,erfolgensolloder wenn die Identifizierung des potentiellen Erwerberssowie des wirtschaftlich Berechtigten nach den VorgabendesGesetzesüberdasAufspürenvonGewinnenausschwe-renStraftaten(Geldwäschegesetz)nichterfolgtistoderdie

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Kundenannahmeprüfung nach den Vorgaben der Invest-mentgesellschaft negativ ausfällt. Beteiligungen könnendurchAbtretungsvertragübertragenwerden.

Beim Tod eines mittelbar beteiligten Anlegers wird derTreuhandvertrag beendet. Infolge der Übertragung desAnlegeranteilswerdendieErbendesAnlegersunmittelbarKommanditistenderInvestmentgesellschaft.BeiTodeinesAnlegersgehtseinGesellschaftsanteilaufdenoderdieEr-ben über, mit dem bzw. mit denen die Investmentgesell-schaft fortgesetzt wird. Die Rechtsnachfolger haben sichdurchVorlageeinesErbscheinsodereinesentsprechendenErbnachweises,dervondemfürdieInvestmentgesellschaftzuständigen Handelsregister anerkannt wird, zu legitimie-ren.SindmehrereErbenvorhandenunderreichtderErb-teil eines oder mehrerer Erben nicht jeweils mindestens10.000US-Dollar,müssensichdieErbeninsoweiteinigen,dassnursovieleErben inder Investmentgesellschaftver-bleiben,dassjedervonihneneineEinlagevon10.000US-Dollarodereinendurch1.000ganzzahligteilbarenhöherenBetraghält.GehteinGesellschaftsanteilaufmehrereErbenüberund ist dieErbschaftnochnicht auseinandergesetzt,sohabendieseeinengemeinsamenVertreterzubestellen.BiszurLegitimationderErbenundggf.biszurgemeinsa-men Vertreterbestellung ruhen die Stimmrechte und dieübrigen Gesellschafterrechte der betroffenen Gesellschaf-ter indenAngelegenheiten, indenensienurdurcheinengemeinsamen Vertreter wahrgenommen werden können.DieRechtsnachfolger haben ferner die für dieEintragungim Handelsregister erforderlichen notariell beglaubigtenHandelsregistervollmachtennachzureichen.Hateinverstor-benerAnlegerdieTestamentsvollstreckungangeordnetundist die Beteiligung an der Investmentgesellschaft hiervonnicht ausdrücklich ausgenommen, darf die Investmentge-sellschaftdenjenigen,der indemder ihrvorgelegtenTes-tamentsvollstreckungszeugnis als Testamentsvollstreckerbezeichnetist,alsVerfügungsberechtigtenansehenundistinsbesondereberechtigt,diesenverfügenzulassenundmitbefreiender Wirkung an ihn zu leisten. Die Gesellschafterstimmen bereits einer etwa angeordneten Testamentsvoll-streckungandenGesellschaftsanteilenzu.

17.6 Kündigung,AusschlussvonAnlegern

EineordentlicheKündigungderBeteiligungdurchdenAn-leger ist während der Laufzeit der Investmentgesellschaftausgeschlossen.

Davon unberührt ist das Recht des Anlegers zur außeror-dentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündi-gunghatindiesemFalleschriftlichzuerfolgen.

DieKomplementärinderInvestmentgesellschaftistberech-tigt, wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dasVermögen eines Anlegers (bzw. Ablehnung der EröffnungeinesInsolvenzverfahrensmangelsMasse),derdurcheinenGläubigerbetriebenenZwangsvollstreckungindenGesell-schaftsanteil des Anlegers, des Verzuges zur Erbringungder Kommanditeinlage zzgl. Agio, des Schuldens einesGeldbetrages gegenüber der Investmentgesellschaft, desMissbrauchs oder des Überschreitens der gesellschafts-vertraglichenBefugnisse,desVerstoßesgegendenGesell-schaftsvertragoder,wennderbetroffeneAnlegerdieVor-aussetzungen des §4.3 des Gesellschaftsvertrages erfüllt,diedazuführen,dassderAnlegersichnichtodernichtmehrander Investmentgesellschaftbeteiligendürfte, einenAn-legerdurchschriftlicheeinseitigeErklärungmitsofortigerWirkung aus der Investmentgesellschaft auszuschließen.DarüberhinauskanneinAnlegeraussonstigemwichtigenGrundoderaufgrundzwingendergesetzlicherVorschriftenausgeschlossenwerden.

Sind die vorgenannten Voraussetzungen zum Ausschlusseines unmittelbar an der Investmentgesellschaft beteilig-tenAnlegersauchbeieinemmittelbarbeteiligtenAnlegergegeben, hat die Treuhandkommanditistin das Recht, denTreuhandvertrag fristlos zu kündigen. Infolge der Kündi-gungwerdendieAnlegerunmittelbarKommanditistenderInvestmentgesellschaftmitallenRechtenundPflichtenundsindverpflichtet,diefürihreEintragungimHandelsregistererforderlicheVollmachtunverzüglichzuerteilen.

Scheidet ein Anleger aus der Investmentgesellschaft aus,hat er grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung. Die-serichtetsichnachdemVerkehrswertseinerBeteiligung.Je nach Grund des Ausscheidens sind ggf. Abzugsposten(z.B. durch das Ausscheiden bedingte Provisionen, Steu-ern,KostenundAbgaben,dieimZusammenhangmitoderdurch die Kündigung bzw. dem Ausscheiden entstandensind oder entstehen werden, sowie von dem betreffendenAnleger noch nicht gezahlte Beträge) zu berücksichtigen.Die Komplementärin teilt dem betreffenden Anleger denvon der Komplementärin ermittelten Verkehrswert mit.Widerspricht der betreffende Anleger nicht innerhalb vonsiebenTagennachZugangderMitteilung,giltdieserWertalsakzeptiertundvereinbart.KanneineEinigungüberdenVerkehrswertderBeteiligungimFalleeinesfristgerechtenWiderspruchs innerhalb von fünf Tagen nicht erzielt wer-den,giltalsVerkehrswertderBetrag,deneinDritterfürdenErwerbdesentsprechendenAnteilszuzahlenbereitist.ImFalle des Ausscheidens eines indirekt über die Treuhand-kommanditistinbeteiligtenAnlegers ist dieTreuhandkom-manditistin verpflichtet, dem Anleger den Betrag zu zah-len, den die Treuhandkommanditistin infolge des auf denjeweiligen Anlegeranteil bezogenen Ausscheidens aus der

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Investmentgesellschaft von dieser erhalten hat. SämtlicheKosten,SteuernundAufwendungensowieProvisionen,dieder Treuhandkommanditistin im Zusammenhang mit derKündigung des anteiligen Anlegeranteils entstehen, sindvomAnlegerzutragen.

EinAbfindungsguthabenistunverzinslichundindreiglei-chenJahresratenzutilgen.DieersteTilgungsrateistgrund-sätzlichsechsMonatenachdemAusscheidendesAnlegersfällig. Die Investmentgesellschaft ist jederzeit berechtigt,das Abfindungsguthaben in voller Höhe oder in größerenRatenauszuzahlen.

17.7 VoraussetzungfürdieAuflösungundAbwicklungderInvestmentgesellschaft

Die Auflösung der Investmentgesellschaft kann durch Be-schluss der Gesellschafter, durch Zeitablauf, durch Eröff-nung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der In-vestmentgesellschaft,durchgerichtlicheEntscheidungodernachEntscheidungderKomplementärin,soferndasAnlage-objektveräußertwurdeunddieVeräußerungimWesentlichenabgewickelt ist oder der tatsächliche oder wirtschaftlicheTotalverlustdesAnlageobjekteseingetretenist,erfolgen.

BeschlüssederGesellschafterüberdieAuflösungderGe-sellschaftsowieüberdieVeräußerungdesAnlageobjektesbedürfeneinerZweidrittelmehrheitderabgegebenenStim-men.EinBeschlussderGesellschafterüberdieAuflösungderGesellschaftbedarf zudemderZustimmungdurchdieKomplementärin.

Nach Auflösung wird die Investmentgesellschaft abgewi-ckelt. Die Liquidation der Investmentgesellschaft erfolgtdurchdieKomplementärinderInvestmentgesellschaftunddiegeschäftsführendeKommanditistinodereinenvondie-senbestimmtenDritten.

DerLiquidatorverwertetdasGesellschaftsvermögenderIn-vestmentgesellschaftunterWahrungderInteressenderAn-leger.DerErlösausderLiquidationwirddazuverwendet,zunächst die Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaftgegenüber Gläubigern und danach solche gegenüber denGesellschaftern auszugleichen. Ein danach verbleibenderErlöswirdunterEinbeziehungderKapitalkontenandieGe-sellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (gemäß derKapitalkontenI)ausgezahlt.EineHaftungderKomplemen-tärinfürdieErfüllungderGesellschafterforderungenistindiesemFallausgeschlossen.EsentstehenkeineAusgleichs-ansprüchezwischendenGesellschaftern,soweitnachvoll-ständiger Rückzahlung der Kommanditeinlagen und nachAuszahlung des verbleibenden Erlöses die Kapitalkonten

der Gesellschafter voneinander abweichen. Auszahlungenvon Liquidität an Gesellschafter während der LiquidationsindvorläufigundkönnenbeiLiquiditätsbedarfderInvest-mentgesellschaftvonjedemderLiquidatorennachMaßga-bedes§155HGBzurückgefordertwerden.

EineHaftungderAnlegerfürVerbindlichkeitenderInvest-mentgesellschaft nachBeendigungderLiquidation ist ge-mäߧ161Abs.3KAGBausgeschlossen.

17.8 EinschränkungderHandelbarkeitvonAnteilen

Die Anteile an der Investmentgesellschaft sind nicht zumHandelaneinerBörsezugelassen.DiefreieHandelbarkeitderAnteileander Investmentgesellschaft istdadurchein-geschränkt,dass imZeitpunktderProspekterstellungkeinder Börse vergleichbarer Markt für den Handel von Kom-manditanteilen angeschlossenenAlternativen Investment-fondsexistiert.DieHandelbarkeitderAnteileistdaheraustatsächlichen Gründen eingeschränkt. Der Anleger ist imFalle eines Veräußerungswunsches grundsätzlich daraufangewiesen,selbsteinenKäuferzufindenundmitdiesemdieKonditionenfürdieVeräußerungzuvereinbaren.DabeirichtetsichderVerkehrswertnichtalleinenachdemWertdes jeweiligenAnteils ander Investmentgesellschaft, son-dern nach Angebot und Nachfrage. Hierdurch kann derMarktpreisvomermitteltenAnteilspreisabweichen.Alterna-tivzurselbständigenVeräußerungdurchdenAnlegerkön-nendieKommanditanteilebzw.dieTreugeberanteile–nachVolleinzahlungdesKommanditkapitals–überdieHandels-plattformderCFTzumVerkaufangebotenwerden.Veräuße-rungsmöglichkeitundVeräußerungspreisrichtensichdabeinach der jeweiligen Marktlage. Die direkte oder indirekteBeteiligungsveräußerungstellt,wiederVerkaufdesAnlage-objektes,steuerlichdieAufgabedesGeschäftsbetriebesunddamiteinenVeräußerungstatbestanddar.EinindiesemZu-sammenhangerzielterVeräußerungs-bzw.Aufgabegewinnistgrundsätzlichsteuerpflichtig.ErbschaftssteuerlichkanneineVeräußerungderdirektenoderindirektenBeteiligungzu einer höheren Steuerbelastung bei der Erbschaftsteuerführen (vgl. „SteuerlicheAngaben“,Seite64ff.).Die steu-erlicheBehandlungistvondenpersönlichenVerhältnissendesjeweiligenAnlegersabhängigundkannkünftigenÄnde-rungenunterworfensein.

17.9 Recht,Gerichtstand

Der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft undderTreuhandvertragunterliegtdeutschemRecht.

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78 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

ErfüllungsortundGerichtsstandfüralleRechteausdemGe-sellschafts-unddemTreuhandvertragistDüsseldorf.

17.10 Schlichtungsverfahren

Der ‘Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.’ sind am04.07.2014 von der BaFin die Schlichtungsaufgaben nachdemKapitalanlagegesetzbuch (KAGB)übertragenworden.Die Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH,dieTreuhandkommanditistinundderAIFwerdensichdemSchlichtungsverfahren der ‘Ombudsstelle GeschlosseneFondse.V.’anschließenundwerdensichdergültigenVer-fahrensordnungsowiedenSchlichtungssprüchenderOm-budsperson,die imRahmendieserVerfahrensordnunger-gehen,unterwerfen.

AnlegerhabendieMöglichkeit, imFallevonStreitigkeitenihreBeschwerdenschriftlichandie‘OmbudsstelleGeschlos-seneFondse.V.’zurichtenunddamiteinaußergerichtlichesSchlichtungsverfahreneinzuleiten.GegenstanddesVerfahrenskönnenalleStreitigkeitensein,dieimZusammenhangmitdenVorschriftendesKapitalanlagegesetzbuchesstehen.DerSchlichtungsantrag istschriftlichunterkurzerSchilderungdesSachverhaltszustellen.SoweitsichdieParteiennichtwährenddesVerfahrenseinigen,ergehtalsErgebnisderPrü-fungeinSchlichtungsspruchderOmbudsperson.NachderVerfahrensordnungder‘OmbudsstelleGeschlosseneFondse.V.’ ist die Beschwerdegegnerin grundsätzlich an einenSchlichtungsspruchderOmbudspersongebunden,sofernderGesamtwertdeseinzelnenSchlichtungsantragsdenBetragvon10.000EuronichtübersteigtunddieStreitigkeitnichtdieGesellschafterbeschlüsseunddiekaufmännischenEntschei-dungenderBeschwerdegegnerin,grundsätzlicheRechtsfra-genodereinMusterfahrenzumGegenstandhat.Dasbedeu-

tet,dassdieBeschwerdegegnerinineinemsolchenFalleinerEntscheidungderOmbudsperson,diedieBeschwerdegegne-rinverpflichtet,nachkommenmussundgegendenSchlich-tungsspruchdenordentlichenRechtswegnichtbeschreitenkann.BeiBeschwerdenmiteinemhöherenStreitwertoderbeiVorlageeinerdersonstigen,vorstehendgenanntenAus-schlusskriteriengibtdieOmbudspersoneineEmpfehlungab.

Dem Anleger steht es darüber hinaus immer frei, den or-dentlichenRechtswegzubeschreiten.

Für nähere Informationen zur Ombudsstelle und demSchlichtungsverfahrenkontaktierenSiebitte:

OmbudsstelleGeschlosseneFondse.V.Postfach64022210048BerlinTel.:03025761690Fax:03025761691E-Mail:[email protected]

Die Verfahrensordnung und weitergehende InformationenfindenSiezudemimInternetunterwww.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de.

AnlegerkönnenjederzeitwegenbehaupteterVerstößege-gen das KAGB Beschwerde bei der BaFin einlegen. Anle-ger können bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit denVorschriftendesKAGBdieSchlichtungsstelleanrufen,diefürdieaußergerichtlicheBeilegungvonVerbraucherrechts-streitigkeiteneingerichtetist.

DervollständigeTextdesGesellschaftsvertragesderInvest-mentgesellschaftunddesTreuhandvertragesistBestandteildiesesVerkaufsprospektes.

18.AngabenzuVerkaufsunterlagen,Jahresbericht,Geschäftsjahr,Prüfer,SonstigeHinweise

18.1 Verkaufsunterlagen

DemamErwerbeinesAnteilsanderInvestmentgesellschaftinteressierten Anleger werden vor seinem Beitritt die we-sentlichenAnlegerinformationenundderVerkaufsprospektderInvestmentgesellschafteinschließlichderAnlagebedin-

gungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Auf VerlangendesInteressentenerhälterdievorgenanntenUnterlageninPapierform.

DieAnlagebedingungen,derGesellschaftsvertragderInvest-mentgesellschaftunddervondemAnlegerabzuschließende

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79Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

TreuhandvertragmitderTreuhandkommanditistinsinddemVerkaufsprospektalsAnlagenbeigefügt.

Die vorgenannten Unterlagen können von interessiertenAnlegernbeiderCommerzRealKapitalverwaltungsgesell-schaft,Mercedesstraße6,40470Düsseldorf,kostenlosan-gefordertwerden.

Zudem können die Verkaufsunterlagen auch im Internetunterwww.cfb-invest.comabgerufenwerden.

18.2 Jahresberichte

Die KVG wird spätestens sechs Monate, d.h. erstmals imerstenHalbjahr2015,nachAblaufdesGeschäftsjahreszum31.Dezember einen Jahresbericht der Investmentgesell-schaftimBundesanzeigerveröffentlichen.

Die Jahresberichte können zudemvonAnlegern kostenlosperPost,perTelefax,perE-MailodertelefonischunterAn-gabe der Bezeichnung der Investmentgesellschaft bei derKapitalverwaltungsgesellschaft unter folgender Anschriftangefordertwerden:

CommerzRealKapitalverwaltungsgesellschaftmbHMercedesstraße640470DüsseldorfE-Mail:[email protected]:+492117708-2200Telefax: +492117708-3281

ZusätzlichkönnendieJahresberichteauchimInternetunterwww.cfb-invest.com abgerufenwerden.

Die Jahresberichte enthalten unter anderem eine Vermö-gensaufstellung der zur Investmentgesellschaft gehören-den Vermögensgegenstände sowie eine Aufstellung derVerbindlichkeiten. Des Weiteren enthalten die Jahresbe-richteAngabenderKVGüberdieVerwendungderErträgederInvestmentgesellschaft,eineGesamtkostenquotederimJahresverlauf von der Investmentgesellschaft getragenen

Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittli-chenNettoinventarwertder Investmentgesellschaft,dieandieKVG,dieVerwahrstelleoderanDrittegeleistetenVergü-tungensowieAngabenzuwesentlichenÄnderungenzudenimVerkaufsprospektaufgeführtenInformationen.

DieKVGwirddarüberhinausindemjährlichenGeschäfts-berichtdiezusätzlichenInformationengemäߧ300Abs.1bis3KAGBgegenüberdenAnlegernoffenlegen.

Zudem wird die KVG die Anleger unverzüglich schriftlichunddurchVeröffentlichungimInternetunterwww.cfb-in-vest.comüberalleÄnderungenbezüglichderHaftungderVerwahrstelleinformieren.

18.3 Geschäftsjahr

DasGeschäftsjahrderInvestmentgesellschaftistdasKalen-derjahr.Esendetdemnacham31. Dezember.

18.4 Jahresabschlussprüfer

Über die Wahl des Jahresabschlussprüfers beschließengrundsätzlichdieGesellschafterderInvestmentgesellschaft.Hiervonabweichendwurdegemäߧ6.3desGesellschafts-vertragesdieGeschäftsführungermächtigt,fürdasRumpf-geschäftsjahr 2014 und für das Geschäftsjahr 2015 einenJahresabschlussprüferzubestellen.DiesehatdiePricewa-terhouseCoopersAktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsge-sellschaft,Düsseldorf,mitderPrüfungdesJahresabschlus-seseinschließlichdesJahresberichtes2014beauftragt.

18.5 SonstigeHinweise

Über die jährliche Berichterstattung der KVG im Jahres-bericht der Investmentgesellschaft kannderAnleger auchunterjährigaktuelleInformationenüberdieAnlagegrenzendesRisikomanagementsunddieRisikomanagementmetho-denderKVGbeiderKVGschriftlichanfordern.

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80 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

19.AngabenzudenPartnern

Investmentgesellschaft

Firma: AVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKG

Sitz: Geigersbergstraße37,76227Karlsruhe

Handelsregister: eingetragenam12.05.2014beimAmtsgerichtMannheimunterHRA705591

Kommanditkapital: 86.810.000US-Dollar(nachVollplatzierung)

Geschäftsführung: AVOLOFlugzeug-LeasinggesellschaftmbHADRUGAVerwaltungsgesellschaftmbH,Düsseldorf

Gesellschafter: AVOLOFlugzeug-LeasinggesellschaftmbH,Karlsruhe(Komplementärin)ADRUGAVerwaltungsgesellschaftmbH,Düsseldorf(Kommanditistin)AVIOVerwaltungundTreuhandGmbH,Düsseldorf(Kommanditistin)

KomplementärinderInvestmentgesellschaft/LeaseManagerin

Firma: AVOLOFlugzeug-LeasinggesellschaftmbH

Sitz: Geigersbergstraße37,76227Karlsruhe

Handelsregister: eingetragenam16.04.2014beimAmtsgerichtMannheimunterHRB719444

Stammkapital: 25.000Euro

Geschäftsführung: FelahalNakash,KelkheimDr.MatthiasDelcker,Karlsruhe

Gesellschafter: CommerzRealAG,Eschborn

GeschäftsführendeKommanditistinderInvestmentgesellschaft

Firma: ADRUGAVerwaltungsgesellschaftmbH

Sitz: Mercedesstraße6,40470Düsseldorf

Handelsregister: eingetragenam16.04.2014beimAmtsgerichtDüsseldorfunterHRB72384

Stammkapital: 25.000Euro

Geschäftsführung: HeikoSzczodrowski,BadNauheimJörgThomsen,Kaarst

Gesellschafter: CommerzRealAG,Eschborn

TreuhandkommanditistinderInvestmentgesellschaft

Firma: AVIOVerwaltungundTreuhandGmbH

Sitz: Mercedesstraße6,40470Düsseldorf

Handelsregister: eingetragenam21.08.2014beimAmtsgerichtDüsseldorfunterHRB73169

Stammkapital: 25.000Euro

Geschäftsführung: MichaelBecker,OberhausenUwe-MichaelHennemann,Wiesbaden

Gesellschafter: CommerzRealAG,Eschborn

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81Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Firma: CommerzRealKapitalverwaltungsgesellschaftmbH

Sitz: Mercedesstraße6,40470Düsseldorf

Handelsregister: eingetragenam12.07.2013beimAmtsgerichtDüsseldorfunterHRB70608

Stammkapital: 5.000.000Euro

Geschäftsführung: MarinelaBilic-Nosic,FrankfurtamMainHeikoSzczodrowski,BadNauheimJörgThomsen,Kaarst

Gesellschafter: CommerzRealAG,Eschborn

Unterstützungsunternehmen

Firma: CommerzRealAG

Sitz: Helfmann-Park5,65760Eschborn

Handelsregister: eingetragenam12.12.2000beimAmtsgerichtFrankfurtamMainunterHRB81520

Grundkapital: 40.000.000Euro

Vorstandssprecher: Dr.AndreasMuschter,Wiesbaden

Gesellschafter: CommerzbankAG,FrankfurtamMainCommerzbankImmobilien-undVermögensverwaltungsgesellschaftmbH,FrankfurtamMain

Verwahrstelle

Firma: CACEISBankDeutschlandGmbH

Sitz: Lilienthalallee34–36,80939München

Handelsregister: eingetragenam20.11.1997beimRegistergerichtMünchenunterHRB119107

Stammkapital: 5.113.000Euro

Geschäftsführung: BastianCharpentier,GräfelfingPhilippeDurand,MünchenDr.HolgerSepp,KelkheimChristophWetzel,München

Gesellschafter: CACEISS.A.,Paris,Frankreich

Platzierungsgarantin

Firma: CommerzRealFondsBeteiligungsgesellschaftmbH

Sitz: Mercedesstraße6,40470Düsseldorf

Handelsregister: eingetragenam06.04.1993beimAmtsgerichtDüsseldorfunterHRB29507

Stammkapital: 26.000Euro

Geschäftsführung: Rolf-DieterMüller,RatingenHeikoSzczodrowski,BadNauheimJörgThomsen,Kaarst

Gesellschafter: CommerzRealAG,Eschborn

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82 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Verkäuferin

Firma: AlSalamLeasing4Ltd.

Sitz: OceanCentre,MontaguForeshore,EastBayStreet,Nassau,NewProvidence,Bahamas

Register: eingetragenam14.09.2012imUnternehmensregisterderBahamasunter165650B

Grundkapital: 5.000US-Dollar

Geschäftsführung: TalalAbdulazizAhmedKhalifaAlmullaAnwarKhalifaAlSadaSafwanKuzbari

Gesellschafter: AlSalamLeasingCompany,GeorgeTown,GrandCayman,CaymanIslandsNovusAviationLtd.,Nassau,BahamasEllistonPropertiesIncorporated,Tortola,BritishVirginIslands

BisherigeEigentümerindesAnlageobjektes

Firma: NovusASBFin4.Ltd.

Sitz: OceanCentre,MontaguForeshore,EastBayStreet,Nassau,NewProvidence,Bahamas

Register: eingetragenam14.09.2012imUnternehmensregisterderBahamasunter165651B

Grundkapital: 5.000US-Dollar

Geschäftsführung: MarieGauchenot

Gesellschafter: NovusFoundation,Nassau,Bahamas

Leasingnehmerin

Firma: Emirates

Rechtsform: DubaiCorporation

Sitz: P.O.Box686,Dubai,VereinigteArabischeEmirate

Registrierung: DekretNo.2aus1985

Geschäftsführung: HisHighnessSheikhAhmedbinSaeedAlMaktoumMauriceFlanaganTimClark

Gesellschafter: InvestmentCorporationofDubai,Dubai,VereinigteArabischeEmirate

Fremdkapitalgeber(Eigenkapitalzwischenfinanzierung)

Firma: CommerzbankAG

Anschrift: Kaiserstraße16,60311FrankfurtamMain

Fremdkapitalgeber(langfristigesDarlehen)

Firma: SumitomoMitsuiBankingCorporation,NiederlassungBrüssel

Sitz: NeoBuilding,RueMontoyer51,Box6,1000Brüssel,Belgien

Sicherheitentreuhänder(langfristigesDarlehen)

Firma: SumitomoMitsuiBankingCorporationEuropeLimited

Sitz: 99QueenVictoriaStreet,LondonEC4V4EH,Großbritannien

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83Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

HerstellerdesFlugzeugs

Firma: TheBoeingCompany

Sitz: 100NorthRiverside,Chicago,Illinois60606,USA

HerstellerderTriebwerke

Firma: GeneralElectricCompanyGEAviation

Sitz: OneNeumannWay,M/DF125,Cincinnati,OH45215-6301,USA

Bewerter

Firma: AVITAS,Inc.

Sitz: 14520AvionParkway,Suite300,Chantilly,Virginia20151,USA

Bewerter

Firma: MortenBeyer&Agnew,Inc.

Sitz: 2101WilsonBoulevard,Suite1001,Arlington,Virginia22201,USA

Schadenersatzverpflichtete

Firma: AlSalamLeasingCompany

Sitz: M&CCorporateServicesLimited,UglandHouse,SouthChurchStreet,P.O.Box309GTGeorgeTown,GrandCayman,CaymanIslands

Schadenersatzverpflichtete

Firma: NovusAviationLtd.

Sitz: MossackFonseca&Co(Bahamas)Limited,SuiteE-2,UnionCourtBuilding,ElizabethAvenueandShirleyStreet,Nassau,Bahamas

Schadenersatzverpflichtete

Firma: EllistonPropertiesLtd.

Sitz: AkaraBuilding,24DeCastroStreet,WickhamsCay1,RoadTown,Tortola,BritishVirginIslands

Jahresabschlussprüfer2014

Firma: PricewaterhouseCoopersAktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sitz: MoskauerStraße19,40227Düsseldorf

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20.Abwicklungshinweise

Die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschlandangeboten und richtet sich an natürliche Personen mitWohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,dieihreBeteiligungimsteuerlichenPrivatvermögenhaltenund unbeschränkt steuerpflichtig sind, oder an juristischePersonen, Stiftungen oder Personenhandelsgesellschaften,dieihreBeteiligungimsteuerlichenBetriebsvermögenhal-ten.AlleAusführungenindiesemVerkaufsprospektstellenaufdieseZielgruppeab.DiesteuerlicheBehandlunghängtvon den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab undkannkünftigÄnderungenunterworfensein.

Um sich an dem geschlossenen inländischen Publikums-Alternativen Investmentfonds AVOLO Aviation GmbH &Co.GeschlosseneInvestmentKGzubeteiligen,istdasvoll-ständigeAusfüllenunddieUnterzeichnungder folgendenZeichnungsunterlagenerforderlich:

a) Beitrittserklärung(inkl.Widerrufsbelehrung),

b)EmpfangsbestätigungüberdenErhaltdesVerkaufspros-pektes(inkl.derAbwicklungshinweise,Anlagebedingun-gen,GesellschaftsvertragundTreuhandvertrag),derVer-braucher-InformationengemäßArtikel246b§2Absatz1in Verbindung mit Artikel 246b §1 Absatz1 EGBGBundderwesentlichenAnlegerinformationensowieeinerDurchschriftderunterschriebenenBeitrittserklärung,

c) ZusatzbogennichtrisikogemischtegeschlosseneInvest-mentvermögen,

d)ggf.Zahlungsauftrag.

