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Folge 26 | 11.7.2011 THEMEN Medieninhaber und Redaktion: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hersteller: Eigenvervielfältigung | Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie Die gesamte aktuelle Ausgabe von „industrie.aktuell” sowie die vorangegangenen Folgen finden Sie auch im Internet unter http://wko.at/ooe/branchen/industrie/industrieaktuell.htm EU-NEWS 1. EU-Kommission greift Vorschlag zur Finanztransak- tionssteuer auf 2. Freier Handel zwischen EU und Südkorea 3. 2010 weiterhin Abnahme der CO2-Emissionen von neu zugelassenen PKW 4. Konsultation zu neuer Geodateninfrastruktur „INSPIRE” AUSSENHANDEL 1. Außenhandels-Verordnung 2011 2. Antidumpingverfahren Glasfaserwaren, China; neue Klage ARBEIT UND PERSONAL 1. Lehrstellenbörse der OÖ Industrie STEUERN UND FINANZEN 1. EU-Kommission greift Vorschlag zur Finanztransak- tionssteuer auf 2. Gewerbeordnung, Geldwäschebestimmungen 3. Beschwerde gegen Kammerumlage 2 abgewiesen 4. Förder-News des Förder-Netzwerkes der WKOÖ 5. Länderspezifischen Berichterstattung von multina- tionalen Unternehmungen ENERGIE 1. Ökostromgesetznovelle wird Kostenbelastungen durch Energie weiter erhöhen 2. Keine einseitige CO2-Zielerhöhung 3. Begutachtung: EU Energieeffizienz RL BETRIEB UND UMWELT 1. Entwurf einer neuen Kälteanlagenverordnung 2. Öffentliche Konsultation zur EU- Luftreinhaltepolitik TECHNOLOGIE UND INNOVATION 1. F&E-Akademie Kreativitätstechniken 2. 7. EU-Forschungsrahmenprogramm Ausschreibung „Umwelt“ ÖNORMEN 1. ÖNORMEN (Ausgabe 15.6.2011) INFRASTRUKTUR 1. ASFINAG Mautordnung Version 29 2. Begutachtung: Infrastruktursenat- Einführungsgesetz DATEN UND FAKTEN 1. WIFO-Prognose: Hohes Tempo des Aufschwungs verringert sich 2. Großhandelspreisindex Juni 2011 3. Aus der Industrie 4. Wirtschaftsgrafik

Folge 46 | 9 - WKO.atwko.at/ooe/Branchen/Industrie/Industrieaktuell/Texte/2011/IA26/IA.pdf · ihre Zweckmäßigkeit disziplin- und länderübergreifend bewertet werden kann. Zu Datenspezifikationen

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Folge 26 | 11.7.2011

THEMEN

Medieninhaber und Redaktion: sparte.industrie der WKO Oberösterreich

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Die gesamte aktuelle Ausgabe von „industrie.aktuell” sowie die vorangegangenen Folgen finden Sie

auch im Internet unter http://wko.at/ooe/branchen/industrie/industrieaktuell.htm

EU-NEWS 1. EU-Kommission greift Vorschlag zur Finanztransak-

tionssteuer auf 2. Freier Handel zwischen EU und Südkorea 3. 2010 weiterhin Abnahme der CO2-Emissionen von

neu zugelassenen PKW 4. Konsultation zu neuer Geodateninfrastruktur

„INSPIRE”

AUSSENHANDEL 1. Außenhandels-Verordnung 2011 2. Antidumpingverfahren Glasfaserwaren, China; neue

Klage

ARBEIT UND PERSONAL 1. Lehrstellenbörse der OÖ Industrie

STEUERN UND FINANZEN 1. EU-Kommission greift Vorschlag zur Finanztransak-

tionssteuer auf 2. Gewerbeordnung, Geldwäschebestimmungen 3. Beschwerde gegen Kammerumlage 2 abgewiesen 4. Förder-News des Förder-Netzwerkes der WKOÖ 5. Länderspezifischen Berichterstattung von multina-

tionalen Unternehmungen

ENERGIE 1. Ökostromgesetznovelle wird Kostenbelastungen

durch Energie weiter erhöhen 2. Keine einseitige CO2-Zielerhöhung 3. Begutachtung: EU Energieeffizienz RL

BETRIEB UND UMWELT 1. Entwurf einer neuen Kälteanlagenverordnung 2. Öffentliche Konsultation zur EU-

Luftreinhaltepolitik

TECHNOLOGIE UND INNOVATION 1. F&E-Akademie – Kreativitätstechniken 2. 7. EU-Forschungsrahmenprogramm – Ausschreibung

„Umwelt“

ÖNORMEN 1. ÖNORMEN (Ausgabe 15.6.2011)

INFRASTRUKTUR 1. ASFINAG Mautordnung Version 29 2. Begutachtung: Infrastruktursenat-

Einführungsgesetz

DATEN UND FAKTEN 1. WIFO-Prognose: Hohes Tempo des Aufschwungs

verringert sich 2. Großhandelspreisindex Juni 2011 3. Aus der Industrie 4. Wirtschaftsgrafik

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EU 1 von 2

1. EU-Kommission greift Vorschlag zur Fi-nanztransaktionssteuer auf

Der mit Spannung erwartete Mehrjährige Finanzrah-men der EU für 2014 bis 2020 wurde von Kommissions-chef Jose Manuel Barroso und Haushaltskommissar Janusz Lewandowski präsentiert. Der Mehrjährige Finanzrahmen spiegelt die politischen Prioritäten der EU wider und ist fester Bestandteil der Finanzplanung. Der Kommissionsvorschlag sieht Verpflichtungsermäch-tigungen in Höhe von 1.025 Milliarden Euro und Zah-lungsermächtigungen in Höhe von 972,2 Milliarden Euro vor. „Der Vorschlag der EU-Kommission für den mehrjähri-gen Finanzrahmen ist eine gute Diskussionsgrundlage für die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, für die Beratungen im Europäischen Parlament sowie die erforderliche Abstimmung zwischen Rat, Parla-ment und Kommission“, erklärte WKÖ-Präsident Chris-toph Leitl in einer Aussendung. Es bestehe nun auch ausreichend Zeit für diese Verhandlungen, die wegen der erforderlichen Einstimmigkeit zwischen den Mit-gliedstaaten nicht immer einfach sein würden. Erfreut zeigte sich Leitl, dass der Vorschlag, die Fi-nanztransaktionssteuer als eine neue Einnahmequelle für das EU-Budget vorzusehen, von der Kommission aufgegriffen wurde: „Dadurch werden die nationalen Haushalte entlastet, und die Finanzwirtschaft leistet einen Beitrag zum EU-Budget“. Die Kommission will ihren konkreten Vorschlag dazu nach dem Sommer vorlegen. Aus WKÖ-Sicht muss sich die Finanztransak-tionssteuer auf spekulative Geschäfte konzentrieren, Absicherungsgeschäfte von Unternehmen ohne speku-lativen Hintergrund sollten aber ausgenommen sein. „Europa ist unsere Lebensversicherungspolizze in der globalisierten Welt. Die Förderung des Wachstums muss oberste Priorität haben“, so Leitl. Diesem Ziel ist der nun vorliegende Kommissionsentwurf für den Finanzrahmen durch die Orientierung an den drei Pfei-lern der Europa 2020-Strategie (intelligentes, nachhal-tiges und einschließendes Wachstum) einen Schritt näher gekommen, weil durch die Budgetlinien die Strategie auf EU-Ebene konkretisiert werde. Für die WKÖ sind unter anderem die Schwerpunkte Innovation

und Förderung von kleinen und mittleren Betrieben im Kommissionsvorschlag besonders wichtig: Die budgetä-re Aufwertung der grenzüberschreitenden und trans-nationalen Programme kommt ebenfalls den kleineren Unternehmen zu Gute, da diese sich oft schwerer tun, die Grenzen zu überschreiten. In den nächsten sieben Jahren sollen die Investitionen in Forschung und Inno-vation deutlich aufgestockt werden. Die EU-Strategie „Horizont 2020“ mit einer Mittelausstattung von ins-gesamt 80 Milliarden Euro soll Europas Wettbewerbs-fähigkeit im internationalen Vergleich Auftrieb geben und für die Arbeitsplätze und Ideen von morgen sor-gen. Leitl begrüßt die Fortführung des CIP-Förderprogramms als „Programm für Wettbewerbsfä-higkeit und KMU“ (2,4 Milliarden Euro), das unter an-derem Finanzinstrumente zur Unterstützung der Betei-ligungs- und Kreditfinanzierung enthält. Der WKÖ-Präsident schlägt in dem Zusammenhang die Einrich-tung eines EU-Garantiefonds vor, der den Zugang der KMU zu Kreditfinanzierungen verbessern soll und der im Rahmen dieses Programms oder auch der Struktur-fonds eingerichtet werden könnte. Der Fonds könnte auch helfen, eventuelle negative Effekte der neuen Eigenkapitalrichtlinien Basel III auf die KMU-Finanzierung abzufedern.

