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21450 DEUTSCHE POST AG
3 / 2 0 1 7
Samtgemeinde Harsefeld
69. JAHRGANG
Gemeinde 5.0Seite 14 - 19
Als öffentlich-rechtlicher Versicherer geben wir einen Teil unserer Gewinne
dem Land zurück – zum Beispiel an die Feuerwehr in Ihrem Ort.
www.vgh.de/vorsprung und www.facebook.com/vghversicherungen
ist, Wichtiges zu unterstützen
DNG 3/2017 1
LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,auch in diesem Sommer wird eine Vielzahl von Boo
ten den Weg über das Mittelmeer wagen – die Kriege
und zusammenbrechenden Staaten sind nicht weni
ger geworden. Dennoch ist die Diskussion um die
Möglichkeiten einer Steuerung der Zuwanderung
zwischen Fachkräftemangel und Flüchtlingshilfe ver
stummt, wenn sie denn je begonnen hatte. Auch bei
der Integration gilt: Wir setzen im Wesentlichen die
Fehler der Vergangenheit fort. Anstatt die Integration
als staatliche Aufgabe zu begreifen, die alle Ebenen
mit verbindlichen Zuständigkeiten und Finanzierun
gen erfüllen müssen, wurschteln wir uns mit einem
unkoordinierten Angebot von Sprachkursen ohne
Verpflichtung und ohne Konsequenzen bei Verwei
gerung durch. Wir lassen Menschen so lange ohne Arbeit, bis sie sich daran
gewöhnt haben. Das Durchsetzen von Konsequenzen bis hin zu Abschie
bungen fällt bis zur Unmöglichkeit schwer. Die Kommunen haben in Nieder
sachsen zwar erreicht, dass die Sprachkurse auf Landkreisebene koordiniert
werden, finanzielle Unterstützung im täglichen Integrationsgeschäft vor Ort
erhalten sie jedoch nicht. So wird die Integration dramatisch scheitern, oder
wie nennt man nochmal das Auseinanderfallen von frommen Wünschen und
Wirklichkeit?
Ein weiteres großes Thema ist die Finanzierung der Bildung und Betreuung
unserer Kinder in Kindertagesstätten und Krippen. Durch den zahlenmäßigen
Aufwuchs und die Ausweitung der Betreuungszeiten hat die Finanzierung die
ses Bereiches Dimensionen erreicht, die die gemeindlichen Haushalte spren
gen. Zu befürchten sind weitere Kostensteigerungen durch höhere Standards,
zusätzliche Betreuungszeiten, bessere Personalschlüssel und Erhöhung der
Qualitätsansprüche. Alles gut und schön, aber auch teuer. War der ursprüng
liche Gedanke mal eine Drittelung der Kosten zwischen Land, Kommunen und
Eltern, so sind die kommunalen Haushalte mit Anteilen von über der Hälfte so
sehr geknebelt, dass für andere Aufgaben mancherorts kaum noch Luft bleibt.
Dies muss sich ändern, hier muss das Land mehr Personalkosten übernehmen.
Schon gar nicht darf eine leichtfertig versprochene Beitragsfreiheit zu Lasten
der Kommunen gehen. Erst Qualitätssicherung und kommunale Entlastung
zur Sicherung der übrigen Aufgaben, dann Entlastung von Gutverdienern!
Viele weitere Themen, insbesondere auch die Stärkung der ländlichen
Räume durch Breitband, Ärzteversorgung und Infrastruktur liegen nach den
baldigen Wahlen in Bund und Land vor uns. Wir werden uns entsprechend
Gehör verschaffen!
DR. MARCO TRIPSPräsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes
IMPRESSUM „Die Niedersächsische Gemeinde“ erscheint sechs mal jährlich. Bezugspreis jährlich 36, Euro, Einzelpreis 6, Euro, jeweils zuzüglich Porto. In sämtlichen Verkaufspreisen sind sieben Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Für Mitglieder des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bestellungen an den Niedersächsischen Städte und Gemeindebund, 30159 Hannover, Arnswaldtstraße 28. HERAUS GEBER: Niedersächsischer Städte und Gemeinde bund. Präsident: Dr. Marco Trips. Chefredakteur: Thorsten Bullerdiek, 30159 Hannover, Arnswaldtstraße 28, Tel. 0511 302850, Fax 0511 3028530, [email protected], www.nsgb.de. REDAKTION UND ANZEIGEN LEITUNG: Ute Stautmeis ter, Tel. 0511 3028515, Fax 0511 30285815, EMail: [email protected]. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Schriftleitung gestattet. Mit dem Namen des Verfassers veröffentlichte Aufsätze und Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 43. GESAMTHERSTELLUNG: WINKLER & STENZEL GmbH, SchulzeDelitzschStraße 35, 30938 Burgwedel, Tel. 05139 89990, Fax 05139 899950. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.
TITELFOTO: Andreas Dittmer
VORSCHAU DNG 4/2017Themenschwerpunkt: DorfentwicklungErscheint Mitte August 2017 Redaktions- und Anzeigenschluss: 20. Juni 2017
AUS DEM INHALT EDITORIAL
STÄDTE UND GEMEINDEN STELLEN SICH VOR
02_ Samtgemeinde Harsefeld
AUS DEM NSGB
03_ CeBIT-Kommunaltag – wieder ein Erfolg
04_ Resolution: Kommunale Schultern entlasten! Kinderbetreuungskosten lähmen die Kommunen!
06_ Kritik an Plänen zur beitragsfreien KiTa
07_ Digitalisierung – Chancen und Risiken für ländliche Räume
08_ Kommunen brauchen kein Transparenzgesetz Von Oliver Kamlage
10_ ZUR PERSON
THEMEN SCHWERPUNKT GEMEINDE 5.0
14_ Gemeinde 5.0 – Phase II Von Lena Franke
15_ AOK – Rahmenbedingungen gemeinsam gesundheitsförderlich gestalten
15_ Deutsche Post – Verlässlicher Partner für Kommunikation und Warenaustausch auf dem Land
16_ EWE – Flexible neue Arbeitswelt
16_ Fraunhofer Fokus – Gemeinden vernetzen und Leben gestalten
17_ Niedersächsische Landgesellschaft – Das Baugebiet der Zukunft
17_ Sparkassenverband Niedersachsen – Demografiesimulationen für effektive Zukunftsstrategien
18_ Unternehmerverbände Niedersachsen – Gemeinsam neue Wege denken
18_ Sweco – Zukunftsfähige Städte und Gemeinden gestalten
19_ VGH Versicherungen – Augen auf für Nebenan
ÖFFENTLICHE SICHERHEIT & VERKEHR
20_ Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutz-behörden des Bundes und der Länder
SCHULE, KULTUR & SPORT
22_ Kleingärten in Niedersachsen Von Joachim Roemer
BAUEN & WOHNEN
24_ Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs“ – Erkenntnisse und Erfahrungen
UMWELT & ENERGIE
25_ Niedersächsischer Kennzahlenvergleich Wasserversorgung 2017 Von Markus Pielorz und Matthias Eberle
DNG 3/2017 2
Steckbrief
1972 gegründete Samtgemeinde mit den Mitgliedsgemeinden
Ahlerstedt, Bargstedt, Brest und Harsefeld.
Landkreis Stade
21 000 Einwohner auf 165 Quadratkilometern
STÄDTE UND GEMEINDEN
STELLEN SICH VOR SAMTGEMEINDE HARSEFELD
FAMILIEN- UND KLIMAFREUNDLICH Harsefelds Nähe
zu Hamburg, Stade und Buxtehude, die Bahnanbindung
und die vielfältige Infrastruktur sorgen seit vielen Jahren
für einen regelrechten Bauboom auf der Stader Geest.
Insbesondere Grundstücke mit Einfamilienhäusern und
Doppelhaushälften sind begehrt. In jüngster Zeit werden
auch vermehrt Mietwohnungen in zentraler Lage gebaut.
Der große Bedarf an Wohnungen wurde unter anderem
während des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Zukunfts
programm Samtgemeinde Harsefeld 2030 deutlich.
GESUNDER UNTERNEHMENSMIX Auf dem Lande zu
leben und zu arbeiten mit der Nähe zu größeren Städ
ten heißt in der Samtgemeinde Harsefeld, dass es noch
einen gesunden Unternehmensmix gibt. Viele familien
geführte Geschäfte und mittelständische Unternehmen
prägen die wirtschaftliche Landschaft. Dabei gibt es
große Leitbetriebe wie Viebrockhaus, das Aussolungs
bergwerk Ohrensen der DOW und die Scherenmanufak
tur Paul, aber auch gemütliche Cafés, moderne Beklei
dungsgeschäfte oder kreative Geschenkläden. Zwei
Hotels, eins in Ahlerstedt und eins in Harsefeld, sowie
ein Gasthof in Ohrensen sind an die nächste Generation
weitergegeben worden und bringen frischen Wind in
den Tourismus.
KULTUR IM KLOSTERPARK Die erste urkundliche
Erwähnung Harsefelds soll es 969 mit dem Bau einer
Burg gegeben haben: 2019 wird der Flecken Harsefeld
also 1050 Jahre alt. Ab 1100 ließen die HarsefelderStader
Grafen ein Kloster errichten, das von Benediktinermön
chen von 1102 bis 1648 betrieben wurde. Danach verfiel
es. Heute sind die Ergebnisse archäologischer Ausgra
bungen im Klosterpark zu sehen. Gäste führerinnen in
GeestTracht zeigen Interessierten die Kloster grabung
mit dem Museum Harsefeld, der St. Marien und Bartho
lomäikirche und den Amtshof. Für Harsefeld stellt der
Klosterpark neben der Eissporthalle ein Alleinstellungs
merkmal dar. Der etwa fünf Hektar große Landschafts
park ist Dreh und Angelpunkt der Harsefelder Bürger
und ein sehr beliebter Veranstaltungsort: Tausende
Besucher kommen beispielsweise zum Harsefelder Bier
zauber, zum Herbstzauber und Winterzaubermarkt.
Drei Pilgerwege führen durch die Samtgemeinde
Harsefeld: von Nordosten kommend der Jakobsweg
– Via Baltica, der Abt Albertweg – Via Romea. Der Rad
pilgerweg „Mönchsweg“ führt von Bremen kommend
nach Wischhafen über die Elbe nach Glückstadt bis
Fehmarn.
GESCHÜTZTE NATUR VOR DER HAUSTÜR Beson
ders geschätzt werden die kurzen Wege in die beiden
Naturschutzgebiete „Flusslandschaft Auetal“ und „Bra
kenUrWald“. Im Auetal lassen Wanderer und Radfah
rer die Seele baumeln, gibt es vereinzelt sogar noch
Bruchwälder und Feuchtwiesen zu entdecken, die über
großzügige Holzstege und geschwungene Brücken mit
trockenen Füßen durchwandert werden können. Schon
zur Klosterzeit, vom 12. bis 17. Jahrhundert, stand der
Braken unter Schutz, denn die Benediktinermönche leg
ten einen Bann auf diesen alten Wald, damit es keinen
Raubbau gab. ❚
Klosterpark/Mönchsweg
FOTO
: AND
REAS
DITT
MER
In der Samtgemeinde sind viele Kindertagesstätten,
die sich zum überwiegenden Teil auf den Wandel der
Betreuungswünsche der Eltern einstellen. Außerdem
gibt es vier Grundschulen, zwei Oberschulen, eine För
derschule und ein Gymnasium.
