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Lukas Ewert Freiherr-vom-Stein Schule Hessisch Lichtenau 15.04.2015 Französische Revolution - Ideen und Ziele, wo finden wir sie heute in den europäischen Verfassungen und Regierungssystemen wieder? Q2, Politik und Wirtschaft, Herr Löber

Französische Revolution - Ideen und Ziele, wo finden wir ... · Es war der Marquis de Lafayette, ein Veteran, der im amerikanischen ... 3.5 Darstellung der verschiedenen Ideen am

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  • Lukas Ewert

    Freiherr-vom-Stein Schule Hessisch Lichtenau

    15.04.2015

    Französische Revolution - Ideen und Ziele, wo

    finden wir sie heute in den europäischen

    Verfassungen und Regierungssystemen wieder? Q2, Politik und Wirtschaft, Herr Löber

  • Inhalt

    1. Vorwort ......................................................................................................................... 1

    2. Überblick über die gesellschaftliche Lage zu Beginn der Französischen Revolution.. 2

    3. Darstellung der Ideen und Ziele der Französischen Revolution................................... 2

    3.1 Wünsche und Hoffnungen zu Zeiten des Umbruches .................................... 3

    3.2 Entstehung der Menschen- und Bürgerrechte................................................. 3

    3.3 Frankreich als konstitutionelle Monarchie ..................................................... 4

    3.4 Ideen in der Verfassung unter der Jakobiner Herrschaft ................................ 5

    3.5 Darstellung der verschiedenen Ideen am Beispiel von Maximilien de Robespierre ........................................................................................................... 6

    3.6 Eine Revolution neigt sich dem Ende............................................................. 7

    4. Folgen der Französischen Revolution für die Europäischen Staaten im besonderen Bezug auf ihre Verfassungen und politischen Systeme an verschiedenen Beispielen ..... 9

    4.1 Politisches System und Verfassung der Schweiz ........................................... 9

    4.2 Politische Strukturen Großbritanniens.......................................................... 12

    4.3 Grundgesetz und Verfassung von Deutschland ............................................ 14

    5. Fazit ............................................................................................................................ 17

    6. Literaturverzeichnis .................................................................................................... 18

    7. Abbildungsverzeichnis ............................................................................................... 18

    8. Internetquellen ............................................................................................................ 19

  • 1

    1. Vorwort

    Liberté - Egalité - Fraternité oder Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit. Diese Worte

    kommen jedem direkt in den Sinn, wenn man nach der Französischen Revolution

    gefragt wird. Manche sprechen auch von dem Sturm auf die Bastille, dem Beginn des

    Niederganges der Monarchie oder der Herrschaft des Terrors. Doch was war die

    Französische Revolution wirklich? Sind die paar Fakten, die einem noch im Gedächtnis

    geblieben sind, wirklich alles was man über diese Zeiten des Umbruches wissen muss?

    Gibt es politische Folgen in den Regierungssystemen Europas, die noch heute spürbar

    sind? Ich habe mich für eine Bearbeitung dieses Themas entschieden, da ich glaube,

    dass sich in Zeiten des größten Umsturzes immer die wahren Intentionen und Wünsche

    der Menschen äußern. Im Rahmen meiner Jahresarbeit möchte ich hinterfragen, ob die

    Französische Revolution nur ein historisches Ereignis war, das die Entwicklung

    Europas förderte oder vielleicht eine Sammlung guter politischer Ideen, die heute noch

    Anwendung finden?

    In der folgenden Jahresarbeit möchte ich, mit Hilfe einer differenzierten Darstellung der

    verschiedenen Meinungen und politischen Strömungen zur Zeit der Französischen

    Revolution, die Auswirkungen auf die heutigen europäischen Staaten näher beleuchten.

    Mit einem kurzen Verfassungsvergleich von Staaten mit leicht unterschiedlichen

    Staatsformen soll sich somit die Frage gestellt werden, ob wir Europäer heute noch die

    verschiedenen Ideen aus der Zeit dieser Revolution in unseren Verfassungen

    wiederfinden?

  • 2

    2. Überblick über die gesellschaftliche Lage zu Beginn der

    Französischen Revolution

    Obwohl sich Frankreich Mitte des 18. Jahrhunderts noch zu den mächtigsten Kräften

    Europas zählen konnte, begann mit dem Voranschreiten des Jahrhunderts auch der

    langsame Niedergang Frankreichs. Durch kostspielige Kriege und die enormen

    Ausgaben des Hofes begannen die Ausgaben unter der Herrschaft Ludwig XVI. in

    unermessliche Höhen zu wachsen. Auch das Ungleichgewicht in Bezug auf die

    Steuerlast trug seinen Teil dazu bei. Der Adel und der Klerus probierten zu der Zeit ihre

    alten Privilegien zu sichern, indem sie die Reformen, die der König und seine Berater

    entwickelten, schlicht und einfach blockierten.1 Nun sah der König nur noch eine letzte

    Möglichkeit, den Staatsbankrott zu verhindern - er berief die Generalstände zusammen.

