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Forschungszentrum Karlsruhein der Helmholtz-GemeinschaftITC Zentralabteilung Technikbedingte Stoffströme
Odenwaldakademie Michelstadt, 25.01.2007 : Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Müll oder mehr? 1
Bauingenieurwesen und GeodäsieInstitut WAR
Elektro- und Elektronik-Altgeräte -
Müll oder mehr?
Prof. Dr. L. Schebek
Fachgebiet Industrielle Stoffkreisläufe
Institut WAR
Technische Universität Darmstadt
Institut für Technische ChemieZentralabteilung Technikbedingte Stoffströme
Forschungszentrum Karlsruhe
Forschungszentrum Karlsruhein der Helmholtz-GemeinschaftITC Zentralabteilung Technikbedingte Stoffströme
Odenwaldakademie Michelstadt, 25.01.2007 : Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Müll oder mehr? 2
Bauingenieurwesen und GeodäsieInstitut WAR
Übersicht
I. Elektronikschrott - ein Problem?
II. Die Politik reagiert
III. Umsetzung in Deutschland
IV. Techniken der EAG-Entsorgung
V. Was wurde erreicht?
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Bauingenieurwesen und GeodäsieInstitut WAR
Teil I: “Elektronikschrott” - ein Problem?
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Was so alles zusammenkommt...
ein durchschnittlicher deutscher Privathaushalt hatte 2005• 1,5 Fernsehapparate• 2,4 Telefone (mobil und Festnetz)• 2,0 Kühl- oder Gefriergeräte• 0,8 stationäre PCs
umgerechnet auf Deutschland bedeutet dies einen Bestand von rund• 58 Mio. Fernsehgeräten (entspr. 1,6 Mio Mg)• 45 Mio. Festnetztelefone und 50 Mio. Mobiltelefone• 45 Mio. Kühlschränke und 33 Mio. Gefriergeräte (30 Mio. Mg)• 31 Mio. stationäre PCs
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Verbraucherverhalten
• Ausstattungsbestand der Haushalte wächst stetig, z.B. Fernsehgeräte in Baden-Württemberg:
1983 1,14 Geräte pro Haushalt
1993 1,20 Geräte pro Haushalt
2003 1,37 Geräte pro Haushalt
(Einkommens- und Verbrauchsstiproben StaLa BW)
• „moralischer Verschleiß“: 17% der entsorgten
Altgeräte sind nicht defekt (P. Lechner: Elektroaltgeräte - Stand der Technik. Waste Reports Nr. 1 1996)
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Konsequenzen
Bei uns...
...und bei den anderen
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Was ist Elektronikschrott?
Begriffe:
Elektronikschrott: umgangssprachlich für Elektro- und Elektronikaltgeräte
Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG): Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall
geworden sind, indem sie nicht mehr zweckmäßig eingesetz werden oder
eingesetzt werden können (z.B. defekt)
Elektro- und Elektronikgeräte: sind Geräte,
• die entweder zum Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder
benötigen
• oder Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und
Felder
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10 000 000 20 000 000 30 000 000 40 000 000 50 000 000
Siedlungsabfälle 2004
EAG statistisch erfasst2004
EAG statistisch erfasst2001
EAG Aufkommen nachZVEI-Schätzung 2004
Mg/a
Bedeutung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG)
• mengenmäßig geringer
Anteil (ca. 1% der
Siedlungsabfälle)
• aber vermutlich eine der
Fraktionen mit der
höchsten Wachstumsrate
(ca. +3% bis +5% p.a.)
• Abfallfraktion mit
besonder hoher
Umweltrelevanz
EAG = Elektro- und Elektronikaltgeräte
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Die Probleme im “Elektroschrott”.......zum Beispiel
Gerät Bauteilproblematischer
InhaltsstoffWirkung
Bügeleisen Neigungsschalter Quecksilberneurologische Schäden, Leber- und Nierenschäden
Toaster Gehäusebromierte Flammschutzmittel
z.T. endokrine Wirkung; Bildung von Dioxinen und Furanen bei Verbrennung
Waschmaschine Schalter / Reed-Relais Quecksilber s.o.
