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Gestaltungsleitfaden Freiham Süd Beratungsgruppe „Stadtgestaltung und Ökologie“ Stadtplanung

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Gestaltungsleitfaden Freiham SüdBeratungsgruppe „Stadtgestaltung und Ökologie“

Stadtplanung

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Impressum

Herausgeberin:

Landeshauptstadt MünchenReferat für Stadtplanung und BauordnungHauptabteilung II – StadtplanungBlumenstraße 28b, 80331 München

KontaktLandeshauptstadt MünchenReferat für Stadtplanung und BauordnungStadtplanung, Bezirk West HA II/4(089) 233-22466E-Mail: [email protected]

Bilder und FotosLHM, OSA, Valentien & Valentien, West8, Ortner & Ortner, BSM, Topotek1, Meili Peter, bauchplan ).(,

LHMOSA Ochs Schmidhuber ArchitektenValentien + Valentien Landschaftsarchitekten

Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung der Landeshauptstadt München (LHM) unzulässig.

Stand2008 Teilaktualisiert 2019

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Vorwort

Der Erfolg wird entscheidend von der Kooperation zwischen Bauherrinnen und Bauherren, Planerinnen und Pla-nern und Behörden abhängen und be-reits in wenigen Jahren an der gebau-ten Realität ablesbar sein. Freuen wir uns daher auf eine konstruktive Zu-sammenarbeit!

Ihre

Prof. Dr.(I) Elisabeth MerkStadtbaurätin

Liebe Leserinnen und Leser,

vielleicht haben Sie es bereits selbst vor Ort beobachtet – im Westen von München entstehen die ersten Gebäu-de des neuen Stadtteils Freiham. Die seit den 60er Jahren existierende Idee eines neuen Stadtteils beginnt nun bauliche Gestalt anzunehmen. Zwölf Kilometer vom Stadtzentrum entfernt, wird in unmittelbarer Nähe zum denkmalgeschützten Ensemble des Gutes Freiham auf einer Fläche von insgesamt 350 Hektar ein neues Quartier mit den Schwerpunkten Ge- werbe und Wohnen entstehen. Ein vielfältiges Angebot an Freiräumen, Grünflächen und Infrastruktureinrich-tungen wird den künftigen 15.000 Be-schäftigten sowie zirka 25.000 Einwoh-nerinnen und Einwohnern ein attraktives und lebenswertes Umfeld bieten.

In Freiham Süd – als erster Entwick-lungsabschnitt – etabliert sich auf einer Fläche von 110 Hektar das Gewerbe für morgen mit etwa 7.500 Arbeitsplät-zen und 150 Wohnungen in einem ur-banen und grünen, neuen Stadtteil.Dieser umfasst neben einem attrakti-ven Stadtteilzentrum sowie einem Standort für Fachmärkte auch ein nach Nutzungen differenziertes Gewerbeflä-chenangebot für klassisches Gewerbe, Handwerk und einen Technologiepark.

Seit Oktober 2005 besteht mit dem Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1916a in Freiham Süd eine verbindliche Planungsgrundlage.

Um in der Umsetzung wirtschaftliche und ökologische Zielsetzungen mit ei-nem hohen gestalterischen Anspruch zu vereinbaren, wurde für Freiham Süd ein Leitfaden mit gestalterischen Emp-fehlungen zur Architektur- und Freiflä-chenplanung erarbeitet. Das Ergebnis liegt nun in Form dieser Broschüre vor. Der Gestaltungsleitfaden soll Bauher-rinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten sowie weiteren Betei-ligten als Planungshilfe dienen und ein geschlossenes Gesamtbild des künfti-gen Gewerbegebietes Freiham Süd ge-währleisten.

Freiham Süd | Gestaltungsleitfaden

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

1. Übergeordnete Gestaltung Freiham Süd

1.1 Städtebauliches Leitbild

1.2 Grünplanerisches Leitbild

1.3 Leitbild architektonische Gestaltung

1.4 Leitbild Freiraumgestaltung

2. Gebietsspezifische Gestaltung

2.1 Kerngebiete (MK 3 bis 8)

2.2 Höherwertiges Gewerbe GE 1 bis 13

2.3 Kiefernhain GE 14 bis 18

2.4 Klassisches Gewerbe GE 19 bis 28

3. Auszug: GeschO Beratungsgruppe - Ablauf und Vorbereitung der Sitzung

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Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1916 a „Freiham Süd“, der den un-terschiedlichen Segmenten des Ge-werbesektors einen hochwertigen und flexiblen Standort bietet, ist seit Okto-ber 2005 in Kraft.

Die Landeshauptstadt München hegt ein großes Interesse, im weiteren Voll-zug die städtebauliche und stadtgestal-terische Qualität im öffentlichen und privaten Raum zu sichern. Daher sind neben dem rechtsverbindlichen Bebau-ungsplan beziehungsweise künftigen Bebauungsplänen zusätzliche Instru-mentarien erforderlich, die bei aller pla-nerischen Freiheit, die der Bebauungs-plan gewährt, trotzdem eine geordnete Entwicklung hin zu einer identitätsbil-denden Stadtgestalt garantiert.

Vor diesem Hintergrund hat die Lan-deshauptstadt München den vorlie-genden Gestaltungsleitfaden „Freiham Süd“ entwickelt. Die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans werden durch entsprechende Gestal-tungsempfehlungen ergänzt, die für eine einfache Handhabung hervorge-hoben dargestellt werden.

Neben seiner Funktion als Planungshil-fe für Bauherrinnen und Bauherren so-wie Architektinnen und Architekten dient der Leitfaden auch als Grundlage der Empfehlungen der eingerichteten Beratungsgruppe Freiham Süd. Diese setzt sich aus freischaffenden Architek-tinnen und Architekten sowie Land-schaftsarchitektinnen und Landschafts-architekten, den Entwurfsverfassen-den des Bebauungs- und Grünord-nungsplans und Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Referate zu-sammen.

Im Rahmen einer Sitzung der Bera-tungsgruppe erhalten Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Ar-chitekten sowie Fachplanerinnen und -planer, die sich im Rahmen des Kauf-vertrags vertraglich zur Vorlage ver-pflichtet haben, eine intensive, fachli-che Beratung im Vorfeld des Bauge-nehmigungsverfahrens.

Genauere Informationen zu Anmel-dung, Ablauf und Vorbereitung der Sit-zungen der Beratungsgruppe finden Sie in Kapitel 3 zu dieser Broschüre.

Einleitung

Freiham Süd | Gestaltungsleitfaden

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1. Übergeordnete Gestaltung Freiham Süd

Übergeordnetes städtebauliches und grünplanerisches Konzept Übergeordnetes Planungsziel ist eine nachhaltige Stadtentwicklung um da-mit den ökonomischen, ökologischen und sozialen Anforderungen gleicher-maßen gerecht zu werden.

Besonderes Ziel ist es entsprechend der exponierten Lage am westlichen Stadtrand - im Gegenüber zu einem trotz der Vorbelastungen durch die Ver-kehrsinfrastruktur hochwertigen, sen-siblen Landschaftsraum – eine städte-baulich adäquate Antwort zu finden.