Ist Ihr Berater an das elektronische ErfassungsprogrammderCommerzbank (COFIZ) angeschlossen,wirderdie In-formationen unmittelbar in COFIZ eingeben, die Beitritts-erklärung, den Zahlungsauftrag, die Verbraucher-Infor-mationengemäßArtikel246b§2Absatz 1 inVerbindungmit Artikel 246b §1 Absatz  1 EGBGB, die Empfangsbe-stätigung und den Zusatzbogen nicht risikogemischte ge-schlossene Investmentvermögen ausdrucken und IhnenzurUnterschriftvorlegen.SofernSieIhreBeteiligungübereinen Berater der Commerzbank AG zeichnen, der nichtanCOFIZangeschlossenist,wirderdieZeichnungsunter-lagenerfassen, alsPDFausdruckenund Ihnen zurUnter-schrift vorlegen. Die notwendigen Zeichnungsunterlagensind daher dem Verkaufsprospekt nicht beigelegt. SofernSie IhreBeteiligungübereinenBeraterzeichnen,welcherdie Zeichnungsunterlagen nicht elektronisch bearbeiten

kann, sind die notwendigen Zeichnungsunterlagen demVerkaufsprospektalsAnlage(zumTeilDurchschreibesätze)beigefügt.

DievermittelndeStelle sendetdievollständigausgefülltenundunterschriebenenZeichnungsunterlagensowiedielautBeitrittserklärungzurVerfügungzu stellendenUnterlagen(Ausweiskopie)an:

CommerzRealAGInvestoren-undAnlegermanagement(IAM)Friedrichstraße2565185Wiesbaden

FürIhrenBeitrittverfahrenSiebittewiefolgt:

1. ZeichnungDie Zeichnung einer Beteiligung an der AVOLO AviationGmbH&Co.Geschlossene InvestmentKG ist als einzelnenatürlichePersonmitWohnsitzodernatürlichemAufenthaltinDeutschlandoderjuristischePerson,StiftungoderPerso-nenhandelsgesellschaftmöglich.

NatürlichePersonenkönnensichnurbeteiligen,wennsiedas 18.  Lebensjahr vollendet haben. Bei minderjährigenPersonenistgrundsätzlichdieZustimmungdeszuständigenVormundschaftsgerichts erforderlich. Das Angebot erfolgtausschließlichinDeutschland.

Ausdrücklichnichtzeichnendürfen

a) GesellschaftenbürgerlichenRechts,EhepaareoderGe-meinschaften,

b)natürliche oder juristische Personen, Personenhandels-gesellschaftenoderStiftungen,inderHöhe,inderderenKommanditeinlageimFalleihrerBeteiligunganderGe-sellschaftmehrals21.000.000US-Dollarbetragenwürde(alsonurinderHöhedes21.000.000US-Dollarüberstei-gendenBetrages),

c) natürlichePersonen,dieStaatsangehörigederVereinig-tenStaatenvonAmerika,Japan,KanadaoderAustraliensind,dieindenVereinigtenStaatenvonAmerika,Japan,Kanada oder Australien ihren Wohnsitz unterhaltenund/oderdortsteuerpflichtigsind,

d) juristischePersonen,StiftungenoderPersonenhandels-gesellschaften, die nach dem Recht der Vereinigten

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85Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

StaatenvonAmerika,Japan,KanadaoderAustraliener-richtetwurden,ineinemdieserLänderihrenSitzhabenund/odersteuerpflichtigsind,

e) GesellschaftenoderStiftungen,andenennatürlicheoderjuristischePersonen,StiftungenoderPersonenhandels-gesellschaften beteiligt sind, die gemäß vorstehenderBuchstaben c) oder d) von einer Beteiligung ausge-schlossensind,sowie

f) Personen oder Gesellschaften, die beabsichtigen, denAnlegeranteil fürRechnungeinesanderenzuerwerbenund/oderzuhalten.

2. Beitritt und ZeichnungsunterlagenEs ist unbedingt erforderlich, alle Felder zu persönlichenAngaben,insbesondereauchdieAngabenzurIdentitätdesAnlegers,auszufüllenundsowohldieBeitrittserklärungalsauchdieEmpfangsbestätigung,denZusatzbogennichtrisi-kogemischte geschlossene Investmentvermögen und ggfs.den Zahlungsauftrag zu unterschreiben. Die vollständigausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen händigenSie bitte Ihrem Berater/Vermittler aus. Jeweils eine Aus-fertigungsowiedieVerbraucher-InformationengemäßAr-tikel246b§2Absatz1inVerbindungmitArtikel246b§1Absatz 1EGBGBverbleibenbeiIhnen.

MitderZeichnungdesAnlagebetragesbeteiligenSiesichmittelbarüberdieTreuhandkommanditistin,dieAVIOVer-waltungundTreuhandGmbH,odernachBeitrittggf.unmit-telbaralsKommanditistanderAVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKG.

DieBeitrittserklärungistfürSiesofortbindend.IhrBeitrittund der Treuhandvertrag werden wirksam nach AnnahmederBeitrittserklärungdurchdieAVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKGunddieTreuhandkomman-ditistin. Ihr Beitritt wird durch die von der Investmentge-sellschaftundderTreuhandkommanditistinunterzeichneteAnnahmeerklärungbestätigt.AufgrundderNeufassungdesGeldwäschegesetzes (GwG) ist die Investmentgesellschaftgesetzlichdazuverpflichtet,AngabenzurIdentitätderAn-legerzuerhebenundschriftlichzudokumentieren.SiesindebenfallsgesetzlichzurMitwirkungundAktualisierungderAngabengemäߧ4Abs.6GwGverpflichtet.EineAnnahmederBeitrittserklärungerfolgterst,wennallehierunter fal-lendenAngaben,welcheinderBeitrittserklärungaufgeführtsind,vonderInvestmentgesellschafterfasstwordensind.Die Platzierungsfrist endet bei Vollplatzierung. Gehen beiderAVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKGmehrZeichnungenein,alszuplatzierendesEigenkapital

vorhanden ist, so gilt die Reihenfolge des Posteingangs.ImFalleeinerÜberzeichnung istderAnleger verpflichtet,einen zugeteilten geringeren Betrag zu übernehmen.UnvollständigoderfehlerhaftausgefüllteZeichnungsunter-lagen werden in der Bearbeitung zurückgestellt. Bei Ver-zugderEinzahlungderEinlage istderKomplementärderAVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKGberechtigt, den betreffenden Anleger ganz oder teilweiseauszuschließen.

3. BeteiligungshöheDie Mindestbeteiligung an vorliegender VermögensanlagebeträgtmindestensdemGegenwertvon20.000Euro(Basis:Euro-ReferenzkursveröffentlichungderEuropäischenZent-ralbankzumZeitpunktderAnnahmederBeitrittserklärung)undmindestens30.000US-Dollar.HöhereBeteiligungsbe-trägemüssendurch1.000teilbarsein.

4. EinzahlungDieZahlungderNominaleinlagezzgl.5%AgioaufdieNo-minaleinlage (Einzahlungsbetrag) ist innerhalb von siebenTagennachEintrittderFälligkeitvollständigundohneAb-zügeandieInvestmentgesellschaftzuzahlen.DieZahlungist fällig mit Zugang der Mitteilung der Investmentgesell-schaftüberdieAnnahmeIhresBeitrittszurAVOLOAviati-onGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKG.DerEinzah-lungsbetragmussauflagen-undgebührenfreiaufdasKontoderAVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKGeingegangensein.

DieEinzahlungerfolgtentsprechendderModalitätenaufIh-rerBeitrittserklärungentwederper

a) Zahlungsauftrag(sollteIhrBeraterandaselektronischeErfassungssystemCOFIZangeschlossensein)

Sie erteilen der Commerzbank AG mit UnterzeichnungdesZahlungsauftragesdenAuftrag,denEinzahlungsbe-tragamFälligkeitsterminzuLastenIhresKontosaufdasKontoUS-Dollar-KontoderAVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKGzuzahlen.

oder

b)Überweisungsauftrag(sollteIhrBeraternichtanCOFIZangeschlossensein)

Sie überweisen den Einzahlungsbetrag spätestens mitWertstellung zu dem oben angegebenen Fälligkeitster-minaufdasnachstehendeUS-Dollar-KontoderAVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKG.

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86 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

DerEinzahlungsbetragistinUS-Dollar(US-$)auflagen-undgebührenfreiaufdasfolgendeKontozuleisten(Zahlstelle):

AVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKGIBAN:DE74300400000248984701BIC:COBADEFFXXXBank:CommerzbankAG,FilialeDüsseldorf

5. TreugeberDerTreuhandvertragzwischenderAVOLOAviationGmbH& Co. Geschlossene Investment KG, der AVIO VerwaltungundTreuhandGmbHunddemjeweiligenAnlegerwirdmitAnnahmederBeitrittserklärungdurchdieInvestmentgesell-schaftunddieTreuhandkommanditistinwirksam.

6. Kommanditist mit Handelsregistereintragung(nurerforderlich,fallsSieIhreBeteiligungineineunmittel-bareKommanditbeteiligungumwandelnwollen)

FallsSie IhreBeteiligung ineineunmittelbareBeteiligunganderAVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvest-mentKGalsKommanditistmitEintragungindasHandels-registerumwandelnmöchtenundhierzudieentsprechendeAngabeinderBeitrittserklärunggemachthaben,sendetIh-nendieInvestmentgesellschaftdiefürdieEintragungIhrerKommanditbeteiligung in das Handelsregister notwendigeVollmachtausgefülltzu.WirbittenSie,diesesVollmachts-formularvoreinemNotarIhrerWahlzuunterzeichnenundnotariellbeglaubigenzulassen.DieKostendiesernotariel-lenBeglaubigungtragenSiealsKommanditist.BittereichenSie in diesem Fall die Vollmacht nach notarieller Unter-schriftsbeglaubigungbis spätestensvierWochennachEr-haltderVollmachtsformularebeiderInvestmentgesellschaftein. Die Eintragung Ihrer Kommanditbeteiligung in dasHandelsregisterwirdnachVorliegenallerVoraussetzungen(vgl.§10desTreuhandvertrages,Seite128)veranlasst.DieKosten für die erstmalige Handelsregistereintragung trägtdie Investmentgesellschaft, sofern der Anleger sein Um-wandlungsverlangen bereits in der Beitrittserklärung be-kundethat.

DieHandelsregisteranmeldungkannerstnachVorlagederentsprechenden Vollmacht erfolgen. Eventuelle rechtlicheundsteuerlicheKonsequenzendurcheineverspäteteVoll-machtserteilungträgtderjeweiligeKommanditist.

7. AusschüttungenAlsAnlegerderInvestmentgesellschafterhaltenSiezeitan-teilig ab dem Ersten des Monats, der der Einzahlung derNominaleinlage folgt etwaige laufende Ausschüttungen inUS-Dollar. Die Ausschüttungen für das Kalenderjahr 2014unddasersteHalbjahr2015erfolgenimAnschlussandenBeschlussderGesellschafterversammlungimJahr2015.DieAusschüttungenabdem2. Halbjahr2015erfolgenhalbjähr-lich nachschüssig für das vorangegangene Kalenderhalb-jahr.DieAuszahlungerfolgtjeweilsimFolgequartal,soweitdie erforderlichen Zustimmungen auf Gesellschafts- undGesellschafterebene vorliegen. Alle mit der ÜberweisunganfallendenBankgebührensindvomAnlegerzuzahlen.

8. Laufende InformationenDie KVG wird spätestens sechs Monate, d.h. erstmals imersten Halbjahr 2015, nach Ablauf des Geschäftsjahreszum 31.  Dezember einen Jahresbericht der Investmentge-sellschaft im Bundesanzeiger veröffentlichen. Sie erhaltenzudemgrundsätzlichimzweitenundimdrittenQuartalei-nes jeden Jahres eine Mitteilung über die eventuelle Vor-abausschüttungen für das abgelaufene Geschäftshalbjahr.Wir informieren Sie jährlich über das steuerliche Ergeb-nis des abgelaufenen Geschäftsjahres, welches bei Ih-rer persönlichen Steuererklärung zu berücksichtigen ist.Darüber hinaus erhalten Sie jährlich eine Einladung zurGesellschafterversammlung (oder ggf. eine Aufforderungzur Stimmabgabe im schriftlichen Verfahren) nebst demdazugehörigenJahresberichtderInvestmentgesellschaftso-wieeinProtokollüberdieGesellschafterbeschlüsse.

9. SonderbetriebsausgabenDievonIhnenimjeweilsabgelaufenenKalenderjahrpersön-lichgetragenenAufwendungen(Sonderbetriebsausgaben)–dieunmittelbarmitderBeteiligungzusammenhängen–sindderAVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKGbiszum28. FebruardesFolgejahresunaufgefordertein-zureichen.

Sofern Sonderbetriebsausgaben zu einem späteren Zeit-punkt eingereicht werden, können diese von der AVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKGggf.erstimRahmenderBetriebsprüfungnacherklärtwerden.

10. SonstigesEtwaigeÄnderungenderinderBeitrittserklärunggemach-tenAngabensindderInvestmentgesellschaftbzw.derAVIOVerwaltungundTreuhandGmbHunverzüglichmitzuteilen.

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87Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

DiewesentlichenAnlegerinformationenundderVerkaufs-prospekt einschließlich der Anlagebedingungen und desGesellschafts-undTreuhandvertragessowiederletztever-öffentlichte JahresabschlusswirdbeiderKVGzur kosten-losenAusgabebereitgehalten.

CommerzRealKapitalverwaltungsgesellschaftmbHMercedesstr.640470DüsseldorfFax:021177083281E-Mail:[email protected]

11. AnlagenDienachfolgendaufgeführtenAnlagensinddemVerkaufs-prospektbeigefügt:

– Beitrittserklärung(inkl.Widerrufsbelehrung);

– EmpfangsbestätigungüberdenErhaltdesVerkaufspro-spektes und der wesentlichen Anlegerinformationen,einerDurchschriftderBeitrittserklärungsowiederVer-braucher-InformationengemäßArtikel246b§2Absatz1inVerbindungmitArtikel246b§1Absatz1EGBGB;

– Verbraucher-Informationen gemäß Artikel 246b §2Absatz1 in Verbindung mit Artikel 246b §1 Absatz  1EGBGB;

– ZusatzbogennichtrisikogemischtegeschlosseneInvest-mentvermögenund

– ggf.Zahlungsauftrag.

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88 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

21.GlossarundAbkürzungsverzeichnis

AfAAbschreibungen für Abnutzungen: steuerrechtliche Kenn-zahl, die die Wertminderung von Anlagevermögen kenn-zeichnet

AgioAufschlag auf die Nominalbeteiligung des Anlegers, dendiesereinmaligbeiseinemBeitrittzuleistenhat.

AIFAlternativerInvestmentfonds

AnlageobjektBoeing777-300ERmitzweiGE90-115BTriebwerken

AnlegerMittelbareGesellschaftersowieunmittelbar imHandelsre-gistereingetrageneKommanditisten

AOAbgabenordnung

AVITASAVITASInc.,Chantilly,Virginia,USA

AVOLO GmbHAVOLOFlugzeug-LeasinggesellschaftmbH,Karlsruhe

BaFinBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht

BFHBundesfinanzhof

BGBBürgerlichesGesetzbuch

Bill of SaleUrkundezurDokumentationderEigentumsverhältnissebeiFlugzeugen

Bisherige EigentümerinNovusASBFin4Ltd.,Nassau,Bahamas

BMFBundesministerderFinanzen

BoeingTheBoeingCompany,ChicagoIllinois,USA

bsiBundesverbandSachwerteundInvestmentvermögene.V.

BStBlBundessteuerblatt

CACEISCACEISBankDeutschlandGmbH,München

C-CheckGrößererWartungsvorgang

Certificate of AirworthinessBestätigungderLufttüchtigkeitdurchdiezuständigeLuft-fahrtbehörde

CFBCommerzRealFondsBeteiligungsgesellschaftmbH,Düsseldorf

CFTCFB-FondsTransfairGmbH,Düsseldorf

CRCommerzRealAG,Eschborn

Darlehensgewährende BankSumitomoMitsuiBankingCorporationEuropeLimited,Lon-don,Großbritannien

EASAEuropeanAviationSafetyAgency–EuropäischeAgenturfürLuftsicherheit

ErbStRGErbschaftsteuerreformgesetz

EStGEinkommensteuergesetz

FAAFederal Aviation Authority – US-amerikanische Luftfahrt-behörde

FungibilitätBezeichnung für die Handelbarkeit bzw. MarktgängigkeitvonWaren,DevisenoderWertpapieren;beieinemBeteili-gungsangebotwirddarunterdieVeräußerbarkeitbzw.dieÜbertragbarkeitvonKommanditanteilenverstanden.

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89Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

GEGeneralElectricCompany,Cincinnati,USA

Geschäftsführende KommanditistinADRUGAVerwaltungsgesellschaftmbH,Düsseldorf

GeschäftsführungAVOLO Flugzeug-Leasinggesellschaft mbH, Karlsruhe undADRUGAVerwaltungsgesellschaftmbH,Düsseldorf

GewStGGewerbesteuergesetz

GmbHGGesetzbetreffenddieGesellschaftenmitbeschränkterHaf-tung

HGBHandelsgesetzbuch

IATAInternationalAirTransportAssociation

ICAOInternationalCivilAviationOrganization

InvestmentgesellschaftAVOLOAviationGmbH&Co.GeschlosseneInvestmentKG

InvStGInvestmentsteuergesetz

ISTATInternationalSocietyofTransportAircraftTrading

KAGBKapitalanlagegesetzbuch

KARBVKapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverord-nung

KomplementärinAVOLOFlugzeug-LeasinggesellschaftmbH,Karlsruhe

KStGKörperschaftsteuergesetz

KVGCommerzRealKapitalverwaltungsgesellschaftmbH,Düsseldorf

MachGeschwindigkeitskennzahl, Verhältnis der GschwindigkeitzurSchallgeschwindigkeit

mbaMortenBeyer&Agnew,Inc.,Arlington,Virginia,USA

MSNManufacturerSerialNumber:Hersteller-Seriennummer

MYIMYILimited,LondonGroßbritannien

RPKRevenue Passenger Kilometres, Anzahl der befördertenPassagiere multipliziert mit der Anzahl der geflogenenPassagiere

SMBCSumitomo Mitsui Banking Corporation, NiederlassungBrüssel

TreuhandkommanditistinAVIOVerwaltungundTreuhandGmbH

UStGUmsatzsteuergesetz

VerkäuferinAlSalamLeasing4Ltd.,Nassau,Bahamas

VerwahrstelleCACEISBankDeutschlandGmbH,München

WeltluftfahrtverbandInternationalAirTransportAssociation

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90 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

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91Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Anlagen

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92 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den

Anlegern

und der

AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KGGeigersbergstraße 37, 76227 Karlsruhe,eingetragen im Handelsregister des AG Mannheim unter HRA 705591, Geschlossener inländischer Publikums-Alter-nativer Investmentfonds (nachstehend „Gesellschaft“ ge-nannt),

die extern verwaltet wird durch die

Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH,Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des AG Düsseldorf unter HRB 70608, (nachstehend „KVG“ genannt)

für das von der KVG verwaltete Investmentvermögen der Gesellschaft.

Diese Anlagebedingungen gelten nur in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft.

§ 1 Anlagegrundsätze, Anlagestrategie und Anlagegrenzen

1.1 Anlagegrundsätze

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die An-lage und Verwaltung ihrer Mittel zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach ihrer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen ihrer Gesellschafter. Die Investition der Gesellschaft erfolgt ohne Einhaltung des Grundsatzes der Risikomi-schung und unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 262 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) in Ver-mögensgegenstände im Sinne des § 261 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 7 KAGB.

1.2 Anlagestrategie

Die Anlagestrategie der Gesellschaft ist der Erwerb, der Betrieb (einschließlich der Instandhaltung, der Instandset-zung, des Umbaus und der Modernisierung), die Vermie-tung, das Leasing oder die sonstige Beschäftigung sowie die

Veräußerung von einem Luftfahrzeug (§ 261 Absatz 1 Nr. 1, Absatz 2 Nr. 3 KAGB). Mindestens 80 % des Wertes des In-vestmentvermögens der Gesellschaft soll in dem Flugzeug angelegt sein.

Die Gesellschaft investiert in ein im Jahr 2012 ausgeliefer-tes Langstrecken-Passagierflugzeug vom Typ B777-300ER des Herstellers Boeing mit der Herstellerseriennummer 41083, welches über eine Reichweite von mehr als 10.000 Kilometer und eine Passagierkapazität von mehr als 350 Passagieren verfügt. Im Zeitpunkt des Erwerbes durch die Gesellschaft im Jahr 2014 ist das Flugzeug für mindestens 10 Jahre an eine international, operierende Fluggesellschaft (Emirates) verleast oder vermietet. Das Flugzeug ist derzeit eingetragen im Luftfahrtregister der General Civil Aviation Authority der Vereinigten Arabischen Emirate.

Zudem darf die Gesellschaft Bankguthaben nach Maßgabe des § 195 KAGB und Geldmarktinstrumente nach Maßgabe des § 194 KAGB halten. Grundsätzlich dürfen maximal 20 % des Wertes des Investmentvermögens der Gesellschaft in Bankguthaben und / oder Geldmarktinstrumente angelegt werden. Ausnahmsweise dürfen auch mehr als 20 % des Wertes des Investmentvermögens der Gesellschaft in Bank-guthaben und / oder Geldmarktinstrumente angelegt wer-den, wenn das Flugzeug veräußert worden ist oder einen Totalschaden erlitten hat.

1.3 Beschränkung und Grenzen

a) Leverage

Für die Gesellschaft dürfen Kredite nur bis zur Höhe von 60 Prozent des Verkehrswertes der in der Gesell-schaft befindlichen Vermögensgegenstände und nur dann aufgenommen werden, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind und die für die Gesellschaft tätige Verwahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt.

b) Belastung

Die Belastung von Vermögensgegenständen nach § 261 Absatz 1 Nr. 1 KAGB, die der Gesellschaft ge-hören, sowie die Abtretung und Belastung von For-derungen aus Rechtsverhältnissen, die sich auf diese Vermögensgegenstände beziehen, sind zulässig, wenn dies mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar ist und die Verwahrstelle den vorgenannten Maßnahmen zustimmt, weil sie die Bedingungen, unter

Anlagebedingungen

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93Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

denen die Maßnahmen erfolgen sollen, für marktüblich erachtet. Zudem darf die Belastung insgesamt 60 Pro-zent des Verkehrswertes der in der Gesellschaft befind-lichen Vermögensgegenstände nicht überschreiten.

c) Nichtgeltung der Grenzen

Die vorstehenden Grenzen für die Kreditaufnahme und die Belastung gelten nach Ablauf eines Zeitraumes von 18 Monaten ab Beginn des erstmaligen Vertriebs.

d) Derivate

Die Gesellschaft kann im Rahmen der Verwaltung der von ihr gehaltenen Vermögensgegenstände Derivate zum Zwecke der Absicherung einsetzen. Geschäfte, die Derivate zum Gegenstand haben, dürfen dabei nur zur Absicherung der von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände gegen einen Wertverlust (ein-schließlich der Absicherung gegen Zinsänderungs-risiken) im Zusammenhang mit von der Gesellschaft geschlossenen oder noch zu schließenden Finanzie-rungsverträge getätigt werden.

e) Währung

Die Investition und die Darlehensaufnahme erfolgen in US-Dollar. Die Vermögensgegenstände der Gesell-schaft dürfen nur insoweit einem Währungsrisiko un-terliegen, als der Wert der einem solchen Risiko un-terliegenden Vermögensgegenstände 30 Prozent des Wertes der Gesellschaft nicht übersteigt.

1.4 Anleger

Anleger sind alle natürlichen oder juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften sowie Stiftungen, die sich (i) als Kommanditisten, oder (ii) mittelbar über den Treu-handkommanditisten an der Gesellschaft beteiligen mit Ausnahme der geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhandkommanditistin (soweit diese die Beteiligung an der Gesellschaft nicht treuhänderisch hält).

§ 2 Anteile, Anteilsklassen, Rückgabe von Anteilen

2.1 Anteile

Die Gesellschaft beabsichtigt, das Gesellschaftskapital von USD 60.000 auf USD 86.810.000 zu erhöhen und Antei-le auszugeben, die einem Gesamtkommanditkapital von USD 86.810.000 entsprechen.

2.2 Anteilsklassen

Alle Anteile von Anlegern haben gleiche Ausgestaltungs-merkmale.

Verschiedene Anteilsklassen gemäß § 149 Absatz 2 in Ver-bindung mit § 96 Absatz 1 KAGB werden nicht gebildet.

2.3 Rückgabe von Anteilen

Den Anlegern steht während der Dauer der Gesellschaft grundsätzlich kein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch ihrer Anteile zu. Weder die Gesellschaft noch die Kapital-verwaltungsgesellschaft sind zur Rücknahme oder zum Um-tausch verpflichtet.

§ 3 Ausgabepreis und Initialkosten

3.1 Ausgabepreis

Der Ausgabepreis für einen Anleger entspricht der Summe aus seiner Kommanditeinlage in der Gesellschaft und dem Ausgabeaufschlag.

Die Kommanditeinlage für jeden Anleger entspricht mindes-tens einem Betrag, der zum Zeitpunkt des Beitritts

a) durch 1.000,00 ohne Rest teilbar ist,

b) mindestens dem Gegenwert von EUR 20.000,00 ent-spricht (Basis: Euro-Referenzkursveröffentlichung der Europäischen Zentralbank), und

c) mindestens USD 30.000,00 entspricht.

Die Summe aus dem Ausgabeaufschlag und den während der Beitrittsphase anfallenden Initialkosten beträgt maximal 17,53 Prozent des Ausgabepreises.

3.2 Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag beträgt 5,0 Prozent der Komman-diteinlage. Es steht der Kapitalverwaltungsgesellschaft frei, für Rechnung der Gesellschaft einen niedrigeren Ausgabe-aufschlag zu berechnen.

3.3 Initialkosten

3.3.1 Summe der Initialkosten

Die Summe aller zusätzlich zum Ausgabeaufschlag von der Gesellschaft an die Kapitalverwaltungsgesellschaft

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94 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

und an Dritte zu leistenden einmaligen Kosten und Vergütungen (Initialkosten) beträgt 13,40 Prozent des gezeichneten Kommanditkapitals. Die Initialkosten sind unmittelbar nach Einzahlung der Einlage und Ab-lauf der Frist, innerhalb derer der Beitritt widerrufen werden kann, zur Zahlung an die Kapitalverwaltungs-gesellschaft und Dritte fällig.

3.3.2 Initialkosten, die an die Kapitalverwaltungsgesell-

schaft zu zahlen sind

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält hiervon von der Gesellschaft in der Beitrittsphase eine einmalige Vergütung in Höhe von bis zu 5,80 Prozent des ge-zeichneten Kommanditkapitals.

3.3.3 Initialkosten, die der Gesellschaft von Dritten in Rech-nung gestellt werden

Zudem werden der Gesellschaft von Dritten anfängli-che Kosten für die Bereitstellung des Fremdkapitals, über den Ausgabeaufschlag hinausgehende Vermitt-lungsgebühren für die Vermittlung des Kommandit-kapitals, die Übernahme der Platzierungsgarantie und Versicherungsprämien in Rechnung gestellt, die insgesamt bis zu 7,60 Prozent des gezeichneten Kom-manditkapitals betragen.

3.4 Steuern

Die in diesem § 3 genannten Beträge sind jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet und berücksichti-gen die aktuellen Steuersätze. Bei einer Änderung des ge-setzlichen Umsatzsteuersatzes werden die genannten Brut-tobeträge entsprechend angepasst.

§ 4 Laufende Kosten

4.1 Vergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft und Gesellschafter der Gesellschaft

4.1.1 Bemessungsgrundlage

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der lau-fenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durch-schnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft (er-mittelt auf Basis des Durchschnitts der unterjährig erfolgten Bewertungen oder sofern eine Ermittlung nur einmal jährlich erfolgt auf Basis des Durchschnittswer-tes der Werte am Anfang und am Ende des Geschäfts-jahres) im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft

an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 Prozent des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals.

