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Natura 2000 FFH-Managementplanung Fragen und Antworten Natur

Fragen und Antworten - Brandenburg · Fragen und Antworten Natur. Impressum Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Henning-von-Tresckow-Straße

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Natura 2000

FFH-Managementplanung

Fragen und Antworten

Natur

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Impressum

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und LandwirtschaftPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitHenning-von-Tresckow-Straße 2 – 13, Haus S 14467 Potsdamwww.mlul.brandenburg.de

Redaktion:Landesamt für UmweltSeeburger Chaussee 2, 14476 Potsdamwww.lfu.brandenburg.de

Stiftung NaturSchutzFonds BrandenburgHeinrich-Mann-Allee 18/19, 14473 Potsdamwww.naturschutzfonds.de

1. Auflage 2017

Titelfoto: Tim Wahrenberg

Die Veröffentlichung als Print und Internetpräsentation er-folgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. Sie darf nicht zum Zwecke der Wahl-werbung verwendet werden.

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Vorwort

VORWORT

Mit Natura 2000 begann die Europäische Union vor rund 25 Jahren, in ihren Mitgliedstaaten ein Schutzgebietsnetz zu etablieren. Neben den Europäischen Vogelschutzgebie-ten bilden die FFH-Gebiete die zweite Säule des Natura 2000-Systems. Das in der Geschichte der EU in dieser Form einmalige Naturschutzprogramm stellt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung vor große Herausforderungen. Den ur-sprünglich von der Kommission vorgegebenen Zeitplan zur Sicherung der FFH-Gebiete konnten die meisten deutschen Bundesländer und die Mehrheit der EU–Mitgliedsstaaten nicht einhalten. Nun sind die Gebiete bis Ende 2018 zu si-chern und die Managementpläne bis 2020 fertigzustellen. Dies erfordert für unser Land trotz des erreichten Arbeits-stands eine große Kraftanstrengung und die konstruktive Zusammenarbeit der vielen Beteiligten. Brandenburg trägt zum Erfolg von Natura 2000 aufgrund seiner reichen Na-turausstattung – auch im Vergleich der Bundesländer – mit einem großen Anteil von 27 Vogelschutzgebieten und rund 600 FFH-Gebieten bei. Die von allen EU-Mitgliedstaaten festzulegenden Erhaltungsmaßnahmen erarbeiten die Bun-desländer in der Regel in Natura 2000- bzw. FFH-Manage-mentplänen. Dabei wollen wir Bürger, Landnutzer und Ver-bände rechtzeitig einbeziehen, die Planungsprozesse von Anfang an transparent und offen darstellen und mit den von Maßnahmen betroffenen Landnutzern ins Gespräch kom-men, bevor die Planentwürfe öffentlich ausliegen. Die erfor-derlichen Maßnahmen sollen freiwillig und gut abgestimmt umgesetzt werden.

Jörg VogelsängerMinister für Ländliche Entwicklung, Umweltund Landwirtschaft Brandenburg

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Inhalt

INHALT

Das europäische Schutzgebietsnetz ............................. 5

Managementplanung in Brandenburg ......................... 12

Antworten auf häufige Fragen – Der FAQ-Katalog ..... 18

• Was bedeutet Natura 2000 für die Flächennutzung?.......................................................... 18

• Wie ist der Stand von Natura 2000 in Brandenburg? .............................................................. 19

• Was sind Managementpläne? ...................................... 20• Wie sind Managementpläne aufgebaut?...................... 21• Wer erarbeitet die Managementpläne? ........................ 22• Was sind Erhaltungs- und

Entwicklungsmaßnahmen? .......................................... 22• Wie wird mit naturschutzfachlichen Zielkonflikten

umgegangen? .............................................................. 23• Für welche Flächen des FFH-Gebiets werden

Maßnahmen vorgeschlagen?....................................... 23• Was sagen die Managementpläne zur land-, forst-,

fischereiwirtschaftlichen oder jagdlichen Nutzung? ..... 24• Sind Nutzungsartenänderungen in einem

Natura 2000-Gebiet möglich? ...................................... 25• Wer wird bei der Managementplanung beteiligt

und wer ist betroffen? ................................................... 25• Wie verbindlich sind die Pläne für Eigentümer

und Nutzer?.................................................................. 28• Wo kann ich die fertigen Managementpläne

einsehen?..................................................................... 29• Wie sollen die Managementpläne umgesetzt

werden? ....................................................................... 29

Fachbegriffe ................................................................... 30

Kontaktadressen ........................................................... 34

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5DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ

Das europäische Schutzgebietsnetz

Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 dient dem Erhalt von Lebensräumen und Arten und damit der langfris-tigen Sicherung der biologischen Vielfalt innerhalb der Eu-ropäischen Union. Das weltweit größte Schutzgebietsnetz umfasst 18 Prozent der Landes- und 6 Prozent der Meeres-fläche der EU. Es bezieht dabei die unterschiedlichen Land-schaften Europas ein. Aufgrund seiner Struktur entstand ein zusammenhängendes Netz mit Korridoren für wandernde oder ziehende Tierarten im dicht besiedelten Europa.

Hochmoore in Estland, einzigartige Kiefernwälder auf den Kanaren oder mitteleuropäische Stieleichenwälder sind Beispiele für die Vielfalt an natürlichen Lebensraumtypen. Geschützt werden nicht nur die unberührte Natur, sondern auch Lebensraumtypen der Kulturlandschaft wie zum Bei-spiel Trockene Sandrasen, Magere Flachlandmähwiesen oder Pfeifengraswiesen, die erst durch langjährige exten-sive Nutzung entstanden sind. Allen ist aber gemein, dass sie charakteristisch für die neun biogeografischen Regio-nen Europas und aufgrund ihrer Seltenheit und Bedrohung nach der Klassifizierung durch die EU von gemeinschaftli-chem Interesse sind.