Der dem Bebauungsplan zugrunde lie-gende Entwurf greift die dominieren-den Grundrichtungen aus dem städte-baulichen Umfeld - zum einen die Kan-te des bisherigen Stadtrandes und zum anderen der Verlauf der nach Sü-den verlaufenden Allee beziehungs-weise der Bundesautobahn A99 West-spange - auf und verarbeitet diese mit dem Ziel die Neuplanung adäquat in den städtebaulichen Kontext einzufü-gen. Das Gut Freiham mit seinen be-gleitenden Alleen wird freigestellt.

Die städtebauliche Konzeption des Ge-bietes basiert auf einer markanten ost-west-gerichteten Bandstruktur. Die Bänder sind entweder Erschließungs-straßen, öffentliche Grünflächen oder Grünkorridore in Bauflächen.

Das räumlich wirksamste Element der Bandstruktur bildet das prägnante Baumdach des Kiefernhains im Zent-rum des Gewerbegebietes, der deut-lich ablesbar das Gesamtgebiet in ein nördliches und ein südliches Stadtfeld gliedert.

Im nördlichen Feld findet sich ein viel-fältiges und urbanes Nutzungsspekt-rum. Dem entspricht die dichte, homo-gene und kompakte Baustruktur in der die Diversität gefasst wird. Nutzungen werden eher übereinander geschichtet als räumlich getrennt.

Im Gegensatz dazu ist das klassische Gewerbe im südlichen Stadtfeld eher locker und hallenartig bebaut. Die räumliche Fassung und Orientierung wird ergänzend über Gestaltungsele-mente wie hierarchische Straßensyste-

me und konzeptionelle Grünstrukturen bewahrt.

Freiham Süd | 1. Übergeordnete Gestaltung

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Gräserband

Eichenband

KiefernhainKiefernhain

Hutewälder

Grünzäsur

Grünzäsur

Gewerbe - Bauzone 1- höherwertiges Gewerbe

Gewerbe - Bauzone 2- höherwertiges Gewerbe

Gewerbe - Bauzone 3- klassisches Gewerbe- Sondergebiete- Versorgung

Kerngebiet,Versorgung und klassisches Gewerbe (zu Bauzone 3)

SondergebieteEinzelhandelund Versorgung

Gleislagerbiotop

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1.1 Städtebauliches Leitbild

Die zwei Stadtfelder im Gegenüber zu der offenen, durchlässigen Bandstruk-tur thematisieren die Lage an der Schnittstelle von Stadt und Landschaft und verdeutlichen den Kontrast von of-fenem Raum und kompakten Volumen.

Aus der klaren Bandstruktur in Verbin-dung mit einem flexiblen Grundraster ergeben sich in den beiden Stadtfel-dern nutzungsgerechte Baufelder, die hinsichtlich der Dichten, Höhen, Typolo-gien, und Parzellenkombinationen ein hohes Maß an Vielfalt und Varianz zu-

lassen, ohne die städtebauliche Grund-ordnung zu schwächen.

Weiterer Vorteil der städtebaulich mar-kanten Bandstruktur ist die Gewähr-leistung von Orientierung und Adress-bildung.Daher ist es gewünscht, die Gewerbe-bauten über die ost-west-verlaufenden Straßen zu erschließen. Die hier spezi-ell ausgeprägte Gestalt des öffentli-chen Raumes ist hervorragende Vor-aussetzung zu klarer Adresse und Posi-tion innerhalb des Gevierts.

Um dieses Leitbild umzusetzen ist Ziel der stadtgestalterischen Regelungen, innerhalb des Planungsgebiets ein ho-hes Maß städtebaulicher Raumbil-dung, also durch einfache Baukörper klar definierte Räume, zu erreichen.

Der Umfang der dazu notwendigen Festsetzungen im Bebauungsplan vari-iert entsprechend der Lage innerhalb des Planungsumgriffs und den Anfor-derungen und Randbedingungen der unterschiedlichen Nutzungen.

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Freiham Süd | 1. Übergeordnete Gestaltung

chen.Im höherwertigen Gewerbe der Bau- zone 1 ist Ziel, eine Konzentration der Baumassen und entsprechende Raum-bildung entlang der öffentlichen Ver-kehrsflächen zu schaffen. Dem gegen-über sollen sich zum westlichen Orts-rand gegenüber dem Gut Freiham so-wie zum ost-west-verlaufenden Grünband offenporige Strukturen ent-wickeln. Im Bereich des klassischen Gewerbes (Bauzone 3) werden hinsichtlich der au-

Raumkanten der BlöckeIn Anbetracht der klaren Stadtstruktur und der Vielzahl der möglichen Nutzun-gen ist die Lenkung der städtebauli-chen Gestalt mit Baulinien und Bau- grenzen auf ein Minimum reduziert, um eine breite Palette an Typologien zu ermöglichen.

Vor allem um das Stadtteilzentrum werden entlang der Straßen und des zentralen Platzes gezielt klare Kanten der Bauvolumina vorgegeben, um die gewünschte Blockstruktur zu errei-

ßen liegenden Kanten keine Vorgaben gemacht, nach innen werden die An-ger ansatzweise gefasst. Der östliche Rand bildet die Kante des Gleislager-biotops beziehungsweise der Sportan-lagen, klare Kantenbildung wird der of-fenen Fläche des Biotops gegenüber-gestellt.

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Höhe der BaumassenGrundsätzlich staffeln sich die Bauhö-hen von Norden nach Süden und von Innen nach Außen ab. Damit korres-pondiert die Höhenentwicklung mit der städtebaulichen Konzeption und trägt der unterschiedlichen Nutzungsvertei-lung Rechnung.

Somit wird im nördlichen Stadtfeld eine weitgehend einheitliche Traufhöhe von 16 Meter zu den öffentlichen Ver-kehrsflächen als gleichmäßiger Teppich

festgesetzt beziehungsweise ermög-licht. Zum westlichen und östlichen Ortsrand wird die Höhe der Bebauung deutlich auf 12 Meter beziehungswei-se 10 Meter gegenüber dem Gut Frei-ham abgestaffelt.

Die Bebauung der Bauzone 2 ist mit 12 Meter deutlich unterhalb der Baumkro-nen begrenzt.

Im Bereich des klassischen Gewerbes im südlichen Stadtfeld entspricht die

Höhenbegrenzung von 12 Meter der dort vorgesehenen hallenartigen und niedrigen Bebauung.

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Freiham Süd | 1. Übergeordnete Gestaltung

1.2 Grünplanerisches Leitbild

Ausgehend von den vorhandenen his-torischen und landschaftlichen Gege-benheiten wie im Osten des Gewer-begebietes der Trockenstandort des Gleislagerbiotopes, dem Kreuzlinger Forst im Süden und der intensiv ge-nutzten Agrarlandschaft um das Gut Freiham mit seinen Alleen werden dif-ferenzierte Landschaftstypologien ent-wickelt, die mit den neu entstehenden Baustrukturen korrespondieren und fol-gende Ziele beinhalten:

• Eingriffsminimierung durch minima-len Flächenverbrauch.

• Steigerung der ökologischen Quali-tät durch Umwandlung der Agrarland-schaft in Richtung größerer Naturnähe.

