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AJC-Berufskolleg Minoritenstraße 10 40878 Ratingen Geschäftsverteilung und Organisation am Adam-Josef-Cüppers- Berufskolleg Ratingen Februar 2012

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AJC-Berufskolleg Minoritenstraße 10 40878 Ratingen

Geschäftsverteilung und Organisation

am

Adam-Josef-Cüppers-

Berufskolleg Ratingen

Februar 2012

 

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Inhaltsverzeichnis

1. Geschäftsverteilungsplan und Organigramm 3 2. Schulentwicklung und Zuständigkeiten 7 3. Schulportfolio 11 4. Schulprogramm – unsere Leitsätze 12 Anhang:

5. Schulinterne Organisation 15 6. Schulrechtliche Rahmenbedingungen Allgemeine Dienstordnung (Auszüge) 19

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1. Geschäftsverteilungsplan und Organigramm

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Schulleiter: OStD Dr. van den Kerkhoff Stellvertretende Schulleiterin: StD’in Sühling

Sekretariat: Frau Essen, Frau Olson, Frau Geißler Schulverwaltungsassistentin: OAR’in Dunemann Hausmeister: Herr Lemke Abteilungsleitungen

Wirtschaft und Verwaltung (Teilzeit) StD'in von Zedlitz-Neukirch

Wirtschaft und Verwaltung (Vollzeit) L'in i.A. Bohnen-Schuttwolf Technik (Teilzeit + Vollzeit) Informatik

StD Heisig

Sozial- und Gesundheitswesen NN Bildungsgangleitungen Berufsschule Wirtschaft und Verwaltung (Teilzeit) Industriekaufleute StD'in von Zedlitz-Neukirch Groß- und Außenhandelskaufleute OStR Arnold Kaufleute für Bürokommunikation OStR'in Kaleita-Hofmann Einzelhandel OStR Schweden Metalltechnik (Teilzeit) Metallbauer OStR Lepper Anlagenbauer StD Heisig Berufsorientierung (Vollzeit) Hauswirtschaft und Ernährung OStR von Prónay Metalltechnik OStR von Prónay

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Berufsgrundschuljahr (Vollzeit) Ernährung und Hauswirtschaft Sozial- und Gesundheitswesen Metalltechnik Wirtschaft

NN NN OStR Lepper StR Dünnwald, StR'in Trawinski-Diecke

Berufsfachschule (Vollzeit) 2-jährige Kinderpflege: OStR'in Droste Höhere Berufsfachschule (Vollzeit) Fachoberschule (Sozialwesen): L.i.A. Heinen Wirtschaft OStR Etgeton Informationstechnischer Assistent/in FHR L.i.A.Viehöver

Metalltechnik L.i.A. Schmidt Berufliche Gymnasien Informationstechnisches Gymnasium ITA/AHR

StD Droste OStR'in Sachsse-Wagner

Erziehungswissenschaftliches Gymnasium OStR'in Bolks / StR'in Kuhlgert Wirtschaftsgymnasium OStR Welkisch Berufsorientierung "Ratinger Modell" AusbildungsFit "AktivCenter" Schüler ohne Ausbildungsverhältnis

StD Schäckermann

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2. Schulentwicklung und Zuständigkeiten

Bereiche der Schulentwicklung

Zuordnung zur Schulleitung

Verantwortliche Lehrer

Aufgaben

Qualitätsentwicklung Schulprogramm und Schulportfolio

OStD Dr. van den Kerkhoff

L'in i.A. Disdorn-Liesen

Dokumentation und Pflege der Schulprogrammentwicklung und des Schulportfolios

Controlling Interne Evaluation

OStD Dr. van den Kerkhoff StD'in Sühling

StD'in von Zedlitz Analyse des schulinternen Datenmaterials zur Schulentwicklung

Medien StD’in Sühling StR Jordan OAR’in Dunemann StR Enders

Schulbuchverwaltung Betreuung OHP und Beamer Formularwesen PC Raum in Lintorf

Gesunde Schule OStD Dr. van den Kerkhoff

L'in i.A. Dey OStR'in Liebenberg L'in i.A. Bohnen

Implementierung Entwicklung Dokumentation

Finanzmanagement OStD Dr. van den Kerkhoff

StD'in von Zedlitz Frau Geißler

Haushaltsführung Finanzplanung Budgetverwaltung

Homepage OStD Dr. van den Kerkhoff

StR Hoffmann L.i.A.van de Sand

Aufbau und Pflege Online-Anmeldung

Marketing StD'in Sühling

StR Bruß Organisation des Beratungs-tages (Januar) Öffentlichkeitsarbeit

Beratung

OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR von Prónay StR Heuser

Übergangsmanagement: Sek. I – BK; BK – FH + Uni

Innenberatung StD'in Sühling OStR Lebbing StR'in Bentler Pfarrer Hackbarth-Schloer

Psychosoziale Beratung Trainingsraum „Coolness-Training“

Schulkultur OStD Dr. van den Kerkhoff

L.i.A. Heinen

Schulchronik

KMK - Sprachen-zertifikate

OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR Arnold OStR'in Bolks

Prüfungsvorbereitungen und Prüfungsorganisation

Qualitäts- entwicklung und Qualitätssicherung

OStD Dr. van den Kerkhoff

StD'in von Zedlitz Datenanalysen zur Schulent-wicklung, IQES, Koordination der Qualitäts-prozesse in den Abteilungen

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Bereiche der Schulentwicklung

Zuordnung zur Schulleitung

Verantwortliche Lehrer

Aufgaben

Organisationsentwicklung Stundenplan StD’in Sühling OStR Helbig

StR Küppers Erstellung der Stundenpläne

Vertretungsplan Vertretungskonzept Terminpläne

StD’in Sühling StD Mölleken StR'in Weber OAR'in Dunemann

Personaleinsatz von Vertretungslehrern

Statistiken OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR'in Sachsse-Wagner OStR Marmann

Erstellung der Statistiken für die Bezirksregierung Düsseldorf, Schulträger etc.