Über die Jahrhunderte haben in Europa verschiedene Faktoren wie der Flächenverbrauch oder auch die Aufga-be traditioneller extensiver Bewirtschaftungsformen zur Bedrohung und in einigen Fällen zum Verschwinden von Lebensräumen und Arten geführt. Das Natura 2000-Netz trägt nun dazu bei, in den EU-Mitgliedstaaten diesem Trend mit einheitlichen Kriterien entgegenzuwirken. Das Konzept sieht eine gezielte Umsetzung von Schutz- und Bewirt-schaftungsmaßnahmen vor. Die finanziellen Mittel dafür werden unter anderem von der EU und den Mitgliedstaa-ten bereitgestellt. Wichtigstes Förderinstrument ist hier der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER).

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Die Wiesen-Küchenschelle ist eine charakteristische Art der Trockenrasen. Früher waren diese offenen, sonnigen, nährstoffarmen Standorte durch die extensive Nutzung der Landschaft wie Beweidung mit Schafen verbreitet. Mit dem Rückgang dieser Formen der Landnutzung ging vielerorts auch der Lebensraum der Wiesen-Küchenschelle verloren. In Brandenburg gilt sie heute als stark gefährdet.© Frank Zimmermann

DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ

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7DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ

Extensiven Formen der Beweidung, zum Beispiel durch Schafe, Ziegen oder Rinder, können als geförderte Bewirtschaftungsmaßnahme Teil eines Managementplans sein. In Brandenburg ist es möglich, diese Form der Landschaftspflege über den Vertragsnaturschutz zu vergüten. © Hans Sonnenberg

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Um mit regionalen Akteuren Schutz- und Bewirtschaftungs-maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, werden Managementplanungen ausgearbeitet. Je nach Größe und naturräumlicher Ausstattung des Natura 2000-Gebiets sind vor allem Vertreter aus Land-, Forst- und Fischereiwirt-schaft, Naturschutz-, Wasser- und Bodenverbänden, aber auch Tourismus und Sport in diesen Prozess eingebunden.

Die Anlage von Einsatzstellen für Paddelboote an stark frequentierten Bereichen lenkt die Kanuten und hilft, empfindliche Uferbereiche zu schützen. Mit der Verbesserung der touristischen Infrastruktur wird auch die Attraktivität der Region für die Wassersportler erhöht.© Naturwacht Brandenburg

DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ

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9DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ

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0°-10°-20°-30°

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0 500 1000 1500 km

-20°

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Canary Is.-30°

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Azores Is.

Madeira Is.

Distribution of Natura 2000 sites across the EU, 2012

Outside European Union

Natura 2000 sites

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Azores Is.

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Distribution of Natura 2000 sites across the EU, 2012

Outside European Union

Natura 2000 sites

Grundlagen

Natura 2000 setzt sich aus Vogelschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten zusammen. Sie wurden auf Grund-lage der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vo-gelarten (Europäische Vogelschutzrichtlinie) von 1979 und der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-Richtlinie) von 1992 ausgewiesen. Die Anhänge der Richtlinien listen 231 Lebensraumtypen und mehr als tausend wildlebende Tier- und Pflanzenarten auf. Beide EU-Richtlinien dienen der Umsetzung des Schut-zes der biologischen Vielfalt in Europa.

Natura 2000 erstreckt sich von den Kanaren über die Al-pen entlang der Küsten bis zur nördlichsten Spitze der EU.© European Environment Agency, 2014

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Anhang der FFH-Richtlinie:

Inhalt Beispiele

Anhang I Lebensraumtypen für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen

Birken-Moorwälder, Magere Flachlandmähwiesen, Trockene kalkreiche Sandrasen (insgesamt 39 Lebensraumtypen in Brandenburg)

Anhang II Tier- und Pflanzenarten für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen

Rapfen und Steinbeißer (Fischarten), Frauenschuh (Orchideenart), Bechsteinfledermaus, Biber, Wolf (Insgesamt 44 Arten in Brandenburg)

Anhang III Kriterien zur Auswahl der Gebiete, die als besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen

Repräsentativität des Lebensraumtyps,Populationsgröße der vorkommenden Arten

Anhang IV Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten

Schlingnatter, Laubfrosch, Abendsegler, Biber, Wolf

Anhang V Tier- und Pflanzenarten, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können

Arnika, Baummarder, Rapfen

Anhang VI verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und Beförderung

Gift und vergiftete oder betäubende Köder, Sprengstoffe in der Fischerei

Übersicht über die Anhänge der FFH- und Vogelschutzrichtlinien

DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ

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11DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ

Anhang der Vogel-schutz-Richtlinie:

Inhalt Beispiele

Anhang I Europäische Vogelarten, für die besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden sind

Seeadler, Wachtelkönig, Uhu (insgesamt 48 Arten in Brandenburg)

Anhang II Vogelarten die bejagt werden dürfen

Saatgans

Anhang III Vogelarten, die vom grundsätzlichen Handelsverbot ausgenommen sind

Graugans

Anhang IV verbotene Jagdmethoden Sprengstoffe, Netze, Fangfallen, vergiftete oder betäubende Köder

Anhang V vordringliche Forschungsbereiche

Sammlung von Daten über den Bestand der Zugvögel unter Auswertung der Ergebnisse der Beringung

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Brandenburg bringt mit seinen verschiedenen naturnahen Lebensräumen und der über die Jahrhunderte entstandenen Kulturlandschaft viel in das Natura 2000-Schutzgebietsnetz ein. Insgesamt 39 der 231 Lebensraumtypen, die unter dem Schutz von Natura 2000 stehen, sind im Land nachweisbar. Für die Hälfte dieser Lebensraumtypen trägt Brandenburg eine besondere Verantwortung, da sie hier Schwerpunkte ihres Vorkommens haben. Dies sind zum Beispiel Mittel-europäische Flechten-Kiefernwälder, natürliche eutrophe Seen sowie Trockene Sandrasen. Hinzu kommt Branden-burgs besondere Verantwortung für seltene Tiere und Pflan-zen wie Fischotter, Europäische Sumpfschildkröte, Östliche Smaragdeidechse und Vorblattloses Leinblatt. Auch die Zahl der hier beheimateten, rastenden oder überwinternden Vögel ist hoch. Seeadler, Blässgänse und Großtrappen sind drei Beispiele für Vogelarten, die durch das europäische Schutzgebietsnetz besonders geschützt sind.

