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Gesamtschule in Hamburg Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung Informationen für Eltern

Gesamtschule in Hamburg...und Realschule, Gymnasium) unter-scheidet, will die vorliegende Broschü-re vor allem die Arbeit dieser Schul-form verständlich machen. Jede Gesamtschule

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Gesamtschule in Hamburg

Behörde für Schule,Jugend und Berufsbildung

Informationen für Eltern

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Gesamtschule in Hamburg

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Inhalt

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6

6

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19

Vorwort

Standorte der Gesamtschulen

in Hamburg

Die Adressen

Gesamtschulen in Hamburg

Integrierte Gesamtschulen (IGS)

• Die Schulformwahl• Wie wird die Gesamtschule den unterschied-

lichen Begabungen und Interessen gerecht?• Was bedeutet Binnendifferenzierung?• Was versteht man unter Leistungsdifferen-

zierung bzw. Fachleistungsdifferenzierung?• Was bedeuten Wahlpflichtunterricht und

Interessendifferenzierung?• Die Klasse: Rückhalt und Orientierung• Die Gesamtschule fördert soziales Handeln

Unterricht an der Gesamtschule

• Die Jahrgänge 5 und 6• Fachleistungsdifferenzierung• Die Einstufung in Kurse• Jahrgangsstufen 7 und 8• Leistungsbezogene Kurseinstufung

(Differenzierung) in Jahrgang 7• Neue Herausforderung• Die Jahrgangsstufen 9 und 10• Das Zeugnis in den Jahrgangsstufen 9 und 10• Die Abschlüsse der integrierten Gesamtschule

Kooperative Gesamtschule (KGS)

Weitere Informationen

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Sehr geehrte Eltern,

Ihr Kind wird bald die Grundschuleverlassen. Sie entscheiden, welchenweiteren schulischen Weg es einschla-gen wird.

Sie können wählen zwischen der Beobachtungsstufe der Haupt- und Realschule oder der Beobachtungs-stufe des Gymnasiums. Sie können IhrKind aber auch an einer Gesamtschuleanmelden. Die Wahlmöglichkeitenwerden Ihnen in der Broschüre »Denrichtigen Weg wählen« erläutert, diean alle Eltern der Schülerinnen undSchüler der vierten Klassen verteiltwird. Dort finden Sie auch viele wich-tige Informationen über die weiterfüh-renden Schulen in Ihrem Wohnbezirk.

Die Gesamtschule ist eine derSchulformen, für die Sie sich entschei-den können. Hamburg kennt zwei ver-schiedene Formen der Gesamtschule:die integrierte Gesamtschule an 38und die kooperative Gesamtschule anzwei Standorten.

Obwohl Hamburg seit vielen JahrenErfahrungen mit Gesamtschulen hat,haben längst nicht alle Eltern dieseSchulform in ihrer eigenen Schulzeitkennenlernen können. Und weil sichbesonders die integrierte Gesamtschu-le in vielen Bereichen von den Schulendes gegliederten Schulsystems (Haupt-

und Realschule, Gymnasium) unter-scheidet, will die vorliegende Broschü-re vor allem die Arbeit dieser Schul-form verständlich machen.

Jede Gesamtschule kann, daraufmöchte ich ausdrücklich hinweisen, inEinzelheiten von dem hier geschilder-ten Regelfall abweichen. Die eigenenpädagogischen Schwerpunkte hat jedeSchule in ihrem Schulprogramm fest-gelegt. Die Gesamtschulen informierenSie gern über ihre jeweiligen Beson-derheiten.

Die Abschlüsse der Hamburger Ge-samtschulen werden in allen Bundes-ländern anerkannt.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Schriftzusammen mit der Broschüre »Denrichtigen Weg wählen« hilft, die rich-tige Schule für Ihr Kind zu finden.

Mit freundlichem Gruß

Peter DaschnerLandesschulrat

Vorwort

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Standorte der Gesamtschulen in Hamburg

Wandsbek

Harburg

Bergedorf

Altona

Mitte

NordEims-büttel

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Die Adressen

Integrierte Gesamtschulen

1 GS SteilshoopGropiusring · HH✆ - Schulleiter (SL): Dieter Maibaum

2 GS Alter TeichwegAlter Teichweg 200 · HH✆ -SL: Roswitha Löding

3 GS HornSnitgerreihe · HH✆ - SL: Albrecht Hanf

4 GS WinterhudeMeerweinstraße 28 · HH,✆ -SL: Martin Heusler

5 Ida Ehre GesamtschuleBogenstraße · HH,✆ -SL: Christa Carl

6 Rudolf-Roß-GesamtschuleNeustädter Str. · HH✆ -SL: Dr. Anne Buhr

7 Bruno-Tesch-Gesamtschule1)

Billrothstraße · HH✆ ⁄ SL: Dorothea Eichhorn

8 Max-Brauer-SchuleBei d. Paul-Gerhardt-Kirche - HH✆ -SL: Barbara Riekmann

9 GS BahrenfeldRegerstraße ⁄ · HH✆ -SL: Werner Stolpe

10 GS BlankeneseFrahmstraße a/b · HH✆ -SL: Gert Upadek

11 Geschwister-Scholl-GesamtschuleBöttcherkamp · HH✆ -SL: Frieder Bachteler

12 GS StellingenBrehmweg · HH✆ -SL: Holger Radtke

13 GS EppendorfBreitenfelder Str. · HH✆ -SL: Rainer Griep

14 GS EidelstedtLohkampstraße · HH,✆ -SL: Karl Harnischfeger

15 Julius-Leber-SchuleHalstenbeker Str. · HH,✆ -SL: Klaus Tobel

16 GS NiendorfPaul-Sorge-Straße - HH✆ -SL: Johannes Paustenbach

17 GS Grellkamp1)

Grellkamp · HH✆ -SL: Peter Krug

18 Fritz-Schumacher-SchuleTimmerloh - · HH✆ -SL: Gerhard Meyer

19 GS Am HeidbergFritz-Schumacher-Allee HH✆ -SL: Gerhard Kolz

20 GS PoppenbüttelSchulbergredder und HH✆ -SL: Rainer Hoffmann

21 GS WalddörferAhrensburger Weg · HH✆ -SL: Elisabeth Thölke

22 GS BergstedtBergstedter Alte Landstraße HH✆ -SL: Birghild Böcker

23 Peter-Petersen-SchuleAm Pfeilshof · HH✆ -SL: Uwe Ohlsen

24 Erich-Kästner-GesamtschuleAn der Berner Au · HH✆ -SL: Ulrike Janke

25 Otto-Hahn-SchuleJenfelder Allee · HH✆ -SL: Klaus Schattenberg

26 GS ÖjendorfOjendorfer Höhe · HH✆ -SL: Dr. Gottfried Pareigis

27 GS MümmelmannsbergMümmelmannsberg HH✆ -SL: Klaus Reinsch

28 GS LohbrüggeBinnenfeldredder · HH✆ -SL: Gerhard Lein

29 GS BergedorfLadenbeker Weg · HH✆ -SL: Dr. Dirk Hagener

30 GS AllermöheMargit-Zinke-Str. - HH✆ -SL: Walter Boiger

31 GS FährbuernfleetWalter-Rothenburg-Weg HH✆ -SL: Marianne Manhart

32 GS KirchdorfNeuenfelder Str. · HH✆ -SL: Ernst Lobischer

33 GS WilhelmsburgRotenhäuser Str. · HH✆ -SL: Dörte von Wolffradt

34 GS HarburgEißendorfer Str. · HH✆ -SL: Klaus Fink

35 GS SüderelbeNeumoorstück - · HH✆ -SL: Jürgen Schreiter

36 GS FischbekFischbeker Moor · HH✆ -SL: Thomas Grüber

37 GS FinkenwerderNorderschulweg · HH✆ -stellv. SL: Jörg Fiderer

Gesamtschule besonderer

pädagogischer Prägung

38 Albert-Schweitzer-SchuleSchluchtweg · HH✆ SL: Holger Tretau

Kooperative Gesamtschulen

39 Heinrich-Hertz-SchuleGrasweg - · HH✆ -SL: Gerd Augustin

40 KGS BenzenbergwegBenzenbergweg · HH✆ -SL: Gerhard Kobe

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1) keine Aufnahme in Jahrgang 5 möglich

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Die Gesamtschulen sind Schulen fürSchülerinnen und Schüler aller Bega-bungen und Interessen. Sie stehen al-len Schülerinnen und Schülern offen,die aus den 4. Klassen der Grund-schulen in die 5. Klasse versetzt wor-den sind.

In Hamburg gibt es zwei unter-schiedliche Formen der Gesamtschule:die integrierte Gesamtschule und diekooperative Gesamtschule.

Die vorliegende Informationsschriftbefasst sich hauptsächlich mit der inte-grierten Form der Gesamtschule. Dieintegrierte Gesamtschule unterscheidetsich in vielen Bereichen von den be-kannten Schulformen des dreigliedrigenSchulsystems (Haupt- und Realschule,Gymnasium). Die integrierte Gesamt-schule ist in Hamburg Regelschule. Dasbedeutet, dass alle Eltern, die ihr Kindauf eine integrierte Gesamtschule schi-cken wollen, dazu die Möglichkeit ha-ben.

Die kooperative Gesamtschule ist inHamburg an zwei Standorten vertreten,beide in Hamburg-Nord. Die wesent-lichen Informationen über Ziele undAufbau dieser Schulform werden aufder Seite 18 dieser Broschüre erläutert.

Die Abschlüsse der Gesamtschulenwerden in allen Bundesländern aner-kannt.

