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Mitmachen und Mitbestimmen Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?

Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?

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Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?. Der Schülerrat. SchülerInnen einer Klasse. § 73 und 74. Wer:. Klassenvertretung, Stellvertretung sprich: die / der KlassensprecherIn. Klassen-Konferenz. Gremium (und SV-Team). Schülerrat. Was / Wie: - Wahl für 1 Jahr, ab der 5. Klasse - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?

Mitmachen und Mitbestimmen

Gremien in der Schule: Wer?

Was?Wie?

Page 2: Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?

Mitmachen und Mitbestimmen

Der Schülerrat

Wer: SchülerInnen einer Klasse

Klassenvertretung, Stellvertretung

sprich: die / der KlassensprecherIn

SchülerratGremium (und SV-Team)

Was / Wie: - Wahl für 1 Jahr, ab der 5. Klasse

- bis: - Abwahl durch 2/3 der SchülerInnen

- Rücktritt

- Verlassen der Schule / anderer Bereich

§ 73 und 74

§ 75

Klassen-Konferenz

Page 3: Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?

Mitmachen und Mitbestimmen

Aufgaben des Schülerrats (SR)

• Mitwirkung in der Schule:– Diskussion von allen schulischen Fragen– Keine Behandlung von Privatangelegenheiten– ist bei grundsätzlichen Entscheidungen „zu hören“– muss von Schulleitung / Lehrkräften erforderliche

Informationen bekommen– Vertretung der SchülerInnen in Gremien /

Interessenwahrnehmung– Wahl von BeraterInnen– Benutzung von Schulanlagen– 1 Stunde / Woche für Versammlungen und Beratungen

§ 80

Page 4: Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?

Mitmachen und Mitbestimmen

SR: AG´s, Veranstaltungen und Finanzen I

Wer:

Was:

Wie:

SR und Klassenschülerschaft

- Durchführung eigener Veranstaltungen

- Bildung von „Schülerarbeitsgemeinschaften“

- in der Freizeit

- Schulleitung (SL) vorher informieren, SL kann Auflagen machen oder ein Verbot aussprechen

- SchuVo kann gegen Auflage angerufen werden

- Benutzung von Schulanlagen ist zu gestatten

§ 81

Page 5: Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?

Mitmachen und Mitbestimmen

SR: AG´s, Veranstaltungen und Finanzen II

Wer:

Was:

Schülergruppen

- Verfolgung von Zielen innerhalb des Bildungsauftrags der Schule

- ab 14. LJ Eintreten für politische, religiöse oder wetltanschauliche Fragen in der Schule

-stellt dem SR „notwendigen Geschäftsbedarf“ und Einrichtung

- Fahrtkostenerstattung für SchülerInnen in Gremien auf Antrag

- SchülerInnen können beschließen, dass Spenden genommen werden dürfen

Schulträger

§ 85

§ 86

Page 6: Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?

Mitmachen und Mitbestimmen

SR und Schulgremien

Schülerrat

Gesamtkonferenz

Schulvorstand

Ausschüsse:

- Entscheidungen über bestimmte Angelegenheiten

Teilkonferenzen:

- Fachkonferenz

- Jahrgangskonferenz

Mind. 1 SchülerIn

Eltern /SchülerInnen zu gleichen Teilen, mind. 1/3 Lehrkräfte

§ 39

§ 35

§ 36

KSR, SSR, Gemeinde-SR

Page 7: Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?

Mitmachen und Mitbestimmen

Gesamtkonferenz

Wer:

Was:

Gesamtkonferenz

entscheidet über:1. das Schulprogramm und die Schulordnung2. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse3. Vorschlag nach §44 NSchG (weitere Mitglieder kollegiale Schulleitung)4. Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung

Die SL muss die GK über allen wesentlichen Dinge informieren

Schulleitung, Lehrkräfte, päd. Mitarbeiter, Vertreter sonst. Mitarbeiter, VertreterInnen der Eltern und SchülerInnen

§ 36

§ 34

Page 8: Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?

Mitmachen und Mitbestimmen

Schulvorstand

Wer:

Was:

Wie:

Schulvorstand Begrenzte Anzahl Lehrkräfte: 50%, Elternvertretung: 25%, Schülervertretung: 25% Vorsitz: Schulleitung

§ 38 a und b

Entscheidung mit Stimmenmehrheit, bei Gleichheit: SL entscheidet

Entscheidet:- über Geldverwendungsplan der SL- Ausgestaltung der Stundentafel- Schulpartnerschaften- Vorschlages für das Schulprogramm- Grundsätze für Durchführung von Projektwochen- ...

§ 38a

Page 9: Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?

Mitmachen und Mitbestimmen

Gemeinde- und Kreisschülerrat

Wer:

Was:

Wie:

SR von öffentlichen Schulen und Schulen freier Träger, wo die Schulpflicht erfüllt werden kann

Gemeinde- , Kreisschülerrat (in Stadt = Stadtschülerrat) § 82

- beraten in Fragen, die für SchülerInnen des Gebiets von besonderer Bedeutung sind

- Schulträger und –behörde müssen notwendige Auskunft erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben

Wahl für 2 Jahre§ 83

§ 84