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Ausgabe 2: Oktober 2015 Bild: Thomas Wirnsperger; Ellmaubach 2 Vorwort Bürgermeister 3 Abfallwirtschaft 4—7 Neue Straßennamen und Hausnummern 8, 9 Pyrotechnikgesetz 10, 11 Baupolizeigesetz 11 Fahrverbot Motorräder 12 Flächenwidmung 13—15 Standesamt 15 Friedhofsverwaltung 16, 17 Meldepflicht, Ortstaxe 18, 19 SWH Großarl/Hüttschlag 20—22 Gemeindebücherei 22—23 Allgemeines 24 Urheberrecht, Veranstaltungen INHALT

Gemeindezeitung grossarl oktober 2015

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Page 1: Gemeindezeitung grossarl oktober 2015

Ausgabe 2: Oktober 2015

Bild: Thomas Wirnsperger; Ellmaubach

2 Vorwort Bürgermeister 3 Abfallwirtschaft 4—7 Neue Straßennamen und Hausnummern 8, 9 Pyrotechnikgesetz 10, 11 Baupolizeigesetz 11 Fahrverbot Motorräder 12 Flächenwidmung

13—15 Standesamt 15 Friedhofsverwaltung 16, 17 Meldepflicht, Ortstaxe 18, 19 SWH Großarl/Hüttschlag 20—22 Gemeindebücherei 22—23 Allgemeines 24 Urheberrecht, Veranstaltungen

INHALT

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Liebe Bürgerinnen und Bürger von Großarl! Es ist wieder soweit, in der neuen Ausgabe unserer Gemeindezeitung dürfen wir wieder über aktuelle Themen und Geschehnisse in unserer schönen Marktgemeinde berichten und informieren. Ein sehr schöner und vor allem heißer Sommer liegt hinter uns. Themen auf Bundes- und Landesebene, wie beispielsweise jenes rund um die Flüchtlings- und Asyldebatte, haben zweifelsohne das Geschehen in unserer Gemeinde beeinflusst. Es wird jetzt ganz wichtig sein, dass sich Bund, Länder und Gemeinden eng zusammenschließen um genug geeigne-te Unterkünfte für Menschen auf der Flucht zu finden. Auch wir in Großarl werden hier kon-struktiv mitarbeiten und die Landesregierung unterstützen. Ich darf auf diesem Wege auch dazu aufrufen, Vorurteile abzubauen und nicht mit negativen Äußerungen die ohnehin schon sehr prekäre Stimmungslage weiter zu verschärfen. Handeln und denken wir positiv, so werden wir hier sicher eine gute und akzeptable Lösung erreichen können. Neben der aktuellen Themenlage kam die Arbeit in und für Großarl aber auch in den ver-gangenen Monaten sicher nicht zu kurz. Wir konnten auch hier wieder einiges bewegen. Trotz der extrem heißen Temperaturen war es unseren Landwirten möglich, eine gute Ern-te einzufahren. Auch unsere Tourismusbetriebe konnten von der guten Wetterlage im Som-mer profitieren und können zufrieden bilanzieren. Nun freuen wir uns schon auf eine erfolg-reiche Wintersaison.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nützen, mich wieder ganz herzlich bei allen Mitgliedern der Ge-meindevertretung für die sehr konstruktive Zusammen-arbeit zu bedanken. Auch der unermüdliche Einsatz und die Arbeit der Gemeindebediensteten rund um unsere Gemeinde seien an dieser Stelle lobend erwähnt. Vie-len Dank! Auf den folgenden Seiten findet ihr wieder zahlreiche, spannende Themen und Informationen. Viel Freude beim Durchstöbern und Lesen! Abschließend möchte ich euch einen schönen Herbst und allen Schülern und Lehrern ein angenehmes, neues Schuljahr wünschen. Alles erdenklich Gute, viel Erfolg und vor allem Gesundheit für das kommende neue Jahr!

Euer Bürgermeister Johann Rohrmoser

Vorwort Bürgermeister

Impressum: Herausgeber: Marktgemeinde Großarl, Nr. 1, 5611 Großarl Tel: 06414/8898, FAX: 06414/8898-9 E-Mail: [email protected], www.gemeindegrossarl.at Für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Johann Rohrmoser Druck: Stepan-Druck GmbH & Co KG, Alte Bundesstraße 19-21, 5500 Bischofshofen

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Abfallwirtschaft

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Der Bauschutt 1 soll nur mineralische Stof-fe, wie Ziegel, Beton und Stein enthalten.

ABFALLENTSORGUNG — Bauschutt

Neu dazugekommen ist der Bauschutt 4, wel-cher im Wesentlichen die Baukeramik (Waschbecken, Duschwanne, Toilettenmu-schel, Fliesen) sowie Putze, Gips und Ytong enthält.

Seit Sommer 2015 stehen am Recyclinghof zwei Container zur Verfügung:

Quelle: https://www.google.at/search?q=Bauschutt+1 Quelle: https://www.google.at/search?q=Baukeramik

Wir ersuchen um eine genaue Trennung, da der Bauschutt der Klasse 4 in etwa drei-mal so teuer ist.

MÜLLABLAGERUNGEN — Mopedclique

Schon einige Male wurde uns berichtet, dass unsere Jugendlichen mit den Mopeds durch die Gegend fahren und sich bei div. Plätzen und Bänken, wie z.B. beim „Reitbankerl“ entlang des Güterweges Ai-gen oder beim „Rodelbergbankerl“, in der Kehre unterhalb des Rodelbergbauern usw. treffen und dort ihren produzierten Müll (Bier- und sonstige Getränkeflaschen, Plastik- und Verpackungsmüll sowie Spei-sereste) liegen lassen. Es ergeht daher der Aufruf an diese Ju-gendlichen, die Müllablagerungen zu unterlassen und den Abfall wieder mit-zunehmen und ordentlich zu entsorgen! Ebenso ergeht der Aufruf an deren El-tern, ihre Kinder und Jugendlichen auf

ein gebührliches Verhalten hinzuweisen. Im übrigen ersuchen wir alle Gemeinde-bürgerInnen unsere Umwelt zu schützen und die Abfälle wie es sich gehört, ord-nungsgemäß zu entsorgen.

Bild: TVB Großartal

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Bauamt

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In der letzten Bürgerinformation (Ausgabe 1: März 2015) wurde das Konzept bezüg-lich der neuen Straßennamen für Großarl vorgestellt und alle Großarlerinnen und Großarler eingeladen, diesbezüglich Anre-gungen oder Verbesserungsvorschläge

einzubringen. Zahlreiche Personen sind dieser Einladung gefolgt und haben entwe-der Änderungswünsche vorgetragen oder bei der Abstimmung bezüglich der Wahl der Straßen- und Hausnummernschilder teilgenommen.

