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und Wertdokumente erforscht und entwickelt. Dabei standen An- forderungen des digitalen Zeitalters wie Sicherheit, Vertrauen, Mo- bilität, Lifestyle, Mehrwert und Benutzerfreundlichkeit im Fokus der Arbeit. „Am Ende des Projekts haben wir einen Baukasten aus innovativen Technologien und Komponeten entwickelt. Dazu ge- hören beispielsweise flexible organische Leuchtdioden (OLEDs), or- ganische Transistoren auf Polycarbonat, ultradünne flexible Silizi- umchips, neue Antennentechnologien, innovative Folien, interak- tive Touch-Technologien sowie dynamische Sicherheitsmerkmale und multifunktionale Inlays“, erklärt Jörg Fischer, Experte für flexi- ble Elektronik bei der Bundesdruckerei GmbH und Projektkoordi- nator von SECUDIS. Chipkartenmanipulation verhindern Künftige Ausweisdokumente oder EC-Karten müssen multifunkti- onal sein, damit sie sowohl in der analogen als auch in der digita- len Welt einsetzbar sind. Die Lösung dafür ist die „System-on-do- cument“-Technologie. Dokumente der Zukunft werden unter an- derem aus einem komplexen System mit Sicherheits-Chip, Anten- ne, Hochfrequenz-Energieversorgung, Sensor und Display beste- hen. Die dafür benötigten Komponenten wurden im Projekt SECU- DIS erforscht. Dabei spielte das Zusammenwirken organischer und anorganischer Halbleiter eine zentrale Rolle. Untersucht wurde zudem, ob und wie ultradünne, flexible Silizi- umchips und energieeffiziente Displays in neuartigen Identitätsdo- kumenten eingesetzt und wie kontaktlose Identifikationstechno- logien in ultradünnen Materialien genutzt werden können. Auch die Einbindung interaktiver Eingabeelemente war Teil des Pro- jekts. Im Projekt wurden weiterhin Grundlagen für die Forschung auf dem Gebiet multifunktionaler Dokumente, Entwicklung von Anwendungen für leichte und sichere Nutzung interaktiver Do- kumente sowie neuartiger Verifikationssysteme gelegt. Ergebnis des Projekts ist unter anderem eine vollkommen neuartige Chip- kartenbauweise, bei der die PIN direkt auf der Karte eingegeben wird. Damit können Skimming-Angriffe, also PIN-Nummerndieb- stahl über manipulierte Computer oder Bankautomaten effektiv verhindert werden. Das Projekt SECUDIS wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Hightech-Strategie der Bun- desregierung und des Programms „Informations- und Kommunika- tionstechnologie 2020“ (IKT 2020) mit einem Beitrag von etwa 6,6 Millionen Euro gefördert. Tactilon von Cassidian: Nutzermanagement im BOS-Digitalfunknetz Die Einführung eines bundesweit einheitlichen Instruments zur Nutzerverwaltung (Nutzereigene Management – NEM) für das BOS-Digitalfunknetz ist seit Juni abgeschlossen. Dieses Nutzer- managementwerkzeug mit dem Produktnamen Tactilon wurde gemeinsam von Cassidian in Zusammenarbeit mit der Bundesan- stalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Si- cherheitsaufgaben (BDBOS) innerhalb von drei Jahren entworfen, entwickelt und ausgerollt. Dank eines innovativen Entwicklungs- prozesses konnten alle Ansprüche der Bedarfsträger an Sicherheit, Homogenität, nutzerfreundlicher Bedienbarkeit und Massentaug- lichkeit erfüllt werden. Tactilon dient der einheitlichen Verwaltung alle Teilnehmer und deren Endgeräte sowie der bundesweiten Dienste des deutschen BOS-Digitalfunknetz. Mit derzeit über 315.000 Funkteilnehmern bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten gilt es bereits heu- te als eines der größten TETRA-Netze der Welt. Diese große An- zahl an Funkteilnehmen kann mithilfe Tactilon in Rufgruppen orga- nisiert, mit BOS-Sicherheitskarten verbunden und mit Rufrechten ausgestattet werden. Anders als in anderen europäischen Netzen, die ihre Dienstleistungen und das Netz von einem zentralen Be- treiber „mieten“, nehmen die Nutzer des BOS-Digitalfunk die Ver- waltung des Netzes dabei in verschiedenen hierarchischen Ebe- nen eigenständig vor. Bei sicherheitsrelevanten Großereignissen wie Weltmeister- schaften oder Gipfeltreffen können mithilfe von Tactilon Einsatz- kräfte aus anderen Bundesländern nun auch kurzfristig am jewei- ligen Einsatzort in die Kommunikationsstruktur eingebunden wer- den. Je nach Einsatzlage können dafür die Einstellungen schnell und zuverlässig selbst für größere Einheiten geändert und über- wacht werden. Hierbei werden die mitunter unterschiedlichen An- forderungen und Ausprägungen der angewandten operativen tak- tischen Kommunikationsstrukturen der Bundesländer berücksich- tigt. GDD-Arbeitskreis „Datenschutz International“: 2. Bonner Erklärung „Freihandel mit Datenschutz“ Am 17.07.2013 hat die Gesellschaft für Datenschutz und Datensi- cherheit e.V. (GDD) aus aktuellem Anlass die 2. Bonner Erklärung „Freihandel mit Datenschutz“ ihres Arbeitskreises „Datenschutz In- ternational“ veröffenlicht: Vom 8. bis 12. Juli 2013 fand die erste Verhandlungsrunde zwischen Europa und den Vereinigten Staates über ein Freihandelsabkom- men zur Schaffung der größten Freihandelszone weltweit statt. Während für beide Vertragspartner bis dato vorrangig ein wirt- schaftlicher Nutzen durch das Vertragswerk im Vordergrund steht, bleibt ein wichtiges Thema weiterhin unterwähnt: Weder Europa noch die Vereinigten Staaten planen die Verankerung von Regeln zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personen- bezogener Daten innerhalb des Abkommens. Dies ist nicht nach- vollziehbar, zumal zu erwarten ist, dass der Zuwachs an Handelsak- tivitäten auch mit einem erhöhten Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern einhergehen wird. Ungeklärte Fragestellungen zum Datenschutz könnten in diesem Zusammenhang ein Hemm- nis für einen freien Datenverkehr darstellen. Die Nichtberücksichtigung des Datenschutzes im Handelsab- kommen könnte dadurch begründet sein, dass zwei unterschied- liche Datenschutz-Systeme der Vertragspartner aufeinanderpral- len. Während die Europäische Union in ihrem Hoheitsbereich ei- nen umfassenden Schutz personenbezogener Daten mittels der Richtlinie 95/46/EG bevorzugt, verfügen die Vereinigten Staaten le- diglich über sektorspezifische Datenschutzregeln. Dieser Umstand darf jedoch nicht als Entschuldigung dafür dienen, das Thema Da- tenschutz nicht in die aktuellen Verhandlungen mit einzubeziehen. Unabhängig von der Frage, welches der beiden Datenschutz-Sys- teme das effektivere ist, können gemeinsame Standards zum Da- tenschutz den freien Datenverkehr fördern und für eine Kompati- bilität zwischen beiden Systemen sorgen. 678 DuD Datenschutz und Datensicherheit 10 | 2013 DUD REPORT