Einmalig zwischen Hamburg und Bremerhaven ist
die Eissporthalle Harsefeld, die in den Monaten Oktober
bis März rund 100 000 Besucher zählt. Hier lernen Harse
felder von klein auf Schlittschuhlaufen, finden Freunde
des Eishockeys eine Mannschaft zum Mitspielen oder
gehen Unternehmen mit ihren Mitarbeitern zum Eis
stockschießen. Im Sommer tobt das Leben dagegen in
einem der familienfreundlichsten Freibäder weit und
breit. Vor einigen Jahren komplett saniert und mit vie
len Erlebnisecken für Wasserratten von 0 bis 100 Jahren
ausgestattet, zieht das Freibad rund 80 000 Besucher in
warmen Sommern. Im Winter lernen alle Schulkinder
in der ebenfalls sanierten Schwimmhalle in Ahlerstedt
schwimmen, gehen Senioren zur Wassergymnastik oder
treffen sich Frühschwimmer an Warmbadetagen.
Als mehrfach ausgezeichnete Klimakommune ste
hen Energiesparprogramme und Projekte der autarken
Stromerzeugung in der Samtgemeinde Harsefeld weit
oben: Photovoltaikanlagen auf fast allen öffentlichen
Gebäuden, Blockheizkraftwerke, zwei Energiequartiere
und eine Kläranlage, die mehr Strom produziert als ver
braucht, sind wegweisend.
DNG 3/2017 3
AUS DEM NSGB
CEBIT-KOMMUNAL TAG 2017 – WIEDER EIN ERFOLGDer 11. CeBITKommunaltag des Niedersächsischen
Städte und Gemeindebundes (NSGB) auf der CeBIT
war wie jedes Jahr ein voller Erfolg, und das Interesse
der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie
der kommunalen ITBeauftragten ist anhaltend hoch.
Thema war ein ganz aktuelles: „ITChancen für
den ländlichen Raum“. Wie in den Vorjahren hatte
der NSGB wieder eine Garde hochkarätiger Redner
aufgeboten, die allesamt Interessantes und Bemer
kenswertes zu dem Thema beizutragen wussten.
NICHTS GEHT OHNE BREITBAND-ANBINDUNG
Deutlich formulierte der Präsident des NSGB,
Dr. Marco Trips, in seiner Begrüßung, dass für den
Verband des ländlichen Raumes nichts ohne eine
vernünftige BreitbandAnbindung ginge. Es sei von
vornherein ein Fehler der Bundesregierung gewe
sen, die BreitbandVersorgung nicht als Universal
verpflichtung zu sehen. Nun liege die Zukunft vor
uns und man müsse bei allen neuen Gesetzen die
ITBelange mitdenken, forderte Trips.
ZEITALTER DER DROHNEN?
Um Fragen des „Zeitalters der Drohnen“ ging es im
ersten Vortrag des Vorstandsvorsitzenden des Bun
desverbandes für unbemannte Systeme, Jan Syré.
Begrüßung durch Dr. Marco Trips
Er rief nach einem Regelwerk durch die Bundes
regierung. Es gehe nicht um freie Drohnen für freie
Bürger, sondern um Sicherheit, Transparenz, Logis
tik und Zukunft. An die Bundesregierung gewandt
sagte Syré: „Macht euch ein wenig locker“.
IT-CHANCEN FÜR NIEDERSACHSEN NUTZEN
Landwirtschaftsminister Christian Meyer betonte in
seiner Rede, die Digitalisierung im ländlichen Raum
sei eine „Herzensangelegenheit von mir“. Die Lan
desregierung werde, weil sie die Bedeutung und
die Wichtigkeit erkannt habe, den digitalen Wandel
gezielt nutzen, um die Daseinsvorsorge in den länd
lichen Räumen sicherzustellen und auszubauen.
Auch Meyer bedauerte, dass weder die EUKom
mission noch die Bundesregierung die Breitband
versorgung wie Post, Wasser und Strom zur Univer
saldienstleistung erklärt habe. Deshalb drohe der
ländliche Raum, wo schnelle Internetverbindungen
teurer seien, „im wahrsten Sinne des Wortes“ abge
hängt zu werden. Mit ihrer Breitbandstrategie steu
ere die Landesregierung aber dagegen.
AGRARROBOTIK
Freiredend, ohne je professoral zu werden, sprach
abschließend Professor Dr. Joachim Hertzberg vom
Deutschen Zentrum für Künstliche Intelligenz über
„Agrarrobotik – Technologie im ländlichen Raum“.
RobotikTechnologie sei in der Landwirtschaft längst
alltäglich, dank autonomer Maschinen erlaube die
Robotik neue ressourcenschonende Agrarprozesse.
Die Anbindung aller Betriebe im ländlichen Raum sei
deshalb unerlässlich, allerdings genüge ein schmalbandiges Netz, das aber überall und zuverlässig.
Hertzberg: „Wir brauchen überall Anbindung, aber
nicht überall Breitband.“ ❚VOLKER BENKE
Jan Syré (links) mit NSGB-Sprecher Thorsten Bullerdiek
Landwirtschaftsminister Christian Meyer
Die Vorträge der Referenten finden Sie unter www.nsgb.de > DNG Digital
4DNG 3/2017
AUS DEM NSGB
KOMMUNALE SCHULTERN ENTLASTEN!
KINDERBETREUUNGSKOSTEN LÄHMEN DIE KOMMUNEN!
Resolution der Kreisvorstandskonferenz des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes vom 8. Mai 2017 zur Kostenentwicklung
in Kindertagesstätten
Die Kommunen in Niedersachsen stellen seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz im Jahr 1996 und seit Einführung des Anspruchs auf Frühförderung im Jahr 2013 die von der Bundes und Landespolitik beschlossenen Vorgaben sicher. Die Kommunen garantieren so die ihnen auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen. Sie stehen nach ihrem eigenen Selbstverständnis gerne als Garanten für die frühkindliche Bildung.
Alle wichtigen Bildungsaufgaben in Krippe, Kindergarten und Hort werden von den Kommunen mit großem Verantwortungsbewusstsein ortsnah erledigt, da sich insbesondere die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden als familienfreundliche Dienstleister verstehen und ihr Handeln an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger ausrichten.
Zusätzlich zu den erheblichen Aufwüchsen der letzten Jahre zeichnen sich derzeit aber gesellschaftliche und politische Entwicklungen ab, die dieser Aufgabe eine noch größere organisatorische und finanzielle Entwicklung beimessen werden. Hierzu gehören:
• Eine weiter steigende Nachfrage nach Krippenplätzen.
• Eine weiter steigende Nachfrage nach Plätzen für die Ganztagsbetreuung im Kindergartenbereich, mindestens jedoch nach einer bedarfsgerechten Ausweitung der Öffnungszeiten.
• Eine weiter steigende Nachfrage nach Plätzen für die Kinderbetreuung im Schulalter (Hortbetreuung).
• Wünsche nach qualitativen Verbesserungen bei den Betreuungsschlüsseln (3. Kraft in Kindergärten).
• Gestiegene Anforderungen durch Integration und Inklusion.
• Engpässe bei der Gewinnung von pädagogischem Fachpersonal für die Tageseinrichtungen.
Diese erkennbaren Entwicklungen werden im bisherigen System der Betriebs kostenförderung zu weiteren massiven finanziellen Belastungen der Kommunen führen, da jede Ausweitung nur teilweise durch ohnehin zu niedrige laufende Zuschüsse gedeckt wird.
Dabei ist es unerheblich, ob diese bei den kreisangehörigen Gemeinden oder auf der Ebene der Landkreise (Jugendhilfeträger) anfallen. Insbesondere die Betriebskosten entwicklung im Bereich der Tagesstätten hat bereits heute Dimensionen erreicht, die die Kommunen in ihrer Gesamtheit an die Grenzen der Finanzierbarkeit führen. Dies gilt verstärkt für finanzschwache Kommunen. Hier sind die Defizite aus dem Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder oftmals Ursache für Haushaltsunterdeckungen.
DNG 3/2017 5
Die Zuschussbedarfe der Kommunen in Niedersachsen (also die Nettobelastungen) sind in den Jahren 2012 bis 2014 um fast 22 Prozent gestiegen. Von 2015 auf 2016 sind allein die Ausgaben für die Kinderbetreuung erneut um 19,3 Prozent gestiegen.
Diesem massiven Ausgabenanstieg stehen Steuermehreinnahmen im gleichen Zeitraum von „nur“ 6,1 Prozent gegenüber. Im Landkreis Harburg haben Städte und Gemeinden und der Landkreis die konkrete Situation auf Basis der aktuellen Betriebskosten des Jahres 2016 dargestellt. Die kommunale öffentliche Hand trägt dort derzeit rund 52 Prozent der Betriebskosten der Kindertagesbetreuung mit einem Zuschussbedarf von 39,3 Millionen Euro. Auf den notwendigen Investitionsbedarf für die sich abzeichnenden Systemerweiterungen sei nur am Rande hingewiesen.
Diese wichtige Aufgabe der Bildung und Betreuung für Kinder steht jedoch – gleich rangig – neben den vielfältigen verschiedenen anderen wichtigen Aufgaben, die von den Kommunen ebenfalls zu erfüllen und zu finanzieren sind. Hier entwickelt sich derzeit ein starkes Ungleichgewicht zu Lasten eben dieser übrigen Aufgaben.
Ausgehend von diesen Fakten sehen die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden die dringende Notwendigkeit eines unverzüglichen grundsätzlichen Dialoges mit der Landesregierung über Grundfragen der Finanzierung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen. Nur mit einer Neuausrichtung der Finanzierung dieser Aufgabe ist ausgehend von der beschriebenen dramatischen Kostenentwicklung eine zukunftsfähige Finanzierung dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe sicherzustellen.
Bundes und Landespolitik treiben in der Bildung und Betreuung von Kindern seit Jahren die Qualität und Quantität massiv voran, ohne jedoch einen entsprechenden Finanzierungsanteil insbesondere bei den laufenden Betriebs und Personalkosten mit zu übernehmen. Die Kommunen werden hingegen in ihren Haushalten so stark mit entsprechenden Kosten belastet, dass ihnen die Luft für andere Aufgaben wegbleibt.
Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Niedersächsischen Städte und Gemeindebund fordern die Landesregierung daher auf, kurzfristig für grundsätzliche Gespräche über die Verbesserung der Finanzierung der laufenden Betriebskosten in Kindertagesstätten zur Verfügung zu stehen.