NEUE STRASSENNAMEN UND HAUSNUMMERN FÜR GROSSARL

Nachdem sich der Bauausschuss und die Gemeindevertretung mit den Änderungs-wünschen eingehend auseinandergesetzt haben, wurde in der Gemeindevertre-tungssitzung am 1. Oktober 2015 folgender Straßennamenskatalog beschlossen: Auflistung der Straßennamen beginnend von der Grenze zu St. Johann bis zur Ge-meindegrenze zu Hüttschlag:

1. Alte Wacht 2. Neue Wacht 3. Eggriedl 4. Gollegg 5. Lambach 6. Premsäge 7. Auschulweg 8. Holzenweg 9. Brunnweber 10. Hinterhofweg 11. Maurachweg 12. Sonneggweg 13. Kronau 14. Schiedgasse 15. Schiedweg 16. Schieddorf 17. Salzleckweg 18. Aubauernweg 19. Bretteneben 20. Astachsiedlung 21. Rosensteinweg 22. Einöden 23. Unterbergstraße 24. Rattersberg 25. Rodlberg 26. Marktstraße

(Ortseinf. Nord bis Gemeindeamt) 27. Sonnseitweg 28. Marktplatz 29. Gemeindestraße

(Kreisverkehr bis Gemeindeamt) 30. Schulgasse

31. Kirchgasse 32. Obere Gasse 33. Untere Gasse 34. Ellmau 35. Dorfstraße

(Ortseinfahrt Süd bis Marktplatz) 36. Achengasse 37. Hubdorf 38. Bergstraße

(Güterweg Aigen bis Kreuzkogel) 39. Geislergasse 40. Gewerbepark 41. Laireiting 42. Neumayr Straße 43. Niederaigen 44. Mandldorf 45. Moargasse 46. Gstattgasse 47. Schmiedhof 48. Ebengasse 49. Bichlweg 50. Stundhäusl 51. Unterharbach 52. Oberharbach 53. Kössler 54. Grieslehen 55. Rainweg 56. Andex 57. Gmeiner 58. Rabenstein 59. Griesbichlweg 60. Zandlweg 61. Tofern

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Bauamt

Die Zuteilung der Hausnummern erfolgt durch das Bauamt. Bis Ende des Jahres werden die Hausnummern für jedes Objekt fixiert sein. Die neue Adresse muss vom rechtlichen Aspekt mittels Bescheid verge-ben werden. Das heißt, dass jeder Hausbe-sitzer noch in diesem Jahr einen diesbe-züglichen Bescheid von der Marktgemein-de Großarl erhalten wird. Betreffend die Vorgehensweise bei der Nummerierung der Objekte hat sich die Gemeindevertre-tung gegen das sogenannte Pariser Sys-tem (auf der linken Straßenseite die unge-raden auf der rechten Straßenseite die ge-raden Orientierungsnummern) ausgespro-chen. Dieses System würde sich außerhalb des dicht verbauten Gebietes als schwierig und unübersichtlich erweisen. Die Objekte sollen derart durchnummeriert werden, wie sie beim Durchfahren der jeweiligen Stra-ßen zu erreichen sind, stets von Richtung St. Johann kommend. Anhand des Beispiels „Gollegg“ soll die Nummerierung kurz beschrieben wer-den: Es gibt zwei Zufahrtsstraßen zu diesem Bereich. Von St. Johann kommend ist die erste Zufahrt jene, die zum Hotel Dorfer führt. Bei dieser Zufahrt beginnt die Num-merierung mit dem ersten Gebäude, das erreicht wird (Hotel Dorfer – „Gollegg 1“). Fährt man den Straßenverlauf weiter, kom-men die Objekte 2 bis 5. Nach dem Objekt „Gollegg 5“ ist eine Durchfahrt zu den übrigen Häusern nicht möglich. Diese sind über die zweite Zufahrt erreichbar. Das heißt die nächsten Nummern werden be-ginnend von der Abzweigung weg von der Landesstraße entlang der Zufahrtsstraße zwei vergeben. Bei der ersten Abzwei-gung soll das Straßenschild mit der Auf-schrift „Gollegg 1 bis 5“, bei der zweiten Abzweigung jenes mit der Aufschrift „Golleg 6 bis 14“ errichtet werden. So sollen die einzelnen Adressen von jeder-mann schnell und leicht (auch ohne Navi-gationssystem) gefunden werden können.

Lediglich im Bereich innerhalb der Ortsta-feln (Großarl Nord – Großarl Süd), soll die Nummerierung beginnend vom Marktplatz aus erfolgen. Der Marktplatz wird von der rechten Straßenseite beginnend vom Ge-meindeamt bis zum Haus Großarl 43 (Rohrerwirt) und zurück auf der linken Straßenseite bis zum Haus Diess durch-nummeriert. Für die Marktstraße, Gemein-destraße, Schulgasse, Dorfstraße, Kirch-gasse, Obere Gasse und Untere Gasse, die alle vom Marktplatz abzweigen, beginnt die Nummerierung jeweils mit dem am nächsten zum Ortszentrum (Marktplatz) gelegenen Objekt.

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Bauamt

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Bezüglich der Nummerierung ist noch an-zumerken, dass für unbebaute Baugrund-stücke wie auch für Grundflächen, die im Räumlichen Entwicklungskonzept für eine Baulanderweiterung vorgesehen sind, ent-sprechende Nummern freigehalten werden. Die neuen Adressen werden ab 01.11.2016 in Kraft treten. So soll gewährleistet sein, dass bei der Erstellung des Vermieterver-zeichnisses des Tourismusverbandes be-reits auf die neuen Hausnummern Bedacht

genommen werden kann. Zudem benötigt die Gemeinde für zahlreiche Umstellungs-arbeiten im Verwaltungssektor und für die Errichtung der Straßenbeschilderung eine gewisse Vorlaufzeit. Hinsichtlich der Straßenschilder und der Hausnummernschilder hat sich die Mehrheit jener Großarlerinnen und Großarler, die an dieser Abstimmung teilgenommen haben, für die blauen Schilder ausgesprochen.

Die Hausnummernschilder werden im Zuge der Umstellung von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Die An-bringung der Hausnummernschilder ist gemäß § 18 Salzburger Baupolizeigesetz verpflichtend.

Den größten Ausgabenposten für die Gemeinde bei der Adressumstellung stellt die Beschilderung dar. Aus diesem Grund sollen anfänglich nicht zu viele Straßenschil-der errichtet werden. Natürlich ist bei jeder Straße der Beginn mit einem Straßen-schild zu kennzeichnen. Bei Verzweigungen innerhalb einer Straße soll aber vorerst mit der Beschilderung sparsam umgegangen werden. Im Bedarfsfall ist eine entspre-chende Nachrüstung ohnedies jederzeit möglich.

Was hat jeder einzelne bezüglich der Adressumstellung zu tun? Viele Behörden und Institutionen werden von der Gemeinde über die Adress-änderung informiert, jedoch obliegt es auch jeden einzelnen Bürger diverse Stellen zu informieren. Eine genaue Auflistung siehe nächste Seite:

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Bauamt

Behörden und Institutionen, welche von Seiten der Gemeinde über die Adressum-stellung informiert werden: Amt der Salzburger Landesregierung Bezirkshauptmannschaft St. Johann Finanzamt St. Johann Bezirksgericht St. Johann Grundbuch* Kirchenbeitragsstelle Österreichische Post AG Energie AG Statistik Austria Telekom Austria Vermessungsamt St. Johann Tourismusverband Großarl Rotes Kreuz *Bezüglich der Meldung der Adressänderung im Grundbuch ist anzumerken, dass diese von jedem Eigentümer zu veranlassen (zu beantragen) ist. Die entsprechenden Anträge werden vom Bauamt vorbereitet und müssen lediglich unterfertigt werden. Alles weitere veranlasst die Gemeinde. Kosten entstehen für diese Grundbuchsänderungen nicht.

Die Gemeinde wird zudem auf Anfrage Adresslisten (mit Gegenüberstellung Adresse alt – Adresse neu) Genossenschaftsobmännern, Firmen, Ärzten, Banken, Versicherungsanstal-ten etc. zur Verfügung stellen.

Stellen, welche jeder einzelne Bürger über die Adressänderung informieren sollte: Arbeitgeber/Dienstgeber Versicherung (bezüglich aller Versicherungspolizzen) KFZ-Zulassungsstelle (wird meist über den zuständigen Versicherungsvertreter mög-

lich sein) Fachärzte Firmenbuch Gewerbeamt Printmedien bezüglich Zeitungsabonnements diverse Versandhäuser etc. Keiner Änderung bedürfen alle persönlichen Urkunden (Reisepass, Personalaus-weis, Führerschein, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkun-den…).