    Die Generalstände waren eine gewählte Versammlung aus Klerus, Adel und Bürgern,

    welche seit 175 Jahren nicht mehr zusammengetreten waren. Von ihr erhoffte sich der

    Monarch, dass sie ihm neue Steuerreformen bestätigten. Doch nicht nur der

    Staatshaushalt steckte in großen Schwierigkeiten, sondern auch der größte Teil der

    Bevölkerung, nämlich die Bauern. Obwohl sie etwa 80% der Bevölkerung ausmachten,

    mussten sie an die privilegierten ersten beiden Stände so viel zahlen, dass „Ihre

    Belastung durch Steuern, Kirchenzehnt grundherrliche Abgaben(..) sich auf bis zu zwei

    Drittel des Ertrages[summierten].“2 Doch die wohl wichtigste aller gesellschaftlichen

    Veränderungen war die Erstarkung des Bürgertums, welches immer bedeutungsvollere

    Ämter im Staat bekleidete und eine immer lauter werdende Stimme wurde.

    3. Darstellung der Ideen und Ziele der Französischen Revolution

    In der Darstellung der Ideen und Ziele der Französischen Revolution werde ich mich

    hauptsächlich auf politische und wirtschaftspolitische Bereiche beschränken. Einen

    kompletten Überblick über alle Bereiche zu geben, in denen sich das Volk

    Verbesserung erhoffte, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen und ein ganzes Buch

    füllen. Auch werde ich mir nur exemplarisch beteiligte historische Persönlichkeiten

    anschauen können, da die Vielzahl derer, die an der Revolution mitgewirkt haben,

    gewaltig ist. Jeder von ihnen verfolgte unterschiedliche Interessen und Ziele.

    1 Vgl.: Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S. 40-41 2 Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S. 42

  • 3

    3.1 Wünsche und Hoffnungen zu Zeiten des Umbruches

    Obwohl die Französische Revolution ein Phänomen war, das man in ganz Frankreich

    beobachten konnte, kann man sagen, dass eine Art Modellrevolution in der Hauptstadt

    Paris ablief, die zu der Zeit mit 600.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt in

    Europa war.3 Viele Historiker behaupten, dass es nicht nur eine Revolution gab, sondern

    vielmehr die sogenannten „Drei Revolutionen“4, die ineinander übergriffen und von

    verschiedenen Akteuren geleitet wurden. Die erste Revolution fand auf dem Land statt.

    Hier erhoben sich die Bauern gegen ihre Grundherren und brannten deren Häuser und

    Burgen nieder. Dies war der erste Schritt in Richtung Freiheit der Bauern und später

    auch dem Abschaffen der Stände. Die zweite Revolution war die, in der Abgeordnete

    der Generalständeversammlung (hauptsächlich Bürgerliche, aber auch liberale Adlige),

    in Versailles den Ballhausschwur leisteten und solange zusammen bleiben wollten, bis

    sie eine Verfassung verfasst hatten. Die dritte Revolution war die der leidenden

    Bevölkerung von Paris, diese wurde immer stärker politisiert und von vielen aus der

    neuen Nationalversammlung für ihre eigenen Zwecke missbraucht.

    3.2 Entstehung der Menschen- und Bürgerrechte

    Als sich 1789 Mitglieder des dritten Standes zur Nationalversammlung erklärten, sah

    ein Mann den Zeitpunkt gekommen, dass Frankreich einen enormen Fortschritt machen

    musste. Es war der Marquis de Lafayette, ein Veteran, der im amerikanischen

    Unabhängigkeitskrieg gekämpft hatte. Zusammen mit Thomas Jefferson und seinen

    Beratern arbeitete er die „Erklärung von Menschen- und Bürgerrechten“5 aus. Diese

    wurde später in die erste Verfassung von Frankreich aufgenommen. An ihr war

    besonders, dass sie im Gegenteil zu ihrem amerikanischen Vorbild für alle Menschen

    bzw. Männer galt. Allerdings war sie mit ihren 17 Artikeln nur wenig konkret. Die

    Freiheit, die mit der Gleichheit auf einer Ebene stand, galt, solange sie die Freiheit eines

    Anderen nicht einschränkte. Auch die Gleichheit von allen bezog sich wohl eher auf den

    Konvent, wo jede Stimme gleich zählen sollte. Sie war besonders fortschrittlich in

    3 Vgl.: Reichart, Rolf E.: Das Blut der Freiheit Fran zösische Revolution und demokrat ische Kultur, Frankfurt am Main 1998, S. 112 4 Vgl.: Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S. 43f 5 Vgl.: Dr. Herrmann, A xel: Informationen zur polit ischen Bildung-Menschenrechte; Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn 2007, S. 12,f

  • 4

    Bezug auf die Juden, denn Frankreich war der erste Ort, wo Juden gleichgestellt waren.

    Allerdings galt all dies nicht für Frauen. Als sich eine Frau, Olympe de Gouges, über

    diesen Zustand beklagte, wurde sie 1793 hingerichtet. Die Menschenrechte sollten mit

    der zweiten Verfassung von 17 Artikeln auf 35 Artikel erweitert werden. Da diese

    Verfassung aber nie in Kraft trat, wurde diese Erweiterung erst nach der Revolution

    durch die Einführung des „Code civil“ von Napoleon vorgenommen.