GDD-Arbeitskreis „Datenschutz International“: 2. Bonner Erklärung „Freihandel mit Datenschutz“

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und Wertdokumente erforscht und entwickelt. Dabei standen An-forderungen des digitalen Zeitalters wie Sicherheit, Vertrauen, Mo-bilität, Lifestyle, Mehrwert und Benutzerfreundlichkeit im Fokus der Arbeit. „Am Ende des Projekts haben wir einen Baukasten aus innovativen Technologien und Komponeten entwickelt. Dazu ge-hören beispielsweise flexible organische Leuchtdioden (OLEDs), or-ganische Transistoren auf Polycarbonat, ultradünne flexible Silizi-umchips, neue Antennentechnologien, innovative Folien, interak-tive Touch-Technologien sowie dynamische Sicherheitsmerkmale und multifunktionale Inlays“, erklärt Jörg Fischer, Experte für flexi-ble Elektronik bei der Bundesdruckerei GmbH und Projektkoordi-nator von SECUDIS.

Chipkartenmanipulation verhindern

Künftige Ausweisdokumente oder EC-Karten müssen multifunkti-onal sein, damit sie sowohl in der analogen als auch in der digita-len Welt einsetzbar sind. Die Lösung dafür ist die „System-on-do-cument“-Technologie. Dokumente der Zukunft werden unter an-derem aus einem komplexen System mit Sicherheits-Chip, Anten-ne, Hochfrequenz-Energieversorgung, Sensor und Display beste-hen. Die dafür benötigten Komponenten wurden im Projekt SECU-DIS erforscht. Dabei spielte das Zusammenwirken organischer und anorganischer Halbleiter eine zentrale Rolle.

