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Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 1. Periode

Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 1. Periode · 2015-06-29 · Dipl.-Ing. Bernhard Arenz Gemeinsamer Standpunkt für die Revisionstätigkeit bei Gerüstbauarbeiten zwischen

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Arbeitsprogramm

Bau- und Montagearbeiten

Gemeinsame deutsche

Arbeitsschutzstrategie

– GDA – 1. Periode

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Schwerpunkte des

Unfallgeschehens

•Gerüste

•Abbruch- und Rückbau

+mangelhafte Arbeitsmittel

+fehlende Arbeitsvorbereitung und Koordinierung

Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten

Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen bei Bau- und

Montagearbeiten

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Träger der GDA: Bund/Länder/UVT Kooperationspartner: Gewerkschaft und Verbände

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Senkung d

er

Arb

eitsu

nfä

lle

Senkung d

er

Arb

eitsu

nfä

lle

Besichtigung

der

Unternehmen

auf Baustellen

Zeit

07/2010

06/2012

07/2011

Das Konzept war:

Schwerpunkt

Gewerke:

• Gerüstbau

• Gerüstbenutzer

• Abbruch

Z I E L

1. Bewertung

der angetroffenen Situation

nach dem Ampel-Modell

2. Weichenstellung

bezüglich einer effektiven

weiteren Verfolgung

durch UVT / ASV („Verursacher“=>

Unternehmer, Bauherr/Koordinator)

Präventions-

gespräche im

Unternehmen

Präventions-

gespräche mit

Bauherr und

Koordinator

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1. Bewertung

der angetroffenen Situation

nach dem Ampel-Modell

Bei Roter Ampel erfolgte

die Ermittlung des

Verursachers der Mängel Unternehmer

Bauherr/Koordinator

Das Konzept war:

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2. Weichenstellung bezüglich einer effektiven

weiteren Verfolgung

durch UVT / ASV

(„Verursacher“=>

Unternehmer

Bauherr/Koordinator)

War der Bauherr/Koordinator

nach einer Beratung nicht bereit

die Mängel abzustellen, so

wurde die zuständige Landes-

behörde unterrichtet.

(UVT an ASV)

Das Konzept war:

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Aktivitäten in der Durchführungsphase

68.084 Überwachungs-, Beratungs- und

Präventionsmaßnahmen

Davon waren:

65.573 Baustellenbesichtigungen

1.868 Präventionsgespräche mit Unternehmern

643 Präventionsgespräche mit Bauherren

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65.573 Besichtigte Unternehmen auf Baustellen

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65.573 Besichtigte Unternehmen auf Baustellen

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65.573 Besichtigte Unternehmen auf Baustellen

nach dem Ampelmodell

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1.868 Präventionsgespräche mit Unternehmern

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1.868 Präventionsgespräche mit Unternehmern

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643 Präventionsgespräche mit Bauherren

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643 Präventionsgespräche mit Bauherren

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1.037 x Qualifikationen und Weiterbildungen

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1.037 x Qualifikationen und Weiterbildungen

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19.393 Seminarteilnehmer

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Reduzierung der Kosten der Arbeitsunfälle

um mehr als 30%

Für beide Hauptgewerbezweige sind

die Entschädigungsleistungen für

Arbeitsunfälle pro 1.000 € Arbeitsentgelt

von 2008 bis 2011 um mehr als 30%

rückläufig. Lothar Zietz

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Gerüsthersteller

Muster einer „Aufbau- und Verwendungsanleitung für Arbeits- und

Schutzgerüste“

• Am 14. Mai 2010 Jahreshauptversammlung

Bundesverband Gerüstbau

(Gemeinsame Beratung)

• Versandt an alle Gerüsthersteller

• Gerüsthersteller erstellen neue Aufbau- und

Verwendungsanleitungen

• Gerüsthersteller weisen Anschlagpunkte

für PSAgA im Gerüst nach

Was haben wir erreicht ?

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Bauherren, Planer und Koordinatoren

• Informations-, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen

Baustellenorganisation

Altlasten und Gebäudeschadstoffen

Beteiligung am Bundeskoordinatorentag

Vorträge auf Fachtagungen

Was haben wir erreicht ?

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Gerüstbauer, Gerüstersteller

• Informations- und Schulungsveranstaltungen zur

betrieblichen Arbeitsschutzorganisation

Gefährdungsbeurteilung

Qualifikation von

• fachlich geeigneten Beschäftigten

• befähigten Personen

• Erarbeitung und Bereitstellung von Info-Material

Lehrfilm „Sturz vom Gerüst – Was nun ?“

Lehrfilm „Maßnahmen gegen Absturz im

Fassadengerüstbau – Aber wie ?“

Erarbeitung von Seminarunterlagen

Merk-Karten Gerüste, Mappe für be-

fähigte Personen

Was haben wir erreicht ?

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Gerüstbenutzer

• Informations- und Schulungsveranstaltungen zur

Qualifikation von befähigten Personen

• Erarbeitung und Bereitstellung von Info-Material

Überarbeitung von Seminarunterlagen

Merk-Karten Gerüste

Mappe für Aufsichtsführende

(befähigte Personen)

Was haben wir erreicht ?