Kondensatoren PCB (ältere Modelle)endokrine Wirkung, Kanzerogenität
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...und die Chancen im Elektroschrott
Ein Handy vom Typ S 55 besteht u.a. aus
• 10,68g Kupfer (Wert 5,4ct)• 1,13g Zinn (Wert 0,4 ct)• 0,03g Gold (Wert 44,1ct)
Rohstoffpreise Dez. 2006 gem. LME und Umicore
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Werte im Schrott
Quelle: London Metal Exchange
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Teil II: Die Politik reagiert
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Anfänge: Das Bundes-Abfallbeseitigungsgesetz
bis 1972 individuelle lokale Lösungen und Regelungen
Bundes-Abfallbeseitigungsgesetz (1972):
• erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben zur Abfallbeseitigung und Entsorgungsanalgen
• Hauptziel: Gefahrenabwehr betreffend Mensch und Umwelt
• Kommunen und Landkreise zuständig für Siedlungsabfälle
• gewerbliche/industrielle Abfälle in Verantwortung der Abfallbesitzer
Die Anzahl von Mülllkippen Ende der 60er Jahre wurde auf rund 50000 geschätzt. Heutzutage gibt es weniger als 300 geordnete Deponien.
Quelle: Siedlungsabfallentsorgung - Statistiken und Grafiken, BMU (2005); Foto: T. Mayer, DSD AG
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Gesetz über die Vermeidung und
Entsorgung von Abfällen
(Abfallgesetz) Das Abfallgesetz von 1986 bringt einige Neuerungen mit sich:
• Abfallvermeidung bekommt eine rechtliche Grundlage.
• Energiegewinnung aus Abfällen wird zusätzliches Ziel neben der Gefahrenabwehr.
• Untergeordnete spezifische Regelungen für besondere Abfallarten werden eingeführt:
• z.B. die erste Verpackungsverordnung
• z.B. die erste Altölverordnung
Getrennte Sammlung von Altglas: der erste Schritt zur Verwertung.
Foto: T. Mayer, DSD AG
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Der Kreis schließt sich:
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, verabschiedet 1994, voll wirksam ab 1996
• neben Gefahrenabwehr neues Ziel: Ressourcenschonung durch Schluss von Materialkreisläufen
• Einführung des Konzepts der Herstellerverantwortung
• inzwischen weitgehend harmonisiert mit der europäischen Abfallrahmenrichtlinie
der Grüne Punkt: Symbol der Herstellerverantwortung
der Verpackungsindustrie
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Prinzipien Europäischer Abfallpolitik
Zentrales Dokument: Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EC (1975) mit fortlaufenden Änderungen.
• Vermeidung - Verwertung - Beseitigung
• keine Verlagerung von Umweltlasten in andere Regionen: Kontrolle der Abfallverbringung
• Herstellerverantwortung
• angepasste spezifische Regelungen für verschiedene Abfallarten
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Flankierende Strategien europäischer Umweltpolitik
Integrierte Produktpolitik
• Analyse der Umweltbelastungen im Lebenszyklus von Produkten• Ökologische Produktgestaltung• Kritische VerbraucherwahlRessourcenstrategie
• Ressourcenverbrauch der EU verringern
• Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltauswirkungen des Ressourcenverbrauchs
Strategie für Abfallvermeidung und Recycling
• Entwicklung der EU zu einer Gesellschaft mit Kreislaufwirtschaft, „welche die Vermeidung von Abfällen zum Ziel hat und Abfälle als Ressourcen nutzt“.
