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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 1 Generalvereinbarungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden Regionalkonferenz (8. März 2010) „GeodatenOnline für die kommunale Praxis“ am Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Generalvereinbarungen mit den Kommunalen Spitzenverbändenvermessung.bayern.de/file/pdf/2654/Vortrag_Rumpfinger.pdf · DIN A3, Schautafeln, analoge Aushänge Internet, Viewing-Dienste

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 1

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

Generalvereinbarungenmit den

Kommunalen Spitzenverbänden

Regionalkonferenz (8. März 2010)

„GeodatenOnline für die kommunale Praxis“

am Landesamt für Vermessung und Geoinformation

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 2

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

GeodatenOnline – Nutzungsbedingungen

Grundsatz:

� Für dauerhaft lizenzierteGeobasisdaten stehenentsprechende Online-Dienste kostenfrei zurVerfügung !

� Dienste ermöglichenZugriff auf tagesaktuelleGeobasisdaten

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 3

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

GeodatenOnline – Nutzungsbedingungen

Status quo: aktuelle Rahmenvereinbarungen(Städte- und Gemeindetag)

Kommunen mit:

� ALB-Vereinbarung: 99 %

� DFK-Vereinbarung: 98 %

� DOP-Vereinbarung: 80 %

Kostenfreier Online- Abrufvon ALB/DFK-Daten

Zusätzlich kostenfreier Zugangzum BayernViewer-plus

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 4

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

GeodatenOnline – Nutzungsbedingungen

Online-Dienste bieten inzwischen die Möglichkeit, auchGeobasisdaten der Landesvermessung abzurufen

aber:� Derzeit kaum Kommunen mit Nutzungsrechten an

Geobasisdaten der Landesvermessung

Ziel:� Stärkung des GIS-Einsatz in Kommunen

Lösungsansatz:� Umfangreiche Nutzungsrechte für Kommunen über

Generalvereinbarungen mit den Spitzenverbänden

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 5

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

Generalvereinbarung Landkreistag

Landkreistagspräsident Zellner und Staatssekretär Pschierer beider Vertragsunterzeichnung am 25.02.2009 am LRA Cham

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 6

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

Generalvereinbarung Landkreistag

� Eine Vereinbarung zwischen StMF undBay. Landkreistag

� Landkreise treten durch Unterschrift derVereinbarung bei

� Einzelverhandlungen zwischenLandkreisen und VÄ entbehrlich

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 7

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

Geodaten-Paket für Landkreise

� einheitliches Geodaten-Paket enthält alleGeobasisdaten, die von denLandratsämtern benötigt werden.

� einheitliche Nutzungsbedingungenschaffen Transparenz und sparenVerwaltungsaufwand.

� Umfangreiche Verwertungsrechte

� Flächendeckende Nutzung vonALB-Eigentümerdaten

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 8

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

Daten- und Dienstepaket

Digitale Planungskarte (DPK)

Digitale Höhenlinienkarte (DHK)

Digitales Orthophoto (DOP)

Digitales LandschaftsmodellATKIS® (ATKIS® - Basis-DLM)

Digitale Ortskarte Bayern (DOK)

Digitale Topographische Karten(TK500, TK 200,TK100, TK50,TK25)

Vektordaten der ÜK500

Digitales Geländemodell

Geotopografie

Eigentümerdaten

Hauskoordinaten (HK),Gebäudegeometrien (HU)

Digitale Flurkarte

Liegenschaftsdaten

Bestelldienste des Geoportals(GeodatenOnline)WebServices (WMS/ WFS)

BayernViewer-plus

Geodienste

Direkter Zugriff aufDatenbanken der BVV überstandardisierte Dienste !

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 9

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

Paketmodell (Verwertung)

Veröffentlichung/Verwertung:� Druckprodukte

Unentgeltliche Broschüren, Flyer, Übersichtskarten etc.,Auflage bis zu 10.000 Stück je Exemplar, bis FormatDIN A3, Schautafeln, analoge Aushänge

� Internet, Viewing-DiensteStatische Darstellung von bis zu 50 BildernViewing-Dienste im Internet für DTK, DOK, DOP, ATKIS (!)

