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21450 DEUTSCHE POST AG 3 / 2017 Samtgemeinde Harsefeld 69. JAHRGANG Gemeinde 5.0 Seite 14 - 19

Gemeinde 5 - NSGBJahr 1996 und seit Einführung des Anspruchs auf Frühförderung im Jahr 2013 die von der Bundes und Landes politik beschlossenen Vorgaben sicher. Die Kommunen garantieren

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Samtgemeinde Harsefeld

69. JAHRGANG

Gemeinde 5.0Seite 14 - 19

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Als öffentlich-rechtlicher Versicherer geben wir einen Teil unserer Gewinne

dem Land zurück – zum Beispiel an die Feuerwehr in Ihrem Ort.

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DNG 3/2017 1

LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,auch in diesem Sommer wird eine Vielzahl von Boo­

ten den Weg über das Mittelmeer wagen – die Kriege

und zusammenbrechenden Staaten sind nicht weni­

ger geworden. Dennoch ist die Diskussion um die

Möglichkeiten einer Steuerung der Zuwanderung

zwischen Fachkräftemangel und Flüchtlingshilfe ver­

stummt, wenn sie denn je begonnen hatte. Auch bei

der Integration gilt: Wir setzen im Wesentlichen die

Fehler der Vergangenheit fort. Anstatt die Integration

als staatliche Aufgabe zu begreifen, die alle Ebenen

mit verbindlichen Zuständigkeiten und Finanzierun­

gen erfüllen müssen, wurschteln wir uns mit einem

unkoordinierten Angebot von Sprachkursen ohne

Verpflichtung und ohne Konsequenzen bei Verwei­

gerung durch. Wir lassen Menschen so lange ohne Arbeit, bis sie sich daran

gewöhnt haben. Das Durchsetzen von Konsequenzen bis hin zu Abschie­

bungen fällt bis zur Unmöglichkeit schwer. Die Kommunen haben in Nieder­

sachsen zwar erreicht, dass die Sprachkurse auf Landkreisebene koordiniert

werden, finanzielle Unterstützung im täglichen Integrationsgeschäft vor Ort

erhalten sie jedoch nicht. So wird die Integration dramatisch scheitern, oder

wie nennt man nochmal das Auseinanderfallen von frommen Wünschen und

Wirklichkeit?

Ein weiteres großes Thema ist die Finanzierung der Bildung und Betreuung

unserer Kinder in Kindertagesstätten und Krippen. Durch den zahlenmäßigen

Aufwuchs und die Ausweitung der Betreuungszeiten hat die Finanzierung die­

ses Bereiches Dimensionen erreicht, die die gemeindlichen Haushalte spren­

gen. Zu befürchten sind weitere Kostensteigerungen durch höhere Standards,

zusätzliche Betreuungszeiten, bessere Personalschlüssel und Erhöhung der

Qualitätsansprüche. Alles gut und schön, aber auch teuer. War der ursprüng­

liche Gedanke mal eine Drittelung der Kosten zwischen Land, Kommunen und

Eltern, so sind die kommunalen Haushalte mit Anteilen von über der Hälfte so

sehr geknebelt, dass für andere Aufgaben mancherorts kaum noch Luft bleibt.

Dies muss sich ändern, hier muss das Land mehr Personalkosten übernehmen.

Schon gar nicht darf eine leichtfertig versprochene Beitragsfreiheit zu Lasten

der Kommunen gehen. Erst Qualitätssicherung und kommunale Entlastung

zur Sicherung der übrigen Aufgaben, dann Entlastung von Gutverdienern!

Viele weitere Themen, insbesondere auch die Stärkung der ländlichen

Räume durch Breitband, Ärzteversorgung und Infrastruktur liegen nach den

baldigen Wahlen in Bund und Land vor uns. Wir werden uns entsprechend

Gehör verschaffen!

DR. MARCO TRIPSPräsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes

IMPRESSUM „Die Niedersächsische Gemeinde“ erscheint sechs mal jährlich. Bezugspreis jährlich 36,­ Euro, Einzelpreis 6,­ Euro, jeweils zu­züglich Porto. In sämtlichen Verkaufspreisen sind sieben Prozent Mehr­wertsteuer enthalten. Für Mitglieder des Niedersächsischen Städte­ und Gemeindebundes ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bestellungen an den Niedersächsischen Städte­ und Ge­meindebund, 30159 Hannover, Arnswaldtstraße  28. HERAUS GEBER: Niedersächsischer Städte­ und Gemeinde bund. Präsident: Dr. Marco Trips. Chefredakteur: Thorsten Bullerdiek, 30159 Hannover, Arnswaldt­straße  28, Tel. 0511 30285­0, Fax 0511 30285­30, [email protected], www.nsgb.de. REDAKTION UND ANZEIGEN LEITUNG: Ute Staut­meis ter, Tel. 0511 30285­15, Fax 0511 30285­815, E­Mail: [email protected]. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Geneh­migung der Schriftleitung gestattet. Mit dem Namen des Verfassers veröffentlichte Aufsätze und Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 43. GESAMTHERSTELLUNG: WINKLER & STENZEL GmbH, Schulze­De­litzsch­Straße 35, 30938 Burgwedel, Tel. 05139 8999­0, Fax 05139 8999­50. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

TITELFOTO: Andreas Dittmer

VORSCHAU DNG 4/2017Themenschwerpunkt: DorfentwicklungErscheint Mitte August 2017 Redaktions- und Anzeigenschluss: 20. Juni 2017

AUS DEM INHALT EDITORIAL

STÄDTE UND GEMEINDEN STELLEN SICH VOR

02_ Samtgemeinde Harsefeld

AUS DEM NSGB

03_ CeBIT-Kommunaltag – wieder ein Erfolg

04_ Resolution: Kommunale Schultern entlasten! Kinderbetreuungskosten lähmen die Kommunen!

06_ Kritik an Plänen zur beitragsfreien KiTa

07_ Digitalisierung – Chancen und Risiken für ländliche Räume

08_ Kommunen brauchen kein Transparenzgesetz Von Oliver Kamlage

10_ ZUR PERSON

THEMEN SCHWERPUNKT GEMEINDE 5.0

14_ Gemeinde 5.0 – Phase II Von Lena Franke

15_ AOK – Rahmenbedingungen gemeinsam gesundheitsförderlich gestalten

15_ Deutsche Post – Verlässlicher Partner für Kommunikation und Warenaustausch auf dem Land

16_ EWE – Flexible neue Arbeitswelt

16_ Fraunhofer Fokus – Gemeinden vernetzen und Leben gestalten

17_ Niedersächsische Landgesellschaft – Das Baugebiet der Zukunft

17_ Sparkassenverband Niedersachsen – Demografiesimulationen für effektive Zukunftsstrategien

18_ Unternehmerverbände Niedersachsen – Gemeinsam neue Wege denken

18_ Sweco – Zukunftsfähige Städte und Gemeinden gestalten

19_ VGH Versicherungen – Augen auf für Nebenan

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT & VERKEHR

20_ Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutz-behörden des Bundes und der Länder

SCHULE, KULTUR & SPORT

22_ Kleingärten in Niedersachsen Von Joachim Roemer

BAUEN & WOHNEN

24_ Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs“ – Erkenntnisse und Erfahrungen

UMWELT & ENERGIE

25_ Niedersächsischer Kennzahlenvergleich Wasserversorgung 2017 Von Markus Pielorz und Matthias Eberle

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DNG 3/2017 2

Steckbrief

1972 gegründete Samtgemeinde mit den Mitgliedsgemeinden

Ahlerstedt, Bargstedt, Brest und Harsefeld.

Landkreis Stade

21 000 Einwohner auf 165 Quadratkilometern

STÄDTE UND GEMEINDEN

STELLEN SICH VOR SAMTGEMEINDE HARSEFELD

FAMILIEN- UND KLIMAFREUNDLICH Harsefelds Nähe

zu Hamburg, Stade und Buxtehude, die Bahnanbindung

und die vielfältige Infrastruktur sorgen seit vielen Jahren

für einen regelrechten Bauboom auf der Stader Geest.

Insbesondere Grundstücke mit Einfamilienhäusern und

Doppelhaushälften sind begehrt. In jüngster Zeit werden

auch vermehrt Mietwohnungen in zentraler Lage gebaut.

Der große Bedarf an Wohnungen wurde unter anderem

während des Bürgerbeteiligungsprozesses zum Zukunfts­

programm Samtgemeinde Harsefeld 2030 deutlich.

GESUNDER UNTERNEHMENSMIX Auf dem Lande zu

leben und zu arbeiten mit der Nähe zu größeren Städ­

ten heißt in der Samtgemeinde Harsefeld, dass es noch

einen gesunden Unternehmensmix gibt. Viele familien­

geführte Geschäfte und mittelständische Unternehmen

prägen die wirtschaftliche Landschaft. Dabei gibt es

große Leitbetriebe wie Viebrockhaus, das Aussolungs­

bergwerk Ohrensen der DOW und die Scherenmanufak­

tur Paul, aber auch gemütliche Cafés, moderne Beklei­

dungsgeschäfte oder kreative Geschenkläden. Zwei

Hotels, eins in Ahlerstedt und eins in Harsefeld, sowie

ein Gasthof in Ohrensen sind an die nächste Generation

weitergegeben worden und bringen frischen Wind in

den Tourismus.

KULTUR IM KLOSTERPARK Die erste urkundliche

Erwähnung Harsefelds soll es 969 mit dem Bau einer

Burg gegeben haben: 2019 wird der Flecken Harsefeld

also 1050 Jahre alt. Ab 1100 ließen die Harsefelder­Stader

Grafen ein Kloster errichten, das von Benediktinermön­

chen von 1102 bis 1648 betrieben wurde. Danach verfiel

es. Heute sind die Ergebnisse archäologischer Ausgra­

bungen im Klosterpark zu sehen. Gäste führerinnen in

Geest­Tracht zeigen Interessierten die Kloster grabung

mit dem Museum Harsefeld, der St. Marien­ und Bartho­

lomäikirche und den Amtshof. Für Harsefeld stellt der

Klosterpark neben der Eissporthalle ein Alleinstellungs­

merkmal dar. Der etwa fünf Hektar große Landschafts­

park ist Dreh­ und Angelpunkt der Harsefelder Bürger

und ein sehr beliebter Veranstaltungsort: Tausende

Besucher kommen beispielsweise zum Harsefelder Bier­

zauber, zum Herbstzauber­ und Winterzaubermarkt.

Drei Pilgerwege führen durch die Samtgemeinde

Harsefeld: von Nordosten kommend der Jakobsweg

– Via Baltica, der Abt Albertweg – Via Romea. Der Rad­

pilgerweg „Mönchsweg“ führt von Bremen kommend

nach Wischhafen über die Elbe nach Glückstadt bis

Fehmarn.

