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FÖRDERVEREIN DES GYMNASIUMS AM THIE BLANKENBURG „Förderer, Freunde und ehemalige Schüler des Gymnasium Blankenburg e.V.“ Vorstandsmitglieder Annette Lehmann [email protected] 01522 9540765 Dr . med. Krause [email protected] Herr Bendzulla [email protected] - PowerPoint PPT Presentation
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FÖRDERVEREIN DES GYMNASIUMS AM THIE BLANKENBURG
„Förderer, Freunde und ehemalige Schüler des Gymnasium Blankenburg e.V.“
VorstandsmitgliederAnnette Lehmann [email protected]
01522 9540765
Dr. med. Krause [email protected]
Herr Bendzulla [email protected]
Herr Wiese [email protected]
Frau Rösler [email protected]
Herr Weidner [email protected]
Herr Pannewitz [email protected]
GATFriedensstraße 26 38889 Blankenburg 03944/367510
Der Jahresbeitrag beträgt 15 €.
Vereinigte Volksbank eG BLZ : 278 932 15Konto-Nr.: 0 100 235 512
Als eingetragener Verein sind wir berechtigtSpendenquittungen auszustellen.
---------------------------------------------------------------------
Beitrittserklärung
Ich erkläre hiermit m
einen Beitritt zum Verein „Förderer, Freunde und ehem
aligeSchüler des G
ymnasium
s Blankenburg“Friedensstraße 26, Blankenburg
Vorname Nachnam
e__________________________________________
PLZ Wohnort _______ ______________________________________
StrasseHausnumm
er ________________________________________
Telefon _________________ / mail______________________________
Ehemalige Schüler des Gym
nasiums „Am
Thie“ bitte Abiturjährgang und eventuellGeburtsnam
e angeben:_________________ _________________ABITUR- Jahrgang Geburtsnam
eFür ehem
alige Schüler mit Ausbildungsnachweis und entrichtetem
Jahresbeitrag gelten beiSchulveranstaltungen erm
äßigte Eintrittspreise.Ich verpflichte m
ich hiermit, für den Zeitraum
meiner Vereinsm
itgliedschaft am
Jahresanfang einen jährlichen Mindestbetrag von 15 EUR zu entrichten
___________________ den ________ ___________________________Unterschrift
Bankverbindung des Fördervereins:Vereinigte Volksbank eG BLZ : 278 932 15 Konto-Nr.: 0 100 235 512
Alle Einnahmen des Schulfördervereins werden ausschließlichfür die Unterstützung unserer Schüler eingesetzt.Beispiele:- Zuschüsse zu Studien- und Klassenfahrten- Projekte zur Aufnahme der neuen 5. Klassen an der Schule- Auszeichnungen, Pokale, Urkunden und Gutscheine bei
Wettbewerben- Umstrukturierung und Ausgestaltung Essenraum erfolgte und
erfolgt in ganz enger Kooperation mit Schulleitung, Schulelternrat, Förderverein und Klassenprojekten
- Abiturientenauszeichnungen- Zuschüsse zum Abi- Ball- Zuschüsse zum Tanzstundenabschlussball- Zuschüsse zum Winterball- Unterstützung der sehr erfolgreichen Robotik- AG und des
Gospelchors
Da wir eine klare, direkte Organisation mit kurzenEntscheidungswegen haben, ist es möglich an unserer Schule alleSchüler entsprechend ihrer Interessen und Neigungen individuellzu fördern.
Nur mit vielen Mitgliedern ist es möglich, den Jahresbeitrag von15 € oder 1,25 € monatlich zu gewährleisten.
Es gibt Schulfördervereine in Deutschland, da ist dieMitgliedschaft der Eltern schulpflichtiger Kinder verbindlich. Dafür sind sie in der Lage Honorarlehrkräfte zu beschäftigen, um z. B. die Fächervielfalt für das Abitur zu vergrößern, Sprachen wie
italienisch, portugiesisch, arabisch oder japanisch anzubieten, kulturell neue Wege zu gehen oder besondere Traditionen zu pflegen.
Wir möchten keine Pflichtmitgliedschaft, aber wir möchtenauch nicht, dass unsere Kinder aus dem klein- undmittelstädtischen Bereich in der Welt benachteiligt sind !!!
Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und investierenviel Zeit und Kraft aus Überzeugung.
Sollte es da nicht selbstverständlich sein, für die Dauer desSchulbesuchs diese 15 € für unsere Kinder zu
investieren ?!?Sprechen Sie uns an !
Sehr geehrter Antragsteller,
Die Grundlage der Arbeit eines Fördervereins bilden zunächstdie §§ 21- 79 BGB, die AO (Abgabenordnung) und die Satzung.
Unsere Ausgaben müssen wir vor dem Finanzamt dokumentieren,dadurch unterliegen auch wir einer gewissen Formgebundenheit.
Bitte beachten Sie Folgendes:
* Stellen Sie Ihre Anträge so frühzeitig wie möglich, da kurzfristig nur in Ausnahmefällen eine Entscheidung ohne Vorstandssitzung getroffen werden kann.
* Anträge müssen schriftlich eingereicht werden.* W-Regel: Wer beantragt, was bei wem und warum* Haben Sie Unterlagen, die die Kosten belegen können?
* Die Anträge können im Sekretariat der Schule abgegebenwerden.
* Für ein persönliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
* Sprechzeit: nach Vereinbarung
Die Abrechnung erfolgt beleghaft, d.h. bei Tankquittungen bittedarauf achten, dass die getankte Menge mit dem Verbrauch derwirklich gefahrenen Kilometer übereinstimmt.