Die Schulformwahl

Eltern wollen die besten Zukunftschan-cen für ihr Kind. Eine gute Ausbildunggehört dazu und die richtige Schule istdafür eine wichtige Voraussetzung. Inder vierten Grundschulklasse ihres Kindes stehen die Eltern vor der Ent-scheidung: Welcher Schule sollen sie ihrKind anvertrauen? In welcher Schul-form wird es am besten gefördert undwo kann es optimale Leistungen brin-gen?

Häufig ist der erhoffte Schulab-schluss entscheidend für die Schulform-wahl. Nicht selten muss diese Entschei-dung später korrigiert werden, weil dasKind mit seinen schulischen Leistungennicht die Erwartungen erfüllt oderunterfordert ist und nicht zeigen kann,was in ihm steckt. Eine Situation, die füralle schwierig ist – und die die Gesamt-schule verhindern will.

Deshalb: Späte Festlegung auf einen Abschluss!

Weil bei einem zehnjährigen Kind niemand mit Sicherheit sagen kann,welchen Schulabschluss es einmal er-reichen wird, hält die integrierte Ge-samtschule diese Entscheidung mög-lichst lange offen.

Anders als in allen anderen Schulfor-men wird in der integrierten Gesamt-schule am Ende der sechsten Klassekeine Entscheidung über die weitereSchullaufbahn getroffen. Alle Schüle-rinnen und Schüler bleiben in ihrerSchule und werden dort entsprechendihren Leistungen, Fähigkeiten undInteressen unterrichtet. Die Klassen-gemeinschaft bleibt bestehen, dennsie ist als sozialer Bezugspunkt für Kin-der und Jugendliche von großer Bedeu-tung.

Auch sehr leistungsstarke Schüle-rinnen und Schüler können im Verlaufder Schulzeit in persönliche Krisen geraten, die oft Auswirkungen auf dieschulischen Leistungen haben.

Die integrierten Gesamtschulen kön-nen mit solchen Krisen umgehen, ohnedie Jugendlichen in eine andere Schul-form abzuschulen.

6

Gesamtschulen

in Hamburg

Integrierte Gesamtschule

Bei meinemJan meint die

Lehrerin, dass erkaum das Gymnasium

schaffen wird. . .

Lea

hat eineEmpfehlung fürs

Gymnasium. Soll ichsie auf die Gesamt-schule schicken?

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Den Schülerinnen und Schülern derintegrierten Gesamtschule stehen alleBildungswege und Berufsmöglichkeitenoffen. Durch den weitgehend gemeinsa-men Bildungsgang aller Schülerinnenund Schüler bis zum Ende der Sekun-darstufe I (Jahrgangsstufen 5 bis 10)wird niemand aufgrund seiner Leistun-gen aus der schulischen Gemeinschaftausgegrenzt. Kurse auf unterschiedli-chem Leistungsniveau und die Mög-lichkeit der Wahl unterschiedlicher Fä-cher ermöglichen allen Schülerinnenund Schülern eine Schulausbildung, dieihren Leistungen, Fähigkeiten undInteressen entspricht.

Änderungen der Abschlussprognosesind bis in den neunten und sogar zehn-ten Jahrgang an der integrierten Ge-samtschule noch möglich.

Von dieser Offenheit profitieren»Spätstarter« ebenso wie solche Kinder,die bereits mit einer »sicheren« Emp-fehlung von der Grundschule kommen.

Wie wird die integrierte

Gesamtschule den unterschied-

lichen Begabungen

und Interessen gerecht?

Zur integrierten Gesamtschule gehörtdie Vielfalt ihrer Schülerinnen undSchüler. So unterschiedlich die Kindersind, so unterschiedlich muss auch dasUnterrichtsangebot sein.

Die integrierte Gesamtschule bietetden leistungsstarken Schülerinnen undSchülern ebenso ein passendes Unter-richtsangebot wie den Kindern und Ju-gendlichen, denen das Begreifen undLernen mehr Schwierigkeiten bereitet.Die unterschiedlichen Lerninteressenund Leistungsvoraussetzungen derSchülerinnen und Schüler werden in al-len Jahrgängen berücksichtigt.

Dies geschieht durch

• unterschiedliche Anforderungen füreinzelne Schülerinnen und Schülerin einer Lerngruppe (Binnendifferenzierung)

• Lerngruppen, in denen unterschied-lich hohe Leistungsanforderungengestellt werden (Leistungsdifferenzierung)

• Wahlpflichtunterricht, in dem dieSchülerinnen und Schüler fachlicheSchwerpunkte für sich setzen(Interessendifferenzierung)

• Förderangebote in Kleingruppen(individuelle Förderung)

So wird erreicht, dass einerseits keineSchülerin bzw. kein Schüler wegenmangelnder Leistungen seine Schuleund seine Klasse verlassen muss. Ande-rerseits werden besonders befähigteSchülerinnen und Schüler zu hohenLeistungen herausgefordert.

Was bedeutet

Binnendifferenzierung?

Schülerinnen und Schüler, die denLernstoff bereits verstanden haben undselbstständig anwenden können, erhal-ten weiterführende Aufgaben, währenddiejenigen, die noch nicht so weit sind,Aufgaben bekommen, mit deren Hilfesie den Lernstoff verstehen und einübenkönnen. Wichtige Arbeitsformen derBinnendifferenzierung sind Partner-und Gruppenarbeit. Dabei arbeitenzwei, drei oder mehr Schülerinnen undSchüler an unterschiedlich komplexenAufgaben zum gleichen Thema. DieSchule unterscheidet bei der Vermitt-lung der Unterrichtsinhalte in grundle-gende Anforderungen, die von allenSchülerinnen und Schülern erreichtwerden sollen und in erweiterte Anfor-derungen, die von den Schülerinnenund Schülern auf dem jeweiligen Gebiet

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Die integrierte Gesamtschule

lässt ihren Schülerinnen und

Schülern Zeit und gibt ihnen die

Möglichkeit herauszufinden,

wo ihre besonderen Fähigkeiten

und Stärken liegen.

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mehr Kenntnisse, Fähigkeiten und Fer-tigkeiten verlangen.

Was versteht man unter

Leistungsdifferenzierung bzw.

Fachleistungsdifferenzierung?

Wenn die Unterschiede bei den Lern-fortschritten in einer Klasse größer werden, richtet die Schule mehrereLerngruppen mit entsprechenden An-forderungen ein.

So haben die Schülerinnen undSchüler, die größere Schwierigkeitenmit dem jeweiligen Lernstoff haben, inihrer Gruppe mehr Zeit, um die Unter-richtsinhalte zu verstehen und um dasVerstandene einzuüben. Die weiterFortgeschrittenen nutzen diese Zeit bei-spielsweise, um zusätzliche Vokabeln zulernen oder komplizierte Gleichungenzu lösen.

Langjährige Unterrichtserfahrungenhaben ergeben, dass es sinnvoll ist, zu-erst in den Fächern Englisch und Ma-thematik Kurse mit unterschiedlichemLeistungsniveau einzurichten. Wer imEnglisch- oder Mathematikunterrichtder 5. oder 6. Jahrgangsstufe schnell gu-te bis sehr gute Lernergebnisse erreicht,

kommt in der Jahrgangsstufe 6 oder 7mit Schülerinnen und Schülern mitebenso guten Leistungen aus einer Pa-rallelklasse in eine neu gebildete Lern-gruppe, in der erweiterte Anforderun-gen an die Kinder gestellt werden. Alleanderen lernen weiterhin zusammen inihrer nun kleineren Klasse. Die ur-sprüngliche Klassengemeinschaft bleibtso für die Schülerinnen und Schülergrundsätzlich bestehen, allerdings ver-lassen einige stundenweise ihre Klasse,um in ihrer neugebildetenLerngruppe–demFachleistungskurs – unterrichtet zuwerden.

Der für diese Lernorganisation ge-wählte Begriff »Fachleistungsdifferen-zierung« verdeutlicht, dass die Zugehö-rigkeit zu einer Lerngruppe immer nurvon den jeweiligen Leistungen in die-sem einen Fach bestimmt wird. Schüle-rinnen und Schüler mit guten bis sehrguten Leistungen – z. B. in Mathematik– können auch dann den Fachleistungs-kurs mit erweiterten Anforderungen be-suchen, wenn sie in den anderen Fä-chern nur durchschnittliche Leistungenzeigen.

Umgekehrt soll niemand, nur weil sieoder er Schwierigkeiten in Mathematikhat, die Möglichkeit verlieren, in Eng-lisch den anspruchsvolleren Kurs zu be-suchen, sofern die notwendigen Leis-tungsvoraussetzungen vorliegen. Die

enge Zusammenarbeit der Lehrerinnenund Lehrer, die Fachleistungskurse mitunterschiedlichen Anforderungen un-terrichten, stellt sicher, dass Schülerin-nen und Schüler bei einem andauern-den Leistungsabfall oder einer spürba-ren Leistungsverbesserung den Fach-leistungskurs wechseln können.

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Schülerinnen und Schüler, die sich

in einem Fachleistungskurs mit

grundlegenden Anforderungen

verbessern, können in einen Kurs

mit erweiterten Anforderungen

überwechseln.

Bei nicht ausreichenden

Leistungen in einem Kurs mit

erweiterten Anforderungen wech-

selt die Schülerin oder der Schüler

in einen einfacheren Kurs über. Da

diese Einteilung von Fach zu Fach

geschieht, sind sehr individuelle

Leistungsprofile möglich.

