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November 2013 Newsletter für den Nachwuchs der Rechtspsychologie

Newsletter - dgps.de · 4 Erasmus Mundus Joint Doctorate in Legal Psychology - ein Interview BWdP (Berenike Waubert de Puiseau): Liebe Melanie, liebe Nathalie, vielen Dank für Eure

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November 2013

Newsletter für den Nachwuchs

der Rechtspsychologie

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Lieber Leserinnen und Leser des Newsletter für den Rechtspsychologie-Nachwuchs, der letzte Newsletter des Jahres 2013 liegt vor uns und wir freuen uns, Euch wieder viele Infor-mationen präsentieren zu können! In der ak-tuellen Ausgabe werden der neue Master-studiengang Rechtspsychologie an der Psy-chologischen Hochschule Berlin und ein eu-ropäisches Promotionsprogramm der Universi-täten Göteborg, Portsmouth und Maastricht vorgestellt. Wir danken Prof. Dr. Siegfried Preiser, Dr. Melanie Sauerland und Nathalie Brackmann, M.Sc., für ihre Bereitschaft, uns Rede und Antwort zu stehen! Mit Dr. Martin Rettenberger hat der News-letter einen frisch gebackenen Juniorprofessor von der Universität Mainz gewinnen können, der seinen sehr spannenden Werdegang für die Leserschaft vorstellt. Außerdem fand im September 2013 die Fachgruppentagung der Rechtspsychologen aus der DGPs in Bonn unter Leitung von Rainer Banse und Verena Werner statt, in deren Rah-men es zahlreiche Events für Studierende gab. So stellen die Preisträger des Posterpreises ihre Arbeiten und sich selbst kurz vor. Auch ich habe die Ehre, einige Fragen über mein neues Amt der Nachwuchssprecherin der Fachgruppe zu beantworten. Unsere neue Website wurde bereits im gro-ben Zügen von Johannes Beller von der TU Braunschweig gestaltet, nun sind wir dabei, sie mit Inhalt zu füllen. Für die Startseite fehlen

uns noch schöne Fotos von Universitäten und von für die Rechtspsychologie relevanten Mo-tiven. Wer Fotos hat und diese für die Website bereitstellen würde, kann sie an [email protected] schicken. Über Eure Unterstützung würden wir uns sehr freuen! Auch freuen wir uns, ein neues Mitglied im Redaktionsteam begrüßen zu dürfen: Dr. Debo-rah Hellmann vom Kriminologischen Forschung-sinstitut Niedersachsen unterstützt das Team in den Ressorts Werdegang, Leserbriefe und in der Endredaktion. Wer einen Leserbrief loswerden möchte, kann dies tun unter: [email protected] Darüber hinaus gibt es seit September 2013 Poster und Flyer für den rechtspsychologischen Nachwuchs sowie viele schöne Aufkleber mit unserem neuen Logo. Wer Lust hat, Poster in seiner Uni aufzuhängen und Flyer sowie Aufkleber zu verteilen, kann mir gerne eine Email mit Eurem Namen und Eurer Adresse an [email protected] schicken, dann mache ich einen Umschlag mit Materialien fertig! Nun wünsche ich Euch viel Spaß bei der Lektüre des aktuellen Newsletters! Herzlich, Nike

Vorwort

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Inhalt

Erasmus Mundus Joint Doctorate in Legal Psychology - ein Interview

S. 4

15. Tagung der Fachgruppe Rechtspsychologie S.10

1. Posterpreis: Meister der Manipulation: Zur Psychopathologie von Be-trügern

S.11

2. Posterpreis Zusammenfassung der Studie „Zu gut, um wahr zu sein – Angaben zur Erinnerungsqualität als Mittel zur Differen-zierung zwischen wahren und erfundenen Aussagen“

S.12

Interview Master of Science Rechtspsychologie Psycholo-gische Hochschule Berlin

S.13

Gesichter der Rechtspsychologie: Der Werdegang von Jun.-Prof Dr. Martin Rettenberger

S.21

Interview mit der Nachwuchssprecherin der DGPs Berenike Waubert de Puiseau

S.24

Termine & Fristen und News S.28

Fazit und Ausblick S.30

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Erasmus Mundus Joint Doctorate

in Legal Psychology - ein Interview

BWdP (Berenike Waubert de Puiseau): Liebe Melanie, liebe Nathalie, vielen Dank für Eure Bereitschaft, dieses Interview zu führen und der Leserschaft des Newsletters Informationen über das Graduiertenprogramm House of Legal Psy-chology zu geben. Wie kam es zu der Idee, ein EMJD-LP Graduiertenprogramm ins Leben zu rufen, schließlich ist das mit enorm viel Auf-wand verbunden. MS (Melanie Sauerland): Die Grundidee war, drei große, renommierte europäische Abteilun-gen für Rechtspsychologie zu einem Konsorti-um zusammenzufassen und Doktorandinnen und Doktoranden so die Möglichkeit zu geben, schon während der Promotion mit verschiede-nen Wissenschaftlern zusammenzuarbeiten und ein Netzwerk aufzubauen. Zudem, das ist ja in Deutschland nicht anders, werden in den be-

teiligten Ländern die klassischen Promotionen nicht durch Lehrveranstaltungen begleitet, was als Defizit gesehen wurde, da man im regulären Bachelor- und Masterstudium meist keine oder nur sehr begrenzt Veranstaltungen im rechts-psychologischen Bereich belegen kann. BWdP: Was kann also das EMJD-LP-Programm, das diese Situation verbessert? MS: The House bietet ein dreijähriges Pro-gramm. In jedem der drei Jahre gibt es zwei Theorieblöcke, die stets durch eine andere Uni abgedeckt werden. Außerdem gibt es im ersten und zweiten Jahr jeweils vier praktische Blöcke, die eng mit den Fertigkeiten, die man im Laufe einer Promotion erwerben sollte, verknüpft sind, also Präsentieren, Schreiben, Statistische Methoden, Gutachtenpraxis und ähnliches.

In diesem Jahr startete das Erasmus Mundus Joint Doctorate in Legal Psychology (EMJD-LP) oder kurz „House of Legal Psychology“ mit den ersten fünf Doktoranden. Das „House“ ist ein Zusam-menschluss der Universitäten Portsmouth (Prof. Aldert Vrij), Göteborg (Prof. Pär-Anders Granhag) und Maastricht (Prof. Harald Merckelbach und Prof. Peter van Koppen). Am 15.12.2013 ist die Deadline für die Bewerbungen für den zweiten Jahrgang, der im September 2014 beginnt. Auf der Fachtagung Rechtspsychologie in Bonn hatte Berenike Waubert de Puiseau die Gelegenheit, mit Dr. Melanie Sauerland, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Rechtspsychologie an der Uni Maas-tricht, und Nathalie Brackmann, M.Sc., Studentin des ersten Jahrgangs ein Interview zu führen.

„Die Grundidee: Es gibt viel rechtspsychologische Forschung und Doktorandenprogramme in Amerika, die Waagschale zieht also zum nordamerikanischen Kontinent. Dabei sind auch wir Eu-ropäer sehr forschungsstark, wenn wir uns zusammentun. Die teilnehmenden Abteilungen sind wohl die drei größten rechtspsychologischen Abteilungen in Europa. Dies bedeutet, dass wir in verschiedenen Gebieten der Rechtspsychologie sehr stark sind und eine sehr gute Ausbildung liefern können, wenn wir uns zusammentun. Daran hat natürlich auch die EU ein großes Interes-se. Entsprechend haben die theoretischen Kurse auch stets einen Bezug zu EU-spezifischen Re-gelungen.“ Melanie Sauerland über The House

Deadline 15.12.!!!

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BWdP: Heißt das, man setzt zunächst sein klas-sisches Studium fort und fängt erst später mit der Arbeit am Dissertationsprojekt an? MS: Mit der wissenschaftlichen Arbeit beginnt man sofort. Es ist so, dass die theoretischen und praktischen Kurse in die ungeraden Semes-ter (also das erste, dritte und fünfte) fallen, und die geraden Semester der wissenschaftlichen Arbeit vorbehalten sind. Doch auch in den un-gerade Semestern müssen Studien designt, Da-ten erhoben und ausgewertet und Artikel ge-schrieben werden. Diese wissenschaftliche Ar-beit wird intensiv begleitet, was auch formal im Programm vorgesehen ist. BWdP: Das heißt, das Programm ist auf drei Jahre ausgelegt und danach ist die Finanzierung zu Ende? MS: Im vierten Jahr soll verteidigt werden. Ei-gentlich sieht das Programm die Verteidigung im dritten Jahr vor, wir gehen jedoch davon aus, dass dies beispielsweise in Zusammenhang mit Auslegefristen nicht immer klappen wird. Die Finanzierung endet jedoch nach drei Jah-ren. BWdP: Welche Fächer werden in den theoreti-schen Kursen unterrichtet? MS: Interviewing child witnesses and minimal

ages of responsibility: in diesem theoreti-schen Kurs geht es darum, verschiedene Interviewtechniken, die bei der Verneh-mung von Kindern zu tragen kommen, näher zu beleuchten, einander gegen-überzustellen und unter entwicklungspsy-chologischen Aspekten zu evaluieren. Fer-ner werden länderspezifische Grundlagen und Spezifika in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von kindlichen Zeu-

genaussagen und das Mindestalter für die strafrechtliche Verantwortung erarbeitet und vorgestellt.

Interrogation, criminal intent, and coun-terterrorism: hier werden Vernehmungs-techniken im traditionellen rechtlichen Kontext mit counter-terrorism Ver-hörstrategien kontrastiert.

Detection of deception and polygraph applications: hier werden Techniken zur Aufdeckung von Lügen- und Täuschungs-versuchen behandelt

Memory: recall and recognition in fo-rensic contexts: hier wird auf Gedächtnis-fehler fokussiert und Methoden zur Ver-meidung solcher Phänomene diskutiert

Psychology of evidence: a European per-spective: Analyse des Einflusses von Be-weismaterialien wie Geständnissen, Zeu-genaussagen, DNA und Fingerabdrücke auf den Prozessverlauf

Vulnerable suspects and reduced respon-sibility issues across Europe: strafrechtli-che Verantwortlichkeit und rechtliche Im-plikationen, die sich bei Verdächtigen jun-gen Alters, mit geringem IQ, mit psychi-schen oder anderen Störungen ergeben

BWdP: Welche Formen haben die Prüfungen und was passiert, wenn man durch eine Prüfung fällt? Kann man „rausgeprüft“ werden? MS: Prüfungen können in Form von Klausuren, Hausarbeiten oder Präsentation abgelegt wer-den. Jedoch ist meistens ein schriftlicher Teil dabei. Im Allgemeinen werden keine Noten ver-geben, es gibt nur pass oder fail. Falls man in einer Prüfung durchfällt, muss man diese er-neut ablegen. Es ist nicht vorgesehen, Studie-rende rauszuprüfen.

