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Antrag auf Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters Antragsteller: (Die Stellungnahme wird ausschließlich an die hier genannte Firma/ Person versendet.) Nur für Behörden: Kostenstelle Straße Hausnummer(n) Bezirk Gemarkung Flurstücksnummer(n) Öffentlicher Grund (optional, z.B. für Leitungslegungen) Hiermit beantrage ich ebenfalls die Auswertung des öffentlichen Grundes vor dem beantragten Grundstück. Diese Fläche wird für das Aufgrabescheinverfahren im Rahmen der Anschlussarbeiten an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz benötigt. Bitte kennzeichnen Sie die entsprechende Fläche ebenfalls im Lageplan! Stand: 01.06.2017 Es findet KEINE Auswertung zur Einstufung gem. §1 Abs. 4 KampfmittelVO statt. Bitte beachten Sie die angehängten Erläuterungen unter Punkt 1! Antrag auf Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung Beinhaltet eine Auswertung der gesamten Antragsfläche zur Einschätzung auf Kampfmittelverdacht gem. §1 Abs. 4 KampfmittelVO. Bitte beachten Sie die angehängten Erläuterungen unter Punkt 2! (Hinweis: Die Angabe der haushaltsrelevanten Kostenstelle ist bei behördlichen Antragstellern zwingend erforderlich!) Baugrundstück/ Antragsfläche: Antrag auf Auskunft über die Kampfmittelbelastung Firma Name Vorname Antragsteller/ Ansprechpartner Anschrift Straße Hausnummer(n) PLZ Ort Telefon Fax Herr Frau (entfällt bei Privatpersonen) Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Feuerwehr Hamburg Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht Billstr. 87 - 20539 Hamburg

Freie und Hansestadt · PDF fileGründe der Antragstellung (optional): Neubau, Erweiterung Leitungsverlegung Infrastrukturmaßnahmen (Straßen, Schienen, etc.) Verkauf Baugrunderkundung

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Antrag auf Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters

Antragsteller: (Die Stellungnahme wird ausschließlich an die hier genannte Firma/ Person versendet.)

Nur für Behörden: Kostenstelle

Straße Hausnummer(n)

Bezirk

Gemarkung

Flurstücksnummer(n)

Öffentlicher Grund (optional, z.B. für Leitungslegungen)

Hiermit beantrage ich ebenfalls die Auswertung des öffentlichen Grundes vor dem beantragten Grundstück. Diese Fläche wird für das Aufgrabescheinverfahren im Rahmen der Anschlussarbeiten an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz benötigt.

Bitte kennzeichnen Sie die entsprechende Fläche ebenfalls im Lageplan!

Stand: 01.06.2017

Es findet KEINE Auswertung zur Einstufung gem. §1 Abs. 4 KampfmittelVO statt. Bitte beachten Sie die angehängten Erläuterungen unter Punkt 1!

Antrag auf Gefahrenerkundung/LuftbildauswertungBeinhaltet eine Auswertung der gesamten Antragsfläche zur Einschätzung auf Kampfmittelverdacht gem. §1 Abs. 4 KampfmittelVO.Bitte beachten Sie die angehängten Erläuterungen unter Punkt 2!

(Hinweis: Die Angabe der haushaltsrelevanten Kostenstelle ist bei behördlichen Antragstellern zwingend erforderlich!)

Baugrundstück/ Antragsfläche:

Antrag auf Auskunft über die Kampfmittelbelastung

Firma

Name Vorname

Antragsteller/

Ansprechpartner

Anschrift

Straße Hausnummer(n)

PLZ Ort

Telefon Fax

Herr Frau

(entfällt bei Privatpersonen)

Freie und Hansestadt HamburgB e h ö r de f ü r I n n e r es u n d S p o r t

F e u e r w e h r H a m b u r gG e f a h r e n e r k u n d u n g K a m p f m i t t e l v e r d a c h t

B i l l s t r . 8 7 - 2 0 5 3 9 H a m b u r g

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Gründe der Antragstellung (optional):Neubau, Erweiterung

Leitungsverlegung

Infrastrukturmaßnahmen (Straßen, Schienen, etc.)