2. Freier Handel zwischen EU und Südkorea Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EU und Südkorea ist mit 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Es ist das erste Freihandelsabkommen der EU mit einem asiatischen Land. Südkorea und die EU werden inner-halb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des FHA 98,7 Prozent der Zölle, bezogen auf den Handelswert, ab-bauen. Am Ende der Übergangszeit werden die Zölle für fast alle Produkte - abgesehen von einigen Aus-nahmen im Agrarsektor (z. B. Reis) - aufgehoben sein. Eine Studie rechnet für die nächsten 20 Jahre mit mehr als dem Doppelten des ohne das Abkommen zu erwartenden Handelsaufkommens zwischen der EU und Südkorea. Mit dem FHA werden außerdem neue Marktzugangsmöglichkeiten in den Bereichen Dienst-leistungen und Investitionen geschaffen. Auch in den Bereichen Rechte des geistigen Eigentums, Beschaf-fungswesen, Wettbewerbspolitik, Handel und nachhal-tige Entwicklung werden Fortschritte erwartet.

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3. 2010 weiterhin Abnahme der CO2-Emissionen von neu zugelassenen PKW

Der durchschnittliche CO2-Ausstoß von neu zugelassen PKW hat sich nach dem Rekordabfall von 5,1 Prozent im Jahr 2009 auch 2010 fortgesetzt: 3,7 Prozent weni-ger Emissionen wurden laut kürzlich veröffentlichten Daten der Europäischen Umweltagentur EEA verzeich-net. Aufgrund der Fortschritte in der Emissionsreduk-tion während der letzten Jahre, die unter anderem durch die Wirtschaftskrise und Abwrackprämien in einigen Mitgliedstaaten beeinflusst waren, liegt der aktuell registrierte durchschnittliche CO2-Ausstoß bei PKW innerhalb der EU bei 140 Gramm per km. Bei diesem Tempo können die Zielrichtwerte der EU von 130 Gramm per km laut Kommission bereits vor der Frist 2015 (festgelegt in der VO 443/2009) erreicht werden. Emissionsreduktionen gelingen vor allem dank verbesserter Fahrzeugtechnologien, Treibstoffeffizi-enz und zunehmend steigender Anmeldungen von PKWs, die mit Vielstoffmotoren ausgestattet oder mit Elektrizität betrieben werden.

4. Konsultation zu neuer Geodateninfra-struktur „INSPIRE”

Die neue europäische Geodateninfrastruktur „INSPIRE” (Infrastructure for Spatial Information in Europe) soll Umweltinformationen rasch und einfach zugänglich machen.

Durch gemeinsame europäische Normen sollen die Kosten sinken und die Grundlagen für die Entschei-dungsfindung verbessert werden. Experten aus ganz Europa haben gemeinsame Definitionen in wichtigen Politikbereichen wie Energie, Klimaschutz, biologische Vielfalt, Meeresumwelt oder Gesundheit erarbeitet. Die vorgeschlagenen Normen sind jetzt Gegenstand einer öffentlichen Konsultation und Prüfung, damit ihre Zweckmäßigkeit disziplin- und länderübergreifend bewertet werden kann. Zu Datenspezifikationen für 25 Themen (z.B. Bodenbedeckung, Gebäude, Böden, Landnutzung oder Energie) können interessierte Kreise bis zum 21. Oktober 2011 Stellung nehmen. Der Beginn dieser Konsultation fiel zusammen mit der INSPIRE-Konferenz, die vom 27. Juni bis 1. Juli 2011 in Edinburgh stattfand. Bei dieser Veranstaltung mit 700 Vertretern aus öffentlicher Verwaltung und Privatwirt-schaft wurde untersucht, wie INSPIRE zur Erreichung der strategischen „Europa 2020“-Ziele beitragen kann. Die Kommission hat auch eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der EU-Luftreinhaltepolitik gestar-tet. Der breit angelegte Review führt möglicherweise zu einer Revision 2013. Nähere Informationen zur Konsultation finden Sie un-ter: W http://ec.europa.eu/environment/ consultations/air_en.htm

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1. Außenhandels-Verordnung 2011 Die Außenhandels-Verordnung regelt die wichtigsten Details des Bewilligungsverfahrens für die Güteraus-fuhr und Dienstleistungserbringung (das Außenhan-delsgesetz enthält knapp 30 Verweise auf „per Ver-ordnung zu regelnde Bereiche“) und ist damit ent-scheidend dafür, wie bürokratisch/ unbürokratisch, wie liberal/prohibitiv die konkreten Verfahrensbe-stimmungen ausgestaltet werden. Die Entwürfe samt Anlagen, Vorblättern, Erläuterun-gen und Verwaltungskostenrechnern zu einer Ersten und Zweiten Verordnung zur Durchführung des Außenhandelsgesetzes 2011 (Erste Außenhandelsverordnung 2011 - 1. AußHV 2011, Zweite Außenhandelsverordnung 2011 - 2. AußHV 2011) finden Sie unter: http://wko.at/ooe/Branchen/Industrie/Zusendungen/Außenhandelsgesetz.pdf Frist: Allfällige Stellungnahmen bis 20. Juli 2011 an E [email protected]

2. Antidumpingverfahren Glasfaserwaren, China; neue Klage

Neben den bereits bestehenden Maßnahmen gegen Endlosglasfilamente und offenmaschige Glasfaserge-webe gibt es nun auch einen Antrag auf Einleitung eines AD-Verfahrens gegen Einfuhren von Glasfaserwa-ren der Tarifnummern ex 7019 39 00, ex 7010 40 00 und ex 7019 90 99 mit Ursprung in China. Der An-tragsteller ist die „Glass Fibre Fabrics Defence Coali-tion“ (GFFDC) namens diverser EU-Hersteller, auf die mehr als 25 Prozent der Gemeinschaftsproduktion entfallen.

Bei der Ware handelt es sich um Glasfaserwaren aus gewebten oder gesteppten bzw. gewebten und ge-steppten Endlosfasern, ausgenommen Produkte, die imprägniert oder vorimprägniert sind. Ebenfalls aus-genommen sind offenmaschige Gewebe mit einer Zell-größe von 1,8 mm Länge und Breite und einem Ge-wicht von mehr als 35g/m²Â. Verwendet wird die Wa-re in folgenden Bereichen: wärmehärtbare Kunststof-fe, im Schiffsbereich (Bootsrumpf und Deck), Wind-mühlenflügel, Rohre und Tanks, Ski und Snowboards, Gondeln, Freizeitfahrzeuge, im geschlossenen For-menbau für Fahrzeugkarosserien. Der Antrag wird unter anderem mit dem gestiegenen Marktanteil der chin. Importe von 58 Prozent um Jahr 2005 auf 75 Prozent im Jahr 2010 und der Dumping-spanne in 2010 von 35 Prozent begründet. Laut GFFDC beträgt 2010 die Preisunterschreitung der chin. Preise gegenüber den EU-Preisen ca. 20 Prozent. Der An-tragsteller weist auch auf die Exportorientierung der chin. Hersteller und beträchtliche freie Exportkapazi-täten hin. Es gibt auch Importe aus Drittländern, hauptsächlich aus den USA und der Schweiz. Die Im-portpreise aus diesen Ländern sind jedoch höher als die chin. Preise, somit gibt es diesbezüglich kein schädliches Dumping. Es ist damit zu rechnen, dass die EK demnächst for-mell ein AD-Verfahren einleiten wird. Wir ersuchen um Feststellung der Betroffenheit der österreichischen Wirtschaft (Erzeuger, Verwender, Importeure) und um Übermittlung Ihrer diesbezügli-chen Stellungnahme bis Ende August 2011 an E [email protected]

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Folge 26 | 11.7.2011 ARBEIT UND PERSONAL MMag. Josef Schmid | T 05-90909-4230

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AP 1 von 1

1. Lehrstellenbörse der OÖ Industrie Es wird zunehmend schwieriger, gut qualifizierte Lehr-linge zu finden. Helfen Sie mit, eine Lehrstellenbörse zu erstellen, in der die offenen Lehrstellen der gesamten OÖ Industrie (2012) registriert und abrufbar sind. Lehrstellenbewerbung: Die Lehrstellenbörse der sparte.industrie wird in Ko-operation mit „projects4students“ ab Anfang August unter dem Link www.fitforfuture.at zu finden sein. (Derzeit ist unter diesem Link die alte fitforfuture-Seite aktiv.) Die vorselektierte werbefreie Suchmaske zeigt nur Industrielehrstellen an und wird beworben über: 1. Medienkooperation mit der Wochenzeitung Tips

2. Imagekampagne „Fit for Future“ in den OÖ Nach-

richten

3. Lehrstellenfolder für die Polytechnischen Schulen, Hauptschulen bzw. Neuen Mittelschulen.

Darüber hinaus wird geplant, die Lehrstellenbörse auch auf facebook.com zu promoten. Lehrstellenerhebung: Um auch Ihre Lehrstellen zu bewerben, müssen Sie lediglich die dazugehörigen Daten bekanntgeben. Da-für gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Lehrstellen selber eintragen: Sie melden sich bei

www.projects4students.at an und tragen anschlie-ßend Ihre Lehrstellen pro Lehrberuf unter „Profil“ - „Meine Jobs/Projekte“ „neuen/s Job/Projekt anlegen“ ein. Die Lehrberufsbezeichnung ist unter „Thema“ bzw. „Job/Thema“ einzutragen. Neben den mit * gekennzeichneten Pflichtfeldern können Sie weitere Angaben zur Lehrstelle machen und un-ter Stammdaten eine E-Mail-Benachrichtigung bei interessierten Bewerbern einstellen.

