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GERIATRIEKONZEPT
DES LANDES
RHEINLAND-PFALZ
2
Vorwort der Ministerin Im Jahr 2020 werden rund 23 Prozent der in Rheinland-Pfalz lebenden Menschen über 65 Jahre alt sein. Die Gruppe der Hochaltrigen (80 Jahre und älter) wird dann die am stärksten gewachsene Bevölkerungsgruppe sein. Ihr Anteil wird von heute etwa 4,9 auf 7,3 Prozent der Bevölkerung ansteigen. Damit wir das Geschenk des längeren Lebens wirklich nutzen können, muss sich unsere Gesellschaft besser auf die spezifischen Bedürfnisse älterer und vor allem hochaltriger Frauen und Männer einstellen. Das gilt besonders für die medizinische Versorgung. Das vorliegende Geriatriekonzept der rheinland-pfälzischen Landesregierung zielt darauf ab, dass die Menschen in unserem Land so lange wie möglich selbstbestimmt leben können. Dauerhafte Pflegebedürftigkeit und den Verlust von Eigenständigkeit wollen wir soweit es geht vermeiden. Zentrales Anliegen dieses Geriatriekonzeptes ist es deshalb, die Versorgungsstruktu-ren in der ambulanten, akutstationären und rehabilitativen Behandlung bedarfsge-recht, aber auch wirtschaftlich weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei - ne-ben der Krankenhausplanung - eine stärkere Vernetzung relevanter Strukturen und eine bessere Fort- und Weiterbildung. Ich möchte unsere Partnerinnen und Partner im rheinland-pfälzischen Gesundheits-wesen dafür gewinnen, sich im Dialog mit uns für eine flächendeckende und hoch-wertige geriatrische Versorgung der Menschen einzusetzen. Lassen Sie uns ge-meinsam aktiv werden, um den Frauen und Männern in unserem Land bis ins hohe Alter hinein eine gute Lebensqualität zu ermöglichen.
Malu Dreyer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
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Inhalt
Teil A. Konzeptionelle Grundlagen...............................................................................4
1. Kompetenz der Geriatrie als Disziplin ................................................................. 4 2. Definition der geriatrischen Patientin und des geriatrischen Patienten................ 5 3. Demografische Entwicklung ................................................................................ 6 4. Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene ........................................ 7 5. Aktuelle Versorgungssituation und Versorgungsstrukturen in Rheinland-Pfalz ... 8 6. Gründe und Ziele einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der
geriatrischen Versorgung in Rheinland-Pfalz .................................................... 13 6.1. Gründe ....................................................................................................... 13 6.2. Ziele ........................................................................................................... 14
7. Strukturen der geriatrischen Versorgung........................................................... 18 7.1. Ambulante Versorgung............................................................................... 19 7.2. Akutstationäre Versorgung......................................................................... 20 7.3. Rehabilitation ............................................................................................. 21
8. Qualitätssicherung............................................................................................. 22 9. Fort- und Weiterbildung im medizinischen Bereich ........................................... 23 Teil B: Standortauswahl und Konsequenzen für die Krankenhausplanung...............25
1. Bedarfsprognose zur klinischen Geriatrie.......................................................... 26 2. Kriterien zur Ausweisung akutstationärer Kapazitäten ...................................... 30 3. Merkmale für geriatrische Hauptfachabteilungen und
Allgemeinkrankenhäuser mit geriatrischer Kompetenz ..................................... 32 4. Festlegung der Standorte zur Ausweisung akutstationärer
Geriatrie-Kapazitäten......................................................................................... 33 4.1. Hauptfachabteilungen Geriatrie in den Ballungsregionen .......................... 34 4.2. Regionalisierte Bedarfsdeckung in der Fläche durch die Ausweisung
von Standorten mit Allgemeinkrankenhäusern mit geriatrischer Kompetenz ................................................................................................. 35
4.3. Bildung von Netzwerken............................................................................. 35 5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf den Krankenhausplan und die geriatrische Versorgungsquote ................................ 37
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Teil A. Konzeptionelle Grundlagen
1. Kompetenz der Geriatrie als Disziplin
Die Sektion Geriatrie der Europäischen Vereinigung der Fachärzte beschreibt die
Kompetenz der Geriatrie als medizinische Spezialdisziplin, die sich mit physischen,
psychischen, funktionellen und sozialen Aspekten bei der medizinischen Betreuung
älterer Menschen befasst. Dazu gehört die Behandlung alter Patientinnen/Patienten
bei
• akuten Erkrankungen
• chronischen Erkrankungen
• präventiver Zielsetzung
• (früh-)rehabilitativen Fragestellungen und
• speziellen, auch palliativen Fragestellungen am Lebensende.
Diese Gruppe älterer Patientinnen und Patienten weist eine hohe Verletzbarkeit
(Vulnerabilität) auf und leidet an multiplen Krankheiten. Sie ist deshalb auf eine um-
fassende Betreuung angewiesen. Krankheiten im Alter können sich different präsen-
tieren und sind deshalb oft besonders schwierig zu diagnostizieren. Das Ansprechen
auf Behandlung ist oft verzögert und häufig besteht ein Bedarf nach gleichzeitiger
sozialer Unterstützung.
Geriatrische Medizin geht daher über einen organzentrierten Zugang hinaus und bie-
tet zusätzliche Behandlung in einem interdisziplinären Team an. Hauptziel dieser
Behandlung ist die Optimierung des funktionellen Status der älteren Patientinnen und
Patienten mit Verbesserung der Lebensqualität und Selbstbestimmung.
Die geriatrische Medizin ist zwar nicht spezifisch altersdefiniert, konzentriert sich je-
doch auf typische, bei älteren Patientinnen und Patienten gefundene Erkrankungen.
Die meisten Patientinnen und Patienten sind über 65 Jahre alt. Patientinnen und Pa-
tienten, die am meisten von der geriatrischen Spezialdisziplin profitieren, sind in der
Regel 80-jährig und älter. Die akutstationäre und rehabilitative Versorgung älterer
und hochaltriger Menschen ist primär auf den Erhalt von Selbstständigkeit fokussiert
und damit darauf ausgerichtet, Pflegebedürftigkeit und soziale Isolierung zu vermei-
den oder hinauszuzögern.
5
Prinzipien der geriatrischen Behandlung sind die umfassende Beurteilung der Patien-
tinnen und Patienten im Rahmen des geriatrischen Assessments in Bezug auf A-
namnese, Körper- und Geisteszustand und ihre Fähigkeiten zur Bewältigung der Ak-
tivitäten des täglichen Lebens im individuellen sozialen Lebensumfeld.
Daraus folgt die Aufstellung eines individuellen Behandlungs- bzw. Rehabilitations-
plans. Die Umsetzung obliegt dem interdisziplinär aufgestellten, geriatrischen Be-
handlungsteam, welches unter ärztlicher Leitung und Verantwortung eines Geriaters
steht. Zu dem geriatrischen Team gehören vor allem der geriatrisch geschulte Arzt
(Facharzt mit spezifischer Weiterbildung in Geriatrie), die aktivierend-therapeutische
Pflege, das nichtärztliche Therapeutenteam (Ergotherapeuten, Logopäden, Physio-
therapeuten) und Psychologen. Hinzu kommt gegebenenfalls noch eine Unterstüt-
zung durch Sozialarbeiter.
Das multiprofessionelle Team stellt dabei die Basis einer jeden geriatriespezifischen
Behandlung dar, unabhängig davon, in welcher Versorgungsform (von ambulant bis
stationär) und auf welcher sozialrechtlichen Grundlage die Behandlung erfolgt.
2. Definition der geriatrischen Patientin und des geriatrischen Patienten
Alter und Krankheit sind zwar nicht per se miteinander verknüpft, aber im Alter treten
bestimmte Krankheiten gehäuft auf, weshalb die Multimorbidität ein Charakteristikum
der alten Patientin und des alten Patienten ist. Die Geriatrie ist spezialisiert auf die
Behandlung alter, multimorbider und von Pflegebedürftigkeit bedrohter Patientinnen
und Patienten. Der „geriatrische Patient“ wurde 2007 von den geriatrischen wissen-
schaftlichen Fachgesellschaften und der Trägergesellschaft geriatrischer Einrichtun-
gen definiert, wobei die seit 1995 bestehende Definition des Medizinischen Dienstes
der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgenommen und ergänzt wurde.
Ein geriatrischer Patient bzw. eine geriatrische Patientin ist definiert durch eine geri-
atrietypische Multimorbidität und ein höheres Lebensalter (überwiegend 70 Jahre
oder älter). Die geriatrietypische Multimorbidität hat im Sinne des biologischen Alters
Vorrang vor dem kalendarischen Alter.
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Typische Syndrome sind:
• Immobilität,
• Sturzneigung und Schwindel,
• kognitive Defizite,
• Inkontinenz (Harninkontinenz, selten Stuhlinkontinenz),
• Wundliegen (Dekubitalulcera),
• Fehl- und Mangelernährung,
• Störungen im Flüssigkeits- und Elektrolythaushalt,
• Depression, Angststörung,
• chronische Schmerzen,
• Sensibilitätsstörungen,
• herabgesetzte körperliche Belastbarkeit/Gebrechlichkeit,
• starke Sehbehinderung, ausgeprägte Schwerhörigkeit.
