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GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2016 ENRO LUDWIGSFELDE ENERGIE GMBH JÄHRLICHER BERICHT DER ENRO LUDWIGSFELDE ENERGIE GMBH ÜBER DIE BIS ZUM 31.12.2016 GETROFFENEN MAßNAHMEN ZUR DISKRIMINIERUNGSFREIEN AUSÜBUNG DES NETZBETRIEBES BERICHTSZEITRAUM: 01.01.2016 - 31.12.2016

GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2016 ENRO ......GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2016 ENRO LUDWIGSFELDE ENERGIE GMBH JÄHRLICHER BERICHT DER ENRO LUDWIGSFELDE ENERGIE GMBH ÜBER DIE BIS ZUM 31.12.2016

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GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2016

ENRO LUDWIGSFELDE ENERGIE GMBH

JÄHRLICHER BERICHT DER ENRO LUDWIGSFELDE ENERGIE GMBH ÜBER DIEBIS ZUM 31.12.2016 GETROFFENEN MAßNAHMEN ZURDISKRIMINIERUNGSFREIEN AUSÜBUNG DES NETZBETRIEBES

BERICHTSZEITRAUM: 01.01.2016 - 31.12.2016

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1 PRÄAMBEL

Der hier vorgelegte Gleichbehandlungsbericht dient der Umsetzung der gesetzlichenVerpflichtung aus §7a Abs. 5EnWG. Danach sind die ENRO Ludwigsfelde Energie GmbH(im Folgenden: ELE) und die ENRO Ludwigsfelde Netz GmbH (im Folgenden: ELN) zurdiskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebs verpflichtet.

Nach der genannten Vorschrift sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, anderen Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind,verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter ein Programm mitverbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschaftes zuerstellen und anzuwenden (sog. Gleichbehandlungsprogramm). DiesesGleichbehandlungsprogramm ist den Mitarbeitern und der Bundesnetzagentur vorzulegen.Die Einhaltung ist von einer Person oder Stelle sicherzustellen.

Gemäß §7a Abs 5EnWG muss der Gleichbehandiungsbeauftragte jährlich spätestens zum31 März einen Bericht über die nach §7a Abs.5 Satz 1EnWG getroffenen Maßnahmen desvergangenen Kalenderjahres ablegen und in nicht personenbezogener Form veröffentlichen(Gleichbehandlungsbericht). Der vorgelegte Bericht umfasst den Zeitraum vom 01. Januar2016 bis zum 31 Dezember 2016. Es werden die Maßnahmen seitens der ELE dargestellt.

Der Bericht wird vorgelegt vom:

Gleichbehandlungsbeauftragten der ELE

Siegfried Müller

Rudolf-Diesel-Straße 15

14974 Ludwigsfelde

Tel.:03378 823-122

E-Mail: [email protected]

und wird im Internet unter folgendem Link zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht:www.enro-ludwigsfelde.de.

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2 SELBSTBESCHREIBUNG DER ELE

Die organisatorische Aufbauorganisation des Unternehmens bildet die Grundlage für die imGleichbehandlungsprogramm festgelegten Maßnahmen zurdiskriminierungsfreien Ausübungdes Netzgeschäftes.

Die ELN betreibt ein Stromnetz und ein Gasnetz im Industriepark Ludwigsfelde zurVersorgung von Industrie- und Gewerbebetrieben. Die Netzgesellschaft hat die Netze vonder ELE gepachtet.

Die ELN hat nur einen bestellten Geschäftsführer; weiteres Personal ist nicht angestellt. Mitder Betriebsführung der Netze hat sie die ELE über technische und kaufmännischeDienstleistungsverträge beauftragt, die seit dem 01.01.2008 wirksam sind.

Bei der ELE wurde die Unternehmensorganisation an die Ausgliederung des Netzbereichesangepasst.

2.1 Organisationsstruktur

Am 01.01.1991 wurde die ELE gegründet. Der Gesellschafter ist der EWE Vertrieb GmbH.

Die ELN wurde am 01.07.2007 gegründet. Sämtliche Netzaktivitäten sind zum 01.01.2008 indie ELN, eine 100%ige Tochter der ELE, überführtworden.