    3.3 Frankreich als konstitutionelle Monarchie

    Abb. 1: Regierungssystem der französischen Verfassung von 1791

    Obwohl die Unzufriedenheit mit dem Monarchen in der letzten Zeit stetig gewachsen

    war, sah die Mehrheit der ersten Nationalversammlung, also die Verfassungsgebende

    Nationalversammlung, den König als festen Teil des Staates. Sie arbeitete eine

    Verfassung aus, die eine Brücke zwischen alten Strukturen und Innovationen schlagen

    sollte. Die Ausarbeitung war eng mit den entwickelten Menschen- und Bürgerrechten

    verknüpft, und die früheren Grenzen und Vorteile der verschiedenen Stände war völlig

    beseitigt worden. Es galt ein Zensuswahlrecht, also nur für Männer die älter als 25 Jahre

    waren und eine bestimmte Steuerleistung erbrachten. Diese Männer wurden

  • 5

    Aktivbürger genannt und konnten die Gemeindeverwaltung, Friedensrichter und 45.000

    Wahlmänner wählen. Diese konnten dann zum einen die Richter und Geschworenen

    wählen, welche wiederum den Kassationshof bestimmten. Diese beiden Gruppen

    stellten einen Teil der drei verschiedenen Regierungsbereiche dar. Sie waren die

    Judikative, also die Gesetzsprechende Gewalt. Zum anderen war es den Wahlmännern

    möglich, die Departementsverwaltungen (Verwaltungen der verschiedenen Gebiete

    Frankreichs) zu wählen. Diese wurden von den verschiedenen Ministern beaufsichtigt.

    Die Departementsverwaltungen, die Minister und der König, welcher das Militär

    kontrollierte und die Minister benannte, stellten die Exekutive, die Ausführende Gewalt

    dar. Die dritte Gewalt war die Legislative und somit die Gesetzgebende Gewalt. Sie

    setzte sich aus der Nationalversammlung mit 745 Mitgliedern zusammen. Ihre Aufgabe

    war es, Gesetze zu erlassen. Dem König war aber ein Vetorecht erhalten geblieben.6 Mit

    dieser Verfassung hätte die Revolution enden können, aber die drohende Gefahr von

    außerhalb Frankreichs (der Europäischen Fürsten und der misslungene Fluchtversuch

    von Ludwig XVI, den das Volk als schweren Verrat sah) trieb die Revolution noch

    weiter voran.

    3.4 Ideen in der Verfassung unter der Jakobiner Herrschaft

    Abb. 2: Regierungssystem der französischen Verfassung von 1793

    Nachdem der König von der Nationalversammlung verurteilt war und hingerichtet

    worden war, war es klar, dass die vorher ausgearbeitete Verfassung nicht mehr

    funktionieren könne. Während die Jakobiner immer mehr Macht im Konvent erlangten,

    6 Vgl.: Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S. 45, M3

  • 6

    wurde auch eine Verfassung entwickelt, die größtenteils ihren Vorstellungen entsprach.

    Das Zensus Wahlrecht wurde gegen ein allgemeines Wahlrecht getauscht. Eine weitere

    Idee war, dass das private Eigentum gesichert sei, trotzdem aber das größtmögliche

    Wohl für das gesamte Volk erreicht werden sollte. Weiterhin konnte das Volk die

    Nationalversammlung direkt wählen, und zwar immer für ein ganzes Jahr. Richter und

    das Berufungsgericht, welches von der Nationalversammlung kontrolliert wurde und die

    Beamten, wurden durch vom Volk gewählte Wahlmänner gewählt. Die bisherige

    Gewaltenteilung blieb bestehen, nur die Stelle des Königs wurde von einem

    Vollzugsrat, der von der Nationalversammlung gewählt wird, eingenommen. Diese

    Verfassung wurde dann aber nie umgesetzt, da sich Frankreich seit dieser Zeit immer im

    Krieg mit anderen Nationen befand.

    3.5 Darstellung der verschiedenen Ideen am Beispiel von Maximilien

    de Robespierre

    Wie vorher angedeutet gab es vor wichtigen Schritten im Voranschreiten der Revolution

    immer große Diskussionen. Obwohl es einen allgemeinen Grundkonsens über die

    umzusetzenden Ideen gab, waren die Vorstellungen der einzelnen Personen doch völlig

    unterschiedlich. Es gab viele bedeutende Persönlichkeiten, die durch ihr Handeln die

    Revolution vorantrieben. Sei es nun Jean Paul Marar, Louis-Antoine-Léon de Saint-Just

    oder Georges Jacques Donton und sein vormaliger Freund und späterer Widersacher

    Maximilien Marie Isidore de Robespierre7, welcher wohl den größten Bekanntheitsgrad

    nach der Revolution genoss. Aber was wollte dieser Anwalt und Richter aus Arras

    genau? 1789 wurde Robespierre in die Generalstände gewählt und war später Teil der

    ersten Nationalversammlung. Außerdem trat er dem Jakobinerclub bei, dessen Präsident

    er im Frühjahr 1790 wurde. Im Juli 1793 wurde Robespierre dann schließlich in den

    Wohlfahrtsausschuss gewählt. Dort läutete er mit Hilfe einiger seiner Jakobinerfreunde,

    wie Saint-Just, die Herrschaft des Terrors ein, in der Tausende zum Wohle der

    Revolution auf dem Schafott landeten. Am 27.07.1794 oder 9. Thermidor wurden

    Robespierre und seine Anhänger entmachtet, da Robespierre dem Konvent gedroht

    hatte, weitere Namen von Verrätern an der Republik vorzulesen. Zu der Zeit hatte der

    7 Vgl.: Fenske, Hans/ Mertens, Dieter/ Reinhard, Wolfgang/Rosen, Klaus: Geschichte der politischen Ideen; Frankfurt am Main, 1994, S. 406,f

  • 7

    Wohlfahrtsausschuss schon viele wichtige Persönlichkeiten wie Donton auf dem

    Gewissen. Einen Tag später wurde Robespierre, der seine letzten Stunden im

    Wohlfahrtsausschuss mit einer schweren Kieferverletzung liegend verbracht hatte,

    durch die Guillotine hingerichtet.

