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Neues Hulsberg-Viertel
Freiraumplanerischer Wettbewerb
Registrierungsnummer AK Bremen
09/2018
Auslobung
Domshof 8 – 12 28195 Bremen
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 2 von 25
Auslobung ............................................................................................................................. 1
1 Anlass und Ziel ............................................................................................................... 3
1.1 Städtebauliches Konzept von Lorenzen Architekten ................................................ 3
1.2 Freiraumkonzept von relais Landschaftsarchitekten ................................................ 4
2 Entwurfsaufgaben .......................................................................................................... 6
2.1 Zentrale Themenstellungen und Anforderungen ...................................................... 8
3 Allgemeine Wettbewerbsbedingungen ......................................................................... 17
3.1 Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ...................................................... 17
3.2 Wettbewerbsgegenstand ....................................................................................... 17
3.3 Wettbewerbsart ..................................................................................................... 17
3.4 Mitwirkende ........................................................................................................... 17
3.5 Ablauf des Verfahrens ........................................................................................... 20
3.6 Unterlagen für den Wettbewerb ............................................................................. 23
3.7 Geforderte Leistungen und inhaltliche Aussagen .................................................. 23
3.8 Beurteilungskriterien.............................................................................................. 25
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 3 von 25
1 Anlass und Ziel
Die Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG (GEG) führt in Koope-
ration mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) ein wettbewerbliches Verfahren
zur Entwicklung eines Freiraumentwurfes für alle öffentlichen Grünflächen des Neuen Huls-
berg-Viertels sowie für die öffentlich zugänglichen Flächen mit besonderen Anforderungen
an die Gestaltung auf privaten Grundstücken im Plangebiet durch. Grundlage für das Verfah-
ren werden neben dem Bebauungsplan der Grünordnungsplan (GOP), der Gestaltungsleit-
faden sowie der städtebauliche Rahmenplan. Ergebnis des Verfahrens sollen verbindliche
gestalterische und funktionale Aussagen für die öffentlichen Grünflächen sowie als Flächen
mit besonderen Anforderungen an die Gestaltung auf privaten Grundstücksteilen sein. Das
Qualifizierungsverfahren wird in geeigneter Weise unter Beteiligung der Öffentlichkeit und
des benachbarten Klinikums vorbereitet und begleitet.
Das Neue Hulsberg-Viertel ist ein sehr vielseitiges Konversionsprojekt in Bremen und der
größte Entwicklungsstandort der Innenstadt. Es entsteht auf einem ehemaligen Kranken-
hausgelände. Das Klinikum Bremen-Mitte ist heute noch auf 19 ha organisiert und kon-
zentriert sich zukünftig in einem neuen Baukomplex auf 5 ha der Gesamtfläche.
Auf den frei werdenden Flächen entsteht mitten in der Stadt ein gemischtes Quartier – das
Neue Hulsberg-Viertel. Es liegt nur wenige Gehminuten von der Weser entfernt und ist um-
geben von beliebten Wohnadressen, u.a. dem Bremer Szene-Stadtteil “Das Viertel”. Die
zentrale Innenstadt, Rathaus, Roland, Wochenmarkt und der Hauptbahnhof sind binnen we-
niger Minuten erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote wie das Bremer Thea-
ter, das Weserstadion und das Weserufer am Osterdeich sind nur einen Steinwurf entfernt.
In einem umfangreichen Beteiligungsverfahren wurden Wünsche und Interessen der Bevöl-
kerung zusammengetragen und ausgewertet. Diese wurden Grundlage für ein städtebauli-
ches Gutachterverfahren für das Neue Hulsberg-Viertel, das das Büro Lorenzen Architekten
in Kooperation mit relais Landschaftsarchitekten und ARGUS Stadt und Verkehr gewonnen
hat.
1.1 Städtebauliches Konzept von Lorenzen Architekten
Das Büro Lorenzen Architekten hat ein Städtebauliches Konzept entwickelt, das die umlie-
gende Nachbarschaft gut ergänzt und neue Maßstäbe für den Städtebau in Bremen setzt. In
dem städtebaulichen Konzept sind die Neubauten in einer Baustruktur angelegt, die sich mit
den historischen Klinikgebäuden wie selbstverständlich zu neuen Einheiten verbinden. Die
alten Bauten werden gewissermaßen von neuen Häusern “umarmt”.
Das mittlerweile auch planungsrechtlich gesicherte Ziel ist die Entwicklung eines gemischt
genutzten, lebendigen Stadtquartiers. Im Neuen Hulsberg-Viertel können auf einer Fläche
von 14 ha etwa 1.100 Wohnungen in integrierter und innenstadtnaher Lage entstehen. Vor-
gesehen sind unterschiedliche Bau- und Wohnformen, große und kleine Einheiten. Für das
Neue Hulsberg-Viertel (NHV) ist eine Sozialwohnungsquote in Höhe von 30 % festgeschrie-
ben, um dort einen starken Beitrag zur Wohnraumversorgung von kleinen und mittleren Ein-
kommensgruppen zu leisten. Ergänzend dazu sollen 20 % der im NHV neu geschaffenen
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 4 von 25
Wohnungen durch Baugemeinschaften errichtet werden. Es ist davon auszugehen, dass
eine heterogene Bewohnerschaft in das Neuen Hulsberg-Viertel einzieht.
Ergänzend dazu werden insgesamt drei Kindertagesstätten mit jeweils sechs Gruppen ein-
gerichtet (siehe Anlage 3 Kindertagesstätten). Darüber hinaus stehen laut Bebauungsplan in
den dort festgesetzten Mischgebieten ca. 40.000 m2 gewerblich nutzbare Bauflächen u.a. für
Dienstleistungen, wohnortnahes Gewerbe, Gastronomie und Läden der Nahversorgung zur
Verfügung (siehe Anlage 5 Aktivierung Erdgeschosszonen). Um die für die Lebendigkeit des
öffentlichen Raumes besonders relevanten Erdgeschossflächen mit öffentlichkeitswirksamen
Nutzungen zu versehen, schreibt der Bebauungsplan für einige besonders exponiert liegen-
de Erdgeschossflächen, z.B. an den Rändern der Grünen Mitte, deren Nutzung für andere
als Wohnzwecke vor.
1.2 Freiraumkonzept von relais Landschaftsarchitekten
Das Freiraumkonzept basiert auf einem Netz von „Grünen Spangen“, die ausgehend von
einer großzügigen, zentralen Grünanlage, der „Grünen Mitte“, das gesamte Plangebiet
durchziehen und große Teile des erhaltenswerten Baumbestandes aufnehmen. Übergeord-
nete Freiraum- und Wegebeziehungen werden aufgegriffen und im Neuen Hulsberg-Viertel
fortgeführt. An den Schnittstellen dieser Spangen mit dem angrenzenden Stadtraum werden
im Westen, Süden und Osten kleinere Platzflächen ausformuliert. Diese wirken als Entrees
und verbinden das Neue Hulsberg-Viertel mit den benachbarten Stadtteilen.
Mit dem Verkehrskonzept wird eine Durchfahrt des Plangebietes für den motorisierten Ver-
kehr ausgeschlossen. Es gibt wenig Anreize für die Einfahrt in das Plangebiet. Zugleich ent-
steht ein engmaschiges, attraktives und großzügig dimensioniertes Wegenetz für Fußgän-
ger/innen und Radfahrer/innen. Wesentliche Achse ist die durchgehende Rad- und Fuß-
wegeverbindung zwischen Friedrich-Karl-Straße und Sankt-Jürgen-Straße, die nördlich der
Grünen Mitte geführt wird.
Alle Wohnlagen verfügen über einen öffentlichen Freiraum in unmittelbarer Nähe. Das we-
sentliche Element des Freiraumkonzepts ist der große zentrale versammelnde Freiraum - die
Grüne Mitte. Die trapezförmig verlaufenden Grünräume, die Grünen Spangen, ermöglichen
weite Sichtbeziehungen - teilweise bis zu den Rändern des Quartiers sowie in südlicher
Richtung die Fokussierung des denkmalgeschützten Gebäudes der ehemaligen Pathologie.