GESCHÜTZTE NATUR VOR DER HAUSTÜR Beson­

ders geschätzt werden die kurzen Wege in die beiden

Naturschutzgebiete „Flusslandschaft Auetal“ und „Bra­

ken­Ur­Wald“. Im Auetal lassen Wanderer und Radfah­

rer die Seele baumeln, gibt es vereinzelt sogar noch

Bruchwälder und Feuchtwiesen zu entdecken, die über

großzügige Holzstege und geschwungene Brücken mit

trockenen Füßen durchwandert werden können. Schon

zur Klosterzeit, vom 12. bis 17. Jahrhundert, stand der

Braken unter Schutz, denn die Benediktinermönche leg­

ten einen Bann auf diesen alten Wald, damit es keinen

Raubbau gab. ❚

Klosterpark/Mönchsweg

FOTO

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In der Samtgemeinde sind viele Kindertagesstätten,

die sich zum überwiegenden Teil auf den Wandel der

Betreuungswünsche der Eltern einstellen. Außerdem

gibt es vier Grundschulen, zwei Oberschulen, eine För­

derschule und ein Gymnasium.

Einmalig zwischen Hamburg und Bremerhaven ist

die Eissporthalle Harsefeld, die in den Monaten Oktober

bis März rund 100 000 Besucher zählt. Hier lernen Harse­

felder von klein auf Schlittschuhlaufen, finden Freunde

des Eishockeys eine Mannschaft zum Mitspielen oder

gehen Unternehmen mit ihren Mitarbeitern zum Eis­

stockschießen. Im Sommer tobt das Leben dagegen in

einem der familienfreundlichsten Freibäder weit und

breit. Vor einigen Jahren komplett saniert und mit vie­

len Erlebnisecken für Wasserratten von 0 bis 100 Jahren

ausgestattet, zieht das Freibad rund 80 000 Besucher in

warmen Sommern. Im Winter lernen alle Schulkinder

in der ebenfalls sanierten Schwimmhalle in Ahlerstedt

schwimmen, gehen Senioren zur Wassergymnastik oder

treffen sich Frühschwimmer an Warmbadetagen.

Als mehrfach ausgezeichnete Klimakommune ste­

hen Energiesparprogramme und Projekte der autarken

Stromerzeugung in der Samtgemeinde Harsefeld weit

oben: Photovoltaikanlagen auf fast allen öffentlichen

Gebäuden, Blockheizkraftwerke, zwei Energiequartiere

und eine Kläranlage, die mehr Strom produziert als ver­

braucht, sind wegweisend.

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DNG 3/2017 3

AUS DEM NSGB

CEBIT-KOMMUNAL TAG 2017 – WIEDER EIN ERFOLGDer 11. CeBIT­Kommunaltag des Niedersächsischen

Städte­ und Gemeindebundes (NSGB) auf der CeBIT

war wie jedes Jahr ein voller Erfolg, und das Interesse

der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie

der kommunalen IT­Beauftragten ist anhaltend hoch.

Thema war ein ganz aktuelles: „IT­Chancen für

den ländlichen Raum“. Wie in den Vorjahren hatte

der NSGB wieder eine Garde hochkarätiger Redner

aufgeboten, die allesamt Interessantes und Bemer­

kenswertes zu dem Thema beizutragen wussten.

NICHTS GEHT OHNE BREITBAND-ANBINDUNG

Deutlich formulierte der Präsident des NSGB,

Dr.  Marco Trips, in seiner Begrüßung, dass für den

Verband des ländlichen Raumes nichts ohne eine

vernünftige Breitband­Anbindung ginge. Es sei von

vornherein ein Fehler der Bundesregierung gewe­

sen, die Breitband­Versorgung nicht als Universal­

verpflichtung zu sehen. Nun liege die Zukunft vor

uns und man müsse bei allen neuen Gesetzen die

IT­Belange mitdenken, forderte Trips.

ZEITALTER DER DROHNEN?

Um Fragen des „Zeitalters der Drohnen“ ging es im

ersten Vortrag des Vorstandsvorsitzenden des Bun­

desverbandes für unbemannte Systeme, Jan Syré.

Begrüßung durch Dr. Marco Trips

Er rief nach einem Regelwerk durch die Bundes­

regierung. Es gehe nicht um freie Drohnen für freie

Bürger, sondern um Sicherheit, Transparenz, Logis­

tik und Zukunft. An die Bundesregierung gewandt

sagte Syré: „Macht euch ein wenig locker“.

IT-CHANCEN FÜR NIEDERSACHSEN NUTZEN

Landwirtschaftsminister Christian Meyer betonte in

seiner Rede, die Digitalisierung im ländlichen Raum

sei eine „Herzensangelegenheit von mir“. Die Lan­

desregierung werde, weil sie die Bedeutung und

die Wichtigkeit erkannt habe, den digitalen Wandel

gezielt nutzen, um die Daseinsvorsorge in den länd­

lichen Räumen sicherzustellen und auszubauen.

Auch Meyer bedauerte, dass weder die EU­Kom­

mission noch die Bundesregierung die Breitband­

versorgung wie Post, Wasser und Strom zur Univer­

saldienstleistung erklärt habe. Deshalb drohe der

ländliche Raum, wo schnelle Internetverbindungen

teurer seien, „im wahrsten Sinne des Wortes“ abge­

hängt zu werden. Mit ihrer Breitbandstrategie steu­

ere die Landesregierung aber dagegen.

AGRARROBOTIK

Freiredend, ohne je professoral zu werden, sprach

abschließend Professor Dr. Joachim Hertzberg vom

Deutschen Zentrum für Künstliche Intelligenz über

„Agrarrobotik – Technologie im ländlichen Raum“.

Robotik­Technologie sei in der Landwirtschaft längst

alltäglich, dank autonomer Maschinen erlaube die

Robotik neue ressourcenschonende Agrarprozesse.

Die Anbindung aller Betriebe im ländlichen Raum sei

deshalb unerlässlich, allerdings genüge ein schmal­bandiges Netz, das aber überall und zuverlässig.

Hertzberg: „Wir brauchen überall Anbindung, aber

nicht überall Breitband.“ ❚VOLKER BENKE

Jan Syré (links) mit NSGB-Sprecher Thorsten Bullerdiek

Landwirtschaftsminister Christian Meyer

Die Vorträge der Referenten finden Sie unter www.nsgb.de > DNG Digital

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4DNG 3/2017

AUS DEM NSGB

KOMMUNALE SCHULTERN ENTLASTEN!

KINDERBETREUUNGSKOSTEN LÄHMEN DIE KOMMUNEN!

Resolution der Kreisvorstandskonferenz des Niedersächsischen Städte­ und Gemeindebundes vom 8. Mai 2017 zur Kostenentwicklung

in Kindertagesstätten

Die Kommunen in Niedersachsen stellen seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz im Jahr 1996 und seit Einführung des Anspruchs auf Frühförderung im Jahr 2013 die von der Bundes­ und Landes­politik beschlossenen Vorgaben sicher. Die Kommunen garantieren so die ihnen auferlegten gesetzlichen Ver­pflichtungen. Sie stehen nach ihrem eigenen Selbstverständnis gerne als Garanten für die frühkindliche Bildung.

Alle wichtigen Bildungsaufgaben in Krippe, Kindergarten und Hort werden von den Kommunen mit großem Verantwortungsbewusstsein ortsnah erledigt, da sich insbesondere die Städte, Gemeinden und Samtgemein­den als familienfreundliche Dienstleister verstehen und ihr Handeln an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger ausrichten.

Zusätzlich zu den erheblichen Aufwüchsen der letzten Jahre zeichnen sich derzeit aber gesellschaftliche und politische Entwicklungen ab, die dieser Aufgabe eine noch größere organisatorische und finanzielle Entwick­lung beimessen werden. Hierzu gehören:

• Eine weiter steigende Nachfrage nach Krippenplätzen.

• Eine weiter steigende Nachfrage nach Plätzen für die Ganztagsbetreuung im Kindergartenbereich, mindestens jedoch nach einer bedarfsgerechten Ausweitung der Öffnungszeiten.

• Eine weiter steigende Nachfrage nach Plätzen für die Kinderbetreuung im Schulalter (Hortbetreuung).

• Wünsche nach qualitativen Verbesserungen bei den Betreuungsschlüsseln (3. Kraft in Kindergärten).

• Gestiegene Anforderungen durch Integration und Inklusion.

• Engpässe bei der Gewinnung von pädagogischem Fachpersonal für die Tageseinrichtungen.

Diese erkennbaren Entwicklungen werden im bisherigen System der Betriebs kostenförderung zu weiteren massiven finanziellen Belastungen der Kommunen führen, da jede Ausweitung nur teilweise durch ohnehin zu niedrige laufende Zuschüsse gedeckt wird.

Dabei ist es unerheblich, ob diese bei den kreisangehörigen Gemeinden oder auf der Ebene der Landkreise (Jugendhilfeträger) anfallen. Insbesondere die Betriebskosten entwicklung im Bereich der Tagesstätten hat bereits heute Dimensionen erreicht, die die Kommunen in ihrer Gesamtheit an die Grenzen der Finanzierbar­keit führen. Dies gilt verstärkt für finanzschwache Kommunen. Hier sind die Defizite aus dem Betrieb der Tages­einrichtungen für Kinder oftmals Ursache für Haushaltsunterdeckungen.

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DNG 3/2017 5

Die Zuschussbedarfe der Kommunen in Niedersach­sen (also die Nettobelastungen) sind in den Jahren 2012 bis 2014 um fast 22  Prozent gestiegen. Von 2015 auf 2016 sind allein die Ausgaben für die Kin­derbetreuung erneut um 19,3 Prozent gestiegen.

Diesem massiven Ausgabenanstieg stehen Steuer­mehreinnahmen im gleichen Zeitraum von „nur“ 6,1  Prozent gegenüber. Im Landkreis Harburg haben Städte und Gemeinden und der Landkreis die konkrete Situation auf Basis der aktuellen Betriebskosten des Jahres 2016 dargestellt. Die kommunale öffentliche Hand trägt dort derzeit rund 52  Prozent der Betriebskosten der Kinder­tagesbetreuung mit einem Zuschussbedarf von 39,3 Millionen Euro. Auf den notwendigen Inves­titionsbedarf für die sich abzeichnenden System­erweiterungen sei nur am Rande hingewiesen.

Diese wichtige Aufgabe der Bildung und Betreu­ung für Kinder steht jedoch – gleich rangig  – neben den vielfältigen verschiedenen anderen wichtigen Aufgaben, die von den Kommunen ebenfalls zu erfüllen und zu finanzieren sind. Hier entwickelt sich derzeit ein starkes Ungleichge­wicht zu Lasten eben dieser übrigen Aufgaben.

Ausgehend von diesen Fakten sehen die kreis­angehörigen Städte, Gemeinden und Samt­gemeinden die dringende Notwendigkeit eines unverzüglichen grundsätzlichen Dialoges mit der Landesregierung über Grundfragen der Finanzierung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen. Nur mit einer Neuausrichtung der Finanzierung dieser Aufgabe ist ausgehend von der beschriebenen dramatischen Kostenentwicklung eine zukunftsfähige Finanzierung die­ser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe sicherzustellen.