Die nachfolgend dargestellten Organigramme spiegeln die Organisationsstruktur des viEVUwider und stellen die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäfts sicher:

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/// ENROLudtngsMd« Bnetgm GmbH

Geschäftsführung

GF

Betrieb

Hr. R. Müller

Investitionen und

technische DL

Betrieb und InstandhaltungWärme, Gas- und

Wasserneue

-

Betrieb und Instandhaltungelelctrische Netze

Leitstand

Sachbearbeiter

Technik

///ENRO Geschäftsführung

GF

Hr. S Müller

Hr. Wieczorke

Buchhaltung/Rechnungswesen

Hr. Bujack

Vertrieb

Aus den Organigrammen der ELE und ELN sind die Namen der rechtlichen Vertreter bzw.Organe (GeschäftsführerA/orstand), die interne Organisation und Aufgabenverteilung desNetzbetriebs sowie die Namen der ersten und zweiten Führungsebene transparentersichtlich.

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2.2 Einordnung im Konzern

Die Konzernstruktur stellt sich wie folgt dar:

EWEAG

100%

EWE Vertrieb GmbH

I 100%

ENRO Ludwigsfelde EnergieGmbH

I 100%

ENRO Ludwigsfelde Netz GmbH

2.3 Personelle Veränderungen in der Aufbauorganisation

Im Jahr 2016 gab es keine personellen Veränderungen bei der ELN. Herr Ingo Bujack führtedie Geschäftsführung der ELN aus. Die Netzgesellschaft verfügt über kein eigenes Personal.

Im Mitarbeiterkreis der ELE gab es für die kaufmännischen Dienstleistungen eineVeränderung. Eine Mitarbeiterin hat die Eltemzeit in Anspruch genommen und einMitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma übernahm ihre Tätigkeit.

2.4 Ausschluss von Doppelfunktionen von Personen mit Leitungsaufgaben undBefugnissen zu Letztentscheidungen Im Bereich des Netzbetriebs

Gemäß §7a Abs. 2 Nr. 1EnWG ist der einzige Mitarbeiter der ELN als mit Leitungsaufgabenfür den Verteilernetzbetreiber betrauten Person sowie als Person mit Befugnissen zuLetztentscheidungen, die für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzbetnebswesentlich sind, im Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgung ausschließlich für denNetzbetreiber tätig.

Er ist weder direkt noch indirekt zuständig für Tätigkeiten auf dem Gebiet des Elektrizitätsoder Gasvertriebs oder der Erzeugung/Gewinnung und hat insoweit keine Befugnisseinnerhalb dieser Bereiche des Unternehmens. Auf diese Weise werdenInteressenskollisionen vermieden, die bei Doppelfunktionen von Mitarbeitern desNetzbetreibers entstehen könnten.

Die bislang bestehende Rolle als Teamleiter des kaufmännischen Bereiches der ELE istkeine Leitungsfunktion im eigentlichen Sinne. Entscheidungen im Bereich Buchhaltung/Verwaltung einschließlich Personalentscheidungen, trifft die Geschäftsführung der ENRO

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Ludwigsfelde Energie GmbH. Des Weiteren bestehen keine Gestaltungs- undEinwirkungsmöglichkeiten aufdie Elektrizitäts- und Gasvertriebssparte sowie die Erzeugung.

Die für einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb wesentlichen Letztentscheidungen betreffenim Hinblick auf Sinn und Zweck der Entflechtungsbestimmungen alle netzspezifischenAktivitäten, bei denen gesteigertes Diskriminierungspotenzial besteht.

Der Teamleiter des kaufmännischen Bereiches der ELE ist weder direkt noch indirektzuständig für den laufenden Betrieb in den Bereichen der Gewinnung, Erzeugung oder desVertriebs von Energie an Kunden. Weiterhin ist anzumerken, dass bei ELE keine Gewinnungoder Erzeugung von Gas bzw. Strom erfolgt.

