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Rubrik
Förderprogramme der Landschaftspflege in Thüringen:
Aktueller Stand und Ausblick auf die Zeit nach 2020
TLUG-Seminar „Aktuelles zur
Naturschutzförderung“
in Weimar am 14.03.2018
Dr. Helmut Laußmann
TMUEN, Ref. 45
(Naturschutzrecht, Landschafts-
pflege, Naturschutzförderung)
Rubrik
Teil I: Aktueller Stand
• KULAP (Naturschutzmaßnahmen)
• EMFF-Teichförderung
• NALAP
• ENL
Rubrik
KULAP, Naturschutzmaßnahmen:Stand der Auszahlung (Februar 2018; vorläufige Zahlen)
KULAP-Maßnahme in ha in €
A42/V42 - Streifenmaßnahmen auf Acker 386 260.462
A6 - Rotmilanschutz auf Acker 29 6.489
G2 bis G5 - Biotopgrünland 43.301 15.191.714
G6 - Offenhaltung 288 128.093
Gesamt 44.004 15.586.759
Rubrik
KULAP, Naturschutzmaßnahmen:Antragstellung 2017 (Verpflichtungsbeginn 2018)
� Antragsverfahren 2017: alle Naturschutzmaßnahmen konnten beantragt werden
� Alle beantragten Naturschutzmaßnahmen konnten bewilligt werden
� Neubewilligungen für Naturschutzmaßnahmen in 2017 (einschließlich Maßnahmewechsel) lagen bei ca. 1.950 ha
� Zuwachs von 113 ha bei Blüh-/Schonstreifen
� Bei G6 – Offenland Zuwachs von 30 ha
� Erstmals wurde die Maßnahme „Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland“ angeboten (Bewilligung in 2017: 11 ha)
Rubrik
KULAP, Naturschutzmaßnahmen:Antragstellung 2017 (Verpflichtungsbeginn 2018)
Bei KULAP (Naturschutzmaßnahmen) sind in 2017 folgende Flächen neu bewilligt worden:
KULAP-Maßnahme in ha
A42/V42 - Streifenmaßnahmen auf Acker 113
A6 - Rotmilanschutz auf Acker 23
G2 bis G5 - Biotopgrünland 1.768
G6 - Offenhaltung 30
G7 – Dauerhafte Umwandlung Ackerland in
Grünland (neue Maßnahme) 11
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KULAP – Antragstellung 2018
� Antragsverfahren 2018: alle Naturschutzmaßnahmen (A/V 421 bis 423, A424, G2 bis G5, G6, G7) können beantragt werden
� Ackermaßnahmen (A42, A6) sowie die Maßnahmen G6 (Offenhaltung) und G7 (Dauerhafte Umwandlung AL in GL) sollten stärker genutzt werden
Hinweise für eine erfolgreiche Antrag-stellung bei G6: Vortrag von Frau Jürgens (Zahlstelle)
Rubrik
KULAP –Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL
Fördergegenstand:
� Ackerflächen (Nettoackerfläche ohne Landschaftselemente) in Wiesenbrüter-, Überschwemmungs- oder sonstigen sensiblen Gebieten (gemäß Gebietskulisse; u.a. Grünes Band)
� Dauerhafte Umwandlung der Ackerflächen in Dauergrünland aus Gründen des Klima-, Wasser-, Boden- oder Naturschutzes
Höhe der Zuwendung: 1.600 €/ha
Sonstige Bestimmungen: Mit Beginn des Verpflichtungszeitraumes wird die Fläche als Dauergrünland eingestuft. Die Förderfläche darf auch nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes nicht mehr in Ackerland umgewandelt werden. Foto: Sommerhochwasser in der Unstrutaue bei Gebesee (SÖM),
21. Juni 2013
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KULAP – Neuerungen ab 2018: Änderung des Leistungsprotokolls (Grünland)
Leistungsprotokoll für Biotopgrünland wurde geändert: Betrifft Regelungsoptionen bei G31, G51, G32, G52
Bisher: jährliche Nutzung der Schonfläche war vorgeschrieben.
Neu: auch überjährige Nutzung der Schonfläche möglich. Dafür wurde die Spalte „Wert“ entsperrt.