4.1.2 Summe aller laufenden Vergütungen der Kapitalver-waltungsgesellschaft und Gesellschafter der Gesell-schaft

Die Summe aller laufenden Vergütungen an die Kapi-talverwaltungsgesellschaft und an Gesellschafter der Gesellschaft gemäß den nachstehenden §§ 4.1.3 bis 4.1.4 kann jährlich insgesamt bis zu 1,0 Prozent der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr betragen.

4.1.3 Vergütungen, die an die Kapitalverwaltungsgesell-schaft zu zahlen sind

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält für die Ver-waltung der Gesellschaft erstmals ab dem 01.01.2015 eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,9 Pro-zent der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch USD 600.000,00 p. a. Abweichend von der vorstehen-den Regelung beträgt die Vergütung für das Geschäfts-jahr 2015 einmalig mindestens USD 476.000,00.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist berechtigt, auf die jährliche Vergütung quartalsweise anteilige Vor-schüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen zu er-heben. Mögliche Überzahlungen sind nach Feststellung des tatsächlichen Nettoinventarwerts auszugleichen.

4.1.4 Vergütungen, die an bestimmte Gesellschafter der Ge-sellschaft zu zahlen sind

a) Der persönlich haftende Gesellschafter der Gesell-schaft erhält als Entgelt für seine Haftungsüber-nahme und Geschäftsführungstätigkeit sowie das Management des Leasingvertrages eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,085 Prozent der Bemessungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr, maximal jedoch USD 50.000,00 p. a. Er ist berech-tigt, hierauf monatlich anteilige Vorschüsse auf Ba-sis der jeweils aktuellen Planzahlen zu erheben.

b) Der geschäftsführende Kommanditist der Gesell-schaft erhält als Entgelt für seine Geschäftsfüh-rungstätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,015 Prozent der Bemessungsgrundlage im jewei-ligen Geschäftsjahr, maximal jedoch USD 5.950,00 p. a. Er ist berechtigt, hierauf monatlich anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzah-len zu erheben.

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95Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

4.2 Verwahrstellenvergütung

Die Verwahrstelle erhält von der Kapitalverwaltungsgesell-schaft für die Übernahme der Verwahrstellenfunktion eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,30 Prozent des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr, mindestens jedoch 18.564  Euro p. a. Die Verwahrstelle kann hierauf monatlich anteilige Vor-schüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen erhalten. Die Vergütung wird durch die Verwaltungsgebühr der Kapi-talverwaltungsgesellschaft (§ 4.1.3) nicht abgedeckt und ist somit von der Gesellschaft zusätzlich zu zahlen.

4.3 Weitere Aufwendungen, die zu Lasten der Gesellschaft gehen

Folgende nach Auflage der Gesellschaft, also nach Zeich-nung des ersten Anteils durch einen Anleger, entstehenden Kosten können der Gesellschaft in Rechnung gestellt wer-den:

a) Kosten für den externen Bewerter für die Bewertung der Vermögensgegenstände der Gesellschaft gemäß §§ 261 und 271 KAGB;

b) bankübliche Depot- und Kontogebühren außerhalb der Verwahrstelle, gegebenenfalls einschließlich der bank-üblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;

c) Zinsen und sonstige Aufwendungen der Gesellschaft (z. B. die an die Bank zu leistende Gebühr für die lau-fende Verwaltung eines Darlehensvertrages) im Zu-sammenhang mit der mittel- und langfristigen Kredit-aufnahme der Gesellschaft;

d) für die Vermögensgegenstände im Rahmen des Lea-sing oder der sonstigen Gebrauchsüberlassung ent-stehende Bewirtschaftungskosten (insbesondere Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten, Inspektionskosten, Versicherungsprämien, Instand-setzungs- und Modifikationskosten), die von Dritten in Rechnung gestellt werden;

e) Kosten für die Prüfung der Gesellschaft durch deren Abschlussprüfer;

f) von Dritten in Rechnung gestellte Kosten für die Gel-tendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprü-chen der Gesellschaft sowie die Abwehr von gegen die Gesellschaft erhobenen Ansprüchen;

g) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf die Gesellschaft erhoben werden;

h) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf die Gesellschaft und ihre Vermögensgegenstände (einschließlich steuerrechtlicher Bescheinigungen und Kosten für Prozessbevollmächtigte der Gesellschaft im Ausland), die von externen Rechts- und Steuerberatern in Rechnung gestellt werden;

i) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevoll-mächtigten, soweit diese gesetzlich erforderlich sind.

4.4 Transaktions- und Investitionskosten

Der Gesellschaft werden die von Dritten in Rechnung ge-stellten Kosten belastet, die im Zusammenhang mit dem Er-werb, der Vermietung oder der Veräußerung eines Vermö-gensgegenstandes (einschließlich der im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Vermietung oder der Veräußerung durchzuführenden Due Diligence, Registrierung, Wartung- und Instandsetzung, Modifikationen, der technischen, rechtlichen und steuerlichen Beratung oder Überprüfung, dem Umbau und der Belastung der Vermögensgegenstän-de) entstehen. Diese Aufwendungen einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern können der Gesellschaft unabhängig vom tatsächlichen Zustandekom-men des Geschäfts belastet werden.

4.5 Erfolgsabhängige Vergütung

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann für die Verwaltung der Gesellschaft je ausgegebenem Anteil eine erfolgsabhän-gige Vergütung in Höhe von bis zu 20,0 Prozent (Höchst-betrag) des Betrages erhalten, um den der Anteilswert am Ende der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung be-reits geleisteter Ausschüttungen den Ausgabepreis zuzüg-lich einer jährlichen Verzinsung von 6,5 Prozent übersteigt (absolut positive Anteilswertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 2,4 Prozent des durchschnittlichen Netto-inventarwertes der Gesellschaft in der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflage der Ge-sellschaft und ist nach der Veräußerung der Vermögensge-genstände beendet.

4.6 Steuern

Die in diesem § 4 genannten Beträge sind jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet und berücksich-tigen die aktuellen Steuersätze. Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden die genannten Bruttobeträge entsprechend angepasst.

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96 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

§ 5 Geldwerte Vorteile

Geldwerte Vorteile, die die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder ihre Gesellschafter oder Gesellschafter der Gesell-schaft im Zusammenhang mit der Verwaltung des Invest-mentvermögens oder der Bewirtschaftung der dazu gehö-renden Vermögensgegenstände erhalten, werden auf die Verwaltungsvergütung angerechnet.

§ 6 Sonstige vom Anleger zu entrichtende Kosten

6.1 Eigene Kosten des Anlegers

Der Anleger hat im Falle einer Beendigung des Treuhand-vertrages mit dem Treuhandkommanditisten und einer ei-genen Eintragung als Kommanditist die ihm und / oder der Gesellschaft dadurch entstehenden Notargebühren und Registerkosten selbst zu tragen. Weitere Zahlungsverpflich-tungen gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder der Gesellschaft entstehen ihm aus diesem Anlass nicht.

6.2 Kosten beim vorzeitigen Ausscheiden

Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Gesellschaft oder Ver-äußerung eines Anteils (z. B.: auf dem Zweitmarkt) kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft vom Anleger Erstattung für notwendige Auslagen der KVG und der Gesellschaft (z. B. externe Bewerter, Notargebühren) in nachgewiesener Höhe, jedoch nicht mehr als 6,0 Prozent des Anteilswertes verlangen.

§ 7 Ausschüttung

7.1 Verwendung der Erträge

Erträge der Gesellschaft werden nicht in andere Vermö-gensgegenstände gemäß § 261 Absatz 1 Nr. 1 reinves-tiert. Die verfügbare Liquidität der Gesellschaft soll an die Gesellschafter ausgezahlt werden, soweit sie nicht nach Auffassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Geschäftsführung der Gesellschaft als angemessene Liqui-ditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft, zur Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. aufgrund oder in Zusammenhang mit einer Regelung eines Finanzierungs- und / oder Sicherheitenvertrages) und / oder zur Substanzerhaltung bei der Gesellschaft benötigt wird.

Die Höhe der Ausschüttungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Ausschüttungen kommen.

7.2 Zustimmungserfordernisse

Die Vornahme von Ausschüttungen bedarf eines vorherigen Beschlusses der Gesellschafter sowie der Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit durch die Verwahrstelle.

Eine Ausschüttung an einen Gesellschafter darf erfolgen, wenn durch diese Ausschüttung der Wert der Komman-diteinlage des Gesellschafters, der die Ausschüttung erhal-ten soll, nicht unter den Wert der im Handelsregister einge-tragenen Einlage herabgemindert wird.

Die Rückgewähr der im Handelsregister eingetragenen Ein-lage darf grundsätzlich nicht erfolgen.

Abweichend von dem Vorgenannten darf eine Ausschüt-tung, durch die der Wert der Kommanditeinlage eines Ge-sellschafters, der die Ausschüttung erhalten soll, unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Einlage herab-gemindert wird, oder eine Rückgewähr der im Handelsre-gister eingetragenen Einlage erfolgen, vorausgesetzt, dass

a) der betroffene Gesellschafter der Ausschüttung oder Rückgewähr der Einlage an ihn zugestimmt hat, und

b) der betroffene Gesellschafter vor seiner Zustimmung darauf hingewiesen worden ist, dass er den Gläubigern der Gesellschaft unmittelbar haftet, soweit seine im Handelsregister eingetragene Einlage durch die Rück-gewähr oder Ausschüttung zurückbezahlt wird.

7.3 Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne können unter den vorgenannten Vo-raussetzungen ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden.

§ 8 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft

8.1 Geschäftsjahr der Gesellschaft

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

8.2 Dauer der Gesellschaft

Die Dauer der Gesellschaft ist befristet. Sie endet am 31.12.2029. Sofern nach Auffassung der Geschäftsführung der Gesellschaft der Abschluss eines über den 31.12.2029 hinausgehenden Leasingvertrages oder eine vorzeitige bzw.

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97Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

spätere Veräußerung der Vermögensgegenstände wirt-schaftlich sinnvoll erscheint, kann die Geschäftsführung der Gesellschaft die Verlängerung oder die Verkürzung der Dau-er der Gesellschaft einmalig oder in mehreren Schritten um insgesamt bis zu fünf Jahre beschließen, sofern die Gesell-schafter mit Beschluss der Verlängerung oder der Verkür-zung der Dauer der Gesellschaft mit der Mehrheit der ab-gegebenen Stimmen zustimmen. Die Gesellschaft wird nach Ablauf der Dauer aufgelöst und abgewickelt (liquidiert).

8.3 Liquidation

Im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft werden die lau-fenden Geschäfte beendet, etwaige noch offene Forderun-gen der Gesellschaft eingezogen, das übrige Vermögen in Geld umgesetzt und etwaige verbliebene Verbindlichkeiten der Gesellschaft beglichen. Ein nach Abschluss der Liqui-dation verbleibendes Vermögen der Gesellschaft wird nach den Regeln des Gesellschaftsvertrages und den anwendba-ren handelsrechtlichen Vorschriften verteilt.

§ 9 Berichte

9.1 Jahresbericht

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für den Schluss ei-nes Geschäftsjahres, spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft einen Jahresbericht nach Maßgabe des § 158 KAGB in Verbindung mit § 135 KAGB und § 101 Absatz 2 KAGB zu erstellen.

Wird die Gesellschaft abgewickelt, hat der Liquidator jähr-lich, sowie auf den Tag, an dem die Abwicklung beendet ist, einen Abwicklungsbericht zu erstellen, der den Anforderun-gen des § 158 KAGB entspricht.

9.2 Offenlegung und Vorlage von Berichten

Der Jahresbericht ist bei der Gesellschaft und den im Ver-kaufsprospekt und in den wesentlichen Anlegerinformatio-nen angegebenen Stellen erhältlich. Einem Anleger wird der Jahresbericht auf Anfrage vorgelegt. Der Jahresbericht wird zudem im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

§ 10 Änderung der Anlagebedingungen

Die Änderung der Anlagebedingungen bedarf der Genehmi-gung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Sofern eine geplante Änderung der Anlagebedingungen mit den bisherigen Anlagegrundsätzen der Gesellschaft nicht

vereinbar ist oder zu einer Änderung der Kosten oder der wesentlichen Anlegerrechte führt, bedarf die Änderung der Anlagebedingungen zudem der Zustimmung einer qualifi-zierten Mehrheit von Anlegern, die mindestens zwei Drit-tel des von Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals auf sich vereinigen. Liegt ein solcher Fall vor, wird die von der Gesellschaft bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft die betroffenen Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers über die geplanten Änderungen und ihre Hintergründe in-formieren und ihnen einen Zeitraum von drei Monaten zur Entscheidungsfindung einräumen. Hat eine qualifizierte Mehrheit von Anlegern der geplanten Änderung der Anla-gebedingungen zugestimmt, informiert die Kapitalverwal-tungsgesellschaft die Anleger hierüber.

Änderungen der Anlagebedingungen werden im Bundesan-zeiger veröffentlicht und treten frühestens am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

§ 11 Schlussbestimmung

11.1 Anwendbares Recht

Die Anlagebedingungen unterliegen dem Recht der Bundes-republik Deutschland.

11.2 Gerichtsstand

Hat der Anleger im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand, dann ist nicht ausschließlicher Gerichtsstand der Ort, an dem die von der Gesellschaft bestellte Kapitalverwaltungs-gesellschaft ihren Sitz hat.

11.3 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die von der Gesellschaft bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft ihren Sitz hat.

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98 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

AVOLO AVIATION GMBH & CO.GESCHLOSSENE INVESTMENT KG

§ 1 Firma und Sitz

1.1 Die Firma der Gesellschaft lautet:

AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG

(nachfolgend „Gesellschaft“ genannt)

1.2 Sitz der Gesellschaft ist Karlsruhe.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

2.1 Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel zur gemeinschaft-lichen Kapitalanlage nach der in § 2.2 festgelegten An-lagestrategie zum Nutzen ihrer Gesellschafter.

2.2 Die Anlagestrategie der Gesellschaft ist der Erwerb, der Betrieb, die Vermietung, das Leasing oder die sonstige Beschäftigung sowie die Veräußerung von ei-nem Luftfahrzeug im Sinne des § 261 Absatz  2 Nr. 3 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“), nämlich der von The Boeing Company („Hersteller“) unter der Herstel-ler-Seriennummer 41083 gebauten B777-300ER nebst ihrer Triebwerke (nachfolgend „Flugzeug“ genannt). Zudem darf die Gesellschaft die Mittel, die nicht im Flugzeug investiert sind, in Bankguthaben und Geld-marktinstrumenten zum Nutzen der Gesellschafter der Gesellschaft anlegen.

2.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle unmittelbar oder mittelbar diesem Unternehmensgegenstand dienen-den und / oder fördernden Maßnahmen zu ergreifen.

2.4 Es werden keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung oder des Kreditwesen-gesetzes ausgeübt.

§ 3 Dauer, Geschäftsjahr der Gesellschaft, Anlagebedingungen

3.1 Die Dauer der Gesellschaft ist befristet. Die Gesell-schaft endet mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Die Geschäftsführung kann die Verlängerung oder die

Verkürzung der Dauer der Gesellschaft einmalig oder in mehreren Schritten um insgesamt bis zu fünf Jahre beschließen, sofern die Gesellschafter mit Beschluss gemäß § 8 dieses Vertrages der Verlängerung oder der Verkürzung der Dauer der Gesellschaft zustimmen.

3.2 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

3.3 Die Gesellschaft hat zusätzlich zu diesem Gesell-schaftsvertrag Anlagebedingungen erstellt, auf die hiermit verwiesen wird. Die Anlagebedingungen sind nicht Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages. Die Anlagebedingungen in Verbindung mit diesem Gesell-schaftsvertrag bestimmen das Rechtsverhältnis der Ge-sellschaft zu ihren Gesellschaftern.

§ 4 Gesellschafter, Gesellschaftskapital

4.1 An der Gesellschaft sind beteiligt:

a) als persönlich haftende Gesellschafterin

AVOLO Flugzeug-Leasinggesellschaft mbH(nachfolgend auch „Komplementärin“ genannt)

Die AVOLO Flugzeug-Leasinggesellschaft mbH ist als Komplementärin an der Gesellschaft beteiligt. Sie hält keinen Kapitalanteil an der Gesellschaft.

b) als Kommanditisten

(i) ADRUGA Verwaltungsgesellschaft mbH mit einer Kommanditeinlage in Höhe von

USD 30.000 (United States Dollar dreißigtau-send).

Der jeweilige Inhaber der in diesem § 4.1 b) (i) bezeichneten Kommanditbeteiligung wird nach-folgend auch „Kommanditist 1“ genannt.

(ii) AVIO Verwaltung und Treuhand GmbH mit einer Kommanditeinlage von USD 30.000

(United States Dollar dreißigtausend).

Der jeweilige Inhaber der in diesem § 4.1 b) (ii) bezeichneten Kommanditbeteiligung wird nach-folgend auch „Kommanditist 2“ genannt. Soweit der Kommanditist 2 Kommanditbeteiligungen an der Gesellschaft treuhänderisch für natürliche

Gesellschaftsvertrag

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oder juristische Personen, Stiftungen oder Per-sonenhandelsgesellschaften, die sich mittelbar an der Gesellschaft beteiligt haben, hält, wird der Kommanditist 2 nachfolgend auch „Treuhand-kommanditist“ genannt.

4.2 Jede natürliche oder juristische Person, Personenhan-delsgesellschaft sowie Stiftung darf sich als Komman-ditist an der Gesellschaft beteiligen, vorausgesetzt,

a) die in § 1 Absatz 19 Nummer 33 a) bb) bis ee) KAGB genannten Voraussetzungen sind erfüllt, sofern es sich um einen neu beitretenden Privatanleger han-delt, und

b) die betreffende natürliche oder juristische Person, Stiftung oder Personenhandelsgesellschaft ist nicht gemäß § 4.3 dieses Vertrages von der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen, und

c) die Komplementärin hat der Beteiligung zuge-stimmt, wobei die Zustimmung zu der Beteiligung einer neu beitretenden Stiftung im freien Ermessen der Komplementärin liegt.

§ 4.2 a) gilt nicht für die in § 4.1 genannten Gesell-schafter.

4.3 Von der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlos-sen sind:

a) Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Ehepaare oder Gemeinschaften,

b) natürliche oder juristische Personen, Personenhan-delsgesellschaften oder Stiftungen, in der Höhe, in der deren Kommanditeinlage im Falle ihrer Beteili-gung an der Gesellschaft mehr als USD 21.000.000 (United States Dollar einundzwanzig Millionen) be-tragen würde (also nur in Höhe des USD 21.000.000 (United States Dollar einundzwanzig Millionen) übersteigenden Betrages),

c) natürliche Personen, die (i) Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada oder Australien sind, (ii) in den Vereinigten Staa-ten von Amerika, Japan, Kanada oder Australien ihren Wohnsitz unterhalten und / oder (iii) in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada oder Australien steuerpflichtig sind,

d) juristische Personen, Stiftungen oder Personenhan-delsgesellschaften, die (i) nach dem Recht der Ver-einigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada oder Australien errichtet wurden, (ii) in einem dieser Länder ihren Sitz haben und / oder (iii) dort steuer-pflichtig sind,

e) Gesellschaften oder Stiftungen, an denen natürliche Personen oder juristische Personen, Stiftungen oder Personenhandelsgesellschaften beteiligt sind, die gemäß § 4.3 c) oder d) dieses Vertrages von einer Beteiligung ausgeschlossen sind, sowie

f) Personen oder Gesellschaften, die beabsichtigen, den Anlegeranteil für Rechnung eines anderen zu erwerben und / oder zu halten.

4.4 Die Komplementärin ist seitens der Gesellschafter be-rechtigt und unwiderruflich bevollmächtigt, eine oder mehrere natürliche Personen, juristische Personen, Stiftungen und / oder Personenhandelsgesellschaften als Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen sowie der Erhöhung der Einlagen von Gesellschaftern die bereits als Kommanditisten an der Gesellschaft be-teiligt sind, zuzustimmen (insbesondere wenn es sich um eine Erhöhung der Einlage des Kommanditisten 2 handelt)

a) und dadurch das Gesellschaftskapital von USD 60.000 (United States Dollar sechzigtausend) auf bis zu insgesamt USD 86.810.000 (United States Dollar sechsundachtzig Millionen achthundertzehn Tausend) zu erhöhen, sowie

b) sofern die Gesellschaft nach Einschätzung der Komplementärin zusätzliches Eigenkapital benö-tigt (z. B.: wenn Gesellschafter während der Dauer der Gesellschaft – gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B.: infolge form- und fristgerechten Widerrufs) – aus der Gesellschaft ausscheiden).

Die Komplementärin ist im Rahmen von Handlungen und Maßnahmen gemäß § 4.4 dieses Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und be-rechtigt, die vorstehend beschriebenen Handlungen und Maßnahmen jederzeit und so oft, wie die Komple-mentärin dies für zweckmäßig hält, vorzunehmen.

Für Handlungen und Maßnahmen gemäß § 4.4 dieses Vertrages ist weder eine separate Zustimmung der Mit-gesellschafter noch ein Beschluss der Gesellschafter erforderlich.

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100 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

4.5 Die Einlage jedes als Kommanditist beitretenden Ge-sellschafters muss in United States Dollar erfolgen und im Zeitpunkt des Beitritts:

a) durch 1.000 (eintausend) ohne Rest teilbar sein, und

b) mindestens dem Gegenwert von EUR 20.000 ent-sprechen (Basis: Euro-Referenzkursveröffentlichung der Europäischen Zentralbank), und

c) vorbehaltlich der Regelungen gemäß §§ 15.1 a) und 16.4 dieses Vertrages mindestens USD 30.000,00 betragen.

Sacheinlagen sind unzulässig.

4.6 Der Treuhandkommanditist hat sich bereit erklärt, im eigenen Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung von Personen, die sich mittelbar an der Gesellschaft beteiligen wollen (nachfolgend jede dieser Personen „Treugeber“ genannt), seine Kommanditeinlage an der Gesellschaft jeweils um den Betrag zu erhöhen, mit dem sich ein Treugeber mittelbar an der Gesell-schaft beteiligen will (der jeweilige Betrag wird nach-folgend jeweils „Treugeberanteil“ genannt). Der Treuhandkommanditist wird den jeweiligen Treuge-beranteil treuhänderisch nach Maßgabe des zwischen dem jeweiligen Treugeber, der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditist abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Treuhandvertrages sowie den Re-gelungen dieses Gesellschaftsvertrages für den je-weiligen Treugeber halten. Der mittelbar beteiligte Treugeber hat im Innenverhältnis der Gesellschaft und der Gesellschafter zueinander die gleiche Rechtsstel-lung wie ein Kommanditist. Zu diesem Zweck wird der Treuhandkommanditist den Treugeber – soweit der Treugeberanteil des Treugebers betroffen ist – bevoll-mächtigen, an Beschlussfassungen der Gesellschaft teil-zunehmen und Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben.

Zahlt der Treugeber einen US-Dollar Betrag in Höhe seines Treugeberanteils zzgl. Agio an die Gesellschaft, so wird durch diese Zahlung zugleich (i) die Verpflich-tung des Treugebers aus dem Treuhandvertrag, einen Betrag in Höhe des Treugeberanteils zzgl. Agio an den Treuhandkommanditisten zu zahlen, sowie (ii) die Ver-pflichtung des Treuhandkommanditisten einen Betrag in Höhe des Treugeberanteils zzgl. Agio an die Gesell-schaft zu zahlen, erfüllt.

4.7 Die Beteiligung als Kommanditist der Gesellschaft erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung

der betreffenden natürlichen Person, juristischen Per-son, Stiftung oder Personenhandelsgesellschaft in das Handelsregister. Der Eintritt eines Kommanditisten in die Gesellschaft wird erst mit Eintragung des Eintritts des Kommanditisten im Handelsregister wirksam. Jede der beitretenden natürlichen Personen, juristischen Personen, Stiftungen oder Personenhandelsgesell-schaften ist verpflichtet, der Komplementärin die in § 22.2 genannte Vollmacht für ihre Eintragung in das Handelsregister unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

4.8 Die Einlagen der Kommanditisten sind ausschließlich in United States Dollar zu leisten. Zudem ist der jewei-lige Kommanditist (mit Ausnahme des Kommanditisten 1 und des Kommanditisten 2, soweit dieser seine Betei-ligung nicht treuhänderisch für einen Dritten hält) ver-pflichtet, ein Agio in Höhe von 5 (fünf) Prozent seiner Einlage zusammen mit der Einlage an die Gesellschaft zu zahlen. Die Einlage nebst Agio ist innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Eintritt der Fälligkeit vollständig und ohne Abzüge an die Gesellschaft zu zahlen. Die Zahlung ist fällig mit Zugang der Mitteilung der Gesell-schaft, dass die Gesellschaft das Angebot desjenigen, der angeboten hat der Gesellschaft als Kommanditist beizutreten oder seine Beteiligung zu erhöhen, ange-nommen hat.

Der Anspruch der Gesellschaft gegen den betreffenden Kommanditisten auf Leistung der Einlage erlischt, so-bald er seine Kommanditeinlage vollständig erbracht hat.

Die Kommanditisten sind nicht verpflichtet, entstande-ne Verluste der Gesellschaft auszugleichen. Eine Nach-schusspflicht der Kommanditisten ist ausgeschlossen. Die Kommanditisten sind auch nicht zur Erhöhung der vereinbarten Einlage oder zur Ergänzung der durch Verlust verminderten Einlage verpflichtet.

4.9 Befindet sich ein Gesellschafter mit einer fälligen Zah-lung (z. B.: gemäß § 4.8 dieses Vertrages) in Verzug, so ist er verpflichtet, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozentpunkten über dem jeweiligen Ba-siszinssatz (§ 247 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“)) p. a. auf die geschuldete Zahlung zu leisten. Die Gel-tendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Gesellschaft bleibt vorbehalten.

4.10 Jeder der Gesellschaft beitretende Kommanditist wird im Handelsregister mit einer Haftsumme in Euro ein-getragen, die 10 % (zehn Prozent) seiner – in Euro um-gerechneten – Einlage entspricht.

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101Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Zur Ermittlung der im Handelsregister in Euro ein-zutragenden Haftsumme wird die Einlage des Kommanditisten mit einem festen Wechselkurs von USD 1 (United States Dollar einer) = EUR 1 (Euro ei-ner) umgerechnet.

Die Haftung der Kommanditisten beschränkt sich auf die Höhe der als Haftsumme in das Handelsregister eingetragenen Einlagen. Die Haftung des Komman-ditisten im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der Gesellschaft erlischt, wenn der Kommanditist im Handelsregister eingetragen ist und soweit die Einla-ge geleistet ist. Soweit Ausschüttungen Entnahmen im Sinne des § 172 Abs. 4 Handelsgesetzbuch („HGB“) darstellen, lebt in diesem Umfang die Haftung des Kommanditisten gegenüber Dritten wieder auf. Die Gesellschaft hat jedoch in einem solchen Fall keinen Anspruch gegen den Kommanditisten auf eine erneute Zahlung seiner einmal erbrachten Einlage. Der Kom-manditist ist allerdings in diesem Fall berechtigt (aber nicht verpflichtet), seine Einlage erneut ganz oder teil-weise an die Gesellschaft zu zahlen.

4.11 Jeder Gesellschafter trägt im Zusammenhang mit der Zahlung seiner Einlage (nebst Agio) etwaige anfallen-de Kosten, Gebühren und Abgaben. Der Gesellschafter hat einen Betrag zu zahlen, der die Gesellschaft nach Abzug der Kosten, Gebühren und Abgaben so stellt, als ob die Kosten, Gebühren und Abgaben nicht angefallen wären.

4.12 Die Komplementärin ist seitens der Gesellschafter berechtigt und unwiderruflich bevollmächtigt, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ohne Zustimmung der Mitgesellschafter eine weitere Komplementärin unter Aufteilung ihrer Stimmrechte und der Vergütung gemäß § 6.10 dieses Vertrages in die Gesellschaft aufzunehmen. In diesem Fall führen die Komplementärin, der Kommanditist 1 und die neue Komplementärin die Geschäfte der Gesellschaft ge-meinsam. Die neue Komplementärin ist nicht zur Ver-tretung der Gesellschaft berechtigt.

§ 5 Gesellschafterkonten

5.1 Für jeden Gesellschafter wird ein Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I), ein Sonderkonto (Kapitalkonto II) so-wie ein Verlustkonto geführt. Alle Konten sind unver-zinslich.

5.2 Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird als Fest-konto für die Einlagen des betreffenden Gesellschaf-ters geführt.