• Ökologische Optimierung der Bauge-biete in Form einer artifiziellen Über-setzung der landschaftlichen Gegeben-heiten (Stichwort Kiefernhain, Gräser-band, Dachbegrünung, und andere).

• Biotopvernetzung durch die Entwick-lung und Verzahnung von Trocken- und Gehölzstandorten.

• Aufwertung des Landschaftsbildes durch Betonung von Kulissen und Her-ausarbeiten von Sichtbezügen.

• Verbesserung der Erholungseig-nung der Landschaft insbesondere des Wegesystems, Abschirmung stören-der Einflüsse wie der Autobahn, und so weiter.

Dabei ist die Gestaltung des öffentli-chen Raumes sowie der angrenzen-den Landschaft von besonderer Be-deutung.

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„Bänder“ als gliederndes ElementDas Gewerbegebiet wird durch die „Bänder“ in Form von öffentlichen Räumen wie Straßen und Grünflächen gegliedert und mit der Landschaft ver-netzt.

Jedes Band generiert ein eigenstän-diges, unverwechselbares Thema und schafft auch dadurch Orientierung und individuelle Gliederung innerhalb des Gesamtkonzeptes.

Die Grünbänder sind gleichzeitig Träger vorhandener landschaftlicher Bezüge und Wegeverbindungen (zum Beispiel

Sichtachse zum Gut Freiham), schaffen eine Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer, Sichtbezüge zur Landschaft und eine grundlegende Vernetzung des Stadtraums zur Landschaft. Das zirka 150 Meter breite öffentliche Grünband des Kiefernhains erhält sei-ne besondere Prägung durch streng im Raster zu pflanzende Kiefern und Eichen und stellt damit eines der aus-drucksstärksten Gestaltungselemen-te dar.

Das weiter nördlich gelegene zirka 30 Meter breite Gräserband ist als Kont-

rast zum Kiefernhain eine offen gestal-tete Freifläche. Es variiert geometri-sche Schotterflächen mit Grasflächen.

Das nördlichste Grünband wird mit säulenkronigen Eichen bepflanzt, die die vorhandene Blickbeziehung zentra-ler Platz - Schloßturm Gut Freiham be-tonen.

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Freiham Süd | 1. Übergeordnete Gestaltung

Neuer StadtrandDie Formulierung der westlichen Stadt-kante beziehungsweise eine angemes-sene Ausformulierung der Ortsränder als Übergang zur Landschaft ist von großer Bedeutung.

Zur Betonung des offenen Charakters der Feldflur werden die Gewerbeflä-chen im Nordteil des Planungsgebie-tes als Pendant zum Gut Freiham mit einem Band von Streuobstwiesen ein-gegrünt. Die Bauhöhen staffeln sich hier zum Ortsrand ab. Es entwickelt sich ein offenporiger Rand mit extensiv gepflegten Obstbaumwiesen. Sie ste-

hen im ästhetischen und ökologischen Kontrast zu den offenen Feldfluren, die das Gut Freiham und dessen Alleen umgeben und sie sollen die landschaft-liche Eigenart des Ensembles Freiham unterstreichen.

Die Gewerbeflächen im Südteil verlan-gen durch ihre klassische Gewerbe-nutzung nach stärkerer Eingrünung zur Landschaft. In gebührendem Abstand zur historischen Freihamer Allee erfolgt die Eingrünung hier mit einem lichten, parkartigen Feldgehölz aus locker ste-henden Großbäumen, der nach dem Vorbild der ehemals beweideten „Hu-

tewälder“ frei ist von Sträuchern im Unterwuchs.

Im Gegensatz zu den Stadtkanten des nördlichen und südlichen Baugebie-tes löst sich der zentrale Kieferhain im Übergang zur Landschaft auf.

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Freie LandschaftDie Freistellung des als Ensemble ge-schützten Gutes Freiham mit seinen Alleen und den landwirtschaftlichen Nutzflächen im direkten Umfeld prägt den Landschaftsraum.

Der verbleibende Landschaftsraum wird entsprechend seiner landwirt-schaftlichen und kulturhistorischen Nutzung naturnah interpretiert, ökolo-gisch aufgewertet und neu strukturiert.

Die vorhandenen Autobahnen wer-den durch die Anpflanzung von Gehöl-zen in Form eines Waldgürtels „ausge-blendet“; Sichtschneisen inszenieren den Blick Richtung Gut Streiflach (im Südosten Münchens). Die vorhande-ne Allee wird in einer extensiven Wie-senlandschaft durch die räumliche Fas-sung mit Baumkulissen in genügend weitem Abstand eingerahmt.

Dies bedeutet ausgehend von dem na-turräumlichen Bestand die Entwick-lung einer strukturreichen Landschaft bestehend aus gebietstypologischen Elementen, wie Trockenstandorten, ex-tensiven Wiesen und Gehölz- bezie-hungsweise Waldformationen.

Im Gegensatz zur naturnahen Gestal-tung der Landschaft werden die land-schaftlichen Elemente in den Bauge-bieten artifiziell übersetzt (Trockens-tandort Gleislager – Gräserband, Wald Kreuzlinger Forst – Kiefernhain, und so weiter).

Gut Freiham

Gleislage Biotop

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Freiham Süd | 1. Übergeordnete Gestaltung

1.3 Leitbild architektonische Gestaltung

Insgesamt sollen sämtliche Gestal-tungselemente nicht störend auf das Gesamterscheinungsbild und den öf-fentlichen Raum wirken. Um die ge-stalterische Qualität des Standortes zu unterstützen und die Homogenität, die auch über die Höhenentwicklung und Bauweise erreicht werden soll, zu för-dern, werden einheitliche und zurück-haltend gestaltete Baukörper ange-strebt.Dies soll einerseits durch die Art der Gestaltung der einzelnen Baukörper gewährt werden. Andererseits spielt insbesondere bei Teilung der Parzellen und geschlossener Bebauung ein ab-gestimmtes Fassadenkonzept mit glei-chen Traufen und Dachformen eine wichtige Rolle.

klare Kanten (statt aufgelöster Formen) gerade Abschlüsse (statt Phantasieformen) kubische Einschnitte (statt auf- gesetzter Applikationen)

Klare BaukörperBaukörper mit ruhiger und klarer Form unterstützen die angestrebte einheitli-che homogene Struktur. Dieser Zielset-zung kommt größere Bedeutung zu, wenn die Gebäude auf den öffentli-chen Raum wirken, mehr Gestaltungs-spielraum entsteht in den halböffentli-chen oder privaten Innenhöfen.

NebengebäudeDer öffentliche Raum soll von klaren Raumkanten geprägt sein. Verstreute Nebenanlagen hingegen schaffen ein unruhiges Erscheinungsbild.Um die gewünschte zurückhaltende Wirkung des öffentlichen Raums zu er-reichen sind Standorte für Nebenanla-gen nur innerhalb der festgesetzten Bauräume zulässig.

außerhalb der Gebäude lie- gende Nebenanlagen sowie Lagerplätze baulich einhausen oder dicht eingrünen Bündelung der Nebenanlagen keine Streuung Standorte im rückwärtigen Bereich wählen

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Farbliche Gestaltung der FassadenIn dem definierten Farbkonzept liegt der Schlüssel für eine qualitativ hoch-wertige, zurückhaltende und stadtge-stalterisch prägnante Gesamterschei-nung Freihams.