3. Demografische Entwicklung
Der bekannte demografische Trend des Anwachsens der Bevölkerungsanteile im
höheren Lebensalter wurde auch für Rheinland-Pfalz durch die jüngste Studie des
Statistischen Landesamtes bestätigt (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2007:
RHEINLAND-PFALZ 2050, S. 132). Je nach dem, welche der betrachteten Progno-
sevarianten zur Abschätzung der älteren (65 Jahre und älter) und Hochbetagten (80
Jahre und älter) herangezogen wird, ergibt sich folgendes Bild der Entwicklung bis
zum Jahr 2020 (Tabelle 1):
1. Ein Anstieg der älteren Bevölkerungsanteile von ca. 20 Prozent im Basisjahr
2006 auf ca. 23 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt, wächst die Perso-
nengruppe von 815.000 Personen im Jahr 2006 auf bis zu 909.000 Personen
im Jahr 2020 an.
2. Ein Anstieg der hoch betagten Bevölkerungsanteile von knapp 5 Prozent in
2006 auf etwas über 7 Prozent. Absolut steigt damit die Zahl der hoch betag-
ten von knapp 200.000 Personen auf eine Zahl zwischen 284.500 und
286.000 Personen.
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Dieser demographische Trend, vor allem bei den hoch betagten Personen, setzt sich
nach den Daten des Statistischen Landesamtes in den Jahren nach 2020 nochmals
verstärkt fort. Hier wächst die Zahl der Einwohner (80 Jahre und älter) in der Mittle-
ren Prognosevariante auf 339.000 im Jahr 2035 und auf fast 500.000 im Jahr 2050
an (Tabelle 2).
Bei der Bewertung dieses demographischen Trends für den zukünftigen geriatri-
schen Versorgungsbedarf ist die Entwicklungsprognose der hoch betagten Bevölke-
rung deutlich stärker zu gewichten. Bei allen Prognosevarianten insgesamt sinkt die
Gesamtbevölkerung und die Zahl der Hochbetagten steigt im Vergleich zum Basis-
jahr 2006 um rund 43 Prozent bis 2020, 70 Prozent bis 2035 und fast 150 Prozent
bis 2050 an.
Tabelle 1: Bevölkerung 2006 – 2050 nach Altersgruppen, Anteile an der Bevölkerung in Prozent (Mittlere Variante) Altersgruppe 2006 2020 2035 2050
65 Jahre und älter 20,1 23,1 30,5 32,6 80 Jahre und Älter 4,9 7,3 9,1 14,1
Tabelle 2:Bevölkerung 2006 – 2050 nach Altersgruppen, absolute Zahlen (Mittlere Variante) Altersgruppe 2006 2020 2035 2050
65 Jahre und älter 814.879 905.046 1.130.518 1.125.964 80 Jahre und Älter 198.985 285.661 338.669 487.583
4. Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene
Bei geriatrischen Patienten besteht - aufgrund von Multimorbidität und Komplikatio-
nen - die Notwendigkeit gleichzeitiger akutmedizinischer Behandlung bzw. Überwa-
chung und frührehabilitativer Maßnahmen. Dabei können die Anteile im Behand-
lungsverlauf unterschiedlich gewichtet sein. Damit befinden sich die geriatrische Pa-
tientin und der geriatrische Patient mit ihren wechselnden Behandlungsschwerpunk-
ten leistungsrechtlich an der Schnittstelle zwischen Akut- und Rehabilitationsbehand-
lung.
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Diese Besonderheiten haben u. a. dazu geführt, dass es für die stationäre Versor-
gung der geriatrischen Patientinnen und Patienten in der Bundesrepublik Deutsch-
land mit Einrichtungen nach § 108 SGB V (Akutgeriatrie, ggf. einschließlich umfas-
sender Anschlussrehabilitation) und Einrichtungen nach § 111 SGB V (Geriatrische
Rehabilitation) zwei Strukturtypen mit unterschiedlichen Modalitäten der Patienten-
und Rehabilitandenzuweisung gibt.
Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland gibt es historisch und politisch
bedingte Strukturdifferenzen in der stationären Versorgung geriatrischer Patientinnen
und Patienten, die sich in den jeweiligen Versorgungskonzepten bzw. Geriatrieplä-
nen manifestieren. In einigen Bundesländern gibt es ausschließlich geriatrische Ab-
teilungen in Akutkrankenhäusern (Hessen), in anderen Bundesländern findet eine
spezielle geriatrische Behandlung nur in Rehabilitationskliniken statt und schließlich
finden sich Bundesländer mit einer unterschiedlich gewichteten Mischstruktur von
Einrichtungen bis hin zur Existenz von Kliniken mit geriatrischen Abteilungen nach §§
108 und 111 SGB V unter einem Dach (Niedersachsen). Nur wenige Bundesländer
haben bisher den Ansatzpunkt gewählt, Geriatrie dual und differenziert abgestuft im
Akut – wie im Rehabereich abzubilden.
5. Aktuelle Versorgungssituation und Versorgungsstrukturen in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ist in Abgrenzung zu den meisten anderen Bundesländern dadurch
gekennzeichnet, dass mit Ausnahme der Modelleinrichtungen in Mainz und Bad
Neuenahr keine geriatrischen Fachabteilungsstrukturen an den Akutkrankenhäusern
im Krankenhausplan des Landes ausgewiesen sind. Das Land hat bei der Versor-
gung dieser Patientengruppe in der Vergangenheit in Abstimmung mit den Kranken-
kassen den besonders dafür ausgestatteten Rehakliniken in Bad Münster am Stein,
Baumholder, Betzdorf, Burgbrohl, Nassau und Trier auch die frührehabilitative Be-
handlungsphase überantwortet (Abbildung 1). Diese Zuordnung der spezifischen Be-
handlungsplätze überwiegend im rehabilitativen Sektor war eine konsequente Ent-
scheidung unter den Ende der 90er Jahre bestehenden Rahmenbedingungen.
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Akutstationäre Versorgung
Im Rahmen des Krankenhausplanes 2003 wurde eine geriatrische Hauptfachabtei-
lung einschließlich einer geriatrischen Schlaganfalleinheit als Modellprojekt am Ka-
tholischen Klinikum in Mainz eingerichtet. Die ursprünglich 30 Betten umfassende
akutstationäre geriatrische Abteilung wurde zwischenzeitlich um weitere 30 Betten
auf nunmehr insgesamt 70 Betten ausgeweitet (Tabelle 3). Dieser Standort leistet
zum Teil auch in Kooperation mit der Universitätsmedizin in Mainz wichtige Aufgaben
in der Entwicklung und Evaluation akut geriatrischer Versorgungsstrukturen sowie in
der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Modellhaft wurde in der Vergangenheit an einem
zweiten Standort, dem Marienhausklinikum in Bad Neuenahr/Ahrweiler, ein akutgeri-
atrisches Angebot eingerichtet. Am Krankenhaus zum Guten Hirten in der Stadt
Ludwigshafen sowie am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus in Speyer befindet sich
jeweils eine Internistische Abteilung mit einem Schwerpunkt für Altersmedizin.
Stationäre Rehabilitation
Aufgrund der politischen Entscheidung in Rheinland-Pfalz, zunächst keine Kranken-
hausbetten für die geriatrische Behandlung auszuweisen, wurden Patientinnen und
Patienten, die die Kriterien der Frührehabilitation wie auch der Rehabilitation erfüll-
ten, in geriatrischen Rehabilitationskliniken nach §111 SGB V behandelt.
Die Auswertung der rehabilitationsrelevanten Daten (Verlaufsstatistik EVA-Reha des
Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz) der Rehabilitan-
den zeigt, dass zunehmend mehr Patientinnen und Patienten der (neurologischen)
Phase B (Frührehabilitation) zuzuordnen sind als noch 2006 und 2007. Bei diesen
Patientinnen und Patienten, vor allem in der Phase B, besteht in hohem Maße akut-
medizinischer Behandlungsbedarf aufgrund von z. B. Kardialen Dekompensationen,
Niereninsuffizienz, Pneumonien durch Aspiration bei Dysphagie einschließlich PEG
Anlage, entgleister Diabetes mellitus, intensive Wundbehandlung etc., so dass be-
reits jetzt Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit vorliegt und auch eine Kranken-
hausbehandlung durchgeführt wird.
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Tabelle 3: Stationäre und teilstationäre geriatrische Versorgungskapazitäten in Rheinland-Pfalz
Einrichtung akutstationäre Behand-lungsplätze
rehabilitative Behand-lungsplätze
Tagesklini-sche Plätze im Akutbe-reich
Tagesklinische Plätze im Rehabereich
Katholisches Klinikum Mainz
70 *
Marienhaus Klinikum Bad Neuenahr
30
Fachklinik Baumholder 60 15
Geriatrische Rehaklinik Bad Münster am Stein
80 5
Brohltalklinik Burgbrohl 70 15
Fachklinik für Geriatrie St. Josef, Betzdorf
40
Marienkrankenhaus Nassau
35 35 10
Geriatrische Rehaklinik St. Irminen, Trier
80 20
Kreiskrankenhaus Grünstadt
12
Diakonie-Stiftungskrankenhaus Speyer
12
Summe 135 365 12 77
*) einschl. 10 Betten Schlaganfalleinheit
Teilstationäre Versorgung in Tageskliniken
In Rheinland-Pfalz existieren bisher teilstationäre Versorgungsstrukturen an allen
geriatrischen Rehakliniken des Landes (Tabelle 3). Die in einigen anderen Ländern
vorhandenen teilstationären Strukturen an den Akutgeriatrien sind weder in Mainz
noch in Bad Neuenahr vorhanden. Angesichts der Komplexität der Erkrankungen
und der damit verbundenen umfassenden Einschränkungen in den Alltagskompeten-
zen ist ein weiterer Ausbau der teilstationären Kapazitäten in der akutstationären Be-
handlungsphase nicht geplant.