Bundes­ und Landespolitik treiben in der Bildung und Betreuung von Kindern seit Jahren die Qualität und Quan­tität massiv voran, ohne jedoch einen entsprechenden Finanzierungsanteil insbesondere bei den laufenden Betriebs­ und Personalkosten mit zu übernehmen. Die Kommunen werden hingegen in ihren Haushalten so stark mit entsprechenden Kosten belastet, dass ihnen die Luft für andere Aufgaben wegbleibt.

Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Niedersächsischen Städte­ und Gemeindebund fordern die Landesregierung daher auf, kurzfristig für grundsätzliche Gespräche über die Verbesserung der Finanzierung der laufenden Betriebskosten in Kindertagesstätten zur Verfügung zu stehen.

Kinderbetreuung: große Nachfrage – viele Wünsche – hohe KostenStädte- und Gemeindebund warnt vor finanziellem Kollaps in den Kommunen

Im Mittelpunkt der Kreisvorstandskonferenz des Niedersächsischen Städte- und Gemeinde-bundes (NSGB), an der delegierte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus allen Teilen Nieder sachsens teilnahmen, stand ein Dialog mit der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu der dramatischen Kostenentwicklung im Bereich der Kinderbetreu-ung. „Wir wollen eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung in ganz Niedersachsen gewähr-leisten, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Anforderungen von Bund, Land und Eltern steigen und die Kosten nicht mehr aufzufangen sind“, erklärte NSGB-Präsident Dr. Marco Trips, nach der Konferenz im Flecken Bovenden.

NSGB-Präsident Dr. Marco Trips überreicht Kultusministerin Frauke Heiligenstadt die Resolution der Kreisvorstandskonferenz. Links: NSGB-Vizepräsident Uwe-Peter Lestin, rechts: Bürgermeister Thomas Brandes, Flecken Bovenden.

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DNG 3/2017 6

KRITIK AN PLÄNEN ZUR BEITRAGSFREIEN KITA

Cord Bockhop und Marco Trips beleuchten bei der Versammlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes aktuelle Entwicklungen

VON KATHARINA SCHMIDT

Dr. Marco Trips (vorn) und Landrat Cord Bockhop

Rehden. Das Thema Kinderbetreuung dominierte

am Dienstag die Mitgliederversammlung des

Kreisverbands Diepholz im Niedersächsischen

Städte­ und Gemeindebund (NSGB) in den Reh­

dener Ratsstuben. Keine falschen Versprechungen

machen – das forderten sowohl Landrat Cord Bock­

hop als auch NSGB­Präsident Marco Trips von der

Landesregierung.

Hintergrund: CDU, FDP und SPD hatten die

Abschaffung von Kita­Gebühren in Niedersachsen

ins Auge gefasst. Trips befürchtet, dass die Städte

und Gemeinden dieses Wahlversprechen mitzahlen

müssten. Außerdem könnten kostenfreie Angebote

eine stärkere Nachfrage mit sich ziehen. Bislang ist

nur das letzte Kita­Jahr beitragsfrei.

„Kinderbetreuung ist ein wichtiges Thema, keine

Frage“, sagte Bockhop. Aber nicht nur die Kinder

seien die Zukunft des Landkreises, sondern auch die

Senioren – gerade vor dem Hintergrund des demo­

grafischen Wandels.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die vom Land

vorgesehene dritte Betreuungskraft in Kindergar­

tengruppen. Bockhop gab zu bedenken, dass man

bei der Forderung nach zusätzlichen Erziehern

auch die Frage beantworten müsse, woher diese

kommen und wie sie dauerhaft finanziert werden

sollen. Trips zufolge reiche das im Rahmen des

Förderprogramms zur Finanzierung von zusätz­

lichen Kräften zur Verfügung gestellte Geld nicht.

Pro Jahr und Gruppe blieben nur 4 000 Euro. „Dafür

kriegen Sie keine dritte Kraft“, stellte der Präsident

fest. Also müsse das Geld in ausgewählten Gruppen

gebündelt werden, andere gingen leer aus. „Diese

Ungleichheit wird schwer zu begleichen sein.“

Ein weiteres Thema waren Flüchtlinge. Im Land­

kreis Diepholz herrsche derzeit eine „Situation, die

so beruhigend ist, dass es mich beunruhigt“, berich­

tete Landrat Bockhop. „Sorge bereitet mir aber, dass

wir bei der wirklichen Integration auf der Stelle tre­

ten“. Es gebe zwar sinnvolle Maßnahmen, aber nur

wenn die Menschen einen Arbeitsplatz und eine

dauerhafte Wohnsituation hätten, wenn die Kinder

wirklich im Sportverein aktiv und nicht nur Teil von

Integrationsmaßnahmen seien, dann sei Integra­

tion erreicht. In der Hinsicht habe man bisher wenig

erreicht. Es gebe zu viele Flüchtlinge, die bei der

erstbesten Gelegenheit den Landkreis Diepholz ver­

lassen würden. Der Landrat fürchtet, dass diese Ent­

wicklung Ehrenamtliche entmutigen könnte. Sein

Appell an die Kommunalpolitiker: Weiter fordern,

dass Kommunen nicht nur als Handlanger fungieren,

zum Beispiel mit dem Instrument der Aufenthalts­

bestimmung. […]

Sulinger Kreisblatt, 2. März 2017

Dafür kriegen Sie keine

dritte Kraft“

AUS DEM NSGB

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DNG 3/2017 7

AUS DEM NSGB

DIGITALISIERUNG – CHANCEN UND RISIKEN FÜR LÄNDLICHE RÄUMETagung der Allianz Ländlicher Raum

Vertreter der Allianz Ländlicher Raum und Christoph Meinecke, Geschäftsführer vom Verein Wirtschaft in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (2. v. l.), mit Staatssekretärin Birgit Honé (6. v. l.) und einigen ReferentenFO

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AUM

Das Thema der Digitalisierung trifft alle Lebensberei­

che und ist in aller Munde. In den meisten Fällen wird

es vor allem mit städtischen Räumen und der Indus­

trie erwähnt: „Smart Cities“ und „Industrie 4.0“ sind

bekannte Schlagworte. Welche Chancen und Risiken

aber die Digitalisierung für ländliche Räume birgt und

welche Herausforderungen hieraus für Kommunen

und Wirtschaftsakteure resultieren, wurde im Rahmen

der Tagung „Digitalisierung – Chancen und Risiken für

ländliche Räume“ der Allianz Ländlicher Raum und des

Vereins Wirtschaft in der Metropol region Hannover

Braunschweig Göttingen Wolfsburg e. V. am 24. April

2017 erörtert. Experten aus Politik, Verwaltung, Wirt­

schaft, Forschung und Bildung, die aus ganz Deutsch­

land angereist waren, lieferten den rund 80 Teilneh­

merinnen und Teilnehmern spannende Diskussionen

aus unterschied lichen Perspektiven zum Thema „Smart

Rural Areas“. ❚

NLG_Anz_NSGB_Image_185x88_2c.indd 1 28.03.2017 11:00:15

Einige Vorträge stehen unter www.alr-niedersachsen.de zum Download bereit.

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DNG 3/2017 8

OLIVER KAMLAGE ist Beigeordneter beim

Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund

KOMMUNEN BRAUCHEN KEIN TRANSPARENZGESETZ

Der vom Landeskabinett gebilligte Entwurf eines „Transparenzgesetzes für Niedersachsen“ zeigt ein deutliches Misstrauen der Niedersächsischen Landesregierung in die kommunale Ebene

VON OLIVER KAMLAGE

Im Kabinettszimmer in der Niedersächsischen

Staatskanzlei scheint die Auffassung vorzuherr­

schen, Kommunalpolitik und Kommunalverwal­

tung spielten sich hinter Milchglasfenstern ab, hin­

ter denen sich die Kommunen gegen Blicke von

außen abschotten. Anders lässt sich der Beschluss

des Landeskabinetts zum Transparenzgesetz für

Niedersachsen nicht erklären. Offensichtlich ist der

Landesregierung nicht bekannt, wie sehr Bürger­

beteiligung und Bürgerinformation in den nieder­

sächsischen Kommunen gelebt werden.

NIEDERSÄCHSISCHES

INFORMATIONSZUGANGSGESETZ

Kern des von der Landesregierung zur Verbands­

beteiligung freigegebenen Gesetzentwurfs1 ist

das sogenannte Niedersächsische Informations­

zugangsgesetz – NIZG. Dieses verfolgt ausweislich

seiner Begründung das Ziel, in Niedersachsen die

Grundlage für einen Anspruch auf voraussetzungs­

losen Zugang zu amtlichen Informationen sowie für

proaktive Veröffentlichungspflichten öffentlicher

Stellen – damit auch der Kommunen – in einem

zentralen Informationsregister zu schaffen. Demzu­

folge normiert § 1 Abs. 1 Satz 1 NIZG einen Anspruch

jeder Person und jeder Vereinigung von Person auf

Zugang zu amtlichen Informationen, über die infor­

mationspflichtige Stellen verfügen. Dass dieser

Anspruch voraussetzungslos, aber nicht grenzenlos

ist, ergibt sich erst, wenn man in dem Gesetzentwurf

weiter liest: Die §§ 4 bis 6 NIZG enthalten zum Schutz

von öffentlichen und privaten Belangen sowie des

behördlichen Entscheidungsprozesses Ablehnungs­

ansprüche für den Informationszugangsanspruchs,

die jedoch größtenteils nicht absolut gelten, son­

dern überwindbar sind, wenn das Informationsinte­

resse das Geheimhaltungsinteresse überwiegt.

1 Der Gesetzentwurf kann unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetz_und_verordnungsentwuerfe_auszug/ge­setz­­und­verordnungsentwuerfe­auszug­147286.html abgerufen werden.

Die Bearbeitung der Anträge auf Informationszu­

gang, für die eine besondere Form nicht vorgeschrie­

ben ist, hat grundsätzlich kostenlos zu erfolgen. Nur

wenn die Bearbeitung des Antrages mehr als eine

halbe Stunde Zeitaufwand erfordert, gestattet das

Land den Kommunen, dafür Gebühren zu erheben.

KOMMT JETZT DAS „INFORMATIONS -

ZENTRALREGISTER“?

§ 12 Abs. 3 NIZG ermächtigt die Landesregierung

dazu, im Wege einer Rechtsverordnung ein zentrales

Informationsregister einzurichten und in der Verord­

nung festzulegen, welche Informationen dort veröf­

fentlicht werden können. Von kommunaler Relevanz

der in § 12 Abs. 3 Satz 2 NIZG katalogartig aufgezähl­

ten Veröffentlichungspflichten sind insbesondere

Satzungen, in öffentlichen Ratssitzungen gefasste

Beschlüsse nebst Niederschriften und Anlagen

sowie Verträge auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge.