Um die gewünschten Farben zu defi-nieren wurde das LCH-Farbmodell ge-wählt. In diesem System werden die Farben über die 3 Koordinaten Light-ness (=Helligkeit), Chroma (=Bunt-heit) und Hue (=Farbton) definiert. Vie-le Farbhersteller nutzen dieses Mo-dell um die einzelnen Farbtöne zu be-schreiben.

Eingeschränktes Farbspektrum mit geringem Reinheitsgrad (max. Chroma = 5) Farbe zur weiteren Definition der Bauteile und Unterstützung der kubischen Wirkung

Ruhiges Erscheinungsbild durch homogene Fassadenstruktur ohne Technikaufbauten

FassadengliederungAnalog zur Baukörpertypologie und de-ren Umgang mit Volumen sind Fassa-dentypologien erwünscht, die die bau-strukturelle Idee unterstützen. Hierbei sind die verschiedensten Fassaden-strukturen möglich (horizontale Band-fassaden, vertikale Gliederung oder Lochfassaden). Wichtig ist, dass das je-weilige Fassadenthema durchgängig behandelt wird.

MaterialkollageGrundsätzlich sind nahezu alle Mate-rialien vorstellbar. Auf dem gesamten Gelände wird eine große Homogenität durch die Qualität einzelner Bebauun-gen angestrebt, die sich innerhalb des vorgestellten gebäudetypologischen Konzepts bewegen.

Material unterstreicht plasti- schen und einfachen Charakter der Baukörper Bewusste Materialwahl im Sinne der Nachhaltigkeit

Beispiele der Messestadt Riem

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Freiham Süd | 1 Übergeordnete Gestaltung

DachgestaltungZiel ist es, trotz unterschiedlicher Bau-strukturen und Gebäudegrößen, ein homogenes Erscheinungsbild im Ge-samtgebiet zu erreichen. Eine einheitli-che Dachlandschaft und die kubische Wirkung der Gebäude leisten einen wesentlichen Beitrag zu dieser stadt-gestalterischen Zielsetzung.

Die festgesetzte Begrünung der Dä-cher ab einer Fläche von 100 Quadrat-meter ist aus ökologischen (Stärkung des Naturhaushaltes, Wasserrückhal-tung) und gestalterischen Gründen er-forderlich und wirkt klimatisch ausglei-chend auf die darunter liegenden Räu-me. Sie stellt einen wesentlichen Bau-stein der Vermeidungsmaßnahmen dar. Es ist daher eine möglichst zusam-menhängende und großflächige Dach-begrünung anzustreben.

Flachdach oder flach geneigte Dächer (max. 10° Dachneigung) Ausrichtung parallel zur Straße Abgestimmte waagrechte Traufkanten und ruhige Fronten zum öffentlichen Raum Minimierte Dachaufbauten mit zurückhaltender Gestaltung und geschickter Position Maximierte Dachbegrünung, daher Bündelung und Reduzi- rung von Dachaufbauten

WerbungAußenwerbung prägt das städtebauli-che Erscheinungsbild entscheidend mit. Aufgeregte Werbeanlagen stören Identifikation und Auffindbarkeit eher, als dass sie diese unterstreichen. Da-her soll sich die Werbung in Lage, Um-fang, Form und Farbgebung an die Ge-staltung der Gebäude anpassen und zurückhaltend in das architektonische Gesamtkonzept integrieren.

Werbung nur an der Stätte der Leistung, nicht in den Vorgärten und nicht über der Dachkante Verträgliches Maß im Verhältnis zu Fassadenfläche und max. Höhe 3,50m Mit zunehmender Fernwirkung zurückhaltendere Gestaltung, zur Landschaft generell nicht zulässig Möglichst in die Fassade inte- grierte Werbung in Erdgschoss- zone Einzelbuchstaben (keine laufen- den Schriften, Blink-und Wech- selbeleuchtung oder bewegte Werbung)

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Leitgedanke für die Gestaltung der Freiflächen ist, entsprechend der über-geordneten Zielsetzung, die Darstel-lung des Kontrastes zwischen (öffent-lichem) Raum und Gewerbebauten ei-nerseits und die ökologische Optimie-rung andererseits.

Das Ausgleichsflächenkonzept sieht unter anderem ausgedehnte Rohbo-denflächen und magere Sukzessions- und Wiesenflächen vor, die über Ver-bundkorridore die freie Landschaft mit dem wertvollen Gleislagerbiotop im Osten vernetzen.

Auf den Baugrundstücken wird die-se Zielsetzung durch die festgesetzte Dachbegrünung umgesetzt und kann durch die Gestaltung magerer Standor-te in den Freiflächen ergänzt werden.

1.4 Leitbild Freiraumgestaltung

Leitbaumkonzept Die Orientierung in Freiham Süd soll vor allem über zwei Komponenten er-möglicht werden:Zum einen durch das hierarchisch aus-geformte Straßensystem mit cha-rakteristischen Querschnitten bezie-hungsweise Bepflanzungen und zum anderen durch die querenden Bänder, die die Straßen rhythmisieren.

Ein Leitbaumkonzept für die Bepflan-zung der öffentlichen Straßenräume und Ost-West-Wegeverbindungen un-terstützt die Orientierung innerhalb des großflächigen Baugebietes. Auf die verschiedenen Querschnitte be-zogen wird eine differenzierte Gestal-tung unter anderem mit einer prägen-den Baumart vorgegeben, so dass für jede Straße ein typisches wieder er-

Generelle Abstimmung der Frei- flächengestaltung auf Leitbaum- konzept (keine Konkurrenz) Integration vorhandener Straßenbäume in der Boden- seestaße

kennbares Erscheinungsbild entsteht. In der Bodenseestraße sollten, soweit die vorhandenen Bäume vital sind, die-se in die künftige Bepflanzung integ-riert werden.Insgesamt ist darauf zu achten, dass durch die Bepflanzung mit Großbäu-men auf den Baugrundstücken die Ge-staltung des öffentlichen Raumes nicht unklar wird.

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Freiham Süd | 1. Übergeordnete Gestaltung

Vorgärten Die Vorgärten unterstreichen in ihrer Anordnung, Dimensionierung und Bepflanzung das „hierarchische Prinzip“ der Straßen. Ähnlich wie die Breite der Grünbänder von Süden nach Norden in Richtung Zentrum abnimmt, um den innerstädtischen Charakter zu verdeutlichen, wird auch auf Vorgärten im zentralen Bereich (alle Teilbereiche des Kerngebiets) verzichtet. In Verbin-dung mit differenzierten Festlegungen zu Straßenraumprofilen wird hierdurch das wiedererkennbare Erscheinungs-bild und die Adressbildung innerhalb der einzelnen Straßenzüge gefördert.

Einfriedungen und Abgrabungen sind in der Vorgartenzone ausgeschlossen, um dem Ziel einer einheitlichen und ruhigen Ausprägung des gesamten Straßenraumes Rechnung zu tragen.