Der Startschuss für Natura 2000 in Brandenburg erfolgte 1997. FFH-Gebiete wurden durch das Land nach Vorgaben der Europäischen Kommission ausgewählt, anschließend der Kommission gemeldet und – sofern erforderlich – als Schutzgebiete gesichert. Lebensraumtypen und Arten wur-den kartiert, erste Managementpläne erstellt sowie Maß-nahmen umgesetzt und damit Ziele, die dem Erhalt der Arten und Lebensräume in den Gebieten dienen, erreicht.

Rund 26 Prozent der Landesfläche Brandenburgs sind heu-te Teil des Natura 2000-Netzes. Dabei überlagern sich zum Teil die 27 Vogelschutzgebiete mit einer Größe von rund 648.000 Hektar und die 607 FFH-Gebiete mit einer Grö-ße von rund 332.000 Hektar. Eine digitale Darstellung der Vogelschutz- und FFH-Gebiete in Deutschland und Bran-denburg bietet die Internetseite des Bundesamts für Natur-schutz: www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete

Managementplanung in Brandenburg

MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG

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13MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG

Natura 2000-Gebiete in Brandenburg

Brandenburg ist reich an Arten und Lebensräumen. Den-noch müssen auch hier erhebliche Anstrengungen unter-nommen werden, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Positiven Trends auf der einen Seite stehen gravierende Rückgänge gegenüber. Rund die Hälfte aller im Land vor-kommenden Natura 2000-Arten gilt als gefährdet. Bei den Lebensräumen sind es sogar drei Viertel. Das Land steht vor einer großen Herausforderung. Die Umsetzung der Na-tura 2000-Ziele ist daher auch in den kommenden Jahren ein Arbeitsschwerpunkt der Naturschutzverwaltung.

© Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg, Tim Wahrenberg

Brandenburgan derHavel

Cottbus

Frankfurt(Oder)

Potsdam

Eberswalde

Lübben(Spreewald)

Herzberg/Elster

Rathenow

Seelow

Oranienburg

Senftenberg

Beeskow

Neuruppin

Belzig

Perleberg

Forst(Lausitz)

Luckenwalde

Prenzlau

LegendeFFH-Gebiete

SPA-Gebiete

Nationale Naturlandschaften(Naturparke, Biosphärenreservate,Nationalpark)

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Bis Ende 2018 soll die Sicherung und Bekanntgabe der FFH-Gebietsgrenzen und der Erhaltungsziele durch den Er-lass von Erhaltungszielverordnungen, Naturschutzgebiets-verordnungen und Änderungsverordnungen für bestehende Naturschutzgebiete abgeschlossen werden. Für über 350 Gebiete liegen bereits Managementpläne vor, für viele wei-tere FFH-Gebiete wurde die Planerstellung auf den Weg gebracht. Bis Ende 2020 sollen die Erhaltungsmaßnahmen für die FFH-Gebiete vorliegen.

Über das Förderprogramm zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura 2000-Gebieten können landwirtschaftliche Unternehmen in Brandenburg einen finanziellen Ausgleich für Ertrags-ausfälle aufgrund einer späten und eingeschränkten Nutzung von Grünland zum Schutz von Wiesenbrütern wie dem Wachtelkönig (Foto) erhalten. © Gerd-Michael Heinze

MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG

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15MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG

Die Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaß-nahmen erfolgt schrittweise. Sie wird schwerpunktmäßig im Rahmen des ELER über die Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes, das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) beziehungsweise aus Landesmitteln über den Vertragsnaturschutz gefördert. Förderfähig sind vor allem Maßnahmen, die auf eine Extensivierung der bisherigen Nutzung abzielen. Es können aber auch investive Maßnah-men, wie beispielsweise die Anlage, Wiederherstellung und Sicherung von Überwinterungsquartieren für Fledermäuse oder die Anbindung von Altarmen an Gewässerläufe über weitere Förderinstrumente finanziert werden. Gegebenen-falls sind besucherlenkende Maßnahmen, die störungs- beziehungsweise trittempfindliche Lebensräume entlasten sollen, durchzuführen. Eine Zusammenfassung der Förder-instrumente findet sich auf Seite 29.