An der nördlichen Seite dieses hochwertigen Denkmals soll ein zentraler Platz entstehen (im
übergeordneten Konzept von relais als „Theatergarten“ tituliert), der im Zusammenhang mit
der angrenzenden Grünen Mitte und den die Pathologie an den anderen Seiten umgebenden
befestigten Flächen zu konzipieren ist.
Die Grüne Mitte wird nach Norden durch die in Ost-West-Richtung verlaufende Hauptachse
begrenzt, die die Grünen Spangen durch die verkehrsberuhigten Straßenräume begleitet.
Der großzügig ausformulierte Eingangsbereich des Eltern-Kind-Zentrums schließt als kleiner
Platz an die Hauptachse an und bildet das Pendant zu dem oben beschriebenen Platz an
der Pathologie.
Die Grünen Spangen werden von Wohn- und Gehwegen begleitet und gegliedert. Durch die
vom städtebaulichen Konzept verfolgte Rahmung der historischen Krankenhausgebäude zu
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 5 von 25
Blöcken werden die vorhandenen Bezüge zwischen Architektur und Freiraum stellenweise
bewahrt und stellenweise neu formuliert. Den stark gerichteten Freiräumen der Spangen
verleihen die vorhandenen Bäume malerische, die Raumwirkung steigernde Akzente.
Durch das städtebauliche Konzept ergibt sich eine klare Differenzierung zwischen unter-
schiedlichen Freiraumcharakteren im Neuen Hulsberg-Viertel. Die Lagen im Blockinneren
werden als grüne Gartenhöfe konzipiert, die mit Zier- und Obstgehölzen bepflanzt werden
sollen / können. Diese Flächen gliedern sich in private, mit Hecken umgebene Freiräume
sowie in Gemeinschaftsgärten, die Spielangebote für Kleinkinder bieten sollen. Zwischen
den Blöcken befinden sich befestigte Wohnwege und -höfe mit halböffentlichem Charakter.
Die Grünen Spangen und die daran gelegenen Stadtplätze sind hingegen als übergeordnete
öffentliche Freiräume ausformuliert. An den Rändern der Grünen Mitte sowie zur Sankt-
Jürgen-Straße sind Multifunktionsflächen vorzusehen, so dass verschiedenste Ansprüche
urbaner Freiraumnutzung miteinander vernetzt werden können.
Im süd-westlichen Abschnitt befinden sich weitere Flächen mit besonderen Gestaltungsan-
forderungen, die ebenfalls als Multifunktionsflächen für urbane Nutzungen denkbar sind. Auf
der westlichsten Fläche an der Ecke Sankt-Jürgen-Straße und Am Schwarzen Meer sind
Angebote für Jugendliche in die Gestaltung einzubeziehen.
In dem Freiraumkonzept partizipieren die kleineren Wohnquartiere von der Qualität der öf-
fentlichen Freiräume. Eine neue Grüne Mitte kann eine besondere Adresse des Neuen Huls-
berg-Viertels werden.
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 6 von 25
Städtebauliches Konzept von Lorenzen Architekten / Freiraumkonzept relais Landschaftsarchitekten
Der Freiraum im Neuen Hulsberg-Viertel soll neben hoher Aufenthaltsqualität verschiedene
funktionale Aufgaben erfüllen. Zugleich sollen intensiv genutzte Freiräume entstehen. Diese
Überlagerung unterschiedlicher Anforderungen auf den nur begrenzt zur Verfügung stehen-
den möglichen Grünflächen ist eine zentrale Herausforderung für die Freiraumqualität und
Gegenstand des ausgelobten Wettbewerbs. Der Grünordnungsplan für das Neue Hulsberg-
Viertel stellt diese unterschiedlichen Anforderungen an die Freiflächen auf konzeptioneller
Ebene dar. Er ist Bestandteil der Auslobungsunterlagen.
2 Entwurfsaufgaben
Im Rahmen des Wettbewerbs soll eine vertiefende Betrachtung und Planung für die öffentli-
chen Grünflächen und die Flächen mit besonderen Anforderungen an die Gestaltung auf
privaten Grundstücke im Sinne des Realisierungswettbewerbs vorgelegt und in einem land-
schaftsarchitektonischen Entwurf ausformuliert werden. Darüber hinaus wird für die Freiräu-
me des Neuen Hulsberg-Viertels insgesamt ein strategischer Ansatz gesucht, der hohe Auf-
enthaltsqualität und die Überlagerung mit verschiedenen funktionalen Anforderungen verbin-
det und daraus attraktive Freiräume entwickelt. Grundlage dafür sind der städtebauliche
Entwurf und das Freiraumkonzept von Lorenzen Architekten / relais Landschaftsarchitekten,
die vorhandenen Planungsunterlagen (z.B. Bebauungsplan, Grünordnungsplan), der Gestal-
tungsleitfaden und die „Briefmarken“ zur Gestaltung der verschiedenen Straßenräume.
Die genaue Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes ist in der Anlage „Plangrundlage mit Flä-
chenabgrenzung“ dargestellt. Bearbeitungsgebiete sind:
Alle grün markierten Flächen, die gemäß B-Plan mit „öffentliche Grünfläche“ gekenn-
zeichnet sind, sowie die östliche Grüne Spange.
Alle rot markierten Flächen, die private Flächen mit besonderen Anforderungen an
die Gestaltung stellen (dies sind die - überwiegend als Multifunktionsflächen zu nut-
zende, wegebegleitenden Freiräume des St.-Jürgen-Quartiers und an die öffentliche
Grünfläche angrenzenden Flächen der Pathologie). Diese Flächen sind zwar privat,
enthalten aber öffentliche Wegerechte.
Eine besondere Bedeutung hat die Qualität der Grünen Mitte mit Blick auf die ehemalige
Pathologie und den davon ausgehenden Grünen Spangen sowie dem Übergang zum Eltern-
Kind-Zentrum. Dieser zentrale Bereich soll das Neue Hulsberg-Viertel mit einer potenziell
öffentlich wirksamen Adresse prägen.
Eine Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb mit den Leistungsphasen 2 - 4 erfolgt
für die öffentlichen Grünflächen. Für die Flächen mit besonderen Anforderungen an die Ge-
staltung auf Privatgrundstücken kann eine nachfolgende Beauftragung nicht sicher zugesagt
werden.
Weitere Flächen können im Rahmen der Konzeption der oben genannten Flächen mit be-
trachtet werden. Dies kann als Fortführung der hierfür entwickelten Gestaltungsideen von
relais und Lorenzen oder als eine gegebenenfalls von den Unterlagen abweichende Gestal-
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tungsidee im Zusammenhang mit den öffentlichen Grünflächen erfolgen. Für diese Flächen
erfolgt keine Weiterbeauftragung:
Alle gelb markierten Flächen die gemäß B-Plan mit „öffentliche Straßenverkehrsflä-
che“ oder „öffentliche Straßenverkehrsfläche Geh- und Radweg“ gekennzeichnet sind.
Hier kann es keine Beauftragung für die Planung der Straßen durch einen Land-
schaftsarchitekten geben, diese Leistungen müssen durch ein Verkehrsplanungsbüro
erbracht werden.
Alle orange markierten Flächen als private Flächen die mit Geh- und Fahrrechten für
die Öffentlichkeit belegt sind bzw. auf Fremdgrund liegen wie beispielsweise der Vor-
platz Eltern-Kind-Zentrum. Hierfür erfolgt die Beauftragung durch die jeweiligen
Grundstücksbesitzer an ein Planungsbüro ihrer Wahl auf Basis der im Wettbewerb
gelieferten Idee.
