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1 Stand: Januar 2002 Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen Limited Company Limited Company statt GmbH statt GmbH PRO und CONTRA Eine vergleichende Betrachtung

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1Stand: Januar 2002 Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen

Limited CompanyLimited Companystatt GmbHstatt GmbH

PRO und CONTRAEine vergleichende

Betrachtung

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„Limited“ statt GmbH ?

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Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

3 Urteile zur Niederlassungsfreiheit:-Centros - Entscheidung-Überseering - Urteil-Inspire Art - Urteil

Kernfrage: Sind ausländische Kapitalgesellschaften,die nicht die deutschen Kapitalaufbringungsvorschriften erfüllen, in Deutschland als juristische Personen anzuerkennen?

Grundsatz der Niederlassungsfreiheit

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„Limited“ statt GmbH ?

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Grundsatz der Niederlassungsfreiheit

Entscheidung des EuGH:

Eine in einem Mitgliedstaat der EU gegründete Kapitalgesellschaft muss in jedem anderen EU- Mitgliedstaat rechtlich als juristische Person behandelt werden, auch wennsie die Gründungsvorschriften (z.B. Kapitalaufbringung) des jeweiligen Staates nicht erfüllt.

Das gilt auch dann, wenn sie in einem Mitgliedstaat nur gegründet worden ist, ihre gesamte Geschäftstätigkeit aber ausschließlich in dem anderen Mitgliedstaat ausübt.

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„Limited“ statt GmbH ?

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Auswirkungen auf deutsches Gesellschaftsrecht:

Gründung einer Kapitalgesellschaft z.B. in Großbritannien = englische private limited company

Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland in England nur „Büro" (Briefkasten) „Limited" muss in Deutschland wie eine GmbH

behandelt werden

Grundsatz der Niederlassungsfreiheit

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„Limited“ statt GmbH ?

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Grundsatz der Niederlassungsfreiheit

Das bedeutet in der Praxis:

Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen

Parteifähigkeit in gerichtlichen Prozessen Grundbuchfähigkeit Besteuerung wie GmbH

(Körperschaftsteuer 25%) Vertretung durch Geschäftsführer

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„Limited“ statt GmbH ?

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Limited oder GmbH ?

zu vergleichen sind:

1. Gründungskosten2. Laufende Kosten3. Besteuerung4. Offenlegungspflichten5. Eigenkapitalvorschriften

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„Limited“ statt GmbH ?

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1. Gründungskosten

Gründungskosten der Limited in England sehr niedrig -> keine notarielle

Beurkundung Angebote ab 555 Euro für Gründung mit Register-

eintragung und Bereitstellung „registered office" und „nominee secretary" für ein Jahr

beinhaltet allgemeine Standard-Satzung Beratung und individuelle Gestaltung -> Aufpreis

(in Deutschland in Notargebühr enthalten) Frage, ob Übersetzung enthalten ist

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„Limited“ statt GmbH ?

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Eintragung Zweigniederlassung

Tätigkeit in Deutschland -> Zweigniederlassungbei deutschen Handelsregister anzumelden

Anmeldung notariell -> Nachweis der Legitimationder Geschäftsführer erforderlich

beizufügen sind:1. beglaubigte Abschriften Gründungurkunde +

Satzung2. Bescheinigung des „Registrar of Companies"

über Gründung, Fortbestand, Direktoren und secretary

3. deutsch - im Inland öffentlich bestellter undvereidigter Übersetzer

1. Gründungskosten

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„Limited“ statt GmbH ?

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Kosten von Änderungen

z.B. Wechsel Direktoren, Änderung Satzung,Änderung Firmennamen

Anmeldung beim Handelsregister -> notariell beizufügen sind:

1. beglaubigte Abschrift geänderte Satzung2. deutsch - im Inland öffentlich bestellter und

vereidigter Übersetzer

2. Laufende Kosten

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„Limited“ statt GmbH ?

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Kosten Büro in England

„registered office" in England = Pflicht bei Tätigkeit nur in Deutschland = Büro ohne

eigene Funktion -> Briefkasten, Telefonanschluss Kosten für Anrufumleitung und Weitersendung der

Post

2. Laufende Kosten

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„Limited“ statt GmbH ?

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Kosten des rechtlichen Vertreters

„secretary" zur Wahrnehmung der rechtlichen Angelegenheiten = Pflichtorgan

verantwortlich für Registeranmeldungen, Gesellschafterversammlungen, Protokolle

Standardangebote: Rechtsanwalt als „nominee secretary"

2. Laufende Kosten

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„Limited“ statt GmbH ?

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Kosten des rechtlichen Vertreters

Problem: Vertretungsmacht nur ein director bestellt (Einzelgeschäftsführer) wichtige Geschäfte (nicht gewöhnlicher

Geschäftsbetrieb) Vertretung nur zusammen mit dem secretary umständlich und verursacht Kosten

2. Laufende Kosten

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„Limited“ statt GmbH ?

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3. Besteuerung

Besteuerung in Deutschland

Zweigniederlassung in Deutschland = inländische Betriebsstätte

ausschließliche Geschäftstätigkeit in Deutschland-> nur inländische Einkünfte

Doppelbesteuerungsabkommen -> Besteuerung nur in Deutschland nach deutschen Steuergesetzen

Jahresabschluss, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuererklärung wie bei deutscher GmbH

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„Limited“ statt GmbH ?