Untersucht wurde zudem, ob und wie ultradünne, flexible Silizi-umchips und energieeffiziente Displays in neuartigen Identitätsdo-kumenten eingesetzt und wie kontaktlose Identifikationstechno-logien in ultradünnen Materialien genutzt werden können. Auch die Einbindung interaktiver Eingabeelemente war Teil des Pro-jekts. Im Projekt wurden weiterhin Grundlagen für die Forschung auf dem Gebiet multifunktionaler Dokumente, Entwicklung von Anwendungen für leichte und sichere Nutzung interaktiver Do-kumente sowie neuartiger Verifikationssysteme gelegt. Ergebnis des Projekts ist unter anderem eine vollkommen neuartige Chip-kartenbauweise, bei der die PIN direkt auf der Karte eingegeben wird. Damit können Skimming-Angriffe, also PIN-Nummerndieb-stahl über manipulierte Computer oder Bankautomaten effektiv verhindert werden.

Das Projekt SECUDIS wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Hightech-Strategie der Bun-desregierung und des Programms „Informations- und Kommunika-tionstechnologie 2020“ (IKT 2020) mit einem Beitrag von etwa 6,6 Millionen Euro gefördert.

Tactilon von Cassidian: Nutzermanagement im BOS-Digitalfunknetz

Die Einführung eines bundesweit einheitlichen Instruments zur Nutzerverwaltung (Nutzereigene Management – NEM) für das BOS-Digitalfunknetz ist seit Juni abgeschlossen. Dieses Nutzer-managementwerkzeug mit dem Produktnamen Tactilon wurde gemeinsam von Cassidian in Zusammenarbeit mit der Bundesan-stalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Si-cherheitsaufgaben (BDBOS) innerhalb von drei Jahren entworfen, entwickelt und ausgerollt. Dank eines innovativen Entwicklungs-prozesses konnten alle Ansprüche der Bedarfsträger an Sicherheit, Homogenität, nutzerfreundlicher Bedienbarkeit und Massentaug-lichkeit erfüllt werden.

Tactilon dient der einheitlichen Verwaltung alle Teilnehmer und deren Endgeräte sowie der bundesweiten Dienste des deutschen BOS-Digitalfunknetz. Mit derzeit über 315.000 Funkteilnehmern bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten gilt es bereits heu-te als eines der größten TETRA-Netze der Welt. Diese große An-zahl an Funkteilnehmen kann mithilfe Tactilon in Rufgruppen orga-nisiert, mit BOS-Sicherheitskarten verbunden und mit Rufrechten ausgestattet werden. Anders als in anderen europäischen Netzen, die ihre Dienstleistungen und das Netz von einem zentralen Be-treiber „mieten“, nehmen die Nutzer des BOS-Digitalfunk die Ver-waltung des Netzes dabei in verschiedenen hierarchischen Ebe-nen eigenständig vor.

Bei sicherheitsrelevanten Großereignissen wie Weltmeister-schaften oder Gipfeltreffen können mithilfe von Tactilon Einsatz-kräfte aus anderen Bundesländern nun auch kurzfristig am jewei-ligen Einsatzort in die Kommunikationsstruktur eingebunden wer-den. Je nach Einsatzlage können dafür die Einstellungen schnell und zuverlässig selbst für größere Einheiten geändert und über-wacht werden. Hierbei werden die mitunter unterschiedlichen An-forderungen und Ausprägungen der angewandten operativen tak-tischen Kommunikationsstrukturen der Bundesländer berücksich-tigt.