Durch diese Unterrichts-

organisation kann die integrierte

Gesamtschule darauf verzichten,

dass Schülerinnen und Schüler

mit nicht ausreichenden Leistun-

gen ein Schuljahr wiederholen

müssen – also: »Sitzenbleiben«

gibt es nicht.

INTEGRIERTE GESAMTSCHULE

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Was bedeuten

Wahlpflichtunterricht und

Interessendifferenzierung?

Je älter die Schülerinnen und Schülerwerden, umso deutlicher zeigen sich ih-re unterschiedlichen Interessen.

In der integrierten Gesamtschulekönnen die Schülerinnen und Schülerzusammen mit ihren Eltern bestimmen,in welchen Unterrichtsbereichen sieSchwerpunkte setzen wollen (Interes-sendifferenzierung).

Viele Fächer stehen zur Wahl, z. B.weitere Fremdsprachen, Natur undTechnik, Naturwissenschaften, Erdkun-de/Geschichte, Arbeitslehre, Literatur,Kunst, Musik, Darstellendes Spiel,Sport. Jede Schülerin und jeder Schülerhat aber auch die Pflicht, zwei dieserFächer zu wählen. Der Wahlpflichtbe-reich umfasst in den Jahrgangsstufen 7bis 10 wöchentlich sechs Unterrichts-stunden. Jeder kann im Wahlpflichtbe-reich seinen Fachinteressen nachgehen;denn es gibt keine Fächer, die nur fürSchülerinnen und Schüler vorgesehensind, die die Schule voraussichtlich mitdem Hauptschulabschluss verlassenwerden oder solche, die nur jemandwählen kann, der später das Abitur ma-chen will.

Wer eine zweite Fremdsprache ler-nen will, kann ab Jahrgangsstufe 7 da-

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Vor Beginn der Differenzierung

Nach Beginn der Differenzierung

Klasse 6a

Klasse 7a

Klasse 6b

Klasse 7b

Mischgruppe aus 7a und 7b

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Die Klasse –

Rückhalt und Orientierung

Alle Schülerinnen und Schüler brau-chen Haltepunkte und Orientierungenim Schulalltag. Sie brauchen verlässli-che Ansprechpartnerinnen und -partnerund eine vertrauensvolle Lernatmo-sphäre. Auf die bewusste Gestaltung desKlassenlebens legen die Gesamtschulenviel Wert.

Schon bei der Anmeldung für dieweiterführende Schule können ElternWissenswertes über Stärken, Ängste,Wünsche und Fähigkeiten der Kindermit den Pädagogen der aufnehmendenGesamtschule besprechen.

Unter Berücksichtigung dieser Ge-spräche und der Zielsetzung der Ge-samtschule, dass in ihr Kinder unter-schiedlicher Begabungen, Interessenund Herkunft gemeinsam lernen und le-ben, werden die neuen Klassen zu-sam-mengesetzt. In den ersten Schulwochender fünften Klassen werden viele Stun-den genutzt, um das Zusammenwach-sen der Kinder in ihrer Klasse zu för-dern. Auch die Klassenreisen in den 5.und 6. Klassen sollen vor allem die Klas-sengemeinschaft stärken.

Die Klasse soll den Schülerinnen undSchülern Schutz, Anregung und Rück-halt bieten, in ihr soll sich jedes Kindangenommen und unterstützt fühlen.

10

INTEGRIERTE GESAMTSCHULE

Unterricht ihrer Klasse bzw. ihres Kur-ses teilnehmen können. Diese besonde-re Form der pädagogischen Zuwendungsoll vermeiden, dass Kinder zu Schul-versagern werden.

Unterricht in der Herkunftssprache

der Schülerinnen und Schüler

Einige integrierte Gesamtschulen bietenzudem Unterricht in der Herkunftsspra-che der Schülerinnen und Schüler an.Welche Sprachen an den einzelnenSchulen angeboten werden, können Sie im SchulInformationsZentrum(SIZ) erfragen: ✆ 4 28 63 - 33 20.

mit beginnen. Für Schülerinnen undSchüler, die das Abitur anstreben, ist esin der Regel günstig, die zweite Fremd-sprache schon in Jahrgang 7 zu wählen.Sie können unter Umständen aber auchspäter noch damit anfangen.

Gleichzeitig läuft der Unterricht inden Fächern weiter, die für alle Schüle-rinnen und Schüler Pflicht sind. Pflicht-fächer können nicht abgewählt werden.

Für den angestrebten Schulabschlussspielt es keine Rolle, welche Fächer dieSchülerin oder der Schüler im Wahl-pflichtbereich wählt. Das bedeutet abernicht, dass der Wahlpflichtunterrichtkeinen Einfluss auf den erreichbarenAbschluss hat. Die Noten in den beidenWahlpflichtfächern zählen im Ab-schlusszeugnis genau so viel wie die Noten der Pflichtfächer.

Förderangebote in Kleingruppen

Ab Jahrgangsstufe 5 können die inte-grierten Gesamtschulen für Schülerin-nen und Schüler, die besondere Lern-schwierigkeiten haben, Förderunter-richt anbieten. Das geschieht meistensin den Fächern Deutsch, Englisch undMathematik, gelegentlich auch in ande-ren Fächern. Mit Hilfe eines stundenweise erteiltenFörderunterrichts sollen Kinder mitLernschwierigkeiten so unterstützt wer-den, dass sie weiterhin am normalen

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Ein gemeinsamer Wochen- oder Tages-anfang, der Ausklang am Ende eines Ta-ges oder der Woche, gemeinsame Unter-nehmungen, Klassenrat, Gruppenspieleu.a.m. helfen, Vorurteile abzubauen undVerständnis füreinander zu entwickeln.

In den »Tutorenstunden« bespre-chen die Schülerinnen und Schüler ihreeventuell vorhandenen Probleme in-nerhalb der Klasse oder mit Lehrkräf-ten. Sie lernen dabei, wie Konfliktesachlich und vernünftig gelöst werdenkönnen.

Je älter die Schülerinnen und Schülerwerden, um so seltener findet der Un-terricht an der integrierten Gesamt-schule im Klassenverband mit allen zu-sammen statt. Jede Schülerin bzw. jederSchüler besucht nun die gewählten Kur-se im Fachunterricht (Wahlpflichtunter-richt) und die Leistungskurse im Pflicht-bereich. Einige Fächer werden weiter-hin im Klassenverband unterrichtet.

Einige integrierte Gesamtschulen bil-den nach der Jahrgangs-stufe 7 neue Klassenver-bände mit Schülerinnenund Schüler, die gleicheWahlpflichtkurse gewählthaben. Dies hat den Vor-teil, dass Jugendliche mitähnlichen schulischen In-teressen gemeinsam unter-richtet werden.

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Die Gesamtschule fördert soziales Handeln

Es ist ein wichtiges Ziel der integriertenGesamtschule, Kinder und Jugendlichedarin zu bestärken, Verantwortung fürsich selbst und andere zu übernehmenund entsprechend zu handeln. Die in-tegrierte Gesamtschule hat die Erzie-hung der Schülerinnen und Schüler zuToleranz, Durchsetzungsfähigkeit undRücksichtnahme, zu Friedfertigkeit undKonfliktbewältigung zu ihrem Pro-gramm erhoben.

Die integrierte Gesamtschule bietetdafür gute Voraussetzungen. Bis zu ihrem Schulabschluss bleiben die Schülerinnen und Schüler in einerSchulgemeinschaft. Die Kontakte derSchülerinnen und Schüler innerhalb ihrer verschiedenen Lerngruppen för-dern die Aufgeschlossenheit für Fragen,Einstellungen und Handlungsweisen der anderen. Sie schärfen auch den

Blick für unterschiedlicheStärken und Schwächen.

Die Schülerinnen und Schüler lernenin der integrierten Gesamtschule ver-schiedene Formen der Wissensvermitt-lung kennen und entwickeln dem je-weiligen Ziel und der eigenen Persön-lichkeit angemessene Lernstrategien.Dazu tragen unterschiedliche Unter-richtsformen wie Gruppenarbeit, Part-nerarbeit und Projektarbeit bei. Auchdas Miteinander von praktischem Tunund wissenschaftsorientiertem Lernenlassen viele Lernwege gleichzeitig zu.

Die Auseinandersetzung mit der Be-rufswelt im Betriebspraktikum und dieVerbindung von Theorie und Praxis imUnterrichtfach »Arbeitslehre/Berufs-

Schülerinnen und Schüler unter-

schiedlicher Herkunft und mit

unterschiedlichen Fähigkeiten,

Anschauungen und Interessen

lernen gemeinsam.

Die tägliche Begegnung

stärkt das gegenseitige Verständ-

nis, die Hilfsbereitschaft für

Schwächere und die Achtung vor

Andersdenkenden.

Unterschiedlichkeit wird

als Normalität erlebt und nicht als

Bedrohung empfunden.

Die integrierte Gesamtschule hat

mit den Tutorenstunden (Klassen-

lehrerstunden) ein besonderes

Übungsfeld für soziales Lernen

geschaffen.

Hier wird die Bereitschaft

gefördert, Verantwortung zu über-

nehmen.

