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Gemeinde Grafschaft Fachbereich: 2 Sachbearbeiter/in: Weil Beschlussvor l age Ausschuss Gemeinderat Betreff Az : 2-653-46 D öffentlich [8J öffentlich Datum: 14 .10.2013 rgj ni chtöffentlich D ni chtöffentlich Satzung über die A,ufhebung vnn ehemaligen \J\/irtschaftswpgen ir der Gemarkung Ringen so wie in der l...::lemarkung Karwe il er Beratungsfolge Sitzungs- TOP Abstimmungsergebnis termin zugestimmt ein- mehr- ab- zu- -Änderun- stim- he itlich ge- rück- ge n siehe mig gegen le hnt ge- Anlage Nr. stellt Haupt-, Finanz-, Personal- und Vergabeausschuss 31.10 .13 l-· X Gemeinderat 07 .1 1.13 c:- 1,./ Besc hl ussvorschlag Der beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschiossen. 00 abweichender Beschluss siehe Anlage Haushaltsmäßige Auswirkungen D ja [2:1 nein Gesamtkosten Buchungsstelle Maßnahmen- Nr. HH-Ansatz noch verfügbar jährliche Folgekosten Abstimmungsergebnis: D einstimmig bei bei bei bei bei bei Enthaltungen d. CDU-Fraktion Enthaltungen d. SPD-Fraktion Enthaltun !=J en d. FWG-Fraktion Enthaltungen d. FDP-Fraktion Enthaltungen d. GRÜNEN-Fraktion Enthaltungen d. Fraktionslosen Personal kost en Sa chkosten [1) mit Stimmenmehrheit gegen _ Stimmen d. CDU -F raktion gegen_ Stimmend. SPD-Fraktion gege n_ Stimmend. FWG- Fraktion gegen ..& Stimmen d. FDP -Fraktion gegen _ Stimmen d. GRÜNEN-Fraktion gegen _ Stimmend. Fraktionslosen

Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

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Page 1: Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

Gemeinde Grafschaft Fachbereich: 2 Sachbearbeiter/in: Weil

Beschlussvorlage Ausschuss Gemeinderat

Betreff

Az: 2-653-46

D öffentlich [8J öffentlich

Datum: 14.10.2013

rgj nichtöffentlich D nichtöffentlich

Satzung über die A,ufhebung vnn ehemaligen \J\/irtschaftswpgen ir der Gemarkung Ringen sowie in der l...::lemarkung Karweiler

Beratungsfolge Sitzungs- TOP Abstimmungsergebnis termin

zugestimmt ein- mehr- ab- zu--Änderun- stim- he itlich ge- rück-gen siehe mig gegen lehnt ge-Anlage Nr. stellt

Haupt-, Finanz-, Personal- und Vergabeausschuss 31.10.13 l-· X

Gemeinderat 07.1 1.13 c:-1,./

Beschlussvorschlag

Der beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschiossen.

00 abweichender Beschluss siehe Anlage

Haushaltsmäßige Auswirkungen D ja [2:1 nein

Gesamtkosten Buchungsstelle Maßnahmen-Nr.

HH-Ansatz noch verfügbar jährliche Folgekosten

Abstimmungsergebnis: D einstimmig

bei bei bei bei bei bei

Enthaltungen d. CDU-Fraktion Enthaltungen d. SPD-Fraktion Enthaltun !=J en d. FWG-Fraktion Enthaltungen d. FDP-Fraktion Enthaltungen d. GRÜNEN-Fraktion Enthaltungen d. Fraktionslosen

Personalkosten Sachkosten

[1) mit Stimmenmehrheit gegen _ Stimmen d. CDU-Fraktion gegen_ Stimmend. SPD-Fraktion gegen_ Stimmend. FWG-Fraktion gegen ..& Stimmen d. FDP-Fraktion gegen _ Stimmen d. GRÜNEN-Fraktion gegen _ Stimmend. Fraktionslosen