Kinderbetreuung: große Nachfrage – viele Wünsche – hohe KostenStädte- und Gemeindebund warnt vor finanziellem Kollaps in den Kommunen
Im Mittelpunkt der Kreisvorstandskonferenz des Niedersächsischen Städte- und Gemeinde-bundes (NSGB), an der delegierte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus allen Teilen Nieder sachsens teilnahmen, stand ein Dialog mit der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu der dramatischen Kostenentwicklung im Bereich der Kinderbetreu-ung. „Wir wollen eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung in ganz Niedersachsen gewähr-leisten, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Anforderungen von Bund, Land und Eltern steigen und die Kosten nicht mehr aufzufangen sind“, erklärte NSGB-Präsident Dr. Marco Trips, nach der Konferenz im Flecken Bovenden.
NSGB-Präsident Dr. Marco Trips überreicht Kultusministerin Frauke Heiligenstadt die Resolution der Kreisvorstandskonferenz. Links: NSGB-Vizepräsident Uwe-Peter Lestin, rechts: Bürgermeister Thomas Brandes, Flecken Bovenden.
DNG 3/2017 6
KRITIK AN PLÄNEN ZUR BEITRAGSFREIEN KITA
Cord Bockhop und Marco Trips beleuchten bei der Versammlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes aktuelle Entwicklungen
VON KATHARINA SCHMIDT
Dr. Marco Trips (vorn) und Landrat Cord Bockhop
Rehden. Das Thema Kinderbetreuung dominierte
am Dienstag die Mitgliederversammlung des
Kreisverbands Diepholz im Niedersächsischen
Städte und Gemeindebund (NSGB) in den Reh
dener Ratsstuben. Keine falschen Versprechungen
machen – das forderten sowohl Landrat Cord Bock
hop als auch NSGBPräsident Marco Trips von der
Landesregierung.
Hintergrund: CDU, FDP und SPD hatten die
Abschaffung von KitaGebühren in Niedersachsen
ins Auge gefasst. Trips befürchtet, dass die Städte
und Gemeinden dieses Wahlversprechen mitzahlen
müssten. Außerdem könnten kostenfreie Angebote
eine stärkere Nachfrage mit sich ziehen. Bislang ist
nur das letzte KitaJahr beitragsfrei.
„Kinderbetreuung ist ein wichtiges Thema, keine
Frage“, sagte Bockhop. Aber nicht nur die Kinder
seien die Zukunft des Landkreises, sondern auch die
Senioren – gerade vor dem Hintergrund des demo
grafischen Wandels.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die vom Land
vorgesehene dritte Betreuungskraft in Kindergar
tengruppen. Bockhop gab zu bedenken, dass man
bei der Forderung nach zusätzlichen Erziehern
auch die Frage beantworten müsse, woher diese
kommen und wie sie dauerhaft finanziert werden
sollen. Trips zufolge reiche das im Rahmen des
Förderprogramms zur Finanzierung von zusätz
lichen Kräften zur Verfügung gestellte Geld nicht.
Pro Jahr und Gruppe blieben nur 4 000 Euro. „Dafür
kriegen Sie keine dritte Kraft“, stellte der Präsident
fest. Also müsse das Geld in ausgewählten Gruppen
gebündelt werden, andere gingen leer aus. „Diese
Ungleichheit wird schwer zu begleichen sein.“
Ein weiteres Thema waren Flüchtlinge. Im Land
kreis Diepholz herrsche derzeit eine „Situation, die
so beruhigend ist, dass es mich beunruhigt“, berich
tete Landrat Bockhop. „Sorge bereitet mir aber, dass
wir bei der wirklichen Integration auf der Stelle tre
ten“. Es gebe zwar sinnvolle Maßnahmen, aber nur
wenn die Menschen einen Arbeitsplatz und eine
dauerhafte Wohnsituation hätten, wenn die Kinder
wirklich im Sportverein aktiv und nicht nur Teil von
Integrationsmaßnahmen seien, dann sei Integra
tion erreicht. In der Hinsicht habe man bisher wenig
erreicht. Es gebe zu viele Flüchtlinge, die bei der
erstbesten Gelegenheit den Landkreis Diepholz ver
lassen würden. Der Landrat fürchtet, dass diese Ent
wicklung Ehrenamtliche entmutigen könnte. Sein
Appell an die Kommunalpolitiker: Weiter fordern,
dass Kommunen nicht nur als Handlanger fungieren,
zum Beispiel mit dem Instrument der Aufenthalts
bestimmung. […]
Sulinger Kreisblatt, 2. März 2017
Dafür kriegen Sie keine
dritte Kraft“
AUS DEM NSGB
DNG 3/2017 7
AUS DEM NSGB
DIGITALISIERUNG – CHANCEN UND RISIKEN FÜR LÄNDLICHE RÄUMETagung der Allianz Ländlicher Raum
Vertreter der Allianz Ländlicher Raum und Christoph Meinecke, Geschäftsführer vom Verein Wirtschaft in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (2. v. l.), mit Staatssekretärin Birgit Honé (6. v. l.) und einigen ReferentenFO
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Das Thema der Digitalisierung trifft alle Lebensberei
che und ist in aller Munde. In den meisten Fällen wird
es vor allem mit städtischen Räumen und der Indus
trie erwähnt: „Smart Cities“ und „Industrie 4.0“ sind
bekannte Schlagworte. Welche Chancen und Risiken
aber die Digitalisierung für ländliche Räume birgt und
welche Herausforderungen hieraus für Kommunen
und Wirtschaftsakteure resultieren, wurde im Rahmen
der Tagung „Digitalisierung – Chancen und Risiken für
ländliche Räume“ der Allianz Ländlicher Raum und des
Vereins Wirtschaft in der Metropol region Hannover
Braunschweig Göttingen Wolfsburg e. V. am 24. April
2017 erörtert. Experten aus Politik, Verwaltung, Wirt
schaft, Forschung und Bildung, die aus ganz Deutsch
land angereist waren, lieferten den rund 80 Teilneh
merinnen und Teilnehmern spannende Diskussionen
aus unterschied lichen Perspektiven zum Thema „Smart
Rural Areas“. ❚
NLG_Anz_NSGB_Image_185x88_2c.indd 1 28.03.2017 11:00:15
Einige Vorträge stehen unter www.alr-niedersachsen.de zum Download bereit.
DNG 3/2017 8
OLIVER KAMLAGE ist Beigeordneter beim
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund
KOMMUNEN BRAUCHEN KEIN TRANSPARENZGESETZ
Der vom Landeskabinett gebilligte Entwurf eines „Transparenzgesetzes für Niedersachsen“ zeigt ein deutliches Misstrauen der Niedersächsischen Landesregierung in die kommunale Ebene
VON OLIVER KAMLAGE
Im Kabinettszimmer in der Niedersächsischen
Staatskanzlei scheint die Auffassung vorzuherr
schen, Kommunalpolitik und Kommunalverwal
tung spielten sich hinter Milchglasfenstern ab, hin
ter denen sich die Kommunen gegen Blicke von
außen abschotten. Anders lässt sich der Beschluss
des Landeskabinetts zum Transparenzgesetz für
Niedersachsen nicht erklären. Offensichtlich ist der
Landesregierung nicht bekannt, wie sehr Bürger
beteiligung und Bürgerinformation in den nieder
sächsischen Kommunen gelebt werden.
NIEDERSÄCHSISCHES
INFORMATIONSZUGANGSGESETZ
Kern des von der Landesregierung zur Verbands
beteiligung freigegebenen Gesetzentwurfs1 ist
das sogenannte Niedersächsische Informations
zugangsgesetz – NIZG. Dieses verfolgt ausweislich
seiner Begründung das Ziel, in Niedersachsen die
Grundlage für einen Anspruch auf voraussetzungs
losen Zugang zu amtlichen Informationen sowie für
proaktive Veröffentlichungspflichten öffentlicher
Stellen – damit auch der Kommunen – in einem
zentralen Informationsregister zu schaffen. Demzu
folge normiert § 1 Abs. 1 Satz 1 NIZG einen Anspruch
jeder Person und jeder Vereinigung von Person auf
Zugang zu amtlichen Informationen, über die infor
mationspflichtige Stellen verfügen. Dass dieser
Anspruch voraussetzungslos, aber nicht grenzenlos
ist, ergibt sich erst, wenn man in dem Gesetzentwurf
weiter liest: Die §§ 4 bis 6 NIZG enthalten zum Schutz
von öffentlichen und privaten Belangen sowie des
behördlichen Entscheidungsprozesses Ablehnungs
ansprüche für den Informationszugangsanspruchs,
die jedoch größtenteils nicht absolut gelten, son
dern überwindbar sind, wenn das Informationsinte
resse das Geheimhaltungsinteresse überwiegt.
1 Der Gesetzentwurf kann unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetz_und_verordnungsentwuerfe_auszug/gesetzundverordnungsentwuerfeauszug147286.html abgerufen werden.
Die Bearbeitung der Anträge auf Informationszu
gang, für die eine besondere Form nicht vorgeschrie
ben ist, hat grundsätzlich kostenlos zu erfolgen. Nur
wenn die Bearbeitung des Antrages mehr als eine
halbe Stunde Zeitaufwand erfordert, gestattet das
Land den Kommunen, dafür Gebühren zu erheben.
KOMMT JETZT DAS „INFORMATIONS -
ZENTRALREGISTER“?
§ 12 Abs. 3 NIZG ermächtigt die Landesregierung
dazu, im Wege einer Rechtsverordnung ein zentrales
Informationsregister einzurichten und in der Verord
nung festzulegen, welche Informationen dort veröf
fentlicht werden können. Von kommunaler Relevanz
der in § 12 Abs. 3 Satz 2 NIZG katalogartig aufgezähl
ten Veröffentlichungspflichten sind insbesondere
Satzungen, in öffentlichen Ratssitzungen gefasste
Beschlüsse nebst Niederschriften und Anlagen
sowie Verträge auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge.
Ein solches „Informationszentralregister“, welches
in Hannover geführt wird und mit Informationen
aus allen Landesteilen Niedersachsens gefüllt wer
den soll, ist – einmal abgesehen von den nur mit
erheb lichem (Kosten)Aufwand dafür zu schaffen
den technischen Voraussetzungen – praxisfern und
absolut entbehrlich. Die niedersächsischen Kommu
nen haben mittlerweile flächendeckend Rats und
Bürgerinformationssysteme eingeführt, und zusätz
lich findet jede Einwohnerin und jeder Einwohner
auf der Homepage seiner Gemeinde unter der Rub
rik „Aktuelles“ die für die örtliche Gemeinschaft rele
vanten Informationen.
Den kommunalen Spitzenverbänden ist es in die
sem Zusammenhang als Wohltat verkauft worden,
dass die zu schaffende Rechtsverordnung auch einen
„freiwilligen“ Beitritt – das Gesetz spricht hier bemer
kenswerterweise von „Unterwerfung“ – zu den Veröf
fentlichungspflichten durch Ratsbeschluss vorsehen
kann. Dem ist entgegenzuhalten, dass es die kom
munale Selbstverwaltungshoheit messbar stärken
würde, wenn das Land auch künftig den Kommu
nen die Entscheidung darüber belassen würde, ob
auf örtlicher Ebene ein Bedarf für ein formalisiertes
und bürokratisches Informationszugangsverfahren
besteht und etwa der Erlass einer Informationsfrei
heitssatzung durch den Rat geboten erscheint.