    Als erstes ist zu erwähnen, dass für Robespierre Demokratie und Republik eine

    unzertrennliche Einheit und die höchste aller Staatsformen darstellte. Eine Idee, die er

    von seinem großen Vorbild Rousseau übernommen hatte. Für ihn war die Republik ein

    Staatswesen, in dem das souveräne Volk im Rahmen der von ihm selbst beschlossenen

    Gesetze alles erledigte, wozu es selbst in der Lage war und nur die übrigen

    Staatsgeschäfte Aufgabe der Abgeordneten waren. Die Abgeordneten sollten aber nur

    unter strengster Kontrolle ihre Aufgabe ausführen. Diese Kontrolle zog zum Beispiel

    das Verbot der Wiederwahl von Abgeordneten nach sich. Viele seiner Vorstellungen

    waren konform mit der Konventsverfassung von 1793. Allerdings war er zum Beispiel

    mit der Regelung der Wirtschaft nicht einverstanden, denn nicht

    Wirtschaftsliberalismus sondern eine Wirtschaftsform mit viel sozialeren Strukturen

    hatte sich Robespierre erhofft. Doch der wichtigste Begriff bzw. Leitfaden für ihn war

    „vertu publique“, die öffentliche Tugend. Robespierre war der Auffassung, dass es die

    Pflicht jedes einzelnen Bürgers Frankreichs sei, sich aktiv an den Staatsgeschäften zu

    beteiligen, und sich auch in allen anderen Bereichen des Lebens nach dem tugendhaften

    Kodex zu verhalten. Ein Verstoß war nicht nur eine Unsittlichkeit, sondern sogar die

    Grundlage des Despotismus. Robespierre glaubte, dass die Menschen nicht von allein

    tugendhaft leben würden, sondern nur mit Hilfe des Terrors dazu bewegt werden

    konnten. Dies war für Robespierre Rechtfertigung für die Gräueltaten zu Zeiten der

    Jakobinerherrschaft. Obwohl er gegen die Kirche arbeitete, war er ein sehr gläubiger

    Mann. Viele seiner vorherigen Erfolge, die sehr fortschrittlich waren (z.B. das

    Einführen der Pressefreiheit), wurden durch diese radikale Einstellung wieder

    rückgängig gemacht.

    3.6 Eine Revolution neigt sich dem Ende

    Nachdem am 9. Thermidor 1794 Robespierre und seine Unterstützer entmachtet worden

    waren, übernahmen wieder die Girondisten die Führung im Nationalkonvent und

    begannen, den von den Jakobinern angerichteten Schaden langsam zu beseitigen.

  • 8

    Abb. 3: Regierungssystem der französischen Verfassung von 1795

    Die neue bürgerliche Republik unter Führung des Direktoriums, die

    „Verfassungsmäßige Exekutive der Republik (…)“8, die aus fünf gewählten Mitgliedern

    bestand, hatte nie eine besonders gesicherte Position, was den steigenden Zahlen an

    Royalisten zuzuschreiben war. Trotzdem schaffte es diese Verfassung immerhin vier

    Jahre zu bestehen. Das allgemeine Wahlrecht von 1793 war wieder in ein

    Zensuswahlrecht umgewandelt worden und das Volk wählte lediglich Wahlmänner, die

    alle anderen Wahlen tätigten. Sie durften Richter und Geschworene und das

    Kassationsgericht wählen. Dieses wiederum wählte das Oberste Gericht. Die vorherige

    Nationalversammlung war aufgeteilt in den Rat der 500, der beratende Tätigkeiten in

    Bezug auf die Gesetzgebung ausführte. Um in den Rat der 500 zu kommen, musste man

    mindestens 30 Jahre alt sein. Wollte man aber in den Rat der Alten, der nur halb so viele

    Mitglieder hatte wie der Rat der 500, so musste man mindestens 40 Jahre alt und

    verheiratet sein. Bei beiden Räten wurden jährlich je 1/3 der Abgeordneten auf eine

    Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Rat der Alten hatte die Aufgabe,

    Gesetzesentwürfe anzunehmen oder sie zu verwerfen. Zudem wählten sie das

    Direktorium, welches wiederum die Beamten wählte. Am 9. November 1799 wurde die

    8 Reichart, Rolfe E.: Das Blut der Freiheit Französ ische Revolution und demokratische Kultur; Fran kfurt am Main; 1998, S. 367

  • 9

    bestehende Regierung endgültig durch einen Staatsstreich von Napoleon entmachtet.

    Dies war das Ende der Französischen Revolution.

    4. Folgen der Französischen Revolution für die Europäischen Staaten

    im besonderen Bezug auf ihre Verfassungen und politischen Systeme

    an verschiedenen Beispielen

    Betrachtet man die Auswirkungen der Französischen Revolution auf die Entwicklung

    von Europa, erkennt man wie gewaltig diese waren. Die Französische Revolution setzte

    das Gedankengut, welches seinen Ursprung in der Zeit der Aufklärung hatte, in die Tat

    um und brachte die Völker Europas dazu, neu zu denken und neue Wege gehen zu

    wollen. Die Französische Revolution, vielmehr die Herrschaft des Terrors unter den

    Jakobinern und Robespierre, schwebte allerdings auch über jeder folgenden Revolution

    und schuf die Angst, dass Revolutionen aus dem Ruder laufen können. Dies war auch

    der Grund dafür, dass einige bedeutende Revolutionen zwar gut begannen, aber nicht

    bis zum Ende durchgeführt wurden. Ein Beispiel wäre die 1848er Revolution. Aber man

    sollte sich doch fragen, wo wir heute in unseren politischen Systemen und Verfassungen

    die Ideen dieser Zeit wiederfinden? Dazu habe ich die in 4.1 - 4.3 erläuterten Beispiele

    ausgewählt.