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Produktlebensw
eg
Politische Eingriffspunkte für “grüne” Elektronik
Herstellung
Entsorgung
Erfassung
Nutzung
• direkt: Verbote gefährlicher Substanzen (RoHS)
• indirekt: Herstellerverantwortung (WEEE)
• Gebote zu Nutzungseigenschaften, besonders Energiebedarf (EuP)
• Vorgaben zu Erfassungmodalitäten (WEEE)
• Zielsetzung für Sammelmengen (WEEE)
• qualitativ: entsorgungstechnische Anforderungen (WEEE)
• quantiativ: Recyclingquoten (WEEE)
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Europarechtliche Instrumente
• Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten RoHS = Reduction of Hazardous Substances
• Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte 25. Juli 2005EuP = Energy using Products
• Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 27. 01. 2003WEEE = Waste Electrical and Electronic Equipment
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RoHS Richtlinie – Reduction of Hazardous Substances
• Verbot der Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom und bromhaltigen Flammschutzmitteln (polybromierte Biphenyle oder polybromierte Diphenylether) in elektrischen und elektronischen Geräten ab 1. Juli 2006.
• Ausnahme für Quecksilber in Lampen sowie Blei für spezielle Verwendungen in Glas, Lötmitteln und keramischen Elektronikbauteilen.
• Gilt für alle in der WEEE-Richtlinie geregelten Geräte.
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EuP-Richtlinie – Energy using Products Directive (EuP)
• Rahmenrichtlinie zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
• erfaßt alle “Umweltaspekte” eines Produkts (z.B. Energieverbrauch), die korreliert werden können mit Umweltauswirkungen (z.B. Treibhauseffekt), und die durch das Produktdesign deutlich beeinflusst werden können.
• verpflichtet Hersteller zur Übermittlung von Informationen über Materialzusammensetzung, Energie- und Ressourcenverbräuchen von Produkten, Bauteilen oder Bauteilgruppen
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WEEE-Richtlinie - Waste Electrical and Electronic Equipment
• getrennte Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
• Festlegung von Sammelzielen und Verwertungsquoten• kostenlose Rückgabemöglichkeit für private Haushalte
und Vertreiber• Übernahme der Produktverantwortung für die
Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung der Geräte durch die Hersteller,
• Recyclinggerechte Produktkonzeption
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Wirkung europarechtliche Richtlinien in Deutschland
europäische Richtlinien sind i.d.R. nicht unmittelbar
wirksam, sie müssen durch nationale Gesetze in
jedem Land einzeln umgesetzt werden• In Deutschland setzt das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz,
kurz ElektroG (06.07.2006) zugleich die europäischen Richtlinien WEEE und RoHS um.
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Teil III: Umsetzung in Deutschland
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Vorgaben der WEEE-Richtlinie unter der Lupe
Die WEEE-RL macht folgende Vorgaben: • Verantwortung der Hersteller für eine
unentgeltliche Rücknahme von EAG aus Haushalten und deren Entsorgung
• politisches Ziel: Sammelquote von 4kg pro Einwohner und Jahr.
• getrennten Behandlung verschiedener Gerätearten und Bauteile.
• Quoten, welche Gewichtsanteile der EAG verwertet werden müssen.
Die WEEE-RL regelt nicht:• wie die Rücknahme zu organisieren ist.• wie die Kosten umgelegt werden.• mit welchen Technologien die
Entsorgung erfolgen soll.• nach welcher Methode die
Verwertungsquoten ermittelt werden• was passiert, wenn die Sammelquote
nicht erreicht wird.
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Der deutsche Weg in Kürze:
• Die Pflicht zum Einsammeln bleibt bei den öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträgern (örE).• Ab einer Übergabestelle sind die Hersteller für die
weitere Entsorgung zuständig.• Koordinierung der Abholung wird vom neu gegründeten
Elektro-Altgeräte-Register (EAR) ausgeführt. • EAR ist keine Behörde, sondern gemeinschaftliche
Stiftung aller Hersteller.
