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1Stand: Januar 2002 Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Limited CompanyLimited Companystatt GmbHstatt GmbH
PRO und CONTRAEine vergleichende
Betrachtung
Stand: Januar 2002Seite: 2 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
3 Urteile zur Niederlassungsfreiheit:-Centros - Entscheidung-Überseering - Urteil-Inspire Art - Urteil
Kernfrage: Sind ausländische Kapitalgesellschaften,die nicht die deutschen Kapitalaufbringungsvorschriften erfüllen, in Deutschland als juristische Personen anzuerkennen?
Grundsatz der Niederlassungsfreiheit
Stand: Januar 2002Seite: 3 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Grundsatz der Niederlassungsfreiheit
Entscheidung des EuGH:
Eine in einem Mitgliedstaat der EU gegründete Kapitalgesellschaft muss in jedem anderen EU- Mitgliedstaat rechtlich als juristische Person behandelt werden, auch wennsie die Gründungsvorschriften (z.B. Kapitalaufbringung) des jeweiligen Staates nicht erfüllt.
Das gilt auch dann, wenn sie in einem Mitgliedstaat nur gegründet worden ist, ihre gesamte Geschäftstätigkeit aber ausschließlich in dem anderen Mitgliedstaat ausübt.
Stand: Januar 2002Seite: 4 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Auswirkungen auf deutsches Gesellschaftsrecht:
Gründung einer Kapitalgesellschaft z.B. in Großbritannien = englische private limited company
Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland in England nur „Büro" (Briefkasten) „Limited" muss in Deutschland wie eine GmbH
behandelt werden
Grundsatz der Niederlassungsfreiheit
Stand: Januar 2002Seite: 5 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Grundsatz der Niederlassungsfreiheit
Das bedeutet in der Praxis:
Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
Parteifähigkeit in gerichtlichen Prozessen Grundbuchfähigkeit Besteuerung wie GmbH
(Körperschaftsteuer 25%) Vertretung durch Geschäftsführer
Stand: Januar 2002Seite: 6 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Limited oder GmbH ?
zu vergleichen sind:
1. Gründungskosten2. Laufende Kosten3. Besteuerung4. Offenlegungspflichten5. Eigenkapitalvorschriften
Stand: Januar 2002Seite: 7 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
1. Gründungskosten
Gründungskosten der Limited in England sehr niedrig -> keine notarielle
Beurkundung Angebote ab 555 Euro für Gründung mit Register-
eintragung und Bereitstellung „registered office" und „nominee secretary" für ein Jahr
beinhaltet allgemeine Standard-Satzung Beratung und individuelle Gestaltung -> Aufpreis
(in Deutschland in Notargebühr enthalten) Frage, ob Übersetzung enthalten ist
Stand: Januar 2002Seite: 8 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Eintragung Zweigniederlassung
Tätigkeit in Deutschland -> Zweigniederlassungbei deutschen Handelsregister anzumelden
Anmeldung notariell -> Nachweis der Legitimationder Geschäftsführer erforderlich
beizufügen sind:1. beglaubigte Abschriften Gründungurkunde +
Satzung2. Bescheinigung des „Registrar of Companies"
über Gründung, Fortbestand, Direktoren und secretary
3. deutsch - im Inland öffentlich bestellter undvereidigter Übersetzer
1. Gründungskosten
Stand: Januar 2002Seite: 9 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Kosten von Änderungen
z.B. Wechsel Direktoren, Änderung Satzung,Änderung Firmennamen
Anmeldung beim Handelsregister -> notariell beizufügen sind:
1. beglaubigte Abschrift geänderte Satzung2. deutsch - im Inland öffentlich bestellter und
vereidigter Übersetzer
2. Laufende Kosten
Stand: Januar 2002Seite: 10 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Kosten Büro in England
„registered office" in England = Pflicht bei Tätigkeit nur in Deutschland = Büro ohne
eigene Funktion -> Briefkasten, Telefonanschluss Kosten für Anrufumleitung und Weitersendung der
Post
2. Laufende Kosten
Stand: Januar 2002Seite: 11 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Kosten des rechtlichen Vertreters
„secretary" zur Wahrnehmung der rechtlichen Angelegenheiten = Pflichtorgan
verantwortlich für Registeranmeldungen, Gesellschafterversammlungen, Protokolle
Standardangebote: Rechtsanwalt als „nominee secretary"
2. Laufende Kosten
Stand: Januar 2002Seite: 12 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Kosten des rechtlichen Vertreters
Problem: Vertretungsmacht nur ein director bestellt (Einzelgeschäftsführer) wichtige Geschäfte (nicht gewöhnlicher
Geschäftsbetrieb) Vertretung nur zusammen mit dem secretary umständlich und verursacht Kosten
2. Laufende Kosten
Stand: Januar 2002Seite: 13 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
3. Besteuerung
Besteuerung in Deutschland
Zweigniederlassung in Deutschland = inländische Betriebsstätte
ausschließliche Geschäftstätigkeit in Deutschland-> nur inländische Einkünfte
Doppelbesteuerungsabkommen -> Besteuerung nur in Deutschland nach deutschen Steuergesetzen
Jahresabschluss, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuererklärung wie bei deutscher GmbH
Stand: Januar 2002Seite: 14 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
