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www.lra-bgl.de für Senioren und für Menschen mit Behinderung Wegweiser für den Landkreis Berchtesgadener Land

für Senioren für Menschen mit und Behinderung · 9561-0. I. Beratung und Hilfe 7 Beratung wird in den unterschiedlichsten Bereichen von verschiede-nen Ämtern, Institutionen, Verbänden,

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www.lra-bgl.de

für Seniorenund

für Menschen mitBehinderung

Wegweiser

für den Landkreis Berchtesgadener Land

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Die Pflege kommt vom BRK

Rufen Sie uns an, wir helfen und beraten Sie unverbindlich

Bad Reichenhall85eßartssuitnezniV81eßartsledeiR

83435 Bad Reichenhall 83395 Freilassing Tel.: 08651/9590-18 Tel.: 08654/1460Fax: 08651/9590-50 Fax: 08654/7795862

Berchtesgaden1eßartsreremmiW2gewneseiW

83471 Berchtesgaden 83317 Teisendorf Tel.: 08652/1446 Tel.: 08666/1070

Fax: 08651/9590-50 Fax: 08654/7795862

Individuelle Sozialberatung • Pflege zu Hause • TagespflegeAngehörigenunterstützung (SHG Angehörige pflegen Angehörige)

Leben mit Alzheimer • Hausnotruf • Fahr- und Begleitdienste • Essen auf Rädern

Internet: www.brk-bgl.de E-Mail: [email protected]

?????

Wenn es nicht mehr so geht, wieSie wollen, sind wir für Sie da.Der ambulante Pflegedienst desBRK hilft Ihnen, auch im Alter einselbstbestimmtes Leben zu Hausezu führen.

Freilassing

Teisendorf

Pflege unter einem guten Zeichen

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Grußwort des Landrates

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Senioren- und Behindertenpolitik gewinnt angesichts derdemographischen Entwicklung und den damit verbunde-nen gesellschaftlichen Veränderungen immer mehr anBedeutung. Viele alte und auch schon ältere Menschenhaben keinen Familienanschluss mehr und sind – oftmalsauf sich alleine gestellt – auf fremde Hilfe angewiesen.Dadurch verlagert sich die Aufgabe, für sie Verantwortung zuübernehmen und für sie zu sorgen, immer häufiger von derFamilie auf die Kommunen.

Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, Ihnen mit dieser nun-mehr schon in 5. Auflage vorliegenden Broschüre einen Über-blick über die vielfältigen Angebote in unserem Landkreis zuverschaffen. Außerdem soll dieses Heft für Sie ein Leitfadensein in Fragen der Beratung, des Wohnens, der Pflege sowiein den sonstigen wichtigen Bereichen, die mit dem Älterwer-den und bei Behinderung zunehmend an Bedeutung gewin-nen.

Auch wenn nicht alle Themen angesprochen werden können,soll diese Broschüre Sie anregen und ermuntern, sich mit denentsprechenden Stellen und Institutionen in Verbindung zu set-zen, um weitergehende Hilfe, Beratung und Informationen zuerhalten.

Berchtesgadener Land, im Herbst 2009

Ihr

Georg GrabnerLandrat

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Grußwort der Behindertenbeauftragten

Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Seniorinnen und Senioren,liebe Menschen mit Handicap,

es stimmt, es ist schön bei uns im Berchtesgadener Land. Wirleben gerne hier. Und viele Menschen aus anderen Regio-nen kommen und wollen uns besuchen, sich hier für länge-re oder kürzere Zeit wohl fühlen.

Dieser Wegweiser ist dabei sicher eine Hilfe in vielen Fragen. Vielleicht irritiert es Sie, dass ich mich hier als Behindertenbe-auftragte zu Wort melde. Aber Hand aufs Herz: Sind wir nichtalle in irgendeiner Weise „behindert“ oder besser: We r d e nwir nicht behindert, fühlen wir uns nicht oft allein gelassen?Das trifft nicht nur auf Seniorinnen und Senioren zu, sondernauch auf Mütter mit kleinen Kindern, auf Sportler, die einenUnfall erlitten haben, auf Menschen, die von Geburt an oderdurch ein Unglück mit einem Handicap leben müssen. Jederist froh, wenn er weiß, wo er/sie Hilfe bekommen kann, wereinem zur Seite steht, akut oder über einen längeren Zeitraum.Dieser Wegweiser soll eine Hilfe für sie sein, soll ihnen beweisen:Hier im Berchtesgadener Land lässt es sich gut leben. Hier gibtes Ansprechpartner, die mir weiter helfen.

Natürlich ist mir bewusst, dass nicht alles optimal ist. Ich ver-suche als Behindertenbeauftragte mitzuhelfen, Barrierenabzubauen – die realen und die in den Köpfen. Wir allebrauchen einander, und wenn wir zusammen helfen, dieJungen und die Alten, die „Profis“ und die Ehrenamtlichen, dieÄmter und Institutionen, die Helferkreise, die Kirchengemein-den und Selbsthilfegruppen, dann können wir auch weiter-hin gut leben hier in unserem Landkreis BerchtesgadenerLand.

Ich wünsche Ihnen alles Gute,

Ihre

Hannelore Bohm

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Branchenverzeichnis

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Branche Seite

Altenheime 29Apotheken 14Ärzte 18Bayerisches Rotes Kreuz U2Berufliche Bildung 3Bestattungen 26Diakonie 13Dokumentation Obersalzberg 14Heilpädagogische Tagesstätte 20Heilpraktiker 17Hotel 35Klinik 29Krankengymnastik & Sportrehabilitation 17

Branche Seite

Krankenpflege 13Lebenshilfe für Behinderte Menschen 3Malteser Hilfsdienst 23Orthopädie 14Pflege- und Therapiezentrum U4Pflegedienst 17Physiotherapie 17Psychologische Betreuung 17Reha-Klinik 29Seniorenhaus 20Seniorenheim 29Seniorenheime 6Seniorenwohn- und Pflegeheim 5

Branche Seite

Sozialstation 20Sozialverband 9Sportpark U3Steuerberater 17

Branche Seite

Treppenlifte 4Yoga Lehrer 17

U = Umschlagseite

Liebe Leserinnen, liebe Leser!Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Dienstleis-tern, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Infor-mationen finden Sie im Internet unter www.alles-deutschland.de.

Helfen Sie mit...!

83317 TEISENDORFHolzhausener Str. 13Tel.: 0 86 66 / 98 82-0

Lebenshilfe für geistig BehinderteKreisvereinigung Berchtesgadener Land e.V.

Ihr Beitrag kann helfen,dass Menschen mit geisti-ger- und Mehrfachbehin-derung eine umfassendeBetreuung und Unter-stützung erhalten, dieihnen das tägliche Lebenerleichtert und Geborgenheit vermittelt.

Spendenkonten:Sparkasse BGL (BLZ 710 500 00) Kto. 27 300Raiffeisenbank (BLZ 701 691 91) Kto. 123 900

ww

w.le

bens

hilf

e-bg

l.de

Helfen Sie mit...!

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Inhaltsverzeichnis

SeiteGrußwort des Landrates 1Grußwort der Behindertenbeauftragten 2Branchenverzeichnis 3

I. Beratung und Hilfe 7I.1. Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände 7I.2. Landratsamt Berchtesgadener Land 7I.3. Rentenberatung 7I.4. Sozialhilfe 8I.5. Kriegsopferfürsorge 10I.6. Wohngeld 11I.7. Schuldnerberatung/Insolvenzberatung 11

Seite I.8. Rechtsberatung 12I.9. Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer 12I.10. Fachstelle Gerontopsychiatrie 12I.11. Telefon-Seelsorge 12I.12. Behindertenbeauftragte 13I.13. Selbsthilfegruppen 13

II. Besondere finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 15II.1. Befreiung von der Zuzahlungsverpflichtung 15II.2. Fahrtkostenermäßigung der Deutschen Bahn 15II.3. Prozesskostenhilfe 15II.4. Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht 15

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Seite II.5. Telefongebührenermäßigung 16II.6. Ermäßigungen in Verbindung

mit einer Schwerbehinderung 16II.7. Befreiung von der Gebührenerhebung bei

Ausstellung von Personaldokumenten 16II.8. Wohnberechtigungsschein 16II.9. „Sozialrabatt“ von E.ON Bayern 17

III. Die Betreuung 18III.1. Die Vorsorgevollmacht 18III.2. Betreuungsverfügung 19III.3. Patientenverfügung/-testament 19

IV. Pflege und Unterstützung zu Hause 21IV.1. Essen auf Rädern 21IV.2. Haus-Notruf-Dienste 21IV.3. Soziale Pflegeversicherung 21IV.4. Hospiz-Bewegung 22

V. Wohnen im Alter 23V.1. Betreutes Wohnen 24V.2. Stationäre Einrichtungen 25

Impressum 25

VI. Testament und Todesfall 26VI.1. Testament 26VI.2. Todesfall 27

VII. Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener Land 28

VIII. Aktiv auch im Alter 35

IX. Anhang / Wichtige Rufnummern 36

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SeniorenwohnenBad Reichenhall – RiedelstraßeRiedelstraße 5

83435 Bad Reichenhall

• Schwerstpflege

• Palliativpflege

• Kurzzeitpflege

SeniorenwohnenBad Reichenhall – KirchbergThumseestr. 9

83435 Bad Reichenhall

• Wohnbereich Pflege

• Wohnbereich Rüstige

• Dementenbetreuung

SeniorenwohnenBad Reichenhall – WisbacherstraßeWisbacherstr. 4

83435 Bad Reichenhall

• Betreutes Wohnen

• Ambulanter Dienst

Unsere 3 Standorte

in Bad Reichenhall

Telefonzentrale:

08651 9561-0

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I. Beratung und Hilfe

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Beratung wird in den unterschiedlichsten Bereichen von verschiede-nen Ämtern, Institutionen, Verbänden, Vereinen, Kirchen und priva-ten Trägern angeboten.