Abrechnung von Mehrarbeit und Ar-beitszeit

OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR Marmann Kontrolle der Mehrarbeits- Abrechnungen

Praktika der WHH Praktika der ITA

StD’in Sühling StR Küppers StR'in Thiele

Akquise von Praktikumsplätzen Betreuung der Praktika HH

Prüfungswesen StD’in Sühling Abteilungsleitungen Prüfung der Prüfungsvorschläge (Anlagen B, C, D) und Prüfungsorganisation

Systemadministra-tion

StD’in Sühling OStR Bock L.i.A.van de Sand

Pflege Verwaltungsnetz

Zeugnisschreibung StD’in Sühling OStR Bock OStR Welkisch OAR'in Dunemann

Formularerstellung und Zeugnisschreibung

Kopiergeräte StD’in Sühling L.i.A. Schmidt Strahlenschutz OStD Dr. van

den Kerkhoff StR Heuser StR'in Plaputta

Überprüfung des Sicherheits-standards

Krisen-interventionsteam

OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR Michel StR Lavorgna OStR Schweden Pf. Hackbarth-Schloer

Konzepterstellung und Erprobung

Sicherheit OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR Michel, WL Körner (Küche), OStR Schweden (Lintorf), Stritter (Werkstatt), Herr Lemke (Hausmeis-ter)

Überprüfung des Sicherheits-standards, Alarmplan, Durchführung von Brandschutzübungen

Schulsanitäts-dienst

OStD Dr. van den Kerkhoff

StR Lavorgna

Personalentwicklung Fortbildungs-genehmigungen

StD’in Sühling OStR Arnold Sichtung der Fortbildungsange-bote u. Abstimmung der Fortbildungen, Führung des Fortbildungs- kontos

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Bereiche der Schulentwicklung

Zuordnung zur Schulleitung

Verantwortliche Lehrer

Aufgaben

Einführung neuer Kolleginnen u. Kollegen

OStD Dr. van den Kerkhoff

StR'in Staudinger Patenkonzepterstellung und Begleitung

Referendar- betreuung

OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR Grewing

Konzepterstellung und Realisierung

Unterrichts-entwicklung

OStD Dr. van den Kerkhoff

StD Schäckermann

Unterrichtsentwicklung Grundsätze der Leistungsbewer-tung

StD’in Sühling Abteilungsleitungen Bildungsganglei-tungen

Konzeptentwicklung und Überprüfung der Umsetzung

Schulinterne Curri-cula

OStD Dr. van den Kerkhoff

Abteilungsleitungen Bildungsganglei-tungen

Entwicklung der Didaktische Jahrespläne und Überprüfung der Umsetzung

Unterrichtsprojekte und Wettbewerbe

OStD Dr. van den Kerkhoff

StD Droste OStR'in Bauer StR'in Pennow StR'in Kuhlgert

Betreuung Boston Consulting Kooperationsnetz Schule Wirtschaft Balu und Du

Ganztagsberufs-schule in der Ge-sunde Schule/ Me-tallbauer

StD’in Sühling OStR'in Liebenberg

Implementierung Dokumentation

Kooperation mit Förderschulen

StD’in Sühling OStR v. Prónay

Kooperation mit Auslandsschulen

OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR Grewing OStR'in Krajinovic StR'in Macke-Brockmann OStR'in Bolks

Comenius, Leonardo u. Norwegen Buenos Aires Niederlande England

Sprachen OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR'in Bolks Fachkoordination Sprachen

Deutsch OStD Dr. van den Kerkhoff

L'in i.A. Disdorn-Liesen

Sprachförderungskonzept

Englisch OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR'in Tempeler OStR'in Rauhaus

Unterrichtsmaterialien

Mathematik OStD Dr. van den Kerkhoff

StR Kröger Fachdidaktische Entwicklungen

Französisch OStD Dr. van den Kerkhoff

L'in i.A. Dockter Fachdidaktische Entwicklungen - Delf

Niederländisch OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR'in Bolks Fachdidaktische Entwicklungen

BWL/ReWe StD’in Sühling StD Mölleken-Tempeler

Fachdidaktische Entwicklungen

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Bereiche der Schulentwicklung

Zuordnung zur Schulleitung

Verantwortliche Lehrer

Aufgaben

Kath. Religions-lehre

StD’in Sühling L'in i.A Baumann Fachdidaktische Entwicklungen

Ev. Religionslehre StD’in Sühling OStR Lebbing Fachdidaktische Entwicklungen

Volkswirtschafts-lehre

StD’in Sühling StD Droste Fachdidaktische Entwicklungen

Biologie/Chemie/ Physik

OStD Dr. van den Kerkhoff

OStR'in Honus Fachkoordination der natur-wissenschaftlichen Fächer

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3. Schulportfolio

• Der Ordner „Schulportfolio“ in Intranet (Laufwerk V:/ Lehrer) enthält alle Konzepte und schulprogrammatischen Unterlagen unserer Schule, die im Februar 2008 zur Qualitätsanalyse bereitgestellt wurden.

• Diese Materialien sollen im Sinne des Schulprogramms weiterhin gepflegt und regel-mäßig (halbjährlich zum 30.06.) aktualisiert werden.

• Die jeweiligen Funktionsstelleninhaber sind verantwortlich für die Pflege der Konzepte bzw. deren Fortschreibung und Aktualisierung.

• Die Materialien werden nach Vorlage bei der Schulleitung als Dateien im Intranet ver-öffentlicht (Betreuung: Frau Disdorn-Liesen).

Die folgende Aufstellung entspricht der Anordnung des Portfolios. Konzepte Zuständigkeiten Arbeitspläne der Abteilungen

Abteilungsleiter in Absprache mit Bildungsgangleiter

Didaktische Jahrespläne Abteilungsleiter in Absprache mit Bildungsgangleiter

Arbeitspläne der Fachgruppen D, E, M, Sport, Religion

Fachbeauftragte

Arbeitspläne der Organisationsbereiche Beratung, Fortbildung, Marketing

Herr von Pronay, Herr Arnold, Herr Bruß

Schulprogramm Frau Disdorn-Liesen Hausordnung Frau Sühling Geschäftsverteilungsplan Organisationsplan

Schulleitung

Stellenbesetzungspläne Schulleitung Grundsätze zur Bewertung des Sozial- und Arbeitsverhaltens

Frau Sühling

Jahresterminplan Frau Sühling Comenius-Projekt Herr Grewing Kooperation Schule-Wirtschaft Frau Bauer Besondere Angebote Herr Hipler Weitere exponierte Projekte Bildungsgangleiter Förderprojekte Herr Schäckermann Wettbewerbe Frau von Zedlitz Förderverein Herr Theuerkauf Coolness Herr Hackbarth-Schloer Gesunde Schule Frau Dey, Herr Körner, Frau Liebenberg Gender Mainstreaming Frau von Zedlitz Werteerziehung (Höhere Handelsschule) Frau Bohnen-Schuttwolf Konzept zur Ausbildungskoordination Herr Grewing Einarbeitungskonzept Frau Staudinger Vertretungskonzept Herr Mölleken-Tempeler Leseförderungskonzept Fachkonferenz Deutsch Individuelle Förderung Herr von Pronay Trainingsraumkonzept Herr Lebbing Haushaltskonzept Frau von Zedlitz