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Fächer und Unterrichtsstundenin den Jahrgangsstufen 5 und 6:

Fach Std. pro Woche:

in den Jahrgangsstufen: 5 6

Deutsch 5 4

Mathematik 4 4

Englisch 4 4

Biologie / Physik 2 3

Arbeitslehre/Berufsorientierung 2 2

Politik 3 3

Religion 2 2

Bildende Kunst 2 2

Musik 2 2

Sport 3 3

Tutorenstunde 1 1

Insgesamt: 30 30

Unterricht an der Gesamtschule

Die Jahrgänge 5 und 6

Die integrierte Gesamtschule knüpft andie Erfahrungen der Kinder aus derGrundschule an: Es gibt eine Klassen-lehrerin bzw. einen Klassenlehrer, die»Tutorin« bzw. »Tutor« genannt wer-den. Nicht selten übernehmen zwei Pä-dagogen gemeinsam diese Aufgabe –das Tutorenteam. Um dafür genug Zeitzu haben, ist im Stundenplan der 5. und6. Klassen eine Unterrichtsstunde proWoche keinem speziellen Unterrichts-fach zugeordnet, sondern steht als Tu-torenstunde (»Klassenlehrerstunde«)zur Verfügung.

Die Orientierungsfrequenz (das istdie Zahl der Schülerinnen und Schülerin einer Klasse) liegt in den 5. und 6.Klassen in der Regel bei 26 Kindern.Diese Richtgröße kann an der einzelnenSchule unter- bzw. überschritten wer-den.

An einigen integrierten Gesamtschu-len erhalten die Schülerinnen undSchüler der Jahrgangsstufe 5 ein Be-richtszeugnis statt eines Notenzeugnis-ses. Diese Entscheidung wird nicht wiein der Grundschule von der Mehrheitder Eltern in einer Klasse gefällt, son-dern von der Schulkonferenz. Der El-ternrat entsendet gewählte Vertreter indie Schulkonferenz und ist dadurch andieser Entscheidung beteiligt.

Alle Schülerinnen und Schüler derfünften Klassen rücken nach einem Jahrohne Versetzungsformalitäten in dieJahrgangsstufe sechs auf.

Auf dem Stundenplan der Schülerin-nen und Schüler in den Jahrgangs-stufen 5 und 6 stehen jeweils 30 Unter-richtsstunden pro Woche. Einige Fächersind neu und fordern die Kinder heraus.In einigen Fächern werden die Kinder

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orientierung« erweitern den Erfah-rungsraum der Schule.

Unterstützung durch den

Beratungsdienst

Nicht alle Probleme und Schwierigkei-ten, die Schülerinnen und Schüler imZusammenhang mit der Schule haben,lassen sich in den Tutorenstunden undim übrigen Unterricht lösen. Die Lehre-rinnen und Lehrer der integrierten Ge-samtschule bieten zwar Hilfe undUnterstützung an, sie können und wol-len jedoch den Eltern ihre Erziehungs-aufgabe nicht abnehmen. Eine gute Zu-sammenarbeit zwischen den Eltern undden Lehrerinnen und Lehrern ist daherwichtig.

Bei Problemen ist es sinnvoll, dasssich die Eltern zunächst an die Tutoren(Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer)ihres Kindes wenden. Bei größeren Pro-blemen kann auch der Beratungsdienstder Gesamtschule um Mithilfe gebetenwerden. Zum Beratungsdienst gehörenbesonders ausgebildete Beratungslehre-rinnen und Beratungslehrer sowie Sozi-alpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen.

INTEGRIERTE GESAMTSCHULE

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von ihrer Klassenlehrerin oder ihremKlassenlehrer unterrichtet, in anderenFächern wird der Unterricht von Fach-lehrerinnen und -lehrern erteilt.

Im Unterricht in »Arbeitslehre/Be-rufsorientierung« und in »Physik« wer-den meist Lerngruppen gebildet, damitdie Schülerinnen und Schüler in denWerkstätten und Fachräumen besser ar-beiten können.

Fachleistungsdifferenzierung

In der Jahrgangsstufe 6 wird zwar derüberwiegende Teil des Unterrichtsweiterhin im Klassenverband erteilt,aber in »Englisch« und »Mathematik«können ab jetzt Lerngruppen gebildetwerden, die unterschiedlich hohe An-forderungen an die Schülerinnen undSchüler stellen. Die integrierte Ge-samtschule nennt diese Form derUnterrichtsorganisation »Fachleistungs-differenzierung«. Obwohl im Fach»Deutsch« die Differenzierung in derRegel erst später vorgesehen ist, ist esmöglich, damit bereits in Jahrgang 6 zubeginnen. Wann diese leistungsbezoge-ne Einstufung der Schülerinnen undSchüler in unterschiedliche Lerngrup-pen erfolgt, unterscheidet sich vonSchule zu Schule und ist in einem För-derkonzept im Schulprogramm der je-weiligen Schule festgelegt. Einige begin-nen mit der Differenzierung schon am

13

Anfang der 6. Klasse, andere führen siewährend des Schuljahres oder am Endeein. Spätestens zu Beginn des 7. Schul-jahres wird jedoch an allen integriertenGesamtschulen der Unterricht in »Ma-thematik« und »Englisch« in Lerngrup-pen unterrichtet, die unterschiedlichhohe Anforderungen an die Schülerin-nen und Schüler stellen. Diese Lern-gruppen werden als »Leistungs-kurse«bezeichnet.

Die Einstufung in Kurse

Die Einstufung in die Leistungskursewird gründlich vorbereitet. Im Laufe desJahres schreiben die Schülerinnen undSchüler in den Fächern »Englisch« und»Mathematik« Klassenarbeiten, die esermöglichen, ihre Leistungen miteinan-der zu vergleichen. Auf der Grundlagedieser Vergleichsarbeiten und den übri-gen Jahresleistungen beraten und ent-scheiden die Lehrerinnen und Lehrer inder Zeugniskonferenz, an welchemKurs die Schülerin bzw. der Schüler imnächsten Schulhalbjahr teilnehmenwird. Diese Entscheidung teilt die Schu-le den Eltern schriftlich mit, und zwarspätestens eine Unterrichtswoche bevordie Schülerin oder der Schüler in denKurs aufgenommen wird.

Wenn Eltern mit der Kurseinteilungihres Kindes nicht einverstanden sindund im Gespräch mit der Tutorin bzw.

dem Tutor, der zuständigen Fachlehr-kraft und der betreffenden Abteilungs-leitung keine Einigung erreicht wird,wird die Schülerin oder der Schüler fürdie Dauer von sechs Unterrichtswochenprobeweise in dem gewünschten Leis-tungskurs aufgenommen. Danach ent-scheidet die Zeugniskonferenz endgül-tig über die Kurseinstufung.

Im zweiten Halbjahr der sechstenKlasse wählen die Schülerinnen undSchüler der integrierten Gesamtschulegemeinsam mit ihren Eltern aus einembreiten Angebot zwei Unterrichtsfächer,die sie im kommenden Schuljahr zu-sätzlich in ihren Stundenplan aufneh-men werden. Weil jede Schülerin bzw.jeder Schüler zwei Fächer wählen muss,nennt die Gesamtschule diese Fächer»Wahlpflichtfächer«.

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Eltern entschieden, welche zwei zusätz-lichen Fächer ab jetzt auf dem eigenenStundenplan stehen sollen. Diese bei-den aus einem größeren Angebot unter-schiedlicher Unterrichtsfächer ausge-wählten »Wahlpflichtfächer« ergänzendas für alle Schülerinnen und Schülerverbindliche Unterrichtsangebot in denJahrgangsstufen 7 und 8.

Welche Wahlpflichtfächer die einzel-ne Schule anbietet, unterscheidet sichvon Schule zu Schule. Sie können es ander jeweiligen Schule direkt erfragen. Injedem Falle gehören die zweite Fremd-sprache – z.B. Französisch, Latein oderSpanisch – und eines der beiden Fächer»Arbeitslehre / Berufsorientierung«oder »Natur und Technik« dazu. Außer-dem werden meistens »Naturwissen-schaften«, »Erdkunde / Geschichte«,»Musik«, »Bildende Kunst« und»Sport« angeboten.

Sonderstellung im Wahlpflicht-

bereich: Die zweite Fremdsprache

Kenntnisse in einer zweiten Fremdspra-che sind für das Abitur unerlässlich.Deshalb sollten Schülerinnen undSchüler, die das Abitur anstreben, mög-lichst jetzt – in Jahrgang 7 – mit demUnterricht in der zweiten Fremdspra-che beginnen. Wer im siebten Schuljahreine zweite Fremdsprache lernt, hat wö-chentlich eine Stunde mehr Unterricht

als die übrigen Schülerinnen und Schü-ler.

Wer sich in der siebten Klasse gegendie Wahl einer zweiten Fremdspracheentschieden hat, kann dies in der Ober-stufe nachholen.

Einige integrierte Gesamtschulenbieten ab Jahrgangsstufe 9 noch einedritte Fremdsprache an.

Die Unterrichtsinhalte in den Fä-chern des Wahlpflichtbereichs sind soaufeinander abgestimmt, dass die Schü-lerinnen und Schüler lernen, in Zu-sammenhängen zu denken. Sie könnensich »fächerübergreifend« mit inhalt-lichen Fragen auseinandersetzen undan Problemlösungen arbeiten.

Im Zeugnis werden die Noten, diedie Schülerinnen und Schüler in denFächern des Wahlpflichtbereichs errei-chen, ebenso gewertet wie die der übri-gen Fächer. Sie »zählen« gleich viel.

Die Schülerinnen und Schüler ent-scheiden, welche der im Wahlpflicht-bereich angebotenen Fächer sie mitein-ander kombinieren wollen.