Über die im Bebauungsplan rechtlich fixierten Vorgartenzonen hinaus sind die hier getroffenen rechtlichen Festlegungen zum Erscheinungsbild auch für die öffentlich wirksamen (Vorgarten)-Zonen wünschenswert.

Freiflächengestaltung der Baugrund-stückeGrundlage für eine nachhaltige Stadt-entwicklung ist die Minimierung nega-tiver Auswirkungen auf den Naturhaus-halt. Auf den einzelnen Baugrundstü-cken wird diesem Ziel Rechnung getra-gen unter anderem durch die zwin-gend festgesetzte extensive Dachbe-grünung. Um die Baugrundstücke möglichst wenig in ihrer Nutzungsflexi-bilität einzuschränken, sind Baumpflan-zungen je nach Lage im Gewerbege-biet zwischen 250 und 350 Quadrat-meter zu begrünender Fläche festge-setzt, aber nicht räumlich fixiert.

Um die Versiegelung zu begrenzen sind flächensparende Erschließungen (zum Beispiel durch gemeinsame Zu-fahrten beziehungsweise Tiefgaragen-abfahrten) und, wenn möglich, nur wasserdurchlässige Beläge zu verwen-den.

Eine Gestaltung der zu begrünenden Flächen in den Baugrundstücken als Rohbodenstandorte, die der Sukzessi-on der „natürlichen Entwicklung“ über-lassen werden, stellt eine sinnvolle Er-gänzung vorhandener Biotopverbund-maßnahmen dar.Dies stellt zudem eine kostengünstige und ästhetisch ansprechende Möglich-keit der Freiflächengestaltung dar.

Entsprechend der angestrebten Bio-topvernetzung trockener magerer Standorte ist eine oberflächliche offene Versickerung auf den Baugrundstücken nicht wünschenswert (stattdessen zum Beispiel Rigolen oder Sicker-schächte).

Zur Erhaltung der sehr wertvollen In-sektenfauna im Gleislagerbiotop wird darauf hingewiesen, dass insekten-schonende Lichtquellen bei der Aus-wahl und Gestaltung der zukünftigen Gelände- und Straßenbeleuchtung verwendet werden.

Möglichst keine offene Versicke- rung auf den Grundstücken Technische Optimierung der Be- leuchtung in Hinblick auf die wertvolle Insektenfauna Schaffung von Trockenstand- orten

Minimierung von Einfriedungen Für notwendige Einfriedung stadtgestaltverträgliche Lösung anstreben Vorgärten als zusammenhä- gende, einheitlich gestaltete Fläche

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Freiham Süd | 2. Gebietsspezifische Gestaltung

Die Kerngebiete nehmen das Stadtteil-zentrum und damit die künftige kom-munikative Mitte der Gesamtplanung Freiham auf, in deren Zentrum der geplante S-Bahnhaltepunkt als Knoten-punkt zu Tram und Park&Ride gelegen sein wird. Im nördlichen und südlichen Vorfeld der Haltestelle entstehen ver-schiedene Platzflächen, die als öffent-liche Treffpunkte sowie als Zugangszo-nen zu den angrenzenden Nutzungen und zur S-Bahnhaltestelle dienen.

Als weiteres wichtiges Element ver-läuft eine übergeordnete öffentliche Grün-, Fuß- und Radwegverbindung als Zäsur von Nord nach Süd, die einer-seits über den Kiefernhain die Vernet-zung zu den umliegenden Erholungs-räumen schafft und anderseits das Stadtteilzentrum über die S-Bahnlinie und die Bodenseestraße mit dem künf-tigen Nordteil Freihams verknüpft.

Die hervorragende ÖPNV-Anbindung und Grünausstattung machen den Standort für Unternehmen des hö-herwertigen, arbeitsplatzintensiven Gewerbes mit besonders hohen An-forderungen an das Umfeld und die Arbeitsplatzqualität attraktiv.

2. Gebietsspezifische Gestaltung2.1 Kerngebiete (MK 3 - MK 8)

Ausgeprägte Blockstruktur in denKerngebieten Blockartige Baustrukturen mit einer re-lativ hohen Dichte, werden der zent-ralen Lage der Parzellen und der ge-wünschten Raumbildung gerecht. Gleichzeitig reagiert die hohe Dichte-struktur auf die starke verkehrliche Be-lastung entlang der Hans-Steinkohl- und Anton-Böck-Straße.

Ziel ist daher die Baumassen an den Straßen und Platzflächen zu konzent-rieren. Mit der Festsetzung der durch-gehenden Bebauung und entspre-chenden Baulinien, insbesondere an den Ecken, wird diese Intention unter-stützt.

Verdeutlichung der Blockstruk- tur durch entsprechende Bau- formen Entwicklung ansprechender Freiflächen (z.B. Innenhöfe mit Öffnung zu Grünzäsur)

Unterstützung der teppicharti- gen Struktur durch abge- stimmte Traufhöhen Wirkung des Blocks als aufge- löstes Volumen, nicht als Summe von Einzelkörpern (daher keine extreme Akzentuie- rungen einzelner Bauelemente innerhalb der Blöcke)

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Nutzungsmischung Insgesamt betrachtet ist im Kerngebiet das gesamte Nutzungsspektrum der BauNVO zulässig. Neben hochwerti-gen Einzelhandels-, Büro- und Verwal-tungsflächen sollen hier auch kulturelle und soziale Einrichtungen und eine P&R-Anlage ihren Platz finden. Im Sin-ne einer ausgewogenen Nutzungsmi-schung wird auch Wohnen als zentrale Funktion in das Stadtteilzentrum integ-riert.

Die verschiedenen Kerngebietsnutzun-gen stellen individuelle Anforderungen an den Standort und seine Qualitäten und sind mit unterschiedlichen Auswir-kungen (zum Beispiel Lärmentwick-lung und ähnlichem) verbunden. Sie bedingen differenzierte städtebauliche Strukturen, um des Stadtteilzentrum durch seinen Nutzungsmix attraktiv zu gestalten und dennoch Konflikte von vornherein zu vermeiden. Bei Teilung der Parzellen und somit zeitversetzter Planung der unterschiedlichen Nutzun-gen (insbesondere Gewerbe und Woh-nen) ist auf ein abgestimmtes Gesamt-konzept, vor allem im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit des Wohnens, be-sonderen Wert zu legen.

Städtisch-zurückhaltende Gestal-tung in den KerngebietenBesonderes Ziel der Gestaltung in den Kerngebieten ist trotz der Vielfalt an Nutzungen ein homogenes Erschei-nungsbild. Hohe Anforderungen sind daher an die Abstimmung von Wohn- und Gewerbebauten zu stellen. Auch wenn offensichtliche Unterschiede in Geschosshöhen und Fassadengestal-tung unvermeidlich sein werden, so sollte doch auf klare Kubaturen und ein harmonisches Gesamtbild hin gearbei-tet werden.