I.1. Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände

Wohlfahrtsverbände bieten allen Menschen unabhängig von Alter,Geschlecht, Stand, Nationalität oder Religionszugehörigkeit sozialeHilfen und Beratung an. Im Landkreis Berchtesgadener Land könnenSie bei folgenden Verbänden Beratung und Hilfe erhalten:

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband BGLWisbacherstraße 14, 83451 PidingTelefon: 0 86 51/37 15Fax: 0 86 51/71 06 38E-Mail: [email protected]

Bayerisches Rotes KreuzRiedelstraße 18, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/23 45 oder 9 59 00Fax: 0 86 51/95 90 50

CaritasSalzburger Straße 29b, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/7 16 90

Diakoniesiehe Kontaktstellen auf Seite 28

Malteser HilfsdienstTumpenstraße 11, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/30 77Fax: 0 86 51/30 78

I.2. Landratsamt Berchtesgadener Land

Salzburger Straße 64, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/77 30

GesundheitsamtDas Gesundheitsamt berät Menschen, die an einer Sucht, psychi-schen Krankheit oder Behinderung leiden. Es informiert Betroffeneund Angehörige über Hilfs- und Beratungsangebote in der Region,über Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende undnachsorgende Hilfe gewähren können.

Sachgebiete Sozialwesen/WohngeldVon den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landrats-amt erhalten Sie unter anderem auch Beratung in Sachen Betreu-ung, Sozialhilfe (z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-derung, Hilfe zur Pflege usw.) sowie Wohngeld. Näheres dazu in denAbschnitten I. und III.

I.3. Rentenberatung

Die Rentenberatung ist ein umfangreiches und schwieriges Rechts-gebiet. Aus diesem Grund ist hier ein Beratungsangebot außeror-dentlich wichtig. Vor allem Versicherte „rentennaher Jahrgänge“haben viele Fragen wie z. B.� Wann habe ich Anspruch auf Altersrente?� Ab wann werden die Altersgrenzen angehoben?� Kann ich vorzeitig in Rente gehen?� Darf ich zur Rente noch etwas hinzuverdienen?� Was bedeutet Teilrente?� Altersteilzeit – was ist das?

Die Rentenversicherungsträger werden seit 01.01. 2005 als „Deut-sche Rentenversicherung“ bezeichnet. Es wird dabei zwischen Regio-nalträgern (bisherige Landesversicherungsanstalten) und Bundesträ-gern (bisherige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte – BfA –,Verband deutscher Rentenversicherungsträger – VDR – Seekasseusw.) unterschieden. Die bisherige Landesversicherungsanstalt Ober-bayern hieß zunächst „Deutsche Rentenversicherung Oberbayern“.Zwischenzeitlich hat sie sich jedoch mit der „Deutschen Rentenver-

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I. Beratung und Hilfe

sicherung Niederbayern-Oberpfalz“ zur „Deutschen Rentenversiche-rung Bayern Süd“ zusammen geschlossen. Die ehemalige BfAbezeichnet sich jetzt unter Einbeziehung des VDR als „DeutscheRentenversicherung Bund“. Für Auskünfte stehen folgende Stellen zurVerfügung:

� Die Versicherungsämter bei den Gemeindeverwaltungen (Telefon-nummern – siehe Anhang)

� Das Versicherungsamt beim Landratsamt, Telefon: 0 86 51/77 34 38– Frau Hasenöhrl

� Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd an den Sprechta-gen in den Städten Bad Reichenhall und Freilassing (mit Termin-vereinbarung unter 0 86 51/77 50 in Bad Reichenhall und 0 86 54/63 09 27 in Freilassing – die jeweiligen Sprechtage können dorterfragt werden)

� Die Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherungsträ-ger für Bayern und der Deutschen Rentenversicherung Bund imLandkreis.

Versichertenälteste für dieDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd:Herr Kurt Braun, Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/7 82 09Herr Günter Schaefer, Piding Telefon: 0 86 51/29 75Herr Ludwig Stöckl, Fridolfing Telefon: 0 86 84/3 18

Versichertenberater für die Deutsche Rentenversicherung BundHerr Peter Schembs, Piding Telefon: 0 86 51/6 97 15Herr Franz Gaffal, Bischofswiesen Telefon: 0 86 52/12 75Herr Ludwig Elmer, Bayerisch Gmain Telefon: 0 86 51/6 70 10

Versichertenberater für dieDeutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeHerr Robert Osterholzer, Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/6 88 85Herr Klaus Knopf, Bayerisch GmainTelefon: 0 86 51/6 27 41Herr Josef Lochner, BerchtesgadenTelefon: 0 86 52/46 25

Zu einem Beratungs- oder Auskunftstermin sollten Sie auf alle FälleIhre Versicherungsunterlagen mitbringen.Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur aufAntrag, der bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung gestellt werdenmuss.

I.4. Sozialhilfe

Jeder, der sich in einer Notlage befindet, hat einen gesetzlichenAnspruch auf Sozialhilfe, sofern nicht Anspruch auf Leistungen derGrundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II besteht. DieGewährung von Sozialhilfe setzt voraus, dass man sich nicht selbstdurch eigenes Einkommen und Vermögen helfen kann und dieerforderlichen Hilfen auch nicht von anderen, insbesondere vonAngehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern wie Krankenkas-sen, Pflegekassen und Rententrägern erhält. Über Einkommen undVermögen ist bei der Antragstellung, die über die Wohnsitzgemein-de zu erfolgen hat, Auskunft zu erteilen. Das Sozialamt bietet einer-seits Beratung, Rat und Hilfe, andererseits gewährt es bei Vorliegender Voraussetzungen die notwendige finanzielle Absicherung desBedarfes. Im Rahmen der Sozialhilfe können folgende Hilfen inBetracht kommen:

� Hilfe zum LebensunterhaltAls Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die Sozialhilfe die notwendi-gen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung Körperpfle-

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ge, Hausrat, Heizung und sonstige persönliche Bedürfnisse des täg-lichen Lebens. Die Höhe der Hilfe richtet sich nach gesetzlich fest-gelegten Regelsätzen. Hinzu kommen eventuell Mehrbedarfszu-schläge z. B. für Alleinerziehende oder Kranke. Das eigene Einkom-men und Vermögen wird berücksichtigt. Die Mietkosten sind nichtBestandteil der Regelsätze und werden einschließlich der Nebenkos-ten zusätzlich anerkannt, soweit sie von der Höhe her angemessensind. Neu ist in der Sozialhilfe seit 01.01.2005, dass mit dem Regelsatzgrundsätzlich auch der einmalige Bedarf (z. B. für Bekleidung, Haus-rat usw.) abgedeckt ist. Zusätzliche einmalige Hilfen können nurnoch in folgenden Bedarfssituationen gewährt werden:

� Erstmalige Ausstattung mit Möbeln und Bekleidung (auch anläss-lich Schwangerschaft und Geburt

� Klassenfahrten

Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungIm Wesentlichen entsprechen die Leistungen der Grundsicherungdenen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Antragsberechtigt sind Perso-nen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Volljährige, wennsie voll erwerbsgemindert sind und es unwahrscheinlich ist, dassdiese Erwerbsminderung wieder behoben werden kann. Die Leistun-gen der Grundsicherung sind wie die Sozialhilfe einkommens- undvermögensabhängig. Wenn der Antragsteller mit einem Ehegattenoder einem Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt, so wird auch dessen Einkommen und Vermögen berücksich-tigt. Darüber hinaus kann die Unterhaltspflicht des getrennt leben-den oder geschiedenen Ehegatten eine Rolle spielen. Die Unterhalts-pflicht von Eltern und Kindern tritt nur ein, wenn im Einzelfall ein Ein-kommen von mehr als 100.000 € jährlich vorhanden ist. KeinenAnspruch auf Grundsicherung haben Personen, die ihre Bedürftig-keit in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung vorsätzlich odergrob fahrlässig herbeigeführt haben. Anträge auf Grundsicherungerhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei der Sozialhilfever-waltung im Landratsamt.

Hilfen zur GesundheitVorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennungvon Krankheiten. Sie wird gewährt, wenn nach ärztlichem Urteil eineErkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten drohtund zur Abwendung dieser Gefahr z. B. eine Kur erforderlich ist.

Hilfe bei Krankheit. . . erhalten Kranke, die nicht in einer Krankenkasse versichert werdenkönnen. Die Leistungen der Krankenhilfe entsprechen in der Regeldenen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kennen Sie Ihre Rechte? Nein?Das macht nichts! – Für Ihre Rechte machen wir uns stark.

• Rentenversicherung • Schwerbehindertenrecht

• Krankenversicherung • Arbeitsförderungsrecht

• Pflegeversicherung • Soziale Grundsicherung

• Unfallversicherung • Kriegs- und Wehrdienstopferversorgung

SprechstundenKurfürstenstraße 10, 83435 Bad Reichenhall Mi. + Do.

Telefonische Anmeldung 8.00 - 12.00 UhrTelefon 0 86 51/26 74, Fax 0 86 51/6 96 01 nach Vereinbarung

Rathausplatz 13, 83471 Berchtesgaden Mo. 9.00 - 12.00 UhrTelefon 0 86 52/24 68

Rathausplatz 1, 83410 Laufen 1. + 3. DienstagTelefon 0 86 82/89 87 38 9.00 - 12.00 Uhr

Münchener Straße 15, Rathaus, Parterre, Zi. 008 Di. 14.00 - 16.00 Uhr

83395 Freilassing, Telefon 0 86 54/95 06 Fr. 9.00 - 12.00 Uhr

Zukunft braucht Menschlichkeit.

BAYERNKREISVERBAND BERCHTESGADENER LAND

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I. Beratung und Hilfe

Eingliederungshilfe für Behinderte. . . wird Personen gewährt, die nicht nur vorübergehend körperlich,geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer solchenBehinderung bedroht sind. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es,eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine bestehendeBehinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern undden Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern. Sie soll denbehinderten Menschen vor allem die Teilhabe am Leben in derGemeinschaft ermöglichen oder erleichtern und sie soweit wiemöglich unabhängig von Betreuung machen.