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Abbildung 1: Geriatrische Akutversorgung und Rehabilitation in Rheinland-Pfalz
Ambulante Versorgung
Mehr als die Hälfte der Patientinnen und Patienten in Hausarztpraxen ist über 65
Jahre alt. Vor allem in Verdichtungsgebieten leben diese Patientinnen und Patienten
oft allein in eigenen Wohnungen, versorgen sich selbst oder werden von Angehöri-
gen oder Sozialstationen betreut. Viele ältere Menschen leben aber auch in Heimen
der Altenpflege oder in betreuten Wohngemeinschaften. Es ist Aufgabe der Hausärz-
tin und des Hausarztes, nicht nur die akuten chronischen Erkrankungen, sondern
auch grundsätzlich die geriatrischen Erkrankungen zu behandeln.
Die Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten ist oft zeitaufwändig und
läuft gleichberechtigt neben der Behandlung der Patientinnen und Patienten anderer
Altersgruppen ab. Sie erfordert das Engagement des gesamten Praxisdienstes. Die
Therapie hoch betagter Patientinnen und Patienten ist häufiger symptomorientiert
und ein kurativer Therapieansatz steht oft nicht im Vordergrund.
Baumholder
Trier
Burgbrohl Nassau
Bad Münster am Stein
Betzdorf
Mainz
Bad Neuenahr
Landkreis Vulkaneifel
Eifelkreis Bitburg- Prüm
Landkreis Südwestpfalz
12
Zudem erfordern relativ frühzeitige Entlassungen aus den Akutkrankenhäusern be-
sondere Leistungen der Hausärztinnen und Hausärzte. Medikamentenunverträglich-
keiten können auftreten, wenn alte Medikamentenbestände übrig bleiben und ver-
wendet werden. Zudem könnte die neue, durch das Krankenhaus indizierte Therapie
teurer sein. All dies zeigt die Notwendigkeit, die Kooperation zwischen dem Kran-
kenhaus und dem ambulant behandelnden Arzt eng zu gestalten.
Die Behandlung geriatrischer Patientinnen und Patienten im niedergelassenen ärztli-
chen Bereich ist zu verbessern. Es fehlen besonders qualifizierte Hausärztinnen und
Hausärzte sowie Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, die die Basis
einer flächendeckenden geriatrischen Versorgung darstellen. In Rheinland-Pfalz gibt
es derzeit fast 100 Ärztinnen und Ärzte (Stand 2.10.2009, Landesärztekammer), die
eine abgeschlossene Weiterbildung zur Geriaterin bzw. zum Geriater absolviert ha-
ben.
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6. Gründe und Ziele einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der geriatri-schen Versorgung in Rheinland-Pfalz
Zur schlüssigen Entwicklung zukünftiger geriatrischer Versorgungsstrukturen werden
zunächst die Gründe für die Notwendigkeit der Weiterentwicklung dargelegt und an-
schließend die Ziele einer solchen Weiterentwicklung benannt.
6.1. Gründe
Zusammenfassend sind die folgenden Gründe maßgeblich für die notwendige Wei-
terentwicklung der geriatrischen Versorgungsstrukturen im Land Rheinland-Pfalz:
1. Die durch die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht mehr
sachgerechte Zuordnung der stationären geriatrischen Behandlung nahezu
ausschließlich zu den Rehabilitationskliniken.
2. Der im bundesweiten Vergleich und im Ergebnis der Bedarfsprognose (vgl.
Teil B dieses Konzeptes) vorhandene Versorgungsbedarf vor allem bei den
akutstationären geriatrischen Kapazitäten.
3. Der erhebliche Bedarf geriatrisch qualifizierter Haus- und Fachärztinnen und -
ärzte.
4. Die unzureichende Vernetzung zwischen ambulantem und stationärem Sek-
tor.
Mit Einführung des DRG-Systems und der anschließenden Definition (OPS 8-550)
spezifischer DRGs zur Behandlung geriatrischer Patientinnen und Patienten verän-
dert sich auch die Versorgungsrealität für die betroffenen Patientinnen und Patienten.
Das bundesweit geltende Fallpauschalensystem zur Vergütung der akutstationären
Krankenhausbehandlung hat sich mit der Entscheidung, die frührehabilitative Be-
handlung als spezifische DRG im Akutkrankenhaus abzubilden, an den Versor-
gungskonzepten in anderen Bundesländern orientiert.
Es ist unübersehbar, dass auch die geriatrischen Patientinnen und Patienten auf-
grund der sinkenden Verweildauern in den Akutkrankenhäusern frühzeitiger als in
der Vergangenheit und mit einem entsprechend höheren akutstationären Versor-
14
gungsbedarf in die besonders qualifizierten Rehakliniken des Landes entlassen wer-
den. Dies führt heute bereits dazu, dass der Anteil an Patientinnen und Patienten mit
akutmedizinischem Versorgungsbedarf im Rahmen der Frührehabilitation in den be-
sonders qualifizierten Rehaeinrichtungen zunimmt. In vielen Fällen müssen Patien-
tinnen und Patienten im Rahmen der Frührehaphase erst „rehafähig“ gemacht wer-
den, um dann anschließend mit dem normalen geriatrischen Rehabilitationspro-
gramm starten zu können.
6.2. Ziele
Im Vordergrund der zukünftigen Versorgungsstruktur stehen die Patientinnen und
Patienten und der an ihrem Behandlungsbedarf orientierte Weg in die ambulante,
voll- oder teilstationäre Versorgung. Auch für die Behandlung geriatrischer Patientin-
nen und Patienten gelten die Grundsätze „ambulant vor stationär“, „Reha vor Pflege“
und „präventiv vor kurativ“ uneingeschränkt.
Mit der Entwicklung wirksamer Strukturen in der geriatrischen Versorgung sind fol-
gende Ziele verbunden:
1. Ambulante Behandlung soll soweit wie möglich Vorrang vor stationären Thera-
pien haben.
2. Dauerhafte Pflegebedürftigkeit soll durch geriatrische Akutbehandlung und Reha-
bilitation vermieden werden.
3. Die Wohnortnähe der Behandlung soll durch ein differenziertes Angebot unter der
Abwägung wirtschaftlicher Gesichtspunkte erreicht werden.
4. Die Behandlungsstrukturen sollen anerkannten Qualitätsstandards entsprechen.
5. Die besonders qualifizierten stationären und ambulanten Strukturen sollen als
Fort- und Weiterbildungsstellen zur Nachwuchsförderung sowie zur Fortbildung
dienen.
6. Die Vernetzung von ambulantem und stationärem Sektor soll gefördert werden.
15
Lückenlose Behandlungskette
Im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch im Sinne einer wirtschaftli-
chen Entscheidung ist es erforderlich, eine schlüssige und möglichst lückenlose Be-
handlungskette von der ambulanten über die akutstationäre und rehabilitative Phase
der Behandlung geriatrischer Patientinnen und Patienten zu definieren.
Die Weichenstellung in die geriatriespezifische Versorgungsstruktur sollte dabei in
erster Linie von der Hausärztin bzw. dem Hausarzt gestellt werden. Sie bzw. er kennt
die Patientinnen und Patienten und kann differenziert entscheiden, ob eine rehabilita-
tive Behandlung bei drohender oder chronisch schleichender Entwicklung angezeigt
ist oder eine akute Verschlechterung besteht, die mit ambulanten Maßnahmen nicht
hinreichend beherrschbar ist und somit eine stationäre Akutbehandlung erforderlich
macht. Die Hinzuziehung einer Geriaterin oder eines Geriaters ist wünschenswert.
Dies gilt vor allem auch für den Bereich der Notfallaufnahme, wobei bei einem rele-
vanten Anteil von hochaltrigen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus die re-
gelhafte Einbindung eines Geriaters in die Notfallaufnahme als Qualitätskriterium in
der Krankenhausbehandlung zu werten ist.
Grundsätzlich gilt: Je komplexer in ihrer Therapie und je seltener bestimmte Behand-
lungsfelder zu erbringen sind, umso mehr spricht für eine Zentralisierung von Leis-
tungsangeboten, um die Zielsetzungen Wirtschaftlichkeit und Qualität erreichen zu
können. Es gilt abzuwägen, wie eine regionalisierte Versorgung realisiert werden
kann.
Das gesundheitspolitische Ziel der Wohnortnähe entsprechender Versorgungsange-
bote für die Patientinnen und Patienten muss bei allen Strukturentwicklungen mit den
gleichfalls bestehenden Zielen einer wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Leis-
tungserbringung in Übereinstimmung gebracht werden. Das gilt auch für das verbrief-
te Wunsch- und Wahlrecht der Patientinnen und Patienten bezüglich der Behand-
lungseinrichtung.
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Es ist unumgänglich, durch Kooperationsverträge der Vertragspartner (geriatrische
Akutkrankenhäuser, geriatrische Rehabilitationskliniken und Kostenträger) eine für
die Patientinnen und Patienten reibungslose Anschlussrehabilitation zu ermöglichen.
Qualitätssicherung
Die Behandlung geriatrischer Patientinnen und Patienten muss durch Vorgaben der
Strukturqualität und durch die Messung der Ergebnisqualität begleitet werden. Ent-
sprechende Definitionen und Verfahren dazu sind etabliert und müssen flächende-
ckend eingefordert werden.
