20
- GEMEINDENACHRICHTEN Nr. 5/Dez.2018 Vorwort des Bürgermeisters Ehrungen & Geburten Baugeschehen 2018 Mitmach-Weihnachtskonzert in der VS Altenburg Kindergarteneinschreibung Heizkostenzuschuss 2018/19 7. Generalversammlung der LJ Winterdienst 2018/2019 Friedenslichtaktion Leopold III., „der Heilige“, Markgraf von Österreich 1095-1136 Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes Herausgeber und Eigentümer: Gemeinde Altenburg für den Inhalt verantwortlich: Markus Smeritschnig 3591 Altenburg Zwettlerstraße 16 Tel.02982/2765 Fax Dw.16 eigene Vervielfältigung Verlagspostamt: 3580 Horn e-mail:[email protected] http://www.altenburg.gv.at Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 12.00 Uhr und zusätzlich jeden Mittwoch von 16.00-19.00 Uhr Bgm.DI.Markus Reichenvater Freitag von 08.00-10.00 Uhr Mittwoch von 18.00-19.00 Uhr Vzbgm.DI.Günther Denninger jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00 19.00 Uhr GGR. Franz Kriest jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr GGR. Martin Schreiner jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr GGR. Brigitte Allram jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr GGR. Wolfgang Haselsteiner jeden letzten Mittwoch im Monat von 18.00 19.00 Uhr Mitteilungsblatt der Gemeinde Altenburg INHALT Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen Ihr Bürgermeister, die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Altenburg SPRECHSTUNDEN PARTEIENVERKEHRSZEITEN IMPRESSUM An einen Haushalt! Zugestellt durch Post.at

Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

-

GEMEINDENACHRICHTEN

Nr. 5/Dez.2018

Vorwort des Bürgermeisters Ehrungen & Geburten Baugeschehen 2018

Mitmach-Weihnachtskonzert in der VS Altenburg

Kindergarteneinschreibung Heizkostenzuschuss 2018/19

7. Generalversammlung der LJ Winterdienst 2018/2019

Friedenslichtaktion Leopold III., „der Heilige“, Markgraf von Österreich

1095-1136 Wochenend- und

Feiertagsdienst des Arztes des Arztes

Herausgeber und Eigentümer:

Gemeinde Altenburg für den Inhalt verantwortlich:

Markus Smeritschnig 3591 Altenburg

Zwettlerstraße 16 Tel.02982/2765 Fax Dw.16

eigene Vervielfältigung Verlagspostamt:

3580 Horn e-mail:[email protected]

http://www.altenburg.gv.at

Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und

zusätzlich jeden Mittwoch von 16.00-19.00 Uhr

Bgm.DI.Markus Reichenvater Freitag von 08.00-10.00 Uhr

Mittwoch von 18.00-19.00 Uhr Vzbgm.DI.Günther Denninger jeden 1. Mittwoch im Monat von

18.00 – 19.00 Uhr GGR. Franz Kriest

jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr

GGR. Martin Schreiner jeden 1. Mittwoch im Monat von

18.00-19.00 Uhr GGR. Brigitte Allram

jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr

GGR. Wolfgang Haselsteiner jeden letzten Mittwoch im Monat

von 18.00 – 19.00 Uhr

Mitteilungsblatt der Gemeinde Altenburg

INHALT

Fröhliche Weihnachten

und ein

glückliches neues Jahr!

wünschen Ihnen Ihr Bürgermeister,

die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Altenburg

SPRECHSTUNDEN

PARTEIENVERKEHRSZEITEN

IMPRESSUM

An einen Haushalt! Zugestellt durch Post.at

Page 2: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Jahre fliegen nur so dahin. Wieder

einmal stehen wir am Ende eines sehr

arbeitsintensiven und immer

schnelllebigen Jahrs. 2018 war wieder

ein ereignisreiches Jahr und hat uns alle

sehr gefordert.

Auch am Gemeindeamt haben wir wieder versucht, dass wir für

Sie und Ihre Bedürfnisse arbeiten.

So wurde die angekündigte Hochwasserschutzmauer umgesetzt und sie fügt sich sehr

gut in die Umgebung unserer Ortschaft ein. Ein größeres Projekt war auch die

Dorfstraße Steinegg, die wie versprochen im heurigen Jahr saniert wurde. Im Bereich

unseres Bauhofes und Jugendzentrums wurde für unsere Kinder und Jugendlichen,

aber selbstverständlich auch für jede Bürgerin und jeden Bürger ein

Beachvolleyballplatz zur freien Benutzung angelegt. Bei den Ortsstraßen, Güterwegen,

Volksschule, Kindergarten und vielem mehr sind wir ebenfalls am laufenden.