AUS DEM NSGB
DNG 3/2017 9
KEINE GESETZGEBERISCHE INTERVENTION
ERFORDERLICH
Laut Gesetzentwurf ist landesweit jährlich mit 800
Informationszugangsanträgen von Bürgerinnen und
Bürgern auf kommunaler Ebene zu rechnen. Sollte
diese Zahl zutreffen, so ist ein gesetzgeberisches Han
deln nicht erforderlich. Im Gegenzug lässt sich aus die
sen Angaben schließen, dass der absolut größte Teil
der nahezu acht Millionen Niedersachsen mit der Infor
mationspolitik vor Ort in den Städten, Gemeinden und
Samtgemeinden zufrieden ist und für die Wenigen, die
sich subjektiv schlecht informiert fühlen, eine gesetz
geberische Intervention durch die Schaffung von prak
tisch schwer handhabbarer Regelungen in Gestalt des
Niedersächsischen Transparenzgesetzes und der Ein
richtung eines „Informationszentralregisters“ verbietet.
Ohnehin ist für die Kommunen Transparenz gegen
über den Einwohnerinnen und Einwohnern selbstver
ständlich, sie gehört für die niedersächsischen Städte,
Gemeinden und Samtgemeinden zum Tagesgeschäft.
Das Gesetzesvorhaben stellt sich insgesamt als Bevor
mundung der kommunalen Ebene dar, und es bleibt
zu hoffen, dass die Landesregierung von dem Geset
zesvorhaben in Gänze Abstand nimmt, jedenfalls aber
den Anwendungsbereich des Gesetzes auf die eigene
Landesverwaltung beschränkt. ❚
digitalisierung im Öffentlichen sektorflexibel und sicher Effiziente Gestaltung öffentlicher IT Digitale Sicherheit und Regelkonformität Kollaboratives und mobiles Arbeiten in Verwaltung und Wissenschaft
Unbenannt-88 1 27.03.17 17:59
AUS DEM NSGB
DNG 3/2017 10
ZUR PERSON
DNG 3/2017
ZUR PERSON
10
WAHLEN UND ERNENNUNGEN
Bezirksverband Hannover
KLAUS KRUMFUSS, Samtgemeinde Duin
gen, wurde zum neuen Vorsitzenden des
Bezirksverbandes Hannover im Niedersäch
sischen Städte und Gemeindebund (NSGB)
gewählt. Er löst damit URSULA ERNST,
Gemeinde Algermissen, ab, die 15 Jahre
an der Spitze des Verbandes stand und für
ihre Verdienste mit der „Großen Verbands
urkunde“ des Verbandes ausgezeichnet
wurde.
Bezirksverband Weser-Ems Süd
HILDEGARD SCHWERTMANN-NICOLAI, Samtgemeinde Neu
enkirchen, wurde zur neuen Geschäftsführerin des Bezirksverban
des WeserEms Süd im NSGB gewählt. Sie folgt damit BERNHARD WELLMANN, Gemeinde Belm, nach. Ins Amt des Vorsitzenden
wurde KLAUS GOEDEJOHANN, Gemeinde Bohmte, gewählt, der
damit DR. WOLFGANG WIESE, Stadt Cloppenburg, nachfolgt.
Kreisverband Diepholz
BRUNO MATZKE (rechts),
Gemeinde Hüde, ist neuer Vor
sitzender des Kreisverbandes
Diepholz. Er folgt damit HER-MANN DANNHUS, Samtge
meinde Altes Amt Lemförde,
nach, der das Amt fünf Jahre
innehatte.
Kreisverband Grafschaft Bentheim
GÜNTER OLDEKAMP, Samtgemeinde Neuenhaus, wurde im Amt
des Kreisgeschäftsführers bestätigt. Neue Vorsitzende des Kreisver
bandes ist CHARLOTTE RUSCHULTE, Gemeinde Ohne, die damit
den langjährigen Vorsitzenden Johann Diekjakobs, Samtgemeinde
Neuenhaus, ablöst (Foto: siehe „Ehrungen und Jubiläen“).
Kreisverband Heidekreis
CARLOS BRUNKHORST, Gemeinde Neuenkirchen, wurde zum
neuen Geschäftsführer des Kreisverbandes Heidekreis gewählt. Er
folgt UWE WRIEDEN, Gemeinde Wietzendorf, nach, der nach zehn
Jahren aus dem Amt verabschiedet wurde.
Kreisverband Gifhorn
ANDREAS TAEBEL, Samtgemeinde Hankensbüttel, wurde im Amt
des Kreisgeschäftsführers bestätigt. Zu seiner Vertreterin wurde
ANJA MEIER, Samtgemeinde Boldecker Land, als Nachfolgerin
von KARL RIDDER, Stadt Wittingen, gewählt. Im Amt bleibt auch
Schatzmeister RENÉ WEBER, Samtgemeinde Wesendorf. Kreisvor
sitzender wurde ANDREAS KUERS, Samtgemeinde Hankensbüt
tel. Er übernahm das Amt vom langjährigen Vorsitzenden JOCHEN GESE. Stellvertretender Kreisvorsitzender bleibt NSGBVizepräsi
dent UWE-PETER LESTIN.
Von links: Karl Ridder, Uwe-Peter Lestin, Andreas Kuers, Anja Meier, Andreas Taebel, René Weber
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Kreisverband Northeim
Foto von links: Im Beisein
von NSGBPräsident Dr.
Marco Trips wurden die Vor
sitzende CHRISTEL EPPEN-STEIN, Gemeinde Kalefeld,
und GUDRUN BORCHERS,
Gemeinde NörtenHarden
berg, als 2. Vorsitzende sowie
UWE AHRENS, Gemeinde
KatlenburgLindau, als
Geschäftsführer in ihren
Ämtern bestätigt.
Innovationsnetzwerk
Niedersachsen
Zukünftig leitet DR. SUSANNE SCHMITT, Hauptgeschäfts
führerin der IHK Niedersach
sen, gemeinsam mit PROF. DR. JOSEF VON HELDEN,
Präsident der Hochschule Han
nover, ehrenamtlich die Arbeit
des Innovationsnetzwerks
Niedersachsen. Dies haben die
Vertreterinnen und Vertreter der 275 Mitgliedsinstitutionen aus der
niedersächsischen Innovations und Wirtschaftsförderung in ihrer
Mitgliederversammlung beschlossen.
FOTO
: PHI
LIP BA
RTZ
11 DNG 3/2017
ZUR PERSON
11 DNG 3/2017
ZUR PERSON
EHRUNGEN UND JUBILÄEN
Kreisverband Celle
Mit der Ehrennadel in Silber des Niedersächsischen Städte und
Gemeindebundes (NSGB) für mindestens 15jährige Tätigkeit als
Bürgermeister wurden ausgezeichnet: RAINER PROKOP, Bür
germeister der Stadt Bergen, SVEN MARQUARDT, Ortsbürgermeister
der Gemeinde Belsen, und ULRICH KAISER, Bürgermeister der
Gemeinde Ahnsbeck.
Rainer Prokop, Sven Marquardt und Ulrich Kaiser (von links)
Wolfgang Klußmann,
Erhard Thölke und Dr. Marco Trips
(von links)
ERHARD THÖLKE, Gemeinde Hohne, wurde für seine 40jährige
Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Hohne und der Samtgemeinde
Lachendorf sowie für seine 30 jährige Tätigkeit als Bürgermeister
der Gemeinde Hohne mit der Ehrenmedaille und einer Urkunde
des NSGB geehrt. Beides wurde vom Vorsitzenden des Kreisverban
des Celle, Wolfgang Klußmann, und NSGBPräsident Dr. Marco Trips
überreicht.
Die Silberne Ehrennadel des Niedersächsischen Städte und
Gemeindebundes (NSGB) erhielten für 30jährige Ratstätigkeit
(siehe Foto oben): ADOLF KRAUSE, Stadt Bergen, MICHAEL CRUSE, Gemeinde Eschede, HEINRICH BEHRENS, Gemeinde
Bröckel, ERNST-INGOLF ANGERMANN, Gemeinde Langlingen,
HANS-HEINRICH THIES, Gemeinde Weesen/Südheide, JÜRGEN VERHOVEC, Gemeinde Wietze, WILTRUD SCHUMANN, Gemeinde
Winsen, KURT DENECKE, Samtgemeinde Wathlingen, WALTER TWELKEMEYER und GEORG SCHÄFER, Gemeinde Nienhagen.
Mit der Ehrennadel in Silber des NSGB für mindestens 20jährige
Tätigkeit als Bürgermeister wurden folgende Personen ausgezeich
net: GERD FRIEDRICH, Ortsbürgermeister der Gemeinde Eversen,
JENS GADOMSKI, Bürgermeister und Mitglied der Einwohner
vertretung des gemeindefreien Bezirks Lohheide, WOLFGANG GRUBE, Samtgemeinde Wathlingen, ERWIN KRIEGEL und JÖRG WARNCKE, Samtgemeinde Lachendorf.
Mit einer Urkunde des NSGB für 20jährige Ratstätigkeit wurden
folgende Personen geehrt: MARIANNE KOHRS, Stadt Bergen,
ANGELIKA CREMER, Gemeinde Faßberg, HEINRICH BERKHAN,
Gemeinde Bröckel, HOLGER WIRBALS, Gemeinde Eicklingen,
HANS-HINRIK BERKHAN, Samtgemeinde Flotwedel, ANNE-MARIE KOWALSKI-MIEMERT, Samtgemeinde Flotwedel, DIE-TRICH SALZWEDEL und HANS-GÜNTER SIEWERIN, Gemeinde
Hambühren, GEORG-WILHELM EBELING und HANS-JÜRGEN ROSENBROCK, Gemeinde Hermannsburg, DR. HANS-KARL HAAK, Gemeinde Unterlüß, SABINE RUDNICK, Gemeinde Olden
dorf, HARTMUT OSTERMANN, Gemeinde und Samtgemeinde
Lachendorf, ROLF DEECKE, Gemeinde Lachendorf, HARTMUT HENSCHEL und JOACHIM LÜBBE, Samtgemeinde Lachendorf,
KARL-HEINZ KUHLS, Gemeinden Spechtshorn und Hohne, DR. HELMUT KERSTING, Gemeinde Wietze, MARIANNE GROFF-MANN-KRUMSIEK, Samtgemeinde Wathlingen, SUSANNE FÜHRER, Gemeinde Adelheidsdorf und Samtgemeinde Wath
lingen, HEINZ-HENNING RODE und JÖRG MAKEL, Gemeinde
Nienhagen.
Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven
GÜNTER DIEKHOFF, Ortschaft Imsum, wurde für seine 30jäh
rige Tätigkeit im Stadtrat Langen (jetzt Geestland) und als Bür
germeister der Ortschaft Imsum mit der Ehrenmedaille des NSGB
ausgezeichnet.
HENNING VON DER LIETH, ehemalige Samtgemeinde Bederkesa,
erhielt die Ehrennadel in Silber des NSGB für 30jährige Tätigkeit im
Samtgemeinderat der ehemaligen Samtgemeinde Bederkesa.