2. Lehrstellenformular ausfüllen: Wir melden Ihr Un-ternehmen bei projects4students an und tragen die offenen Lehrstellen ein. Dazu bitten wir Sie, das unten angeführte Formular auszufüllen und via Fax oder Mail bis spätestens 29. Juli zu retournieren. Nach 24 Wochen (ca. Jahreswechsel) werden Sie über die im Formular angeführte E-Mail-Adresse ei-ne Aufforderung bekommen, die Daten zur Lehr-stellensuche zu aktualisieren.  

Zusatzinformation für beide Varianten: Unter „Profil“ „Meine Jobs/Projekte“ und

„Stammdaten“ können Sie nach der Anmeldung je-derzeit selbstständig Aktualisierungen vornehmen. Die Zugangsdaten werden an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

Hinweisen wollen wir auf die Einstellungsmöglich-

keit „Ausschreibung gültig bis“. Bei Variante 2 werden wir 24 Wochen Gültigkeit eingeben. Bei Va-riante 1 entscheiden Sie selber, wie lange die An-zeige gültig sein soll. Nach Ablauf der Gültigkeit kann diese jederzeit verlängert werden. Hinter-grund dieser Regelung ist, dass keine veralteten Ausschreibungen in der Plattform aufscheinen sol-len.

In den Stammdaten (Profil Stammdaten) können

Sie eine E-Mail-Benachrichtigung abonnieren, wenn sich jemand für Ihre Stelle interessiert. Sie erhal-ten dann ein kurzes E-Mail mit Name und Kontakt-daten des Interessenten.  

Das Antwortformular finden Sie unter: http://wko.at/ooe/Branchen/Industrie/Zusendungen/Antwort.pdf oder http://wko.at/ooe/Branchen/Industrie/Zusendungen/Antwort.doc Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die spar-te.industrie der WKO Oberösterreich: MMag. Josef Schmid E [email protected] T 05-90909-4230

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1. EU-Kommission greift Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer auf

Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rub-rik EU-News.

2. Gewerbeordnung, Geldwäsche-bestimmungen

Das BMWFJ hat in Zusammenarbeit mit der WKÖ und auf Grundlage einer Ausarbeitung des Landes Tirol einen Leitfaden zu den Geldwäsche- und Terrorismus-finanzierungsbestimmungen der Gewerbeordnung aus-gearbeitet. Nähere Details finden Sie unter: W http://wko.at/ooe/Branchen/Industrie/Zu sendungen/Geldwaesche.pdf

3. Beschwerde gegen Kammerumlage 2 ab-gewiesen

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 31.5.2011, Zl. 2009/15/0169 die Beschwerde betreffend dem Zu-schlag zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2) als unbegründet abgewiesen. Der VwGH begründet dies damit, dass nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ein Unternehmer in einem seine Abgabenschuld betreffenden Abgabeverfahren nicht erfolgreich gel-tend machen kann, dass die Befreiung eines anderen Unternehmers (oder dessen niedrigere Besteuerung) eine unionsrechtswidrige Beihilfe sei. Der Schuldner einer Abgabe kann sich also nicht mit der Begründung, die Befreiung (oder niedrigere Besteuerung) anderer Unternehmer stelle eine staatliche Beihilfe dar, der Zahlung der Abgabe entziehen. Ein Abgabenschuldner könnte sich nur dann ausnahmsweise auf der Grundla-ge des Beihilfenverbotes seiner Zahlungspflicht ent-ziehen, wenn eine Regelung vorliegt, nach welcher der Abgabenertrag unmittelbar einer Verwendung zugeführt werden muss, die ihrerseits die Beihilfenmaßnahme darstellt. Ein solcher Ausnahmefall, bei welchem nach der zu Grunde liegenden Regelung das Aufkommen aus der Abgabe notwendig für die Finanzierung einer Beihilfe

verwendet würde, liegt im gegenständlichen Fall nicht vor. Es besteht kein zwingender Zusammenhang zwi-schen der Abgabe und einer allfälligen beihilferele-vanten Verwendung des Abgabenertrages. Außerdem qualifizierte der VwGH die KU 2 als Altbei-hilfe für die das von den nationalen Gerichten zu be-achtende Durchführungsverbot nach Artikel 108 Abs 3 AEUV (Artikel 88 Abs. 3 EG) von vornherein nicht gilt.

4. Förder-News des Förder-Netzwerkes der WKOÖ

Frische Fördermittel für potenzielle Gründer und in-novative KMU! Rasch anmelden und Schecks einlösen! Die neue Förderaktion soll vor allem Unternehmens-gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen un-terstützen. Ziel der neuen Aktion soll sein, die Motiva-tion der kleinen und mittleren Unternehmen hin zu Forschung und Entwicklung zu lenken. Gleichzeitig soll der Zugang zu Know-how erleichtert werden, um so-mit eine Umstrukturierung der Wirtschaft zu errei-chen. Der Innovationsscheck Plus im Wert von 10.000 Euro unterstützt KMU´s welche mit Beratungsleistungen konfrontiert werden. Hier vor allem bei Beratungsleis-tungen einer Forschungseinrichtung im Wert von bis zu 10.000 Euro. Um die vollen 10.000 Euro Förderung zu erhalten, sind förderbare Projektkosten in der Höhe von 12.500 Euro erforderlich, wobei lediglich 2.500 Euro vom Unternehmen selbst getragen werden müs-sen. Projektkosten unter 12.500 Euro werden aliquot unterstützt. Entsprechende Anträge können bei der FFG gestellt werden. Mehr unter www.ffg.at/fitnesspaket Der Antrag für den ebenfalls neuen Gründungstechno-logiescheck der aws im Wert von 1.000 Euro unter-stützt Unternehmensgründer und Betriebsübernehmer rasch und unbürokratisch in der besonders wichtigen Anfangsphase ihrer Tätigkeit. Ziel des ebenfalls mit 1.000 Euro bedachten Gründungstechnologieschecks ist es, einen unbürokratischen Zugang zum Förder- und Innovationssystem zu ermöglichen. In diesem Sin-ne werden betriebliche Investitionen zwischen 5.000 und 15.000 Euro, die im Zusammenhang mit einer

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(Fortsetzung: Förder-News des Förder-Netzwerkes der WKOÖ) Unternehmensgründung oder -übernahme stehen, mit 1.000 Euro unterstützt. Da das Budget mit 1 Million Euro beschränkt ist, erhalten lediglich die ersten 1.000 Bewerber, welche vor der Gründung oder Über-nahme eines Betriebes stehen und bei der aws einen vollständig ausgefüllten Antrag einreichen, den Zu-schlag. Beratungs- oder Investitionskosten, die vor der Registrierung angefallen sind, können nicht gefördert werden. Mehr unter www.awsg.at/gruenderscheck

aws unterstützt Ausweitung des Mikrokredit-Programms Ab sofort können Gründer aus ganz Österreich um einen Mikrokredit ansuchen. Die eingereichten Pro-jekte werden von aws-Experten hinsichtlich ihrer Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg beurteilt und gegebenenfalls abgewickelt. Details finden Sie unter www.dermikrokredit.at

aws – längere Dauer bei Beantragung der AWS-Jungunternehmer-Förderung Achtung: Bei Fällen in der AWS-Jungunternehmer-Förderung (Zuschuss und Haftung) ist derzeit auf-grund einer Softwareumstellung bei der AWS mit ca. 3 Monaten bis zum Erhalt eines Förderanbots zu rechnen. Erst im Herbst wird sich das Verfahren vo-raussichtlich wieder verkürzen

5. Länderspezifischen Berichterstattung von multinationalen Unternehmungen

Das Bundesministerium für Justiz hat der WKÖ folgen-de Information und Unterlage übermittelt: Ende vergangenen Jahres hat eine Konsultation der Europäischen Kommission zur länderspezifischen Be-richterstattung multinationaler Unternehmen (Country by Country Reporting – CBCR) stattgefunden. Die Ergebnisse sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2010/financial-reporting_en.htm#summary Obwohl die Rückmeldungen der Mitgliedstaaten eher verhalten war, hat die Europäische Kommission den Mitgliedern des Accounting Regulatory Committe (ARC) gegenüber im angeschlossenen Beiblatt bereits für Oktober 2011 (!) einen Legislativvorschlag ange-kündigt. Vom Vorschlag direkt umfasst werden sollen „all listed and large non-listed companies with activities in the extractive and forestry sector“. Die Transparenz-Richtlinie für börsenotierte Unternehmen und die Rechnungslegungs-Richtlinie für die nicht-notierten großen Unternehmen wären inhaltlich be-troffen. Im Lichte der Frage der Europäischen Kommission nach möglichen Größenkriterien für eine solche Rege-lung ersucht das Bundesministerium für Justiz um allfällige Stellungnahme. Frist: Allfällige Stellungnahmen bis 15. Juli 2011 an E [email protected]