Netzwerkbildung
Geriatrische Behandlung auf qualitativ hohem Niveau bedarf in besonderer Weise
einer sektorenübergreifenden und interdisziplinären Zusammenarbeit. Diese ist zwar
an einzelnen Standorten unterschiedlich gut ausgeprägt, eine strukturierte Zusam-
menarbeit findet jedoch bisher noch nicht im angemessenen Rahmen statt. Die Ü-
bergänge der verschiedenen Behandlungsphasen geriatrischer Versorgung müssen
nahtlos organisiert sein. Dazu bedarf es klarer Absprachen, Verantwortungszuwei-
sungen und regionaler Zusammenarbeit (Netzwerke).
Innerhalb dieses Versorgungsnetzwerkes muss sichergestellt werden, dass die Be-
handlung qualitätsgesichert erfolgt. Dies setzt eine gefestigte und strukturierte Netz-
werkstruktur ebenso voraus wie auch die verpflichtende Qualitätskontrolle auf allen
Stufen der geriatrischen Behandlung. Auch in Allgemeinkrankenhäusern, in denen
keine ausgewiesene geriatrische Behandlungskompetenz vorhanden ist, muss si-
chergestellt sein, dass geriatrische Patientinnen und Patienten frühzeitig als solche
diagnostiziert und, sofern erforderlich, in ein spezialisiertes geriatrisches Akutkran-
kenhaus verlegt werden.
Die notwendigen Kompetenzen (personell wie infrastrukturell) zur qualitätsgesicher-
ten geriatrischen Behandlung sind derzeit flächendeckend nicht vorhanden und kön-
nen auch kurzfristig nicht hergestellt werden. Das dringend erforderliche geriatrisch
qualifizierte Personal muss sich in den dafür geeigneten Krankenhäusern und Reha-
bilitationseinrichtungen strukturiert fort- und weiterbilden können. Diese Fort- und
Weiterbildung muss deshalb Teil eines umfassenden Geriatriekonzeptes sein.
17
Grundsätzlich sollten alle Krankenhäuser, die geriatrische DRG’s abrechnen, mit
Hausärztinnen und Hausärzten zusammenarbeiten. Eine wirksame Vernetzung geri-
atrischer Kompetenzen ist unerlässlich für eine gute Behandlung. Die Einbindung der
Geriatrie in ambulante und Sektoren übergreifende Versorgungssysteme soll nicht
nur zu einer besseren Versorgung bereits erkrankter älterer Bürgerinnen und Bürger
beitragen. Ebenso wichtig wird in Zukunft die Prävention, die sogenannte Geropro-
phylaxe, sowie die Beratung und Betreuung von Angehörigen sein. Geriatrische
Netzwerke sind hier besonders geeignet, entsprechende Aktivitäten zu bündeln.
Sicherung des Bedarfs
Berechnungen führen zu einem zusätzlichen akutgeriatrischen stationären Versor-
gungsbedarf im Umfang von rund 500 Behandlungsplätzen bis 2020 (siehe Teil B).
Die Bedarfsdeckung wird durch die Neuordnung der geriatrischen Versorgungsstruk-
turen auf der Ebene der Krankenhausplanung vorgenommen.
18
7. Strukturen der geriatrischen Versorgung
Im Folgenden sollen die geplanten konkreten Bausteine einer bedarfsgerechten Ver-
sorgungsstruktur und deren Aufgaben im zu entwickelnden Netzwerk näher definiert
werden. Die regionalisierte Versorgung kann mithilfe des vorliegenden Konzeptes
durch eine verbesserte Versorgungsstruktur im ambulanten Sektor (vgl. 7.1) und
durch die Netzwerkbildung zwischen den spezialisierten Hauptfachabteilungen Ge-
riatrie in den fünf Ballungs- bzw. Oberzentren des Landes und den sonstigen
Allgemeinkrankenhäusern mit geriatrischer Kompetenz des Landes hergestellt wer-
den (vgl. 7.2). Regionalisierte Versorgung bedeutet in diesem Fall die wohnortnahe
flächendeckende Kompetenz in der Identifikation (Diagnostik) geriatrischer Patientin-
nen und Patienten und deren reibungslosen Transfer in entsprechend qualifizierte
Versorgungsangebote, sofern erforderlich.
Ähnliches gilt für den ambulanten Sektor, wo durch ein möglichst flächendeckendes
Netz besonders qualifizierter Hausärztinnen und Hausärzte gewährleistet werden
soll, dass der geriatrische Versorgungsbedarf frühzeitig erkannt und sichergestellt
werden kann.
Bei eventuell zum Ende der Krankenhausbehandlung noch bestehendem stationä-
rem oder teilstationärem Rehabilitationsbedarf ist konzeptionell ein nahtloser Über-
gang in die geriatrische Anschlussrehabilitation zu schaffen, damit die bestehenden
Potenziale der Patientinnen und Patienten bestmöglich genutzt werden können.
Das Versorgungskonzept berücksichtigt die Prüfung des Kostenträgers bezüglich der
Voraussetzungen der Regelleistung Rehabilitation vor deren Beginn. Dabei wird bei
der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung in besonderem Maße den Aspekten der
fachlichen Qualifikation sowie der strukturellen Voraussetzungen der Einrichtung Be-
achtung geschenkt.
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7.1. Ambulante Versorgung
Hausärzte und geriatrische Schwerpunktpraxen
Die ambulante Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten obliegt wie in
allen Bundesländern so auch in Rheinland-Pfalz den Hausärztinnen und Hausärzten.
Ihre Aufgabe ist es, einen möglicherweise vorhandenen geriatrischen Versorgungs-
bedarf frühzeitig zu erkennen und in ihrer Lotsenfunktion spezialisierte Kompetenzen
im ambulanten Sektor (Fachärztinnen und Fachärzte) oder soweit erforderlich auch
eine geriatrische Akutbehandlung oder Rehabilitation im stationären oder teilstationä-
ren Sektor einzuleiten. In enger Kooperation stehen die zur Behandlung geriatrischer
Patientinnen und Patienten erforderlichen komplementären Therapiebereiche (Phy-
siotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Pflege- und Sozialdienst). Zur entsprechenden
Feststellung eignen sich besondere diagnostische Methoden (geriatrisches Basisas-
sesment), die im Rahmen von Fortbildungen vermittelt werden.
Zur Zeit gibt es in Rheinland-Pfalz noch keine geriatrischen Schwerpunktpraxen, de-
ren Etablierung jedoch die bedarfsgerechte Versorgung der geriatrischen Patientin-
nen und Patienten verbessern würde. Die fachärztliche geriatrische Schwer-
punktpraxis stellt die zweite Stufe der ambulanten Versorgungsstrukturen dar. Sie
soll mit den jeweiligen Hausärztinnen und Hausärzten in der Region ebenso eng zu-
sammenarbeiten wie mit den stationären Versorgungseinrichtungen. Die Kooperation
muss dabei ausdrücklich auch die Akutkrankenhäuser betreffen, die nicht über eige-
ne spezialisierte geriatrische Kompetenzen verfügen. Hier sind im Sinne einer Netz-
werkbildung idealerweise geriatrische Konsile zu etablieren, um Patientinnen und
Patienten mit entsprechendem Weiterbehandlungsbedarf im ambulanten und rehabi-
litativen Sektor frühzeitig zu identifizieren.
20
7.2. Akutstationäre Versorgung
Die spezialisierte geriatrische Akutversorgung soll zukünftig in
1. Hauptfachabteilungen Geriatrie (in den Oberzentren) und in
2. Allgemeinkrankenhäusern mit besonderer geriatrischer Kompetenz und entsprechendem Versorgungsauftrag (in der Fläche)
geleistet werden. Die Geriatrie ist ein spezialisiertes Leistungsangebot, dessen Er-
bringung durch die Vielfalt der komplementären therapeutischen Angebote komplex
ist. Deshalb können qualitativ hochwertige geriatrische Leistungen nicht an jedem
Grundversorgungskrankenhaus des Landes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Be-
reits die Tatsache, dass eine Vielzahl komplementärer therapeutischer Angebote
vorgehalten werden muss (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie), spricht gegen
eine flächendeckende Angebotsvorhaltung.
Für eine Weiterentwicklung in der Geriatrie sind vor allem vier Gründe relevant:
1. Die Zusammenarbeit beider Sektoren (Akut und Reha) durch eine sehr
enge Kooperation im Rahmen eines geriatrischen Netzwerkes steht in
Übereinstimmung mit der patientenorientierten Zielsetzung, Behand-
lungsbrüche zu vermeiden. Dies ist gerade in der Geriatrie von beson-
derer Bedeutung.
2. Die für die zukünftige akutstationäre Versorgung erforderlichen perso-
nellen Kompetenzen, vor allem auf der Ebene der fachärztlichen Geria-
terinnen und Geriater, sind zur Zeit begrenzt. Sie sind in den Rehaklini-
ken vorhanden und werden auch zukünftig dort gebraucht. Die Zusam-
menarbeit von Reha- und Akutbehandlung innerhalb der Netzwerke er-
öffnet die Möglichkeit, diese Kompetenzen für beide Versorgungsberei-
che dort zu nutzen, wo dies erforderlich und für die Patientinnen und
Patienten nützlich ist.
3. Die durch die Zusammenarbeit in den geriatrischen Netzwerken ent-
stehenden geriatrischen Kompetenzen sind in besonderer Weise ge-
eignet, die dringend notwendigen Fort- und Weiterbildungsaktivitäten zu
21
entfalten und den in Fort- und Weiterbildung befindlichen Personen eine
große Bandbreite der Versorgungsrealität zu vermitteln.
4. Die Bestätigung der in den Rehaeinrichtungen vorhandenen Behand-
lungskompetenz durch den MDK Rheinland-Pfalz (EVA-Reha) und die
ausgewiesene geriatrische Expertise zeigen deren Leistungsfähigkeit
auch in den frührehabilitativen Behandlungsphasen.