5.3 Das Sonderkonto (Kapitalkonto II) wird in drei Unter-konten untergliedert.

a) Auf dem Unterkonto A werden Ausschüttungen im Sinne des § 12.1 dieses Vertrages erfasst.

b) Auf dem Unterkonto B werden Gewinne aus dem nicht realisierten Ergebnis erfasst, soweit diese Ge-winne nicht zuvor zum Ausgleich von nicht realisier-ten Verlusten verwendet wurden.

c) Auf dem Unterkonto C werden Gewinne aus dem realisierten Ergebnis erfasst, soweit diese Gewinne nicht zuvor zum Ausgleich von realisierten Verlus-ten verwendet wurden.

5.4 Das Verlustkonto wird in zwei Unterkonten unter-gliedert.

a) Auf dem Verlustkonto A werden die nicht realisier-ten Verluste verbucht. Spätere Gewinne aus dem nicht realisierten Ergebnis werden vorab bis zum Ausgleich des nicht realisierten Verlustvortrages auf diesem Konto gebucht.

b) Auf dem Verlustkonto B werden die realisierten Verluste verbucht. Spätere Gewinne aus dem rea-lisierten Ergebnis werden vorab bis zum Ausgleich des realisierten Verlustvortrages auf diesem Konto gebucht.

5.5 Soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter abweichend geregelt, ist für die Beteiligung der Gesellschafter am Vermögen, an Ausschüttungen gemäß § 12 dieses Vertrages, am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, dem Anspruch auf ein Abfindungsguthaben, dem Anspruch auf den anteiligen Liquidationserlös (§ 18.4 dieses Vertrages) sowie für die Wahrnehmung der Gesellschafterrech-te allein die geleistete Einlage des jeweiligen Gesell-schafters in United States Dollar im Verhältnis zu der Summe der geleisteten Einlagen aller Gesellschafter in United States Dollar am Ende eines Geschäftsjahres maßgebend.

5.6 Die Ergebnisse aller Geschäftsjahre werden so verteilt, dass sämtliche Kommanditisten, – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – im Ver-hältnis ihrer Beteiligung hinsichtlich der Ergebnisse

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102 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

der Geschäftsjahre – soweit möglich – weitestgehend gleichgestellt werden.

Sämtliche erstmalig beigetretenen Gesellschafter (die also vorher weder unmittelbar noch mittelbar an der Gesellschaft beteiligt waren) sowie der Kommanditist 2, soweit er die Beteiligung treuhänderisch für einen Treugeber hält, übernehmen mit ihrem Beitritt zur Ge-sellschaft weder die Sonderkonten (Kapitalkonten II) noch die Verlustkonten des Kommanditisten 1 und des Kommanditisten 2. Die vorstehende Regelung gilt ent-sprechend, wenn der Kommanditist 2 eine treuhände-risch gehaltene Beteiligung an der Gesellschaft erhöht.

Hinsichtlich der Beteiligung des Treuhandkommandi-tisten an der Gesellschaft werden die Ergebnisse der Geschäftsjahre der Gesellschaft so verteilt, dass der Treuhandkommanditist hinsichtlich jedes Treugeber-anteils, um den er seine Beteiligung an der Gesellschaft erhöht hat, im Verhältnis zu den Treugeberanteilen, um die der Treuhandkommanditist seine Beteiligung an der Gesellschaft im Vorjahr erhöht hatte, – soweit möglich – weitestgehend gleich gestellt wird.

Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres wird der Ge-winn und Verlust ausschließlich den Gesellschaftern zugewiesen, die am Ende des betreffenden Geschäfts-jahres beteiligt waren.

5.7 Bei einem Gesellschafterwechsel tritt der Rechts-nachfolger hinsichtlich der Ergebnisverteilung in die Rechtsposition seines Vorgängers ein und übernimmt die Gesellschafterkonten seines Rechtsvorgängers.

Bei teilweiser Übertragung des Gesellschaftsanteils er-folgt die Fortführung auf getrennten Konten in dem der Teilung entsprechenden Verhältnis.

Die Übertragung einzelner Rechte und Pflichten hin-sichtlich einzelner Gesellschafterkonten ist nur zuläs-sig, wenn die Übertragung zusammen mit der Übertra-gung des jeweiligen Gesellschaftsanteils erfolgt.

5.8 Vorsteuererstattungen, die der Gesellschaft zufließen, werden den jeweiligen Gesellschaftern zugerechnet, denen die der Erstattung zugrunde liegenden Umsatz-steuerzahlungen zuzurechnen waren. Diese Regelung ist auch im Rahmen der steuerlichen Einnahmeüber-schussrechnung zu beachten. Insoweit übernehmen die neubeitretenden Gesellschafter die aus Umsatz-steuerzahlungen entstandenen Verbindlichkeiten nicht.

5.9 Das von den Gesellschaftern an die Gesellschaft ge-zahlte Agio wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung

6.1 Zur Geschäftsführung der Gesellschaft sind die Kom-plementärin und der Kommanditist 1 gemeinsam be-rechtigt und verpflichtet (die Komplementärin und der Kommanditist 1 einzeln oder zusammen auch „Ge-schäftsführung“ genannt). Die Komplementärin und der Kommanditist 1 haben die Geschäfte der Gesell-schaft gemeinsam in Übereinstimmung mit den gesetz-lichen Bestimmungen (insbesondere des KAGB) und diesem Gesellschaftsvertrag zu führen.

6.2 Die Geschäftsführung ist verpflichtet,

a) bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten ausschließlichen im Interesse der Gesellschafter der Gesellschaft und der Integrität des Marktes zu handeln,

b) ihre Tätigkeit mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im besten Interesse des von ihr verwalteten Vermögens und der Integri-tät des Marktes auszuüben, und

c) sich um die Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen und, wenn sich diese nicht vermeiden lassen, dafür zu sorgen, dass unvermeidbare Kon-flikte unter der gebotenen Wahrung der Interessen der Gesellschafter der Gesellschaft gelöst werden.

6.3 Soweit nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen und / oder aufsichtsbehördlicher Anweisungen ein Drit-ter oder mehrere Dritte (wie z. B.: die von der Gesell-schaft bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die beauftragte Verwahrstelle) über die Durchführung des betreffenden Geschäftes ausschließlich entschei-den, ist die Geschäftsführung berechtigt, alle Geschäf-te vorzunehmen, die zum gewöhnlichen Geschäfts-betrieb der Gesellschaft gehören. Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören insbeson-dere alle nachfolgenden Handlungen, Erklärungen und Rechtsgeschäfte und alle Maßnahmen, die damit in Zusammenhang stehen (einschließlich der Geltendma-chung von Rechten der Gesellschaft):

a) der Abschluss, die Änderung, die Ergänzung, die Prolongation, die Kündigung, die Aufhebung sowie Durchführung eines Verwaltungsvertrages mit einer dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft

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entsprechenden externen Kapitalverwaltungsgesell-schaft, wodurch diese Kapitalverwaltungsgesellschaft berechtigt und verpflichtet wird, die Gesellschaft zu verwalten und insbesondere das Vermögen der Ge-sellschaft (einschließlich des Kommanditanlagever-mögens im Sinne des § 156 Abs. 2 KAGB) anzulegen und zu verwalten;

b) der Abschluss, die Änderung, die Ergänzung, die Prolongation, die Kündigung, die Aufhebung sowie Durchführung eines Verwahrstellenvertrages mit ei-ner Verwahrstelle im Sinne des § 80 Abs. 2 KAGB, wodurch diese Verwahrstelle beauftragt wird, die Vermögensgegenstände der Gesellschaft gemäß den Regelungen des KAGB zu verwahren und insbe-sondere bestimmte Tätigkeiten und Rechtsgeschäf-te der Gesellschaft zu überwachen;

c) der Abschluss, die Änderung, die Ergänzung, die Prolongation, die Kündigung, die Aufhebung sowie Durchführung

(i) eines Platzierungsgarantievertrages mit der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, („CFB“),

(ii) von Treuhandverträgen mit der Treuhandkom-manditistin und natürliche oder juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften oder Stiftun gen, die sich mittelbar an der Gesell-schaft beteiligen, sowie

(iii) von Vertriebsverträgen hinsichtlich der Ein-werbung von Kommanditkapital;

d) die Aufnahme von Gesellschaftern (einschließlich der Erhöhungen von Beteiligungen an der Gesell-schaft) gemäß § 4.4, § 4.12 oder § 15 dieses Ver-trages;

e) der Verkauf und die Übertragung von Anteilen an der Gesellschaft gemäß § 15.2 und § 15.3 dieses Vertrages;

f) die Zustimmung oder Ablehnung hinsichtlich einer Verfügung über eine Beteiligung gemäß § 15.1 die-ses Vertrages;

g) der Abschluss, die Änderung, die Ergänzung, die Prolongation, die Kündigung, die Aufhebung so-wie die Durchführung eines Kooperationsvertra-ges mit der CFB-Fonds Transfair GmbH („CFT“), durch den sich die CFT insbesondere verpflichtet,

Kommanditanteile der Gesellschaft oder Treuge-beranteile zum Handel auf ihrer Internethandels-plattform (www.cfb-fonds-transfair.com) zuzulassen und ihr von der Gesellschaft zur Verfügung ge-stellte Informationen (wie z. B.: den Verkaufspros-pekt, den Gesellschaftsvertrag, die Anlagebedin-gungen, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Jahresberichte und Bilanzen der Gesellschaft) auf dieser Internethandelsplattform zu veröffent-lichen sowie die Weitergabe und Überlassung von Informationen und Unterlagen an die CFT – in jedweder Form –, die die Gesellschaft und / oder den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft betreffen und – nach Auffassung der Geschäftsführung der Gesell-schaft – den Marktpreis der Kommanditanteile der Gesellschaft beeinflussen können;

h) die Einleitung, das Führen und die Beilegung (ein-schließlich des Abschlusses eines Vergleichs) von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstrei-tigkeiten;

i) das Erstellen der jeweiligen Steuererklärung der Gesellschaft nach der Aufstellung und Testierung des Jahresabschlusses;

j) die Durchführung von Ausschüttungen an die Ge-sellschafter, sofern hierfür nach Einschätzung der Komplementärin alle Voraussetzungen (z. B.: gemäß § 12 dieses Vertrages) gegeben sind;

k) der Abschluss, die Änderung, die Ergänzung, die Prolongation, die Kündigung sowie die Aufhebung von Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von Erklä-rungen im Zusammenhang mit:

(i) dem Erwerb des Flugzeuges, vorausgesetzt, dass

(1) das Flugzeug vor dem Erwerb von zwei externen, voneinander unabhängigen Bewer-tern, die die Anforderungen nach § 216 Abs. 1 S. 1 und S. 2, Abs. 2 bis 5 KAGB erfüllen und die die Bewertung des Flugzeuges unabhän-gig voneinander vornehmen, bewertet wurde, und

(2) die für den Verkauf und die Übereignung des Flugzeugs von der Gesellschaft zu er-bringende Gegenleistung den von den beiden Bewertern ermittelten Wert des Flugzeuges nicht oder nur unwesentlich übersteigt;

(ii) dem Halten und dem Betrieb des Flugzeu-ges (einschließlich dessen Versicherung,

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104 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Überprüfung, Wartung, Reparatur, Moderni-sierung sowie des Erwerbs von Ersatzteilen und Ausrüstungsgegenständen, der Vornah-me von Änderungen am Flugzeug infolge von rechtlichen und / oder behördlichen Anordnun-gen sowie der Geltendmachung von Gewähr-leistungsansprüchen);

(iii) der Registrierung des Flugzeuges und / oder seiner Triebwerke in inländischen und / oder ausländischen Registern;

(iv) der Beschäftigung des Flugzeuges (insbe-sondere die Übernahme eines Leasingver-trages mit Emirates sowie der Abschluss von Miet-, Leasing- und sonstigen Verträgen zur Beschäftigung des Flugzeuges für die Zeit nach Beendigung des Leasingvertrages mit Emirates, sofern die Laufzeit nicht mehr als 60 (sechzig) Monate beträgt);

(v) der (ganzen oder teilweisen) Finanzierung des Erwerbes des Flugzeuges (nebst der Zins-sicherung), einschließlich der Besicherung der Finanzierung (z. B.: Bestellung von Hy-potheken an dem Flugzeug, Verpfändung von Konten der Gesellschaft und Sicherungsab-tretungen von Forderungen der Gesellschaft), wobei die sich gemäß § 263 KAGB ergeben-den Beschränkungen im Hinblick auf den Leverage und die Belastungen zu beachten sind;

(vi) der Finanzierungen (nebst der Zinssicherung) im Rahmen des Geschäftsbetriebes, jeweils einschließlich der Besicherung der Finanzie-rung;

(vii) der Zwischenfinanzierung (nebst Besicherung) des nach § 4.4 dieses Vertrages vorgesehenen Erhöhungsbetrages des Gesellschaftskapitals;

(viii) die Steuer- und / oder Rechtsberatung der Ge-sellschaft (inklusive der Geschäftsführung) so-wie die technische Beratung hinsichtlich des Flugzeuges;

l) die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesell-schaft sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft;

m) die Buchführung der Gesellschaft;

n) die Beauftragung, Einholung und / oder Erstellung von internen oder externen Bewertungen der Ver-mögensgegenstände der Gesellschaft (insbesonde-re des Flugzeuges) und Berechnungen des Nettoin-ventarwertes je Anteil an der Gesellschaft;

o) die laufende Liquiditätssteuerung der Gesellschaft sowie Anlage von Geldern der Gesellschaft auf Fest-geldkonten, Sparkonten, in Geldmarktfonds oder vergleichbaren Investitionsinstrumenten sowie die Entscheidung über die Einrichtung, die Höhe und die Verwendung einer im Rahmen der Geschäfts-tätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve (ein-schließlich etwaiger hierdurch erwirtschafteter Zinsen);

p) die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesell-schaft für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 (ein-schließlich);

q) sämtliche Handlungen, Rechtsgeschäfte und / oder Maßnahmen, die im Zusammenhang stehen mit dem Verkauf des Flugzeuges, sofern die Komman-ditisten den Verkauf gemäß den Regelungen dieses Vertrages beschlossen haben;

r) der Abschluss, die Änderung, die Ergänzung, die Kündigung, die Aufhebung sowie die Prolongation von Versicherungen, insbesondere hinsichtlich des Flugzeuges sowie zur Absicherung der Komman-diteinlagen;

s) die Änderung der Anlagebedingungen der Gesell-schaft, sofern die Änderung mit den bisherigen An-lagegrundsätzen der Gesellschaft vereinbar ist und nicht zu einer Änderung der Kosten oder der we-sentlichen Anlegerrechte führt; sowie

t) vorbehaltlich der Regelung in § 6.4 dieses Ver-trages, alle Geschäfte, die im Einzelfall einen Ge-schäftswert von USD 5.000.000 (United States Dol-lar fünf Millionen) nicht übersteigen.

Eine Zustimmung der Gesellschafter oder die Fassung eines Beschlusses der Gesellschafter ist für die Vornah-me der vorstehenden Geschäfte und / oder Handlungen nicht erforderlich.

Soweit kraft Gesetzes für die Vornahme eines Geschäf-tes zusätzlich die Zustimmung eines anderen Dritten (z. B.: der Verwahrstelle) erforderlich ist, wird sich die Geschäftsführung oder die von der Gesellschaft

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bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft bemühen, diese Zustimmung einzuholen.

6.4 Die Geschäftsführung ist berechtigt, alle über den ge-wöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinaus-gehenden Geschäfte, deren Geschäftswert im Einzelfall einen Betrag von USD 5.000.000 (United States Dollar fünf Millionen) nicht übersteigt, vorzunehmen, mit Ausnahme der folgenden Geschäfte:

a) die Veräußerung des Flugzeuges;

b) die Kündigung des Leasingvertrages mit Emirates durch die Gesellschaft oder die einvernehmliche Aufhebung des Leasingvertrages mit Emirates;

c) die Übernahme von Bürgschaften und / oder Garan-tien durch die Gesellschaft, mit Ausnahme solcher, deren Übernahme im Rahmen (i) von Finanzierun-gen, (ii) des Erwerbs des Flugzeuges oder (iii) des Betriebs des Flugzeuges üblich, erforderlich oder zweckmäßig ist (z. B.: zur Abwendung von Arresten);

d) Übernahme eines anderen Unternehmens durch die Gesellschaft;

e) der Abschluss eines Miet-, Leasing- oder sonstigen Vertrages zur Beschäftigung des Flugzeuges nach Beendigung des Leasingvertrages mit Emirates, sofern dieser Vertrag ein Ankaufsrecht zugunsten eines Dritten vorsieht und / oder die Laufzeit dieses Vertrages mehr als 60 (sechzig) Monate beträgt;

f) Abschluss von Finanzierungsverträgen (nebst deren Besicherung), die nicht in § 6.3 k) dieses Vertrages genannt oder in Bezug genommen sind.

Alle vorstehend unter § 6.4 a) bis f) aufgeführten Ge-schäfte sowie alle über den gewöhnlichen Geschäfts-betrieb der Gesellschaft hinausgehenden Geschäfte, deren Geschäftswert im Einzelfall einen Betrag von USD 5.000.000 (United States Dollar fünf Millionen) übersteigt, kann die Geschäftsführung der Gesellschaft (vorbehaltlich der Regelung in § 6.9 dieses Vertrages) nur dann vornehmen, wenn die Gesellschafter der Ge-sellschaft der Vornahme des Geschäftes im Rahmen ei-nes Gesellschafterbeschlusses zugestimmt haben.

Geschäfte, die nach den Regelungen dieses Vertrages nur vorgenommen werden dürfen, wenn ein die Vor-nahme des Geschäftes legitimierender Gesellschaf-terbeschluss vorliegt, aber von der Komplementärin

ohne legitimierenden Gesellschafterbeschluss vorge-nommen worden sind, können nachträglich durch Be-schluss der Gesellschafter der Gesellschaft legitimiert werden.

6.5 Die Komplementärin ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Der Komplementärin und deren Ge-schäftsführern und Prokuristen ist es jeweils gestattet, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Na-men oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).

Die Komplementärin und der Kommanditist 1 haben je-weils mindestens zwei Geschäftsführer, die zuverlässig sind und die zur Leitung der Gesellschaft erforderliche fachliche Eignung (auch hinsichtlich der Art des Unter-nehmensgegenstandes der Gesellschaft) haben.

6.6 Die Komplementärin ist berechtigt und bevollmächtigt, jederzeit namens und für Rechnung der Gesellschaft Dritte mit der Wahrnehmung von Tätigkeiten für die Gesellschaft und mit der Durchführung von Handlun-gen, Erklärungen und Rechtsgeschäften und sonstigen Maßnahmen der Geschäftsführung zu beauftragen und diesen Dritten – soweit nach Auffassung der Komple-mentärin zweckdienlich oder notwendig – entspre-chende Vollmachten zu erteilen.

Die Komplementärin ist insbesondere berechtigt, eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 17 KAGB (wie z. B.: die Commerz Real Kapitalverwal-tungsgesellschaft mbH) zu bestellen, die aufgrund der Bestellung für die Verwaltung der Gesellschaft und deren Vermögens verantwortlich ist. Die Komplemen-tärin ist berechtigt und bevollmächtigt, dieser Kapi-talverwaltungsgesellschaft eine Vollmacht zu erteilen, die die Kapitalverwaltungsgesellschaft unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt, im Namen und für Rechnung der Gesellschaft zu handeln. Endet die Bestellung einer Kapitalverwaltungsgesell-schaft (gleich aus welchem Grund), so ist die Komple-mentärin berechtigt, eine andere Kapitalverwaltungs-gesellschaft mit der Verwaltung der Gesellschaft und des Gesellschaftsvermögens zu bestellen.

Darüber hinaus ist die Komplementärin berechtigt, Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Dritten – unabhängig davon ob (i) dies erforderlich ist, (ii) die Komplementärin dies für erforderlich halten darf, oder (iii) ob der Gesellschaft Mittel zur Erfüllung der Ver-bindlichkeit zur Verfügung stehen – zu erfüllen.

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106 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

6.7 Die Komplementärin ist zudem von den Gesellschaf-tern bevollmächtigt, im Falle von Veränderungen im Gesellschafterkreis (z. B.: infolge der Aufnahme neuer Gesellschafter oder des Ausscheidens eines Gesell-schafters) oder im Falle der Namensänderung eines Gesellschafters, sich hieraus ergebende Änderungen des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen und die dies-bezüglichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu beschließen, sofern es sich bei diesen Änderungen um rein formale Änderungen des Gesellschaftsvertra-ges oder ähnliche Richtigstellungen handelt.

6.8 Die Komplementärin ist verpflichtet, zu veranlassen, dass mindestens einmal jährlich eine Bewertung der Vermögensgegenstände der Gesellschaft sowie eine Berechnung des Nettoinventarwertes je Anteil an der Gesellschaft nach Maßgabe des KAGB (insbesondere §§ 271, 272 KAGB) erfolgt. Zudem wird die Komple-mentärin eine Bewertung der Vermögensgegenstände der Gesellschaft sowie eine Berechnung des Nettoin-ventarwertes je Anteil an der Gesellschaft veranlassen, wenn das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft er-höht oder herabgesetzt wird.

Die Komplementärin wird dafür Sorge tragen, dass die jeweilige Bewertung und Berechnung des Nettoinven-tarwertes gegenüber den Gesellschaftern offen gelegt wird.

6.9 In Not- und Eilfällen ist die Komplementärin berechtigt, die Entscheidung über die Abgabe von Erklärungen oder die Vornahme von Handlungen, Rechtsgeschäf-ten und / oder sonstigen Maßnahmen, die über den ge-wöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, zu treffen und diese gegebenenfalls vorzunehmen, auch wenn insoweit kein Beschluss der Gesellschafter vorliegt.

Die Gesellschafter sind mit dieser Vorgehensweise ein-verstanden und werden die Komplementärin wegen einer getroffenen Eilentscheidung und der Vornahme der auf dieser Entscheidung beruhenden Handlungen, Rechtsgeschäften und / oder sonstigen Maßnahmen, nicht verantwortlich machen. Die Komplementärin wird die anderen Gesellschafter zeitnah über die getroffene Eilentscheidung und vorgenommenen Handlungen unterrichten. Ein nachträglicher, die Handlungen der Komplementärin legitimierender Gesellschafterbe-schluss ist nicht erforderlich.

6.10 Die Komplementärin erhält von der Gesellschaft für die Übernahme der persönlichen Haftung und für die Ausübung der Geschäftsführungstätigkeiten sowie das mit separatem Vertragsverhältnis (Lease Management

Agreement) geregelte Management des Leasingver-trages jährlich eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,085  Prozent der Bemessungsgrundlage im jewei-ligen Geschäftsjahr, maximal jedoch USD 50.000,00 (United States Dollar fünfzigtausend) p. a. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Kommanditist 1 erhält von der Gesellschaft für die Ausübung der Geschäftsführungstätigkeiten jährlich eine Vergütung in Höhe von 0,006 Prozent der Bemes-sungsgrundlage im jeweiligen Geschäftsjahr, maximal jedoch USD 5.950,00 (United States Dollar fünftau-sendneunhundertfünfzig) p. a. inklusive der gesetzli-chen Umsatzsteuer.

Die Vergütungen sind per 20.12. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die Zahlung einer Vorabvergütung ist grundsätzlich zulässig. Diese Vergütungen gelten im Verhältnis der Gesellschafter untereinander als Auf-wand der Gesellschaft. Sie sind auch in Verlustjahren zu zahlen.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der lau-fenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durch-schnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft (er-mittelt auf Basis des Durchschnitts der unterjährig erfolgten Bewertungen oder sofern eine Ermittlung nur einmal jährlich erfolgt auf Basis des Durchschnittswer-tes der Werte am Anfang und am Ende des Geschäfts-jahres) im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum je-weiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Kommanditisten (mit Ausnahme des Kommanditis-ten 1 und des Treuhandkommanditisten, soweit er die Beteiligung nicht treuhänderisch für einen Treugeber hält) geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 Pro-zent des von den Kommanditisten (mit Ausnahme des Kommanditisten 1 und des Treuhandkommanditisten, soweit er die Beteiligung nicht treuhänderisch für ei-nen Treugeber hält) gezeichneten Kommanditkapitals.

Die vorstehenden Vergütungen berücksichtigen die ak-tuellen Steuersätze. Bei einer Änderung des gesetzli-chen Umsatzsteuersatzes werden die genannten Brut-tobeträge entsprechend angepasst.

6.11 Die Komplementärin und der Kommanditist 1 sind von dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB entbunden.

§ 7 Jahresabschluss, Kontrollrecht, Wertberechnungen

7.1 Die Geschäftsführung ist verpflichtet, innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres

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der Gesellschaft den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und den Lage-bericht entsprechend der Regelungen des KAGB für das abgelaufene Geschäftsjahr nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung auf-zustellen und durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen und testieren zu lassen.

7.2 Die Geschäftsführung ist verpflichtet, innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft einen Jahresbericht (bestehend aus u. a.: geprüftem Jahresabschluss und Lagebericht, Erklärung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie Bestätigungen des Abschlussprüfers nach § 136 KAGB), nach Maßgabe der §§ 158, 135 KAGB zu er-stellen und offenzulegen. Der Jahresbericht ist un-verzüglich nach seiner Erstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) einzu-reichen. Zudem wird die Geschäftsführung den Jah-resbericht spätestens 6 (sechs) Monate nach Schluss des Geschäftsjahres in den Geschäftsräumen der von ihr bestellten Kapitalverwaltungsgesellschaft dem Pu-blikum zugänglich machen (§ 160 Abs. 2 KAGB). Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Jahresbericht jedem Gesellschafter auf Anfrage vorzulegen.

7.3 Jedem Kommanditisten steht zudem das Kontrollrecht gemäß § 166 Abs. 1 HGB zu. Im Rahmen der Ausübung dieses Kontrollrechts und vorausgesetzt, der Gesell-schaft ist mindestens 5 (fünf) Arbeitstage vor der Ein-sichtnahme eine Mitteilung hierüber zugegangen, hat jeder Kommanditist das Recht, auf eigene Kosten die Bücher und alle sonstigen Geschäftsunterlagen der Ge-sellschaft, die für die Überprüfung des Jahresabschlus-ses relevant sind, zu üblichen Bürozeiten nach Wahl der Geschäftsführung am Sitz der Gesellschaft oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft (i) selbst einzusehen oder (ii) sofern sich die betreffende Person gegenüber der Gesellschaft verpflichtet hat, alle erhaltenen Infor-mationen vertraulich zu behandeln, durch einen von dem betreffenden Gesellschafter beauftragten Rechts-anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einsehen zu lassen sowie alle Informationen, die zur Ausübung des Kontrollrechtes erforderlich sind, zu verlangen. Jeder Kommanditist verpflichtet sich, alle erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln und si-cherzustellen, dass seine Rechtsanwälte, Steuerberater und / oder Wirtschaftsprüfer ebenfalls alle erlangten In-formationen streng vertraulich behandeln.

7.4 Die Geschäftsführung wird ihr vorliegende Bewer-tungen der Vermögensgegenstände der Gesellschaft

sowie Berechnungen des Nettoinventarwertes je An-teil gegenüber den Gesellschaftern offenlegen (§ 272 Abs. 3 KAGB).

§ 8 Gesellschafterbeschlüsse

8.1 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesell-schafterversammlungen oder im schriftlichen Ver-fahren gefasst. Die Komplementärin legt im Einzelfall nach einer Beratung mit dem Kommanditisten 1 fest, ob die Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren oder im Rahmen einer Gesellschafterversammlung er-folgt und fordert die Gesellschafter entsprechend zur Beschlussfassung auf.

8.2 Innerhalb von 10 (zehn) Monaten nach Schluss eines jeden Geschäftsjahres soll eine Beschlussfassung der Gesellschafter im Rahmen einer ordentlichen Gesell-schafterversammlung in Düsseldorf oder am Sitz der Gesellschaft oder im schriftlichen Verfahren durchge-führt werden.

Eine Beschlussfassung der Gesellschafter im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung oder eines außerordentlichen schriftlichen Verfahrens hat stattzufinden, wenn die Komplementärin hier-zu einlädt oder wenn Gesellschafter, die mindestens 9,9 % (neun Komma neun Prozent) des gesamten Ge-sellschaftskapitals vertreten, dies gegenüber der Kom-plementärin schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragen.