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Folge 26 I 11.7.2011

ENERGIE Mag. DI Johann Baldinger | T 05-90909-4251

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1. Ökostromgesetznovelle wird Kostenbe-lastungen durch Energie weiter erhöhen

Mit der im Nationalrat beschlossenen Novelle zum Ökostromgesetz werden die Fördertöpfe insbesondere für Wind und Photovoltaik noch einmal erhöht. Damit ist mit einem massiven Investitionsschub in Ökostromanlagen zu rechnen, gleichzeitig werden die Kostenbelastungen bis 2015 auf mindestens 550 Mio. jährlich ansteigen. Durch die 42 Änderungen gegen-über der Regierungsvorlage hat sich das Gesetz grund-legend geändert, vor allem wurde der jährlich für Neuanschlüsse zur Verfügung stehende Betrag, der schon in der Regierungsvorlage verdoppelt wurde, noch einmal um 10 Millionen angehoben. Beschlossen wurde aber auch ein neuer Aufbringungs-mechanismus sowie eine neue Lastenverteilung, die – trotz Aufstockung der Förderbudgets- eine deutliche Entlastung für energieintensive Industrie bringen soll. Diese Entlastung für energieintensive Unternehmen wird allerdings erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission wirksam. Die wesentlichen Eckpunkte des ÖSG 2012:

Deutliche Anhebung der Ökostromziele bis 2020 (über Ziele der Energiestrategie hinaus) und Aus-weitung der Ökostromförderung von 2015 auf 2020

Aufstockung der jährlichen finanziellen Mittel für neue Ökostromanlagen um 150 Prozent, von der-zeit 21 auf 50 Millionen Euro, wobei eine Degressi-on der zusätzlichen Mittel um eine Million Euro jährlich auf 40 Mio. bis 2022 vorgesehen ist. Über die Laufzeit kostet den Konsumenten die Finanzie-rung für Neuanlagen 3,1 Mrd. Euro bis 2015, bzw. 6,35 Mrd. Euro, wenn die Förderung tatsächlich bis 2022 ungebremst weiterläuft.

Von den 50 Mio. Euro für neue Projekte sollen 11,5 Mio. Euro für Wind, 10 Mio. Euro für Biomasse- und Biogas 8 Mio. Euro für Photovoltaik und 1,5 Mio. Euro für Kleinwasserkraft zur Verfügung stehen. Weitere 19 Mio. Euro gehen in einen „Resttopf“, der unter Wind, Kleinwasserkraft und „kosteneffi-zienten Photovoltaik-Anlagen“ aufgeteilt wird.

Sofortiger Abbau der Warteliste für Windkraft und Photovoltaik-Anlagen, durch Bereitstellung eines einmaligen Einspeisetarifvolumens von 80 Millionen

Euro für die Windkraft und 28 Millionen für die Photovoltaik somit insgesamt 1,4 Mrd. Euro ge-rechnet über die Laufzeit von 13 Jahren.

Bei Kleinwasserkraft beläuft sich die Warteliste auf rund 20 Millionen Euro an Investitionszuschüssen. Außerdem gibt es 152 Wind- und rund 4.200 Photo-voltaik-Anlagen, denen Einspeistarife nur dank der zusätzlichen Millionen bezahlt werden können. Die Einspeisetarife unterliegen einem degressiven Sys-tem, um die Kosteneffizienz zu verbessern.

Die Windkraft-Kapazitäten sollen sich von derzeit 1.000 Megawatt (MW) auf 3.000 MW verdreifachen. Die Photovoltaik-Kapazitäten sollen sich von aktu-ell 100 MW bis 2020 auf 1.200 MW mehr als ver-zehnfachen.

Erhöhung des fixen Kontingents für Photovoltaik von derzeit 2,1 Mio. Euro auf 8 Millionen Euro jähr-lich, die keiner Degression unterliegen werden.

Keine automatische Degression bei den Einspeise-tarifen oder bei Überschreiten der verankerten Kontingente, was den Druck auf Marktreife erhöht hätte.

Die Zielerreichung wird alle zwei Jahre evaluiert. Dabei können die Ziele nach oben, aber nicht nach unten, angepasst werden. Einmal jährlich wird die E-Control neben dem Wirtschaftsministerium und – neu- auch dem Nationalrat berichten.

Änderung des Finanzierungsmodells:

Anhebung der Ökostrompauschale (derzeit Zähl-punktpauschale) für Netzebenen 1-6 und Absen-kung der Zählpunktpauschale für die NE 7:

NE 1-4: 35.000 EUR (statt 15.000 EUR) pro Zählpunkt NE 5: 5.200 EUR (statt 3.300 EUR) pro Zählpunkt NE 6: 320 EUR (statt 300 EUR) NE 7: 11 EUR (statt 15 EUR) pro Zählpunkt

Als Ersatz für das wegfallen des § 19 Verrechnungs-preises werden die Mehrkosten über einen „Öko-stromförderbeitrag“ aufgebracht, der zum System-nutzungs- und Systemverlustentgelt aufgeschlagen wird (Messentgelt wird ausgenommen).

Vorteil: Finanzierungssystem wird einfacher, transpa-renter und, zumindest implizit, verbrauchsabhängiger. Weiters wird sichergestellt, dass keine Risikoaufschlä-ge wegen Prognoseunsicherheiten seitens der Strom-lieferanten mehr möglich sind

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(Fortsetzung: Ökostromgesetznovelle wird Kosten-belastungen durch Energie weiter erhöhen) (Stichwort „Körberlgeld“) und, besonders positiv, die Kostenbegrenzung für energieintensive Betriebe.

Ausnahme für sozial Schwache: Alle Haushalte, die von der GIS befreit sind (ca. 315.000), werden künftig nur mehr mit max. 20 Euro an Ökostrom-kosten belastet und von der Ökostrompauschale gänzlich befreit werden.

Laut BMWFJ steigt die jährliche Kostenbelastung für Ökostrom von jetzt 340 Mio. Euro bis 2015 auf 550 Mio. Euro. Bei einem Finanzierungsbedarf von maximal 550 Mio. im Jahr 2015, würde dies einen Zuschlag auf die Systemnutzungs- und Systemver-lustentgelte von 25 Prozent bedeuten.

Die geplante Umstellung der Finanzierung auf ei-nen pauschalierten Zuschlag zum Systemnutzungs- und Systemverlustentgelt bringt – trotz Erhöhung der Förderbudgets – eine deutliche Kostenredukti-on für energieintensive Unternehmen.

Derzeit werden etwa 54,8 Prozent von der Netz-ebene 7, 9,8 Prozent von Netzebene 6, 20,3 Pro-zent von Netzebene 5, 7 Prozent von Netzebene 4 sowie 9,5 Prozent von Netzebene 1-3 aufgebracht. In Zukunft sollen etwa 70 Prozent von der Netz-ebene 7, 8,7 Prozent von der Netzebene 6, 15 Pro-zent von Netzebene 5, 3 Prozent von Netzebene 4 sowie 3 Prozent von Netzebene 1-3 aufgebracht werden.

Haushalte tragen damit nach der neuen Aufteilung prozentuell etwas weniger Kosten als im bisherigen System, während das Gewerbe in Zukunft mehr be-lastet sein wird.

Als Download finden Sie, neben der Presseaussendung der WKÖ zum Ökostromgesetz auch noch den Ent-schließungsantrag betreffend Beitrag der Energieeffi-zienz zu einer nachhaltigen Energiezukunft Öster-reichs, der im Plenum des Nationalrates zeitgleich mit dem Ökostromgesetz angenommen wurde. Downloads: http://wko.at/ooe/Branchen/Industrie/Zusendungen/PA_ÖSG_2012.pdf http://wko.at/ooe/Branchen/Industrie/Zusendungen/Energieeffizienz_06 07 2011.pdf