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4. Schulprogramm - unsere Leitsätze Wir sind eine Schule mit Tradition. Adam-Josef Cüppers (1850 - 1936), Ehrenbürger unserer Stadt, gilt als Gründer der Berufsschule in Ra-tingen (1892), über die er 1927 sagte: „Heute ist sie endlich auf dem besten Wege, das zu werden, was sie sein soll, eine Schule, die ihre Zöglinge ausbildet in den wissenschaftlichen Fächern, deren Kenntnis ihr Be-ruf verlangt, in engster Anlehnung an die praktische Arbeit.“ In dieser Tradition steht unsere Schule auch heute noch: Die Schülerinnen und Schüler können in den Bildungsgängen des Adam-Josef-Cüppers- Berufs-kollegs ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem beruflichen Kontext vertiefen und ihre ge-samte Persönlichkeit umfassend weiterentwickeln. Wir sind eine vielfältige Schule. Das Adam-Josef-Cüppers-Berufskolleg ist eine Bündelschule mit den Bereichen Verwaltung und Wirtschaft, Gesundheit und Sozialwesen sowie Technik und Informationstechnik. Sämtliche Schulabschlüsse – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife – werden in einem aufeinander aufbauenden, durchlässigen Bildungskonzept angeboten und können zum Teil parallel zu einem Berufsabschluss er-worben werden. Wir bereiten unsere Schülerinnen und Schüler auf kaufmännische, soziale oder technische Berufe und / oder ein Studium vor bzw. begleiten die Erstausbildung als dualer Partner. Wir sind eine erziehende Schule. Bildung und Erziehung gehören zusammen. Wir fördern die Weiterentwicklung der Persönlichkeit unserer Schülerinnen und Schüler durch gegenseitige Wertschätzung, durch Schulung der Kritikfähigkeit und durch Übernahme von Verantwortung. Diese Aufgabe wird von allen Bildungsgängen und allen Kolleginnen und Kollegen auf der Grundlage der Schulordnung und des „Trainingsraumkonzeptes für eigenverantwortli-ches Denken und Handeln“ wahrgenommen. Wir sind eine beratende, individuell fördernde Schule. An unserem Berufskolleg ist Beratung ein selbstverständlicher Bestandteil schulisch-pädagogischer Arbeit. Sie wird im Rahmen eines umfangreichen Beratungskonzeptes geleistet zunächst als Schullaufbahnbera-tung, die bereits Schülerinnen und Schüler der Zubringerschulen anspricht (Übergangsmanagement), und zeigt sich dann bei der Anmeldung als Laufbahnempfehlung (Eingangsberatung) und später als schülerindi-viduelle Beratung in Form von Schülerentwicklungsgesprächen. Durch die Beratungstätigkeit des Beratungslehrerteams wird auch eine psychosoziale Beratung geleistet. Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch zahlreiche Lehr-Lernarrangements innerhalb des Unterrichts. Beispielsweise wird selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen an unserer Schule initiiert und gefördert durch den unterrichtlichen Einbezug der Lernplattform Moodle. Hier werden differenzierte Materialien bereitgestellt und diverse Interaktionsmöglichkeiten angeboten, so dass der Unter-richt flexibel und kooperativ gestaltet werden kann. Die Einrichtung von begleitenden Fördermaßnahmen außerhalb des Unterrichts streben wir mittelfristig an. Um leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zu fördern, bietet unsere Schule eine Reihe von Zertifikaten (KMK-Zertifikat Fremdsprachen, Computerführerschein u. a.) an. Wir sind eine sprachfördernde Schule. In der modernen Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft ist Sprachkompetenz mehr denn je das Funda-ment, um die eigene Berufs- und Lebensperspektive gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Sprachförderung meint sowohl die Förderung der deutschen Sprache als auch die Förde-rung der Fremdsprachen.

Sprachförderung benötigen Schülerinnen und Schüler mit deutscher sowie mit anderen Muttersprachen. Unser Konzept siedelt die Förderung der deutschen Sprache in allen Fächern an, da sie auch im Fachunter-richt unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen des Unterrichts ist. Sie meint sowohl die Förderung der Lesekompetenz als auch die Förderung der Schreibkompetenz und sie soll weitgehend im Regelunter- richt stattfinden – ausgehend vom Deutschunterricht und dann integrativ eingebunden im verzahnten Un-terricht möglichst vieler Fächer.

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Die Globalisierung der Märkte macht für den Arbeitsplatz im In- und Ausland das Erlernen von Fremdspra-chen unbedingt notwendig. Unser Berufskolleg bietet seinen Schülerinnen und Schülern ein breit gefächer- tes Fremdsprachenangebot: Englisch, Französisch, Spanisch und Niederländisch. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen mit Bezug zur beruflichen Fachrichtung. In einigen Bildungs-gängen bieten wir Fremdsprachenzertifikate an, die die Sprachkenntnisse dokumentieren. Es handelt sich dabei um international anerkannte Zertifikate, die Arbeitgebern Auskunft über die Fähigkeiten eines Bewer-bers, Auszubildenden oder Mitarbeiters geben. Abgerundet wird unser Angebot durch Austauschprogramme mit Partnerschulen in verschiedenen Ländern. Wir sind eine offene, kooperierende Schule. Zahlreiche Kooperationsmaßnahmen und praxisorientierte Projekte sollen unseren Schülerinnen und Schü-lern interessante Wege zur Berufsorientierung eröffnen. Im Rahmen des kreisweiten Kooperationsnetzes Schule-Wirtschaft arbeiten wir mit namhaften lokalen und regionalen Unternehmen (ABB, Hewlett-Packard, Tünkers, Balcke-Dürr, Bankhaus HSBC) zusammen, um einerseits Praxisbezüge herzustellen und andererseits den Übergang in Ausbildung zu erleichtern. Wir beteiligen uns mit verschiedenen Bildungsangeboten auch an den Maßnahmen der Kompetenzagentur Kreis Mettmann zur beruflichen und sozialen Integration besonders benachteiligter Jugendlicher. Durch frühzeitige und gezielte Förderung werden die jungen Menschen für Tätigkeiten auf dem ersten Arbeits-markt vorbereitet. Wir kooperieren auch mit anderen Schulen, Ausbildungspartnern und kulturellen Einrich-tungen. Wir nutzen außerschulische Lernorte und öffnen unsere Schule zudem durch Möglichkeiten zu Hos-pitationen, durch Informationstage und durch Tage der offenen Tür. Wir sind eine projektorientierte Schule. Projekte, Arbeitsgemeinschaften, Aktionstage, Lernaufgaben, Exkursionen und Klassenfahrten sind im Schulalltag etwas Besonderes, Herausgehobenes. Sie eröffnen einen Freiraum für das Handeln, so dass sich in und mit ihnen verwirklichen lässt, was im 'normalen' Unterricht so nicht möglich ist. Schülerinnen und Schüler haben hier viel Entscheidungsspielraum und sie müssen ihre Arbeit weitgehend eigenverantwortlich bestimmen. In dem nahezu jährlich stattfindenden Projekt business@school werden Schüler mit Ge-schäftssinn von der Unternehmensberatungsgesellschaft Boston Consulting Group geschult. Seit vier Jahren gehören wir zu den erfolgreichen Teilnehmern des europäischen Schulprojektes Comeni-us. In diesem Rahmen entstehen multilaterale Schulpartnerschaften, an denen mindestens drei Schu-len aus drei verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligt sind. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen sowohl auf Schüleraktivitäten als auch auf dem Gedankenaustausch auf Ebene des Kollegiums zu didak-tisch-pädagogischen Fragestellungen. Wir sind eine kulturorientierte Schule. Kulturelle Bildung erschließt Jugendlichen die Welt. Kulturelle Bildungsangebote öffnen neue Wege, die Welt zu verstehen und sich handelnd der eigenen Identität zu vergewissern. Jugendliche können über die kultu-relle Bildung neue Begabungen entdecken und ihre Persönlichkeit stärken. Eine herausragende Bedeutung kommt dem Unterricht an anderen kulturellen Lernorten zu, der Besuch von Theatern, Museen und Konzerten ist gleichwertiger Unterricht in anderer Form und ist an unserer Schule eine Selbstverständlich-keit. Kulturelle Bildung findet aber auch im Fachunterricht statt. Unterschiedliche Projekte mit direktem Bezug zu den Lehrplänen (Talentwettbewerbe oder „Eine Schule. Ein Buch“) sind kein unverbindliches An-gebot, sondern fester Bestandteil eines Unterrichts, der Lust macht auf Begreifen, Verstehen und Gestalten.