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Aufgaben des Elektro-Altgeräte Registers (EAR)
• Registrierung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und Erfassung der dazu notwendigen Daten (§ 16 Abs. 2 ElektroG),
• Entgegennahme der Anmeldung der Übergabestellen durch örE (§ 9 Abs. 5 Satz 5 ElektroG),
• Entgegennahme von Mengenmeldungen (§ 13 Abs. 1 und 4 ElektroG),
• Berechnung der Menge der von jedem registrierten Hersteller bei den örE abzuholenden Altgeräte (§ 14 Abs. 5 ElektroG),
• Anordnung, örE die erforderliche Menge an Behältnissen zur Verfügung zu stellen unter Berücksichtigung der Berechnungen nach Nr. 4 (§ 9 Abs. 5 Satz 4 ElektroG),
• Anordnung zur Abholung der bereitgestellten Behältnisse unter Berücksichtigung der Berechnungen nach Nr. 4 (§ 16 Abs. 5 ElektroG),
• Veröffentlichung der registrierten Hersteller sowie derenGeräteart und Registriernummer im Internet (§ 14 Abs. 2 ElektroG),
• Berichterstattung an das Umweltbundesamt (§ 14 Abs. 7 u. 8 ElektroG)
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Organisatorische Umsetzung in Deutschland (B2C)
Hersteller
Bürger
EAR
HerstellerRecycling-unternehmen
örE
Kunde kauft Gerät
unentgeltliche Abgabe von Altgeräten
Meldung: voller Container
Auftrag
Abholung Container
Zuweisung Entsogungspflilcht
Hersteller registriert sich
t€!
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Organisatorische Alternativen
• Die öffentlich-rechtlichen Entsorger entsorgen einzelne
Fraktionen selbst, statt diese an EAR zu melden
• Die Hersteller übernehmen selbst die Entsorgung, statt
Recyclingunternehmen zu beauftragen
• Hersteller nehmen eigene Geräte redundant zum EAR-System
z.B. über Händlernetz zurück
• Hersteller nehmen eigene Geräte flächendecken statt EAR-
System z.B. über Händlernetz zurück
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Lokale Lösungen• Odenwaldkreis
– Entsorgung nicht über EAR, sondern gemeinnützige Gesellschaft BAW– kostenloses Bring- und Holsystem durch BAW
• Kreis Darmstadt Dieburg: – Kleingeräte können an Bauhöfen abgegeben werden, alternativ auch Abholung– Großgeräte werden abgeholt, Anlieferung zur AZUR GmbH auch möglich– Besonderheit: Entsorgung erfolgt nicht über EAR, sondern im Sozialbetrieb
AZUR GmbH
• Kreis Bergstraße– 2 Annahmestellen für Bildschirm- und Kühlgeräte, 4 Annahmestellen für
sonstige Altgeräte– Abholung gegen Gebühr möglich
• Stadt Darmstadt– Bring und Holsystem, kostenlos.– Kühlgeräte und Leuchtstoffröhren über EAR bzw. LightCycle– andere Fraktionen: Eigenvermarktung (IB-Werkstatt)
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Gewerbliche EAG in Deutschland (B2B)
Bei den Elektrogeräten, die Investitionsgüter sind (B2B-Geräte) gelten hinsichtlich der Rücknahmemodalitäten eigene Regeln:
• Unterscheidung:
• “neue Altgeräte”: nach den13.08.2005 in Verkehr gebracht• “historische Altgeräte” bis zum 13.08.2005 in Verkehr gebracht
• die Entsorgungspflicht für “historische Altgeräte” trägt der Besitzer• die Entsorgungspflicht für “neue Altgeräte” trägt der Hersteller• die Rücknahme “neuer B2B Altgeräte” erfolgt jedoch nicht über
die kommunale Sammlung• Die Hersteller müssen Rücknahmesysteme einrichten, z.B. über
den Handel oder Paketdienste• Hinsichtlich Recycling- und Verwertungsquoten und getrennter
Behandlung gelten die gleichen Vorgaben wie bei B2C-Geräten
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Teil IV: Techniken der EAG-Entsorgung
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Stufen der EAG-Entsorgung
• Sammlung
• Demontage
• Mechanische Aufbereitung
• Verwertung
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Sammlung nach Gerätekategorien
Gerätekategorien
1 Haushaltsgroßgeräte
10 automat. Ausgabegeräte
“Weiße Ware” – Haushalts(groß)geräte aller
Art
2 Haushaltskleingeräte
5 Beleuchtungskörper
6 Elektrowerkzeuge
7 el. Sport- und Spielgerät
9 Kontrollinstrumente
Elektrokleingeräte
3 IT und Telekommunikation
4 Unterhaltungselektronik“braune Ware”
Gasentladungslampen
8 el. Medizinprodukte
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Demontage
Demontage dient der
• Schadstoffentnahme, (Anhang II) z.B.