Die unmittelbar an die öffentlichen Räume angrenzenden schmalen Vorbereiche auf
den privaten Grundstücken sind in die Gesamtkonzeption einzubeziehen. Hierfür er-
folgt die Beauftragung durch die jeweiligen Grundstücksbesitzer an ein Planungsbüro
ihrer Wahl auf Basis der im Wettbewerb gelieferten Idee.
Der östliche Platz an der Friedrich-Karl-Straße / Eingang Neues Hulsberg-Viertel soll
betrachtet werden.
Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren, die dem freiraumplanerischen Wettbewerb vo-
rausgehen, werden Bestandteil der Auslobung und sind gleichwertig zu behandeln.
Flächenplan: öffentliche Grünflächen (grün), Flächen mit besonderen Anforderungen an die Gestal-
tung auf privaten Grundstücken (rot), öffentliche Straßen und Wege (gelb),
Rad- und Fußwege auf privaten Grundstücken (orange)
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2.1 Zentrale Themenstellungen und Anforderungen
Die Wettbewerbsaufgabe enthält mehrere zentrale Themenstellungen sowie ökologische und
funktionale Anforderungen, die bearbeitet werden sollen:
Zentrale Themen
Freiraumkonzept mit strategischem Ansatz für Grüne Mitte und Grüne Spangen so-
wie
Themen für die Flächen mit besonderen Anforderungen an die Gestaltung auf priva-
ten Flächen
Konzept für Spiel- und Bewegungsflächen
Multifunktionsflächen
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und des Jugend-Planspiels „Die Hulsberg-
Designer“
Ökologische und funktionale Anforderungen
Erhalt von Altbäumen und Baumneupflanzungen
Gehölze, flächendeckende Pflanzungen, Wege und Rasenflächen
Regenwassermanagement / Retentionsflächen
Barrierefreiheit
Herstellungs- und Pflegekosten
2.1.1 Freiraumkonzept
Der Bebauungsplan ermöglicht auf der Basis des städtebaulichen Entwurfs ein durchgrüntes
Quartier mit vielen Wegebeziehungen (siehe Anlage „Bebauungsplan 2450 vom
29.03.2018“).
Die Grüne Mitte und die davon ausgehenden Grünen Spangen sind tragende Elemente des
Freiraumkonzeptes im Neuen Hulsberg-Viertel (siehe Anlage „171213_xxx_BRE_HUL_LP_
Rahmenplan“). Dabei ist die Hierarchie und gestalterische Ablesbarkeit für die öffentlichen
Grünflächen weiter auszuformulieren. Auf den Flächen sind sowohl Angebote für Aufenthalt
und Bewegung unterzubringen als auch funktionale und ökologische Anforderungen zu erfül-
len. Ein strategischer Ansatz für das Bearbeitungsgebiet soll ablesbar sein.
Ergänzend dazu sind die Flächen mit besonderen Anforderungen an die Gestaltung auf pri-
vaten Grundstücken als Grünflächen und Freiräume zu betrachten. Diese Flächen stehen in
engem Zusammenhang mit der Bebauung (z. B. Freiflächen um die Pathologie). Hier sind
thematische Schwerpunkte, ein Bezug zur Bebauung aber auch die Einbindung in den stra-
tegischen Ansatz der Gesamtkonzeption gewünscht.
Zur Gestaltung des Übergangs vom Privaten zum Öffentlichen sind unmittelbar vor den Ge-
bäuden und Hauseingängen Vorzonen zur privaten Nutzung als individuelle Abstandsflächen
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 9 von 25
zu gestalten. Diese Vorzonen sollten eine Dimension von einem Meter nicht unterschreiten.
Sie sind beispielhaft zu entwickeln.
Der Übergang von den öffentlichen Wegen zu den privaten Innenhöfen mit Gemeinschafts-
flächen und privaten Terrassen ist gestalterisch zu lösen.
Einfriedungen von Grundstücken werden in den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan
geregelt, es sind ausschließlich Hecken, Mauern oder Stabgitterzäune zulässig.
Die denkmalpflegerisch erforderliche Erhaltung des Zaunes und der Hecke zur Sankt-
Jürgen-Straße ist so zu verstehen, dass eine Öffnung des Gebietes (und damit die partielle
Öffnung von Zaun und Hecke) und insbesondere die Zugänglichkeit zu den neu gemischt
genutzten Bauten möglich und sichtbar ist (siehe auch Kapitel 2.1.11.). Dabei können Ele-
mente wie Rasenflächen, Heckenstrukturen (Hainbuche, geschnitten), neue Baumpflanzun-
gen und die unmittelbaren Gebäudevorbereiche säumende Staudenpflanzungen diese Frei-
räume in einem Kontext aus tradierter Grünraumgestaltung und neuen Nutzungsansprüchen
insgesamt interpretieren.
Die Eingangssituationen zur Friedrich-Karl-Straße und zur Sankt-Jürgen-Straße an der zent-
ralen Achse sind wichtige Stellen für das Neue Hulsberg-Viertel. Hier sollen kleine Plätze
entstehen, die den Zugang in das Viertel attraktiv machen.
2.1.2 Konzept für Spiel- und Bewegungsflächen
In den öffentlichen Freiraum können bis zu drei größere Spiel- und Bewegungsflächen inte-
griert werden. Dafür sind Flächen von insgesamt 2.000 bis 3.600 qm vorzusehen.
Der Plan GOP 02 „Spiel- und Multifunktionsflächen“ enthält eine beispielhafte Verortung
dieser Flächen:
Der östliche und westliche Bereich der Grünen Mitte könnte für Spielangebote entwi-
ckelt werden. Damit würde der zentrale Mittelbereich der Grünfläche in Verlängerung
der alten Pathologie von Einbauten freigehalten. Aber auch diese Fläche könnte für
Bewegungsspiel genutzt und entsprechend gestaltet werden (in Berücksichtigung der
notwendigen Fläche für die Hubschrauber-Ersatzlandestelle).
Im südlichen Bereich der zentralen Grünfläche angrenzend an die alte Pathologie
könnten weitere öffentliche Spiel- und Bewegungsangebote entstehen, welche durch
die zentrale Grünfläche einen räumlichen Bezug zu den zwei anderen Flächen hät-
ten.
Diese Flächen sind grundsätzlich als Bewegungsflächen, aber auch anteilig mit Sandspielbe-
reichen und Geräten zu gestalten.
Die Spielflächen sind im Rahmen des Wettbewerbs genau zu verorten. Es sind thematische
Ideen zu entwickeln und weiter auszugestalten. Die genaue Ausstattung im Detail wird zu
einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Kinder- und Jugendbeteiligung vertiefend bear-
beitet.
Auf dem Gelände sind drei Kindertagesstätten vorgesehen. Deren Freiflächenbedarf wird auf
den jeweiligen Grundstücken bereits abgedeckt und ist daher nicht Bestandteil der Aufgabe.
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2.1.3 Multifunktionsflächen
Das Konzept des öffentlichen Grüns sieht Wegeverbindungen nach Süd und Nord von und
zur Grünen Mitte vor, die von Grünstreifen in unterschiedlicher Breite begleitet werden. Diese
Grünen Spangen mit einer Gesamtfläche von über 8.000qm können in Anteilen als multi-
(funktionale)-Flächen gestaltet werden und damit viele Bewegungsangebote für alle Genera-
tionen enthalten.