Wir sind eine ehrenamtlich engagierte Schule. Unsere Schülerinnen und Schüler engagieren sich als Lernpaten für Grundschulkinder („Lernpatenschaften“ der Höheren Handelsschule im Caritas Westnetz und „Balu und Du“ im Erziehungswissenschaftlichen Gym-nasium) und machen damit neue Lernerfahrungen außerhalb ihres schulischen Kontextes. Sie tragen zur positiven Entwicklung eines Kindes bei und zeigen Mut und die Bereitschaft, ein verantwortliches Ehrenamt zu übernehmen. Wir sind eine kompetenzentwickelnde Schule. Wir beteiligen uns an der Ausbildung des pädagogischen Nachwuchses im Rahmen des Lehrerbildungsgeset-zes durch eine gezielte qualifizierende Betreuung unserer Referendarinnen und Referendare und durch das Angebot von Praktikumsplätzen für Studierende (Eignungspraktikum, fachdidaktische Praxissemester, Assis-tenzpraktikum).

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Wir sind eine lernende und reflektierende Schule. Wir evaluieren und reflektieren regelmäßig die Qualität unserer Arbeit und entwickeln diese mit allen am Schulleben Beteiligten in Kontinuität weiter. Besonders wichtig ist uns das Schülerfeedback, das systematisch erhoben wird und von den Lehrkräften zur Verbesserung von Lehr-Lern-Prozessen genutzt werden kann. Ausgehend von unserem schulinternen individuellen Fragebogen „LuLu“ (Lehrer unter der Lupe) werden wir zukünftig auch an der Onlinebefragung SEfU teilnehmen, um Informationen darüber zu erhalten, wie wir und unsere Schüler unseren Unterricht wahrnehmen. Ziel ist es, durch den Vergleich der beiden Perspekti-ven (Schülersicht und Lehrersicht) konkrete Anregungen für die Weiterentwicklung des Unterrichts ableiten zu können. Im Rahmen der Teilnahme unserer Schule am Landesprogramm Bildung und Gesundheit wird Anfang des kommenden Schuljahres als Maßnahme der Qualitätssicherung ein Schulscreening in Zusammenarbeit mit der Universität Düsseldorf durchgeführt. Alle Bereiche, die für eine gute gesunde Schule wichtig sind, wer-den näher untersucht. Mit Hilfe der Auswertung soll die Qualitätsentwicklung der Schule fortgesetzt werden. Dieses Schulscreening soll in den kommenden Jahren regelmäßig wiederholt werden. Wir sind auf dem Weg zu einer gesunden Schule. Je mehr eine Schule als Lebensraum mit einem vielfältigen Schulleben und guten gesunden Lern- und Ar-beitsbedingungen empfunden wird, umso erfolgreicher wird sie sein. Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 25.06.2009 nimmt unsere Schule am Landesprogramm „Bildung und Gesundheit“ teil. Eine gesunde Schule fördert bei den Schülerinnen und Schülern und bei Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzen und Hal-tungen, die ihre Bereitschaft zum lebenslangen Lernen stärken und sie befähigen, in einer sich verändern-den Gesellschaft ein erfolgreiches und gesundes Leben zu führen. Gesundheit ist eine Gabe, die nicht selbstverständlich ist, sondern für die vorgesorgt werden muss. Dies betrifft auch die Leistungsfähigkeit der Lehrpersonen und anderer beteiligter Schulangehöriger, deren Zufriedenheit und Wohlbefinden nachhaltig entwickelt werden muss. Nach unseren ersten Schritten (Angebot einer Mittagsverpflegung und Einrichtung von Trinkwasserspen-dern, Teilnahme an der Fortbildung „Bewegte Schule“) soll nunmehr im kommenden Schuljahr dieses Pro-gramm unter Beteiligung aller Bildungsgänge systematisch umgesetzt werden. Als ein wichtiger konzeptioneller Baustein wird mit Beginn des Schuljahres 2010/11 im Bildungsgang Be-rufsschule Technik, für den Ausbildungsberuf Metallbauer, die „Ganztagsberufsschule in der gesunden Schule - GigS“, analog dem Modellversuch des Landes NRW, eingeführt (Beschluss der Schulkonferenz vom 14.06.2010).

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5. Schulinterne Organisation

Koordinierungsausschuss (erweiterte Schulleitung)1

Regelmäßig leitet der Schulleiter Dienstbesprechungen der Studiendirektoren zur Rege-lung aktueller Schulleitungs- und Abteilungsangelegenheiten.

Teilnahmeberechtigt sind je nach Besprechungsinhalten weitere Gäste (z.B. ein Lehrer-ratsmitglied, eine Ansprechpartnerin in Gleichstellungsfragen, die Beauftragte für Schul-programmarbeit sowie für Schulmarketing et. al.).

Diese Ausschusssitzung ist kein Entscheidungsorgan entsprechend Schulmitwirkungs-gesetz, sondern eine Sitzung der erweiterten Schulleitung. Die Ergebnisse werden im Lehrerzimmer veröffentlicht.

Bildungsgangleiter/innen

(Recht) • Bildungsgangleitungen verantworten die Inhalte und Form der Ausbildung in ihrem

Bildungsgang- in Abstimmung mit den Abteilungsleitungen.