GDD-Arbeitskreis „Datenschutz International“: 2. Bonner Erklärung „Freihandel mit Datenschutz“

Am 17.07.2013 hat die Gesellschaft für Datenschutz und Datensi-cherheit e.V. (GDD) aus aktuellem Anlass die 2. Bonner Erklärung „Freihandel mit Datenschutz“ ihres Arbeitskreises „Datenschutz In-ternational“ veröffenlicht:Vom 8. bis 12. Juli 2013 fand die erste Verhandlungsrunde zwischen Europa und den Vereinigten Staates über ein Freihandelsabkom-men zur Schaffung der größten Freihandelszone weltweit statt. Während für beide Vertragspartner bis dato vorrangig ein wirt-schaftlicher Nutzen durch das Vertragswerk im Vordergrund steht, bleibt ein wichtiges Thema weiterhin unterwähnt: Weder Europa noch die Vereinigten Staaten planen die Verankerung von Regeln zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personen-bezogener Daten innerhalb des Abkommens. Dies ist nicht nach-vollziehbar, zumal zu erwarten ist, dass der Zuwachs an Handelsak-tivitäten auch mit einem erhöhten Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern einhergehen wird. Ungeklärte Fragestellungen zum Datenschutz könnten in diesem Zusammenhang ein Hemm-nis für einen freien Datenverkehr darstellen.

Die Nichtberücksichtigung des Datenschutzes im Handelsab-kommen könnte dadurch begründet sein, dass zwei unterschied-liche Datenschutz-Systeme der Vertragspartner aufeinanderpral-len. Während die Europäische Union in ihrem Hoheitsbereich ei-nen umfassenden Schutz personenbezogener Daten mittels der Richtlinie 95/46/EG bevorzugt, verfügen die Vereinigten Staaten le-diglich über sektorspezifische Datenschutzregeln. Dieser Umstand darf jedoch nicht als Entschuldigung dafür dienen, das Thema Da-tenschutz nicht in die aktuellen Verhandlungen mit einzubeziehen. Unabhängig von der Frage, welches der beiden Datenschutz-Sys-teme das effektivere ist, können gemeinsame Standards zum Da-tenschutz den freien Datenverkehr fördern und für eine Kompati-bilität zwischen beiden Systemen sorgen.

678 DuD • Datenschutz und Datensicherheit 10 | 2013

DUD REPORT

Den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung perso-nenbezogener Daten in der zu begründenden Partnerschaft aus-zulassen, würde dazu führen, dass der Datenschutz auch in einer Freihandelszone weiterhin ein Handelshemmnis bleiben wird, zu-mal es bis dato keine gegenseitige Anerkennung der unterschied-lichen Systeme beider Vertragspartner zum Datenschutz mit Aus-nahme des Safe Harbor-Abkommens gibt. Diese Vereinbarung zum Datenschutz zwischen Europa und den Vereinigten Staaten ist je-doch nicht als das geeignete Mittel bezüglich einer Freihandelszo-ne anzusehen, zumal es einerseits lediglich für Unternehmen gilt, die sich freiwillig dem Regelungsinstrument unterwerfen, anderer-seits sektorspezifisch ausgelegt ist. Ferner ist das Abkommen nicht für alle Arten von personenbezogenen Daten anwendbar und bie-tet keine Antwort auf die Frage, wie mit der Weiterübermittlung von personenbezogenen Daten an Unterauftragnehmer in Zeiten einer globalisierten Welt umzugehen ist.

Die GDD mahnt die Vertragspartner zum Freihandelskommen daher an, verbindliche Datenschutzregeln im Vertragsdokument vorzusehen. Gerade im Zuge der weiterhin andauernden Debat-te um die massenhafte Speicherung personenbezogener Daten von EU-Bürgern durch den amerikanischen Geheimdienst NSA bedarf es sowohl eines gemeinsamen Verständnisses hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten zwischen der Europäi-schen Union und den Vereinigten Staaten, als auch transparenter Regeln zum Umgang mit diesen Daten. Hierdurch kann das Ver-trauen in den transatlantischen Informationsaustausch wiederher-gestellt werden.

Europäisches Datenschutzgütesiegel für Whistle-Blowing-System der Business Keeper AG

Die Business Keeper AG erhielt am 16.07.2013 für das von ihr entwi-ckelte und betriebene System zur Abgabe von Hinweisen (Business Keeper Monitoring System BKMS®) das Europäische Datenschutz-gütesiegel (European Privacy Seal – EuroPriSe).

Beim „Whistleblowing“ – also dem Erkennen und Behandeln von Informationen über Missstände durch Hinweise gebende „Insider“ – besteht ein Konflikt zwischen Transparenz und Datenschutz. Die Business Keeper AG hat ein System entwickelt, mit dem Hinweise in den Bereichen Wertemanagement, Compliance und Revision ge-geben und systematisch ausgewertet werden können zum Erken-nen von Gesetzes- und Normverstößen, bei dem zugleich die Per-sönlichkeitsrechte der Hinweisgeber umfassend geschützt werden. Das von der Business Keeper AG angebotene System ermöglicht es Unternehmen und Behörden, derartige Verstöße frühzeitig und ef-fektiv zu erkennen und zu bearbeiten.