Ein solches „Informationszentralregister“, welches

in Hannover geführt wird und mit Informationen

aus allen Landesteilen Niedersachsens gefüllt wer­

den soll, ist – einmal abgesehen von den nur mit

erheb lichem (Kosten­)Aufwand dafür zu schaffen­

den technischen Voraussetzungen – praxisfern und

absolut entbehrlich. Die niedersächsischen Kommu­

nen haben mittlerweile flächendeckend Rats­ und

Bürgerinformationssysteme eingeführt, und zusätz­

lich findet jede Einwohnerin und jeder Einwohner

auf der Homepage seiner Gemeinde unter der Rub­

rik „Aktuelles“ die für die örtliche Gemeinschaft rele­

vanten Informationen.

Den kommunalen Spitzenverbänden ist es in die­

sem Zusammenhang als Wohltat verkauft worden,

dass die zu schaffende Rechtsverordnung auch einen

„freiwilligen“ Beitritt – das Gesetz spricht hier bemer­

kenswerterweise von „Unterwerfung“ – zu den Veröf­

fentlichungspflichten durch Ratsbeschluss vorsehen

kann. Dem ist entgegenzuhalten, dass es die kom­

munale Selbstverwaltungshoheit messbar stärken

würde, wenn das Land auch künftig den Kommu­

nen die Entscheidung darüber belassen würde, ob

auf örtlicher Ebene ein Bedarf für ein formalisiertes

und bürokratisches Informationszugangsverfahren

besteht und etwa der Erlass einer Informationsfrei­

heitssatzung durch den Rat geboten erscheint.

AUS DEM NSGB

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KEINE GESETZGEBERISCHE INTERVENTION

ERFORDERLICH

Laut Gesetzentwurf ist landesweit jährlich mit 800

Informationszugangsanträgen von Bürgerinnen und

Bürgern auf kommunaler Ebene zu rechnen. Sollte

diese Zahl zutreffen, so ist ein gesetzgeberisches Han­

deln nicht erforderlich. Im Gegenzug lässt sich aus die­

sen Angaben schließen, dass der absolut größte Teil

der nahezu acht Millionen Niedersachsen mit der Infor­

mationspolitik vor Ort in den Städten, Gemeinden und

Samtgemeinden zufrieden ist und für die Wenigen, die

sich subjektiv schlecht informiert fühlen, eine gesetz­

geberische Intervention durch die Schaffung von prak­

tisch schwer handhabbarer Regelungen in Gestalt des

Niedersächsischen Transparenzgesetzes und der Ein­

richtung eines „Informationszentralregisters“ verbietet.

Ohnehin ist für die Kommunen Transparenz gegen­

über den Einwohnerinnen und Einwohnern selbstver­

ständlich, sie gehört für die niedersächsischen Städte,

Gemeinden und Samtgemeinden zum Tagesgeschäft.

Das Gesetzesvorhaben stellt sich insgesamt als Bevor­

mundung der kommunalen Ebene dar, und es bleibt

zu hoffen, dass die Landesregierung von dem Geset­

zesvorhaben in Gänze Abstand nimmt, jedenfalls aber

den Anwendungsbereich des Gesetzes auf die eigene

Landesverwaltung beschränkt. ❚

digitalisierung im Öffentlichen sektorflexibel und sicher Effiziente Gestaltung öffentlicher IT Digitale Sicherheit und Regelkonformität Kollaboratives und mobiles Arbeiten in Verwaltung und Wissenschaft

Unbenannt-88 1 27.03.17 17:59

AUS DEM NSGB

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ZUR PERSON

DNG 3/2017

ZUR PERSON

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WAHLEN UND ERNENNUNGEN

Bezirksverband Hannover

KLAUS KRUMFUSS, Samtgemeinde Duin­

gen, wurde zum neuen Vorsitzenden des

Bezirksverbandes Hannover im Niedersäch­

sischen Städte­ und Gemeindebund (NSGB)

gewählt. Er löst damit URSULA ERNST,

Gemeinde Algermissen, ab, die 15 Jahre

an der Spitze des Verbandes stand und für

ihre Verdienste mit der „Großen Verbands­

urkunde“ des Verbandes ausgezeichnet

wurde.

Bezirksverband Weser-Ems Süd

HILDEGARD SCHWERTMANN-NICOLAI, Samtgemeinde Neu­

enkirchen, wurde zur neuen Geschäftsführerin des Bezirksverban­

des Weser­Ems Süd im NSGB gewählt. Sie folgt damit BERNHARD WELLMANN, Gemeinde Belm, nach. Ins Amt des Vorsitzenden

wurde KLAUS GOEDEJOHANN, Gemeinde Bohmte, gewählt, der

damit DR. WOLFGANG WIESE, Stadt Cloppenburg, nachfolgt.

Kreisverband Diepholz

BRUNO MATZKE (rechts),

Gemeinde Hüde, ist neuer Vor­

sitzender des Kreisverbandes

Diepholz. Er folgt damit HER-MANN DANNHUS, Samtge­

meinde Altes Amt Lemförde,

nach, der das Amt fünf Jahre

innehatte.

Kreisverband Grafschaft Bentheim

GÜNTER OLDEKAMP, Samtgemeinde Neuenhaus, wurde im Amt

des Kreisgeschäftsführers bestätigt. Neue Vorsitzende des Kreisver­

bandes ist CHARLOTTE RUSCHULTE, Gemeinde Ohne, die damit

den langjährigen Vorsitzenden Johann Diekjakobs, Samtgemeinde

Neuenhaus, ablöst (Foto: siehe „Ehrungen und Jubiläen“).

Kreisverband Heidekreis

CARLOS BRUNKHORST, Gemeinde Neuenkirchen, wurde zum

neuen Geschäftsführer des Kreisverbandes Heidekreis gewählt. Er

folgt UWE WRIEDEN, Gemeinde Wietzendorf, nach, der nach zehn

Jahren aus dem Amt verabschiedet wurde.

Kreisverband Gifhorn

ANDREAS TAEBEL, Samtgemeinde Hankensbüttel, wurde im Amt

des Kreisgeschäftsführers bestätigt. Zu seiner Vertreterin wurde

ANJA MEIER, Samtgemeinde Boldecker Land, als Nachfolgerin

von KARL RIDDER, Stadt Wittingen, gewählt. Im Amt bleibt auch

Schatzmeister RENÉ WEBER, Samtgemeinde Wesendorf. Kreisvor­

sitzender wurde ANDREAS KUERS, Samtgemeinde Hankensbüt­

tel. Er übernahm das Amt vom langjährigen Vorsitzenden JOCHEN GESE. Stellvertretender Kreisvorsitzender bleibt NSGB­Vizepräsi­

dent UWE-PETER LESTIN.

Von links: Karl Ridder, Uwe-Peter Lestin, Andreas Kuers, Anja Meier, Andreas Taebel, René Weber

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Kreisverband Northeim

Foto von links: Im Beisein

von NSGB­Präsident Dr.

Marco Trips wurden die Vor­

sitzende CHRISTEL EPPEN-STEIN, Gemeinde Kalefeld,

und GUDRUN BORCHERS,

Gemeinde Nörten­Harden­

berg, als 2. Vorsitzende sowie

UWE AHRENS, Gemeinde

Katlenburg­Lindau, als

Geschäftsführer in ihren

Ämtern bestätigt.

Innovationsnetzwerk

Niedersachsen

Zukünftig leitet DR. SUSANNE SCHMITT, Hauptgeschäfts­

führerin der IHK Niedersach­

sen, gemeinsam mit PROF. DR. JOSEF VON HELDEN,

Präsident der Hochschule Han­

nover, ehrenamtlich die Arbeit

des Innovationsnetzwerks

Niedersachsen. Dies haben die

Vertreterinnen und Vertreter der 275 Mitgliedsinstitutionen aus der

niedersächsischen Innovations­ und Wirtschaftsförderung in ihrer

Mitgliederversammlung beschlossen.

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ZUR PERSON

11 DNG 3/2017

ZUR PERSON

EHRUNGEN UND JUBILÄEN

Kreisverband Celle

Mit der Ehrennadel in Silber des Niedersächsischen Städte­ und

Gemeindebundes (NSGB) für mindestens 15­jährige Tätigkeit als

Bürgermeister wurden ausgezeichnet: RAINER PROKOP, Bür­

germeister der Stadt Bergen, SVEN MARQUARDT, Ortsbürgermeister

der Gemeinde Belsen, und ULRICH KAISER, Bürgermeister der

Gemeinde Ahnsbeck.

Rainer Prokop, Sven Marquardt und Ulrich Kaiser (von links)

Wolfgang Klußmann,

Erhard Thölke und Dr. Marco Trips

(von links)

ERHARD THÖLKE, Gemeinde Hohne, wurde für seine 40­jährige

Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Hohne und der Samtgemeinde

Lachendorf sowie für seine 30 jährige Tätigkeit als Bürgermeister

der Gemeinde Hohne mit der Ehrenmedaille und einer Urkunde

des NSGB geehrt. Beides wurde vom Vorsitzenden des Kreisverban­

des Celle, Wolfgang Klußmann, und NSGB­Präsident Dr. Marco Trips

überreicht.

Die Silberne Ehrennadel des Niedersächsischen Städte­ und

Gemeindebundes (NSGB) erhielten für 30­jährige Ratstätigkeit

(siehe Foto oben): ADOLF KRAUSE, Stadt Bergen, MICHAEL CRUSE, Gemeinde Eschede, HEINRICH BEHRENS, Gemeinde

Bröckel, ERNST-INGOLF ANGERMANN, Gemeinde Langlingen,

HANS-HEINRICH THIES, Gemeinde Weesen/Südheide, JÜRGEN VERHOVEC, Gemeinde Wietze, WILTRUD SCHUMANN, Gemeinde

Winsen, KURT DENECKE, Samtgemeinde Wathlingen, WALTER TWELKEMEYER und GEORG SCHÄFER, Gemeinde Nienhagen.

Mit der Ehrennadel in Silber des NSGB für mindestens 20­jährige

Tätigkeit als Bürgermeister wurden folgende Personen ausgezeich­

net: GERD FRIEDRICH, Ortsbürgermeister der Gemeinde Eversen,

JENS GADOMSKI, Bürgermeister und Mitglied der Einwohner­

vertretung des gemeindefreien Bezirks Lohheide, WOLFGANG GRUBE, Samtgemeinde Wathlingen, ERWIN KRIEGEL und JÖRG WARNCKE, Samtgemeinde Lachendorf.

