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GEOLOGISCHES BÜRO DR. BEHRINGER UNABHÄNGIGE BAUINGENIEURE UND GEOLOGEN
BAUGRUND GEOTECHNIK ALTLASTEN HYDROGEOLOGIE GEOTHERMIE Rotebühlstr. 89/2 70178 Stuttgart Geologisches Büro Dr. Behringer * Rotebühlstr. 89/2 * 70178 Stuttgart
(0711) 263 43-93 Fax (0711) 263 43-95
STUTTGART AALEN
Geologisches Erschließungsgutachten
Titel: Baugebiet „Untere Röte“, Heerstraße, Stadt Waiblingen Auftraggeber: Stadt Waiblingen Fachbereich Stadtplanung Kurze Straße 24 71328 Waiblingen Stuttgart, den 30. September 2008 Aktenzeichen: S-08840 be/wi __________________________________________________________________________________ Verteiler: Stadt Waiblingen, Stadtplanung 3fach pdf-Datei 1fach
E-Mail: [email protected]
DR.BEHRINGER S-08840
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INHALTSVERZEICHNIS
ANLAGEN 4
1. VORGANG 5
3. GEOLOGIE 6
4. HYDROGEOLOGIE 8
5. BODENGRUPPEN UND BODENKLASSEN 8
6. BODENKENNWERTE 9
7. BODENPRESSUNGEN 9
8. STRASSENERSCHLIESSUNG 10
9. KANALBAU 11
10. BAUGRUBENGESTALTUNG 12
11. VERWENDUNG DES AUSHUBMATERIALS 12
12. VERSICKERUNG AM STANDORT 13
13. SCHUTZ VOR DURCHFEUCHTUNG 14
14. ERDBEBEN 14
15. ALTLASTEN 14
16. GEOTHERMISCHE NUTZUNG 15
17. BESONDERE HINWEISE 15
18. SCHLUSSBEMERKUNG 16
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ANLAGEN
Anlage 1 Lageplan M 1 : 2.500
Anlage 2.1 – 2.9 Schwere Rammsondierungen SRS 1 – SRS 4 und
Bohrungen B 1, B 3, B 7 und B 9
Anlage 3.1 Geologische Profilskizze A-A’ (West - Ost)
Anlage 3.2 Geologische Profilskizze B-B’ (West - Ost)
Anlage 3.3 Geologische Profilskizze C-C’ (Nord - Süd)
Anlage 3.4 Geologische Profilskizze D-D’ (Nord - Süd)
Anlage 3.5 Geologische Profilskizze E-E’ (Nord - Süd)
Anlage 4.1 Ergebnisse Versickerungsschürf 1
Anlage 4.2 Ergebnisse Versickerungsschürf 2
Anlage 4.3 Ergebnisse Versickerungsschürf 3
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1. VORGANG
Die Stadt Waiblingen plant derzeit die Erschließung des Baugebietes „Untere Röte“ in Waib-
lingen-Süd. Geplant sind derzeit Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser incl. anspruchsvoller
innerstädtischer Grünanlagen. Weiter sind ingenieurgeologische Angaben zu machen über
die Erschließung des Gebietes durch Straßen wie auch Ver- und Entsorgungsleitungen.
Darüber hinaus war es notwendig, Versickerungsmöglichkeiten im zentralen südlichen Plan-
bereich qualitativ wie auch quantitativ zu testen.
Unser Büro wurde von der Stadtplanung Waiblingen mit Schreiben vom 29.08.2008 in dieser
Sache beauftragt. Die Arbeiten wurden von uns Mitte September 2008 ausgeführt. In der
Woche vor den Arbeiten herrschte ein kühles regenreiches Herbstwetter.
Die Ergebnisse und gutachterliche Empfehlungen werden hiermit vorlegt.
2. LAGE UND DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN
Das Baugebiet liegt in Waiblingen-Süd. Es wird umschlossen durch die bestehenden Stra-
ßen (von Norden im Urzeigersinn)
• Alte Bundesstraße
• Mayennerstraße
• Heerstraße
• Gänsäckerstraße.
Das geplante Baugebiet hat eine ungefähre Größe von 400 x 180 m2.
• Das Baugebiet fällt von Nordwesten (B 1) mit ca. 276 m NN, nach Nordosten (B 9) mit
ca. 272 m NN sowie
• von Südwesten (B 1) mit ca. 270 m NN nach Südosten zur B 7 mit ca. 265 m NN ein.