Die zukünftig für die akutstationäre Versorgung verantwortlichen Hauptfachabteilun-
gen Geriatrie und bestimmte Allgemeinkrankenhäuser mit geriatrischer Kompetenz
sind durch eine umfassende geriatrische und komplementäre Versorgungsstruktur
gekennzeichnet. 1 Neben den fachärztlich geriatrisch geleiteten medizinischen Berei-
chen finden sich dort Angebote der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Psy-
chologie und des Sozialdienstes.
Den Geriatrischen Netzwerken kommt die Aufgabe der Beratungskompetenz für die
niedergelassenen Schwerpunktpraxen sowie für die Allgemeinkrankenhäuser ohne
eigene geriatrische Kompetenz zu. Besondere Aufgabe der Geriatrischen Netzwerke
ist auch die Fort- und Weiterbildung im Bereich der Geriatrie.
7.3. Rehabilitation
Die geriatrische Rehabilitation ist auch in den zukünftigen Versorgungsstrukturen des
Landes Rheinland-Pfalz ein fester Bestandteil mit einem eigenen Versorgungsauf-
trag, der sich von dem der akutstationären Versorgung unterscheidet. Die Einführung
geriatrischer Komplexpauschalen zur frührehabilitativen Behandlung und deren Ab-
rechnung in den Akutgeriatrien schließt eine anschließende Rehabilitation nicht aus,
sondern macht diese in vielen Fällen erst möglich. Es ist deshalb zwingend erforder-
lich, dass die Hauptfachabteilungen Geriatrie sowie die Allgemeinkrankenhäuser mit
geriatrischer Kompetenz mit den betreffenden Rehabilitationseinrichtungen im Rah-
men der jeweiligen Netzwerke eng zusammenarbeiten.
1 Entsprechend der Abrechnung des OPS 8-550 für die geriatrische Komplexbehandlung.
22
Die stationäre, teilstationäre und mobile Rehabilitation wird in einer der anerkannten
geriatrischen Rehabilitationskliniken durchgeführt. Deren Leistungsangebot ist in
dem rheinland-pfälzischen Qualitätssiegel geriatrische Rehabilitation umfassend de-
finiert. Die Dokumentation und Prüfung der Ergebnisqualität der dortigen Behandlun-
gen erfolgt durch den MDK Rheinland-Pfalz.
Die mobile Rehabilitation ist derzeit noch kein etabliertes Angebot in Rheinland-Pfalz.
Das Land wird an der geriatrischen Rehabilitationsklinik Rheingrafenstein in Bad
Münster am Stein eine mobile Rehaeinheit in Zusammenarbeit mit dem Träger und
den Kostenträgern einrichten. Diese mobile Rehaeinheit soll im Rahmen eines Mo-
dellprojektes (Laufzeit: 24 Monate) erprobt werden. Bei einem positiven Ergebnis
sollte es das Ziel sein, an geeigneten geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen eine
mobile Rehaeinheit für jeweils ca. 10 Patientinnen und Patienten vorzuhalten. Ein-
richtungen und Kostenträger sind dazu aufgefordert, zum gegebenen Zeitpunkt ent-
sprechende Verträge zur Realisierung derartiger Angebote zu schließen.
8. Qualitätssicherung
Eine qualitativ hochwertige geriatrische Behandlung kann beeindruckende Ergebnis-
se zur Verbesserung der Lebensqualität der betroffenen Patientinnen und Patienten
erreichen. Vielfach ist belegt, dass eine gute Behandlung Pflegebedürftigkeit vermei-
den und die Selbstständigkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten wiederher-
stellen kann. Die Qualitätssicherung ist deshalb integraler Bestandteil des gesamten
geriatrischen Versorgungskonzeptes. Es ist dabei nicht erforderlich, neue und zu-
sätzliche Qualitätskriterien und Zertifikate zu definieren, sondern vielmehr angemes-
sen, die vorhandenen Qualitätssicherungssysteme konkret anzuwenden und zu be-
achten.
Für den ambulanten Sektor gilt dabei die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Einfüh-
rung eines adäquaten Qualitätssicherungssystems als Grundlage der Arbeit. Die
Vorhaltung der konkreten fachlichen Kompetenzen und die Anwendung anerkannter
Verfahren, wie z.B. der geriatrischen Basisassesments in hausärztlichen Praxen,
23
sind spezifische Qualitätsstrukturen, die nachgewiesen werden müssen. Hierfür bö-
ten die Hausarztverträge entsprechende Anknüpfungspunkte.
Im stationären Sektor existiert für den Bereich der Rehabilitation das Qualitätssiegel
geriatrische Rehabilitation in Rheinland-Pfalz, das von allen Rehaeinrichtungen an-
erkannt und von den Kostenträgern zur Grundlage der Verträge gemacht wird. Die
Überwachung dieses Qualitätssiegels erfolgt durch den MDK Rheinland-Pfalz.
Im akutstationären Sektor sind die Strukturvorgaben des jeweils geltenden Operati-
ons- und Prozedurenschlüssels (OPS 8-550) zur Abrechnung der spezifischen
DRG´s für die zu erbringende Qualität sowie die in Ziffer 2.1_–Teil B – genannten
strukturellen Voraussetzungen maßgebend. Auch die Einhaltung dieser Vorgaben
wird durch den MDK überprüft.
9. Fort- und Weiterbildung im medizinischen Bereich
Die medizinische Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten erfolgt zum
überwiegenden Teil ambulant. Die geriatrische Krankenhausbehandlung und die ge-
riatrische Rehabilitation stellen nur ein kleines Segment der medizinischen Versor-
gung alter Menschen dar. Dies unterstreicht die überragende Bedeutung der Weiter-
bildung künftiger Hausärztinnen und Hausärzte sowie der hausärztlich tätigen Inter-
nistinnen und Internisten. Die Vermittlung geriatrischen Fachwissens sollte daher
nach Möglichkeit in entsprechende Weiterbildungscurricula integriert werden. Den
geriatrischen Netzwerken im Land kommt hierbei neben der Fortbildung des geriatri-
schen Nachwuchses für die stationäre Versorgung eine entscheidende Bedeutung
zu.
Der Durchdringungsgrad dieser spezifischen Fortbildung bei den Hausärztinnen und
Hausärzten ist derzeit noch verbesserungsfähig. Eine flächendeckende Versorgung
der Patientinnen und Patienten mit dieser notwendigen hausärztlichen geriatrischen
Diagnostik ist noch nicht erreicht. Hier sind sowohl der Hausärzteverband wie auch
die Krankenkassen aufgefordert, zum Beispiel im Rahmen von Hausarztverträgen
entsprechende Fortbildungen zu fördern. Neben dieser frühzeitigen Diagnostik sind
24
es vor allem auch die Hausärztinnen und Hausärzte, die ihren Patientinnen und Pati-
enten unterstützend zur Seite stehen, um durch das Fördern von präventiven Aktivi-
täten den geriatrischen Versorgungsbedarf im besten Fall erst gar nicht entstehen zu
lassen.
Die ärztliche Approbationsordnung integriert erstmals altersmedizinische Ausbil-
dungsinhalte in das klinische Medizinstudium (Querschnittsfach Q7: „Medizin des
Alters und des alternden Menschen“ im 10. Semester). Eine weitere Stärkung der
Geriatrie im klinischen Fächerkanon der Universitäten könnte der wachsenden Be-
deutung des Faches in der Ausbildung künftiger Ärztinnen und Ärzte Rechnung tra-
gen.
Ärztinnen und Ärzte lernen auch im Regelbetrieb der Krankenhausabteilungen, geri-
atrische Patientinnen und Patienten zu versorgen. Auch die Weiterbildungsordnung
für die verschiedensten Fachärztinnen und Fachärzte sieht vor, dass die oder der
Weiterzubildende Kenntnisse auf dem Gebiet der Altersmedizin erwirbt. Diese
Kenntnisse sind bei der jeweiligen Facharztprüfung auch prüfungsrelevant. Hinzu
kommen noch entsprechende Fortbildungsaktivitäten auf lokaler und überregionaler
Ebene. Trotz alledem scheint ein Mehr an Weiter- und Fortbildung in diesem Bereich
empfehlenswert, was allerdings eine entsprechende Stellenkapazität voraussetzt.
Die Landesärztekammer unterscheidet in der Akutbehandlung und der Rehabilitation
zwischen
a) anerkannten Weiterbildungsstätten mit zur Weiterbildung zur Zusatzbe-
zeichnung Geriatrie befugten Ärztinnen und Ärzten und
b) Weiterbildungsstätten für andere Fachärztinnen und -ärzte, Schwerpunkte
oder Zusatzbezeichnungen, in denen während der Weiterbildungszeit und
auch noch danach Kenntnisse im Bereich der medizinischen Versorgung
von geriatrischen Patientinnen und Patienten erworben werden.
An den Krankenhäusern Maria Hilf, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Katholisches Klini-
kum Mainz, und Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer sowie an den geriat-
rischen Rehabilitationsklinik St. Irminen, Trier, Rheingrafenstein, Bad Münster am
25
Stein/ Ebernburg, St. Marienkrankenhaus Nassau, der Klinik für Geriatrische
Frührehabilitation am Krankenhaus Baumholder und der Geriatrischen Klinik St.
Josef, Burgbrohl können zur Zeit in Rheinland-Pfalz Geriater ausgebildet werden.
26
Teil B: Standortauswahl und Konsequenzen für die Krankenhausplanung
1. Bedarfsprognose zur klinischen Geriatrie
Wie in allen anderen medizinischen Fachgebieten ist es auch in der Geriatrie nicht
möglich, einen unstrittigen Wert zur absoluten Bedarfsbemessung heranzuziehen.