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BWdP: Wie viele Studierende nehmt Ihr in das Programm auf? MS: In diesem Jahr hätten neun Doktoranden aufgenommen werden können. Die Anzahl ent-scheidet sich jedoch jedes Jahr neu, das hängt von der EU-Kommission ab. Wie viele Doktoran-den an welche Uni kommen, hängt von den Be-werbungen ab. Wichtig zu wissen ist, dass nur eine bestimmte Anzahl an Doktoranden aus EU-Ländern kommen darf, die restlichen Stellen müssen mit Bewerbern aus Nicht-EU-Ländern gefüllt werden. Das Ziel dahinter ist wohl, Stu-dierende aus Nicht-EU-Ländern nach Europa zu holen und Mobilität zu fördern. Wenn wir nicht genügend geeignete Bewerbungen aus Nicht-EU-Ländern erhalten, verfallen diese Plätze, wie es in diesem Jahr leider der Fall war.

Motivationsschreiben erforderlich. Vor allem das Research Proposal ist zeitaufwändig, man sollte daher versuchen, sich rechtzeitig um die Bewerbung zu kümmern. BWdP: Achtet Ihr dabei auch darauf, ob die Be-werber schon Erfahrungen in der Rechtspsycho-logie gesammelt haben? MS: Dies kommt natürlich im Motivations-schreiben zum Tragen. Wenn die Bewerber dort nicht darstellen können, weshalb sie in einem rechtspsychologischen Graduiertenprogramm promovieren möchten, wägen wir das in der Entscheidung mit ab. BWdP: Gibt es auch Kriterien bzgl. der Master-Abschlüsse, also welche Inhalte diese hatten

Aktuell stehen 29 Themen zur Auswahl! Weitere Infos unter: http://legalpsychology.eu/application-procedure.html

BWdP: Wie kann man sich für das Programm bewerben? MS: Der wichtigste Bestandteil der Bewerbung ist das Research Proposal, das sich auf eines der auf der Website ausgeschriebenen Themen be-ziehen muss. Darüber hinaus sind – unter ande-rem – Empfehlungsschreiben von Professorin-nen und Professoren, ein TOEFL-Test (der ggf. auch nachgereicht werden kann) und ein

(z.B. Klinische oder keine Klinische Psychologie)? MS: Eine Orientierung hin zur Rechtspsycholo-gie ist natürlich von Vorteil und/oder dass man Interesse an rechtspsychologischen Themen nachweisen kann. Ansonsten ist Voraussetzung, dass ein Master absolviert wurde. Durchaus nicht unwichtig sind auch die Noten in Metho-den und Statistik

„Das Programm ist explizit rechtspsychologisch und nicht forensisch, es werden also keine klini-schen Fragestellungen bearbeitet.“ Melanie Sauerland

BWdP: Man kann sich also selbst aussuchen, an welche Universität und damit zu welchem Pro-fessor man möchte? Wie sucht man sich die Be-treuer denn aus? MS: Jedes der oben angesprochenen Themen, auf das man sich bewerben kann, ist mit einer Heim- und einer Gastuniversität verknüpft. Das

heißt, dass mit der Bewerbung bereits fest-steht, wo man hinginge, sollte man genommen werden. An beiden Universitäten, also Heim- und Gastuniversität, werden Kurse und For-schungseinheiten absolviert. Zu beachten ist, dass man nicht an eine Universität gehen kann, wenn man dort innerhalb der letzten fünf Jahre

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studiert hat, also dort einen Bachelor- und/oder Masterabschluss erworben hat. Wer also in Gö-teborg studiert hat, könnte nur nach Maastricht und Portsmouth gehen. Dies ist eine EU Vorga-be. Ziel ist dabei, die Mobilität zu erhöhen und nicht nur die eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen. BWdP: Man verbringt also einen Teil des Studi-ums in Uni A und den anderen Teil in Uni B. Wie genau sieht das aus? MS: Die Studierenden gehen im dritten Semes-ter ein halbes Jahr an die andere Gast-Uni. Dar-über hinaus gibt es gemeinsame Summer und Winter Schools mit allen Teilnehmern. Außer-dem soll es im Rahmen der EAPL-Konferenz Pre-Conference-Workshops geben und die Studie-renden sind dazu angehalten, sich an Organisa-tion zu beteiligen. BWdP: Welche Form hat die Dissertation? Wird eine Monographie geschrieben oder ist sie ku-mulativ? MS: Die Dissertation ist publikationsbasiert. Es gibt keine feste Vorschrift, wie viele Artikel vor-liegen und in welchem Status diese sich befin-den müssen, die Entscheidung über die Annah-me der Dissertation obliegt schlussendlich dem Gremium, das aus den vier Hochschullehrern besteht und das für die Überprüfung des wis-senschaftlichen Fortschritts der Studierenden zuständig ist. BWdP: Hat das Graduiertenprogramm eine ei-gene Promotionsordnung? MS: Die Doktoranden promovieren nach den an den jeweiligen Universitäten geltenden Promo-tionsordnungen. Alle Doktoranden müssen ihre Arbeit an beiden Unis verteidigen, das lassen sich die Universitäten nicht nehmen.

BWdP: Das heißt also, man wird stets an zwei Unis promoviert? Im Titel des Graduiertenpro-gramms ist die Rede von einem Joint Degree, auf der Website gibt es aber auch Hinweise auf eine double Degree. Was bedeutet das? MS: Am Ende werden alle Studierenden ihren Doktortitel an zwei Universitäten erworben ha-ben, jedoch bekommen sie nur einen Titel, nämlich das „joint“ degree. Dies geht aus recht-lichen Gründen in England jedoch nicht, sodass dort ein sogenanntes double degree vergeben wird. Für die Studierenden macht das aber letztlich keinen großen Unterschied. BWdP: Mit der Aufnahme in das Programm ist ja ein Stipendium verknüpft. Wie viel Geld erhal-ten die Doktoranden und was ist der Unter-schied zwischen A- und B-Stipendien? MS: Das Gehalt ist vergleichbar mit dem Gehalt anderer Doktoranden. Das A-Stipendium ist für Doktoranden aus Nicht-EU-Ländern und das B-Stipendium für Doktoranden aus EU-Ländern. Studierende aus Nicht-EU-Ländern erhalten ei-nen Mobility-Zuschuss. Wir helfen ihnen außer-dem bei Visa-Angelegenheiten, die sich, wie wir bereits im aktuellen Jahrgang gesehen haben, durchaus schwierig gestalten können. BWdP: Sind alle Doktoranden PsychologInnen? MS: Ja, wir fordern einen Bachelor im Fach Psy-chologie, während dies für den Master nicht gilt. BWdP: Ist das Programm ausschließlich wissen-schaftlich ausgelegt oder gibt es auch prakti-sche Anwendungsteile (z. B. die Erstellung von Gutachten)? MS: Von den Praktika (im 3. Semester) bezie-hen sich zwei Kurse auf Gutachtenerstellung, das ist jedoch kein Schwerpunkt. In dem Pro-

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gramm werden Wissenschaftler ausgebildet. Allerdings geht es uns auch um die Anwendbar-keit der Ergebnisse. In der kommenden Winter School sollen auch Praxiseinrichtungen besucht werden. BWdP: Wie viel Holländisch oder Schwedisch sollte man denn können, wenn man in Maas-tricht bzw. Göteborg studiert? MS: Für die Dissertation ist das nicht relevant, da diese ausschließlich auf Englisch verfasst wird. Allerdings bekommt man für das Land, in dem man ist, einen Sprachkurs gezahlt und es wird angeregt, einen solchen zu belegen. Da man auf jeden Fall in mindestens einem nicht-englischsprachigen Land ist, ist dies durchaus attraktiv. BWdP: Nathalie, nun zu Dir und Deinen persön-lichen Erfahrungen. Erst einmal vorweg die Fra-ge danach, wie Du an das Programm gekom-men bist? NB (Nathalie Brackmann): Auf das Programm wurde ich durch meine Professorin, Prof. Dr. Daniela Hosser, aufmerksam, die eine Email mit der Programmbeschreibung erhalten hatte. Es war also quasi reiner Zufall. BWdP: Was gefällt Dir besonders gut an dem Programm, was hat Dich gereizt, Dich dort zu bewerben? NB: Mir gefällt, dass das Programm durchstruk-turiert ist. Mir kommt es so vor, als würden vie-le Doktoranden vor sich hin promovieren, ohne wirklich eingebunden zu sein. Unser Jahrgang ist auch wirklich wie eine Gruppe und ich merke gerade, dass dies genauso angedacht ist. Es wird sehr gefördert, dass wir untereinander in Kontakt stehen.

BWdP: Wo soll es nach der Promotion mal hin-gehen? Was ist Dein Berufsziel? NB: Ich schließe eine Tätigkeit im Gutachtenbe-trieb nicht aus, jedoch möchte ich dafür zu-nächst mehr Wissen und Erfahrungen sammeln. Ich fände es aber auch schön, im theoretisch-wissenschaftlichen Bereich weiterhin arbeiten zu können, beides parallel wäre optimal. BWdP: Hast Du denn schon ein festes Thema? NB: Das Thema haben wir schon festgelegt, nun bin ich dabei, die ersten Studien zu entwickeln. Zunächst soll ich einen Review-Artikel schrei-ben, um das theoretische Gerüst zu erarbeiten. Anschließend geht es dann in die Planung von Experimenten. BWdP: Wenn Ihr im dritten Semester ins Aus-land geht, wird das vermutlich ein riesiger orga-nisatorischer Aufwand bei der Wohnungssuche, oder? NB: Darüber haben wir auch schon nachge-dacht und wir werden versuchen, im Auslands-semester Wohnungen zu tauschen. Allerdings gehen nicht überall so viele weg wie hinkom-men. BWdP: Wie gefällt es Dir denn bislang, auch wenn Du erst seit Kurzem dabei bist? NB: Bislang hatten wir alle einen sehr positiven Kontakt untereinander. Alle sind einander ge-genüber positiv eingestellt, das ist schön. BWdP: Nathalie, Melanie, vielen herzlichen Dank für Eure Zeit und die vielen Informationen! Dir, Nathalie, viel Erfolg bei der Dissertation und Euch alles Gute und viel Erfolg mit diesem span-nenden Graduiertenprogramm!

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Dr. Melanie Sauerland

Melanie Sauerland ist Assistenzprofessorin für Rechtspsychologie an der Uni-versität Maastricht in den Niederlanden. Sie hat an den Universitäten Bonn und Cardiff (Wales) Psychologie studiert und an der Universität Gießen pro-moviert. Ihre Forschung beschäftigt sich mit Faktoren, die einen Einfluss auf die Richtigkeit von Zeugenaussagen haben. Dies betrifft sowohl Aussagen, die im Rahmen von Vernehmungen gemacht werden, als auch die Wiederer-kennensleistung bei Gegenüberstellungen.