• Umsetzung des Schulprogramms

(Schulentwicklung) • Bildungsgangleitungen initiieren und begleiten aktiv die Entwicklungsprozesse und

Profilbildungen im Bildungsgang. Sie unterstützen die Abteilungsleiter und Kollegin-nen und Kollegen bei der Realisierung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und der einschlägigen Richtlinien und Lehrpläne. Dazu zählen:

o die Erstellung der didaktischen Jahresplanung und Kontrolle der Umsetzung

o die Unterstützung und Begleitung der Fachlehrer/innen des Bildungsganges in ihrer Entwicklung z. B. durch die Bereitstellung von Informationen zur Didaktik und Methodik des Unterrichtes (z. B. zum handlungsorientierten Unterricht, Un-terricht in Lernfeldern, Lernsituationen, projektorientierter Unterricht, Projekte etc.)

o die kontinuierliche Entwicklung einer Bildungsgangkonzeption (Verständnis der Ausbildung, Ziele, Fach- und Methodenkompetenz, Personalkompetenz und So-zialkompetenz etc.)

• Bildungsgangleitungen unterstützen und beraten die Abteilungsleiter in bildungs-gangrelevanten Fragen

• Bildungsgangleitungen unterstützen die Abteilungsleitung bei der Planung und Reali-sation der Unterrichtsverteilung. Dies umfasst konkret folgende Aufgaben:

1 Der Begriff erweiterte Schulleitung existiert für Berufskollegs in den rechtlichen Vorgaben so nicht wie an Gesamtschulen. Er soll aber hier sinngemäß übertragen werden.

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o Sie führen die entsprechenden Gespräche mit den Fachkolleginnen und sorgen im Rahmen eines Kommunikationsprozesses für eine Transparenz der Entschei-dungen und ihrer Begründungen.

o Sie übernehmen eine Klassenleitung in dem eigenen Bildungsgang.

(Organisation und Verwaltung) • Bildungsgangleitungen sind - gemeinsam mit den Medienbeauftragten - verantwort-

lich für die Bestimmung und Verwaltung der sächlichen Ressourcen, z. B.

o Bestellung und Verwaltung von Materialien für den Materialkoffer des Bildungs-ganges

o Einrichtung der Listen für Buchbestellungen.

• Bildungsgangleitungen unterstützen und beraten die Abteilungsleitungen bei der Or-ganisation von Abschlussfeiern.

Bildungsgangkonferenz2

• Erstellung einer didaktischen Planung für den Bildungsgang und Dokumentation der

didaktischen Jahresplanung sowie qualitätssichernder Maßnahmen

• Verknüpfungen der Inhalte und Kompetenzen des berufsbezogenen Lernbereichs mit dem profilgebenden Fach und den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs sowie des Differenzierungsbereichs Bestimmung und Verwaltung, der sächlichen Res-sourcen im Rahmen der Zuständigkeiten der Schule Vereinbarungen hinsichtlich der (z. B. fächerübergreifenden) schriftlichen Arbeiten und der sonstigen Leistungen

• Ausdifferenzierungen der Lernfelder durch die Lernsituationen, wobei zu beachten ist, dass die im Lehrplan enthaltenen Kompetenzbeschreibungen, Inhaltsangaben und Zeitrichtwerte verbindlich sind Planung von Lernsituationen, die an beruflichen Hand-lungssituationen orientiert sind und für das Lernen im Bildungsgang exemplarischen Charakter haben

• Ausgestaltung der Lernsituation, Planung der methodischen Vorgehensweise (Pro-jekt, Fallbeispiel, ...) und Festlegung der zeitlichen Folge der Lernsituation im Lern-feld; dabei ist von der Bildungsgangkonferenz besonders Gewicht auf die Konkretisie-rung aller Kompetenzdimensionen zu legen, also neben der Fachkompetenz auch der Methoden-, Lern-, Sozial-, und Humankompetenz. Planung der Lernorganisation in Absprache mit der Schulleitung Vorschläge zur Belegung von Klassen- und Fachräu-men, Planung von Exkursionen usw. Planung zusammenhängender Lernzeiten zur Umsetzung der Lernsituation. Einsatzplan für die Lehrkräfte (im Rahmen des Teams) Abstimmung von Evaluationsmaßnahmen

• Umsetzung des Schulprogramms

2 (Erlass 632.33/0 Nr. 12/2000), Die Bildungsgangkonferenz (vgl. § 14 (3) APO-BK)

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Die Bildungsgangkonferenzvorsitzenden • sind auf Zeit gewählt - sie/er ist Primus inter paris - und in dieser Rolle von den Kol-

legen berufen, die Konferenz zielorientiert zu leiten.

Es empfiehlt sich eine Personalunion von Bildungsgangleitern und Bildungsgangkon-ferenzvorsitzenden, um die Kontinuität der Bildungsgangarbeit zu sichern.

• sind befugt auf Durchsetzung der Beschlüsse zu bestehen. Dieses hat der Konferenz gegenüber loyal zu geschehen.

• sorgen für die Umsetzung der Beschlüsse, indem sie stets den Zeitrahmen festlegen lassen und Verantwortlichkeiten benennen.

• richten einen kritischen Blick auf die Ergebnisse und sollten ggf. in dialogischer Betei-ligung von Abteilungsleitung oder Schulleitung auf Erledigung der Arbeiten bestehen.

• sind verantwortlich für den Informationsfluss und für die Dokumentation der Arbeit. (Der Bildungsgangordner wird zentral und öffentlich zugänglich in der Bibliothek ge-lagert.)

• sorgen für Kontinuität in der Konferenzarbeit: Der Stellvertreter wird aktiviert, wenn der Vorsitzende selbst verhindert ist.

• bemühen sich um das Interesse und die Motivation der Kolleginnen und Kollegen für den Erfolg der gemeinsamen Bildungsgangarbeit.

• regen Evaluationsmaßnahmen an und ziehen am Ende des Schuljahres Bilanz.

Jede in einem Bildungsgang unterrichtende Lehrkraft ist grundsätzlich Mitglied dieser Bildungsgangkonferenz und damit zur Teilnahme an den Bildungsgangkonferenzen ver-pflichtet.

Entwicklungsteam eines Bildungsganges

• Ziel des Teams ist die systematische und kontinuierliche Entwicklung des Bildungs-ganges.

• Mitglied des Teams sind: Abteilungsleiter (bei Bedarf), Bildungsgangleiter, Bildungs-gangkonferenzvorsitzende/r, Fachkollegen

• Das Team sollte nicht mehr als 7 Mitglieder haben. Die Bildung erfolgt in Absprache mit den Abteilungsleitern.