Mit einer Urkunde des NSGB für 20­jährige Ratstätigkeit wurden

folgende Personen geehrt: MARIANNE KOHRS, Stadt Bergen,

ANGELIKA CREMER, Gemeinde Faßberg, HEINRICH BERKHAN,

Gemeinde Bröckel, HOLGER WIRBALS, Gemeinde Eicklingen,

HANS-HINRIK BERKHAN, Samtgemeinde Flotwedel, ANNE-MARIE KOWALSKI-MIEMERT, Samtgemeinde Flotwedel, DIE-TRICH SALZWEDEL und HANS-GÜNTER SIEWERIN, Gemeinde

Hambühren, GEORG-WILHELM EBELING und HANS-JÜRGEN ROSENBROCK, Gemeinde Hermannsburg, DR. HANS-KARL HAAK, Gemeinde Unterlüß, SABINE RUDNICK, Gemeinde Olden­

dorf, HARTMUT OSTERMANN, Gemeinde und Samtgemeinde

Lachendorf, ROLF DEECKE, Gemeinde Lachendorf, HARTMUT HENSCHEL und JOACHIM LÜBBE, Samtgemeinde Lachendorf,

KARL-HEINZ KUHLS, Gemeinden Spechtshorn und Hohne, DR. HELMUT KERSTING, Gemeinde Wietze, MARIANNE GROFF-MANN-KRUMSIEK, Samtgemeinde Wathlingen, SUSANNE FÜHRER, Gemeinde Adelheidsdorf und Samtgemeinde Wath­

lingen, HEINZ-HENNING RODE und JÖRG MAKEL, Gemeinde

Nienhagen.

Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

GÜNTER DIEKHOFF, Ortschaft Imsum, wurde für seine 30­jäh­

rige Tätigkeit im Stadtrat Langen (jetzt Geestland) und als Bür­

germeister der Ortschaft Imsum mit der Ehrenmedaille des NSGB

ausgezeichnet.

HENNING VON DER LIETH, ehemalige Samtgemeinde Bederkesa,

erhielt die Ehrennadel in Silber des NSGB für 30­jährige Tätigkeit im

Samtgemeinderat der ehemaligen Samtgemeinde Bederkesa.

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ZUR PERSON

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Untere Reihe von links: Johann Diekjakobs, Horst Wemker, Johann Scholten, Heinz Welling, Bernd Wever. Obere Reihe von links: die neue Kreisvorsitzende Charlotte Ruschulte, Kreisgeschäftsführer Günter Oldekamp, Samtgemeinde Neuenhaus, NSGB-Präsident Dr. Marco Trips, Dieter Freitag, Heinrich Verwold, Gerhard Schepers, Johann Eilering, Richard Raben, Jürgen Hinderink, Gerrit Kl. Balderhaar und Heinrich Poll.

HANS-HERMANN PETERS, Gemeinde

Wanna, Samtge­

meinde Land Hadeln,

wurde mit dem

Verdienstkreuz am

Bande des Verdien­

stordens der Bundes­

republik Deutschland

geehrt. Der Land­

rat des Landkreises

Cuxhaven, Kai­Uwe

Bielefeld, überreichte

die Auszeichnung im

Namen des Bundespräsidenten. Peters war 30 Jahre im Rat der

Gemeinde Wanna tätig, davon 15 Jahre als Bürgermeister. Seit

2011 war er Mitglied des Samtgemeinderates und gehörte viele

Jahre dem Kreistag an. Für seine Verdienste um die kommunale

Selbstverwaltung wurde er bereits im Januar 2017 von Präsident

Dr. Marco Trips mit der Ehrennadel in Silber des Niedersächsischen

Städte­ und Gemeindebundes (NSGB) ausgezeichnet.

MARTIN PETERS, Gemeinde Wendisch Evern, Samtgemeinde

Ostheide, wurde mit der Ehrennadel in Gold des NSGB geehrt.

Peters war 40 Jahre im Rat der Gemeinde tätig, davon 17 Jahre als

Bürgermeister.

Hans-Hermann Peters (links) mit Landrat Kai-Uwe Bielefeld

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WERNER VEHLING, Gemeinde Hespe, Samtgemeinde Nienstädt,

wurde mit der Ehrennadel in Gold des NSGB ausgezeichnet. Veh­

ling war über 40 Jahre Hauptverwaltungsbeamter in der Gemeinde

Hespe. Im Rahmen einer Feierstunde wurde Vehling verabschie­

det und von seinem Nachfolger im Amt des Bürgermeisters, Uwe

Grone, zum Ehrenbürgermeister der Gemeinde Hespe ernannt.

Kreisverband Grafschaft Bentheim

Die Ehrennadel in Gold des NSGB erhielten: HEINZ WELLING,

Gemeinde Wietmarschen, für 25­jährige Tätigkeit als Bürgermeis­

ter sowie für 35­jährige Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Wiet­

marschen, JOHANN SCHOLTEN für 40­jährige Tätigkeit im Rat der

Gemeinde Georgsdorf und HORST WEMKER für über 40­jährige

Tätigkeit im Rat der Samtgemeinde Neuenhaus.

Die Ehrennadel in Silber des NSGB für mindestens 30­jährige

Tätigkeit im Rat erhielten: GERRIT KL. BALDERHAAR, Gemeinde

Itterbeck, GERHARD SCHEPERS, Gemeinde Samern, und DIETER STEINECKE, Gemeinde Uelsen.

Mit einer Urkunde des NSGB für mindestens 20­jährige Tätigkeit im

Rat wurden geehrt: RICHARD RABEN und JOHANN ELLERING,

Gemeinde Samern, HEINRICH VERWOLD und DIETER FREITAG,

Gemeinde Isterberg, HEINRICH POLL, Getelo, BERND WEVER,

Samtgemeinde Uelsen, JOHANN HEETJANS, Samtgmeinde Neu­

enhaus, JÜRGEN HINDERINK, Gemeinde Gölenkamp, JOHANN DIEKJAKOBS, Samtgemeinde Neuenhaus, JOHANNES SCHOE-MAKER, Samtgemeinde Emlichheim, BEREND HÜBEL, Hoog­

stede, und ANNA AALMINK, Gemeinde Ringe.

Der NSGB im Internet:

www.nsgb.de

www.facebook.com/NSGB1

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Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt ist Teil der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH und arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH | Service für Entwicklungsinitiativen | Tulpenfeld 7 | 53113 Bonn [email protected] | www.engagement-global.de Servicestelle Kommunen in der Einen Welt | [email protected] | www.service-eine-welt.de

Im Auftrag des

MIT 17 ZIELEN ZU IHRER GLOBAL NACHHALTIGEN KOMMUNEMit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung will die Weltge-meinschaft ökonomisch, ökologisch und sozial zukunfts-fähig werden. Kommunen haben eine Schlüsselrolle bei der Um setzung der Nachhaltigkeitsziele. Hierbei berät und unterstützt Sie die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt.

Unsere Angebote: Veranstaltungen zur Agenda 2030:

Wir unterstützen Kommunen fachlich wie finanziell bei Informationsveranstaltungen, Workshops, Fach-tagungen und Netzwerktreffen.

Kommunale Nachhaltigkeitsberichte: Wir begleiten Sie in der Erarbeitung Ihrer kommunalen Nachhaltigkeitsberichte mit entwicklungspolitischem Fokus.

Praxisleitfäden, Studien und Bestandsaufnahmen: Wir geben Ihnen Anregungen und Orientierung zum kommunalen Engagement in der Nachhaltigkeits- und Entwicklungspolitik.

Kontaktieren Sie uns für Information und Beratung: [email protected] | www.service-eine-welt.de

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MASSNAHMEN ZUMKLIMASCHUTZ

LEBEN UNTER WASSER

LEBEN AN LAND

FRIEDEN, GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTIONEN

PARTNER-SCHAFTEN ZUR ERREICHUNG DER ZIELE

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THEMEN­SCHWERPUNKT

GEMEINDE 5.0

GEMEINDE 5.0 – PHASE IIVON LENA FRANKE

LENA FRANKE ist Projektmanagerin des

Projekts Gemeinde 5.0 beim Niedersächsischen Städte- und

Gemeindebund

KONTAKTTel.: 0511 30285-66

E-Mail: [email protected]

Am Anfang des Prozesses stehen die Worte von Karl Popper „Die Zukunft ist offen“. Aufgaben- und Problemstellungen können wir nur erahnen; die Entwicklung wird anders verlaufen – mehr oder weniger. Und je weiter der Blick in die Zukunft geht, desto „mutiger“ müssen auch die Lösungs-ansätze sein.

Gemeinde 5.0 wurde 2014 vom Niedersächsischen

Städte­ und Gemeindebund ins Leben gerufen und

dient den Städten, Gemeinden und Samtgemein­

den seither als Hilfestellung für Zukunftsfragen.

Mittlerweile können wir auf drei Jahre Projektarbeit

zurückblicken: Es wurden Zukunftsprojekte gesam­

melt, verschiedenste Projektpartnerprojekte ent­

wickelt und realisiert, Zukunftsvisionen entworfen

und diverse Veranstaltungen und Fachexkursionen

durchgeführt.

Um die niedersächsischen Städte, Gemeinden

und Samtgemeinden auch weiterhin bei der Bewäl­

tigung von herausragenden Zukunftsthemen zu

begleiten, wird Gemeinde 5.0 innerhalb einer wei­

teren dreijährigen Projektphase fortgesetzt. Ziel

der zweiten Projektphase ist es, den Transfer guter

Ideen in den ländlichen Raum zu befördern, ver­

schiedenste Akteure miteinander zu vernetzen

und gemeinsam alternative Lösungsansätze zu

ent wickeln, die gleichzeitig konkret in der Praxis

erprobt werden.

Einen wesentlichen Bestandteil der zweiten Pro­

jektphase nimmt der Pool zur Impulsmoderation

ein. Dieser verfolgt das Ziel, individuelle Veranstal­

tungen, passend zur Frage­ oder Prob­

lemstellung der jeweiligen Kommune,

dezentral durchzuführen und innerhalb

eines interaktiven Prozesses mögliche

Ansätze zur Lösungsfindung aufzu zeigen.

Per Baukastenprinzip können dabei

bedarfsorientierte Veranstaltungsmodule

ausgewählt oder individuell gestaltet

werden. Die bereits in Gemeinde 5.0 gesammelten

Zukunftsprojekte werden in der „Vernetzungsplatt­

form ländliche Räume Niedersachsen“, zusammen

mit Projekten aus dem Zukunftsforum Niedersach­

sen, komprimiert aufbereitet und in der zweiten

Jahreshälfte online zur Verfügung gestellt. Beide

Plattformen sind eng miteinander verknüpft.

Eine weitere Komponente der zweiten Projekt­

phase ist die Umsetzung konkreter zukunftswei­

sender Projekte mit unseren Projektpartnern. Jeder

Projektpartner beschäftigt sich dabei mit einem

eigenen individuellen Zukunftsthema. So verschie­

den die Projektpartner sind, so themenübergreifend

sind auch die Projekte, die auf den folgenden Seiten

dargestellt werden.

Gemeinde 5.0 ist und bleibt spannend – aber

sehen Sie selbst: Die Zukunft ist offen... und gestalt­

bar. ❚

Unsere Partner unterstützen das Projekt inhaltlich und tragen maßgeblich zur Finanzierung bei, hierfür herzlichen Dank!