Ziel der Änderung: Ermöglichung, dass spezielle Artenschutzmaßnahmen (z. B. für Braunkehlchen, Wachtelkönig, Goldener Scheckenfalter) auf KULAP-Flächen umgesetzt werden können.
Datum
Beginn
Datum
Ende
G22, G32, G42, G52
Abweichende Option der Nutzung der Schonfläche
Abweichende Mindestgröße der Schonfläche
Abweichender Zeitraum der Nutzung der Schonfläche
G31, G51, G32, G52
Optionale Angabe/n bei zutreffender Maßnahme wenn
Option lt. Förderrichtlinie möglich (entsprechend festgelegter Wertebereiche)
Regelungsoptionen
bei G22, G31, G32, G42, G51, G52, G6Wert
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KULAP – Neuerungen ab 2018: Änderung des Leistungsprotokolls (Grünland)
Bei „Abweichender Zeitraum der Nutzung der Schonfläche“ sind nunmehr im Feld „Wert“ die folgenden Auswahloptionen möglich:
a) Jährliche Nutzung der Schonfläche bis 15.11.
b) Teilnutzung der Schonfläche im angegebenen Zeitraum: Die Hälfte der Mindestgröße der
Schonfläche bleibt jährlich ungenutzt, für den restlichen Teil erfolgt die Nutzung jährlich bis zum 15.11.2017
c) Teilnutzung der Schonfläche im angegebenen Zeitraum: Ein Drittel der Mindestgröße der
Schonfläche bleibt jährlich ungenutzt, für den restlichen Teil erfolgt die Nutzung jährlich bis zum 15.11.2017
d) Nutzung der Schonfläche nur in Jahren mit gerader Jahreszahl bis 15.11
e) Nutzung der Schonfläche nur in Jahren mit ungerader Jahreszahl bis 15.11.
Bsp. zu b):
Bei einer Schonfläche von mind. 30% müssen mind. 15% der Gesamtfläche ungenutzt bleiben.
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Förderung von Umweltleistungen in der Teichwirtschaft aus dem EMFF: Richtlinie
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Förderung von Umweltleistungen in der Teichwirtschaft aus dem EMFF: Richtlinie
Drei Maßnahmen werden angeboten:
T1: Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft (für Naturschutz nachrangig), Fördersatz: 186 €/ha
T2: Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung: Artenschutz und Lebensräume
• T2a: Teichbodenvegetation (320 €/ha)
• T2b: Amphibien, Wirbellose, Fische, Wasserpflanzen (340 €/ha)
• T2c: Fischfressende Tierarten (353 €/ha)
T3: Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung – Ertragsvorgaben T3a: Zielertrag (419 €/ha)
• T3b: ohne Nutzung (444 €/ha)
5-jährige Verpflichtungen, Antragsteller: Aquakulturunternehmen mit Sitz in ThüringenBewilligungsstelle Forstamt Frauenwald, Antrag bis grundsätzlich 31. März des Jahres
Auszug aus der Richtlinie zu EMFF:
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Förderung von Umweltleistungen in der Teichwirtschaft aus dem EMFF: Aktueller Stand der Umsetzung
Nach Auskunft der obersten Fischereibehörde (TMIL):
In 2017: 11 Antragsteller, ausgezahlte Fördermittel (Maßnahmen T1 bis T3): 300 Tsd. €, davon: 397 ha Teiche in Natura 2000-Gebieten und
494 ha Teiche außerhalb der Natura 2000-Gebiete
Für 2018 werden keine erheblichen Änderungen erwartet.
Dank an UNB für die bisherige Unterstützung, insbesondere bei der Erstellung der Leistungsprotokolle (T2 und T3) und Zuarbeit hinsichtlich der Schutzgebietsbetroffenheit
Rückfragen bitte richten an: Forstamt Frauenwald (Forsthaus Allzunah)
Weitere Infos unter:
https://www.thueringen.de/th9/tmil/fischerei/foerderung/
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NALAP – Aktueller Stand
� Änderung der Förderrichtlinie NALAP erfolgte zum 1. September 2017 (Erweiterung der Projektförderung in NALAP, Anpassung der Förderrichtlinie an GAK-Förderinhalte)
� Aufstockung der Fördermittel in 2017 um 300 Tsd. € GAK-Mittel;
� Für 2018 sind GAK-Mittel in Höhe von je 1,25 Mio. € pro Jahr vorgesehen
Details zu den neuen Fördermöglichkeiten bei NALAP:
siehe Vortrag von Frau Semerau (TLVwA)
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NALAP – Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen
2017: Es wurden knapp 970 Tsd. € an Fördermitteln ausgereicht.