    4.1 Politisches System und Verfassung der Schweiz

    Die schweizerische Bundesverfassung beginnt mit der Präambel, in der erklärt wird,

    dass sich das Volk und die Kantone die Verfassung selbst geben, wobei sie das Wohl

    Aller achten, sich oder Anderen keinen Schaden zufügen und dankbar für das von Gott

    gegebene und das von ihnen Errungene sind.9 Es folgt Art. 1: „Das Schweizervolk und

    die Kantone Zürich, Bern, (…), Genf und Jura bilden die Schweizerische

    Eidgenossenschaft.“ 10 Schon gleich zu Beginn lässt sich hier die Ähnlichkeit zu

    9 Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Präambel; (Zugriff am 15.03.2015 online im Internet), URL: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.ht ml; (in folgenden Fußnoten gleich und deshalb nicht angegeben) 10 Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 1

  • 10

    Frankreich feststellen, denn die damaligen Departements waren souverän und

    eigenständig, solange es keine Angelegenheit des Bundes war.11

    Abb. 4: Regierungssystem der Schweiz

    Kommen wir nun zum Aufbau des Verfassungssystems der Schweiz. In der Schweiz

    gilt ein allgemeines Wahlrecht. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, das

    zentrale Organ der Legislative, die Vereinigte Bundesversammlung bzw. ihre zwei Teile

    (also Ständerat und Nationalrat) zu wählen. Die Legislaturperiode beträgt allerdings

    nicht zwei bzw. ein Jahr wie in den beiden Französischen Verfassungen, sondern vier

    Jahre. Die Wahl von Richtern und Beamten ist in der Schweiz umstrukturiert worden

    und ist somit nicht mehr Teil des Verfassungssystems wie es damals der Fall war. Nur

    die Wahl der höchsten richterlichen Instanz, in diesem Fall das Bundesgericht, ist noch

    Teil dieses Systems, wird aber von der Vereinigten Bundesversammlung auf sechs

    Jahre gewählt. Die Vereinigte Bundesversammlung hat im Vergleich zur damaligen

    Nationalversammlung einen kleinen Unterschied, denn sie besteht aus zwei

    verschiedenen Gremien. Erst 1795 war dies auch in Frankreich der Fall. Eine

    Ähnlichkeit zu den französischen Verfassungen aus 1793 und 1795 besteht in der Wahl

    11 Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 3

  • 11

    eines Rates, der weitere Aufgaben im Staat übernimmt. In Frankreich war es der

    Vollzugsrat bzw. das Direktorium und in der Schweiz der Bundesrat. Anders ist

    allerdings, dass der Vollzugsrat bzw. das Direktorium an der Spitze der Exekutive

    standen, während der Bundesrat die oberste Instanz in der Schweiz ist. 12 Weitere

    Ähnlichkeiten zur Verfassung von 1793 sind die Aufgaben im Bezug über die Aufsicht

    anderer Organe. Denn genau wie die Nationalversammlung, die damals das

    Berufungsgericht und den Vollzugsrat kontrollierte, kontrolliert heute in der Schweiz

    die Bundesversammlung das Bundesgericht, den Bundesrat und zusätzlich noch den

    Bundeskanzler. 13 Doch ein prägnanter Unterschied zu beiden Verfassungen der

    Französischen Revolution und auch zu den meisten Verfassungen heutzutage ist die

    Volksinitiative und das Referendum, in dem das Volk aktiv mit seinen Stimmen unter

    bestimmten Bedingungen politische Entscheidungen selbst treffen kann.14

    Wenn man sich nun das Schweizer Verfassungssystem in seiner Gesamtheit anschaut,

    lassen sich viele Parallelen zum zweiten französischen Verfassungssystem entdecken.

    Die Verfassung von 1795 dagegen weist mit ihrem Zensuswahlrecht und ihren

    Wahlmännern nicht so große Ähnlichkeiten mit dem Schweizer Verfassungssystem auf.

    In den Grundstrukturen ähneln sich beide Verfassungen sehr, was dafür spricht, dass die

    zweite französische Verfassung so revolutionär war, dass sie heute mit einigen Zusätzen

    noch besteht. Mit der Präambel wird sogar die Tugend-Idee von Robespierre in Teilen

    übernommen, die das Zwischenmenschliche und das ganze Zusammenleben an sich

    regeln soll. Somit hätte die Verfassung von 1795 und das Leben in Frankreich schon vor

    200 Jahren auf heutigem Stand sein können, wäre die Verfassung jemals in Kraft

    getreten und hätte man nicht versucht, die Tugend mit Terror durchzusetzen.