� DFK in digitalen AuslegungenNur im notwendigen Umfang/Umgriff, Stichtags-Aktualität,statisch, mit Planungsinformationen untrennbar verbunden

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 10

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

Beitritte: 68 von 71 Landkreise (96% !)

Erfahrungen zur Generalvereinbarung(Landkreistag)

� Datenpaket mit pauschalierten Gebührenstoßt auf hohe Akzeptanz

� Umfangreiche Verwertungsrechte bietenNutzer Transparenz und Rechtssicherheit

� Stärkere Nutzung von Geodaten und GISfördert effektives Verwaltungshandeln

� Nutzungsrechte für Online-Diensteermöglichen direkten Datenzugriff(„innovativer GDI-Ansatz“)

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 11

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

Verhandlungen mit Städte- und Gemeindetag laufen

Abschluss geplant für Mitte 2010 !

Ziele:� Stärkere Nutzung von Geodaten und GIS fördert effektives

Verwaltungshandeln bei Kommunen !

� Sämtliche benötigten Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungkönnen von Kommunen genutzt werden !

� Einfache, transparente und attraktive Gebührengestaltung fördertAkzeptanz !

Generalvereinbarung(Städte- und Gemeindetag)

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 12

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

� Datenpaket und Nutzungsbedingungen analog Landkreistag

• erleichtert unterschiedliche GIS-Betreibermodelle• Transparenz in gesamter Verwaltung (staatlich und kommunal)

� Umfangreiche Verwertungsrechte (noch mehr Verwertungsrechteoptional wählbar)

� Pauschaliertes Gebührenmodell nach Einwohner/ Fläche

� Umstieg auf ALKIS geregelt (ohne Arbeitsplatzfaktor !)

� Nutzungsrechte für sämtliche Online-Dienste

� Zusammenfassung von Verwaltungsgemeinschaften

Generalvereinbarung – Eckpunkte(Städte- und Gemeindetag)

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 13

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

� Erstabgabe gebührenfrei

� Ermittlung einer Basisgebühr für die Aktualisierung der Daten(Stichtagsregelung)

� Basisgebühr wird multipliziert mit Faktoren(abhängig von Einwohnerzahl und Fläche der Gemeinde)

� Rabatte aufgrund Art 23 (1) KG (15 % / 25 %)

� VG´s können zusammengefasst werden

� Preise gelten entsprechend dem Beitrittszeitpunkt(Preisgarantie bis 31.12.2013)

� 10% - Ermäßigung bei Teilnahme von 95% der Kommunen

Pauschaliertes Gebührenmodell

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 14

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

Pauschaliertes Gebührenmodell

2,42,22,01,71,41,1bis 30.000

0,5

0,35

bis 5km2

3,7

2,9

1,7

1,2

0,8

bis 75km2

0,90,90,70,60,5bis 3.000

8,0bis 750.000

4,4

3,2

1,9

1,4

bis 100km2

11,0über 750.000

5,0

3,5

2,0

1,4

über100km2

Bis 150.000

2,41,8bis 75.000

1,51,20,9bis 15.000

1,00,850,7bis 7.500

bis 50km2

bis 25km2

bis 10km2

Abhängig von Einwohnerzahl und Fläche berechnet sich die Gebühr.

Basiswert (Faktor 1,0) für Standardgemeinde wird gerade verhandelt.

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8. März 2010 Hans Rumpfinger, StMF 15

Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

bis 30.000

ca. 1,5 %(der Einwohnerzahl)

Zuschlag(flächenunabhängig)

bis 3.000

ab 75.000

bis 75.000

bis 15.000

bis 7.500

Einwohner

Optionales Verwertungspaket

� Optional wählbar gegen jährlichenZuschlag

� abhängig von Einwohnerzahl

� Weitere Verwertungsrechte:

• Datenweitergabe aus Fachschalenerlaubt

• keine Beschränkungen bei kostenlosenVerwertungen gemäß NB

� Genaue Zuschlagswerte inVerhandlung

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Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

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