Nathalie Brackmann

Nathalie Brackmann hat an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Technischen Universität Braunschweig Psychologie studiert und 2013 mit dem Master of Science abgeschlos-sen. Während ihres Studiums war sie als studentische Hilfskraft in den Bereichen Diagnostik und Psychologische Methodenlehre tätig und absolvierte mehrere Praktika in kinder- und jugendpsy-chotherapeutischen Einrichtungen sowie der Jugendanstalt Hameln. Seit September 2013 ist sie Doktorandin an der Universität Maastricht mit dem Thema „Are children really the poorer eyewit-nesses? An analysis of counter intuitive developmental trends in eyewitness identifications, me-mory and suggestibility“

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15. Tagung der Fachgruppe Rechtspsychologie Unter dem Leitsatz „Forschen, Evaluieren, An-wenden“ eröffnete Rainer Banse die 15. Tagung der Fachgruppe Rechtspsychologie im Festsaal des vormals kurfürstlichen Schlosses und ver-sprach der versammelten Zuhörerschaft von 180 Teilnehmern ein vielfältiges Programm, das der Verzahnung von Theorie und Praxis gerecht werden sollte. Und das Programm hielt was er versprach. Über die Vernehmung und Befragung von Zeu-gen sowie die Probleme im Rahmen der Begut-achtung ging es zur Frage nach möglichen De-terminanten und Typen von Delinquenz. Weite-re Arbeitsgruppen rollten die Thematik von ei-ner anderen Seite auf und beschäftigen sich mit der Behandlung von Straftätern, der Prognose von Rückfallwahrscheinlichkeiten und der Wir-kung von Sanktionen. In seinem Key-Note Talk bot Wolfgang Bilsky einen interessanten Ein-blick in das Thema „Verhandlungen in Krisensi-tuationen“. Aldert Vrij brachte das Publikum mit cleveren Studiendesigns im Gebiet „lie de-tection in intelligent settings“ auf neue Ideen und zum Schmunzeln und Ruth Mann klärte die Zuhörer auf gleichsam ernste wie auch unter-haltsame Weise über „rehabilitational and cor-rectional quackery“ auf. Im Rahmen verschiede-ner Symposia beschäftigten sich Wissenschaft-

ler mit Themen der Psychopathie, Pädophilie, psychischen Belastungen aufgrund von Krimina-litätserfahrungen und neuen Methoden der Di-agnostik. Unter dem Vorsitz von Renate Volbert lud das Internationale Symposium dazu sein, die neusten theoretischen Überlegungen und empirischen Befunde führender europäischer Experten zum Thema „Psychological contributi-ons to problems of deception detection in the legal system“ zu hören. Um diese Erkenntnisse auch über die Grenzen der Psychologie hinaus zu kommunizieren, kommentierte der Rechts-wissenschaftler Martin Böse die Implikationen für die juristische Praxis. Besonders erfreuten die zahlreich erschiene-nen Nachwuchswissenschaftler, die im Rahmen von Vorträgen und der Postersession ihr Kön-nen wie auch ihren Wissensdurst unter Beweis stellten. Um diesem auch im Anschluss der Ta-gung nachgehen zu können, versammelten die jungen Rechtspsychologen bei einem erfri-schenden Getränk im Café Blau, diskutierten das Gehörte und spannen neue Ideen. Die selbst aus den Niederlangen und Großbritanni-en Angereisten, nutzten diese Chance, um sich über die Erfahrungen im Studium und der Praxis und persönliche Kontakte zu knüpfen.

Verena Werner

Verena Werner beendete 2010 ihr Bachelorstudium der Psychologie an der Universität Hamburg, wo sie ihr Interesse für Rechtspsychologie ent-deckte. Es folgten Praktika im familienrechtlichen Gutachterdienst und im Institut für Sexualforschung und forensische Psychiatrie. 2011 begann sie ihr Studium im Masterstudiengang Psychologie an der Rheinischen Fried-rich-Wilhelm-Universität Bonn und schloss dieses im Jahr 2013 erfolgreich ab. Bereits in ihrer Studienzeit war sie als studentische Hilfskraft in der

Abteilung Sozial- und Rechtspsychologie bei Prof. Dr. Rainer Banse in Bonn beschäftigt, nun ist sie eben dort wissenschaftliche Mitarbeiterin.

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Lüge und Betrug sind viel erforschte Gebiete. Über individuelle Unterschiede in Lügenfähig-keiten ist jedoch relativ wenig bekannt. Insbe-sondere die Tätergruppe der Betrüger und ihre Manipulationsmechanismen stellen ein ver-nachlässigtes Forschungsfeld dar. Im Fokus der Studie steht deshalb die multimethodale Erfor-schung (psychophysiologische Ableitungen, qualitative und videogestützte Verfahren, Fra-gebögen) von Persönlichkeits- und Verhaltens-

merkmalen von Betrügern. Nach ersten Vorstu-dien (Boeger, 2011) kommt der kognitiven Em-pathie bei der Manipulation der Opfer eine be-sondere Bedeutung zu. Diese Befunde sollen durch die Testung der Fähigkeit zur Emotionser-kennung (Mikroexpressionen) validiert werden. Vorgestellt werden das Studiendesign, die ein-gesetzten Erhebungsverfahren und die Ergeb-nisse erster Vortests.

Meister der Manipulation: Zur Psychopathologie von Betrügern

Milena Boeger

Milena Boeger machte 2006 in Meckenheim Abitur und studierte dann in Wien, Barcelona und Bremen Psychologie. Seit 2012 ist sie wissenschaft-liche Mitarbeiterin in der Abteilung für Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Forensische Psychologie am Institut für Psychologie der TU Braun-schweig. Außerdem ist sie seit August 2013 zusätzlich wissenschaftliche Mitarbeiterin im BMBF-Projekt Amok-TARGET am Fachbereich Rechts-wissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Die Gewinner des Posterpreises der 15. Fach-gruppentagung in Bonn stellen ihre Arbeiten vor

Die Newsletterredaktion gratuliert allen Gewinnern

der ausgeschriebenen Preise ganz herzlich!

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Die Studie überprüfte die Annahme, dass die subjektive Einschätzung der Erinnerungsquali-tät einer erfundenen Aussage im Vergleich zu der einer wahren Aussage signifikant höher ausfällt, unter der Voraussetzung, dass eine Täuschungsmotivation vorhanden ist. Weiter-hin wurde untersucht, ob eine Mitberücksichti-gung der subjektiven Einschätzung der Erinne-rungsqualität zu einer besseren Vorhersage des Wahrheitsgehalts einer Aussage führt als die alleinige Betrachtung inhaltlicher Aussagemerk-male (hier: Detailmenge). 70 Probanden berich-teten von einem erlebten oder einem erfunde-nen Unfall und füllten den AMQ aus, der ver-schiedene Merkmale der Erinnerungsqualität misst. Erfolgreiche Täuschung wurde finanziell belohnt. Die Detailmenge wurde von über den Wahrheitsgehalt nicht informierten Ratern aus-gezählt. Die MANOVA zeigte, dass die Qualität

von erfundenen Erinnerungen signifikant höher eingeschätzt wurde als von erlebten Erinnerun-gen. Erwartungswidrig zeigten sich in der De-tailmenge keine signifikanten Unterschiede. Die logistische Regressionsanalyse zur Vorhersage des Wahrheitsgehalts einer Aussage mit der subjektiven Einschätzung der Erinnerungsquali-tät als Prädiktor und der Detailmenge als Kon-trollvariable wurde signifikant. Der Gesamtpro-zentsatz an korrekten Klassifikationen durch dieses Modell beträgt 70.6%. Die Studie zeigt somit erfolgreich, dass die subjektive Einschät-zung der Erinnerungsqualität bei vorhandener Täuschungsmotivation zur Differenzierung und Vorhersage von wahren und erfundenen Aussa-gen geeignet ist, auch bei Aussagen, die sich auf Basis ihrer Detailmenge nicht unterscheiden ließen.

Yuki Sallmon

Die gebürtige Kölnerin nahm 2007 das Studium der Psychologie an der Uni-versität Hamburg auf. Die Rechtspsychologie lernte sie durch den Besuch ei-nes Vertiefungsseminars in der Differenziellen Psychologie von Herrn Prof. Dr. Denis Köhler kennen. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums verließ die dann im Herbst 2010 schweren Herzens die schöne Hansestadt, um an der Freien Universität Berlin die Rechtspsychologievorlesung von Herrn Prof. Dr. Klaus-Peter Dahle und Frau Prof. Dr. Renate Volbert zu besuchen.

Während dieses Masterstudiums begleitete sie ein halbes Jahr lang als Praktikantin eine familien-rechtliche Gutachterin und Psychotherapeutin in Berlin, wodurch sie jeden Schritt der gutachterli-chen Tätigkeit kennenlernen konnte. Nach einem 2-monatigen Forschungspraktikum an der Uni-versity of Portsmouth im Team von Herrn Prof. Aldert Vrij entschloss sie sich, ihre Abschlussarbeit im Bereich der Lügendetektion unter der Betreuung von Frau Prof. Renate Volbert zu schreiben. Sie gewann mit ihrem Poster zu dieser Abschlussarbeit auf der 15. Tagung der Fachgruppe Rechts-psychologie den 2. Preis des studentischen Posterwettbewerbs. Seit September 2013 macht sie ihre Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin in Verhaltenstherapie und strebt eine Kar-riere sowohl als Therapeutin als auch als Rechtspsychologin an.

Zusammenfassung der Studie „Zu gut, um wahr zu sein – Angaben zur Erinnerungsqualität als Mittel zur Differenzierung zwischen wah-ren und erfundenen Aussagen“

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Interview Master of Science Rechtspsychologie Psychologische Hochschule Berlin

Es ist Freitag, der 15. November 2013. Es ist kalt, aber blauer Himmel und Sonne lassen die Alt-bauten des Frankfurter Westends und die beeindruckenden Neubauten des Westend-Campus der Goethe-Universität Frankfurt in all ihrem Glanz erscheinen. Im Gebäude PEG treffe ich Herrn Prof. Dr. Siegfried Preiser, ehemals Professor an der Uni Frankfurt und nun Rektor an der Psychologi-schen Hochschule Berlin (PHB), um über den für 2014 geplanten Studiengang Master of Science Rechtspsychologie an der PHB zu sprechen.

BWdP (Berenike Waubert de Puiseau): Herr Preiser, vielen Dank für Ihre Bereitschaft für die-ses Interview! Es ist toll, dass sich mit diesem Interview alle aktuell geplanten oder bereits laufenden Master-Studiengänge der Rechtspsy-chologie in Deutschland im Newsletter vorge-stellt haben werden. Könnten Sie zunächst ein paar Worte zur Psychologischen Hochschule Berlin sagen? Wann wurde sie gegründet? Wer ist der Träger? In welchem Verhältnis steht sie zu der Deutschen Psychologen-Akademie des Berufsverbands? Siegfried Preiser (SP): Die Psychologische Hoch-schule Berlin (PHB) wurde im Mai 2010 als Hochschule auf universitärem Niveau staatlich anerkannt. Der Studienbetrieb wurde im WS 2010/11 eröffnet. Die PHB hat sich auf Master-studiengänge in den verschiedensten Anwen-dungsfeldern der Psychologie spezialisiert. Zu uns kommt man, wenn man seinen ersten Ab-schluss als Psychologe (Diplom, Master) bereits gemacht hat und diesen nun um eine Speziali-sierung wie eben in Rechtspsychologie oder z.B. um eine Ausbildung als Psychologischer Psycho-therapeut, als Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeut, in Familienpsychologie oder Psycho-logie des Verkehrswesens erweitern will. Man-che Studierenden kommen direkt nach dem Universitätsabschluss, manche – das hängt auch von der Spezialisierungsrichtung ab – ar-beiten erst einige Jahre als Psychologin bzw.