A) Landesmittel:
B)
B) GAK-Mittel:
Ab September 2017 standen 300 Tsd. € an GAK-Mitteln für Naturschutzprojekte zur Verfügung. Diese wurden nahezu vollständig ausgereicht.
Bewilligung
Vorjahre
(durch VE
Vorjahre)
in Euro
Bewilligung
2017
in Euro
Bewilligung
zu Lasten
2017 insg.
in Euro
Bewilligung in
% vom Ansatz
Ist
Ausgaben
in Euro
Ausgaben
in % von
Bewilligung
387.059 296.863 683.922 99,99 669.356 97,87
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NALAP – Naturschutz und Landschaftspflege in ThüringenFördermittel im Zeitraum 2007 bis 2019
0
0,5
1
1,5
2
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Fö
rde
rmit
tel
in M
io.
€
GAK-Mittel Landesmittel
Abb. 2: Übersicht über die NALAP-Mittel in den Jahren 2007 bis 2019. Angegeben sind die ausgereichten Mittel (2007 bis 2017), sowie die voraussichtlich verfügbaren Mittel (2018 und 2019), aufgeteilt in Landesmittel und GAK-Mittel (60% Bundes- und 40% Landesanteil).
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ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft
Übersicht zu den bislang bewilligten Vorhaben:
2017:
ELER: Bewilligung von 19 ENL-Vorhaben mit zusammen 8,1 Mio. €
EFRE: Bewilligung von 5 ENL-Vorhaben mit zusammen 2,6 Mio. €
Damit wurden bis Ende 2017 (einschließlich der Natura 2000-Managementpläne)
für 61 Vorhaben rund 25,1 Mio. € bewilligt, davon
• im ELER-Teil für 50 Vorhaben rund 18 Mio. € und
• im EFRE-Teil für 11 Vorhaben rund 7,1 Mio. €
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ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft
Fördervolumen der in 2016/17 bewilligten Vorhaben (ohne Natura 2000-Managementplanung, ELER & EFRE):
Fördervolumen Anzahl (2016) Anzahl (2017)
bis 100 Tsd. € 8 1
bis 200 Tsd. € 15 5
bis 400 Tsd. € 5 7
über 400 Tsd. € 5 10
Gesamt 33 23
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ENL - Welche Vorhaben werden gefördert?
Verteilung der Anzahl der Projekte auf die Förderbereiche(Basis: Bewilligte Vorhaben von 2015 bis 2017, ELER-Teil)
6%
62%
2%
2%
11%
17% Erstellung Managementpläne
Arten- und Biotopschutz
Stärkung Eigenart der Landschaft
In-Wert-Setzung von Produkten der
Lanschaftspflege
Entwicklung von Schutzgebieten
Aktionen zur Senibilisierung für
Naturschutzbelange
Innerhalb der Arten- und Biotopschutzmaßnahmen werden vorrangig Maßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 gefördert.
