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Geschichtlicher Überblick unseres Gebietes · Web viewVergehen des Gesindes gegen die Herrschaften müssen durch Gefängnis oder durch öffentliche Strafarbeit nach den Grundsätzen

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SCHRIFTENREIHE DES TÖRPINER FORUMS E.V.

Paragraphen Ordnung und

ZahlenZur Geschichte Vorpommerns

Herausgeber

Helmut G. Pratzel

Unter Mitarbeit vonUlrich Michael, Kurt Fischer, Kornelia Böttcher, Gabriele Schwertfeger, Renate Deage, Karin Hinz

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Herausgeber:

Univ.-Prof. Dr. Dr. Helmut G. PratzelTörpiner Forums e.V.

Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt:

I.S.M.H. Verlag

Törpin 13, D-17111 Sarow,

Tel. +49 (0) 39996 70135

Fax +49 (0) 39996 70137

Druck: I.S.M.H. Verlag

Alle Rechte, wie Nachdruck, Vervielfältigungen jeder Art, Vortrag, Funk, Tonträger- und Fernsehsendungen sowie Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, auch auszugsweise, behält sich der Verlag vor.

© Copyright 2010 by I.S.M.H. Verlag

1. Auflage Januar 2010

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Page 3: Geschichtlicher Überblick unseres Gebietes · Web viewVergehen des Gesindes gegen die Herrschaften müssen durch Gefängnis oder durch öffentliche Strafarbeit nach den Grundsätzen

InhaltsverzeichnisAuszüge aus der Gesindeordnung.................................................3

Aus der Bauernverordnung von 1666...........................................4

Vermessung, Bonitierung und Wertzahlen...................................6

Einige Gesetze und Ordnungen zur jeweiligen Zeit!....................8

Die Stein - Hardenbergsche Reform in Preußen...........................9

Begriffe.........................................................................................9

Begriffserläuterung.......................................................................9

Aus Zeitungsberichten................................................................10

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Auszüge aus der GesindeordnungTabelle: Gesindeordnung

§ 22 Zur Aufnahme des Gesindes bedarf es keines Vertrages.§ 51 Weigert sich das Gesinde, den Dienst anzutreten, so muss es dazu von der

Obrigkeit durch Zwangsmittel angehalten werden.§ 73 Allen häuslichen Einrichtungen und Anordnungen der Herrschaft muss sich

das Gesinde unterwerfen§ 74 Ohne Vorwissen und Genehmigung der Herrschaft darf es sich nicht in

eigene Angelegenheiten vom Hause entfernen.§ 76 Die Befehle der Herrschaft und ihre Verweise muss das Gesinde mit

Ehrerbietung und Bescheidenheit annehmen.§ 77 Reizt das Gesinde die Herrschaft durch ungebührliches Betragen zum Zorn

und wird in selbigem von ihr mit Scheltworten, oder geringen Tätlichkeiten behandelt, so darf es dafür keine gerichtliche Genugtuung fordern.

§ 80 Vergehen des Gesindes gegen die Herrschaften müssen durch Gefängnis oder durch öffentliche Strafarbeit nach den Grundsätzen des Kriminalrechts geahndet werden.

§ 81 Auf die Zeit, durch welches das Gesinde durch Erleidung solcher Strafen seinen Dienst nicht verrichten kann, ist die Herrschaft befugt, dieselben durch andere auf dessen Kosten besorgen zu lassen.

Nicht alle Menschen waren im 19. Jh. schon des Lesens und Schreibens kundig. Hier hatte man sich Gerichtspersonen gewählt, Menschen die der Schrift kundig waren. Diese wurden zu Prozessen und Gerichtsverhandlungen eingeladen. Straffällige wurden von der Gerichtsperson legitimiert. In vielen Fällen wurden Dokumente nur mit drei Kreuzen signiert. Diese drei Kreuze wurden dann auch vom Gerichtsmann beglaubigt und legitimiert. In Törpin hat Karl Friedrich Kruse, geboren 1818, als Gerichtsperson an Verhandlungen teilgenommen.

Auch der Schumachermeister Friedrich Kilm ist am 16.04.1859 als Gerichtsperson zu einer Gerichtsverhandlung der Familie Günther geladen.

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Aus der Gesindelohntabelle vom 24. Juni 1836 (Jahreslohn)

Inspektor 150 TalerVerwalter 40 TalerGärtner 30 TalerMayer 24 TalerMagd (Küche) 33 TalerMagd (Vieh) 18 TalerKnechte 24 TalerKossäten 2 Taler

Vollbauer ist eine ganze Landhufe - 30 Morgen (kultivierter Acker) 4 Pferde, in der Ernte mit 2 Sensen und 4 bis 5 Personen.