Page 2: Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

Problemstellung, Begründung

Zum weiteren Betrieb der Tongrube Ringen benötigt die Kettiger Thonwerke Schaaf & Cie . . GmbH im Bereich des genehmigten Rahmenbetriebsplanes Wegegrundstücke der Gemeinde Grafschaft, um die dahinterliegenden Grundstücke bergbaulich nutzen zu körnen. Dafür soll der 11\firtschafi:sweg m der Gemarkung Ringen, Flur 20, Flurstück 1 02/'i ganz und in der Gemarkung Karweller, Hur 2, Flurstuck 2 '1 tlw. eingezogen werden . Die Kettiger Thonwerke Schaaf & Cie. GmbH hatte in ihrer ersten Planung (Anlage 2), die Anlegung eines Stichweges zur Bewirtschaftung der verbleibenden Teilgrundstücke vorgesehen. Die zu diesem Wegeinzugsvorsch lag geäußerten Bedenken sind in der Anlage 1 aufgeführt.

ln einem Gespräch wurden dem Setreiber der Tongrube Ringen die Bedenken der Beteiligten des Wegeeinziehungsverfahrens mitgeteilt. Bei diesem Gespräch wurde eine Alternativlösung , die in der Anlage 3 dargestellt ist, erarbeitet. Auf die Anlegung eines Stichweges soll verzichtet werden. Dafür soll auf der Fläche des Grundstückes Gemarkung Karweiler, Flur 2, Flurstück 14, ein neuer Wirtschaftsweg als Ausgleich angelegt werden.

'lie aufzuhebenden Wegeparzellen sind in dem als Anlage beigefügten Plan "rot" dargestellt. ~ lie "grün" dargestellte Wegeparzelle soll im Gegenzug als neue Verbindung zwischen der .__,3 und dem verb leibenden V\lirtschaftsweg Gemarkung Karweiler, Flur 2, Flurstück 21 tlw. angelegt werden.

Die Wegeeinziehung der Wirtschaftswege Gemarkung Ringen, Flur 20, Flurstück 102/1 und Gemarkung Karweiler, Flur 2, Flurstück 21 tlw. soll nur dann erfolgen. wenn die Kettiger Thonwerke Schaaf & Cie. GmbH im Eigentum der dahinterliegenden Grundstücke ist.

( H: \Organisation\Gremien\Beschlussvorlage. doc)

[8] weitere Erläuterungen, Plane, Übersichten -siehe Anlage(n) Nr.

1. FB -----:--"=--- zur Durchführung des Beschlusses bis /- , .... ' I

zum - 11., ·-' " Datum, Unterschrift

2. Wv. zum Fristende

U rsch riftl ich FB 1.1 zur Kenntnis

Beschluss wurde ausgeführt am

Beschluss wurde nicht ausgeführt (Begründung siehe Anlage) Datum, Unterschrift

Page 3: Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

Anlage 1 zum Beschlussvorschlag zur Problemstellung, Begründung zu TOP

a) Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Schreiben vom 26.03.2013

b) Dienstle istungszentrum Ländlicher Raum E-Mail vorn 25 .03.2013

c) Ortsbeirat Ringen Beschluss vom 03.06.2013

d) Ortsbe!r::~t KB f\AJeiler Beschluss vom 13.06.2013

e) Energieversorgung Mittelrhein GmbH

f) Deutsche Telekom Technik GmbH

g) Wehrbereichsverwaltung West

h) Remondis Eurawasser GmbH

Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen Bedenken. Eine Bewirtschaftung der Grundstücke über die L 83 (vorhandener Wa.s.sergraben'l ist nicht mögli ch. Wenn 3ich die Grundstück südlich des Weges Nr. 102/1 bzw. westlich des Weges Nr. 21 , im Eigentum der Tongrube befinden bzw. vertragl iche Regelungen zum Abbau bestehen, soll der grün dargestellte Wirtschaftsweg bis zum Weg Nr. 1 02/1 entlang des Rahmenbetriebsp lanes verlängert werden um die Erschließung sicherzustellen .