2. Keine einseitige CO2-Zielerhöhung „Die Ablehnung einer 30%-igen CO2-Reduktion bis 2020 durch das Europäische Parlament ist ein wichti-ges Zeichen der Stabilität und Berechenbarkeit für den Wirtschaftstandort Europa,“ begrüßt Wirtschafts-kammer-Präsident Christoph Leitl das Abstimmungser-gebnis im Plenum des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament hat sich in seiner gestrigen Plenarsitzung dagegen ausgesprochen, die Verpflich-tung der EU zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen einseitig von 20 Prozent auf 30 Prozent auszuweiten. „Für Investitionsentscheidungen braucht es klare Rahmenbedingungen, und daher muss die Wirtschaft darauf vertrauen können, dass die Zielfestlegungen für 2020, welche 2009 von allen EU-Organen im Ein-vernehmen mit den Mitgliedstaaten beschlossen wur-den, auch halten“, betont Leitl. „Würde jetzt eine neue Zieldiskussion starten, so müssten Investoren abwarten, was dabei herauskommt, bevor sie Geld in die Hand nehmen. Damit ginge aber so viel Zeit verlo-ren, dass auch die 20%-Reduktion nicht mehr gelingen würde“. Der österreichischen Wirtschaft ist es in den letzen Jahren gelungen, Wirtschaftswachstum und CO2-Emissionen voneinander zu entkoppeln, also den CO2-Ausstoß pro Produkteinheit deutlich zu verringern. Die Zieldiskussion am Köcheln zu halten und die Investo-ren in eine Warteposition zu drängen, ist daher gerade aus Klimaschutzperspektive kontraproduktiv. Weltweit gibt es außer Europa keinen Wirtschafts-raum, der den Weg der rechtlich verbindlichen Emissi-onsobergrenzen nach Auslaufen des Kyoto-Protokolls weiter beschreiten wird. Aus gutem Grund hat die EU beschlossen, dass eine Zielaufstockung nur in Frage kommt, wenn andere Länder wie China, USA und Russ-land in vergleichbarem Ausmaß Verpflichtungen auf sich nehmen. In den internationalen Klimaschutzverhandlungen auf UN-Ebene ist aber festzustellen, dass sogar die bishe-rigen Befürworter der Emissionsobergrenzen wie Ja-pan, Kanada und Russland davon Abstand nehmen und ein neues globales Klimaschutzabkommen außer Reichweite ist.

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EN 3 von 3

(Fortsetzung: Keine einseitige CO2-Zielerhöhung) Ein unilateral erhöhtes CO2-Ziel von 30 Prozent hätte vor allem die energieintensive Unternehmen in Europa voll getroffen und gegenüber Konkurrenten in anderen Ländern, die keinen CO2-Restriktionen unterworfen sind, im internationalen Wettbewerb geschwächt. „Standortverlagerungen aus der EU hinaus in Länder, die keine CO2-Restriktionen haben, sind das Letzte, was die EU-Klimapolitik braucht“, stellt Leitl klar.

3. Begutachtung: EU Energieeffizienz RL EU Energiekommissar Oettinger hat die neue Energie-effizienzrichtlinie vorgestellt. Der weitere Fahrplan sieht vor, dass bis Herbst 2012 die Richtlinie durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchläuft und dann mit einem zusätzlichen Zeitfenster von 12 Mona-ten in die nationale Gesetzgebung zu implementieren ist. Damit muss die Energieeffizienzrichtlinie voraus-sichtlich bis spätestens Anfang 2014 national umge-setzt werden. Wesentliche Inhalte:

Mitgliedsstaaten setzen nationale Energieeffizienz-ziele auf Basis Primärenergieverbrauch für 2020. Am 30. Juni 2014 überprüft die Kommission die Zielerreichung für das Jahr 2020. Sollte das Ziel verfehlt werden, kann die Kommission verpflich-tende nationale Ziele setzen. Wichtig ist, dass die-ser Prozess unabhängig von der Implementierung dieser Richtlinie zu sehen ist! Das heißt, verpflich-tende nationale Ziele können bereits vor einer na-tionalen Umsetzung dieser Direktive kommen!

Ab 2014 müssen jährlich 3 Prozent der Gebäudeflä-che größer 250 m² im öffentlichen Bereich reno-viert werden.

Alle Energieverteiler oder alle Energieeinzelhan-delsunternehmen sollen verpflichtet werden, Ener-gieeinsparungen in Höhe von 1,5 Prozent des Vor-jahresverbrauchs der Endkunden pro Jahr zu erzie-len. Die Mitgliedsländer haben die Wahlfreiheit, ob die Energieversorger dieses Ziel erfüllen müssen, oder ob freiwillige Vereinbarungen/Förder-maßnahmen dazu herangezogen werden.

Mitgliedsländer sollen Programme entwickeln da-mit KMU + Haushalte verstärkt unabhängige Ener-gieaudits durchführen.

Für große Unternehmen sind verpflichtende Audits ab dem Jahr 2014 vorgesehen, welche alle drei Jahre erneuert werden müssen. Unternehmen die bereits Zertifikate im Zuge von Energiemanage-mentsystemen (EMS) führen, sind davon ausge-nommen.

Für Strom und Gas sollen ab dem Jahr 2015 monat-liche Ablesungen standard sein.

Ab 2014 sollen nationale Pläne für die Wärme- und Kälteversorgung von der Europäischen Kommission notifiziert werden. Alle fünf Jahre soll ein Update erfolgen.

Thermische Strom- bzw. Wärmeerzeugungsanlagen >50 MW müssen Daten der Erzeugungskapazitäten an die Europäische Kommission liefern.

Für neue oder bestehende Kraftwerke und Indust-rieanlagen mit einer thermischen Leistung von mehr als 20 MW ist eine obligatorische Abwärme-Rückgewinnung vorgesehen.

Ab 2014 soll ein Zertifizierungssystem oder ein gleichwertiges System für Energiedienstleister, Energieaudits, Effizienzmaßnahmen etc. national eingeführt sein. Gegenseitige Anrechnung der Schemata.

Eigentümer/Nutzer-Problematik zwischen Mie-ter/Vermieter sollen durch Teilung der Kosten und der Anreize in den nationalen Regeln gelöst wer-den.

Öffentliche Beschaffung und Ausgaben sollen sich an der Energieeffizienz orientieren.

Die Nationale Regulierungsbehörde soll bei ihren Entscheidungen – insbesondere bei der Genehmi-gung von Netztarifen – Effizienzkriterien Rechnung tragen.

Es werden Strafen vorgesehen die national geregelt und von der Kommission notifiziert werden, wenn das 1,5 Prozent Einspar-Ziel, Audits und Ablese-Intervalle nicht eingehalten werden.

Stellungnahmen bitte bis 23. Juli 2011 an johann.bald [email protected] Download: http://wko.at/ooe/Branchen/Industrie/Zusendungen/EU Energieeffizienz RL.pdf

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Folge 26 | 11.7.2011 DI Peter Mayr | T 05-90909-3633 BETRIEB UND UMWELT DI Christian Gojer | T 05-90909-3632

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BU 1 von 1

1. Entwurf einer neuen Kälteanlagenver-ordnung

Das Wirtschaftsministerium hat einen Expertenentwurf für eine neue Verordnung über Kälteanlagen und Wärmepumpen ausgearbeitet. Sie soll die geltende Kälteanlagenverordnung aus dem Jahr 1969 ablösen. Wie die geltende Verordnung enthält sie vor allem Vorschriften zur Aufstellung und zum Betrieb von Käl-teanlagen mit einer Kältemittelmenge von mindestens 1,5 kg. Wichtigste Zielsetzung ist die Anpassung der geltenden Bestimmungen an den Stand der Technik. Die geplanten Regelungen betreffen damit Unterneh-men, die solche Kälteanlagen oder Wärmepumpen herstellen, vertreiben, verwenden oder warten. Dazu findet derzeit eine Wirtschaftskammer interne Konsul-tation statt. Sie können bei Interesse den Entwurf sowie eine Erst-beurteilung der WKÖ beim Umweltservice anfordern (T 05-90909-3635 E [email protected]). Stellungnahmen dazu müssen bis spätestens 1. August 2011 bei uns eintreffen, damit wir sie in der laufen-den Konsultation berücksichtigen können.

2. Öffentliche Konsultation zur EU-Luftreinhaltepolitik

Die EU plant eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur Luftreinhaltepolitik. Im Vorfeld dazu führt die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation über die bestehenden Richtlinien zur Luftqualität durch. Bei Interesse können Sie den Fragebogen (in engli-scher Sprache) mit einem Antwortvorschlag der Wirt-schaftskammer Österreich beim Umweltservice (T 05-90909-3635 E [email protected]) anfor-dern. Stellungnahmen dazu müssen bis spätestens 19. September 2011 beim Umweltservice eintreffen, damit wir sie im laufenden Begutachtungsverfahren berücksichtigen können.