Für die Multifunktionsflächen ist sicherlich eine Themenfindung für einzelne Standorte sinn-
voll. Denn diese Angebote sollten nicht unbedingt in Form von Spielgeräten erfolgen. Auf
den Multifunktionsflächen kann beispielsweise im Zusammenhang mit Regenwasserversi-
ckerung (z.B. mit flachen Rigolen / Ausmuldungen), eine erlebnisreiche Geländemorphologie
sowie mit Trittsteinen, Wasserlauf, Holzelementen, Natursteinblöcken, Betonstelen, Baum-
standorten für Slack-Lines usw. ein buntes Angebot ergänzend zu den öffentlichen Wegen
(und auch unter Einbeziehung der öffentlichen Wege als Fahr-, Mal- oder Bewegungsflä-
chen) entstehen. . Auf diesen Flächen ist auch ein neuer Standort für das Glockenspiel, das
zurzeit an der St. Jürgen-Kirche auf dem Gelände steht, nach Abriss der Kirche vorzuschla-
gen.
Auf diesen Flächen ist prioritär der Baumbestand auf dem Areal zu erhalten, der ein zentra-
les Motiv für alle privaten und öffentlichen Grünflächen im Quartier darstellt. Die Ausstattung
der Multifunktionsflächen sollte in Verbindung mit einer einfachen Pflege stehen (z.B. Wie-
senanteile, abgemagerte Bereiche, Rigolen mit Schotter u. ä.).
Zu berücksichtigen ist, dass die Grünfläche östlich des Eltern-Kind-Zentrums als Feuerwehr-
Aufstellfläche für das Gebäude vorgesehen ist. Hier ist keine Morphologie oder Möblierung
möglich (siehe Anlagen zum Eltern-Kind-Zentrum).
Eine der Multifunktionsflächen am südwestlichen Rand des Gebietes mit Orientierung zum
Lüneburger Platz (im „Sankt-Jürgen-Quartier“) kann auch als Treff und Angebot speziell für
Jugendliche dienen und eine entsprechende Gestaltung erfahren. Allerdings sind keine spe-
zifischen Angebote erwünscht. Größere Flächen für intensive Sportangebote (Fußballplatz,
Streetball, Skaten) sind aus Gründen der monofunktionalen Flächeninanspruchnahme sowie
des Lärmschutzes für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht vorgesehen. Viele Sportan-
gebote und größere öffentliche Freiflächen sind in der Pauliner Marsch in etwa 10 Minuten
zu Fuß zu erreichen.
2.1.4 Ergebnisse von Jugend-Planspiel und Bürgerforum
Im Vorlauf des Wettbewerbsverfahrens wurden ein Jugendplanspiel und ein Bürgerforum
durchgeführt, damit die Interessen, Vorstellungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger
für die Freiraumgestaltung und Entwicklung in die Bearbeitung einfließen können. Die Er-
gebnisse des Jugend-Planspiels und des Bürgerforums sind dokumentiert und liegen dieser
Wettbewerbsauslobung als gleichwertige Grundlagen bei.
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2.1.5 Baumpflanzungen und Vegetationsausstattung
Erhalt von Altbäumen und Baumneupflanzungen
Im Gebiet befindet sich Altbaumbestand, der charakteristisch für das ehemalige Klinikareal
ist und eine hohe emotionale Bedeutung für die Identifikation mit dem Neuen Hulsberg-
Viertel hat. In der neuen Bau- und Freiraumstruktur ist daher der Altbaumbestand so weit wie
möglich als städtebaulich prägendes Element zu erhalten und vor allem auch durch ein Kon-
zept für Baumneupflanzungen weiter zu entwickeln. Es sollen möglichst nur die Bäume
überplant werden, die bereits als zu fällende Bäume in den Planunterlagen eingetragen sind.
Bäume, die in Grenzsituationen stehen, sollen möglichst durch die Freiraumplanung berück-
sichtigt und erhalten werden.
Der städtebauliche Entwurf mit seinen Vorgaben zur baulichen Dichte und den vorzuhalten-
den Verkehrsflächen bedingt, dass ein Teil des Baumbestandes (entsprechend der „Anlage
6 Neu Baumpflanzungen“) gefällt werden muss und Ersatz erforderlich wird. Die erhaltenen
Altbäume sind ein prägendes Element der neuen Bau- und Freiraumstruktur. Ein großer Teil
der Bäume, die erhalten werden können, ist demnach im Bebauungsplan als zu erhalten
festgesetzt (103 von 128). Weitere Bäume sind gemäß „Anlage 6 Neu Baumpflanzungen“ als
Grenzbäume gekennzeichnet und sollen möglichst erhalten werden. Die Freianlagenplanung
soll auch hierauf Rücksicht nehmen. Darüber hinaus ist der Baumbestand durch Neupflan-
zungen weiter zu entwickeln. Deshalb sind abhängig davon, wie viele der Bäume erhalten
werden, im gesamten Gebiet des Neuen Hulsberg-Viertels etwa 250 (bei Entnahme auch
der Bäume in Grenzsituationen bis zu 325) Bäume als Ersatz zu pflanzen, von denen mög-
lichst viele im Plangebiet zu verorten sind.
In der Themenkarte GOP Plan 05 „Standorte Baumpflanzungen“ sind die festgesetzten Alt-
bäume und die im städtebaulichen Entwurf zur Gestaltung der neuen Grün- und Freiflächen
bereits vorgeschlagenen neuen Baumstandorte (ca. 95 neue Baumstandorte) enthalten, die
vor allem entlang der West-Ost Wegeverbindungen aber auch im nordöstlichen Plangebiet
die dort geplanten Wegeverbindungen alleeartig begleiten. Zusätzlich zeigt diese Karte wei-
tere Suchräume für Baumneupflanzungen für die öffentlichen und privaten Freiräume sowie
für die Grüne Mitte gepflanzt werden können.
Die landschaftsplanerischen Vorschläge von relais Landschaftsarchitekten liegen bei 95 neu
zu pflanzenden Bäumen, die Suchräume ergeben noch einmal ca. 1.200m für Wege und
lineare Grünflächen (Multifunktionsflächen) und rund 8.000qm für die zentrale Grünanlage
als Standortmöglichkeiten für weiteren Pflanzungen. Außerdem können auch die privaten
Blockinnenbereiche durch Baumpflanzungen gestaltet werden. Auf dieser Basis ist eine
möglichst große Anzahl an Neupflanzungen anzustreben, um die Ersatzpflanzungen mög-
lichst im Plangebiet zu realisieren. Dabei ist es Aufgabe des Wettbewerbes, diesen Anspruch
mit den anderen Ansprüchen an die öffentlichen Freiflächen wie Kinderspiel, Regenwasser-
retention, Feuerwehr-Aufstellfläche, Hubschrauber-Ersatzlandestelle etc. in Einklang zu brin-
gen.
Dementsprechend ist eine Konzeption für Baumpflanzungen für das gesamte Gebiet zu ent-
wickeln und zu begründen. Der als Anlage beigefügte Gestaltungsleitfaden für die privaten
Flächen ist dabei zu berücksichtigen. Da es sich um Ersatzstandorte handelt und ökologi-
sche Belange von großer Bedeutung sind, sind einheimische und standortgerechte Arten zu
bevorzugen. Für die öffentlichen Freiflächen und die Flächen mit besonderen Anforderungen
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 12 von 25
an die Gestaltung auf Privatgrund ist diese Konzeption im Wettbewerbsentwurf zu konkreti-
sieren.
Weitere Gehölze, flächendeckende Pflanzungen, Wege und Rasenflächen
Wichtig für die Umsetzung des städtebaulichen Ziels, mit dem Neuen Hulsberg-Viertel ein
attraktives und für alle Generationen im öffentlichen Raum nutzbares Quartier zu schaffen,
ist es, die öffentlichen wie privaten Freiräume vielfältig nutzbar zu gestalten. Gleichzeitig ist
eine Ausstattung zu wählen, die einen dauerhaft leistbaren Pflegeaufwand berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der Mehrfachfunktionen, die der öffentliche Raum haben soll, ist eine
differenzierte Ergänzung von attraktiven, aber einfach gestalteten und variabel nutzbaren
öffentlichen Freiräumen sowie privat gepflegten und gärtnerisch vielfältig strukturierten priva-
ten Freiräumen ein mögliches Bild für das Neue Hulsberg-Viertel.