Kondensatoren
• Störstoffentnahme, z.B.
Videokasetten
• Separierung werthaltiger Bauteile,
z.B. Alu-Abschirmbleche
• mitunter: Bauteildemontage zur
Wiederverwendung
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Demontagefraktionen Bildschirmgeräte
• 14 Fraktionen aus
Demontage und
Röhrenzerlegung
• “gewichtig”: Bildröhre
und Gehäuseteile
• “lukrativ”: Spulen,
Platinen und Kabel
• “problematisch”:
Kondensatoren und
Beschichtung
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Mechanische Aufbereitung
Aufbereitung dient
• dem Aufschluss von
Materialverbunden durch
Zerkleinerung
• der Anreicherung von
Fraktionen, die besonders
kupferhaltig, eisenmetallhaltig
bzw. aluminiumhaltig sind
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Verwertung - Geforderte Quoten nach WEEE-RLGerätekategorien Recyclingquote
(Anteil stoffliche Verwertung)
Verwertungsquote
(energetisch oder stofflich)
1 Haushaltsgroßgeräte
10 automat. Ausgabegeräte75% 80%
2 Haushaltskleingeräte
5 Beleuchtungskörper
6 Elektrowerkzeuge
7 el. Sport- und Spielgerät
9 Kontrollinstrumente
70% 50%
3 IT und Telekommunikation
4 Unterhaltungselektronik75% 65%
Gasentladungslampen80% -
8 el. Medizinprodukte(noch) keine Vorgaben
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Verwertung (I): Metallverwertung durch Verhüttung, z.B. Kupferschmelzer
• Sekundärkupfer hat die gleiche Qualität wie
Primärkupfer, oft in derselben Anlage raffiniert.
• Rückgewinnung von Blei, Zinn und Zinkt ist gekoppelt,
da auch im natürlichen Erz häufig vergesellschaftet
• Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin finden sich im
Anodenschlamm
• in der Cu-Hütte werden Eisen- und
Aluminiumbestandteile nicht rückgewonnen
• Kunststoffbestandteile können mit eingesetzt werden,
jedoch nur in begrenztem Maß
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Quoten und Zusammensetzung: Haushaltsgroßgeräte
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Recyclingquote
Verwertungsquote
Metallfraktionen
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Quoten und Zusammensetzung: Haushaltskleingeräte
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Metallfraktionen Kst.-fraktionen
Recyclingquote
Verwertungsquote
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Quoten und Zusammensetzung: Unterhaltungselektronik
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Metallfraktionen Kst.-fraktionen
Recyclingquote
Verwertungsquote
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Verwertung (II) - Kunststoffverwertung
Verwertung ist abhängig von der Art der Kunststoffe:
• Flammgeschütze (=hochbromierte) Kunststoffe
• Mischfraktionen• Nicht flammgeschütze Kunststoffe
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Nicht flammgeschützte Kunststoffe (I)
• Im Prinzip bestehen vergleichbare stoffliche Verwertungs-möglichkeiten zu Kunststoffen z.B. aus DSD-Sammlung über den Sekundärrohstoffmarkt.
• Hochwertiges (gleichwertiges) Recycling nur unter speziellen Randbedingungen möglich: eine definierte Kunststoffsorte, kaum Eingußteile, saubere Ware, einheitliche Kunststofffarben etc.
• Ansonsten „down-cycling“ d.h. Recyclingkunststoff ist geringer mechanisch beanspruchbar als Ausgangsmaterial.
