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Anfahrt Amt für Migration und Integration engagiert! Sozial Vermieten mit der Stadt Freiburg Wohnraumvermietung in Kooperation mit der Stadt Freiburg an Personen in besonderen Bedarfslagen Stadt Freiburg im Breisgau Amt für Migration und Integration Berliner Allee 1 79114 Freiburg im Breisgau Erdem Akkus Telefon: (0761) 201-6368 Fax: (0761) 201-6499 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen unter www.freiburg.de/ami Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln der VAG Linie Haltestelle Straßenbahn 1 Runzmattenweg Straßenbahn 3 Runzmattenweg oder Bissierstraße Bus 36 Bissierstraße BISSIERSTRASSE BISSIERSTRASSE SUNDGAUALLE RUNZMATTENWEG REGIERUNGS- PRÄSIDIUM 3 36 P 1+3 BERLINER ALLE AMT FÜR MIGRATION UND INTEGRATION HAUPTBAHNHOF RATHAUS B31 DREISAM ESCHHOLZSTR. BREISACHER STR: SUNDGAUALLE AMT FÜR MIGRATION UND INTEGRATION BERLINER ALLE

Flyer Erdem Final 6 - freiburg.de€¦ · Liebe Bürgerinnen und Bürger Zentrale Punkte des Konzepts Öffentlich rechtliche Unterbringung im 1. Jahr Mietvertrag ab dem 2. Jahr Mietvertrag

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Page 1: Flyer Erdem Final 6 - freiburg.de€¦ · Liebe Bürgerinnen und Bürger Zentrale Punkte des Konzepts Öffentlich rechtliche Unterbringung im 1. Jahr Mietvertrag ab dem 2. Jahr Mietvertrag

Anfahrt

Amt fürMigration und Integration

engagiert!Sozial

Vermieten mitder Stadt FreiburgWohnraumvermietung

in Kooperation mit der

Stadt Freiburg an Personen

in besonderen Bedarfslagen

Stadt Freiburg im BreisgauAmt für Migration und IntegrationBerliner Allee 179114 Freiburg im Breisgau

Erdem AkkusTelefon: (0761) 201-6368Fax: (0761) 201-6499E-Mail: [email protected] Informationen unter www.freiburg.de/ami

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln der VAG

Linie HaltestelleStraßenbahn 1 RunzmattenwegStraßenbahn 3 Runzmattenweg oder BissierstraßeBus 36 Bissierstraße

BISSIERSTRASSE

BISSIERSTRASSE

SUNDGAUALLE

RUNZMATTENWEG

REGIERUNGS-PRÄSIDIUM

336P

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Page 2: Flyer Erdem Final 6 - freiburg.de€¦ · Liebe Bürgerinnen und Bürger Zentrale Punkte des Konzepts Öffentlich rechtliche Unterbringung im 1. Jahr Mietvertrag ab dem 2. Jahr Mietvertrag

Liebe Bürgerinnen und Bürger Zentrale Punkte des Konzepts

Öffentlich rechtliche Unterbringung im 1. Jahr

Mietvertragab dem 2. Jahr

Mietvertragim 1. Jahr

Vermieter_in

Stadt Freiburg Nutzer_in

Unser Angebot: Ablauf:

Vermieten Sie mit uns!

Alle offenen Fragen werden mit Ihnen besprochen und der Renovierungsbedarf der Wohnung ermittelt.

Bei der Belegung werden Ihre Wünsche berücksichtigt.

Im ersten Jahr ist die Stadt Freiburg Ihre Mietvertrags-partnerin und belegt die Wohnung öffentlich-rechtlich.

Ab dem zweiten Jahr erhalten die Bewohner_innen einen direkten Mietvertrag.

Über die gesamte Laufzeit stehen Ihnen feste Ansprech-personen zur Verfügung.

Sie erhalten einen Zuschussvon bis zu max. 5.000 EUR.

Sie erhalten durch uns eine Mietausfallgarantie – auchbei Leerstand.

Renovierungskosten bei Umzügen können teilweise getragen werden.

Die Miete liegt innerhalb der Mietobergrenze der Stadt Freiburg.

Sie schließen einen 10-jährigen Kooperationsvertrag mit der Stadt ab.

In privatem Wohnraum eigenständig zu leben, ist ein zentraler Schlüssel zur gesellschaftlichen Integration sowohl für geflüchtete als auch für wohnungslose Menschen.

Sie haben eine Wohnung anzubieten, gerne auch eine, die renovierungs-bedürftig ist? Dann bietet Ihnen dieStadt eine langjährige Kooperation an.

Sie unterstützen die Stadt auf dem äußerst angespannten Freiburger Wohnungsmarkt und helfen dabei, Familien in Notsituationen sowie Geflüchteten ein eigenes Zuhause zu geben.

Dafür hat das Amt für Migration und Integration (AMI) gemeinsam mit dem Amt für Soziales und Senioren (ASS) ein Konzept zur Wohnungsakquise entwickelt, das vom Gemeinderat verabschiedet wurde.

Sie können für Menschen in Notsituationen wieder eine Perspektive schaffen!

Ulrich von KirchbachErster BürgermeisterDezernat für Kultur, Integration, Soziales und Senioren