Hinweise über Missstände in Unternehmen und Verwaltungen von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten können von der bear-beitenden Stelle genutzt werden, um Unregelmäßigkeiten und möglichen Verstößen nachzugehen, diese aufzuklären und so den Schaden für das Unternehmen oder die Verwaltung zu minimieren oder auch ganz abzuwenden.

Das BKMS® System ermöglicht die Kontaktaufnahme und den Austausch zwischen Hinweisgeber und einsetzender Stelle mit-tels eines elektronischen Postkastens, so dass durch Nachfragen die Sachverhaltsermittlungen und Plausibilitätsprüfungen von Meldungen erleichtert werden. Der Hinweisgeber kann nament-

lich, aber insbesondere auch anonym handeln und bleiben, sofern er dies wünscht.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Angesichts einer unzureichen-den Gesetzgebung und einer problematischen Arbeitsrechtspre-chung ist der technische Schutz von Whistleblowern in Deutsch-land von besonderer Bedeutung. Wichtig ist dieser Schutz überall. Er ist zugleich im tatsächlichen Interesse von um Compliance be-mühten Stellen. Die Transparenz der Datenverarbeitung, die tech-nisch-organisatorischen Maßnahmen und der Schutz des Hinweis-gebers sind durch die Business Keeper AG über eine Datenschutz-funktion und umfangreiche, Vertrauen schaffende Informationen hierzu in vorbildlicher Weise umgesetzt worden.“

Mit der EuroPriSe-Zertifizierung wird bestätigt, dass das BKMS® System alle Voraussetzungen erfüllt, die einen Einsatz in Überein-stimmung mit den europäischen Datenschutzregelungen ermög-lichen.

Weitere Informationen zur Zertifizierung des BKMS® Systems finden Sie auf der EuroPriSe-Webseite unter: www.european- privacy-seal.eu/awarded-seals/DE-130031

„ZUGFeRD Release Candidate“: Einheitliches Datenformat für elektronische Rechnungen

ZUGFeRD, heißt das einheitliche Datenformat für elektronische Rechnungen, das ab sofort als Release Candidate für alle interes-sierten Unternehmen zur Verfügung steht. Das Forum elektroni-sche Rechnung Deutschland (FeRD) hat diese Version unter dem Dach der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV e.V.) entwickelt. Mit dem neuen Format können Rechnun-gen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung künftig schnell, komfortabel und ein-fach elektronisch ausgetauscht werden. Das neue Datenformat ZUGFeRD („Zentraler User Guide des Forum elektronische Rech-nung Deutschland“) senkt die Kosten der Rechnungsstellung und macht das Rechnungswesen künftig effizienter.

Mit gutem Grund: Nach der Novellierung des Steuervereinfa-chungsgesetzes 2011 kommt es beim Rechnungsaustausch einzig auf die Inhalte der Rechnung und die Akzeptanz durch den Rech-nungsempfänger an. „Letzten Endes“, so Stefan Engel-Flechsig, Lei-ter des Forum elektronische Rechnung Deutschland, „steckt das Potenzial in der automatisierten Verarbeitung strukturierter Da-ten, so wie es das ZUGFeRD-Format sicherstellt. Das Format ist ein ganz entscheidender Schritt zur Senkung der Kosten bei der Rech-nungsverarbeitung. Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung mit ihrem Steuervereinfachungsgesetz eine Rei-he von Erleichterungen beim elektronischen Rechnungsaustausch auf den Weg gebracht haben, die es auch kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, vom elektronischen Rechnungsaus-tausch zu profitieren.“

Das ZUGFeRD-Datenformat kann beispielsweise bei einer Rech-nung im PDF/A-Format die bildhafte Darstellung mit einem inhalt-lich identischen Rechnungsdatensatz im XML-Format verknüpfen. Die Rechnungsdaten lassen sich auf diese Weise beim Empfänger ohne weitere manuelle Schritte auslesen und weiterverarbeiten. Das neue Format soll als Standardschnittstelle in Buchhaltungssoft-ware und ERP-Systeme eingebunden werden und dann allen Un-ternehmen und der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung ste-

DuD • Datenschutz und Datensicherheit 10 | 2013 679

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