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Jede Fächerkombination lässt

jeden Schulabschluss zu:

Hauptschulabschluss,

Realschulabschluss oder

die Versetzung in die

gymnasiale Oberstufe

Die Jahrgangsstufen 7 und 8

Neu:

Unterricht im Wahlpflichtbereich

Jede einzelne Schülerin und jeder ein-zelne Schüler hat sich am Ende dersechsten Klasse in Absprache mit den

Fächer und Unterrichtsstundenin den Jahrgangsstufen 7 und 8:

Pflichtfächer Std. pro Woche:

in den Jahrgangsstufen: 7 8

Deutsch 4 4

Mathematik 5 4

Englisch 4 4

Chemie – 2

Biologie 2 –

Physik – 2

Politik 3 3

Bildende Kunst/Musik oderDarstellendes Spiel

2 2

Sport 3 2

Tutorenstunde 1 1

Wahlpflichtfächer:1. Fach 31) 31)

2. Fach 3 3

Insgesamt: 30 30

1) Eine zusätzliche Unterrichtsstunde durch die Wahl einer zweiten Fremdsprache

UNTERRICHT AN DER GESAMTSCHULE

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Leistungsbezogene Kurseinstufung

(Differenzierung) in Jahrgang 7

Die Fächer »Englisch« und »Mathema-tik« werden spätestens ab Jahrgang 7 anallen integrierten Gesamtschulen inKursen unterrichtet, die an die Schüle-rinnen und Schüler unterschiedlich ho-he Leistungsanforderungen stellen.Auch der Unterricht im Fach »Deutsch«wird im siebten, spätestens achten Jahr-gang in Leistungskursen erteilt.

Die Unterschiede in den Leistungender einzelnen Fächer und im Lernfort-schritt der Schülerinnen und Schülerwerden allmählich deutlicher. Aber da-mit ist an der integrierten Gesamtschu-le noch nicht festgelegt, welchen Ab-schluss die Schülerin oder der Schülererreichen kann. In den nächsten Schul-jahren kann sich – wie die Erfahrungimmer wieder gezeigt hat – noch man-ches ändern. Darum werden in den in-tegrierten Gesamtschulen keine Klassengebildet, die auf einen bestimmtenSchulabschluss hinarbeiten.

Während in den unterschiedlichenLeistungskursen eines Faches die Schü-lerinnen und Schüler den Unterrichts-

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inhalt jeweils auf dem Anspruchsniveauerteilt bekommen, der den aktuell er-brachten Leistungen entspricht, kann je-de Schülerin und jeder Schüler durchdie Wahl von Fächern im siebten Schul-jahr eigene fachliche Schwerpunkte bil-den. Einige integrierte Gesamtschulenverbinden diese fachliche Scherpunkt-bildung im Wahlpflichtbereich mit derBildung von »Profilklassen« oder»Fachklassen«. In den »Profilklassen«oder »Fachklassen« finden sich Schüle-rinnen und Schüler, die denselben fach-lichen Schwerpunkt gewählt haben. Siekönnen durch diese Form der Unter-richtsorganisation auch in den oberenKlassen einen großen Teil ihrer Unter-richtszeit miteinander in der Klassen-gemeinschaft verbringen.

Neue Herausforderung

In den Kursen des Wahlpflichtbereichs,die rund ein Fünftel der wöchentlichenUnterrichtszeit beanspruchen, treffenzum erstenmal Schülerinnen und Schü-ler aus allen Parallelklassen eines Jahr-gangs im Unterricht zusammen. Dieseneugebildeten Lerngruppen findenmeistens schnell zueinander, da dasgleiche Interesse an einem Fach eine gu-te Grundlage für gemeinsames Lernenbildet. Fast alle Schülerinnen und Schü-ler bleiben in dem einmal gewähltenKurs vier Jahre lang zusammen, obwohles am Ende der achten Klasse möglichist, eines der Wahlpflichtfächer zuwechseln.

Am Ende der achten Klasse entschei-den die Schülerinnen und Schüler ge-meinsam mit ihren Eltern, ob sie imkommenden Schuljahr als weiteresWahlpflichtfach »Religion« bzw.»Ethik« in ihren Stundenplan aufneh-men wollen.

Hallo, mein Nameist Farid! Ich bin der Techniker

der Klasse! Im Wahlpflichtfach Natur und Technik kann ich Theorie mit

praktischer Arbeit verbinden. Klar, dass meine zweite Wahl auf Natur-

wissenschaften fiel. Meine Zukunft? Technik, ist doch klar!

Ich bin die Hannah-Lea. Musik ist meine Welt . . . Natürlich

habe ich Musik als Wahlpflichtfach genommen.

Als zweites Fach habe ich Französisch gewählt. Mein Traum:

Ein Musikstudium in Paris!

Hy, ich bin Sarah. Der Kick für das Fach

Politik kam bei mir in unsererProjektwoche zum Thema Naher

Osten. Als zweites Fach habe ich Spanisch gewählt, das kann ich

später gut gebrauchen. Großhandelskauffrau, das

wäre was für mich!

Hallo, ich heißeVincent. Im Wahlpflichtfach Ar-

beitslehre haben wir zuletzt ein Verkaufs-projekt durchgeführt. Stark, was bei einer Be-

triebsgründung alles beachtet werden muss.Als 2.Fach habe ich Sport gewählt. Ich weiß

noch nicht, was später läuft, auf jeden Fall will ich erst mal eine

Lehre machen.

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Die Jahrgangsstufen 9 und 10

Die Jugendlichen haben ab jetzt wö-chentlich 31 bzw. 32 Stunden Unter-richt. Biologie, Physik und Chemie sindin Jahrgang 9 und 10 für alle Schülerin-nen und Schüler Pflichtfächer und wer-den in Fachleistungskursen mit unter-schiedlichen Anforderungen un-terrich-tet. Auch das Fach Politik kann ab Klas-se 9 als Fachleistungskurs angebotenwerden.

Ebenfalls Pflichtfach für alle Schüle-rinnen und Schüler der Klassen 9 und10 der integrierten Gesamtschulen istdas Fach »Arbeitslehre/Berufsorientie-rung«. Der Unterricht in diesem Fachverbindet die gründliche Vorbereitungder Schülerinnen und Schüler auf dieBerufswahl mit der Vermittlung wirt-schaftlicher und technischer Kenntnis-se des Arbeits- und Erwerbslebens. Ineinem für alle verbindlichen Betriebs-praktikum – oft sogar in zwei – sam-meln die Jugendlichen im neuntenSchuljahr mindestens zwei Wochenlang praktische Erfahrungen im Betrieb.Durch das Betriebspraktikum lernen dieSchülerinnen und Schüler unter ande-rem ihre persönliche Ausbildungssitua-tion besser einzuschätzen. Inzwischenwissen sie auch über die Bedeutung derSchulabschlüsse Bescheid, so dass siesich mit einer zunehmend realistische-

ren Selbsteinschätzung für einen be-stimmten Bildungsgang bzw. eine pas-sende Berufsausbildung entscheidenkönnen.

Das Zeugnis in den Jahrgangs-

stufen 9 und 10 der

integrierten Gesamtschule

Vermerk zur Schullaufbahn

(Prognose)

Weil für Eltern der Leistungsstand ihrerTochter bzw. ihres Sohnes und der da-mit voraussichtlich erreichbare Schul-abschluss an der integrierten Gesamt-schule mit ihren vielen verschiedenenMöglichkeiten der Fächer- und Kurs-kombination und den unterschiedlichhohen Anforderungen an die Schülerin-nen und Schüler nicht immer auf An-hieb sichtbar ist, enthält das Zeugnis inder neunten und zehnten Klasse aus-drücklich einen entsprechenden Ver-merk. Er beinhaltet die von der Zeug-niskonferenz getroffene Prognose überdie weitere Schullaufbahn der Schülerinbzw. des Schülers. Spätestens jetzt er-fahren die Eltern, welchen Schulab-schluss ihre Tochter bzw. ihr Sohn ander integrierten Gesamtschule voraus-sichtlich erreichen wird, wenn sichderen Leistungen nicht verbessern oderverschlechtern. Außerdem informiertjede integrierte Gesamtschule die El-tern der Schülerinnen und Schüler derJahrgänge 9 und 10 auf einer Veranstal-tung über die Besonderheiten der Ab-schlüsse.

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UNTERRICHT AN DER GESAMTSCHULE

Fächer und Unterrichtsstundenin den Jahrgangsstufen 9 und 10:

Pflichtfächer Std. pro Woche:

in den Jahrgangsstufen: 9 10

Deutsch 3 3

Mathematik 3 3

Englisch 3 3

Chemie 2 2

Biologie 1 2

Physik 2 2

Arbeitslehre/Berufsorientierung

2 2

Politik 2 3

Religion oder Ethik 2 –

Bildende Kunst/Musik oderDarstellendes Spiel

2 2

Sport 2 2

Tutorenstunde 1 1

Wahlpflichtfächer:1. Fach 31) 31)

2. Fach 3 3

Insgesamt: 31 31

1) Eine zusätzliche Unterrichtsstunde durch die Wahl einer zweiten Fremdsprache

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Das Zeugnis:

A- und B-Noten

In den Zeugnissen der Jahrgänge 9 und10 ist wie bereits in den Vorjahreszeug-nissen vermerkt, welches Fach als Leis-tungskurs erteilt wurde und auf wel-chem Anforderungsniveau die Schüle-rin bzw. der Schüler unterrichtet wor-den ist.

Doch nun sind darüber hinaus alleZensuren (außer im Fach Sport) zu-sätzlich gekennzeichnet durch das Sym-bol »A« oder »B«.

»A« bedeutet, dass in diesem Fach andie Schülerin bzw. den Schüler nurgrundlegende Anforderungen gestelltworden sind.

