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Geschichte und Geschehen Oberstufe
Folie 1 von 5
1918 – 1939
Der Versuch einer internationalen Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg14
© Ernst Klett Verlag, Stuttgart 2015 | www.klett.de
14.1 Der Friedenskongress: idealistische Ansprüche gegen nationale Interessen
Regelungen des Versailler Vertrags als Kompromiss zwischen den Siegermächten
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1918 – 1939
Der Versuch einer internationalen Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg14
© Ernst Klett Verlag, Stuttgart 2015 | www.klett.de
14.1 Der Friedenskongress: idealistische Ansprüche gegen nationale Interessen
Regelungen des Versailler Vertrags als Kompromiss zwischen den Siegermächten
Erhalt Deutschlands als Großmacht (keine Abtretung des linken Rheinufers) → britische Angst vor einer Bolschewisierung Deutschlands (Anschluss an die Sowjetunion) und Durchführung von Volksabstimmungen in strittigen Zonen
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1918 – 1939
Der Versuch einer internationalen Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg14
© Ernst Klett Verlag, Stuttgart 2015 | www.klett.de
14.1 Der Friedenskongress: idealistische Ansprüche gegen nationale Interessen
Regelungen des Versailler Vertrags als Kompromiss zwischen den Siegermächten
Erhalt Deutschlands als Großmacht (keine Abtretung des linken Rheinufers) → britische Angst vor einer Bolschewisierung Deutschlands (Anschluss an die Sowjetunion) und Durchführung von Volksabstimmungen in strittigen Zonen
kurzfristige militärische und wirtschaftliche Schwächung Deutschlands → französische Sicherheitsinteressen (Demilitarisierung, Sicherheitszonen etc.)
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1918 – 1939
Der Versuch einer internationalen Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg14
© Ernst Klett Verlag, Stuttgart 2015 | www.klett.de
14.1 Der Friedenskongress: idealistische Ansprüche gegen nationale Interessen
Regelungen des Versailler Vertrags als Kompromiss zwischen den Siegermächten
Erhalt Deutschlands als Großmacht (keine Abtretung des linken Rheinufers) → britische Angst vor einer Bolschewisierung Deutschlands (Anschluss an die Sowjetunion) und Durchführung von Volksabstimmungen in strittigen Zonen
kurzfristige militärische und wirtschaftliche Schwächung Deutschlands → französische Sicherheitsinteressen (Demilitarisierung, Sicherheitszonen etc.)
Regelungen nach den 14 Punkten Wilsons, z. B. „Polnischer Korridor“ als Zugang Polens zur Ostsee; Schaffung des Völkerbunds mit der Hoffnung der Klärung aller noch ausstehenden Konflikte
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Der Versuch einer internationalen Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg14
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14.1 Der Friedenskongress: idealistische Ansprüche gegen nationale Interessen
Regelungen des Versailler Vertrags als Kompromiss zwischen den Siegermächten
Erhalt Deutschlands als Großmacht (keine Abtretung des linken Rheinufers) → britische Angst vor einer Bolschewisierung Deutschlands (Anschluss an die Sowjetunion) und Durchführung von Volksabstimmungen in strittigen Zonen
kurzfristige militärische und wirtschaftliche Schwächung Deutschlands → französische Sicherheitsinteressen (Demilitarisierung, Sicherheitszonen etc.)
Regelungen nach den 14 Punkten Wilsons, z. B. „Polnischer Korridor“ als Zugang Polens zur Ostsee; Schaffung des Völkerbunds mit der Hoffnung der Klärung aller noch ausstehenden Konflikte
Reparationen als Interesse aller Alliierten → Frankreich, Großbritannien mit hohen Schulden, USA als Kreditgeber der Alliierten.
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Wir wünschen Ihnen einen guten Unterrichtverlauf.
Mit freundlichen GrüßenRedaktion Geschichte
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c/p Ernst Klett Verlag GmbHRotebühlstraße 7770178 Stuttgarthttp://www.klett.deStuttgart HRB 10746 Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 811122363Verleger: Dr.h.c. Michael KlettGeschäftsführer: Tilo Knoche (Vorsitz), Ulrich Pokern
Autor: Prof. Dr. Vadim OswaltRedaktion: Martin H. Bredol Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Das Gleiche gilt für die Software sowie das Begleitmaterial. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen oder in den Lizenzbestimmungen genannten Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu §52 a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.
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