Halbbauer besitzt nur die HälfteViertelbauer Oder Käther, Cossak, Kossäte ist, welcher nur etwas Acker von

der Herrschaft inne hat und nur alleine Fuß-Dienste tut.Büdner Der Ausdruck stammt von Rügen. Der Büdner wurde als 1/5 Bauer

gerechnet. Der Büdner hat bei Herrschaft Dienst getan.Büdner nicht mit Büttner = Böttcher zu vergleichen.

Aus der Bauernverordnung von 1666In einem Aufsatz des „Demminer Tageblatt" vom 17.02.1941 wurde die vor 275 Jahren erlassene Bauern- und Schäferordnung erwähnt. Wie diese Bauernordnung in die Freiheit der Landbewohner eingriff, soll hier kurz gezeigt werden.

Nach der Bauernordnung bestand für die Bauern Kirchenzwang. Der Geistliche konnte über säumige Kirchgänger Beschwerde bei der Obrigkeit erheben.

Heimliche Verlobungen waren verboten. Zu den Verlobungsfeiern durften nur die Eltern und Geschwister der Brautleute und höchstens noch ein halbes Dutzend naher Verwandte geladen werden. Eine Tonne Bier war der Verlobungsgesellschaft erlaubt, wenn es sich um Bauern, Freischulzen, Hufner, Müller oder Schäfer handelte, ½ Tonne bei Schmieden, Hirten und Kossäten. Zu Hochzeiten durften die Bauern bis zu 30 Personen einladen. Kossäten nur bis 15 Personen. Gestattet waren 2 Mahlzeiten zu je drei Gängen. Frühstück und Abendbrot (Nachtkost) waren verboten.

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Für eine bäuerliche Hochzeit standen 6 Tonnen Bier, für den Kossäten 3 Tonnen zu. Die Hochzeitsfeier dauerte 2 Tage.

Zum Kindelbier durften nur der Geistliche, die Paten und die Nachbarinnen geladen werden, die bei der Geburt des Kindes zugegen waren. Mehr als eine Tonne Bier zu trinken war nicht erlaubt.

Die Toten durften nur eine Nacht, in der Totenwache gehalten werden und über der Erde stehen. Nach der Bauernordnung durften nur ältere eingesessene Leute des Dorfes Totenwache halten.

Es durften für jede Person nur 4 Groschen für Nahrung und Bier ausgegeben werden.

Über die Kleidung wurde eingehend bestimmt, dass aller kostbare Schmuck an den Kleidern fehlen sollte, insbesondere Goldschmuck.

Der Bauer stand unter der Gerichtsbarkeit des Adels.Der Grundherr hatte dabei das Recht der Prügelstrafe. In einem Patent von 1797 wird darüber bestimmt: „Es steht im Recht der Herrschaften und der Hausväter, das untergebene Gesinde, Bauern und Untertanen, Häker und Einlieger durch Prügel zum Gehorsam und Dienstleistung zu zwingen. Es durfte eine solche Züchtigung nur mit einem mäßigen Stock oder Karbatsche erfolgen“.

Auch Ernst Moritz Arndt beschäftigte sich mit dieser Bauernverordnung. Er sagt dazu u. a.: „Jedoch muss ich es zur Ehre unserer Zeit rühmen, dass die Barbarei der körperlichen Misshandlungen in den letzten 15 Jahren sehr abgenommen hat.“

Kossäten – hatten ein Grundstück mit etwas Acker, aber keine Anspannung und mussten beim Herrn Tagelöhnerdieste leisten.

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Vermessung, Bonitierung und WertzahlenTabelle: Wertzahlen für die Vermessung, Bonitierung und

Wertzahlung in den Jahren 1820 bis etwa 1850A. Acker1. Klasse Weizenland 1. Klasse 46 Metzen Roggen2. Klasse Gerstenland 1. Klasse 42 Metzen Roggen3. Klasse Gerstenland 2. Klasse 39 Metzen Roggen4. Klasse Haferland 1. Klasse 33 Metzen Roggen5. Klasse Haferland 2. Klasse 27 Metzen Roggen