DNG 3/2017 12
ZUR PERSON
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Untere Reihe von links: Johann Diekjakobs, Horst Wemker, Johann Scholten, Heinz Welling, Bernd Wever. Obere Reihe von links: die neue Kreisvorsitzende Charlotte Ruschulte, Kreisgeschäftsführer Günter Oldekamp, Samtgemeinde Neuenhaus, NSGB-Präsident Dr. Marco Trips, Dieter Freitag, Heinrich Verwold, Gerhard Schepers, Johann Eilering, Richard Raben, Jürgen Hinderink, Gerrit Kl. Balderhaar und Heinrich Poll.
HANS-HERMANN PETERS, Gemeinde
Wanna, Samtge
meinde Land Hadeln,
wurde mit dem
Verdienstkreuz am
Bande des Verdien
stordens der Bundes
republik Deutschland
geehrt. Der Land
rat des Landkreises
Cuxhaven, KaiUwe
Bielefeld, überreichte
die Auszeichnung im
Namen des Bundespräsidenten. Peters war 30 Jahre im Rat der
Gemeinde Wanna tätig, davon 15 Jahre als Bürgermeister. Seit
2011 war er Mitglied des Samtgemeinderates und gehörte viele
Jahre dem Kreistag an. Für seine Verdienste um die kommunale
Selbstverwaltung wurde er bereits im Januar 2017 von Präsident
Dr. Marco Trips mit der Ehrennadel in Silber des Niedersächsischen
Städte und Gemeindebundes (NSGB) ausgezeichnet.
MARTIN PETERS, Gemeinde Wendisch Evern, Samtgemeinde
Ostheide, wurde mit der Ehrennadel in Gold des NSGB geehrt.
Peters war 40 Jahre im Rat der Gemeinde tätig, davon 17 Jahre als
Bürgermeister.
Hans-Hermann Peters (links) mit Landrat Kai-Uwe Bielefeld
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WERNER VEHLING, Gemeinde Hespe, Samtgemeinde Nienstädt,
wurde mit der Ehrennadel in Gold des NSGB ausgezeichnet. Veh
ling war über 40 Jahre Hauptverwaltungsbeamter in der Gemeinde
Hespe. Im Rahmen einer Feierstunde wurde Vehling verabschie
det und von seinem Nachfolger im Amt des Bürgermeisters, Uwe
Grone, zum Ehrenbürgermeister der Gemeinde Hespe ernannt.
Kreisverband Grafschaft Bentheim
Die Ehrennadel in Gold des NSGB erhielten: HEINZ WELLING,
Gemeinde Wietmarschen, für 25jährige Tätigkeit als Bürgermeis
ter sowie für 35jährige Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Wiet
marschen, JOHANN SCHOLTEN für 40jährige Tätigkeit im Rat der
Gemeinde Georgsdorf und HORST WEMKER für über 40jährige
Tätigkeit im Rat der Samtgemeinde Neuenhaus.
Die Ehrennadel in Silber des NSGB für mindestens 30jährige
Tätigkeit im Rat erhielten: GERRIT KL. BALDERHAAR, Gemeinde
Itterbeck, GERHARD SCHEPERS, Gemeinde Samern, und DIETER STEINECKE, Gemeinde Uelsen.
Mit einer Urkunde des NSGB für mindestens 20jährige Tätigkeit im
Rat wurden geehrt: RICHARD RABEN und JOHANN ELLERING,
Gemeinde Samern, HEINRICH VERWOLD und DIETER FREITAG,
Gemeinde Isterberg, HEINRICH POLL, Getelo, BERND WEVER,
Samtgemeinde Uelsen, JOHANN HEETJANS, Samtgmeinde Neu
enhaus, JÜRGEN HINDERINK, Gemeinde Gölenkamp, JOHANN DIEKJAKOBS, Samtgemeinde Neuenhaus, JOHANNES SCHOE-MAKER, Samtgemeinde Emlichheim, BEREND HÜBEL, Hoog
stede, und ANNA AALMINK, Gemeinde Ringe.
Der NSGB im Internet:
www.nsgb.de
www.facebook.com/NSGB1
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Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt ist Teil der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH und arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH | Service für Entwicklungsinitiativen | Tulpenfeld 7 | 53113 Bonn [email protected] | www.engagement-global.de Servicestelle Kommunen in der Einen Welt | [email protected] | www.service-eine-welt.de
Im Auftrag des
MIT 17 ZIELEN ZU IHRER GLOBAL NACHHALTIGEN KOMMUNEMit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung will die Weltge-meinschaft ökonomisch, ökologisch und sozial zukunfts-fähig werden. Kommunen haben eine Schlüsselrolle bei der Um setzung der Nachhaltigkeitsziele. Hierbei berät und unterstützt Sie die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt.
Unsere Angebote: Veranstaltungen zur Agenda 2030:
Wir unterstützen Kommunen fachlich wie finanziell bei Informationsveranstaltungen, Workshops, Fach-tagungen und Netzwerktreffen.
Kommunale Nachhaltigkeitsberichte: Wir begleiten Sie in der Erarbeitung Ihrer kommunalen Nachhaltigkeitsberichte mit entwicklungspolitischem Fokus.
Praxisleitfäden, Studien und Bestandsaufnahmen: Wir geben Ihnen Anregungen und Orientierung zum kommunalen Engagement in der Nachhaltigkeits- und Entwicklungspolitik.
Kontaktieren Sie uns für Information und Beratung: [email protected] | www.service-eine-welt.de
KEINE ARMUT
KEIN HUNGER
GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN
HOCHWERTIGE BILDUNG
GESCHLECHTER-GLEICHHEIT
SAUBERES WASSERUND SANITÄR-EINRICHTUNGEN
BEZAHLBARE UND SAUBERE ENERGIE
MENSCHENWÜRDIGEARBEIT UNDWIRTSCHAFTS-WACHSTUM
INDUSTRIE, INNOVATION UND INFRASTRUKTUR
WENIGER UNGLEICHHEITEN
NACHHALTIGE STÄDTE UND GEMEINDEN
NACHHALTIGE/RKONSUM UNDPRODUKTION
MASSNAHMEN ZUMKLIMASCHUTZ
LEBEN UNTER WASSER
LEBEN AN LAND
FRIEDEN, GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTIONEN
PARTNER-SCHAFTEN ZUR ERREICHUNG DER ZIELE
DNG 3/2017 14
THEMENSCHWERPUNKT
GEMEINDE 5.0
GEMEINDE 5.0 – PHASE IIVON LENA FRANKE
LENA FRANKE ist Projektmanagerin des
Projekts Gemeinde 5.0 beim Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebund
KONTAKTTel.: 0511 30285-66
E-Mail: [email protected]
Am Anfang des Prozesses stehen die Worte von Karl Popper „Die Zukunft ist offen“. Aufgaben- und Problemstellungen können wir nur erahnen; die Entwicklung wird anders verlaufen – mehr oder weniger. Und je weiter der Blick in die Zukunft geht, desto „mutiger“ müssen auch die Lösungs-ansätze sein.
Gemeinde 5.0 wurde 2014 vom Niedersächsischen
Städte und Gemeindebund ins Leben gerufen und
dient den Städten, Gemeinden und Samtgemein
den seither als Hilfestellung für Zukunftsfragen.
Mittlerweile können wir auf drei Jahre Projektarbeit
zurückblicken: Es wurden Zukunftsprojekte gesam
melt, verschiedenste Projektpartnerprojekte ent
wickelt und realisiert, Zukunftsvisionen entworfen
und diverse Veranstaltungen und Fachexkursionen
durchgeführt.
Um die niedersächsischen Städte, Gemeinden
und Samtgemeinden auch weiterhin bei der Bewäl
tigung von herausragenden Zukunftsthemen zu
begleiten, wird Gemeinde 5.0 innerhalb einer wei
teren dreijährigen Projektphase fortgesetzt. Ziel
der zweiten Projektphase ist es, den Transfer guter
Ideen in den ländlichen Raum zu befördern, ver
schiedenste Akteure miteinander zu vernetzen
und gemeinsam alternative Lösungsansätze zu
ent wickeln, die gleichzeitig konkret in der Praxis
erprobt werden.
Einen wesentlichen Bestandteil der zweiten Pro
jektphase nimmt der Pool zur Impulsmoderation
ein. Dieser verfolgt das Ziel, individuelle Veranstal
tungen, passend zur Frage oder Prob
lemstellung der jeweiligen Kommune,
dezentral durchzuführen und innerhalb
eines interaktiven Prozesses mögliche
Ansätze zur Lösungsfindung aufzu zeigen.
Per Baukastenprinzip können dabei
bedarfsorientierte Veranstaltungsmodule
ausgewählt oder individuell gestaltet
werden. Die bereits in Gemeinde 5.0 gesammelten
Zukunftsprojekte werden in der „Vernetzungsplatt
form ländliche Räume Niedersachsen“, zusammen
mit Projekten aus dem Zukunftsforum Niedersach
sen, komprimiert aufbereitet und in der zweiten
Jahreshälfte online zur Verfügung gestellt. Beide
Plattformen sind eng miteinander verknüpft.
Eine weitere Komponente der zweiten Projekt
phase ist die Umsetzung konkreter zukunftswei
sender Projekte mit unseren Projektpartnern. Jeder
Projektpartner beschäftigt sich dabei mit einem
eigenen individuellen Zukunftsthema. So verschie
den die Projektpartner sind, so themenübergreifend
sind auch die Projekte, die auf den folgenden Seiten
dargestellt werden.
Gemeinde 5.0 ist und bleibt spannend – aber
sehen Sie selbst: Die Zukunft ist offen... und gestalt
bar. ❚
Unsere Partner unterstützen das Projekt inhaltlich und tragen maßgeblich zur Finanzierung bei, hierfür herzlichen Dank!
DNG 3/2017 15
THEMENSCHWERPUNKT GEMEINDE 5.0
VERLÄSSLICHER PARTNER FÜR KOMMUNIKATION UND WARENAUSTAUSCH AUF DEM LANDDeutsche Post
Innerhalb des Projekts Gemeinde 5.0 wird ein großer
Baukasten von möglichen Maßnahmen ent wickelt,
der den Kommunen hilft, sich auf die Zukunft vor
zubereiten. Besonders im Hinblick auf die fortschrei
tende Reduzierung von Infrastruktur, Dienstleis
tungsangebot und demografischer Entwicklung
sind hier Lösungen gefragt, die die Stabilisierung,
die Aufwertung und den Erhalt des ländlichen
Raums umfassen.
Für die Deutsche Post als Dienstleister erge
ben sich hieraus Herausforderungen und Chancen,
Dienstleistungen bedarfsgerecht anzugleichen, aus
zubauen oder zu entwickeln wie zum Beispiel:
• Poststellen mit Infrastruktur für Drittanbieter wie
Kommunen und Versorger,
• Entwicklung von innovativen Zustellformen
analog Kofferraumzustellung,
• Angebot eines sicheren Secure Instant
Messenger Dienstes, OnlineBürgerbeteiligung bei
Entscheidungsprozessen,
• Ökologischer Warenversand mittels EMobilität.