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3. Besteuerung

Pflichten gegenüber englischem Finanzamt

keine Einkünfte in England= keine Besteuerung in England

aber Verwaltungssitz in England trotzdem Steuererklärung beim zuständigen

englischen Finanzamt einreichen

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„Limited“ statt GmbH ?

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4. Offenlegungspflichten

Deutschland Einreichung des Jahresabschlusses beim

Handelsregister am Sitz der Zweigniederlassung

Bekanntmachung im Bundesanzeiger, wo und unter welcher Registernummer Jahresabschluss offengelegt

entspricht den Vorschriften für deutsche GmbH

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„Limited“ statt GmbH ?

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Erstellung eines Jahresabschlusses nach englischen Vorschriften: „annual return" + „accounts"

Kosten für Buchhaltung, Bilanzierung, Wirtschaftsprüfertestat in englischer Sprache

Einreichung beim „Registrar of Companies" öffentlich, geben unproblematisch Kopien

heraus

England

4. Offenlegungspflichten

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„Limited“ statt GmbH ?

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1. Geldbußen

2. Löschung aus dem Register - sog. Amtslöschung

Gesellschaft verliert ihre Rechtsfähigkeit Wiedereintragung nur mit erheblichem Aufwand Vermögen fällt an die englische Krone Verlust der Haftungsbeschränkung -> unbeschränkte

Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer Vertretung: von deutschem Gericht bestellter Pfleger

Folgen bei Nichteinreichung

4. Offenlegungspflichten

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„Limited“ statt GmbH ?

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5. Eigenkapitalvorschriften

Mindestkapital bei Gründung

GmbH: Mindest-Stammkapital 25.000 Euro mindestens einzuzahlen 12.500 Euro

Limited:keine Eigenkapitalvorschriften Gründung z.B. mit 1 Pfund möglich

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„Limited“ statt GmbH ?

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5. Eigenkapitalvorschriften

Probleme bei fehlendem Eigenkapital

Aufbringung der Gründungskosten und des Startkapitals für den Geschäftsbetrieb

Nachweis der Kreditwürdigkeit zur Aufnahme von Fremdkapital

u.U. fehlende Akzeptanz bei Auftraggebern, erscheint unseriös

Kompensation durch strengere Gläubigerschutzregeln

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„Limited“ statt GmbH ?

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fehlender Gläubigerschutz wird durch individuelle vertragliche Vereinbarungen ersetzt

Finanzierungspraxis in England und USA: Abschluss sog. „corporate finance covenants„

Einblick in und Einfluss auf Geschäftsführung Festlegung von Zielgrößen -

Eigenkapitalausstattung, Verschuldung, Ertrag, Liquidität

Fixierung von Verhaltenspflichten Sanktionen bei Nichteinhaltung

Aufnahme von Fremdkapital

5. Eigenkapitalvorschriften

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„Limited“ statt GmbH ?

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Limited

Ausschüttung nur aus Gewinnen

Kapitalherabsetzung bedarf gerichtlicher Entscheidung

Erwerb eigener Anteile nur aus Gewinnen

Durchgriffshaftung

Kapitalaufbringung und -erhaltung

6. Gläubigerschutz

GmbH

Ausschüttung ausgesamtem Eigenkapital, soweit Stamm-kapital übersteigt

Kapitalherabsetzung durchGesellschafterbeschluss (Notar)

eigene Anteile aus Eigenkapital über Stammkapital

Durchgriffshaftung

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„Limited“ statt GmbH ?

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6. Gläubigerschutz

fehlender Gläubigerschutz wird durch schnellere Durchgriffshaftung kompensiert

betrifft Gesellschafter und Geschäftsführer Haftungsbeschränkung auf

Gesellschaftsvermögen entfällt Gläubiger können unmittelbar auf

Vermögen der Gesellschafter und Geschäftsführer zugreifen

Durchgriffshaftung

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„Limited“ statt GmbH ?

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6. Gläubigerschutz

Verschärfung der Insolvenzhaftung von Geschäftsführern

„Insolvency Act" von 1986 = 2 Rechtsinstitute 1. „wrongful trading„ = schlechte

Geschäftführung auch unabsichtlich 2. „fraudulent trading„ = absichtliches Handeln

entgegen Gläubigerinteressen Folge: persönliche Haftung der Geschäftsführer

unabhängig von Insolvenz

Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer

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„Limited“ statt GmbH ?

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6. Gläubigerschutz

Nachweis vor Gericht durch Geschäftsführer: alle Schritte unternommen, um Verluste der Gläubiger zu minimieren

ab Zeitpunkt der Vorhersehbarkeit der Insolvenz u. U. sofort ab Gründung, da infolge fehlenden

Mindestkapitals unterkapitalisiert Gesetz schreibt kein Mindestkapital vor, aber

Eigenkapital-ausstattung liegt in Verantwortung der Gesellschaft

Vorteil verbunden mit Nachteil, dass man sich nie auf eine sichere Größe berufen kann

„wrongful trading"

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„Limited“ statt GmbH ?

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6. Gläubigerschutz

wenn Limited nur Fassade ist - Missbrauch der Haftungsbeschränkung

Beteiligung der Gesellschafter an wrongful oderfraudulent trading - Missbrauch der Gesellschafter-stellung zum Nachteil von Gläubigern

z.B. existenzvernichtender Eingriff, absichtlicher Vermögensentzug, Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

unabhängig von Insolvenz !

Durchgriffshaftung auf Gesellschafter