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Pressegespräch im Rahmen der Veranstaltung „Ausgegrenzt und chancenlos? Perspektiven für die Arbeitsmarktintegration schwer vermittelbarer Langzeitarbeitsloser in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz“ Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin, 23. April 2007 Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose – Thesen zum Gutachten Dr. Susanne Koch Dr. Peter Kupka

Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose – Thesen zum Gutachten

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Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose – Thesen zum Gutachten Dr. Susanne Koch Dr. Peter Kupka. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose  – Thesen zum Gutachten

Pressegespräch im Rahmen der Veranstaltung „Ausgegrenzt und chancenlos? Perspektiven für die Arbeitsmarktintegration schwer vermittelbarer

Langzeitarbeitsloser in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz“

Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin, 23. April 2007

Geförderte Beschäftigung für

leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose

– Thesen zum Gutachten

Dr. Susanne KochDr. Peter Kupka

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These 1: Durch die breite Definition von Erwerbsfähigkeit im SGB II sind viele Personen im System, deren Beschäftigungs-fähigkeit stark eingeschränkt ist

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Kategorie Anzahl

Alle Arbeitslosen 4.539.874

Alle Arbeitslosen über 25 Jahre 4.035.396

Darunter: 2 Jahre und länger arbeitslos 966.486

Darunter: mit gesundheitlichen Einschränkungen 311.446

Darunter: ohne Berufsausbildung, ohne gesundheitliche Einschränkungen

243.902

Potenzielle Zielgruppe, weite Definition 555.348

Potenzielle Zielgruppe, enge Definition 129.591

Quelle: Data Warehouse der BA, eigene Berechnungen

Zielgruppe im Arbeitslosenbestand, Dezember 2005

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Monatlich Übertritte von rd. 20.000 Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungs-hemmnissen in reguläre Beschäftigung

Übertritte auch aus Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik:

§19 BSHG: Bruttointegrationsquoten von Teilnehmern im Durchschnitt bei 38,5 %

ABM: Positive Effekte auf die Beschäftigungschancen gerade bei besonders schwierigen Personengruppen

Wichtig: Vorhandene Durchlässigkeit darf durch geförderte Beschäftigung nicht beeinträchtigt werden

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These 2: Diese Personen lassen sich nicht auf der Basis statistischer Kennziffern identifizieren; auch bei schwieriger Klientel gibt es Durchlässigkeit zum ersten Arbeitsmarkt

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These 3: Zuweisung in ein solches Programm sollte aufgrund des individuellen Arbeitsvermögens nach sorgfältigem Profiling durch die Fallmanager erfolgen

Arbeitsmarktprogramme brauchen klare Zielgruppendefinition

Aber: keine starre administrative Regelung, sondern „Leitplanken“

Zugehörigkeit zur Zielgruppe sollte sich an individuellen Kriterien fest-machen (z.B. Vermittlungshemmnisse)

Allgemeine Kriterien wie „keine Chance auf Arbeitsplatz in den nächsten24 Monaten“ können je nach regionaler Arbeitsmarktlage zu massiver Ausweitung der Zielgruppe führen

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These 4: Nicht alle Tätigkeitsfelder eigenen sich für die Klientel

Der Einsatz häufig gering qualifizierter, schlecht bezahlter Mitarbeiterim Sozialbereich, insbesondere von Langzeitarbeitslosen im Rahmenvon Maßnahmen ist umstritten

Vor Amateurismus wird gewarnt:„A substantial proportion of jobs in those areas involve working with vulnerable groups, such as young children or the elderly, and requireskilled care and stable, confident staff” (Perotin 2001, S. 349)

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These 5: Die Heterogenität der Zielgruppe bedingt unter-schiedliche Ausgestaltung

Sozial Deklassierte (Haftentlassene, Obdachlose, Alkohol- oder Drogen-abhängige)

Gesundheitlich oder psychisch beeinträchtigte Menschen

Menschen mit Vermittlungshemmnissen, ansonsten unauffällig

Auswirkungen auf: Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Betreuungssituation, Entlohnung, Betätigungsfeld

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These 6: Beschäftigungsfähigkeit ist keine statische Eigen-schaft, sondern kann sich verändern

Dreistufiges Betreuungsmodell Stiftung für Arbeit St. Gallen:Förderstufe, Integrationsstufe, Leistungsstufe

Offenheit der Maßnahme kann gefördert werden durch

Nebeneinander von geschützten und regulären Arbeitsplätzenin einem Betrieb

Degressive Bezuschussung

Regelmäßige Überprüfung der Fortschritte und weiterhin intensive Betreuung durch den Fallmanager

„Quasi“-Eingliederungsvereinbarung

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These 7: Beschäftigungsmöglichkeiten, die die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses erfüllen, sind begrenzt

§261 (2) SGB III: „Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne Förderungnicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden“

Arbeitshilfe AGH: Reguläre Beschäftigung darf nicht verdrängt oderbeeinträchtigt werden, die Schaffung neuer Arbeitsplätze darf nicht gefährdet oder verhindert werden

Erfahrungen mit Arbeitsgelegenheiten zeigen, dass dies in der Praxis schwer umzusetzen ist

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These 8: Stärkere Rolle marktbezogener Aktivitäten wäre sinnvoll

Beschränkung auf Segmente, die den Kriterien der Zusätzlichkeit unddes öffentlichen Interesses entsprechen, ist nicht zwingend

Arbeit in Unternehmen, die am Markt operieren, ist möglich(z.B. Integrationsprojekte)

Subventionierung der Beschäftigung als Nachteilsausgleich

Geringere Produktivität und der höhere Betreuungsaufwand werden abgegolten

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These 9: Komplexität des Problems und fehlende politische Akzeptanz sprechen gegen sofortige flächendeckende Einführung

Pilotierung mit sorgfältiger Evaluation

Vorhandene lokale Strukturen aufgreifen (soziale Stadt)

Beteiligungsstrukturen schaffen

Identifizierung und Ausweitung von Beschäftigungsfeldern durch sozialräumliche Orientierung

Stärkung marktbezogener Aktivitäten

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