    12 Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 174 13 Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 169 14 Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 136-142

  • 12

    4.2 Politische Strukturen Großbritanniens

    Der Vergleich zwischen den beiden ersten Verfassungen Frankreichs und der

    Verfassung Großbritanniens fällt schwer. Dies liegt daran, dass Großbritannien keine

    Verfassung wie die kontinentalen Staaten Europas besitzt. An der Stelle eines

    gesammelten Verfassungstextes stehen vier Eckpfeiler. Der Erste sind Gesetze, die vom

    Rang her einer Verfassung gleich zu setzen sind. Diese Gesetze regeln das

    Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen der Regierung. Der zweite Eckpfeiler

    sind die Entscheidungen der Richter in Bezug auf Fragen, die verfassungsrechtliche

    Themen behandeln. Der dritte Eckpfeiler sind das Common und das Status Law. Es

    handelt sich dabei um Rechte, die auf alten richterlichen Präzedenzfällen und auf

    Entscheidungen durch das Parlament beruhen. Der letzte Eckpfeiler ist ein

    Grundkonsens über die verschiedenen Abläufe und Regeln zwischen den verschiedenen

    Institutionen. Dieser Konsens ist nicht niedergeschrieben.15 Befassen wir uns jetzt mit

    Abb. 5: Regierungssystem von Großbritannien

    dem Regierungssystem von Großbritannien. Das wohl erste Merkmal, das ins Auge

    fällt, ist das Vorhandensein eines Königs und somit unterscheidet sich das politische

    System von den Verfassungen von 1793 und 1795 in Frankreich. England ist demnach,

    genau wie Frankreich in seiner ersten Verfassung von 1791, eine konstitutionelle

    15 Vgl.: Bundeszentrale für Polit ische Bildung: Großbritannien(GB); (Zugriff am 23.03.2015 online im Internet), URL: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17582/grossbritannien-gb

  • 13

    Monarchie. Das Volk - es gilt ein allgemeines Wahlrecht für alle über 18-Jährigen -

    wählt das House of Commons oder auch Unterhaus, welches eins der zwei Organe der

    Legislative ist. Das Unterhaus, das mit 5 Jahren eine relativ lange Amtsperiode hat im

    Vergleich mit den 2 Jahren der Nationalversammlung in 1791, muss wiederum dem

    Premierminister sein Vertrauen aussprechen. Diesem obliegt die Aufgabe der

    Ernennung der verschiedenen Minister, also seinem Kabinett, die mit ihm die Regierung

    bilden und der Ernennung weiterer Posten außerhalb der Regierung wie zum Beispiel

    Staatsminister. Da der König aber den Premierminister ernennt, lässt sich sagen, dass

    es, wie in der französischen Verfassung von 1791, die Aufgabe des Königs ist, die

    höchsten Beamten innerhalb des Staatsapparates zu ernennen, nur mit dem

    Premierminister als Zwischenschritt. Die Rolle des Mittelsmannes übernimmt der

    Premierminister auch bei der Auflösung des Unterhauses, was er allerdings nur faktisch

    auflöst aber nicht formalrechtlich, denn dies ist die Aufgabe des Monarchen. Die

    Gesetzgebung besteht nicht nur aus dem House of Commens, sondern auch aus dem

    House of Lords auch Oberhaus genannt. Beide zusammen bilden das Parlament und

    üben Kontrolle über die Regierung aus. Im Oberhaus sitzen hauptsächlich Mitglieder

    aus alten adligen Familien und Bischöfe. Die Mitglieder werden nicht gewählt, sondern

    vom König ernannt. Hier besteht ein großer Unterschied zu den Verfassungen aus der

    Zeit der Französischen Revolution, denn in ihnen spielten der damalige erste und zweite

    Stand, also Klerus und Adel, keine Rolle. Ein weiterer Unterschied zu der französischen

    Verfassung aus 1791 ist, dass nicht der König, sondern das Oberhaus über ein Vetorecht

    verfügt, das aber vom Unterhaus überstimmt werden kann. Auch die Mitglieder des

    Obersten Gerichtshofes werden auf Vorschlag des Premierministers vom König

    ernannt. Der Kronrat, der heute immer noch Teil des britischen Regierungssystems ist,

    erfüllt heute lediglich repräsentative Aufgaben. Zusätzlich gibt es Regierungsorgane,

    die nicht zentral gelegen sind wie z.B. das Schottische Parlament. Diese Organe

    entscheiden aber nur über die genaue Umsetzung der verschiedenen Gesetze in ihren

    eigenen Regionen.

    Beide Systeme sind konstitutionelle Monarchien, aber sie unterscheiden sich sehr stark.

    In Großbritannien kann das Unterhaus nur vom Volk gewählt werden und selbst jenes

    kann vom König aufgelöst werden. In Frankreich dagegen hatte der König kaum bis gar

    keine Kontrolle auf die beiden anderen Gewalten. In England kann der König die

    Regierung bestimmen, die Mitglieder des obersten Organs der Justiz ernennen sowie die

    eine Hälfte des Parlamentes ernennen und die andere auflösen. Obwohl er nicht wie der

  • 14

    Monarch in Frankreich die direkte Kontrolle über das Militär hat, ist der britische

    Monarch um einiges mächtiger als es König Ludwig der XVI mit der Verfassung von

    1791 gewesen wäre.