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Folge 26 | 11.7.2011

TECHNOLOGIE UND INNOVATION Mag. Josef Schachner-Nedherer | T 05-90909-4221

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1. F&E-Akademie – Kreativitätstechniken Neben der allgemeinen Wissensvermittlung und der Präsentation von Fall- und good-practice-Beispielen arbeiten die Teilnehmer im Seminar „Kreativitäts-techniken zur Neuproduktentwicklung und Produkt-verbesserung“ auch an ihren eigenen Projekten und erhalten somit als Zusatznutzen ein entsprechend ausgearbeitetes eigenes Projekt. Inhalte:

Die eigenen kreativen Potenziale und die von ande-ren zu erkennen

Methoden, wie bestehende Blockaden erkannt und abgebaut werden können

Die Besonderheiten des kreativen Prozesses gegen-über anderen Prozessen im Unternehmen zu erken-nen

Wie kreativitätsfördernde Rahmenbedingungen im Unternehmen gestaltet werden können

Neue Zugänge zur Kreativität im (betrieblichen) Alltag zu erleben

Methode 6-3-5

Synectics

Osborn„sche Frageliste

Morphologischer Kasten

TRIZ (Theorie des erfinderischen Problemlösens nach G. Altshuller)

Bionik – lernen von der Natur

bionIQuity - nutzen Sie den IQ der Natur

Co-Evolution

NiMM (neue Ideen mit Methode)

Die Grundrechnungsarten als Kreativitätswerkzeug (Reduktion, Multiplikation und Division)

Funktions-Nutzen-Modellierung

Dokumentationstechniken (mit Schwerpunkt auf Mind-Mapping)

Einfache Werkzeuge zur Ideenbewertung kennen und anwenden

Termin: Dienstag, 4. Oktober 2011, 10:00 Uhr – Mitt-woch, 5. Oktober 2011, 18:00 Uhr Ort: WIFI Linz, Wiener Straße 150, 4021 Linz

Preis: EUR 625,-- inkl. Arbeitsunterlagen Trainer: Mag. Michael Dell CMC Weitere Informationen und Anmeldung: WIFI Firmen-Intern-Training, Frau Gabriela Kuntner, Wiener Str. 150, 4021 Linz, (T 05-7000-7351, F 05-7000-7359, E [email protected]). Die F&E-Akademie ist eine gemeinsame Initiative der sparte.industrie der WKO Oberösterreich, des WIFI Firmen-Intern-Training und der WIFI-UNTERNEHMER-AKADEMIE.

2. 7. EU-Forschungsrahmenprogramm – Ausschreibung „Umwelt“

Am 20. Juli 2011 startet die neue Ausschreibungsrun-de des 7.EU-Forschungsrahmen-programms. Auch im Themenbereich „Umwelt (einschließlich Klimawan-del)“ werden heuer wieder 265 Millionen Euro für innovative Forschungsprojekte zu vergeben sein. Da die Einreichfrist mit 20. Oktober 2011 relativ früh geplant ist, hat sich die Kommission entschlossen, das vorläufige Arbeitsprogramm vorzuveröffentlichen. Das entsprechende „Orientation Paper“ mit den ge-planten Ausschreibungsschwerpunkten ist online ver-fügbar: http://rp7.ffg.at/upload/medialibrary/2012_Orientation_Paper.pdf. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um zukünftige Ein-reichmöglichkeiten für Ihr Unternehmen im Umwelt-programm auszuloten. Bei Fragen oder Unterstützung bei Entwicklung einer Projektidee bzw. der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Österreichische Forschungsförderungsge-sellschaft (FFG): Herrn Michalis Tzatzanis, T 05 7755-4405.

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Folge 26 | 11.7.2011

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ÖNORMEN

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ÖN 1 von 4

1. ÖNORMEN (Ausgabe 15.6.2011) EN 13411 Teil 3 bis 4 Endverbindungen für Drahtseile

aus Stahldraht - Sicherheit EN 13420 Fenster - Differenzklima - Prüfverfahren EN 13477 Teil 2 Zerstörungsfreie Prüfung - Schallemis-

sionsprüfung - Gerätecharakterisierung EN 13647 Holzfußböden und Wand- und Deckenbeklei-

dungen aus Holz - Bestimmung geometrischer Ei-genschaften

EN 14127 Zerstörungsfreie Prüfung - Dickenmessung

mit Ultraschall EN 14869 Teil 1 bis 2 Strukturklebstoffe - Bestimmung

des Scherverhaltens struktureller Klebungen EN 14894 Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile -

Kennzeichnung von Flaschen und Fässern EN 15185 Möbel - Bewertung der Abriebfestigkeit von

Oberflächen EN 15220 Teil 1 Bahnanwendungen - Bremsanzeigevor-

richtungen EN 15886 Erhaltung des kulturellen Erbes - Prüfme-

thoden - Farbmessung von matten Oberflächen EN 15895 Kartuschenbetriebene handgehaltene Werk-

zeuge - Sicherheit - Befestigungs- und Markier-werkzeuge

EN 15943 Curriculum-Austauschformat - Datenmodell EN 15975 Teil 1 Sicherheit der Trinkwasserversorgung

- Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement EN 15980 Luftqualität - Bestimmung der Deposition

von Benz[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[j]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen, Benzo[a]pyren, Dibenz[a,h]anthracen und Indeno[1,2,3-cd]pyren

EN 15981 Europäisches Modell für Lernermobilität - Angaben über die Leistung

EN 15987 Leder - Terminologie - Hauptdefinitionen für

den Lederhandel EN ISO 544 Schweißzusätze - Technische Lieferbedin-

gungen für Schweißzusätze und Pulver - Art des Produktes, Maße, Grenzabmaße und Kennzeichnung

EN ISO 1825 Gummischläuche und -schlauchleitungen

für die Bodenbetankung und Entleerung von Flug-zeugen - Anforderungen

EN ISO 3381 Bahnanwendungen - Akustik - Geräusch-

messungen in spurgebundenen Fahrzeugen EN ISO 4016 Sechskantschrauben mit Schaft - Produkt-

klasse C EN ISO 4017 Sechskantschrauben mit Gewinde bis Kopf

- Produktklassen A und B EN ISO 4018 Sechskantschrauben mit Gewinde bis Kopf

- Produktklasse C EN ISO 5667 Teil 23 Wasserbeschaffenheit - Proben-

ahme EN ISO 6892 Teil 2 Metallische Werkstoffe - Zugver-

such EN ISO 7048 Zylinderschrauben mit Kreuzschlitz EN ISO 8676 Sechskantschrauben mit Gewinde bis Kopf

und metrischen Feingewinde - Produktklassen A und B

EN ISO 8765 Sechskantschrauben mit Schaft und metri-

schem Feingewinde - Produktklassen A und B EN ISO 10350 Teil 2 Kunststoffe - Ermittlung und Dar-

stellung vergleichbarer Einpunktkennwerte EN ISO 10510 Kombi-Blechschrauben mit flachen

Scheiben

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ÖN 2 von 4

(Fortsetzung: ÖNORMEN (Ausgabe 15.6.2011)) EN ISO 10651 Teil 2 und 6 Beatmungsgeräte für die

medizinische Anwendung - Besondere Festlegungen für die grundlegende Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale - Käufer der letztgültigen Ausgabe dieser Norm können diese gegen die Neuausgabe kostenlos eintauschen

EN ISO 10893 Teil 1 bis 12 Zerstörungsfreie Prüfung

von Stahlrohren EN ISO 10927 Kunststoffe - Bestimmung der Molmasse

und Molmassenverteilung von polymeren Species durch matrixunterstützte Laser-Desorptions/Ionisations-Flugzeit-Massenspektrometrie

EN ISO 12180 Teil 1-2 Geometrische Produktspezifika-

tion - Zylindrizität EN ISO 12181 Teil 1-2 Geometrische Produktspezifika-

tion EN ISO 12780 Teil 1-2 Geometrische Produktspezifika-

tion - Geradheit EN ISO 12781 Teil 1-2 Geometrische Produktspezifika-

tion - Ebenheit EN 13976 Teil 1 bis 2 Rettungssysteme -

Inkubatortransport EN ISO 14534 Augenoptik - Kontaktlinsen und Kontakt-

linsenpflegemittel - Grundlegende Anforderungen EN ISO 14580 Zylinderschrauben mit Innensechsrund,

niedriger Kopf EN ISO 14583 Flachkopfschrauben mit Innensechsrund EN ISO 14584 Linsensenkschrauben mit Innensechsrund EN ISO 15015 Kunststoffe - Extrudierte Tafeln aus

schlagzäh-modifizierten Acrylnitril/Styrol-Copolymeren - Anforderungen und Prüfverfahren

EN ISO 15883 Teil 6 Reinigungs-Desinfektionsgeräte

EN ISO 17234 Teil 2 Leder - Chemische Prüfungen zur Bestimmung bestimmter Azofarbstoffe in gefärbten Ledern

EN ISO 20884 Mineralölerzeugnisse - Bestimmung des

Schwefelgehaltes in Kraftstoffen für Kraftfahrzeu-ge - Wellenlängendispersive Röntgenfluoreszenz-Spektrometrie

EN ISO 22413 Überleitgeräte für pharmazeutische Zu-

bereitungen - Anforderungen und Prüfverfahren EN ISO 24502 Ergonomie - Zugängliche Gestaltung -

Spezifikation des altersbezogenen Leuchtdichte-kontrastes für farbiges Licht

EN ISO 25139 Emissionen aus stationären Quellen -

Manuelles Verfahren zur Bestimmung der Methan-Konzentration mit Gaschromatographie

EN ISO 28439 Arbeitsplatzatmosphäre - Charakterisie-

rung ultrafeiner Aerosole/Nanoaerosole - Bestim-mung der Größenverteilung und Anzahlkonzentrati-on mit differentiellen elektrischen Mobilitätsanaly-sesystemen