Barrierefreiheit und Qualität der Freiflächen müssen gewährleis- tet werden Grundrissorientierung auf die verkehrslärmabgewandte Seite

Möglichkeit der horizontalen Schichtung von Gewerbe und Wohnen prüfen Räume im Erdgeschoss sollten für die Aufnahme von Läden oder anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen ge- eignet sein Gewerbliche Räumen unter Beachtung der Schutzbedürftig- keit des Wohnens planen; (insb. keine Belästigung durch Liefer- und Kundenverkehr ) Gemeinsame, abgestimmte Freiflächengestaltung mit zu- sammenhängenden, gut nutz- baren Freiflächen Bei Wohnungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen schlüssiges Gesamtkonzept entwickeln (ggf. Möglichkeit der Befreiung für Anheben des Wohnniveaus im EG auf +1m)

Urbaner Charakter Zurückhaltende Gestaltung der Fassaden (z.B. Minimierung von Vor- und Rücksprüngen, Ausbil- dung von Loggien statt Balko- nen oder großzügigen Einschnit- ten statt Vordächern) Großzügige Freiflächen mit Ge- staltungskonzept (keine kleintei- ligen Nebengebäude) Werbeanlagen in Fassade inte- griert und von besonderer Quali- tät (Konzepte sind vorzulegen) Einheitliches Erscheinungsbild der Fassaden durch harmoni- sche Farbtöne (gemäß Bebau- ungsplan eingeschränkte Rein- heit, d.h. Chroma =max. 5)

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Vorgärten in den KerngebietenEntsprechend dem Orientierungskon-zept sind schmale Vorgärten in den Kerngebieten im Bebauungsplan nur zur Hans-Steinkohl-Straße und zur An-ton-Böck-Straße vorgesehen. Insbe-sondere an der Clarita-Bernhard-Stra-ße ist auf einen Vorgarten verzichtet um den gewünschten städtischen Cha-rakter zu erzeugen. Die zurückhalten-de Gestaltung der öffentlichen Räume wird durch eine individuelle Grünpla-nung mit hoher Nutzungsqualität im Blockinneren ergänzt.

Pflanzung von Säuleneichen Keine die Raumqualität beein- trächtigenden Einfriedungen und baulichen Anlagen (möglich sind nicht überdachte Fahrrad- abstellplätze, Grundstückszu- fahrten mit wasserdurchlässi- gen Belägen, nicht eingehauste Tiefgaragenabfahrten sowie Unterbauungen )

EichenbandDie markanteste Grünfläche im Kern-gebiet ist das auf privaten Grundstü-cken ost-west-verlaufende Eichenband.Es dient einerseits als Abgrenzung un-terschiedlicher Nutzungen und stellt andererseits durch die Baumreihe die Verbindung in den Landschaftsraum und die Achse zum Turm des Gut Frei-ham heraus. Von einer diesem Ziel ent-sprechenden einheitlichen Gestaltung dieses Freiraums lebt die Aufenthalts- und Orientierungsqualität dieser Grün-zäsur.

Vorgärten nur, wenn städtebau- lich gewünscht und sinnvoll Großzügige Vorgartenzone ohne Zerteilung durch zu viele Zuwege Hohe Aufenthaltsqualität der Freiflächen im Blockinneren

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Freiham Süd | 2. Gebietsspezifische Gestaltung

Straßenrandbebauung im höher-wertigen GewerbeDie Bereiche des höherwertigen Ge-werbes bilden die Übergänge zwi-schen den Kerngebieten und den um-gebenden Grünflächen. Dementspre-chend soll die Bebauung zu den öffent-lichen Verkehrsflächen raumbildend wirken und sich zu den Grünbereichen hin auflösen. Die Höhenentwicklung sollte der Baustruktur angepasst sein, d.h. sich von der Blockrandbebauung hin zu den „Pavillons“abtreppen.

GrünzäsurenUm größere Baufelder zu ermöglichen und dennoch das Grundraster ablesbar zu halten und die gewünschte Durch-lässigkeit zu erreichen werden in den größeren Bauräumen (GE 4, 5, 8, 9) Grünzäsuren festgesetzt.

Diese sind von besonderer Bedeutung auch für die - zumindest visuelle -Verknüpfung der öffentlichen Straßen-räume mit dem grünen Band zum Gut Freiham und dem Kiefernhain im Süden der Bauzone 1.

2.2 Höherwertiges Gewerbe GE 1-13 (Bauzone 1)

Überbauung als bauliche Ver- bindung evtl. möglich, also keine Bebauung EG, deutlicher Rücksprung, begrenzte Bautiefe und Materialien entsprechend der untergeordneten Bedeutung und Kubatur (z.B. Glasfassaden) Innerhalb der Grünzäsuren keine sonstigen räumlich wirk- samen baulichen Anlagen Bepflanzung der Grünzäsuren als offene Grünflächen mit Ein- zelbäumen als Hochstämme (keine geschlossene dichte Unterpflanzung durch Sträucher) Besucherparken, Anlieferung, TG-Abfahrt im seitlichen Bereich und somit aus der unmittelba- ren Wahrnehmung des Straßen- raums ausgeblendet Insbesondere bei der Teilung der Bauräume abgestimmtes Erschließungskonzept mit ge- meinsamer TG-Abfahrt bzw. An- lieferung und Feuerwehrum- fahrt

Grünzäsur

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Westlicher StadtrandUm im Westen den gewünschten Übergang zur Landschaft zu schaffen ist die Höhenentwicklung beschränkt. Ergänzend sind in den GE 1 und 2 so-wie GE 4 und 5 Obstwiesen auf den Baugrundstücken, in enger Abstim-mung mit den angrenzenden öffent-lichen Bereichen, vorgesehen. Der Ostrand der GE 11 bis 13 ist mit mehr-stufigen Hecken aus standortgerech-ten heimischen Kleinbäumen und Sträuchern zu bepflanzen.

GräserbandZwischen den Baufeldern liegt eine zirka 30 Meter breite öffentliche Grün-fläche - das „Gräserband“. Im Kontrast zum „Kiefernhain“ wird hier ein offen gestalteter Freiraum angeboten, der Sichtbezug und Wegeverbindung zum Gut Freiham aufnimmt und den einzigen kreuzungsfreien Fuß- und Radwegedurchquerung in Ost-West-Richtung durch das Gewerbegebiet beinhaltet. Das Gestaltungsthema va-riiert geometrische Schotterflächen mit Gräserfeldern und übersetzt damit das landschaftlich umgebende Biotopver-bundsystem der mageren Standorte in artifizieller Form in den städtischen Raum. Allenfalls im Randbereich des Gräserbandes sind Baumpflanzungen denkbar. Um die Prägnanz dieser offe-nen, überwiegend baumlosen Band-fläche im Kontrast zur umgebenden raumwirksamen Struktur auszubilden, sind für die angrenzenden Baufelder (GE 4 bis 9 und 12 und 13) zwingend entweder bauliche oder pflanzliche Raumkanten vorgeschrieben.

Bezüglich der Grünzäsur zwischen GE 1 und MK 5 sowie GE 2 und MK 8 wird auf das vorhergehende Kapitel verwiesen.