Psychologe. Unsere Professoren haben die gleiche Lehr-verpflichtung wie an staatlichen Universitäten (9 SWS). Lehre und Forschung sind an der PHB gleich gewichtet. Darauf achten wir bereits bei der Berufung unserer Professoren. Die PHB ist eine gemeinnützige GmbH und eine Tochtergesellschaft der Deutschen Psycho-logen Akademie (DPA). Die DPA bietet Fort- und Weiterbildungsangebote in den verschiedens-ten psychologischen Tätigkeitsfeldern an. Die Angebote der PHB liegen auf universitärem wis-senschaftlichem Niveau und enden deshalb mit einem zusätzlichen Master-Abschluss, ohne dass wir Abstriche bei der Praxis- und Anwen-dungsorientierung machen. Zwischen den Leh-renden der DPA und der PHB gibt es einen wechselseitigen Austausch. BWdP: Eine zentrale Frage im Kontext der Rechtspsychologie ist: Handelt es sich bei dem neuen Studienangebot an der PHB um einen anwendungsorientierten Master? SP: Er ist anwendungsorientiert. Unsere Absol-venten werden später gut in den typischen rechtspsychologischen Praxisfeldern arbeiten können, also etwa als freier Gutachter für die Gerichte in der familienrechtlichen Begutach-tung, der Straftäterbegutachtung oder auch der aussagenpsychologischen Begutachtung. Ein weiteres typisches Arbeitsfeld ist natürlich auch

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„Professoren und Dozenen als auch Studierende der PHB orientieren sich am Bild des scientist-practitioner, des wissenschaft-lich ausgebildeten Berufspraktikers oder des berufspraktisch er-fahrenen Wissenschaftlers.“

der Straf- und Maßregelvollzug. Das Studium wird Grundlagen in allen diesen verschiedenen Praxisfeldern vermitteln. In zwei Praxisfeldern wählt man eine vertiefte Ausbildung. In der Vollzeitvariante ist eine Praxisphase integriert. Und in der berufsbegleitenden Variante kann man die Erfahrungen aus dem Studium idealer-weise gleich in seiner praktischen Arbeit umset-zen und erproben. Der Studiengang ist aber auch forschungsori-entiert. Das Studium der Rechtspsychologie wird die wissenschaftliche und forschungsori-entierte Grundhaltung vertiefen. Und nicht zu-

letzt unterstützen wir auch die Promotionsvor-haben von Studierenden. Sowohl Professoren und Dozenten als auch Studierende der PHB orientieren sich am Bild des scientist-practitioner, des wissenschaftlich ausgebildeten Berufspraktikers oder – anders akzentuiert – des berufspraktisch erfahrenen Wissenschaftlers, der in der Lage ist, auf der Basis seiner praktischen Kompetenzen in sei-nem jeweiligen Tätigkeitsfeld wissenschaftliche Methoden zur Forschung, Evaluation oder Qua-litätssicherung einzusetzen.

BWdP: Wie lange dauert der Master? Sofern man ihn berufsbegleitend absolviert, wie viele Wochenenden pro Monat muss man für Lehr-veranstaltungen einplanen? Wo finden die Lehr-veranstaltungen statt und gibt es kostengünsti-ge Übernachtungsmöglichkeiten in Berlin, die von Seiten der PHB organisiert werden? SP: Der Studiengang ist als Vollzeitstudium für ein Jahr (mit 60 ECTS-Punkten) konzipiert. Er wird auch als berufsbegleitendes Teilzeitstudi-um mit einer Dauer von zwei Jahren angebo-ten. Die Theorieveranstaltungen und anderen Seminare liegen überwiegend an Wochenen-den, wobei An- und Abreisezeiten eingeplant werden. Das Studium ist also problemlos mit einer Berufstätigkeit zu verbinden, wobei eine fachliche Tätigkeit im rechtspsychologischen Bereich natürlich die Praxisrelevanz erhöht und in die Praxisanforderungen des Studiums inte-griert werden kann. Unter Umständen begin-nen Veranstaltungen allerdings schon freitag-nachmittags, sodass an solchen Tagen gegebe-

nenfalls Urlaub genommen werden müsste. Zum Studium gehört auch ein Praxismodul. Das wird dann während der Woche absolviert. Der aktuelle Studienplan sieht etwa 380 Unter-richtseinheiten vor, das entspricht etwa 21 Wo-chenendveranstaltungen, d.h. unter Berück-sichtigung von Ferienzeiten knapp zwei Wo-chenenden pro Monat in der Vollzeitvariante bzw. ein Wochenende pro Monat in der berufs-begleitenden Variante. Als Veranstaltungsort ist Berlin vorgesehen, es bestehen jedoch Überlegungen, den Studie-renden regional mit einzelnen Veranstaltungen entgegenzukommen. Der Berufsverband BDP hat Kooperationsvereinbarungen mit kosten-günstigen Hotels in unmittelbarer Nähe der PHB, die auch über die PHB gebucht werden können. BWdP: Wie werden die Unterrichtseinheiten gestaltet? SP: Neben kurzen Informationsblöcken in Form von Kurzvorlesungen und schriftlichen Studien-

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„Ziel ist es, den Studierenden eine Einführung in so viele rechtspsychologische Bereiche wie möglich zu geben.“

Modul Inhalt

Modul 1 Einführender Überblick über rechtspsychologische Begutachtungs- und Handlungs-felder

Modul 2 Rechtliche Grundlagen und Grundlagen relevanter Nachbarfächer Kriminologie Psychiatrie und Psychopathologie Familienpsychologie

Modul 3 Grundlagen der rechtspsychologischen Praxis Gutachtenerstellung Aussagenpsychologische Begutachtung Straftäterbegutachtung Familienrechtliche Begutachtung Interventionen im Straf- und Maßregelvollzug

Modul 4 Fallseminare zur rechtspsychologischen Praxis Zwei Fallseminare zur vertieften Bearbeitung von Tätigkeitsfeldern werden ge-wählt

Modul 5 Praktische Tätigkeit in Kooperationseinrichtungen Mindestens 6 Wochen Vollzeit oder 12 Wochen Teilzeit oder ausbildungsbeglei-tend

Modul 6 Masterprojekt Bearbeitungszeit 3 Monate im Vollzeitstudium.

Tabelle 1. Module des M.Sc.-Studiengangs Rechtspsychologie

materialien werden die Kompetenzen mittels interaktiver und aktivierender Lehrmethoden erarbeitet, beispielsweise Fallstudien, prakti-

sche Übungen, Problemlösungen in Kleingrup-pen, selbstorganisiertes Lernen.

BWdP: Welche Inhalte werden in dem Master-studiengang vermittelt? Gibt es dabei einen be-sonderen Fokus, z.B. auf Gutachtenerstellung? Kann / Muss man einen Schwerpunkt wählen? SP: Die Studienordnung beinhaltet 6 Module (siehe Tabelle 1). Ziel ist es, den Studierenden eine Einführung in so viele rechtspsychologi-sche Bereiche wie möglich zu geben, wobei es nicht möglich sein wird, in allen Bereichen fun-dierte Berufs- und Praxiskompetenzen zu ver-mitteln. Die Studierenden sollen jedoch einen Überblick erhalten, um selbst entscheiden zu können, in welche Bereiche sie sich einarbeiten möchten. Der Studiengang bietet neben einem

umfassenden Überblick über die Rechtspsycho-logie zunächst eine Praxisqualifizierung in vier klassischen Anwendungsfeldern (1) Aussagen-psychologische Begutachtungen, (2) Familien-rechtliche Begutachtungen, (3) Straftäterbegut-achtung sowie (4) Interventionen im Straf- und Maßregelvollzug. In zwei dieser vier Praxisfelder wird ein ver-tieftes Studium mit Fallstudien angeboten. Je-doch sollen die Studierenden zu Beginn breit aufgestellt werden, damit ein späterer Wechsel zwischen verschiedenen Tätigkeitsfeldern und die Einarbeitung in innovative Anforderungen möglich ist. Wir gehen davon aus, dass die Pra-

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„Für die in das Studium integrierte Berufspraxis schließt die PHB Kooperationsverträge mit Pra-xiseinrichtungen ab, die im gesamten Bundesgebiet liegen können.“

xiserfahrung auch auf andere Anwendungsfel-der übertragbar ist. Es wird zur optimalen Planung und Wahl der Schwerpunkte eine Studienberatung geben, die die Professorinnen bzw. Professoren anbieten werden. BWdP: In Modul 5 ist ja auch ein Praxisanteil vorgesehen. Gibt es für die Absolvierung der Praxisphase Kooperationen? Falls ja, erstrecken diese sich auf das gesamte Bundesgebiet oder beziehen sie sich überwiegend auf Berlin und Umgebung? SP: Für die in das Studium integrierte Berufs-praxis schließt die PHB Kooperationsverträge mit Praxiseinrichtungen ab, die im gesamten Bundesgebiet liegen können. Es wird empfoh-len, das Praktikum in Zusammenarbeit mit ei-nem selbst zu organisierenden Fachteam unter Supervision entsprechend der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föde-ration Deutscher Psychologenvereinigungen zu

absolvieren. Weitere Kooperationsmöglichkei-ten gibt es darüber hinaus über die ProfessorIn-nen, die möglicherweise selbst als Gutachter/in tätig sind. Außerdem arbeiten wir hier mit dem BDP zusammen, um das Angebot auszubauen. BWdP: Welche Form soll die Masterarbeit ha-ben? Geht es dabei eher um eine wissenschaftli-che Arbeit oder um die Anfertigung eines Texts, den man ggf. auch in der Praxis schreiben müss-te (z.B. ein kommentiertes Gutachten)? SP: Neben der klassischen empirisch-wissenschaftlichen Arbeit wird auch die Mög-lichkeit bestehen, sofern eine wissenschaftlich fundierte Problemanalyse und theoretische Re-flexion eingeschlossen ist, eine qualitative Stu-die zu einem Gutachtenfall aus der Praxis als Masterarbeit einzureichen. Angesichts der kur-zen Studiendauer sind insbesondere zeitlich sehr aufwendige Studien wie Prozessanalysen oder die Beobachtung von Entwicklungsverläu-fen für die Masterarbeit eher ungeeignet.

BWdP: Für wen ist der Studiengang geeignet? Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es? Sehen Sie eine Mindestnote vor? Muss man schon Berufserfahrung im rechtspsychologi-schen Bereich haben? Wie viele Plätze gibt es? SP: Das Studium richtet sich an Personen, die Interesse an Rechtspsychologie haben und in diesem Bereich gerne arbeiten würden. Attrak-tiv ist das Studium auch für bereits rechtspsy-chologisch Tätige, die eine Zertifizierung als Fachpsychologe für Rechtspsychologie (BDP/ DGPs) machen möchten und Interesse daran haben, zugleich einen international anerkann-ten Hochschulabschluss zu erwerben.