»B« bedeutet, dass darüber hinausge-hende, komplexere Anforderungen an

die Schülerin bzw. den Schüler gestelltwurden. Die jeweilige Notenziffer gibtAufschluss, wie gut sie oder er die je-weils gestellten Anforderungen erfüllenkonnte. »B« ist also höher zu bewertenals »A«. »A1« entspricht dabei »B4«.

Die Abschlüsse der

integrierten Gesamtschule

Die leistungsstarken Schülerinnen undSchüler werden an den Gesamtschulenauf den Erwerb des Abiturs vorbereitet.Gleichzeitig vermitteln die Gesamt-schulen ihren Schülerinnen und Schü-lern entsprechend ihrer Leistungen undihrer Interessen die Voraussetzungen,um nach dem jeweiligen Schulabschlusseine berufliche Ausbildung in einem Be-trieb oder in einer beruflichen Schuleanschließen zu können.

An den Gesamtschulen besuchenauch die Schülerinnen und Schüler,die den Hauptschulabschluss anstreben,die Jahrgangsstufe 10. Wer allerdingsschon nach Abschluss der 9. Klasse dieSchule verlassen will, kann das tun. Ererhält, wenn seine Leistungen ausrei-chen, den Hauptschulabschluss nachKlasse 9. Am Ende der Jahrgangsstufe10 erhalten alle Schülerinnen und Schü-ler der integrierten Gesamtschule einAbschlusszeugnis oder ein Abgangs-zeugnis der Sekundarstufe I. Für vieleSchülerinnen und Schüler endet damitdie Schulzeit an der integrierten Ge-samtschule.

Das Abschlusszeugnis der Sekundar-stufe I entspricht – je nach erbrachtenLeistungen – dem Hauptschulabschlussoder dem Realschulabschluss oder be-

Als »Faustformel« lässt sich die Bedeu-tung der A- und B-Noten für die Ab-schlüsse so beschreiben:

• Überwiegend A-Noten bedeutenHauptschulabschluss

• Überwiegend Noten im Bereich A2 bis B4 bedeutenRealschulabschluss

• Überwiegend B-Noten bedeutenVersetzung in die gymnasiale Oberstufe

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rechtigt zusätzlich zum Übergang in diegymnasiale Oberstufe (SekundarstufeII).

Wer den Hauptschulabschluss oderden Realschulabschluss erreicht hat,kann eine Berufsausbildung beginnen.

Ziele

Alle Schülerinnen und Schüler der »ko-operativen Gesamtschule« sollen denSchulabschluss erreichen, der ihren Fä-higkeiten und ihrem Leistungsvermö-gen entspricht. Die Entscheidung, wel-che Schulform für eine Schülerin odereinen Schüler besonders geeignet ist,trifft die Schule erst am Ende der Beob-achtungsstufe. Bis dahin werden dieSchülerinnen und Schüler gemeinsamunterrichtet. Auch später muss keineSchülerin oder kein Schüler bei einerVeränderung der Leistungen die Schuleverlassen, sondern sie wechseln inner-halb der Schule die Schulform. DieSchulformen (Haupt- und Realschule,Gymnasium) werden nebeneinander,aber »unter einem Dach« geführt.

Aufbau

Die Schülerinnen und Schüler werdenin der Beobachtungsstufe (Jahrgangs-stufen 5 und 6) gemeinsam unterrichtet.Erst ab der 7. Klasse besuchen dieSchülerinnen und Schüler je nach indi-viduellem Leistungsvermögen eineHauptschulklasse, eine Realschul-klasse oder eine Gymnasialklasse. Ab-gestimmte Lehrpläne, die Zusammen-arbeit der Lehrerinnen und Lehrer so-wie Fördermaßnahmen erleichtern denSchülerinnen und Schülern den Über-gang zwischen den Schulformen. Im

UNTERRICHT AN DER GESAMTSCHULE

1) Ausnahme: Die Max-Brauer-Gesamtschule führtals Schulversuch eine »Profiloberstufe«, in der abweichende Fächerkombinationen erprobt werden.

Wer mit dem Haupt- oder Real-schulabschluss noch weiter zur Schulegehen will, kann – abhängig von denbisher erbrachten Leistungen – eine be-rufliche Schule besuchen, wie zum Bei-spiel die Handelsschule, die höhereHandelsschule, eine Berufsfachschule,eine Fachoberschule, ein Wirtschafts-

gymnasium,ein technisches Gym-nasium oder ein Aufbaugymna-sium.

Wer am Ende des Jahrgangs 10der integrierten Gesamtschule dieVersetzung in die Oberstufe er-reicht hat und den schulischenTeil der Fachhochschulreife oderdas Abitur anstrebt, geht über indie Sekundarstufe II (Oberstufe)der Integrierten Gesamtschule.Die Schülerin oder der Schülerkann aber auch auf die Oberstufeeiner kooperativen Gesamtschuleoder eines Gymnasiums wech-seln.

Die Oberstufe der Gesamt-schule entspricht der des Gymna-siums1) und gliedert sich in dieeinjährige Vorstufe (Jahrgang 11)

und die zweijährige Studienstufe (Jahr-gänge 12 und 13). Sie schließt ab mit derAbiturprüfung.

Kooperative

Gesamtschule (KGS)

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Weitere Informationen

zu einzelnen Stichworten

Einzelfall können Schülerinnen undSchüler bei entsprechenden Leistungenauch am Fachunterricht einer anderenSchulform teilnehmen.

Weitere Informationen über die ko-operative Gesamtschule enthält die»Ausbildungsordnung der kooperativenGesamtschule« (AO-kGS), die Sie imSchulInformationsZentrum der Behör-de für Schule, Jugend und Berufsbildungerhalten, ✆ 4 28 63-19 30.

Abgangszeugnis

Wer die Schule ohne Abschluss verlässtund nicht mehr vollzeitschulpflichtig ist,erhält ein Abgangszeugnis.

Abitur

Zeugnis der Allgemeinen Hochschulrei-fe. Wer die gymnasiale Oberstufe be-sucht hat und die Abschlussprüfung be-standen hat, erhält das Abitur. Die gym-nasiale Oberstufe der Gesamtschuleunterscheidet sich nicht von der Ober-stufe des Gymnasiums.

A- und B-Noten

Ab Jahrgangsstufe 9 der integrierten Ge-samtschule werden die erbrachten Leis-tungen der Schülerinnen und Schülermit A- und B-Noten bewertet. A-Notenbescheinigen Leistungen im Bereichgrundlegender Anforderungen. B-No-ten bescheinigen Leistungen im Bereicherweiterter Anforderungen. Wer in diegymnasiale Oberstufe versetzt werdenwill, benötigt übrwiegend B-Noten.

Abschlüsse / Abschlusszeugnisse

Die Gesamtschule erteilt folgende Ab-schlüsse:

• Hauptschulabschluss nach Jahrgangsstufe 9

• Hauptschulabschluss nach Jahrgangsstufe 10 (evtl. mit Teil-qualifikationen auf Realschulniveau)

• Realschulabschluss nach Jahrgangsstufe 10

• Versetzung in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe nachJahrgangsstufe 10

• Fachhochschulreife (schulischer Teil n. Jahrgangsstufe12)

• Allgemeine Hochschulreife(Abitur) nach Jahrgangsstufe 13

Abteilung

Die integrierte Gesamtschule ist in Ab-teilungen gegliedert, die ab der Sekun-darstufe I jeweils drei Jahrgangsstufenumfassen. Jede Abteilung hat eine Ab-teilungsleiterin oder einen Abteilungs-leiter. Sie gehören zur Schulleitungs-gruppe der integrierten Gesamtschule.

Anmeldung

Die Eltern der Viertklässlerinnen und-klässler müssen ihr Kind im Anmelde-zeitraum an der von ihnen gewünschtenweiterführenden Schule anmelden. Dengenauen Termin teilt die Grundschulemit. Endgültig in eine integrierte Ge-samtschule aufgenommen werden kannnur, wer von der vierten Klasse derGrundschule in die fünfte Klasse ver-setzt worden ist.

Arbeitslehre

Der Unterricht in diesem Fach verbin-det die gründliche Vorbereitung der

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Schülerinnen und Schüler auf die Be-rufswahl mit der Vermittlung wirt-schaftlicher und technischer Kenntnis-se des Arbeits- und Erwerbslebens. Ineinem für alle verbindlichen Betriebs-praktikum – oft sogar in zwei – sam-meln die Jugendlichen im neuntenSchuljahr mindestens zwei Wochenlang praktische Erfahrungen in einemBetrieb.

Durch das Betriebspraktikum lernendie Schülerinnen und Schüler unter an-derem ihre persönliche Ausbildungssi-tuation besser einzuschätzen. Das ersteBetriebspraktikum beginnt zu einemZeitpunkt, an dem die Schülerinnenund Schüler über die Bedeutung derSchulabschlüsse für sich selbst größereKlarheit haben, so dass sie sich mit ei-ner zunehmend realistischeren Selbst-einschätzung für einen bestimmten Bildungsgang bzw. eine bestimmte Be-rufsausbildung entscheiden können.

Arbeitslehre ist in den Jahrgangsstu-fen 5 und 6 sowie 9 und 10 Pflichtfachfür alle Schülerinnen und Schüler. Inden Jahrgangsstufen 7 bis 10 kann es zu-sätzlich als Wahlpflichtfach gewähltwerden.

Ausbildungsordnung

Der Senat der Freien und Hansestadtregelt durch Rechtsverordnungen Aus-bildung, Prüfungen und Abschlussver-

fahren an den Schulen. Auch die Beur-teilungsgrundsätze für die Bewertungschulischer Leistungen sowie die Be-stimmungen über Aufrücken, Verset-zung, Wiederholung und Kurseinstu-fung sind Bestandteil der Ausbildungs-ordnung.