3. Besteuerung
Pflichten gegenüber englischem Finanzamt
keine Einkünfte in England= keine Besteuerung in England
aber Verwaltungssitz in England trotzdem Steuererklärung beim zuständigen
englischen Finanzamt einreichen
Stand: Januar 2002Seite: 15 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
4. Offenlegungspflichten
Deutschland Einreichung des Jahresabschlusses beim
Handelsregister am Sitz der Zweigniederlassung
Bekanntmachung im Bundesanzeiger, wo und unter welcher Registernummer Jahresabschluss offengelegt
entspricht den Vorschriften für deutsche GmbH
Stand: Januar 2002Seite: 16 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Erstellung eines Jahresabschlusses nach englischen Vorschriften: „annual return" + „accounts"
Kosten für Buchhaltung, Bilanzierung, Wirtschaftsprüfertestat in englischer Sprache
Einreichung beim „Registrar of Companies" öffentlich, geben unproblematisch Kopien
heraus
England
4. Offenlegungspflichten
Stand: Januar 2002Seite: 17 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
1. Geldbußen
2. Löschung aus dem Register - sog. Amtslöschung
Gesellschaft verliert ihre Rechtsfähigkeit Wiedereintragung nur mit erheblichem Aufwand Vermögen fällt an die englische Krone Verlust der Haftungsbeschränkung -> unbeschränkte
Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer Vertretung: von deutschem Gericht bestellter Pfleger
Folgen bei Nichteinreichung
4. Offenlegungspflichten
Stand: Januar 2002Seite: 18 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
5. Eigenkapitalvorschriften
Mindestkapital bei Gründung
GmbH: Mindest-Stammkapital 25.000 Euro mindestens einzuzahlen 12.500 Euro
Limited:keine Eigenkapitalvorschriften Gründung z.B. mit 1 Pfund möglich
Stand: Januar 2002Seite: 19 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
5. Eigenkapitalvorschriften
Probleme bei fehlendem Eigenkapital
Aufbringung der Gründungskosten und des Startkapitals für den Geschäftsbetrieb
Nachweis der Kreditwürdigkeit zur Aufnahme von Fremdkapital
u.U. fehlende Akzeptanz bei Auftraggebern, erscheint unseriös
Kompensation durch strengere Gläubigerschutzregeln
Stand: Januar 2002Seite: 20 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
fehlender Gläubigerschutz wird durch individuelle vertragliche Vereinbarungen ersetzt
Finanzierungspraxis in England und USA: Abschluss sog. „corporate finance covenants„
Einblick in und Einfluss auf Geschäftsführung Festlegung von Zielgrößen -
Eigenkapitalausstattung, Verschuldung, Ertrag, Liquidität
Fixierung von Verhaltenspflichten Sanktionen bei Nichteinhaltung
Aufnahme von Fremdkapital
5. Eigenkapitalvorschriften
Stand: Januar 2002Seite: 21 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
Limited
Ausschüttung nur aus Gewinnen
Kapitalherabsetzung bedarf gerichtlicher Entscheidung
Erwerb eigener Anteile nur aus Gewinnen
Durchgriffshaftung
Kapitalaufbringung und -erhaltung
6. Gläubigerschutz
GmbH
Ausschüttung ausgesamtem Eigenkapital, soweit Stamm-kapital übersteigt
Kapitalherabsetzung durchGesellschafterbeschluss (Notar)
eigene Anteile aus Eigenkapital über Stammkapital
Durchgriffshaftung
Stand: Januar 2002Seite: 22 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
6. Gläubigerschutz
fehlender Gläubigerschutz wird durch schnellere Durchgriffshaftung kompensiert
betrifft Gesellschafter und Geschäftsführer Haftungsbeschränkung auf
Gesellschaftsvermögen entfällt Gläubiger können unmittelbar auf
Vermögen der Gesellschafter und Geschäftsführer zugreifen
Durchgriffshaftung
Stand: Januar 2002Seite: 23 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
6. Gläubigerschutz
Verschärfung der Insolvenzhaftung von Geschäftsführern
„Insolvency Act" von 1986 = 2 Rechtsinstitute 1. „wrongful trading„ = schlechte
Geschäftführung auch unabsichtlich 2. „fraudulent trading„ = absichtliches Handeln
entgegen Gläubigerinteressen Folge: persönliche Haftung der Geschäftsführer
unabhängig von Insolvenz
Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer
Stand: Januar 2002Seite: 24 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
6. Gläubigerschutz
Nachweis vor Gericht durch Geschäftsführer: alle Schritte unternommen, um Verluste der Gläubiger zu minimieren
ab Zeitpunkt der Vorhersehbarkeit der Insolvenz u. U. sofort ab Gründung, da infolge fehlenden
Mindestkapitals unterkapitalisiert Gesetz schreibt kein Mindestkapital vor, aber
Eigenkapital-ausstattung liegt in Verantwortung der Gesellschaft
Vorteil verbunden mit Nachteil, dass man sich nie auf eine sichere Größe berufen kann
„wrongful trading"
Stand: Januar 2002Seite: 25 / 25
„Limited“ statt GmbH ?
Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen
6. Gläubigerschutz
wenn Limited nur Fassade ist - Missbrauch der Haftungsbeschränkung
Beteiligung der Gesellschafter an wrongful oderfraudulent trading - Missbrauch der Gesellschafter-stellung zum Nachteil von Gläubigern
z.B. existenzvernichtender Eingriff, absichtlicher Vermögensentzug, Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
unabhängig von Insolvenz !
Durchgriffshaftung auf Gesellschafter