Besonders freut es mich, dass es uns dabei gelungen ist, unseren finanziellen Rahmen

einzuhalten. Aus diesem Grund können wir auch 2019 viele anstehende Maßnahmen in

Angriff nehmen. So wird unser Kanalsystem digital erfasst und mit einer Kamera

befahren werden. Des Weiteren wird es im Bereich Bauhof und Jugendzentrum zu

Planungen und Verbesserungen kommen. Ein größeres Thema wird die

Flächenwidmung samt Baulanderweiterungen werden.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei den Mitgliedern des Gemeinderates

und der Gemeindeverwaltung sowie unserem Gemeindearbeiter für die hervorragende

und umsichtige Zusammenarbeit bedanken. Bedanken möchte ich mich auch bei den

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kindergartens, der Volksschule, der Freiwilligen

Feuerwehren, der Jugend, unseren Gewerbetreibenden, dem Konvent des Stiftes

Altenburg und unserem Gemeindearzt.

Mein besonderer Dank gebührt Ihnen. Der Zusammenhalt und das Verständnis in

unserer Gemeinde ist etwas ganz Besonderes. Das gibt es nicht überall. Und deshalb

herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und unterstützen sie uns bitte weiterhin.

Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen ein friedliches

und beschauliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien und für das Jahr 2019 viel

Gesundheit, Erfolg und Zufriedenheit!

Ihr Bürgermeister

WHR DI Markus Reichenvater

Page 3: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Ehrungen

Bgm. WHR DI Markus Reichenvater gratulierte dem Ehepaar Herbert und Annemarie

Klomser zur Goldenen Hochzeit.

Bgm. WHR DI Markus Reichenvater, Helga Steurer, Josef Wagner, GGR. Brigitte Allram und

Gattin Leopoldine gratulierten Herrn Johann Glatzer zum 85. Geburtstag.

Page 4: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Geburten

GR. Sabine Gererstorfer gratulierte Julia und Bernhard Waxmann zur Geburt von Tochter

Lisa.

GGR. Franz Kriest gratulierte Frau Nadine Kropik und der großen Schwester Chiara Winkler zur Geburt von Tochter Leonie.

Page 5: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Geburten

Die Gemeindevertretung wünscht unseren Gemeindebürgerinnen und

Gemeindebürgern das Allerbeste für den weiteren Lebensweg!

GGR. Franz Kriest gratulierte Frau Sandra Kühhas zur Geburt von Tochter Emma.

GGR. Franz Kriest gratulierte Frau Julia Müller zur Geburt von Sohn Simon.

Page 6: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Baugeschehen 2018

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu und ich möchte daher einen kurzen Rückblick auf das diesjährige Baugeschehen in unserer Gemeinde geben. Gemeinsam mit dem Land Niederösterreich haben wir wieder einige Maßnahmen umgesetzt, die ich ihnen nachfolgend kurz in Erinnerung rufen darf: Hochwasserschutz Altenburg:

Nach längerer Wartezeit und intensiven Bemühungen konnte endlich die Hochwasserschutzmauer im Westen von Altenburg gemeinsam mit der Abteilung Wildbachverbauung realisiert werden. Im Großen und Ganzen ist es den Planern gelungen das Bauwerk möglichst in das Landschaftsbild zu integrieren.

Gemeindeamt: Nachdem im vergangenen Jahr das Gemeindehaus umfassend saniert wurde, waren heuer nur mehr der Gartenzaun neben der Fußgängerrampe fertigzustellen und auch der Grünbereich daneben sowie auch der Vorgarten neu zu bepflanzen. Der Abschluss der Sanierungsarbeiten wurde mit einem Festakt am Freitag dem, 22. Juni 2018, unter Anwesenheit von LR Dipl. Ing. Ludwig Schleritzko, LA Bgm. Jürgen Maier und weiterer zahlreicher Prominenz gefeiert. Die Segnung unseres Gemeindeamtes wurde dankenswerterweise von Abt Thomas zelebriert. Beachvolleyballplatz: Erst nach Abtrag eines Hochsilos und eines Einstellschuppens konnte mit den eigentlichen

Bauarbeiten für das Spielfeld begonnen werden. Erdabtrag,

Drainageverlegung, Frostschutzeinbau, Verlegung eines Trennvlieses und Aufbringen einer 30 cm dicken Schicht aus Spezialsand waren neben vielen Kleinigkeiten die Hauptarbeitsschritte bei diesem Projekt. Die Spielfläche beträgt 22 m x 14 m und ist mit niveaugleich verlegten Rundhölzern außen abgegrenzt.