• Jedes Mitglied des Teams ist verpflichtet, sich aktiv in die Arbeit des Bildungsganges einzubringen. Dies betrifft sowohl das laufende Geschäft, als auch die innovativen Entwicklungsprozess. Um die Bildungsgangleitungen zu entlasten, sollen Arbeitstei-lungen vorgenommen werden und Aufgaben auf die Teammitglieder verteilt werden (z. B. Aufnahmeverfahren, Bücherbestellung, Materialkoffer, didaktische Jahrespla nung usw.). Die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgaben liegt bei den Abtei-lungsleitungen (Kontrolle).

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• Der Bildungsgangleiter oder ein Mitglied des Teams sorgt für die Weitergabe von In-formationen an die übrigen Kollegen des Bildungsganges.

Die pädagogische Schwerpunktsetzung (Zuordnung zu einer Stammabteilung) legt die Schulleitung im Benehmen mit den Lehrern/Lehrerinnen fest und veröffentlicht ein ent-sprechendes Übersichtsblatt.

Die Mitgliedschaft in den Fachkonferenzen ergibt sich nach Unterrichtseinsatz und Lehr-befähigung.

Die Teilnahme an Dienstbesprechungen, Bildungsgang- und Fachkonferenzen ist für alle eingeladenen Lehrerinnen und Lehrer verpflichtend. Wenn es gewichtige Gründe für eine Nichtteilnahme gibt, ist beim Schulleiter um Dienstbefreiung anzufragen - eine Befreiung durch den Fach- / Bildungsgangkonferenzvorsitzenden kann nicht ausgesprochen wer-den.

Informationsfluss

Informationen sind grundsätzlich „Holschulden“. Als Informationsquellen dienen unser Intranet, die Protokolle aus / in den Abteilungs-ordnern, die „Amtsblatt“- Abheftung im Lehrerzimmer, Gespräche mit den Funktionsträ-gern, die Webseiten des Ministeriums und der Bezirksregierung etc.

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6. Schulrechtliche Rahmenbedingungen: Allgemeine Dienstordnung

Lehrer und Lehrerinnen § 5 Unterrichtsplanung Unterricht erfordert sorgfältige Planung, Vor- und Nachbereitung. Grundlagen für die Unterrichtsplanung sind die Richtlinien und Lehrpläne des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, die in den Sekundarstufen I und II gegebenenfalls daraus entwickelten schuleigenen Lehrpläne sowie die Beschlüsse der Mitwirkungsorgane. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit sowie zur Leistungsbewertung sind in den Fachkonferenzen (§ 70 Abs. 4 SchulG), Fragen der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Klassen- bzw. Jahrgangsstufenkonferenzen zu entscheiden (§ 71 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 SchulG). § 7 Pädagogische Förderung (1) Lehrer und Lehrerinnen sollen die Schüler und Schülerinnen im Unterricht umfassend fördern und sie insbesondere auch zur Selbständigkeit erziehen. Zu dieser Selbstständigkeit gehört auch, Initiativen und Anregungen für Unterricht und Schulleben zu entwickeln und Verantwortung in den Gremien der Schule zu überneh-men. (2) Lehrer und Lehrerinnen sollen im Unterricht auf die jeweiligen Lernvoraussetzungen und insbesondere Lernschwierigkeiten, die besonderen Fähigkeiten, Neigungen und In-teressen sowie auf die persönliche Lebenssituation der Schüler und Schülerinnen Rück-sicht nehmen. § 8 Information und Beratung (1) Zu den pädagogischen Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehört auch die Infor-mation und die Beratung der Schüler und Schülerinnen sowie ihrer Erziehungsberechtig-ten, an Berufskollegs auch der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen (vgl. § 44 SchulG). Den Schülern und Schülerinnen geben sie auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch Auskunft über ihren Leistungsstand. (2) Lehrer und Lehrerinnen sollen mit Beratungsstellen, insbesondere der Schulberatung und der Berufsberatung, zusammenarbeiten, an Berufskollegs auch mit der Ausbil-dungsberatung der zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Hand-werksordnung. Einzelheiten der Zusammenarbeit beschließt die Schulkonferenz (§ 65 Abs. 2 Nr. 3 SchulG). (3) An einem Sprechtag im Schulhalbjahr sowie in Sprechstunden oder in Ausnahmefäl-len an besonders zu vereinbarenden Terminen stehen die Lehrer und Lehrerinnen den Erziehungsberechtigten und den für die Berufserziehung Mitverantwortlichen für Rück-sprachen zur Verfügung (§ 44 Abs. 4 SchulG). (4) Sind an einer Schule Beratungslehrer oder -lehrerinnen eingesetzt, so ergänzen und intensivieren sie die Beratungstätigkeit der Lehrer und Lehrerinnen (vgl. RdErl. v. 8. 12. 1997 – BASS 12 – 21 Nr. 4).

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§ 9 Weitere Aufgaben (1) Zu den Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehören auch die üblichen mit Unter-richt und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z. B. die Teilnahme der Schüler und Schülerinnen am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerar-beiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z. B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste). (2) Die Lehrer und Lehrerinnen führen im Rahmen der Aufsichtspflicht der Schule Auf-sicht. (3) Zu den Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehört es auch, Vertretungsaufgaben zu übernehmen, an Konferenzen und Dienstbesprechungen teilzunehmen sowie an der Vorbereitung des neuen Schuljahres mitzuwirken. (4) Lehrer und Lehrerinnen sind zur Fortbildung verpflichtet. Sie kommen dieser Ver-pflichtung durch private Fortbildung sowie durch die Teilnahme an dienstlichen Fortbil-dungsmaßnahmen oder an Fortbildungsveranstaltungen anderer Träger nach. Die Ver-pflichtung zur Fortbildung umfasst auch die Teilnahme an Veranstaltungen in unter-richtsfreier Zeit (vgl. § 57 Abs. 3 SchulG, § 48 LVO). (5) Lehrer und Lehrerinnen können verpflichtet werden, an der Lehrerausbildung als Ausbildungslehrer, an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssen nach § 40 Abs. 2 BBiG und § 34 Abs. 2 HWO mitzuwirken. § 10 Unterrichtseinsatz (4) Lehrer und Lehrerinnen sind verpflichtet, auf Anordnung des Schulleiters oder der Schulleiterin auch Vertretungsunterricht zu erteilen. Sie sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet (§ 5). Die zu Vertretenden haben – soweit dies zumutbar ist – sicherzustellen, dass die für den ord-nungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z. B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren). Lehramtsanwärter und -anwärterinnen können im Rahmen des § 11 OVP und unter besonderer Beachtung der Erfordernisse der Ausbildung zu Vertretungsunterricht herangezogen werden. Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen

§ 16 Klassenlehrer, Klassenlehrerin (1) Für jede Klasse bestimmt der Schulleiter oder die Schulleiterin im Benehmen mit der Lehrkraft einen Klassenlehrer oder eine Klassenlehrerin. Diese sollen im besonderen Ma-ße auf die erzieherische und fachliche Förderung der Schüler und Schülerinnen der Klas-se hinwirken. Sie achten darauf, dass die Klasse, insbesondere durch den Umfang der Hausaufgaben und die Verteilung der Klassenarbeiten, im Laufe des Schuljahres ausge-wogen und nicht unangemessen belastet wird. (2) Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin informiert und berät die Klasse bei Bedarf in allen schulischen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der Schullaufbahnen, so-weit diese Aufgabe nicht von Beratungslehrern oder Beratungslehrerinnen (§ 8 Abs. 4)

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wahrgenommen wird. In Gesprächen und im Rahmen von Klassenkonferenzen informiert sich der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin über das Verhalten und die Leistungen der Schüler und Schülerinnen auch im Unterricht der anderen Lehrkräfte. (3) Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin führt den Vorsitz in den Klassenkonferen-zen (§ 71 Abs. 1 Satz 2 SchulG) und ist mit beratender Stimme Mitglied der Klassen-pflegschaft (§ 73 Abs. 1 Satz 1 SchulG). Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin för-dert und koordiniert die Kontakte zu den Erziehungsberechtigten und benachrichtigt sie bei besonderen Anlässen. Entsprechendes gilt hinsichtlich der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen. (4) Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin sorgt dafür, dass die die Klasse betref-fenden Unterlagen ordnungsgemäß erstellt und geführt werden (insbesondere das Schü-lerstammblatt gemäß § 4 Abs. 4 VO-DV I – BASS 10 – 44 Nr. 2.1, das Klassenbuch, die Zeugnisse, die Abwesenheitsliste und die Entschuldigungen). Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin sorgt für die Durchführung vorgeschriebener ärztlicher Untersuchungen und für die Fertigung von Gutachten zu Übergangsverfahren und erledigt die damit zu-sammenhängenden Aufgaben einschließlich der Vorbereitung der Klassen- und Verset-zungskonferenzen. Schulleiter § 18 Allgemeine Leitungsaufgaben (1) Der Schulleiter oder die Schulleiterin leitet die Schule im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Weisungen der Schulaufsichtsbehörden sowie der Konfe-renzbeschlüsse und der Vorgaben des Schulträgers in äußeren Schulangelegenheiten (§ 59 Abs. 9 SchulG). Zu den Aufgaben gehört auch die Erteilung von Unterricht. Der Schulleiter oder die Schulleiterin hat den Vorsitz in der Schulkonferenz, bereitet deren Beschlüsse vor und führt sie aus (§ 66 Abs. 3 in Verbindung mit § 59 Abs. 8 Satz 1 SchulG). (2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin arbeitet in der Schulleitung mit dem ständigen Vertreter oder der ständigen Vertreterin zusammen und überträgt ihm bzw. ihr im Ein-zelfall oder generell Leitungsaufgaben zur selbstständigen Wahrnehmung (vgl. § 30 Abs. 3). Nach Maßgabe dieser Dienstordnung können weitere Personen mit Schulleitungsauf-gaben betraut werden (vgl. §§ 31 ff.). Die Gesamtverantwortung und die abschließende Entscheidungsbefugnis des Schulleiters oder der Schulleiterin bleiben unberührt. Schul-leitung und Konferenzen arbeiten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags zusammen. (3) Zu den vorrangigen Aufgaben des Schulleiters oder der Schulleiterin gehört es, in Zusammenarbeit mit dem Kollegium, den Erziehungsberechtigten und den Schülern und Schülerinnen sowie mit den Schulaufsichtsbehörden und dem Schulträger, an Berufskol-legs auch mit den für die Berufserziehung Mitverantwortlichen, auf gute Arbeitsbedin-gungen in der Schule hinzuwirken. (4) Der Schulleiter oder die Schulleiterin ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Unterrichts- und sonstigen Dienstpflichten der Lehrer und Lehrerin-nen, der Bildungs-, Erziehungs- und Verwaltungsarbeit (einschließlich der vom Verwal-tungspersonal des Schulträgers zu erfüllenden Aufgaben) und für die ordnungsgemäße Durchführung schulischer Veranstaltungen. Der Schulleiter oder die Schulleiterin achtet darauf, dass die geltenden Vorschriften, die Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden

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sowie die Konferenzbeschlüsse eingehalten werden. Beschlüsse, die gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verstoßen, sind zu beanstanden (§ 59 Abs. 8 Satz 3 SchulG). (5) Der Schulleiter oder die Schulleiterin wirkt darauf hin, dass der stundenplanmäßige Unterricht erteilt wird. Bei Abwesenheit von Lehrkräften ist – soweit möglich – für Ver-tretungsunterricht zu sorgen (§ 10 Abs. 4, § 11). Der Schulleiter oder die Schulleiterin ist dafür verantwortlich, dass zu Beginn des neuen Unterrichtsjahres die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen abgeschlossen sind und die Unterrichtserteilung mit dem ersten Schultag erfolgen kann, sofern nicht zwingende Gründe einer abschließen-den Planung entgegenstehen. (6) Der Schulleiter oder die Schulleiterin überwacht die Erfüllung der Schulpflicht (§ 41 Abs. 3 SchulG) und ist zuständig für die Aufnahme der Schüler und Schülerinnen (§ 46 SchulG) sowie deren Entlassung bei Beendigung des Schulverhältnisses (§ 47 SchulG). (7) Dem Schulleiter oder der Schulleiterin obliegt die Organisation und Überwachung der Unfallverhütung im inneren Schulbereich (§ 59 Abs. 6 SchulG) sowie die Sorge für die Beachtung der Vorschriften der Gefahrstoffverordnung. (8) Der Schulleiter oder die Schulleiterin ist unbeschadet der Aufgaben der Schulkonfe-renz (§ 65 Abs. 2 Nr. 3 SchulG) für die Durchführung der Zusammenarbeit mit anderen Schulen zuständig. (9) Der Schulleiter oder die Schulleiterin arbeitet mit dem Schulträger in äußeren Schul-angelegenheiten eng und vertrauensvoll zusammen und stellt diesem die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung. Für die Übermittlung per-sonenbezogener Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. In äußeren Schulangelegenheiten sind die Anordnungen des Schulträgers für den Schullei-ter oder die Schulleiterin verbindlich. § 19 Schulleiter oder Schulleiterinnen als Vorgesetzte (1) Der Schulleiter oder die Schulleiterin ist allen an der Schule tätigen Personen gegen-über in der Erfüllung ihrer Aufgaben (§§ 4 bis 17) weisungsberechtigt. Zu den Aufgaben des Schulleiters oder der Schulleiterin gehört es auch, die berufliche Entwicklung und Fortbildung der Lehrer und Lehrerinnen sowie die Ausbildung der Lehramtsanwärter und -anwärterinnen zu fördern. (2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin berät die Lehrer und Lehrerinnen bei Bedarf in Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. In deren Unterrichts- und Erziehungsar-beit darf nur im Einzelfall eingegriffen werden bei Verstößen gegen geltende Vorschrif-ten, Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden oder Beschlüsse der Konferenzen oder wenn eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit nicht gewährleistet ist. (3) Auf Anforderung der Schulaufsicht erstellt der Schulleiter oder die Schulleiterin Leis-tungsberichte über die Lehrkräfte der Schule. (4) Hält der Schulleiter oder die Schulleiterin allgemein oder im Einzelfall die Notenge-bung eines Lehrers oder einer Lehrerin für unvereinbar mit den Vorschriften zur Leis-tungsbewertung oder allgemeinen Bewertungsgrundsätzen und ist darüber kein Einver-nehmen unter den Betroffenen zu erreichen, ist die Entscheidung der Schulaufsichtsbe-hörde einzuholen. (5) Ist das dienstliche Verhalten eines Lehrers oder einer Lehrerin oder eines sonstigen Beschäftigten an der Schule zu beanstanden, so ist der oder die Betroffene unverzüglich unter Darlegung des Sachverhaltes darauf hinzuweisen und zur Änderung des Verhal-tens aufzufordern. Wird das Fehlverhalten nicht abgestellt oder besteht der Verdacht eines Dienstvergehens, meldet der Schulleiter oder die Schulleiterin dies der Schulauf-