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Untersuchungspunkte
Die Untersuchungspunkte wurden vom Gutachter so gewählt, dass eine ganzheitliche - flä-
chige wie auch räumliche – Beurteilung des Baugebietes möglich ist. Die Lage der Schürf-
gruben SCH 1 bis SCH 3 zur punktuellen Prüfung der Versickerungsmöglichkeiten sowie
Infiltrationsraten am Standort wurden von der Stadtplanung vorgegeben. Zum Zeitpunkt der
Erkundung war das gesamte Gebiet noch landwirtschaftlich genutzt. Infolge der vorange-
gangenen Niederschläge war das Gebiet stark aufgeweicht; Flurschäden entsprechend nicht
zu umgehen.
Alle Untersuchungspunkte sind in Anlage 1 dokumentiert.
3. GEOLOGIE
Die Lage der geologischen Aufschlüsse sind in Anlage 1, die Ergebnisbeschreibung in Anla-
ge 2.1ff ausgewertet und dokumentiert. Ingenieurgeologische Interpretation der Ergebnisse
ist modellhaft in den Anlagen 3.1 bis 3.5 dargestellt. Die Anlagen 3.1 – 3.5 haben jeweils
modellhaften Charakter und sind nicht im Sinne einer technischen Zeichnung zu verstehen.
Zwischen den geologischen Profilschnitten in Anlage 3.1 – 3.5 darf zur orientierenden Fest-
legung der Schichtgrenzen linear interpoliert werden. Das Baugebiet liegt insgesamt an ei-
nen von Nordwesten nach Südosten einfallenden Hang. Am Standort herrscht bis zur erkun-
deten Tiefe von 7 m unter Gelände ein Zweischichtfall.
Schicht : Lösslehm, weich – steif und/oder Verwitterungslehm, steif über
Schicht : entfestigten Tonstein mit Steinplattenzwischenlagen (so genannter Letten-
keuper)
Schicht : Lösslehm, weich - steif Im gesamten Baugebiet wird die oberste Schicht vom Lösslehm aufgebaut. Beim Lösslehm
handelt es sich hier um einen sandigen, vorwiegend jedoch schwach sandigen Lehm mit
mittelbraunem bis vorwiegend gelbbraunem Aussehen. Überdeckt wird diese Schicht von ca.
20 – 30 cm schwach humosem Oberboden (Wurzelhorizont).
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Der Lösslehm ist mit 6 m am mächtigsten an der Südwestecke des Plangebietes (B 1 in An-
lage 3.1). Im mittleren Bereich (Anlage 3.4) nimmt die Mächtigkeit des Lösslehms auf 3 – 4
m ab und beträgt im Osten zur Mayenner Straße hin (Anlage 3.5) nur noch zwischen 1 und
2,5 m.
Die Konsistenz des Lösslehms ist weich bis steif und für kleine Lastabtragungen im Sinne
von Einfamilienhäusern / Doppelhäusern über Streifenfundamente oder bewehrte Bodenplat-
ten noch tragbar.
In den südöstlichen Planquadranten, südöstlich der Linie SRS 6 und SRS 8 geht der Löss-
lehm in vorwiegend steife Konsistenz über und ist dort mit dem unterlagernden Verwitte-
rungslehm verzahnt. Insgesamt ist an diesem südöstlichen Teil die Tragfähigkeit des Löss-
lehms etwas günstiger wie im östlichen Plangebiet.
Aufgrund seines hohen Kalkgehaltes ist der Lösslehm in der Regel kurzzeitig standsicher.
Die geplante Sickerwassereinleitung erfolgt flächig in die Schicht / Lösslehm. Nach unten
geht die Schicht abrupt in Verwitterungslehm über. Der Verwitterungslehm ist bereits Teil der
Schicht (Lettenkeuper).
Schicht : Tonstein, entfestigt mit zwischengelagerten Steinplatten Der vorher beschriebene Lösslehm geht im Plangebiet in der gesamten Fläche über in den
unterlagernden Verwitterungslehm des Lettenkeupers.
Der Lettenkeuper beginnt hier mit einem zunächst durchweg steifen Verwitterungslehm mit
einer Mächtigkeit von 0,5 – 1 m. Er geht anschließend kontinuierlich über in einen entfestig-
ten Tonstein von mindestens halbfester Lagerung.