Hilfe zur Pflege. . . erhalten Personen, die pflegebedürftig, aber nicht pflegeversi-chert sind oder die pflegebedürftig sind, aber nicht die Vorausset-zungen für eine Pflegestufe nach dem Pflegeversicherungsgesetzerfüllen bzw. bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung zurSicherstellung der Pflege nicht ausreichen. Die Leistungen der Pfle-gekassen� häusliches Pflegegeld� Pflegesachleistungen� stationäre Pflege und Kurzzeitpflege sowie� Pflegehilfsmittelgehen jedoch der Hilfe zur Pflege vom Sozialamt vor. Auskünfte hier-zu erteilt das Sozialamt oder die zuständige Krankenkasse/Pflege-kasse (siehe auch Abschnitt IV dieser Broschüre).

Hilfen in anderen Lebenslagen Hilfe zur Weiterführung des HaushaltsViele, insbesondere alte Menschen, sind nicht mehr in der Lage, ihrenHaushalt zu führen und benötigen hierfür ganz oder teilweise dieHilfe Dritter. Sofern kein anderes Haushaltsmitglied den Haushaltführen kann, sollen seitens des Sozialamtes Leistungen zur Weiterfüh-rung des Haushalts gewährt werden.

AltenhilfeDie Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alterentstehen zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und altenMenschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemein-schaft teilzunehmen. Als Altenhilfe kommt u. a. vor allem in Betracht� Hilfe in allen Fragen der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes� Hilfe in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste� Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Woh-

nung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht.

BestattungskostenhilfeDie erforderlichen und angemessenen Kosten einer Bestattung wer-den übernommen, soweit den zur Tragung dieser Kosten Verpflich-teten dies nicht zugemutet werden kann. Verpflichtete sind im Regel-fall die Erben, der hinterbliebene Ehegatte oder die Unterhaltspflich-tigen in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel).

In allen Fragen zur Sozialhilfe wenden Sie sich an das Landrats-amt Berchtesgadener Land SozialhilfeverwaltungSalzburger Straße 64, Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/77 30

I.5. Kriegsopferfürsorge

Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene können laufende undeinmalige Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesver-sorgungsgesetz bei der Kriegsopferfürsorgestelle im Landratsamt

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oder bei der Hauptfürsorgestelle beim Zentrum Bayern Familie undSoziales beantragen. Die Leistungen umfassen u. a. die ergänzen-de Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe, vorbeugende Gesund-heitshilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur Pflege, Woh-nungshilfe, Altenhilfe und Eingliederungshilfe.

In allen Fragen zur Kriegsopferfürsorge wenden Siesich an dasLandratsamt Berchtesgadener LandKriegsopferfürsorgestelle – Frau DornSalzburger Straße 64, Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/77 34 31(Mo. – Do. von 08.00 – 12.00 Uhr)oder an die

Hauptfürsorgestellebeim Zentrum Bayern Familie und SozialesRegion Oberbayern ITelefon: 0 89/13 06 20oder an den

VdKKreisverband Berchtesgadener LandKurfürstenstraße 10, Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/26 74

I.6. Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.Es kann auf Antrag Mietern von Wohnraum ein Mietzuschuss oderEigentümern von Wohnraum ein Lastenzuschuss gewährt werden.Ob und ggf. in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld bzw. Lasten-zuschuss besteht, hängt von der Höhe des Familieneinkommens, derHöhe der zuschussfähigen Kaltmiete oder Belastung der Wohnungund der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder

ab. Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch.Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Hilfe zumLebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Bundes-versorgungsgesetz sowie Bezieher von Grundsicherungsleistungennach dem Sozialgesetzbuch XII; außerdem Empfänger von Leistun-gen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, essei denn, dass das zu erwartende Wohngeld höher ist als die ent-sprechende Sozialleistung und mit der Wohngeldgewährung dieseNotlage beseitigt wird. Antragsformulare sind bei der Wohngeldstelle im Landratsamt oderbei den Gemeindeverwaltungen erhältlich. Die Anträge müssenüber die Gemeindeverwaltungen eingereicht werden.

In allen Fragen zum Wohngeld oder Lastenzuschuss wenden Siesich an das Landratsamt Berchtesgadener Land WohngeldstelleSalzburger Straße 64, Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/77 30

I.7. Schuldnerberatung/Insolvenzberatung

Die Schuldnerberatung hilft überschuldeten Bürgerinnen und Bür-gern bei der Bewältigung ihrer finanziellen und den damit verbun-denen sozialen Problemen. Die Beratung erfolgt kostenlos und ver-traulich. Die Mitarbeiter der Schuldnerberatungsstelle unterliegen derSchweigepflicht. Wegen der starken Inanspruchnahme kann eineBeratung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

Im Landkreis Berchtesgadener Land erhalten Sie Schuldnerbera-tung beim Caritasverband. Kontaktstellen:Bad Reichenhall, Telefon: 0 86 51/7 16 90Berchtesgaden, Telefon: 0 86 52/29 43Freilassing, Telefon: 0 86 54/6 34 56

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I. Beratung und Hilfe

I.8. Rechtsberatung

Bei Fragen oder Rechtsproblemen besteht die Möglichkeit, sich anden zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht zu wenden. Die-ser kann in geeigneten Fällen auch Anträge und Erklärungen zu Pro-tokoll nehmen. Der Rechtspfleger kann zwar keine rechtliche Bera-tung vornehmen, er kann jedoch ggf. Hinweise zum Verfahrens-gang und darüber geben, an wen man sich wenden muss. DieNamen und Anschriften der beim Amtsgericht Laufen zugelassenenRechtsanwälte kann man hier ebenfalls in Erfahrung bringen. Weraus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Kosten derBeratung durch einen Rechtsanwalt (außerhalb eines gerichtlichenVerfahrens) aufzubringen, kann vom Amtsgericht einen Berechti-gungsschein für eine solche Beratung erhalten.

Sie können den Antrag beim Amtsgericht stellen oder unmittelbareinen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe auf-suchen.

Zur Durchführung eines Rechtsstreites kann Prozesskostenhilfe (s.II.3.)beantragt werden. Auskünfte erteilt dasAmtsgericht LaufenTittmoninger Straße 32, 83410 LaufenTelefon: 0 86 82/91 10

I.9. Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer

Die Gleichstellungsbeauftragte beim Landkreis BerchtesgadenerLand bietet Beratung sowie Hilfe bei Diskriminierung und Benach-teiligung. Sie unterstützt Frauengruppen und vermittelt Kontakte zuÄmtern, Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen sowie zu Frau-enhäusern. Die Gleichstellungsbeauftragte ist beim Landratsamtunter Telefon: 0 86 51/77 34 22 erreichbar.

I.10. Fachstelle Gerontopsychiatrie beimSozialpsychiatrischen Dienst Berchtesgadener Land

Psychisch erkrankte Menschen ab dem 60. Lebensjahr sowie ihreAngehörigen oder Bezugspersonen können bei der FachstelleGerontopsychiatrie des Sozialpsychiatrischen Dienstes Berchtesga-dener Land Beratung sowie Unterstützung bei der Auswahl und Ver-mittlung gemeindenaher sozialer Hilfeleistungsangebote erhalten.

Darüber hinaus wird auch Hilfe bei der Reintegration von der psy-chiatrischen Klinik ins gewohnte Lebensumfeld angeboten und eineAngehörigengruppe unterhalten. Alles was Sie der Mitarbeiterin derFachstelle anvertrauen unterliegt der Schweigepflicht. Die Inan-spruchnahme des Dienstes ist kostenlos.

Öffnungszeiten:Mo., Di., Do. und Fr. von 10.00 – 15.00 UhrMi. von 10.00 – 19.00 UhrTermine nach telefonischer VereinbarungTelefon: 0 86 51/6 56 33Ansprechpartnerin: Frau Scharold

I.11. Telefon-Seelsorge

Die Telefonseelsorge ist für alle da, die einen Gesprächspartnerbrauchen oder jemanden suchen, der zuhört, der beisteht oderauch, soweit es möglich ist, Hilfemöglichkeiten aufzeigt. Die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der Telefonseelsorge sind Tag und Nachterreichbar und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Selbstverständ-lich braucht ein Anrufer, wenn er es nicht will, seinen Namen nichtzu nennen. Durch einen Anruf bei der Telefonseelsorge fallen keineTelefongebühren an. Die Telefonseelsorge erreichen Sie unterTelefon: 0800-111 0 222

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I.12. Behindertenbeauftragte

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises soll Bindeglied zwi-schen Menschen mit Behinderung und kommunalen Entscheidungs-und Beratungsgremien sein. Dabei berät sie die Kommune bei derUmsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerischen Behinderten-gleichstellungsgesetzes (BayBGG) und vertritt umgekehrt die Belan-ge von Menschen mit Behinderungen gegenüber der Verwaltungdurch Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen. Sie soll Initiati-ven zur Verbesserung der Lebensbedingungen behinderter Men-schen ergreifen und die Öffentlichkeit auf die gesellschaftspolitische

Bedeutung der Belange von behinderten Menschen hinweisen.Weitergehende Information erhalten Sie im Internet: www.stmas.bay-ern.de/behinderte

Behindertenbeauftragte für den Landkreis Berchtesgadener Land:Frau Hannelore BohmTelefon: 0 86 82/76 78E-Mail: [email protected]

I.13. Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen oder Personen, die sich einer Selbsthilfegruppeanschließen oder von einer solchen beraten lassen möchten, kön-nen sich Auskunft suchend an die Selbsthilfekontaktstelle Berch-tesgadener Land im Zentrum für soziale Projekte BGL in Freilassing,Reichenbergerstraße 1 (Am Sudetenplatz) wenden.