    4.3 Grundgesetz und Verfassung von Deutschland

    Obwohl man sehen kann, dass sich die Ideen der Französischen Revolution in

    verschiedenen europäischen Verfassungen wiederspiegeln, stellt sich jetzt für mich die

    wichtigste Frage: Sind auch in unserem deutschen politischen System und unserem

    Grundgesetz Teile der Ideen der Französischen Revolution verankert? Ähnlich wie bei

    der Verfassung der Schweiz beginnt das Grundgesetz mit einer Präambel. In ihr steht:

    „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen

    beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu

    dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses

    Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern,

    (…), Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit

    und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte

    Deutsche Volk.“16 Hier wird auch, wie in der schweizerischen Präambel deutlich, dass

    das Volk eine gewisse Verantwortung gegenüber dem Staat und seinen Mitmenschen

    hat. Diese Idee war auch sehr stark unter den damaligen Revolutionären vertreten. Sei

    es nun durch Robespierres Tugend-Gedanken oder durch die 1793er Verfassung, wo

    Saint-Just und Andere dem Volk durch die kurzen Amtsperioden der Abgeordneten, ein

    großes Maß an Überwachung zuteilwerden ließen. Auch die damals entwickelten

    Menschenrechte finden sich gleich zu Beginn des Grundgesetzes in den ersten 19

    Artikeln. Seien es nun Gesetze wie Artikel 1.1 „Die Würde des Menschen ist

    unantastbar. “17 oder Artikel 3.1 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“18 Wir

    messen den Menschen- und Bürgerrechten - anders als in der Schweiz - somit eine

    enorme Bedeutung zu. Erst im 20. Artikel wird die deutsche Staatsform als „(…) ein

    16 S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S. 12 17 S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S. 13 18 S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S. 13

  • 15

    demokratischer und sozialer Bundesstaat“19 festgelegt. Betrachtet man das politische

    System bzw. das Regierungssystem fällt auf, dass es in zwei Ebenen aufgeteilt ist.

    Abb. 6: Regierungssystem von Deutschland

    Zum einen die Länder und zum anderen den Bund, der aus den verschiedenen Ländern

    besteht. Es herrscht ein allgemeines Wahlrecht für alle Bürger, die das 18. Lebensjahr

    erreicht haben. Auf Landesebene können die wahlberechtigten Bürger den Landtag

    wählen. Dieser wiederum wählt den Ministerpräsidenten und das

    Landesverfassungsgericht. Außerdem werden bestimmte gekorene Mitglieder des

    Landtages in die Bundesversammlung entsandt. Der Ministerpräsident ernennt das

    Landeskabinett. Die verschiedenen Ministerpräsidenten und Mitglieder der

    Landeskabinette entsenden eine bestimmte Anzahl an Personen, die den Bundesrat

    bilden. Diese Anzahl richtet sich nach der Größe und der Bevölkerungszahl der

    verschiedenen Länder. Auf Bundesebene können die Wahlberechtigten den Bundestag

    über die Wahl von Parteien und Direktmandaten auf vier Jahre wählen. Der Bundestag

    und der Bundesrat sind die beiden Organe der Legislative und haben somit Einfluss auf

    die Entstehung bzw. Bestätigung der Gesetze und die Wahl des Obersten Gerichtshofes.

    19 S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S. 22

  • 16

    Eine weitere Aufgabe des Bundestages ist die Ernennung des Bundeskanzlers, welcher

    sich sein Bundeskabinett wählt. Doch sowohl Gesetze, als auch die Ernennung des

    Bundeskanzlers und Bundeskabinetts müssen durch den Bundespräsidenten bestätigt

    werden. Dieser wird von der Bundesversammlung gewählt, die aus dem Bundestag und

    den gekorenen Mitgliedern der Länder besteht.

    Wenn man die Regierungsform der Deutschen betrachtet fällt auf, dass sie nur minimale

    Ähnlichkeiten zum ersten französischen Regierungssystem aufweist. Das Vetorecht des

    Königs lässt sich in geringer Form in dem Vetorecht des Bundespräsidenten

    wiederfinden. Auch die Wahl von Beamten in den verschiedenen Departements ähnelt

    leicht den Wahlen der Landesparlamente. Die einzige wirklich gute und unbestreitbare

    Ähnlichkeit ist die Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung ist auch die größte

    Gemeinsamkeit mit den beiden Verfassungen von 1793 und 1795. In der 1793er

    Verfassung hatte man wie in Deutschland das allgemeine Wahlrecht. In der 1795er

    Verfassung ist als Gemeinsamkeit noch die Trennung des Organs der Legislative in

    zwei Gremien zu nennen. Wobei nur eines der beiden Organe das Handelnde ist,

    welches z.B. das Oberhaupt der Exekutive wählt. Damals wurde das Direktorium und

    heute der Bundeskanzler bzw. der Bundespräsident gewählt.

    Es lässt sich somit abschließend sagen, dass in bestimmten Bereichen Ähnlichkeiten zu

    den verschiedenen Verfassungen der damaligen Zeit bestehen, doch diese nicht so

    auffallend sind, dass man Deutschland einer zuordnen kann, die besondere Ähnlichkeit

    aufweist.

  • 17

    5. Fazit

    Nachdem ich die Ähnlichkeiten bzw. Unterschiede der drei ersten französischen

    Verfassungen zu heutigen europäischen Verfassungen und Regierungssystemen näher

    untersucht habe, ist mir aufgefallen, dass die Ideen, die zu dieser Zeit entstanden sind,

    heute noch sehr viel Einfluss auf die verschiedenen Staatssysteme haben. Diese Ideen

    sind heute Teil eines Grundkonsens, den die europäischen Staaten teilen, sei es nun in

    Bezug auf Menschenrechte, Gewaltenteilung, usw.