Seit vielen Jahren wird von der Dringlichkeit der Überarbeitung des Orientierungs-systems in der Gemeinde gesprochen. Es freut uns nun endlich mitteilen zu dürfen, dass das Projekt „Neue Straßennamen und Hausnummern für Großarl“ auf Schiene und knapp vor der Realisierung ist. Obwohl wir bei der Ausarbeitung nicht jedem Wunsch entsprechen konnten, so hof-fen wir dennoch, dass wir eine für die Allgemeinheit tragbare und vor allem prakti-kable Lösung für unser Großarl gefunden haben.

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Bauamt

PYROTECHNIKGESETZ 2010

Wir sehen uns im Gemeindeamt seit einiger Zeit vermehrt mit der Frage kon-frontiert, ob anlässlich von privaten Feiern (insbesondere im Rahmen von Hochzeitsfeiern) Feuerwerke gezündet werden dürfen. Wir wollen deshalb kurz über die gesetzlichen Bestimmungen (Pyrotechnikgesetz 2010) informie-ren.

Es gibt vier unterschiedliche Kategorien von Feuerwerkskörpern: Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die ei-ne sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen ver-wendet werden können, einschließlich Feu-erwerkskörper, die zur Verwendung inner-halb von Wohngebäuden vorgesehen sind (zB. Wunderkerzen) – dürfen von Personen ab dem 12. Lebensjahr besessen und ver-wendet werden. Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die ei-ne geringe Gefahr darstellen, einen gerin-gen Lärmpegel besitzen und die zur Ver-wendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind (z.B. Knallkörper, Raketen, Fontänen) – dürfen ab dem 16. Lebensjahr besessen und verwendet werden.

Rechtliches:

Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die ei-ne mittlere Gefahr darstellen, die zur Ver-wendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpe-gel die menschliche Gesundheit nicht ge-fährdet (zB. Knallkörper, Raketen, Fontä-nen wie F2 allerdings mit höheren Explosi-onsmengen) – dürfen erst ab den 18. Le-bensjahr und nur mit entsprechender Sachkunde verwendet werden. Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die ei-ne große Gefahr darstellen, nur zur Ver-wendung durch Personen mit entsprechen-den Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesund-heit nicht gefährdet (Profifeuerwerke) – dürfen ab dem 18. Lebensjahr und nur mit entsprechenden Fachkenntnissen verwen-det werden.

Quelle: http://kurier.at/lebensart/kiku/feuerwerk-kinderarbeit-fuer-bunte-sterne/753.378

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Bauamt

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen natürlich ohne irgendeine behördliche Genehmi-gung verwendet werden. Möchte man Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 verwen-den, ist hierfür unabhängig vom Ort der Verwendung eine Genehmigung von der Bezirks-hauptmannschaft St. Johann zu erwirken. Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gilt, dass diese innerhalb des Ortsgebietes nicht verwendet werden dürfen. Der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen. Die ist jedoch nur zulässig, wenn eine Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie eine unzumutbare Lärmbelästigung nicht zu befürchten sind.

Zum Ortsgebiet zählen mit Sicherheit jene Bereiche, die innerhalb der Ortstafeln gele-gen sind (zwischen Großarl Nord und Großarl Süd, zwischen Unterberg Nord und Kreisverkehr). Aber auch andere dicht ver-baute Gebiete außerhalb der Ortstafeln sind als Ortsgebiet im Sinne des Gesetzes zu werten. Will man hier ein „kleines“ Feu-erwerk (Kategorie F2) zünden – müsste eine diesbezügliche Ausnahmeverordnung vom Bürgermeister beantragt werden. Da zumindest eine unzumutbare Lärmbelästi-gung für die Anrainer nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Gemeinde bereits in der Vergangenheit nur in wenigen Fällen eine derartige Verordnung erlassen. Der zu beobachtende Trend, bei privaten Festen (Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern etc.) Feuerwerke zu zünden, hat gemeindeamts-intern die Frage aufgeworfen, wie künftig in dieser Sache vorzugehen sei. Es wurde als Order für die Gemeindeverwaltung fest-gelegt, dass eben für diese privaten Fei-ern keine Ausnahmeverordnungen er-teilt werden. Anträge für Feuerwerke im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen oder im Rahmen des Jahreswechsels sol-len im Einzelfall geprüft werden. Auch wurden wir in diesem Zusammen-hang mit der Frage konfrontiert, ob das „Aufsteigenlassen“ von sogenannten Him-melslaternen oder Wunschlaternen zuläs-sig sei. Dabei handelt es sich um kleine Heißluftballone, die mit Hilfe der von einer Kerze (Teelicht) erzeugten Wärme, empor-steigen. Hierzu ist anzumerken, dass es in der österreichischen Rechtsordnung eine sogenannte Wunschlaternenverordnung (Bundesgesetzblatt II 423/2009) gibt, die

Nachdem wir bei Anfragen unsere Vor-gehensweise bezüglich Feuerwerke an-lässlich privater Feste bereits mehrfach kommuniziert haben, ist natürlich auch schon Kritik an der Gemeindeverwal-tung wegen dieser doch strengen Hand-habung zu vernehmen. Zu unserer Rechtfertigung ist der oben skizzierte, vom Bundesgesetzgeber normierte Wortlaut des Pyrotechnikgesetzes anzu-führen und unsere Verpflichtung, uns bei der Verwaltungsarbeit an die Geset-ze zu halten. Unser Bemühen, dass wir hier dem Allgemeininteresse, sprich in diesem Fall dem Interesse der Bevölke-rung auf Wahrung der Nachtruhe, einen höheren Stellenwert beimessen als dem Interesse jener Personen, die ein priva-tes Fest feiern oder ein solches privates Fest veranstalten, sollte ebenfalls nicht Anlass für Kritik sein.

Quelle: http://www.luftballon.org/luftballone-und-himmelslaternen/

das Inverkehrbringen dieser Artikel in-nerhalb Österreich und somit natürlich auch deren Verwendung verbietet. Die Begründung für dieses Verbot liegt in der hohen Brandgefährdung die mit diesen Wunschlaternen verbunden ist.

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Bauamt

BAUPOLIZEIGESETZ

Bewilligungspflichtige Maßnahmen

Welche Baumaßnahmen einer Baubewil-ligung bedürfen, ist im § 2 Salzburger Baupolizeigesetz geregelt. Die Praxis zeigt, dass vor allem bei kleine-ren baulichen Maßnahmen oftmals eine baupolizeiliche Bewilligung nicht eingeholt wird. Als Baubehörde erlangen wir in vielen Fällen keine Kenntnis über beispielsweise einen Wechsel des Heizkessels, Umbau des Dachbodens in eine Wohnung und der-gleichen. Diese Tatsache wird mit Gewiss-heit von einem Teil der Bevölkerung als positiv erachtet, nach dem Motto, alles was die Baubehörde nicht weiß, erspart einiges an Unannehmlichkeiten (Einreichung von Planunterlagen und diverser Bestätigun-gen, unter Umständen eine mündliche Ver-

handlung, einen Bewilligungsbescheid mit zahlreichen Auflagen und zum größten Übel die Vorschreibung von Bundesgebüh-ren und Verwaltungsabgaben). Es ist uns bewusst, dass die Vollziehung der Baugesetze für die betroffenen Bürger oft nicht nachvollziehbar und verständlich ist. Der Gesetzgeber hat allerdings die Be-willigungspflicht normiert und es liegt die Einholung der Bewilligung vorrangig im In-teresse des Bauherrn und nicht im Interes-se der Baubehörde. Die Freude darüber, dass man sich ein Bauverfahren erspart hat, würde nur sehr kurz währen, wenn bei-spielsweise in Verbindung mit der Baumaß-nahme ein Versicherungsfall eintreten wür-de.