Telefon: 0 86 54/7 70 44 73Fax: 0 86 54/7 70 44 75E-Mail: [email protected]

DIAKONIESTATIONBERCHTESGADENHäusliche Kranken- undAltenpflege

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Dr. med. Michael KöhlerFacharzt für Allgemeinmedizin

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des Obersalzbergs und der NS-Diktatur

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II.1. Befreiung von der Zuzahlungsverpflichtung

Für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherunggelten Zuzahlungsregelungen. Für alle Versicherten, auch für Emp-fänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und von Grundsicherungnach dem SGB XII gilt für alle Zuzahlungen gleichermaßen eine Be-lastungsobergrenze in Höhe von zwei Prozent des Jahres-Bruttoein-kommens. Für chronisch Kranke, die wegen einer schwerwiegendenKrankheit in Dauerbehandlung sind, gilt dagegen eine Belastungs-obergrenze von einem Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens.Übersteigt Ihre Belastung die geltende Obergrenze können Sie beiIhrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von weiteren Zuzah-lungen für den Rest des Kalenderjahres stellen.Sie sollten daher alle Belege und Quittungen über Zuzahlungenschon ab Jahresbeginn sammeln um nach Erreichen der Belas-tungsgrenze den entsprechenden Befreiungsantrag stellen zu kön-nen.Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oderunter www.bmg.bund.de.

II.2. Fahrtkostenermäßigung der Deutschen Bahn

Ihre Fragen dazu beantwortet die Deutsche Bahn unter der Rufnum-mer 1 18 61.

II.3. Prozesskostenhilfe

Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen dieKosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten auf-bringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beab-sichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichendeAussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Der Antragist schriftlich oder mündlich bei dem Prozessgericht, für die Zwangs-vollstreckung bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigenGericht, zu stellen; eine Erklärung über die persönlichen und wirt-

schaftlichen Verhältnisse (Familie, Beruf, Einkommen, Vermögenund Lasten) mit beweiskräftigen Unterlagen ist beizufügen. Für dieErklärung ist ein Vordruck zu verwenden, der beim Prozessgerichtangefordert werden kann. Nähere Auskünfte erteilt das AmtsgerichtLaufen.

II.4. Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht

Radio und Fernsehen stellen für viele ältere Menschen eine wichti-ge Verbindung zur Außenwelt her und haben als Unterhaltungs- undInformationsangebot hohen Stellenwert. Für beide Medien müssenmonatliche Gebühren entrichtet werden. Auf Antrag können folgen-de Personen von der Gebührenpflicht befreit werden:� Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder

dem Bundesversorgungsgesetz� Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminde-

rung nach dem SGB XII� Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nach dem

SGB II ohne Zuschläge nach § 24

II. Besondere finanzielle Hilfen und Vergünstigungen

Es gibt Beratung und Hilfe

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II. Besondere finanzielle Hilfen und Vergünstigungen

� Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz� Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförde-

rungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben� Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Men-

schen mit einem Grad der Behinderung von 60 % allein wegen derSehbehinderung

� Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eineausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfennicht möglich ist

� Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vor-übergehend wenigstens 80 % beträgt und die wegen ihres Leidensan öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können

� Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder nach demBundesversorgungsgesetz

� Empfänger von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsge-setz oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach demLastenausgleichsgesetz ein Freibetrag zuerkannt wurde. Als Nach-weise gelten der jeweils aktuelle Hilfebescheid bzw. der aktuelleSchwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“, welche demAntrag in beglaubigter Kopie beigefügt werden sollen. Die Beglau-bigung können Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.

Der Antrag ist bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in 50656Köln zu stellen.

II.5. Telefongebührenermäßigung

Für Schwerbehinderte und einkommensschwache Personen bietetdie Deutsche Telekom einen Sozialtarif für Verbindungen im Telefon-netz der Deutschen Telekom. Einen entsprechenden Antrag kannjeder stellen, der bereits von der Rundfunkgebührenpflicht befreit,blind, gehörlos oder sprachbehindert ist. Der Antrag, der bei allenPostämtern und bei den Gemeinden erhältlich ist, ist bei der zustän-digen Telekom-Niederlassung zu stellen. Der Sozialtarif wird aller-dings nur dann gewährt, wenn die Deutsche Telekom als Verbin-dungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt ist.

II.6. Ermäßigungen in Verbindung mit einer Schwerbehinderung

Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträch-tigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behin-derung stellen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 % wird einSchwerbehindertenausweis ausgestellt. Zuständig dafür sind dieÄmter für Versorgung und Familienförderung – Region OberbayernI (Buchst. A – H) und Region Oberbayern II (Buchst. I – Z) beim Zen-trum Bayern Familie und Soziales. Auskünfte über Vergünstigungen,die mit der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises verbun-den sind erteilen ebenfalls die Versorgungsämter. VersorgungsamtRegion Oberbayern I, Telefon: 0 89/13 06 20 Versorgungsamt Regi-on Oberbayern II, Telefon: 0 89/5 14 31. Antragsvordrucke für die Aus-stellung von Schwerbehindertenausweisen oder zur Anerkennungeines (zusätzlichen) Merkzeichens erhalten Sie auch beim Landrats-amt Berchtesgadener Land, Zimmer 133, Telefon: 0 86 51/77 34 33.Sie haben auch die Möglichkeit, Schwerbehindertenanträge rund um die Uhr und ganz bequem von zu Hause aus online unter der Adresse: www.schwerbehindertenantrag.bayern.dezu stellen.

II.7. Befreiung von der Gebührenerhebung bei Ausstellungvon Personaldokumenten

Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oderder Kriegsopferfürsorge (auch Empfänger von Leistungen nachdem SGB II – Arbeitslosengeld II) fallen unter die Bedürftigkeitsrege-lung der Passverordnung und sind damit von der Gebührenerhe-bung bei der Ausstellung zumindest eines Personalausweises (ggf.auch eines Reisepasses) befreit.

II.8. WohnberechtigungsscheinWer in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwoh-nung) einziehen will, benötigt dazu einen Wohnberechtigungsschein.

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Die Erteilung eines solchen Scheines ist einkommensabhängig. Anträ-ge können bei allen Gemeindeverwaltungen gestellt werden.

II.9. „Sozialrabatt“ von E.ON Bayern

In Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Caritas und Dia-konie bietet E.ON Bayern einen „Sozialrabatt“ auf die Energierech-nung an. Hilfebedürftige Menschen, die als Privatkunden im Netz-gebiet von E.ON Bayern leben, können seit September 2006 diesen„Sozialrabatt“ auf ihren Haushaltsstrom beantragen. Pro Monat wer-den ihnen neun EURO (brutto) gut geschrieben.

Für die Begünstigten bedeutetder verbilligte Tarif eine Ersparnisvon rund 100 € pro Jahr. DieLaufzeit des „Sozialrabatts“ ist aufein Jahr beschränkt, kann aberdanach neu beantragt werden.

Die Anträge können Sie beimCaritas-Zentrum Bad Reichen-hall, Salzburger Straße 29b in83435 Bad Reichenhall (Telefon:0 86 51/7 16 90) stellen.

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III. Die Betreuung

Das Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes im Januar 1992 löste diebis dahin bestehenden Vormundschaften und Pflegschaften fürErwachsene ab. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Betreuungfür Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund Erkrankung odereiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganzoder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuung kannsich auch auf nur einzelne Aufgabenkreise erstrecken. Die gegen-wärtig häufigsten Aufgabenkreise sind:� Gesundheitsfürsorge� Vermögenssorge (auch Vermögensverwaltung)� Aufenthaltsbestimmung� Behördenangelegenheiten� Wohnungsangelegenheiten

Zur Einleitung einer Betreuung muss beim zuständigen Amtsgericht– Betreuungsgericht – oder bei der Betreuungsstelle im Landratsamteine Betreuung angeregt werden. Zur Prüfung des Sachverhaltswird der/die Betroffene von einer Mitarbeiterin der Betreuungsstel-le des Landratsamtes zu Hause, im Heim oder im Krankenhaus auf-gesucht und soweit möglich begutachtet. Darüber hinaus wird einfachärztliches Gutachten durch das Gericht in Auftrag gegeben. Isteine Betreuung notwendig, soll diese vorrangig ehrenamtlich vonAngehörigen oder Bekannten geführt werden. Stehen solche Per-sonen nicht zur Verfügung oder sind diese nicht geeignet, wird dieBetreuung entweder von dem im Landkreis tätigen und staatlichanerkannten Betreuungsverein, von Berufsbetreuern oder familien-fremden ehrenamtlichen Betreuern durchgeführt. Eine Überprüfung,ob eine Betreuung weiterhin notwendig ist, erfolgt spätestens alle sie-ben Jahre.

III.1. Die Vorsorgevollmacht

Eine besondere Bedeutung kommt der Vermeidung einer Betreuungzu, indem als vorbeugende Maßnahme eine Vorsorgevollmacht

erteilt wird. Dadurch kann möglicherweise die gesetzliche, durchGerichtsbeschluss angeordnete Betreuung vermieden werden. Mitder Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Personenermächtigen, Dinge zu regeln, die sonst nur ein vom Vormund-schaftsgericht eingesetzter Betreuer regeln darf. Der Bevollmächtig-te darf mit der Vollmacht für den Vollmachtgeber handeln. Manunterscheidet hier zwischen Generalvollmachten und Einzelvoll-machten. In der Vorsorgevollmacht sollte genau benannt sein

� wer der oder die Bevollmächtigten sind (Name, Adresse, Telefon-nummer, Verwandtschaftsverhältnis) und

� welche Bereiche der oder dem Bevollmächtigten übertragen wer-den.

In einer Nebenabrede kann noch geregelt werden, welche Wün-sche oder Anweisungen der oder die Bevollmächtigte zu berück-sichtigen hat.