8.3 Soweit nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen und / oder aufsichtsbehördlicher Anweisungen ein Drit-ter oder mehrere Dritte (wie z. B.: die von der Gesell-schaft bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die beauftragte Verwahrstelle) über die Durchführung des betreffenden Geschäftes ausschließlich entschei-den oder berechtigt sind, auch ohne Vorliegens eines Beschlusses der Gesellschafter der Gesellschaft zu ent-scheiden und zu handeln, beschließen die Gesellschaf-ter u. a. über die

a) Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft;

b) Entlastung der Komplementärin und des Komman-ditisten 1;

c) Wahl des Abschlussprüfers, soweit hierzu nicht die Komplementärin ermächtigt ist (vgl. § 6.3 p) dieses Vertrages);

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d) Änderung des Gesellschaftsvertrages, soweit die Än-derung nicht bereits in diesem Vertrag vorgesehen ist oder die Komplementärin zur Änderung des Ge-sellschaftsvertrages aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrages berechtigt ist (z. B.: die Auf-nahme von neuen Gesellschaftern und Kapitalerhö-hungen);

e) Auflösung der Gesellschaft, soweit nicht in § 18.1 b) bis e) dieses Vertrages vorgesehen;

f) Geschäfte, die gemäß § 6.4 dieses Vertrages eines Gesellschafterbeschlusses bedürfen;

g) Vornahme von Ausschüttungen an die Gesellschaf-ter gemäß § 12.1 dieses Vertrages;

h) Behandlung von Einsprüchen gegen Form oder In-halt von protokollierten Gesellschafterbeschlüssen oder das Verfahren der Beschlussfassung;

i) Angelegenheiten, die den Gesellschaftern von der Komplementärin und / oder dem Kommanditisten 1 zur Beschlussfassung vorgelegt werden;

j) Aufnahme neuer Geschäftszweige oder Geschäfts-tätigkeiten, die nicht vom Gesellschaftsgegenstand gemäß § 2 dieses Vertrages umfasst sind;

k) Zustimmung zum Beschluss der Geschäftsführung über die Verlängerung oder Verkürzung der Dauer der Gesellschaft um bis zu 5 (fünf) Jahre, sowie

l) jede Änderung der Anlagebedingungen der Gesell-schaft, die mit den bisherigen Anlagegrundsätzen der Gesellschaft nicht vereinbar ist oder zu einer Änderung der Kosten oder der wesentlichen Anle-gerrechte führt.

Soweit vorgesehen ist (z. B.: aufgrund gesetzlicher Re-gelungen wie § 84 KAGB oder Verlautbarungen der BaFin), dass bestimmte Geschäfte (z. B.: die Verfügung über der Gesellschaft gehörende Vermögensgegen-stände im Sinne des § 261 Absatz 1 Nr. 1 KAGB oder die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesell-schaft) nur durchgeführt werden dürfen, wenn ein Drit-ter (z. B. die Verwahrstelle) der Vornahme zustimmt, ist die Komplementärin nur dann verpflichtet, das be-treffende Geschäft durchzuführen, wenn der Dritte der Durchführung zugestimmt hat.

8.4 Soweit dieser Vertrag oder das Gesetz nicht (i) eine andere Mehrheit, und / oder (ii) die Zustimmung der

Komplementärin und / oder des Kommanditisten 1 vor-schreibt, werden Beschlüsse der Gesellschafter sowohl im schriftlichen Verfahren als auch im Rahmen einer Gesellschafterversammlung mit der einfachen Mehr-heit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Beschlüsse über die Auflösung der Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss sowie über die Veräußerung des Flugzeuges bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

Beschlüsse über die Änderung der Anlagebedingun-gen der Gesellschaft gemäß § 8.3 k) dieses Vertrages bedürfen der Zustimmung von Kommanditisten (mit Ausnahme des Kommanditist 1 und des Treuhandkom-manditisten, soweit er die Beteiligung nicht treuhände-risch hält), die zusammen mindestens über zwei Drittel des gesamten Kommanditkapitals der Gesellschaft (mit Ausnahme des Kommanditkapitals des Kommanditist 1 und des Treuhandkommanditisten, soweit er die Betei-ligung nicht treuhänderisch hält) verfügen.

Ein Beschluss über (i) die Auflösung der Gesellschaft gemäß § 18.1 a) dieses Vertrages, (ii) die Änderung dieses Gesellschaftsvertrages, sowie (iii) die Änderung der Anlagebedingungen der Gesellschaft bedarf zudem der Zustimmung durch die Komplementärin.

Soweit kraft Gesetzes für die Vornahme eines Geschäf-tes zusätzlich die Zustimmung eines anderen Dritten (z. B.: der Verwahrstelle) erforderlich ist, wird sich die Geschäftsführung oder die von der Gesellschaft be-stellte Kapitalverwaltungsgesellschaft bemühen, diese Zustimmung einzuholen.

Soweit ein Beschluss über die Änderung des Gesell-schaftsvertrages gefasst wird, der in nicht unerhebli-cher Weise in den Kernbereich von Mitgliedschafts-rechten der Gesellschafter eingreift oder zu ihren Lasten eine Nachschusspflicht beinhaltet, ist der Be-schluss nur gegenüber den Gesellschaftern wirksam, die dem Beschlussantrag zugestimmt haben.

Bis zur vollständigen Einzahlung des Gesellschaftska-pitals in Höhe von USD 86.810.000 (United States Dol-lar sechsundachtzig Millionen achthundertzehn Tau-send), bedarf jeder Beschluss zudem der Zustimmung der Komplementärin.

8.5 Die Auszählung der Stimmen sowie die Prüfung, ob die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der Kom-plementärin und / oder des Kommanditisten 1 vorliegt, wird im Rahmen von Gesellschafterversammlungen

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vom jeweiligen Leiter der Versammlung und im schrift-lichen Beschlussverfahren vom jeweiligen Leiter vorge-nommen. Ein Beschluss ist antragsgemäß beschlossen worden, wenn die gemäß diesem Vertrag erforderli-che Mehrheit für den Beschlussantrag gestimmt hat und die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der Komplementärin und / oder des Kommanditisten 1 vor-liegt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abge-lehnt. Stimmenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen. Stimmen, die der Komplementärin im Rah-men der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren erst nach dem letzten Abstimmungstag zugehen oder die aus sonstigen Gründen ungültig sind, gelten als nicht abgegeben.

Sieht dieser Vertrag im Rahmen der Beschlussfassung die Zustimmung der Komplementärin und / oder des Kommanditisten 1 vor, gilt der Beschlussantrag als abgelehnt, wenn diese Zustimmung(en) nicht erteilt wird / werden.

Der Leiter stellt fest, ob ein Beschlussantrag angenom-men worden ist oder nicht. Ein Beschluss ist unmit-telbar nach der vorgenannten Feststellung durch den Leiter wirksam.

8.6 Jeder Gesellschafter kann sich im Rahmen der Aus-übung seines Stimmrechtes vertreten lassen. Die Gesellschafter sind ausdrücklich damit einverstanden, dass die Treugeber an Beschlussfassungen der Ge-sellschafter in Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren teilnehmen und kraft der ihnen von dem Treuhandkommanditisten erteilten Vollmacht die auf ihren Treugeberanteil entfallenden Rechte im Rahmen von Beschlussfassungen der Gesellschafter selbst oder durch Bevollmächtigte ausüben.

8.7 Jeder Gesellschafter hat je vollem nominalen Kapital-anteil (Einlage), den er an die Gesellschaft geleistet hat, in Höhe von:

USD 1.000 (United States Dollar eintausend) eine (1) Stimme.

8.8 Jeder Gesellschafter (mit Ausnahme des Treuhand-kommanditisten) kann im Rahmen einer Beschluss-fassung die ihm zustehenden Stimmen nur einheitlich ausüben. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, die ihm zustehenden Stimmen gespalten auszuüben, wo-bei die Stimmen, die jeweils auf einen Treugeberanteil entfallen, nur einheitlich abgegeben werden können.

8.9 Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses oder Einsprüche gegen das Verfahren der Beschluss-fassung können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 (dreißig) Tagen nach Absendung des Protokolls über die Gesellschafterversammlung oder im Fall der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren von 30 (dreißig) Tagen nach Absendung des Protokolls, gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.

§ 9 Gesellschafterversammlung

9.1 Die Komplementärin legt nach einer Beratung mit dem Kommanditisten 1 die Tagesordnung einer jeden Gesellschafterversammlung fest. Hierbei sind nur die Anträge von Gesellschaftern sowie von Treugebern, die hinsichtlich der Rechte im Zusammenhang mit ihrem Treugeberanteil von dem Treuhandkomman-ditisten bevollmächtigt sind, zu berücksichtigen, die der Komplementärin sieben (7) Tage vor Versendung der Einladung zu einer Gesellschafterversammlung in schriftlicher Form vorliegen.

9.2 Die Einladungen zur Beschlussfassung im Rahmen ei-ner ordentlichen Gesellschafterversammlung erfolgen in Textform und sind mindestens 14 (vierzehn) Tage vor dem Tag, an dem die betreffende Gesellschafter-versammlung stattfinden soll, abzusenden. Mit der Ein-ladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung ist den Gesellschaftern und im Auftrag der Treuhand-kommanditistin den Treugebern die Tagesordnung nebst vollständiger Angabe sämtlicher vorgesehener Beschlussgegenstände und, sofern dieser der Gesell-schaft vorliegt und die Übersendung an die Gesell-schafter noch nicht zuvor erfolgt ist, der Jahresbericht (§ 158 KAGB), der das letzte, abgelaufene Geschäfts-jahr der Gesellschaft betrifft, zu übersenden. Die Ein-ladungen gelten als ordnungsgemäß abgesandt, wenn sie bis zum Beginn der in Satz 1 angegebenen Frist an die letzte vom jeweiligen Gesellschafter der Gesell-schaft oder vom jeweiligen Treugeber dem Treuhand-kommanditisten schriftlich bekanntgegebene Adresse versandt worden sind. Bei der Fristberechnung werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet.

9.3 Die Einladungen zur Beschlussfassung im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung erfolgen in Textform und sind mindestens 10 (zehn) Tage oder, wenn sachlich begründet, innerhalb einer jeweils angemessenen kürzeren Frist (z. B.: im Fall des Vorliegens eines zeitlich befristeten Kaufangebotes für

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das Flugzeug) vor dem Tag, an dem die betreffende Gesellschafterversammlung stattfinden soll, abzusen-den. Mit der Einladung zur außerordentlichen Ge-sellschafterversammlung ist den Gesellschaftern und im Auftrag der Treuhandkommanditistin den Treuge-bern die Tagesordnung nebst vollständiger Angabe sämtlicher vorgesehener Beschlussgegenstände zu übersenden. Die Einladungen gelten als ordnungs-gemäß abgesandt, wenn sie bis zum Beginn der in Satz 1 angegebenen Frist an die letzte vom jeweiligen Gesellschafter der Gesellschaft oder vom jeweiligen Treugeber dem Treuhandkommanditisten schriftlich bekanntgegebene Adresse versandt worden sind. Bei der Fristberechnung werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Versammlung nicht mit-gerechnet.

9.4 Die Gesellschafterversammlung wird von einem Ge-schäftsführer der Komplementärin oder einem Dritten, den die Komplementärin mit der Leitung der Gesellschaf-terversammlung beauftragt hat, geleitet. Treugeber sowie Geschäftsführer und Mitarbeiter der von der Gesellschaft bestellten Kapitalverwaltungsgesellschaft sind berechtigt, an Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft teilzunehmen. Der Leiter der Gesell-schafterversammlung ist zudem berechtigt, weiteren Personen (z. B.: Mitarbeitern der Verwahrstelle sowie Personen, die bei Gesellschaften beschäftigt sind, an die die Kapitalverwaltungsgesellschaft Aufgaben aus-gelagert hat), die keine Gesellschafter der Gesellschaft sind, die Teilnahme an der Gesellschafterversamm-lung zu gestatten, sofern der Leiter der Gesellschaf-terversammlung deren Anwesenheit für zweckmäßig hält.

9.5 Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn (i) sämtliche Gesellschafter und Treugeber ord-nungsgemäß geladen worden sind, und (ii) die Komple-mentärin in der Gesellschafterversammlung anwesend oder vertreten ist. Ist die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, weil die Komplementärin nicht in der Gesellschafterversammlung anwesend oder ver-treten ist, ist unverzüglich eine zweite Gesellschafter-versammlung mit derselben Tagesordnung in Textform einzuberufen. Für die Ladung gelten die Regelungen, die für die erste Ladung anzuwenden waren, entspre-chend. Die zweite Gesellschafterversammlung ist be-schlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter und Treu-geber ordnungsgemäß geladen worden sind. Hierauf ist in der zweiten Einladung hinzuweisen.

Eine Vertretung von Gesellschaftern sowie von Treu-gebern ist zulässig, vorausgesetzt, dem Leiter der

Versammlung wird vor deren Beginn eine schriftliche Vollmacht und eine der Gesellschaft genehme, schrift-liche Vertraulichkeitserklärung des jeweiligen Vertre-ters übergeben. Der Leiter der Versammlung ist be-rechtigt, die Teilnahme eines Vertreters zu versagen, falls der Leiter (in eigenem Ermessen) die Vollmacht und / oder die Vertraulichkeitserklärung für unzurei-chend erachtet.

Nimmt ein Gesellschafter, Treugeber oder Vertreter des Gesellschafters oder Treugebers an einer Gesellschaf-terversammlung teil, dann gilt seine Teilnahme als unwiderruflicher Verzicht der Rüge von Einberufungs-mängeln, wenn diese Mängel nicht von dem betrof-fenen Gesellschafter, Treugeber oder Vertreter in der betreffenden Gesellschafterversammlung schriftlich gerügt werden oder die Rüge der Einberufungsmängel nicht von dem betroffenen Gesellschafter, Treugeber oder Vertreter in der betreffenden Gesellschafterver-sammlung zu Protokoll erklärt wird.

§ 10 Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren

10.1 Die Komplementärin legt nach einer Beratung mit dem Kommanditisten 1 die Beschlussanträge einer jeden Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren fest. Hierbei sind nur die Anträge von Gesellschaftern sowie von Treugebern, die hinsichtlich der Rechte im Zusammenhang mit ihrem Treugeberanteil von dem Treuhandkommanditisten bevollmächtigt sind, zu be-rücksichtigen, die der Komplementärin 7 (sieben) Tage vor Versendung der Einladung zu einer Gesellschafter-versammlung in schriftlicher Form vorliegen.

10.2 Die Einladungen zu einer Beschlussfassung im or-dentlichen schriftlichen Verfahren sind mindestens 14 (vierzehn) Tage vor dem Tag, an dem die Gesell-schafter letztmalig ihre Stimmen hinsichtlich der in der Einladung enthaltenen Beschlussanträge wirksam ab-geben können, abzusenden. Mit der Einladung zu einer Beschlussfassung im ordentlichen schriftlichen Verfah-ren sind den Gesellschaftern und im Auftrag der Treu-handkommanditistin den Treugebern die Beschlussge-genstände und, sofern dieser der Gesellschaft vorliegt und die Übersendung an die Gesellschafter noch nicht zuvor erfolgt ist, der Jahresbericht (§ 158 KAGB), der das letzte, abgelaufene Geschäftsjahres der Gesell-schaft betrifft, zu übersenden. Die Einladungen gelten als ordnungsgemäß abgesandt, wenn sie bis zum Be-ginn der in Satz 1 angegebenen Frist an die letzte vom jeweiligen Gesellschafter der Gesellschaft oder vom jeweiligen Treugeber dem Treuhandkommanditisten

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schriftlich bekanntgegebene Adresse versandt worden sind. Bei der Fristberechnung werden der Tag der Ab-sendung der Einladung und der letzte Abstimmungstag nicht mitgerechnet.

10.3 Die Einladungen zur Beschlussfassung im Rahmen eines außerordentlichen schriftlichen Verfahrens er-folgen in Textform und sind mindestens 10 (zehn) Tage oder, wenn sachlich begründet, innerhalb einer jeweils angemessenen kürzeren Frist (z. B.: im Fall des Vorliegens eines zeitlich befristeten Kaufangebo-tes für das Flugzeug) vor dem Tag, an dem die Gesell-schafter letztmalig ihre Stimmen hinsichtlich der in der Einladung enthaltenen Beschlussanträge wirksam abgeben können, abzusenden. Mit der Einladung zu einer Beschlussfassung im außerordentlichen schrift-lichen Verfahren sind den Gesellschaftern und im Auftrag der Treuhandkommanditistin den Treugebern die Beschlussanträge zu übersenden und der letzte Abstimmungstag mitzuteilen. Die Einladungen gelten als ordnungsgemäß abgesandt, wenn sie bis zum Be-ginn der in Satz 1 angegebenen Frist an die letzte vom jeweiligen Gesellschafter der Gesellschaft oder vom jeweiligen Treugeber dem Treuhandkommanditisten schriftlich bekanntgegebene Adresse versandt worden sind. Bei der Fristberechnung werden der Tag der Ab-sendung der Einladung und der letzte Abstimmungstag nicht mitgerechnet.

10.4 Die Beschlussfassung im außerordentlichen schriftli-chen Verfahren wird von der Komplementärin geleitet. Die Komplementärin kann einen Dritten mit der Lei-tung der Beschlussfassung beauftragen. Der Leiter führt die Auszählung der Stimmen durch und stellt fest, ob ein Beschlussantrag angenommen worden ist oder nicht. Ein Beschluss ist unmittelbar nach der vor-genannten Feststellung durch den Leiter wirksam.

10.5 Beschlussfähigkeit im schriftlichen Verfahren ist ge-geben, wenn sämtliche Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß über die Durchführung einer Be-schlussfassung im schriftlichen Verfahren unterrichtet und zur Abgabe ihrer Stimmen aufgefordert worden sind.

§ 11 Schriftliche Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse

11.1 Über die Ergebnisse und insbesondere über jede Be-schlussfassung im Rahmen der Gesellschafterver-sammlung oder Beschlussfassung im Rahmen des schriftlichen Verfahrens wird der jeweilige Leiter ein

schriftliches Protokoll anfertigen und dieses Protokoll allen Gesellschaftern und im Auftrag der Treuhand-kommanditistin allen Treugebern in Kopie an die letz-te von dem jeweiligen Gesellschafter der Gesellschaft oder vom jeweiligen Treugeber dem Treuhandkom-manditisten schriftlich bekannt gegebene Adresse übersenden.

Sofern im Rahmen der ordentlichen Gesellschafterver-sammlung oder der Beschlussfassung im ordentlichen schriftlichen Verfahren keine abweichenden Beschlüs-se zu der von der Komplementärin vorgeschlagenen Beschlussfassung vorgenommen worden sind, kann die Komplementärin das Protokoll im ersten Quartal des Folgejahres versenden, andere unverzüglich.

11.2 Einsprüche gegen die Form und / oder den Inhalt des Protokolls sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 (zwei) Wochen nach Absendung des Protokolls schrift-lich mit Begründung gegenüber der Komplementärin geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gilt ein et-waiger Mangel als geheilt. Über form- und fristgerecht eingelegte Einsprüche entscheiden die Gesellschafter in der nächsten Gesellschafterversammlung oder der nächsten Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren.

§ 12 Ausschüttungen, Rückgewähr der Einlage

12.1 Soweit die Gesellschaft nach Abzug einer etwaigen Li-quiditätsreserve einschließlich Zinsen über einen (nach den Regeln einer ordentlichen Geschäftsführung ermit-telten) Liquiditätsüberschuss eines Kalenderjahres ver-fügt, kann dieser Überschuss an die Gesellschafter, die am 31.12. des betreffenden Jahres an der Gesellschaft beteiligt sind und deren Einlage in Übereinstimmung mit § 4.8 dieses Vertrages vollständig geleistet ist, zeit-anteilig, ab dem Ersten des Monats, der der Einzah-lung der Einlage folgt, im Verhältnis ihrer geleisteten Einlagen in United States Dollar ausgeschüttet werden, vorausgesetzt:

a) es liegt ein Beschluss der Gesellschafter vor, der vorsieht, dass eine entsprechende Ausschüttung durchgeführt werden soll, und

b) es liegt eine schriftliche Mitteilung der von der Ge-sellschaft bestellten Kapitalverwaltungsgesellschaft vor, in der diese bestätigt, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft der Durchführung der Ausschüt-tung nach ihrer Auffassung nicht entgegen steht, und

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c) es liegt eine Mitteilung der beauftragten Verwahr-stelle vor, in der diese bestätigt, dass die Auszah-lung eines Betrages, der der gesamten, geplanten Ausschüttung entspricht, vom Bankkonto der Ge-sellschaft erfolgen kann, und

d) es besteht keine Verpflichtung der Gesellschaft (z. B. aufgrund oder in Zusammenhang mit einer Regelung eines Finanzierungs- und / oder Sicherhei-tenvertrages, den die Gesellschaft abgeschlossen hat) gegenüber einem Dritten (z. B.: einer Bank), die Ausschüttung nicht oder nicht in voller Höhe vorzu-nehmen.

Liegen die Voraussetzungen für die Durchführung ei-ner Ausschüttung gemäß diesem § 12.1 vor, darf eine Ausschüttung an einen Gesellschafter jedoch nur dann erfolgen, wenn die Ausschüttung gemäß § 12.2 dieses Vertrages erfolgen darf.

12.2 Eine Ausschüttung an einen Gesellschafter darf er-folgen, wenn durch diese Ausschüttung der Wert der Kommanditeinlage des Gesellschafters, der die Aus-schüttung erhalten soll, nicht unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Einlage (§ 162 Abs. 1 HGB) herabgemindert wird.

Die Rückgewähr der im Handelsregister eingetragenen Einlage darf grundsätzlich nicht erfolgen.

Abweichend von dem Vorgenannten darf eine Aus-schüttung, durch die der Wert der Kommanditeinlage eines Gesellschafters, der die Ausschüttung erhalten soll, unter den Wert der im Handelsregister eingetra-genen Einlage herabgemindert wird, oder eine Rück-gewähr der im Handelsregister eingetragenen Einlage erfolgen, vorausgesetzt, dass

a) der betroffene Gesellschafter der Ausschüttung oder Rückgewähr der Einlage an ihn zugestimmt hat, und

b) der betroffene Gesellschafter vor seiner Zustim-mung darauf hingewiesen worden ist, dass er den Gläubigern der Gesellschaft unmittelbar haftet, so-weit seine im Handelsregister eingetragene Einlage durch die Rückgewähr oder Ausschüttung zurück-bezahlt wird.

12.3 Sofern die Regelungen des § 12.1 und 12.2 dieses Ver-trages beachtet worden sind, können Ausschüttungen an die Gesellschafter auch dann erfolgen, wenn deren va-riable Kapitalkonten (Sonderkonten und Verlustkonten)

hierdurch negativ werden oder durch vorangegangene Verluste oder Ausschüttungen negativ geworden sind.

Die Komplementärin ist berechtigt, jederzeit Vorabaus-schüttungen durchzuführen, sofern die Voraussetzun-gen für eine Ausschüttung gemäß § 12 dieses Vertra-ges gegeben sind.

§ 13 Ausscheiden eines Gesellschafters

13.1 Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Ge-sellschaft nur außerordentlich aus wichtigem Grund gegenüber der Gesellschaft schriftlich kündigen. Die Kündigung erfolgt mit Wirkung zum Ende des Kalen-derjahres in dem der Gesellschaft die Kündigung zuge-gangen ist, es sei denn die Gesellschaft und der kün-digende Gesellschafter haben einen anderen Zeitpunkt vereinbart, in dem die Kündigung wirksam werden soll.

Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung an der Ge-sellschaft ist ausgeschlossen.

13.2 Wird die Gesellschaft nach Zugang der Kündigung, aber vor dem Eintritt der Rechtswirkungen der Kün-digung liquidiert oder die Liquidation von den Ge-sellschaftern beschlossen, so nimmt der kündigende Gesellschafter in der Weise an der Liquidation teil, als hätte er nicht gekündigt.

13.3 Die Komplementärin ist berechtigt und seitens der Ge-sellschafter unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt, einen Gesellschafter durch schriftliche einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung aus der Gesellschaft auszuschließen, wenn

a) über das Vermögen des betroffenen Gesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Er-öffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder ein anderes der Schul-denregulierung dienendes gerichtliches oder au-ßergerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Dies gilt entsprechend für den oder die Rechtsnachfol-ger eines verstorbenen Gesellschafters, über dessen Vermögen das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde;

b) durch einen Gläubiger des betroffenen Gesell-schafters in dessen Gesellschaftsanteil und / oder damit verbundene Rechte die Zwangsvollstre-ckung betrieben wird und der Gesellschafter nicht innerhalb von 90 (neunzig) Tagen nach Zustellung

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113Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

des Pfändungsbeschlusses, der Gesellschaft die Ab-wendung der Vollstreckungsmaßnahme zu deren Zufriedenheit nachgewiesen hat;

c) der betroffene Gesellschafter die Einlage, zu deren Erbringung er sich gegenüber der Gesellschaft ver-pflichtet hat, nicht vertragsgemäß geleistet hat und die Gesellschaft diesen Betrag (nebst Zinsen) auch 10 (zehn) Tage nach Zugang einer Zahlungserinne-rung bei dem betroffenen Gesellschafter nicht er-halten hat, wobei die Zahlungserinnerung 3 (drei) Arbeitstage nach Versand an die letzte vom Gesell-schafter der Gesellschaft oder dem Treuhandkom-manditisten schriftlich mitgeteilte Adresse als zu-gegangen gilt. Ein Ausschluss kann nach Wahl der Komplementärin entweder vollständig, also in Höhe der Einlage, oder teilweise nur in Höhe der nicht geleisteten Einlage erfolgen;

d) der betroffene Gesellschafter aufgrund dieses Ver-trages oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Gesellschaft die Zahlung eines Geldbetrages (eines anderen als die Einlage) schuldet und die Ge-sellschaft diesen Betrag auch 21 (einundzwanzig) Tage nach Versand einer Zahlungserinnerung an den betroffenen Gesellschafter nicht erhalten hat, wobei die Zahlungserinnerung 3 (drei) Arbeitstage nach Versand an die letzte der Gesellschaft oder dem Treuhandkommanditisten schriftlich mitgeteil-te Adresse als zugegangen gilt;

e) der betroffene Gesellschafter gegen Regelungen dieses Vertrages verstoßen hat (also z. B.: wenn der Gesellschafter (i) seinen Verpflichtungen aus § 22.3 dieses Vertrages oder aus der Beitrittserklärung im Zusammenhang mit dem Gesetz über das Aufspü-ren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geld-wäschegesetz) nicht nachgekommen ist oder (ii) Be-fugnisse in nicht unerheblicher Weise missbraucht oder überschritten hat) und dieser Verstoß, sofern er heilbar ist, nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Verstoß zur Zufriedenheit der Komple-mentärin geheilt wurde;

f) der betroffene Gesellschafter – im Zeitpunkt des Beitrittes zur Gesellschaft oder danach – sich gemäß § 4.2 dieses Vertrages nicht oder nicht mehr an der Gesellschaft beteiligen dürfte, oder

g) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

Der betroffene Gesellschafter scheidet zu dem in der Ausschließungserklärung genannten Zeitpunkt aus der

Gesellschaft aus. Ist in der Ausschließungserklärung kein Zeitpunkt genannt, scheidet der betroffene Ge-sellschafter in dem Zeitpunkt aus der Gesellschaft aus, in dem ihm die Ausschließungserklärung zugeht. Die Ausschließungserklärung gilt 3 (drei) Arbeitstage nach der Absendung der Erklärung an die der Gesellschaft oder dem Treuhandkommanditisten zuletzt schriftlich genannte Adresse des Gesellschafters als zugegangen.

Die Komplementärin kann nach freiem Ermessen ent-scheiden, ob sie den betroffenen Gesellschafter nach § 13.3 dieses Vertrages ausschließt oder von ihrem Recht gemäß § 15.2 oder § 15.3 dieses Vertrages Ge-brauch macht.

13.4 Abweichend von den Regelungen des § 13.1 dieses Vertrages ist der Treuhandkommanditist jederzeit be-rechtigt (aber nicht verpflichtet), jeweils den Teil seiner Beteiligung an der Gesellschaft zu kündigen, der einem Treugeberanteil entspricht, und insoweit mit soforti-ger Wirkung seinen Gesellschaftsanteil zu reduzieren, sofern der Treuhandvertrag mit dem Treugeber vom Treuhandkommanditisten gekündigt oder sonst wie (z. B.: durch form- und fristgerechten Widerruf) been-det worden ist.

§ 14 Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters

14.1 In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters (einschließlich einem Ausscheiden des Gesellschafters gemäß § 131 Absatz 3 Nr. 4 HGB) wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern zwischen den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.

14.2 Scheidet ein Gesellschafter ganz oder teilweise gemäß § 13.1 oder § 13.4 dieses Vertrages aus der Gesell-schaft aus oder wird ein Gesellschafter gemäß § 13.3 dieses Vertrages aus der Gesellschaft ausgeschlossen, so wächst der Anteil dieses Gesellschafters am Gesell-schaftsvermögen den anderen Gesellschaftern im Ver-hältnis ihrer bisherigen Beteiligung zueinander zu.