RAHMENBEDINGUNGEN GEMEINSAM GESUNDHEITSFÖRDERLICH GESTALTENAOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Städte, Gemeinden und Landkreise gestalten die Lebensbe
dingungen der Bürgerinnen und Bürger maßgeblich mit und
besitzen dadurch einen großen Einfluss auf deren Gesundheits
chancen. Hier können alle Menschen mit Maßnahmen der
Gesundheitsförderung und Primärprävention in ihrer Lebens
welt – dort wo sie leben, lernen, spielen und arbeiten – erreicht
werden. Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
unterstützt Kommunen beim Aufbau gesundheitsförderlicher
Strukturen nach dem Lebensweltansatz. Dieser Ansatz fokussiert
sich auf Maßnahmen, die nicht nur das Verhalten der Einzelnen,
sondern auch die Verhältnisse und Rahmenbedingungen in der
Lebenswelt nachhaltig positiv verändern und somit Einfluss auf
die Lebensqualität in Städten und
Gemeinden nehmen. Als Projekt
partner begleiten wir Städte und
Gemeinden gerne auf einem Teil
des Weges in Richtung guter und
lebenswerter Gemeinden 2050.
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: TAD
AMIC
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HUTT
ERST
OCK.
COM
DNG 3/2017 16
THEMENSCHWERPUNKT
GEMEINDE 5.0
GEMEINDEN VERNETZEN UND LEBEN GESTALTENFraunhofer FOKUS
Das Leben auf dem Land ist schön – rund 90 Prozent
Deutschlands zählen zum ländlichen Raum und viele
fühlen sich hier zuhause. Damit die Dörfer, Gemein
den und Städte auch in Zukunft liebens und lebens
wert sind, engagiert sich das FraunhoferInstitut
FOKUS beim Zukunftsprojekt Gemeinde 5.0. Digi
talisierung und Landleben sind kein Widerspruch,
im Gegenteil: Die digitale Vernetzung führt zusam
men, was bislang getrennt war, und schafft selbst
für Gemeinden in abgelegenen Regionen ganz neue
Angebote. Zum Beispiel im Gesundheitswesen, wo
die Telemedizin schon heute umfassende medizi
nische Betreuungs und RehaAngebote über weite
Distanzen hinweg ermöglicht. Oder im Bereich der
kommunalen Sicherheit, wo das HandyWarnsystem
KATWARN nicht nur die jungen Leute erreicht. Viele
große und kleine Landkreise, kreisfreie Städte und
Unternehmen haben KATWARN schon in Betrieb
genommen und warnen damit die rund 2,5 Millio
nen KATWARNNutzerinnen und Nutzer – auf dem
Land und überall in Deutschland!
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: SDE
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FLEXIBLE NEUE ARBEITSWELTEWE
Als eines der größten Energieunternehmen Deutschlands
mit eigenem hochleistungsfähigen Glasfasernetz beschäf
tigt sich EWE schon heute aktiv mit den Themen von mor
gen. Das Projekt enera als nächster großer Schritt zur Reali
sierung der Energiewende und die kürzlich verabschiedete
Investition von rund 1,2 Milliarden Euro in den Infrastruk
turausbau mit der Fiber to the Home (FTTH) Technologie
zeigen Entwicklungen, die die EWE AG auch in ihrer Kon
zernstrategie verankert hat. Als Partner von Gemeinde 5.0
unterstützt EWE deshalb auch ein weiteres zukunftsträch
tiges und nachhaltiges Konzept: einen modernen Works
pace mit Telearbeitsplätzen in der niedersächsischen Samt
gemeinde Nordkehdingen bei Stade, eingebettet in einen
Schulkomplex mit Kindergarten und Mensa. „Die Idee hin
ter diesem Projekt ist es, Kommunen wie Nordkehdingen
für junge Familien und die Wirtschaft attraktiv zu machen,
weil hier die moderne Arbeitswelt mit Breitband und
Büroinfrastruktur mit dem Familienleben optimal verbun
den werden kann“, sagt Björn Muth, Kommunalbetreuer für
die EWERegion Bremervörde/Seevetal.
DNG 3/2017 17
THEMENSCHWERPUNKT GEMEINDE 5.0
DAS BAUGEBIET DER ZUKUNFTNiedersächsische Landgesellschaft
Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
erschließt und verkauft pro Jahr zwischen 600 und
1000 Baugrundstücke im gesamten Land. Gerade in
den letzten Jahren ist dabei festzustellen, dass die
Ansprüche an die Qualität der Baulandentwicklung
stetig steigen. Nachhaltigkeit in der baulichen Ent
wicklung ist das Gebot der Zukunft.
Vor diesem Hintergrund möchte die NLG inner
halb des Projektes Gemeinde 5.0 anhand eines kon
kreten Baugebietes beispielhaft die Möglichkeiten
darstellen, eine zukunftsgerichtete Gebietsentwick
lung durchzuführen, die dabei gleichzeitig für die
Bauherren hoch attraktiv ist. Berücksichtigt werden
sollen dabei verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel
Barrierearmut, der Einsatz erneuerbarer Energien,
neuartige Mobilitätskonzepte, Baukultur oder die
digitale Vernetzung.
Mit dem Thema will die NLG gemeinsam mit den
Kommunen des Landes Niedersachsen die Versor
gung der Städte und Gemeinden mit Wohnbauland
auch unter sich wandelnden Ansprüchen in Zukunft
sichern.
DEMOGRAFIESIMULATIONEN FÜR EFFEKTIVE ZUKUNFTSSTRATEGIENSparkassenverband Niedersachsen
Vielen Kommunen in Niedersachsen steht trotz der Zuwande
rungswelle der letzten Jahre eine tiefgreifende Altersstruktur
verschiebung bevor. Auslöser sind die geburtenstarken Jahr
gänge, die trotz einer konstanten oder nur leicht sinkenden
Bevölkerung zu einer Alterung der Gesellschaft führen.
Der Sparkassenverband Niedersachsen simuliert gemeinsam
mit Kommunen im Projekt Gemeinde 5.0 unterschiedliche Ent
wicklungen, etwa bei den Ausgabe und Einnahmekomponen
ten, der Personalbedarfsplanung, der medizinischen Versorgung
und der Schul und Kindergartenplanung. Angesichts der weit
reichenden Folgen des demografischen Wandels können mit Hilfe
einer vorausschauenden Handlungsstrategie konkrete Gestal
tungslösungen entwickelt werden. Demografische Problemstel
lungen verringern sich dadurch. Für den Sparkassenverband sind
die Erkenntnisse im Rahmen der Projektarbeit ebenfalls nützlich,
zumal Vieles auch bei den Sparkassen zu einem effizienteren Ein
satz der Ressourcen und Investitionen führen kann.
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: RAI
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DNG 3/2017 18
THEMENSCHWERPUNKT
GEMEINDE 5.0
ZUKUNFTSFÄHIGE STÄDTE UND GEMEINDEN GESTALTENSweco
Ob Bevölkerungsrückgang, Versorgungsfragen,
Klimawandel oder Energiewende – viele nieder
sächsische Kommunen stehen schon heute vor
großen Herausforderungen.
Sweco ist seit über 50 Jahren im ländlichen
Raum in Niedersachsen aktiv und berät Kom
munen im Rahmen der Stadtentwicklung, des
Regionalmanagements und der Dorferneue
rung. Unsere Projekte stoßen Transformations
prozesse an, damit Kommunen auch in Zukunft
lebenswert und attraktiv bleiben. Doch kein
noch so innovatives Konzept lässt sich umset
zen ohne das Engagement der Menschen, die es
betrifft. Wir legen in unserer Arbeit daher beson
deren Wert darauf, Bürgerinnen und Bürger mit
zunehmen – vor Ort und online.
Die Digitalisierung eröffnet gerade für länd
liche Räume Chancen, Standortnachteile zu
kompensieren. Es gilt, zukunftsfähige Lösungen
zu finden und Perspektiven für ein Leben im
ländlichen Raum zu bieten. Als Unternehmen
können wir einen Beitrag dazu leisten, indem
wir Planung, Partizipation und Digitalisierung
zusammenführen.
GEMEINSAM NEUE WEGE DENKENUnternehmer verbände Nieder sachsen
Die Digitalisierung ist sowohl in der Wirtschaft als auch in der
Gesellschaft insgesamt allgegenwärtig. Deshalb ist es besonders
für Gemeinden wichtig, die damit einhergehenden Herausforde
rungen und Chancen in die Hand zu nehmen.
Für die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) war es
ein großes Anliegen, bei dem Projekt Gemeinde 5.0 von Beginn
an dabei zu sein. Denn erst, wenn wir auch in den Gemeinden
und Kommunen im ländlichen Raum Digitalisierung umsetzen
können, hat der Wirtschaftsstandort Deutschland eine Chance
international dabei zu sein. Wir möchten frühzeitig mit den Kom
munen zusammenarbeiten und diese Entwicklungen unterstüt
zen, um maßgebliche Herausforderungen wie den Breitbandaus
bau schneller zu bewältigen.
Die Digitalisierung dominiert bereits unser Arbeits und
Privat leben. Themen wie Telemedizin, mobiles sowie flexibles
Arbeiten, autonomes Fahren oder EMobilität bereichern unser
Leben. Viele positive Effekte entstehen: Verkehrsentlastungen,
die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder auch
eine Regulierung der LandStadtBewegung. Von diesen Errun
genschaften müssen alle Unternehmen und Arbeitnehmer in
Gemeinden und Kommunen profitieren können. Um vorwärts
zu kommen, müssen wir gemeinsam neue Wege denken und
gehen. Das tun wir in Gemeinde 5.0.
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: SFIO
CRAC
HO/S
HUTT
ERST
OCK.
COM
DNG 3/2017 19
THEMENSCHWERPUNKT GEMEINDE 5.0
AUGEN AUF FÜR NEBENANVGH Versicherungen
Als öffentlichrechtlicher Versicherer sind uns die
Veränderungen des ländlichen Raums und die dar
aus entstehenden Fragestellungen ein wichtiges
Anliegen. Deshalb engagieren wir uns gern im Pro
jekt Gemeinde 5.0.
Wir wollen mit unserem Projektbeitrag das
Engagement der Kommunen zur Prävention von
Einbruchdiebstählen in Niedersachsen generell stär
ken. Durch unterschiedliche Maßnahmen wollen wir
zudem bei Bürgerinnen und Bürgern ein stärkeres
Bewusstsein für EinbruchdiebstahlKriminalität in
ihrer Nachbarschaft schaffen. Wir setzen dabei auf
die Verantwortung des Einzelnen für den Nachbarn.
Durch die Informationskampagne „Augen auf für
nebenan“, die wir in enger Partnerschaft mit dem
Niedersächsischen Städte und Gemeindebund und
dem Landeskriminalamt durchführen, erhoffen wir
uns eine Sensibilisierung der Bevölkerung, die ide
alerweise zur Vermeidung von Einbruchdiebstählen
führt.
GovConnect GmbH [email protected] www.govconnect.de
Ordnungswidrigkeiten effizient und umfassend bearbeiten.