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Nicht flammgeschützte Kunststoffe (II)
Ansonsten (für minderwertige Fraktionen):• „rohstoffliche“ Verwertung: Zugabe zu
Hüttenprozessen (Hochofen). Nutzung des Energiegehalts sowie chemische Funktion als Reduktionsmittel - formale Anerkennung als stoffliche Verwertung noch offen.
• Energetische Verwertung
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Mischfraktionen
• Entstehen durch unvollständige/unsaubere Demontage.
• Werden z.Z. energetisch verwertet (MVA).• Weniger Mischfraktionen zukünftig ggf. durch
automatische Sortierung sowie Vorgaben zur Demontage nach Stand der Technik (VDI-Richtlinien).
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Abtrennung hochbromierter Kunststoffe
• Abtrennung derzeit durch aufwändige händische Demontage. Handscanner haben Probleme z.B. mit schwarzen Kunststoffen.
• Autosort-Maschinen (Abb. oben) kommen heute in der DSD Sortierung zum Einsatz, erkennen flammgeschützten Kunststoffe aus EAG aber nicht sicher.
• Neuentwicklung: Multisensorenscanner (Abb. unten; verschiedene Wellenlängen + Magnetisierbarkeit + 3d-Oberflächenscan) mit gemeinsamer Auswertung
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Hochbromierte Kunststoffe
• Werden z.Z. energetisch verwertet durch Mit-Verbrennung in begrenzten Anteilen (< 5%) in Müllverbrennungsanlagen
• In der Entwicklung befindliche Verfahren der stofflichen Verwertung:– Solvoyse– Pyrolyse
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Solvolyse
• Kunststoffe werden in Lösemittelgemisch aufgelöst und gezielt gefällt. Zurück bleibt ein Schlamm und das/die aufzubereitenden Lösemittelgemische.
• Nach derzeitigem Kenntnisstand haben die resultierenden Kunststoffprodukte gute Qualität bezüglich mechanischer Eigenschaften und Schadstoffgehalten (Halogengehalten).
• Problem: Entsorgung des (halogenhaltigen) Rückstands (Kosten!).
• Verfahren bislang nicht industriell umgesetzt.
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Pyrolyse
• Pyrolyse: Thermische Spaltung chemischer Verbindungen unter Luftabschluss; anschließend Trennung der Fraktionen.
• „Haloclean“-Verfahren (Forschungszentrum Karlsruhe): Gewinnung einer halogenfreien Fraktion zur stofflichen Verwertung und Wiedergewinnung von Brom.
• Industrielle Anlage in Nachbarschaft von Metallhütte in Planung.
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Teil V: Was wurde erreicht?
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Direkte und indirekte Ziele des ElektroG
Direkte Ziele: • Organisatorische Umsetzung der Verantwortung der Hersteller
für eine unentgeltliche Rücknahme von EAG aus Haushalten und deren Entsorgung
• Sammelquote von 4kg pro Einwohner und Jahr• Quoten, welche Gewichtsanteile der EAG verwertet werden
müssen.• Stoffverbote
Indirekte Ziele• Innovationen im Produktdesign – Lebenszyklusbetrachtung von
Produkten• Beeinflussung des Ressourcenverbrauchs
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Was wurde erreicht?
Direkte Ziele: • Organisatorische Umsetzung der Verantwortung der
Hersteller für eine unentgeltliche Rücknahme von EAG aus Haushalten und deren Entsorgung
• Funktionierendes System• Verbände befürchten hohe Kosten für Hersteller• Anreize durch Wirtschaftlichkeit mindestens für
einzelne Fraktionen gegeben
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Kosten und Erlöse aus Sicht eines RecyclersKosten und Erlöse einer Tonne Alt-Handies aus Sicht eines Recyclers (Bezugsjahr 2004)
gate fee ca. 50€/Mg
Kosten der Demontage und Aufbereitung
ca. -120€/Mg
Erlöse Kupferhütte ca. 270€/Mg
Erlöse Eisenhütte ca. 30€/Mg
Beseitigungskosten Aufbereitungsreste
ca. -63€/Mg
167€/Mg
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Was wurde erreicht?