Page 7: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Seit Ende September steht der Platz allen sportlichen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern kostenlos zur Verfügung. Ich wünsche allen viel Spaß und Erfolg mit der neuen Sportanlage. Straßenbau: In Burgerwiesen wurde die Siedlungsstraße Ost bei Hausnummer 63 verlängert und auf der Straße nach Mühlfeld die Hauszufahrt bei Hausnummer 62 neu errichtet. Weiters wurde auf der Dorfstraße in Steinegg vom Durchlass bis zum Ortsende die bestehende Asphaltdecke abgetragen und eine neue Heißmischgutschicht eingebaut. Zusätzlich wurde die desolate Steinmauer bei Hausnummer 11 in Steinegg entfernt und durch ein ordnungsgemäßes Straßenbankett ersetzt. Wirtschaftswege: In der KG Altenburg wurde auf einem Teilstück des Horasweges eine Feinplanie mit dem abgefrästen Recyclingasphalt von der Dorfstraße Steinegg hergestellt und der Saugrabenquerweg neu befestigt. Auch die Einmündung des Weges zum Stiftsteich wurde fast rechtwinkelig und damit übersichtlicher an die Landesstraße nach Großburgstall angebunden. In der KG Fuglau konnte nach forstrechtlicher Bewilligung eine Forststraße im Schlapfengraben neu hergestellt werden. Unwetterschäden: Durch die starken Regenfälle Anfang September wurden einige Wirtschaftswege stark in Mitleidenschaft gezogen. Nach einer entsprechenden Begutachtung durch die Abteilung Güterwege konnte auf folgenden Wegen die Graderdecke wieder saniert werden: Tobelweg in der KG Mahrersdorf, 100m Waldweg, der Weg gegenüber der Kapelle und der Weg Richtung Wanzenau jeweils in der KG Steinegg. Vorschau 2019: Entsprechend den bisherigen Besprechungen sollen kommendes Jahr folgende Maßnahmen ausgeführt werden: Detailplanung und Errichtung eines neuen Bauhofgebäudes Neue Asphaltschicht in der Paul-Troger-Straße auf eine Länge von ca. 120m Dachsanierung am Wahllokal bzw. Jugendzentrum in der KG Burgerwiesen Einige der ausgeführten Maßnahmen brachten während der Bauphase naturgemäß Einschränkungen für die Anrainer mit sich. Für die Akzeptanz und den reibungslosen Ablauf möchte ich mich bei allen recht herzlich bedanken.

Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. Wir sollten diese Zeit zum

Stressabbau nützen, uns gut erholen und die Gemeinsamkeit in Familie und Freundeskreis

in den Vordergrund stellen. Dies wird uns die Kraft geben auch im nächsten Jahr die neuen

Herausforderungen bestens zu bewältigen.

In diesem Sinne wünsche ich allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, viel Glück und Erfolg, besonders aber Gesundheit für das Jahr 2019. 2018.

Vzbgm. Dipl. Ing. Günther Denninger

Page 8: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Mitmach-Weihnachtskonzert in der VS Altenburg

In der Vorweihnachtszeit fand in der VS-Altenburg ein Mitmach-Weihnachtskonzert statt. Der Einladung der Schulleiterin Regina Hartl folgten die VS-Röhrenbach, der KG Greillenstein, der KG Altenburg und der KG Rosenburg/Mold. Unterstützt wurde das Konzert durch eine finanzielle Förderung der Gemeindeparteien. Bei allen Anwesenden, darunter die Gemeindevertreter*innen, die Pädagoginnen, die Eltern und die Kinder, kam ganz schnell Weihnachtsstimmung auf, da viele bekannte aber auch unbekannte Lieder mit verschiedenen Instrumenten dargeboten und gesungen wurden. Immer wieder wurden die Kinder miteinbezogen in die Darbietungen und so waren alle Konzertbesucher restlos begeistert.

Kindergarteneinschreibung Dienstag, 29. Jänner 2019 von 13.00 bis 15.00

im Kindergarten Altenburg, Tel. 02982/20687

Hundeabgabe 2019 Die Hundeabgabemarke (€ 2,20) ist nur noch einmal anlässlich der erstmaligen Anmeldung in der Gemeinde gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen. Die Hundeabgabe für das Jahr 2019 erfolgt in Form einer Vorschreibung mittels Zahlschein an die Hundehalter. Abgabenpflichtig nach dem NÖ Hundeabgabegesetz ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Für die jährliche Hundeabgabe ist ein Betrag von € 13,08 zu entrichten. Für auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz (wie Rottweiler, Bullterrier, Pit Bull, etc.) ist jährlich € 65,40 pro Hund zu entrichten.

Page 9: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Heizkostenzuschuss 2018/2019

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und

Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode

2018/2019 in der Höhe von € 135,-- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss soll bei der

Gemeinde am Hauptwohnsitz der Betroffenen bis 30. März 2019 beantragt und geprüft werden.

Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG

(AusgleichszulagenbezieherInnen)

BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend

gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen

Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses,

deren Familieneinkommen den unten genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht

übersteigt.

Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen unter dem jeweiligen

Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.

Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:

Für Alleinstehende EUR 909,42

Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.363,52

Und zuzüglich für jedes Kind EUR 140,32

Und zuzüglich für jede weitere erwachsene Person EUR 454,11

Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von

Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:

Für Alleinstehende EUR 1.060,39

Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.589,86

Und zuzüglich für jedes Kind EUR 163,59

Und zuzüglich für jede weitere erwachsene Person EUR 529,46

Nachweise:

Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen

nachzuweisen.

Anträge

Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Allgemeine Förderung F3),

bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften, den NÖ Magistraten und den NÖ Gemeindeämtern

sowie im Internet unter www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss erhältlich. Anträge können pro

Heizperiode ab Beschluss der NÖ Landesregierung bis spätestens 30. März 2019 samt den

erforderlichen Nachweisen bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Sollte der

Endtermin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag

fallen, so gilt der nächste Werktag als Fristende.