Der tatsächliche Versorgungsbedarf ist zweifellos regional sehr unterschiedlich und
hängt von einer Vielzahl kaum zu erfassender Faktoren ab. Es ist jedoch möglich, die
relative Position der vorhandenen geriatrischen Versorgungslandschaft eines Bun-
deslandes darzustellen, und daraus zumindest tendenziell Rückschlüsse auf den
bedarfsgerechten Umfang der Versorgungskapazitäten zu ziehen.
Die hier vorgelegte Bedarfsprognose erfolgt vor dem Hintergrund einer vergleichen-
den Betrachtung der stationären und teilstationären geriatrischen Kapazitäten im A-
kut- und Rehasektor aller Bundesländer und des Bundesdurchschnitts. Zugrunde
gelegt wird darüber hinaus die aktuelle Bevölkerungsprognose des Statistischen
Landesamtes Rheinland-Pfalz und der darin ausgewiesene Anteil der Bevölkerung
65 Jahre und älter. Diese Bezugsgrößen zur vergleichenden Betrachtung "Angebots-
dichte im Verhältnis zum Bedarf" finden sich in aller Regel in der Literatur zum The-
ma und in den Geriatrieplänen und Konzepten der anderen Bundesländer. Auch der
Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung
(MDS) veröffentlicht auf seiner Homepage diese Zahlen zur vergleichenden Darstel-
lung der geriatrischen Kapazitäten. Er verwendet dabei den Begriff der „Geriatrischen
Versorgungsquote“ = klinische geriatrische Versorgungsangebote bezogen auf je
10.000 Einwohner 65 Jahre und älter. (vgl. www.kcgeriatrie.de). Das Kompetenz-
zentrum Geriatrie des MDS legt dazu folgende Daten vor:
Die geriatrische Versorgungsquote schwankt zwischen den Bundesländern stark in
einer Bandbreite von 4,5 in Sachsen (sehr geringe Angebotsdichte) und 26,9 in
Hamburg (sehr hohe Angebotsdichte). Betrachtet man ausschließlich die Flächen-
länder, so schwankt die Quote zwischen 4,5 (Sachsen) und 25,1 (Saarland). Rhein-
land-Pfalz liegt nach Angaben des MDS mit einer geriatrischen Versorgungsquote
von 7,2 hinter Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Der bundesweite Mit-
telwert liegt nach Angaben des MDS bei einer geriatrischen Versorgungsquote von
11,7.
27
Tabelle 4: Versorgungsquote auf der Basis der stationären und teilstationären geri-atrischen Versorgungskapazitäten in Rheinland-Pfalz
Einrichtung akutstationäre Behand-lungsplätze
rehabilitative Behand-lungsplätze
Tagesklini-sche Plätze im Akutbe-reich
Tagesklinische Plätze im Rehabereich
Katholisches Klinikum Mainz
70*
Marienhaus Klinikum Bad Neuenahr
30
Fachklinik Baumholder 60 15
Geriatrische Rehaklinik Bad Münster am Stein
80 5
Brohltalklinik Burgbrohl 70 15
Fachklinik für Geriatrie St. Josef, Betzdorf
40
Marienkrankenhaus Nassau
35 35 10
Geriatrische Rehaklinik St. Irminen, Trier
80 20
Kreiskrankenhaus Grünstadt
12
Diakonie-Stiftungskranken-haus Speyer
12
Summe 135 365 12 77
Versorgungsquote definiert als Plätze/Betten bezogen auf je 10.000 Einwohner 65 Jahre und älter (825.390 in 2008)
akutstationäre Behand-lungsplätze
rehabilitative Behand-lungsplätze
Tagesklini-sche Plätze im Akutbe-reich
Tagesklinische Plätze im Rehabereich
1,64 4,42 0,14 0,93
Versorgungsquote in der Summe aller geriatrischen Angebote in Rheinland-Pfalz 7,13
*) einschl. 10 Betten Schlaganfalleinheit
Der vom MDS angegebene Wert von 7,2 als rheinland-pfälzische Versorgungsquote
weicht von den eigenen Berechnungen leicht ab. Der aufgrund der im Krankenhaus-
plan des Landes und der Versorgungsverträge der Kassen berechnete tatsächliche
Versorgungsgrad liegt leicht unter dem MDS-Wert bei 7,13 (vgl. Tabelle 4). Diese
28
geringe Abweichung zeigt aber auch, dass die MDS-Daten offensichtlich durchaus
valide sind und sich zur Ermittlung der relativen Position eines Bundeslandes eignen.
Interessant ist zweifellos auch die Aufteilung der unterschiedlichen Versorgungsan-
gebote in dieser bundesdurchschnittlichen Quote. So bilden sich die bundesweit 11,7
Betten/Plätze pro 10.000 Einwohner zu 55 Prozent im akutstationären Sektor, zu
rund 33 Prozent im stationären Rehabereich und zu 12 Prozent in der mobilen Re-
habilitation* und im Tagesklinischen Geschehen ab (Abbildung 2).
Abbildung 2: Geriatrische Versorgungsstrukturen und Versorgungsquoten in Deutschland
Quelle: Kompetenzzentrum Geriatrie des MDS
Betrachtet man die in der geriatrischen Versorgungsquote erfassten Leistungsfelder
„Akutgeriatrie“, „Geriatrische Rehabilitation“, „Tagesklinik“ und „mobile Rehaplätze“,
so wird deutlich, dass Rheinland-Pfalz in zwei Feldern (Geriatrische Rehabilitation,
Tagesklinik) im Bundesdurchschnitt liegt und in zwei Leistungsfeldern (Akutgeriatrie,
mobile Rehaplätze) deutlich nach unten abweicht. Wobei zu bemerken ist, dass in
Rheinland-Pfalz anders als in den meisten anderen Bundesländern, mit Ausnahme
29
einer Tagesklinik, die Tageskliniken nicht an akutgeriatrischen Abteilungen an Kran-
kenhäusern, sondern an den Rehakliniken angesiedelt sind.
Legt man den bundesweiten Mittelwert (11,7) der geriatrischen Versorgungsquote als
Zielgröße zukünftiger klinischer geriatrischer Strukturen im Land zugrunde, berech-
net sich der aktuelle geriatrische zusätzliche Versorgungsbedarf wie folgt:
Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt zeigt sich ein zusätzlicher Versorgungsbe-
darf von 4,57 Betten/Plätzen pro 10.000 Einwohner 65 Jahre und älter überwie-
gend in der Akutgeriatrie und in geringerem Maße in der mobilen Reha*. Bei einer
aktuellen Einwohnerzahl von 825.390 Personen im Alter von 65 Jahren und älter be-
rechnet sich der absolute zusätzliche Bedarf auf insgesamt 377 Betten/Plätze (Tabel-
le 5).
Tabelle 5: Versorgungsbedarf definiert als fehlende Plätze/Betten bezogen auf die aktuell vorhandenen bundesdurchschnittlichen Angebotskapazitäten (SOLL) (Einwohnerzahl 2008)
Geriatrische
Akutversorgung Geriatrische Rehabilitation
Alle Ange-bote
Bet-ten
Plätze TK
Betten Plätze (TK) Mobil*
IST 135 12 365 77 0 589 SOLL 531 12 319 77 27 966 Diffe-renz
396 - -46 0 27 377
Bezogen auf die Bevölkerungsstruktur des Jahres 2020 und unter Berücksichtigung
eines unveränderten bundesweiten Mittelwertes von 11,7 ergibt sich wegen des ge-
stiegenen Anteils der über 65 jährigen ein Versorgungsbedarf von 470 Bet-
ten/Plätze vor allem in der Akutgeriatrie und der mobilen Reha (Tabelle 6).
Obwohl es, wie zu Beginn dieser Bedarfsprognose bereits festgestellt, kaum möglich
ist, einen absolut richtigen Wert für die dem Bedarf angemessenen Kapazitäten zu
ermitteln, kann doch zweifellos festgestellt werden, dass Rheinland-Pfalz im Ver-
gleich zu anderen Bundesländern einen großen Handlungsbedarf im akutstationären
Sektor aufweist. Zielsetzung der weiteren Krankenhausplanung muss es deshalb
sein, die vorhandenen klinischen Versorgungsstrukturen an den aktuellen und stei-
30
genden Bedarf anzupassen. Dabei kann und muss stufenweise vorgegangen wer-
den.
Tabelle 6: Versorgungsbedarf definiert als fehlende Plätze/Betten bezogen auf die aktuell vorhandenen bundesdurchschnittlichen Angebotskapazitäten (SOLL) (Einwohnerzahl 2020)
Geriatrische
Akutversorgung Geriatrische Rehabilitation
Alle Ange-bote
Bet-ten
Plätze (TK)
Betten Plätze (TK) Mobil*
IST 135 12 365 77 0 589 SOLL 583 12 349 77 38 1059 Diffe-renz
448 -16 0 38 470
2. Kriterien zur Ausweisung akutstationärer Kapazitäten
Die Festlegung der Standorte zur Weiterentwicklung der klinischen Geriatrie im Land
Rheinland-Pfalz orientiert sich an den im Geriatriekonzept formulierten Zielsetzungen
und Strukturvorgaben. Anhand der Bedarfsprognosen konnte ein Versorgungsbedarf
von aktuell 396 und perspektivisch rund 450 akutgeriatrischen Betten im Bundesver-
gleich nachgewiesen werden. Diese Differenz soll geschlossen werden, indem an
vorhandenen klinischen Einrichtungen, die bisher noch keine besondere Kompetenz
aufweisen, neue Behandlungsplätze eingerichtet werden.