14.3 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, gilt hinsichtlich einer Abfindung folgendes:

a) Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 13.1 oder § 13.3 dieses Vertrages ganz oder teilweise aus der Gesellschaft aus, erhält der aus der Gesellschaft aus-geschiedene Gesellschafter für seine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen eine Abfindung in Geld. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem Verkehrs-wert seiner Beteiligung (die von dem Ausschluss

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114 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

oder der Kündigung betroffen ist) im Zeitpunkt sei-nes Ausscheidens. Die Komplementärin ist berech-tigt von diesem Betrag, Provisionen (z. B. im Zusam-menhang mit dem Verkauf der Beteiligung über die Internethandelsplattform der CFT), Steuern, Kos-ten und Abgaben, die im Zusammenhang mit oder durch die Kündigung und / oder das Ausscheiden entstanden sind oder entstehen werden, in nachge-wiesener Höhe, jedoch nicht mehr als 6,0 Prozent des Anteilswertes, sowie etwaiger vom betreffenden Gesellschafter noch nicht gezahlter Beträge (z. B.: gemäß § 4.8, § 14.4, § 15 und / oder § 16.6 dieses Vertrages) abzuziehen und einzubehalten.

b) Kündigt der Treuhandkommanditist einen Teil seiner Beteiligung an der Gesellschaft gemäß § 13.4 dieses Vertrages und scheidet er demzufolge teilweise aus der Gesellschaft aus, erhält er für den gekündigten Teil seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen eine Abfindung in Geld in Höhe des Verkehrswertes der gekündigten Beteiligung im Zeitpunkt seines Ausscheidens. Die Komplementärin ist berechtigt von diesem Betrag, Provisionen (z. B. im Zusam-menhang mit dem Verkauf der Beteiligung über die Internethandelsplattform der CFT), Steuern, Kos-ten und Abgaben, die im Zusammenhang mit oder durch die Kündigung und / oder das Ausscheiden entstanden sind oder entstehen werden, in nachge-wiesener Höhe, jedoch nicht mehr als 6,0 Prozent des Anteilswertes, sowie etwaiger vom Treuhand-kommanditisten hinsichtlich des Treugeberanteils noch nicht gezahlter Beträge (z. B.: gemäß § 4.8, § 14.4, § 15 und / oder § 16.6 dieses Vertrages) ab-zuziehen und einzubehalten.

Erfolgt eine Abfindung nach dem Verkehrswert der Beteiligung wird die Komplementärin dem betref-fenden Gesellschafter den von der Komplementärin ermittelten Verkehrswert mitteilen. Ist der Komple-mentärin nicht innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach-dem dem betroffenen Gesellschafter die Mitteilung der Komplementärin über die Höhe des Verkehrswertes zugegangen ist, eine schriftliche Widerspruchserklä-rung des betroffenen Gesellschafters zugegangen, so gilt der von der Komplementärin dem Gesellschafter mitgeteilte Verkehrswert als akzeptiert und vereinbart. Dieser Wert ist sodann maßgeblich für die Berechnung der Abfindung. Die Mitteilung der Komplementärin gilt 3 (drei) Tage nach der Absendung der Erklärung an die der Gesellschaft oder dem Treuhandkommanditisten vom betroffenen Gesellschafter zuletzt schriftlich ge-nannte Adresse als zugegangen.

Widerspricht der betroffene Gesellschafter der Höhe des von der Komplementärin mitgeteilten Verkehrs-wertes form- und fristgerecht und können sich der be-troffene Gesellschafter und die Komplementärin nicht innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Zugang des Wider-spruchs bei der Komplementärin über die Höhe des Verkehrswertes der Beteiligung einigen, dann gilt als Verkehrswert der Betrag, den ein Dritter zum Erwerb dieser Beteiligung zu zahlen bereit ist.

Ein Abfindungsguthaben ist unverzinslich und in drei gleichen Jahresraten zu tilgen. Soweit nicht anders in diesem Vertrag geregelt oder vereinbart, ist die erste Tilgungsrate 6 (sechs) Monate nach dem Ausscheiden fällig. Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, das Ab-findungsguthaben in voller Höhe oder in größeren Ra-ten auszuzahlen.

14.4 Der ausscheidende Gesellschafter hat der Gesellschaft, die der Gesellschaft durch sein Ausscheiden verur-sachten Nachteile (z. B.: Kosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Verkehrswertes, Gebühren, Steuern und Abgaben) in nachgewiesener Höhe, jedoch nicht mehr als 6,0  Prozent des Anteilswertes, nach Anfor-derung durch die Komplementärin unverzüglich zu erstatten. Die Gesellschaft ist berechtigt, anstelle der Anforderung etwaige Kosten, Gebühren, Steuern und Abgaben unmittelbar von einem etwaigen Abfindungs-guthaben des ausgeschiedenen Gesellschafters abzu-ziehen und einzubehalten. § 15.4 dieses Vertrages gilt entsprechend. Die von ausgeschiedenen Gesellschaf-tern zu zahlenden Beträge werden 3 (drei) Tage nach Anforderung durch die Komplementärin zur Zahlung fällig.

14.5 Ein ganz oder teilweise ausgeschiedener Gesellschaf-ter hat gegenüber der Gesellschaft oder ihren Gesell-schaftern einen Anspruch auf Freistellung von Ver-bindlichkeiten der Gesellschaft nur insoweit als er von einem Gläubiger der Gesellschaft persönlich in An-spruch genommen worden ist. Ein ganz oder teilweise ausscheidender Gesellschafter kann die Sicherstellung seiner Abfindung oder des vorgenannten Freistellungs-anspruches nicht verlangen.

14.6 Scheidet ein Kommanditist während der Laufzeit der Gesellschaft aus der Gesellschaft aus, gilt die Erfüllung des Abfindungsanspruchs nicht als Rückzahlung der Einlage des Kommanditisten. Ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens haftet der ausgeschiedene Kommandi-tist nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

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115Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

§ 15 Verfügung über die Beteiligung

15.1 Jeder Kommanditist kann seine Kommanditbeteiligung einschließlich aller Rechte an Gesellschafterkonten ganz oder teilweise übertragen, belasten oder in sons-tiger Weise darüber verfügen (nachfolgend „Verfü-gung“ genannt), vorausgesetzt, die Komplementärin hat der Verfügung schriftlich zugestimmt.

Die Komplementärin ist berechtigt, aber nicht ver-pflichtet, die Zustimmung zu versagen, wenn ein wich-tiger Grund gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt ins-besondere dann vor, wenn

a) durch die Verfügung im Wege der Schenkung oder Erbfolge der Nennbetrag der betreffenden Einlage unter USD 10.000 (United States Dollar zehntausend) oder durch die sonstige Verfügung der Nennbetrag der betreffenden Einlage unter USD 30.000 (United States Dollar dreißigtausend) absinken würde,

b) durch die Verfügung der Nennbetrag der gesam-ten Einlage des erwerbenden Kommanditisten USD 21.000.000 (United States Dollar einundzwanzig Millionen) übersteigen würde, hinsichtlich des übersteigenden Betrages,

c) die von der Verfügung betroffene Einlage nicht ei-nem durch 1.000 (eintausend) ganzzahlig teilbaren, höheren Betrag entspricht,

d) durch die Verfügung der Gesellschaft und / oder ih-ren Gesellschaftern Nachteile drohen (z. B.: im Rah-men der steuerlichen Gewinnermittlung der Gesell-schaft),

e) die Verfügung zugunsten einer Person oder Gesell-schaft, die gemäß § 4.2 dieses Vertrages von der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen ist, erfolgen soll,

f) noch fällige Zahlungsansprüche der Gesellschaft gegen den Gesellschafter, der seine Beteiligung übertragen will, bestehen,

g) der Gesellschaft die Legitimation des potentiellen Erwerbers nicht zur Zufriedenheit der Komplemen-tärin nachgewiesen worden ist,

h) die Identifizierung des potentiellen Erwerbers sowie des wirtschaftlich Berechtigten nach den Vorgaben des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) nicht er-

folgt ist oder die Kundenannahmeprüfung nach den Vorgaben der Gesellschaft negativ ausfällt,

i) der Gesellschaft nicht zur Zufriedenheit der Kom-plementärin nachgewiesen worden ist, dass der potentielle Erwerber eines Gesellschaftsanteiles sämtliche Rechte und Pflichten des übertragenden Gesellschafters (auch wenn sie vor der Übertragung entstanden sind) übernehmen wird, und / oder

j) der Gesellschaft nicht zur Zufriedenheit der Kom-plementärin nachgewiesen worden ist, dass die Ver-fügung erst mit der Eintragung des Erwerbers im Handelsregister wirksam wird.

Die Einräumung eines Nießbrauchrechtes an dem Gesellschaftsanteil ist generell unzulässig und ausge-schlossen.

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, jederzeit die Beteiligung, die der Treuhandkommanditist für einen Treugeber treuhänderisch hält, auf diesen zu über-tragen (nachfolgend „Umwandlung“ genannt). Eine Zustimmung der Komplementärin zur Umwandlung ist abweichend von der vorstehenden Regelung nicht erforderlich.

Der Komplementärin steht ein Vorkaufsrecht an jeder Kommanditbeteiligung, die Gegenstand eines Kauf- und Übertragungsvertrags sein soll, zu. Die Komple-mentärin kann dieses Vorkaufsrecht innerhalb von 4 (vier) Tagen nach Eingang des Kauf- und Übertragungs-vertrages zwischen dem Verkäufer und einem Dritten (nachfolgend „Basisvertrag“ genannt) bei der Komple-mentärin ausüben. Die Komplementärin ist berechtigt, die Kommanditbeteiligung selbst zu erwerben oder ei-nen Dritten zu benennen, der bereit ist, die Kommandit-beteiligung zu erwerben. Durch die Ausübung des Vor-kaufsrechtes kommt ein Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen dem Verkäufer und der Komplementärin oder dem von ihr in der Ausübungserklärung benannten Dritten zustande, der inhaltlich die gleichen Regelun-gen und Bedingungen enthält wie der Basisvertrag, so-weit nicht andere Regelungen und / oder Bedingungen zwischen dem Verkäufer und der Komplementärin oder dem von ihr benannten Dritten vereinbart werden.

Eine ganze oder teilweise Verfügung über eine Kom-manditbeteiligung ist – soweit dieser Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Regelung enthält – zum Ende des Kalenderquartals wirksam, in dem die schriftliche Zustimmung der Komplementärin dem Kommanditis-ten zugegangen ist.

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116 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

den betroffenen Gesellschafter unverzüglich über die Veräußerung des Gesellschaftsanteils unterrichten. Der ausscheidende Gesellschafter ist zur unverzügli-chen Mitwirkung bei der Umschreibung der Beteili-gung im Handelsregister verpflichtet.

15.4 Für alle Kosten, Steuern (insbesondere eine etwaige auf einen Veräußerungsgewinn anfallende Gewerbe-steuer und durch den Wegfall von Verlustvorträgen entstehende Gewerbe- und / oder Körperschaftssteuer in der Gesellschaft), Provisionen, Gebühren und Abga-ben, die mit einer ganzen oder teilweisen Verfügung über die Beteiligung an der Gesellschaft, insbesondere im Fall des Gesellschafterwechsels (Sonderrechtsnach-folge, Gesamtrechtsnachfolge, Eintritt oder Austritt) verbunden sind, haften der ausscheidende und der eintretende Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft und den anderen Gesellschaftern gesamtschuldne-risch.

Das gilt auch für jene Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben, die bei einem Erbfall entstehen, sowie für Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben, die im Zu-sammenhang mit dem Erwerb und / oder der Eintra-gung der Kommanditbeteiligung in das Handelsregis-ter anfallen.

Ein etwaiger Aufwand aus Gewerbesteuer oder ei-ner ähnlichen Steuer, der infolge eines Gesellschaf-terwechsels mit dem daraus resultierenden Wegfall steuerlicher Verlustvorträge entsteht oder zukünftig entstehen wird, hat der neu eintretende Gesellschafter der Gesellschaft zu erstatten. Ebenso ist jeder Steuer-aufwand, der durch Sonder- und Ergänzungsbilanzen, Anteils- oder Teilanteilsveräußerungen sowie hinzu-zurechnende Sondervergütungen im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG entsteht, durch den betreffenden bzw. den neu eintretenden Gesellschafter, dem diese Sonder- oder Ergänzungsbilanzen, Anteils- oder Teil-anteilsveräußerungen oder Sondervergütungen zuzu-rechnen sind, der Gesellschaft zu erstatten. Das gilt nicht für hinzuzurechnende Sondervergütungen aus der Zahlung der Geschäftsführungs- und Haftungsver-gütungen gemäß § 6.10 dieses Vertrages.

Die Gesellschaft kann mit den zu erstattenden Beträgen insbesondere gegen Ansprüche auf Ausschüttungen gemäß § 12 oder Kaufpreisauszahlungen gemäß § 15.3 dieses Vertrages aufrechnen.

An die Gesellschaft geleistete Erstattungen werden in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

15.2 Scheidet ein Kommanditist gemäß § 13.1 oder § 13.4 dieses Vertrages ganz oder teilweise aus der Gesell-schaft aus oder wird er gemäß § 13.3 dieses Vertrages aus der Gesellschaft ausgeschlossen, so ist die Kom-plementärin unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und von jedem Gesellschaf-ter hiermit unwiderruflich bevollmächtigt, den jeweils angewachsenen Gesellschaftsanteil einem oder meh-reren von der Komplementärin zu benennenden Drit-ten (ggf. mit sofortiger Wirkung), insbesondere auch über die Internetplattform der CFT, zu verkaufen und zu übertragen sowie alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die mit dem Verkauf und der Übertragung des Gesellschaftsanteils im Zusam-menhang stehen. Die Komplementärin ist – sofern das Angebot auch im Übrigen aus Sicht der Komplementä-rin akzeptabel ist – verpflichtet, das höchste ihr vorlie-gende Angebot für den betreffenden Gesellschaftsan-teil anzunehmen, auch wenn der gebotene Kaufpreis unterhalb des Betrages liegt, der ursprünglich für den betreffenden Gesellschaftsanteil bezahlt worden ist. Der hierbei erzielte Kaufpreis steht der Gesellschaft zu.

15.3 Die Komplementärin ist unter Befreiung von den Be-schränkungen des § 181 BGB berechtigt (aber nicht verpflichtet) und von jedem Gesellschafter unwider-ruflich bevollmächtigt, wenn einer der in § 13.3 dieses Vertrages beschriebenen Fälle gegeben ist, – statt der Ausschließung des Gesellschafters oder der Kündi-gung des betroffenen Teils der Beteiligung – innerhalb von 12 (zwölf) Monaten den betroffenen Gesellschafts-anteil des Gesellschafters einem oder mehreren von der Komplementärin zu benennenden Dritten (ggf. mit sofortiger Wirkung), insbesondere auch über die Inter-netplattform der CFT, zu verkaufen und zu übertragen. Die Komplementärin ist – sofern das Angebot auch im Übrigen aus Sicht der Komplementärin akzeptabel ist – verpflichtet, das höchste Angebot für den betreffen-den Gesellschaftsanteil anzunehmen, auch wenn der gebotene Kaufpreis unterhalb des Betrages liegt, der ursprünglich für den betreffenden Gesellschaftsanteil bezahlt worden ist. Die Komplementärin ist zudem be-rechtigt und bevollmächtigt, alle Erklärungen abzuge-ben und Handlungen vorzunehmen, die mit dem Ver-kauf und der Übertragung des Gesellschaftsanteils im Zusammenhang stehen. Der hierbei erzielte Kaufpreis steht dem betroffenen Gesellschafter zu. Der betroffe-ne Gesellschafter scheidet ganz oder teilweise zu dem Zeitpunkt aus der Gesellschaft aus, zu dem die Über-tragung des betroffenen Gesellschaftsanteils auf einen Dritten wirksam erfolgt ist. Die Komplementärin wird

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117Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

§ 16 Tod eines Gesellschafters

16.1 Verstirbt ein Gesellschafter und liegt hinsichtlich sei-ner Beteiligung keine Verfügung unter Lebenden vor, geht seine Beteiligung auf seine Erben über. Die Ge-sellschaft wird mit den Erben fortgesetzt.

16.2 Die Erben sind verpflichtet, sich durch Vorlage ei-ner Ausfertigung eines Erbscheines oder eines ent-sprechenden Erbnachweises, der von dem für die Gesellschaft zuständigen Handelsregister anerkannt wird, zu legitimieren. Bis zur Vorlage eines ausrei-chenden Erbnachweises ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte, mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen oder sonstige Zahlungen mit schuld-befreiender Wirkung auf das der Gesellschaft zuletzt benannte Konto des Erblassers zu leisten.

16.3 Hat ein verstorbener Gesellschafter die Testaments-vollstreckung angeordnet und ist die Beteiligung an der Gesellschaft hiervon nicht ausdrücklich ausgenom-men, darf die Gesellschaft denjenigen, der in dem der Gesellschaft vorgelegten Testamentsvollstreckerzeug-nis (vgl. § 2368 BGB) als Testamentsvollstrecker be-zeichnet ist, als Verfügungsberechtigten ansehen und ist insbesondere berechtigt, diesen verfügen zu lassen und mit befreiender Wirkung an diesen zu leisten.

Die Gesellschafter stimmen schon jetzt einer etwa angeordneten Testamentsvollstreckung an den Ge-sellschaftsanteilen zu. Bei einem Erbfall kann der Tes-tamentsvollstrecker die Gesellschafterrechte des Ver-storbenen bei Beschlussfassungen der Gesellschafter im schriftlichen Verfahren sowie in der Gesellschafter-versammlung wahrnehmen oder sich vertreten lassen.

16.4 Sind mehrere Erben vorhanden und erreicht der Erbteil eines oder mehrerer Erben nicht jeweils mindestens USD 10.000 (United States Dollar zehntausend) sind die Erben verpflichtet, sich unverzüglich dahingehend auseinanderzusetzen, dass nur so viele Erben als Ge-sellschafter verbleiben, dass jeder der verbleibenden Gesellschafter eine Einlage von zumindest USD 10.000 (United States Dollar zehntausend) oder einen durch 1.000 (eintausend) ganzzahlig teilbaren höheren Be-trag hält.

16.5 Werden infolge einer Erbschaft mehrere Erben eines Gesellschafters Gesellschafter und ist die Erbschaft noch nicht auseinandergesetzt, so können die Erben

ihre Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Die Erben sind verpflichtet, unverzüglich schriftlich einen gemeinsamen Vertreter gegenüber der Gesellschaft zu benennen.

Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist, ruhen die Stimmrechte und die übrigen Gesellschafter-rechte der betroffenen Gesellschafter in den Angele-genheiten, in denen sie nur durch einen gemeinsamen Vertreter wahrgenommen werden können. Die vermö-gensrechtlichen Ansprüche gelten bis zum Zeitpunkt der wirksamen Bestellung eines Vertreters als gestun-det. Zustellungen und Erklärungen der Gesellschaft gegenüber einem der Erben oder einem Testaments-vollstrecker, gelten als Zustellung gegenüber allen Er-ben und Testamentsvollstreckern.

16.6 Hinsichtlich der Kosten, Steuern, Gebühren und Ab-gaben, die bei einem Erbfall entstehen, findet § 15.4 dieses Vertrages Anwendung.

16.7 Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen erfolgen – ggf. abgesehen vom Zeitpunkt der Übertragung – gemäß § 15 dieses Ver-trages. Abweichend von § 15 dieses Vertrages bedarf die Übertragung nicht der Zustimmung der Komple-mentärin.

16.8 Jeder Rechtsnachfolger des Erblassers ist verpflich-tet, der Gesellschaft unverzüglich die Angaben, die der Erblasser im Zuge des Beitritts zur Gesellschaft machen musste, sowie die Angaben gemäß § 22.3 be-zogen auf seine Person schriftlich mitzuteilen.

§ 17 Kosten

17.1 Die Kosten für die Gründung dieser Gesellschaft trägt die Gesellschaft. Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Handelsregisterkosten, die im Zuge der Erstein-tragung eines Gesellschafter im Handelsregister oder im Zuge der Erhöhung der Kommanditbeteiligung des Treuhandkommanditisten wegen eines Treugeberan-teils anfallen.

17.2 Die Aufwendungen, Kosten und Gebühren für die Er-stellung und Beglaubigung von Handelsregisteran-meldungen und -vollmachten sowie die Kosten und Gebühren für Eintragungen oder Änderungen im Han-delsregister, die durch Abtretung oder teilweise Ab-tretung von Gesellschaftsanteilen, durch Ausscheiden

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118 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

eines Gesellschafters sowie sonstige Verfügungen über Gesellschaftsanteile oder Erbfolge begründet werden, in nachgewiesener Höhe, jedoch nicht mehr als 1,0  Prozent des Anteilswertes, trägt der Gesell-schafter, der die Maßnahme veranlasst hat und ggf. sein Rechtsnachfolger (z. B.: der Erbe oder Vermächt-nisnehmer), soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

17.3 Die Kosten und Aufwendungen, die einem Gesellschaf-ter oder Treugeber im Zusammenhang mit der Teil-nahme an einer Gesellschafterversammlung, der Her-beiführung eines Gesellschafterbeschlusses und / oder für eine eventuelle Vertretung entstehen, trägt jeder Gesellschafter oder Treugeber selbst.

§ 18 Auflösung, Liquidation

18.1 Die Gesellschaft wird aufgelöst

a) durch Beschluss der Gesellschafter;

b) durch Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen ist;

c) durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen;

d) durch gerichtliche Entscheidung;

e) nach Entscheidung der Komplementärin, sofern

(i) das Flugzeug veräußert worden ist und die Ver-äußerung nach Auffassung der Komplementärin im Wesentlichen abgewickelt ist (insbesondere die Gesellschaft den Kaufpreis erhalten hat und die Gesellschaft das Eigentum an dem Flugzeug übertragen hat); oder

(ii) der tatsächliche oder wirtschaftliche Totalverlust des Flugzeuges eingetreten ist und der Totalver-lust des Flugzeuges nach Auffassung der Kom-plementärin im Wesentlichen abgewickelt (ins-besondere eine etwaige Versicherungszahlung an die Gesellschaft erfolgt ist) ist.

18.2 Die Liquidation erfolgt durch die Komplementärin und den Kommanditisten 1 oder einen von diesen bestimm-ten Dritten, und zwar mit der Maßgabe, dass jeder Li-quidator berechtigt ist, die Gesellschaft einzeln zu ver-treten.

18.3 Der Liquidator hat jährlich sowie auf den Tag, an dem die Abwicklung beendet ist, einen Abwicklungsbericht zu erstellen, der den Anforderungen des § 158 KAGB entspricht.

18.4 Der Erlös aus der Liquidation wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegen-über Gläubigern und danach solche gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen. Ein danach verbleiben-der Erlös wird unter Einbeziehung der Kapitalkonten an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (gemäß der Kapitalkonten I) ausbezahlt. Eine Haftung der Komplementärin für die Erfüllung der Gesellschaf-terforderungen ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es entstehen keine Ausgleichsansprüche zwischen den Gesellschaftern, soweit nach vollständiger Rückzah-lung der Einlagen und nach Auszahlung des verblei-benden Erlöses die Kapitalkonten der Gesellschafter voneinander abweichen.

18.5 Auszahlungen von Liquidität an Gesellschafter wäh-rend der Liquidation sind vorläufig und können bei Liquiditätsbedarf der Gesellschaft von jedem der Liqui-datoren nach Maßgabe des § 155 HGB jederzeit von den betreffenden Gesellschaftern zurückgefordert wer-den.

18.6 Die Kommanditisten haften gemäß § 161 Abs. 3 KAGB nach Beendigung der Liquidation nicht für die Ver-bindlichkeiten der Gesellschaft.

§ 19 Vertraulichkeit

19.1 Alle Kommanditisten und Treugeber sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft Stillschwei-gen zu bewahren und unbeteiligten Dritten keine Informationen über die Gesellschaft oder ihre Angele-genheiten zu geben, es sei denn, sie sind hierzu ge-setzlich verpflichtet.

19.2 Die Verpflichtung, die Angelegenheiten der Gesell-schaft vertraulich zu behandeln, gilt auch nach dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft und über die Dauer der Gesellschaft hinaus.

§ 20 Schlichtungsvereinbarung / Ombudsverfahren

20.1 Die Kommanditisten sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Gesellschafts-vertrag und dem damit begründeten Gesellschaftsver-hältnis die ‘Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.’

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anzurufen und gegen die Gesellschaft ein Schlich-tungsverfahren einzuleiten.

20.2 Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den gel-tenden Regelungen der Verfahrensordnung ‘Ombuds-stelle Geschlossene Fonds e.V.’.

§ 21 Datenschutz, Nutzung und Weitergabe von Daten

21.1 Die Gesellschaft und die von der Gesellschaft bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft sind berechtigt, die in den Beitrittsunterlagen des Gesellschafters enthalte-nen Daten sowie solche Daten und Mitteilungen, die sich zukünftig im Zusammenhang mit der Beteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft ergeben, zu speichern, zu verarbeiten und zur Begründung und der Verwaltung der Beteiligung zu nutzen.

21.2 Die Gesellschaft und die von der Gesellschaft bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft sind zudem berechtigt, diese Daten

a) an Personen und Gesellschaften, die mit der Be-gründung und der Verwaltung der Beteiligung, der Finanzierung der Beteiligung, der Finanzierung der Gesellschaft, dem Management der Gesellschaft und / oder des Flugzeuges, befasst sind (z. B. die von der Gesellschaft bestellte Kapitalverwaltungs-gesellschaft, die Verwahrstelle der Gesellschaft, die Commerz Real AG, die CFT, Vertriebspartner, Steu-erberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer sowie finanzierende Kreditinstitute) zu diesem Zweck, sowie

b) an Behörden, sonstige öffentliche Stellen oder Drit-te, soweit nach Auffassung der Geschäftsführung der Gesellschaft eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht oder sich eine solche Verpflichtung aus diesem Gesellschafts-vertrag ergibt,

in jedweder Form weiterzugeben.

21.3 Sind Informationen (z. B.: solche, die den Wert der Kommanditanteile der Gesellschaft beeinflussen kön-nen) auf der Internethandelsplattform der CFT veröf-fentlicht worden, ist die Komplementärin berechtigt (aber nicht verpflichtet), jedem der Gesellschafter der Gesellschaft diese Informationen auch auf anderem Wege mitzuteilen.

§ 22 Schlussbestimmungen

22.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie nicht durch ei-nen Gesellschafterbeschluss nach den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Das gilt auch für eine das Schriftformerfordernis aufhebende Ver-einbarung.

22.2 Jeder an der Gesellschaft beteiligte Kommanditist so-wie sein etwaiger Rechtsnachfolger (z. B.: Erben oder Erwerber des Gesellschaftsanteils) hat die Komple-mentärin oder einen von dieser benannten Dritten un-verzüglich und unwiderruflich in notariell beglaubigter Form zu bevollmächtigen, Anmeldungen zum Handels-register für ihn vorzunehmen.

22.3 Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, auf seine Kosten

a) der Gesellschaft seinen Namen, Vornamen, Staats-angehörigkeit, Anschrift, Bankverbindung, zu-ständiges Finanzamt, Steuernummer und Identifi-kations- bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139 a AO sowie etwaige Änderungen die-ser Daten und Änderungen der Daten hinsichtlich des / der wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich schriftlich mitzuteilen und

b) bei Eintragung neuer Kommanditisten, sonstigen Änderungen im Gesellschafterkreis, Änderungen der Einlagen oder sonstigen Veränderungen im er-forderlichen Umfang mitzuwirken und

c) auf Aufforderung der Gesellschaft sämtliche Unter-lagen und Dokumente unverzüglich zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit einer Re-gistrierung der Gesellschaft, der Gesellschafter und / oder ihrer jeweiligen Beteiligung an der Gesell-schaft benötigt werden.

22.4 Etwaige Nachteile, die einem Gesellschafter und / oder der Gesellschaft entstehen, weil der Gesellschaft die ge-mäß §§ 22.2 und 22.3 dieses Vertrages zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und / oder Daten nicht unverzüglich, vollständig und richtig vom Gesellschafter mitgeteilt worden sind, hat der Gesell-schafter zu tragen. Der Gesellschafter ist verpflichtet, der Gesellschaft unverzüglich sämtliche hieraus resul-tierende Schäden und Kosten zu ersetzen.