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Veröffentlichung der „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“

BGI/GUV-I 663 und LV 37

Geänderte Ausgabe Juni 2011 (Juli 2010)

Was haben wir erreicht ?

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Abbruch- und Rückbaufirmen

• Informations- und Schulungsveranstaltungen zur

betrieblichen Arbeitsschutzorganisation

Gefährdungsbeurteilung

Beseitigung und zum Umgang mit

Gebäudeschadstoffen

• Erarbeitung und Bereitstellung von Info-Material

Überarbeitung von Seminarunterlagen

Merk-Karten Gerüste

Mappe für Aufsichtsführende

(befähigte Personen)

Was haben wir erreicht ?

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Gemeinsamer Standpunkt für die Revisionstätigkeit bei Gerüstbauarbeiten zwischen den ASV und den UVT

LASI-Beschluss

Die Mitglieder des LASI nehmen den gemeinsamen Standpunkt zum

Vorgehen bei Revisionen auf Gerüstbaustellen zur Kenntnis. Er wird

zukünftig dem Handeln der Arbeitsschutzbehörden der Länder

zugrunde gelegt.

Abgestimmtes Vorgehen bei der Beratung und Überwachung

Was haben wir erreicht ?

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• Anteil der Betriebe mit organisiertem Arbeitsschutz

wurden erhöht

• Anteil der Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung und

Umsetzung der festgelegten Maßnahmen wurde erhöht

• Die Gefährdungen im Gerüstbau und Gerüstbenutzung

sowie bei Abbruch- und Rückbauarbeiten waren/sind

Schwerpunkte in der Beratungstätigkeit

• Stärkere Berücksichtigung des Arbeitsschutzes in der

Planungsphase

Was haben wir erreicht ?

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Arbeitsmappen für Aufsichtführende

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Merkkarten für die Beschäftigten

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Film zur Rettung

im Gerüstbau

Banner und

Gerüstschilder

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Erfahrungen und Schlussfolgerungen

Grundlegende Erfahrung Es wurde eine neue Qualität des gemeinsamen Handelns erreicht.

Durch:

Enge Zusammenarbeit

Gegenseitiger Informationsaustausch

Abgestimmtes Vorgehen.

Schlussfolgerung Der Vorschlag der Leitung des Arbeitsprogramms, diese neue

Qualität des gemeinsamen Handelns fortzuführen, wurde von der

NAK zugestimmt.

Diese bewährten Verfahren sind daher in die „Leitlinie zur Planung

und Ausführung von Bauvorhaben“ aufgenommen.

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Leitlinie

„Planung und Ausführung von Bauvorhaben“

Das gemeinsame Ziel

der koordinierten Zusammenarbeit ist

die wesentliche Verbesserung

von Sicherheit und Gesundheitsschutz der

Beschäftigten auf Baustellen.

Nachhaltigkeit !

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Information und Beratung

Information:

• die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden informieren bei

komplexen Bauvorhaben über die eingegangenen Vorankündigungen

die Unfallversicherungsträger

• dem Bauherr kann das Informationsblatt in Anhang 1 zur Verfügung

gestellt werden.

Beratung:

• des Bauherrn zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen auf

der Baustelle

• über die Zusammenstellung der Unterlage mit den erforderlichen

Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Grundsatz:

• die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die

Unfallversicherungsträger wirken im Rahmen ihrer

Überwachungstätigkeit auf die Einhaltung der einschlägigen

Rechtsvorschriften hin

• sie informieren sich im Einzelfall gegenseitig

Überwachung (1)

Im Einzelfall UVT an Behörde (nach Anhang 3.1):

• der Bauherr/Koordinator stellt nach der Beratung durch die AP des UVT

den Mangel auf der Baustelle nicht ab

• Unterstützung unter Zuhilfenahme des Formulars nach Anhang 3.1

„Information zur Baustelle an die für die Überwachung der BaustellV

zuständige Behörde“

• Formular Anhang 3.1 an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde

senden

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Überwachung (1)

Aufsichtsperson des UVT Ermittelt den Verursacher der Mängel ?

Bauherr/Koordinator

öffentlich/privat

Mängel werden abgestellt?

Formular (Anhang 3.1) an die für den

Arbeitsschutz zuständige Behörde

Beratung durch UVT Beratung durch UVT

ja

nein

Umsetzung der BauStellV

Unternehmen, als

Bauherr/Koordinator

nein ja

Mängel werden abgestellt?

Revisionsmittel

16 Informationen

von der BG BAU

weitergeleitet (von 08. bis 10. 2013)

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Überwachung (2)

Im Einzelfall Behörde an UVT (nach Anhang 3.2):

• Der Unternehmer ohne Beschäftigte oder Arbeitgeber, der selbst auf

der Baustelle tätig ist stellt trotz Beratung durch die Aussichtsperson

der für den Arbeitsschutz zuständige Behörde die Arbeiten nicht ein, so

unterrichten sie den für den Vollzug der Unfallverhütungsvorschriften

zuständigen Unfallversicherungsträger

• Unterstützung unter Zuhilfenahme des Formulars nach Anhang 3.2

„Information zur Baustelle an den zuständigen

Unfallversicherungsträger“

• Formular Anhang 3.2 an den zuständigen Unfallversicherungsträger

senden

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Vielen Dank für ihre

Aufmerksamkeit

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