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Maßnahmen im FFH-Gebiet Horstfelder See und Hechtsee: Ursprünglich wurde der Horstfelder See durch das Nottefließ gespeist. Aufgrund der Kanalisierung des Fließes sowie weiterer Entwässerungsmaßnahmen ist der See weitgehend verlandet. Der Wasser- und Bodenverband Dahme-Notte konnte in seinem Projekt durch den Bau eines Stauwerks sowie die Herstellung eines Stichgrabens die Wasserzufuhr im Gebiet reaktivieren und den Landschaftswasserhaushalt damit stabilisieren. Die Maß-nahmen entsprechen dem Leitziel des Managementplans für dieses Gebiet. Davon profitieren der See und die umgebenden Niedermoorflächen sowie an diese Lebensräume gebundene Tier- und Pflanzenarten wie Teufelsabbiss, Fischotter, Weißstorch und Seeadler. Finanziert wurden die Maßnahmen durch die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg. Foto oben © Katinka Münch, Naturschutzfonds | Foto unten © J. Teubner

MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG

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17MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG

Maßnahmen im FFH-Gebiet Stechlin: Im Rahmen des EU-LIFE + Natur Projekts „Feuchtwälder“ wurden Maßnahmen aus dem Managementplan für das FFH-Gebiet Stechlin finanziert und umgesetzt. Um die Lebensraumtypen Moorwald und Übergangs- und Schwingrasenmoor zu erhalten, wurden unter anderem Gräben verschlossen und gesellschaftsfremde Baumarten, zum Beispiel Jungfichten, entnommen. Weitere Informationen unter: www.feuchtwaelder.deFoto © M. Zauft

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Welche Bedeutung hat Natura 2000 für die Flächennutzung und was beinhaltet das Verschlechterungsverbot für Natura 2000-Gebiete?

Viele schutzwürdige Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie sind erst durch Landnutzungen entstanden. Um diese zu bewahren, bedarf es demnach weiterhin einer standortge-rechten Bewirtschaftung.

Im Übrigen sind in Natura 2000-Gebieten alle Nutzungen möglich, die nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele eines Gebiets oder dessen maßgebli-cher Bestandteile führt. Wenn eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, ist für die konkrete Handlung eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Mit der Prüfung soll festgestellt werden, ob es durch die beabsichtigte oder geplante Nutzung tatsächlich zu einer erheblichen Beein-trächtigung eines Erhaltungsziels des betroffenen Natura 2000-Gebiets kommen würde. Grundsätzlich gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dass Verschlech-terungen des Erhaltungszustands der in Natura 2000-Ge-bieten geschützten Lebensraumtypen beziehungsweise der dort zu schützenden Tierart unzulässig sind (§ 33 Absatz 1 BNatSchG).

Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung unterliegen wertvol-le Flächen in Natura 2000-Gebieten allerdings bereits in er-heblichem Umfang anderen Schutzbestimmungen nach na-tionalem Recht. So sind die in Brandenburg vorkommenden Lebensraumtypen mit Ausnahme der Mageren Flachland-Mähwiesen bereits als gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) vor erheb-lichen Beeinträchtigungen zu bewahren. Für diese gilt, dass Handlungen, die zur Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, verboten sind. Für die

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN – DER FAQ-KATALOG

Antworten auf häufige Fragen – Der FAQ-Katalog

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19ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN – DER FAQ-KATALOG

Tiere und Pflanzen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gilt zudem der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG mit seinen Zugriffs- und Störungsverboten. Dazu kommen Flächen, die bereits als Landschafts- oder Naturschutz-gebiete ausgewiesen sind. Hier sind die Regelungen der Schutzgebietsverordnungen zu beachten. Insofern begrün-det das Verschlechterungsverbot meist keine neue rechtli-che Schranke.

Wie ist der Stand der Umsetzung von Natura 2000 in Brandenburg?

Die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien gliedert sich in drei Phasen. Phase I umfasst die Auswahl und Meldung der Vogelschutzgebiete und der FFH-Gebiete an die Europäi-sche Kommission.

Phase II ist deren Anerkennung durch die Europäische Union. Seit Veröffentlichung der zweiten aktualisierten FFH-Gebietsliste im Amtsblatt der Europäischen Union am 13. November 2007 gelten die ersten beiden Phasen als abgeschlossen. In Phase III geht es um die eigentliche Umsetzung der beiden Richtlinien im Land Brandenburg. Bezogen auf die FFH-Richtlinie gehören dazu die rechtli-che Sicherung der Gebiete, die Erarbeitung von Bewirt-schaftungsplänen und die Umsetzung erforderlicher Er-haltungsmaßnahmen. 90 Prozent der FFH-Gebietsfläche liegt innerhalb von Großschutzgebieten, Landschafts- und Naturschutzgebieten oder sind Eigentum des Bundes, des Landes oder von Naturschutzstiftungen oder Naturschutz-verbänden. Im Rahmen der rechtlichen Sicherung der FFH-Gebiete erfolgt die Bekanntmachung der Gebietsgrenzen und der Erhaltungsziele über die jeweilige Schutzgebiets-verordnung oder eine Erhaltungszielverordnung. Dieser Prozess wird bis Ende 2018 abgeschlossen.

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Die von der FFH-Richtlinie vorgesehenen Bewirtschaf-tungspläne werden in Brandenburg als Natura 2000-Ma-nagementpläne bis 2020 erarbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. Dabei setzt das Land auf eine Kooperation und Freiwilligkeit der Beteiligten.

Die rechtliche Sicherung der Vogelschutzgebiete ist in Brandenburg abgeschlossen.

Für 20 Gebiete gilt der gesetzliche Schutz des § 15 Bbg-NatSchAG, die übrigen sieben sind als Nationalpark, Natur-schutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiet gesichert. Im Land wurden bereits für ausgewählte Vogelschutzgebiete und zahlreiche FFH-Gebiete Managementpläne erarbeitet.Die Ergebnisse werden auf der Seite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft veröf-fentlicht. www.natura2000.brandenburg.de

Was sind Managementpläne?

Die Managementpläne für Natura 2000-Gebiete sind Fach-pläne der Naturschutzverwaltung. Sie dienen der Erfassung beziehungsweise der gebietsbezogenen Darstellung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen und Arten. Im Planungsprozess wird geprüft und dargestellt, was aus fach-licher Sicht erforderlich ist, um eine Verschlechterung der Lebensraumtypen und der Lebensräume der Arten zu ver-meiden oder zu verhindern beziehungsweise was notwendig ist, um eine Verbesserung des Erhaltungsgrads zu erzielen. Darüber hinaus enthält der Managementplan auch Aussagen zu verträglichen und unverträglichen Nutzungen sowie Anga-ben über den bereits bestehenden gesetzlichen Schutz.