6. Klasse DreijährigesRoggenland 7 Metzen Roggen

B. Wiesen

Wiesen zu 16 Zentner Heuertrag pro Morgen 48 Metzen Roggen

Wiesen zu 14 Zentner Heuertrag pro Morgen 42 Metzen Roggen

Wiesen zu 12 Zentner Heuertrag pro Morgen 35 Metzen Roggen

Wiesen zu 11 Zentner Heuertrag pro Morgen 32 Metzen Roggen

Wiesen zu 10 Zentner Heuertrag pro Morgen 30 Metzen Roggen

Wiesen zu 9 Zentner Heuertrag pro Morgen 27 Metzen Roggen

Wiesen zu 8 Zentner Heuertrag pro Morgen 24 Metzen Roggen

Wiesen zu 7 Zentner Heuertrag pro Morgen 21 Metzen Roggen

Wiesen zu 6 Zentner Heuertrag pro Morgen 18 Metzen Roggen

Wiesen zu 5 Zentner Heuertrag pro Morgen 15 Metzen Roggen

Wiesen zu 4 Zentner Heuertrag pro Morgen 12 Metzen Roggen

Wiesen zu 3 Zentner Heuertrag pro Morgen 9 Metzen Roggen

Wiesen zu 2 Zentner Heuertrag pro Morgen 7 Metzen Roggen

Der Reinertragswert einer Kuhweide wurde auf 66 Metzen Roggen angenommen.

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Tabelle: Umrechnungsfaktoren

1 Hufe: variiert 15,5 und 60 Morgen1 Hakenhufe 15 Morgen= 9,82 ha (Preußen 18. Jh.)1 Landhufen: 30 Morgen 1 Königshufen: (bei Karolingern) 370 Ruten lang, 30 Ruten

breit1 pommersche Ruthe 4,70 m1 preußische Ruthe 12 Fuß = 3,76 m1 preußischer Fuß 0,313 m1 pommerscher Morgen 3000 m² =0,655 ha1 preußischer Morgen 180 Quadratruthen= 25 Ar = 0,25532 ha (ab

1816)1 Metze 3,435 Liter1 Scheffel 54,961 Liter

Einige Gesetze und Ordnungen zur jeweiligen Zeit!In der Hochzeitsordnung nach „Franzburger Art“ von 1624 gab es Hochzeiten für drei Gruppen.1. Freie Hochzeit: Ratspersonen, deren Kinder und Verwandte.

Nicht mehr als sechs Tische a 10 Personen, drei Gerichte Kuchen, Butter, Käse und Krebse, Bier, vornehme Leute auch Wein. Am Montag danach nur eine Mahlzeit. Am Montag als Spielleute nur Geigen.

2. Mittlere Hochzeit: Bauer, Bäcker, Beamter.

Nicht mehr als vier Tische a 10 Personen, 3 Gerichte (einfach) nebst Butter, Käse und Kuchen, einheimische Früchte. Nachhochzeit am Montag nicht, Freunde können aber belästigt werden. Spielwerk am Hochzeitstag nur Geige und Trommel.

3. Geringe Hochzeit: Arbeitsleute und Tagelöhner.

Nicht mehr als zwei Tische a 10 Personen. Nicht mehr als 3 Essen. Davon Butter und Käse eingerechnet. Keine Spielleute außer Trommel vor der Tür bei Ankunft der Hochzeitsgäste. Am folgenden Tag bei Strafe keine Bewirtung mehr.

Die Stein - Hardenbergsche Reform in Preußen.Auszüge

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Edikt vom 9. Oktober 1807§ 10 Nach dem Datum dieser Verordnung entsteht gernhin kein

Untertänigkeitsverhältnis, weder durch Geburt, noch durch Heirat, noch durch Übernehmen einer untertänigen Stelle, noch durch Vertrag.

§ 12 Nach dem Martinstag (14. November) 1810 gibt es nur noch freie Leute.Edikt vom 19. November 1808.§ 19 Stand, Geburt, Religion, überhaupt persönliche Verhältnisse machen bei der

Gewinnung des Rechtes keinen Unterschied.Entgegen Stein- Hardenberg gab es dann die Preußische Gesindeordnung von 1810, die bis zur Novemberrevolution 1918 in Kraft war.

BegriffeMichaelis 29. September, letzter Tag für Dienstleute (Instleute),

dann ab 1. Oktober neuer Vertrag für ein JahrBüdneretablissement die Häuser der Leute, die für den Hofbesitzer

arbeiteten

BegriffserläuterungBeke Bachbürtig geborenBrock, brouck, brauck BruchEhr Bezeichnung für PastorEben, Ecken EichenHakenhufen AckereinteilungHespen EschenHeuer Pacht Kerkenschott Abgabe an Kirchem. g. h. mein gnädiger Herrm. g. f. u. h. meines gnädigen Fürsten und Herrenm. g. h. l. meines gnädigen Herrn LeuteRauchhuhn Abgabe eines Huhnes von jeder FeuerstelleRudenstall RinderstallSchaffe SchafeZehnten Abgabe des zehnten Teilszwie zweiBock, Book, Bökenholz Buchenholz

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Aus Zeitungsberichten„Demminer Tageblatt“ 27. Mai 1916: Gefährlicher Kampf mit einem Wilderer

Am 24. des Monats begab sich der auf Urlaub in Gehmkow befindliche Rittergutbesitzer von Heyden-Linden zur Jagd. Auf seinem Grund und Boden traf er den Hofbesitzer Borgwardt aus Hohenbollentin in unberechtigter Ausübung der Jagd mit einem Gewehr an. Nachdem der Jagdberechtigte von Heyden-Linden den Wilddieb aufgefordert hatte, das Gewehr wegzuwerfen, legte Borgwardt die Schusswaffe auf von Heyden an, worauf beide in ein Handgemenge kamen und von Heyden in eine lebensgefährliche Lage geriet. In der Notwehr zog von Heyden-Linden seinen Hirschfänger und versetzte hiermit seinem Gegner zwei kräftige Stiche, so dass Borgwardt kampfunfähig auf dem Platze liegen blieb. Er dürfte kaum mit dem Leben davonkommen.

30. Mai 1916

Seinen Verletzungen erlegen ist am Sonnabend der Altsitzer Rudolf Borgwardt, der von Heyden-Linden beim Wildern ertappt und schwer verletzt wurde. Beerdigung 31. Mai 1916 um 2½Uhr.

3. Mai 1932, Feuerwehrübung

Gehmkow: Am Sonntag waren um 7½ Uhr früh hier die Freiwilligen Feuerwehren aus Beggerow, Törpin und Moltzahn durch den Kreisbrandmeister zu einer gemeinsamen Angriffsübung auf dem Gutshofe zusammengezogen. Branddirektor Hillner stellte die Aufgabe. Brandmeister Arndt – Beggerow gab die Anordnungen für die Durchführung des Angriffs und der Sicherung der im Ernstfall gefährdeten Gebäude. Die Spritzen, darunter die Motorspritze aus Moltzahn, wurden am nahen Augraben aufgestellt und sie Schlauchlegung schnell bewirkt, so dass in sehr kurzer Zeit aus 4 Rohren Wasser gegeben wurde. Die gestellte Aufgabe wurde taktisch richtig gelöst und nachher kritisch besprochen. Die Übung fand in Gegenwart der Gutsherrschaft statt. Die Zweckmäßigkeit solcher Übungen ergab sich wiederum.

Oktober 1932

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In Gehmkow fand eine Wahlversammlung der „Deutschnationalen Volkspartei“ unter Leitung von G. Warnemünde statt. Oberleutnant a.D. Linke aus Berlin erklärte den Sinn der zweiten Reichtagswahl. Die Versammlung war gut besucht.

„Demminer Tageblatt“ 11.August 1933

Gehmkow: Am 9.Juni war die Chaussee von Gehmkow über Törpin – Tützpatz und Pripsleben nach Altentreptow hier zum Teil wegen Neupflasterungen gesperrt. Am 9. August sind die Arbeiten fertig gestellt, so dass die Sperrung dieser Strecke, ca. 17 Kilometer, jetzt aufgehoben wird.

19. August 1934

In Kaslin findet eine Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches statt. Gemeindevorsteher: Karl Aßmus – Landwirt Kaslin – Ausbau, Stellvertreter: Schöffe von Heyden-Linden, Gehmkow, Abstimmungslokal: Schulhaus Kaslin

8. Mai 1935, Gehmkow: Feuerwehrübung

Der Führer der freiwilligen Feuerwehr des Ortsbezirkes Lindenberg, der Oberbrandmeister Günther in Törpin, hatte die Halblöschzüge Kaslin, Hohenbollentin, Krusemarkshagen und Törpin für Sonntag zu gemeinsamer Übung nach hier befohlen. Gegen 8.30 Uhr vormittags rückten die Halblöschzüge an. Der Törpiner Löschzug brachte Handdruck- und Motorspritze mit. Geübt wurden das Fußexerzieren und das Schulexerzieren an der Handdruckspritze. Nach dem Üben führte der Törpiner Löschzug eine Übung an der Motorspritze vor. Die Motorspritze arbeitete einwandfrei. Hiernach rückten die Löschzüge ab.