Page 10: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

7.Generalversammlung der LJ Altenburg

Am 28.September 2018 fand die bereits 7. Generalversammlung der Landjugend Altenburg statt. Heuer durften Herr Vzbgm. Hofrat Dipl. Ing. Günther Denninger, die LJ Bezirksleiterin Frau Daniela Koller sowie LJ Landesbeirat Norbert Allram als Ehrengäste bei der Versammlung die zum bereits zweiten Mal im Mehrzwecksaal des Jugendhauses stattfand begrüßt werden. Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung - LJ Leiter Dominik Trappl, Verlesung des Protokolls der Generalversammlung 2017 - 2.LJ Leiter Stefan Urbitsch, Jahresbericht der Landjugendleitung - Dominik Trappl, Verlesung des Kassierberichtes – Michael Winkler, Bericht der Kassaprüfer und Antrag auf Entlastung des Kassiers, Neuwahl des LJ Vorstandes, Worte der neugewählten Funktionäre, Vorstellung der neuen Mitglieder, Abschlussworte der Ehrengäste und gemütlicher Ausklang des Abends. Rückblickend auf ein sehr erfolgreiches Landjugendjahr 2017/2018, gab es wieder über einige tolle Erlebnisse & gemeinsame abgeschlossene Arbeiten zu berichten. So wurden im wie auch bereits in den vergangenen Jahren im Bereich des Jugendhauses wieder zahlreiche Arbeiten durchgeführt. Der Vorstand der LJ Altenburg möchte sich in diesem Sinne bei allen Bürgerinnen und Bürgern, den Vereinen sowie der Gemeinde, für die großartige Unterstützung im LJ Jahr 2017/2018 bedanken. Wie bereits in den vergangenen Jahren, wurden den Mitgliedern der LJ Altenburg sowie den Bürgern der Gemeinde Altenburg auch heuer wieder einige tolle Veranstaltungen & Aktivitäten angeboten. So organisierte man die Fahrt auf das Oktoberfest nach Leopoldsdorf, die Punschstände, den Weihnachtskindernachmittag, den Gemeindeschitag, die Müllsammelaktion, erstmals ein Zankerl schnapsen, erstmals die Back to the Roots Party statt dem Nordring Clubbing (Nordring wurde verkauft), die WM – Live Übertragung und das Hoffest, dass heuer erstmals zweitägig stattfand. Auch im Außenbereich des Geländes gab es Neuerungen. So wurde der Hof, organisiert durch die Gemeinde, neu gepflastert und die Außenbeleuchtung von der Landjugend erneuert. Außerdem entstand auf der Rückseite des Geländes ein Beachvolleyballplatz, der für alle Bürgerinnen und Bürgern öffentlich zugänglich und benutzbar ist. Ein weiterer Punkt der 7. Generalversammlung war, die jedes Jahr erneuert stattfindende Neuwahl des Vorstandes. Heuer gab es keine Änderungen innerhalb des Vorstands. Das Ergebnis fiel folgendermaßen aus: Leiter – Dominik Trappl, Stv. Leiter Patrick Baumgartner, 2. Leiter – Stefan Urbitsch, 2. Leiter Stv. – Nicole Grömansberger, Kassier – Michael Winkler, unterstützender Kassier – Hannes Reichenvater, Schriftführer – Stefan Denninger, Organisationsreferent – Fabian Ederer, Homepage & Medien − Christoph Trappl. Alle neugewählten Mitglieder des Vorstandes nahmen ihre Aufgabe dankend entgegen und hoffen auf ein neues erfolgreiches Landjugendjahr 2018/2019. Der Mitgliederstand betrug zum Zeitpunkt der 7. Generalversammlung 47 Personen. Erfreulicherweise konnten fürs kommende Jahr wieder einige neue Mitglieder in die LJ Altenburg aufgenommen werden. Neu begrüßt werden durften Paul Steiner, Melanie Steiner (alle von Altenburg) sowie Marvin Lochner und David Tomic (beide von Mahrersdorf). Bevor man den Abend gemütlich ausklingen ließ, fanden die Ansprachen der Ehrengäste statt. Bezirksleiterin Frau Daniela Koller bedankte sich für das tolle Engagement bei allen Veranstaltungen, die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie die Unterstützung durch die LJ Altenburg mit diversen Ideen. Von ihr erwähnt wurden auch, folgende LJ Veranstaltungen im Bezirk Horn: die Jollynoxparty sowie die Bezirksgeneralversammlung heuer erstmals mit After-Party.