Die Managementplanung dient ganz wesentlich auch der Kommunikation mit Eigentümern und Nutzern.

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN – DER FAQ-KATALOG

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21ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN – DER FAQ-KATALOG

Wie sind Managementpläne aufgebaut?

Die Managementpläne beinhalten eine aktuelle Bestands-analyse der für das jeweilige Gebiet gemeldeten Lebens-räume und Arten sowie eine Bewertung ihres Erhaltungs-grads. Dabei können aufgrund neuer Erkenntnisse auch wissenschaftliche Fehler der Meldung korrigiert werden, zum Beispiel durch Streichung oder Ergänzung einzelner Arten, was wiederum zur größeren Planungssicherheit für die Beteiligten führt.

Mit Hilfe dieser Daten werden für die im Gebiet festgelegten Schutzziele notwendige Maßnahmen formuliert. Die wich-tigsten Inhalte der Managementplanung sind:

• die Gebietsbeschreibung, einschließlich Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse,

• die Darstellung von Lebensraumtypen und Arten sowie die Bewertung des Erhaltungsgrads,

• die Einordnung der Bedeutung des Gebiets für die Arten- und Lebensraumtypen im Netz Natura 2000,

• die Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Ar-ten und Lebensraumtypen für die das Gebiet gemeldet wurde sowie

• eine Umsetzungskonzeption für erforderliche Maßnah-men.

Die Maßnahmen werden bei der Planung und der nachfol-genden Umsetzung in Karte und Text dargestellt sowie ta-bellarisch in Maßnahmenblättern zusammengefasst.

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Wer erarbeitet die Managementpläne?

Für die fachlichen Grundlagen und die Aufstellung der FFH-Managementpläne ist in Brandenburg das Landesamt für Umwelt zuständig. In den Biosphärenreservaten und Na-turparken wird die Managementplanung von dessen Abtei-lung Großschutzgebiete/Regionalentwicklung beauftragt und be gleitet. Außerhalb der Brandenburger Naturlandschaften erfolgt dies durch die Stiftung NaturSchutzFonds Branden-burg. Die Managementpläne selbst werden dann im Auftrag des Landesamtes für Umwelt beziehungsweise des Natur-SchutzFonds von Planungsbüros erarbeitet.

Was sind Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen?

Die Maßnahmen in den Managementplänen werden in Er-haltungs- und Entwicklungsmaßnahmen unterschieden.

Erhaltungsmaßnahmen dienen der Erreichung der Erhal-tungsziele aus den Schutzgebietsverordnungen oder den Erhaltungszielverordnungen der jeweiligen FFH-Gebiete. Beispiele für Erhaltungsmaßnahmen können Regelungen zu Art und Umfang der Mahd und Beweidung sein oder in-vestive Vorhaben wie die Herstellung der Durchgängigkeit eines Gewässerlaufs. Für das Land Brandenburg handelt es sich bei Erhaltungsmaßnahmen um Pflichtmaßnahmen, die zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands durch geeignete Instrumente umzusetzen sind.

Entwicklungsmaßnahmen sind Handlungsoptionen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Maßnahmen zur weiteren Verbesserung von Lebensraumtypen oder der Habitate von Arten mit bereits günstigem Zustand handeln oder um die Entwicklung von Flächen mit Entwicklungspotenzial hin zu einem Lebensraumtyp oder einem Habitat.

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN – DER FAQ-KATALOG

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23ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN – DER FAQ-KATALOG

Wie wird mit naturschutzfachlichen Zielkonflikten umgegangen?

Neben den Zielen der FFH-Managementplanung ergeben sich weitere naturschutzfachliche Ziele unter anderem aus den Planungen für Vogelschutzgebiete oder im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Die verantwortli-chen Büros ermitteln dazu die bestehenden Planungen, um eventuelle Zielkonflikte im Rahmen der FFH-Management-planung zu benennen und zu lösen.

Für welche Flächen des FFH-Gebiets werden Maßnahmen vorgeschlagen?

Die Managementplanung wird nicht flächendeckend durch-geführt. Die Maßnahmen beziehen sich vorrangig auf die maßgeblichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten der FFH-Richtlinie. In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, Maßnahmen für weitere Flächen vorzuschlagen, so-fern sie für die Erreichung eines günstigen Erhaltungszu-stands erforderlich sind. Dazu zählen die Wiederherstellung eines Habitats einer Art, die Sicherung bedeutender Nah-rungshabitate oder die Extensivierung von Nachbarflächen, um Stoffeinträge zu verringern oder zu vermeiden. Für die Auswahl solcher Flächen sind der ermittelte Erhaltungsgrad der Lebensraumtypen und Arten sowie äußere Einflüsse ausschlaggebend.

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Was sagen die Managementpläne zur land-, forst-, fischereiwirtschaftlichen oder jagdlichen Nutzung?