Der durch die Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte handelt unabhän-gig im Gegensatz zu dem vom Gericht bestellten Betreuer, der demGericht jährlich Rechenschaft ablegen muss. Deshalb ist es beson-ders wichtig, dass Sie nur Personen Ihres absoluten Vertrauens Voll-macht erteilen. Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner Formvor-schrift. Banken erkennen die Vollmacht in der Regel aber nur dannan, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers bankintern bestätigtoder notariell beglaubigt ist. Daher ist es ratsam, die Vorsorgevoll-macht bei der Bank persönlich zu hinterlegen oder die bankeige-nen Vordrucke zu verwenden. Eine notarielle Unterschriftsbeglau-bigung oder die öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungs-stelle Im Landratsamt ist jedoch zu empfehlen. Für die Beglaubi-gung der Unterschrift wird von der Betreuungsstelle eine Gebühr von10 € erhoben. Ein Muster für eine Vorsorgevollmacht finden Sie imInternet unter www.bmj.bund.de. Eine Broschüre kann auch imBuchhandel bestellt werden. Wenn es um die Verwertung von Immo-bilien geht, muss die Vorsorgevollmacht von einem Notar beurkun-det werden. Die Vorsorgevollmacht kann im Zentralen Vorsorge-

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register der Bundesnotarkammer registriert werden. Haben Siezusammen mit einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung(III.2.) oder eine Patientenverfügung errichtet, können auch diese Tat-sachen registriert werden. Die Registrierung umfasst die wesentlichenDaten Ihrer Verfügung, d.h. Name und Anschrift von Ihnen und IhrerVertrauensperson, Umfang der Vollmacht, etc. Die Registrierungbeschleunigt im Bedarfsfall das Herstellen des Kontaktes zu Ihrer Ver-trauensperson. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht über das Internetunter www.vorsorgeregister.de oder per Post dem Register melden.Anmeldeformulare können Sie bei der

BundesnotarkammerZentrales VorsorgeregisterPostfach 08 01 5110001 Berlinanfordern.

Für die Registrierung werden Gebühren erhoben. Diese beträgt fürInternet-Meldungen grundsätzlich 15,50 €, bei Zahlung im Lastschrift-verfahren 13 €. Wird mehr als ein Bevollmächtigter registriert, fallenfür jeden weiteren zusätzlich 2,50 € an. Postalische Anmeldungenkosten etwas mehr. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Eintra-gung ändern oder löschen zu lassen. Hierfür fallen keine Gebührenmehr an.

III.2. Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung sollte derjenige erstellen, der niemandenkennt, dem er eine Vollmacht ausstellen möchte oder wer möchte,dass die von ihm ausgewählte Vertrauensperson der Prüfung durchdas Amtsgericht unterliegt. In der sog. Betreuungsverfügung kannman bereits vorab seinen Willen niederlegen. Man kann darin alleBereiche ansprechen, die man regeln möchte. Das betrifft vor allem

die Wahl der Person, die später vom Amtsgericht zum gesetzlichenBetreuer bestellt werden soll, aber auch Wünsche für den Fall derPflegebedürftigkeit und Regelungen zum Vermögen, zum Besitzoder zu anderen Dingen. Die Betreuungsverfügung bedarf keinerbestimmten Form.

III.3. Patientenverfügung/-testament

Hier kann man schon weit vor dem kritischen Stadium einer schwer-wiegenden Krankheit erklären, dass man in bestimmten, näherumschriebenen Krankheitssituationen auf lebensverlängernde Maß-nahmen bei sich verzichten will. Da Patiententestamente oder -ver-fügungen nicht unumstritten sind, sollte man sich deren Formulierungwohl überlegen und am besten mit einem Arzt des Vertrauensbesprechen.

Das Patiententestament ist nicht an eine bestimmte Form gebunden.Es sollte mit anderen wichtigen Papieren aufbewahrt werden. Außer-dem sollte eine Vertrauensperson darüber informiert werden. Aus-führliche Information dazu erteilt die

Betreuungsstellebeim Landratsamt Berchtesgadener LandTelefon: 0 86 51/77 34 41

oder das

Amtsgericht – Vormundschaftsgericht – LaufenTelefon: 0 86 82/91 10

oder der

Betreuungsverein Berchtesgadener Land – LaufenTelefon: 0 86 82/9 57 20

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Betreuung und Pflege

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IV. Pflege und Unterstützung zu Hause

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IV.1. Essen auf Rädern

Wenn das Essen kochen zur Belastung wird, kann es für Sie täglicheine Sorge weniger bedeuten, wenn Sie einen ambulanten Mahl-zeitendienst „Essen auf Rädern“ in Anspruch nehmen. Welche Diens-te im Landkreis „Essen auf Rädern“ anbieten, können Sie demAbschnitt „Wir helfen im Landkreis“ entnehmen.

IV.2. Haus-Notruf-Dienste

Mit dem Haus-Notruf-Dienst können Sie zu jedem Zeitpunkt und anjedem Ort Ihrer Wohnung durch einen Knopfdruck Hilfe rufen. Nähe-res erfahren Sie direkt bei den Anbietern eines Haus-Notruf-Dienstes(siehe Abschnitt „Wir helfen im Landkreis“).

IV.3. Soziale Pflegeversicherung

Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen aus der Pflege-versicherung ist ein Antrag von Ihnen oder einem Angehörigen beiIhrer Pflegekasse und die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchden Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) im Rahmen einerBegutachtung. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer kör-perlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung fürdie gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtun-gen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich fürmindestens sechs Monate, in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.

Der Gesetzgeber unterscheidet drei Pflegestufen:� Pflegestufe I – erheblich Pflegebedürftige� Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftige� Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftige

Leistungsarten der Pflegeversicherung:� Häusliche Pflege� Pflegesachleistungen� Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen

� Kombination von Geld- und Sachleistungen� Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson� Pflegehilfsmittel und technische Hilfen� Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege� Tagespflege und Nachtpflege� Kurzzeitpflege� Vollstationäre Pflege� Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Leistungen für Pflegepersonen� Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson� Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlichePflegepersonen Ihrer Pflegekasse (Krankenkasse) erläutern Ihnengern detailliert die einzelnen Leistungsarten der Pflegeversicherung.

Häusliche PflegePflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grund-pflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häus-liche Pflegehilfe). Häusliche Pflegehilfe wird durch geeignete Pfle-gekräfte erbracht, die entweder von der Pflegekasse oder beiambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse einenVersorgungsvertrag abgeschlossen hat, angestellt sind. Die Pflege-kasse zahlt für diese Leistungen je Kalendermonat in der PflegestufeI bis zu 420 € (ab 01.01.2010: 440 €)II bis zu 980 € (ab 01.01.2010: 1.040 €)III bis zu 1.470 € (ab 01.01.2010: 1.510 €) Als Alternative zur Pflegesachleistung durch einen professionellenPflegedienst kann die Pflege zu Hause auch durch Angehörige,Bekannte oder Nachbarn selbst sichergestellt werden. In diesen Fäl-len zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld an den Pflegebedürftigen,das als finanzielle Unterstützung für die selbst beschaffte Pflegeper-son gedacht ist. Die Pflegekasse zahlt für diese Leistungen je Kalen-dermonat in der PflegestufeI 215 € (ab 01.01.2010: 225 €)II 420 € (ab 01.01.2010: 430 €)III 675 € (ab 01.01.2010: 685 €)

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IV. Pflege und Unterstützung zu Hause

Tagespflege/Nachtpflege (teilstationäre Pflege)Kann die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausrei-chendem Umfang sichergestellt werden, besteht ein zeitlich begrenz-ter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tagespfle-ge oder der Nachtpflege. Dies gilt besonders in den Fällen� einer kurzfristigen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit,� der Ermöglichung einer (Teil-) Erwerbsfähigkeit für die Pflegeper-

son,� einer beabsichtigten teilweisen Entlastung der Pflegeperson,� einer nur für einige Stunden am Tag notwendigen Betreuung des

Pflegebedürftigen. Die Pflegekasse zahlt für diese Leistungen jeKalendermonat in der Pflegestufe

I bis zu 420 € (ab 01.01.2010: 440 €)II bis zu 980 € (ab 01.01.2010: 1.040 €)III bis zu 1.470 € (ab 01.01.2010: 1.510 €)

Heimpflege (vollstationäre Pflege)Der Umzug in ein Pflegeheim ist meist eine schwere Entscheidungund ein einschneidendes Ereignis. Die im Landkreis vorhandenen Ein-richtungen können dem Abschnitt „Wir helfen im Landkreis“ entnom-men werden. Dort wird neben der Absicherung aller pflegerischenLeistungen entsprechend der Pflegebedürftigkeit sowie der Vollver-pflegung auch eine ganze Reihe weiterer Dienstleistungen ange-boten. Es ist sinnvoll, sich bereits vor dem Einzug in ein Pflegeheimmit den Einzelheiten vertraut zu machen. Informieren Sie sich dahervorher umfassend am besten bei den einzelnen Heimen selbst. DiePflegekasse zahlt für diese Leistungen je Kalendermonat in derPflegestufeI 1.023 €II 1.279 €III 1.470 € (ab 01.01.2010: 1.510 €)III (Härtefall) 1.750 € (ab 01.01.2010: 1825 €)

KurzzeitpflegeWenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht inerforderlichem Umfang erbracht werden kann und reicht auch eine

teilstationäre Betreuung nicht aus, so besteht ein Anspruch auf Kurz-zeitpflege in einer Einrichtung der stationären Altenpflege (Altenpfle-geheim oder Einrichtung der Kurzzeitpflege). Dies gilt:� für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behand-

lung des Pflegebedürftigen oder� in Krisensituationen, in denen vorübergehend eine häusliche oder

teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist oderauch

� zur vorübergehenden Entlastung der Pflegeperson (Urlaubspfle-ge) Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalen-derjahr begrenzt. Die Pflegekasse zahlt hierfür jährlich 1.470 € (ab01.01.2010: 1.510 €). Kurzzeitpflege wird in allen Altenpflegeheimenim Landkreis angeboten. Die Anschriften finden Sie im Abschnitt„Wir helfen im Landkreis“. Eine Übersicht der ambulanten Pflege-dienste im Landkreis finden Sie im Abschnitt „Wir helfen im Land-kreis“.

IV.4. Hospiz-Bewegung

Die ambulante Hospizhilfe hat es sich zur Aufgabe gemacht, schwer-kranke und sterbende Menschen in der letzten Phase ihres Lebenszu begleiten und ihre Angehörigen und Freunde zu unterstützen. Eineganzheitliche Begleitung, in deren Mittelpunkt immer der Schwer-kranke oder Sterbende mit seinen Bedürfnissen steht, ermöglicht einselbstbestimmtes Leben und ein menschenwürdiges Sterben zuHause.