Page 11: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Landesbeirat Herr Norbert Allram gratulierte der LJ Altenburg für die vergangenen erfolgreichen Jahre, die organisierten Veranstaltungen als auch Sitzungen sind immer ein toller Erfolg. Vzbgm. Hofrat Dipl. Ing. Günther Denninger bedankte sich für die zahlreiche Teilnahme an der 7. Generalversammlung und gratulierte dem neu gewählten Vorstand. Der Beachvolleyballpatz konnte im Herbst fertiggestellt werden und steht nun allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Altenburg zur Verfügung. Abschließend bedankte er sich für die tolle Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den Bürgerinnen und Bürgern im LJ Jahr 2017/2018 und wünscht auch für das kommende LJ Jahr viel Erfolg und alles Gute. Der neu gewählte Vorstand:

Hinten sitzend (v.l.): LJ Bezirksleiterin – Daniela Koller, Homepage und Medien – Christoph Trappl, unterstützender Kassier – Hannes Reichenvater, Schriftführer – Stefan Denninger, Kassier – Michael Winkler, LJ Landesbeirat – Norbert Allram; Vorne sitzend (v.l.): Vzbgm. Hofrat Dipl. Ing. Günther Denninger, 2.LJ Leiter Stellvertreterin – Nicole Grömansberger, 2.LJ Leiter – Stefan Urbitsch, LJ Leiter – Dominik Trappl, LJ Leiter Stv. – Patrick Baumgartner, LJ Bezirksleiter Stv. – Thomas Krippel

Für den Inhalt verantwortlich:

LJ-Schriftführer Ing. Stefan Denninger

Page 12: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Verlautbarungen von

Ehrungen Im NÖ Ehrungsgesetz LGBL 0515 ist im § 5

folgendes festgehalten:

Das Land Niederösterreich und die

Gemeinden sind berechtigt, Ehrungen selbst

zu verlautbaren oder für eine Verlautbarung

durch andere zu sorgen, sofern sich nicht die

geehrten Personen dagegen ausgesprochen

haben.

Da in den nächsten Wochen die Listen mit den

Daten der Ehrungen (ab 50. Geburtstag) und

Hochzeitsjubiläen (ab Goldener Hochzeit)

wieder an diverse Printmedien versendet

werden, ersuchen wir um Mitteilung (schriftlich

oder telefonisch) bis 23. Dezember 2018,

wenn Ihre Ehrung nicht verlautbart werden

soll.

Urlaub des

Gemeindesekretärs Die Gemeinde Altenburg teilt mit, dass von

Donnerstag, 27.12.2018 bis Freitag,

28.12.2018 der Gemeindesekretär auf Urlaub

ist. An diesen Tagen ist das Gemeindeamt

nicht besetzt.

Winterdienst 2018/2019 Seitens der Gemeinde Altenburg wird auf die

gesetzlichen Anrainerverpflichtungen,

insbesondere gemäß § 93

Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960,

BGBl 1960/159 idgF, hingewiesen:

§ 93 StVO 1960 lautet

„(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in

Ortsgebieten, ausgenommen die

Eigentümer von unverbauten land- und

forstwirtschaftlich genutzten

Liegenschaften, haben dafür zu sorgen,

dass die entlang der Liegenschaft in einer

Entfernung von nicht mehr als 3 m

vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr

dienenden Gehsteige und Gehwege

einschließlich der in ihrem Zuge

befindlichen Stiegenanlagen entlang der

ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6.00

bis 22.00 Uhr von Schnee und

Verunreinigungen gesäubert sowie bei

Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein

Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist

der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu

säubern und zu bestreuen. Die gleiche

Verpflichtung trifft Eigentümer von

Verkaufshütten.

(1a) In einer Fußgängerzone oder

Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die

Verpflichtung nach Abs. 1 für einen 1 m

breiten Streifen entlang der Häuserfronten.

(2) Die in Abs. 1 genannten Personen

haben ferner dafür zu sorgen, dass

Schneewächten oder Eisbildungen von den

Dächern ihrer an der Straße gelegenen

Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt

werden.

[…]

(6) Zum Ablagern von Schnee aus Häusern

oder Grundstücken auf die Straße ist eine

Bewilligung der Behörde erforderlich. Die

Bewilligung ist zu erteilen, wenn das

Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und

Flüssigkeit des Verkehrs nicht

beeinträchtigt.“

Im Zuge der Durchführung des Winterdienstes

auf öffentlichen Verkehrsflächen kann es aus

arbeitstechnischen Gründen vorkommen,

dass die Straßenverwaltung Flächen räumt

und streut, hinsichtlich derer die

Anrainer/Grundeigentümer im Sinne der

vorstehend genannten bzw. anderer

gesetzlicher Bestimmungen selbst zur

Räumung und Streuung verpflichtet sind.

Die Gemeinde Altenburg weist ausdrücklich

darauf hin, dass

unverbindliche Arbeitsleistung der

Gemeinde Altenburg handelt, aus der

kein Rechtsanspruch abgeleitet werden

kann;

die gesetzliche Verpflichtung sowie die

damit verbundene zivilrechtliche

Haftung für die zeitgerechte und

ordnungsgemäße Durchführung der

Arbeiten in jedem Fall beim verpflichteten

Anrainer bzw. Grundeigentümer

verbleibt;

eine Übernahme dieser Räum- und

Streupflicht durch stillschweigende

Übung im Sinne des § 863 Allgemeines

Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hiermit

ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Page 13: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Die Gemeinde Altenburg ersucht um

Kenntnisnahme und hofft, dass durch ein

gutes Zusammenwirken der kommunalen

Einrichtungen und des privaten

Verantwortungsbewusstseins auch im

kommenden Winter wieder eine sichere und

gefahrlose Benützung der Gehsteige,

Gehwege und öffentlichen Straßen im Stadt-

/Gemeindegebiet möglich ist.