Für die Gesamtschulen in Hamburggelten folgende Ausbildungsordnungen:»Ausbildungsordnung der integriertenGesamtschule« (AO-iGS) und»Ausbildungsordnung der kooperativenGesamtschule« (AO-kGS).

Beide Rechtsverordnungen könnenSie an der Schule Ihres Kindes einsehenoder im SchulInformationsZentrum derBehörde für Schule, Jugend und Berufs-bildung bestellen (✆ 4 28 63 -19 30).

Beratungsdienst

Speziell ausgebildete Lehrerinnen undLehrer (Beratungslehrerinnen und -leh-rer) bilden gemeinsam mit Sozialpäda-goginnen und Sozialpädagogen den»Beratungsdienst« der integrierten Ge-samtschule. Sie helfen einzelnen Schü-lerinnen und Schülern in persönlichenKonfliktsituationen und beraten aufWunsch deren Eltern. Außerdem unter-stützen sie Lehrerinnen und Lehrer beiProblemen in den Klassen.

Berichtszeugnis

Die Zeugnisse der Jahrgangsstufe 5 derintegrierten Gesamtschule können stattder Notenstufen 1 bis 6 einen Berichtenthalten, in dem die Leistungen derSchülerin oder des Schülers in den ein-zelnen Fächern und das Arbeits- undSozialverhalten beschrieben wird.Wenn die Schülerinnen und Schüler einBerichtszeugnis erhalten, werden auchdie schriftlichen Klassenarbeiten nichtmit Noten sondern durch einen Textbewertet. Die Entscheidung darüber, obdie Schülerinnen und Schüler statt einesNotenzeugnisses ein Berichtszeugniserhalten, trifft die Schulkonferenz derSchule für alle Klassen der Jahrgangs-stufe 5 einheitlich.

Chancengleichheit

Die Gesamtschule bemüht sich, dass al-le Kinder die gleichen Chance erhalten,eine gute Schulausbildung mit dem ent-sprechenden Schulabschluss zu errei-chen. Was und wieviel ein Kind lernenkann, soll sich durch Förderung, nichtdurch Auslese in den sechs Jahren derSekundarstufe I herausstellen. Dabeiversucht die Gesamtschule durch eineentsprechende Schul- und Unterrichts-organisation zu erreichen, dass keinKind schulisch benachteiligt ist, wenn esvon zu Hause wenig oder gar keine Hil-fe erwarten kann.

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WEITERE INFORMATIONEN

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Differenzierung

Damit ist gemeint, dass der Unterrichtnicht für alle Schülerinnen und Schülergleich ist, sondern dem Lerntempo, demLeistungsstand und Leistungsvermögenoder den Interessen der einzelnen Schü-lerinnen und Schüler angepasst wird.

Die integrierte Gesamtschule unter-scheidet (»differenziert«) in:

BinnendifferenzierungDie Schülerinnen und Schüler inner-halb einer Unterrichtsgruppe erhaltenje nach Lernfortschritt und Leistungs-stand unterschiedlich komplexe Aufga-ben. Wichtige Arbeitsformen der Bin-nendifferenzierung sind Gruppen- undPartnerarbeit. Binnendifferenzierungfindet hauptsächlich in den Jahrgangs-stufen 5 und 6 der integrierten Gesamt-schule statt.

Fachleistungsdifferenzierung Der Unterricht wird in Kursen durchge-führt, in denen jeweils unterschiedlichhohe Leistungsanforderungen an dieSchülerinnen und Schüler gestellt wer-den. Dabei werden die Schülerinnenund Schüler entsprechend ihrem au-genblicklichen Leistungsstand demKurs I (höhere Anspruchsebene) oderdem Kurs II (niedrigere Anspruchsebe-ne) zugewiesen.

In dem Kurs I werden über diegrundlegenden Anforderungen hinauserweiterte Anforderungen gestellt, in

dem Kurs II überwiegend grundlegendeAnforderungen. Innerhalb der beidenAnspruchsebenen kann eine weitereDifferenzierung erfolgen.

Interessendifferenzierung Unterrichtsangebote, aus denen dieSchülerinnen und Schüler je nach per-sönlichem Interesse auswählen können.Der Wahlpflichtunterricht ab der Jahr-gangsstufe 7 ist zum Beispiel eine Inter-essendifferenzierung.

Durchlässigkeit

Der Wechsel zwischen den Kursen mitverschiedenem Anspruchsniveau solllange möglich sein. Innerhalb eines je-den Faches stimmen die Lehrerinnenund Lehrer eines Jahrgangs in der inte-grierten Gesamtschule ihren Unterrichtmiteinander ab. Dadurch wird erreicht,dass Schülerinnen und Schüler, die inihrem Kurs besonders gute Leistungenbringen, können in einen Leistungskurswechseln, der höhere Anforderungenan sie stellt.

Schülerinnen und Schüler mitSchwierigkeiten in einem Fach wech-seln in einen Kurs, der darauf Rück-sicht nimmt und nicht so hohe Leis-tungen von ihnen verlangt. Sie behaltendie Chance, in ihre ursprüngliche Lern-gruppe zurückzukehren, wenn ihreLeistungen sich verbessern. Die Kurs-einstufung wird halbjährlich überprüft.

Einstufung

Über die Einstufung einer Schülerinoder eines Schülers in einen Fachleis-tungskurs entscheidet die Zeugniskon-ferenz. Schülerinnen und Schüler sindin den Kurs einzustufen, in dem aufGrund ihrer bisherigen Leistungsent-wicklung und des erreichten Leistungs-standes unter Berücksichtigung der pä-dagogischen Betreuung und Förderungin der Lerngruppe eine erfolgreiche Mit-arbeit zu erwarten ist. Die Entscheidungwird den Erziehungsberechtigten vorder Aufnahme der Schülerin oder desSchülers in den Kurs schriftlich bekanntgegeben. Wenn die Erziehungsberech-tigten mit der Einstufung nicht einver-standen sind und es zu keiner Einigungmit der Schule kommt, wird die Schüle-rin oder der Schüler für sechs Unter-richtswochen probeweise in den vonden Eltern gewünschten Kurs aufge-nommen. Danach entscheidet die Zeug-niskonferenz endgültig über die Ein-stufung der Schülerin bzw. des Schülersund teilt diese Entscheidung den Er-ziehungsberechtigten schriftlich mit. (§5 AO-iGS)

Förderunterricht

Schülerinnen und Schüler, die großeWissenslücken haben, werden in klei-nen Lerngruppen gefördert. Der För-derunterricht kann während des Pflicht-

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unterrichts stattfinden oder als zusätz-licher Unterricht.

Fremdsprachenunterricht

Der Fremdsprachenunterricht in Klas-se 5 der Gesamtschule setzt den in derGrundschule begonnenen Englisch-unterricht fort. Ab Klasse 7 können dieSchülerinnen und Schüler eine zweiteFremdsprache wählen, in der RegelFranzösisch oder Spanisch, in einigenGesamtschulen auch Russisch, Latein,Türkisch oder Italienisch. Einige Ge-samtschulen bieten ab Jahrgang 9 nocheine dritte Fremdsprache an.

Ausführliche Informationen über dasFremdsprachenangebot enthält die vonder Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung jährlich herausgegebeneBroschüre »Fremdsprachenunterricht«,die im SchulInformationsZentrum erhältlich ist.

✆ 040/4 28 63 - 19 30.

Ganztagsgesamtschule

In Hamburg gibt es zur Zeit sechs inte-grierte Gesamtschulen, die als Ganz-tagsschule geführt werden:

• Gesamtschule Allermöhe,

• Bruno-Tesch-Gesamtschule,

• Gesamtschule Mümmelmannsberg,

• Rudolf-Roß-Gesamtschule,

• Gesamtschule Steilshoop, und

• Gesamtschule Wilhelmsburg.

Die Stundentafeln dieser Schulensind umfangreicher als die der Halb-tagsschulen. Es gibt mehr Freizeitakti-vitäten in der Schule und Klassenstun-den für die Schülerinnen und Schüler.

Haus der Jugend

Die Häuser der Jugend sind Einrichtun-gen des Amtes für Jugend und betreuenKinder und Jugendliche in der Freizeit.Die Gesamtschule Alter Teichweg, dieGeschwister-Scholl-Gesamtschule, dieGesamtschule Horn, die GesamtschuleMümmelmannsberg und die Gesamt-schule Steilshoop arbeiten eng miteinem Haus der Jugend zusammen, dasauf dem gleichen Gelände unterge-bracht ist.

Integrationsklassen

In Integrationsklassen werden behin-derte und nicht behinderte Kinder ge-meinsam unterrichtet. Einer solchenKlasse gehören 20 Schülerinnen undSchüler an, darunter vier Kinder, die an-sonsten auf einer Sonderschule für Be-hinderte unterrichtet würden. Für denUnterricht und die Betreuung stehenneben den Klassen- und den Fachleh-rerinnen und Fachlehrern auch Sonder-schullehrer und ein Sozialpädagoge be-reit. Integrationsklassen werden zurZeit an 16 Gesamtschulen geführt.

Klassenlehrerstunden

Wöchentliche Klassenstunden (auchTutorenstunden genannt) gehören zumPflichtunterricht; an dem alle Schüle-rinnen und Schüler einer Klasse teil-nehmen. In diesen Stunden findet keinherkömmlicher Unterricht statt. DieSchülerinnen und Schüler besprechenmit der Klassenlehrerin oder dem Klas-senlehrer Fragen aus dem Bereich derSchule. Spiele, Aktivitäten und Projek-te stärken das Gemeinschaftsgefühl unddie Bereitschaft der Kinder und Jugend-lichen, Verantwortung für sich selbstund andere zu übernehmen.