Viele Lebensraumtypen des Anhangs I und Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind über die Jahr-hunderte durch Landnutzungen entstanden. Um sie zu erhalten, ist auch weiterhin eine Bewirtschaftung erforder-lich. Aus diesem Grund ist die land- und forstwirtschaftliche Nutzung weiterhin zulässig, soweit sie die Erhaltungsziele des Gebiets nicht erheblich beeinträchtigt. Ist es zum Er-halt der Arten und Lebensraumtypen im Einzelfall dennoch notwendig, die derzeitige Nutzung an deren Erfordernisse anzupassen, wird dies im Rahmen der Managementpla-nung mit den Landwirten beziehungsweise Waldbesitzern besprochen. Für Maßnahmen, die nicht kostenneutral um-gesetzt werden können oder durch die Mehraufwendungen oder Einkommensverluste entstehen, besteht in Branden-burg die Möglichkeit, finanzielle Verluste auszugleichen (auf landwirtschaftlichen Nutzflächen innerhalb von Schutzge-bieten) oder im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen oder Fördermöglichkeiten weitestgehend abzufangen.

Auch Jagd und Fischerei sind mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete vereinbar, sofern sie die Erhaltungs-ziele eines Gebiets nicht erheblich beeinträchtigen. An-dernfalls zeigt der Managementplan auf, ob jagdliche oder fischereiwirtschaftliche Handlungen beziehungsweise Ein-richtungen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Erhal-tungszustands führen können und schlägt entsprechende Maßnahmen vor. Auch hier sind vorab Gespräche mit den jeweiligen Nutzern vorgesehen. In Bezug auf die fischerei-wirtschaftliche Nutzung gelten Vorgaben der Leitlinie zur guten fachlichen Praxis in der Teichwirtschaft in der Regel als Natura 2000 verträglich.

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN – DER FAQ-KATALOG

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25ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN – DER FAQ-KATALOG

Sind Nutzungsartenänderungen in einem Natura 2000-Gebiet möglich?

Ja, sofern sich aus der Nutzungsänderung keine erhebli-chen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebiets ergeben. Kann eine Beeinträchtigung des Erhaltungszu-stands von Lebensraumtypen und Arten nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, ist eine Verträglichkeitsprüfung notwendig. Ob eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist, entscheidet bei genehmigungspflichtigen Nutzungsände-rungen die jeweilige Genehmigungsbehörde im Verfahren. Nicht genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen sind der zuständigen Naturschutzbehörde anzuzeigen (§34 Ab-satz 6 BNatSchG). Diese prüft die beabsichtigte Handlung innerhalb eines Monats auf ihre Verträglichkeit mit den Er-haltungszielen des Gebiets.

Wer wird bei der Managementplanung beteiligt und wer ist betroffen?

Im Rahmen der Managementplanung werden Behörden, Interessenvertreter, Flächeneigentümer und Nutzer sowie die allgemeine Öffentlichkeit informiert beziehungsweise beteiligt. Ein förmliches Verfahren ist gesetzlich nicht vor-geschrieben. Es erfolgt jedoch eine Beteiligung, um vor Ort eine Akzeptanz für die Umsetzung der FFH-Richtlinie zu erreichen.

Ob in einer Region ein Managementplan erarbeitet wird, erfahren Bürgerinnen und Bürger über ortsübliche Bekannt-machungen. Im Rahmen von Veranstaltungen wird über die Zielsetzung, Ablauf und Umfang der Planung sowie anste-hende Kartierungen informiert.

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Die Information und Beteiligung der Grundeigentümer und Nutzer erfolgt durch:

• ortsübliche Bekanntmachungen, insbesondere Amts-blatt, lokale Presse oder Internetseite des Landesamts für Umwelt,

• öffentliche Informationsveranstaltungen,• Bildung einer regionalen Arbeitsgruppe (rAG),• gezielte Kommunikation mit Eigentümern oder Landnutzern,

auf deren Flächen Maßnahmen vorgeschlagen werden.

Während der Planerstellung wird je nach Bedarf zu thema-tischen Informationsveranstaltungen oder Exkursionen ein-geladen.

Regionale Arbeitsgruppen (rAG) begleiten die Planerstel-lung. Die Teilnehmer sind Vertreter von Behörden und weitere Interessenvertreter, deren Belange von der Ma-nagementplanung berührt werden. Im Einzelfall nehmen auch Eigentümer und Landnutzer, die im Planungsgebiet Grundflächen besitzen, teil. Im Regelfall werden Eigentü-mer und Landnutzer durch gesonderte Informations- und Abstimmungsveranstaltungen mit thematischen oder räum-lichen Schwerpunkten in den Prozess einbezogen. Bei den Veranstaltungen haben alle Teilnehmer die Möglichkeit, ihr Wissen, ihre Ideen und Vorschläge einzubringen.

Vor Erarbeitung des ersten Entwurfs des Managementplans werden erforderliche Erhaltungsmaßnahmen direkt mit den betroffenen Landnutzern und nach Bedarf mit den Eigentü-mern besprochen.

Die nachfolgende Abbildung zeigt den Ablauf der FFH-Ma-nagementplanung in ihren wesentlichen Schritten. In den einzelnen Verfahren kann der Ablauf gebietsspezifisch an-gepasst werden.

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27ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN – DER FAQ-KATALOG

Seite 7 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Die nachfolgende Abbildung zeigt den Ablauf der FFH-Managementplanung in ihren wesentlichen Schritten. In den einzelnen Verfahren kann der Ablauf gebietsspezifisch von dem Verfahrensbeauftragten angepasst werden.