Für das Masterstudium mit 60 Kreditpunkten muss bereits ein Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie vorliegen. Wir bieten 20 Studien-plätze. Eine Mindestnote gibt es nicht, wir le-gen mehr Wert auf das fachlich-inhaltliche Inte-resse und auf die wissenschaftliche Grundhal-tung. Das Interesse an der Rechtspsychologie sollte bei der Bewerbung in einem Motivations-schreiben dokumentiert werden; danach wird zu einem Vorstellungs- und Bewerbungsge-spräch mit der Studiengangsleitung eingeladen. Vorausgehende Berufserfahrung ist nicht erfor-derlich, kann aber bei den Praxisanforderungen berücksichtigt werden. Der Studiengang ist also

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„Für die Lehrtätigkeit sind zwei halbe Stellen vorgesehen. Die Vorstellung ist, dass die Professo-rInnen die anderen 50% mit einer anderen, rechtspsychologischen Tätigkeit verbringen.“

sowohl für frische Absolventinnen bzw. Absol-venten als auch für Psychologinnen bzw. Psychologen mit Berufserfahrung geeignet. BWdP: Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Sind die Kosten von der Form (Voll- vs. Teilzeit) ab-hängig? SP: Die Kosten betragen 7000 € für das einjähri-ge Vollzeitstudium; beim Teilzeitstudium erhöht sich der Betrag um eine geringe Verwaltungsge-bühr von ca. 30 € pro Monat für das zweite Jahr, also zusätzlich um etwa 360 €. Die Psycho-logische Hochschule bietet Beratung bezüglich Bildungskrediten und anderen Finanzierungs-möglichkeiten an. Sollten sich Studierende be-urlauben lassen, entstehen keine Verwaltungs-gebühren. Die Gebühren werden monatlich gezahlt. Sollte von vorneherein feststehen, dass das Stu-dium auf zwei Jahre gestreckt wird, werden die monatlichen Gebühren entsprechend ange-passt. BWdP: Wer sind die Dozierenden? SP: Eine erste Professur für den im Herbst 2014 beginnenden Studiengang wurde ausgeschrie-ben. Habilitation oder habilitationsadäquate Leitungen werden dabei vorausgesetzt. Die Be-rufungskommission trifft eine Vorauswahl aus den hochqualifizierten Bewerbungen und An-fang nächsten Jahres werden öffentliche Vor-stellungsvorträge stattfinden. Das ist auf jeden

Fall eine gute Gelegenheit, unsere Hochschule kennenzulernen. Für die Vermittlung von rechtlichen und ethi-schen Grundlagen rechtspsychologischer Tätig-keit wurde bereits eine Professur für Gesund-heitsrecht und Ethik mit Professor Martin Stell-pflug besetzt. Familienpsychologische Aspekte werden von einer Professur für Familienpsycho-logie (Prof. Klaus Schneewind) vertreten. Für klinisch-psychologische Fragen stehen unsere Professorinnen und Professoren für Klinische Psychologie und Psychotherapie zur Verfügung (Prof. Eva-Lotta Brakemeier, Prof. Antje Gumz, Prof. Susanne Hörz-Sagstetter, Prof. Frank Ja-cobi). Alle Professuren zusammen werden mehr als 50 % des Lehrangebots leisten. Die übrigen Dozenten sind praktisch und wissenschaftlich qualifizierte Lehrkräfte, die auch aus dem Do-zentenstamm der föderativen Weiterbildung angeworben werden. Für die Lehrtätigkeit sind neben den Beiträ-gen der genannten Fachkollegen zwei Professu-ren für Rechtspsychologie vorgesehen. Beide Professuren werden eine 50prozentige Lehr- und Forschungsverpflichtung haben. Unsere Wunschvorstellung ist, dass die Professorinnen bzw. Professoren die anderen 50% mit einer anderen, rechtspsychologischen Tätigkeit ver-bringen. Über diese Schiene sollen auch Koope-rationspartnerschaften für die Praxisanteile lau-fen.

BWdP: Für welche Jobs soll der Master qualifi-zieren? SP: Absolvierende unseres Studienganges kön-nen in verschiedenen Tätigkeitsfeldern aktiv werden. So können sie eine rechtspsychologi-

sche Gutachtentätigkeit für unterschiedliche Begutachtungsaufträge (Gerichte, Staatsan-waltschaften, Jugendämter, usw.) überneh-men. Darüber hinaus sind psychologische Tä-tigkeiten im Straf- und Maßregelvollzug mög-

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lich. Ein weiteres Berufsfeld ist die Beratung, z. B. in der Resozialisierung oder in der Projektar-beit zur Gewalt- und Kriminalprävention. Es gibt zahlreiche weitere Tätigkeitsfelder, in die man sich auf der Basis der Grundqualifikati-onen und der exemplarischen Vertiefungen ein-arbeiten kann, zum Beispiel die psychologische Begutachtung in zivil-, arbeits- und versor-gungsrechtlichen Fragen oder Opferschutz und –beratung. BWdP: Da wir nun bereits öfters den Fachpsy-chologen Rechtspsychologie angesprochen ha-ben, würde ich mich über eine abschließende Abgrenzung des Masterstudiengangs vom Fach-psychologen Rechtspsychologie freuen. SP: Die Zertifizierung zum Fachpsychologen Rechtspsychologie ist ja eine Einrichtung der Föderation von BDP und DGPs und dokumen-tiert die Standards in diesem Berufsfeld. Neben der Arbeit in Fachteams, einer bestimmten An-zahl von Gutachten und weiterer Voraussetzun-gen, die in der Zertifizierungsordnung nachgele-sen werden können, müssen eine ganze Reihe von Weiterbildungsveranstaltungen in den ver-schiedenen Vertiefungsfeldern der Rechtspsy-chologie besucht und mit Prüfungen abge-schlossen werden, um die theoretischen Vo-raussetzungen für die Zertifizierung zu erfüllen. Diese Weiterbildungsveranstaltungen werden in der Regel bei der Deutschen Psychologen Akademie angeboten und es wird sie auch wei-terhin geben. Sie werden v.a. für Psychologen von Interesse sein, die an der forschungsorien-tierten Grundlegung und dem europaweit aner-kannten zusätzlichen akademischen Master-Abschluss unseres PHB-Studienangebotes weni-ger interessiert sind. Mit unserem kürzlich durch eine Akkreditie-rungsagentur akkreditierten Masterstudien-

gang Rechtspsychologie kommt nun ein weite-res sehr attraktives Angebot hinzu, mit dem sich künftig Voraussetzungen für die Zertifizie-rung zum Fachpsychologen erfüllen lassen sol-len. Das gilt für die Theorieanteile, aber auch die Praxisphasen. Noch ist von uns allerdings ein Schritt dafür zu tun: Die Veranstaltungen unseres Studienganges werden wir dem zustän-digen Fachgremium der Zertifizierung zum Rechtspsychologen vorlegen, um sie für die Zer-tifizierung anerkennen zu lassen. Das wird pas-sieren, sobald die erste Professur besetzt und die konkrete Ausgestaltung des Studiengangs abgeschlossen ist. Der Theorieanteil liegt in un-serem Masterstudiengang höher, als in der Weiterbildungsordnung festgeschrieben. Schließlich erwirbt man an der PHB den Master of Science. Für die Zertifizierung als „Fachpsychologin/Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs“ sind zusätzliche Praxisanteile (kontinuierliche Fallarbeit unter Supervision im Fachteam sowie Fallarbeit unter Einzelsupervi-sion, insgesamt psychologische Berufserfah-rung mit rechtspsychologischem Tätigkeits-schwerpunkt im Umfang von mindestens 3 Jah-ren) nachzuweisen, die im zeitlichen Umfang über die Praxisanteile des Masterstudiums hin-ausgehen. Diese in das Masterstudium inte-grierten Praxisanteile können von Anfang an im Rahmen von Fachteams entsprechend der Ord-nung für die Weiterbildung in Rechtspsycholo-gie erbracht und dort vollständig angerechnet werden. Studierenden, die parallel zum Master den Fachpsychologen erwerben wollen, emp-fehlen wir die berufsbegleitende Variante, um die dort geforderten Praxisanteile gleich in das Studium integrieren zu können. Abschließend ist für die Zertifizierung zum/zur „Fachpsychologen/in für Rechtspsychologie

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BDP/DGPs“ außerdem eine mündliche Einzel-prüfung zu vorgesehen, die zusätzlich zu den Modulprüfungen des Masterstudiengangs zu absolvieren ist. Umgekehrt wird es auch möglich sein, be-reits absolvierte Veranstaltungen aus der Föde-rativen Weiterbildung in Rechtspsychologie für das Masterstudium anrechnen zu lassen. Vo-raussetzung ist, dass diese auf fachwissen-schaftlichem Niveau gelaufen sind. Allerdings müssen für alle sechs Module Modulabschluss-prüfungen absolviert werden. Sofern also nur Teilmodule anerkannt werden, müssten diese Prüfungen zusätzlich abgelegt werden. Interes-

senten können sich dazu gern an uns wenden. Die Zertifizierung erfolgt dann nach Erfüllung der Voraussetzung bei der Förderation über ei-nen von ihr beauftragten Dienstleister. Wir ste-hen, was unsere Studienmodule und Praxispha-sen betrifft, unseren Studierenden aber im Vor-feld gern studienberatend zur Seite. BWdP: Herr Preiser, vielen Dank für Ihre Zeit und die zahlreichen Informationen zu dem Stu-diengang. Ich wünsche Ihnen, der PHB und dem Studiengang viel Erfolg und einen guten Start im Jahr 2014!

Prof. Dr. Siegfried Preiser

Siegfried Preiser ist seit dem Jahre 2010 Gründungsrektor der Psychologi-schen Hochschule Berlin und Professor für „Psychologie des lebenslangen Lernens“. Zuvor war er viele Jahre Professor für Pädagogische Psychologie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Leiter zweier universitärer Weiterbildungsprojekte „Psychologie in Organisationen“ und „Psycho-logische Gesundheitsförderung“. Er ist Vorstandsmitglied der Sektion Politi-sche Psychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psycholo-

gen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Kreativitätsförderung, lebenslanges Lernen und politische Sozialisation.

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Fortbildungsseminar: „Tätigkeit von Sozialarbeitern und Psychologen im

Jugendgerichtsverfahren: Die Einschätzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach §3 JGG und

die Reifebeurteilung nach § 105 JGG bei jungen Straftätern in Theorie und Praxis“

Prof. Dr. Denis Köhler bietet im Februar 2014 eine zweitägige Fortbildung (16 Unterrichtseinhei-ten) zur Einschätzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Strafreife bei jungen

Straftätern an. Nach zahlreichen Anfragen im Jahr zuvor werden dieses Mal ca. 3 Plätze für Ba-chelor Studierende freigehalten.

Das Seminar soll den Teilnehmern einen Einblick in die theoretisch-methodischen Grundlagen der forensischen Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (§3 JGG) und der Reife (§105

JGG) geben. Zunächst wird auf Erstellung von Stellungnahmen oder Gutachten eingegangen. Es wird der formal rechtliche und organisatorische Ablauf dargelegt und der fachliche Aufbau von forensischen Expertisen erläutert. Darüber hinaus wird sowohl auf die schriftliche als auch die mündliche Erstattung der Einschätzung im Rahmen der Hauptverhandlung eingegangen. Nach-dem die Begriffe „strafrechtliche Verantwortlichkeit“ und „Reife“ theoretisch-wissenschaftlich erarbeitet wurden, geht der zweite Teil der Veranstaltung vertiefend auf die praktische forensi-sche Einschätzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (§ 3 JGG.) und die Beurteilung der An-wendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (§ 105 JGG) ein. Anhand von „realen“ Fall-beispielen aus der Praxis wird den Teilnehmern und Teilnehmerinnen eine anwendungsorientier-te Einführung in die wissenschaftlichen Standards der Beurteilung von jugendlichen und heran-

wachsenden Straftätern gegeben. Insbesondere werden die in der Praxis auftretenden Schwierig-keiten und Probleme betrachtet und diskutiert.