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ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft
2017 neu bewilligte Vorhaben:
Teil EFRE:
� Renaturierung Alacher See (Stadt Erfurt)
� Förderung der Bachmuschel in der Kleinen Helme (Kyffhäuserkreis)
� Zurückdrängung des Riesenbärenklaus auf Biotopflächen im Biosphärenreservat Rhön
� Optimierung der Eremit-Lebensräume zwischen Gera und Jena
� Optimierung von Wiesenbrütergebieten („Frosch- und Vogelweiden“)
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ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft2017 bewilligte Vorhaben, Teil ELER (Auswahl):
� Maßnahmen für Skabiosen-Scheckenfalter
� Fledermausschutz im Bereich der Numburg
� Sofortmaßnahmen für die Gelbbauchunke in Westthüringen
� Feldhamsterschutz Thüringer Becken
� Wiederherstellung der FFH-LRT im BR Rhön durch Grundkartenabgleich
� Offenhaltung von Orchideen-Standorten im Saale-Holzland-Kreis („OrchideenWeiden“)
� Entwicklung von Lebensräumen in den FFH-Gebieten 19 und 238 (Kreis Eichsfeld)
� Optimierung Kalktuffquellen
� Zwergstrauchheiden Pöllwitzer Wald
� Akzeptanzförderung Nationales Naturmonument „Grünes Band“
� Naturerlebnispfad Rabenswald-Familienweg
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ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft
Aktuelles und Ausblick:
� Bagatellgrenze wurde von 5.000 € auf 25.000 € erhöht
� TAB-Angebot für Vorfinanzierungsdarlehen: Thüringen Natur
� Richtlinien-Änderung ist geplant (Ziel u.a.: Vereinfachung der Vergabevorschriften), u.a. hierzu hat ein WiSo-Partnertreffen stattgefunden
� Vorhaben für 2018: starke Mittelnachfrage (wie 2017);wichtige Rolle der Natura 2000-Stationen bei der Initiierung von ENL-Projekten
Näheres zum ENL-Bewilligungsverfahren:Vortrag von Frau Ring (TAB)
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Naturschutzförderung in Thüringen: zusammenfassende Betrachtung
� Die Förderprogramme KULAP (Teil Naturschutz) und ENL werden weiterhin stark nachgefragt; aufgrund der fortgeschrittenen Zeit in der Förderperiode 2014 bis 2020 sind hier keine wesentlichen Änderungen bis zum Ende der Förderperiode zu erwarten
� Teichförderung über EMFF deckt einen erheblichen Teil der naturschutzfachlich wertvollen Teichflächen ab
� Zunehmende Bedeutung von NALAP durch die bessere Mittelausstattung bei der Förderung von Naturschutzprojekten
� Zunehmende Bedeutung der Natura 2000-Stationen als Partner bei der Umsetzung des Managements von Natura 2000-Gebieten; u.a. wichtige Rolle bei der Initiierung von Naturschutzprojekten
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Teil II: Ausblick auf die Zeit nach 2020
• Die nächste EU-Förderperiode beginnt 2021
• Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung der EU-Politiken, darunter auch der Agrarpolitik, hat begonnen
• Für die zukünftige Naturschutzfinanzierung von besonderer Bedeutung sind:
� zukünftige EU-Agrarpolitik
� Finanzielle Ausstattung der EU-Fonds
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Aktueller Zustand von Natur und Landschaft
In Thüringen sowie in Deutschland:
• Nach wie überwiegend negative Entwicklung der Biodiversität
• Insektensterben
• Auf Artebene heterogene Trends (Beispiele: positiv: Weißstorch; negativ: Kiebitz, Rebhuhn)
• Natura 2000: überwiegende Zahl der FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten im ungünstigen Erhaltungszustand
• Basisindikatoren für EU-Agrarpolitik: zwei (von 36) Basisindikatoren beziehen sich auf die Biodiversität
– Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (HNV Farmland – Indikator) In Thüringen seit 2009 in etwa konstant, bundesweit leicht abnehmend
– Bestand der Feldvögel (Feldvogelindex): Trend in Thüringen und bundesweit negativ
Fazit: erheblicher Handlungsbedarf
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HNV-Indikator: Vergleich Thüringen mit Deutschland
Zu-/Abnahme der HNV-Flächen (2009 = Referenzwert):Thüringen Deutschland
Thüringen Deutschland
2009 16,5% 2009 13,1%2013 16,4% 2013 11,6%2017 16,5% 2017 11,4%
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Feldvogelindex (Thüringen) von 2005 bis 2014
Negativer Trend von 2005 bis 2014 � Ziel: Indexwert 100� Indexwert im Jahr 2005: 61,9� Indexwert im Jahr 2014: 43,6
61,9
55,5
59,3
47,3
48,4
47,5
46,1
44,2
41,7
43,6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2005 2007 2009 2011 2013
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Jahr
Rubrik
EU-Haushalt: Mehrjähriger Finanzrahmen 2014 bis 2020
Aus: Steckbrief des DNR: Mehrjähriger Finanzrahmen der EU vom 09.08.2017
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Aktuelle Bewertung der Naturschutzfinanzierung in Deutschland
Kostenschätzung der LANA-Expertengruppe (2016):
1,4 Mrd. €/Jahr in Deutschland.
