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Bestattungsart Das Gemeinschafts- Baumgrab Grabarten Wir beraten Sie Gerne Stadtverwaltung Pirmasens Garten- und Friedhofsamt Am Waldfriedhof 3 66953 Pirmasens Telefon: 0 63 31- 55 110 Fax: 0 63 31- 55 11 20 E-Mail: [email protected] www.pirmasens.de/friedhof Bitte beachten Sie: Für alle Bestattungsarten und Preise gelten die jeweils aktuelle Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung Stand: Oktober 2012

Grabarten - Stadt Pirmasens · Anpflanzungen am Baum sind strengstens untersagt, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden kostenpflichtig beseitigt. Grab- und Baumpflege Die

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Page 1: Grabarten - Stadt Pirmasens · Anpflanzungen am Baum sind strengstens untersagt, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden kostenpflichtig beseitigt. Grab- und Baumpflege Die

Bestattungsart

DasGemeinschafts-

Baumgrab

Grabarten

Wir beraten

Sie Gerne

Stadtverwaltung PirmasensGarten- und FriedhofsamtAm Waldfriedhof 366953 PirmasensTelefon: 0 63 31- 55 110Fax: 0 63 31- 55 11 20E-Mail: [email protected] www.pirmasens.de/friedhof

Bitte beachten Sie:Für alle Bestattungsarten und Preise gelten die jeweils aktuelle

Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung

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Was ist einGemeinschaftsbaumgrab?Lage im Waldfriedhof und rechtliche Klassifizierung

Das Gemeinschaftsbaumgrab ist eine Urnenreihengrabstätte,in den für diese Bestattungsart ausgewiesenen Abteilungen,des Waldfriedhofes Pirmasens. Entsprechend der Bezeichnung ”Urnenreihengrabstätte”besteht grundsätzlich kein Wahlrecht, die Bäume werdender Reihe nach zugeteilt.

Grabgestaltung und -pflegeAusschluss der Grabgestaltung

Eine Gestaltung der Grabstelle, insbesondere durch Anbringenvon Grabschmuck oder Grabmalen (Schriftkissen) sowieAnpflanzungen am Baum sind strengstens untersagt, stellen eineOrdnungswidrigkeit dar und werden kostenpflichtig beseitigt.

Grab- und Baumpflege

Die Pflege der Grabstellen sowie die Überwachung und Ge-währleistung der Verkehrssicherheit in der Abteilung sowie dieStandfestigkeit der Bäume (insb. Baumkontrollen) erfolgt durchdie Friedhofsverwaltung.

Daher entscheidet auch ausschließlich die Friedhofsverwaltungüber den Zeitpunkt der Kontrollen sowie den Umfang der et-waigen erforderlichen Rückschneidungen am Baum.

Überlassungszeit und Ausschluss der Verlängerung

Die Friedhofsverwaltung bestimmt, dass an den Gemeinschafts-bäumen vier Grabstellen für Urnenbeisetzungen bestehen.Eine dieser Grabstellen wird für die Beisetzung zugeteilt undauf die Dauer von 15 Jahren zugeteilt, eine Verlängerung derNutzungszeit ist nicht möglich. Die übrigen drei Grabstellenwerden der Reihe nach für andere/fremde Beisetzungenangeboten und belegt.

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Bestattungsart

Das Gemeinschafts-Baumgrab

URNE URNE

URNE URNE

Baum

Gemeinschaftsbaumstätte mit vier Grabstelleneigene Grabstelle zusammen mit drei anderen (= fremden) Beisetzungen

um einen Gemeinschaftsbaum

Welche Kosten fallen an?Grabbenutzungsgebühren erforderlich-

gewünschtÜberlassung der Grabstelle· auf 15 Jahre 825,00 € 825,00 €

• Grab- und Baumpflegekosten · auf 15 Jahre 63,75 € 63,75 €

• Benutzung der Aussegnungshalle 135,00 € _______

• Benutzung ”Raum der Stille” 50,00 € _______

• Organistendienst 35,00 € _______

• Benutzung des Aufbewahrungsraums (Zelle) 100,00 € _______

• Gestellung von Trägern (55,- € je Träger)

Trauerfeier mit Sarg: Verbleib im Gebäude· (2 Träger erforderlich) 110,00 € _______Trauerfeier mit Sarg: inkl. Übergabe· (4 Träger erforderlich) 220,00 € _______

· (spätere) Urnenbeisetzung (1 Träger) 55,00 € 55,00 €

• Urnenaufbewahrungje angefangener Monat 15,00 € _______

• Grabanfertigunginkl. Grabschmucktransport 200,00 € 200,00 €

• Verwaltungsgebührenje Sterbefall 78,00 € 78,00 €

• Gesamtkostenentspr. Leistungsanforderungan Friedhofsverwaltung __________

Bestattungsart

Das Gemeinschafts-Baumgrab