Die Hospiz-Bewegung versteht sich immer als ergänzende Hilfe ineinem bereits vorhandenen Hilfesystem von ambulanten und statio-nären Diensten, von medizinischer Versorgung und spiritueller Beglei-tung, von familiärer Nähe und nachbarschaftlicher Hilfe. WeitereInformationen erhalten Sie beimHospizverein Berchtesgadener Land e. V.Telefon und Fax: 0 86 51-77 22 81

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V. Wohnen im Alter

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Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansichten vom Leben und Woh-nen, natürlich oder besonders im Alter. Fragt man den Einzelnen, hater aber oft keine klaren Vorstellungen, nur „unabhängig und selbst-ständig, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein“, so möchtenviele im Alter leben. Zur Vorsorge für das Alter gehört aber auch, sichrechtzeitig zu informieren, welche Möglichkeiten es gibt und welcheWohnform die Passende sein könnte. Solange wie möglich in dereigenen Wohnung verbleiben, auch bei eintretender Pflegebedürf-tigkeit, diesem Prinzip wollen die Sozialstationen der Wohlfahrtsver-bände und die privaten Pflegedienste voll gerecht werden.

Nach dem Leitsatz „ambulant vor stationär“ wurde in den letzten Jah-ren ein flächendeckendes Dienstleistungsangebot mit einer komple-xen Versorgungsstruktur für die Bürgerinnen und Bürger des Berch-tesgadener Landes aufgebaut. Vielerorts wird von diesem Serviceschon rege Gebrauch gemacht, andererseits sind diese Angeboteaber noch nicht genügend bekannt.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ hat seit dem Inkrafttreten des Pfle-geversicherungsgesetzes (SGB XI), für hochbetagte Bürger mitschlechten Wohnverhältnissen besonders an Bedeutung gewon-

hat viele Gesichter: Respekt, Auf-merksamkeit, ein gemeinsames Lachen.Wir sind da, wenn Sie uns brauchen, hel-fen und geben Halt z. B. mit folgendenDiensten:

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nen. Viele Bürger verknüpfen mit diesem Begriff, das Umziehen ineine Seniorenwohnanlage mit entsprechendem Betreuungsservice.Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, wenn Sie sich mit demThema beschäftigen:

� Muss ich überhaupt umziehen oder benötige ich vielleicht nurgezielte Hilfe in meinem jetzigen Haushalt?

� Wenn schon umziehen, ist es wirklich der richtige Standort und dieoptimale Wohnung, die ich ausgewählt habe?

� Entspricht der dort angebotene Betreuungsservice meinen jetzigenund zukünftigen Vorstellungen?

� Was kostet mich diese Entscheidung?� Was darf und kann ich als Gegenleistung vom Vermieter und

dem Träger des Betreuungsservice dafür erwarten?

V.1. Betreutes Wohnen

Bei dieser Wohnform können Sie selbstständig in einer eigenen oderangemieteten Wohnung leben. Diese Wohneinheiten sind altersge-recht gebaut und tragen Ihren Bedürfnissen in dieser LebensphaseRechnung. Es gilt der Grundsatz „Soviel Selbstständigkeit wie mög-

lich, soviel Hilfe wie nötig.“ Zum Teil wird auch das Angebot „Betreu-tes Wohnen“ nicht als „unabhängiges Wohnen plus Betreuungsser-vice“ gesehen, sondern mit dem Konzept und dem Charakter einesAltenheimes verglichen, ja sogar verwechselt. Aus diesem Grund istes besonders wichtig, sich durch Besichtigen und Vergleichen mitder Qualität, dem Charakter und den Angeboten der vorhandenenund zukünftig entstehenden Wohnanlagen, zu beschäftigen. Siesollten einmal einen Tag der offenen Tür einer Wohnanlage nutzen,um Informationen über das Leben dort zu erhalten. AltersgerechtesWohnen ist keine Sonderwohnform und kein „Heimersatz“. Es han-delt sich um „normales Wohnen“ mit seniorenspezifischen Erleichte-rungen. Der Grundservice, für den eine Betreuungspauschale erho-ben wird, gibt Ihnen Entlastung und Sicherheit im Alltag. Danebenkönnen außerdem Wahlleistungen, die gesondert berechnet wer-den, in Anspruch genommen werden.

Im Landkreis wird „Betreutes Wohnen“ von folgendenEinrichtungen angeboten:

Bayerisches Rotes KreuzBad Reichenhall, MozartstraßeTelefon: 0 86 51/95 90 18

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V. Wohnen im Alter

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Diakonie – Wohnanlage FreilassingSchulstraßeTelefon: 0 86 54/99 00

Diakonie – Wohnanlage LaufenLagerhausstraßeTelefon: 0 86 82/80 97 91Diakonie – Betreutes Servicewohnen „Insula“Insulaweg 1, 83483 BischofswiesenTelefon: 0 86 52/59-0

Darüber hinaus kann auch in einigen Altenheimen„Betreutes Wohnen“ in Anspruch genommenwerden. (Siehe unter VIII – Wohn-, Alten- und Pflegeheime)

V.2. Stationäre Einrichtungen

AltenpflegeheimeDiese Institutionen dienen der vollen Versorgung von betagten Men-schen, die nicht mehr selbstständig leben und sich versorgen kön-nen. Neben Wohnung und Verpflegung wird pflegerische Betreuungund Versorgung in allen Pflegestufen geleistet.

AltenheimeIn Altenheimen wird die Versorgung und Betreuung gesichert, wenndie eigene Haushaltsführung nicht mehr möglich ist, eine Vollpflege-bedürftigkeit jedoch nicht gegeben ist. Meist können eigene Möbelmitgebracht werden.

PflegeheimeEs wird eine umfassende Versorgung und Betreuung bei andau-ernder Pflegebedürftigkeit geboten.Manche Pflegeheime verfügen über spezielle Stationen, die denBedürfnissen altersverwirrter Menschen Rechnung tragen. Zumeistdürfen nur Kleinmöbel mitgebracht werden. Oft sind Alten- und Pfle-geheim kombiniert, so dass beim Eintreten von Pflegebedürftigkeitein Umzug entfällt. Eine Auflistung der Alten- und Pflegeheime imLandkreis finden Sie in Abschnitt VII (Wir helfen im Landkreis).

Eine ganz erhebliche Erleichterung bei der Suche nach einemgeeigneten Heimplatz im Berchtesgadener Land oder in ganzDeutschland bietet Ihnen die „Domizilsuche“ im Internet. Hier kön-nen Sie sich über einzelne Einrichtungen informieren bzw. Auskunftüber aktuell freie Heimplätze erhalten.Internetadresse: www.domizilsuche.de

IMPRESSUMHerausgegeben in Zusammenarbeit mit der Trägerschaft. Änderungs-

wünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Aufl age

dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt

entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des

Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urhe-

berrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen sind – auch

auszugsweise – nicht gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich

welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofi lm, Datenerfassung, Datenträger

oder Online nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.

83435057 / 5. Aufl age / 2009

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mediaprint WEKA info verlag gmbh

Lechstraße 2, D-86415 Mering

Tel. +49 (0) 82 33 3 84-0

Fax +49 (0) 82 33 3 84-1 03

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Umschlagfoto: Berchtesgadener Land Tourismus GmbH

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VI. Testament und Todesfall

Das Zeichen der Vertrauenswürdigkeit, Leistung und Zuverlässigkeit.Mitglied im

Bundesverband des

Deutschen Bestattungsgewerbes

Mitglied im

Bestatterverband Bayern e. V.

Seit 1804

Bestattung Haagn

Fritz Tiefenthaler-Haagn GmbH & CO KG

83435 Bad Reichenhall, Florianiplatz 20, Tel.: 0 86 51/95 87-0

Fax: 0 86 51/95 87 87, E-Mail: [email protected]

83395 Freilassing, Laufener Straße 76, Tel.: 0 86 54/46 73-0

Fax: 0 86 54/46 73 12, E-Mail: [email protected]

Qualitätsmanagementsystem nach

DIN EN ISO 9001:2008

VI.1. Testament

Die nachstehenden Erläuterungen sind als allgemeine Hinweise zuverstehen. Da das Testament- und Erbrecht viele Besonderheiten auf-weist, kann es sinnvoll sein, sich in einem Notariat beraten zu lassen.Mit einem Testament wird sicher gestellt, dass bei der Aufteilung desNachlasses nach den Wünschen des Verstorbenen verfahren wird.Man unterscheidet

Öffentliches TestamentDas öffentliche, vor einem Notar oder einer Notarin mündlich erklär-te, gebührenpflichtige Testament bietet folgende Vorteile: Der Notaroder die Notarin berät Sie und verdeutlicht Ihnen die Konsequen-zen der geplanten Verfügung. Zweifel darüber, ob überhaupt einTestament vorliegt – es wird beim Amtsgericht hinterlegt –, ob es echtist und wie es zu verstehen ist, können dann in der Regel nicht auf-kommen.

Eigenhändiges TestamentOhne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament aufset-zen. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern der gesamte Texthandschriftlich und eigenhändig niedergeschrieben werden. Ver-

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gessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben und unterschreiben Siemit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament können Sie zu Hauseverwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen.

Gemeinsames Testament von EhegattenDas Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testa-ment, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in öffent-licher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn einEhegatte das Testament eigenhändig niederschreibt und beide Ehe-gatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Informieren Sie sichrechtzeitig bei einem Notar oder einer Notarin, Steuerberater oderSteuerberaterin, ob es z. B. steuerliche Gründe dafür gibt, besonde-re Vermögenswerte bereits bei Lebzeiten zu vererben. Nichts mitdem herkömmlichen Testament gemeinsam hat das sog. Patienten-testament oder die so genannte Patientenverfügung (s. Kapitel III.3.).

VI.2. Todesfall

Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer,klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen.Die nachstehenden Hinweise können Ihnen hierbei helfen:

� Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt oder, wenn derAngehörige im Krankenhaus verstarb, den Totenschein im Büro desKrankenhauses abholen

� Nächste Angehörige unterrichten� Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag beim

Standesamt. Mitzubringen sind: Totenschein, Geburtsurkunde (beiledig Versorbenen), Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalaus-weis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden,gegebenenfalls Scheidungsurteil (bei Geschiedenen), Sterbeurkun-de (bei Verwitweten)

� Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdi-gungserlaubnis (wird vom Standesamt ausgestellt) die Beerdigunganmelden.