Vorb

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Ermittlung des Bearbeitungsumfangs

Vergabe der Leistung

Information der Öffentlichkeit über das

Vorhaben

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Einrichtung der regionalen Arbeitsgruppe (rAG) und Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit

Bekanntgabe des Beginns der Kartierung; Bestandserfassung;

Bewertung des Gebiets

Information der rAG; Vorstellung des Grundlagenteils

Entw

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Ableitung von Maßnahmenvorschlägen; Vorabstimmung der Vorschläge mit Behörden,

Interessenvertretern, Eigentümern und Landnutzern, die in ihrer Zuständigkeit oder ihren Belangen

berührt sind

Bereitstellung des ersten Entwurfs der Managementplanung;

Konsultationsprozess für Behörden und Interessen-vertreter sowie der allgemeinen Öffentlichkeit mit

Möglichkeit zur Abgabe von Anregungen und Hinweisen

Frist für Hinweise: vier bis sechs Wochen

Auswertung der Hinweise

Erstellung und Vorstellung des zweiten Entwurfs im Rahmen einer erweiterten rAG;

Informationsveranstaltung für alle Hinweisgeber

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Erarbeitung des Abschlussberichts

Veröffentlichung des Abschlussberichts online unter: www.natura2000.brandenburg.de

Information der Behörden und

Interessenvertreter

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Wie verbindlich sind die Pläne für Eigentümer und Nutzer?

Aus den Managementplänen allein ergibt sich keine un-mittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten. Sie sind nur für Naturschutzbehörden verbindlich und durch andere Be-hörden zu beachten oder zu berücksichtigen. Ziel ist, die in den Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen möglichst einvernehmlich mit den Eigentümern und Nutzern umzusetzen.

Insbesondere für die Naturschutzverwaltung besteht aber die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume zu sichern oder zu entwickeln. So-fern für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen kein Einver-nehmen erzielt werden kann, ist gegebenenfalls zu prüfen, ob eine Umsetzung im Rahmen eines Verwaltungsverfah-rens erfolgen soll. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auch dann nur, wenn die vorgeschriebene Beteiligung von Behörden, Eigentümern und Landnutzern beziehungsweise der Öffentlichkeit – beispielsweise bei Planfeststellungsver-fahren – durchgeführt wurde.

Im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsverfahren findet eine Abwägung der Naturschutzbelange mit den Interessen des betroffenen Eigentümers beziehungsweise Nutzers statt. Gegen die in den Verwaltungsverfahren getroffenen Ent-scheidungen kann Widerspruch eingelegt werden, nicht aber bereits gegen den Managementplan.

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29ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN – DER FAQ-KATALOG

Wo kann ich die fertigen Managementpläne einsehen?

Die abgeschlossenen Managementpläne sind über die In-ternetseite www.natura2000.brandenburg.de abrufbar.

Wie sollen die Managementpläne umgesetzt werden?

Vor Ort und insbesondere mit Blick darauf, Land- und Forst-wirte als Partner zu gewinnen, setzt das Land Brandenburg auf Freiwilligkeit. Für die Umsetzung der Managementpla-nung werden verschiedene Ausgleichs- und Förderinstru-mente genutzt, die aus Mitteln der EU, des Bundes oder des Landes finanziert werden.

Fördermöglichkeiten:

• Richtlinie für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg und Ber-lin

• Richtlinie zum Ausgleich von Kosten und Einkommens-verlusten für Landwirte in Natura 2000-Gebieten

• Richtlinie zur Förderung umweltgerechter landwirtschaft-licher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kul-turlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (Kultur-landschaftsprogramm / KULAP 2014)

• LIFE+ (Projektfinanzierung der EU)• Naturschutzgroßprojekte des Bundes• Bundesprogramm Biologische Vielfalt• Vertragsnaturschutz

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Arten von gemeinschaftlichem Interesse (Art. 1 g) FFH-RichtlinieArten, die im bezeichneten Gebiet bedroht, potentiell be-droht, selten oder endemisch, das heißt nur dort vorkom-mend, sind. Diese Arten sind in Anhang II und/ oder Anhang IV oder Anhang V aufgeführt beziehungsweise können dort aufgeführt werden.

Biogeografische RegionBiogeografische Regionen bilden den Rahmen für die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu-tung nach der FFH-Richtlinie. Differenziert wird in folgen-de biogeografische Regionen: kontinental (Mitteleuropa), atlantisch (Westeuropa), mediterran (Südeuropa), alpin (Hochgebirge), makronesisch (Kanaren, Azoren, Madeira), boreal (Skandinavien), pannonisch (Südosteuropa) sowie Schwarzmeer- und Steppenregion. Deutschland hat Anteil an der alpinen, atlantischen und der kontinentalen Region. Brandenburg gehört vollständig zur kontinentalen biogeo-grafischen Region.

Erhaltungsziel (§ 7 (1) Punkt 9. BNatSchG)Ziele, die im Hinblick auf die Erhaltung oder Wiederherstel-lung eines günstigen Erhaltungszustands für einen natürli-chen Lebensraumtyp nach Anhang I oder eine Art im An-hang II der FFH-Richtlinie beziehungsweise eine in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführ-ten Art in einem Natura 2000-Gebiet festgelegt sind.

Erhaltungszielverordnungen für FFH-Gebiete Erhaltungszielverordnungen dienen der Festsetzung der Gebietsgrenzen und der Erhaltungsziele für die FFH-Ge-biete. Eine Erhaltungszielverordnung umfasst kurze all-gemeine Bestimmungen zu den Erhaltungszielen und zur Gebietsabgrenzung sowie Tabellen mit vorkommenden Arten und Lebensraumtypen. Die konkrete Abgrenzung

Fachbegriffe

FACHBEGRIFFE

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31FACHBEGRIFFE

der Gebiete erfolgt auf topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000. Durch die Erhaltungszielverordnung werden kei-ne neuen oder zusätzlichen Regelungen festgesetzt. Für die in der Erhaltungszielverordnung erfassten FFH-Gebiete gilt der bereits bestehende gesetzliche Schutz für Natura 2000-Gebiete nach den §§ 33 und 34 BNatSchG weiter. An anderen Schutzbestimmungen und den bestehenden Nut-zungen ändert sich dadurch nichts.Weitere Informationen: www.mlul.brandenburg.de/info/ffh_erhaltungszielvo