Dabei sollten insbesondere die gärtnerisch gestalteten Flächen den insgesamt hohen ökolo-
gischen und nachhaltigen Ansprüchen an das Quartier entsprechen. Heimische Stauden und
Strauchpflanzungen sollten hier in einem gestalterischen Rahmen empfohlen werden.
Mit Rasenflächen, Wiesen, die länger blühend nur drei oder vier Mal im Jahr gemäht werden,
mit (freiwachsenden) Hecken und einheimischen Blühsträuchern, Stauden und Spalierpflan-
zen, Rankern und beispielsweise Obstbäumen oder Sträuchern kann eine erlebnis- und ar-
tenreiche Begrünungsstruktur auch auf öffentlichen Grünflächen entstehen.
Aus Gründen des Artenschutzes und der gestalterischen Vielfalt sind dabei vor allem ein-
heimische und über das Jahr verteilt blühende und fruchtende Blühsträucher und Stauden zu
verwenden.
Zudem will die Stadt Bremen das Projekt „Essbare Stadt“ voranbringen. Ideen, wie dieses
Projekt auch in Freiräumen des Neuen Hulsberg-Viertels umgesetzt werden könnte, sind
erwünscht. (Hierbei ist zu beachten, dass beispielsweise Fallobst zu erhöhten Verschmut-
zungen und damit Instandhaltungskosten der Wegeflächen führen kann. Eventuelle Standor-
te sollten daher entsprechend gewählt werden.)
2.1.6 Regenwassermanagement und Entwässerungskonzept
Im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm der Stadt Bremen sind für das Plange-
biet besondere Planungserfordernisse hinsichtlich nachhaltiger Regenwasserbewirtschaftung
und Klimaanpassung benannt. Auch im Wettbewerbsverfahren für den städtebaulichen Ent-
wurf zeigten sich die besonderen ökologischen Anforderungen an die Neugestaltung des
Quartiers. Hier werden insbesondere die Möglichkeiten eines nachhaltigen Wassermanage-
ments (Versickerung und Retention) sowie eines klimaangepassten Wohnquartiers (Ver-
dunstung durch Bepflanzung) diskutiert.
Die Stadtentwässerung und das Projekt KLAS (Klimaanpassungsstrategie) begleiten die
Planung des Neuen Hulsberg-Viertels von Beginn an und tragen die Belange einer nachhal-
tigen Bewirtschaftung von Regenwasser sowie Aspekte der Starkregenvorsorge in das Ver-
fahren. Inwiefern eine Infrastruktur für die regelmäßige Regenwasserentwässerung der öf-
fentlichen Freiflächen vorgesehen werden kann, ist durch die Wettbewerbsteilnehmer auszu-
loten. Es ist jedoch eine Vorgabe, dass für extreme Regenereignisse, die über die übliche
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 13 von 25
Bemessung hinausgehen, auf den öffentlichen Flächen des Plangebietes ein oder mehrere
zusätzliche Speicherräume geschaffen werden, in die das Regenwasser geleitet werden
kann, um Schäden an Gebäuden zu vermindern. Solche Räume sollten möglichst Multifunk-
tionsflächen sein, da sie nur selten in Anspruch genommen werden.
Für das Neue Hulsberg-Viertel wurde ein hydrologisches Gutachten durchgeführt. Es kommt
zum Ergebnis, dass für die Betrachtung der öffentlichen Flächen im Falle eines Starkregen-
ereignisses der erforderliche Retentionsraum 150 m³ beträgt. Dieser Raum kann im Gebiet
auch anteilig verteilt werden.
Die beiliegende Themenkarte zu Versickerung und Regenwasserrückhaltung (GOP Plan 04
„Versickerung / Regenrückhaltung“) aus dem Grünordnungsplan zeigt die zur Versickerung
geeigneten Flächen gesondert auf. Große Bedeutung hat demnach die „Grüne Mitte“ und die
im Westen von ihr wegführende öffentliche „Grüne Spange“, die sich entlang des Parkhau-
ses bis zur Sankt-Jürgen-Straße erstreckt. Letztere hat eine besondere Priorität, da hier ers-
tens nur wenige Bäume die Fläche abschirmen und zweitens der Boden gut zur Versicke-
rung geeignet ist. Die zentrale Grünfläche bietet zwar viel Platz, ihr nördlicher Teil ist jedoch
aufgrund der Bodenstruktur nur bedingt geeignet, Regenwasser aufzunehmen. Die Wege
innerhalb der öffentlichen Grünflächen sowie teilbefestigte Flächen für Wege, Zufahrten und
Stellplätze sind – wie im Bebauungsplan 2450 textlich festgesetzt (Festsetzung Nr. 22) –
wasserdurchlässig auszuführen. Dabei ist auf eine hohe Qualität und gute Versickerungsfä-
higkeit bei der Materialverwendung zu achten.
2.1.7 Hubschrauber-Ersatzlandestelle und Stellplatzkonzept
Auf dem Gelände ist im Bebauungsplan eine Fläche für eine Hubschrauber-Ersatzlandestelle
vorgesehen, die genau verortet und in den Planunterlagen vorzugeben ist. Diese Fläche gilt
nur für den Notfall, dass der Hubschrauberlandeplatz und der Ersatz-Hubschrauberlande-
platz bereits belegt sind oder nicht erreicht werden können.
Dafür ist eine hindernisfreie Fläche von 20m mal 20m vorzusehen. Es ist keine besondere
Befestigung oder Ausstattung notwendig.
Für das gesamte Bearbeitungsgebiet liegt eine Einschätzung der voraussichtlich notwendi-
gen Stellplätze auf der Grundlage einer Nutzungskonzeption vor. Die Verteilung der zuge-
ordneten Flächen ist festgelegt (siehe Anlage 8 Stellplätze).
2.1.8 Herstellungs- und Pflegekosten
Die Darstellung von Investitionskosten und zukünftigen Pflegekosten auf der Ebene von Kos-
tenannahmen nach Flächenkennwerten ist Bestandteil der Aufgabenstellung des
Wettbewerbs für die öffentlichen Flächen und die Flächen mit besonderen Anforderungen an
die Gestaltung auf Privatgrund.
Für die Umsetzung der Freiraumgestaltung der öffentlichen Freiflächen und der auf Privat-
grund liegenden Flächen mit besonderen Anforderungen an die Gestaltung (grün und rot
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 14 von 25
markierte Flächen im Plan) (inklusive der ökologischen und technischen Anforderungen) ist
ein Budget einzuhalten, welches sich an den folgenden Werten orientiert1:
Öffentliche Grün- und Parkanlagen: 45 € / m²
Öffentliche Spielplätze: 70 € / m²
Flächen mit besonderen Anforderungen an die Gestaltung auf Privatgrund: 60 € / m²
Ergänzend dazu soll der Wettbewerb Hinweise für die Art und die voraussichtlichen Kosten
der Pflege der vorgesehenen Grünflächen sowie für die Unterhaltung der Spielplätze geben.
Die Gesamthöhe der Aufwendungen für die Pflege der Öffentlichen Grün- und Parkanlagen
(ohne Spielplätze) ist im städtebaulichen Vertrag genannt. Es werden Pflegekosten der
Pflegestufe 1 (Pflegestufe des Umweltbetriebes Bremen, der die Flächen übernehmen wird)
mit 1,74 € netto pro m2 Grünfläche angesetzt.