Lehrämter

Bezeichnung für den Ausbildungsgangder Lehrerinnen und Lehrer. Sie wer-den nach den traditionellen Schulfor-men unterschieden: Haupt- und Real-schule, Gymnasium, Sonderschulenund Berufsschulen. An Gesamtschulenunterrichten Lehrkräfte aller Lehräm-ter.

Natur und Technik

Fach im Wahlpflichtbereich der Ge-samtschulen. Es wendet sich an natur-wissenschaftlich interessierte Schülerin-nen und Schüler, die den technischenund anwendungsbezogenen Teil derNaturwissenschaften bevorzugen.

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WEITERE INFORMATIONEN

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Politikunterricht

Das Fach Politik umfasst an den inte-grierten Gesamtschulen Unterrichts-inhalte aus den Bereichen Erdkunde,Geschichte und Sozialkunde. Die Schü-lerinnen und Schüler lernen hier diewichtigsten Probleme der Gegenwart inihrem geographischen und geschicht-lichen Zusammenhang kennen. Zusätz-lich können die Schülerinnen undSchüler als Wahlpflichtfächer Erdkundeoder Geschichte wählen.

Schulprogramm

Jede Schule plant und gestaltet denUnterricht, die Erziehung und die Or-ganisation ihrer Angelegenheiten imRahmen der gesetzlichen Bestimmun-gen selbstständig. In ihrem Schulpro-gramm legt jede Schule fest, was die be-sonderen Ziele, Schwerpunkte und Or-ganisationsformen ihrer pädagogischenArbeit sind. Auch die Kriterien für dieErreichung der gesetzten Ziele sind Be-standteil des jeweiligen Schulpro-gramms. Das Schulprogramm jederSchule ist auf die konkrete Situation derSchule, ihrer Schülerinnen und Schüler,des Lehrerkollegiums und der Elternsowie das Schulumfeld ausgerichtet.Mehr zum Schulprogramm der jeweili-gen Schule erfahren Sie direkt an derSchule.

Schulwechsel

Wer als Gesamtschülerin oder -schülerumzieht, darf auf die nächstgelegene in-tegrierte Gesamtschule wechseln.

Wer aus wichtigem Grund die inte-grierte Gesamtschule vor der Jahr-gangsstufe 10 verlassen will und auf dieHauptschule, Realschule oder das Gym-nasium wechseln möchte, erhält imHalbjahres-, Übergangs- oder Abgangs-zeugnis vermerkt, in welche Schulformdie Schülerin oder der Schüler aufgrundder bisher erbrachten Leistungen über-gehen kann.

Sekundarstufe

• Die Sekundarstufe I umfasst dieJahrgangsstufen 5 bis 10 (Mittelstu-fe) und schließt an die Grundschule(Primarstufe) an.

• Die Sekundarstufe II (Oberstufe)baut auf die Sekundarstufe I auf. Siegliedert sich in die einjährige Vor-stufe (Jahrgang 11) und die zweijäh-rige Studienstufe (Jahrgänge 12 und13). Die Sekundarstufe II der inte-grierten Gesamtschule entsprichtder Oberstufe des Gymnasiums.

Sozialerziehung

Sozialerziehung gehört zum Auftrag je-der Schule. An der integrierten Ge-samtschule stehen für diesen Erzie-

hungsauftrag neben den Bemühungenim allgemeinen Unterricht die Klassen-stunden zur Verfügung.

Stundentafel

In der Stundentafel ist die Zahl derUnterrichtsstunden festgelegt, die ineiner Jahrgangsstufe oder jahrgangs-übergreifend auf die einzelnen Unter-richtsfächer und Aufgabengebiete ent-fallen (Regelstundentafel).

Jede Schule hat jedoch einen Spiel-raum innerhalb dessen die Schulkonfe-renz Abweichungen von dieser Regel-stundentafel beschließen kann (Flexibi-lisierungstafel).

Die Stundentafel eröffnet den Schü-lerinnen und Schülern Entscheidungs-möglichkeiten für ihre individuellen Bildungsschwerpunkte (§ 8 HmbSG).

Entsprechend unterscheidet dieStundentafel der integrierten Gesamt-schule in Pflichtfächer, in Wahlpflicht-fächer und in Wahlfächer. An welchenWahlpflichtfächern und Wahlfächerneine Schülerin oder ein Schüler teil-nimmt, entscheiden die Erziehungsbe-rechtigten beziehungsweise die volljäh-rigen Schülerinnen und Schüler.

Teilungsstunden

In den Teilungsstunden unterrichtenzwei Lehrerinnen bzw. Lehrer die Klas-se gleichzeitig. Dadurch kann die Klas-

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se entweder in zwei Lerngruppen geteiltwerden (halbe Klasse) oder die Lehre-rinnen und Lehrer unterrichten die ge-samte Klasse zu zweit (Team-Teaching).

Teilungsstunden sind wichtig in Fä-chern, in denen praktisch oder experi-mentell gearbeitet wird. Manchmalkann es auch für die Lernsituation ineiner Klasse sinnvoll sein, wenn siestundenweise von zwei Lehrkräften be-treut wird.

Umstufung

Wechselt eine Schülerin oder ein Schü-ler den Fachleistungskurs, nennt mandas Umstufung. Für die Umstufungeiner Schülerin oder eines Schülers voneinem Fachleistungskurs in einen ande-ren gelten die unter dem Stichwort»Einstufung« genannten Bestimmun-gen entsprechend. Umstufungen sollenzu Beginn eines Schulhalbjahres statt-finden.

Versetzung

An der integrierten Gesamtschule rük-ken die Schülerinnen und Schüler derJahrgangsstufen 5 bis 9 am Ende einesSchuljahres ohne Versetzung in dienächste Jahrgangsstufe auf. Keine Schü-lerin und kein Schüler kann sitzen-bleiben.

Eine Schülerin oder ein Schüler kannjedoch mit Genehmigung der Zeugnis-

konferenz in die nachfolgende Jahr-gangsstufe zurücktreten (also die Klas-se wiederholen), wenn sie oder er er-hebliche Probleme hat, im Unterrichterfolgreich mitzuarbeiten und zu erwar-ten ist, dass sie oder er in der nachfol-genden Jahrgangsstufe besser gefördertwerden kann (§ 6 AO-iGS).

Wahlpflichtbereich

Alle Schülerinnen und Schüler der in-tegrierten Gesamtschulen wählen ausdem Angebot ihrer Schule zwei Fächeraus: Die Wahl ist frei, die Teilnahme istPflicht. Das Angebotsspektrum derWahlpflichtfächer ist von Schule zuSchule unterschiedlich. Angeboten wer-den in der Regel:

• Arbeitslehre

• Zweite Fremdsprache

• Literatur

• Religion / Ethik

• Darstellendes Spiel

• Naturwissenschaften

• Natur und Technik

• Informatik

• Erdkunde/Geschichte

• Sport

• Musik

• Bildende Kunst

• Biologie

• Chemie

• Physik

Wahlpflichtkurse kommen zustande,wenn sie von ausreichend vielen Schü-lerinnen und Schülern gewählt werden.Die zweite Fremdsprache wird jedochin jedem Fall ab Jahrgangsstufe 7 unter-richtet, selbst wenn sich relativ wenigSchülerinnen und Schüler dafür anmel-den. Die Leistungen in den Wahl-pflichtfächern haben im Zeugnis dasselbe Gewicht wie die Leistungen in denPflichtfächern. Das gilt auch im Hin-blick auf die Noten für die Abschluss-zeugnisse, die am Ende der Jahrgangs-stufe 10 erteilt werden.

Zügigkeit

Mit Zügigkeit wird die Anzahl der Pa-rallelklassen in einem Jahrgang be-zeichnet. Integrierte Gesamtschulensind in der Regel mindestens dreizügig.

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WEITERE INFORMATIONEN

Page 26: Gesamtschule in Hamburg...und Realschule, Gymnasium) unter-scheidet, will die vorliegende Broschü-re vor allem die Arbeit dieser Schul-form verständlich machen. Jede Gesamtschule

Impressum

Herausgeber:Behörde für Schule, Jugend und BerufsbildungAmt für Schule Hamburger Straße

Hamburg

Text:Aart Pabst

Redaktion:Margarete BenzingAndreas Kuschnereit

Grafik:Stefanie Clemen

Karte:Freimut Raupach

Entwurf, Satz:GestaltungsKontor Lothar Degen

Druck: reset.grafische medien GmbH

Auflage: 12.000Hamburg, Oktober

Anmerkung zur VerteilungDiese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlich-keitsarbeit des Senats der Freien und HansestadtHamburg herausgegeben. Sie darf weder von Par-teien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfernwährend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahl-werbung verwendet werden. Dies gilt für die Bürger-schafts- und Bundestagswahlen sowie die Wahlenzur Bezirksversammlung. Missbräuchlich ist insbe-sondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, anInformationsständen der Parteien sowie das Einle-gen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischerInformationen oder Werbemittel. Untersagt istgleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke derWahlwerbung.

Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorste-henden Wahl darf die Druckschrift nicht in einerWeise verwendet werden, die als Parteinahme derLandesregierung zu Gunsten einzelner politischerGruppen verstanden werden könnte.

Die genannten Beschränkungen gelten unabhän-gig davon, wann, auf welchem Weg und in welcherAnzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegan-gen ist.

Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druck-schrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zuverwenden.