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THEMEN­SCHWERPUNKT GEMEINDE 5.0

VERLÄSSLICHER PARTNER FÜR KOMMUNIKATION UND WAREN­AUSTAUSCH AUF DEM LANDDeutsche Post

Innerhalb des Projekts Gemeinde 5.0 wird ein großer

Baukasten von möglichen Maßnahmen ent wickelt,

der den Kommunen hilft, sich auf die Zukunft vor­

zubereiten. Besonders im Hinblick auf die fortschrei­

tende Reduzierung von Infrastruktur, Dienstleis­

tungsangebot und demografischer Entwicklung

sind hier Lösungen gefragt, die die Stabilisierung,

die Aufwertung und den Erhalt des ländlichen

Raums umfassen.

Für die Deutsche Post als Dienstleister erge­

ben sich hieraus Herausforderungen und Chancen,

Dienstleistungen bedarfsgerecht anzugleichen, aus­

zubauen oder zu entwickeln wie zum Beispiel:

• Poststellen mit Infrastruktur für Drittanbieter wie

Kommunen und Versorger,

• Entwicklung von innovativen Zustellformen

analog Kofferraumzustellung,

• Angebot eines sicheren Secure Instant

Messenger Dienstes, Online­Bürgerbeteiligung bei

Entscheidungsprozessen,

• Ökologischer Warenversand mittels E­Mobilität.

RAHMENBEDINGUNGEN GEMEINSAM GESUNDHEITSFÖRDERLICH GESTALTENAOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Städte, Gemeinden und Landkreise gestalten die Lebensbe­

dingungen der Bürgerinnen und Bürger maßgeblich mit und

besitzen dadurch einen großen Einfluss auf deren Gesundheits­

chancen. Hier können alle Menschen mit Maßnahmen der

Gesundheitsförderung und Primärprävention in ihrer Lebens­

welt – dort wo sie leben, lernen, spielen und arbeiten – erreicht

werden. Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

unterstützt Kommunen beim Aufbau gesundheitsförderlicher

Strukturen nach dem Lebensweltansatz. Dieser Ansatz fokussiert

sich auf Maßnahmen, die nicht nur das Verhalten der Einzelnen,

sondern auch die Verhältnisse und Rahmenbedingungen in der

Lebenswelt nachhaltig positiv verändern und somit Einfluss auf

die Lebensqualität in Städten und

Gemeinden nehmen. Als Projekt­

partner begleiten wir Städte und

Gemeinden gerne auf einem Teil

des Weges in Richtung guter und

lebenswerter Gemeinden 2050.

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THEMEN­SCHWERPUNKT

GEMEINDE 5.0

GEMEINDEN VERNETZEN UND LEBEN GESTALTENFraunhofer FOKUS

Das Leben auf dem Land ist schön – rund 90 Prozent

Deutschlands zählen zum ländlichen Raum und viele

fühlen sich hier zuhause. Damit die Dörfer, Gemein­

den und Städte auch in Zukunft liebens­ und lebens­

wert sind, engagiert sich das Fraunhofer­Institut

FOKUS beim Zukunftsprojekt Gemeinde 5.0. Digi­

talisierung und Landleben sind kein Widerspruch,

im Gegenteil: Die digitale Vernetzung führt zusam­

men, was bislang getrennt war, und schafft selbst

für Gemeinden in abgelegenen Regionen ganz neue

Angebote. Zum Beispiel im Gesundheitswesen, wo

die Telemedizin schon heute umfassende medizi­

nische Betreuungs­ und Reha­Angebote über weite

Distanzen hinweg ermöglicht. Oder im Bereich der

kommunalen Sicherheit, wo das Handy­Warnsystem

KATWARN nicht nur die jungen Leute erreicht. Viele

große und kleine Landkreise, kreisfreie Städte und

Unternehmen haben KATWARN schon in Betrieb

genommen und warnen damit die rund 2,5 Millio­

nen KATWARN­Nutzerinnen und ­Nutzer – auf dem

Land und überall in Deutschland!

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FLEXIBLE NEUE ARBEITSWELTEWE

Als eines der größten Energieunternehmen Deutschlands

mit eigenem hochleistungsfähigen Glasfasernetz beschäf­

tigt sich EWE schon heute aktiv mit den Themen von mor­

gen. Das Projekt enera als nächster großer Schritt zur Reali­

sierung der Energiewende und die kürzlich verabschiedete

Investition von rund 1,2 Milliarden Euro in den Infrastruk­

turausbau mit der Fiber to the Home (FTTH) Technologie

zeigen Entwicklungen, die die EWE AG auch in ihrer Kon­

zernstrategie verankert hat. Als Partner von Gemeinde 5.0

unterstützt EWE deshalb auch ein weiteres zukunftsträch­

tiges und nachhaltiges Konzept: einen modernen Works­

pace mit Telearbeitsplätzen in der niedersächsischen Samt­

gemeinde Nordkehdingen bei Stade, eingebettet in einen

Schulkomplex mit Kindergarten und Mensa. „Die Idee hin­

ter diesem Projekt ist es, Kommunen wie Nordkehdingen

für junge Familien und die Wirtschaft attraktiv zu machen,

weil hier die moderne Arbeitswelt mit Breitband­ und

Büroinfrastruktur mit dem Familienleben optimal verbun­

den werden kann“, sagt Björn Muth, Kommunalbetreuer für

die EWE­Region Bremervörde/Seevetal.

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THEMEN­SCHWERPUNKT GEMEINDE 5.0

DAS BAUGEBIET DER ZUKUNFTNiedersächsische Landgesellschaft

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)

erschließt und verkauft pro Jahr zwischen 600 und

1000 Baugrundstücke im gesamten Land. Gerade in

den letzten Jahren ist dabei festzustellen, dass die

Ansprüche an die Qualität der Baulandentwicklung

stetig steigen. Nachhaltigkeit in der baulichen Ent­

wicklung ist das Gebot der Zukunft.

Vor diesem Hintergrund möchte die NLG inner­

halb des Projektes Gemeinde 5.0 anhand eines kon­

kreten Baugebietes beispielhaft die Möglichkeiten

darstellen, eine zukunftsgerichtete Gebietsentwick­

lung durchzuführen, die dabei gleichzeitig für die

Bauherren hoch attraktiv ist. Berücksichtigt werden

sollen dabei verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel

Barrierearmut, der Einsatz erneuerbarer Energien,

neuartige Mobilitätskonzepte, Baukultur oder die

digitale Vernetzung.

Mit dem Thema will die NLG gemeinsam mit den

Kommunen des Landes Niedersachsen die Versor­

gung der Städte und Gemeinden mit Wohnbauland

auch unter sich wandelnden Ansprüchen in Zukunft

sichern.

DEMOGRAFIESIMULATIONEN FÜR EFFEKTIVE ZUKUNFTSSTRATEGIENSparkassenverband Niedersachsen

Vielen Kommunen in Niedersachsen steht trotz der Zuwande­

rungswelle der letzten Jahre eine tiefgreifende Altersstruktur­

verschiebung bevor. Auslöser sind die geburtenstarken Jahr­

gänge, die trotz einer konstanten oder nur leicht sinkenden

Bevölkerung zu einer Alterung der Gesellschaft führen.

Der Sparkassenverband Niedersachsen simuliert gemeinsam

mit Kommunen im Projekt Gemeinde 5.0 unterschiedliche Ent­

wicklungen, etwa bei den Ausgabe­ und Einnahmekomponen­

ten, der Personalbedarfsplanung, der medizinischen Versorgung

und der Schul­ und Kindergartenplanung. Angesichts der weit­

reichenden Folgen des demografischen Wandels können mit Hilfe

einer vorausschauenden Handlungsstrategie konkrete Gestal­

tungslösungen entwickelt werden. Demografische Problemstel­

lungen verringern sich dadurch. Für den Sparkassenverband sind

die Erkenntnisse im Rahmen der Projektarbeit ebenfalls nützlich,

zumal Vieles auch bei den Sparkassen zu einem effizienteren Ein­

satz der Ressourcen und Investitionen führen kann.

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THEMEN­SCHWERPUNKT

GEMEINDE 5.0

ZUKUNFTS­FÄHIGE STÄDTE UND GEMEINDEN GESTALTENSweco

Ob Bevölkerungsrückgang, Versorgungsfragen,

Klimawandel oder Energiewende – viele nieder­

sächsische Kommunen stehen schon heute vor

großen Herausforderungen.

Sweco ist seit über 50 Jahren im ländlichen

Raum in Niedersachsen aktiv und berät Kom­

munen im Rahmen der Stadtentwicklung, des

Regionalmanagements und der Dorferneue­

rung. Unsere Projekte stoßen Transformations­

prozesse an, damit Kommunen auch in Zukunft

lebenswert und attraktiv bleiben. Doch kein

noch so innovatives Konzept lässt sich umset­

zen ohne das Engagement der Menschen, die es

betrifft. Wir legen in unserer Arbeit daher beson­

deren Wert darauf, Bürgerinnen und Bürger mit­

zunehmen – vor Ort und online.

Die Digitalisierung eröffnet gerade für länd­

liche Räume Chancen, Standortnachteile zu

kompensieren. Es gilt, zukunftsfähige Lösungen

zu finden und Perspektiven für ein Leben im

ländlichen Raum zu bieten. Als Unternehmen

können wir einen Beitrag dazu leisten, indem

wir Planung, Partizipation und Digitalisierung

zusammenführen.

GEMEINSAM NEUE WEGE DENKENUnternehmer verbände Nieder sachsen

Die Digitalisierung ist sowohl in der Wirtschaft als auch in der

Gesellschaft insgesamt allgegenwärtig. Deshalb ist es besonders

für Gemeinden wichtig, die damit einhergehenden Herausforde­

rungen und Chancen in die Hand zu nehmen.

Für die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) war es

ein großes Anliegen, bei dem Projekt Gemeinde 5.0 von Beginn

an dabei zu sein. Denn erst, wenn wir auch in den Gemeinden

und Kommunen im ländlichen Raum Digitalisierung umsetzen

können, hat der Wirtschaftsstandort Deutschland eine Chance

international dabei zu sein. Wir möchten frühzeitig mit den Kom­

munen zusammenarbeiten und diese Entwicklungen unterstüt­

zen, um maßgebliche Herausforderungen wie den Breitbandaus­

bau schneller zu bewältigen.

Die Digitalisierung dominiert bereits unser Arbeits­ und

Privat leben. Themen wie Telemedizin, mobiles sowie flexibles

Arbeiten, autonomes Fahren oder E­Mobilität bereichern unser

Leben. Viele positive Effekte entstehen: Verkehrsentlastungen,

die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder auch

eine Regulierung der Land­Stadt­Bewegung. Von diesen Errun­

genschaften müssen alle Unternehmen und Arbeitnehmer in

Gemeinden und Kommunen profitieren können. Um vorwärts

zu kommen, müssen wir gemeinsam neue Wege denken und

gehen. Das tun wir in Gemeinde 5.0.