Wie im Konzept ausführlich beschrieben, geht es bei der konkreten Zuweisung von
akutgeriatrischen Kapazitäten um die
1. Bedarfsdeckung vorrangig in den Ballungsregionen bzw. Oberzentren des
Landes und
2. regionalisierte Bedarfsdeckung in der Fläche durch den Aufbau geriatrischer
Kompetenzen an entsprechenden Standorten in Allgemeinkrankenhäusern.
Die Deckung des Versorgungsbedarfs soll und muss schrittweise erfolgen. Gerade
die auszuweisenden Einrichtungen, die heute noch nicht über die nach dem Geriat-
riekonzept notwendige Kompetenz verfügen, müssen diese in den kommenden Jah-
ren schrittweise aufbauen. Die Ausweisung zusätzlicher Kapazitäten darf nicht dazu
31
führen, dass qualifiziertes Personal an anderer Stelle abgeworben wird und damit die
dort vorhandene geriatrische Versorgung in Frage gestellt ist.
Die im Geriatriekonzept vorgesehene Intensivierung der Fort- und Weiterbildung soll
dazu beitragen, diesen unübersehbaren Mangel an qualifiziertem Fachpersonal mög-
lichst schnell zu schließen und damit auch die Voraussetzung für die Einrichtung ge-
riatrischer Behandlungskompetenz zu schaffen.
Da die geriatrische Behandlung sowohl im Weiterbildungsbereich wie auch tatsäch-
lich im Behandlungsbereich große Schnittmengen zur Inneren Medizin aufweist, ist
die teilweise Umwandlung internistischer Planbetten zu akutgeriatrischen Betten ein
weiteres grundsätzliches Kriterium der Standortauswahl. Dabei wird von einer plan-
bettenneutralen Umwandlung ausgegangen. Im Hinblick auf die Folgewirkungen der
Standortauswahl für die Krankenhausinvestitionsförderung ist bei fachlich vergleich-
bar geeigneten Standorten auch die Notwendigkeit zusätzlicher Baumaßnahmen ein
Auswahlkriterium.
Der über den ersten Schritt der Erweiterung hinausgehende Bedarf an klinischen
Plätzen in Folge der sich verändernden Altersstruktur soll durch die bedarfsgerechte
Einzelausweisung von Kapazitäten im Rahmen der fortlaufenden Krankenhauspla-
nung der kommenden Jahre gedeckt werden.
Die auszuweisenden Standorte werden im Sinne des Geriatriekonzeptes als Geriatri-
sche Einrichtungen klassifiziert. Alle im ersten Schritt und in der Zukunft auszuwei-
senden Standorte haben die allgemeinen Strukturvorgaben für Geriatrische Einrich-
tungen nach dem Geriatriekonzept des Landes Rheinland-Pfalz zu erfüllen und dar-
über hinaus selbstverständlich alle weiteren bundesweiten Vorgaben, die für die Be-
handlung geriatrischer Patientinnen und Patienten relevant sind.
32
3. Merkmale für geriatrische Hauptfachabteilungen und Allgemeinkrankenhäu-ser mit geriatrischer Kompetenz
Gemeinsame Merkmale
Die geriatrischen Hauptfachabteilungen und Allgemeinkrankenhäuser mit geriatri-
scher Kompetenz (geriatrische Einrichtungen) dienen der Akutversorgung alter, mul-
timorbider Patientinnen und Patienten mit häufig vorliegenden funktionellen Beein-
trächtigungen einschließlich der Frühmobilisation. Die Aufnahme erfolgt entweder
notfallmäßig oder auf Grund gezielter Zuweisung durch niedergelassene Haus- und
Fachärzte. Zuverlegungen aus anderen Krankenhäusern oder Krankenhausabteilun-
gen erfolgen indikationsspezifisch, z. B. nach Stürzen und Erstversorgung in der Un-
fallchirurgie oder bei spezifisch geriatrischen Komplikationen, die während eines
Krankenhausaufenthaltes auftreten können (Sturz, Schlaganfall etc.). Der Anteil von
akut aufgenommenen Patientinnen und Patienten sollte 70 % ( 50% in Allgemein-
krankenhäuser mit geriatrischer Kompetenz) nicht unterschreiten.
Die Indikationsstellung zur geriatrischen Behandlung, d.h. die Definition der geriatri-
schen Patientin und des geriatrischen Patienten, ist durch die Geriaterin oder den
Geriater vorzunehmen. Geriatrische Kompetenz ist deshalb unbedingt in der Notfall-
aufnahme bereitzustellen, ggf. durch entsprechende Konsiliarleistungen zu gewähr-
leisten. Die im OPS kodifizierten Kriterien für die Abrechenbarkeit der geriatrisch-
frührehabilitativen Komplexbehandlung (OPS 8-550) sind lückenlos einzuhalten. Der
geriatrische Bereich sollte über einen Zugang zur Intensivmedizin (Überwachung)
verfügen. Alle Patientinnen und Patienten sind nach Ende der Notwendigkeit der
Krankenhausbehandlung auf Eignung und Aussichten einer anschließenden Rehabi-
litationsbehandlung, in der Regel in einer geriatrischen Reha-Klinik, hin zu überprü-
fen. Entsprechende Maßnahmen sind nach Erfüllung der einschlägigen Kriterien
(siehe auch Kriterienkatalog des MDS zur geriatrischen Rehabilitation) indikationsge-
recht einzuleiten. Die Rate erfolgreich eingeleiteter Rehabilitationsbehandlungen soll
ebenfalls als Qualitätsindikator gelten.
Spezielle Merkmale für die Geriatrischen Hauptfachabteilungen:
Nach Abschluss einer zeitgerechten Aufbauphase sollte die geriatrische Hauptfach-
abteilung einen eigenen ärztlichen Bereitschaftsdienst und einen eigenen ärztlichen
33
Hintergrunddienst (Rufbereitschaft) auf Facharztniveau (Geriater) einrichten. Die ge-
riatrische Hauptfachabteilung muss über alle Möglichkeiten des geriatrischen
Assessments sowie der internistischen Diagnostik verfügen. In eigener Verantwor-
tung sollten alle sonographischen (einschließlich Duplexsonographie und Echokar-
diographie) sowie elektrokardiographische Untersuchungsmethoden verfügbar sein.
Bei einem erwartet hohen Anteil von Schlaganfallpatientinnen und -patienten sollte
ebenfalls die Möglichkeit der videoendoskopischen Schluckdiagnostik bereitstehen.
Die geriatrische Hauptfachabteilung sollte über eigene Betten zur Monitorüberwa-
chung (im Intermediate Care Bereich) sowie Zugang zur Intensivbehandlungsstation
verfügen. Die Geriatrie muss in der Notfallaufnahme personell vertreten sein. Die
Indikationsstellung zur geriatrischen Behandlung, d.h. die Identifikation und Definition
geriatrischer Patientinnen und Patienten ist an die Fachkompetenz der Geriaterin
oder des Geriaters gebunden.
Die geriatrische Hauptfachabteilung sollte als Weiterbildungsstätte zur Weiterbildung
in der Geriatrie anerkannt sein. Die leitende Ärztin oder der leitende Arzt sollte mittel-
fristig über die volle Weiterbildungsbefugnis für die Geriatrie verfügen. Die geriatri-
sche Hauptfachabteilung sollte für Hospitationen interessierter Kolleginnen und Kol-
legen offen stehen. Gleiches gilt für die Fort- und Weiterbildung der weiteren Team-
mitglieder, besonders aus den Bereichen Pflege, Ergo- und Physiotherapie.
4. Festlegung der Standorte zur Ausweisung akutstationärer Geriatrie-Kapazitäten
Die Planung erfolgt bezogen auf den Standort. Krankenhäuser mit geriatrischen
Hauptfachabteilungen und Allgemeinkrankenhäuser mit geriatrischer Kompetenz
werden, sofern noch nicht festgelegt, bei der Aufstellung des Krankenhausplanes
2010 ausgewählt. Es wird davon ausgegangen, dass die Umsetzung planbettenneut-
ral erfolgt.
34
4.1. Hauptfachabteilungen Geriatrie in den Ballungsregionen
Wie vorstehend bereits beschrieben, sollen in allen fünf Oberzentren des Landes
Rheinland-Pfalz akutgeriatrische Behandlungskapazitäten in Hauptfachabteilungen
Geriatrie vorhanden sein. Dies sind:
• Mainz (besteht bereits)
• Trier
• Koblenz
• Ludwigshafen
• Kaiserslautern
Das Ziel, in den Ballungsregionen des Landes akutgeriatrische Kompetenzen zu
schaffen, könnte zusammenfassend wie folgt erreicht werden:
Ort Geriatrische Hauptfach-abteilungen
Kapazität Planbetten- neutralität
Mainz Katholisches Klinikum 70 vorhanden
Trier Standortfrage im KH-Plan festlegen
40 Bedingung
Koblenz Standortfrage im KH-Plan festlegen
30 (35 Betten bereits in Nassau vorhanden)
Bedingung
Ludwigsha-fen
St. Marien- und St. Anna-stiftskrankenhaus
30 Bedingung
Kaiserslau-tern
Westpfalzklinikum 60 Bedingung
Durch die zusätzliche Ausweisung von vier Standorten für die Einrichtung von Haupt-
fachabteilungen Geriatrie kann der Versorgungsbedarf an allen Oberzentren des
Landes gedeckt werden. Ziel sollte es sein, diese zusätzlichen Betten ganz überwie-
gend durch Umwidmungen vorhandener Kapazitäten vornehmlich in der Inneren Me-
dizin zu erreichen.