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sichtsbehörde, bei nichtlehrendem Personal dem Schulträger oder dem jeweiligen Ar-beitgeber. (6) Gegenüber den im Dienst des Schulträgers stehenden Mitarbeitern und Mitarbeite-rinnen übt der Schulleiter oder die Schulleiterin das Weisungsrecht im Rahmen der vom Schulträger getroffenen allgemeinen Anordnungen aus. Bei Angelegenheiten, die sich aus dem Recht des kommunalen Schulträgers als Dienstherrn ergeben, insbesondere bei allen Entscheidungen in arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten, besteht diese Weisungsbefugnis nur, wenn sie der Schulträger im Einzelfall ausdrücklich übertragen hat. § 20 Verantwortung für die Bildungsarbeit (1) Dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule entsprechend soll der Schulleiter oder die Schulleiterin 1. für die Erörterung pädagogischer und fachlicher Fragen in den Konferenzen sorgen und darauf hinwirken, dass der Unterricht den Richtlinien und Lehrplänen entspricht, 2. dafür Sorge tragen, dass neue Erkenntnisse und Ergebnisse der Fach- und Erzie-hungswissenschaften in die schulische Arbeit eingebracht werden, 3. die Beschlüsse der Konferenzen mit deren Vorsitzenden koordinieren und zusammen mit ihnen darauf hinwirken, dass Konferenzbeschlüsse ausgeführt werden, 4. auf eine fachlich korrekte Beurteilung der Schülerleistungen und die Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen hinwirken, 5. für die Unterrichtsverteilung, den Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplan sorgen und dabei einen dienstlich gebotenen und persönlich angemessenen Einsatz der Lehr-kräfte sicherstellen. (2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin soll sich über die Arbeit in der Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließlich der Arbeiten zur Leis-tungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbesuche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern. Stellvertretende Schulleiterin § 30 Vertretung des Schulleiters oder der Schulleiterin (1) Bei Verhinderung oder Fehlen des Schulleiters oder der Schulleiterin nimmt der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin die Rechte und Pflichten wahr. (2) Der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin ist so über die Angelegenheiten der Schule zu informieren, dass jederzeit die Voraussetzungen gegeben sind, die Leitung der Schule wahrzu-nehmen. (3) Der Schulleiter oder die Schulleiterin überträgt unbeschadet der Gesamtverantwor-tung dem ständigen Vertreter oder der ständigen Vertreterin einen Teil der Leitungsauf-gaben zur selbstständigen Wahrnehmung. Dies sind z. B. die Planung und Koordinierung der Klassenbildung, die Aufstellung der Stunden-, Raum- und Aufsichtspläne, die Rege-lung des Vertretungsunterrichts, die Verwaltung des Schülerdatenbestandes, die Schul-statistik sowie die Planung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel. Näheres kann durch eine Geschäftsordnung geregelt werden. § 37 Berufskollegs (1) Der ständige Vertreter oder die ständige Vertreterin ist an Berufskollegs verantwort-lich für die abteilungsübergreifenden organisatorischen Angelegenheiten und neben den

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in § 30 aufgeführten Aufgaben auch für den Einsatz des nichtpädagogischen Personals, die Zusammenarbeit mit dem Schulträger im Hinblick auf Schulgebäude und Schulge-lände sowie für Angelegenheiten der Organisation der Schülerbeförderung. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen § 37 Berufskollegs (2) Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen sind für die Durchführung der didakti-schen, pädagogischen und organisatorischen Maßnahmen ihrer Abteilung (Schulform, Fachbereich) verantwortlich und arbeiten an den zentralen Aufgaben mit. (Recht) • Einsicht und Kontrolle der schriftlichen Unterlagen der Klassen

• Zeichnung von Zeugnissen und pädagogischen Bescheiden

(Schulentwicklung) • Durchführung der didaktischen und pädagogischen Maßnahmen ihrer Abteilung

• Umsetzung des Schulprogramms

• Koordination der Bildungsarbeit ihrer Abteilung - in Absprache mit den Bildungsgang-leitern:

o Festlegung von Grundsätzen zur Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und zur Anwendung von Methoden

o Information der Lehrerinnen und Lehrer über die einschlägigen Rechtsvorschrif-ten

o Vereinbarung von Grundsätzen zur einheitlichen Anwendung der Vorschriften über die Leistungsbewertung,

o Beurteilung, Prüfung und Versetzung

o Aufstellung von Grundsätzen zur zeitlichen Koordinierung von Hausaufgaben und Leistungsüberprüfungen

o Koordination der Kooperation mit Ausbildungsbetrieben

o Unterbreitung von Vorschlägen zur Gestaltung der Beratung

o Planung und Durchführung von qualitätssichernden Maßnahmen

o Fortschreibung des Schulprogramms

(Organisation und Verwaltung) • Durchführung der organisatorischen Maßnahmen ihrer Abteilung

• Erörterung der Einrichtung zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemein-schaften

• Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Auswahlverfahren und Ab-schlussprüfungen

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• Mitwirkung bei organisatorischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben:

o Erstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen

o Durchführung der Klassen- und Kursbildung

o Erstellung der Schulstatistiken

o Planung des Haushaltsmittelbedarfs

• Planung und Durchführung von außerunterrichtliche Veranstaltungen (Klassen- u. Schulfeste usw.)

• Kontrolle aller Prozesse innerhalb der Bildungsgänge

• Sicherung des Informationsflusses innerhalb der Abteilung und gegenüber der Schul-leitung