Die Erschließung der umliegenden Grundstücke ist nicht mehr gesichert. Der Kreuzungsbereich der Wege ist heute schon nicht mehr vorhanden.

Grundsätzl ich soll die Wegeeinziehung durchgeführt werden. Eine Veräußerung/Tausch soll nur dann erfolgen, vvenn ein erforderlicher Ersatzweg zur Bewirtschaftung der landwirtschaftl ichen Flächen geschaffen wird und das anfallende Oberflächenwasser aus dem Wegeseitengraben vertraglich vom Setreiber der Tongrube übernommen wird.

Eine \ferä iJßerung der Wegeparzel le 8-C soll nur dann erfoigen , wenn der Betreiber ae,· T vltQt uL;:; ;f11 Ei~E::tltun der abzubauenden landwirtschaftlichen Grundstücke steht und der erforderl iche Ersatzweg zur Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke geschaffen wird.

Keine Einwände

Keine Einwände

Keine Einwände

Es sind keine Wasser- und Abwasserleitungen in diesem Bereich vorhanden. Es befindet sich jedoch ein Auslauf einer Pflanzenkläranlage mit Einleitung in den vorhandenen offenen Graben.

Page 4: Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

Abweichender Beschluss zu TOP 5 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Grafschaft vom 07.11.2013

Der beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen, wenn die Kettiger Thonwerke S";haaf & Cie. GmbH im Elg~ntu.m der dat.Jiltcrliegendcr: Grundstücke ::Lid.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Page 5: Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

Wasserwerk Grafschaft Abwasserwerk Grafschaft

Eigenbetriebe Grafschaft· Robert-Koch-Str. 8 · 53501 Grafschaft-Gelsdorf

Gemeinde Grafschaft Fachbereich 2

Wasserwerk Grafschaft I Abwasserwerk Grafschaft do REMONDIS EURAWASSER GmbH

Robert-Koch-Straße 8 · 53501 Grafschaft-Gelsdorf

Tel. 02225 - 839 38 - 0 Fax 02225 - 839 38 - 12

[email protected]

15.03.2013

Wegegrundstück Gemarkung Ringen, Flur 20, F!urstück:=Nr, 102/1 und Flur 2, FlurstückaNr.21 tiw, ihr Zeichen FB 2a623a46

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Anschreiben vom 12.03.2013 über die obige Maßnahme teilen wir Ihnen mit:

1. ln diesem Bereich befinden sich keine Wasserleitungen.

2. ln diesem Bereich befinden sich keine A.bwasserkanalleitungen.

3. Es befindet sich jedoch der Ausiaur einer Pflanzenkläranlage mil Einleitung in den 'f'J''"'3'1d9"'0:'r -:-ff9"!9!: Sr::tber> (.ö n bqi Dle.r <::li9S0 ' Finl9it!..lr>g\

4. An dieser Pflanzenkläranlage sind die Grundstücke Ahrtalstraße 45 und 47 angeschlossen.

5. Für diese Einleitung in ein namensloses Gewässer (3. Ordnung) wurde der Gemeinde Grafschaft am 07.04.1998 durch die Bezirksregierung Koblenz eine Einfache Erlaubnis erteilt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-%: Ultl Betriehc;meh:;ter Technischer Angestellter

Eigenbetrieb Wasserwerk Grafschaft (USt.-ldNr.: DE148722505, Steuer-Nr. 01/665/1981/5) · Eigenbetrieb Abwasserwerk Grafschaft Bankverbindung: Ralfleisenbank Grafschaft-Wachtberg eG · BLZ 577 622 65 · Konto 8901 8901 · !BAN DE75 5776 2265 0089 0189 01 · BIC GENODED1 GRO

Page 6: Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

___ , ___ _ Landwirtschaftskammer

Rheinland-Pfalz

;..andwirtschattsKammer Kheinlana-Piaiz, Postiach LU 1 u o.:>, o60i U Kobtenz Postanschriii:

Gemeindeverwaltung Grafschaft ·.· ··- .. - . , . Postfach 20 1 o 53

Postfach 53 'ing ';, " "''' · i / /:::,::::~::' 53499 Grafschaft-Ringen . ~ . .~. !.'k.'"·~~ 2f< ( v{ ?eter Klöckner Straße 3

Fl:.:.· .. . . ... -~ i p 6073 Koblenz

---- ··· I - 1. ·_:.:.:.:.:.::.:_,Telefon: 02 61 I 9 15 93-0 Lt-~ Telefax: 02 61 I 9 15 93- 233

V J !fit e-mail: [email protected] jß. Vb Internet: www.lwk-rlp.de

Ihr Aktenzeichen Unser Aktenzeichen Auskunft erteilt - Durchwahl E-Mail Datum

26.03.2013 FB 2-653-46 14 -05.05 Matthias Hörsch- 238 matthias.hoersch@lwk-lhr Schreiben vom rlp.de 12.03.2013

Wegegrundstück Gemarkung Ringen, Flur 20, Flurstück-Nr. 102/1 und Flur 2, Flurstück Nr. 21 tlw.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus landwirtschaftlicher Sicht werden Bedenken gegen das beantragte Wegeeinzie­hungsverfahren geäußert.

Die rot dargestellten Wege dienen der Erschließung der südlich des VVeges Nr. 102/1 bzw. vestlich aes Weges Nr _! gelegenen jandwlrt:::;snattlichen 1.Jr!..indstud(e Etne Er­schließung dieser landwirtschaftlichen Nutzflächen von der L 83 ist unseres Erachtens aufgrundder vorhandenen Wasserführung (Graben) nicht möglich.

Der grün dargestellte, neu anzulegende Wirtschaftsweg zerschneidet die vorhandenen Bewirtschaftungseinheiten.

Unter der Voraussetzung, dass sämtliche Grundstücke südlich des Weges Nr. 102/1 sowie westlich des Weges Nr. 21, die innerhalb der Grenze des Rahmenbetriebsplanes liegen (Flurstücke Nr. 124/98 tlw., 98/1 tlw., 97/5, 97/6 tlw., 96/1 tlw., 95/5 tlw., 95/4 tlw., 95/3 tlw., 94/4 tlw., 14 tlw., 15 tlw.,16 tlw.), sich im Eigentum der Tongrube befinden bzw. vertragliche Regelungen zum Abbau bestehen, sollte der grün dargestellt Weg bis zum Weg Nr. 102/1 entlang der Grenze des Rahmenbetriebsplanes verlängert werden, um eine Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

lm~ag .. ..

_/~-/!:_~ Matthias Hörsch

Bankverbindung: Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG, Kto.-Nr. 2016663, BLZ 560 900 00- Postgirokonto Ludwigshafen, Kto.-~lr. 32604679, BLZ 545 100 67

Page 7: Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

Gemeinde Grafschaft Ortsbezirk Karweiierr Datum 13.06.201 3

Niederschrift über die öffentliche Ortsbeiratssitzung

Betreff

Sachdarstellung, Beschh.f!ss

TOP2

X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung

Sitzungstermin: 12.06.2013 TOP: 2

Beratung über ein beabsichtigtes Wegeeinzugsverfahren in der Gemarkung Karweim Jer, Flur 2, Flurstück=Nrr.21 teilweise. im Gegenzug soll auf Teilflächen von Nachbar­grundstücken ein neuer Wirtschaftsweg mit Wendeplatz als Ausgleich angelegt wer~ den (siehe Anlagen).

Nach Vorstellung undl Berrata.mg erging folgender Beschluss:

Der Ortsbeirat wünscht ond bittet die Gemeindeverwaltung dass ihm ein Rekultivierungs­plan der Tongrube zwischen Ringen und Karweiler vorgestellt wird.

Des weiteren fordert der Ortsbeirat, dass vom Setreiber der Tongrube eine rechtsverbindli­che Erklärung abgegeben wird, die die Nutzung der Grube als Deponie von Müll und jegli­chen Abfä llen jetzt und in der Zukunft ausschli~ßt. Diese rechtsverbindliche Erklärung muss auch bei einem e'.;entuellen Verkauf der T onon 1hA

gt:: lter ••n:J · er, magliehen En,;"l•her b!nden.

Eine Veräußerung der Wegeparzelle B - C soll zudem aber nur dann erfolgen, wenn der Setreiber der Tongrube im Eigentum der abzubauenden landwirtschaftlichen Grundstücke steht und von ihm ein erforderlicher Ersatzweg zur B~wirtschaftung der angrenzenden Grundstücke geschaffen wird.

Unter diesen Voraussetzungen hat der Ortsbeirat bezüglich des beantragten Wegeeinzugsverfahrens keine Bedenken.

Abschließend wünscht sich der Ortsbeirat, dass er künftig vor Handlungen in der Örtlichkeit über solche Angelegenheiten informiert und eingebunden wird.

Abstimmungsergebnis

X einstimmig

bei Enthaltungen der CDU bei Enthaltungen der SPD

mit Stimmenmehrr.cit

gegen Stimmen der CDU gegen Stimmen der SPD

Page 8: Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

Gemeinde Grafschaft Auszug aus der Grundkarte

e Erstausfertigung ~

Grafschaft , 10.10.2013

Gemarkung :Ringen Flur : 20 Flurstück : 95/5 Maßstab 1 :2000

U , l - r 11 H ;; ' • • • i c r 1

'Ton,

Ringen

72 T

Flu r 21 7(;

T

Vervielfälti gungen für eigene, nicht gewerbliche Zwecke zugelassen.

Gernein d eve rw a I tun

\

Vervielfältigungen f ür andere Zwecke, Veröffentlichungen oder deren Weitergabe an Dritte nur mi t besonderer Genehmigung.

Page 9: Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

Gemeinde Grafschaft

, l

Auszug aus der Grundkarte - Erstausfertigung -

Grafschaft, 02.1 0.2013

2 6

/

/

Flu r 2

/

Gemarkung : Ringen Flur : 20 Flurstück : 95/3 Maßstab 1:2000

Vervielfältigungen für eigene, nicht gewerbliche Zwecke zugelassen.

Gemein deverwaitun

/

/

Vervielfälligungen für andere Zwecke, Veröffentlichungen oder deren Wellergabe an Dritte nur mit besonderer Genehmigung.

Page 10: Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

-

Satzung

übe:r die Aufhebung von Wirtschaftswegen in der Gemehnde Grafschaft~

Gemarkung Ringf'n umd K2l rweH€r

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Gemeinde Grafschaft ist Eigentümerin der Wirtschaftswege in der Gemarkung Ringen, Flur 20, Flurstück 10211 und Gemarkung Karweil er, Flur 2, Flurstück 21 tlw .

§ 2

Die vorbezeich_TJ.eten Wirtschaftswege (Flurstück 10211 und 21 tlw.) werden aufgehoben. Die Aufnebung erfolgt, weil das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung nicht mehr gegeben ist.

§3

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung

§4

Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft

Grafschaft-Ringen, den _____ _

Gemeindeverwaltung Grafschaft

Achim J uchem Bü;rgermeister

Page 11: Gemeinde Grafschaft Beschlussvor lage D ni c htöffentli c

Gemeinde Grafschaft Auszug aus der Grundkarte

- Erstausfertigung g

Grafschaft, 02.10.2013

Flu r 21 78 T

Gemarkung : Ringen Flur : 20 Flurstück : 96/1 Maßstab 1:2000

116 3

Vervielfältlgungen für eigene, nicht gewerbliche Zwecke zugelassen.

Gemein deve rwa !tun

Vervielfältigungen für andere Zwecke, Veröffentlichungen ode r deren Weitergabe an Dritte nur mit besonderer Genehmigung.