Termin: 06.-07. Februar 2014

Wer kann teilnehmen? Jeder, der mindestens einen Bachelor-Abschluss in Sozialer Arbeit oder

Psychologie hat. Für Bachelor-Studierende gibt es ein eingeschränktes Platzkontingent

Teilnehmerzahl: 20

Als Weiterbildung anrechenbar? Akkreditierungsanträge bei der Psychotherapeutenkammer NRW und beim Fachgremium Rechtspsychologie für die Weiterbildung zum Fachpsychologen für

Rechtspsychologie (BDP/DGPs) sind gestellt.

Kosten: € 250,-

Anmeldung: http://soz-kult.fh-duesseldorf.de/weiterbildung

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Meine universitäre Ausbildung zum Diplom-Psychologen an der Universität Regensburg be-gann mit einer gewissen Ernüchterung. Zwar waren die angebotenen Lehrveranstaltungen interessant und der studentische Lebensstil an-genehm bis spannend, es schlich sich aber doch während der ersten beiden Semester manch-mal die Frage ein: „Und jetzt?“ oder „Was weiß ich jetzt wirklich?“. Mit Ausnahme der – damals innerhalb der alten Diplom-Studienordnung re-lativ prominent vertretenen Disziplinen – Sozial- und Entwicklungspsychologie erschienen viele Fächer und Lehrveranstaltungen arg abstrakt und wenig anwendungsorientiert. Dies änderte sich relativ schnell mit dem Besuch von Veran-staltungen zur Klinischen Psychologie und ei-nem Seminar zur Forensischen Psychologie, das von einer Dozentin zusätzlich bzw. außerhalb des eigentlichen Studienplans angeboten wur-de. Zwar hatte ich auch zuvor schon Ideen dar-über gehabt, was man denn als Psychologe so

alles Vernünftiges anstellen könnte mit den In-halten, die man im Studium lernt. Es aber ein-mal aus erster Hand direkt vom Dozenten zu hören, war dann doch noch einmal eine beruhi-gende und entlastende Bestätigung: Nach dem Studium weiß man also nicht nur viel, sondern kann auch wirklich was. Der besondere Reiz rechtspsychologischer Themen lag für mich darin, dass man in Berufs-feldern tätig sein kann, die sowohl auf der indi-viduellen Ebene (bezogen auf einen bestimm-ten Straftäter oder ein konkretes Viktimisie-rungserleben) wie auch auf gesamtgesellschaft-licher und nicht zuletzt auch auf (kriminal-)politischer Ebene von hoher Relevanz sind. Möglicherweise kennen viele Psycholog/-innen bzw. Psychologie-Studierende die Alltagssituati-on, in der sich einem eine Person, deren Be-kanntschaft man gerade oder kürzlich gemacht hat, interessiert und mit leuchtenden Augen zuwendet, nachdem sie gerade erfahren hat,

Gesichter der Rechtspsychologie:

Der Werdegang von

Jun.-Prof Dr. Martin Rettenberger

Es gibt keine Landstraße für die Wissenschaft, und nur diejenigen haben Aussicht, ihre lichten Hö-hen zu erreichen, die die Mühe nicht scheuen, ihre steilen Pfade zu erklimmen. Karl Marx (1818-1883, „Das Kapital“, aus dem Vorwort)

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dass man Psychologe (oder Psychologie-Student) ist. Nachvollziehbarerweise lässt Inte-resse und Leuchten manchmal schnell nach, wenn man sich den beruflichen und akademi-schen Details nähert („ich besuche gerade total spannende Seminare zu den Themen statisti-sche Methoden in den Sozialwissenschaften, Raumwahrnehmung, Schlafpsychologie und zur Neurobiologie der Primaten“). Vollkommen an-ders stellt sich meistens die Situation dar, wenn man Forensische Psychologie, Rechtspsycholo-gie oder am besten Kriminalpsychologie als Be-rufsbild nennt. Zumindest zum gewissen Teil reflektiert das Interesse der Anderen ja auch die eigene Faszination an der Rechtspsycholo-gie – es ist einfach ein echt spannendes Berufs-feld! Nachdem ich mich durch diese erste Ver-anstaltung in meinem anfänglich ziemlich in-differenten Interesse an der Rechtspsychologie bestätigt sah, wollte ich unbedingt auch schon im Studium mehr darüber erfahren. Eine kurze Recherche ergab, dass unter anderem die Freie Universität in Berlin einen rechtspsychologi-schen Schwerpunkt anbot (unter anderem wur-de das Fach dort vertreten durch die Professo-ren Max Steller, Klaus-Peter Dahle und Renate Volbert). Zugegeben, es gab auch noch ein paar andere Gründe, warum mir der Gedanke gefiel, zusammen mit meinen besten Freunden von Regensburg nach Berlin umzuziehen und dort eine WG zu gründen – für diesen Beitrag würde ich mich aber auf die universitären Gründe be-schränken wollen. Durch die dortigen Veran-staltungen weiter bestärkt habe ich dann das an der FU Berlin verpflichtende 6-Monats-Praktikum an einer Begutachtungsstelle für Se-xualstraftäter im österreichischen Strafvollzug in Wien absolviert. Ich dachte mir, dass falls mir „Sex & Crime“ in der beruflichen Realität zu heftig werden würde, ich es am ehesten in die-ser Einrichtung herausfinden würde.

Neben den spannenden Einblicken in die be-rufliche Praxis von Rechtpsycholog/-innen lern-te ich dort eine für meine weitere berufliche Laufbahn bis heute besonders prägende und unterstützende Person kennen: Prof. Dr. Rein-hard Eher, Leiter eben jener Begutachtungssta-tion und später mein Doktorvater und bis heute Mentor und guter Freund. Eine unverändert nachwirkende berufliche Erfahrung aus der Praktikumszeit bzw. aus den 3,5 Jahren, die ich im Anschluss an das Studium an der Begutach-tungsstation in Wien als Gutachter und Wissen-schaftler verbracht habe, ist die intensive Ver-bindung aus Wissenschaft und praktischer Ar-beit, die vor allem durch den hohen fachlichen Anspruch, den Reinhard Eher vertrat und bis heute vertritt, hergestellt wurde. Aufgrund die-ser Erfahrung möchte ich alle Nachwuchskräfte der Rechtspsychologie dazu ermutigen, den im Studium angeeigneten hohen theoretischen und methodischen Anspruch auch in der späte-ren praktischen Tätigkeit zu leben und gegebe-nenfalls auch zu verteidigen – sollte man zum Beispiel Sprüchen wie „ja ja, das habt ihr also im Studium gelernt; kannst du alles vergessen, jetzt zeige ich dir mal, wie es in der Praxis aus-sieht“ begegnen. Diese Zeit war für mich auch eine Bestäti-gung dafür, dass (rechts-)psychologische For-schung nicht nur dafür geeignet ist, um Publika-tionslisten zu verlängern und Doktortitel zu er-gattern, sondern und vor allem um zu einer un-mittelbaren Verbesserung diagnostischer, prog-nostischer und/oder therapeutischer Praxis bei-zutragen. Nach Abschluss meiner Dissertation zum Thema „Kriminalprognose und Sexualdelin-quenz“ habe ich die Möglichkeit bekommen, am Institut für Sexualforschung und Forensi-sche Psychiatrie am Universitätsklinikum Ham-burg-Eppendorf zu arbeiten. Damit ergab sich die Chance, wieder „zurück an die Uni“ zu ge-

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hen – eine Chance, die ich gerne wahrgenom-men habe, da ich meine Studentenzeit immer sehr genossen hatte. Nach weiteren 2,5 äußerst spannenden und lehrreichen Jahren am Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiat-rie mit wunderbaren Kolleg/-innen innerhalb einer tollen Institutsatmosphäre ergab sich schließlich Anfang des Jahres 2013 die Möglich-keit, den Ruf auf eine Juniorprofessur für Foren-sische Psychologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) anzunehmen. Und so versuche ich nun hier in Mainz, mei-ne eigene Begeisterung für die Rechtspsycholo-gie und meine beruflichen und universitären Erfahrungen aus Berlin, Hamburg und Wien an die Studierenden weiterzugeben. Ob mir das gelingt, können nur die Studierenden einschät-zen, aber zumindest so viel traue ich mich zu sagen: Wenn ich die vielen motivierten, enga-gierten und intelligenten jungen Menschen se-he, die sich alleine an dieser Universität für die Rechtspsychologie interessieren und einsetzen, blicke ich für die Rechtspsychologie optimistisch in die Zukunft und bin mir sicher, dass unser Fach in den nächsten Jahren weiter an Bedeu-

tung gewinnen wird. Zuletzt eine vielleicht etwas versöhnliche Anmerkung für alle Studierenden, die sich im Semesteranfangswahnsinn der zum Teil noch sehr neuen Bachelor- und Masterprogramme befinden: Bei aller (berechtigter) Kritik an der Bologna-Reform und der damit einhergehenden Umstellung auf Bachelor- und Masterstudien-ordnungen ist aus meiner Sicht zumindest für die Rechtspsychologie und die an der Rechts-psychologie interessierten Studierenden auch ein Vorteil an der jüngeren Entwicklungen: Durch die ausgeprägtere Anwendungsorientie-rung vieler Masterprogramme und durch die Tatsache, dass im Bachelor- und Mastersystem nicht nur Studierende um Studienplätze, son-dern auch Universitäten um besonders moti-vierte und engagierte Student/-innen konkur-rieren, kam es in den letzten Jahren zu einer deutlichen Stärkung rechtpsychologischer The-men in Forschung und Lehre an den Universitä-ten. Vielleicht hilft dieser Gedanke zumindest dem rechtspsychologischen Nachwuchs über die eine oder andere bürokratische Bologna-Hürde hinweg.

Jun.-Prof. Dr. Martin Rettenberger

Martin Rettenberger, 1980 in Passau geboren, studierte von 2001 bis 2006 Diplom-Psychologie an der Universität Regensburg und an der Freien Universität Berlin. Anschließend arbeitete er in Wien als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Gutachter an der Begutachtungs- und Evaluations-stelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST). Im Jahr 2009 promovierte er an der Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm zum Thema „Kriminalprognose und Sexualdelinquenz – Möglichkeiten und Grenzen standardisierter Kriminalprognosemethoden bei Sexualstraftätern“. Im Anschluss daran studierte er im berufsbegleitenden Masterstudiengang Kriminologie an der Universität Hamburg und absolvierte die Ausbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs). In dieser Zeit war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Gutachter am Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf tätig. Mit Wirkung zum 1. Februar 2013 wurde er zum Juniorprofessor für Forensische Psychologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) ernannt (Forschungsschwerpunkte: Kriminalprognose, forensische Evaluationsforschung, Diagnostik sexu-

eller Störungen, häusliche Gewalt und sexualwissenschaftliche Theoriebildung).