2.1.9 Barrierefreiheit
Für den Bau der öffentlichen und der öffentlich nutzbaren Freiräume (Geh- und Radfahrrech-
te auf privaten Flächen) im neuen Hulsberg-Viertel sind die einschlägigen Vorschriften und
Normen zur Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Freie Hansestadt Bremen hat 2008 im
Amtsblatt die „Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung bauli-
cher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher
Spiel- und Sportstätten“ veröffentlicht, die für alle Vorhaben im öffentlichen Raum anzuwen-
den ist. Eine Aktualisierung der Richtlinie mit dem Bezug zur überarbeiteten DIN ist kurz vor
dem Abschluss, die aktualisierte Version (Stand 2016) liegt als Anlage bei. Weiterhin zu be-
achten ist die DIN 18040 Teil 3 sowie das Regelwerk der FGSV „Hinweise für barrierefreie
Verkehrsanlagen“ Ausgabe 2011.
2.1.10 Gestaltung der Straßenräume
Die Straßenräume werden als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen (Schilder mit Spiel-
straße an den Zufahrten). Das bedeutet, dass Schrittgeschwindigkeit (7km/h) gefahren wer-
den muss und dass im Inneren des Quartiers keine weitere Beschilderung erforderlich ist.
Zudem müssen die Straßenräume durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln,
dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Be-
deutung hat. Dazu gehört, dass die Einhaltung der geringen Geschwindigkeit durch einen
geeigneten (z.B. entsprechend gepflasterten Belag) unterstützt wird. Die wenigen Parkie-
rungsmöglichkeiten im Bereich der Zufahrten ins Quartier müssen durch eine deutlich ables-
bar andere Pflasterung gekennzeichnet sein. Die Gestaltung des Straßenraums z.B. durch
Baumpflanzungen zur Geschwindigkeitsreduzierung ist ausdrücklich erwünscht. Dabei muss
allerdings beachtet werden, dass langfristig die Möglichkeit besteht, weitere Stellplätze ein-
zurichten sollte die vorgesehene Anzahl aufgrund veränderter Bauvolumina nicht ausreichen.
1 Diese Werte orientieren sich an den Kennzahlen für Objekte der Deutschen
Gartenamtsleiterkonferenz (Eschenbruch 2012).
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 15 von 25
Für die Gestaltung der Straßenräume wurden bereits Vorschläge in Varianten (siehe Anlage
„NHV_Briefmarken inkl. Vorgartenvariante“) erarbeitet, die als Arbeitsgrundlage für den
Wettbewerb heranzuziehen sind. Diese sehen eine niveaugleiche Fläche mit einer Breite von
5,50 m und einen durch ein niedriges Bord (3 cm) leicht abgetrennten Randbereich mit einer
Breite von 2,00 m vor.
Vorgaben zu Querschnitten und Materialität sind den Richtlinien des ASV in der Anlage zu
entnehmen.
2.1.11 Denkmalschutz
Bestandteil des Planungsgebietes sind denkmalgeschützte Gebäude und Bereiche. Da eine
Weiterentwicklung des Freiraumes vor dem Hintergrund des denkmalgeschützten Bestan-
des stattfinden sollte, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen.
Ensemble an der Sankt-Jürgen-Straße:
Die Gesamtanlage an der St. Jürgen Straße ist mit den Gebäuden als Bestandteil des En-
sembles St.-Jürgen-Straße 1, Chirurgisches Krankenhaus, 1889-1890 von Heinrich Flügel;
Erweiterung 1907-1908 sowie St.-Jürgen-Straße 1, Innere Klinik, 1927-1929 von Hans Oh-
nesorge und E. A. Zill als auch dem Einzeldenkmal Allgemeine Krankenanstalt, 1847-1851
von Alexander Schröder in die Denkmalliste eingetragen und unterliegt den Schutzbestim-
mungen des Bremischen Denkmalschutzgesetzes (DschG). Dieser Bereich ist in der beilie-
genden Karte rosa (Ensemble) und rot (Einzeldenk-
mal) markiert.
Die Symmetrie und Zentralisierung der Anlage mit
den architektonisch anspruchsvoll gestalteten Fas-
saden der Dreiflügelanlagen spiegelt sich in den
Strukturen der sie umgebenen angelegten Grünflä-
chen wieder, die damit eine Fortsetzung der klar
gegliederten Architektur bilden. Die Bezüge von
Bauköpern und Freiräumen (Aufnahme von Achsen
und Sichtbeziehungen) sind im Zuge einer Neupla-
nung dieser Flächen zu berücksichtigen.
Zaun- und Heckenanlage sind als raumbegrenzende
Bestandteile des Ensembles zu erhalten. Eine parti-
elle Öffnung der Zaun- und Heckenanlagen wird un-
ter Abwägung der Notwendigkeit/sinnvollen Nutzung von neu geplanten Wegebeziehungen
und Zugangsbereichen mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt, wobei entfernte
Zaunelemente an anderen Stellen möglichst zur Schließung offener Bereiche der hier einst
geschlossenen Zaunanlage zu verwenden sind. Der nach dem Denkmalschutzgesetz ver-
pflichtende Erhalt ist eine Ermessungsentscheidung im Abstimmungsprozess mit dem Lan-
desamt für Denkmalpflege (bezieht sich auf die Formulierung der Auslobung auf S. 9).
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 16 von 25
Einzeldenkmal Pathologie:
Die Pathologie des Städtischen Allgemeinen Krankenhauses Bremen, St.-Jürgen-
Straße 1, Am Schwarzen Meer 134 & 136, 1911-1913 von Ludwig Beermann und Hugo
Weber errichtet, wurde 2016 als Einzeldenkmal unter Schutz gestellt. Die umgebende Ein-
friedung ist als Bestandteil der denkmalgeschützten Anlage zu erhalten. Zudem sind Wege-
und Sichtbeziehungen zur Anlage des Städtischen Allgemeinen Krankenhauses Bremen
sowie auf das Gebäude im Sinne des im Denkmalschutzgesetz verankerten Umgebungs-
schutzes bei Veränderungen der Umgebung zu berücksichtigen.
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 17 von 25
3 Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
3.1 Anwendung und Anerkennung der RPW 2013
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt auf der Grundlage des Grundsatzes und der Richt-
linien der RPW 2013. Durchgeführt wird ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
mit eingeschränktem Teilnehmerkreis. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym, die Wettbe-
werbssprache ist Deutsch. Wettbewerbsteilnehmer, Jury und sonstige Personen erklären
sich durch ihre Mitwirkung am Verfahren mit den genannten Wettbewerbsbedingungen ein-
verstanden.
Der Wettbewerb wurde von der Architektenkammer Bremen besprochen und unter der
Nummer 09/2018 registriert.
3.2 Wettbewerbsgegenstand
Auf Basis des städtebaulichen Entwurfs und Freiraumkonzeptes von Lorenzen Architekten /
relais Landschaftsarchitekten und ARGUS Stadt und Verkehr für das Neue Hulsberg-Viertel
soll im Rahmen des Wettbewerbs eine vertiefte Betrachtung und Planung für die öffentlichen
Grünflächen und die Flächen mit besonderen Anforderungen an die Gestaltung auf privaten
Grundstücken vorgelegt werden. Ergänzend dazu können Ideen für die öffentlichen Straßen-
und Wegeflächen sowie die in der Anlage zur Flächenabgrenzung markierten privaten Frei-
flächen eingebracht werden.
3.3 Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger, anonymer freiraumplanerischer Wettbe-
werb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt.
3.4 Mitwirkende
3.4.1 Auslober
Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG (kurz GEG)
Florian Kommer – Geschäftsführer
Domshof 8 - 12
28195 Bremen
3.4.2 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung
Die Vorbereitung, Betreuung und Durchführung des Verfahrens sowie die Vorprüfung erfolgt
durch das Planungsbüro protze + theiling GbR aus Bremen in Kooperation mit der GEG so-
wie unter Mitwirkung ausgewählter Sachverständiger.