In diesem Tonstein, der nicht mehr dem Fels, sondern lediglich der Bodenklasse 5 zuge-
rechnet wird, sind Steinplatten in einer Bankstärke zwischen 10 und ca. 35 cm zwischenge-
lagert. Diese Steinplatten bestehen aus unterschiedlicher Zusammensetzung und können
aus stark brüchigem mergeligem Tonstein bis vergleichsweise hartem Kalkmergelstein be-
stehen. Die Steinplatten sind der Felsklasse 6 zuzurechnen.
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4. HYDROGEOLOGIE
In den Bohrungen B 1, B 3, B 7 und B 8 wurde bis 6 m unter GOK kein Grundwasser an-
getroffen.
Es ist demnach davon auszugehen, dass der Grundwasserspiegel dauerhaft unter - 5 m
GOK liegt (= Bemessungswasserspiegel). Bei Vorliegen von Grundwasserstandsmessun-
gen aus Pegelmessstellen kann dieser Wert noch nach unten korrigiert werden. Im Plange-
biet muss bei eingeschossiger Unterkellerung grundsätzlich nicht mit drückendem Wasser
gerechnet werden.
Bei Ausbildung einer Unterkellerung sollen allseitig handelsübliche Dränagestränge errichtet
werden mit Dränung im Sinne von Dränung von Sickerwässern in schwach durchlässigen
Böden (nach DIN 4095). Der Sickerwasseranfall ist insgesamt sehr gering, kann jedoch
bergseitig nach starken Niederschlägen bzw. in nassen Jahren saisonal begrenzt auftreten.
5. BODENGRUPPEN UND BODENKLASSEN
Tabelle 1: Zuordnung der Schichten in Bodengruppen und Bodenklassen
Schichten Tiefe u. GOK (m)
(vgl. Anlage 3.1 – 3.5)
Bodenart nach
DIN 18196
Bodenklasse nach
DIN 18300
Bodenklasse nach
DIN 18 319
Frostklasse nach
ZTVE-StB
Lösslehm
bis 6 m im Wes-ten; bis ca. 2 m
im Osten
UL / SU
BK 4
LNE 1
F 3
a Verwitterungslehm,
steif bis halbfest
ca. 4 (nur östli-che Planhälfte)
UL
BK 4 - 5
LBM 2
F 3
Tonstein, entfestigt mit
Steinplatten
tw. ab 6 m im Nordosten, tw.
ab 3 m im Süden und Südosten
des Plangebietes
UL und leichter
Fels
BK 5 - 6 (80 : 20)
LBM 2 – 3
und FD 1 - 2
F 3
Der oberste Meter im Lösslehm kann tw. stark schluffig, d. h. stark verlehmt, ausgebildet
sein.
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6. BODENKENNWERTE
Für die im Baugebiet relevanten Böden der Schicht und Schicht können die in der nach-
folgenden Tabelle zusammengestellten bodenmechanischen Kennwerte angesetzt werden.
Die Werte bilden die Grundlage für die erdstatischen Berechnungen und Nachweise und sind
anhand von gutachterlichen Erfahrungen mit ähnlichen Bodenverhältnissen vergleichbarer
geologischer Formation festgesetzt.
Tabelle 2: Zusammenstellung der Bodenkennwerte
SchichtNr.
Tiefe u. GOK
[m] (vgl. Anlage
3.1 – 3.5)
Raumgewicht
Scherparameter
Steife- modul
erdfeucht γ (kN/m³)
unter Auftrieb γ´ (kN/m³)
Reibungs-winkel ϕ´ (°)
Kohäsion c´ (kN/m²)
Es (MN/m²)
Lösslehm
bis 6 m im
Westen, bis ca. 2 m im
Osten
20
10
27,5
2
7
a Verwitterungs-lehm, steif bis
halbfest
ca. 4 (nur östli-che Planhälfte)
21
11
27,5
2
7
Tonstein, ent-
festigt mit Steinplatten
tw. ab 6 m im Nordosten, tw. ab 3 m im Sü-den und Süd-
osten des Plangebietes
22
12
30
7
20
7. BODENPRESSUNGEN
Wie vorher bereits erwähnt, sind Gründungen im Lösslehm nur hinsichtlich niedriger Lastab-
tragungen möglich. Bei Gründung auf Streifenfundamente bei einer Einbindetiefe von 0,4 m
und einer Breite von 0,3 m errechnet sich folgende Lastabtragung in
Schicht / Lösslehm: zulässige Bodenpressung von σzul. = 110 kN/m2.
Die resultierende Setzung beträgt hierbei < 1,5 cm.
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Günstiger ist bei diesen tragfähigen Böden die Gründung auf einer bewehrten Bodenplatte.