EN ISO 28706 Teil 1 bis 4 Emails und Emaillierungen -

Bestimmung der Beständigkeit gegen chemische Korrosion

EN ISO 29601 Beschichtungsstoffe - Korrosionsschutz

durch Beschichtungssysteme - Beurteilung der Po-rosität einer trockenen Beschichtung

ISO 815 Teil 1 bis 2 Elastomere oder thermoplastische

Elastomere - Bestimmung des Druckverformungs-restes

ISO 3779 Straßenfahrzeuge - Fahrzeug-

Identifizierungsnummer - Aufbau und Gliederung ISO 3780 Straßenfahrzeuge - Welt-Herstellernummer ISO 14005 Umweltmanagementsysteme - Anleitung für

eine phasenweise Einführung eines Umweltmana-gementsystems unter Einbeziehung der Umwelt-leistungsbewertung

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ÖN 3 von 4

(Fortsetzung: ÖNORMEN (Ausgabe 15.6.2011)) M 1349 Prüfmittelüberwachung - Prüfanweisung für

Maßbänder ÖVE/EN 1175 Teil 1 bis 3 Sicherheit von Flurförder-

zeugen - Elektrische Anforderungen ÖVE/EN 50383 Grundnorm für die Berechnung und

Messung der elektromagnetischen Feldstärke und SAR in Bezug auf die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern von Mobilfunk-Basisstationen und stationären Teilnehmergeräten von schnurlosen Telekommunikationsanlagen

ÖVE/EN 50551Teil 1 Simplex- und Duplex-Kabel, die in

konfektionierten Leitungen benutzt werden - Teil 1: Vordruck für Bauartspezifikation und Mindestan-forderungen

ÖVE/EN 55016 Teil 1-1 Anforderungen an Geräte und

Einrichtungen sowie Festlegung der Verfahren zur Messung der hochfrequenten Störaussendung und Störfestigkeit

ÖVE/EN 60034 Teil 18-32 Drehende elektrische Ma-

schinen ÖVE/EN 60079 Teil 25 Explosionsfähige Atmosphäre ÖVE/EN 60317 Teil 57 bis 58 Technische Lieferbedin-

gungen für bestimmte Typen von Wickeldrähten ÖVE/EN 60512 Teil 8-1 Steckverbinder für elektroni-

sche Einrichtungen - Mess- und Prüfverfahren ÖVE/EN 60512 Teil 17-1 Steckverbinder für elektroni-

sche Einrichtungen - Mess- und Prüfverfahren ÖVE/EN 60512 Teil 17-3 Steckverbinder für elektroni-

sche Einrichtungen - Mess- und Prüfverfahren ÖVE/EN 60546 Teil 1 Regler mit analogen Signalen für

die Anwendung in Systemen der industriellen Pro-zessleittechnik

ÖVE/EN 60695 Teil 7-1 Prüfungen zur Beurteilung der

Brandgefahr

ÖVE/EN 60730 Teil 2-7 Automatische elektrische Re-gel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen - Teil 2-7: Besondere An-forderungen an Zeitsteuergeräte und Schaltuhren

ÖVE/EN 60745 Teil 2-17 Handgeführte motorbetriebe-

ne Elektrowerkzeuge - Sicherheit ÖVE/EN 60749 Teil 34 Halbleiterbauelemente - Me-

chanische und klimatische Prüfverfahren ÖVE/EN 60770 Teil 2 Messumformer für industrielle

Prozessleittechnik ÖVE/EN 60793 Teil 1-32 und 1-41 Lichtwellenleiter ÖVE/EN 60974 Teil 11 Lichtbogenschweißeinrichtun-

gen ÖVE/EN 61099 Isolierflüssigkeiten - Anforderungen an

neue synthetische organische Ester für elektro-technische Zwecke

ÖVE/EN 61210 Verbindungsmaterial - Flachsteckver-

bindungen für elektrische Kupferleiter - Sicher-heitsanforderungen

ÖVE/EN 61300 Teil 2-9 und 2-47 Lichtwellenleiter -

Verbindungselemente und passive Bauteile - Grundlegende Prüf- und Messverfahren

ÖVE/EN 61788 Teil 8 Supraleitfähigkeit ÖVE/EN 61935 Teil 2 Spezifikation für die Prüfung der

symmetrischen und koaxialen informationstechni-schen Verkabelung

ÖVE/EN 62148 Teil 3 Aktive Lichtwellenleiterbauele-

mente und -geräte - Gehäuse- und Schnittstellen-normen

ÖVE/EN 62149 Teil 5 Aktive Lichtwellenleiterbauele-

mente und -geräte - Betriebsverhalten ÖVE/EN 62150 Teil 2 Aktive Lichtwellenleiter-Bauteile

und -Bauelemente - Prüf- und Messverfahren ÖVE/EN 62502 Verfahren zur Analyse der Zuverlässig-

keit - Ereignisbaumanalyse

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Folge 26 | 11.7.2011

DI Christian Gojer | T 05-90909-3632

ÖNORMEN

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ÖN 4 von 4

(Fortsetzung: ÖNORMEN (Ausgabe 15.6.2011)) ÖVE/EN 62684 Spezifikationen für die Interoperabilität

eines einheitlichen externen Stromversorgungsge-räts für die Anwendung bei datenübertragungsfähi-gen Mobiltelefonen

ÖVE/EN 140401 Teil 802 Bauartspezifikation: SMD

Schicht-Festwiderstände niedriger Belastbarkeit - Rechteckig - Stabilitätsklassen 1; 2

ÖVE/EN 140401 Teil 803 Bauartspezifikation: SMD

Schicht-Festwiderstände niedriger Belastbarkeit - Zylindrisch - Stabilitätsklassen 0,05; 0,1; 0,25; 0,5; 1; 2

S 2073 Deponien - Dichtungsbahnen aus Kunststoff -

Anforderungen und Prüfungen

S 2077 Teil 1 bis 2 Kunststoffabdichtungen von Bau-werken

S 2081Teil 2 Deponien - Dichtungssysteme mit geosyn-

thetischen Tondichtungsbahnen S 2097 Teil 4 Sortieranalyse von Abfällen S 2606 Radioaktiver Abfall - Richtlinien für das

Abklingenlassen Die laufenden Neuerscheinungen der Normen und Entwürfe finden Sie unter http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=467335&dstid=834

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Folge 26 | 11.7.2011

INFRASTRUKTUR Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

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IN 1 von 1

1. ASFINAG Mautordnung Version 29 Am 1. Juli 2011 ist die neue Version 29 der Mautord-nung für die Autobahnen und Schnellstraßen Öster-reichs in Kraft getreten. Grundlegender Anlass der gegenständlichen Mautord-nungsänderung waren die Tarifanpassungen auf der A 10 Tauernautobahn sowie das Hinzukommen der neu-en Anschlussstelle „Bad Vöslau“. Voraussichtlicher Verkehrsfreigabetermin ist Juli dieses Jahres. Die übrigen Änderungen stellen einerseits Klarstellungen dar, insbesondere aus Anlass der Judikatur zum Bun-desstraßen-Mautgesetz und wurden anderseits aus redaktionellen Gründen vorgenommen. Die jeweils gültige Version der Mautordnung ist auf der Homepage der ASFINAG abrufbar unter: W http://www.asfinag.at/maut/mautordnung Bei dieser Gelegenheit erfolgt eine Erinnerung an die auf Anregung der WKÖ eingeführte Serviceleistung der ASFINAG, über Änderungen der Mautordnung per e-mail-Newsletter verständigt zu werden. Eine Anmeldung dazu ist möglich unter: E [email protected]

2. Begutachtung: Infrastruktursenat-Einführungsgesetz

Die Koalitionsparteien haben einen Initiativantrag für eine umfassende Reform der „Verkehrs-UVP“ einge-bracht, der aufgrund von Änderungen des B-VG dem Verfassungsausschuss zugewiesen worden war. Der Verfassungsausschuss hat am 28.6.2011 beschlos-sen, den Initiativantrag einer Ausschussbegutachtung zu unterziehen.

Hintergrund des Initiativantrags: Aufgrund eines VwGH- Erkenntnisses, das in UVP-Verfahren zu Bundesstraßen und Hochleistungsstre-cken entgegen der bisherigen Rechtslage eine Beru-fungsinstanz verlangt, ist eine Reform der „Verkehrs-UVP“ erforderlich. Betroffen sind Projekte des Hoch-rangigen Straßen- und Schienennetzes (3.Abschnitt UVP-G). Der Initiativantrag enthält folgende Eckpunkte:

Einrichtung eines Infrastruktursenats beim BMVIT als Berufungsinstanz für Projekte des 3.Abschnitts UVP-G (Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken). Vorteil: Im Sinne der Verfahrensbeschleunigung wird der neue Senat (anders als der beim BMLFUW angesiedelte Umweltsenat) mit hauptberuflich tä-tigen Experten besetzt, damit die hochkomplexen Verfahren möglichst rasch abgewickelt werden können. Weiters sollen ambitionierte gesetzliche Limits für Verfahrensdauern für eine zügige Ab-wicklung des Berufungsverfahrens sorgen.