2.5 Gewährleistung der beruflichen Handlungsunabhängigkeit der für dieLeitung des Netzbetreibers zuständigen Personen

ELE und ELN gewährleisten die berufliche Handlungsunabhängigkeit der für die Leitung desNetzbetreibers zuständigen Personen gemäߧ 7a Abs. 3 EnWG. Dies wird dadurch erreicht,dass für die Leitung des Netzbetreibers weder monetäre noch sonstige Anreizsystemeexistieren, die maßgeblich vom Ergebnis von außerhalb des Netzgeschäfts liegendenTätigkeits- und Geschäftsfeldern (der Wettbewerbsbereiche Vertrieb undErzeugung/Gewinnung) beeinflusst werden. Des Weiteren wird sichergestellt, dass dieberufliche Entwicklung der Leitung des Netzbetreibers durch ihre Tätigkeit für denNetzbetreiber nicht beeinträchtigt wird.

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3 MAßNAHMEN ZUR DISKRI M INIERU NGS FREIEN AUSÜBUNG

DES NETZGESCHÄFTES

Das Gleichbehandlungsprogramm führt die Maßnahmen der ELE zur diskriminierungsfreienAusübung des Netzgeschäftes auf. In diesem Bericht wird von ELE dargestellt, wie dieseMaßnahmen während des Berichtszeitraumes im Unternehmen vermittelt undgegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet wurden.

3.1 Ausgestaltung des Gleichbehandlungsprogramms

3.1.1 Aufstellung

Im Jahr 2014 wurden das Gleichbehandlungsprogramm und die Betriebsanweisung zurSicherstellung des unbundlingkonformen Verhaltens unter Beachtung der Änderungen desEnergiewirtschaftsgesetzes und der Beteiligung der Gesellschafter überarbeitet.

3.1.2 Bekanntmachung

Das Gleichbehandlungsprogramm und die Betriebsanweisung wurden den Mitarbeitern imRahmen von Unterweisungen und diversen Veranstaltungen bekannt gegeben.

Gleichbehandlungsthemen werden regelmäßig in verschiedenen internen Zusammenkünftendiskutiert, wenn es der Anlass erforderiich macht. Diese werden meist bereichs- odertätigkeitsspezifisch geführt, um einen direkten Bezug zum Arbeitsumfeld zu schaffen.

Der Gleichbehandiungsbeauftragte nimmt an diesen Veranstaltungen beratend teil, umeventuelle Fragen zu beantworten und Probleme aufzuzeigen. Die Mitarbeiter können sichauch direkt an den Gleichbehandlungsbeauftragten wenden.

3.1.3 Der Gleichbehandiungsbeauftragte

Der Gleichbehandiungsbeauftragte ist weiterhin Herr Siegfried Müller.

Herr Müller ist in seiner Funktion als Gleichbehandlungsbeauftragter persönlich, telefonischoder per E- Mail zu erreichen.

Im direkten Kontakt mit den Mitarbeitern der ELE wurden Fragen zur Gleichbehandlungerörtert bzw. geklärt.

Mit den Geschäftsführungen der ELE und ELN erfolgte regelmäßig eine Berichterstattungzum Thema Gleichbehandlung. Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge wurden beraten.

Der Gleichbehandiungsbeauftragte hat sich durch die Nutzung von Informationen derBundesnetzagentur und von Verbänden fortgebildet.

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3.2 Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms

3.2.1 Organisation

Die ELN ist verantwortlich für den Betrieb der Elektrizitäts- bzw. Gasverteilungsnetze. DieELN verantwortet die wesentlichen Aufgaben des Netzbetreibers. Die operativeDurchführung von Dienstleistungen für die ELN erfolgt zum Teil durch die ELE. Nachfolgendist dargestellt, wo netzrelevante Aufgaben verantwortet oder durchgeführt werden.

Des Weiteren ist dargelegt, wo die wesentlichen Tätigkeiten für den Netzbetriebwahrgenommen werden. Dabei werden die Kürzel „V" zur Darstellung der Verantwortungsowie D" zur Darstellung der operativen Durchführung für die jeweilige Tätigkeit verwendet.Als Verantwortliche oder Leistungserbringer kommen die ELN, die einzelnen Abteilungen derELE, der Gesellschafter oder externe Dienstleister in Frage:

Wahrnehmung wesentlicherAufgaben für den Netzbetrieb

(V=Verantwortung; D=Durchführung)

ELN ELE: ELE i ELE i• i Investi- :: i tionen u. :• i techn. :