Auf einen unfallfreien Winter hofft die

Gemeinde Altenburg.

Winterdienst 2018/2019:

Herr Patrick Winkelhofer (Fa. JODU) wird im

Winter 2018/2019 den Winterdienst im

Gemeindegebiet von Altenburg durchführen.

Wintersperre in

Altenburg und Fuglau Gemäß § 87 Abs. 1 der NÖ

Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. 159, in

der derzeit geltenden Fassung werden

Wintersperren auf folgenden Verkehrsflächen

verfügt:

Gemeindestraße „Am Graben“ zwischen

Einmündung B 38 und Garage Familie

Weber

Verbindungsweg Fuglau - Mahrersdorf

(Parz. Nr. 949) zwischen der Kreuzung

mit dem nördlichen Hintausweg (Parz. Nr.

936) und der Kreuzung mit der neuen

Gemeindestraße Fuglau - Mahrersdorf

(Parz. Nr. 950).

Gemeindestraße zur MJP-Arena Fuglau,

(Parz. Nr. 946 ab Einmündung

Hintausweg, Parz. Nr. 937/1)

Diese Verordnungen treten mit dem Anbringen

einer Tafel mit der Aufschrift „Wintersperre –

Betreten und Befahren auf eigene Gefahr!“

und Anbringung einer entsprechenden

Verordnung an der Gemeindeamtstafel in

Kraft und endet mit der Entfernung derselben.

Überhängende Äste und

Sträucher Überhängende Äste und Sträucher sind ein

Ärgernis für Fußgänger und andere

Verkehrsteilnehmer. So sehr die Bemühungen

um die Gestaltung der Vorgärten,

Eingangsbereiche und Gartenflächen im Sinne

des Ortsbildes zu begrüßen sind, so muss

gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht

werden, dass die Grundgrenzen einzuhalten

sind und die Benützung der Gehsteige nicht

eingeschränkt werden darf. Die Gemeinde

weist darauf hin, dass überhängende

Sträucher und Hecken, die die freie Sicht über

den Straßenverlauf, die freie Sicht auf

Verkehrszeichen oder überhaupt die

Benutzbarkeit der Straßen und somit auch des

Gehsteiges einschließlich der

Beleuchtungsanlagen beeinträchtigen,

auszuästen oder zu entfernen sind.

Feld- und Güterwege

Beschädigung –

Verschmutzung Es kommt immer wieder zu Beschwerden

wegen Beschädigungen oder

Verschmutzungen von Feld- und Güterwegen.

Aus diesem Anlass möchten wir ausdrücklich

darauf hinweisen, dass die Errichtung und

Erhaltung von Feld- und Güterwegen sehr

viele Mittel erfordert, die von der Gemeinde

und Interessenten aufgebracht werden

müssen. Auch Fördermittel der öffentlichen

Hand wurden meist für die Herstellung in

Anspruch genommen.

Nun muss immer wieder festgestellt werden,

dass bei der Bewirtschaftung der anrainenden

Grundstücke die gesetzlichen Bestimmungen

zum Schutz der Erhaltung dieser Wege

ignoriert werden und durch unsachgemäßes

und eigennütziges Heranackern die Wege

schwerstens beschädigt werden. Oft kommt

es auch dazu, dass Wegvermarkungen

(Grenzsteine) zwischen Privatgrund und

öffentlichen Wegen ausgeackert werden, oder

Güter- bzw. Feldwege grob verunreinigt

werden. Grundeigentümer, die oft selbst zu

finanziellen Beiträgen herangezogen wurden,

schädigen sich durch dieses gedankenlose

Vorgehen selbst. Wir möchten daher alle

Grundeigentümer bzw. Pächter auffordern die

entsprechenden Vorschriften einzuhalten und

in Zukunft alle Beschädigungen bzw.

Verschmutzungen an Feld- und Güterwegen

zu unterlassen. Widrigenfalls müssten

entsprechende Schritte unternommen

werden und die Verursacher außerdem zum

Schadenersatz herangezogen werden.

Page 14: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Friedenslichtaktion der FF Jugend Am 24. Dezember 2018 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr kann das Friedenslicht bei der FF Jugend in den Feuerwehrhäusern Altenburg und Fuglau sowie bei den Kapellen in Burgerwiesen, Steinegg und Mahrersdorf abgeholt werden.

Gelbe Säcke für das Jahr 2019 Liegenschaftseigentümer, die „Gelbe Säcke“ und keine „Gelbe Tonne“ beziehen, können diese für das Jahr 2018 ab sofort am Gemeindeamt Altenburg während den Parteienverkehrszeiten abholen.

Kleineisen/Eisenschrott

Es ist wieder vorgesehen, dass Kleineisenteile und Eisenschrott nicht mehr bei der Sperrmüllabfuhr

mitgenommen werden. Zur fachgerechten Entsorgung steht eine Eisenschrottmulde beim Bauhof

bereit.