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120 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

22.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder zu-künftig darin aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertra-ges und seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder un-durchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die nach Form, Inhalt, Zeit (Frist oder Termin), Maß oder Geltungsbereich, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was mit der ersetz-ten Regelung wirtschaftlich gewollt war oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt gewesen wäre, so-fern dieser Punkt bei Abschluss dieses Vertrages be-dacht worden wäre.

22.6 Soweit in diesem Vertrag auf Indizes oder Referenz-zinssätze Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht werden, so gilt der gesetz-liche Nachfolge- oder Ersatzindex oder -Referenzzins-satz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist, der von der Geschäftsführung nach Treu und Glauben zu be-stimmende Index oder Referenzzinssatz.

22.7 Sämtliche bestehenden Gesellschaftsverträge der Ge-sellschaft werden hiermit aufgehoben und durch die-sen Gesellschaftsvertrag ersetzt.

22.8 Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig-keiten über vertragliche oder deliktische vermögens-rechtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Gesellschaftsvertrag wird Düsseldorf verein-bart, wenn (i) alle betroffenen Personen Kaufleute sind, (ii) mindestens eine der betroffenen Personen keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat, oder (iii) die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnli-chen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche Ansprüche ein anderer ausschließli-cher Gerichtsstand begründet ist.

Karlsruhe, 17.09.2014AVOLO Flugzeug-Leasinggesellschaft mbHFelah al Nakash Arnd Ludwig

Düsseldorf, 17.09.2014ADRUGA Verwaltungsgesellschaft mbHHeiko Szczodrowski Jörg Thomsen

Düsseldorf, 17.09.2014AVIO Verwaltung und Treuhand GmbHMichael BeckerUwe-Michael Hennemann

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121Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Treuhandvertrag

zwischen der

AVIO Verwaltung und Treuhand GmbHMercedesstraße 640470 Düsseldorf

(nachfolgend „Treuhänder“ genannt)

und der

AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KGGeigersbergstraße 3776227 Karlsruhe

(nachfolgend „Gesellschaft“ genannt)

und der

in der jeweiligen Beitrittsvereinbarung genannten Person / Gesellschaft(nachfolgend „Anleger“ genannt)

(nachfolgend „Treuhandvertrag“ genannt).

Vorbemerkungen

(A) Der Treuhänder ist als Kommanditist an der Gesell-schaft beteiligt.

(B) Zur teilweisen Finanzierung des Erwerbs des von The Boeing Company mit der Hersteller-Seriennummer 41083 im Jahr 2012 gebauten Luftfahrzeuges vom Typ B777-300ER nebst Triebwerken (nachfolgend das „Flugzeug“ genannt), hat sich die Gesellschaft ent-schlossen, ihr Gesellschaftskapital zu erhöhen und zu diesem Zweck weitere Gesellschafter als Kommandi-tisten aufzunehmen und / oder der Erhöhung der Kom-manditeinlage des Treuhänders zuzustimmen.

(C) Der Anleger beabsichtigt, sich mittelbar an der Ge-sellschaft zu beteiligen. Zu diesem Zweck werden der Anleger, der Treuhänder und die Gesellschaft durch Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung durch den Anleger und Zugang der Annahmeerklärung des Treu-händers und der Gesellschaft beim Anleger eine Ver-einbarung abschließen, die Regelungen hinsichtlich dieser mittelbaren Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft enthält (nachfolgend „Beitrittsvereinba-rung“ genannt).

(D) Der Anleger beabsichtigt, den Treuhänder mit Ab-schluss der Beitrittsvereinbarung zu beauftragen, sich treuhänderisch für den Anleger als Kommanditist an der Gesellschaft in Höhe des in der Beitrittsvereinba-rung festgelegten Zeichnungsbetrages (nachfolgend „Einlage“ genannt) zu beteiligen und diesen Komman-ditanteil für den Anleger zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder ist bereit, im eigenen Namen, aber auf Risiko und für Rechnung des Anlegers, seine Komman-ditbeteiligung an der Gesellschaft um einen Betrag, der der Einlage entspricht, zu erhöhen und diesen Teil seines Kommanditanteils treuhänderisch nach Maßga-be dieses Treuhandvertrages für den Anleger zu hal-ten und zu verwalten. Die vom Treuhänder gemäß den Regelungen dieses Treuhandvertrages für den Anleger gehaltene Beteiligung an der Gesellschaft (in ihrer je-weiligen Höhe, vgl. § 8.3 dieses Treuhandvertrages) wird nachfolgend auch „Anlegeranteil“ genannt.

(E) Unter Berücksichtigung der Regelungen dieses Treu-handvertrages, des Gesellschaftsvertrages der Gesell-schaft und der Beitrittsvereinbarung soll der Anleger (i) rechtlich und wirtschaftlich (soweit möglich) so ge-stellt werden, wie er stünde, wenn er unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt wäre, und (ii) berechtigt sein, seine mittelbare Beteiligung an der Gesellschaft jederzeit in eine unmittelbare Beteiligung umwandeln können.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes:

§ 1 Zustandekommen und Laufzeit des Treuhandvertrages

1.1 Dieser Treuhandvertrag wird in dem Zeitpunkt wirk-sam, in dem die Beitrittsvereinbarung von der Gesell-schaft, dem Anleger und dem Treuhänder abgeschlos-sen worden ist.

1.2 Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit ge-schlossen.

1.3 Der Treuhandvertrag endet:

a) durch Kündigung gemäß § 11 des Treuhandvertra-ges zu dem jeweils in § 11 genannten Zeitpunkt, oder

b) durch Vereinbarung, zu dem in der Vereinbarung bestimmten Zeitpunkt, oder

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122 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

c) automatisch (also auch ohne Erklärung der Kündi-gung oder der Vereinbarung der Aufhebung) in dem Zeitpunkt, in dem entweder

(i) der Anleger seine in der Beitrittsvereinbarung enthaltene Beitrittserklärung rechtswirksam widerrufen hat, oder

(ii) die Übertragung des Anlegeranteils auf den Anleger – infolge des Verlangens des Anlegers zur Umwandlung seiner mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung an der Gesellschaft gemäß § 10 dieses Treuhandvertrages – wirk-sam geworden ist, oder

(iii) die Liquidation der Gesellschaft abgeschlos-sen ist und ein etwaiger dem Anleger zuste-hender Anteil am Liquidationserlös ausge-kehrt worden ist.

§ 2 Beauftragung und Übernahme der Treuhandschaft

2.1 Der Anleger beauftragt hiermit den Treuhänder,

a) sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestim-mungen als Kommanditist an der Gesellschaft treu-händerisch mit einem Betrag, der der Einlage ent-spricht, zu beteiligen,

b) den Anlegeranteil treuhänderisch für den Anleger zu halten und zu verwalten, und

c) alle Geschäfte zu besorgen, die hierfür und / oder in diesem Zusammenhang nach Auffassung des Treu-händers notwendig oder zweckmäßig sind.

2.2 Der Anleger bestätigt und erkennt an, dass:

a) der Treuhänder den Anlegeranteil ausschließlich auf Veranlassung, im Interesse und für Rechnung des Anlegers erwirbt, hält und verwaltet, und

b) der Treuhänder den Anlegeranteil im eigenen Na-men erwirbt, hält und verwaltet, und

c) der Treuhänder den Anlegeranteil nur für den Anle-ger hält und dass daher

(i) dem Anleger alle Chancen (einschließlich der Wertentwicklung des Anlegeranteils), die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Anle-geranteil ergeben alleine zustehen, und

(ii) der Anleger alle Risiken (einschließlich der Wert-entwicklung des Anlegeranteils), die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Anlegeran-teil ergeben alleine trägt.

2.3 Der Treuhänder nimmt den Auftrag an und verpflich-tet sich, sich im eigenen Namen, aber auf Risiko, im Interesse und für Rechnung des Anlegers an der Ge-sellschaft als Kommanditist zu beteiligen und seine Kommanditbeteiligung um einen Betrag, der der Einla-ge entspricht, zu erhöhen und den Anlegeranteil nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages für den Anleger zu halten und zu verwalten.

2.4 Der Treuhänder ist berechtigt, Dritte mit der Ausfüh-rung der ihm übertragenen Aufgaben zu beauftragen und entsprechende Vollmachten zu erteilen.

2.5 Der Treuhänder ist berechtigt, neben dem Anlegeran-teil jederzeit sowohl für sich als auch treuhänderisch für Dritte weitere Kommanditbeteiligungen an der Ge-sellschaft zu halten und zu verwalten.

2.6 Soweit der Treuhänder aufgrund dieses Treuhandver-trages handelt, kann er im Namen des Anlegers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Drit-ten Rechtsgeschäfte abschließen, Rechtshandlungen vornehmen sowie rechtsgeschäftliche Erklärungen ab-geben (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).

2.7 Nicht Gegenstand dieses Treuhandvertrages und dem-gemäß nicht Aufgabe des Treuhänders sind insbeson-dere: rechts- und / oder steuerberatende Tätigkeiten, die Prüfung von Unterlagen, die zur Einwerbung von An-legern verwendet werden, die Prüfung der wirtschaft-lichen Eignung der Beteiligung an der Gesellschaft für den Anleger, die Prüfung der steuerlichen Folgen für den Anleger, die Prüfung der Bonität der Vertragspart-ner der Gesellschaft, die Prüfung der Wirtschaftlichkeit oder Mängelfreiheit des Flugzeuges und / oder der von der Gesellschaft erworbenen anderen Vermögensgen-stände und die im Zusammenhang mit dem Flugzeug getätigten oder zu tätigenden Geschäfte, oder die Er-bringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der mittelbaren Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft.

2.8 Der Treuhänder tritt hiermit dem Anleger sämtliche Ansprüche auf Ausschüttung, Entnahmen, Kapital-rückzahlung, Liquidationserlös, Abfindung und sons-tige Zahlungen, die dem Treuhänder gegenüber der Gesellschaft hinsichtlich des Anlegeranteils zustehen

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123Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

(nachfolgend „Abgetretene Ansprüche“ genannt), ab. Der Anleger nimmt die vorstehende Abtretung an.

Unter der aufschiebenden Bedingung der Kündigung, Aufhebung oder sonstigen Beendigung dieses Treu-handvertrages (mit Ausnahme der Beendigung im Fal-le der Umwandlung der Beteiligung gemäß § 10 dieses Treuhandvertrages) tritt der Anleger bereits hiermit sämtliche Abgetretenen Ansprüche an den diese Ab-tretung annehmenden Treuhänder zurück ab.

Unter der aufschiebenden Bedingung der teilweisen Kündigung, teilweisen Aufhebung oder sonstigen teil-weisen Beendigung dieses Treuhandvertrages tritt der Anleger bereits hiermit die Abgetretenen Ansprüche, die mit dem Anlegeranteil im Zusammenhang stehen, der Gegenstand der teilweisen Kündigung, teilweisen Aufhebung oder sonstigen teilweisen Beendigung die-ses Treuhandvertrages ist, an den diese Abtretung an-nehmenden Treuhänder zurück ab.

2.9 Der Treuhänder ist ermächtigt, die an den Anleger ge-mäß § 2.8 dieses Treuhandvertrages abgetretenen An-sprüche im eigenen Namen für Rechnung des Anlegers einzuziehen und alle Zahlungen und sonstigen Rechts-güter und Vermögensgegenstände, die dem Treuhän-der in seiner Eigenschaft als Inhaber des Anlegeran-teils zufließen, zu verwalten und im eigenen Namen für Rechnung des Anlegers hierüber zu verfügen.

2.10 Der Anleger bestätigt, dass er eine Kopie des Gesell-schaftsvertrages der Gesellschaft sowie eine Kopie der Anlagebedingungen der Gesellschaft erhalten und diesen Gesellschaftsvertrag sowie diese Anlagebedin-gungen vollumfänglich und zustimmend zur Kenntnis genommen hat.

2.11 Folgende Anleger sind berechtigt, ein Treuhandver-hältnis mit dem Treuhänder und der Gesellschaft nach den Regelungen dieses Treuhandvertrages zu verein-baren:

jede natürliche oder juristische Person, Personenhan-delsgesellschaft sowie Stiftung vorausgesetzt,

a) die in § 1 Absatz 19 Nummer 33 a) bb) bis ee) KAGB genannten Voraussetzungen sind erfüllt, sofern es sich um einen neu beitretende Privatanleger han-delt, und

b) die Begründung eines Treuhandverhältnisses mit der betreffenden natürlichen oder juristischen Per-son, Personenhandelsgesellschaft oder Stiftung ist

nicht gemäß § 2.12 dieses Treuhandvertrages aus-geschlossen, und

c) die Komplementärin der Gesellschaft hat der Erhö-hung der Beteiligung der Treuhänders in Höhe des Anlegeranteils zugestimmt, sofern es sich um eine neu beitretende Stiftung handelt.

Im Rahmen des § 2.11 c) liegt die Zustimmung der Komplementärin der Gesellschaft in ihrem freien Er-messen.

2.12 Ein Treuhandverhältnis kann nicht eingegangen wer-den mit:

a) Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Ehepaaren oder Gemeinschaften,

b) natürlichen oder juristischen Personen, Perso-nenhandelsgesellschaften oder Stiftungen, in der Höhe, in der deren Anlegeranteil im Falle ihrer mit-telbaren Beteiligung an der Gesellschaft mehr als USD 21.000.000 (United States Dollar einundzwan-zig Millionen) betragen würde (ein Treuhandvertrag kann also für den USD 21.000.000 (United States Dollar einundzwanzig Millionen) übersteigenden Betrag nicht eingegangen werden),

c) natürlichen Personen, die (i) Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada oder Australien sind, (ii) in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada oder Australien ihren Wohnsitz unterhalten und / oder (iii) in den Vereinig-ten Staaten von Amerika, Japan, Kanada oder Aust-ralien steuerpflichtig sind,

d) juristischen Personen, Stiftungen oder Personen-handelsgesellschaften, die (i) nach dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kana-da oder Australien errichtet wurden, (ii) in einem dieser Länder ihren Sitz haben und / oder (iii) dort steuer pflichtig sind,

e) Gesellschaften oder Stiftungen, an denen natürliche Personen oder juristische Personen, Personenhan-delsgesellschaften oder Stiftungen beteiligt sind, die gemäß § 2.12 c) oder d) dieses Vertrages von einer Beteiligung ausgeschlossen sind, sowie

f) Personen oder Gesellschaften, die beabsichtigen, den Anlegeranteil für Rechnung eines anderen zu erwerben und / oder zu halten.

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124 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

2.13 Die Einlage des als Anleger der Gesellschaft mittelbar beitretenden Gesellschafters muss in United States Dollar erfolgen und im Zeitpunkt der Vereinbarung des Treuhandvertrages:

a) durch 1.000 (eintausend) ohne Rest teilbar sein, und

b) mindestens dem Gegenwert von EUR 20.000 ent-sprechen (Basis: Euro-Referenzkursveröffentlichung der Europäischen Zentralbank), und

c) mindestens USD 30.000,00 betragen.

Sacheinlagen sind unzulässig.

§ 3 Pflichten des Treuhänders

3.1 Der Treuhänder ist verpflichtet, bei der Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Treuhandvertrag die Weisungen des Anlegers zu befolgen, wenn und soweit dieser Treuhandvertrag, der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft, die Anlagebedingungen der Gesellschaft oder sonstige Rechtspflichten dem nicht entgegenste-hen.

Im Rahmen von Beschlussfassungen der Gesellschaf-ter der Gesellschaft wird der Treuhänder, wenn er vor der jeweiligen Abstimmung keine schriftliche Weisung des Anlegers für die Stimmrechtsausübung bezüglich des Anlegeranteils erhalten hat und der Anleger nicht von der ihm gemäß § 6.1 dieses Treuhandvertrages erteilten Vollmacht Gebrauch macht, sich der Stimme enthalten.

3.2 Der Treuhänder hat alle Zahlungen und sonstigen Rechtsgüter und Vermögensgegenstände, die ihm in seiner Eigenschaft als Inhaber des Anlegeranteils zufließen (insbesondere: Ausschüttungen, Abfin-dungszahlungen, Kapitalrückzahlungen, Entnahmen und sonstige Zahlungen der Gesellschaft) abzüglich etwaiger auf seine anteiligen Ergebnisse aus der Ge-sellschaft entfallenden Steuern an den Anleger abzu-führen. Der Treuhänder sowie die Gesellschaft sind berechtigt und unwiderruflich bevollmächtigt, etwaige der Gesellschaft hinsichtlich des Anlegeranteils vom Treuhänder zu erstattende Beträge einem Zahlungsan-spruch des Anlegers zu verrechnen.

3.3 Der Treuhänder soll alle wesentlichen Unterlagen (ins-besondere Einladungen zur Fassung von Beschlüssen der Gesellschafter der Gesellschaft sowie Protokolle über die Ergebnisse von Beschlussfassungen im Rahmen

einer Gesellschafterversammlung oder eines schriftli-chen Verfahrens) und Informationen über wesentliche Geschäftsvorgänge der Gesellschaft, welche ihm als In-haber des Anlegeranteils zugehen, und die der Anleger nicht unmittelbar von der Gesellschaft oder der Kom-plementärin der Gesellschaft erhält, an den Anleger weiterleiten oder die Weiterleitung veranlassen.

3.4 Der Treuhänder verpflichtet sich, Ausschüttungen der Gesellschaft zugunsten des Anlegeranteils, durch die der Wert der betreffenden Kommanditeinlage des An-legers, unter den Wert der im Handelsregister einge-tragenen Einlage (§ 162 Abs. 1 HGB) herabgemindert wird, nur zuzustimmen, sofern

a) der betroffene Anleger der Ausschüttung oder Rückgewähr der Einlage an ihn zugestimmt hat, und

b) der betroffene Anleger vor seiner Zustimmung da-rauf hingewiesen worden ist, dass er über die Aus-gleichsverpflichtung nach § 4.4 dieses Treuhand-vertrages den Gläubigern der Gesellschaft mittelbar haftet, soweit die im Handelsregister eingetragene und auf seinen Anlegeranteil entfallende Einlage durch die Rückgewähr oder Ausschüttung zurück-bezahlt wird.

3.5 Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, dem Anleger oder einem Dritten den Anlegeranteil zu übertragen, es sei denn, der Treuhänder ist aufgrund einer Regelung dieses Treuhandvertrages zur Übertragung des Anle-geranteils verpflichtet.

§ 4 Pflichten des Anlegers

4.1 Der Anleger ist verpflichtet, die Einlage – unter Beach-tung der Regelungen des § 2.13 dieses Treuhandver-trages – zuzüglich 5 (fünf) Prozent Agio auf die Einlage an den Treuhänder zu leisten, indem er der Gesell-schaft die Einlage (nebst Agio)

a) auf ein Konto der Gesellschaft zahlt oder

b) den Einzug entsprechender Beträge durch die Ge-sellschaft von dem in der Beitrittsvereinbarung be-zeichneten Konto des Anlegers ermöglicht.

Die Einlage nebst Agio ist innerhalb von 7 (sieben) Ta-gen nach Eintritt der Fälligkeit vollständig und ohne Abzüge an die Gesellschaft zu zahlen. Die Zahlung ist fällig mit Zugang der Mitteilung, dass die Gesell-schaft und der Treuhänder die Beitrittserklärung des

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125Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Anlegers angenommenen haben und der Treuhandver-trag zustande gekommen ist.

Die Zahlung der Einlage zzgl. Agio durch den Anleger auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto der Gesellschaft gilt als Zahlung der dem Anlegeranteil entsprechenden Einlage zzgl. Agio des Treuhänders an die Gesellschaft und hat für den Treuhänder und den Anleger in Höhe der geleisteten Zahlung schuldbefrei-ende Wirkung.

Der Anspruch des Treuhänders gegen den Anleger auf Leistung der Einlage erlischt, sobald er seine Einlage vollständig und vertragsgemäß erbracht hat.

Der Anleger ist nicht verpflichtet, entstandene Verlus-te der Gesellschaft auszugleichen. Eine Nachschuss-pflicht des Anlegers ist ausgeschlossen. Der Anleger ist auch nicht zur Erhöhung der vereinbarten Einlage oder zur Ergänzung der durch Verlust verminderten Einlage verpflichtet.

Befindet sich der Anleger mit einer fälligen Zahlung (z. B.: gemäß § 4.1 dieses Vertrages) in Verzug, so ist er verpflichtet, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz (§ 247 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“)) p. a. auf die geschuldete Zahlung zu leisten. Der Treuhän-der ist berechtigt, etwaige Ansprüche, die ihm infolge des Verzuges zustehen, an die Gesellschaft abzutreten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, auch der Gesellschaft, bleibt davon unberührt.

Der Anleger trägt im Zusammenhang mit der Zahlung seiner Einlage (nebst Agio) etwaige anfallende Kosten, Gebühren und Abgaben. Der Anleger hat einen Betrag zu zahlen, der den Treuhänder / die Gesellschaft nach Abzug der Kosten, Gebühren und Abgaben so stellt, als ob die Kosten, Gebühren und Abgaben nicht angefallen wären.

4.2 Das von dem Anleger gezahlte Agio wird in die Kapital-rücklage der Gesellschaft eingestellt.

4.3 Der Anleger verpflichtet sich, nur Weisungen zu ertei-len, die nicht im Widerspruch zu gesetzlichen, vertrag-lichen oder sonstigen Pflichten des Treuhänders oder den Regelungen dieses Treuhandvertrages, des Gesell-schaftsvertrages der Gesellschaft oder der Anlagebe-dingungen der Gesellschaft stehen. Das Weisungsrecht des Anlegers gegenüber dem Treuhänder erlischt auto-matisch in dem Zeitpunkt, in dem der Treuhandvertrag gleich aus welchen Gründen endet.

4.4 Der Anleger verpflichtet sich, den Treuhänder unver-züglich nach Aufforderung von allen Ansprüchen Drit-ter (einschließlich Behörden und anderer staatlicher Einrichtungen) auf Bezahlung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft freizustellen, die Dritte gegenüber dem Treuhänder als Folge von Ausschüttungen oder sonstigen Zahlungen der Gesellschaft hinsichtlich des Anlegeranteils an den Treuhänder unter Berufung auf § 172 Abs. 4 HGB geltend machen.

§ 5 Vergütung des Treuhänders

5.1 Der Treuhänder erhält für seine Tätigkeit als Treu-händer hinsichtlich sämtlicher von ihm für Anleger gehaltenen Beteiligungen an der Gesellschaft eine Vergütung von der Kapitalverwaltungsgesellschaft der Gesellschaft.

5.2 Der Anleger ist nicht verpflichtet, dem Treuhänder für seine Tätigkeit als Treuhänder für den Anleger eine zu-sätzliche Vergütung zu zahlen.

§ 6 Bevollmächtigung des Anlegers

6.1 Der Treuhänder bevollmächtigt hiermit den Anleger unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung, an Beschlussfassungen der Gesellschafter der Gesell-schaft im Rahmen von Gesellschaftsversammlungen oder im schriftlichen Verfahren teilzunehmen (ein-schließlich des Rechts, Anträge gemäß §§ 9.1 und 10.1 des Gesellschaftsvertrages zu stellen) und das Stimm-recht aus dem Anlegeranteil gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft auf eigene Kosten auszuüben. Das Stimmrecht kann in Bezug auf den Anlegeranteil nur einheitlich ausgeübt werden. Der Anleger kann sich, in gleicher Weise wie der Treuhän-der es nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft könnte, auf eigene Kosten bei Beschlussfassungen der Gesellschafter vertreten lassen.

6.2 Die Vollmacht zugunsten des Anlegers gemäß § 6.1 dieses Treuhandvertrages endet automatisch und wird unwirksam in dem Zeitpunkt, in dem dieser Treuhand-vertrag entweder aufgehoben oder in sonstiger Weise (z. B.: infolge einer Kündigung dieses Treuhandvertra-ges oder Tod des Anlegers) beendet worden ist oder wenn gemäß § 8.1 oder § 11.6 a) dieses Treuhandver-trages ein Dritter vollständig anstelle des Anlegers in diesen Treuhandvertrag eintritt und sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag übernimmt.

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126 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

In dem Zeitpunkt in dem die Vollmacht des bisherigen Anlegers erlischt, wird dem anstelle des Anlegers in den Treuhandvertrag eintretenden Dritten automatisch die Vollmacht gemäß § 6.1 dieses Treuhandvertrages erteilt.

§ 7 Anlegerregister, Informationsverpflichtungen

7.1 Der Treuhänder unterhält ein Anlegerregister, in dem alle Beteiligungen verzeichnet werden sollen, die der Treuhänder für Dritte an der Gesellschaft hält.

7.2 Der Anleger ist damit einverstanden, dass der Treu-händer den Anleger mit seinen persönlichen und be-teiligungsbezogenen Daten in dieses Anlegerregister aufnehmen wird.

7.3 Der Anleger ist auf seine Kosten verpflichtet, dem Treuhänder zur Eintragung in das Anlegerregister sämtliche in der Beitrittserklärung verlangten Anga-ben (z. B. Adresse, zuständiges Wohnsitzfinanzamt oder Steuernummer) mitzuteilen und auf Aufforderung durch den Treuhänder sämtliche Unterlagen und Do-kumente unverzüglich zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit dessen Anlegeranteil benötigt werden. Der Anleger ist verpflichtet, (i) eine Änderung der getätigten Angaben unaufgefordert dem Treuhän-der schriftlich mitzuteilen, und (ii) dem Treuhänder je-derzeit auf Anfrage Auskunft über die jeweils aktuellen Daten zu erteilen.

7.4 Darüber hinaus wird der Anleger dem Treuhänder und / oder der Gesellschaft unverzüglich sämtliche Unterlagen und Informationen übermitteln, die der Anleger der Gesellschaft gemäß § 22.3 des Gesell-schaftsvertrages der Gesellschaft geben müsste, wenn der Anleger unmittelbar an der Gesellschaft als Kom-manditist beteiligt wäre, soweit der Anleger diese noch nicht übermittelt hat.

Etwaige Nachteile, die dem Anleger, dem Treuhänder und / oder der Gesellschaft entstehen, weil der Gesell-schaft und oder dem Treuhänder die gemäß § 7 dieses Treuhandvertrages zur Verfügung zu stellenden Infor-mationen, Unterlagen und / oder Daten nicht unverzüg-lich, vollständig und richtig vom Anleger mitgeteilt worden sind, hat der Anleger zu tragen. Der Anleger ist verpflichtet, der Gesellschaft und dem Treuhänder unverzüglich nach Aufforderung sämtliche hieraus re-sultierenden Schäden und Kosten zu ersetzen.

§ 8 Verfügungen, Erbfälle

8.1 Die Abtretung, Übertragung, Schenkung, Belastung oder sonstige Verfügung (nachfolgend insgesamt „Verfügung“ genannt) über einzelne oder alle Rechte und / oder Pflichten aus diesem Treuhandvertrag durch den Anleger an bzw. zugunsten eines Dritten, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Treuhänders und der Gesellschaft unwirksam.

Die Zustimmung zu einer Verfügung über die Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag kann nur aus wichtigem Grund versagt werden.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

a) durch die Verfügung im Wege der Schenkung oder Erbfolge der Nennbetrag einer Einlage unter USD 10.000,00 (United States Dollar zehntausend) oder durch die sonstige Verfügung der Nennbetrag der betreffenden Einlage unter USD 30.000,00 (Uni-ted States Dollar dreißigtausend) absinkt,

b) die von der Verfügung betroffene Einlage nicht ei-nem durch 1.000,00 (eintausend) ganzzahlig teilba-ren, höheren Betrag entspricht,

c) durch die Verfügung der Nennbetrag der gesamten Einlage des erwerbenden Anlegers USD 21.000.000 (United States Dollar einundzwanzig Millionen) übersteigen würde, hinsichtlich des Betrages der USD 21.000.000 (United States Dollar einundzwan-zig Millionen) übersteigt,

d) durch die Verfügung der Gesellschaft und / oder ihren Gesellschaftern und / oder dem Treuhänder Nachteile drohen (z. B.: im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung der Gesellschaft),

e) die Verfügung zugunsten einer Person oder Gesell-schaft, die gemäß § 2.12 dieses Treuhandvertrages von dem Abschluss eines Treuhandvertrages zum Zwecke der Erlangung einer mittelbaren Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen ist, erfolgen soll,

f) noch fällige Zahlungsansprüche des Treuhänders gegen den Anleger, der über seine Beteiligung ver-fügen will, bestehen,

g) dem Treuhänder und / oder der Gesellschaft die Le-gitimation des potenziellen Erwerbers nicht zur Zu-friedenheit des Treuhänders und der Komplementä-rin der Gesellschaft nachgewiesen worden ist,

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127Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

h) die Identifizierung des potenziellen Erwerbers so-wie des wirtschaftlich Berechtigten nach den Vorga-ben des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) nicht zur Zufriedenheit des Treuhänders erfolgt ist oder die Kundenannahmeprüfung nach den Vorgaben des Treuhänders oder der Gesellschaft negativ aus-fällt, und / oder

i) dem Treuhänder oder der Gesellschaft nicht zur Zu-friedenheit nachgewiesen worden ist, dass der Er-werber eines Anlegeranteils sämtliche Rechte und Pflichten des übertragenden Anlegers (auch wenn sie vor der Übertragung entstanden sind) überneh-men wird.