Einen weiteren, wichtigen Schritt in Richtung Ver-fahrenskonzentration: Anstelle von bisher 3 Ge-nehmigungsverfahren soll es künftig nur noch 2 Verfahren geben – alle bundesrechtlichen Geneh-migungen werden beim BMVIT, alle landesrechtli-chen bei der LReg konzentriert. Vorteil: deutliche Beschleunigung und Kostenre-duktion, substantieller Beitrag zur Verwaltungsre-form. Wichtig: Die Länder haben in der LH-Konferenz am 19. Mai 2011 zugestimmt.

Weitere Verfahrenserleichterungen (die bereits im 2.Abschnitt des UVP-G durchgesetzt wurden), wie z.B. das Fortbetriebsrecht, werden aufgenommen.

Frist: Allfällige Stellungnahmen bis 23.8.2011 an E [email protected]

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Folge 26 | 11.7.2011

DATEN UND FAKTEN Mag. Heinrich Reinthaler | T 05-90909-4210

Medieninhaber und Redaktion: sparte.industrie der WKO Oberösterreich

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1. WIFO-Prognose: Hohes Tempo des Auf-schwungs verringert sich

Der Konjunkturaufschwung hält in Österreich an. Aufgrund des kräftigen Wachstums der Weltwirt-schaft nehmen die Exporte weiter zu. Auch die Aus-rüstungsinvestitionen dürften im Prognosezeitraum merklich gesteigert werden. Die kurzfristigen Kon-junkturindikatoren lassen jedoch eine Abschwä-chung im weiteren Jahresverlauf erwarten. Die Expansion der Weltwirtschaft wird durch den An-stieg der Rohstoff- und Energiepreise, die restrikti-vere Geldpolitik in einigen Schwellenländern sowie die anhaltende Belastung der privaten Haushalte in den USA gedämpft. Die Krise im Euro-Raum trägt zur Unsicherheit der Verbraucher und Unterneh-men bei. Für 2011 erwartet das WIFO einen Anstieg des BIP um 3,0 %; 2012 dürfte das Wirtschafts-wachstum 1,8 % betragen. Die internationalen Risi-ken für die Konjunktur haben in den vergangenen Monaten zugenommen. Der Aufschwung der Weltwirtschaft setzte sich im I. Quartal 2011 fort, der Welthandel und die weltweite Industrieproduktion wuchsen kräftig. Neuerlich kamen die Wachstumsimpulse aus den Schwellenländern in Asien, Lateinamerika und Ostmitteleuropa. Mittlerwei-le dürfte sich die Konjunktur jedoch etwas abschwä-chen. In allen Regionen deutet sich eine merkliche Wachstumsverlangsamung im weiteren Jahresverlauf an. Hier machen sich insbesondere der Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise und die straffere Geldpo-litik in einigen Schwellenländern bemerkbar. Die Weltwirtschaft dürfte im Prognosezeitraum dennoch deutlich expandieren. Insbesondere in Asien, Latein-amerika und Ostmitteleuropa bleibt die Wachstums-dynamik hoch. Die internationalen Konjunkturrisiken nehmen zu. Insbesondere der Anstieg der Rohstoff- und Energie-preise, die Folgen des Erdbebens in Japan, das politi-sche Taktieren um die Anhebung der Schuldengrenze in den USA sowie die Euro-Krise könnten den weltwei-ten Konjunkturaufschwung zusätzlich schwächen.

In Österreich hielt der Aufschwung Anfang 2011 an. Das kräftige Wachstum in Deutschland brachte eine neuerliche starke Ausweitung der Exporte mit sich. Auch die Ausrüstungsinvestitionen nahmen weiter zu. Im Gleichklang mit dem internationalen Umfeld zeich-net sich jedoch laut WIFO-Konjunkturtest auch in Österreich eine Verlangsamung der Expansion ab. Die gute Konjunktur geht 2011 mit einer deutlichen Ausweitung der Beschäftigung und einem Rückgang der Arbeitslosigkeit auf Jahresbasis einher. Der Be-schäftigungsaufbau verringert sich in weiterer Folge jedoch und kann den Anstieg des Arbeitskräfteangebo-tes nicht mehr wettmachen. Die Arbeitslosigkeit wird daher 2012 nicht mehr sinken. Die Verbraucherpreise erhöhen sich 2011 aufgrund des Anstiegs der Rohstoff- und Energiepreise erheblich (+ 3,2 %). Davon sind etwa 0,4 Prozentpunkte auf die Anhebung indirekter Steuern im Zuge der Budgetkon-solidierung zurückzuführen. 2012 fallen beide Effekte schwächer aus, zugleich dürften die Löhne stärker steigen. Die Inflationsrate wird 2,6 % betragen. Der Finanzierungssaldo der öffentlichen Haushalte verbessert sich im Prognosezeitraum weiter. Hohe Steuereinnahmen dank der guten Konjunktur und die Konsolidierungsmaßnahmen senken das Defizit auf 3,1 % (2011) bzw. 2,9 % (2012) des BIP. Hauptergebnisse der Prognose (Veränderung gegen das Vorjahr in Prozent) 2010 2011 2012

Bruttoinlandsprodukt real + 2,1 + 3,0 + 1,8

Warenexporte real + 12,8 + 10,0 + 7,6

Warenimporte real + 11,1 + 8,5 + 6,9

Leistungsbilanzsaldo Mrd. EUR in % des BIP

+ 7,76 + 2,7

+ 9,57

+ 3,2 + 10,75

+ 3,5

Verbraucherpreise + 1,9 + 3,2 + 2,6

Arbeitslosenquote in % der Erwerbspersonen in % der unselbst. Erwerbsp.

4,4 6,9

4,2 6,6

4,2 6,6

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Folge 26 | 11.7.2011

DATEN UND FAKTEN Mag. Heinrich Reinthaler | T 05-90909-4210

Medieninhaber und Redaktion: sparte.industrie der WKO Oberösterreich

Hersteller: Eigenvervielfältigung | Hessenplatz 3 | 4020 Linz

T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209

E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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2. Großhandelspreisindex Juni 2011 Großhandelspreisindex (Basis 2010 = 100)

Juni 2011 = 109,1 Veränderung zum Vormonat: + 0,5 % Veränderung zum Vorjahresmonat: + 8,9 %

Großhandelspreisindex (Basis 2005 = 100) Juni 2011 = 120,9

Großhandelspreisindex (Basis 2000 = 100)

Juni 2011 = 133,1 Großhandelspreisindex (Basis 1996 = 100)

Juni 2011 = 137,0 Großhandelspreisindex (Basis 1986 = 100)

Juni 2011 = 142,9 Großhandelspreisindex (Basis 1976 = 100)

Juni 2011 = 190,3 Großhandelspreisindex (Basis 1964 = 100)

Juni 2011 = 316,8 Bei den Notierungen für Juni handelt es sich um vor-läufige Werte. Detaillierte Informationen zu den wichtigsten Preis- und Kostenindizes finden Sie auch im Internet unter der Adresse:

http://wko.at/statistik/indizes

3. Aus der Industrie Dr. Rudolf Knünz vollendete am 8. Juli 2011 sein 60. Lebensjahr. Dr. Knünz ist Vorsitzender des Aufsichts-rates der KTM-Sportmotorcycle AG in Mattighofen. Mag. Friedrich Pressl vollendet am 12. Juli 2011 sein 60. Lebensjahr. Mag. Pressl ist Geschäftsführender Gesellschafter der MELECS SWL GmbH & Co KG in Linz. Walter Moser wurde mit dem Berufstitel „Kommerzi-alrat“ ausgezeichnet. KommR Moser ist Geschäftsfüh-render Gesellschafter der „DESIGN FACTORY“ Walter Moser GmbH in Seewalchen am Attersee.

Markus Pichler wurde mit dem Berufstitel „Kommer-zialrat“ ausgezeichnet. KommR Pichler ist Geschäfts-führender Gesellschafter der Ziegelwerk Pichler Wels GmbH in Wels. Von 1995 bis 2010 war er Mitglied des Ausschusses der Fachgruppe der Stein- und kerami-schen Industrie der WKO Oberösterreich. DI Karl Weidlinger wurde mit dem Berufstitel „Kom-merzialrat“ ausgezeichnet. KommR Weidlinger ist Geschäftsführer der Swietelsky Bau GmbH in Linz. Seit 2007 ist er Vorsitzender der Fachvertreter der Bauindustrie und seit 2010 Mitglied des Wirtschafts-parlaments der WKO Oberösterreich.

4. Wirtschaftsgrafik

Konjunkturprognose Österreich Veränderungen zum Vorjahr in Prozent

Quelle: WIFO-Prognose Ende Juni 2011

-6,0

-4,0

-2,0

0,0

2,0

4,0

6,0

8,0

2007 2008 2009 2010 2011 2012

Arbeitslosenquote laut AMS

Wirtschaftswachstum

Verbraucherpreise