ErhaltungsgradZustand der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II FFH-Richtlinie auf Ebene der einzelnen Flächen und Vorkommen im jeweiligen FFH-Gebiet und dem FFH-Ge-biet als Gesamtheit

ErhaltungszustandZustand der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II FFH-Richtlinie auf Ebene der Bundesländer, der Mit-gliedstaaten und der biogeografischen Regionen

EU-Programm LIFE+ LIFE+ ist ein eigenständiges Förderprogramm der EU zur Unterstützung von Umwelt-, Naturschutz- und Klimaprojek-ten in der gesamten EU. Der Programmzeitraum von LIFE+ umfasst die Jahre 2014 bis 2020 und verfügt über ein Ge-samtbudget von rund 3,4 Milliarden Euro. Das Programm unterstützt investive Vorhaben, insbesondere im Bereich des Naturschutzes und der Erhaltung der biologischen Viel-falt, aber auch weitere Projekte mit Bezug zu Umwelt und Ressourceneffizienz beziehungsweise seit 2014 auch zur Klimapolitik.

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Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 92/43/EWG) zum Erhalt der natürlichen Lebensräume so-wie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet)besondere Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie

Nationale Naturlandschaften (Großschutzgebiete)Zu den Brandenburger Nationalen Naturlandschaften, um-gangssprachlich auch Großschutzgebiete genannt, gehö-ren der Nationalpark, die drei Biosphärenreservate und elf Naturparke.

Gesetzlich geschützte BiotopeTeile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeu-tung als Biotop haben, sind nach § 30 Bundesnaturschutz-gesetz in Verbindung mit § 18 Brandenburgisches Natur-schutzausführungsgesetz gesetzlich geschützt. Siehe: www.lfu.brandenburg.de/info/biotopkartierung

Lebensraumtypen Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung sind ge-mäß der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe, die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssys-tem Natura 2000 geschützt werden müssen.

VerträglichkeitsprüfungPrüfung von Planungen und Projekten, die ein Gebiet er-heblich beeinträchtigen können (siehe Art. 6 (2) FFH-Richt-linie in Verbindung mit § 33 BNatSchG)

FACHBEGRIFFE

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33FACHBEGRIFFE

VerschlechterungsverbotGemäß Art. 6 (2) FFH-Richtlinie treffen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen, um in den besonderen Schutzge-bieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele der FFH-Richtlinie erheblich auswirken könnten.

Vogelschutzgebietnach der Vogelschutzrichtlinie als Schutzgebiet für Vogelar-ten des Anhangs I beziehungsweise Artikel 4 Absatz 2 aus-gewiesene Gebiete (engl.: Special Protection Area: SPA)

Vogelschutzrichtlinie (VS-RL)Richtlinie zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union (Richtlinie 2009/147/EG)

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Gebiete innerhalb der Nationalen Naturlandschaften:Ihre Ansprechpartner sind die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Großschutzgebiete

Nationalpark Unteres Odertal: [email protected] Telefon: 03332-26770www.nationalpark-unteres-odertal.eu/index.php/nationalparkplan

Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe: [email protected] Telefon: 038791-980-0www.elbe-brandenburg-biosphaerenreservat.de

Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin: [email protected] Telefon: 03331-3654-0www.schorfheide-chorin-biosphaerenreservat.de/

Biosphärenreservat Spreewald: [email protected], Telefon: 03542-89210 www.spreewald-biosphaerenreservat.de

Naturpark Barnim: [email protected], Telefon: 033397-29990 www.barnim-naturpark.de

Naturpark Dahme-Heideseen:[email protected] Telefon: 033768-9690, www.dahme-heideseen-naturpark.de

Naturpark Hoher Fläming: [email protected] Telefon: 033848-60001www.hoher-flaeming-naturpark.de

Kontaktadressen

KONTAKTADRESSEN

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35KONTAKTADRESSEN

Naturpark Märkische Schweiz: [email protected] Telefon: 033433-15848 www.maerkische-schweiz-naturpark.de

Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft: [email protected] Telefon: 035341-6150www.niederlausitzer-heidelandschaft-naturpark.de

Naturpark Niederlausitzer Landrücken: [email protected] Telefon: 035324-3050www.niederlausitzer-landruecken-naturpark.de

Naturpark Nuthe-Nieplitz: [email protected] Telefon: 033732-5060, www.nuthe-nieplitz-naturpark.de

Naturpark Schlaubetal: [email protected] Telefon: 033655-591730, www.schlaubetal-naturpark.de

Naturpark Stechlin-Ruppiner Land: [email protected] Telefon: 033082-4070www.stechlin-ruppiner-land-naturpark.de

Naturpark Uckermärkische Seen: [email protected] Telefon: 039888-64530www.uckermaerkische-seen-naturpark.de

Naturpark Westhavelland: [email protected], Tel.: 033872-74310www.westhavelland-naturpark.de

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Gebiete außerhalb der Nationalen Naturlandschaften

Arne Korthals (Projektleiter)[email protected], Telefon: 0331-97164854

Ansprechpartner zu einzelnen Gebieten unter www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete

Allgemeine Fragen zur Managementplanung im Land:

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und LandwirtschaftAbteilung Naturschutz | Stabsstelle FFH-UmsetzungChristoph MolkenburTelefon: 0331-8667565christoph.molkenbur@mlul.brandenburg.dewww.mlul.brandenburg.de

Landesamt für UmweltAbteilung Großschutzgebiete, RegionalentwicklungMartina Düvel Telefon: 03334-662736 oder 033201-442142martina.duevel@lfu.brandenburg.dewww.lfu.brandenburg.de

KONTAKTADRESSEN

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Notizen

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Notizen

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Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 1314467 Potsdam

[email protected] www.mlul.brandenburg.de