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CM (Carolin Meschede): Liebe Nike, wie wird man Nachwuchsvertreterin und seit wann bist du Nachwuchsvertreterin der FG Rechtspsycho-logie? BWdP (Berenike Waubert de Puiseau): Im Jahr 2008 wurde in der DGPs beschlossen, auch Mit-gliedern, die keine ordentliche Professur inne haben, im Rahmen der DGPs eine Plattform zur Vertretung ihrer Interessen zu geben. Da-raufhin wurden in mehreren Fachgruppen der DGPs Nachwuchsvertreter bestimmt. In diesem Jahr wurde ferner eine Satzungsänderung vor-genommen, sodass ab der nächsten Wahlperio-de ein Vertreter des wissenschaftlichen Nach-wuchses in den DGPs-Vorstand gewählt werden wird. Diesem Trend folgend hat die Fachgruppe Rechtspsychologie in diesem Jahr erstmalig eine/n Nachwuchsvertreter/in zeitgleich mit der neuen Sprechergruppe gewählt. Die Wahl erfolgte per Brief im Sommer 2013, das Ergeb-nis der Wahl wurde auf der diesjährigen Tagung der Fachgruppe, die vom 18. bis 20. September in Bonn stattfand, bekannt gegeben. Zum neu-en Sprecher der Gruppe wurde Prof. Dr. Banse aus Bonn gewählt, sein Vertreter ist Dr. Alexan-der Schmidt, ebenfalls aus Bonn. Jun.-Prof. Dr. Martin Rettenberger aus Mainz wurde ferner zum Kassenwart berufen. Analog zum Amt des Fachgruppensprechers gibt es auch einen stell-vertretenden Nachwuchssprecher, dies ist Ro-bert Lehmann aus Berlin. Bereits vor der aktuellen Wahlperiode gab es

mit Dr. Alexander Schmidt einen Nachwuchs-sprecher, welcher jedoch nicht ordentlich ge-wählt wurde. Ich begrüße die Veränderungen in der DGPs und finde es sehr erfreulich, dass die Fachgruppe Rechtspsychologie diesem gegen-über so aufgeschlossen ist. CM: Wie kam es dazu / Wieso wolltest du dich

engagieren? BWdP: Die Aufstellung der KandidatInnen er-folgte in diesem Jahr per Vorschlag. Wie genau in Zukunft die diesbezügliche Regelung ausse-hen soll, wird noch ein Diskussionsthema sein. Auch die Frage, wer bei der Wahl der Nach-wuchssprecherInnen wahlberechtigt sein soll, steht noch im Raum. In anderen Fachgruppen, wie zum Beispiel in der Allgemeinen Psycholo-gie, werden die NachwuchssprecherInnen von den Jungmitgliedern gewählt. In der Fachgrup-pe Rechtspsychologie wählten ausschließlich die ordentlichen Mitglieder die VertreterInnen des wissenschaftlichen Nachwuchses. Um zu erläutern, wie es zu der Aufstellung kam, muss ich ein wenig ausholen. Sehr früh im Studium habe ich begonnen, mich für das The-ma Rechtspsychologie zu interessieren, aller-dings gab es an meiner Universität kein Lehran-gebot aus dem Bereich. Deshalb habe ich 2008 ein einjähriges Forschungspraktikum sowie ein einsemestriges Auslandsstudium in Australien an der University of New South Wales in der Forensischen Psychologie gemacht. Das war sozusagen mein Einstieg in die Rechtspsycholo-

Die Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) hat mit Be-renike Waubert de Puiseau seit September 2013 eine neue Nachwuchssprecherin. Carolin Meschede befragte Berenike über ihr neues Amt.

Interview mit der Nachwuchssprecherin der DGPs Berenike Waubert de Puiseau

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gie. In der Folge hatte ich dann auch die Mög-lichkeit (meinen beiden Betreuern André Aßfalg und Edgar Erdfelder sei Dank), meine Diplomar-beit im Querschnittsgebiet aus Rechtspsycholo-gie und Diagnostik/Methoden zu schreiben. Al-lerdings musste ich mich immer aktiv um Infor-mationen über die Rechtspsychologie bemü-hen, was nicht einfach war. Da insgesamt die Anzahl an Unis in Deutschland, die Rechtspsy-chologie unterrichten oder in dem Gebiet for-schende Wissenschaftler beschäftigen, eher gering ist, hatte ich die Vermutung, dass es vie-len anderen Studierenden ähnlich gehen könn-te. Deshalb habe ich bereits im Herbst 2012 ei-ne Mailingliste für Studierende mit Interesse an Rechtspsychologie gegründet, bei der sich mitt-lerweile mehr als 500 Studierende aus ganz Deutschland angemeldet haben. Außerdem versuche ich seit Dezember 2012 regelmäßig Informationen in kompakter Form an die Liste zu vermitteln, indem ich einen Newsletter her-ausgebe. Schlussendlich als Kandidatin in der Wahl der/des Nachwuchssprecher/in anzutre-ten, war daher naheliegend. CM: Die DGPs hat sich der Förderung und Ver-breitung der wissenschaftlichen Psychologie verschrieben. Kannst du uns erklären, was die Fachgruppe Rechtspsychologie macht und was Deine Aufgaben sind? BWdP: Die Deutsche Gesellschaft für Psycholo-gie ist die Vereinigung von Psychologinnen und Psychologen, die in Lehre und Forschung tätig sind. Sie hat insgesamt 15 Fachgruppen, darun-ter die Fachgruppe Rechtspsychologie. Das übergeordnete Ziel der DGPs ist die Förderung der wissenschaftlichen Psychologie. Die Fachgruppe Rechtspsychologie im Spezi-ellen vertritt und organisiert die in der Rechts-psychologie forschenden Wissenschaftler und

hat die Förderung der Psychologie im rechts-psychologischen Anwendungsfeld zur Aufgabe. Dazu gehört u.a. die Organisation von Fachta-gungen sowie die Förderung der Forschungstä-tigkeiten und der Rechtspsychologie in der wis-senschaftlichen (und der post-gradualen) Aus-bildung. Darüber hinaus ist eine Aufgabe der Fachgruppe die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im rechtspsychologischen Kontext. Die Ausformulierung der Ziele hinsichtlich des wissenschaftlichen Nachwuchses ist noch in Arbeit. Zunächst müssen wir uns mit der Rolle der Nachwuchssprecher in der Fachgruppe be-schäftigen (siehe oben). Ansonsten sehe ich un-sere Aufgaben vor allem in der Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeiten des Nachwuch-ses. So ist schon seit Längerem für 2014 ein Nachwuchswissenschaftler-Workshop geplant. Auch fände ich es wünschenswert, mit den Nachwuchsabteilungen anderer Vereinigungen zu koopieren. Ich bin seit einiger Zeit in der Stu-denten-Sektion der European Association of Psychology and Law (EAPL-S) eine von zwei Deutschland-Repräsentantinnen und ich würde es begrüßen, diese Kontakte weiter auszubau-en. Die EAPL-S ist schon länger im Bereich der Nachwuchsförderung aktiv, dort können wir einiges lernen. Möglicherweise schaffen wir es auch mal, einen internationalen Nachwuchswis-senschaftler-Workshop zu organisieren. CM: Kommt da sehr viel Arbeit auf dich zu? BWdP: (lacht) Das werde ich dann wohl sehen. Aktuell ist in der Rechtspsychologie mit den neu eingerichteten und den sich gerade im Aufbau befindenden Studiengängen einiges los. Dies bietet zwar viele Chancen, erfordert allerdings auch viel Arbeitsaufwand und Zeitinvestitionen. Genau kann ich diesen Arbeitsaufwand noch

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nicht abschätzen, das muss sich im Laufe der Zeit zeigen. CM: Welche Möglichkeiten gibt es, sich als Stu-dent bei den Rechtspsychologen in der DGPs zu engagieren? Was wären mögliche Aufgabenge-biete und bei wem müsste man sich bewerben? BWdP: Zunächst einmal können Studierende als sogenannte „studentische Mitglieder“ in der DGPs der Fachgruppe Rechtspsychologie beitre-ten. Je mehr studentische und Jung-Mitglieder die Fachgruppe hat, desto mehr Austausch und Diskussion ist möglich. Darüber hinaus ist es

natürlich möglich, konkrete Vorschläge bzgl. Vorhaben oder auch Wünsche an uns zu sen-den. Je nach Möglichkeit können wir dann ver-suchen, diese umzusetzen. Neben der DGPs werde ich natürlich den Newsletter und die Mailingliste weiterführen, mit Unterstützung von Johannes Beller aus Braunschweig bauen wir außerdem gerade eine Website auf (www.rechtspsychologie-nachwuchs.de). Wer bei diesen Tätigkeiten unterstützend tätig wer-den möchte – z.B. als Redakteur oder Autor – kann sich gerne jederzeit bei mir melden.

Carolin Meschede

Carolin Meschede studiert seit 2011 Psychologie in Düsseldorf und arbeitet nebenher als Studentische Hilfskraft bei Prof. Denis Köhler, der im rechts-psychologischen Bereich tätig ist. Dadurch, und durch ein Praktikum bei Be-renike Waubert de Puiseau, hat sie ihr Interesse an der Rechtspsychologie entdeckt und ist Teil des Redaktionsteams des Newsletters.

Berenike Waubert de Puiseau

Berenike Waubert de Puiseau (Dipl.-Psych.) ist Doktorandin in der Abtei-lung Diagnostik und Differentielle Psychologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Nach zwei Forschungsaufenthalten 2008/09 in Syd-ney, Australien, und 2010 Cotonou, Benin (Westafrika), beendete sie 2010 ihr Studium der Psychologie, BWL und Rechtswissenschaften an der Univer-sität Mannheim. Für ihre Diplomarbeit über ein formales Modell zur Diag-nostik von Zeugenkompetenz, betreut von Edgar Erdfelder und André

Aßfalg, bekam sie 2011 den Nachwuchsförderpreis der Fachgruppe Rechtspsychologie der DGPs verliehen. Von 2010 bis 2012 war sie Stipendiatin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Ge-meinschaftsgütern in Bonn und absolvierte 2012 zwei Hospitationen an Forensischen Psychiatrien. Seit November 2012 ist sie für den Nachwuchs der Rechtspsychologie in Deutschland aktiv und seit September 2013 Nachwuchssprecherin der Fachgruppe Rechtspsychologie.

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Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie ist ein Verein für die in der Wissenschaft tätigen Psycho-loginnen und Psychologen. Das Ziel der DGPs ist es, Forschung und Wissenschaft zu fördern. 1904 ursprünglich als Gesellschaft für experimentelle Psychologie gegründet, wurde sie 1929 in die Deutsche Gesellschaft für Psychologie umbenannt. Gründungsmitglieder waren u.a. Robert Som-mer und Georg Elisa Müller. Nach 1938 wurde die DGPs aufgelöst und erst nach dem Zweiten Weltkrieg wieder neu gegründet. Alle zwei Jahre findet der DGPs-Kongress statt. Der Sitz der DGPs befindet sich in Göttingen. Insgesamt hat die DGPs zurzeit über 3000 Mitglieder und 15 Fachgrup-pen, darunter die FG Rechtspsychologie, die FG Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie die FG Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie und psychologische Diagnostik. Der Vorstand der DGPs wird alle zwei Jahre neu gewählt. Seit 2012 ist Prof. Dr. Jürgen Margraf (Ruhr-Universität Bochum) Präsident der DGPs.