� Bestattungsinstitut einschalten� Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträ-

ger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung,Sterbekasse und Krankenkasse des Verstorbenen

� Abgabe des Testamentes beim Amtsgericht.

Hospiz/Sterbebegleitung (s. IV.4.)

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VII. Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener Land

Angebot Essen Haus- Fahr- Erho- ambu- soziale hauswirt- Tag- 24-Std.- Urlaubs-auf notruf dienst lungs- lante Beratung schaftl. und Pflege- vertretungRädern/ für maß- Pflege und Versor- Nacht- notruf pflegender

Anbieter Mahlzei- Behin- nahmen Betreuung gung Betreuung Angehör.tendienst derte

Wohlfahrtsverbände

Arbeiterwohlfahrt � � � � � � � �Reichenhaller Straße 75, FreilassingTelefon: 0 86 54/6 60 51 60

Bayerisches Rotes Kreuz � � � � � � �Riedelstraße 18, Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/23 45, 9 59 00

Caritas Sozialstation � � � � � � � � �Riedelstraße 18, Bad ReichenhallBerchtesgadener LandTelefon: 0 86 51/71 69 17Telefax: 0 86 51/71 69 29E-Mail: [email protected]ßenstelle LaufenTelefon: 0 86 82/80 92 70

Diakoniestation Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/31 13

Diakoniestation Berchtesgaden � � � � � � � � �Telefon: 0 86 52/52 64

Diakoniestation FreilassingTelefon: 0 86 54/99 00

Diakoniestation LaufenTelefon: 0 86 82/95 47 45

Malteser Hilfsdienst Bad Reichenhall � � � � � � �Telefon: 0 86 51/30 78

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Rehabilitationsklinik derBarmherzigen Brüder

Bad ReichenhallFachklinik für Erkrankungen der Atmungsorgane,

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83435 Bad Reichenhall, Rinckstraße 8Tel.: 08651/607-207, Fax: 08651/607-209

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Capio Schlossklinik Abtsee • Venenzentrum OberbayernAbtsee 31 • 83410 Laufen • Tel. 08682 [email protected] • www.capio-schlossklinik-abtsee.

Der Volksmund sagt: „Man ist so alt wie seine Gefäße“. Doch die Beinvenen haben es ein Leben lang schwer. Wenig Bewegung und Übergewicht sind die Hauptfeinde. Warnzeichen wie müde, schwere Beine, nächtliche Wadenkrämpfe oder Schwellungen sollten darum immer ernst genommen werden.

In der Capio Schlossklinik Abtsee, Venenzentrum Oberbayern, werden die Beinvenen mit Ultraschall schmerzfrei und schonend untersucht. Die Spezialisten sind auf die Behandlung älterer Pati-enten eingestellt: Venenerhaltende, nichtoperative Techniken und schonende, den Kreislauf nicht belastende Operationsformen in örtlicher Betäubung bringen Sie schnell wieder auf die Beine.

5 Tipps für gesunde Venen

1. Gleichmäßiges Gehen und Treppensteigen sind so ideal wie Schwimmen.

2. Regelmäßiges Abduschen der Beine kühl bis kalt. 3. Gewöhnen Sie sich an, im Sitzen die Beine hochzulegen

(über Herzhöhe). 4. Machen Sie immer mal wieder zwischendurch eine kleine

Fußgymnastik: Im Sitzen oder Stehen die Fußsohlen von der Ferse zur Zehenspitze und zurück abrollen. Füße im Sprung-gelenk kreisen lassen. Mit den Zehen imaginäre Gegenstän-de vom Boden aufheben und danach die Füße und Zehen strecken.

5. Wenn’s etwas mehr sein darf: In Rückenlage Rad fahren und die Beine heben und beugen.

So halten Sie Ihre Venen fit

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VII. Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener Land

Angebot Essen Haus- Fahr- Erho- ambu- soziale hauswirt- Tag- 24-Std.- Urlaubs-auf notruf dienst lungs- lante Beratung schaftl. und Pflege- vertretungRädern/ für maß- Pflege und Versor- Nacht- notruf pflegender

Anbieter Mahlzei- Behin- nahmen Betreuung gung Betreuung Angehör.tendienst derte

Private ambulante Pflegedienste

Helping Hands � � � � � �Abtsee 9, LaufenTelefon: 0 86 82/95 55 50Telefax: 0 86 82/95 55 52

Pflegedienst Maltan � � � � �Untersteiner Straße 56, Schönau a.K.Telefon: 0 86 52/96 44 12Telefax: 0 86 52/78 97 85

Die Pfleger � � � �Moserweg 3, Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/6 23 40Telefax: 0 86 51/6 28 00E-Mail: [email protected]

Privater Pflegedienst K. Arnold � � � � �Breslauer Straße 12, FreilassingTelefon: 0 86 54/6 92 68Telefax: 0 86 54/65 07 48www.pflegedienst-arnold.de

Amb. Pflegedienst Hagemann � � � � � �Marktplatz 14, BerchtesgadenTelefon: 0 86 52/95 79 70, 01 75/5 24 78 39Telefax: 0 86 52/95 79 69

Minotaurus � � � � �Marktstraße 36, TeisendorfTelefon: 0 86 66/98 65 56, 01 77/2 91 54 65

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Tagespflege Bad Reichenhall,

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VII. Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener Land

Dienste und Einrichtungen für geistig undmehrfach behinderte Mitbürger

Lebenshilfe für geistig Behinderte,Kreisvereinigung Berchtesgadener Land e.V. Geschäftsführer: Herr Dieter SchrollHolzhausener Straße 13, 83317 Teisendorf Telefon: 0 86 66/98 82-0, Fax: 0 86 66/98 82-20E-Mail: [email protected]

Einzugsbereich: Landkreis Berchtesgadener Land

Leistungsangebot / Offene Hilfen:� Beratungsstelle für Mitbürger mit geistiger Behinderung und

Familien mit geistig behinderten Familienangehörigen� Familienentlastender Dienst (stunden- u. tageweise) – Betreuung

nach Vereinbarung� Offene Behindertenarbeit (Freizeitgestaltung, Integration)� Kurzzeitpflege und ambulanter Pflegedienst für Menschen mit

geistiger Behinderung� Ambulant unterstütztes WohnenAnsprechpartner: Herr Thomas Küblbeck Telefon: 0 86 66/98 82-63

Wohnstätten für geistig behinderte Erwachsene:83404 Ainring, Thundorf 14 Telefon: 0 86 56/71 1183317 Teisendorf, Holzhausener Straße 13 Telefon: 0 86 66/98 82-0 83395 Freilassing, Zwieselstraße 7 Telefon: 0 86 54/65 01 4083435 Marzoll, Rainthalstraße 35 Telefon: 0 86 51/71 70 00Ansprechpartner: Herr Erwin Lederer Telefon: 0 86 66/98 82-64

Wohnstätte für schwer geistig und mehrfach behinderteErwachsene:83404 Ainring, Adelstetten 27a Telefon: 0 86 54/7 73 73-0Ansprechpartner: Herr Martin Rihl

Tagesstätte für Senioren mit geistiger Behinderung:83404 Ainring, Thundorf 14 Telefon: 0 86 56/71 11Ansprechpartner: Herr Erwin Lederer Telefon: 0 86 66/98 82-64

Förderstätte für schwer geistig und mehrfach behinderteErwachsene:83454 Anger, Moosbacherau 2 1/2 Telefon: 0 86 56/98 95 08-0

Fax: 0 86 56/98 95 08-30Ansprechpartnerin: Frau Karin Wallner Telefon: 0 86 56/98 95 08-22

Pidinger Werkstätten GmbH der Lebenshilfe BGL83451 Piding, Hirschloh 1-3 Telefon: 0 86 51/9 60-0

Fax: 0 86 51/9 60-2 00Geschäftsführer: Herr Hermann Seeböck Telefon: 0 86 51/9 60-0

Haus Hohenfried Lebensort und Lebensraum für seelepflegebedürftige Kin-der, Jugendliche und ErwachseneVorstand: Stephan WeberTräger: Haus Hohenfried e. V.Hohenfriedstraße 16-42, 83457 Bayerisch GmainTelefon: 0 86 51/70 01-1 00, Fax: 0 86 51/70 01-1 11E-Mail: [email protected]

Einzugsbereich: Deutschland / Bayern / Österreich

Schule, Förderzentrum geistige Entwicklung Herr Peter Donegani Telefon: 0 86 51/70 01-7 01

Wohnen Kinder und Jugendliche Frau Susanne Weber Telefon: 0 86 51/70 01-1 00

Wohnen Erwachsene Herr Stephan Hensing Telefon: 0 86 51/70 01-1 00

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Werkstätten für Behinderte Menschen Telefon: 0 86 51/70 01-1 00

FörderstätteHerr Ralf Keppler Telefon: 0 86 51/70 01-1 00

Wohn-, Alten- und Altenpflegeheime im Landkreis

Bad Reichenhall und Umgebung

BRK-SeniorenwohnstiftTräger: Sozialservice-Gesellschaft des BRK GmbHWisbacherstraße 4, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/9 58 20, Telefax: 0 86 51/95 82 20

Seniorenwohnen KirchbergTräger: Sozialservice-Gesellschaft des BRK GmbHThumseestraße 9, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/9 56 10, Telefax: 0 86 51/95 61 11E-Mail: [email protected]

Städtisches Alten- und Pflegeheim MarienheimTräger: Stadt Bad ReichenhallRinckstraße 17+19, 83435 Bad ReichenhallTelefon: 0 86 51/9 78 50, Telefax: 0 86 51/97 85 30Kurzzeitpflege möglich

Seniorenhaus St. LaurentiusTräger: SeniVita Seniorenhaus St. Laurentius GmbHLindenstraße 46, 83451 PidingTelefon: 0 86 51/6 02 60, Telefax: 0 86 51/60 26 44E-Mail: [email protected]