FOTO
: THO
RBEN
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GERT
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DNG 3/2017 20DNG 2/2017
ENTSCHLIESSUNGder Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder
Barbara Thiel ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz NiedersachsenFO
TO: H
EIKE G
ÖTTE
RT
ÖFFENTLICHE SICHERHEIT &
VERKEHR
Ge-Komm GmbH | Bismarckstraße 15 | 49324 Melle | www.wiederkehrende-beiträge-niedersachsen.de
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund umdie Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge.
Sprechen Sie uns an.
NOVELLIERUNG DES PERSONALAUSWEISGE-
SETZES – ÄNDERUNGEN MÜSSEN BÜRGER-
UND DATENSCHUTZFREUNDLICH REALISIERT
WERDEN!
Die Bundesregierung plant grundlegende Ände
rungen des Personalausweisrechts. Nach dem vom
Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf
(BRDrs. 787/16) werden das Recht auf informatio
nelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger
übergangen und Datenschutz sichernde Standards
unterlaufen. Die Konferenz der unabhängigen Daten
schutzbehörden des Bundes und der Länder fordert
daher insbesondere folgende datenschutzrechtliche
Anforderungen zu berücksichtigen:
# Die obligatorische Aktivierung der eIDFunktion
ist dann hinnehmbar, wenn dauerhaft sichergestellt
ist, dass daraus keine verpflichtende Nutzung der
eIDFunktion des Personalaus weises resultiert. Die
Entscheidung über die Nutzung der eIDFunktion
muss allein bei den Bürgerinnen und Bürgern lie
gen. Deren Selbstbestimmungsrecht muss gewahrt
bleiben.
# An der bisherigen Verpflichtung der Ausweisbehör
den, Bürgerinnen und Bürger über die eIDFunktion
des Personalaus weises schriftlich zu unterrichten,
sollte festgehalten werden. Nur durch eine bundes
weit einheitliche Vorgabe zu einer solchen Informa
tion wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und
Bürger in hinreichend verständlicher Form aufgeklärt
werden.
# Vor einer Datenübermittlung aus dem Personal
ausweis müssen die Bürgerinnen und Bürger Kennt
nis über den Zweck der Übermittlung erhalten; zur
Wahrnehmung des Rechts auf informationelle Selbst
bestimmung müssen die Betroffenen stets – wie bis
lang – nachvollziehen können, in welchem konkreten
Kontext ihre Identitätsdaten übermittelt werden.
Zudem sollte die bisherige Möglichkeit, die Über
mittlung einzelner Daten kategorien auszuschließen,
beibehalten werden.
# Die Einführung von organisationsbezogenen
Berechtigungszertifikaten bei Diensteanbietern wird
abgelehnt. Um sicherzustellen, dass Diensteanbieter
nur die für den jeweiligen Geschäftsprozess erforder
lichen Angaben übermittelt bekommen, sollte an der
aktuellen Rechtslage festgehalten werden, nach der
der antragstellende Diensteanbieter die Erforderlich
keit der aus der eIDFunktion des Personalausweises
zu übermittelnden Angaben nachweisen muss und
an den jeweils festgelegten Zweck gebunden ist.
DNG 3/2017 21
ÖFFENTLICHE SICHERHEIT & VERKEHR
# Berechtigungszertifikate dürfen nur an Dienstean
bieter erteilt werden, die Datenschutz und Daten
sicherheit gewährleisten. Daher sollten antrag
stellende Diensteanbieter nach wie vor durch eine
Selbstverpflichtung die Erfüllung dieser Anforderun
gen schriftlich bestätigen und nachweisen müssen.
# Die maßgeblichen Regelungen für die mit der
Anlegung und Nutzung von Servicekonten einher
gehende Erhebung und Verarbeitung von Identi
tätsdaten aus dem Personalausweis sowie die sicher
heitstechnischen Rahmenbedingungen sollten im
Personalausweisgesetz getroffen werden.
# Die Voraussetzungen für die Erstellung und Wei
tergabe von Personalausweisablichtungen sollten
gesetzlich konkreter normiert werden. Insbesondere
das Prinzip der Erforderlichkeit ist durch eine ver
pflichtende Prüfung der Notwendigkeit der Anferti
gung einer Ablichtung sowie durch eine Positivliste
von Erlaubnisgründen zu stärken. Die Einwilligung
der Betroffenen als alleinige Voraussetzung birgt die
Gefahr, dass in der Praxis Ablichtungen angefertigt
werden, obwohl sie nicht erforderlich sind. Zudem
dürfte fraglich sein, ob betroffene Personen in eine
solche Maßnahme stets informiert und freiwillig ein
willigen können.
# Die zum 1. Mai 2021 vorgesehene Einführung eines
nahezu voraussetzungslosen Abrufs des Lichtbildes
im automatisierten Verfahren durch die Polizeibe
hörden des Bundes und der Länder sowie die Verfas
sungsschutzbehörden und Nachrichten dienste wird
abgelehnt. Bisher dürfen zur Verfolgung von Strafta
ten und Verkehrsordnungswidrigkeiten insbesondere
die Polizei und Ordnungsbehörden Lichtbilder auto
matisiert abrufen, wenn die Personalausweisbehörde
nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den
Ermittlungszweck gefährdet. Diese gesetzlichen Ein
schränkungen für das Abrufverfahren sollen nun ent
fallen. Zudem sollen alle Nachrichtendienste künftig
voraussetzungslos Lichtbilddaten abrufen können.
Die bisherige Rechtslage ist völlig ausreichend. ❚
Unsere Mission: Null Emission.Förderprogramm für kommunale E-Autos Echte Vorausfahrer: Ihre Kommune plant die Anschaffung eines Elektroautos? Wir informieren Sie gern persönlich zu unserem Förderprogramm am 31. Mai 2017 an unserem Stand bei der Mitgliederversammlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und auf www.avacon.de/e-autos
AvaconAGSchillerstraße 3, 38350 Helmstedt, Telefon 05351-123-0
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DNG 3/2017 22
KLEINGÄRTEN IN NIEDERSACHSENGrüne Oasen im urbanen Raum
VON JOACHIM ROEMER
mehr Menschen möchten ihr eigenes Obst und
Gemüse nach ökologischen Kriterien anbauen. Die
Gemeinschaft und gelebte Integration im Verein
sind uns sehr wichtig. Kleingärtner kommen aus
allen gesellschaftlichen Gruppen. An kaum einem
anderen Ort treffen so viele Menschen unterschied
licher Nationen zusammen, die miteinander reden
und gemeinsamen Interessen nachgehen. Ein sozial
verträgliches Kleingartenwesen mit für alle bezahl
baren Gärten ist uns ein großes Anliegen. Das betrifft
nicht nur die Pachten, sondern vielerorts zusätzliche
Abgaben und Gebühren.
KLEINGÄRTEN IN EINER SOZIALEN STADT UND
GEMEINDE
Für uns sind Kleingartenanlagen als öffentliche Grün
anlagen feste Bestandteile einer sozialen Stadt und
Gemeinde. Wir halten eine Einbeziehung in deren
Entwicklung für unverzichtbar. Sie bieten neben den
Pächtern mit ihren Angehörigen vielen Menschen
einen attraktiven Aufenthaltsort für die Naherholung,
besonders Personen mit geringer Mobilität. Dazu
müssen die Anlagen fußläufig zu den Wohnquar
tieren, insbesondere mit Geschosswohnungsbau,
liegen. Älteren Menschen werden attraktive, sichere
Ziele geboten. Sie erleben nicht nur liebevoll bewirt
schaftete Gärten und Freiflächen. Sie finden auch
soziale Kontakte durch Gespräche über den Garten
zaun. Vereinshäuser bieten zusätzliche Möglichkei
ten. Viele Anlagen verfügen über Frei flächen und
Spielplätze. Kinder können hier spielen und Natur
erleben. Nach unseren Erfahrungen werden diese
Spielräume gerne von Kindertagesstätten genutzt.
Grüne Erholung im urbanen Raum –
Kleingartenanlage Bockfeld in Hildesheim
JOACHIM ROEMER ist Präsident des Kleingärtner-
Bezirksverbands Lüneburg
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Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e.V.
Kleingärten bieten in vielen Städten und Gemein
den ein festes Freizeit und Erholungsangebot. Seit
über 200 Jahren haben Kleingärtner ihren Platz in
der Zivilgesellschaft. Die Anlagen haben sich in den
Jahren gewandelt, ohne ihr Gesicht zu verändern.
Zur Gründungszeit und in den Notzeiten sicherten
sie die Versorgung der Pächter und ihrer Familien.
Später veränderte sich die Nutzung der Gärten und
im urbanen Raum nahmen die sozialen, städtebau
lichen und ökologischen Wirkungen der Anlagen zu.
Diese Bedeutung wird öffentlich anerkannt, zum
Beispiel in den Leitlinien des Deutschen Städtetags
zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingarten
wesens in den Städten. Auf diese Anerkennung sind
wir stolz. Sie entspricht unserem heutigen Selbstver
ständnis. Wir richten unser Handeln darauf aus. Sie
unterstreicht den Bedarf, den wir unseren Kleingar
tenanlagen in den Kommunen zumessen. Hierauf
begründen wir unsere Forderungen auf ihre Erhal
tung und Sicherung.
GRENZENLOSES MITEINANDER
Im Vordergrund sehen wir unsere Mitglieder, die
als Pächter ihre Gärten nutzen. Sie haben kaum
eine Alternative, ein Stück Land selbst zu bewirt
schaften, ohne Eigentum zu erwerben. Und immer
Über 60 000 organisierte Kleingärtner mit ihren Familien bewirtschaften und pflegen ihre Gärten in niedersächsischen Kleingartenanlagen, somit über
200 000 Menschen in fast 600 Vereinen. Die Vereine sind in Bezirke gegliedert und werden von den Landesverbänden der Gartenfreunde Braunschweig,
Niedersachsen und Ostfriesland betreut.
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DNG 3/2017 23
Sweco plant und gestaltet das Lebensumfeld für heutige und kommende Generationen. Mit mehr als 50 Jahren Erfahrung in der Region bieten wir Ihnen eine hohe Fachkompetenz und eine konstruktive Zusammenarbeit. Unsere Stärken liegen in der Beratung, Planung, Steuerung und Moderation komplexer Projekte.
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Es gibt viele Beispiele, wo andere Organi
sationen Kleingärten nutzen. Sie ergän
zen damit ihr eigenes Angebot. Verbreitet
pachten Schulen oder Kinder tagesstätten
einen Garten. Kleingärtnervereine bieten
aber auch Parzellen an, in denen sie Ange
bote für Kinder und Jugendliche vorhalten.
In Gruppen oder Einzeln können diese
Pflanzen pflegen und ernten. Dabei lernen
sie Abläufe in der Natur zu begreifen und
gesundes Obst und Gemüse zu genießen.
Wohlfahrtsverbände und Einrichtungen
für Menschen mit Beeinträchtigungen nut
zen die gesundheitsfördernden Wirkungen
des Gartens. So betreibt der Paritätische
in Lüneburg einen Garten der Erinnerung
für Demenzkranke. Naturschutzverbände,
Imker und Freunde alter Kultursorten arbei
ten aktiv mit Kleingärtnern zusammen.