Verkauf

Baugrunderkundung

Abriss

Landschaftsbau

Sonstiges:

Anschrift des Zahlungspflichtigen, falls NICHT Antragsteller:

Ort, Datum Unterschrift Antragsteller

Den Antrag inkl. Anlagen richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail (Scan) an:Behörde für Inneres und Sport

Feuerwehr HamburgGefahrenerkundung Kampfmittelverdacht

Billstr. 8720539 Hamburg

!Als Anlagen sind beizufügen:

• Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung der Antragsfläche und ggf. des öffentlichenGrunds (siehe Beispiel in den Erläuterungen)

• Eigentümernachweis: Auszug aus dem ALKIS (Liegenschaftsbuch), Grundbuch oder Kaufvertrag

• Vollmacht des Grundstückseigentümers (falls Antragsteller NICHT Grundeigentümer)

!

Die Durchführung der „Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung“ und der „Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters“ ist auf der Grundlage der „Gebührenordnung für die Feuerwehr (GebOFw)“ vom 02.12.1997 gebührenpflichtig. Der Gebührenbescheid für die „Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung“ und die „Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters“ wird gesondert erstellt und dem Gebührenpflichtigen zugeschickt.Um Verzögerungen und Komplikationen bei der Abrechnung, insbesondere Mehrarbeit zu vermeiden, ist es dringend erforderlich, den Gebührenpflichtigen korrekt zu benennen:

1. Tritt eine Firma als Gebührenpflichtiger auf, so ist die vollständige Rechnungsanschrift entsprechend der Eintragung des Handelsregisterseinzutragen.

2. Tritt eine Person als Gebührenpflichtiger auf, so ist diese mit Vor- und Zunamen sowie vollständiger Adresse einzutragen. 3. Die Adresse muss mit Straße, PLZ und Wohnort benannt werden, da die Zustellung eines Gebührenbescheides über ein Postfach nicht

zulässig ist.

Stand: 01.06.2017

Grundeigentümer, falls NICHT Antragsteller:

Name Vorname

Straße Hausnummer(n)

PLZ Ort

Telefon Fax

Firma

Name Vorname

Antragsteller/

Ansprechpartner

Anschrift

Straße Hausnummer(n)

PLZ Ort

Telefon Fax

Herr Frau

FrauHerr

E-Mail: [email protected]

(entfällt bei Privatpersonen)

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Vollmachtfür die Beantragung

einer Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung und/oder

einer Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters

Für die Liegenschaft

Straße Hausnummer(n)

Bezirk

Gemarkung

Flurstücksnummer(n)

Vollmachtgeber

Name Vorname

Vollmacht, einen Antrag auf „Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung“/ „Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters“ gemäß KampfmittelVO zu stellen.

Ort, Datum Unterschrift Grundeigentümer

Stand: 01.06.2017

Die Vollmacht ist nur auszufüllen, wenn der Antragsteller NICHT der Eigentümer ist.

BevollmächtigtePerson

Name Vorname

Firma

Herrn/Frau

erteile ich, als Grundeigentümer

Firma

Herr Frau

Herr Frau

(entfällt bei Privatpersonen)

(entfällt bei Privatpersonen)

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B i l l s t r . 8 7 - 2 0 5 3 9 H a m b u r g

Erläuterungen zum Antrag auf Auskunft über die Kampfmittelbelastung nach §6 Abs. 1 KampfmittelVO

1. Antrag auf Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters

2. Antrag auf Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung

Der Antrag auf Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters kann für Planungszwecke und Vorhaben verwendet werden, die nicht §2 Hamburgische Bauordnung (HBauO) unterliegen.Entsprechende Vorhaben sind unter Punkt 4 aufgeführt.

Für die Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters wird abhängig vom Zeitaufwand eine Gebühr nach aktueller „Gebührenordnung für die Feuerwehr" (GebOFw) erhoben. Es wird eine Bearbeitungszeit von 3-5 Werktagen angestrebt.