Die Einräumung eines Nießbrauchrechts an den Rech-ten aus diesem Treuhandvertrag ist stets unzulässig.

Eine ganze oder teilweise Verfügung an einen Dritten kann nur mit Wirkung zum Ende des Kalenderquartals wirksam werden, in dem die schriftliche Zustimmung des Treuhänders zugegangen ist.

8.2 Dem Treuhänder oder einem von ihm benannten Drit-ten steht ein Vorkaufsrecht an der mittelbaren Beteili-gung des Anlegers, die (ganz oder teilweise) Gegen-stand eines Kauf- und Übertragungsvertrags sein soll, zu. Der Treuhänder kann dieses Vorkaufsrecht inner-halb von 4 (vier) Tagen nach Eingang des Kauf- und Übertragungsvertrages zwischen dem Anleger und einem Dritten (nachfolgend „Basisvertrag“ genannt) bei dem Treuhänder ausüben. Durch die Ausübung des Vorkaufsrechtes kommt ein Kauf- und Übertragungs-vertrag zwischen dem Anleger und dem Treuhänder oder dem von ihm in der Ausübungserklärung benann-ten Dritten zustande, der inhaltlich die gleichen Rege-lungen und Bedingungen enthält wie der Basisvertrag, soweit nicht andere Regelungen und / oder Bedingun-gen zwischen dem Annleger und dem Treuhänder oder dem von ihm benannten Dritten vereinbart wer-den.

8.3 Im Fall der Verfügung hinsichtlich eines Teils des An-legeranteils ist der Treuhänder berechtigt, der Verfü-gung nicht zuzustimmen, wenn

a) derjenige, der den Anlegeranteil teilweise erwerben will, mit dem Treuhänder und der Gesellschaft hin-sichtlich des zu erwerbenden Anlegeranteils keinen Treuhandvertrag, der inhaltlich im Wesentlichen diesem Treuhandvertrag entspricht und der dem Treuhänder genehm ist, abgeschlossen hat,

b) weder der Teil des Anlegeranteils, der beim Anle-ger verbleiben soll noch der Teil des Anlegeranteils, der übertragen werden soll, im Falle einer Erbschaft oder Schenkung jeweils über einen Betrag von mindestens USD 10.000,00 (United States Dollar zehntausend) und im Falle der sonstigen Verfügung über einen Betrag von mindestens USD 30.000,00 (United States Dollar dreißigtausend) lauten und durch 1.000,00 (eintausend) ganzzahlig teilbar sind, und / oder

c) durch die Verfügung der Nennbetrag der gesamten Einlage des erwerbenden Anlegers USD 21.000.000 (United States Dollar einundzwanzig Millionen) übersteigen würde, hinsichtlich des Betrages der USD 21.000.000 (United States Dollar einundzwan-zig Millionen) übersteigt.

Die Zustimmung zur Verfügung gilt als erteilt, sobald der Treuhandvertrag von dem Dritten, der Gesellschaft und dem Treuhänder abgeschlossen worden ist.

Ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der teilweisen Übertragung des Anlegeranteils auf einen Dritten, gilt dieser Treuhandvertrag nur noch für den Teil des Anle-geranteils, über den der Anleger nicht verfügt hat.

8.4 Der Anleger hat dem Treuhänder jede (beabsichtigte) Verfügung über den Anlegeranteil schriftlich mitzutei-len und dem Treuhänder den Namen und die Anschrift des beteiligten Dritten bekannt zu geben.

8.5 Unbeschadet der (ganzen oder teilweisen) Verfügung über den Anlegeranteil sind die Gesellschaft und der Treuhänder berechtigt, alle Ausschüttungen, Entnah-men und sonstigen Zahlungen bis zum Ende des auf die Verfügung folgenden Monats – mit schuldbefrei-ender Wirkung gegenüber dem Dritten – an den An-leger vorzunehmen, wenn dem Treuhänder nicht die Verfügung mit einer Frist von einem Monat vor dem Quartalsende, zu dem die Wirksamkeit der Verfügung eintreten soll, angezeigt worden ist.

8.6 Für alle Kosten, Steuern (insbesondere eine etwaige auf einen Veräußerungsgewinn anfallende Gewerbe-steuer und durch den Wegfall von Verlustvorträgen entstehende Gewerbe- und / oder Körperschaftsteuer in der Gesellschaft), Provisionen, Gebühren und Abga-ben, die mit einer ganzen oder teilweisen Verfügung über Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag verbunden sind, haften der Anleger und der Dritte ge-genüber dem Treuhänder, den anderen Personen, die sich mittelbar über den Treuhänder an der Gesellschaft

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128 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

beteiligt haben, sowie der Gesellschaft und deren Ge-sellschaftern gesamtschuldnerisch. Der Anleger ver-pflichtet sich, dem Treuhänder und der Gesellschaft alle Kosten, Steuern und Aufwendungen sowie sonsti-ge finanzielle Nachteile, die dem Treuhänder und / oder der Gesellschaft durch oder im Zusammenhang mit ei-ner solchen Verfügung direkt oder mittelbar entstehen, jedoch nicht mehr als 6,0 Prozent des Anteilswertes, auf Anforderung unverzüglich zu ersetzen.

Das gilt auch für jene Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben, die bei einem Erbfall entstehen, sowie für Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben, die im Zu-sammenhang mit dem Erwerb und / oder der Eintra-gung der Kommanditbeteiligung in das Handelsregis-ter anfallen.

8.7 Der Treuhänder ist berechtigt, seine Rechte und Pflich-ten aus diesem Treuhandvertrag gemeinsam mit dem Anlegeranteil jederzeit ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser Dritte dieselbe Ge-sellschaft mit ihrer Geschäftsbesorgung beauftragt hat wie der Treuhänder. Der Treuhänder wird dem Anleger auf schriftliche Anfrage mitteilen, welche Gesellschaft von ihm mit seiner Geschäftsbesorgung beauftragt wurde. Der Anleger und die Gesellschaft stimmen zu, dass in diesem Fall der Treuhänder mit schuldbefrei-ender Wirkung aus diesem Treuhandvertrag ausschei-det und der Dritte anstelle des Treuhänders in diesen Treuhandvertrag eintritt und dieser Treuhandvertrag fortgesetzt wird.

8.8 Beim Tod eines Anlegers wird der Treuhandvertrag beendet. Der Treuhänder, die Gesellschaft und der jeweilige Anleger vereinbaren hiermit, aufschiebend bedingt auf den Tod des jeweiligen Anlegers, dass mit dem Tod des Anlegers der Anlegeranteil mit sofortiger Wirkung im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf die Erben des Anlegers übergeht. Infolge der Übertragung des Anlegeranteils werden die Erben des Anlegers un-mittelbar Kommanditisten der Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. § 16 des Gesellschaftsvertra-ges der Gesellschaft gilt entsprechend.

§ 9 Haftung des Treuhänders

9.1 Vorbehaltlich der Regelung in § 9.3 dieses Treuhand-vertrages, ist jede Haftung des Treuhänders ausge-schlossen für oder im Zusammenhang mit Handlungen und / oder Erklärungen, die der Treuhänder auf und ge-mäß Weisung des Anlegers vornimmt.

9.2 Der Treuhänder steht nicht für den Eintritt der vom An-leger mit seiner (mittelbaren) Beteiligung an der Ge-sellschaft angestrebten wirtschaftlichen, steuerlichen, bilanziellen und / oder rechtlichen Folgen und / oder Er-gebnissen ein.

9.3 Der Treuhänder haftet für die fahrlässige oder vorsätz-liche Verletzung wesentlicher Pflichten (so genannte Kardinalpflichten) sowie für Schäden aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haftet der Treuhänder dem Anleger nur für eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihm obliegenden Pflichten.

§ 10 Umwandlung in eine direkte Beteiligung

10.1 Der Anleger ist berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Treuhänder jederzeit die Umwand-lung seiner mittelbaren Beteiligung an der Gesell-schaft in eine unmittelbare Beteiligung als Komman-ditist auf seine Kosten zu verlangen. Die Übertragung des Anlegeranteils auf den Anleger erfolgt gemäß den Regelungen und Bedingungen des § 10.2 dieses Treuhandvertrages. Die Umwandlung nur eines Teils der mittelbaren Beteiligung in eine unmittelbare Betei-ligung ist ausgeschlossen.

10.2 Der Treuhänder bietet bereits hiermit die Übertragung des Anlegeranteils auf den Anleger unter der Voraus-setzung an, dass sämtliche der nachfolgenden Bedin-gungen eingetreten sind:

a) der Treuhänder hat die schriftliche Erklärung des Anlegers erhalten, mit der der Anleger die vollstän-dige Umwandlung der mittelbaren Beteiligung in eine unmittelbare Beteiligung auf Kosten des Anle-gers verlangt,

b) die Gesellschaft hat eine notariell beglaubigte Han-delsregistervollmacht des Anlegers erhalten, die die Komplementärin der Gesellschaft für die gesamte Dauer der Beteiligung des Anlegers als Kommandi-tist der Gesellschaft zur Vornahme aller Handlungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handels-register bevollmächtigt, und die dem als Anlage 1 diesem Treuhandvertrag beigefügten Muster ent-spricht,

c) der Anleger hat im Zeitpunkt, in dem die Übertra-gung des Anlegeranteils erfolgen soll, alle Verpflich-tungen, die dem Anleger nach diesem Treuhandver-trag obliegen, vertragsgemäß erfüllt, und

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129Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

d) seit dem wirksamen Abschluss der Beitrittsvereinba-rung sind mindestens 6 (sechs) Monate vergangen.

Der Anleger nimmt dieses bedingte Angebot des Treu-händers durch die Übermittlung des Umwandlungs-verlangens gemäß § 10.1 dieses Treuhandvertrages an. Die Gesellschaft stimmt dieser Umwandlung zu.

Die Übertragung steht unter der aufschiebenden Be-dingung der Eintragung des Anlegers als Kommandi-tist der Gesellschaft im Handelsregister und wird wirk-sam um 24:00 des letzten Tages des Kalenderquartals, in dem die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist.

Die durch die Beendigung dieses Treuhandvertrages und die im Zusammenhang mit der Umwandlung der mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung an der Gesellschaft dem Anleger und der Gesellschaft ent-stehenden Kosten, Steuern und Aufwendungen trägt der Anleger. Etwaige Gebühren für die Eintragung des Anlegers im Handelsregister trägt jedoch die Gesell-schaft, sofern der Anleger das Umwandlungsverlangen bereits in der Beitrittsvereinbarung erklärt hat. Der Treuhänder sowie die Gesellschaft sind berechtigt, ent-sprechende Beträge mit einem Zahlungsanspruch des Anlegers zu verrechnen.

Der Anleger und der Treuhänder vereinbaren, dass vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen und so-fern anlässlich der Umwandlung keine anderslautende Vereinbarung zwischen ihnen getroffen wird, mit der vorgenannten Übertragung sämtliche Ansprüche ge-geneinander aus oder im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag und dem Übertragungsvertrag abge-golten sind.

§ 11 Laufzeit, Vorzeitige Beendigung des Treuhandvertrages

11.1 Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit ge-schlossen. Er endet mit Abschluss der Liquidation der Gesellschaft.

11.2 Der Treuhänder ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen, wenn:

a) über das Vermögen des Anlegers ein Insolvenz-verfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wor-den ist oder ein anderes der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außergerichtliches

Verfahren eingeleitet wird. Dies gilt entsprechend für den oder die Rechtsnachfolger eines verstor-benen Anlegers, über dessen Vermögen das Nach-lassinsolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde;

b) durch einen Gläubiger des Anlegers in dessen An-legeranteil und / oder damit verbundene Rechte die Zwangsvollstreckung betrieben wird und der An-leger nicht innerhalb von 90 (neunzig) Tagen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses, dem Treu-händer die Abwendung der Vollstreckungsmaßnah-me zu dessen Zufriedenheit nachgewiesen hat;

c) der Anleger die Einlage (nebst Agio), zu deren Er-bringung er sich gegenüber der Gesellschaft und dem Treuhänder verpflichtet hat, nicht vertragsge-mäß geleistet hat und die Gesellschaft und / oder der Treuhänder diesen Betrag (nebst Zinsen) auch 10 (zehn) Tage nach Zugang einer Zahlungserinnerung bei dem Anleger nicht erhalten hat, wobei die Zah-lungserinnerung 3 (drei) Arbeitstage nach Versand an die letzte vom Anleger der Gesellschaft und / oder dem Treuhänder schriftlich mitgeteilte Adresse als zugegangen gilt. Die Kündigung kann nach Wahl des Treuhänders entweder vollständig, also in Höhe der Einlage, oder teilweise nur in Höhe des Teilbe-trages der nicht geleisteten Einlage erfolgen;

d) der Anleger aufgrund dieses Vertrages oder im Zu-sammenhang mit diesem Vertrag der Gesellschaft und / oder dem Treuhänder die Zahlung eines Geld-betrages (anders als die Einlage) schuldet und die Gesellschaft und / oder der Treuhänder diesen Be-trag auch 21 (einundzwanzig) Tage nach Versand einer Zahlungserinnerung an den Anleger nicht er-halten hat, wobei die Zahlungserinnerung 3 (drei)Arbeitstage nach Versand an die letzte der Gesell-schaft oder dem Treuhänder schriftlich mitgeteilte Adresse als zugegangen gilt;

e) der Anleger gegen Regelungen dieses Treuhandver-trages verstoßen hat (also z. B.: wenn der Anleger (i) seinen Verpflichtungen aus § 7 dieses Treuhandver-trages oder aus der Beitrittsvereinbarung oder im Zusammenhang mit dem Gesetz über das Aufspü-ren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geld-wäschegesetz) nicht nachgekommen ist oder (ii) Be-fugnisse in nicht unerheblicher Weise missbraucht oder überschritten hat) und dieser Verstoß, sofern er heilbar ist, nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Verstoß zur Zufriedenheit des Treuhän-ders geheilt wurde;

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130 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

f) der Treuhandvertrag mit dem Anleger – im Zeit-punkt des Abschlusses dieses Treuhandvertrages oder danach – gemäß § 2.12 dieses Treuhandvertra-ges nicht hätte abgeschlossen werden dürfen;

g) eine Änderung der Gesetze und / oder der steuerli-chen Rahmenbedingungen (z. B.: Ergänzung oder Änderung von Steuergesetzen, Erlassen oder Ver-ordnungen oder deren Auslegung) droht oder einge-treten ist, die sich – nach Einschätzung des Treuhän-ders – nachteilig für die Gesellschaft und / oder den Treuhänder auswirkt / auswirken könnte. Kann der Nachtteil jedoch dadurch vermieden werden, dass der Anleger gemäß § 10 dieses Treuhandvertrages seine mittelbare Beteiligung in eine unmittelba-re Beteiligung umwandelt, ist der Treuhänder erst dann zur Kündigung dieses Treuhandvertrages be-rechtigt, wenn der Treuhänder 14 (vierzehn) Tage nach Versand einer entsprechenden Mitteilung des Treuhänders an den Anleger, den Treuhandvertrag kündigen zu wollen, keine schriftliche Erklärung des Anlegers erhalten hat, mit der der Anleger die Um-wandlung gemäß § 10.1 dieses Treuhandvertrages verlangt, oder

h) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

11.3 Der Anleger kann diesen Treuhandvertrag nur dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist.

Ein wichtiger Grund, der den Anleger zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Treu-händer wesentliche Verpflichtungen, die dem Treu-händer aufgrund dieses Treuhandvertrages obliegen, verletzt und trotz schriftlicher Mahnung und angemes-sener Fristsetzung zur Abhilfe diese Pflichtverletzung nicht beseitigt hat.

Für diesen Fall und unter der aufschiebenden Be-dingung der wirksamen Kündigung durch den Anle-ger gemäß § 11.3 dieses Treuhandvertrages, tritt der Treuhänder den Anlegeranteil mit allen Rechten und Pflichten an den Anleger ab. Der Anleger nimmt diese Abtretung an. Im Zeitpunkt des Eintritts der aufschie-benden Bedingung wandelt sich damit die mittelbare Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft in eine unmittelbare Beteiligung um.

11.4 Eine Kündigung dieses Treuhandvertrages bedarf der Schriftform und ist, sofern die aktuelle Adresse dem Kündigenden nicht bekannt ist, an die dem Kündigen-den zuletzt bekannt gegebene Adresse zu senden.

11.5 Im Fall der ganzen oder teilweisen Kündigung gemäß § 11.2 dieses Treuhandvertrages ist der Treuhänder verpflichtet, entweder

a) falls der Treuhänder seine Beteiligung an der Ge-sellschaft in Höhe des Anlegeranteils infolge der Kündigung des Treuhandvertrages gekündigt hat,

(i) dem Anleger den Betrag, den der Treuhänder in-folge seines Ausscheidens in Höhe des Anleger-anteils aus der Gesellschaft von der Gesellschaft erhalten hat, zu zahlen, oder

(ii) die Gesellschaft zu veranlassen, den Betrag, den der Treuhänder infolge seines Ausscheidens in Höhe des Anlegeranteils aus der Gesellschaft von der Gesellschaft erhalten soll, direkt an den Anleger zu zahlen, oder

b) falls der Treuhänder seine Beteiligung an der Ge-sellschaft in Höhe des Anlegeranteils aus eigener Entscheidung nicht gekündigt hat, den Betrag an den Anleger zu zahlen, den der Treuhänder, wenn er seine Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe des Anlegeranteils gekündigt hätte, infolge seines Aus-scheidens aus der Gesellschaft von der Gesellschaft erhalten hätte.

In allen Fällen dieses § 11.5 erhält der Anleger jedoch maximal den Betrag, den der Anleger von der Gesell-schaft erhalten hätte, wenn der Anleger (i) unmittelbar in Höhe des Anlegeranteils an der Gesellschaft beteiligt gewesen wäre und (ii) die Komplementärin der Gesell-schaft dem Anleger aus demselben Grund gekündigt hätte, wie der Treuhänder.

Der Anleger und der Treuhänder vereinbaren hiermit, dass vorbehaltlich der Regelungen dieses Treuhand-vertrages mit der Zahlung des Betrages an den Anle-ger sämtliche Ansprüche gegeneinander aus oder im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag abgegol-ten sind. Ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit einer teil-weisen Kündigung des Anlegeranteils gilt dieser Treu-handvertrag nur noch für den Teil des Anlegeranteils, der nicht Gegenstand der Kündigung gewesen ist.

11.6 Ist der Treuhänder berechtigt, diesen Treuhandvertrag gemäß § 11.2 dieses Treuhandvertrages:

a) vollständig zu kündigen, so ist der Treuhänder un-ter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB von dem Anleger unwiderruflich bevollmäch-tigt, statt der Kündigung die Rechte und Pflichten

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131Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

des Anlegers aus diesem Treuhandvertrag vollstän-dig an einen Dritten (z. B. über die Internethandels-plattform der CFB Fonds-Transfair GmbH (nachfol-gend „CFT“genannt) zu veräußern und auf diesen zu übertragen, sowie alle sonstigen Erklärungen in diesem Zusammenhang abzugeben, vorausge-setzt der Kaufpreis hierfür entspricht mindestens dem Betrag, der im Falle der Kündigung dem An-leger gemäß § 11.5 dieses Treuhandvertrages als Abfindungsguthaben zu zahlen wäre. Der hierbei gegebenenfalls erzielte Kaufpreis steht dem Anle-ger zu. Der Anleger scheidet in dem Zeitpunkt aus dem Treuhandvertrag aus, in dem die Übertragung auf den Dritten wirksam erfolgt ist und der Dritte vollständig in diesen Treuhandvertrag anstelle des Anlegers eingetreten ist;

b) teilweise zu kündigen, so ist der Treuhänder un-ter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB von dem Anleger unwiderruflich bevollmäch-tigt, statt der teilweisen Kündigung die Rechte und Pflichten des Anlegers aus diesem Treuhandvertrag teilweise an einen Dritten (z. B.: über die Internet-handelsplattform der CFT) zu veräußern und auf die-sen zu übertragen, sowie alle sonstigen Erklärungen in diesem Zusammenhang abzugeben, vorausge-setzt (i) der Kaufpreis hierfür entspricht mindestens dem Betrag, der im Falle der teilweisen Kündigung dem Anleger gemäß § 11.5 dieses Treuhandvertra-ges als Abfindungsguthaben zu zahlen wäre, und (ii) derjenige, der den Anlegeranteil teilweise erwerben will, hat mit dem Treuhänder und der Gesellschaft hinsichtlich des zu erwerbenden Anlegeranteils ei-nen Treuhandvertrag, der inhaltlich im Wesentlichen diesem Treuhandvertrag entspricht und der dem Treuhänder genehm ist, abgeschlossen. Der hierbei gegebenenfalls erzielte Kaufpreis steht dem Anleger zu. Ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der teilwei-sen Übertragung des Anlegeranteils auf den Dritten, gilt dieser Treuhandvertrag nur noch für den Teil des Anlegeranteils, über den nicht verfügt worden ist.

11.7 Der Anleger ist verpflichtet, dem Treuhänder und der Gesellschaft sämtliche dem Treuhänder und / oder der Gesellschaft entstandenen Nachteile (z. B.: Kosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Verkehrswer-tes, Gebühren, Steuern und Abgaben), die mit der ganzen oder teilweisen Kündigung dieses Treuhand-vertrages oder mit einer anstelle der Kündigung er-folgten ganzen oder teilweisen Übertragung gemäß § 11.6 dieses Treuhandvertrages verbunden sind oder damit in Zusammenhang stehen, in nachgewiesener Höhe, jedoch nicht mehr als 6,0 Prozent des Anteils-

wertes, nach Anforderung durch die die Gesellschaft und / oder den Treuhänder unverzüglich zu erstatten. Der Treuhänder ist berechtigt, anstelle der Anforde-rung etwaige Kosten, Gebühren, Steuern und Abgaben unmittelbar von einem etwaigen gemäß § 11.5 dieses Treuhandvertrages an den Anleger zu zahlenden Be-trages abzuziehen und einzubehalten. § 15.4 des Ge-sellschaftsvertrages der Gesellschaft gilt entsprechend. Die vom Anleger zu zahlenden Beträge werden 3 (drei) Tage nach Anforderung zur Zahlung fällig.

§ 12 Schlichtungsvereinbarung / Ombudsstelle

12.1 Der Treuhänder schließt sich dem Schlichtungsverfah-ren der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. an und unterwirft sich damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung ergehen.

12.2 Der Anleger ist berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlosse-ne Fonds e.V. gegen den Treuhänder ein Schlichtungs-verfahren einzuleiten, vorausgesetzt dass die Streitig-keit

a) aus oder im Zusammenhang mit dem Treuhandver-trag und dem damit begründeten Vertragsverhältnis steht, und

b) Ansprüche gegen den Treuhänder betrifft.

12.3 Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den gel-tenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombuds-stelle Geschlossene Fonds e.V.

§ 13 Datenschutz, Nutzung und Weitergabe von Daten

13.1 Der Treuhänder, die Gesellschaft und die von der Ge-sellschaft bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft sind berechtigt, die in der Beitrittsvereinbarung oder einer Vereinbarung, durch die ein Anlegeranteil auf ei-nen Dritten übertragen wird, enthaltenen Daten sowie solche Daten und Mitteilungen, die sich zukünftig im Zusammenhang mit der (mittelbaren) Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft ergeben, zu speichern, zu verarbeiten und zur Begründung und der Verwaltung der Beteiligung zu nutzen.

13.2 Der Treuhänder, die Gesellschaft und die von der Ge-sellschaft bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft sind zudem berechtigt, diese Daten

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132 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

a) an Personen und Gesellschaften, die mit der Be-gründung und der Verwaltung der Beteiligung, der Finanzierung der Beteiligung, der Finanzierung der Gesellschaft, dem Management der Gesellschaft und / oder des Flugzeuges befasst sind (z. B. die von der Gesellschaft bestellte Kapitalverwaltungsge-sellschaft, die Verwahrstelle der Gesellschaft, die Commerz Real AG, die CFT, Vertriebspartner, Steu-erberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer sowie finanzierende Kreditinstitute) zu diesem Zweck so-wie

b) an Behörden, sonstige öffentliche Stellen oder Drit-te, soweit nach Auffassung des Treuhänders oder der Geschäftsführung der Gesellschaft eine ver-tragliche oder gesetzliche Verpflichtung zur Offen-legung besteht oder sich eine solche Verpflichtung aus diesem Treuhandvertrag ergibt,

in jedweder Form weiterzugeben.

§ 14 Vertraulichkeit

14.1 Der Anleger ist verpflichtet, über alle Angelegenhei-ten der Gesellschaft Stillschweigen zu bewahren und unbeteiligten Dritten keine Informationen über die Ge-sellschaft oder ihre Angelegenheiten zu geben, es sei denn, er ist hierzu gesetzlich verpflichtet.

14.2 Die Verpflichtung, die Angelegenheiten der Gesell-schaft vertraulich zu behandeln, gilt auch nach der Beendigung dieses Treuhandvertrages und über die Dauer der Gesellschaft hinaus.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Treuhandvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine das Schriftformerfordernis aufhebende Vereinba-rung.

15.2 Sollte eine Bestimmung dieses Treuhandvertrages oder zukünftig darin aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertra-ges und seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder un-durchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die nach Form, Inhalt, Zeit (Frist oder

Termin), Maß oder Geltungsbereich, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was mit der ersetz-ten Regelung wirtschaftlich gewollt war oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt gewesen wäre, so-fern dieser Punkt bei Abschluss dieses Vertrages be-dacht worden wäre.

15.3 Sämtliche Mitteilungen und Erklärungen im Zusam-menhang mit diesem Treuhandvertrag sind schriftlich in deutscher Sprache zu geben und werden mit ihrem Zugang an die letzte von der Vertragspartei schriftlich bekannt gegebene Adresse wirksam.

15.4 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Treu-handvertrag ist Düsseldorf.

15.5 Dieser Treuhandvertrag unterliegt dem Recht der Bun-desrepublik Deutschland.

15.6 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig-keiten über vertragliche oder deliktische vermögens-rechtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag wird Düsseldorf vereinbart, wenn (i) beide Vertragsparteien Kaufleute sind, (ii) mindestens eine der Vertragsparteien keinen allge-meinen Gerichtstand in Deutschland hat, oder (iii) die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohn-sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher Ge-richtsstand begründet ist.

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133Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

Vollmacht

Ich, Frau / Herr * :

geboren am:

wohnhaft:

erteile hiermit der AVOLO Flugzeug-Leasinggesellschaft mbH, Karlsruhe, Vollmacht, meinen Eintritt als Kommanditist in die

AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG

(nachfolgend „Investmentgesellschaft“ genannt) mit einer Hafteinlage von bis zu

Euro:

zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Darüber hinaus erteile ich der oben genannten Bevollmächtigten sowie deren Rechtsnachfolgern Vollmacht,

a) für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich der Investmentgesellschaft vorzunehmen sowie gege-benenfalls mein Ausscheiden aus dieser zum Handelsregister anzumelden,

b) Untervollmachten, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen und

c) Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der vorgenannten Anmeldung einzulegen.

Die Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer meiner Zugehörigkeit zur Investmentgesellschaft unwiderruflich. Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Ort Datum Unterschrift

Beglaubigung durch den Notar

Urkunden-Rolle Nr.:

Die vorstehende vor mir vollzogene / anerkannte * Namensunterschrift

der / des * :

geboren am:

wohnhaft:

persönlich bekannt / ausgewiesen durch * : beglaubige ich hiermit.

Ort Datum Unterschrift Notar Siegel

* Nichtzutreffendes bitte streichen

Anlage 1zum Treuhandvertrag

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134 Flugzeuginvestment 1 – Emirates Boeing 777-300ER

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AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG

Geigersbergstraße 37 76227 Karlsruhe

Kapitalverwaltungsgesellschaft: Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Mercedesstraße 6 40470 Düsseldorf

Telefon +49 211 7708-2200 Telefax +49 211 7708-3281

[email protected] www.cfb-invest.com