20
Jahrgang 17 Mittwoch, 9. März 2016 Ausgabe 10/2016 ZAHLUNGSERINNERUNG Die Verbandsgemeindekasse Lauterecken- Wolfstein weist darauf hin, dass bis zum 15.02.2016 folgende Steuern, Abgaben und sonstige Forderungen fällig waren: Grund- und Gewerbesteuern, Kirchensteuern, Wegebaubeiträge Landwirtschaftskammerbeiträge Hundesteuern, Wassergebühren, Schmutzwasser- und Oberflächenwassergebühren, Beiträge für Abwasserbeseitigung, alle sonstigen Abgaben, Kindergartenbeiträge, Beiträge Ganztagsschule, Mieten und Nebenkosten sowie alle sonstigen Forderungen. Die Steuer- und Abgabepflichtigen und sons- tige Zahlungspflichtigen, die mit der Zahlung der genannten Steuern usw. im Rückstand sind, werden hiermit erinnert, die Rück- stände umgehend an die oben bezeichnete Verbandsgemeindekasse zu zahlen. Ansonsten werden die fällig gewesenen Steuern, Abgaben usw. im Wege des Ver- waltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge festgesetzt. Lauterecken, den 08.03.2016 Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein Arendt, Kassenleiter für das Glan- und Lautertal R undschau Mit dem AMTSBLATT der www.vg-lw.de Redaktionsschlussvorverlegung wegen der Osterfeiertage Die Osterfeiertage machen Vor- verlegungen für das Einreichen der Veröffentlichungstexte erfor- derlich. Die Textbeiträge für die KW 12 müssen bis Dienstag, dem 15.03.2016 um 16.00 Uhr und die Textbeiträge für die KW 13 müssen bis Montag, dem 21.03.2016 um 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindever- waltung Lauterecken-Wolfstein per Mail an amtsblatt@vg-lw. de oder in Papierform vorliegen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner, Tel.Nr. 06382- 791-118. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Verlag + Druck Linus Wittich KG, Redaktion

für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

  • Upload
    lekien

  • View
    213

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Jahrgang 17

Mittwoch, 9. März 2016

Ausgabe 10/2016

Zahlungserinnerung

Die Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein weist darauf hin, dass bis zum 15.02.2016 folgende Steuern, Abgaben und sonstige Forderungen fällig waren:

Grund- und Gewerbesteuern,Kirchensteuern, WegebaubeiträgeLandwirtschaftskammerbeiträgeHundesteuern, Wassergebühren,Schmutzwasser- und Oberflächenwassergebühren,Beiträge für Abwasserbeseitigung,alle sonstigen Abgaben,Kindergartenbeiträge, Beiträge Ganztagsschule,Mieten und Nebenkostensowie alle sonstigen Forderungen.

Die Steuer- und Abgabepflichtigen und sons-tige Zahlungspflichtigen, die mit der Zahlung der genannten Steuern usw. im Rückstand sind, werden hiermit erinnert, die Rück-stände umgehend an die oben bezeichnete Verbandsgemeindekasse zu zahlen.

Ansonsten werden die fällig gewesenen Steuern, Abgaben usw. im Wege des Ver-waltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge festgesetzt.

Lauterecken, den 08.03.2016Verbandsgemeindekasse Lauterecken-WolfsteinArendt, Kassenleiter

für das Glan- und Lautertal Rundschau

Mit dem AMtsblAtt der

www.vg-lw.de

Redaktionsschlussvorverlegung wegen der Osterfeiertage

Die Osterfeiertage machen Vor-verlegungen für das Einreichen der Veröffentlichungstexte erfor-derlich. Die Textbeiträge für die KW 12 müssen bis

Dienstag, dem 15.03.2016 um 16.00 Uhr

und die Textbeiträge für die KW 13 müssen bis

Montag, dem 21.03.2016 um 16.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindever-waltung Lauterecken-Wolfstein per Mail an [email protected] oder in Papierform vorliegen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner, Tel.Nr. 06382-791-118. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Verlag + Druck Linus Wittich KG, Redaktion

Page 2: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 2 - Ausgabe 10/2016

Öffnungszeiten • Bereitschaftsdienste • Informationen

ImpressumWochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei BedarfHerausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, FöhrenFür Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffent-lichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected]

VerbandsgemeindeverwaltungTel. 06382/791-0, Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: [email protected] ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente ent-gegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden.Montag - Freitag ................................................................08.30 - 12.00 UhrMontag - Mittwoch ............................................................14.00 - 16.00 UhrDonnerstag ........................................................................14.00 - 18.00 UhrIm Bereich des Bürgerbüroseinschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen.Montag - Freitag ................................................................07.15 - 12.30 UhrMontag - Mittwoch ............................................................13.30 - 16.00 UhrDonnerstag ........................................................................13.30 - 18.00 Uhr

VerbandsgemeindewerkeÜbliche Dienstzeiten

VerwaltungFred Wolf (techn. Werkleiter) ...............Tel. 06382/791-400; 0151/16339405Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter).........Tel. 06382/791-406; 0151/16339406Techniker Patrick Bauer.........................Tel. 06382/791-403; 0160-3667135Kläranlage Lauterecken ........................................................Tel. 06382/8071Kläranlage Wolfstein .............................................................Tel. 06304/8010Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken ...................................Tel. 06788/1260Schwimmbad Wolfstein ........................................................Tel. 06304/7808

Außerhalb der üblichen DienstzeitenBereich Abwasserbeseitigung .............................................. . 0175/7229695Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung ....................................................0175/7229689Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung ..................................................0151/42244500

Stromversorgung OIE AktiengesellschaftStörungsrufnummer Strom: 0800 312 3000Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kap-peln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler

Stromversorgung Pfalzwerke Netz AGNetzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Hein-zenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipolts-kirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt WolfsteinNetzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 06372-91160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. JulianBei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)

PfalzgasBereitschaftsdienst bei Störungen: ......................................0800/100 34 48

Dienst des Bezirksbeamten der PolizeiPolizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0

Treffpunkte für JugendlicheSchulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, [email protected] - Donnerstag ...................................................15:00 bis 21:00 UhrFreitag ........................................................................... 17:00 bis 22:00 UhrZur Unterstützung bei Bewerbungen:Montag ...........................................................................15:00 bis 17:00 Uhr

Jugendbüro WolfsteinRathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604 od. 0171/4313057, [email protected] - Freitag .......................................................... 15:00 bis 19:30 Uhr

Lauterecker Tafel e.V.Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481Zeiten zur Ausgabe von Lebensmittelndienstags .................................................................... von 10.00 - 11.00 Uhrdonnerstags ............................................................... von 15.30 - 16.30 UhrDie Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.

Pflegestützpunkt Wolfstein/LautereckenRathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 UhrZusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 UhrWeitere Termine nach telef. Vereinbarung ..06304/41681-30 oder 41681-31

TelefonSeelsorgeDie TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:

0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.

DRK Kreisverband Kusel e.V.Schuldner- und InsolvenzberatungTrierer Straße 72, 66869 Kusel ......................................Tel.: 06381/4250361

Tierheim im Landkreis KuselFrau Sander ............................. Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858

Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V.Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de1. Vors. Christine Fauß ...........................................................0175/4117712Schatzmeister Jutta Keller....................................................0160/94838930

Ehrenamtsbörse des Landkreises KuselVielseitige Dienste für hilfebedürftige PersonenKontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-WolfsteinTel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066Initiative des Kreisseniorenrates Kusel

Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an

Wochenenden und FeiertagenNotruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszen-trum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753 - 9644621 (gebührenpflichtig)Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei)Dienstzeiten BDZ Meisenheim:Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr, an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr.An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprech-zeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patien-ten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes.Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935: Dienstzeiten BDZ Kusel:Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhran Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folge-werktag, 07:00 Uhr.Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten.Freie BDZ-WahlPatienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen.

Apotheken-NotdienstAnsage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:

deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min)Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min)Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de.Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.

Page 3: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 3 - Ausgabe 10/2016

Amtsblattder

Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfsteinmit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrü-cken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hopp-städten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipolts-kirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein_______________________________________________________________________________________________________________________________

Mittwoch, 9. März 2016 Ausgabe 10/2016

Öffentliche Bekanntmachungen

Heferswei ler

Satzungder Ortsgemeinde Hefersweiler über die Erhebung

von Hundesteuer vom 21.02.2016Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Steuergegenstand, Entstehung der Steuer(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer fest-zusetzen ist.

§ 2

Steuerschuldner, Haftung(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.(2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepu-blik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des Satzes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen, den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder meh-rere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

§ 3

Anzeigepflicht(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden.Bei der Anmeldung sind1. Rasse2. Geburtsdatum3. Herkunft und Anschaffungstag glaubhaft nachzuweisen.(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er weg-zieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuer-befreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehal-tung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.

§ 4

Beginn und Ende der Steuerpflicht(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.

(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.

§ 5 Steuersatz

(1) Die Steuer beträgt jährlich:a) Für den 1. Hund 40,00 EURb) Für den 2. Hund 50,00 EURc) Für jeden weiteren Hund 60,00 EUR(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.Die Steuer beträgt jährlich:a) Für den 1. gefährlichen Hund 400,00 EURb) Für den 2. gefährlichen Hund 700,00 EURc) Für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.400,00 EUR(3) Gefährliche Hunde sind1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder

Vieh hetzen oder reißen,3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen

angesprungen haben und4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampf-

bereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft, entwickelt haben.

(4) Bei Hunden der Rassen- Pit Bull Terrier- American Staffordshire Terrier und- Staffordshire Bullterrier sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.(5) Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch geeignete Unterlagen (z. B. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit auf-gezeigt hat:- Bullmastiff- Bullterrier- Dogo Argentino- Dogue de Bordeaux- Fila Brasileiro- Mastiff- Mastino Napoletano- Tosa InuDies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 4 erfassten Hunden.(6) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.

§ 6 Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Steuerschuld wird für das Jahr des Beginns der Steuerpflicht einen Monat nach Bekanntgabe im Abgabenbescheid, für die Folgejahre jeweils am 01. Juli fällig.(2) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steu-erschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Page 4: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 4 - Ausgabe 10/2016

§ 7

Steuerbefreiung(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst

hilfloser, Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“, besitzen,

2. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tier-asylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.

(2) Nicht besteuerbar ist nach Artikel 105 Absatz 2 a Grundgesetz ins-besondere1. die Hundehaltung durch juristische Personen und Personenvereinigungen,2. die Hundehaltung durch Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln,3. die Haltung von Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus

öffentlichen Mitteln bestritten wird,4. die Haltung von Hunden, die zur Berufsarbeit und Einkommenser-

zielung notwendig sind,5. die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen

ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden,6. Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder

Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.

(3) Hunde, für die nach Absatz 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz zu bringen.(4) In den Fällen des Absatz 1 Nummer 1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt.

§ 8

Steuerermäßigung(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermä-ßigen für das Halten von1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem

nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde,

2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnen-schiffen gehalten werden.

(2) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Absatz 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde.

§ 9Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung

und Steuerermäßigung(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind;

dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises ab-hängig gemacht werden,

2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde,

3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes ent-sprechende, Unterkunftsräume vorhanden sind,

4. in den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 2 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge, der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.

§ 10Überwachung der Anzeigepflicht

(1) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen.Dabei können folgende Daten erhoben werden:1. Name und Anschrift des Hundehalters,2. Anzahl der gehaltenen Hunde,3. Herkunft und Anschaffungstag,4. Geburtsdatum,5. Rasse.

§ 11Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig1. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 1 einen Hund nicht oder nicht

rechtzeitig anmeldet,2. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 2 einen Hund nicht oder nicht

rechtzeitig abmeldet,3. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 3 den Wegfall der Voraus-

setzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt,

4. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hunde-bestandsaufnahme gemäß § 10 Absatz 1 gegeben ist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

§ 12

Inkrafttreten(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom 28.11.2011 außer Kraft.

67753 Hefersweiler, den 21.02.2016gez. Bernd Degen, Ortsbürgermeister

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver-letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfol-gen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Geset-zes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht,1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-

zung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal-tung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-zung geltend machen.

Nussbach

BekanntmachungAm Donnerstag, dem 10. März 2016, 19.30 Uhr findet im kleinen Rats-saal im Haus Wildanger, Bachstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinde-rates der Ortsgemeinde Nußbach statt.Tagesordnung:I. Öffentlicher Teil1. Keller Hohlstraße2. Neufassung der Hundesteuersatzung3. Information DSL4. Information Radweg5. Einwohnerfragestunde6. Anfragen und AuskünfteII. Nichtöffentlicher Teil7. Straßenentwässerung „Am Hungerberg“

Werner Pries, Ortsbürgermeister

Satzungüber die Einziehung der Wirtschaftswegflächen, Flst.

Nrn. 2587/2, 3398/3 und 3599/2, Gemarkung Nuß-bach, vom 04.01.2016

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 58 Abs. 4 des Flurberei-nigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Nußbach in sei-ner Sitzung am 02.12.2016 folgende Satzung beschlossen, die nach Zustimmung durch die Kreisverwaltung Kusel vom 23.02.2016 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1In der Gemarkung Nußbach werden die in beigefügten Lageplänen gekennzeichneten Wirtschaftswegeflächen, Flst.Nrn. 2587/2, 3398/3 und 3599/2, eingezogen. Die Lagepläne sind Bestandteil dieser Satzung.

§ 2Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Nußbach, den 04.01.2016(DS)gez. Pries, Ortsbürgermeister

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver-letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfol-gen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Geset-zes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Page 5: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 5 - Ausgabe 10/2016

Dies gilt nicht,1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-

zung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal-tung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Oberwei ler-Tiefenbach

Satzungder Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach über die

Erhebung von Hundesteuer vom 03.03.2016Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Steuergegenstand, Entstehung der Steuer(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer fest-zusetzen ist.

§ 2

Steuerschuldner, Haftung(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.(2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepu-blik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des Satzes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen, den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder meh-rere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

§ 3

Anzeigepflicht(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden.Bei der Anmeldung sind1. Rasse2. Geburtsdatum3. Herkunft und Anschaffungstagglaubhaft nachzuweisen.(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er weg-zieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuer-befreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehal-tung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.

§ 4

Beginn und Ende der Steuerpflicht(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.

§ 5

Steuersatz(1) Die Steuer beträgt jährlich:a) Für den 1. Hund 40,00 EURb) Für den 2. Hund 60,00 EURc) Für jeden weiteren Hund 80,00 EUR(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.Die Steuer beträgt jährlich:a) Für den 1. gefährlichen Hund 400,00 EURb) Für den 2. gefährlichen Hund 900,00 EURc) Für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.600,00 EUR(3) Gefährliche Hunde sind1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder

Vieh hetzen oder reißen,3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen

angesprungen haben und4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampf-

bereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft, entwickelt haben.

Page 6: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 6 - Ausgabe 10/2016

(4) Bei Hunden der Rassen- Pit Bull Terrier- American Staffordshire Terrier und- Staffordshire Bullterriersowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigen-schaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.(5) Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch geeignete Unterlagen (z.B. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufgezeigt hat:- Bullmastiff- Bullterrier- Dogo Argentino- Dogue de Bordeaux- Fila Brasileiro- Mastiff- Mastino Napoletano- Tosa InuDies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 4 erfassten Hunden.(6) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.

§ 6

Festsetzung und Fälligkeit(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer fest-gesetzt.(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abga-benbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., mit jeweils einem Viertel des Jahres-betrages fällig.(3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend von Absatz 2 am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjah-res gestellt werden.(4) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steu-erschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

§ 7

Steuerbefreiung(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst

hilfloser, Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“, besitzen,

2. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tier-asylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.

(2) Nicht besteuerbar ist nach Artikel 105 Absatz 2 a Grundgesetz ins-besondere1. die Hundehaltung durch juristische Personen und Personenvereini-

gungen,2. die Hundehaltung durch Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden

handeln,3. die Haltung von Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus

öffentlichen Mitteln bestritten wird,4. die Haltung von Hunden, die zur Berufsarbeit und Einkommenser-

zielung notwendig sind,5. die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen

ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden,6. Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder

Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.

(3) Hunde, für die nach Absatz 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz zu bringen.(4) In den Fällen des Absatz 1 Nummer 1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt.

§ 8

Steuerermäßigung(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermä-ßigen für das Halten von1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächs-

ten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde,

2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnen-schiffen gehalten werden.

(2) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Absatz 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde.

§ 9 Allgemeine Bestimmungen für die

Steuerbefreiung und Steuerermäßigung(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind;

dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises ab-hängig gemacht werden,

2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde,

3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes ent-sprechende, Unterkunftsräume vorhanden sind,

4. in den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 2 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge, der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.

§ 10 Überwachung der Anzeigepflicht

(1) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen.Dabei können folgende Daten erhoben werden:1. Name und Anschrift des Hundehalters,2. Anzahl der gehaltenen Hunde,3. Herkunft und Anschaffungstag,4. Geburtsdatum,5. Rasse.

§ 11

Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig1. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet,2. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet,3. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 3 den Wegfall der Voraus-

setzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt,

4. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hunde-bestandsaufnahme gemäß § 10 Absatz 1 gegeben ist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

§ 12

Inkrafttreten(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom 16.11.2011 außer Kraft.

67752 Oberweiler-Tiefenbach, den 03.03.2016gez. SchwambachGünter Schwambach, Ortsbürgermeister

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver-letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfol-gen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Geset-zes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-

zung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal-tung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-zung geltend machen.

Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos

Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer gerin-geren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Redaktion

Page 7: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 7 - Ausgabe 10/2016

Odenbach

BekanntmachungAm Freitag, dem 11. März 2016, 17.00 Uhr findet eine Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Odenbach statt.Treffpunkt ist die Drehscheibe (Rathaus)Tagesordnung:Nichtöffentlicher Teil1. Wasserablauf am Röhrbrunnen untere Glanstraße2. Verkehrsspiegel an der Ausfahrt Schulstraße zur Grabenstraße3. Erneuerung der Toilettenanlage im Rathaus

Gerhard Gins, Ortsbürgermeister

Offenbach-Hundheim

BekanntmachungAm Donnerstag, dem 10. März 2016, 20.00 Uhr findet im Gemeinde- und Feuerwehrhaus (OT Hundheim), Talstraße 2, eine Sitzung des Orts-gemeinderates Offenbach-Hundheim statt.Tagesordnung:I. Öffentlicher Teil1. Verpflichtung von Ratsmitglieder2. Wahl von Ausschussmitgliedern3. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen4. VerschiedenesII. Nichtöffentlicher Teil5. Neubau Dorfgemeinschaftshaus im Ortskern - Dorferneuerungsprojekt; Auftragsvergabe6. Versetzen der Feuerwehrsirene im Ortsteil Offenbach7. Verschiedenes

I.V. Peter Stein, Erster Beigeordneter

BekanntmachungAufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorha-ben- und Erschließungsplan) für das Wochenendhausgebiet „Am Mittelberg“ der OG Offenbach-Hundheim; erneute öffentliche Aus-legung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetz-buches (BauGB)Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Wochenendhausgebiet „Am Mittelberg“ der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim, in der Planfassung „ März 2015“, hat in der Zeit von 21. Mai 2015 bis einschließlich 29. Juni 2015 mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Ein-sichtnahme öffentlich ausgelegen, mit dem Hinweis, dass während der Auslegungsfrist zu dem Bebauungsplanentwurf Stellungnahmen abge-geben werden können.Nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf des Bebauungsplanes durch Beschluss des Ortsgemeindera-tes Offenbach-Hundheim vom 18. Januar 2016 geändert. Aus diesem Grund liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Am Mittelberg“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hirschauer Weide und Am Mittelberg“ der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim in der durch vorstehenden Beschluss geänderten Fassung (Änderungs-datum Februar 2016) mit den planungsrechtlichen und bauordnungs-rechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht auf die Dauer eines Monats in der Zeit

von 17. März 2016 bis einschließlich 20. April 2016bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, Obergeschoss, Zimmer 217, in der Zeit von- montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr- donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und- freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhrgemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich aus.Ferner liegen die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonsti-gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen umweltbezogene Stellungnahmen- der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Kusel, vom

2. Mai 2014,- der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Was-

serwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kaiserslautern, vom 13. Mai 2014 und 20. Juli 2015,

- des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz, vom 15. Juni 2015,- der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie,

Speyer, vom 27. Mai 2015 und

- des Forstamtes Kusel, Kusel, vom 3. Juni 2015,mit Informationen zur Berücksichtigung der umweltrelevanten Schutz-güter, die bei Eingriffen in Folge der Planung berührt werden könnten, aus (§ 3 Abs. 2, Satz 1 BauGB).Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend aufgeführ-ten umweltbezogenen Informationen im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verfügbar sind:- erweiterter Umweltbericht mit Aussagen zur Eingriffsregelung nach

§ 15 BNatSchG zum o.g. Bebauungsplan,- Umwelttechnischer Kurzbericht - Radonbelastung in der Bodenluft

(10. September 2014) von GeoConsult Rein, Oppenheim.Im Umweltbericht zum Bebauungsplan werden die umweltbezo-genen Informationen zusammengefasst. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurtei-lungsmaßstäben bewertet. Die landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich bzw. Ersatz für den Bebauungsplan werden im Umweltbericht ausführlich dokumentiert.Als voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mit der Bebauungsplanung vorbereitet werden, ist der Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung zu erwarten und damit verbundene Folgewirkungen wie z.B. erhöhter Oberflächenwasserabfluss, verringerte Grundwasserneubildungsrate oder Veränderungen des Mikroklimas. Der Bebauungsplan reagiert hier durch verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie beispielsweise Reduzierung des möglichen Versiegelungsgrades durch Einschränkung der maximal überbaubaren Grundstücksfläche auf ein städtebaulich vertretbares Maß von 255 m2, Einschränkungen im Ausbau der privaten Wegflächen (nur wasserdurchlässige Materialien), Verrin-gerung des Versiegelungsgrades der Böden auf den Baugrundstücken (hier außerhalb der Baufenster) oder private Pflanzgebote. Zudem wer-den zum multifunktionalen Ausgleich eine Bepflanzungsmaßnahme am nördlichen Gebietsrand zum Glantal im Sinne einer Standorteingrünung (A1) und die Aufhebung des Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet am Mittelberg“, im Sinne eines nachhaltigen Flächenmanagements der Gemeinde, festgesetzt.Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des lokalen Wasserhaushaltes wird im Bebauungsplan die Entwässerung im Trennsystem festgesetzt, wobei das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlags-wasser in einer Zisterne zur Retention zu bringen ist und dann über einen Notüberlauf in den Grundstücksbereich zur breitflächigen Versickerung abzuschlagen ist. Das Außengebietswasser wird bei Bedarf über eine anzulegende naturnahe Entwässerungsmulde am östlichen Gebietsrand (topographischer Hochpunkt) aufgenommen und ohne Schädigung Dritter ebenfalls breitflächig der Versickerung zugeführt. Diese Auffang- bzw. Sickermulde stellt aber keine Überflutungsschutzmaßnahme für extreme Starkregenereignisse dar.Erhebliche Einschränkungen des Arten- und Biotoppotentials können durch die Beseitigung der vorhandenen Gehölzbestände (vorwiegend Douglasie) entstehen sowie durch Arbeiten in intensiven Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten besonders schützenswerter Reptilienarten (bspw. Zauneidechse, Mauereidechse, Schlingnatter). Der Bebauungsplan reagiert hier konfliktmindernd mit Vorgaben zu den relevanten Bauzeiten um vor allem artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden sowie mit den bereits beschriebenen Kompensationsmaßnahmen (A1, Aufhebung des BPL „Wochenendhausgebiet am Mittelberg“). Die Ausgleichsfläche A1 muss dabei grundsätzlich extensiv im Sinne ihrer ökologischen Funk-tionalität unterhalten werden.Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Zuge der Bebauung des topographischen Hochpunktes werden durch die gezielte Bepflan-zungsmaßnahme A1 vermieden sowie durch die dauerhafte Sicherung der vorhandenen Standorteingrünung (vorwiegend Douglasie), die bei Ausfall durch standorttypische Laubbäume zu ersetzen ist.Durch die Baugebietsentwicklung sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, wenn die festgesetzten landschafts-pflegerischen Maßnahmen entsprechend der vorliegenden Konzeption umgesetzt werden.Für das Schutzgut Menschen sind verschiedene Belange bei der Bauge-bietsentwicklung besonders bedeutsam.Die Immissionen, die mit der geplanten Nutzung entstehen dürften, soll-ten keine negativ nachhaltigen Wirkungen auf die benachbarte Wohn-bebauung haben. Wesentlicher Beurteilungsmaßstab hierbei ist die geplante Art der zulässigen Nutzung (Sondergebiet, das der Erholung dient) und das damit verbundene Maß der baulichen Nutzung (max. 2 Wochenendhäuser mit erheblichen Einschränkungen in Grundflächen-größe) im Bebauungsplan.Im Bebauungsplan werden Vorgaben zur Bauweise, Grundstücksnut-zung und Unterhaltung der Waldflächen formuliert, um das besondere Gefährdungspotential, das durch den bestehenden Gehölzbestand in Form von umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen (Sturmwurf) sowie die Gefahr durch Waldbrand besteht, zu minimieren. Somit soll die Sicherheit und Gesundheit der Grundstücksnutzer gewährleistet werden.Auf das vorhandene Radonpotential im Boden (Radonvorsorgeklasse I+II) kann durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen (u.a. sorg-fältige Bauausführung, radondichte Folie) im Sinne der Merkblätter zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnhäusern des Bundesminis-teriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Bonn, 2004) reagiert werden, sodass das mutmaßliche Gefährdungspotential unter-halb der Erheblichkeitsschwelle liegt.

Page 8: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 8 - Ausgabe 10/2016

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Wochenendhaus am Mittelberg“ umfassen eine Teilfläche des Grund-stückes mit der Flurstücks-Nummer 620 in der Gemarkung Hundheim und werden in dem nachstehend veröffentlichten Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie (Geltungsbereichsgrenze) umrandet. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 0,61 ha.Die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern 491/37 (teilweise), 491/38 (teilweise), 491/30(teilweise), 490 (teilweise), 898/6 (teilweise) und 611(teilweise) in der Gemarkung Hundheim waren dem räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Hirschauer-Weide und Am Mittelberg“ gemäß der maßgeblichen Planfassung (genehmigt am 29. August 1968) zuzuordnen. Für diese Flächen wird eine Aufhebung des Bebauungsplanes vorgesehen, sodass diese Grundstücke künftig dem Außenbereich der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim zuzuordnen sind. Der räumliche Geltungsbereich für die Teilaufhebung des Bebauungspla-nes „Hirschauer-Weide und Am Mittelberg“ wird in dem nachstehend veröffentlichten Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie (Gel-tungsbereichsgrenze) umrandet und rot schraffiert. Die Teilaufhebung umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha.Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet „Am Mittelberg“ soll die Grundstücke Flurstück Nr. 491/30 und 491/38 sowie die in beigefügtem Lageplan gekennzeichneten Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 491/37, 490, 620, 611, 501/1und 898/6 (Weg) der Gemarkung Hundheim umfassen. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt

sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungs-planentwurf. Zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Wochenendhausgebiet „Am Mittelberg“ der Ortsgemeinde Offen-bach-Hundheim mit den planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht, können anlässlich der erneuten öffentlichen Auslegung Stellungnahmen nur zu den Änderungen und Ergänzungen, welche der Bebauungsplan-entwurf durch Beschluss des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim vom 18. Januar 2016 erfahren hat, während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 BauGB); nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 BauGB); ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Ein-wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB und § 47 Abs. 2a VwGO).

Offenbach-Hundheim, den 26. Februar 2016Für die Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim:In Vertretung:gez. Stein, 1. Beigeordneter

Page 9: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 9 - Ausgabe 10/2016

Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler

BekanntmachungAm Donnerstag, dem 07.04.2016 um 19.30 Uhr findet im Dorfgemein-schaftshaus in Merzweiler die Jahresmitgliederversammlung der Jagd-genossenschaft Langweiler-Merzweiler statt.Tagesordnung:1. Genehmigung der Jahresrechnung 20152. Entlastung des Jagdvorstandes3. Genehmigung des Haushaltsplanes 2016 und Verwendung

der Jagderträge4. Änderung des Jagdpachtvertrages5. Verlängerung des Jagdpachtvertrages6. VerschiedenesDas Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem 09.03.2016 bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Berthold Janß, Zeinerhof 2, 67746 Langweiler, zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen.

67746 Langweiler, den 29.02.2016gez. Janß Berthold Janß, Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft Lohnweiler-Heinzenhausen

BekanntmachungEinladung

Am Freitag, dem 18. März 2016 um 20.00 Uhr findet in Heinzenhau-sen, im Gasthaus Ehwald ordentliche Versammlung der Jagdgenossen-schaft statt. Hierzu sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer bejagbarer Grundstücke im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lohnweiler-Heinzenhau-sen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses eingeladen.Tagesordnung:1. Eröffnung und Begrüßung2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.03.20153. Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses des Jagdjahres

2014/20154. Bericht der Kassenprüfer5. Genehmigung der Jahresrechnung 2014/2015 und Entlastung des Vorstandes6. Beschluss des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2016/20177. Verwendung des Reinertrages des Jagdjahres 2015/20168. Verschiedenes, Wünsche, AnträgeDas Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt unter Angabe der Flä-chengröße und der sich hieraus ergebenden Stimmenzahl ab sofort bis einen Tag vor der Sitzung zur Einsicht durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen beim Jagdvorsteher Erhard Hübner, Hauptstr. 19, 67744 Lohnweiler, öffentlich aus.Zur Einsicht des Grundflächenverzeichnisses sowie zur Teilnahme an der Versammlung können sich Jagdgenossinnen und Jagdgenossen nur durch einen mit Vollmacht versehenen Angehörigen oder andere/n Jagdgenossin/Jagdgenossen vertreten lassen.Auf die Verpflichtung der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hinge-wiesen. Jagdgenossinnen und Jagdgenossen oder deren Vertreter/in, die dieser Verpflichtung bis Freitag, den 18. März 2016, nicht nachge-kommen sind und nicht im Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) der Jagdgenossenschaft eingetragen sind, werden zur Jagdgenossen-schaftsversammlung nicht zugelassen. Die Jagdgenossenschaftsver-sammlung ist eine geschlossene Versammlung.

Lohnweiler, den 23. Februar 2016Der Vorstand:gez. Hübner gez. Weichel gez. Greulach

Jagdgenossenschaft Oberweiler-Tiefenbach

BekanntmachungDie Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Ober-weiler-Tiefenbach findet am Donnerstag, dem 24.03.2016 um 20.00 Uhr im Jugend- und Seniorenraum in Oberweiler-Tiefenbach statt. Hierzu sind alle Eigentümer bejagbarer Grundstück im gemeinschaftli-chen Jagdbezirk von Oberweiler-Tiefenbach nach Maßgabe des Grund-flächenverzeichnisses eingeladen.

Tagesordnung:1. Eröffnung und Begrüßung2. Kassenbericht3. Entlastung des Jagdvorstandes4. Verlängerung des Jagdpachtvertrages5. Anfragen und AuskünfteDas Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab sofort bis einen Tag vor der Versammlung beim Jagdvorsteher Wilhelm Doll, Talstr. 6, 67752 Oberweiler-Tiefenbach, zur Einsichtnahme durch die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagd-genossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflä-chenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist eine geschlos-sene Versammlung. Über den Verlauf der Versammlung wird eine Nie-derschrift angefertigt, die zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen bis zum 10.04.2016 beim Jagdvorsteher ausgelegt werden wird.

Oberweiler-Tiefenbach, im März 2016gez. Doll, Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft Rutsweiler a.d. Lauter

BekanntmachungTermin: 31.3.2016 um 20.00 UhrOrt: Bürgerhaus Rutsweiler a.d.L.Tagesordnung1. Begrüßung und Eröffnung2. Tätigkeits- und Kassenbericht3. Entlastung des Vorstandes4. Haushaltsplan 2016/20175. Abschussvereinbarung6. Satzungsangelegenheiten; Abschussvereinbarung/ Abschusszielsetzung gem. § 31 LJG hier: Übertragung auf den Jagdvorstand7. VerschiedenesDas Grundflächenverzeichnis liegt ab sofort bis 1 Tag vor der Jagd-genossenschaftsversammlung beim Jagdvorsteher Richard Creutz, Hauptstr. 30, 67752 Rutsweiler a..d.L., zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Richard Creutz, Jagdvorsteher

Sonstige amtliche Mitteilungen

VerbandsgemeindeLauterecken-Wolfs te in

Schulbuchausleihefür das Schuljahr 2016/17

an den Grundschulen in Jettenbach, Lauterecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein

Seit dem Schuljahr 2012/13 haben in Rheinland-Pfalz auch die Eltern/Erziehungs- berechtigten von Grundschulkindern die Möglichkeit, bei der Anschaffung von Lernmitteln für Ihre Kinder Kosten zu sparen.Das Gutscheinsystem, das in der Vergangenheit nur einen Teil der Anschaffungskosten abdeckte, wurde durch ein Ausleihsystem abge-löst, bei dem es zwei unterschiedliche Ausleihen gibt: die unentgeltliche und die entgeltliche Ausleihe.Für Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen (es gelten die bis-herigen Einkommensgrenzen für die Lernmittelfreiheit - siehe unten) ist die Teilnahme an der Schulbuchausleihe unentgeltlich. Hierfür muss bis spätestens 15. März 2016 ein Antrag auf Gewährung von Lernmittelfrei-heit beim Schulträger (VG Lauterecken-Wolfstein) gestellt werden.Die Anträge für die unentgeltliche Ausleihe wurden (zusammen mit einem Merkblatt) im Januar 2016 durch die Grundschulen in Jettenbach, Lau-terecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein verteilt und können bei den Grundschulen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 3, abgegeben werden. Falls Sie keinen Antrag erhalten haben, besteht die Möglichkeit, einen Antragsvordruck über das Internetportal www.lmf-online.rlp.de auszudrucken.

Page 10: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 10 - Ausgabe 10/2016

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Eine Fristverlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich.Liegt das Einkommen über der jeweiligen Einkommensgrenze, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (entgeltliche Aus-leihe). Die Einkommensgrenze beträgt für Schülerinnen und Schüler im Haushalt der Eltern* eines Elternteilsbei einem Kind 26.500 € 22.750 €bei zwei Kindern 30.250 € 26.500 €bei drei Kindern 34.000 € 30.250 €bei vier Kindern 37.750 € 34.000 €*oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner zusam-menlebt (eheähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft)Die Leihgebühr hängt davon ab, wie lange ein Schulbuch genutzt wird. Die Gebühr beträgt pro Schuljahr für einjährig verwendete Schulbücher ein Drittel des Ladenpreises, für zwei- oder dreijährig verwendete Schul-bücher wird ein Sechstel berechnet.Wer Lernmittel gegen eine Gebühr ausleihen möchte, muss im Zeitraum vom 2. Juni bis 24. Juni 2016 über das Internetportal www.lmf-online.rlp.de verbindlich seine Teilnahme erklären und eine Bank-Einzugser-mächtigung für die Leihgebühr erteilen. Rechtzeitig vorher erhalten dazu alle Schülerinnen und Schüler einen Infobrief mit dem Freischaltcode für das Internetportal sowie ein weiteres Merkblatt (auch diejenigen, die bereits an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen, da die Schulen keine Kenntnis von der Teilnahme haben). Wenn Ihr Antrag auf Lernmittelfrei-heit abgelehnt wird, können Sie an der Ausleihe gegen Gebühr teilneh-men. Diese Möglichkeit sollten Sie unbedingt nutzen, da Sie sonst alle Schulbücher auf eigene Kosten beschaffen müssen!Sollten Sie Fragen zur Schulbuchausleihe (unentgeltliche oder entgelt-liche Ausleihe) haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Auskünfte erhalten Sie bei den Grundschulen oder der Ver-bandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Wolf-stein, Bergstraße 2:Andrea Kissel Tel.: 06382-791318Email: [email protected]

Lauterecken, den 23.02.2016In Vertretung:Müller, Erster Beigeordneter

Deutsche RentenversicherungRheinland-Pfalz

Informationsveranstaltungen in Speyer und Kaiserslautern

„Rente & Steuern - was muss ich wissen?“

Über alles Interessante zum Thema Rente und Steuern, wer als Rentner Steuern zahlen muss und welche Freibeträge es gibt - darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am 16. März 2016 um 17.30 Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6 und am 17. März um 17.00 Uhr in Kaiserslautern, Auskunfts- und Beratungs-stelle, Schubertstraße 17 a. Die Teilnahme an den Informationsveran-staltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon 06232 17-2881, Fax 06232 17-2128 oder E-Mail [email protected]. Für Kaiserslautern unter Telefon 0631 36673-0, Fax 0631 36673-30 oder E-Mail [email protected]

Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe für Steuererklärung

Wer als Rentner für 2015 eine Steuererklärung abgeben muss, erhält von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz eine Bescheinigung über die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2015. Diese Angaben werden für das Aus-füllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ benötigt. Ein Anruf unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 480 16 genügt, und die Bescheinigung wird per Post zugesandt. Auch im Internet kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de („Services > Online-Dienste > Versicherungsunterlagen anfordern und einsehen“) bestellen.Viele Rentner müssen übrigens keine Steuern zahlen. Wer 2015 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Brutto-rente höher als rund 14.300 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 28.600 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden.Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 - 6. Auskünfte zu konkreten steuerlichen Fragen können und dürfen aber nur die Finanzämter, Lohn-steuerhilfevereine oder Steuerberater geben.

Gemeindenachrichten

VerbandsgemeindeLauterecken-Wolfs te in

Vertretung von Bürgermeister Egbert Jung

Während der Abwesenheit von Bürgermeister Egbert Jung werden die Geschäfte der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein bis auf wei-teres vom Ersten Beigeordneten Andreas Müller wahrgenommen. Für Termine mit Herrn Müller wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemein-deverwaltung, Frau Heil, Tel.: 06382/791501.

Cronenberg

Arbeitseinsatz CronenbergLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Samstag, dem 12. März 2016findet ein Arbeitseinsatz in unserer Ortsgemeinde statt.

Jede Helferin und jeder Helfer ist herzlich willkommen.

Es ist vorgesehen Arbeiten rund um die Grillhütte und den Friedhof zu erledigen, sowie einige Bankette der Feldwege abzuschieben.Wer geeignetes Arbeitsgerät besitzt, bitte mitbringen.

Treffpunkt ist um 09.00 Uhr an der GrillhütteFür einen kleinen Imbiss wird gesorgt.Über eine rege Teilnahme würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen GrüßenThomas Wannenmacher, Ortsbürgermeister

Hohenöl len

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 11.02.2016

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016/2017Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushalts-plan für die Haushaltsjahre 2016/2017 samt Anlagen und Bestandteilen.Neufassung der FriedhofssatzungAufgrund der Errichtung eines Gedenksteines für das Rasengrabfeld auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Hohenöllen ist eine Neufassung der Friedhofssatzung erforderlich.Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung.Anschaffung eines FreischneidersDer Ortsgemeinderat beschließt eine Stil Motorsense anzuschaffen.

Homberg

Vertretung OrtsbürgermeisterinVom 14.03.2016 bis 22.03.2016 übernimmt der Erste Beigeordnete Hel-mut Michel, Hauptstraße 34, Tel.: 06788/519; 0178/3101065 die Amts-geschäfte.

Je t tenbach

Ortsbürgermeister SprechstundeAb 14. März 2016 und bis auf Weiteres, findet die wöchentliche Sprech-stunde wegen den umfangreichen Sanierungsarbeiten im Rathaus, immer dienstag’s von 19.00-20.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus (Erd-geschoss) statt.

Timo Harth, Ortsbürgermeister

Page 11: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 11 - Ausgabe 10/2016

Medard

Umwelttag 2016 in Medard„Weg mit dem Dreck“

Samstag, 19. März 2016Unsere Landschaft liegt voller Müll - sagen die einen Weg mit dem Dreck - sagen die anderenDa die Übeltäter meistens nicht zu erwischen sind, packen die Medarder Bürgerinnen und Bürger selbst an.Treffpunkt: Samstag, 19. März 2016, 08.00 Uhr an der Fischer-hütte in der MühlgasseAnmeldung:erwünscht bei: Franz Grill, Tel.: 1654Kurt Hoffmann-Rollauer, Tel.: 8095, E-Mail: [email protected] Anschluss an die Sammelaktion sind alle Teilnehmer herzlich zum gemeinsamen Mittagessen in die Fischerhütte eingeladen.

Angelsportverein und Gemeinde Medard

Oberwei ler-Tiefenbach

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 11.02.2016

Neufassung der HundesteuersatzungAufgrund der freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinde Lauterecken und der Verbandsgemeinde Wolfstein ist eine Novellierung des Orts-rechts der einzelnen Ortsgemeinden erforderlich. Damit eine einheitliche Handhabung im Bereich der materiell-rechtlichen Veranlagungsvoraus-setzungen für die Hundesteuer vorliegt, wurde eine Neufassung der Hundesteuersatzung vorbereitet. Eine Änderung der Steuerhebesätze ist nicht erfolgt.Folgende Punkte wurden in der Neufassung geändert:1. Hundehaltern ist es nicht mehr möglich eine Steuerbefreiung für ein

Jahr zu erlangen, wenn der Hund von einem Tierheim übernommen wird. Der Grundsatz der Einnahmebeschaffung sieht vor, dass die Gemeinde alle Möglichkeiten ausschöpfen muss.

2. Bisher war die Hundesteuer jeweils am 01. März des Jahres in einem Betrag fällig gewesen. Die Neufassung sieht vor, dass die Hunde-steuer in vierteljährlichen Raten erhoben wird.

3. In der Neufassung werden zudem die Steuersätze festgelegt. Ur-sprünglich hat die Ortsgemeinde die Steuersätze jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung.

Rothselberg

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 29.01.2016

Neufassung der HundesteuersatzungAufgrund der freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinde Lauterecken und der Verbandsgemeinde Wolfstein ist eine Novellierung des Orts-rechts der einzelnen Ortsgemeinden erforderlich. Damit eine einheitliche Handhabung im Bereich der materiell-rechtlichen Veranlagungsvoraus-setzungen für die Hundesteuer vorliegt, wurde eine Neufassung der Hundesteuersatzung vorbereitet. Eine Änderung der Steuerhebesätze ist nicht erfolgt.Folgende Punkte wurden in der Neufassung geändert:1. Hundehaltern ist es nicht mehr möglich eine Steuerbefreiung für ein

Jahr zu erlangen, wenn der Hund von einem Tierheim übernommen wird. Der Grundsatz der Einnahmebeschaffung sieht vor, dass die Gemeinde alle Möglichkeiten ausschöpfen muss.

2. Bisher war die Hundesteuer jeweils am 1. März des Jahres in einem Betrag fällig gewesen. Die Neufassung sieht vor, dass die Hunde-steuer in vierteljährlichen Raten erhoben wird.

3. In der Neufassung werden zudem die Steuersätze festgelegt. Ur-sprünglich hat die Ortsgemeinde die Steuersätze jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Rutswei ler an der Lauter

Vertretung OrtsbürgermeisterVom 17.03.2016 bis 20.03.2016 übernimmt die Erste Beigeordnete Gisela Boldt, Talblick 7, Tel.: 06304/5520 die Amtsgeschäfte.

St. Ju l ian

Das Dilljer Blatt ist wieder daNach einer dreijährigen Pause erscheint am 02.03.2016 die erste Aus-gabe der Neuauflage des Dilljer Blatts.In Zusammenarbeit mit der Werbefirma Suwepro aus Sankt Julian erscheint das Dilljer Blatt jetzt wieder regelmäßig (viermal im Jahr).Im Dilljer Blatt werden die Leserinnen und Leser über die Neuigkeiten aus dem Ortsgeschehen informiert. Den örtlichen Vereinen wird eine Plattform geboten, auf der sie sich präsentieren und aus dem Vereinsge-schehen berichten können. Zudem sollen auch Firmen die Möglichkeit haben sich vorzustellen. Die Redaktion freut sich stets über Anregungen und Vorschläge sowie eigene Beiträge.Hierzu können Sie sich in der Bürgersprechstunde der Ortsgemeinde jeden Donnerstag von 19.00 - 21.00 Uhr im DGH St. Julian an den Orts-bürgermeister oder direkt an die Firma Suwepro wenden.

Ende des amtlichen Teils

----------------- Impressum -----------------Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwoh-ner nach der Gemeindeordnung):Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde67742 Lauterecken, Schulstraße 6 aDruck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG,54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt.

Kirchliche Nachrichten

Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach

Mittwoch, dem 09.03.201619.00 Uhr Passionsandacht in der Kirche HoppstädtenSonntag, dem 13.03.201611.00 Uhr Kappeln, Gottesdienst, Einführung und Verabschiedung der PresbyterMittwoch, dem 16.03.201619.00 Uhr Passionsandacht in der Kirche Hoppstädten

Prot. Kirchengemeinde HinzweilerDonnerstag, 10.03.201609.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim)19.00 Uhr Passionsandacht mit Abendmahl in Elzweiler20.00 Uhr Sitzung des Presbyteriums (Jugendheim)Sonntag, 13.03.201610.00 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler, gestaltet von den KonfirmandenMontag, 14.03.201618.00 Uhr Jugendgruppe (Jugendheim)Dienstag, 15.03.201616.25 Uhr Präparandenstunde (Jugendheim)17.15 Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim)Mittwoch, 16.03.201614.00 Uhr Seniorenkreis (Jugendheim)

Pfarrei St. Franz Xaver LautereckenDonnerstag, 10.03.2016 vom Tag - violett -10.30 Uhr Lauterecken Wortgottesdienstfeier im Pro SenioreFreitag, 11.03.2016 vom Tag - violett -17.30 Uhr Wolfstein Rosenkranz18.00 Uhr Wolfstein hl. MesseSonntag, 13.03.2016 - 5. Fastensonntag - violett -*** Kollekte für MISEREOR gegen Hunger und Krankheiten in der Welt ***Sonntäglicher Vorabend, 12.03.201618.00 Uhr Lauterecken Amt für die PfarrgemeindenSonntag:09.00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinden10.30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinden18.00 Uhr Kaulbach Amt in der außerordentlichen Form18.00 Uhr Lauterecken Bussgottesdienst für alle 3 Gemeinden mit anschließender Möglichkeit zur BeichteMontag, 14.03.2016 vom Tag - violett -18.00 Uhr Lauterecken hl. Messe, anschließend stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. 1⁄2 Stunde)

Page 12: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 12 - Ausgabe 10/2016

Dienstag, 15.03.2016 vom Tag - violett -08.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz09.00 Uhr Reipoltskirchen heilige Messe19.00 Uhr Winnweiler KonferenzMittwoch, 16.03.2016 vom Tag - violett -09.00 Uhr Lauterecken hl. Messe

Prot. Pfarramt LautereckenSonntag, 13.03.201609.00 Uhr Lohnweiler10.00 Uhr Lauterecken

Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen

Sonntag, 13.03.201610.00 Uhr Abschlussgottesdienst der Konfirmanden Kirche NiederkirchenDienstag, 15.03.201618.00 Uhr Turnen für Frauen

Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim

GottesdiensteSamstag, 12.03.201618.00 Uhr Wortgottesfeier mit Kommunionausteilung

Protestantische Kirchengemeinde Rothselberg

Dienstag, 08.03.201614.00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg15.30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten RothselbergMittwoch, 09.03.201619.00 Uhr Passionsandacht in EßweilerSonntag, 13.03.201610.00 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation in der Kirche Kreimbach-Kaulbach mit AbendmahlDienstag, 15.03.201615.30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg16.00 Uhr Präparandenunterricht im Jugendraum Rothselberg

Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler

Mittwoch, 09.03.201619.00 Uhr St. Julian - PassionsandachtSonntag, 13.03.201610.15 Uhr Gumbsweiler

Prot. Kirchengemeinde WolfsteinDonnerstag, 10.03.2016 06.30 Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal)Sonntag, 13.03.201614.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden (Wolfstein)Montag, 14.03.201617.00 Uhr Kinderkirche (Pfarrsaal)Dienstag, 15.03.201619.30 Uhr Chorprobe (Pfarrsaal)Mittwoch, 16.03.201619.30 Uhr Sitzung des PresbyteriumsDonnerstag, 17.03.201616.30 Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal)

Evang. Stadtmission WolfsteinDonnerstag, 10.03.201609.30 Uhr Krabbelmäuse-Treff (Eltern-Kind-Gruppe)18.00 Uhr Bibelstunde in WolfsteinFreitag, 11.03.201616.00 Uhr Kindertreff (4-12 Jahre)17.30 Uhr Teentreff (ab 7. Klasse)Sonntag, 13.03.201611.00 Uhr Familiengottesdienst mit Kinderbetreuung

Kath. Kirchengemeinde St. Antonius v. Padua Meisenheim u. St. Georg Lauschied

Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, LauschiedFreitag, 11.03.201609.00 Uhr EucharistiefeierSonntag, 13.03.201610.30 Uhr Eucharistiefeier

Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim

Donnerstag, 10.03.201616.00 Uhr Gruppe 50+ u. Frauengruppe Treffen bei Fr.Rohr, Kirchgasse 3 in Raumbach.19.00 Uhr Ökumenische Passionsandacht (Kirche Raumbach)Samstag, 12.03.201618.00 Uhr Eucharistiefeier; mitgestaltet von den KommunionkindernDienstag, 15.03.201620.30 Uhr KirchenchorprobeMittwoch, 16.03.201610.00 Uhr Osterfrühstück mit Ernährungsberatung der Frauenselbsthil-fegruppe nach Krebs. Interessierte sind dazu eingeladen!Donnerstag, 17.03.201619.00 Uhr Ökumenische Passionsandacht (evang. Schlosskirche)

Diakonisches Werk des Kirchenkreises Obere Nahe

(zuständig für die ev. Kirchengemeinde Offenbach am Glan und Grum-bach - Herren-Sulzbach)Wasenstraße 21, 55742 Idar-Oberstein - Tel.: 06781/50700, Fax: 06781/507015www.diakonie.obere-nahe.de- Sozial- und Lebensberatung- Schuldnerberatung- Schwangerschaftsberatung- Schwangerschaftskonfliktberatung- Gesetzliche Betreuungen- Suchtberatung- Kurvermittlung- Soziale ServicestelleDie Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Termine • Vereine • Veranstaltungen

Frühlingskonzert am Veldenz Gymnasium

Der Frühling naht und unsere Vokal-und Instrumentalensembles haben mit viel Engagement ein abwechslungsreiches Konzertprogramm zum Themenkreis „Liebeslieder“ einstudiert. Wir laden Sie herzlich ein, am 14. März 2016 um 19.00 Uhr in die Turnhalle des Veldenz Gymnasiums zu kommen. Hier erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Klassik und Rock, mit Gesang und Poesie, mit Tanz und Theater. Die Schulgemeinschaft des Veldenz Gymnasiums freut sich auf Ihr Kom-men. Der Eintritt ist frei, Spenden sind erbeten.

Kita PiepmatzEinladung zum Info-Elternabend

„Mein Kind kommt in die Kita“ für interessierte Eltern mit Kindern unter 3 Jahren aus dem Einzugsgebiet der

am 10. März 2016 um 19.00 Uhr in der Kita Piepmatz,

Vogelsheerd 25, Grumbach.Wir informieren über unser Eingewöhnungs-modell und beantworten im Anschluss gern Ihre Fragen. Auch Eltern, die sich mit der Kita-Anmeldung noch nicht sicher sind, sind uns herzlich willkommen. Um Anmeldung wird gebeten unter 06382/403471.

Stiftungspreis 2016: Die integrierende Sportstadt

An alle Städte, Kommunen und VereineIn diesem Jahr wird von der Stiftung „Lebendige Stadt“ ein Stiftungspreis für die Integration von Flüchtlingen durch Sport vergeben. Die Stiftung ruft daher alle Städte, Kommunen und Vereine auf, sich zu bewerben. Ziel des Projektes ist es, die Zusammenführung von Flüchtlingen und Einheimischen durch Sport zu erleichtern. Die Preissumme beträgt 15.000 Euro. Bewerbungen zum Stiftungspreis 2016 kann man als PDF Datei zusammen mit den Teilnahmebedingungen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein (www.vg-lw.de) oder auf die-sem Link der Homepage der Stiftung (http://www.lebendige-stadt.de/web/template2neu.asp?sid =632&nid=&cof=170), auf dem Button Stif-tungspreis - Stiftungspreis 2016 downloaden.

Page 13: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 13 - Ausgabe 10/2016

Einsendeschluss ist am 31. März 2016 an die Adresse:Stiftung „Lebendige Stadt“

Saseler Damm 39, 22395 HamburgWeitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.lebendige-stadt.de, auf dem Button Stiftungspreis - Stiftungspreis 2016.Die Vergabe des Stiftungspreises wird am 14. September 2016 in Düs-seldorf stattfinden.

Landfrauen CronenbergLandfrauen CronenbergMontag, 14.03.2016 um 19.00 Uhr im GemeindehausKreatives GestaltenOsterdeko selbstgemachtReferentin: Frau Rebecca Block

Landfrauenverein EßweilerFreitag, 18.03.2016 - 18.00 Uhr 3. Frühlingsfest mit „Winterverbrennung“Ort: Dorfplatz EßweilerMontag, 21.03.2016 - 09.00 Uhr Angebot auf Kreisebene in BörsbornFerienprogrammKinderkurs „Verarbeitung von Draht zu Schmuck“s. Info im LandfrauenmagazinDienstag, 22.03.2016 - 09.00 Uhr Angebot auf Kreisebene in KappelnFerienprogrammKinderkurs „Verarbeitung von Draht zu Schmuck“s. Info im LandfrauenmagazinKarfreitag, 25.03.2016 - Wanderung im Umkreis von EßweilerEinkehr zum gemeinsamen Mittagessen in der Landscheidhütte!

TV 1860 Grumbach e.V.Die Sendung „Flutlicht“ mit dem Tor des Monats kommt zum Dreh nach GrumbachDie Fußballer des TV Grumbach wurden ausge-wählt, um für das Gewinnspiel „Wer war`s“ der SWR Sendung Flutlicht ein berühmtes Tor der Bundes-liga-Geschichte nachzuspielen.Gedreht wird am Freitag, dem 11. März 2016 um 18.30 Uhr auf dem Sportplatz in Grumbach. Das Team freut sich auf Unterstützung vom Spielfeld-

rand, daher rufen wir alle auf, den Dreh des Tores auf dem Sportplatz zu verfolgen. Das Sportheim ist ab 17.30 Uhr geöffnet, für den kleinen Hun-ger gibt’s eine Gulaschsuppe. Die Aufzeichnung läuft dann am Sonntag, 3. April 2016 ab 22.05 Uhr im SWR-Fernsehen.Die Fußballer fahren nach Mainz um die Sendung live zu verfolgen. Wer Interesse hat mitzufahren, meldet sich bis 11. März 2016 bei einem der Vorstandsmitglieder. Für die Fahrt wird ein Bus organisiert, Abfahrt gegen 19.00 Uhr, Rückkehr ca. gegen 01.00 Uhr.

PWV HinzweilerWanderung am Sonntag, dem 13.03.2016 nach UlmetAbfahrt mit PKW bis Rathsweiler 13.00 Uhr Ortsmitte

Musikverein 1880 HinzweilerEinladung zur Generalversammlung

Der Musikverein 1880 Hinweiler e.V. lädt hiermit alle Vereinsmitglieder zur Generalversammlung am Donnerstag, dem 17. März 2016 um 19.00 Uhr in der Königslandhalle in Hinzweiler ein.Tagesordnung:- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Ralf Lukas- Rechenschaftsbericht- Kassenbericht- Entlastung der Vorstandschaft- Neuwahlen- Satzungsänderungen- Anfragen und AuskünfteUm zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

PWV JettenbachAm Sonntag, 13.03.2016 ist die Korbusch-Hütte von 14.00 bis 18.00 Uhr für jedermann geöffnet.

Landfrauen KappelnMittwoch, 16.03.2016 um 19.30 Uhr im DGH KappelnAuffrischung der 1. Hilfe-KenntnisseReferentin: Daniela Theobald

Landfrauenverein Kreimbach-KaulbachStammtisch

Unser nächster Stammtisch findet am Mittwoch, 09.03.2016 um 18.30 Uhr in der Pizzeria im Sportheim statt.

Treffen der AlterskameradenHallo Alterskameraden,die Alterskameraden der Feuerwehren aus der VG Lauterecken-Wolf-stein treffen sich am Freitag, dem 18.3.2016 um 13.30 Uhr im Gemein-dehaus in Langweiler. Anmeldung bis Donnerstag, dem 10.03.2016 bei Gerd Bollenbacher, Tel.: 06788-394. Es besteht die Möglichkeit sich zum Ausflug am 18.05.2016 zum Arbeitslager Struthof und Kloster Sankt Odilien im Elsass anzumelden.Die Unkosten für Fahrt, Eintritt und Führung betragen 8,— €.

ASV Langweiler/MerzweilerTermine

2. Mannschaft:Sonntag, 13.03.201613.00 Uhr in Langweiler ASV 2 - SG Bergen/Berschweiler 2 (9er)1. Mannschaft:Sonntag, 13.03.201615.00 Uhr in Langweiler ASV - SG Bergen/Berschweiler

Landfrauenverein LautereckenDonnerstag, 10.03.2016 um 19.30 UhrBürgersaal DLZ Kochkurs Einsatz von Wildfrüchten in der modernen Küche Kursleiterin: Beate FritschBitte Teller und Besteck mitbringen!

Eisstockclub Lauterecken 1981 e.V.Generalversammlung

Zu unserer diesjährigen Generalversammlung lade ich Sie hiermit herz-lich ein, in das Vereinsheim des EC-Lauterecken in Lauterecken am Sonntag, dem 13.03.2016 um 10.00 Uhr.Tagesordnung:1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden2. Bericht des Sport und Turnierwarts3. Bericht des Kassenwartes4. Bericht der Kassenprüfer5. Entlastung der Vorstandschaft6. Neuwahlen Wahl eines Wahlausschusses Wahl des 1. Vorsitzenden Wahl des 2. Vorsitzenden Wahl des Sport- und Turnierwarts Wahl des Schriftführers Wahl des Kassenwartes Wahl der Kassenprüfer Wahl der Ausschussmitglieder7. Verschiedenes - Wünsche und AnträgeÜber eine rege Teilnahme an dieser Generalversammlung freut sich die Vorstandschaft.

Theaterabend im Sängerheim Lohnweiler

„Kommt ein Amboss geflogen“Ein Lustspiel in drei Akten von Erich Koch

Freitag, 1. April 2016Samstag, 2. April 2016Samstag, 23. April 2016

Beginn an allen Tagen: 20.00 UhrEinlass: ab 18.30 Uhr

Eintritt: 6,— EuroVorverkauf bei:

Stadtcafe Lauterecken, Tel.: 06382/403128Schreiner Thomas, Tel.: 06382/8200

Auf Ihren Besuch freuen sich die Darsteller und der Freizeit- und Kulturverein Lohnweiler e.V.

Page 14: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 14 - Ausgabe 10/2016

Mindestlohn - Hinweis in eigener Sache

An alle Verantwortlichen, die Texte und sonstige Veröffentlichungen für die Rundschau einsendenÄnderungen bei der Eingabe von Vereinstexten, gemeindlichen Veröffentlichungen, schulischen Anzeigen,

etc. für die Rundschau mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

Infolge des Mindestlohnes haben sich sowohl die Zustellkosten als auch die Verlagskosten für die Herstellung und den Druck der Rundschau verdoppelt.Wir sind angehalten, unsere vertraglich vereinbarte Seitenzahl unbedingt einzuhalten, was in den zurückliegenden Jahren sehr großzügig gehandhabt wurde. Die Verbandsgemeinde Laute-recken-Wolfstein ist im Kreis Kusel und auch von anderen umlie-genden Verbandsgemeinden die einzige, die in diesem Umfang kostenfrei für Vereine Anzeigen abdruckt.Da die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein 39 Orts-gemeinden, 2 Städte und über 360 Vereine zählt, kann man unschwer erahnen, welche Flut an Vereinstexten, gemeindlichen Veröffentlichungen und schulischen Anzeigen etc. wöchentlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht wird.Das bedeutet, dass wir künftig Texte der Vereine nur noch einmal abdrucken können. Ebenso werden gestaltete Plakate, Flyer etc. , die Sie als PDF-Dokument einreichen, nicht mehr in der gewohn-ten Größe erscheinen.Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, zusätzlich zu dem PDF-Dokument unbedingt auch das Worddokument / Fließtext

zu senden. Der Verlag wird dann diesen Veröffentlichungstext für Sie als kostenfreie Anzeige gestalten, wozu die PDF als Vor-lage dient und dem Verlag bei der Gestaltung hilfreich ist. Dem-nach immer beide Formate einsenden. Ein PDF-Dokument alleine kann leider nicht mehr angenommen werden.Auch bitten wir Sie, große Texte für Nachberichte etc. auf maxi-mal 1500 Zeichen zu begrenzen und auch nur max. ein JPEG-Bild mit der Minimalgröße von 300 dpi einzusenden.Annahmeschluss für Manuskripte ist immer mittwochs der Vor-woche um 16.00 Uhr. Bitte direkt an [email protected] mailen.Sollte Ihnen dies nicht ausreichen und Sie möchten eine kosten-pflichtige Anzeige schalten, dann können Sie sich gerne an die Anzeigenabteilung des Verlages wenden.Kontaktdaten: [email protected], Tel.: 06303-2844 oder mobil: 0151-16305416.Wir möchten Sie für diese Umstellung herzlich um Ihr Verständ-nis bitten.

IhreVerbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein

Kalkbergwerk am Königsberg

in Wolfstein

Saisoneröffnung am Freitag, dem 18. März 2016www.kalkbergwerk.com

Zusätzliche Führungen in den OsterferienFreitag, dem 18.03.2016, 14.00 UhrDienstag, den 22.03.2016, 11.00 Uhr (Rheinpfalz-Card-Aktion mit 50 % Rabatt)Dienstag, dem 22.03.2016, 14.00 UhrKarfreitag, dem 25.03. 2016 von 13.00 Uhr bis 18.00 UhrDienstag, dem 29.03.2016, 11.00 Uhr (Rheinpfalz-Card-Aktion mit 50 % Rabatt)Dienstag, dem 29.03.2016, 14.00 UhrFreitag, dem 01.04.2016, 14.00 Uhr

Sonn- und Feiertags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Individuelle Termine für Gruppen nach Vereinbarung.

Voranmeldung unter Telefon 06382-791-118 erforderlich.

TIPPWeinproben „unter Tage“19. März 2016 EröffnungsweinprobeJeden 3. Samstag im Monat um 18.30 Uhr offene Weinprobeund ab 8 Personen individueller Termin möglich.Vorherige Anmeldung erforderlich.

7. Grumbacher Treppenlauf

29. Mai | Grumbach

3. Heidenburglauf

10. Juli | Kreimbach-Kaulbach

13. Königsberglauf

17. Juli | HinzweilerMehr erfahren & direkt anmelden!

www.vglaufcup.de

START

ZIEL

1

2

3

Drei Läufe – ein Ziel.NEU !2016

Page 15: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 15 - Ausgabe 10/2016

ACHTUNG!

ACHCHCTU GG!

ACHCHCT GG!

VORVE

RLEGUNG

Der Anzeigenschluss(Geschäfts-, Privat-, Familienanzeigen)

für diese Wochenzeitung wirdvorverlegt vonFreitag, dem 18.03. auf

Donnerstag,den 17.03.20169.00 Uhr im Verlag.Wir bitten um Beachtung!

Verlag + Druck LINUS WITTICH KGAnzeigenabteilung

des Anzeigenschlusses in der KW 12 wegen

KARFREITAG, 25.03.16

Er

fo

lg

rE

ich

du

rc

h W

Er

bu

ng

rudi AnspachTelefon: 0 63 03 / 28 44Fax: 0 63 03 / 12 83Mobil: 01 51 / 16 30 54 16E-Mail: [email protected]ße 27, 67681 Sembach

hAllo!Ich berate Sie gerne...

bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen,Privat- und geschäftsanzeigen

Gartenarbeiten aller ArtSpeziell Baumfällung, auch Wurzelwerkentfernung, jede Lage.Obstbäume und Sträucher schneiden, Pflasterarbeiten, Mähen, Säen, Vertikutieren, Rollrasen, Abtransport, Steingartenanlage,

preiswert und professionell. & 06303 - 87617 od. 0176 - 64617164

Nur jetzt:

1,99%*gebundener Sollzinssatz.Ohne Grundbucheintrag!

Jetzt modernisieren und renovieren mit unserem Aktionsan-gebot!

* Vorausdarlehen: Nettodarlehensbetrag (=Bausparsumme) 20.000 €, Sollzinssatz gebunden bis Zuteilung 1,99% p.a. (gilt nur in Verbindung mit Abschluss eines BausparvertragesTarifvariante D/KF), Stand 06.02.2016 – freibleibend, effektiver Jahreszins 2,17%, monatliche Rate bis Zuteilung 200 €, Laufzeit bis Zuteilung ca. 5 Jahre, 6 Monate (ein bestimmter Zuteilungstermin kann nicht zugesagt werden). Bausparvertrag zur Ablösung des Vorausdarlehens: Nettodarlehens- betrag 9.271 €, Sollzinssatz gebunden 1,00% p.a., Abschlussgebühr 200 €, Variantenpreis 20 €, Kontogebühr 15 € p.a., Agio ca. 185 €, effektiver Jahreszins 2,51% ab Zuteilung, monatlicher Zins- und Tilgungsbeitrag 200 €.

Dies ist ein Angebot der WüstenrotBausparkasse AG.

Sprechen Sie mit unserem ge-prüften Fachexperten für Wohn-vorsorge – Herrn Mario Quarz.

GeneralagenturChristian Dörr Heimkircher Str. 267700 NiederkirchenTelefon 06363 99449-0Telefax 06363 99449-10 [email protected]

Page 16: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 16 - Ausgabe 10/2016

Tennisclub 1978 Offenbach-Hundheim e.V.Einladung zur Jahreshauptversammlung des Tennisclubs 1978 Offenbach-Hundheim e.V.

Termin: Freitag, 18. März 2016, 20.00 UhrOrt: ClubheimTagesordnung:1 Bericht des Vorstandes2 Bericht der Sportwarte3 Bericht des Kassenwartes4 Bericht der Kassenprüfer5 Entlastung der Vorstandschaft6 Satzungsänderung7 VerschiedenesAnträge zur Tagesordnung sind bis spätestens 11. März 2016, schriftlich an den Vorstand einzureichen. Bitte zeigen Sie Interesse an unserem Verein und kommen Sie zur Mitgliederversammlung!

PWV Offenbach-HundheimAm Mittwoch, dem 16.03.2016 geht die Wanderung des PWV Offen-bach-Hundheim rund um Gimmeldingen.Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um 07.50 Uhr. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen.

Landfrauen Ortsverein Rutsweiler a. d. Lauter

Kurs „Nahrungszubereitung“Am: Freitag, dem 11.03.2016Beginn: 19.00 UhrOrt: Bürgerhaus RutsweilerThema: Wildfrüchte Gelee / Marmelade (Schlehe, Holunder, Hagebutte, Sanddorn)Kursleiterin: Frau Beate FritschInteressierte Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen.

Kochkurs in St. Julian verlegtDer am 03.03.2016 geplante Kochkurs „Marmeladen selbst hergestellt“ wird auf den 14.04.2016 um 19.30 Uhr im DGH St. Julian verlegt.

ASV St. Julian e.V.Hat doch bestimmt keiner vergessen???Trotz Landtagswahlen, am 13.03.2016, findet unser Umwelttag mit Glan-säuberung bei jeder Witterung statt. Dieser Termin stand schon lange fest. Treffpunkt wie auf unserem Schreiben vor Wochen findet wir immer an der Tuchbleiche in Gumbsweiler ab 08.00 Uhr statt. Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme, wie immer sind auch alle Freunde und Gönner des ASV-St. Julian recht herzlich willkommen und gesehen. Nach dem Arbeitseinsatz am Glan und Landschaftsweiher treffen wir uns zu einem gemeinsamen Mittagessen an unserer Weiherhütte wieder. Es gibt Wellfleisch und ver-schiedene Getränke - für alle Helfer frei. Gäste können selbstverständlich zum Selbstkostenpreis mitessen. Die Wahllokale schließen erst um 18.00 Uhr. Der ASV St. Julian freut sich auf zahlreiche und rege Teilnahme.

CJD Jugenddorf WolfsteinMitgliederversammlung

Sehr geehrtes Mitglied,zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am Donnerstag, dem 31. März 2016 um 19.30 Uhr im CJD Jugenddorf Wolfstein, Haus Stadtmühle, Am Ring 24, im Ratszimmer, laden wir Sie hiermit recht herzlich ein.Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Teilnehmer durch

den 1. Vorsitzenden Harald Luft2. Bericht der Abteilungen (Reiten, Kanu, Fußball)3. Finanzbericht4. Belegprüfung5. Entlastung der Vorstandschaft6. Neuwahlen7. Anträge und Wünsche8. Wolfsteiner Turniertage 18. und 19. Juni 20169. Verschiedenes/SonstigesAnträge und Ergänzung der Tagesordnung sind rechtzeitig, bis 24.03.2016, beim 1. Vorsitzenden schriftlich einzureichen.

Kreisjugendtag 2016Der Kreisjugendtag 2016 findet am Freitag, 18. März 2016 um 19.00 Uhr in der Mensa der Realschule plus in Wolfstein statt. Dazu ergeht hiermit herzliche Einladung an alle Jugendvertreter der Vereine mit der Bitte um zahlreiches Erscheinen.Tagesordnung:1. Eröffnung und Begrüßung2. Grußworte3. Totenehrung4. Bericht des Vorsitzenden des

Kreisjugendausschusses Kusel-Kaiserslautern

5. Aussprache zu den Berichten6. Ehrungen7. Info SWFV8. Wahl eines Versammlungsleiters und der Wahlkommission9. Neuwahl des Kreisjugendausschusses a. des/der Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses b. des/der stellv. Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses c. der Staffelleiter d. Benennung eines Vorschlages zur Wahl

des/der Beauftragten für Frauen- und Mädchenfußball*10. Verschiedenes11. Schlusswort* Streichung der entsprechenden Satzungsvorschrift steht beim Ver-bandstag zur AbstimmungDie Stimmkarten werden dem jeweiligen Vereinsvertreter vor Ort aus-gehändigt. Einem Verein steht für jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft eine Stimme zu. Wir hoffen von jedem eingeladenen Verein des Fußballkreises einen Vertreter bei der Tagung begrüßen zu können.Wir wünschen allen Vereinsvertretern eine gute Anreise zum Tagungsort und der Veranstaltung einen harmonischen und sportlich fairen Verlauf.

Für den KreisjugendausschussHorst Kondratiuk,Vorsitzender Kreisjugendausschuss Kusel-Kaiserslautern

Internationaler Schüleraustausch - Gastfamilien gesucht!

Kulturaustausch - ermöglichen Sie einem jungen Menschen den Aufent-halt in Deutschland und erfreuen Sie sich an der kurzzeitigen Erweite-rung Ihrer Familie! Die Jugendlichen verfügen über Deutschkenntnisse, müssen ein Gymnasium oder eine Gesamtschule besuchen und bringen für persönliche Wünsche Taschengeld mit.BrasilienPastor Dohms Schule, Porto AlegreFamilienaufenthalt: 25. Juni - 25. Juli 201620 Schüler(innen), 13-14 JahreArgentinienDeutsche Schule „E.L. Holmberg“, Buenos AiresFamilienaufenthalt: 29. Juni - 10. Juli 201636 Schüler(innen), 16 - 17 JahreIn alle Länder ist ein Gegenbesuch möglich!Ausführliche Informationen erhalten Sie bei:Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 StuttgartTel.: 0711 - 23729-13, Fax 0711 - 23729-31, Email: [email protected]

Offenes SingenAm Mittwoch, dem 16. März 2016, 19.30 Uhr findet ein „Offenes Sin-gen“ im Haus der Begegnung in Meisenheim statt. Unter der bewährten Leitung von Dirk Papke singen wir bekannte Lieder und ein Überra-schungslied. Texte werden ausgeteilt. Willkommen sind alle, die gerne singen. Der Eintritt ist frei.

Allgemeine Nachrichten

Präventionsmedien der Polizei millionenfach gefragt

Polizei verteilt 2015 bundesweit über vier Millionen Publikationen zu den wichtigsten Kriminalitätsfeldern an Fachleute und BevölkerungSicherheit steht hoch im Kurs - das merkt die Polizei auch am hohen Interesse der Bevölkerung an gedruckten Präventionsme-dien des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. 4.051.672 0Millionen Broschüren, Faltblätter, Pla-kate und andere Medien aus dem bundesweiten Programm haben Polizeibeschäftigte in den Bundesländern an Bürgerinnen und Bür-ger oder an Fachleute verteilt. Besonders gefragt waren Medien zu Eigentumsdelikten, Drogenkonsum, Mediensicherheit oder für die Zielgruppe Senioren.Einbruchschutz, Fahrrad- oder Kfz-Diebstahl: Allein zu diesen kriminal-präventiven Themen wurden 2015 über 2,07 Millionen Broschüren und Faltblätter entweder an Interessierte abgegeben oder von diesen über das Online-Medienangebot www.polizei-beratung.de bestellt. Gefragt waren auch Tipps der Polizei zur sicheren Internet- und Mediennutzung. Gerade Eltern oder pädagogische Fachkräfte schätzen die kriminalprä-ventiven Empfehlungen zu diesen Themen: Diese Zielgruppen haben entscheidend dazu beigetragen, dass 407.628 Handreichungen, Bro-schüren oder Medienpakete bundesweit abgerufen wurden. Die spezi-ell für die Zielgruppe Senioren erstellen Medien gehörten ebenfalls zu den Bestsellern innerhalb des kriminalpolizeilichen Angebots. 399.480 Exemplare von zwei erst Mitte 2015 veröffentlichten Broschüren sind bei polizeilichen Vorträgen, Veranstaltungen oder über Kooperationspartner an Zielgruppe weitergegeben worden.

Page 17: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 17 - Ausgabe 10/2016

„Die große Nachfrage nach polizeilichen Informationen und Empfehlun-gen zu verschiedenen Kriminalitätsformen zeigt, wie wichtig Sicherheit für die Bevölkerung ist“, sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Poli-zeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Die Polizei leistet mit ihren Präventionsmedien einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich jeder auch selbst vor Kriminalität schützen kann. Dabei legen wir als Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes besonderen Wert darauf, dass unsere Medien kostenlos, produktneutral und für alle ohne Umstände bestellbar sind“, erklärt Klotter.Die Medien des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes werden in den Bundesländern über (Kriminal-)Polizeili-che Beratungsstellen oder bei Vorträgen, Aktionen oder Messen kosten-los an die Bevölkerung sowie an Fachkräfte beispielsweise Pädagogen verteilt. Alle Medien sind auch online verfügbar unter: www.polizei-bera-tung.de/medienangebot.

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Wärmegewinne konstruierenDie Südausrichtung von Fensterflächen ermöglicht einen hohen Eintrag von Sonnenwärme; erfordert aber einen sommerlichen Wärmeschutz. So sollte die verglaste Fläche der Südfassade nicht mehr als 30 Pro-zent betragen, sonst wird es im Sommer zu heiß. Die optimale Zahl, Größe und Ausrichtung von Fenstern wird meist rechnerisch ermittelt, um das beste Verhältnis von Wärmegewinnen und -verlusten zu erzie-len. Auch eine passende Raumplanung ist wichtig. Wenn die Haupt-aufenthaltsräume wie Wohn- und Kinderzimmer im Südteil des Hauses liegen, kann die Sonnenwärme am besten genutzt werden. Räume, die mit einer niedrigeren Temperatur genutzt werden, wie Schlafzimmer und Küche sollten eher Richtung Norden platziert sein. Auch Wintergärten können - richtig konstruiert - in den Übergangszeiten, solare Gewinne erzielen. Die einstrahlende Sonne heizt den Raum auf. Allerdings sollten in Wintergärten keine Heizkörper installiert sein und der Wintergarten-bereich sollte durch eine dichte Tür und einen massiven Wandteil von der beheizten Wohnfläche abtrennbar sein. Andernfalls kann ein Winter-garten auch den Energieverbrauch erhöhen. Ein Wintergarten, der nach Süden ausgerichtet ist, überhitzt im Sommer schnell und muss deshalb eine wirksame Außenverschattung haben. Nach Osten und Westen ausgerichtete Wintergärten brauchen seitliche Verschattungsvorrichtun-gen; zu bedenken ist, dass dabei die Aussicht zeitweise verloren geht. Durch geschickte Kombination von Ausrichtung und Gartenplanung lässt sich dieses Problem beheben. Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantwor-ten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem individuellen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Bewegungskampagne „Ich bewege mich - mir geht es gut!“ sucht Interessenten

Wer sich bewegt, gewinnt! Lebensfreude, gesteigerte Leistungsfähig-keit und nicht zuletzt eine bessere gesundheitliche Verfassung sind die Folge, wenn der Körper regelmäßig in Schwung gebracht wird. Die Kam-pagne „Ich bewege mich - mir geht es gut!“ macht auf die positiven Aus-wirkungen von Bewegung aufmerksam und fördert leicht zugängliche Bewegungsangebote, die sich insbesondere an Seniorinnen und Seni-oren richten. Die Kampagne wird von der Landeszentrale für Gesund-heitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) in Zusammenarbeit mit dem Rheinhessischen Turnerbund (RhTb) und der Landesleitstelle „Gut Leben im Alter“ des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo-grafie durchführt. Mit ihr soll der Naherholungsraum als Gesundheits-und Bewegungsraum neu entdeckt werden. In Parks, auf Grünflächen, in Generationenanlagen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden oder auf freier Flur entstehen gemeinsame Aktivitäten, die von regionalen Runden Tischen geplant und von ehrenamtlichen Bewegungsbegleiterinnen und Bewegungsbegleitern praktisch umgesetzt werden.Das Ziel sind nachhaltige Strukturen, die es Seniorinnen und Senioren ermöglichen, ohne großen organisatorischen Aufwand an Bewegungs-angeboten in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld teilzunehmen. Damit sollen nicht nur Mobilität und Selbstständigkeit länger erhalten bleiben, sondern auch soziale Kontakte der älteren Menschen gefördert werden.Landesweit haben 2015 bereits über 10 regionale Runde Tische ihre Arbeit aufgenommen. Partner an diesen regionalen Runden Tischen sind beispielsweise Mehrgenerationenhäuser, Turn- und Sportvereine, Wohlfahrtsverbände, Pflegestützpunkte, Orts- und Kreisverwaltungen, Pflegeeinrichtungen oder Seniorentagesstätten. In vier Schulungsein-heiten wurden schon über 85 Ehrenamtliche durch den Rheinhessischen Turnerbund zu Bewegungsbegleiterinnen und Bewegungsbegleitern ausgebildet. Aufgrund der hohen Nachfrage wird es in diesem Jahr mindestens eine weitere Schulung geben. Alle interessierten Bürgerin-nen und Bürger sind zur aktiven Beteiligung eingeladen. Möchten Sie in Ihrer Gemeinde einen regionalen Runden Tisch für Bewegung gründen? Haben Sie Spaß daran, ältere Menschen zu mehr Bewegung zu moti-vieren und möchten an einer Bewegungsbegleiter-Ausbildung teilneh-men? Gesucht werden Personen und Institutionen, die die Kampagne an ihrem Wohnort gestalten und umsetzen möchten.

Ansprechpartnerin ist die Koordinatorin der Kampagne:Sabine Köpke, Landeszentralefür Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)Telefon 06131-206947E-Mail [email protected] zur Kampagne unter www.diebewegung.deV.i.S.d.P. Dr. Matthias Krell, Geschäftsführer

Arbeitsplatz Rathaus? Girls’Day nutzen - Interesse wecken

Fragt man Mädchen nach ihrem Berufswunsch, stehen Bürgermeiste-rin, Beigeordnete oder Kommunalpolitikerin eher selten auf ihrer Liste. Im Rahmen der bundesweit am 28.4.2016 stattfindenden Initiative „Girls’Day - Mädchen-Zukunftstag“ sollen Mädchen ab Klasse 5 die Gelegenheit erhalten, einen Einblick in Tätigkeitsfelder zu bekommen, die nicht als „klassisch weiblich“ gelten. Gemeinden und Städte kön-nen an diesem Tag ein Zeichen setzen und ihn nutzen, um gezielt Mäd-chen als potentielles Führungspersonal von Übermorgen anzusprechen und für die Kommunalpolitik zu interessieren. Mehr als 1,6 Mio. Mäd-chen haben seit 2001 am Girls’Day teilgenommen, davon wollten 40 % danach in dem kennengelernten Beruf ein Praktikum machen oder eine Ausbildung beginnen. Städte und Gemeinden, die Schülerinnen zum Girls’Day einladen möchten, können entsprechende Angebote online unter www.girls-day.de/Unternehmen_Organisationen eintragen.

Toppreis-Aktion: 100 m2 Dachabriss, Entsorgung, Unterspannbahn, Konter-Lattung u. Einde-ckung in BRAAS od. Tonziegel, nur 3990 €. Zimmererarbeiten, Malerarbeiten 1 m² nur 12,50 €, Wärmedämmung, eig. Gerüstbau, Asbestarbeiten, Rohbau- u. Maurerarbeiten, Altbausanie-rungen, Kellerabdichtungen, Planungs- u. Statikerleistungen - Festpreise

Tel. 06361-915886 • Fax 06361-459586 • E-Mail: [email protected] schnell, sauber & günstig! - Wir arbeiten z.Z. in Ihrer Nähe. Meisterdach & Bau GmbH

DacHDEckEr- MalEr- & MaurErBETrIEB

Last MinuteSchwarzwälder Frühjahrpauschalen

vom 07.03.2016 bis 24.03.2016vom 03.04.2016 bis 30.04.2016

mit 1x Live-Cooking und Backen, wer Lust hat.

Wie backe ich eine Schwarzwälder Kirschtorte und was kocht der Schwarzwälder am liebsten?

Wir zeigen es Ihnen, wenn Sie möchten, bei unserer Küchenparty

4 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet und3x Halbpension mit Menüwahl

à Person € 145,007 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet,

5 x Halbpension mit Menüwahl und 1x SchwarzwälderSpezialitäten-Vesper mit Kirschwässerle,

1 Aromaölteilmassage ca. 20 min.

à Person € 299,00Haben wir Sie neugierig gemacht, dann buchen Sie direkt

oder fordern Sie unseren Hausprospekt an!

Gasthof - Pension ALTE POST Familie Rupp

Hauptstraße 56 • 72178 Waldachtal - LützenhardtTel.: 07443 / 8167 • www.alte-post-waldachtal.de

E-Mail: [email protected]

Page 18: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 18 - Ausgabe 10/2016

Page 19: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 19 - Ausgabe 10/2016

KrankenfahrtenNorbert Krennrich seit 2006

67700 Niederkirchen • Auf der Schanz 3

• Strahlentherapie• Chemotherapie

• Dialyse• ambulante OP

Fragen? Tel. 06363 - 5533 • Mobil: 0179 - 8620167

ww

w.k

rank

enfa

hrte

n-ni

eder

kirc

hen.

de

K D K• Flughafentransfer• Dialysefahrten• Bestrahlungsfahrten• Chemofahrten• Personenbeförderung eigene Rollstühle• Krankenhaus-Einlieferungen• Ambulante OP's

Talstraße 7867700 Niederkirchen

Tel. (0 63 63) 99 43 [email protected]

Mobil 01708 84 76 97

KrankenfahrtenDirk Krennrich

ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE ABBRUCH

KANALREINIGUNG ROHRREINIGUNG

ÖL- FETTABSCHEIDERREINIGUNG

SONDERABFALLWIRTSCHAFT

VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER

UND MUTTERBODEN

I

ABFLUSSREINIGUNG TV-UNTERSUCHUNG I

I

I

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

67678 Mehlingen

An der Heide 10

Tel. 06303 804-0

www.jakob-becker.de

[email protected]

CO

NTA

IN

ER

DIE

NS

T

-Anz

eige

-

Schlosserei · KleinstahlbauBalkonkonstruktion · GeländerTreppen · TürenEinfahrts- u. Garagentore

Friedhofstr. 6 · Tel. (06385) 870, Fax 5696 · 66879 Fockenberg-Limbach

Wir beratenSie gerne!

TreffpunktDeutschland.de

Reisemagazine

EntspannenWandernR e l a x e n S t r a n dSonneURLAUBCampingGenießenLauterecken-W o l f s t e i nFreudeDEUTSChLAnDF e i e r n M u s e e n

Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0

Bildung

Beruf

Erfolg

Zukunft

Page 20: für das Glan- und Lautertal - vg-lw.de · (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse

Rundschau - 20 - Ausgabe 10/2016

-Anzeige-