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 18 von 25
protze + theiling GbR
Am Hulsberg 23
28205 Bremen
Ansprechpartner:
Käthe Protze, Dr.-Ing. Landschaftsarchitektur
Tel.: 0421-17 86 47 72
E-Mail: [email protected]
Jens Reichelt, MA Architektur
Tel.: 0421-17 86 35 48
E-Mail: [email protected]
3.4.3 Eingeladene / Teilnehmende Büros
Atelier Loidl, Leonard Grosch, Bernd Joosten, Felix Schwarz, Berlin
Horeis + Blatt, Niels Blatt, Michael Horeis, Bremen
Kreikenbaum Heinemann, Thorsten Kreikenbaum, Georg Heinemann, Bremen
Lohaus + Carl, Prof. Irene Lohaus, Peter Carl, Hannover
relais Landschaftsarchitekten, Gero Heck, Marianne Mommsen Berlin
rmp Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Axel Alesiani, Hamburg
3.4.4 Preisrichter und Sachverständige
Fachpreisrichter/innen
Prof. Dr. Iris Reuther, Senatsbaudirektorin, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Dipl. Ing. Till Rehwaldt, Dresden
Prof. Dipl. Ing. Christiane Sörensen, Hamburg
Dipl. Ing. Gotthard Storz, Bremen
Stellvertretungen
Dr. Arne Sünnemann, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Prof. Katja Benfer, Berlin (ständig anwesend)
Prof. Dr.-Ing. Hille von Seggern, Hamburg
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 19 von 25
Sachpreisrichter/innen
Florian Kommer, GEG- Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG
Jens Deutschendorf, Staatsrat, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Dipl.-Pflegew. Daniela Wendorff, Krankenhausdirektorin, Klinikum Bremen Mitte
Steffen Eilers, Beiratssprecher östliche Vorstadt
Stellvertretung
Peter Jorzick, HTP- HAMBURG TEAM Gesellschaft für Projektentwicklung mbH
Ronny Meyer, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Dr. Thomas Vinke, Gesundheit Nord, Geschäftsbereichsleiter Klinikum Bremen Mitte
Anke Kozlowski, Beirat östliche Vorstadt
Sachverständige (ohne Stimmrecht)
Hellena Harttung, Ortsamtleiterin Bremen-Mitte/Östliche Vorstadt
Prof. Dr. Georg Skalecki, Landeskonservator, Landesamt für Denkmalpflege
Dr. Joachim Steinbrück, Landesbehindertenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen
Meike Austermann-Frenz, Beratungsstelle kom.fort, Bremen
Heike Blanck, Senatskanzlei, Kinder- und Jugendbeteiligung in Bremen
Thomas Knode, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Grünordnung,
Hanna Pape, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr , Baumschutz
Michael Flassig, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Strategische Verkehrsplanung
Bernd Schneider, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Wasserwirtschaft
Marion Skerra, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Stadtplanung Mitte,
Stefan Dierks, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Stadtplanung Mitte,
Günter Sobel, Amt für Straßen und Verkehr, Straßenentwurf
Christiane Schrader, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Referat 22, Kinder-und Jugendförderung (Leitung)
Andrea Meyerhoff, Die Senatorin für Kinder und Bildung, Referat Kita-Planung
Günter Brandewiede, Umweltbetrieb Bremen, Referatsleitung Bezirk 1
Sven Lehmann, Gesundheit Nord, Fachbereich Controlling
Karin Peters, GEG- Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG
Irene Traub, HTP HAMBURG TEAM Gesellschaft für Projektentwicklung mbH
Andreas Pfisterer, HTP HAMBURG TEAM Gesellschaft für Projektentwicklung mbH
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Gäste (ohne Stimmrecht)
Helmut Kersting, Beirat östliche Vorstadt DIE LINKE
Peter Kadach, Beirat östliche Vorstadt CDU
Jürgen Schultz, Beirat östliche Vorstadt FDP
Marco Manfredini, Beirat östliche Vorstadt DIE PARTEI
3.5 Ablauf des Verfahrens
3.5.1 Terminplan
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen am 11.09.2018. Die Unterlagen werden digital
versandt.
Rückfragenkolloquium mit Ortsbegehung 25.09. 2018, 13.00 - 15.30 Uhr. Im An-
schluss erfolgt eine Führung über das Gelände. (Mitglieder des Preisgerichts ab 12
Uhr). Ort wird noch bekannt gegeben
Zusendung des Protokolls per Email in der 40. KW .
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge 10.12.2018, 14 Uhr (Eingang)
beim Wettbewerbsbüro protze + theiling GbR, Am Hulsberg 23, 28205 Bremen
Öffentliche Vorstellung der Beiträge durch p+t in Anwesenheit des Preisgerichts am
24.01.2019, 18 - 21 Uhr (Preisgericht ab 16 Uhr). Klinikum Bremen Mitte - Hörsaal
der inneren Medizin
Sitzung Preisgericht: 25.01.2019, 10 - 19 Uhr
Ort wird noch bekannt gegeben
Anschließende Ausstellung der Beiträge
3.5.2 Ausgabe der Unterlagen und Rückfragen
Die Aufgabenstellung sowie die für die Bearbeitung der Aufgabe erforderlichen Unterlagen
werden den Teilnehmern am 11.09.2018 per Email zugestellt.
Am 25.09.2018 erfolgt ein Rückfragenkolloquium mit einer Ortsbegehung. Das Rückfragekol-
loquium ist für die teilnehmenden Büros verpflichtend.
Rückfragen können schriftlich bis zum 20.09.2018 bei protze + theiling GbR
([email protected]) eingereicht werden. Des Weiteren besteht während des Rückfrage-
kolloquiums die Möglichkeit, Fragen zur Auslobung und zur Aufgabenstellung zu klären.
Das Protokoll des Rückfragenkolloquiums mit der Zusammenstellung der Beantwortung der
gestellten Fragen geht allen Büros in der 40. KW zu und wird Bestandteil der Aufgabenstel-
lung.
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 21 von 25
3.5.3 Abgabe der Beiträge
Die Abgabe der Beiträge erfolgt bei dem Wettbewerbsbüro protze + theiling GbR, Am Huls-
berg 23, 28205 Bremen am 10.12.2018 bis 14 Uhr. Es zählt der Eingang der Wettbewerbs-
beiträge per Post / Bote. Zu spät eingelangte Beiträge können nicht berücksichtigt werden.
Für Wahrung der Anonymität ist zu sorgen (s. Pkt. 3.7).
3.5.4 Vorprüfung
Die Vorprüfung wird durch das Büro protze + theiling GbR durchgeführt. Für besondere Fra-
gestellungen werden entsprechend Sachverständige aus dem Preisgericht hinzugezogen.
3.5.5 Preisgericht
Öffentliche Veranstaltung zur Präsentation der Entwürfe durch die Vorprüfung
Die Entwürfe werden in einer öffentlichen Veranstaltung im Vorlauf der Sitzung des Preisge-
richts von der Vorprüfung / protze + theiling in Anwesenheit des Preisgerichts vorgestellt. Die
Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu beziehen.
Die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge bleibt gewahrt.
Sitzung Preisgericht
Die geschlossene Sitzung des Preisgerichts findet am Tag nach der öffentlichen Veranstal-
tung zur Ergebnispräsentation statt. Die Vorprüfung stellt die Beiträge vor. Das Preisgericht
bewertet die vorgeprüften und präsentierten Arbeiten auf der Grundlage der unter 3.8 aufge-
führten Beurteilungskriterien und formuliert als Ergebnis des Wettbewerbs Empfehlungen für
die weitere Bearbeitung und Umsetzung des Projektes. Dieses wird in einem Protokoll fest-
gehalten. Nach Bekanntmachung des Ergebnisses des Preisgerichts wird die Anonymität
aufgehoben.
Bekanntmachung der Ergebnisse
Nach der Sitzung des Preisgerichts wird der Auslober allen Teilnehmenden und sonstigen
Beteiligten das Ergebnis des Wettbewerbs durch Übersendung des Protokolls schnellstmög-
lich mitteilen.