GF : Betrieb i DL

ELE i ELEBuch- i

haltung/ :Rechnungs:

-wesen : Vertrieb

Gesell

schafter

EWE/

EWE

Netz

externe

Dienst

leister

Abrechnung/D i D

Instandhaltung undEntstörung V L.P-4 - I

D i

D

Stelle zur Überwachung desGleichbehandlungs-

Zählermanagement V : D •

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3.2.2 Räumliche Entflechtung

Der Geschäftsführer der ELN nutzt sein Büro als Teamleiter des kaufmännischen Bereichesder ELE im Verwaltungsgebäude der ELE. Die Mitarbeiter der ELE führen dieDienstleistungstätigkeiten für die ELN vorrangig in den Räumen der ELE aus. Die Mitarbeiterdes Vertriebs haben eigene Räume.

Die Räume der ELE sind vor dem Zutritt durch unbefugte Dritte geschützt. DieVertriebsmitarbeiter haben keinen unkontrollierten Zugang.

3.2.3 Anpassung der IT-Systeme

Zum 01.07.2010 wurde die EDV vom 1-Mandanten-2-Vertragsmodell auf das 2-Mandanten-Modell umgestellt. Seit dieser Zeit werden alle Abrechnungs- undMarktkommunikationsprozesse in separaten Netz- und Vertriebsmandanten gesteuert.

Die Beschlüsse GPKE (Strom) und GeliGas (Gas) der Beschlusskammem 6 und 7 derBundesnetzagentur zum Inkrafttreten überarbeiteter Nachrichtentypversionen wurden zu denvorgegebenen Terminen umgesetzt.

In Erfüllung der Betriebsführungsverträge im laufenden Geschäftsjahr sind erforderlicheAnpassungen der IT-Systeme an die Unbundling-Anforderungen vorgenommen worden. DasBerechtigungskonzept wurde entsprechend fortgeschrieben.

3.2.4 Geschäftsprozesse

ELE hat sichergestellt, dass der diskriminierungsfreie Ablauf der diskriminierungsrelevantenGeschäftsprozesse gewährleistet ist.

Die hierzu 2014 erstellte Betriebsanweisung zur „Sicherstellung des unbundlingkonformenVerhaltens" ist weiterhin gültig und allen Mitarbeitern vorgelegtworden.

2016 ist eine Überprüfung von wesentlichen diskriminierungsrelevanten Prozessen in derELE und der ELN erfolgt. Diese Prüfung fand am 25.11.2016 durch den Geschäftsführer derELN, den Geschäftsführer der ELE und einen Sachbearbeiter der ELE statt.

Ein wesentlicher, überprüfter Prozess im Geschäftsjahr 2016 war der Prozess desLieferantenwechsels. Der Prozess wurde dokumentiert und diskriminierungsfrei umgesetzt.

DerAblauf des Vorgangs Lieferantenwechsel ist nachfolgend skizziert:

- Anmeldung zum Wechsel durch neuen Lieferanten am 19.05.16.- Eingangsbestätigung durch ENRO Netz am 20.05.16.- Anfrage durch ENRO Netz beim derzeitigen Lieferanten ENRO Energie am 20.05.16.- Bestätigung durch ENRO Energie für Erhalt des Wechselvorgangs und Zustimmung

zum Wechsel zum 1.01.2017.

- Anlage des neuen Lieferanten und Bilanzierung über MABIS.- Die Verbrauchsdaten wurden dem neuen Lieferanten zur Verfügung gestellt.

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Bewertung

- Die Betriebsanweisung 03/2014 "Sicherstellung des unbundlingkonformenVerhaltens" wurde eingehalten.

- Der Wechselvorgang wurde diskriminierungsfrei umgesetzt.- Beschwerden zum Wechselvorgang liegen nicht vor.

Es mussten keine Anpassungen zur Sicherstellung der Entflechtungskonformitätvorgenommen werden.

Verstöße, Beschwerden, Beanstandungen oder Abweichungen von den vorgegebenenProzessabläufen wurden auch in den weiteren überprüften Prozessen nicht festgestellt.

3.2.5 Umgang mit wirtschaftlich sensiblen Informationen

Informationen über die ELN erhält die Geschäftsführung der ELE nur in dem Maße, wiediese für die Ausübung ihrer gesellschaftsrechtlichen Aufgabe benötigt. Diese Daten sindvertraulich. EineWeitergabe an Wettbewerbsbereiche der ELE erfolgt nicht.

Externe Dritte sind verpflichtet, keine vertraulichen Informationen indirekt oder direkt anDritte weiterzugeben.

3.2.6 Prozess bei Konzessionen

Für die Strom- und Gasnetze besteht ein Konzessionsvertrag mit der Stadt Ludwigsfelde. ImBerichtszeitraum gab es keine Vorkommnisse bezüglich Konzessionen.

3.2.7 Zähl- und Messwesen

Der Prozess zur buchhalterischen Entflechtung zwischen Netzbetrieb und grundzuständigemMessstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme wird wiefolgt sichergestellt:

In 2016 wurde eine Kostenstelle für den grundzuständigen Messstellenbetrieb eingerichtet.Dort werden alle Erlöse und Kosten, die im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzesdiesem Bereich zuzuordnen sind, geführt. Damit wird die Unabhängigkeit von anderenTätigkeitsbereichen der Energieversorgung sichergestellt.

In 2017 wird die Betriebsanweisung mit Hinblick auf die technischen und organisatorischenProzesse in Hinblick auf das Messstellenbetriebsgesetz entsprechend angepasst.

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3.2.8 Eigenständigkeit der ELN

Die Eigenständigkeit der ELN besteht seit 01.01.2008. Nach außen ist die Eigenständigkeitdurch einen eigenständigen Außenauftritt mit eigenem Logo und durch eigene Schriftstückemit eindeutiger Signatur sichergestellt.

''ENROl/t Ludwigsfelde Netz GmbH

Leistungen, die der Netzbetrieb für Netzkunden erbringt, werden auch als solche kenntlichgemacht. Dies betrifft insbesondere Leistungen im Rahmen der Netzanschlussverordnungbzw. Niederdruckanschlussverordnung, wie z. B. die Beantragung und Errichtung vonHausanschlüssen, Ablesung oder die Überprüfung von Hausanschlüssen.

Das Gleiche gilt für entsprechende Formulare und Schreiben an Anschlussnehmer sowieNetzkunden und Anschlussnutzer.

3.2.9 Internetauftritt der ENRO Ludwigsfelde Netz GmbH

Die ELN hat seit Juni 2009 einen eigenen Intemetauftritt. Die Intemetadresse lautet:http://www.enro-netz-ludwigsfelde.de.

Die Veröffentlichungen nach EnWG erfolgten über den Internetauftritt unter den PunktenStromnetz und Gasnetz.

Der ELN hat eigene Email-Adressen eingerichtet.

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4 WEITERBILDUNGSKONZEPT

Im 2014 überarbeiteten Gleichbehandlungsprogramm wurde der Punkt Schulungskonzeptaufgenommen. Es wurde die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter über dasGleichbehandlungsprogramm und über die Betriebsanweisung zur Sicherstellung desunbundlingkonformen Verhaltens festgelegt und ausgeführt. Auch wurde über die Bedeutungdes Programms sowie über die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen informiert.

Mit den Mitarbeitern wurden im Rahmen der Schulungen deren Bearbeitungsvorgängedurchgesprochen, um mehr Transparenz und Nähe zum Thema Gleichbehandlung zuschaffen. Ziel ist und war es, den Mitarbeitern möglichst anschaulich zu verdeutlichen, waszu beachten ist und wo mögliche Probleme entstehen können. So soll weiterhingewährleistet sein, dass die Abläufe diskriminierungsfrei durchgeführt werden.

5 ÜBERWACHUNGSKONZEPT

Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Gleichbehandiungsbeauftragte das Recht, sich von denMitarbeitern Auskünfte einzuholen, ggf. kann er auch Einsicht in die Schriftstücke erwirken.

Der Gleichbehandiungsbeauftragte prüft stichprobenartig die Einhaltung derEntflechtungsvorschriften. Verbraucherbeschwerden sind im Berichtszeitraum nicht zuverzeichnen.

Ludwigsfelde, 01. August 2017

GF-65/1-smü-pl

Siegfried Müller

Gleichbehandlungsbeauftragter

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