35
4.2. Regionalisierte Bedarfsdeckung in der Fläche durch die Ausweisung von Standorten mit Allgemeinkrankenhäusern mit geriatrischer Kompe-tenz
Über die oben angesprochenen Standorte in den Ballungszentren des Landes Rhein-
land-Pfalz hinaus soll eine angemessene regionale geriatrische Akutversorgung in
der Fläche entstehen. Die Merkmale für Allgemeinkrankenhäuser mit geriatrischer
Kompetenz sowie die Strukturvoraussetzungen des OPS 8-550 sind zu erfüllen. Bei
der Standortauswahl sind die zu versorgende Einwohnerzahl, die geographische La-
ge sowie die Verkehrsinfrastruktur von Bedeutung. Die Mindestgröße einer Fachab-
teilung sollte 25 Planbetten nicht unterschreiten.
4.3. Bildung von Netzwerken
Regional sollte die ambulante, stationäre, teilstationäre und rehabilitative Geriatrie
miteinander vernetzt werden. Ausgehend von der Tatsache, dass die ganz überwie-
gende Mehrheit der Patientinnen und Patienten ambulant versorgt werden kann und
muss, sollen die geriatrischen Einrichtungen (Akutversorger und Rehabilitation)
durch die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu einer Verbesserung in diesem
Bereich beitragen. Umgekehrt soll durch die Propagierung des geriatrischen Fach-
wissens die bedarfsgerechte und gezielte Einweisung alter Patientinnen und Patien-
ten in die am besten geeignete Akutversorgung gefördert werden. Innerhalb der geri-
atrischen Netzwerke soll eine enge Kooperation zwischen den geriatrischen Einrich-
tungen sowohl in der Patientenversorgung als auch in der Weiterbildung der geriatri-
schen Teams sowie bei der Etablierung einheitlicher Qualitätsstandards erfolgen.
Integraler Bestandteil der Netzwerke sind auch jeweils die regional zugeordneten
geriatrischen Rehabilitationskliniken, deren Stellenwert durch die verbesserte Ein-
schätzung des Reha-Potentials alter multimorbider Patientinnen und Patienten in den
geriatrischen Akut-Einrichtungen gestärkt werden wird. Die geriatrischen Rehabilita-
tionskliniken besitzen ein hohes Maß an Fachwissen, besonders im Hinblick auf die
rehabilitativen Möglichkeiten, von dem die neu zu gründenden geriatrischen Akutver-
sorger erheblich profitieren können. Die Schnittstellenproblematik zwischen akutsta-
tionärer und rehabilitativer Behandlung kann so unter Einhaltung der etablierten
Rahmenbedingungen (siehe auch Richtlinien zur geriatrischen Rehabilitation des
MDS) erheblich gemindert werden. Durch die Bildung von geriatrischen Netzwerken
36
in den Regionen soll eine sehr enge partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Wohl
der Patientinnen und Patienten entstehen.
37
5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf den Krankenhausplan und die geriatrische Versorgungsquote
Insgesamt stellt sich die zukünftige stationäre geriatrische Versorgungslandschaft im
Hinblick auf die Kapazitäten und deren regionale Verteilung in Netzwerken wie folgt
dar:
I. Geriatrisches Netzwerk Mittelrhein-Westerwald
Standorte
Einzugsbereiche Einrichtung Akutstationäre Versorgung Planbetten
Rehabilitation
1 2 3 4 5 6* Koblenz Stadt Koblenz, LK
Mayen-Koblenz, LK Neuwied
30
Nassau Rhein-Lahn-Kreis, Marienkranken-haus
35 35
10
Bad Neuenahr
LK Ahrweiler Marienhaus Klinikum
30
LK Alten-kirchen, LK Wes-terwald
LK Altenkirchen, LK Westerwald
25-30
Betzdorf Fachklinik für Geri-atrie St. Josef
40
Burgbrohl Brohltalklinik 70 15 Gesamt 30 90-95 145 25
II. Geriatrisches Netzwerk Rheinhessen-Nahe
Standorte Einzugsbereiche Einrichtung Akutstationäre Versorgung Planbetten
Rehabilitation
1 2 3 4 5 6* Mainz Stadt Mainz,
Landkreis Mainz-Bingen, rechts-rheinische Vororte
KKM 70
Bad Kreuznach
LK Bad Kreuz-nach, LK Birken-feld, LK Rhein-Hunsrück
25-30
Franken-thal/ Worms
Städte Franken-thal u. Worms, LK Alzey-Worms, LK Bad-Dürkheim
25-30
Bad Müns-ter a. Stein
Rehaklinik Rheingrafenstein
80 5 10*
Grünstadt Kreiskranken-haus
12
Gesamt 70 50-60 80 17 10*
38
III. Geriatrisches Netzwerk Rheinpfalz
Standorte Einzugsbe-reiche
Einrichtung Akutstationäre Versorgung Planbetten
Rehabilitation
1 2 3 4 5 6* Ludwigshafen Stadt
Ludwigs-hafen, LK Rhein-pfalz, Städte Neustadt u. Speyer
St. Marien- u. St. Annastifts-Krankenhaus
30
Landau/ Südli-che Weinstra-ße
Stadt Landau, LK Südliche Weinstr., LK Germersheim
25-30
Speyer Diakonissen-Stiftungs-krankenhaus
25-30 12
Bad Bergzabern
Edith-Stein-Klinik offen
Gesamt 30 50-60 12 offen
IV. Geriatrisches Netzwerk Westpfalz
Standorte Einzugsbe-reiche
Einrichtung Akutstationäre Versorgung Planbetten
Rehabilitation
1 2 3 4 5 6* Kaiserslautern
Stadt Kai-serslautern, LK Kaisers-lautern, LK Donnersberg, LK Kusel, LK Südwest-pfalz, Städte Pirmasens u. Zweibrücken
Westpfalz-Klinikum
60
Baumholder 60 15 Gesamt 60 60 15
39
V. Geriatrisches Netzwerk Trier
Standorte Einzugsbe-reiche
Einrichtung Akutstationäre Versorgung Planbetten
Rehabilitation
1 2 3 4 5 6* Trier Stadt Trier,
LK Trier-Saarburg, LK Bernkastel-Wittlich
40
Vulkaneifel Eifel-Kreis-Bitburg-Prüm, LK Vulkaneifel, LK Cochem-Zell
25-30
Trier St. Irminen 80 20 Gesamt 40 25-30 80 20
Zusammenfassung
Akutstationäre Versorgung Planbetten
Rehabilitation Geriatrische Netzwerke in Rheinland-Pfalz
1 2 3 4 5 6* I. Mittelrhein-Westerwald 30 90-95 145 25 II. Rheinhessen-Nahe 70 50-60 80 17 10* III. Rheinpfalz 30 50-60 12 offen IV. Westpfalz 60 60 15 V. Trier 40 25-30 80 20
Gesamt 230 215-245
12 365 77 10*
Gesamt 457-487 Legende: 1 = Planbetten Hauptabteilung Geriatrie 2 = Planbetten Krankenhaus mit geriatrischer Kompetenz 3 = Tagesklinische Plätze 4 = vollstationäre Betten 5 = Tagesklinische Plätze 6 = Mobile Rehabilitation
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Die Ausweisung zusätzlicher akutgeriatrischer Behandlungskapazitäten an den vor-
geschlagenen Standorten führt schrittweise im Gesamtergebnis zu einer Ausweisung
von 457-487 Betten. Zum größten Teil kann die Ausweisung im Zusammenhang mit
der Umsetzung des Krankenhausplanes 2010 planbettenneutral erfolgen. Der Pla-
nungshorizont bis 2016 ist zu dabei berücksichtigen (Tabelle 8).
Tabelle 8: Versorgungsangebot nach Umsetzung des Geriatriekonzeptes im Bun-desvergleich bezogen auf die Einwohnerzahl des Jahres 2008 und 2020
akutstationä-re Behand-lungsplätze*
rehabilitative stationäre Behand-
lungsplätze
Tagesklini-sche Plätze Im Rehabe-
reich
Mobile Rehabilitation
Alle Ange-bote
SOLL nach Bundesver-gleich 2008
543 319 77 27 966
SOLL nach Bundesver-gleich 2020
595 349 77 38 1059
IST RLP nach Umset-zung
457-487 365 77 10-40 909-969
* inklusive der tagesklinischen Plätze
Das Land wird mit diesem Konzept und den daraus resultierenden Standortentschei-
dungen seiner Verantwortung für eine flächendeckende und hochwertige Versorgung
geriatrischer Patientinnen und Patienten gerecht. Es sorgt für zukunftsfähige Struktu-
ren, die die vorhandenen Defizite in den Behandlungsstrukturen, aber auch im Be-
reich der Fort- und Weiterbildung aufgreifen. Durchgängige Behandlungsprozesse
über die Sektoren hinweg werden ermöglicht.
Die Standortentscheidungen orientieren sich konsequent an den vorhandenen geriat-
rischen Kompetenzen im Land und dem regionalen Versorgungsbedarf. Sie berück-
sichtigen die wirtschaftlichen Folgen für die Kostenträger und den Haushalt des Lan-
des Rheinland-Pfalz, indem vorhandene Strukturen genutzt und weniger ausgelaste-
te Kapazitäten umgewidmet werden.
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Geriatriekonzept des Landes Rheinland-Pfalz
IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz Referat für Reden und Öffentlichkeitsarbeit Bauhofstraße 9 55116 Mainz www.masgff.rlp.de Verfasser: Abteilung für Gesundheit des
Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz Stand: Dezember 2009
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