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Freiham Süd | 2. Gebietsspezifische Gestaltung

Das zirka 150 Meter breite öffentliche Grünband des „Kiefernhaines“ erhält seine besondere Prägung durch streng im Raster zu pflanzende Kiefern und Eichen. Hier sind solitäre Baufelder eingeschrieben, die für Firmen oder Einrichtungen vorgehalten werden sol-len, an deren bauliche Entwicklungen ein besonderer architektonischer An-spruch gestellt wird. Auf eine explizite Nutzungsfestlegung der Freiflächen ist bewusst zugunsten einer multifunktio-nalen Nutzungsentwicklung verzichtet. Die Fläche dient neben der Verbesse-rung der klimatischen und ökologi-schen Situation der Freiraumversor-gung innerhalb des Baugebietes und ist gleichzeitig mit der besonderen At-mosphäre des großen Kiefernhaines ein starkes Element, um die Unver-wechselbarkeit und besondere Quali-tät des Gewerbegebietes zu verdeutli-chen.

2.3 Kiefernhain GE 14-18 (Bauzone 2)

Baumraster soweit möglich über die Bauflächen fortsetzen, um den Charakter von baulichen Solitären innerhalb des Haines auszuprägen Begrenzte Höhenentwicklung deutlich unterhalb der Baumkro- nen zugunsten des Erschei- nungsbildes des Grünraums Weitestgehender Verzicht auf Einfriedungen, wenn notwendig Herstellung über landschaftliche Elemente wie z.B. Hecken Konzentration und Reduzierung der Nebenanlagen

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Grünzäsuren zum LandschaftsraumDie zwischen den Clustern im Westen liegenden Grünzäsuren greifen erneut das Bandthema auf und machen die Struktur deutlich nach außen ablesbar. Ziel ist daher die zwischen GE 23, 24 und 25 sowie zwischen GE 26 und 27 liegenden Grünzäsuren ablesbar und spürbar halten. Aus diesem Grund sind dort Einfriedungen auf Baugrund nur innerhalb der Bauräume zulässig.

Im Gebiet des klassischen Gewer-bes ist eine große Vielfalt an Betrieben möglich, dennoch sollen die einzel-nen Vorhaben zu einem Cluster zusam-mengefasst werden. Diese werden über die Eingrünung im Westen und die Grünzäsuren ablesbar gehalten.

Cluster im klassischen Gewerbe mit Anger als minimierte Erschließung (GE 23 bis 26)Die Erschließung der einzelnen Clus-ter erfolgt über attraktive Angersitua-tionen, die der Adressbildung dienen. Die Größe der Cluster sowie die Bau-landtiefen variieren in einer Weise, so dass auch dem klassischen Gewerbe ein großes Spektrum an Parzellengrö-ßen angeboten werden kann.

2.4 Klassisches Gewerbe GE 19 bis 28 (Bauzone 3)

Konzentration der Baumassen in aufeinander abgestimmter Weise entlang des Angers Abstimmung der Freiflächenge- staltung (z.B. Bündeln von Park- plätzen, gemeinsame Grünflä- chen oder gemeinsame Ein- gangsbereiche) In den Vorgärten der GE 23-26 keine Großbäume

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Freiham Süd | 2. Gebietsspezifische Gestaltung

Anlage 1: Beratungsstufen

Bebauungsplan

Nr. 2111

Bebauungsplan mit Grünordnung

Nr. 2068

Sch

ulstan

do

rt

Freiham

d

-> MK1 + 2 jetzt MK 2(5) und MK2(6) - Bestandteil B-Plan Nr. 2068

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Freiham Süd | 3. Auszug GeschO Beratungsgremium

• Name Investorin und Investor so-wie Planerin und Planer

• Lage, Art und Bezeichnung desBauvorhabens

c) Vorzulegende Unterlagen• Name Investorin und Investor so-

wie Planerin und Planer• Lage, Art und Bezeichnung des

3. Auszug: Geschäftsordnung Beratungsgremium Freiham Süd -Ablauf und Vorbereitung der Sitzung

Bauvorhabens• Kurze Projektbeschreibung• Datenblatt (GF, GR, GFZ, GRZ, An-

zahl PKW- und Fahrradstellplätze,usw.)

• Arbeitsmodell Gesamtkonzept (M1/1000 für Gesamtmodell) undProjekt (M 1/500)

• Lageplan (M 1/1000)• Grundrisse/Schnitte (M 1/100 oder

1/200)• Ansichten (farbig) (M 1/100 oder

1/200)• Qualifizierter Freiflächengestal-

tungsplan (M 1/100 oder 1/200)• Liste der erforderlichen Befreiun-

gen vom Bebauungsplan und Grü-nordnungsplan mit entsprechen-den Begründungen

• Gesamtkonzept (M 1/500) für Bau-raum und Material- und Farbkon-zept (zum Beispiel als Kollage)(beides nur bei GE Bauzone 1 und2 sowie MK 3 bis 8)

Das ausgefüllte Datenblatt und die vor-zulegenden Planunterlagen inklusive der Liste der erforderlichen Befreiun-gen ist spätestens 14 Tage vor Bera-tungstermin sowohl digital (per Email im pdf-Format) als auch als gedruckter Plansatz, gefaltet, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/45 zuzuleiten.Zudem ist dem Referat für Stadtpla-nung und Bauordnung bei der Sitzung ein aktueller Plansatz (sofern es zum bereits eingegangenen Plansatz Ände-rungen gegeben hat) digital und in Pa-pierfom gefaltet, für Abstimmungs-zwecke mit benachbarten und weite-ren Bauvorhaben zu überlassen. Zur Abstimmung der nachfolgenden Pro-jekte werden Pläne der zur Realisie-rung vorgesehenen Vorhaben im pdf-Format bei der Geschäftsführung ge-sammelt.

d) Beratungs- und PrüfungsumfangIm den unterschiedlichen Gebietensind entsprechend der jeweiligen Ge-bietshierarchie unterschiedliche Maß-stäbe anzulegen und somit hinsichtlichdes Beratungs- und Prüfungsumfangszu differenzieren (siehe Anlage 1 Bera-tungsstufen).

Gewerbegebiete:Bauzone 3 (GE 19-28) -> BeratungBauzone 1+2 (GE 1-18) -> Beratung mit Gesamtkonzept und bei Schlüssel-grundstücken ggf. konkurrierendes Ver-fahren mit Beratungsgruppe.

Kerngebiete:Ehemals MK 1 und 2 - jetzt MK 2(5) und MK 2(6) Teil des rechtsverbindli-chen Bebauungsplanes mit Grünord-nung Nr. 2068 Freiham Nord -> Beur-teilung erfolgt daher in der Beratungs-gruppe Freiham NordMK 3-8 -> intensive Beratung mit Ge-samtkonzept und gegebenenfalls kon-kurrierendes Verfahren mit Beratungs-gruppe

VE 1 -Fläche „Energieversorgung“ -> konkurrierendes Verfahren mit großer JuryEhemalige VE 2 -Fläche „Energiever-sorgung“ jetzt Sondergebiet SO „Er-gänzungsfläche großflächiger Einzel-handelsbetrieb“- Teil des rechtsver-bindlichen Bebauungsplan mit Grün-ordnung Nr. 2111 -> intensive Beratung mit Gesamtkonzept

Öffentliche Verkehrs- und Grünflächen -> grundsätzlich Vorstellung im Gremi-um, insbesondere bei unmittelbarer Betroffenheit durch angrenzende Bau-vorhaben

Das vorzulegende städtebauliche und landschaftsplanerische Gesamtkonzept bei Bauvorhaben in GE 1 bis 18 und MK 3 bis 8 umfasst immer den gesam-ten Bauraum, auch wenn sich das Vor-haben nur auf einen Teilbereich dessen bezieht. Nachfolgende Bauherrinnen und Bauherren im gleichen Bauraum haben die Wahl das vorhandene Ge-samtkonzept umzusetzen oder ein neues vorzulegen, das aber auf vor-handene Planungen abgestimmt sein muss.