Die nachfolgenden Berechnungen beziehen sich auf maximale Setzungen < 1,5 cm. Hierzu
errechnet sich eine maximal mögliche zulässige Sohlpressung mit σzul. = 100 kN/m2. Die
resultierenden Bettungsmodule hierzu:
σzul. = 100 kN/m2. Bettungsmodul: 7 MN/m3
σzul. = 50 kN/m2. Bettungsmodul: 18 MN/m3
Zwischen den beiden angegebenen Bodenpressungen darf in Abhängigkeit der tatsächlich
anfallenden Lasten linear interpoliert werden. Bei Unklarheiten soll der Gutachter kontaktiert
werden.
Bei größeren anfallenden Lasten (z. B. Mehrfamilienhäuser) ist die Last in die unterlagernde
Schicht über Einzelfundamente abzutragen.
Bei Gründung auf Einzelfundamenten in Schicht errechnet sich eine zulässige Boden-
pressung von 330 kN/m2. In Abhängigkeit der Gründungstiefe und der lokalen Verteilung
innerhalb des Baugebietes sind ggfs. höhere Bodenpressungen möglich. Dies ist jedoch nur
Einzelfall bezogen zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
8. STRASSENERSCHLIESSUNG
Nach Abtrag der Oberbodenschicht (hier mindestens 30 cm) liegt der Boden in für den Stra-
ßenbau wenig tragfähiger Konsistenz vor. Eine Bodenverbesserung bzw. Bodenaustausch
ist hier unumgänglich. Die hinreichende Stabilisierung des schwierigen Untergrundes sind für
den Straßenbau folgende Möglichkeiten empfehlenswert:
• In-Situ-Stabilisierung des Bodens durch Zugabe von Bindemitteln
Für eine Bodenverbesserung der anstehenden Böden kann durch Zugabe von Bindemitteln
der Feuchtegehalt im Boden entsprechend reduziert werden. Die Bodenverbesserung muss
durch Einfräsen der Bindemittel erfolgen, um eine räumlich gleichmäßige Stabilisierung zu
erreichen. Bei gegebenem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass die Einfrästiefe 40 cm
unter Planum erreichen sollen. Für die Ausschreibung empfehlen wir für die Bodenverbesse-
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rung eine Bindemittelmenge von 15 kg/m2 auszuschreiben (Dorosol C30 oder Gleichwerti-
ges). In Abhängigkeit der tatsächlichen Bodenfeuchteverhältnisse zum Zeitpunkt der Durch-
führung der Maßnahmen kann im Rahmen eines Probefeldes geprüft werden, ob der Kalkan-
teil nennenswert reduziert werden kann. Die Qualität des so verbesserten Planums ist im
Probefeld nachzuweisen durch einen EV2-Modul von > 45 MN/m2. Der Nachweis soll mittels
Plattendruckversuch nach DIN 18194 erfolgen. Es wird empfohlen, mindestens 1 Stück Plat-
tendruckversuch pro 100 m Straßenlänge zu fordern. Das Planum ist durch hinreichend
schweres Dichtungsgerät so nachzuverdichten, dass 97 % Proctordichte erreicht werden.
• Hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT-Schicht)
Alternativ zur vorgenannten Stabilisierung der Böden kann eine so genannte HGT-Schicht
als Straßenunterbau ausgebildet werden. Durch diese definierte und Praxis übliche Maß-
nahme ist eine dauerhafte Tragfähigkeit des Straßenkörpers gewährleistet (Herstellen und
Verbesserung des Untergrundes bzw. des Unterbaus mit Bindemitteln gemäß den einschlä-
gigen Vorgaben der jeweils aktuellen ZTVE/STB).
9. KANALBAU
Bei Leitungstiefen bis 3 m unter Gelände wird im gesamten Plangebiet die Leitungssohle im
gut baggerbaren Lösslehm verlaufen.
Im Süden zur Heerstraße hin kann es sein, dass bei Tiefen unterhalb von 3 m in 10 bis
35 cm dicke Felsplatten eingegriffen wird. Es handelt sich hierbei jedoch in der Regel um
stark entfestigten Fels der Felsklasse 6. Auf die erschwerte Baggerbarkeit der Felsklasse 6
im Kanalbau wird hingewiesen. Abgesehen von diesen einzelnen Felsplatten mit unter-
schiedlicher Bankstärke ist auch in Schicht der stark entfestigte Tonstein gut baggerbar
(Bodenklasse 4 – 5).
Der Lösslehm ist zwar für kurze Zeit gut standsicher. Aus Gründen des Arbeits- und Projekt-
schutzes ist es jedoch notwendig, stets Verbaukörbe im Kanalbau bei Tiefen von > 1,5 m
einzusetzen.
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Mit Grundwasser ist im gesamten Arbeitsraum nicht zu rechnen. Nach sehr starken Nieder-
schlägen / in nasser Jahreszeit können geringe Mengen an Sickerwasser auftreten. Eine
Schmutzwasserpumpe mit einer Entnahmemenge von 1 l/s soll stets vorrätig gehalten wer-
den.
10. BAUGRUBENGESTALTUNG
Der gut standfeste Lösslehm darf bis in Tiefen von 2 m mit 70° für die Bauzeit von maximal 6
Monaten geböscht werden. Bei Tiefen von 3 m muss auf 60° reduziert werden. Folienabde-
ckung der Baugrube wird empfohlen.
11. VERWENDUNG DES AUSHUBMATERIALS
Der im Aushubbereich anstehende Lösslehm ist nur schwer zu verdichten und schlecht wie-
der einzubauen. Er soll nach Möglichkeit an Stellen verwendet werden, an denen langfristige
Setzungen keine Rolle spielen (z. B. Geländemodellierung u. ä.).
Soll der Lösslehm im Kanalbau wieder eingesetzt werden, so wird empfohlen, auf einem
Arbeitsfeld das wieder einzubauende Bodenmaterial durch Einfräsen von Bindemitteln in
einer Lagerungsstärke von 40 cm entsprechend aufzubereiten. Das einzufräsende Bindemit-
tel soll ebenfalls hier bis 15 kg/m2 betragen (Details in Abhängigkeit der Witterungsverhält-
nisse bei Bauausführung). Der Einbau des so aufbereiteten und abgebundenen Materials
aus Schicht ist dann lagenweise (ca. 30 – 40 cm) wieder einzubauen und hinreichend zu
verdichten.
Eine Beimengung des Bindemittels in den Kanal selber hat sich in der Praxis nicht bewährt.
Eine sehr inhomogene Qualität mit Neigung zu Dellen in der Oberfläche wären die Folge.
Bei Hinterfüllung im Hausbereich kann das Material verwendet werden, soll jedoch auch hier
lagenweise eingebaut und verdichtet werden. Bei Verwertung des Bodenmaterials aus
Schicht soll im Rahmen der Ausschreibung die Qualität entsprechend Z 0* nach VwV Bo-
den als Kalkulationsgrundlage angesetzt werden.
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12. VERSICKERUNG AM STANDORT
Eine zentrale oder dezentrale Versickerung im Plangebiet „Untere Röte“ wird auf jeden Fall
in die Schicht / Lösslehm abgetragen.
Lösslehm ist an für sich für Versickerung ein ungünstiger Boden, ist jedoch im technischen
Sinn für die Versickerung zulässig. Die unten aufgezeigten Ergebnisse zeigen auch, dass es
Bereiche gibt, an denen die Durchlässigkeit nicht vollständig schlecht, sondern sogar mittel-
mäßig einzustufen ist.
Zur Prüfung der Versickerung wurde im mittleren Zentralbereich auf Wunsch des Stadtpla-
nungamtes Waiblingen 3 Schürfgruben ausgeführt. Sie tragen die Bezeichnung SCH 1 –
SCH 3 (Anlage 1 und Ergebnisse in Anlage 4.1 – 4.3). Die Versickerung wurde gezielt der
Tiefenbereich zwischen 1 m und 2 m unter GOK ausgewählt. In diesem Tiefenbereich ist der
Frostschutz dauerhaft gewährleistet und ein Funktionieren der Versickerungselemente ganz-
jährig gegeben. Die unten aufgezeigten Rechenwerte und Ergebnisse aus den Versicke-
rungstests gemäß Anlage 4.1 – 4.3 beziehen sich also auf den Tiefenbereich von 1 – 2 m.
Der Tiefenbereich von 0 – 1 m ist stärker verlehmt und wird entsprechend geringere Durch-
lässigkeiten aufweisen.
Anhand der durchgeführten Versickerungstests kann hier von folgenden rechnerischen
Kenngrößen für den mittleren zentralen Bereich ausgegangen werden. Es handelt sich hier-
bei um Mittelwerte aus den Versickerungsversuchen von 4.1 – 4.3 und dürfen hier in den
Untersuchungsbereich zwischen Schürf 1 und Schürf 3 flächig angesetzt werden.
Mittlerer kf-Wert: 2 x 10-5 m/s
Mittlere Infiltrationsrate: 68 mm/h
Mittlere Versickerungsrate: 0,02 l/sm2 Darüber hinaus sind die etwas höheren Werte, wie sie an Schürf 2 nachgewiesen wurden,
nur in den Bereich unmittelbar um Schürf 2 herum zulässig.
Diese vorgenannten Werte dürfen sowohl für Flächenversickerung (z. B. Versickerungsteich)
wie auch für lineare Versickerungselemente (z. B. Kies- oder Kiesrohrrigolen) angesetzt
werden.
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Seite 14
Eine Vertiefung der Versickerungselemente nach unten hin ist nicht sinnvoll, da bei gegebe-
ner Schichtentwicklung die Versickerungsmöglichkeit bzw. Durchlässigkeit der Schichten
nicht günstiger wird. Ggfs. kann das Volumen im Versickerungsteich dadurch kurzfristig an-
gehoben, dass das aus den Baumaßnahmen überschüssige Bodenmaterial zu einer Damm-
anschüttung herangezogen wird.
13. SCHUTZ VOR DURCHFEUCHTUNG
Die anstehenden Böden machen Abdichtungsmaßnahmen gegen Bodenfeuchtigkeit nach
DIN 18195 T und T4 notwendig (vgl. Fall B).
Zum Schutz vor kapillar aufsteigender Feuchtigkeit ist nach Gründung im Lösslehm oder im
Verwitterungslehm unter den erdberührten Fußböden eine kapillar brechende Kiesschicht
von etwa 15 cm (Sand-/Kiesgemische z. B. 16/32 mm) anzuordnen.
14. ERDBEBEN
Das Plangebiet „Untere Röte“ liegt in der Erdbebenzone 0. Hieraus resultiert nach DIN
4149:
• Tiefe 0 – 10 m Baugrundklasse C
• Tiefe 10 – 20 m: Baugrundklasse B
• ab einer Tiefe von 20 m: nach Innenministerium Baden-Württemberg 2005 im
gesamten Stadtgebiet Waiblingen Untergrundklasse R.
15. ALTLASTEN
Altlasten sind im Baugebiet nicht bekannt und nach gutachterlicher Erfahrung bei gegebenen
Bohrergebnissen nicht zu erwarten.
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Seite 15
Für die Kalkulation zur Verwertung des Lösslehms / Verwitterungslehms in Schicht und
Schicht soll für die Kalkulation die Einstufung des Bodens als Z-0*-Material nach VwV
Baden-Württemberg erfolgen (Achtung: „*“ ist wichtig).
16. GEOTHERMISCHE NUTZUNG
Denkbar ist auch, für das gesamte Baugebiet exemplarisch ein geothermisches Gutachten
auszuarbeiten, so dass dann die einzelnen Projekt bezogenen Geothermieanlagen optimal
und kostengünstig ausgelegt werden können.
Grundsätzlich ist eine geothermische Nutzung am Standort ist problemlos durchführbar. Falls
dies gewünscht wird, so ist zu gegebener Zeit beim Landratsamt Waiblingen die Tiefenaus-
legung abzustimmen.
17. BESONDERE HINWEISE
Für die Kalkulation und für die spätere Bauausführung sind vom AG und vom AN (GU) fol-
gende wichtige Hinweise zu berücksichtigen:
• Zur Ableitung von plötzlich auftretenden Wässern (Regenwasser, Hangsickerwässer
nach Schneeschmelzen usw.) sind mind. 1 Schmutzwasserpumpe für die notwendige
Wasserhaltung auf der Baustelle vorrätig zu halten. Die Fördermenge muss mind. 1 l/s
betragen. Die Erlaubnis einer Wasserhaltung ist mit den zuständigen Behörden, ggf. mit
der Bauleitung des Bauherrn abzustimmen.
• Bei sandigen oder bindigen Böden sind entsprechende Absetzbecken in Abhängigkeit
der Baustellengröße vorrätig zu halten. Vor Ableitung in Gewässer darf augenscheinlich
keine Trübung auftreten.
• Bei Tiefbaumaßnahmen ist ein Gefälle so herzustellen, dass ein dauerhaftes Einstauen
bzw. tiefgründiges Aufweichen des Planums infolge von Niederschlägen nicht möglich
ist.
• Bindige Böden sowie lehmige Kiese oder Schluffe können durch Nässe in ihrer Konsis-
tenz verändert werden. Steife Böden können sich dadurch kurzfristig in weiche bis zu
breiige Konsistenz (Verschlammung!) verändern. Bei nasser Jahreszeit oder zu erwar-
tenden Niederschlägen darf das Planum nicht offen liegen. Ggf. sind Gründungsarbei-
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Seite 16
ten zeitlich zu verschieben oder entsprechend höhere Mehrkosten, infolge von zusätzli-
chem Bodenaushub oder Bodenverbesserung, dann einzukalkulieren.
• Auf gefrorenem Untergrund darf nicht gegründet werden. Gefrorener Boden ist zur
Tiefe hin vollständig auszukoffern und durch gut verdichtbares Material zu ersetzen und
zu verdichten.
• Bei gegebenem Untersuchungsraster sind Abweichungen in dem Schichtprofil in Anlage
3 möglich. Insbesondere ist es denkbar, dass kleinflächige Auffüllungen bei gegebenem
Untersuchungsraster nicht erfasst wurden (z.B. Altlasten in alten Gruben, weiche Sedi-
mente in alten Bachläufen usw.).
• Bei direkt angrenzender Nachbarbebauung ist grundsätzlich Information über die Grün-
dungsform zu erheben. Ggf. ist eine Unterfangung mit einzuplanen.
• Eine geordnete Trockenhaltung der Baugrubensohle ist in der Verantwortung des Auf-
tragnehmers. Das endgültige Planum ist nur kurzfristig offen zu halten und soll zeitgleich
entsprechend durch die überlagernde Schicht bedeckt werden. Auf keinen Fall darf das
Planum bei bindigen Böden eingestaut sein. Dieses Planum neigt dann, entgegen den
gutachterlichen Konsistenzangaben, zum Aufweichen und zum Verschlammen.
• Oberboden (tw. humos) ist auf eine Stärke von mind. 30 cm abzuschieben. Auf humo-
sem Oberboden dürfen weder Straßen errichtet, noch Lasten abgetragen werden.
• Im Baugutachten widersprechende Aussagen sind mit dem Gutachter abzustimmen.
Dies gilt auch bei Schreibfehlern.
• Auf eine frostsichere Überdeckung der Fundamente von mind. 1 m wird hingewiesen.
• Die Aufstandsfläche von Kränen muss bei dieser Baumaßnahme mind. um die 1,2fache
Böschungstiefe, entfernt von der Böschungskante, aufgestellt werden. Abweichungen
hiervon muss der Auftragnehmer / GU mit der Tiefbauberufsgenossenschaft abstimmen.
18. SCHLUSSBEMERKUNG
Die hier vorgenommene gutachterliche Bewertung beschränkt sich auf die in Anlage 1 auf-
gezeigten Standorte der Aufschlüsse. Prinzipiell sind Abweichungen in Bezug auf Schicht-
mächtigkeit und -ausbildung zwischen bzw. außerhalb der Aufschlusspunkte nicht völlig aus-
zuschließen. Sollten bei großflächigem Aufschluss während der Bauarbeiten wider Erwarten
wesentlich andere Untergrundverhältnisse als die dem Gutachten zugrunde liegenden ange-
troffen werden, so ist unser Büro sofort zu verständigen, um die im Gutachten zugrunde lie-
DR.BEHRINGER S-08840
Seite 17
genden angetroffen werden, so ist unser Büro sofort zu verständigen, um die im Gutachten
genannten Empfehlungen zu überprüfen und ggf. ergänzen zu können.
Weitergehende Qualitätsanforderungen durch den Bauherrn und dessen Vertreter haben
darüber hinaus ebenfalls Bestand.
Das Gutachten besitzt nur in seiner Gesamtheit Verbindlichkeit.
Dr. J. Behringer
DR. BEHRINGER S-08840
Meßprotokolle und Auswertung der Schluckversuche Anlage 4.1 SCHURF 1
Länge [m] Breite [m] Tiefe [m] 2,0 0,5 2,0
Datum: Versuchsbeginn 12:09 Zeit [s] Ablesung [m] WSP unter GOK 0 1,050 900 1,025 2160 1,000 4140 0,970 6000 0,955 7980 0,935 9660 0,920 11700 0,905 13260 0,895 14940 0,880 16500 0,870 18360 0,860 21300 0,845 23760 0,830 26340 0,815 Versuchsende 19:28
Versickerungsrate [l/s m²]
0,009
Infiltrationsrate
[mm/h]
33
Durchlässigkeitsbeiwert [m/s]
9,1 x 10 -6
DR. BEHRINGER S-08840
Anlage 4.2 SCHURF 2
Länge [m] Breite [m] Tiefe [m] 2,0 0,5 2,0
Datum: Versuchsbeginn 09:46 Zeit [s] Ablesung [m] WSP unter GOK 0 1,000 840 0,935 1380 0,900 2160 0,855 3060 0,810 3540 0,799 4080 0,755 5400 0,710 7620 0,630 9120 0,580 10500 0,540 12300 0,495 14160 0,450 16200 0,405 17760 0,375 19920 0,330 21540 0,300 23100 0,280 24720 0,250 26580 0,220 Versuchsende 17:09
Versickerungsrate [l/s m²]
0,03
Infiltrationsrate
[mm/h]
99,6
Durchlässigkeitsbeiwert [m/s]
2,9 x 10 -5
DR. BEHRINGER S-08840
Anlage 4.3 SCHURF 3
Länge [m] Breite [m] Tiefe [m] 2,0 0,5 2,0
Datum: Versuchsbeginn 11:14 Zeit [s] Ablesung [m] WSP unter GOK 0 1,060 2520 0,935 4020 0,885 5340 0,850 7200 0,795 9060 0,765 11040 0,730 12780 0,700 14820 0,670 16380 0,650 18060 0,635 19620 0,620 21480 0,600 24360 0,570 26760 0,545 Versuchsende 18:40
Versickerungsrate [l/s m²]
0,02
Infiltrationsrate
[mm/h]
70
Durchlässigkeitsbeiwert [m/s]
1,9 x 10 -5
Hellstern, Kirsten
Von: "Geologisches Büro Dr. Behringer" [[email protected]]
Gesendet: Mittwoch, 6. Mai 2009 08:18
An: Hellstern, Kirsten
Betreff: Baugebiet "Untere Röte", Heerstraße, Stadt Waiblingen
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06.05.2009
S-08840 Gutachterliche Wertung zum quantitativen und qualitativen Grundwasserschutz im geplanten Baugebiet Sehr geehrte Frau Hellstern, ich bestätige Ihre Anfrage vom 06.04.2009 in vorgenannter Sache. Nach Rücksprache mit dem Regionalverband kann ich zu Ihrer o.g. Anfrage folgende fachgutachterliche Konkretisierung mitteilen:
Ein ergänzendes Fachgutachten wird nicht benötigt; alle zur Bewertung notwendigen Angaben sind fachtechnisch bereits im Geologischen Erschließungsgutachten vom 30.09.2008 aufgezeigt.
Grundwasserqualität - Grundwasserschutz Im Bereich des Plangebietes sind gering durchlässige Bodenschichten anstehend; diese fungieren hinsichtlich des obersten Grundwasserhorizontes als Deckschichten. Diese Deckschichten bestehen aus Lösslehm, Verwitterungslehm und verwittertem Tonstein. Die Mächtigkeit dieser qualitativ günstigen Deckschichten beträgt am Standort mehr als 10 m. Auch bei zukünftigen baulichen Aktivitäten werden die Deckschichten in einer Mächtigkeit von flächig mehr als 5 m ausgebildet sein. Diese günstige Überdeckung des Oberen Grundwasserhorizontes mit wenig durchlässigen Schichten (durchgehend ca. 1 x 10-5 m/s , ab ca. 5 m < 1 x 10-6 m/s) bietet auch zukünftig einen flächig guten und steten Grundwasserschutz. Grundwasserquantität - Grundwasserneubildung Bei derzeitigem Kenntnisstand werden Niederschlagswasser aus dem geplanten Baugebiet (Dachwasser und Wasser aus den versiegelten Flächen) gesammelt und einer im zentralen südlichen Bereich zur Heerstraße geplanten Versickerung zugeführt. Wegen der geringen Durchlässigkeit werden die Versickerungsteiche und/oder Kiesrigolen entsprechend dimensioniert. Aufgrund der Versickerung ist es jedoch gewährleistet, dass das Grundwasser am Standort der natürlichen Grundwasserneubildung zugeführt wird. Durch diese innovative Versickerung, die von der Stadt Waiblingen angedacht ist, wird entgegen dem landesweiten und langfristigen Trend, die Grundwasserneubildung wieder begünstigt und mengenmäßig verstärkt. Die Grundwasserneubildung wird durch diese Maßnahme also nicht benachteiligt sondern eher begünstigt. -- Mit freundlichen Grüßen Geologisches Büro Dr. Behringer gez. Dr. J. Behringer Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Hydrogeologie IHK Stuttgart
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