Der Auslober macht das Wettbewerbsergebnis in geeigneter Form der Öffentlichkeit bekannt.
3.5.6 Beauftragung
Eine Beauftragung für die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 4 an den 1. Preis ist für die
öffentlichen Grünflächen vorgesehen. Für die Flächen mit besonderen Anforderungen an die
Gestaltung auf Privatgrundstücken wird eine Beauftragung für Leistungsphase 2 bis 4 ange-
strebt, kann aber aufgrund der Eigentumsverhältnisse zu dem jetzigen Zeitpunkt noch nicht
garantiert werden.
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 22 von 25
3.5.7 Zulassung der eingereichten Beiträge
Zur Beurteilung werden alle Arbeiten zugelassen, die
den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen
die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen
in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen
termingerecht eingegangen sind
Über die Zulassung der Wettbewerbsarbeiten entscheidet das Preisgericht.
3.5.8 Preisgelder
Für die Preise des Wettbewerbs stellen die Auslober einen Gesamtbetrag von 30.000,00
Euro netto zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt vorgesehen:
Das Preisgeld wird zu 50% als Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Jedes teilnehmende
Team erhält einen Betrag von 2.500,00 Euro netto.
Die weiteren 50% werden als Preisgeld (netto) in folgender Aufteilung vergeben:
1. Preis 40 % (6.000,00€)
2. Preis 30 % (4.500,00€)
3. Preis 20 % (3.000,00€)
Für Anerkennungen 10% (1.500,00€)
Das Preisgeld wird nur bei Abgabe eines zugelassenen Beitrags gewährleistet. Die Auftei-
lung des Preisgeldes kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt
werden.
3.5.9 Urheberrecht
Der Auslober behält sich vor, das präferierte Freianlagenkonzept weiterzuentwickeln und im
Rahmen der weiteren Planung zu bearbeiten. Die eingereichten Unterlagen gehen in das
Eigentum des Auslobers über. Er erhält das Recht auf Erstveröffentlichung und darf die Ar-
beiten für den vorgesehenen Zweck nutzen. Insbesondere darf der Auslober die Konzepte zu
Flächen mit besonderen Anforderungen an die Gestaltung auf Privatgrundstücken ohne wei-
tere Beauftragung weiterentwickeln und bearbeiten und für den vorgesehenen Zweck nut-
zen. Das Urheberrecht bleibt unberührt.
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 23 von 25
3.6 Unterlagen für den Wettbewerb
Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen auf einem digitalen Datenträger zur Verfü-
gung gestellt:
3.6.1 Aufgabenstellung
Auslobungstext
Flächen-Matrix
3.6.2 Plangrundlagen
Vermessung mit Gebäuden, Erschließungsstruktur, Baumbestand, Höhen als dwg
und pdf
Städtebaulicher Entwurf Lorenzen Architekten, relais Landschaftsarchitekten als
dwg und pdf
Gestaltungshandbuch für das Neue Hulsberg-Viertel
Bebauungsplan mit Erläuterungstext als pdf
Plangrundlage mit Flächenabgrenzung als pdf
Grünordnungsplan Neues Hulsberg-Viertel mit Themenkarten 01 bis 08
Anlage 3 des städtebaulichen Vertrags, Kindertagesstätten
Anlage 5 des städtebaulichen Vertrags, Erdgeschossnutzungen
Anlage 6 Neu des städtebaulichen Vertrags, Baumstandorte
Anlage 8 des städtebaulichen Vertrags, Stellplatzzuordnung
Anlage 9 des städtebaulichen Vertrages, private Kinderspielflächen
Stand Planung Vorplatz Eltern-Kind-Zentrum
Briefmarken zur Straßenraumgestaltung
ASV Richtlinien
Richtlinien Barrierefreiheit
Dokumentation des öffentlichen Bürgerforums und des Jugendplanspiels „Die Huls-
berg-Designer“
3.7 Geforderte Leistungen und inhaltliche Aussagen
Bei der Abgabe ist absolut auf Wahrung der Anonymität zu achten. Sämtliche Teile der
Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl
zu versehen, die aus den Buchstaben NHV_ und sechs Ziffern besteht und in einer Größe
von 0,5 cm Höhe und 3 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit
rechts oben anzubringen ist.
Auslobung Freiraum Wettbewerb Neues Hulsberg-Viertel 11.09.2018 / Seite 24 von 25
Die Anzahl der Pläne wird auf max. 3 DIN A0 beschränkt. Alle Pläne sind zweifach in Papier
einzureichen. Ein Satz zur Präsentation ist gerollt, ein Satz zur Vorprüfung auf DIN A4 gefal-
tet zu liefern. Alle Pläne und Unterlagen sind ergänzend als Datei auf einer CD abzugeben.
Alle Darstellungen sind genordet darzustellen.
Übersichtsplan auf der Basis Katasterplan im Maßstab 1 : 2.000 zur Darstellung der
Flächen, Einordnung der Planung in das Stadtgefüge, Verdeutlichung der freiraum-
planerischen Idee und der funktionalen Verknüpfungen im erweiterten Betrach-
tungsbereich mit der angrenzenden Umgebung.
Entwurfsplan auf der Basis Katasterplan im Maßstab 1 : 500 zur Verdeutlichung der
freiraumplanerischen Idee, Darstellung der Grün- und Freiflächen, differenziert nach
öffentlichen Grünflächen, privaten Flächen mit besonderem Gestaltungsbedarf,
Spiel- und Multifunktionsflächen, öffentlichen Straßen und privaten Freiräumen mit
Angaben zu den Nutzungsarten.
Details zur exemplarischen Darstellung des Freiflächenentwurfs im M 1 : 200 mit
o Darstellung der wesentlichen Gestaltungsprinzipien
o Bestandsbäume, Neupflanzungen und weitere Vegetationsstrukturen
o Relief und Entwässerung
Mindestens zwei Geländeschnitte im M 1:200 mit Darstellung der geplanten Gebäu-
de
o Grüne Mitte mit den südlich und nördlich angrenzenden Platzbereichen
o Grüne Spangen in Ost-West Richtung
Einfache Perspektiven, schematische Skizzen/Visualisierungen zur Veranschauli-
chung besonderer und für das Konzept typischer Freiraumsituationen für
o Grüne Mitte mit Blick auf die ehemalige Pathologie
o Grüne Spange westlich mit Blick zur östlichen Spange in Richtung Fr.-Karl-Straße und
zur Grünen Mitte
Flächenberechnung nach vorgegebener Matrix
Erläuterungen zum Planungskonzept ganz oder teilweise in die Pläne integriert oder
als zusätzlicher Ausdruck auf maximal 3 DIN A4 Seiten
Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen
Verfassererklärung in einem verschlossenen Umschlag
Verfassererklärung
Den Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizule-
gen, der außen die Kennzahl trägt (NHV_sechs Zahlen) und den Verfasserbrief als Identi-
tätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemein-
schaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält.
Alle Teilnehmer haben im Rahmen der Verfassererklärung die Versicherung abzugeben,
dass sie geistiger Urheber der abgegebenen Arbeit sind und zum Zwecke der weiteren Be-
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arbeitung der dem Realisierungswettbewerb zugrunde liegenden Aufgabe die Befugnis zur
Nutzung und Änderung der Arbeit sowie zur Einräumung zweckentsprechender Rechte an
den Auslober besitzen.
3.8 Beurteilungskriterien
Gestalterische und funktionale Qualität im Kontext des neuen Quartiers
Gestalterische und funktionale Qualität der Grünen Mitte mit Spiel- und Aufenthalts-
bereichen
Gestalterische und funktionale Qualität der Grünen Spangen und Flächen mit be-
sonderen Anforderungen an die Gestaltung auf privaten Grundstücken
Erfüllung der ökologischen und funktionalen Anforderungen (Entwässerung, Baum-
neupflanzungen, Kinderspiel, Hubschrauber-Ersatzlandestelle)
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit