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August 2013 Forensische Tagungen: Aktuelle Erlebnisberichte aus Zürich und Berlin Newsletter für Deutschlands Rechtspsychologie- Nachwuchs Themen in dieser Ausgabe Das Zertifikat für Forensische Psychologie an der Uni Konstanz: Juliane Gerth m Interview Der M.Sc. Rechtspsychologie der Uni Bonn geht an den Start Lebensläufe: Der spannende Werdegang von Dr. Denise Weßel-Therhorn Sachverständigenbüros: Praktikanten vor Gericht Zahlen, Daten Fakten: was diesen Herbst wichtig wird

für Deutschlands - dgps.de · (fehlt) und Berenike Waubert de Puiseau (die kurzzeitig einem Sharknado zum Opfer gefallen ist) 3 Layout, Logo und Website Euch ist sicherlich bereits

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August 2013

Forensische Tagungen: Aktuelle Erlebnisberichte aus Zürich und Berlin

News

letter

für Deutschlands Rechtspsychologie-

Nachwuchs

Themen in dieser Ausgabe

Das Zertifikat für Forensische Psychologie an der Uni Konstanz: Juliane Gerth m Interview

Der M.Sc. Rechtspsychologie der Uni Bonn geht an den Start

Lebensläufe: Der spannende Werdegang von Dr. Denise Weßel-Therhorn

Sachverständigenbüros: Praktikanten vor Gericht

Zahlen, Daten Fakten: was diesen Herbst wichtig wird

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Vorwort

Deutschland, Regen statt 35 Grad im Schatten...

Es hat uns erwischt – das Sommerloch hat den redaktio-

nellen Zeitplan ordentlich in Verzug gebracht. Einige po-

tentielle Autorinnen und Autoren haben Klausuren oder

Abschlussarbeiten geschrieben, andere haben Klausuren

schreiben lassen oder Abschlussarbeiten begutachtet.

Und auch ein wenig Urlaub und Erholung mussten nach

all dem Stress sein. Kurzum: wir haben uns verspätet und

es tut uns sehr leid. Gut, dass es langsam herbstlich wird!

Angesichts der zum Teil tropischen Temperaturen ist dies

hoffentlich nicht zu sehr ins Gewicht gefallen, da das

Wetter zahlreiche Alternativen zum Lesen des

Newsletters ermöglicht hat. Wer jedoch unbedingt unser

zweites Werk des Jahres 2013 am Strand genießen woll-

te, wurde leider enttäuscht.

Auch in dieser Ausgabe decken wir wieder spannende

Themen ab. In der Sektion Studienmöglichkeiten beant-

wortet Juliane Gerth (Psychiatrisch-Psychologischer

Dienst, Amt für Justizvollzug Zürich) Fragen zum Zertifikat

Rechtspsychologie der Universität Konstanz. Dr. Denise

Weßel-Therhorn hat sich bereit erklärt, ihren äußerst

spannenden Werdegang für die Leser auszuformulieren.

Zwei spannende Forensik-Tagungen (Berlin und Zürich)

werden von Jacqueline Marquardt (Uni Trier), André

Körber (TU Chemnitz) und Katarina Belz (Maßregelvollzug

Sachsen-Anhalt) vorgestellt. Außerdem kommt eine neue

Art von Artikel hinzu: Justin Düber (Uni Düsseldorf) ber-

ichtet von seinem Praktikum in einem Sachverstän-

digenbüro zum Thema Familienrecht. Darüber hinaus gibt

es wieder aktuelle Neuigkeiten zu Veranstaltungen, Fris-

ten und anderen Dingen, die wir für spannend befunden

haben.

Redaktion Newsletter:

c/o Dipl.-Psych. Berenike Waubert de Puiseau

Diagnostik und Differentielle Psychologie

Institut für Experimentelle Psychologie

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Universitätsstr. 1 | 40225 Düsseldorf

t.: +49 – (0)211 – 81 15014

email: bwdp-at-uni-duesseldorf.de

Viel Spaß beim Lesen wünscht Euer Redaktionsteam

Arvid Hofmann (der Faxen machte), Carolin Meschede (fehlt) und Berenike Waubert de Puiseau (die kurzzeitig einem Sharknado zum Opfer gefallen ist)

3

Layout, Logo und Website

Euch ist sicherlich bereits das veränderte Layout der

Titelseite aufgefallen. Wir befinden uns diesbezüglich—

wie Ihr seht—noch im Entstehungsprozess.

Hinsichtlich des Namens haben wir uns ebenfalls etwas

verändert. Der Begriff “Nachwuchs” ist weniger eng als

“Studierende” und wir verstehen uns selbstverständlich

auch als Informationsquelle und Kommu-

nikationsplattform für Berufseinsteiger und Jung-

Rechtspsychologen. Gerade diese Verbindung zwischen

Noch-Studierenden und Schon-Arbeitenden ist sogar be-

sonders attraktiv für die Sammlung und Vermittlung von

Wissen.

Es kommt sogar noch besser: Wir haben endlich eine

eigene Website! Ab sofort erreicht Ihr uns (momentan

weitergeleitet an die Registrierungsseite des Newsletters)

unter: http://www.rechtspsychologie-nachwuchs.de

Wir arbeiten noch daran, die Website aufzubauen und zu

füttern. Falls Ihr uns dabei unterstützen wollt, schickt

eine Email an kontakt-at-rechtpsychologie-nachwuchs.de

Ganz besonders stolz sind wir jedoch auf das Logo, das

wir seit dieser Ausgabe haben. Unser Dank gilt Stefan

Rosengarten für die große Unterstützung bei dem

Entwurf und der Erstellung dieses Logos.

Auch für die Fachtagung der DGPs vom 18. bis 20. Sep-

tember in Bonn haben wir einiges für Euch vorbereitet.

Ein paar Infos findet Ihr auf den nächsten Seiten, der Rest

wird eine Überraschung.

An dieser Stelle noch mal ein großes Dankeschön an un-

sere Unterstützer, Prof. Dr. Jochen Musch (Uni Düssel-

dorf) und Stefan Rosengarten, ohne die unsere Mail-

ingliste mit dem Newsletter, das Logo und die Website

nicht möglich gewesen wären!

Ab sofort sind wir auch unter http://www.rechtspsychologie-nachwuchs.de

erreichbar!

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- Event für Studierende auf der Fachgruppentagung Rechtspsychologie -

Öffentliche Informationsveranstaltung zu

Studienmöglichkeiten in der Rechtspsychologie

Auf der Tagung der Fachgruppe Rechtspsychologie in Bonn findet am

Freitag, dem 20.9.2013 von 9:00-10:30 Uhr

in Hörsaal V im Hauptgebäude der Universität Bonn

eine öffentliche (d.h., kein Tagungsbeitrag) Informationsveranstaltung für interessierte Studie-

rende zu verschiedenen etablierten, neuen und geplanten Studienmöglichkeiten der Rechtspsy-

chologie statt.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die folgenden Lehrangebote vorgestellt:

- Berufsbegleitender M.Sc. Rechtspsychologie (Uni Bonn)

- Master Rechtspsychologie (SRH Hochschule Heidelberg)

- Master Rechtspsychologie (Psychologische Hochschule Berlin)

- Master Forensic Psychology (Uni Maastricht)

- Studienangebote an den Universitäten Konstanz und Mainz

Interessenten können sich bei dieser Gelegenheit umfassend informieren und ggf. mit den Studi-

engangsverantwortlichen sprechen.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Organisationsteam (Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainer

Banse, [email protected]) sowie auf der Tagungswebsite www.rechtspsychologie-tagung.de/

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BWdP (Berenike Waubert de Puiseau): Frau Gerth, ab

wann ist es möglich, das Zertifikat zu erwerben?

JG (Juliane Gerth): Das Curriculum wurde im Sommerse-

mester 2013 festgelegt, wobei seit mehreren Jahren an

der Universität Konstanz Seminare zu Themen der fo-

rensischen Psychologie angeboten werden. Neu ist, dass

Studierende ein ganzes Curriculum besuchen können.

Das Curriculum sieht den Besuch von forensischen Semi-

naren im Bachelor- und Masterstudiengang vor.

BWdP: Heißt das, jeder ordentliche Psychologie-

Studierende an der Universität Konstanz kann das Curri-

culum absolvieren und erhält bei Bestehen das Zertifi-

kat?

JG: Ja, das ist richtig. Es handelt sich beim Curriculum

um eine spezifische Kombination von Seminaren aus

dem Fachbereich der Psychologie, welche die Psycholo-

giestudenten/Innen wählen können.

BWdP: Gibt es eine Zulassungsbegrenzung für das Zerti-

fikat?

JG: Es gibt keine spezifischen Zulassungsbeschränkun-

gen. Die Studierenden müssen lediglich zum Studium

der Psychologie (Bachelor und Master) an der Universi-

tät Konstanz zugelassen sein, um das Curriculum absol-

vieren zu können.

BWdP: Welche Module müssen absolviert werden, um

das Zertifikat zu erhalten?

JG: Das Curriculum ist in den bestehenden Lehrplan für

Psychologie-Studenten an der Universität Konstanz ein-

gebettet. Es müssen also für das Curriculum keine zu-

sätzlichen Veranstaltungen besucht werden.

Für das Zertifikat müssen einerseits Seminare zu psycho-

logischen Grundlagen aus dem diagnostischen und klini-

schen Bereich sowie in der Forschungsmethodik belegt

werden. Andererseits ist die Zielsetzung, im Bachelorstu-

diengang zwei und im Masterstudiengang drei spezifisch

forensisch-psychologische Seminare zu absolvieren, die

sich den Themenbereichen Risk-Assessment bei Gewalt-

und Sexualstraftätern sowie Interventionen bei Gewalt-

und Sexualstraftätern zuordnen lassen. Im Rahmen des

Bachelorstudiengangs werden Grundlagen vermittelt,

die in den Seminaren des Masterstudiengangs anschlie-

ßend mit einem starken Anwendungsbezug vertieft wer-

den.

BWdP: Muss man für den Erhalt des Zertifikats zum

„normalen“ Studiengang zusätzliche Leistungen erbrin-

gen oder muss man „lediglich“ passende Fächer inner-

halb des Studiengangs belegen?

JG: Für den Erhalt des Zertifikats müssen die Studieren-

den „lediglich“ die passenden Seminare wählen. Die im

Rahmen des Curriculums angebotenen forensisch-

psychologischen Seminare können nicht nur für das Zer-

tifikat angerechnet sondern auch den Modulen des re-

gulären Psychologiestudiums zu geordnet werden.

Innerhalb eines Semesters werden jeweils zwei bis drei

forensisch-psychologische Seminare angeboten, wobei

es sich dabei häufig auch um kompakte Unterrichtsein-

heiten innerhalb von dreitägigen Blockseminaren han-

delt.

BWdP: Muss man, um das Zertifikat zu erhalten, sowohl

den Bachelor- als auch den Masterstudiengang in Kon-

stanz absolvieren?

JG: Das Curriculum ist ein integrativer Teil des Psycholo-

giestudiums an der Universität Konstanz. Da sich die

spezifischen Veranstaltungen über den Bachelor und

Master verteilen und die Inhalte auf den Grundlagen des

regulären Psychologiestudiums aufbauen, ist das Curri-

culumsangebot auf Studierende ausgerichtet, die so-

wohl den Bachelor- als auch den Masterstudiengang an

der Universität Konstanz absolvieren. Allerdings wird der

Besuch von Seminaren an anderen (ausländischen Uni-

versitäten) mit vergleichbaren Inhalten angerechnet.

Die Universität Konstanz hat ein Zertifikat Forensische Psychologie eingeführt. Juliane Gerth, Dozentin an der Uni

Konstanz und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Psychiatrisch-Psychologischen Dienst im Amt für Justizvollzug des

Kantons Zürich, steht der Newsletter-Redaktion Rede und Antwort. Wie man das Zertifikat absolvieren kann, welche

Vorteile man dadurch hat und was sonst noch wichtig ist, könnt Ihr im Folgenden lesen.

Das Zertifikat für Forensische Psychologie an der Universität Konstanz

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BWdP: Welche Vorteile haben Studierende vom Erwerb

dieses Zertifikats?

JG: Das Zertifikat bescheinigt, dass die Studierenden

über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf Risikobeurteilun-

gen und Interventionen bei Gewalt- und Sexualstraftä-

tern verfügen.

Wir erhoffen uns, dass die Studierenden damit auf den

Einstieg in das Berufsfeld forensischer Psychologen/

Innen vorbereitet sind und die Ausbildung einen Bewer-

bungsvorteil für die Arbeit in einer JVA, einem forensi-

schen Krankenhaus, einer sozialtherapeutischen Anstalt

oder einer forensischen Ambulanz bietet.

BWdP: Durch Praktika können ja auch entsprechende

Kontakte geknüpft werden, die einem möglicherweise

später den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Zu Prakti-

ka habe ich noch eine Frage: Laut dem Curriculum muss

die Abschlussarbeit im Bereich der Forensischen Psycho-

logie absolviert werden. Außerdem ist ein Praktikum in

der Forensischen Psychologie vorgesehen. Gibt es für die

Abschlussarbeit und die Praktika Kooperationsvereinba-

rungen mit entsprechenden Einrichtungen (JVA, Maßre-

gelvollzug o.ä.)?

JG: Für das Curriculum werden sechsmonatige Praktika,

die in einer forensischen Institution (wie z.B. in einem

forensisch-psychiatrischen Krankenhaus, einer JVA oder

im Maßregelvollzug) oder einer akutpsychiatrischen

Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses absol-

viert wurden, angerechnet. Die Arbeitsgruppe Forensi-

sche Psychologie ist bemüht, die Studierenden bei der

Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz zu unter-

stützen. Obwohl das Curriculum erst neu begonnen hat,

konnten bereits einige Institutionen in Deutschland und

der Schweiz für eine Zusammenarbeit gewonnen wer-

den.

BWdP: Wer sind die Dozenten der Veranstaltungen? Wer

betreut die Abschlussarbeiten?

JG: Die Veranstaltungen werden primär von Mitgliedern

der Arbeitsgruppe „Forensische Psychologie“ der Uni-

versität Konstanz gehalten, die Prof. Dr. Jérôme Endrass

leitet. Darüber hinaus werden regelmäßig Gastdozenten

eingeladen, die als Experten vor allem die Inhalte des

anwendungsbezogenen forensisch-psychologischen Be-

reichs wie z.B. spezifische Interventionsmethoden ver-

mitteln. Die Abschlussarbeiten werden bislang von Prof.

Endrass betreut.

BWdP: Für welche Jobs qualifiziert mich das Zertifikat?

JG: Der Bedarf an forensischen Psychologen ist deutsch-

landweit groß. Aufgrund dessen werden offene Stellen

in forensischen Psychiatrien oder sozialtherapeutischen

Anstalten/Abteilungen häufig mit Hochschulabsolventen

besetzt, die keinerlei Vorkenntnisse im forensisch-

psychologischen Bereich mitbringen und sich erst im

Laufe ihres Berufsalltags zu forensischen Psychologen

weiterbilden.

Mit dem an der Universität Konstanz angebotenen Curri-

culum Forensische Psychologie sollen die Studierenden

grundlegende Voraussetzungen für einen Einstieg in das

klinische oder wissenschaftliche Arbeitsfeld eines foren-

sischen Psychologen erlangen, um den anfänglichen

beruflichen Anforderungen gewachsen zu sein. Das Cur-

riculum ersetzt jedoch nicht die Ausbildung zum Rechts-

psychologen innerhalb eines eigenständigen Masterstu-

dienganges wie er beispielsweise in Großbritannien oder

den USA – inzwischen auch vereinzelt in Deutschland –

angeboten wird.

BWdP: Dies ist eine gute Überleitung! Wo sortiert sich

das Zertifikat im Hinblick auf die Weiterbildung Rechts-

psychologie des BDP und die neu installierten Masterstu-

diengänge an der Uni Bonn und der SRH Heidelberg (der

Newsletter berichtete) ein? Wer ist das Zielpublikum des

Zertifikats? Was sind die Vor- und die Nachteile (auch, so

weit möglich, im Hinblick auf die anderen Angebote)?

JG: Während die Masterstudiengänge der Rechtspsycho-

logie Universität Bonn und SRH Heidelberg eigenständi-

ge Studiengänge darstellen, kann das Curriculum an der

Universität Konstanz als eine Vertiefungsrichtung inner-

halb des regulären Psychologiestudiums betrachtet wer-

den. Die Einbettung des Curriculums in das reguläre Psy-

chologiestudium ermöglicht den Studierenden ein

„Hineinschnuppern“ in das Fachgebiet der forensischen

Psychologie ohne eine vorgängige Festlegung auf diesen

Bereich vornehmen zu müssen. Aufgrund des in

Deutschland vorhandenen Ausbildungsdefizits in der

forensischen Psychologie ist das Curriculum eine zusätz-

liche Möglichkeit, diesem im Rahmen universitärer

Strukturen zu begegnen, wobei den Studierenden hier-

bei keine über die regulären Studiengebühren hinausge-

henden Kosten entstehen.

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Übersicht der Module, die für den Erwerb des Zertifikates für Forensische Psychologie absolviert werden müssen

BWdP: Abschließend noch eine Frage zu Ihrer Perspekti-

ve – welche Vorteile verspricht sich die Universität von

der Einführung des Zertifikats?

JG: Mit dem Angebot einer forensisch-psychologischen

Vertiefung während des Psychologie-Bachelor- und Mas-

terstudienganges ist es der Universität ein Anliegen ei-

nem derzeitig vorliegenden Ausbildungsdefizit im Be-

reich der forensischen Psychologen auf universitärer

Ebene zu begegnen. Wie oben erwähnt, besteht diesbe-

züglich deutschlandweit im europäischen Vergleich ein

Mangel an entsprechend qualifizierenden Angeboten.

Die Ausbildung an der Universität Konstanz wird in die-

sem Rahmen vor allem auf die methodische Schulung

von Risikobeurteilungen und Vermittlung von Kenntnis-

sen bzgl. der Anwendung und Evaluation risikosenken-

der Maßnahmen fokussieren und Studierenden neben

den derzeit laufenden Masterstudiengängen an der Uni-

versität Bonn und der SRH Heidelberg einen Einstieg in

das Berufsfeld forensischer Psychologen/Innen geboten

wird.

BWdP: Frau Gerth, vielen Dank für dieses Gespräch! Wir

sind gespannt darauf, wie das Zertifikat anläuft und

wünschen Ihnen und Ihren Kollegen alles Gute.

Weitere Infos unter: http://www.psychologie.uni-konstanz.de/arbeitsgruppe-forensische-psychologie/aktuell/

Psychologische Grundlagen (im BA- und MA-Studiengang)

Diagnostik und Persönlichkeit 8 ECTS

Klinische Psychologie I 8 ECTS

Klinische Psychologie II/III 4 ECTS

Fortgeschrittene Forschungsmethoden & Diagnostik 4 ECTS

Psychotherapeutische Methoden 4 ECTS

Summe der zu erreichenden ECTS im Bereich der psychologischen Grundlagen 28 ECTS

Fachspezifische Veranstaltungen

Im Bachelorstudiengang jeweils mindestens eine Veranstaltung aus den folgenden zwei Bereichen:

Risk-Assessment 1: Grundlagen des Risk-Assessments und aktuarische Risk-Assessment Instrumente (Modul: Diagnostik und Persönlichkeit)

8 ECTS Intervention 1: Grundlagen deliktpräventiver Interventionen und deren Wirk-

Im Masterstudiengang jeweils mindestens eine Veranstaltung aus den folgenden drei Bereichen:

Risk-Assessment 2: Vertiefung des Risk-Assessments; Risikobeurteilung in Gut-achten (Modul: Fortgeschrittene Forschungsmethoden und Diagnostik)

12 ECTS Intervention 2: Spezifische Techniken, besondere Klientengruppen, besondere

Intervention 3: Drohungs- und Krisenmanagement (Modul: Diagnostische Me-

Sechsmonatiges Praktikum im Bereich der Forensischen Psychologie (in forensischen Institutionen wie z.B. Krankenhäusern oder Justizvollzugsanstalten) oder in akut-psychiatrische Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser

30 ECTS

MA-Abschlussarbeit im Bereich der Forensischen Psychologie 30 ECTS

Summe der zu erreichenden ECTS im Bereich der fachspezifischen Veranstaltungen 80 ECTS

Gesamtsumme der zu erreichenden ECTS im Curriculum 108 ECTS

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Prof. Dr. phil. Jérôme Endrass Studium der Psychologie, Psychopathologie und Philoso-

phie an der Universität Zürich (Schweiz). Von 1996 bis

2003 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Oberassistent

an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Seit

2003 Leiter der Abteilung für Evaluation und Qualitätssi-

cherung des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes

(PPD), Amt für Justizvollzug, Kantons Zürich. Seit 2012

stellvertretender Leiter des PPD. 2008 Habilitation an

der Universität Zürich, seit 2011 APL-Professor an der

Universität Konstanz (Deutschland). Leitung der Arbeits-

gruppe forensische Psychologie an der Universität Kon-

Dipl. Psych. Juliane Gerth Studium der Psychologie an der Martin-Luther-

Universität Halle-Wittenberg (Deutschland) mit Neben-

fach Kriminologie. Seit 2009 als wissenschaftliche Mitar-

beiterin in der Abteilung für Evaluation und Qualitätssi-

cherung (E&Q) des Psychiatrisch-Psychologischen

Diensts im Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich tätig.

Lehraufträge an den Universitäten Konstanz

(Deutschland) und Zürich (Schweiz) seit Frühjahr 2012.

Dr. rer. nat. Astrid Rossegger Studium der Psychologie und Kriminologie an der Uni-

versität Konstanz (Deutschland). Seit 2000 wissen-

schaftliche Mitarbeiterin beim Psychiatrisch-

Psychologischen Dienst (PPD) im Amt für Justizvollzug,

Kantons Zürich, seit 2005 in der Funktion der stellver-

tretenden Leiterin der Abteilung Evaluation und Quali-

tätssicherung (E&Q) verantwortlich für die operative

Leitung verschiedener Forschungsprojekte. Lehraufträ-

ge an den Universitäten Zürich (Schweiz) und Konstanz

(Deutschland). Dr. phil. Elena Yundina Studium an der Ruhr-Universität Bochum Psychologie

mit Nebenfächern Forensische Psychiatrie und Krimino-

logie und Promotion an der Friedrich-Schiller-Universität

Jena. Langjährig wissenschaftliche Mitarbeiterin in der

Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik für Psy-

chiatrie und Psychotherapie der LMU München und dort

für die Erstellung von Gutachten, Gestaltung von Lehr-

veranstaltungen, Durchführung von Forschungsprojek-

ten und Betreuung von Praktikanten und Diplomanden

verantwortlich. Seit September 2013 ist sie akademische

Mitarbeiterin in der Arbeitsgruppe Forensische Psycholo-

gie des Fachbereichs Psychologie der Universität Kon-

stanz.

Ansprechpartner für das Zertifikat Forensische Psychologie

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Master Rechtspsychologie an der Uni Bonn

geht an den Start! Nach der am 31.7.2013 erfolgten Genehmigung durch

den Dekan der Philosophischen Fakultät ist es amtlich:

Der M.Sc. Rechtspsychologie startet nun definitv im

November 2013 mit dem 1. Studienjahr für Bachelor-

absolventen mit beiden Spezialisierungen

(Begutachtung in Straf- und Zivilverfahren sowie Psy-

cholgie im Straf- und Maßregelvollzug) und für Absol-

venten mit Master- oder Diplomabschluss mit dem 2.

Studienjahr mit der Spezialisierung Begutachtung im

Straf- und Zivilverfahren. Es sind in beiden Kohorten

noch einige Studienplätze frei, Interessenten können

sich weiterhin bewerben, bis die Plätze belegt sind.

Der Master Rechtspsychologie an der Uni Bonn

Zielgruppe: Psychologinnen und Psychologen, die be-

reits in anderen Praxisfeldern tätig sind oder Berufsein-

steiger, die nach einem ersten berufsqualifizierenden

Abschluss im Fach Psychologie und einer Praxisphase

eine Weiterqualifikation für das Berufsfeld Rechtspsy-

chologie anstreben.

Dauer: Für Studierende mit einem Bachelorabschluss

beträgt die Regelstudienzeit 3 Jahre (120 ECTS-Punkte).

Bei einem Master- oder Diplomabschluss in Psychologie

können die Module des ersten Studienjahres in der Re-

gel anerkannt werden. Dann beträgt die Studiendauer 2

Jahre (80 ECTS-Punkte). Der Masterstudiengang Rechts-

psychologie ist berufsbegleitend, Lehrveranstaltungen

finden an Wochenenden statt.

Inhalte: Der Studiengang am Institut für Psychologie an

der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

qualifiziert für eine Tätigkeit im weiten Bereich der

Rechtspsychologie. Rechtspsychologen arbeiten zum

einen als Gutachter (selbstständige Sachverständige).

Sie beurteilen im Strafprozess die Glaubhaftigkeit von

Zeugenaussagen, die Verantwortungsreife von Heran-

wachsenden und die Schuldfähigkeit von Straftätern. Bei

familienrechtlichen Fragestellungen geht es am häufigs-

ten um Begutachtungen zum Sorge- und Umgangsrecht.

Ein weiteres Berufsfeld ist der Straf- und Maßregelvoll-

zug. Hier führen Rechtspsychologen Therapie- und Reso-

zialisierungsmaßnahmen von Straftätern durch und be-

urteilen deren Rückfallgefährdung. Zusätzlich arbeiten

Rechtspsychologen bei der Polizei und in universitären

und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Ablauf: Nach einer breiten Ausbildung in zentralen Be-

reichen der Angewandten Psychologie (Klinische Psycho-

logie, Diagnostik, Pädagogische, Sozial- und Organisati-

onspsychologie) im ersten Studienjahr bietet das zweite

Studienjahr eine gründliche Einführung in Grundlagen

der Rechtspsychologie. Im dritten Studienjahr speziali-

sieren sich die Studierenden für die Gutachter- bzw.

Sachverständigentätigkeit im Straf- und Zivilprozess o-

der für eine begutachtende, beraterische bzw. thera-

peutische Tätigkeit als Psychologe im Straf- und Maßre-

gelvollzug.

Ziele: Absolventen des Studienganges sollen in der Lage

sein, nach einer kurzen Einarbeitungsphase in der Praxis

selbstständig im Bereich ihrer fachlichen Spezialisierung

tätig zu werden. Die Praxisorientierung der Absolventen

wird durch eine enge Zusammenarbeit mit Gutachtern

und Praktikern im Straf- und Maßregelvollzug gewähr-

leistet.

Weitere Informationen unter www.master-

rechtspsychologie.de

Die Newsletter-Redaktion gratuliert Prof. Banse und Prof. Kluck sowie ihrem Team zum baldigen Start des neuen Studiengangs!

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Die diesjährige Junitagung für Forensische Psychiatrie

und Psychologie stand unter dem Motto „Therapie für

Rückfalltäter – die große Illusion?“. Der Hörsaal Silber-

laube der FU Berlin erinnert ja sofort an die Vorlesungs-

zeit, nur dass das Publikum etwas älter und bunt ge-

mischt anmutet. In diesem Sinne liest sich auch die Liste

Referenten als interdisziplinärer Reigen: Hochrangige

Juristen wechseln sich mit einschlägig bekannten Exper-

ten, klinisch erfahrenen Praktikern und ambitionierten

Forschern ab. Allen Referenten war gemein, dass sie

über den Tellerrand ihrer Disziplin hinausblicken und

fachübergreifende Zusammenhänge plastisch gut dar-

stellen können. Um es gleich vorweg zu nehmen: Die

Veranstaltung hielt in diesem Sinne auch was sie ver-

sprach und war alles in allem sehr kurzweilig. Das lag

auch an der unterschiedlichen Art der Präsentationen

der Referenten. Von der prallgefüllten (aber gut ver-

ständlichen) PowerPoint-Präsentation über größtenteils

abgelesene Standpunktvertretungen bis zum freien Vor-

trag im Stile eines Erlebnisberichtes war an diesem Tag

alles zu haben. Der Titel „die große Illusion“ ist ja bereits

etwas suggestiv gewählt, trifft aber den Kern der aktuel-

len Debatte. Ein treffender Satz den viele Referenten

ebenfalls oft verwendeten war: „Was geht und wann

geht es nicht?“

Im gutgefüllten Hörsaal stimmte Prof. Kröber die Ta-

gungsteilnehmer zunächst kurz ein, bevor dann Prof.

Andreas Mosbacher vom BGH in Karlsruhe mit seinem

Beitrag begann. Herr Mosbacher machte dann sehr an-

schaulich noch einmal auf die rechtlichen Veränderun-

gen der letzten Jahre aufmerksam. Dabei erscheint

wichtig, dass sich ausgehend von den „Hinweisen“ des

Europäischen Gerichtshofes die Realität im Strafvollzug

und insbesondere der Sicherungsverwahrung einschnei-

dend geändert hat (und sich noch weiter ändern wird).

Dies erzeugt auf alle Beteiligten in diesem interdiszipli-

nären Feld einen Veränderungsdruck und Anpassungsre-

aktionen. Herr Mosbacher betonte demzufolge auch

mehrmals, wie schwierig das Umsetzen normativer Vor-

lagen (geeignete Therapieangebote und fortwährende

Therapiemotivation für Rückfalltäter) in der Realität für

alle Beteiligten ist. Dabei werde von den beteiligten

Richtern noch mehr als bisher eine hohe Methodenkom-

petenz verlangt. Auf die Sachverständigen werden

künftig auch differenzierte Fragestellungen zu kommen.

So etwa, ob bisherige Therapiemaßnahmen für Strafge-

fangene und Verwahrte im Einzelfall ausreichen. Herr

Mosbacher hoffe dabei auf klare, nachvollziehbare, wis-

senschaftlich fundierte sowie nachprüfbare Maßnah-

menvorschläge der Sachverständigen. Solche Maßnah-

men müssten immer auch praktisch umsetzbar sein, hier

brauche es für die Zukunft vor allem mehr und gut aus-

gebildetes Personal.

Zu Beginn seines Vortrags stellte Prof. Hans-Ludwig

Kröber (Charité Berlin) die Arbeit seines Teams vor: In

den letzten Monaten widmete es sich der vollständigen

Erfassung wesentlicher Daten aller Sicherungsverwahr-

ten im Land Berlin. Vor dem Hintergrund der aufbereite-

ten Daten diskutierte er ausgewählte Kenndaten und

ihre tatsächliche Bedeutung für die Therapie im Straf-

beziehungsweise Maßregelvollzug. Ins Licht rückten

dabei Angaben wie z.B. das Alter, die Haftdauer oder die

Delikte der Verurteilten. Neben den rein objektiven Da-

ten wurden aber auch subjektive Faktoren wie die The-

rapiemotivation erhoben. Prof. Kröber berichtete, dass

ca. 80% der Sicherungsverwahrten kein Interesse an

einer Therapie zeigen – vor diesem Hintergrund schlug

er eine Brücke zu dem Thema „Unbehandelbarkeit von

Straftätern“ und machte deutlich, dass Unbehandelbar-

keit keine Langzeitdiagnose darstellt, sondern lediglich

eine Feststellung für die absehbare Zeit zwischen Ge-

genwart und Zukunft. Am provokantesten spiegelte

Prof. Kröber das Problem in einem Zitat, das sich auf das

Thema Unbehandelbarkeit bezog und den ganzen Hör-

saal zum Schmunzeln brachte: „Was nicht repariert wer-

den kann, ist auch nicht kaputt“ (Alf vom Planeten Mel-

mac). Herr Kröber schloss mit seiner seit Jahren wieder-

holten Forderung nach Wohnmöglichkeiten für spezielle

Gruppen von Haftentlassenen.

Tagungsleitung: Prof. Dr. med. H.-L. Kröber, Institut für Forensische Psychiatrie, Charité - Universitätsmedizin Berlin

Tagungsort: „Silberlaube“ Hörsaal 1A, Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin – Dahlem

Bericht zur Junitagung vom 14.6.2013

Forensische Psychiatrie und Psychologie Berlin (FPPB) e.V.

11

Frau Dr. Adelheid Kastner vom Institut für Strafrechts-

wissenschaften der Universität Linz ist bekannt für ihre

klare und direkte Darstellungsweise. In typisch österrei-

chischer Diktion und mit einer großen Gelassenheit legte

Frau Kastner zunächst auf die unterschiedlichen Rechts-

bezüge in Deutschland und Österreich wert. In Öster-

reich fielen in eine vergleichbare Kategorie zu den deut-

schen Sicherungsverwahrten lediglich zwei Personen.

Anhand einer Fallbeschreibung machte Frau Kastner

dann gemäß ihrem Vortragstitel „Was geht in der Thera-

pie von Rückfalltätern und wann geht es nicht?“ deut-

lich, wie wichtig die ehrliche Auseinandersetzung mit

dem Thema Therapiemotivation für alle Beteiligten ist.

Gerade am Begriff „emotionale Schwingungsfähigkeit“

arbeitete sich Frau Kastner ab und erheiterte das Publi-

kum. Wenngleich sich das Publikum prächtig unterhal-

ten fühlte, wurde so doch auch sehr deutlich, mit wel-

chen Ansprüchen die behandelnden Therapeuten, An-

staltsmitarbeiter und auch Gutachter mitunter an die

Gefangenen herangehen. Mit einem Zitat (Machiavelli)

schloss auch Frau Kastner und wies darauf hin, dass ein

reines Handeln nach normativen Richtlinien ohne eigene

Impulse zum Scheitern verurteilt ist. Dies kann sicher für

beide Seiten der Klient-Therapeut-Beziehung gelten!

Abgerundet wurden die Vormittagsvorträge durch den

Beitrag von Dipl.-Psych. Thomas Thalmann von der So-

zialtherapeutischen Abteilung der JVA Kassel II. Durch

die etwas ungewohnte Form der Präsentation - Herr

Thalmann hatte sich im Vorfeld ein ausformuliertes

Skript geschrieben und las dies nun parallel zur Präsen-

tation vor - zog er vor der Mittagspause noch einmal

jede Aufmerksamkeit auf sich. Inhaltlich nahm er alle

Zuhörer mit auf eine anschauliche Reise durch den All-

tag eines Praktikers in einer JVA. Er begann mit einer

Charakterisierung der Verurteilten, deren häufiger Kluft

zwischen Vorsatz und Realität, ging über zu verschiede-

nen Therapiekonzepten und landete danach bei den

typischen Therapiehemmnissen von Straftätern

(geringere Motivation, geringere Introspektionsfähig-

keit, etc.). Auch Herr Thalmann griff die Unbehandelbar-

keit von Straftätern auf und machte sehr deutlich, dass

dieses Thema sehr wichtig sei und kein Tabuthema dar-

stellen solle. Gleichzeitig vermittelte er aber auch die

Hoffnung, dass es trotz der hohen Zahl der Therapiever-

weigerer immer auch eine Gruppe von Verurteilten gä-

be, mit denen man therapeutisch arbeiten könne. Trotz

der umfangreichen Thematik, schaffte es Herr Thalmann

die einzelnen Konzepte deutlich zu vermitteln und den

Anwesenden viele interessante Literaturhinweise zu

geben.

Nachdem den Teilnehmern in der Mittagspause ein le-

ckeres Buffet angeboten wurde, ging es am Nachmittag

mit dem Beitrag von Frau Dr. Gunda Wößner (MPI Frei-

burg) weiter. Frau Wößner beschäftigte sich mit den

Fragen nach dem Ergebnis „Therapieerfolg“, wie man

ihn misst und was dabei problematisch werden kann.

Der sehr statistisch geprägte Inhalt ließ den einen oder

anderen Zuhörer mit Sicherheit erst einmal zurückschre-

cken, allerdings schaffte es Frau Wößner ihre Thematik

sehr verständlich zu vermitteln. Sie kritisierte zum einen,

dass das Ergebnis „Therapieerfolg“ sehr schlecht mess-

bar zu machen sei. Der Fokus liege dabei hauptsächlich

auf dem verminderten Rückfallrisiko und würde anhand

des BZR-Auszugs gemessen. Dies sei aber nur ein unzu-

reichendes Maß, da nur Straftaten im Hellfeld Beach-

tung geschenkt würde und man die Legalbewährung

(z.B. bei Lockerungen) außer Acht lassen würde. Frau

Wößner machte ebenfalls klar, dass es z.B. durch Trai-

ningseffekte (bei oft aufgenommenen Gefangenen) oder

die Behandlung des Problembewusstseins (eventuell

schlechtere Werte als am Anfang) zu einer Verzerrung

der Ergebnisse kommen kann. Insgesamt ist die Mes-

sung von Therapieerfolg mit einigen Schwierigkeiten

verbunden und deshalb werden Überlegungen ange-

strengt, wie man das Ergebnis valider und reliabler er-

fassen kann. Viele Datenpunkte der Untersuchungen

stammen aus Selbstberichten, was die Aussagekraft

scheinbar einschränkt. Gewünscht hätte man sich im

Ergebnisbericht über Signifikanzniveaus hinaus auch

Effektstärken für die berichteten Zusammenhänge.

Prof. Dr. Peer Briken stellte seine Sicht als Praktiker und

Forscher zu dem Thema Therapie von Sexualstraftätern

dar. Dabei stellte er zunächst sein Team und seine Ar-

beit in der Präventionsambulanz des Instituts für Sexual-

forschung und Forensische Psychiatrie des Universitäts-

klinikums Eppendorf vor. Im Speziellen ist dies die grup-

pentherapeutische Arbeit mit verurteilten Sexualstraftä-

tern, die unter Führungsaufsicht oder Bewährung ste-

hen. Um seine Arbeit zu veranschaulichen, bot er den

Teilnehmern zuerst einen breiten methodischen Zugang

an und bezog diese theoretischen Annahmen dann auf

die tägliche Praxis in der Ambulanz. Neben den allge-

meinen Risikofaktoren und dem RNR-Modell präsentier-

12

te er einen neueren Ansatz in der Arbeit mit Straftätern:

das Good-Lives-Model (GLM). Das GLM fokussiert sich

nicht nur auf die Minimierung des Rückfallrisikos, son-

dern betrachtet eher die Faktoren, die zu einem postde-

liktisch zufriedenstellenden Leben der Straftäter führen.

Die Ergebnisse mehrerer Studien belegen, dass dieser

duale Fokus gerade für Sexualstraftäter einen hohen

Nutzen aufweist.

Dr. Jörg Schäfer (Leiter der JVA Diez) verzichtete gänz-

lich auf unterstützende Hilfsmittel und beeindruckte die

Zuhörer durch seine mitreißende und alltagsnahe Vor-

tragsweise. Dabei war der Vortrag nicht oberflächlich,

sondern zeigte in vielen Einzelheiten mit welchen Vor-

behalten, Hindernissen und Kuriositäten alle Mitarbeiter

in Straf- und Vollzugsanstalten täglich umgehen müssen.

Am Beispiel der JVA Diez zeigte Herr Schäfer den Werde-

gang seiner Anstalt im Zuge der rechtlichen Reformen.

Immer im Dialog mit den Vorgesetzten und der Bevölke-

rung vor Ort wurden die Gefangenen durch einen Neu-

bau räumlich getrennt. Ungeachtet der Vorbehalte auf

lokaler Ebene ergaben sich durch die Reformierung auch

skurrile Situationen: So etwa wenn verschiedene Gefan-

genengruppen FSK 18 Spiele spielen dürfen, andere

nicht. Dies führt im Einzelfall dann schon einmal zu einer

Expertise eines Anstaltspsychologen, in welcher Art sich

Computerspiele mit verschiedenen Altersbeschränkun-

gen hinsichtlich ihrer Blutspritzer und dazu gehörigen

Tötungsgeräuschen unterscheiden. Deutlich wurde ins-

gesamt so aber auch, dass die bauliche Neugestaltung

mit größeren Quadratmeterzahlen zwar notwendig aber

längst keine hinreichende Reformierung im Umgang mit

den Gefangenen und Verwahrten sein kann.

Prof. Thomas Fischer vom BGH rundete die Veranstal-

tung durch einen ausgearbeiteten Vortrag ab, fasste die

wesentlichen Punkte in hochgradig ausformulierter

Form nochmals zusammen und verdeutlichte abermals,

wie wichtig eine Zusammenarbeit und kontinuierlicher

Dialog zwischen den einzelnen Disziplinen aus seiner

Sicht als Jurist ist.

Insgesamt hielt die Tagung damit was sie versprach. Von

vielen Seiten und Professionen wurden die Auswirkun-

gen der normativen Bezüge auf die Arbeit der praktisch

Tätigen verdeutlicht. Das Fragezeichen im Titel der Ver-

anstaltung konnte nicht gänzlich aufgelöst werden – das

war aber sicher auch nicht das Ziel. Als Zuhörer haben

wir dies eher als Aufforderung zur aktiven Beteiligung

und Gestaltung verstanden. Wir dürfen auf die weiteren

Auswirkungen in den einzelnen Arbeitsfeldern gespannt

sein und freuen uns auf ähnlich interdisziplinäre Veran-

staltungen –spätestens im kommenden Jahr. Prof.

Kröber stellte dabei einen neuen Termin für die Junita-

gung 2014 um das Pfingstwochenende in Aussicht. Film-

aufnahmen der diesjährigen Veranstaltung sollen in den

kommenden Wochen ebenfalls verfügbar sein.

Jacqueline Marquardt Studiert seit 2010 im Bachelorstudiengang an der Univer-sität Trier. Während des Studiums absolvierte sie mehre-re Praktika im rechtspsychologischen Bereich, u.a. in der Sozialtherapie der JVA Hameln. Seit 2013 arbeitet sie beim Paritätischen Hameln als stellvertretende Abtei-lungsleiterin in der Schulbegleitung behinderter Schüler.

André Körner Arbeitet als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni-versität Chemnitz. Nach dem Abitur und einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Psychologie in Chemnitz und Zürich. Neben der wissenschaftlichen Tätigkeit arbei-tet André als Sachverständigengutachter (Familienrecht, Glaubhaftigkeit) und freier Psychologe. Neben der Ausbil-dung zum Rechtspsychologen promoviert er zum Thema moralische Emotionen.

13

Events für Studierende

Unter dem Motto Forschen, Evaluieren, Anwenden findet vom 18. bis 20. September 2013 die 15.

Fachgruppentagung Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie in Bonn statt.

In diesem Jahr wird es erstmalig zahlreiche Events speziell für die studentischen Teilnehmer der

Konferenz geben. Folgende Programmpunkte sind geplant:

Social Get-together am 18.9.2013 ab 20 Uhr im Café Blau (Franziskanerstr. 9)

Hier haben die studentischen Teilnehmer die Gelegenheit, andere Studierende mit Interes-

se an Rechtspsychologie kennenzulernen und sich informell auszutauschen

Verleihung des Nachwuchswissenschaftlerpreises und der Posterpreise für Studierende am

19.9.2013 von 13:00 bis 14:00h im Festsaal (die Poster werden am 18.9.2013 von 17:00 bis

18:00h präsentiert)

Hier stellen die Gewinner des Nachwuchswissenschaftlerpreises der Fachgruppe Rechts-

psychologie ihre Abschlussarbeiten vor. Außerdem werden die Posterpreise für die am Tag

zuvor ausgestellten Poster verkündet.

Öffentliche Informationsveranstaltung zu Studienmöglichkeiten der Rechtspsychologie am

20.9.2013 von 9:00 bis 10:30h im Hörsaal V des Hauptgebäudes

Auf dieser Veranstaltung werden etablierte, neue und geplante Studienmöglichkeiten der

Rechtspsychologie vorgestellt

Die Teilnahmegebühr für Studierende beträgt 60€.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Organisationsteam (Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainer

Banse, [email protected]) sowie auf der Tagungswebsite www.rechtspsychologie-tagung.de/

Wir freuen uns auf Euch!

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Vom 15.-17.05.2013 fand in Zürich zum 5.Mal das Inter-

nationale Symposium für Forensische Psychiatrie, orga-

nisiert von Prof. Dr. phil. Endrass und Prof. Dr. med. Ur-

baniok, statt. Wie auch in den letzten Jahren gliederte

sich die dreitägige Veranstaltung in einen ersten Block

bestehend aus Plenarvorträgen und einen zweiten

Block, der sich aus unterschiedlichen praxisnah gestalte-

ten Workshops zusammensetzte. Die in den Vorträgen

angerissenen Themen, wie z. B. Rechtsextremismus,

Jugendkriminalität, Kindstötung oder Psychopathy wur-

den in den darauffolgenden Workshops zum Teil noch

weiter vertieft und unter alltagspraktischen Gesichts-

punkten aufbereitet. Bei den jeweiligen Themengebie-

ten ging es neben den Basics der Grundlagenforschung

immer auch um Aspekte des Risk-Assessment und Risk-

Management, so dass für die alltägliche Arbeit in der

Forensik wertvolle Impulse gegeben wurden.

Ich selbst verzichtete in diesem Jahr auf die Plenarvoträ-

ge und wählte zwei für meine Arbeit relevante Work-

shops aus: zum einen den Zertifizierungskurs für den

Static-99 und den Stable-2007 und zum anderen den

Workshop zu Fragen der Behandlung und Begutachtung

bei Antisozialität und Psychopathy. So lernte ich in ei-

nem stark interaktiv ausgerichteten Setting die Fallstri-

cke der Prognoseinstrumente kennen und übte ihre An-

wendung an diversen Beispielen ein und konnte mich

hinsichtlich des Konstrukts der Psychopathy insbesonde-

re mit den Grenzen der Behandelbarkeit auseinander-

setzen. Beide Workshops machten Lust auf praktische

Umsetzung und Vertiefung des Gelernten - das ist et-

was, was ich persönlich recht selten nach einer Fachta-

gung behaupten kann, zumal diese in der Regel eher

theoretisch ausgerichtet und in der klassischen Form

(Vorträge nebst Diskussionszeit) gestaltet sind.

Auch wenn die Tagung finanziell aufwendig ist - denn die

Tagungsgebühr liegt zwischen 680-890 CHF, zzgl. Flug

und Unterkunft - bin ich in den letzten beiden Jahren

von der Organisation, den inhaltlichen Schwerpunkten

und des Engagements der Beteiligten sehr beeindruckt

gewesen. In der Tagungsgebühr enthalten sind als klei-

nes Extra eine Tagungstasche mit sämtlichen Unterlagen

(wie Programmheft, Namensschild, Teilnahmenachweis,

Schreibutensilien etc.) sowie die Verköstigung an den

drei Tagen (Frühstückspause, reichhaltiges und ab-

wechslungsreiches Mittagsbuffet sowie Kaffeepause).

Optional dazu buchen kann man die Teilnahme am Rah-

menprogramm, welches in diesem Jahr aus einer kurzen

Stadtführung mit anschließendem traditionellen Käse-

Fondue in einem urigen kleinen Stübchen bestand. Hie-

ran nimmt meist nur ein kleiner Kreis teil, sodass gute

Möglichkeiten bestehen, mit den Referenten/

Organisatoren der Tagung ins Gespräch zu kommen.

Für nähere Informationen, insbesondere zur Nachverfol-

gung der Planung der nächsten Tagung im Juni 2014,

hier die offizielle Homepage für alle Interessierten:

www.forensiktagung.ch

Das 5. Internationale Symposium für

Forensische Psychiatrie in Zürich: Ein Bericht

Katarina Belz Ich studierte von 2003 bis 2009 an der Technischen Universität in Berlin Psychologie und wählte im Hauptstudium

das Forschungsvertiefungsfach Rechtspsychologie, welches ich an der Freien Universität Berlin am Institut für Foren-

sische Psychiatrie, unter der Leitung von Prof. Dr. med. Kröber, belegen konnte. Zur Vertiefung meiner dort erworbe-

nen Kenntnisse absolvierte ich drei Praktika: im Eingangsbereich der Sozialtherapeutischen Anstalt der JVA Tegel, bei

der Konfliktkommission der Berliner Polizei und bei einer Forschungs- und Gutachtenstelle mit Schwerpunkt Familien-

recht. Seit 2010 bin ich in einer Maßregelvollzugseinrichtung in Sachsen-Anhalt tätig. Die ersten 2,5 Jahre arbeitete

ich dort vorrangig mit persönlichkeitsgestörten Gewalt- und Sexualstraftätern zusammen. Vor einem halben Jahr

wechselte ich dann auf die Aufnahmestation, wo ich mit vielfältigen Störungsbildern und Delinquenzformen in Berüh-

rung komme und schwerpunktmäßig die Eingangsdiagnostik durchführe.

15

Tatort: heimische Couch

Tatzeit: Sonntag, 20.15 Uhr

Tathergang: Mit vor der Brust gekreuzten Armen liegt

die junge Frau am Waldesrand. Der Täter hat sie in ein

weißes Gewand gekleidet, welches an ein Kommun-

ionkleid erinnert. Ihre Haare sind ordentlich frisiert, sie

ist dezent geschminkt. Doch die Inszenierung verdeckt

nicht das blutige Handwerk, welches der jungen Frau ein

langes, endlosen Leiden bereitet hat: Zahllose Stiche

bedecken ihren Oberkörper; doch alle Hauptschlagadern

hat der Täter verfehlt. Das Mädchen ist qualvoll verblu-

tet. Nicht weit vom ersten Fundort wird eine weitere

Leiche gefunden – gleiche Inszenierung, gleiche Ver-

letzungen.

Damit liegt Lösung des Rätsels bereits um 20.35 Uhr –

direkt nach der ersten Werbepause - klar auf der Hand:

Es ist offensichtlich, dass der Täter die jungen Frauen

stellvertretend für das wirkliche Objekt seiner Begierde

tötet. Dieses hat ihn sicherlich verschämt – sein Leid

demonstriert er nun an denjenigen Mädchen, die seinen

Weg kreuzen und ihn an seine Schmach erinnern.

Fall gelöst: Mit kriminologischer Spürnase und fun-

diertem Fachwissen konnte wieder einmal ein Täter

überführt werden.

Leider löse ich die Fälle nur auf der heimischen Couch,

präzise zwar, doch ich bin wohl nur in meiner Phantasie

Mitglied der BAU (Behavioral Analysis Unit). Krimis habe

ich eigentlich immer gehasst; sie waren mir zu brutal, zu

blutig, manchmal zu verstörend. Insofern mag es ver-

wundern, dass die Einschätzung von Tätern zu einer

Passion geworden ist. Um ehrlich zu sein: so kurz vor

dem Abitur hätte nicht einmal gedacht, dass ich Psycho-

login werden würde, geschweige denn Rechtspsycholog-

in.

Musik habe ich studieren wollen. Für die Auf-

nahmeprüfung am Konservatorium habe ich mir meine

Freizeit um die Ohren geschlagen - nur um festzustellen,

dass ich zwar gut, aber nicht gut genug für den Beruf als

Musikerin bin. Sich für ein Psychologiestudium zu

entscheiden, war eine „Schnapsidee“ – im wahrsten

Sinne des Wortes. In Ermangelung von alternativen

Berufsideen gab es ein Krisenmeeting im Freundeskreis,

bei dem unter Einfluss von Alkohol unterschiedliche

Berufsmöglichkeiten diskutiert wurden. Bis einer meiner

engsten Freunde den alles entscheidenden Satz formu-

lierte: „Du löst doch eh immer alle unsere Probleme.

Dann nimm doch einfach Geld dafür.“ So ward meine

Karriere in der Psychologie geboren.

In den ersten Semestern wechselte mein Berufswunsch

wöchentlich, wenn nicht sogar täglich: von der fixen

Idee, mich als Kinder- und Jugendtherapeutin zu

verdingen, über die Perspektive, eine psychotherapeu-

tische Praxis zu eröffnen, bis hin zum Wunsch, mein

Leben der Forschung zu widmen. Bis ich mich mit dem

Virus der Rechtspsychologie infizierte. Drei Monate

habe ich im Rahmen eines Praktikums in der Jus-

tizzvollzugsanstalt Münster meine Nase in die Welt der

Zwischen Phantasie und Wirklichkeit - oder die ver-

schlungenen Pfade der Randwissenschaften Der Werdegang von Dr. Denise Weßel-Therhorn

16

Verbrechen gesteckt: Ich habe Akten gewälzt,

Zugangsgespräche geführt und Stellungnahmen verfasst.

Zunehmend hielten mich Kapitalverbrechen in ihrem

grausamen Bann: Was treibt wohl einen Menschen

dazu, Regeln und Moral über Bord zu werfen und das

Undenkbare zu tun? Insofern konnte ich das Angebot,

als Praktikumshighlight ein Gutachten zur Frage von

Vollzugslockerungen im Fall eines versuchten Mordes

mit rechtsradikalem Hintergrund zu schreiben, nicht

ablehnen.

In der Folge hätte ich wohl alles getan, um weitere

Einblicke in die Schnittstelle zwischen Psychologie und

Kriminologie zu gewinnen. Doch zunächst war mein Weg

von Misserfolgen und Hindernissen flankiert: Praktikum

bei der Polizei? Abgelehnt wegen polizeirechtlicher

Bedenken. Praktikum beim LKA? Nur für Psychologieab-

solventen. Praktikum im Jugendstrafvollzug? Abgelehnt

wegen datenschutzrechtlicher Bedenken. Praktikum in

der Forensik? Wartezeit von mehr als 2 Jahren... Mehr

als einmal war ich kurz davor, das Handtuch zu werfen

und mich anderweitig zu spezialisieren. Bis die Kriminol-

ogische Zentralstelle Wiesbaden e.V. unter der Leitung

von Prof. Rudolf Egg mein Flehen erhörte und mir die

Chance bot, mich in ein Projekt zur „Evaluation von Sozi-

altherapie für Sexualstraftäter“ einzubringen. Die KrimZ

und ich waren voneinander überzeugt; so blieb ich der

KrimZ nach einem 8wöchtigen Praktikum als studen-

tische Hilfskraft erhalten – und das, obwohl knapp 300

km Münster und Wiesbaden trennten. Noch immer

steht mir Prof. Egg als Mentor zur Seite und begleitet

meinen wissenschaftlichen Weg.

Zufälle gestalteten meinen weiteren Vorstoß in die

Tiefen der Rechtspsychologie: Prof. Wolfgang Bilsky

diskutierte im Rahmen einer Vorlesung zur Persönlich-

keitspsychologie delinquentes Verhalten. Ich wagte mit

der vorsichtigen Hoffnung, in Prof. Bilsky einen Verbün-

deten gefunden zu haben, wegen einer Diplomarbeit

vorzusprechen. Ehe ich mich versah, arbeitete ich mich

durch Artikel und Bücher zum Thema „Kommunikation

in Geiselnahmeverhandlungen“. Was als

außergewöhnlich spannendes Diplomarbeitsthema be-

gann, wurde mein Lebensinhalt: Meine Forschung wid-

me ich seitdem der Ausgestaltung von Geiselnahmever-

handlungen, kommunikativen Strategien zur Deeskala-

tion einer Einsatzlage und der Gefährlichkeitsein-

schätzung von Geiselnehmern. Die Studienstiftung des

Deutschen Volkes erkannte den gesellschaftlichen Wert

meiner Forschung und gewährte mir ein Promotionssti-

pendium zur Fortsetzung meiner Arbeit, die von Prof.

Bilsky und Prof. Egg wohlwollend unterstützt wurde.

Wie der Zufall so will, wurden die polizeilichen Spezi-

aleinheiten auf meine Forschung aufmerksam, woraus

sich ein erster vorsichtiger Austausch von Informationen

entwickelte. Die praktische Verwertbarkeit meiner

Ergebnisse erregte durchaus Interesse, doch um es in

den Worten meines geschätzten Polizeikollegen und

Freundes auszudrücken: „Nur wo Polizei draufsteht, ist

auch Polizei drin.“ Während ich gedanklich also eigent-

lich mit meiner Promotionsarbeit hätte beschäftigt sein

sollen, musste ich mir den Respekt und die Anerkennung

gerade derjenigen Polizeipraktiker verdienen, die Ge-

genstand meiner Forschung sein sollten. Ich bin dem

Ratschlag gefolgt und habe versucht, meinem Le-

benslauf den Stempel der Polizei aufzudrücken. Dazu

habe ich einen Master in Kriminologie und Polizeiwis-

senschaft an der Ruhr-Universität Bochum erworben.

Sobald Polizei drauf stand, bestanden auch von Seiten

der Polizeipraktiker kein Zweifel daran, dass bei mir

auch Polizei drin war... In mühevoller Kleinarbeit setzte

sich der Theorie-Praxis-Transfer fort – bis zum heutigen

Tag, an dem ich sozusagen als „feste Institution“ in der

Aus- und Fortbildung polizeilicher Spezialeinheiten im

Land Niedersachen tätig bin.

Doch eine feste Stelle war und ist damit nicht verknüpft.

Vielmehr muss man wohl realistisch formulieren, dass

meine Arbeit für die polizeilichen Spezialeinheiten eine

Leidenschaft ist – aber leider eine, mit der man die

Butter nicht aufs Brot verdient. Meinen Lebensunterhalt

verdiene ich mir als psychologische Sachverständige am

Familiengericht. Schmunzelnd muss ich feststellen, dass

die Anforderungen an die gutachterliche Tätigkeit gar

nicht so grundverschieden sind wie an die Tätigkeit als

Geiselnahmeverhandler: Es geht um kommunikatives

Geschickt, um einen guten und fundierten Blick auf

Menschen in Extremsituationen und um das Zusam-

mensetzen von Informationspuzzlesteinen zu einem

Gesamtbild.

Wo mein Leben noch hinführt? Tja, warten wir doch

einfach auf den nächsten Fall, den es zu lösen gilt...

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Posterpreis für Studierende

Unter dem Motto Forschen, Evaluieren, Anwenden findet vom 18. bis 20. September 2013 die 15.

Fachgruppentagung Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie in Bonn statt.

Zum ersten Mal vergibt die Fachgruppe dieses Jahr einen Preis für das beste studentische Poster!

Posterbeiträge können vom 15.3. bis 1.6.2013 eingereicht werden.

Alle von Studierenden vorgestellte Poster nehmen automatisch teil. Voraussetzung ist, dass der/

die Erstautor/in an einer Universität eingeschrieben und auf der Konferenz anwesend ist.

Kriterien sind:

Inhalt der Studie (Innovation, Relevanz, methodische Versiertheit)

Verständlichkeit der Präsentation der Studie

Design des Posters

Der Preis ist mit einem Preisgeld dotiert (1. Platz 200€, 2. Platz 100€)!

Bitte weisen Sie Studierende auf den Posterpreis hin und ermutigen Sie sie, einen Beitrag für die

Konferenz einzureichen. Für Studierende gelten vergünstigte Teilnahmegebühren (early bird Rate

bis zum 30. Juni 2013: 40€, danach 60€). Darüber hinaus wird es auf der Konferenz Veranstaltun-

gen zur Förderung der Vernetzung unter den Studierenden der Rechtspsychologie geben.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Organisationsteam (Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainer

Banse, [email protected]) sowie auf der Tagungswebsite www.rechtspsychologie-tagung.de/

Wir sind gespannt und freuen uns auf zahlreiche Posterbeiträge!

18

Demnächst erscheint das Special Issue des Journals der

European Association of Psychology, Psychology, Crime

and Law, in dem Studierende der Rechtspsychologie ihre

Forschung vorstellen. Das Vorwort des Special Issues

wurde von den Gasteditoren Julia Shaw, Lisa Öhman

und Peter van Koppen verfasst. Es schildert die weltwei-

te Entwicklung der Rechtspsychologie, angefangen bei

William Stern (1904) und Hugo Münsterberg (1908),

fortgesetzt bei der Gründung der American Psychology-

Law Society (1969) und des ersten Journals Law and

Human Behavior (1977).

Seit den 60/70er Jahren hat sich in der Rechtspsycholo-

gie viel getan. Zahlreiche weitere Assoziationen wurden

gegründet, darunter die European Association of Psycho-

logy and Law, die Autralia and New Zealand Association

of Psychiatry, Psychology, and Law sowie das Nordic

Network for Research on Psychology and Law. Darüber

hinaus wurden zahlreiche Studiengänge ins Leben geru-

fen, die zum Ziel haben, die nächsten Generationen der

Rechtspsychologen auszubilden.

Unter dem Motto “the students of today are the experts

of tomorrow” (S. 1) verknüpfen die Autoren Vergange-

nes mit Zukünftigem. Interessierten Studierenden sei die

Lektüre dieser kurzen und knackigen Übersicht der Ge-

schichte der Rechtspsychologie ans Herz gelegt.

Quelle: Shaw, J., Öhman, L., & van Koppen, P. (2013).

Psychology and law: The past, present, and future of the

discipline. Psychology, Crime & Law, DOI:

10.1080/1068316X.2013.793979

Special Issue des Journals

Psychology, Crime, and Law:

Students in Psychology and Law

Die European Association of Psychology and Law Die 1990 ins Leben gerufene European Association of Psychology and Law (kurz EAPL) ist eine Vereinigung, die sich

zum Ziele setzt Forschung und Wissen im Bereich der Rechtspsychologie zu mehren und zu unterstützen und darüber

gesetzliche Vorgehensweisen und Handhabungen im Bereich der Psychologie und des Rechtes weiter und neu zu ent-

wickeln.

Die Studentensektion der EAPL Ein weiteres Ziel der EAPL ist es die rechtspsychologische Ausbildung zu fördern. Besonders unter diesem Ziel bildete

sich unter Jenny Schell und Julia Shaw die Studentensektion der EAPL, die EAPL-S. Sie konzentriert sich in ihrer Zielset-

zung auf die Vernetzung von rechtspsychologieinteressierten Studierenden mit anderen Studenten und bereits etab-

lierten Forschenden über die Schaffung von Möglichkeiten für studentenorientiertes Wirken auf Konferenzen und die

Förderung von internationaler Zusammenarbeit im Bereich der Forschung. Falls ihr euch näher über die kurz beschrie-

benen Vereinigungen informieren wollt, so folgt den folgenden Links: http://eapl.eu/ (für die EAPL) und http://

www.eaplstudent.com/ (für die EAPL-S).

19

Man kann es ruhig offen zugeben: Das was mich anfäng-

lich dazu gebracht hat, mich für Praktika in der Rechts-

psychologie zu bewerben, war dasselbe etwas, was mich

auch in den Lesesessel für viele John Grisham Romane

gebracht hatte: Die Faszination an der akribische Vorbe-

reitung auf den Prozess, die Spannung im Gerichtssaal

vor der eindeutige Entscheidung, die Vorstellung eines

der vielen kleinen Zahnräder im Justizsystem einmal

genauer zu betrachten und die Frage zu beantworten,

ob man es sich als „fertiger“ Psychologe nach dem Studi-

um eventuell antun könnte, dort zu arbeiten.

Nach kurzem Suchen ergab sich ein Praktikum beim

Sachverständigenbüro Klein in Neuss. Die Beschäftigten

dort – ausschließlich Psychologen – bearbeiten in erster

Linie familienrechtliche Fragestellungen. Meine erste

Aufgabe: Eine Akte abholen. Der erste Tag führte mich

also zum fast schon gemütlichen Amtsgericht Neuss, wo

mir eine gut gelaunte Beamtin eine Akte in die Hand

drückte, die gefühlt das Gewicht des wöchentlichen Ge-

tränkeeinkaufs in den Schatten stellte. Der erste Gedan-

ke wird in etwa gewesen sein „Das ist also der viel zitier-

te Papierkrieg. Und ich bin so etwas wie der Brücken-

Pionier“. Nicht nur das Gewicht der Akte überstieg mei-

ne Erwartungen, auch das Volumen. „In ihren Rucksack

passt die nicht. Sie können die nicht einfach so nehmen,

da stehen Namen etc. drauf. Haben sie keine Tasche?“

Ein kleinlautes „Nein“ und eine Aldi-Tüte später fand die

Akte dann doch noch gut getarnt ihren Weg ins Büro.

Ebenso wie es auch ein „echter“ Gutachter machen wür-

de, galt es im nächsten Schritt einen Aktenauszug zu

erstellen – sprich eine Zusammenfassung des Falls. Über

die Akte gebeugt, kam mir ein Satz in den Kopf, den ich

mal auf einer SHG-Stellenausschreibung bei einem Gut-

achterbüro gelesen hatte: „Vorausgesetzt wird die Fä-

higkeit, relevantes vom irrelevanten zu trennen“. Das

war bei der Papiermenge auch definitiv nötig. Später

erfuhr ich, dass die Akte doch eher überdurchschnittli-

che Ausmaße hatte, was meine kurzfristige Ablehnung

gegen Gerichtsakten schnell wieder verfliegen ließ. Ver-

hältnismäßig repräsentativ war allerdings die Fallkons-

tellation: Die Eltern, denen das Sorgerecht entzogen

wurde, beanspruchten häufigeren Umgang mit ihren

Kindern, wobei seitens des Jugendamtes und der Pflege-

familie der Vorwurf im Raum stand, die Umgangskontak-

te würden den Kindern schaden. Nach jedem Umgangs-

kontakt würden sich die Kinder zurückziehen, schreien

und aggressiv gegenüber Gleichaltrigen auftreten. Die

Eltern dementierten diese Vorwürfe. Die Kinder seien

bei den Kontakten freudig, ihnen würden sie guttun.

Wie man an den letzten Sätzen merkt, war mein alltägli-

cher Begleiter und treuer Freund während des Prakti-

kums der Konjunktiv I: „X behauptet es sei so, Y behaup-

tet aber, es sei nicht so gewesen….“. Doch welche Seite

hat nun am ehesten Recht? Und viel wichtiger: Was ist

für die Kinder tatsächlich am besten? Damit war auch

das Gefühl, das mich beim ersten Aktenstudium be-

schlich beispielhaft, wie es Ingrid Klein ausdrückt:

„Selbst nach fast 20 Jahren in diesem Beruf, habe ich

beim Aufschlagen einer Akte immer noch dieses Krib-

beln und die Neugier. Da wird der Detektivsinn ge-

weckt“, erklärte sie schmunzelnd.

Mit den Methoden zur Beantwortung der Fragen be-

gann dann nicht nur der interessanteste Teil des Prakti-

kums, sondern auch derjenige, der die größte Schnitt-

menge mit dem bisherigen Studium besitzt. Bei der Gut-

achtenerstellung nutzt der Sachverständige in erster

Linie die Exploration der Beteiligten und des Jugendam-

tes, von Ärzten und Psychologen sowie Fragebögen und

andere Diagnostikinstrumente. Ist das Kind altersgemäß

entwickelt? Wie hoch ist die psychosoziale Belastung

der Mutter? Birgt dies ein Risiko für die Rückführung des

Kindes in die Familie? All dies sind Fragen, die mittels

Diagnostischen Instrumenten beantwortet werden müs-

sen. Auch hier erinnerte ich mich zurück an unsere erste

Diagnostik-Vorlesung, in der unser Professor doch tat-

sächlich erzählen wollte, Diagnostik nehme den Löwen-

anteil der beruflichen Tätigkeit eines Psychologen ein.

Damals hat man es natürlich nicht geglaubt – bis man

schließlich eines besseren belehrt wird. Das gilt auch für

die Tätigkeit als Sachverständiger. Aber genau dieser

Wo das Interesse beginnt -

Bericht über ein Praktikum in einem Sachverständigenbüro

20

Aspekt war es, der meine ursprüngliche „John-Grisham-

Motivation“ ersetze: Der Gutachter stützt sich nicht auf

seine Meinung. Er stützt sich auch nicht auf seinen Ein-

druck. Er stützt sich auf die Forschung und evidenzba-

sierte Verfahren, die es ihm erlauben, den Vorwurf der

individuellen Willkür eines Gutachters zurückzuweisen

und ein wissenschaftlich basiertes Gutachten zu formu-

lieren, das als Entscheidungshilfe für den Richter dient.

Damit macht der Bezug zur Wissenschaft und damit das

klare Distanzieren von einer „Rechtsverdreher-

Mentalität“ – für mich – einen der vielen Reize dieses

Berufes aus. Weitere Aufgabe neben Aktenauszügen

war somit auch die Literaturrecherche. Diese bezog sich

immer auf spezifische Fragestellungen, beim eingangs

erwähnten Fall beispielsweise auf begünstigende Fakto-

ren bei der Rückführung von Pflegekindern in die Ur-

sprungsfamilie. Spannend vor allem deswegen, weil die

Recherche eben kein akademisches Erbsenzählen (zu

akustischem Richtungshören oder ähnlichem) war, son-

dern einen direkten Bezug zum Fall vorhanden war, und

die ein oder andere Literaturangabe es am Ende ins Gut-

achten geschafft hat. Neben diesen Tätigkeiten war es

möglich, an Explorationen, Hausbesuchen und Gerichts-

verhandlungen teilzunehmen.

Neben dem wissenschaftlich fundiertem Arbeiten sind

es natürlich die verschiedenen Fallkonstellationen und

der bereits angesprochene „Detektivaspekt“, die faszi-

nieren. Hängengeblieben ist bei mir besonders ein Fall,

in dem einem Bekannten der Familie vorgeworfen wur-

de, er würde das Kind sexuell motiviert immer wieder

ablecken. Der Vorwurf war aufgekommen, da das Kind

häufig sich selbst mit der Zunge berührte. Laut der

Mutter sei der einzig mögliche Grund für dieses Verhal-

ten in Handlungen des Beschuldigten zu sehen, was das

Kind mit verschiedenen Bemerkungen bestätigt habe. In

der Exploration arbeitete die Sachverständige aber

durch gezieltes und behutsames Fragen eine Alternati-

verklärung heraus: Das Kind imitierte nicht etwa das

Verhalten des Beschuldigten, sondern das der Haustiere,

die sich mit der Zunge säuberten. So konnte im Gutach-

ten plausibel – und wie ich finde äußerst elegant – die

Herkunft des kindlichen Verhaltens erklärt werden. Ein

Richter hätte sich wohl nie die Zeit zur ausführlichen

Exploration mit dem Kind nehmen können, um solche –

entscheidenden – Details zu erfahren.

Trotz der positiven Aspekte existiert auch Kritik an der

Sachverständigentätigkeit. Wie ich im Praktikum erfuhr,

gibt es leider immer noch eine große Varianz in der Qua-

lität der Gutachten. Dies liegt z.T. am Fehlen von Stan-

dards in der Ausbildung und Beauftragung, vor allem im

Familienrecht. So werden viele Gutachten nicht von da-

für geschulten Psychologen, sondern immer wieder auch

von Vertretern anderer Fachrichtungen ohne entspre-

chend vertiefte Kenntnisse erstellt. Damit sind Gutach-

ten oft durch den Qualifikationsstand der Gutachter

beeinflusst. In einem Sachverständigenbüro gibt es da

den Rückhalt durch die Zweitmeinung eines Supervisors

und durch kontinuierliche Fortbildung und Anleitung.

Fehlt die berufliche Erfahrung, kommt es jedoch sicher

auch immer wieder zu dem ein oder anderen

„Schlechtachten“, welches dann Kritik nach sich zieht.

Auch ist die gerichtliche Entscheidung meist alles andere

als endgültig. Viele Fälle landen nach Jahren zur erneu-

ten Prüfung auf dem Richtertisch, es gibt Fälle, in denen

Gegengutachten eingeholt werden. Gegen Ende meines

Praktikums fasste Andreas Klein es treffend zusammen:

„Es gibt drei Dinge, die viele Absolventen vor diesem Job

abschrecken: Das Konfliktpotenzial zwischen den Partei-

en, die negativ gefärbten Fallkonstellationen und der

Papierkrieg“. Bei wem das nicht so ist, dem kann ich

persönlich ein Praktikum in diesem Bereich einfach nur

empfehlen.

Für weitere Informationen zur Sachverständigentätigkeit

und Ausbildung :

http://www.dgps.de/fachgruppen/rechts/

Justin Düber, Uni Düsseldorf Hat leider weder Foto noch Kurzbiographie mitgeliefert...

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Termine & Fristen

9th meeting of the NNPL Aarhus (DK) Vom 25.-26. Oktober 2013 wird in Aarhus (Dänemark)

das neunte Treffen der NNPL (Nordic Network for Rese-

arch on Psychology and Law) stattfinden. Doktoranden

und Wissenschaftler sind herzlich eingeladen, ihre Pro-

jekte und Ergebnisse im Bereich Rechtspsychologie vor-

zustellen. Diejenigen, die Interesse haben sollten sich

beeilen: Die Deadline zum Einreichen der Abstracts ist

der 10. September!

In diesem Jahr wird David P. Farrington, Professor eme-

ritus für Psychologische Kriminologie an der University

of Cambridge der Hauptredner sein. Er ist ein führender

Experte auf dem Gebiet der Kriminologie und ehemali-

ger Präsident der EAPL. Als Direktor der Cambridge Stu-

dy in Delinquent Development und Co-Investigator der

Pittsburgh Youth Study hat er fast 600 Artikel und Buch-

kapitel veröffentlicht und zahllose Preise für seine Bei-

träge auf den Gebieten der Kriminologie und Psycholo-

gie erhalten.

Die Teilnahme ist kostenlos, erfordert aber eine Regist-

ration unter www.nnpl.net, möglich bis zum 25.10.2013.

Auf dieser Seite gibt es auch weitere Informationen zu

Formalitäten, außerdem steht Linda Linden

([email protected]) bei Fragen zur Verfügung.

EAPL 2013 Coventry (UK) Die European Association of Psychology and Law (EAPL)

richtet vom 2.-6. September die alljährliche Konferenz in

Coventry aus. Es ist nicht mehr möglich, Beiträge einzu-

reichen, aber noch kann man sich für die Teilnahme

registrieren!

In diesem Jahr sind Gewaltverbrechen das Hauptthema,

besonders wenn es um ungewöhnliche Täter-Opfer-

Beziehungen geht (z.B. weibliche Täter und männliche

Opfer bei Sexualstraftaten). Außerdem wird das Wa-

genaar Symposium eingeführt, welches in Zukunft regel-

mäßig stattfinden und jeweils die rechtlichen und psy-

chologischen Aspekte eines bestimmten Verbrechens

illustrieren soll.

http://www.eapl.eu/conferences

13th Annual Conference of the ESC Budapest (HU) Vom 4.-7. September 2013 findet die 13. Jährliche Kon-

ferenz der European Society of Criminology (ESC) in Bu-

dapest statt. Das diesjährige Hauptthema lautet Beyond

Punitiveness: Crime and Crime Control in Europe in a

Comparative Perspective. Weitere Informationen findet

ihr unter http://www.eurocrim2013.com.

Tagung der Fachgruppe Rechtspsychologie

Bonn (D) Die Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Ge-

sellschaft für Psychologie lädt ein zur 15. Fachgruppen-

tagung. Sie wird vom 18.-20. September 2013 in der

Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn

stattfinden. Das diesjährige Thema lautet „Forschen,

Anwenden, Evaluieren“, als Hauptreferenten werden

Prof. Dr. Wolfgang Bilsky, Dr. Ruth Mann und Prof. Dr.

Aldert Vrij erscheinen. Außerdem wird am 19.9. ein in-

terdisziplinäres Symposium für Psychologen und Juristen

stattfinden, zum Thema „Psychological contributions to

problems of deception detection in the legal system“.

Dem Tagungsmotto Forschen, Evaluieren, Anwenden

entsprechend soll mit dem Internationalen Symposium

der fachliche Austausch zwischen Juristen und Psycholo-

gen ermöglicht und ein aktiver Kontakt zwischen For-

schung und Praxis des Rechtswesens angeregt werden.

Weitere Informationen findet ihr unter

www.rechtspsychologie-tagung.de.

2014 AP-LS Annual Meeting New Orleans (US) Und noch eine Deadline: Die AP-LS Konferenz für nächs-

tes Jahr wird vom 6.-8. März 2014 in New Orleans, LA

stattfinden. Abstracts müssen aber schon bis zum 30.

September 2013 eingereicht werden, also sputet euch!

www.ap-ls.org/conferences/Conferences.php

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Mach mit!

Ein Newsletter macht viel Arbeit und ist nur so gut wie die Informati-onen, die darin enthalten sind. Je mehr mitmachen, desto besser

werden die Newsletter!

Falls Ihr gerne einen Artikel zusammenfassen, Eure Forschung vor-stellen, eine Information bekannt machen, einen Bericht über ein

rechtspsychologisches Event oder einen anderen Beitrag schreiben wollt, schickt eine Email an:

bwdp-at-uni-duesseldorf.de!

Redaktionsschluss für den nächsten Newsletter ist der

30. November 2013.

Wir sind gespannt und freuen uns auf Eure Beiträge!

Euer Redaktionsteam