Direkte Ziele: • Sammelquote von 4kg pro Einwohner und
Jahr
Das Sammelziel von 4kg pro Einwohner und
Jahr ist für Deutschland erst für das Jahr 2007
nachzuweisen.
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Quelle: Müllabfuhr-Zweckverband 05/05/2006
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Sammelquoten in Baden-
Württemberg
• Sammelquote von 4 kg/a im Jahr 2004 im Durchschnitt überschritten
• Lokale Unterschiede von weniger als 2,5 kg/a bis über 10 kg/a
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Was wurde erreicht?
Direkte Ziele: • Quoten, welche Gewichtsanteile der EAG verwertet
werden müssen.
• Die Verwertungsquoten sind erst für das Jahr 2007 nachzuweisen.
• Kritischer Punkt: Verwertung von Kunststoffen• Monitoring-System noch offen (UBA).• Anerkennung des Einsatzes von Kunststoffen in
Hüttenprozessen als stoffliche Verwertung noch offen (UBA).
• Ansonsten noch Entwicklungbedarf und Implementierungsbedarf bezüglich der technischen Realisierung der stofflichen Verwertung für Kunststoffe
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Was wurde erreicht?
Direkte Ziele: • Stoffverbote.
• Umgesetzt für Neugeräte sowohl aus dem In-
als auch aus dem Ausland.
• Aber: mit schädlichen Stoffen in EAG ist
weiterhin über einen längeren Zeitraum zu
rechnen.
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Beispiel: Mengenprognose Monitore in BW
Geräte gesamt nur Röhrengeräte
25 000
50 000
75 000
100 000
125 000
150 000
175 000
200 000
225 000
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
Jahr
Stü
ckza
hl M
onito
re
von 2005 bis2010
von 2000 bis2005
von 1995 bis2000
von 1990 bis1995
von 1985 bis1990
vor 1985
Produktjahrgang
25 000
50 000
75 000
100 000
125 000
150 000
175 000
200 000
225 000
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
Jahr
Stü
ckza
hl M
oni
tore
von 2005 bis2010
von 2000 bis2005
von 1995 bis2000
von 1990 bis1995
von 1985 bis1990
vor 1985
Produktjahrgang
• Trotz Technikwandel ist bis 2013 mit wachsendem Aufkommen an bromierten Gehäusekunststoffen aus Röhrengeräten zu rechnen
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Was wurde erreicht?
Indirekte Ziele• Innovationen im Produktdesign –
Lebenszyklusbetrachtung von Produkten
• Stoffverbote haben weltweit Auswirkung auf den Entwurf von Elektro(nik)geräten (globalisierter Markt)
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Was wurde erreicht?
Indirekte Ziele• Beeinflussung des Ressourcenverbrauchs
• Steigende Rohstoffpreise treiben Recycling an, Politik hat durch kostenlose Rückgabe dafür gesorgt, dass Erfassung nicht zum Engpass wird.
• Über höhere Quoten der Erfassung von EAG– Höherer Anteil der stofflichen Verwertung von halogenfreien Kunststoffen
(früher: energetische Verwertung in MVA)– Höher Anteil der Verwertung des Metallanteils von Kleingeräten (früher: Beseitigung in
MVA-Schlacke)
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte - Müll oder mehr?
Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind • mehr als Müll, weil nicht nur Entsorgungsproblem, sondern auch
Rohstoffchance.• mehr als ein Müll, weil nicht eine Abfallfraktion, sonder
Sammelbegriff vieler verschiedener Abfallarten• herausragend, weil Paradigma lebenszyklusübergreifender
rechtlicher Regelungen.• besonders, weil sich Produktentwicklung besonders deutlich in
den Abfallfraktionen und deren Entsorgung widerspiegelt.
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Danke für die Aufmerksamkeit!
Prof. Liselotte Schebek
ITC - Zentralabteilung Technikbedingte Stoffströme
Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Postfach 3640
D 76021 Karlsruhe