Ob bei Vorhaben in GE 1 bis 18 und MK 3 bis 8 ein konkurrierendes Verfah-ren durchgeführt werden soll, ent-scheidet sich nach der Vorbesprechung gemäß Nr. 4a).

Wird ein konkurrierendes Verfahren durchgeführt, so sind Bauvorhaben

a) Zulassungsvoraussetzung Bauträ-gergesprächVor der Sitzung werden die Bauvorha-ben beim Referat für Stadtplanung undBauordnung – Lokalbaukommissionund gegebenenfalls weiter zu befas-senden Dienststellen (immer HA II/4und HA II/5) vorbesprochen und für be-fassungsreif beurteilt; dies wird denBauherrinnen und Bauherren bestätigt.Das Gespräch ist von der Bauherrn-schaft mit der Teamleiterin beziehungs-weise dem Teamleiter (Lokalbaukom-mission Team 43 T – Tel.: 089 /233-24675) zu vereinbaren. Inhalt sindmögliche Probleme bezüglich der Ge-nehmigungsfähigkeit und die Notwen-digkeit von Befreiungen.Ergebnis dieses Gesprächs kann auchdie Empfehlung eines konkurrierendenVerfahrens sein (siehe dazu Nr. 4d).Über die Ergebnisse des Bauträgerge-sprächs ist von der Lokalbaukommissi-on eine Notiz zu verfassen, die diesevor dem entsprechendem Termin in derBeratungsgruppe zur Kenntnis an dasPlanungsteam der StadtplanungHAII/45 zusendet und die bei Behand-lung in der Beratungsgruppe vorgelegtwird.

b) AnmeldungIm Internet werden unter muenchen.de/rathaus/Freiham/Arbeit Infor-mationen für die Bauherrinnen undBauherren sowie die Planerinnen undPlaner zu Ablauf und Vorbereitung derSitzungen (Nr. 4) und ein Datenblatt zurSitzungsanmeldung eingestellt. DieAnmeldung erfolgt nach Durchführungdes Bauträgergesprächs bei der Lokal-baukommission. Die Sitzung findet inder Regel vier bis maximal sechs Wo-chen nach dem Bauträgergesprächstatt.

Angaben:

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und Gesamtkonzept von drei Architek-turbüros parallel zu erarbeiten. Die Be-teiligung von Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplanern ist verpflich-tend.

e) Ablauf der BeratungZum jeweiligen Tagesordnungspunkt erläutert die Bauherrin oder der Bau-herr beziehungsweise die Architektin oder der Architekt anhand der oben ge-nannten vorzulegenden Unterlagen kurz das Entwurfskonzept. Anschlie-ßend erfolgt die Beratung durch die Beratungsgruppe.

Grundlagen der Beratung sind:- Rechtsverbindlicher Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1916a- Gestaltungsleitfaden Freiham Süd- Rechtsverbindlicher Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2111- Rechtsverbindlicher Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068

Mögliche Problempunkte hinsichtlich Gestaltung (Struktur, Farben, Gestalt der einzelnen Bauelemente wie Dach, Nebenanlagen, Werbung, Vorbauten, oder ähnliches und Freiflächengestal-tung) und Genehmigungsfähigkeit ei-nes Bauvorhabens sollen dabei erkannt und Lösungsansätze diskutiert wer-den. Die Beratungsgruppe gibt gege-benenfalls Hinweise zur Überarbeitung dieser Punkte oder macht von sich aus entsprechende Änderungsvorschläge.

Nur behandelte und im Protokoll fest-gehaltene Aspekte gelten als bespro-chen. Die Vorlage in der Beratungs-gruppe allein würdigt nicht das Projekt im Ganzen.

f) Zustandekommen der Empfeh-lungDie Empfehlung soll nicht durch Ab-stimmung, sondern durch Diskussion in der Beratungsgruppe – möglichst im Konsens – entstehen und wird in der Sitzungsniederschrift festgehalten.

g) WiedervorlageIn strittigen Fällen oder bei unvollstän-diger Darstellung des Projektes wird

die Beratungsgruppe eine Wiedervor-stellung fordern, dies kann auch im Umlaufverfahren (siehe „h) Umlaufver-fahren“) erfolgen.

h) UmlaufverfahrenIn begründeten und dringlichen Fällen ist eine Beratung und Abgabe der Empfehlung außerhalb von Sitzungen in einem Umlaufverfahren per E-Mail möglich, wenn kein beratendes Mit-glied widerspricht. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen ge-genüber dem Planungsteam Freiham ([email protected]) zu erklä-ren. Sofern der Widerspruch erklärt ist, wird ein regulärer Beratungstermin einberufen.

Für das Umlaufverfahren gelten die Re-gelungen der Ziffer 4 a)-d), und g) ent-sprechend.

Das Referat für Stadtplanung und Bau-ordnung bereitet nach Einreichung der entsprechenden Unterlagen diese digi-tal vor.Die Vorlage wird an alle beratenden Mitglieder mit einer Entscheidungsfrist von 14 Tagen versendet. Die Frist kann in Ferienzeiten auf 28 Tage verlängert werden. Die Abgabe der Empfehlung der beratenden Mitglieder erfolgt per E-Mail an das Planungsteam Freiham ([email protected]). Auch hierbei gelten die „Grundlagen der Be-ratung“ (4. e), 2. und 3. Absatz).

Das Planungsteam Freiham fasst die eingegangenen Empfehlungen zusam-men und sendet einen mit der Leitung oder deren Stellvertretung abgestimm-ten Entscheidungsvorschlag an die be-ratenden Mitglieder per E-Mail und for-dert diese zur Zustimmung innerhalb einer Frist von 14 Tagen auf.

Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der beratenden Mitglieder die Zustimmung erklärt ha-ben. Sofern weitere Anmerkungen zum Vorschlag innerhalb dieser Frist abgegeben werden, steht es jedoch im Ermessen der Leitung oder deren Stellvertretung, den Vorschlag noch-mals anzupassen und an die beraten-den Mitglieder mit erneuter Fristset-

zung zur Zustimmung zuzuleiten.

Ein Widerspruch zur weiteren Durch-führung des Umlaufverfahrens kann bis Ablauf der oben genannten Frist erhoben werden. Sofern dieser erklärt wird, ist ein regulärer Beratungstermin einzuberufen.

Das Ergebnis der Beratungen wird den Mitgliedern per E-Mail bekanntgege-ben.

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www.muenchen.de/plan