    Überrascht hat mich allerdings, dass in den Verfassungen von Großbritannien und der

    Schweiz auffallende Parallelen zu den einzelnen der drei französischen Verfassungen

    bestehen, sodass sie mit ein paar Änderungen nahezu gleich erscheinen. Allerdings

    muss man hierbei betonen, dass - so gut und schön verschiedene Ideen in den damaligen

    drei Verfassungen auch gewesen sein mögen - die erste Verfassung nur kurz zum

    Einsatz kam und die Zweite gar nicht umgesetzt wurde. Die Dritte konnte sich

    immerhin über einen Zeitraum von vier Jahren etablieren, führte aber schließlich zum

    Wiederaufleben der Monarchie in Gestalt Napoleons. Ihre Ideen, deren Wurzeln aus der

    Zeit der Aufklärung stammten, waren somit eine große Förderung der europäischen

    Entwicklung. Andererseits hemmte die Französische Revolution auch viele

    Revolutionen der darauffolgenden Zeit, denn das Grauen und das Unrecht, das zur Zeit

    der Jakobiner aber auch Anderer in Frankreich herrschte waren enorm.

    Somit kann man die Französische Revolution als Münze mit zwei Seiten betrachten. Die

    eine mit dem unvorstellbaren Grauen und die andere mit den guten Ideen, die bis in die

    heutige Zeit überdauern und sich sogar zu großen Teilen in manchen Verfassungen

    wiederspiegeln. Zusammenfassend kann man daher sagen, dass viele Ideen und Ziele

    noch heute ihre Gültigkeit in den verschiedenen europäischen Verfassungen und

    Regierungssystemen haben.

  • 18

    6. Literaturverzeichnis

    Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S.

    40-44

    Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik

    Deutschland, Bonn, 2013, S. 12, 13, 22

    Dr. Herrmann, Axel: Informationen zur politischen Bildung-Menschenrechte;

    Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn 2007, S. 12,f

    Fenske, Hans/Mertens, Dieter/Reinhard, Wolfgang/Rosen, Klaus: Geschichte der

    politischen Ideen; Frankfurt am Main, 1994; S. 406,f

    Reichart, Rolf E.: Das Blut der Freiheit Französische Revolution und demokratische

    Kultur, Frankfurt am Main 1998, S. 112, 367

    7. Abbildungsverzeichnis

    Deckblatt (von oben links nach unten rechts):

    http://www.france-mail- forum.de/wp-content/uploads/2011/08/Freiheit-Gleichheit-

    Bruederlichkeit%E2%80%93franzoesische-Tugenden.jpg

    http://www.schulbilder.org/bild-eugene-delacroix-die-freiheit-fuehrt-das-volk-

    franzoesische-revolution- i15554.html

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8e/Flag_map_of_Germany.sv

    g/170px-Flag_map_of_Germany.svg.png

    http://fsymbols.com/images/paragraph-symbol-rules.jpg

    http://www.cbg-erkelenz.de/cbg/images/artikelbilder/england.png

    http://www.die-stiftung.de/wp-

    content/uploads/sites/6/2014/02/flagge_land_schweiz_navarro_raphael_panthermedia_1

    600755_5208x3524.jpg

  • 19

    Abbildungen:

    Abbildung 1:

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/b/b4/Verfassung_Frankreich1791.jpg

    Abbildung 2:

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0b/French_constitution_of_1

    793_german.svg/2000px-French_constitution_of_1793_german.svg.png

    Abbildung 3:

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3d/Direktionalverfassung_Frankreic

    h_22.August_1795.png

    Abbildung 4:

    (http://www.bpb.de/cache/images/1/8381-st-galerie.jpg?DB6F5)

    Abbildung 5:

    http://www.bpb.de/cache/images/9/10539-st-galerie.jpg?059B0/

    Abbildung 6:

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8b/Politisches_System_Deuts

    chlands_neu.svg/2000px-Politisches_System_Deutschlands_neu.svg.png

    8. Internetquellen

    Bundeszentrale für Politische Bildung: Großbritannien(GB); (Zugriff am 23.03.2015 im

    Internet)

    URL:http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17582/grossbritannien-gb

    Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen

    Eidgenossenschaft, (Zugriff am 15.03.215 im Internet) Präambel, Art.1, 3, 136-142,

    169, 174; im Internet URL: http://www.admin.ch/opc/de/classified-

    compilation/19995395/index.html

    Inhalt1. Vorwort2. Überblick über die gesellschaftliche Lage zu Beginn der Französischen Revolution3. Darstellung der Ideen und Ziele der Frantösischen Revolution3.1 Wünsche und Hoffnungen zu Zeiten des Umbruches3.2 Enstehung der Menschen- und Bürgerrechte3.3 Frankreich als konstitutionelle Monarchie3.4 Ideen in der Verfassung unter der Jakobiner Herrschaft3.5 Darstellung der verschiedenen Ideen am Beispiel von Maximilien de Robespierre3.6 Eine Revolution neigt sich dem Ende

    4. Folgen der Französischen Revolution für die Europäischen Statten im besonderen Bezug auf ihre Verfassungen und politischen Systeme an verschiedenen Beispielen4.1 Politisches System und Verfassung der Schweiz4.2 Politische Strukturen Großbrittaniens4.3 Grundgesetz und Verfassung von Deutschland

    8. Internetquellen7. Abbildungsverzeichnis6. Literaturverzeichnis5. Fazit