Für bauliche Maßnahmen nach §2 HBauO ist ein Antrag auf Prüfung des Kampfmittelbelastungs-katasters nicht zielführend. Für solche Vorhaben muss eine Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung, wie unter Punkt 2 beschrieben, beantragt werden. Ob Ihr Bauvorhaben einer baulichen Maßnahme nach §2 HBauO entspricht, entnehmen Sie bitte Punkt 3.

Für bauliche Maßnahmen nach §2 Hamburgische Bauordnung (HBauO) ist ein Antrag auf Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung notwendig. Dies ist begründet in §6 Abs. 1 Verordnungzur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (KampfmittelVO). Ob Ihr Bauvorhaben einer baulichen Maßnahme nach §2 HBauO entspricht, entnehmen Sie bitte Punkt 3.

Es wird im Kampfmittelbelastungskataster geprüft, ob für die Antragsfläche bereits Informationen bezüglich des Kampfmittelverdachts vorliegen. Die Prüfung des Kampfmittelbelastungskatasters ist insbesondere im öffentlichen Bereich zielführend. Sie ist nicht geeignet auf Privatgrund, für dennoch keine Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung stattgefunden hat. Die Ergebnisse der Prüfung erhalten Sie in Form einer schriftlichen Stellungnahme inklusive eines Lageplans.

Bei der Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung werden Luftbilder aus dem 2. Weltkrieg undandere historische Unterlagen ausgewertet. Der oder die Antragsteller/-in erhalten eine definitiveAussage über die Kampfmittelbelastung für die gesamte Antragsfläche. Die Ergebnisse der Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung erhalten Sie in Form einer schriftlichenStellungnahme inklusive eines Lageplans.

Bedenken Sie, dass zu Ihrem Bauvorhaben eventuell auch das Verlegen von Versorgungs-leitungen dazu gehört. Es ist in diesem Fall empfehlenswert auch den öffentlichen Grund vorIhrem Grundstück abzufragen.

Für die Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung wird abhängig vom Zeitaufwand eine Gebühr nach aktueller „Gebührenordnung für die Feuerwehr" (GebOFw) erhoben. Es wird eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen angestrebt.

schustse
Schreibmaschinentext
schustse
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Beispiel für die eindeutige Kennzeichnung der Antragsfläche (hier: Privatbereich und öffentlicher Grund)

Bauliche Maßnahmen mit Eingriff in den Baugrund nach §2 HBauO sind unter anderem das Errichten von:

3. Was sind Bauliche Maßnahmen, die §2 HBauO unterliegen?

• Gebäuden• Garagen/ Carports• Sport-, Spiel- und Freizeitplätzen

Aufschüttungen und Abgrabungen sowie die Einbringung von dynamischen Schwingungen

und/oder Stößen in den Baugrund, die über die bei der bisherigen Nutzung entstandenen

dynamischen Belastungen hinausgehen.

4. Was sind Vorhaben die NICHT §2 HBauO unterliegen?

Vorhaben, die nicht § 2 HBauO unterliegen sind insbesondere:

• Leitungslegung• Vorhaben mit Aufgrabeschein• Baumpflanzungen/Fällungen• Landschaftsbau• Verkehrseinrichtungen

Solche Vorhaben unterliegen nicht §6 Abs. 1 der KampfmittelVO. Ggf. sind jedoch andere Gesetze und Vorschriften zu beachten.

Für Vorhaben die nicht §2 HBauO unterliegen, kann die Kampfmittelfrage auch ohne Gefahrenerkundung/ Luftbildauswertung geklärt werden. Hierfür ist die Beteiligung einer geeigneten Fachfirma möglich.

• Lager-, Abstell- und Ausstellungsflächen• Camping-, Wochenend- und Zeltplätze• Freizeit- und Vergnügungsparks• Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie Camping-, Verkaufs- und Wohnwagen• Standplätze für Abfallbehälter• Gerüste• Hilfseinrichtungen zur stabilen Sicherung von Bauzuständen

Wenn Sie noch Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an:+49 40 42851-4115