Die Fachgruppe Rechtspsychologie der DGPs

Die Fachgruppe Rechtspsychologie der DGPs wurde 1984 gegründet. Zurzeit hat sie ca. 100 Mit-glieder. Wichtige Ziele der FG RP sind eine verbesserte Verankerung der Rechtspsychologie an psy-chologischen Instituten und damit auch die Nachwuchsförderung. Alle zwei Jahre findet die Fach-gruppentagung statt, auf der ein Nachwuchswissenschaftlerpreis vergeben wird. Darüber hinaus arbeitet die FG RP mit der Sektion Rechtspsychologie des Berufsverbands Deutscher Psychologin-nen und Psychologen (BDP) im Bereich der föderativen Weiterbildung zum Fachpsychologen bzw. zur Fachpsychologin zusammen.

Werde Mitglied!

Studierende im Masterstudium Psychologie können studentische Mitglieder in der Fach-gruppe Rechtspsychologie der DGPs werden! Dazu ist eine Mitgliedschaft in der DGPs er-

forderlich. Mitglied kann man werden, indem man durch zwei ordentliche Mitglieder vor-geschlagen und dieser Antrag angenommen wird. Der Jahresbeitrag für studentische Mit-

glieder beträgt 25€; der Beitrag für die Fachgruppenmitgliedschaft pro Fachgruppe 12€.

§5, VII „Studierende in Master of Science-Studiengängen der Psychologie oder äquivalenten Studiengängen können

studentische Mitglieder werden.“

§5, II „In die DGPs kann als ein ordentliches Mitglied, als ein assoziiertes Mitglied oder als ein studentisches Mitglied aufge-

nommen werden, wer von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern zur Aufnahme vorgeschlagen wird und eine wissen-

schaftliche Qualifikation auf dem Gebiet der Psychologie oder ihrer Nachbarfächer nachweist.“

Weitere Infos unter: http://www.dgps.de/uploads/media/antrag_studentisches_mitglied.pdf

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Termine & Fristen und News

“Tätigkeit von Sozialarbeitern und Psychologen im Jugendgerichtsverfahren:

Die Einschätzung der strafrechtlichen Ver-antwortlichkeit nach §3 JGG und die Reife-

beurteilung nach § 105 JGG bei jungen Straftätern in Theorie und Praxis” (D) Vom 6. bis 7. Februar 2014 findet an der Fachhochschu-le das Fortbildungsseminar “Tätigkeit von Sozialarbei-tern und Psychologen im Jugendgerichtsverfahren: Die Einschätzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach §3 JGG und die Reifebeurteilung nach § 105 JGG bei jungen Straftätern in Theorie und Praxis” unter der Leitung von Prof. Dr. Denis Köhler statt.

Kostenbeitrag: 250€

Anmeldung unter: http://soz-kult.fh-duesseldorf.de/weiterbildung

Mehr Infos auf S. 27. des Newsletters!

Konferenz der American Psychology-Law

Society (US) Die jährliche Konferenz der American Psychology-Law Society findet vom 6. bis 9. März 2014 in New Orleans, Louisiana, statt. Der Frühbucherrabatt gilt noch bis zum 31.1.2014.

Zusätzlich können pre-conference-Workshops besucht werden. Der Frühbucherrabatt gilt noch bis zum 15.1.2014.

Mehr Infos unter: http://www.apadivisions.org/division-41/news-events/annual-conference.aspx

“Understanding Justifications and Excu-ses of Criminal Behavior” (NL) Unter dieser Überschrift trifft sich vom 20. bis 22. März 2014 die International Association for Forensic Psycho-therapy in Zeist, Utrecht, Holland.

Beiträge können noch bis zum 15. Dezember 2013 eingereicht werden.

Es sind einige pre- und post-conference-Events geplant.

Mehr Infos unter: http://forensicpsychotherapy.com/events/28-understanding-justifications-and-excuses-of-criminal-behaviour-call-for-abstracts/event-details

International Academy of Investigative Psychology (UK) Die International Academy of Investigative Psychology trifft sich zu ihrer 15. Konferenz vom 8. bis 10. April 2014 in London!

Beiträge können noch bis zum 3.1.2014 eingereicht wer-den.

Mehr Infos unter: http://www.ia-ip.org/

“Trauma, Violence and Recovery. Risk and Resilience Across the Lifespan” (CA) “Trauma, Violence and Recovery. Risk and Resilience Across the Lifespan.” Unter diesem Titel findet vom 19. bis 22. Juni 2014 das XIV. Jährliche Treffen der Interna-tional Association of Forensic Mental Health Services in Toronto statt.

Der Frühbucherrabatt endet am 15.3.2014.

Mehr Infos unter: http://www.iafmhs2014.ca/

Konferenz der Society for the Psycholo-

gical Study of Social Issues (US) Die alle zwei Jahre stattfindende Konferenz der Society for the Psychological Study of Social Issues findet vom 27. bis 29. Juni 2014 in Portland, Oregon, an. Symposien können noch bis zum 10. Dezember 2013, Paper- oder Posterbeiträge bis zum 10. Januar 2014 eingereicht werden.

Mehr Infos unter: http://www.spssi.org/index.cfm?fuseaction=Page.viewPage&pageId=480&parentID=473

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“Criminal Policies in Sexual Violence: From Research to Legislation and Treat-

ment.” (P) Die International Association for the Treatment of Sex-ual Offenders trifft sich vom 3. bis 6. September 2014 in Porto, Portugal. Der Titel des Kongresses lautet “Criminal Policies in Sexual Violence: From Research to Legislation and Treatment.”

Beiträge können noch bis zum 31. Mai 2014 eingereicht werden. Invited Speakers sind u.a. Karl Hanson, Peer Briken, Tony Ward und Michael Seto. Es werden zahl-reiche pre-conference-Workshops angeboten.

Mehr Infos unter: http://www.iatso.org/images/stories/Porto2014/call_for_abstracts_porto2014.pdf

Society for Police and Criminal Psychology

(US) Die Society for Police and Criminal Psychology tagt vom 17. bis 20. September 2014 in Las Vegas.

Weitere Informationen folgen: http://psychweb.cisat.jmu.edu/spcp/conference.html

49. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie vom 21. bis 25. September 2014 in Bochum (D)

Unter dem Motto Vielfalt der Psychologie findet vom 21. bis 25. September 2014 in Bochum der 49. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie statt. Da gleich-zeitig das Bochumer Institut für Psychologie auch seinen 50. Geburtstag feiert, hat sich der Präsident des Kon-gresses, Prof. Dr. Onur Güntürkün, viele spannende Sa-chen einfallen lassen.

Beiträge können bis zum 31.1.2014 eingereicht werden. Der Frühbucherrabatt gilt bis zum 16.6.2014.

Mehr Infos unter: http://www.dgpskongress.de/frontend/index.php

Was vergessen? Schickt uns eine Mail an:

[email protected]

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Das Jahr 2014 geht zu Ende. Hinter uns liegen fast zwölf teils sehr anstrengende Monate. Ins-gesamt konnte das Redaktionsteam in diesem Jahr drei Newsletter herausgeben, auf der Mai-lingsliste sind mittlerweile über 500 Mitglieder, wir haben eine eigene Website, die noch mit Leben gefüllt werden muss, und wir haben ein eigenes Logo, das es auch als Aufkleber gibt. Damit haben wir fast mehr erreicht, als wir uns ursprünglich vorgenommen hatten. Auch im Jahr 2014 soll der Newsletter weiter erscheinen. Einige Redaktionsressorts sind noch nicht besetzt und Unterstützung wird weiterhin ausdrücklich gesucht. Mittlerweile haben wir alle deutschen Masterstudiengänge der Rechts-psychologie vorgestellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit alle Studienmöglichkeiten im Bereich Rechtspsychologie an deutschen Uni-versitäten vorgestellt wurden. 2014 sollen des-

halb verstärkt Universitäten vorgestellt werden, die rechtspsychologische Module bzw. Veran-staltungen in ihre regulären Studiengänge inte-griert haben wie z.B. Gießen, Braunschweig, Kiel und Mainz. Außerdem peilen wir für 2014 an, die Masterstudiengänge in den an Deutsch-land angrenzenden Länder an. Weitere Rubri-ken, die wir stärken möchten sind Auslandser-fahrungen und Praktikumsberichte sowie Einbli-cke in die praktische rechtspsychologische Tä-tigkeit. Nun gönnen wir uns aber nach der vielen Arbeit etwas Ruhe und wünschen allen Leserin-nen und Lesern eine schöne Adventszeit, be-sinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch in ein spannendes und tolles Jahr 2014! Das Redaktionsteam des Newsletters für den Rechtspsychologie-Nachwuchs Deutschlands

Fazit und Ausblick

Schenken

Schenke groß oder klein, aber immer gediegen.

Wenn die Bedachten die Gabe wiegen, sei dein Gewissen rein.

Schenke herzlich und frei.

Schenke dabei, was in dir wohnt an Meinung, Geschmack und Humor,

so dass die eigene Freude zuvor dich reichlich belohnt.

Schenke mit Geist, ohne List.

Sei eingedenk, dass dein Geschenk

du selber bist.

Joachim Ringelnatz (1883 - 1934)

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Impressum

Chefredakteurin: Berenike Waubert de Puiseau

Layout: Arvid Hofmann & Stefan Rosengarten

Webmaster: Johannes Beller

Redaktion Studienmöglichkeiten Rechtspsychologie: Berenike Waubert de Puiseau

Redaktion Internationale Studiengänge: N.N.

Redaktion Zusammenfassung wissenschaftlicher Artikel: Carolin Meschede

Redaktion Aktuelles Geschehen: Carolin Meschede

Redaktion Werdegang: Dr. Deborah Hellmann

Redaktion Praktika: N.N.

Redaktion Erlebnisberichte: N.N.

Redaktion Leserbriefe: Dr. Deborah Hellmann

Der Newsletter wird über die Mailingliste für den Rechtspsychologie-Nachwuchs Deutschlands verschickt. Mehr Infos unter:

http://www.rechtspsychologie-nachwuchs.de/

Adresse Leserbriefe

[email protected]

Adresse Redaktion

Redaktion Newsletter für Deutschlands Rechtspsychologie-Nachwuchs

c/o Berenike Waubert de Puiseau

Diagnostik und Differentielle Psychologie

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

40204 Düsseldorf

[email protected]

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Mach mit!

Ein Newsletter macht viel Arbeit und ist nur so gut wie die Informati-onen, die darin enthalten sind. Je mehr mitmachen, desto besser

werden die Newsletter!

Falls Ihr gerne einen Artikel zusammenfassen, Eure Forschung vor-stellen, eine Information bekannt machen, einen Bericht über ein

rechtspsychologisches Event oder einen anderen Beitrag schreiben wollt, schickt eine Email an:

bwdp-at-uni-duesseldorf.de!

Redaktionsschluss für den nächsten Newsletter ist der

31.01.2014.

Wir sind gespannt und freuen uns auf Eure Beiträge!

Euer Redaktionsteam