„Demminer Tageblatt“ 15.6.1936, Gehmkow: Hoher Besuch

Es verweilte der Erzbischof der evangelischen Kirche Schwedens, Erling Eidem, Nachfolger des bekannten Erzbischofs Nathan Söderblom hierselbst auf der Durchreise, von Stettin kommend, zu kurzem Besuch. Nach einem Imbiss setzte der Bischof mit seiner Begleitung die Reise im Kraftwagen nach Stralsund fort, um nach Besichtigung der dortigen Sehenswürdigkeiten den Zug nach Schweden zu erreichen.

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1939

Zwei Dienstmädchen 1894 geborene Frieda Janzen und 1896 in Gehmkow geborene Elfriede Balje wollten russischen Kriegsgefangenen helfen, stahlen Geld und mussten dafür im Gefängnis sitzen.

17. Januar 1950

Mit Verfügung vom 2.12.1949 werden sämtliche Ortsschilder des Kreises Demmin überprüft. Gemeinden mit dem überholten Vermerk „Regierungsbezirk Stettin“ sind nicht mehr vorhanden.

„Freie Erde“ Oktober 1954

Die Familie Becker erhielt ein Ehrenpatenschaftsgeschenk zur Geburt ihres Sohnes Ulfried.

„Peene - Kurier“ 25.August 1962, Bunte Julibirnen

Weit in den Baum hinein ragt die Leiter. Gustav Warnemünde, der Gärtner der LPG „Freiheit“ pflückt die letzten Klaräpfel. Auf dem Rasen steht schon ein Korb voller Birnen „Bunte Julibirnen“ sagt der Mann. In diesem Jahr müssten sie eigentlich Augustbirnen heißen. Drei Wochen zu spät sind sie reif geworden. Noch ist Gustav Warnemünde nicht die Leiter hinab gestiegen, da hat auch schon unsere Unterhaltung begonnen. Und sie ist interessant.

Seit 1960 leitet er die Gehmkower Gärtnerei. Damals war sie kaum 2 Morgen groß, verwildert und heruntergewirtschaftet. Sie gehörte dem Junker. Erst 1945 begannen die Früchte für jenen Mann zu reifen, der die Bäume hegte und pflegte. Die Arbeit wurde zur Freude. Heute werden die vier Hektar gärtnerisch bearbeitet. Was wir in einem Jahr allein an Gemüse ernten? Das ist schwer zu sagen, denn wir bauen nicht weniger als 40 verschiedene Kulturen an – zweimal Kohl, dreimal Kohlrabi und Blumenkohl. Der Sechsundsechzigjährige überlegt: Na sagen wir, 25 Tonnen Gemüse ernten wir vom Hektar. Sei Jahren sorgen die Gehmkower Gärtner dafür, dass die Städter kontinuierlich mit Frischgemüse versorgt werden, vom zeitigen Frühjahr bis zum späten Herbst. Gustav Warnemünde kaufte sich einen P70 Kombi, um das Gemüse taufrisch in die Läden zu bringen. Heute gehört der Wagen der LPG.

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Der Kundendienst raubt uns ja allerhand Zeit, aber muss sein. Wir bauen auch Erbsen an. Viele Gärtner lieben diese Frucht nicht, weil sie viel Arbeit erfordert. So aber darf man nicht denken, denn dann würden die Demminer keine grünen Erbsen essen können. Typisch Gustav Warnemünde, denke ich. Er sorgt mit seinem Schwiegersohn und seinen beiden Gehilfinnen für den ersten Rhabarber und für die letzten Chrysanthemen, keine Arbeit scheuend.

Im Moment sitzen wir auf unserem Rotkohl. Er verkauft sich schlecht. Trotzdem aber muss er angebaut werden. Ja, auch ein Gärtner hat Sorgen. Selbst der Ärger fehlt nicht. In diesen Wochen waren es die Stare. Eine prächtige Kirschernte war herangereift. Als aber die roten Früchte gepflückt werden sollten, da hatten die Starmätze schon ganze Arbeit geleistet Wie wir dieser Plage Herr werden? Gibt es zu wenig Schrot für die Flinten? Der alte Gärtner greift nach den letzten Klaräpfeln, die längst aufgegessen sein werden, wenn diese Zeilen erscheinen.

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