Eine besondere Bedeutung haben Will
kommensgärten erlangt. Ehrenamtliche
arbeiten hier mit Geflüchteten zusammen.
Im Projekt „Querbeet“ bewirtschaften
Flüchtlinge Kleingärten in Osnabrück, auf
Initiative von von terre des hommes und
gefördert durch die Deutsche Bundesstif
tung Umwelt.
KLEINGÄRTEN FÜR DEN NATUR- UND
KLIMASCHUTZ
Eine Studie belegt eine besonders hohe
Artenvielfalt in Kleingartenanlagen. Über
2000 Kulturpflanzen wurden nachgewiesen,
dazu viele heimische Wildpflanzen. Damit
erhalten wir den Bestand auch seltener und
gefährdeter Pflanzen. Historische Nutzpflan
zen sind oft nur noch in Kleingärten verbrei
tet. Die Artenvielfalt sichert Tieren das Über
leben. Insekten und Vögel haben in unseren
Anlagen ihren Lebensraum mit einem aus
reichenden Nahrungsangebot und Brutplät
zen gefunden. Die Kleingartenanlagen sind
Rückzugsräume und zugleich Trittsteine für
ihre Verbreitung. Die strukturreiche Vegeta
tion in den Anlagen und die geringe Versie
gelung der Flächen fördern maßgeblich den
Klimaschutz im urbanen Raum. Auch darin
sehen wir gute Gründe, Kleingartenanlagen
in die weitere Flächennutzung mit einzube
ziehen, sie zu sichern und zu Kleingarten
parks weiter zu entwickeln. ❚
DNG 3/2017 24
DER AUTORWalter Eisner ist Samtge-meindebürgermeister der
Samtgemeinde Liebenau und maßgeblich an der Entwicklung
des Modellprojektes „Umbau statt Zuwachs“ beteiligt.
MODELLPROJEKT „UMBAU STATT ZUWACHS“ – ERKENNTNISSE UND ERFAHRUNGENVON WALTER EISNER
BAUEN & WOHNEN
Ergebnis broschüre des Modellprojekts
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Ausgangspunkt der Überlegungen in der regiona
len Entwicklungskooperation (REK) Weserbergland
plus mit zunächst 19, dann 17 Verwaltungsein
heiten sowie den vier Landkreisen Holzminden,
HamelnPyrmont, Schaumburg und Nienburg war
im Jahre 2009, dass der Bevölkerungsrückgang in
diesem Bereich und die Überalterung zu Unternut
zung, Leerstand und Verfall der Ortslagen führen
kann. Eine solche Entwicklung birgt die Gefahr,
dass damit auch ein Verlust der Infrastruktur zur
Daseinsvorsorge einhergeht. Die Herausforderung
des Modellprojektes „Umbau statt Zuwachs“ (MUZ)
war, Strategien zu entwickeln, um Anpassungs und
Umbauprozesse zu erarbeiten. Der ländliche Bereich
im REK Weserbergland plus sollte zukunftsfähig auf
gestellt werden. Im MUZProzess sind Erkenntnisse
erarbeitet worden, und es wurden erste Ergebnisse
erzielt. Dies wird im „Entwicklungsprojekt Umbau
statt Zuwachs“ (EPUZ) weitergeführt. Für die Errei
chung der Vorgaben
• Schrumpfungsprozessen
durch Stärkung der Innenent
wicklung zu begegnen,
• die öffentliche Infrastruk
tur zur Daseinsvorsorge zu
erhalten,
• Zersiedlungsprozesse durch
interkommunale Zusammen
arbeit zu vermeiden,
• ehrenamtliches Engagement
zu befördern,
sind Planungsgrundlagen und Instrumente erarbei
tet worden, welche im Handbuch für aktive Innen
entwicklung als MUZErgebnis zusammengefasst
sind. Dies steht allen Kommunen in Niedersachsen
zur Verfügung.
Beispielhaft ist die Entwicklung des Baulücken
und Leerstandskatasters. Dafür sind die beteiligten
Kommunen und das Landesamt für Geoinformation
und Landvermessung Niedersachsen im bundes
weiten Innovationswettbewerb „Ausgezeichneter
Ort im Land der Ideen“ ausgezeichnet worden. Die
Begründung war, dass das Baulücken und Leer
standskataster einen positiven Beitrag zur Gestal
tung der ländlichen Räume leistet, um sie „fit für die
Zukunft“ zu machen.
Wie geht es perspektivisch im Projekt „Umbau
statt Zuwachs“ weiter? Es wird angestrebt, noch wei
tere Kommunen aus dem Bereich Weserbergland
plus mitzunehmen. Alle zusammen wollen wir dann
auf die Stärkung des ländlichen Raumes hinarbeiten
mit den Schwerpunkten:
• Vorrang der Innenentwicklung,
• FördermittelAkquise,
• Schaffung einer „Kümmerer“Struktur,
• Entwicklung von Kooperationsprojekten.
Dieses kommunale Netzwerk hat noch viel vor.
Gemeinsam mit anderen Städten und Gemeinden
im REK Weserbergland plus werden wir in unse
rer ländlichen Region erfolgreich und beispielhaft
wirken. ❚
Weiter Informationen zum Modellprojekt
„Umbau statt Zuwachs:www.rek-weserbergland-plus.de
Preisverleihung für das Baulücken- und Leerstandskataster im Rahmen des Wettbewerbs „Land der Ideen“, v. l.:
Corinna Pregla, Land der Ideen GmbH (Preisverleihung), Landrat Jörg Farr,
Landkreis Schaumburg, Jessica Switala, Landkreis Holzminden, Landrat Tjark Bartels,
Landkreis Hameln-Pyrmont , Hans-Joachim Scholz, Landkreis Holzminden, Carl-Eberhard
Müller, Gemeinde Polle, Rainer Schoschnik, Deutsche Bank AG (Preisverleihung),
Samtgemeindebürgermeister Walter Eisner, Samtgemeinde Liebenau, Landrat Detlev
Kohlmeier, Landkreis Nienburg
DNG 3/2017 25
NIEDERSÄCHSISCHER KENNZAHLEN-VERGLEICH WASSERVERSORGUNG 2017VON MARKUS PIELORZ UND MATTHIAS EBERLE
UMWELT & ENERGIE
Seit vielen Jahren werden in der Wasserversorgung
sogenannte Kennzahlenvergleiche durchgeführt.
Das Ziel dieser Vergleiche ist einerseits, Transparenz
für Politik und Verbraucher zu schaffen und ande
rerseits sollen die Wasserversorger Optimierungs
potenziale erkennen.
Das Projekt, das im Mai 2017 gestartet ist, hat
zahlreiche Unterstützer: Bundesverband der Ener
gie und Wasserwirtschaft, Deutscher Verein des Gas
und Wasserfaches e. V., Wasserverbandstag Bremen
| Niedersachsen | SachsenAnhalt, Verband Kommu
naler Unternehmen, Niedersächsischer Städte und
Gemeindebund, Niedersächsischer Städtetag sowie
Niedersächsisches Umweltministerium.
KENNZAHLENVERGLEICHE IN DER
WASSERVERSORGUNGSBRANCHE
Kennzahlenvergleiche sollen Wasserversorgungs
unternehmen Anhaltspunkte zur eigenen Stand
ortbestimmung in Bezug auf Anlagen, Prozesse,
Abläufe, Leistungen und Produkte und zum Erken
nen von Optimierungspotenzialen geben. Dabei
werden die Merkmale der Leistungsfähigkeit der
Wasserversorgung analysiert. Die Projekte tragen
wesentlich dazu bei, die Transparenz der Wasserver
sorgung zu erhöhen. Wichtige Voraussetzung ist die
freiwillige Teilnahme, durch die die Vertraulichkeit
gewahrt bleibt. Die Kontinuität ist eine Vorausset
zung für die Beurteilung der Entwicklung eines Ver
sorgers. Um diese Regelmäßigkeit zu erreichen und
erneut die Möglichkeit zur Prüfung von Effizienz,
Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit zu schaf
fen, wird ein neuer „Kennzahlenvergleich Wasser
versorgung 2017“ durchgeführt. Der Vergleich wird
in zwei Modulen angeboten: ausgehend von über
geordneten Kennzahlen und zur Nachhaltigkeit bis
zum differenzierten Unternehmensbenchmarking.
Der neue Kennzahlenvergleich knüpft damit an die
bisherigen Vergleiche an.
ANMELDUNG, ABLAUF, AUFWAND UND
KOSTEN
Für Anmeldung und Rückfragen steht Markus Pielorz
bei der confideon Unternehmensberatung GmbH,
Telefon 030 79490990, EMail: [email protected],
als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Projekt startet im Mai und endet im Dezem
ber dieses Jahres. Die Datenerhebung erfolgt bis
September, so dass die Auswertungsworkshops im
November stattfinden.
Der Aufwand für die Datenerhebung durch die
Teilnehmer beträgt zwei bis fünf Personentage, je
nach ausgewähltem Modul und der Datenverfüg
barkeit im Unternehmen. Die Kosten für die Teil
nahme werden – in Abhängigkeit von der Modulaus
wahl und der Anzahl der Teilnehmer – zwischen 650
und 1500 Euro liegen. ❚
AUTOREN MARKUS PIELORZ: confideon Unternehmens beratung GmbH. MATTHIAS EBERLE: Ministerium für Umwelt, Energie und Klima-schutz, Referat 23.
Informationen zu den Niedersächsischen Kenn-zahlenvergleichen sind über die Projekthomepage www.kennzahlen-h2o.de abrufbar.
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: DID
I01/P
IXEL
IO.D
E
Projekt Jahr Teilnehmer Träger
Kennzahlenvergleich des Wasserverbands-tages HB, NI, SA (WVT)
2001 22
WVT
2006 23
Kennzahlenvergleich Wasserversorgung Niedersachsen
2010 90 Land NI / MU
2012 41teilnehmende WVU
2015 45
Telefonie
Sonderkonditionen im Bereich Telefonie (Festnetz und Mobilfunk).
Ihre Ansprechpartnerinnen: Walburga Kobus Telefon 0511 30285-48
Kerstin Hillebrecht Telefon 0511 30285-51
Energie
Seit 1998 führt die KWL erfolgreich Strom- und Erdgasausschreibungen für niedersächsische Kommunen und Verbände durch.
Ihr Ansprechpartner: Matthias Hoppe Telefon 0511 30285-77
Als einhundertprozentige Tochter
des Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebundes ist die KWL ein
Dienstleistungsunternehmen, das für die
Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
Sonderkonditionen erwirkt und komplexe
Dienstleistungen erbringt.
Natürlich stehen Ihnen
unsere kompetenten
Ansprechpartner auch
für Beschaffungen
in anderen Bereichen
zur Seite.
Feuerwehr
Individuelle Ausschreibungsverfahren von Feuerwehrfahrzeugen für die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.
Ihre Ansprechpartner: Dieter Kuntze Telefon 0511 30285-57
Petra Schulz Telefon 0511 30285-67
Lars Uhde Telefon 0511 30285-71
Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbHArnswaldtstraße 28 | 30159 HannoverTelefon 0511 30285-0 | Telefax 0511 30285-830 | [email protected]
www.kommunaleinkauf.de