Wir möchten hier einen kurzen Überblick über die Baumaßnahmen geben, wo wir ver-mehrt feststellen, dass irrtümlicher Weise davon ausgegangen wird, dass sie keiner Baubewilligung bedürfen:

Errichtung von Gartenhütten, Geräteschuppen, Holzhütten, Carports etc. (es ist hin-sichtlich der Bewilligungspflicht irrelevant in welchem Abstand zum Nachbargrund-stück diese errichtet werden).

Errichtung von technischen Einrichtungen, zB. Einbau einer Heizungsanlage, Auf-zugsanlage, Lüftungsanlage.

Zu- und Aufbauten bei Gebäuden. Änderung von Bauten, die sich erheblich auf ihre äußere Gestalt auswirken (zB. Fas-

sadensanierung; Erneuerung des Balkons etc). Der bloße Austausch von Fenstern beispielsweise begründet keine Bewilligungspflicht.

Änderung von technischen Einrichtungen – zB. Umbau einer Heizungsanlage (Kesseltausch).

Abbruch von Bauten. Errichtung und erhebliche Änderung von Stütz- und Futtermauern von mehr als 1,5 m

Höhe. Errichtung und erhebliche Änderung von Einfriedungen (Einzäunung) gegen die öf-

fentliche Verkehrsfläche bzw. gegen Nachbargrundstücke – immer dann wenn sie die Höhe von 1,5 Meter übersteigen.

Änderung der Art des Verwendungszweckes von Bauten oder von Teilen davon (zB. Umbau Keller oder Dachboden zu einer Wohnung od. Wohnraum, Verwendung einer Garage als Werkstätte etc.).

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Bauamt

Die nachträgliche Errichtung von Solaranla-gen an und auf bestehenden Gebäuden wie auch die nachträgliche Wärmedäm-mung von Außenwänden bis zu 20 cm und von Dächern bis zu 30 cm ist zwar be-willigungsfrei, allerdings besteht hier eine Anzeigepflicht. Das heißt, die Gemeinde ist über derartige Maßnahmen im Vorfeld zu informieren und es ist zumindest eine Skizze bezüglich des geplanten Bauvorhabens vorzulegen. Unsere Erfahrungen aus der Verwaltungs-praxis zeigen, dass diese Anzeigepflicht den wenigsten Bürgern bewusst ist. Auch hier ersuchen wir dieser gesetzlichen Ver-

pflichtung nachzukommen. Baumaßnahmen stellen in vielen Fällen für die Bauherren/frauen natürlich eine große Herausforderung dar – nicht zuletzt auf-grund der Vielzahl an gesetzlichen Bestim-mungen. Die Gemeinde, insbesondere die Mitar-beiter des Bauamtes, wollen hier nicht nur als jene Stelle gesehen werden, wo man Anträge einbringen und eine Bewil-ligung erwirken muss, sondern vielmehr als Stelle, wo man sich auch mit den zahlreichen Fragen, die im Zuge der Pla-nung und Umsetzung von Baumaßnah-men auftauchen, hinwenden kann.

FAHRVERBOT FÜR MOTORRÄDER

Immer wieder wenden sich Personen aus der Bevölkerung an die Gemeinde und klagen über die von Motorrädern, insbesondere von Mopeds verursachte Lärmbelästigung.

Innerhalb der Ortstafeln „Großarl“, sprich im Bereich zwischen den Ortseinfahrten Großarl Nord, Großarl Mitte (Kreisverkehr) und Großarl Süd wurde mit Verordnung vom 27.06.2005 von der Bezirkshaupt-mannschaft St. Johann ein Fahrverbot für Motorräder in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr erlassen. Die Gemeinde appelliert an alle Motorrad- und Moped-lenker, dieses Verbot zu berücksichti-gen. Eine Missachtung dieses Fahrverbotes stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar. Die Überwachung auf Einhal-tung der Ge- und Verbote gemäß Straßen-

verkehrsordnung obliegt den Organen der Straßenaufsicht, sprich der Polizei. Der Ge-meinde fehlen hierfür jegliche Kompeten-zen. Wie den Schilderungen von Personen, die sich vor allem über nächtliche Lärmbelästi-gung beschweren, zu entnehmen ist, stel-len vorrangig nicht Motorräder sondern vielmehr die saisonbedingt überall anzu-treffenden Mopeds (Motorfahrräder) den Stein des Anstoßes dar. Viele dieser Fahr-zeuge verursachen einen derartigen Lärm, dass auch maschinenbautechnischen Laien der Verdacht kommt, dass es sich um „frisierte“ Mopeds handeln könnte. Mo-torfahrräder gemäß § 2 Ziffer 14 Kraftfahr-gesetz (KFG) sind auf 50 cm³ und 45 km/h beschränkt. Das „Frisieren“ bewirkt nicht nur, dass die Gefährte schneller sondern auch erheblich lauter werden und stellt na-türlich eine rechtswidrige Manipulation am zugelassenen Fahrzeug dar, die nach dem KFG strafbar ist. Auch hier stehen der Gemeinde keiner-lei Mittel zur Verfügung, um sanktionie-rend einzugreifen. Es kann wiederum nur appelliert werden, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

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Bauamt

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FLÄCHENWIDMUNG

Die Gemeinde Großarl informiert über geplante Änderungen des Flächenwidmungs-planes:

2. Bereich Fiegler/Obereben: Hier soll unterhalb des Güterweges Bach ein Bereich von insgesamt ca. 3.000 m² von Grünland in Bauland der Kategorie Dorfgebiet umgewidmet werden.

1. Bereich Aigen: Hier soll die Grundparzelle 470/4, KG Un-terberg, welche südlich direkt an das be-reits gewidmete Bauland angrenzt, von Grünland in Bauland der Kategorie Reines Wohngebiet umgewidmet werden.

3. Bereich Dillehen: Hier sollen zwei Baugrundstücke jeweils in einem Ausmaß von ca. 700 m² von Grün-land in Bauland der Kategorie Erweitertes Wohngebiet umgewidmet werden.

Die Widmungswünsche wurden dem Amt der Salzburger Landeregierung zur Vorbegutachtung vorgelegt und es wer-den die Verfahren nach positiver Beur-teilung durch das Land weitergeführt werden.

Ehemaliges Postgebäude zu vermieten

Die Marktgemeinde Großarl schreibt das ehemalige Postgebäude mit einer Gesamtnutzfläche von 132 m² zur Ver-mietung aus. Interessierte bitte beim Bürgermeister Johann Rohrmoser unter der Tel.-Nr.: 0664/601658822 melden.

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Standesamt

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März 2015 — September 2015

GEBURTEN

Kreuzer Felix, Au 6 03.2015

Prommegger Max Johann,

Großarl 119 03.2015

Schaidreiter Fabian Josef,

Schied 19 03.2015

Daum Luisa, Eben 99 03.2015

Nocker Jana, Unterberg 28 04.2015

Prommegger Thomas,

Großarl 119 04.2015

Laireiter Miriam, Eben 96 04.2015

Prommegger Anna Rosa,

Großarl 294 04.2015

Egger Magdalena, Bach 23 04.2015

Klugsberger Maximilian,

Schied 2 05.2015

Haigl Peter, Großarl 118 05.2015

Ganitzer Hanna, Bach 102 05.2015

Andexer Jakob, Eben 8a 05.2015

Kreer Manuel, Au 36 06.2015

Hotter Samuel, Bach 82 06.2015

Krämer Elisa, Schied 76 06.2015

Schwaiger Christian Josef,

Au 24 07.2015

Hettegger Thomas, Au 20 07.2015

Egri Samuel Leon, Großarl 130 07.2015

Toferer Johanna Katharina,

Großarl 131a 08.2015

Laireiter Selina, Au 40 08.2015

Seer Katharina Genoveva Elisabeth,

Unterberg 146 08.2015

Neumayr Emma, Großarl 185 08.2015

Gschwandtl Stephanie, Eben 38 08.2015

Kugyela Ármin, Großarl 250 08.2015

Aigner Johannes,

Unterberg 163 09.2015

Teleagá Julia Valentina,

Eben 13 09.2015

Andexer Maria, Bach 124 09.2015

Weiß Johanna Helene,

Bach 117 09.2015

TRAUUNGEN

Knapp Margareta und Anton, Großarl 182 03.2015 Huber Anna und Helmut, Schied 6 03.2015 Neuner Alexandra und Andreas Leutasch/Tirol 03.2015 Kuhley Mira und Martin Friedrichsdorf/Deutschland 05.2015 Egger Hedwig und Lottermoser Wolfgang, Eben 85 05.2015 Samonig Lisa und Martin, Arnoldstein/Kärnten 05.2015 Kirchberger Brigitte und Hans, Holzhausen/Oberösterreich 05.2015 Diess Nina und Hermann, Großarl 303 05.2015 Heigl Brigitte und Peter, Großarl 320 05.2015 Rieß Gabriele und Gerhard, Ebreichsdorf/Niederösterreich 05.2015 Entacher Sonja und Gregor, Unterberg 94 05.2015 Prommegger Waltraud und Andreas, Schied 12a 06.2015 Geritzer Karin und Günther, Pyhra/Niederösterreich 07.2015 Obermoser Tamara und Thomas, Wulkaprodersdorf/Burgenland 07.2015 Aichhorn Markus und Selina, Schied 5 08.2015

Thiemicke Michaela und Jens,

Au 116 08.2015

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Standesamt

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Landlinger Gabriele und Günther,

Aurolzmünster/Oberösterreich 08.2015

Dildey Caroline und Pühretmaier

Martin, Schwalbach/Deutschl. 08.2015

Pirchner Ulrike und Rupert,

St. Veit im Pongau 08.2015

Hettegger Eva und Markus,

Schied 131 09.2015

Unterkofler Sandra und Anton,

Au 133 09.2015

Uhlemann Sandra und Marcel,

Kirchanschöring/Deutschland 09.2015

Prommegger Anja und Mario,

Au 1a 09.2015

Unterkofler Michaela und Franz,

Altenmarkt im Pongau 09.2015

JUBILÄEN

80. Geburtstag

Seer Josef, Unterberg 9 03.2015

Gfrerer Josef, Unterberg 17 03.2015

Gruber Susanna Helene,

Großarl 200 07.2015

Hettegger Leonhard,

Großarl 58 07.2015

Rohrmoser Rupert, Schied 54 07.2015

Stocker Anna, Unterberg 5 07.2015

Gruber Johann Georg,

Unterberg 61 09.2015

90. Geburtstag

Huber Eva, Großarl 45 03.2015

Oberhuber Raphael, Großarl 28 09.2015

Geburtstage über 90

Prommegger Maria (91),

Großarl 141 04.2015

Kreer Johann (91), Großarl 45 05.2015

Klausner Maria (94), Au 77 07.2015

Gappmayr Franz (93),

Großarl 13a 07.2015

Egger Maria (91), Großarl 228 07.2015

Andexer Franz (94),

Großarl 59 07.2015

Hettegger Anna Theresia (91),

Großarl 45 07.2015

Rohrmoser Ferdinand (91),

Bach 14 07.2015

Haßler Anna (101), Großarl 45 08.2015

Goldene Hochzeiten

Gruber Anna und Josef, Au 41 05.2015

Prommegger Mathilde und Josef,

Großarl 112 05.2015

Diamantene Hochzeiten

Pirchner Marianne und Rupert,

Eben 24 04.2015

Hettegger Anna und Peter,

Unterberg 83 09.2015

Die Bilder unserer Jubilare sind auf der Gemeindehomepage www.gemeindegrossarl.at unter „Großarl(er)leben

— Fotogalerie“ abrufbar

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Standesamt/Friedhof

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STERBEFÄLLE

Weiß Theresia Crescentia,

Großarl 45 03.2015

Kreuzer Martina, Unterberg 114 03.2015

Klausner Dietmar, Großarl 193 03.2015

Rohrmoser Cäcilia, Großarl 45 04.2015

Viehhauser Barbara, Großarl 45 04.2015

Rohrmoser Katharina, Eben 7 05.2015

Rohrmoser Martha, Eben 28 05.2015

Holleis Margareta Maria,

Bach 102 06.2015

Göschl Anna, Großarl 45 06.2015

Täuber Karl, Großarl 4a 07.2015

Gruber Maria, Unterberg 24 08.2015

Gruber Johannes, Großarl 200 08.2015

Wieland Christine Maria,

Unterberg 36 08.2015

Aichhorn Thomas Norbert,

Großarl 4b 08.2015

Patschg Josef, Großarl 45 08.2015

Lainer Josef, Haarlehen 08.2015

Prommegger Marianne, Au 19 09.2015

GROSSARLER ORTSFRIEDHOF Gräbergestaltung

Da es vereinzelt vorkommt, dass Benut-zungsberechtigte von Gräbern, die Neuge-staltungen und Abänderungen an beste-henden Gräbern ohne vorherige Genehmi-gung durch die Friedhofsverwaltung vor-nehmen und dabei die Vorgaben und Be-stimmungen der geltenden Großarler Fried-hofsordnung nicht einhalten, wird § 6 Abs. 4 zusätzlich zur Kenntnis gebracht, um in diesem sensiblen Bereich Unstimmigkeiten und unnötigen Maßnahmen vorzubeugen. „§ 6 Abs. 4 – Großarler Friedhofsordnung: Jede(r) Benutzungsberechtigte einer Grab-stelle hat bei Neuerrichtung oder Abände-rung der Grabgestaltung, VOR DER AN-FERTIGUNG eine Skizze, woraus Maße,

verwendetes Material und Gestaltung er-sichtlich sind, persönlich oder durch das ausführende Unternehmen bei der Fried-hofsverwaltung der Marktgemeinde Großarl zur Genehmigung vorzulegen.“ Bei der Vergabe von Benutzungsrechten an Grabstellen wird immer mit dem schriftlichen Benutzungsrecht ein Aus-zug aus der Großarler Friedhofsordnung zur Beachtung und Einhaltung übermit-telt. Weiters ist die komplette Friedhofs-ordnung an der Aufbahrungshalle ganz-jährlich angeschlagen und auf der Homepage der Marktgemeinde Großarl abrufbar.

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Meldeamt

MELDEPFLICHT UND ALLGEMEINE ORTSTAXE

Wer in seiner Wohnung/im Haus Perso-nen unterbringt, hat diese binnen drei Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Dies gilt besonders auch für Personen, die beruflich im Ort sind (z.B. Arbeiter). Die Meldepflicht trifft (auch) den Unter-kunftgeber, sowie jene, die nicht Ver-mieter wie Gewerbebetriebe oder Pri-vatzimmervermieter sind oder auch Per-sonen, welche Wohnwägen oder dgl. auf ihrem Grund und Boden abstellen las-sen. Auszug aus dem Meldegesetz 1991 § 3. (1) Wer in einer Wohnung Unterkunft bezieht, ist innerhalb von drei Tagen da-nach bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Für jede anzumeldende Person ist der Meldezettel entsprechend vollständig aus-zufüllen und vom Meldepflichtigen und dem Unterkunftgeber zu unterschreiben. (3) Für die Anmeldung sind der entspre-chend ausgefüllte Meldezettel und öffentli-che Urkunden erforderlich, aus denen die Identitätsdaten des Unterkunftnehmers her-vorgehen. Bei Aufenthalt in einem Beherbergungsbe-trieb gilt die Anmeldung durch Eintragung

ins Gästemeldebuch, bei einer Dauer von mehr als zwei Monaten ist die Anmel-dung im Meldeamt erforderlich. § 4. (1) Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Melde-behörde abzumelden. Besondere Pflichten des Unterkunftge-bers: § 8. (1) Der Unterkunftgeber hat alle vom Meldepflichtigen unterfertigten Meldezettel unter leserlicher Beifügung seines Namens zu unterschreiben. Die Unterschrift als Un-terkunftgeber hat zu verweigern, wer Grund zur Annahme hat, dass der Betroffene die Unterkunft tatsächlich nicht bezogen hat oder nicht innerhalb einer Woche beziehen wird. (2) Hat der Unterkunftgeber Grund zur Annahme, dass für jemanden, dem er Unterkunft gewährt oder gewährt hat, die Meldepflicht bei der Meldebehörde nicht erfüllt wurde, so ist er verpflichtet, dies der Meldebehörde binnen 14 Tagen mitzuteilen. Von dieser Mitteilung hat der Unterkunftgeber nach Möglichkeit auch den Meldepflichtigen in Kenntnis zu setzen.

Die Meldepflicht betrifft u.a. folgenden Personenkreis: Arbeitnehmer, Lehrlinge, Praktikanten, … die sich länger als drei Tage im Ortsgebiet

aufhalten Alm- und Schischulpersonal Saisonarbeitskräfte, Au-pair Leiharbeiter Personal (Arbeiter, Vertreter, …) von Firmen bei mehr als dreitägigen Arbeitsaufent-

halten Besuche (länger als 3 Tage) Personen, die in Wohnwagen und dgl. nächtigen, wenn diese im Gemeindegebiet

abgestellt werden usw.

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Meldeamt

Die Unterkunftgeber werden gebeten, die Meldepflichtigen darauf hinzuweisen und aufzufordern, dieser Pflicht inner-halb der gesetzlichen Frist nachzukom-men. Dies gilt auch dann, wenn diese Personen in einer anderen österreichi-schen Gemeinde gemeldet sind. Diese Meldepflicht hat nichts mit der Meldung zur Sozialversicherung zu tun – wie es oftmals noch verwechselt wird. Meldezettelformulare sind auf der Homepage der Marktgemeinde Großarl www.gemeindegrossarl.at abzurufen oder direkt im Meldeamt erhältlich.

Unabhängig von der Meldepflicht kann auch eine Steuerpflicht für die Ortstaxe nach dem Salzburger Ortstaxengesetz entstehen: Die allgemeine Ortstaxe wird für Nächti-gungen in solchen Unterkünften im Ge-meindegebiet erhoben, die nicht dem dau-

ernden Wohnbedarf dienen. Das sind da-her die Nächtigungen aus der Beherber-gung von Gästen im Rahmen des Gastge-werbes oder der Privatzimmervermietung sowie in Ferienwohnungen, Wohnwagen, Mobilheimen und Zelten, aber auch Nächti-gungen in sonstigen Unterkünften wie pri-vaten oder leerstehenden Wohnungen. Steuergegenstand bei der allgemeinen Ortstaxe ist die Nächtigung, nicht die Woh-nung. Die Ortstaxenpflicht trifft daher grundsätzlich auch jene Personengruppen, welche von der Meldepflicht wie vorher ge-nannt, betroffen sind. Befreit von der Entrichtung der Ortstaxe sind jene Personen, welche sich zur Be-rufsausübung im Gemeindegebiet mehr als zwei Wochen ununterbrochen auf-halten. Eine kurzfristige, vorübergehende Rückkehr an den Ort der Unterkunft, die dem dauernden Wohnbedarf dient, gilt nicht als Unterbrechung des Aufenthalts (z.B. Heimfahrt am Wochenende). Die bisherige berufliche Befreiung kann daher nur in Anspruch genommen werden (und zwar ab der ersten Nacht), wenn der Gast durchgehend mindestens 15 Tage in einem Beherbergungsbetrieb oder einer Privatunterkunft nächtigt (§ 4 Abs. 1.1.; die Änderung trat mit 1. Juli 2015 in Kraft). Die Höhe der allgemeinen Ortstaxe inner-halb des Gebietes der Marktgemeinde Großarl beträgt für jede Nächtigung seit 1. Nov. 2014 € 1,10. Dazu kommen noch € 0,05 TFF (Beitrag zum Tourismusför-derungsfonds). Die Abrechnung der Ortstaxe kann über den Gästemeldeschein, durch Selbsterklärung oder in sonst geeig-neter Weise erfolgen. Wir bitten alle Unterkunftgeber, sich un-bedingt an die Vorschriften zu halten. Weitere Auskünfte erhalten Sie am Ge-meindeamt.

Allgemeine Ortstaxe

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NEUES AUS DEM SENIORENWOHNHEIM GROSSARL — HÜTTSCHLAG

SWH Großarl/Hüttschlag

Liebe Großarlerinnen und Großarler,

ich grüße Euch herzlich und hoffe, ihr konntet den Sommer genießen in unse-rem Tal oder wo auch immer. Ich möch-te mit euch gemeinsam auf einige Ereig-nisse in unserem Seniorenwohnhaus zurückblicken. Am 01. Mai stellten wir wieder einen Mai-baum zu Ehren unserer BewohnerInnnen und MitarbeiterInnen im Garten auf, unter Beteiligung vieler Schaulustiger. Ein großer Dank den Bundesforsten für den Baum und allen beteiligten Helfern. Unser diesjähriger Almerer führte uns am 30. Juni auf die Reitalm. Mit Taxis und PKW machten wir uns auf den Weg. Die-ses Jahr waren wir eine besonders große Gruppe. Wir haben das schöne Wetter und die gute Almluft genossen. Dieser Tag ist jedes Jahr ein Höhepunkt für alle Beteilig-ten und gibt allen Kraft und Freude fürs Le-ben. Die Vertreter der Gemeinde und die Geschäftsführung des Roten Kreuzes nah-men dieses Jahr auch daran teil. Ein besonderer Höhepunkt war unsere Großübung mit der Feuerwehr Grossarl am 03. Juli im Seniorenwohnhaus. Unter Betei-ligung der MitarbeiterInnen, der Feuerwehr Grossarl und der Rettung übten wir die Vorgehensweise im Brandfall und das Ber-gen verletzter BewohnerInnen. Es war ein Erlebnis für alle und im Anschluss ließen wir gemütlich bei Bier und Würstel noch den Tag ausklingen. Mit 31. Juli hieß es für uns Abschied neh-men von unserer langjährigen Mitarbeiterin Maria Gschwandl, welche in den wohlver-dienten Ruhestand ging. Ihr danken wir für ihren Einsatz zum Wohle aller im Haus.

Bild SWH: Maibaumaufstellen

Bild SWH: Almerer Reitalm

Bild SWH: Feuerwehrübung

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SWH Großarl/Hüttschlag

Wir durften auch der Einladung ins Kössler-häusl folgen. Mit dem Bummelzug fuhren wir am Nachmittag in Richtung Hüttschlag. Im Kösslerhäusl erwartete man uns schon mit frischen Krapfen und Kaffee. An fünf Abenden ließen sich einige Interes-sierte Menschen auf das Thema „Umgang mit Sterben, Tod und Trauer“ ein und tauschten ihre Erfahrungen in der Gruppe aus. Eine andere Gruppe beschäftigt sich derzeit an fünf Abenden mit dem Thema „Demenz“. Diese Veranstaltungen werden auch 2016 wieder angeboten. Wie man sieht, ist immer was los in unse-rem Haus. Zahlreiche Veranstaltungen und Unternehmungen bringen Abwechslung in unseren Alltag. Mit Dankbarkeit und Freude an dem Erlebten können wir auf schöne Sommermonate zurückblicken. Wir danken allen, die uns diese Erlebnisse ermögli-chen und unterstützen. Auch dieses Jahr, am 29. September, ver-anstalteten wir wieder einen Abend für An-gehörige und alle Interessierte zum Thema „Patientenverfügung und Sachwalterschaft“ im Seniorenwohnhaus angeboten. Einen weiteren Abend bieten wir am 09. November zum Thema „Gemeinsamer Weg – Gemeinsame Sprache“ in der Aula der Hauptschule Großarl an.

Bild SWH: Abschiedsfeier Maria Gschwandl

„Gemeinsamer Weg – Gemeinsame Sprache“

09.11.2015 um 19.00 Uhr in der Aula der Hauptschule

Im Rahmen dieses Abends wird unser hausinterner Arbeitskreis „Palliative-Care“ des Seniorenwohnhauses einen Rückblick auf das vergangene Arbeitsjahr geben und seine Tätigkeiten und Visionen vorstellen. Im Fokus des Abends steht der gemeinsa-me Weg mit den Angehörigen und die ge-meinsame Sprache, die uns verbindet. Auch die Sprache zwischen den Angehöri-gen und unseren BewohnerInnen ist uns ein Anliegen. Wir wollen gemeinsam Wege finden, zur besseren Verständigung untereinander und um miteinander notwendige Entschei-dungen zum Wohle aller Betroffenen tref-fen zu können. Im Anschluss besteht bei einem gemütli-chen Beisammensein die Möglichkeit, Fra-gen zu stellen und sich auszutauschen. Auf Ihr zahlreiches Kommen und Inte-resse freuen sich Haus- und Pflege-dienstleitung Jörg Fuhrmann und sein Team.

So wünsche ich uns allen einen schö-nen Herbst, der uns mit seinen Farben und Düften das Leben spüren lassen möge. Ich verbleibe wie immer mit der Einladung, dass unsere Tür allen offen steht. Wir freuen uns auf die Begegnun-gen mit euch. Euer Jörg Fuhrmann und Team Haus– und Pflegedienstleitung

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Gemeindebücherei

Liebe GrossarlerInnen! „Die Bücherei erobert den Ort!“ Mit diesem Motto und Titel meiner Ab-schlussarbeit zur ehrenamtlichen und nebenberuflichen Bibliothekarin möchte ich euch dieses Projekt für die Bücherei Großarl vorstellen. Im Zuge meiner Arbeit habe ich ein Büchereilogo entworfen, welches auf die Gemeindebü-cherei und die Büchereien der Volksschule und Neuen Mittelschule hinweist. Des Weiteren habe ich Lesezeichen, Handzettel, eigene Bücherei-Stofftaschen und ein Roll-Up bedru-cken lassen, zusätzlich konnte an der NMS Großarl ein Schaukasten montiert werden. Das alles ist durch die großzügigen Sponsoren Rupert Hettegger GmbH, Versicherungs-makler Prommegger, HHG - Christian Rohrmoser, Hotel Edelweiß GmbH, Holger Paulsen und Margaretha Gruber, Mooslehenalm ermöglicht worden. Hiermit möchte ich mich noch einmal ganz herzlich für die großzügigen Spenden und die unkomplizierte Unterstützung bedanken!! Ohne euch wäre das Projekt nicht ge-lungen. Weiters bedanken für die Unterstützung möchte ich mich bei der Marktgemeinde Großarl, meinen Kolleginnen der Bücherei mit Leiterin Klaudia Liebenberger, Schulwart Christoph Hettegger, den SchuldirektorInnen sowie allen, die mich in irgendeiner Weise un-terstützt haben. Auch unseren treuen LeserInnen möchte ich hiermit herzlich danken! Ein voller Erfolg war auch die Blitzlesung am Welttag des Buches, dem 23. April 2015. Die Lesung sollte am Marktplatz stattfinden, musste aber kurzfristig auf Grund des schlechten Wetters in die Aula der HS Großarl verlegt werden. Vielen Dank auch an dieser Stelle an alle LeserInnen und allen, die zum guten Gelingen beigetragen haben. Eine Bücherei kann erfolgreich erweitert werden und hat darin Bestand, wenn sich viele treue und zufriedene LeserInnen finden. In diesem Sinne freue ich mich natür-lich auf weitere LeserInnen und auf eine gute Zusammenarbeit! Erika Rohrmoser

Bild Gemeinde; Erika Rohrmoser, Bgm. Johann Rohrmoser und Klaudia Liebenberger mit den Sponsoren

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Gemeindebücherei

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Sponsoren:

Hackschnitzel- und Heiz-

genossenschaft

reg. Gen.m.b.H. 5611 Großarl, Eben 67

Tel.: ++43 6414/8224-16

Fax.: ++43 6414/8224-25

Margaretha

Gruber

Mooslehenalm

PROJEKTARBEIT von Judith Hettegger

Das Motto für meine Projektarbeit war „Jeder Leser ist uns wichtig – jede Mei-nung auch“. Ich wollte mit einem Fragebogen die Zufrie-denheit der Leser mit unserer Bücherei er-fragen. Viele von euch haben meine Umfrage, die in den Schulen ausgeteilt und per Mail ver-sandt wurde, beantwortet. Bei der Auswertung stellte sich heraus, dass die Nutzer unserer Bücherei großteils mit unserem Angebot und unserer Arbeit schon jetzt sehr zufrieden sind. Als Antwort auf geäußerte Wünsche haben wir unsere Öffnungszeiten erweitert, die Zeitschrift Haus und Garten aufgenommen und unseren Bestand um einige Hörbücher angehoben. Auch bemühen wir uns, mehrmals im Jahr neue Bücher zu kaufen, um auf dem

neuesten Stand zu sein. Vielen Dank an alle, die an der Umfrage teilgenommen haben! Wie einige von euch sicher wissen, habe ich in Zusammenarbeit mit der ersten Leis-tungsgruppe der ersten Klassen der Haupt-schule und den Schulanfängern des Kin-dergartens eine „Märchenwerkstatt“ durch-geführt. Hierbei hatten wir viel Spaß beim Lesen, Spielen und Basteln. Weiters möchte ich noch ankündigen, dass in der Woche „Österreich liest“, vom 19. bis 25. Oktober, eine Autorenlesung mit Frau Michaela Höfelsauer stattfinden wird. Sie wird für uns aus ihrem neuen Buch „Kapruner Hexenschuss“ lesen. Wir freuen uns schon sehr, Frau Höfel-sauer bei uns begrüßen zu dürfen und freuen uns auf rege Teilnahme. Der ge-naue Termin der Lesung wird noch be-kannt gegeben. Judith Hettegger

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LESESOMMER Zum zweiten Mal fand diesen Sommer in unserer Bücherei die Aktion „Salzburger Lesesommer“ statt. Trotz des wunder-schönen Sommers durften wir uns über 44 junge, begeisterte LeserInnen freuen, die an dieser Aktion teilgenommen haben. Ein Dank gilt der Büchereileiterin der Volks-schule, die uns wieder viele tolle Bücher zur Verfügung gestellt hat. Dadurch konn-ten wir für alle Altersgruppen Bücher anbie-ten.

Wir hoffen, dass wir viele LeserInnen motivieren konnten und freuen uns über neue Gesichter in der Bücherei.

Gemeindebücherei/Allgemeines

EHRENAMTLICHE BIBLIOTHEKARINNEN

Die Marktgemeinde Großarl gratuliert recht herzlich Erika Rohrmoser und Judith Hette-gger zum erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für ehrenamtliche Bibliothe-karinnen!

Bild von links nach rechts: Ministerialrätin Dr. Silvia Adamek — Vertreterin des Bundeskanzleramt, Judith Hettegger, Mag. Markus Feigl — Vertreter des Büchereiverbandes, Erika Rohrmoser, Dr. Gabriele Stieber — Kursleiterin

SOZIALER HILFSDIENST

Wer zu Hause einen nahestehenden Menschen pflegt, leistet einen unschätz-baren Dienst am Nächsten. Diese unter Umständen intensive Pflegetä-tigkeit stellt für viele Pflegende eine große psychische und physische Herausforde-rung dar, die viele offene Fragen und Unsi-cherheiten hervorrufen kann. Frau MSc Anna Moser (Gerontopsycho-therapeutin, Diplom Gesundheits– und Krankenschwester) hat langjährige Er-fahrung in der Begleitung pflegender Ange-höriger.

Die Treffen der Gruppe mit Frau MSc Anna Moser finden vierteljährlich statt.

Betroffene und Interessierte mögen sich bei Anni Gschwandtl Tel.: 0664/5477431 dazu anmelden.

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Allgemeines

ELLMAUBACH UMLEGUNG Die Bauarbeiten am Ellmaubach (Bach-umlegung, Brückenbau und Neubau des Straßenstückes zwischen I. Ellmaubrü-cke und Schmied Franzl) konnten im Sommer 2015 zu Ende geführt werden. Das Projekt wurde gemeinsam mit der Inte-ressentenweggenossenschaft Ellmau, un-ter der Federführung von Obmann DI (FH)Gerhard Hettegger umgesetzt. Dabei konn-ten Synergien bei der Bauabwicklung ge-nutzt und Kosten eingespart werden. Durch die Bachumlegung ersparen sich die Ge-meinde und die Interessentenweggenos-senschaft je eine Brücke für den Bau und die zukünftige Erhaltung. Die für das Ge-samtprojekt veranschlagten Kosten in Hö-he von € 600.000,00 konnten wesentlich unterschritten werden. Die Projektierung, bauliche Umsetzung und Abrechnung wurde von unserem geschätz-ten Herrn HR DI Reinhold Göschl, Abt. 4/06 der Salzburger Landesregierung in die Wege geleitet und vor Ort von seinen Mitarbeitern, allen voran Herrn Rupert Heigl, Rodelberg, als Vorarbeiter in vorbild-licher Weise umgesetzt.

Mit verantwortlich für den reibungslosen Ablauf sind auch die Anrainer und die be-teiligten Grundbesitzer wie zB. die Ehegat-ten Peter u. Marianne Kappacher, die ÖBF-AG mit Ofö. Ing. Robert Schilcher sowie die Ehegatten Franz und Marianne Gappmayr und die gesamten Anrainer der Ellmaustra-ße, einschließlich der Oberen- und Unteren Gasse. Denen allen dürfen wir im Namen der Marktgemeinde Großarl für ihr Verständ-nis und ihr Bemühen ein herzliches Dankeschön aussprechen.

FRIEDHOFSKREUZ Das Kreuz vom alten Friedhof wurde wie-der aktiviert und in die Mitte des alten und neuen Friedhofes gestellt. Auf Anregung und Initiative von unserem „Maurer Schorsch“ (Gruber Georg) wurde es auf einen Natursteinsockel, welcher auch als Altartisch genutzt werden kann, gestellt und sauber hergerichtet. Der Bürgermeister bedankte sich bei der abschließenden Inspektion bei Herrn Georg Gruber für sein Engagement und die kreativ — künstlerische Gestaltung des Sockels, den Herr Gruber kostenlos (ohne Verrechnung) hergestellt hat.

Bild Gemeinde: Bgm. Johann Rohrmoser und Vorarbeiter Rupert Heigl, Abt. 4/06

Bild Gemeinde: Bgm. Johann Rohrmoser und „Maurer Schorsch“

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VERANSTALTUNGSKALENDER OKTOBER UND NOVEMBER 2015

Urheberrecht/Veranstaltungen

Alle Termine ohne Gewähr, Änderungen und Ergänzungen vorbehalten!

Datum Veranstaltung Veranstalter

13.10. Vortrag: Gesunder Schlaf ab 50, Hotel Tauernhof

SGKK u. Universität Salzburg

14.10. Lawinenwarnkommission: Info-Abend, Bergrettungsheim

Lawinenwarnkommission, Ob-mann Hettegger Ignaz

18.10., 10.00 bis 15.00 Uhr

1. Großarltaler Kinder-Sachen-Börse, Turnsaal Hauptschule (Neue Mittelschule)

ÖVP Frauen

25.10. Kameradschaftssonntag Kameradschaftsbund

30.10., 19.30 Uhr Vortrag von Peter Rohrmoser: „Myanmar“, Aula Hauptschule (Neue Mittelschule)

Katholisches Bildungswerk Großarl/Hüttschlag

01.11. Allerheiligen Pfarre Großarl und Hüttschlag

02.11. Allerseelen Pfarre Großarl und Hüttschlag

09.11., 19.00 Uhr Angehörigenabend SWH Großarl/Hüttschlag

14.11., 19.00 Uhr Cäcilia Konzert, Pfarrkirche Großarl TMK Großarl

27.11., 16.00 Uhr Eröffnung Salzburger Bergadvent TVB und Gastwirtevereinigung

27.11., 19.30 Uhr Kinderkrampuslauf TVB und Gastwirtevereinigung

28.11., 20.15 Uhr Adventkonzert, Pfarrkirche Großarl TVB und Gastwirtevereinigung

Erst kürzlich ist anlässlich einer Hochzeitsfeier eine sogenannte „Sonderausgabe“ der Großarler Gemeindezeitung mit Verwendung des Originallo-gos und des Gemeindewappens in Umlauf gebracht worden. Dazu wird folgendes mitgeteilt: Die Marktgemeinde Großarl ist Urheber des graphischen Layouts der Gemeindezeitung – eine Verwendung des Layouts in dieser Art und Weise stellt einen Verstoß gegen das Ur-heberrechtsgesetz dar. Die zivilrechtlichen Folgen, die eine Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen kann, sind alles andere als geringfügig. Insbesondere Schadensersatz-klagen können in der Praxis sehr teuer werden. Den wenigsten ist bewusst, dass man mit einer Urheberrechtsverletzung auch einen strafrechtlich relevanten Tatbestand setzen kann. Auch die Verwendung des Gemeindewappens ist nicht so ohne weiteres zulässig. Hierzu bedarf es gemäß § 5 der Salzburger Gemeindeordnung einer Bewilligung durch die Ge-meindevertretung. Wer ohne Bewilligung das Wappen verwendet, begeht eine Verwal-tungsübertretung, welche nach dem Verwaltungsstrafgesetz zu ahnden ist. Wir ersuchen, dass künftig eine Verwendung unseres Zeitungslayouts und des Ge-meindewappens für derartige Zwecke unterlassen wird. Es erscheint nicht gerecht-fertigt, mit solchen fingierten Gemeindezeitungen unseren regelmäßig publizierten amtlichen Informationen die Ernsthaftigkeit abzusprechen.

URHEBERRECHTSGESETZ