TERMINE NACH TELEFONISCHER VEREINBARUNG 3593 NEUPÖLLA 128 TEL. 0664/300 49 30

WWW.MASSAGE-GUNDACKER.AT

dankt für Ihr Vertrauen, wünscht schöne und erholsame Feiertage und einen guten Rutsch

ins Neue Jahr! Ihre Diana Gundacker

Page 15: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie
Page 16: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie
Page 17: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Leopold III., „der Heilige“, Markgraf von Österreich 1095-1136

von Dr. Wilhelm Scheidl

In der Stiftskirche von Altenburg steht eine am

südlichen mittleren Seitenaltar von Stuckateur und

Marmorierer Franz Josef Ignaz Holzinger (1732/1733)

geformte Statue des Heiligen Leopold. Sein Haupt

bedeckt eine Krone, mit der rechten Hand umklammert

er eine Fahne und mit seinem linken Arm trägt er eine

kleine Kirche (s. Abb. 1).

Leopold III. stammte aus dem mittelalterlichen

Adelsgeschlecht der Babenberger. Seit 976, beginnend

mit Leopold I., regierten die männlichen Nachkommen

dieser Herrscherfamilie in ununterbrochener

Reihenfolge bis 1156 als Markgrafen und dann bis 1246

als Herzöge in Österreich. Ursprünglich war das Land

ein Teil des Herzogtum Bayern. Durch einen Vertrag,

den „kleinen Freiheitsbrief“, auch „Privilegium minus“

genannt, wurde das damalige Österreich von Bayern

getrennt. Es entstand ein eigenes Herzogtum.

Wo Leopold III. geborgen wurde, ist nicht mehr sicher

feststellbar. Wahrscheinlich erblickte er im Jahre 1073

in Melk das Licht der Welt. Von Historikern wurde aber auch die Babenbergerburg

(heute eine Ruine) in Gars am Kamp als seine Geburtsstätte vermutet. Sein Vater,

Markgraf Leopold II. verstarb

1095, und der Sohn wurde im

jugendlichen Alter von 22

Jahren zum Markgrafen

erhoben. Der junge Regent

schlug seine Residenz nicht

in seinem Geburtsort auf,

sondern übersiedelte vorerst

wahrscheinlich nach Tulln.

Nach Fertigstellung einer

„neuen Burg“ am östlichen

Teil des Kahlenberges –

heute Leopoldsberg genannt

– bezog er die neugebaute

Feste. Österreich oder

„Ostarrichi“, wie das Land

damals genannt wurde, war

seit etwa 1000 nach Christus Siedlungsgebiet fränkischer (deutscher) Auswanderer

geworden, das wichtige religiöse, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zentren

benötigte. Im frühen Mittelalter waren dies in erster Linie die Klöster verschiedener

Abb. 1: Leopold III., Markgraf von Österreich, Statue in der Stiftskirche von Altenburg von Franz Josef Ignaz Holzinger

(1731/33)

Abb. 2: Außenansicht des barocken Chorherrnstiftes Klosterneuburg

Page 18: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Orden. So entstanden gerade in der Babenbergerzeit im Osten des „Fränkischen

Reiches“ zahlreiche Abteien.

Leopold III., der damals ein neubesiedeltes

Land regierte, dürfte es ein großes Anliegen

gewesen sein, durch den Bau von Klöstern zur

Kolonisation seines Landes einen

wesentlichen Beitrag zu leisten. So gründete

er vorerst 1114 Klosterneuburg, das „Kloster

bei der neuen Burg“. In den folgenden Jahren

entstanden noch die Abteien Heiligenkreuz

1133 und Klein Mariazell 1135 durch seine

Initiative.

Über die Gründung von Klosterneuburg wird

folgende Legende erzählt: Markgräfin Agnes,

die Gattin von Leopold III., stand eines Tages

auf dem Söller der Burg. Ein heftiger Windstoß

entriss ihr einen teuren Schleier und trug ihn

weit in die Auwälder des Donaustromes hinab.

Ihr Gemahl versprach hierauf, wo der Schleier

gefunden würde, ein Kloster zu erbauen (s.

Abb. 5).

Markgräfin Agnes ist eine historische

Persönlichkeit. Sie war die Tochter des

damaligen Deutschen Kaisers, Heinrich IV. (1053-1106). Ihr Bruder, als Deutscher

Kaiser Heinrich V., übernahm im Jahre 1106 die Regentschaft im Deutschen Reich.

Agnes war in erster Ehe mit Herzog Friedrich von Schwaben verheiratet. Nach dem

frühen Tod ihres Gatten kam es zur Eheschließung mit Leopold III. Sie hatte aus erster

Ehe bereits zwei Söhne und

gebar nunmehr in weiterer

Folge 18 Kinder.

Man kann annehmen, dass die

Verheiratung Leopolds III. mit

der Kaiserstochter zur

Gründung der drei Klöster

einen wesentlichen

finanziellen Beitrag gebracht

hat, denn Agnes war als

Tochter und später als

Schwester eines Deutschen

Kaisers mit Sicherheit eine

„gute Partie“, für die die

„Mitgift“ entsprechend ausfiel.