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THEMEN­SCHWERPUNKT GEMEINDE 5.0

AUGEN AUF FÜR NEBENANVGH Versicherungen

Als öffentlich­rechtlicher Versicherer sind uns die

Veränderungen des ländlichen Raums und die dar­

aus entstehenden Fragestellungen ein wichtiges

Anliegen. Deshalb engagieren wir uns gern im Pro­

jekt Gemeinde 5.0.

Wir wollen mit unserem Projektbeitrag das

Engagement der Kommunen zur Prävention von

Einbruchdiebstählen in Niedersachsen generell stär­

ken. Durch unterschiedliche Maßnahmen wollen wir

zudem bei Bürgerinnen und Bürgern ein stärkeres

Bewusstsein für Einbruchdiebstahl­Kriminalität in

ihrer Nachbarschaft schaffen. Wir setzen dabei auf

die Verantwortung des Einzelnen für den Nachbarn.

Durch die Informationskampagne „Augen auf für

nebenan“, die wir in enger Partnerschaft mit dem

Niedersächsischen Städte­ und Gemeindebund und

dem Landeskriminalamt durchführen, erhoffen wir

uns eine Sensibilisierung der Bevölkerung, die ide­

alerweise zur Vermeidung von Einbruchdiebstählen

führt.

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Ordnungswidrigkeiten effizient und umfassend bearbeiten.

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DNG 3/2017 20DNG 2/2017

ENTSCHLIESSUNGder Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder

Barbara Thiel ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz NiedersachsenFO

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NOVELLIERUNG DES PERSONALAUSWEISGE-

SETZES – ÄNDERUNGEN MÜSSEN BÜRGER-

UND DATENSCHUTZFREUNDLICH REALISIERT

WERDEN!

Die Bundesregierung plant grundlegende Ände­

rungen des Personalausweisrechts. Nach dem vom

Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf

(BR­Drs. 787/16) werden das Recht auf informatio­

nelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger

übergangen und Datenschutz sichernde Standards

unterlaufen. Die Konferenz der unabhängigen Daten­

schutzbehörden des Bundes und der Länder fordert

daher insbesondere folgende datenschutzrechtliche

Anforderungen zu berücksichtigen:

# Die obligatorische Aktivierung der eID­Funktion

ist dann hinnehmbar, wenn dauerhaft sichergestellt

ist, dass daraus keine verpflichtende Nutzung der

eID­Funktion des Personalaus weises resultiert. Die

Entscheidung über die Nutzung der eID­Funktion

muss allein bei den Bürgerinnen und Bürgern lie­

gen. Deren Selbstbestimmungsrecht muss gewahrt

bleiben.

# An der bisherigen Verpflichtung der Ausweisbehör­

den, Bürgerinnen und Bürger über die eIDFunktion

des Personalaus weises schriftlich zu unterrichten,

sollte festgehalten werden. Nur durch eine bundes­

weit einheitliche Vorgabe zu einer solchen Informa­

tion wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und

Bürger in hinreichend verständlicher Form aufgeklärt

werden.

# Vor einer Datenübermittlung aus dem Personal­

ausweis müssen die Bürgerinnen und Bürger Kennt­

nis über den Zweck der Übermittlung erhalten; zur

Wahrnehmung des Rechts auf informationelle Selbst­

bestimmung müssen die Betroffenen stets – wie bis­

lang – nachvollziehen können, in welchem konkreten

Kontext ihre Identitätsdaten übermittelt werden.

Zudem sollte die bisherige Möglichkeit, die Über­

mittlung einzelner Daten kategorien auszuschließen,

beibehalten werden.

# Die Einführung von organisationsbezogenen

Berechtigungszertifikaten bei Diensteanbietern wird

abgelehnt. Um sicherzustellen, dass Diensteanbieter

nur die für den jeweiligen Geschäftsprozess erforder­

lichen Angaben übermittelt bekommen, sollte an der

aktuellen Rechtslage festgehalten werden, nach der

der antragstellende Diensteanbieter die Erforderlich­

keit der aus der eID­Funktion des Personalausweises

zu übermittelnden Angaben nachweisen muss und

an den jeweils festgelegten Zweck gebunden ist.

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DNG 3/2017 21

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT & VERKEHR

# Berechtigungszertifikate dürfen nur an Dienstean­

bieter erteilt werden, die Datenschutz und Daten­

sicherheit gewährleisten. Daher sollten antrag­

stellende Diensteanbieter nach wie vor durch eine

Selbstverpflichtung die Erfüllung dieser Anforderun­

gen schriftlich bestätigen und nachweisen müssen.

# Die maßgeblichen Regelungen für die mit der

Anlegung und Nutzung von Servicekonten einher­

gehende Erhebung und Verarbeitung von Identi­

tätsdaten aus dem Personalausweis sowie die sicher­

heitstechnischen Rahmenbedingungen sollten im

Personalausweisgesetz getroffen werden.

# Die Voraussetzungen für die Erstellung und Wei­

tergabe von Personalausweisablichtungen sollten

gesetzlich konkreter normiert werden. Insbesondere

das Prinzip der Erforderlichkeit ist durch eine ver­

pflichtende Prüfung der Notwendigkeit der Anferti­

gung einer Ablichtung sowie durch eine Positivliste

von Erlaubnisgründen zu stärken. Die Einwilligung

der Betroffenen als alleinige Voraussetzung birgt die

Gefahr, dass in der Praxis Ablichtungen angefertigt

werden, obwohl sie nicht erforderlich sind. Zudem

dürfte fraglich sein, ob betroffene Personen in eine

solche Maßnahme stets informiert und freiwillig ein­

willigen können.

# Die zum 1. Mai 2021 vorgesehene Einführung eines

nahezu voraussetzungslosen Abrufs des Lichtbildes

im automatisierten Verfahren durch die Polizeibe­

hörden des Bundes und der Länder sowie die Verfas­

sungsschutzbehörden und Nachrichten dienste wird

abgelehnt. Bisher dürfen zur Verfolgung von Strafta­

ten und Verkehrsordnungswidrigkeiten insbesondere

die Polizei­ und Ordnungsbehörden Lichtbilder auto­

matisiert abrufen, wenn die Personalausweisbehörde

nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den

Ermittlungszweck gefährdet. Diese gesetzlichen Ein­

schränkungen für das Abrufverfahren sollen nun ent­

fallen. Zudem sollen alle Nachrichtendienste künftig

voraussetzungslos Lichtbilddaten abrufen können.

Die bisherige Rechtslage ist völlig ausreichend. ❚

Unsere Mission: Null Emission.Förderprogramm für kommunale E-Autos Echte Vorausfahrer: Ihre Kommune plant die Anschaffung eines Elektroautos? Wir informieren Sie gern persönlich zu unserem Förderprogramm am 31. Mai 2017 an unserem Stand bei der Mitgliederversammlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und auf www.avacon.de/e-autos

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DNG 3/2017 22

KLEINGÄRTEN IN NIEDERSACHSENGrüne Oasen im urbanen Raum

VON JOACHIM ROEMER

mehr Menschen möchten ihr eigenes Obst und

Gemüse nach ökologischen Kriterien anbauen. Die

Gemeinschaft und gelebte Integration im Verein

sind uns sehr wichtig. Kleingärtner kommen aus

allen gesellschaftlichen Gruppen. An kaum einem

anderen Ort treffen so viele Menschen unterschied­

licher Nationen zusammen, die miteinander reden

und gemeinsamen Interessen nachgehen. Ein sozial

verträgliches Kleingartenwesen mit für alle bezahl­

baren Gärten ist uns ein großes Anliegen. Das betrifft

nicht nur die Pachten, sondern vielerorts zusätzliche

Abgaben und Gebühren.

KLEINGÄRTEN IN EINER SOZIALEN STADT UND

GEMEINDE

Für uns sind Kleingartenanlagen als öffentliche Grün­

anlagen feste Bestandteile einer sozialen Stadt und

Gemeinde. Wir halten eine Einbeziehung in deren

Entwicklung für unverzichtbar. Sie bieten neben den

Pächtern mit ihren Angehörigen vielen Menschen

einen attraktiven Aufenthaltsort für die Naherholung,

besonders Personen mit geringer Mobilität. Dazu

müssen die Anlagen fußläufig zu den Wohnquar­

tieren, insbesondere mit Geschosswohnungsbau,

liegen. Älteren Menschen werden attraktive, sichere

Ziele geboten. Sie erleben nicht nur liebevoll bewirt­

schaftete Gärten und Freiflächen. Sie finden auch

soziale Kontakte durch Gespräche über den Garten­

zaun. Vereinshäuser bieten zusätzliche Möglichkei­

ten. Viele Anlagen verfügen über Frei flächen und

Spielplätze. Kinder können hier spielen und Natur

erleben. Nach unseren Erfahrungen werden diese

Spielräume gerne von Kindertagesstätten genutzt.

Grüne Erholung im urbanen Raum –

Kleingartenanlage Bockfeld in Hildesheim

JOACHIM ROEMER ist Präsident des Kleingärtner-

Bezirksverbands Lüneburg

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Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e.V.

Kleingärten bieten in vielen Städten und Gemein­

den ein festes Freizeit­ und Erholungsangebot. Seit

über 200 Jahren haben Kleingärtner ihren Platz in

der Zivilgesellschaft. Die Anlagen haben sich in den

Jahren gewandelt, ohne ihr Gesicht zu verändern.

Zur Gründungszeit und in den Notzeiten sicherten

sie die Versorgung der Pächter und ihrer Familien.

Später veränderte sich die Nutzung der Gärten und

im urbanen Raum nahmen die sozialen, städtebau­

lichen und ökologischen Wirkungen der Anlagen zu.

Diese Bedeutung wird öffentlich anerkannt, zum

Beispiel in den Leitlinien des Deutschen Städtetags

zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingarten­

wesens in den Städten. Auf diese Anerkennung sind

wir stolz. Sie entspricht unserem heutigen Selbstver­

ständnis. Wir richten unser Handeln darauf aus. Sie

unterstreicht den Bedarf, den wir unseren Kleingar­

tenanlagen in den Kommunen zumessen. Hierauf

begründen wir unsere Forderungen auf ihre Erhal­

tung und Sicherung.

GRENZENLOSES MITEINANDER

Im Vordergrund sehen wir unsere Mitglieder, die

als Pächter ihre Gärten nutzen. Sie haben kaum

eine Alternative, ein Stück Land selbst zu bewirt­

schaften, ohne Eigentum zu erwerben. Und immer

Über 60 000 organisierte Kleingärtner mit ihren Familien bewirtschaften und pflegen ihre Gärten in niedersächsischen Kleingartenanlagen, somit über

200 000 Menschen in fast 600 Vereinen. Die Vereine sind in Bezirke gegliedert und werden von den Landesverbänden der Gartenfreunde Braunschweig,

Niedersachsen und Ostfriesland betreut.