Seniorenzentrum Bayerisch GmainTräger: Bayerisch Gmain Pflege- und Therapiezentrum GmbHMaisstraße 10, 83457 Bayerisch GmainTelefon: 0 86 51/71 60, Telefax: 0 86 51/71 61 53E-Mail: [email protected] möglich, Intensivpflege, Gerontopsychiatrische Pflege

Berchtesgaden und Umgebung

Altenwohnheim Martin-Beer-HausTräger: Markt BerchtesgadenSalzburger Straße 7, 83471 BerchtesgadenTelefon: 0 86 52/6 00 60, 6 22 58

Bürgerheim BerchtesgadenTräger: Markt BerchtesgadenSalzburger Straße 5, 83471 BerchtesgadenTelefon: 0 86 52/94 70

Caritas-Altenheim St. FelicitasTräger: Caritasverband der Erzdiözese München-FreisingSonnleitstraße 62, 83483 Bischofswiesen-StanggaßTelefon: 0 86 52/9 53 50, Telefax: 0 86 52/95 35 30Kurzzeitpflege möglich

Seniorenwohn- und Pflegezentrum „Insula“Träger: Evang.-Luth. DiakoniewerkHohenbrunn Insulaweg 1-7, 83483 Bischofswiesen-StrubTelefon: 0 86 52/5 90, Telefax: 0 86 52/5 93 00E-Mail: [email protected], Kurzzeitpflege, Pflege von I-III+, Intensivpflege, Ge-rontopsychiatrische Pflege (auch beschützend), Betreutes Wohnen

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VII. Wir helfen im Landkreis Berchtesgadener Land

Freilassing-Laufen und Umgebung

AWO-Seniorenzentrum BürgerstiftTräger: ArbeiterwohlfahrtBezirksverband Oberbayern e. V.Reichenhaller Straße 75, 83395 FreilassingTelefon: 0 86 54/6 60 50, Telefax: 0 86 54/66 05 20E-Mail: [email protected], Kurzzeitpflege möglich

AWO-Seniorenzentrum LaufenTräger: ArbeiterwohlfahrtBezirksverband Oberbayern e. V.Dr.-Einhauser-Straße 3, 83410 LaufenTelefon: 0 86 82/8 93 10, Telefax: 0 86 82/89 31 10E-Mail: [email protected], Kurzzeitpflege möglich

Seniorenwohnanlage und Pflegeheim St. ElisabethTräger: Kongregation der barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenzvon PaulLindenallee 6, 83317 TeisendorfTelefon: 0 86 66/9 81 60, Telefax: 0 86 66/98 16 53E-Mail: [email protected] möglich, Betreutes Wohnen

Wohnstift MozartSeniorenwohnstift Mozart Betriebsgesellschaft mbHSalzstraße 1, 83404 AinringTelefon: 0 86 54/57 70, Telefax: 0 86 54/57 79 30E-Mail: [email protected] möglich

Abtsee-HausSenioren- und PflegeeinrichtungTräger: Christoph FischerederAbtsee 9, 83410 LaufenTelefon: 0 86 82/95 55 50, Telefax: 0 86 82/95 55 52Kurzzeitpflege möglich

Wohnheim für geistig BehinderteTräger: Lebenshilfe Berchtesgadener LandThundorf 14, 83404 AinringTelefon: 0 86 56/71 11E-Mail: [email protected] Pflege

Heimaufsicht

Entsprechend dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (ehemalsHeimgesetz) unterliegen diese Heime sowie die Tagespflegeein-richtungen, aber auch ambulant betreute Wohngemeinschaftenund betreute Wohngruppen der Aufsicht durch das LandratsamtBerchtesgadener Land.Hierzu finden regelmäßige oder anlassbezogene Qualitätskontrol-len in den Einrichtungen statt. Hauptaufgabe ist jedoch zunächstdie Beratung der Einrichtungen und der Bewohnerinnen undBewohner in Heimangelegenheiten.Die Heimaufsicht ist unter Telefon 0 86 51/77 38 37 oder0 86 51/77 38 30 oder unter Fax 0 86 51/77 38 65 zu erreichen.

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VIII. Aktiv auch im Alter

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Zu den schönen Seiten des Alters gehört es, dass man sich endlichohne Erfolgsdruck den Dingen widmen kann, für die man vorherkeine Zeit hatte. Wer Anteil nimmt am Leben ringsum, wer Kontakteund Freundschaften pflegt, wer vielfältige Möglichkeiten nutzt, Sinn-volles und Nützliches zu tun, wer sich für andere engagiert undauch die schönen Dinge und Erfahrungen zu genießen versteht, derbleibt innerlich jung und ist weniger anfällig für Krankheiten. Ausge-hend von diesen Erfahrungen stehen den Senioren und Seniorinnenin unserem Landkreis viele Angebote zur Verfügung. Diese reichenvon Freizeitgestaltung bis zu Begegnungsstätten und Klubs, die alleninteressierten Senioren offen stehen. Auskünfte über Aktivitäten ertei-len die Pfarrämter und (Sport)Vereine.Außerdem in Bad Reichenhall der Seniorenbeirat,Telefon: 0 86 51/7103 60 am Do. von 10.00 – 11.00 Uhrund das Seniorenbüro, Telefon: 0 86 51/7 11 62

Bildungsangebote

„Wer rastet, der rostet“ – dieses alte Sprichwort dürfte Ihnen allen be-kannt sein. Die Volkshochschulen wollen Ihnen mit ihren Angeboten

helfen, diesen Lebensabschnitt aktiv zu gestalten. Sie halten für alleInteressierten ein vielfältiges und attraktives Programmangebotbereit, das jeweils zum Frühjahrs- und Herbstsemester aktualisiert wird.Einen festen Platz im Angebot haben seit langem die unterschied-lichen Kursangebote zu: � Geografie und Reisen � Natur und Umwelt � Kreatives Gestalten� Gesundheit und Ernährung � Geschichte und Zeitgeschichte

Die Volkshochschulen sind damit weit mehr als nur ein Ort der Bil-dung, sondern auch eine Begegnungsstätte, ein Treffpunkt zumReden und zum Kennenlernen Gleichgesinnter.

Volkshochschulen im Landkreis:� VHS Bad Reichenhall Telefon: 0 86 51/6 30 54� VHS Freilassing Telefon: 0 86 54/63 09 33� VHS Berchtesgaden Telefon: 0 86 52/6 00 60� VHS Laufen Telefon: 0 86 82/14 92

Darüber hinaus bieten die Büchereien in den Gemeinden ein viel-fältiges Angebot zur Bildung und Unterhaltung. Die jeweiligen Öff-nungszeiten können Sie bei den Gemeindeverwaltungen erfragen.

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IX. Anhang

DokumentenmappeWichtige Urkunden und Papiere, die Sie z. B. bei der Regelung vonBehördenangelegenheiten immer brauchen, bewahren Sie ambesten in einer Mappe auf. Eine Dokumentenmappe kann man kau-fen oder selbst anlegen.Folgende wichtige Unterlagen sollten in die Dokumentenmappe:Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, Renten-nachweise, Arbeitsverträge, Zeugnisse, Wertpapiere, Sparbücher,Versicherungspolicen, Sozialversicherungsunterlagen, Testamentund sonstige Urkunden und Nachweise.

Wichtige Rufnummern für den Landkreis Berchtesgadener Land

Telefon

� Polizeinotruf 1 10

� Feuerwehrnotruf 1 12

� Notarzt, Bergwacht, Wasserwacht 1 92 22

� Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern 0 18 05/19 12 12

� Telefonseelsorge 08 00/1 11 02 22

� Behörden:

Amtsgericht Laufen 0 86 82/91 10

Finanzamt Berchtesgaden 0 86 52/96 00

Finanzamt Laufen 0 86 82/91 80

� Gemeinde- und Stadtverwaltungen

83404 Ainring, Salzburger Straße 48 0 86 54/57 50

83454 Anger, Dorfplatz 4 0 86 56/9 88 90

83435 Bad Reichenhall, Rathausplatz 1 0 86 51/77 50

83457 Bayerisch Gmain, Großgmainer Straße 12 0 86 51/9 78 40

83471 Berchtesgaden, Rathausplatz 1 0 86 52/6 00 60

83483 Bischofswiesen, Rathausplatz 2 0 86 52/8 80 90

83395 Freilassing, Münchener Straße 15 0 86 54/6 30 90

83410 Laufen, Rathausplatz 1 0 86 82/8 98 70

83487 Marktschellenberg, Salzburger Straße 2 0 86 50/9 88 80

83451 Piding, Thomastraße 2 0 86 51/7 65 90

83486 Ramsau b. Berchtesgaden, Im Tal 2 0 86 57/9 88 90

83416 Saaldorf-Surheim, Moosweg 2 0 86 54/6 30 70

� Gemeinde- und Stadtverwaltungen

83458 Schneizlreuth, Haus Nr. 5 0 86 51/9 53 50

83471 Schönau am Königssee, Rathausplatz 1 0 86 51/9 68 00

83317 Teisendorf, Poststraße 14 0 86 66/9 88 90

� Landratsamt und Gesundheitsamt

83435 Bad Reichenhall, Salzburger Straße 64 0 86 51/77 30

� Notariate

83435 Bad Reichenhall, Bahnhofstraße 4 0 86 51/9 86 60

83471 Berchtesgaden, Ludwig-Ganghofer-Straße 31 0 86 52/6 10 05

83410 Laufen, Bahnhofstraße 11 0 86 82/70 95

� Krankenhäuser

Krankenhaus Bad Reichenhall 0 86 51/77 20

Krankenhaus Berchtesgaden 0 86 52/5 70

Krankenhaus Freilassing 0 86 54/60 60

� Sonstige

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd 08 00/1 00 04 80 15

Deutsche Rentenversicherung Bund 08 00/1 00 04 80 70

Page 39: für Senioren für Menschen mit und Behinderung · 9561-0. I. Beratung und Hilfe 7 Beratung wird in den unterschiedlichsten Bereichen von verschiede-nen Ämtern, Institutionen, Verbänden,
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