Die Zeit Leopolds III. wird von

Historikern für Österreich als

eine wirtschaftlich erfolgreiche und glückliche Zeit angesehen. Durch die große

Kinderschar kam es mit dem Adel der Länder Böhmen, Ungarn und Polen, aber auch

Abb. 3: Leopold III., Darstellung von Maximilien Lenz, 1904 im Stift Klosterneuburg

Abb. 4: Grabmal von Leopold III., darüber der Verduner Altar

Page 19: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

mit Byzanz (heutige Türkei) zu manchen Verschwägerungen. Diese kluge Heiratspolitik

des Markgrafen bewirkte ein friedliches Nebeneinander mit den Nachbarstaaten. Es

gab keine Kriege. Ein reges Erwerbsleben war die Folge dieser ruhigen Zeit und führte

zu großem Wohlstand unter der Bevölkerung des Landes.

Aus der zahlreichen Nachkommenschaft

ragen auch einzelne Personen hervor, die

historisch von Bedeutung sind. So ist

Bischof Otto von Freising als der

bedeutendste Historiker des Mittelalters

bekannt. Markgraf Heinrich II. (1141-1177),

dem späteren Herzog von Österreich,

gelang es durch den bereits eingangs

erwähnten Vertrag (Privilegium minus),

Österreich von Bayern zu trennen. Das

Land, das damals im Wesentlichen das

heutige Niederösterreich umfasste, wurde

gleichzeitig zum Herzogtum erhoben.

Im Jahre 1125 war im Deutschen Reich die

Wahl eines Kaisers fällig. Man dachte

dabei an Leopold III. Dieser lehnte jedoch

mit der Begründung, dass er bereits zu alt

sei – er zählte damals bereits 52 Jahre –

ab. Historiker sind heute jedoch der

Meinung, er habe deshalb auf die Würde

verzichtet, um in seiner großen

Kinderschar, darunter acht Söhne, keinen

Streit bei einer möglichen Nachfolge

aufkommen zu lassen.

Am 15. November 1136 verstarb Leopold

III. wahrscheinlich an den Folgen eines

Jagdunfalles. Beim Ritt über eine

wackelige Brücke wäre er mit

seinem Pferd gestürzt. Ein

Knochenbruch hätte zu seinem

Tod geführt. Auf Betreiben von

Kaiser Maximilian I. kam es im

Jahre 1485 zur Heiligsprechung

des Markgrafen. Er gilt auch seit

1663 als Landespatron von

Niederösterreich und wird als

Patron der Diözese St. Pölten

verehrt. Der 15. November ist ein

kirchlicher Feiertag.

Abb. 5: Darstellung der „Schleierlegende“, Gemälde v. Rueland Frueauf dem Jüngeren um 1500

Abb. 6: Schädelreliquie von Leopold III. in einer barocken Fassung, die jährlich rund um den Leopoldstag (15. November) zur Verehrung ausgesetzt wird.

Page 20: Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes

22./23. Dezember Dr. Tueni Christian Neupölla 02988/6236

24./25. Dezember Dr. Dollensky H. u. B. OG Gars/Kamp 02985/2340

25./26. Dezember Dr. Anita Greilinger Gars/Kamp 02985/2308

29./30. Dezember Dr. Mies Peter Altenburg 02982/2443

31./01. Dez./Jänner Dr. Andjela Erstic Brunn/Wild 02989/22000

05./06. Jänner Dr. Tueni Christian Neupölla 02988/6236

12./13. Jänner Dr. Dollensky H. u. B. OG Gars/Kamp 02985/2340

Notrufnummern:

Ärztenotrufnummer 101 (ohne Vorwahl)

Freiwillige Feuerwehr Notruf 122

Polizei Notruf 133

Rettung 02982/2244 oder Notruf 144

Vergiftungs-Info 01/4064343

Bereitschaftsdienst der Apotheke der Landschaftsapotheke Horn: Täglich (auch Sonn- u. –Feiertags von 0 bis 24 Uhr), Hauptplatz 14, 3580 Horn

02982/2255

Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes

Monat Bio Restmüll Papier gelbe(r) Sack/Tonne

Dezember 21.12. Jänner 18.01. 10.01. + A 14.01. 14.01. Februar 15.02. 07.02. + A 12.02. 25.02.

Sperrmüll am 18.03. und 23.09.2019

Elektrische Kleingeräte, Speisefett, Alttextilien, Kartonagen und Eisenschrott: jeden 1. Mittwoch im Monat 17.00 - 19.00 Uhr im Altstoffsammelzentrum Altenburg

Problemstoffsammlung am 18.03. und 16.09.2019 zu folgenden Zeiten

Steinegg 12.15 - 12.25 Uhr Blaim Altenburg 13.45 – 14.00 Uhr Bauhof

Fuglau 12.45 - 13.00 Dorfplatz Burgerwiesen 14.15 – 14.30 Jugendzentrum

Mahrersdorf 13.15 – 13.30 Ortsmitte

Abfuhrterminkalender