Aktuell stehen etwa 0,54 Mrd. € pro Jahr zur Verfügung
� Erhebliche Finanzierungslücke
Zersplitterung der Fördermöglichkeiten bei den EU-Fonds:
In TH Naturschutzförderung über ELER, EFRE und EMFF
� Forderung nach eigenem Naturschutzfonds oder Konzentrierung der Naturschutzförderung mit Mindestbudget („earmarking“)
Hoher bürokratischer Aufwand und geringe Wirkung des Greenings
� Fortführung des Greenings über 2020 sollte hinterfragt werden
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Positionen der Bundesregierung
Positionen der Bundesregierung zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) nach 2020:
• mehr Flexibilität
• Die gemeinsame Agrarpolitik modernisieren und vereinfachen, Entwicklung ländlicher Räume stärken:„Die Landwirtschaft muss künftig eine größeren Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen bei Klima- und Umweltschutz, Erhalt der Biodiversität und Tierschutz leisten.“
Im Koalitionsvertrag steht, dass sich die neue Bundesregierung in der EU für mehr Naturschutzmittel und für einen eigenständigen Naturschutzfonds einsetzen wird.
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EU-Agrarpolitik nach 2020: Mitteilung der EU-KOM
Vorstellung durch Agrarkommissar Hogan am 29.11.2017:
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EU-Agrarpolitik nach 2020: Mitteilung der EU-KOM
Was plant die EU-KOM:
� Starke Vereinfachung der GAP (Entbürokratisierung)
� Festlegen der grundlegenden Ziele der GAP durch EU-KOM
� Mehr Spielräume für die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der GAP
� Stärkere Verantwortung der Mitgliedstaaten: diese sollen Strategieplan zur GAP vorlegen, wie sie die Ziele z. B. im Umwelt- und Klimaschutz mit den von der EU-KOM angebotenen Maßnahmebündeln erreichen wollen
� Im Umwelt- und Klimabereich stärkere Ergebnisorientierung anhand belastbarer und messbarer Indikatoren sowie eines verlässlichen Systems für die Leistungsüberwachung und Berichterstattung
� Fortbestehen der 2-Säule-Struktur mit Direktzahlungen; diskutiert wird Kappung und Degression der Direktzahlungen;
� Greening soll in der aktuellen Form nicht fortgeführt werden
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EU-Agrarpolitik nach 2020: Vorläufige Bewertung der Mitteilung der EU-KOM
Papier in vielen Punkten noch wenig konkret: abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich.
Bei GAP nach 2020 sind keine wesentlichen Änderungen zu erwarten („Evolution statt Revolution“); Fortbestehen des 2-Säulen-Modells.
Umwelt- und Klimaschutz (einschl. Erhalt der Biodiversität) wichtiger Bestandteil auch der zukünftigen EU-Agrarpolitik.
Mehr Spielräume für die Mitgliedsstaaten bei gleichzeitiger stärkerer Ziel- und Ergebnisorientierung birgt Chancen und Risiken
� weniger Detailvorgaben durch EU-KOM für die Mitgliedsstaaten kann zu Bürokratieabbau führen
� Stärkere Bewertung des Mitteleinsatzes anhand der Zielerreichung birgt Risiken: Sanktionsrisiko für Mitgliedsstaaten; Gefahr, dass möglichst leicht erreichbare, wenig anspruchslose Ziele fixiert werden
Rubrik
EU-Agrarpolitik nach 2020: Die nächsten wichtigen Schritte
Vorschlag von EU-Haushaltskommissar Oettinger im Frühjahr 2018 für einen Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020
� Grundlegende Aussagen zur zukünftigen Höhe und Aufteilung des EU-Haushaltes werden erwartet
Legislativvorschläge für die GAP nach 2020 vorrausichtlich im Sommer 2018:
� Nähere Ausführungen zur zukünftigen Agrarpolitik werden erwartet, u.a. zum zukünftigen 2-Säulen-Modell und zur stärkeren Ergebnisorientierung
Diskussionen finden aktuell vor allem auf EU-Ebene statt.
Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung von Förderprogrammen auf Länderebene aktuell noch wenig sinnvoll, da noch zu viele offene Fragen.
Rubrik
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
weitere Infos unter:
www.thueringen.de/th8/tmuen/naturschutz/foerderung/