SCHULE, KULTUR & SPORT

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DNG 3/2017 23

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SCHULE, KULTUR & SPORT

Es gibt viele Beispiele, wo andere Organi­

sationen Kleingärten nutzen. Sie ergän­

zen damit ihr eigenes Angebot. Verbreitet

pachten Schulen oder Kinder tagesstätten

einen Garten. Kleingärtnervereine bieten

aber auch Parzellen an, in denen sie Ange­

bote für Kinder und Jugendliche vorhalten.

In Gruppen oder Einzeln können diese

Pflanzen pflegen und ernten. Dabei lernen

sie Abläufe in der Natur zu begreifen und

gesundes Obst und Gemüse zu genießen.

Wohlfahrtsverbände und Einrichtungen

für Menschen mit Beeinträchtigungen nut­

zen die gesundheitsfördernden Wirkungen

des Gartens. So betreibt der Paritätische

in Lüneburg einen Garten der Erinnerung

für Demenzkranke. Naturschutzverbände,

Imker und Freunde alter Kultursorten arbei­

ten aktiv mit Kleingärtnern zusammen.

Eine besondere Bedeutung haben Will­

kommensgärten erlangt. Ehrenamtliche

arbeiten hier mit Geflüchteten zusammen.

Im Projekt „Querbeet“ bewirtschaften

Flüchtlinge Kleingärten in Osnabrück, auf

Initiative von von terre des hommes und

gefördert durch die Deutsche Bundesstif­

tung Umwelt.

KLEINGÄRTEN FÜR DEN NATUR- UND

KLIMASCHUTZ

Eine Studie belegt eine besonders hohe

Artenvielfalt in Kleingartenanlagen. Über

2000 Kulturpflanzen wurden nachgewiesen,

dazu viele heimische Wildpflanzen. Damit

erhalten wir den Bestand auch seltener und

gefährdeter Pflanzen. Historische Nutzpflan­

zen sind oft nur noch in Kleingärten verbrei­

tet. Die Artenvielfalt sichert Tieren das Über­

leben. Insekten und Vögel haben in unseren

Anlagen ihren Lebensraum mit einem aus­

reichenden Nahrungsangebot und Brutplät­

zen gefunden. Die Kleingartenanlagen sind

Rückzugsräume und zugleich Trittsteine für

ihre Verbreitung. Die strukturreiche Vegeta­

tion in den Anlagen und die geringe Versie­

gelung der Flächen fördern maßgeblich den

Klimaschutz im urbanen Raum. Auch darin

sehen wir gute Gründe, Kleingartenanlagen

in die weitere Flächennutzung mit einzube­

ziehen, sie zu sichern und zu Kleingarten­

parks weiter zu entwickeln. ❚

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DNG 3/2017 24

DER AUTORWalter Eisner ist Samtge-meindebürgermeister der

Samtgemeinde Liebenau und maßgeblich an der Entwicklung

des Modellprojektes „Umbau statt Zuwachs“ beteiligt.

MODELLPROJEKT „UMBAU STATT ZUWACHS“ – ERKENNTNISSE UND ERFAHRUNGENVON WALTER EISNER

BAUEN & WOHNEN

Ergebnis broschüre des Modellprojekts

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Ausgangspunkt der Überlegungen in der regiona­

len Entwicklungskooperation (REK) Weserbergland

plus mit zunächst 19, dann 17 Verwaltungsein­

heiten sowie den vier Landkreisen Holzminden,

Hameln­Pyrmont, Schaumburg und Nienburg war

im Jahre 2009, dass der Bevölkerungsrückgang in

diesem Bereich und die Überalterung zu Unternut­

zung, Leerstand und Verfall der Ortslagen führen

kann. Eine solche Entwicklung birgt die Gefahr,

dass damit auch ein Verlust der Infrastruktur zur

Daseinsvorsorge einhergeht. Die Herausforderung

des Modellprojektes „Umbau statt Zuwachs“ (MUZ)

war, Strategien zu entwickeln, um Anpassungs­ und

Umbauprozesse zu erarbeiten. Der ländliche Bereich

im REK Weserbergland plus sollte zukunftsfähig auf­

gestellt werden. Im MUZ­Prozess sind Erkenntnisse

erarbeitet worden, und es wurden erste Ergebnisse

erzielt. Dies wird im „Entwicklungsprojekt Umbau

statt Zuwachs“ (EPUZ) weitergeführt. Für die Errei­

chung der Vorgaben

• Schrumpfungsprozessen

durch Stärkung der Innenent­

wicklung zu begegnen,

• die öffentliche Infrastruk­

tur zur Daseinsvorsorge zu

erhalten,

• Zersiedlungsprozesse durch

interkommunale Zusammen­

arbeit zu vermeiden,

• ehrenamtliches Engagement

zu befördern,

sind Planungsgrundlagen und Instrumente erarbei­

tet worden, welche im Handbuch für aktive Innen­

entwicklung als MUZ­Ergebnis zusammengefasst

sind. Dies steht allen Kommunen in Niedersachsen

zur Verfügung.

Beispielhaft ist die Entwicklung des Baulücken­

und Leerstandskatasters. Dafür sind die beteiligten

Kommunen und das Landesamt für Geoinformation

und Landvermessung Niedersachsen im bundes­

weiten Innovationswettbewerb „Ausgezeichneter

Ort im Land der Ideen“ ausgezeichnet worden. Die

Begründung war, dass das Baulücken­ und Leer­

standskataster einen positiven Beitrag zur Gestal­

tung der ländlichen Räume leistet, um sie „fit für die

Zukunft“ zu machen.

Wie geht es perspektivisch im Projekt „Umbau

statt Zuwachs“ weiter? Es wird angestrebt, noch wei­

tere Kommunen aus dem Bereich Weserbergland

plus mitzunehmen. Alle zusammen wollen wir dann

auf die Stärkung des ländlichen Raumes hinarbeiten

mit den Schwerpunkten:

• Vorrang der Innenentwicklung,

• Fördermittel­Akquise,

• Schaffung einer „Kümmerer“­Struktur,

• Entwicklung von Kooperationsprojekten.

Dieses kommunale Netzwerk hat noch viel vor.

Gemeinsam mit anderen Städten und Gemeinden

im REK Weserbergland plus werden wir in unse­

rer ländlichen Region erfolgreich und beispielhaft

wirken. ❚

Weiter Informationen zum Modellprojekt

„Umbau statt Zuwachs:www.rek-weserbergland-plus.de

Preisverleihung für das Baulücken- und Leerstandskataster im Rahmen des Wettbewerbs „Land der Ideen“, v. l.:

Corinna Pregla, Land der Ideen GmbH (Preisverleihung), Landrat Jörg Farr,

Landkreis Schaumburg, Jessica Switala, Landkreis Holzminden, Landrat Tjark Bartels,

Landkreis Hameln-Pyrmont , Hans-Joachim Scholz, Landkreis Holzminden, Carl-Eberhard

Müller, Gemeinde Polle, Rainer Schoschnik, Deutsche Bank AG (Preisverleihung),

Samtgemeindebürgermeister Walter Eisner, Samtgemeinde Liebenau, Landrat Detlev

Kohlmeier, Landkreis Nienburg

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DNG 3/2017 25

NIEDERSÄCHSISCHER KENNZAHLEN-VERGLEICH WASSERVERSORGUNG 2017VON MARKUS PIELORZ UND MATTHIAS EBERLE

UMWELT & ENERGIE

Seit vielen Jahren werden in der Wasserversorgung

sogenannte Kennzahlenvergleiche durchgeführt.

Das Ziel dieser Vergleiche ist einerseits, Transparenz

für Politik und Verbraucher zu schaffen und ande­

rerseits sollen die Wasserversorger Optimierungs­

potenziale erkennen.

Das Projekt, das im Mai 2017 gestartet ist, hat

zahlreiche Unterstützer: Bundesverband der Ener­

gie­ und Wasserwirtschaft, Deutscher Verein des Gas­

und Wasserfaches e. V., Wasserverbandstag Bremen

| Niedersachsen | Sachsen­Anhalt, Verband Kommu­

naler Unternehmen, Niedersächsischer Städte­ und

Gemeindebund, Niedersächsischer Städtetag sowie

Niedersächsisches Umweltministerium.

KENNZAHLENVERGLEICHE IN DER

WASSERVERSORGUNGSBRANCHE

Kennzahlenvergleiche sollen Wasserversorgungs­

unternehmen Anhaltspunkte zur eigenen Stand­

ortbestimmung in Bezug auf Anlagen, Prozesse,

Abläufe, Leistungen und Produkte und zum Erken­

nen von Optimierungspotenzialen geben. Dabei

werden die Merkmale der Leistungsfähigkeit der

Wasserversorgung analysiert. Die Projekte tragen

wesentlich dazu bei, die Transparenz der Wasserver­

sorgung zu erhöhen. Wichtige Voraussetzung ist die

freiwillige Teilnahme, durch die die Vertraulichkeit

gewahrt bleibt. Die Kontinuität ist eine Vorausset­

zung für die Beurteilung der Entwicklung eines Ver­

sorgers. Um diese Regelmäßigkeit zu erreichen und

erneut die Möglichkeit zur Prüfung von Effizienz,

Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit zu schaf­

fen, wird ein neuer „Kennzahlenvergleich Wasser­

versorgung 2017“ durchgeführt. Der Vergleich wird

in zwei Modulen angeboten: ausgehend von über­

geordneten Kennzahlen und zur Nachhaltigkeit bis

zum differenzierten Unternehmensbenchmarking.

Der neue Kennzahlenvergleich knüpft damit an die

bisherigen Vergleiche an.

ANMELDUNG, ABLAUF, AUFWAND UND

KOSTEN

Für Anmeldung und Rückfragen steht Markus Pielorz

bei der confideon Unternehmensberatung GmbH,

Telefon 030 7949099­0, E­Mail: [email protected],

als Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Projekt startet im Mai und endet im Dezem­

ber dieses Jahres. Die Datenerhebung erfolgt bis

September, so dass die Auswertungsworkshops im

November stattfinden.

Der Aufwand für die Datenerhebung durch die

Teilnehmer beträgt zwei bis fünf Personentage, je

nach ausgewähltem Modul und der Datenverfüg­

barkeit im Unternehmen. Die Kosten für die Teil­

nahme werden – in Abhängigkeit von der Modulaus­

wahl und der Anzahl der Teilnehmer – zwischen 650

und 1500 Euro liegen. ❚

AUTOREN MARKUS PIELORZ: confideon Unternehmens beratung GmbH. MATTHIAS EBERLE: Ministerium für Umwelt, Energie und Klima-schutz, Referat 23.

Informationen zu den Niedersächsischen Kenn-zahlenvergleichen sind über die Projekthomepage www.kennzahlen-h2o.de abrufbar.

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Projekt Jahr Teilnehmer Träger

Kennzahlenvergleich des Wasserverbands-tages HB, NI, SA (WVT)

2001 22

WVT

2006 23

Kennzahlenvergleich Wasserversorgung Niedersachsen

2010 90 Land NI / MU

2012 41teilnehmende WVU

2015 45

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